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0403/2017

Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.07.2017, TOP 4.1

Anlage 4 - Auszug BV Lindenthal 15.05.2017

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Ansehen

Anlage 3 - Ergänzende Stellungnahme zur möglichen Begrünung

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug Umweltausschuss 07.07.2017

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan

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Ansehen

Anlage 1 - Böschung Alter Militärring - Zustimmung 14 KOB

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug BV Lindenthal 15.05.2017

1697 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 26.06.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 15.05.2017 
öffentlich 
9.2.2 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-
Müngersdorf zur Hangstabilisierung 
0403/2017 
geändert beschlossene Alternative: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau 
einer Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städti-
schen Gesamtkosten in Höhe von rd. 928.000,00 Euro.  
 
Die Stützwand soll mit einer Verblendung aus Naturstein versehen werden. 
 
Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau 
Stützwand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen 
der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wur-
den.  
 
Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in 
Höhe von 839.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch 
entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie glei-
cher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung 
Mülheimer Brücke“ Haushaltsjahr 2017.  
 
Die Verwaltung wird aufgefordert möglichst kurzfristig zu prüfen, ob eine 
Begrünung der Stützwand möglich ist und wenn ja wer für die Pflege zu-
ständig ist 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen, Nicht anwesend: Herr Müller

Anlage 3 - Ergänzende Stellungnahme zur möglichen Begrünung

2566 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage 0403/2017 
 
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur 
Hangstabilisierung 
 
Hier: Stellungnahme zu der Zuständigkeit einer möglichen Begrünung 
 
In der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal wurde am 15.05.2017 unter dem Top 9.2.2 „Teilfi- 
nanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Mili- 
tärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung, 0403/2017“ beschlossen, dass die zur Hangsiche- 
rung erforderliche Spundwand mit einer Steinverblendung  versehen werden soll. Weiterhin wurde 
folgender Zusatz beschlossen:  
 
• „Die Verwaltung wird aufgefordert möglichst kurzfristig zu prüfen, ob eine Begrünung der 
Stützwand möglich ist und wenn ja wer für die Pflege zuständig ist. 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Die Hangkante am Alten Militärring soll durch eine Spundwand gesichert werden. Gemäß dem Be- 
schluss wird die Spundwand mit einer Steinverblendung versehen, so dass die Stahloberfläche der 
Spundwand nicht sichtbar ist. Die Verblendung soll in Form einer Klinkerfassade hergestellt werden. 
Diese Art der Steinverblendung wurde aus gestalterischen Gründen gewählt, da die nördlich angren- 
zende Spundwand in Richtung Neuem Militärring ebenfalls mit einer Klinkerfassade bekleidet wurde. 
So wird ein einheitliches Gesamterscheinungsbild zwischen dem Bestand und der neuen Wand er- 
reicht.  
 
Als Übergang von der Spundwand zur Straße Alter Militärring wird ein ca. 80 cm breiter Randstreifen 
mit Bordstein ausgebildet. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde eine Begrünung der 
Spundwand geprüft. Grundsätzlich ist eine Begrünung der Wandfläche möglich. Aus fachlicher Sicht 
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen ist eine Begrünung einer hochwertigen Steinver- 
blendung mit einer Rank-Bepflanzung jedoch nicht zielführend. Zudem ist zu berücksichtigen, dass 
das Wurzelwerk im Randstreifen einem möglichen Salzeintrag ausgesetzt wäre und die Rank-
Pflanzen nur beschränkt salzverträglich sind. Eine Begrünung über die Wandkrone ist auf Grund des 
breiten Stahlbetonholms und der anschließenden Wasserfassung nur bedingt erfolgversprechend. 
Daher soll keine Begrünung der verblendeten Stützwand vorgenommen werden.  
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wäre grundsätzlich für die Grünpflege zuständig, 
wobei die Kosten durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau übernommen werden müss- 
ten.

Anlage 5 - Auszug Umweltausschuss 07.07.2017

1535 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 09.07.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses  
Umwelt und Grün vom 07.07.2017 
öffentlich 
4.1 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-
Müngersdorf zur Hangstabilisierung 
0403/2017 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau ei-
ner Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städtischen 
Gesamtkosten in Höhe von rd. 800.000,00 Euro.  
  
Die Stützwand in Form einer Spundwand soll mit einem Anstrich und einer Be-
grünung ohne eine Verblendung aus Naturstein versehen werden.  
 
2. Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neu-
bau Stützwand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die 
im Rahmen der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 
beantragt wurden.  
  
Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in Hö-
he von 711.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch ent-
sprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher 
Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülhei-
mer Brücke“, Haushaltsjahr 2017.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 - Lageplan

6442 Zeichen

Dolinski 16.02.2017 S:\ Projekte\ 625\ Planung\ Autocad\ 625_Lageplan-AP.dwg

Koordinatenliste Spundwandachse

Punktnummer Rechtswert Hochwert Station Bemerkung
000168 2561538,810 5645824,146 1,688 Anfang Spundwand
001000 2561536,590 5645832,181 10,000
002000 2561534,161 5645841,911 20,000
003000 2561531,999 5645851,704 30,000
003312 2561531,382 5645854,762 33,129
004000 2561530,003 5645861,518 40,000
005000 2561528,276 5645871,404 50,000
006000 2561526,883 5645881,342 60,000
006072 2561526,797 5645882,049 60,722
007000 2561525,744 5645891,306 70,000
007567 2561525,264 5645897,007 75,675
008000 2561525,072 5645901,344 80,000
009000 2561524,871 5645911,377 90,000
009396 2561524,885 5645915,364 93,969
010000 2561524,973 5645921,397 100,000
011000 2561525,149 5645931,399 110,000
012000 2561525,364 5645941,401 120,000
012296 2561525,435 5645944,352 122,967
012460 2561525,451 5645945,987 124,600 Ende Spundwand

Koordinatenliste Versickerung
Punktnummer Rechtswert Hochwert Bemerkung
2561525,530 5645946,893 Absetzschacht
R1 2561525,540 5645947,393 Anfang Rohrrigole
R2 2561525,737 5645957,691 Ende Rohrrigole
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Kartenursprung:
Digitale Katasterdaten in Verbindung mit örtlichem

Angegebene Hausnummern Straße Am Gibbelsberg SS Aufmaß wurden vom Auftraggeber übergeben.
Su Vermessungsgrundlage:
Gauß-Krüger-Koordinatensystem
HsNr. 10a HsNr. 12 NN (Höhenstatus 100)
S OK Kellerfußboden 59.20 IS SS
Stellplätze im UG SS N
OK Kellerfußboden 59.71 RN
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Anna - Freud - Schule

NN
NN
N

Zeichenerklärung

Planung

| gepl. Böschung 1: 2.0
__Serime aus Sohlschalen 50cm

Spundwand
PURE spunawanckost

———Bankettstreifen aus Grauwacke

Pe ———Hochbordssttein 15cm

Straßenaufbruch/Wiederherstellung 80cm
Fahrbahn

0+020.000 Stationierung

x

011000 x

60.70)

Bestand

— 9.

ö

&

Kataster

Baum entfällt

Straßeneinlauf
Absteckpunkt

Planungshöhe

Fahrbahndecke Bestand

Böschung Bestand

Böschung Bestand Anschüttung Recyclingmaterial

Vermessung Mauer

Straßenbeleuchtung

Baum

Katastergrenzen mit Flurstücknummern

bestehende Bebauung

Bestehende Versorgungsleitungen

Wasser RheinEnergie

Strom RheinEnergie

Fi keine un keine
Stadt Köln Einträge Stadt Köln Einträge
Amt 69/692 Einträge Amt 57 Einträge X
Einträge Einträge
Datum / Unterschrift übernommen 574 gez. Herr Prümm, 02.09.2016 übernommen
Stadt Köln Einige | X | Wasserrechtlich genehmigt Einträge
Amt 66 Einträge Einträge
Einträge Einträge
gez. Herr Königs, 08.09.2016 übernommen 572 gez. Herr Esser, 03.01.2017 übernommen
ri keine keine
Stadt Köln Einträge Einträge
Amt 67 Einträge x Einträge
Einträge Einträge
gez. Herr Stuffrein, 28.09.2016 übernommen übernommen

Prüfingenieur / Prüfingenieurin:

Dipl.-Ing. Olaf Trautner, Duisburg, 22.07.2015

Prüf.-Nr. 14/07/01

Planskizze:
Planstufe: . .. . .
Gilt nur für die Ausschreibung
( Planstufe: Ausführungsplanung )
Panersern — INGENIEURBÜRO FRISCH un un
Dipl-ing. G.Frisch © Friedrich-Wilhelm-Straße 115B ® 57074 Siegen Dead. | 13.12.2016 Dolinski
Telefon: 0271/1313720 ® Telefax: 0271/3137229 |gez. |13.12.2016 Dolinski
www.ingenieurbuero-frisch.de e post@ingenieurbuero-frisch.de |gepr. [13.12.2016 Stötzel
Bauwerk: Maßstab: 1:100
Alter Militärring Köln Blattgröße: 2060 x 594
Böschungssicherung Bauwerke-Nr 69 62700
Plan-Nr. Planinhalt:
Lageplan
A OB LP 0001 - | |v|[-agep
Phase Inhalt Plantyp Zeichnungsnummer Index Status
Stadt Köln freigegeben Stadt Köln freigegeben Stadt Köln freigegeben
‚Amt 69 ohne Einträge ‚Amt 690 ohne Einträge Amt 690/2 ohne Einträge
freigegeben freigegeben freigegeben
mit Einträgen mit Einträgen mit Einträgen
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (88 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBl S. 1273).

Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Anlage 1 - Böschung Alter Militärring - Zustimmung 14 KOB

2281 Zeichen

14 22.99.2016
Frau Heck
R 91399

69

KOB Böschungssicherung Alter Militärring
RPA-Nr.: KOB 2016/1176

Kosten eingereicht: 718.906,01 € netto (855.498,15 € brutto)
Kosten bestätigt: gerundet 670.000,00 € netto (797.300,00 € brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingangsdatum 16.08.2016 legen Sie die überarbeitete Kostenberechnung für eine Bö-
schungssicherung am Alten Militärring zur Prüfung vor, um im Anschluss den Baubeschluss
im zuständigen Ratsgremium herbeizuführen. Entsprechend der Empfehlung des RPA (Stel-
lungnahme vom 16.01.2015, RPA-Nr. 2014/1967) soll aus Kostengründen die Variante ohne
Natursteinverblendung ausgeführt werden. Nach Ihrer Kostenermittlung liegen die Baukosten
bei rund 631.200,- € netto, die Baunebenkosten bei rund 87.700,- € netto.

Nach Durchsicht der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Fortführung der Maß-
nahme zugestimmt.

Das erwartete Einsparpotential von rund 110.000,-€ netto gegenüber der Variante mit Natur-
steinverblendung wurde nicht erreicht, da verschiedene Kostenpositionen erst in der jetzt
vorgelegten Kostenberechnung berücksichtigt wurden. Hierzu gehören u. a. Kosten für Son-
dierungsbohrungen (30.000,- € netto), Entwässerung (39.000,- € netto), Geovlies (5.500,- €
netto) sowie Erhöhungen von Mengen und Preisansätzen (rd. 8.000,- € netto).

Die Verdopplung der Kosten für die Verkehrssicherung auf 10.000,- € netto sowie des An-
satzes für Kleinleistungen auf 10% wurde nicht begründet. Für die Verkehrssicherung wer-
den meinerseits weiterhin 5.000,- € netto, für die Kleinleistungen 5 % der Baukosten bestä-
tigt. Für die Lieferung und den Einbau der Kokosmatte wird ein Einheitspreis in Höhe von
12,- €/m? nach Internetrecherchen für angemessen erachtet (Einsparpotential 13.200,- € net-
to).

Darüber hinaus bitte ich um Prüfung, ob das Geovlies zum Schutz der Straße doppelt in der
Kostenberechnung erfasst wurde (siehe Blaueintragungen).

Aufgrund meiner Einsparvorschläge bei den Baukosten reduziert sich das Honorar für die
örtliche Bauüberwachung entsprechend. Bei der Honorierung der gemeinsam vergebenen
Objekt- und Fachplanung (Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) bitte ich um Beach-
tung der Synergieeffekt bei den Grundlagen des Honorars nach HOAI 2013

hen Grüßen

,

Mit freundti

Beschlussvorlage Ausschuss

12281 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0403/2017 
Freigabedatum  06.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur 
Hangstabilisierung 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
1. Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Stützwand 
an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 
rd. 800.000,00 Euro.  
 
Die Stützwand in Form einer Spundwand soll mit einem Anstrich ohne eine Verblendung aus 
Naturstein versehen werden.  
 
2. Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau Stütz-
wand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV rd. 
88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrech-
nung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wurden.  
 
Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in Höhe von 
711.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch entsprechende Weniger-
auszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 
6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“, Haushaltsjahr 2017.  
 
 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Stützwand 
an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 
rd. 928.000,00 Euro.  
 
Die Stützwand soll mit einer Verblendung aus Naturstein versehen werden. 
 
Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau Stütz-
wand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV rd. 
88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrech-
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.03.2017 
Verkehrsausschuss 21.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017

2 
nung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wurden. 
 
Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in Höhe von 
839.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch entsprechende Weniger-
auszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 
6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“ Haushaltsjahr 2017.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   800.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ab 2018 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen              20.000,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 30.01.2014 unter der Vorlagen-Nr. 
3067/2013 die Planung von Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-
Müngersdorf zur Böschungsstabilisierung beschlossen und die Verwaltung beauftragt die Finanzie-
rung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten.  
 
Beschreibung der vorhandenen Situation: 
 
Die Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf verläuft im Abschnitt nördlich der Wendelinstraße 
entlang einer zwischen 5 m und 10 m hohen natürlichen Böschung. Diese Böschung ist Teil der Ter-
rassenkante der unteren Mittelterrasse, die hier steil gegen die östlich angrenzende Niederterrasse 
des Rheins abbricht. Im Abschnitt zwischen der Herrigergasse und dem Schulzentrum ist dieser Hö-
henunterschied auf einen sehr schmalen Geländestreifen konzentriert.  
 
Im Bereich des Grundstücks „Am Gibbelsberg 12“ ist es nach einer langen Trockenwetterperiode am 
05.06.2011 infolge von Starkregen zu einer örtlichen Hangrutschung gekommen. Der Hang wurde 
daraufhin durch eine provisorische Schüttung aus Recyclingmaterial gesichert und die Hangneigung 
somit reduziert. Dazu musste die Straße Alter Militärring halbseitig gesperrt werden. Eine weitere Bö-
schungsrutschung hat sich im Frühjahr 2014 im Bereich Haus Nr. 10 eingestellt. Die Rutschung ist 
ebenfalls durch Verlängerung der Sicherungsböschung aus Recyclingmaterial abgefangen worden. 
Die Standsicherheit der angrenzenden Bebauung wurde nicht betroffen. Die Böschungssicherung 
dient ausschließlich der Vermeidung weiterer Rutschungen und zur Gewährleistung der Verkehrssi-
cherheit auf der angrenzenden Straße.  
 
Beschreibung der dauerhaften Sicherungsmaßnahme: 
 
Die bestehende Böschung im Bereich Alter Militärring ist eine natürliche Böschung und Teil der Te r-
rassenkante der Unteren Mittelterrasse. Die Mittelter rassenkante in Müngersdorf wurde mit Ratsb e-

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schluss vom 07.10.2010 einstweilig sichergestellt und soll als Naturdenkmal unter Schutz gestellt 
werden. Die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals wu rde mit Ratsbeschluss vom 
30.04.2013 (Vorlagen-Nr. 0547/2013) für die Dauer von zwei Jahren verlängert. Am 24.03.2015 wu r-
de die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals durch 
den Rat beschlossen.  
 
Daher war es ein wic htiges Ziel der Planung zur Böschungssicherung im Bereich der Rutschung und 
den darüber hinaus gefährdeten Böschungsflächen den Umfang des Eingriffs zu minimieren und das 
Naturdenkmal Mittelterrassenkante so weit wie möglich erlebbar zu machen.  
 
Es wurde daher in zwei Machbarkeitsstudien untersucht, welche Bauweisen grundsätzlich möglich 
sind. In enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt wurden Möglichkeiten zur 
Sicherung der Böschung untersucht, um den Eingriff an diesem Naturdenkmal so gering wie möglich 
zu halten. Neben den herkömmlichen bautechnischen Maßnahmen (Spundwand, Winkelstützwand, 
Bohrpfahlwand) wurden alternative Sicherungsmaßnahmen untersucht. Mit dem Ziel, das Natur-
denkmal möglichst nicht zu beschädigen und langfristig zu erhalten sowie die Verkehrssicherheit auf 
der Straße Alter Militärring dauerhaft zu gewährleisten, wurde von dem beauftragten Gutachter der 
Einsatz einer Gabionenwand und einer Natursteinwand überprüft.  
 
Im Zuge der weiteren Planung wurden detaillierte statische Nachweise durchgeführt, um die Standsi-
cherheit der Böschung während der Bauphase und im Endzustand sicherzustellen. Aufgrund der sen-
siblen örtlichen Situation, die bereits durch zwei erfolgte Hangrutschungen deutlich wird, wurde eine 
vorgezogene statische Prüfung der vorgelegten Nachweise durchgeführt. Aufgrund der komplexen 
Baugrundsituation im Bereich der Böschung am Alter Militärring wurde gemäß der SV-VO §12 (1.) die 
Einschaltung eines staatlich anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau erforderlich. Ins-
besondere für den Nachweis der Böschungssicherung und die Festlegung der Bauzustände war eine 
besondere Sachkunde erforderlich.  
 
Im Rahmen der Prüfung wurde deutlich, dass die Planung einer Natursteinwand geändert werden 
muss, um dauerhaft die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es wurde daher im Einvernehmen mit 
dem beauftragten Planungsbüro und dem Sachverständigen eine Spundwand mit einer Länge von 
ca. 120 Meter und einer Höhe von ca. einem Meter bis vier Meter in die Stützkonstruktion integriert, 
um Kräfte aus Erd- und Wasserdruck sicher aufnehmen zu können. Dadurch werden weitere Han-
grutschungen ausgeschlossen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden keine Alternativen zu 
einer Tiefgründung (Spundwand o.ä.) als realisierbar angesehen.  
 
Das geplante äußere Erscheinungsbild einer Natursteinmauer kann durch eine Natursteinverblen-
dung erreicht werden. Mit der Verblendung wird weiterhin die Schutzwürdigkeit des Naturdenkmals 
unterstrichen. Angesichts der vorgesehenen Höhe der Mauer bis zu vier Meter wird seitens der Ver-
waltung eine Realisierung der Natursteinverblendung jedoch nicht empfohlen. Angesichts der Mehr-
kosten verbunden mit der Verzichtsempfehlung des Rechnungsprüfungsamtes soll die Stützwand aus 
Stahl einen grünen Schutzanstrich erhalten und auf die Verblendung verzichtet werden.  
 
 
Bauzeit:  
 
Aus Sicht der Verwaltung ist nach der Ausschreibungsphase ein Baubeginn im ersten Quartal 2018 
geplant. Die Bauzeit beträgt ca. 7 Monate.  
 
Die Baumaßnahme kann erst nach der Rodung der Böschung begonnen werden. Der vorhandene 
Bewuchs trägt zur Stabilisierung der Böschung bei, so dass die Rodung am Ende der vegetationsar-
men Zeit im Februar 2018 durchgeführt werden soll. Die Bauarbeiten zur Errichtung der Spundwand 
erfolgen mit einem Großgerät, welches die gesamte Straßenbreite einnimmt. Daher ist es für die 
Durchführung der Spundwandarbeiten erforderlich die Straße Alter Militärring zu sperren. Aufgrund 
der Nutzung der Straße als Schulweg kann die Sperrung nur in den Sommerferien erfolgen, so dass 
die Straßensperrung für Juli/August 2018 vorgesehen ist.

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Kosten: 
 
Die Gesamtkosten für den Bau der Böschungssicherung in Form einer Spundwand mit Anstrich be-
laufen sich auf rd. 800.000 Euro. Die Mehrkosten für eine Verblendung der Stützwand mit einem Na-
turstein belaufen sich auf rd. 133.000,00 Euro. Die Gesamtkosten bei Ausführung der Beschlussvari-
ante belaufen sich dann auf rd. 928.000,00 Euro. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Baukosten auf Grundlage einer Kostenberechnung 
ermittelt worden sind. Die angesetzten Kosten für die Bauleistungen sind bei Vergleichsprojekten 
durch öffentliche Ausschreibungen angeboten worden. Das Submissionsergebnis der Ausschreibung 
kann daher noch Auswirkungen auf die Gesamtkostenhöhe haben.  
 
RPA:  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat unter der Voraussetzung der gesicherten Finanzierung die Kosten-
berechnung über rd. 800.000,00  Euro unter der RPA-Nr.: KOB 2016/1176 am 22.09.2016 anerkannt 
und empfiehlt eine Ausführung ohne Verblendung. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes 
werden im Rahmen der weiteren Planung übernommen. 
 
Finanzierung: 
 
Zur Finanzierung stehen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau Stützwand Alter Militärring 
im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 
2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 
2017 beantragt wurden. 
 
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages Höhe von 711.907,00 Euro im Rahmen der 
echten Deckungsfähigkeit durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan 
sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer 
Brücke“ Haushaltsjahr 2017. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Beginns der Grunderneue-
rung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2017 
nicht wie ursprünglich geplant in voller Höhe im Haushaltsjahr 2017 abfließen werden. Die zur De-
ckung bereitgestellten Haushaltsmittel müssen jedoch im Zuge der Haushaltsplananmeldung 2018 
inkl. der Finanzplanung bis 2021 nachveranschlagt werden. 
 
Des Weiteren werden im Teilergebnisplan 1202 im Hpl. 2018 ab 2018 ff ein entsprechender Ansatz in 
der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
20.000,00 Euro bereitgestellt. 
 
 
Abweichung von dem Beschlussweg: 
 
Würde die reguläre Beratungsfolge - Erstberatung im Fachausschuss mit anschließender Verweisung 
in die Bezirksvertretung(en) - eingehalten werden, würde die Beschlussfassung aufgrund der Termi-
nierung der Ausschüsse und Bezirksvertretungen erst nach vier Monaten erfolgen. Dies erscheint für 
die Baumaßnahme nicht verhältnismäßig. Daher soll die Bezirksvertretung Lindenthal vorab angehört 
werden.   
 
 
Anlagen 
 
1. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt vom 22.09.2016 (RPA-Nr.: KOB 2016/1176) 
2. Bauwerksplan E-OB-LP-0001

Beratungsverlauf (4)

20.03.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
07.07.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0403/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27