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Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung

Beschlussvorlage Ausschuss 0403/2017 vom 06.03.2017

Stand: Am 10.07.2017 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 4 - Auszug BV Lindenthal 15.05.2017

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    Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 26.06.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 15.05.2017 öffentlich 9.2.2 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln- Müngersdorf zur Hangstabilisierung 0403/2017 geändert beschlossene Alternative: Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städti- schen Gesamtkosten in Höhe von rd. 928.000,00 Euro. Die Stützwand soll mit einer Verblendung aus Naturstein versehen werden. Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau Stützwand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wur- den. Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in Höhe von 839.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie glei- cher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“ Haushaltsjahr 2017. Die Verwaltung wird aufgefordert möglichst kurzfristig zu prüfen, ob eine Begrünung der Stützwand möglich ist und wenn ja wer für die Pflege zu- ständig ist Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen, Nicht anwesend: Herr Müller
  • Anlage 2 - Lageplan

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    Dolinski 16.02.2017 S:\ Projekte\ 625\ Planung\ Autocad\ 625_Lageplan-AP.dwg Koordinatenliste Spundwandachse Punktnummer Rechtswert Hochwert Station Bemerkung 000168 2561538,810 5645824,146 1,688 Anfang Spundwand 001000 2561536,590 5645832,181 10,000 002000 2561534,161 5645841,911 20,000 003000 2561531,999 5645851,704 30,000 003312 2561531,382 5645854,762 33,129 004000 2561530,003 5645861,518 40,000 005000 2561528,276 5645871,404 50,000 006000 2561526,883 5645881,342 60,000 006072 2561526,797 5645882,049 60,722 007000 2561525,744 5645891,306 70,000 007567 2561525,264 5645897,007 75,675 008000 2561525,072 5645901,344 80,000 009000 2561524,871 5645911,377 90,000 009396 2561524,885 5645915,364 93,969 010000 2561524,973 5645921,397 100,000 011000 2561525,149 5645931,399 110,000 012000 2561525,364 5645941,401 120,000 012296 2561525,435 5645944,352 122,967 012460 2561525,451 5645945,987 124,600 Ende Spundwand Koordinatenliste Versickerung Punktnummer Rechtswert Hochwert Bemerkung 2561525,530 5645946,893 Absetzschacht R1 2561525,540 5645947,393 Anfang Rohrrigole R2 2561525,737 5645957,691 Ende Rohrrigole > d a 696 gay00O >— >—U = —ı — N) > 8, HsNr. 100 OD > © Re auer 3 GartenM 3 61.05 fo) #7 x L. 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Su Vermessungsgrundlage: Gauß-Krüger-Koordinatensystem HsNr. 10a HsNr. 12 NN (Höhenstatus 100) S OK Kellerfußboden 59.20 IS SS Stellplätze im UG SS N OK Kellerfußboden 59.71 RN © S 2 o ©) + Ei = x = S HsNr. 5 7 D . ©) 2 2 3 HsNr. 14 x & 2 = = = 5 S 3 er ri E O1 ® o [e)} Q g 60.93 nel 61.43 2 SS 60.97 “ | vV v V 60.93 — I \ \ Va v T — _ mm 0 Mm a . sd —— . / VLv vv V vv Na _ —— \ 40.90 4 LE 6080] 5 60.8 NM m an 60.01 59.88 58.58 60.49 60.42 | * 58.99 58.54 60.17 68.02 , „57.31 \ Ba "508 57.97 78 56.30 61.19 . 60.3 . 6096 1 61.62 \V/ 60.48 . 58/15 . 0.87 58.46 / * 56.88 b j . 56.68 60.80 58.10 55.53 \ / 5596 36.08 Absetzschadht q Oo 55,78 fe) \ D: 54.50 [®) S oO - i . = "55.04 Q =| & S: 52.74 5504 57.53 = & Ss N T: 1.76 3 .55.48 = / =) 5.00,\DN 150,Pr} — 10.30 17] T a 2 — - — — — m go m eg a 5ß.19 54.3 o Yzi FI BaREEEE BE — = U EEG EEE En DEEP EEE EEE | En 5% | Ve . 55.10 3 D | NIE N Fa MER Ps | > NIE, DE VIER PN IEL IN N Ey MAT Tr N IN a s Be 770 - SS >= 54.26 Tal nn A A EEE 727272 5222997 = o ‚2 0001, 0» FUßWe Sue 1% 53.92 —e 5 53.75 54.02 2 = I E- Er = s 54.22 rg < It — 59,58 Il L e) S {=} . ii —l-- — — Kara N ee == o— — — — —ı (EZ _ Zußergnicke Kette z.B. Teleskopmäkler TM 14/17 2 _—|— — 7 Bl8 218 77 = — 4 Platten 53.42 — Si $|® FIR: © N, —— 33 ip BIN: IL 2|ld & B Ka) S @ 53,72 = 7 "33.80 o a8 & a N) “308 El a 2 2 Ei 58, 2 482 2 2 oe N = _o — o o Ss {2%} er 53.96 SQ % & = + + O2 _ 5 s 8 8 S 5 ES 8 Ss 8 E D ge 3 er 3 o Sao °S 5 °54,17 8 an N _ = |: Li —ö on an äußere refhte Kette z.B. Tel ä nn $ D ” 5 5 z Alt litä 7 \ *53,35 — u THE m TI TTIT — — TEE Tdeskopmäkler tm ta | [2 er Militärring | Le ein W 500 GGG/Ty 1988 =T 53.97 53.40 _— de m — ——— m m —— . _ 5 __ hrbahnrand —— =— = - „3.60 F ee äußere Begrenzung z.B. Teleskopmäkklei je 14/17 5 \ _-.— Fahrl — = — 3 ei —_ ungz.B. Teleske . = . _1 — I ] ] ] 1 ] 1 I I I L EN 93.98 ! _— > / \ _— +54.05 \ \ — = a | wa! LT _ & 53.13 u I — I L u _ = oO II ee Oo 7 = IT DI T | Anna - Freud - Schule NN NN N Zeichenerklärung Planung | gepl. Böschung 1: 2.0 __Serime aus Sohlschalen 50cm Spundwand PURE spunawanckost ———Bankettstreifen aus Grauwacke Pe ———Hochbordssttein 15cm Straßenaufbruch/Wiederherstellung 80cm Fahrbahn 0+020.000 Stationierung x 011000 x 60.70) Bestand — 9. ö & Kataster Baum entfällt Straßeneinlauf Absteckpunkt Planungshöhe Fahrbahndecke Bestand Böschung Bestand Böschung Bestand Anschüttung Recyclingmaterial Vermessung Mauer Straßenbeleuchtung Baum Katastergrenzen mit Flurstücknummern bestehende Bebauung Bestehende Versorgungsleitungen Wasser RheinEnergie Strom RheinEnergie Fi keine un keine Stadt Köln Einträge Stadt Köln Einträge Amt 69/692 Einträge Amt 57 Einträge X Einträge Einträge Datum / Unterschrift übernommen 574 gez. Herr Prümm, 02.09.2016 übernommen Stadt Köln Einige | X | Wasserrechtlich genehmigt Einträge Amt 66 Einträge Einträge Einträge Einträge gez. Herr Königs, 08.09.2016 übernommen 572 gez. Herr Esser, 03.01.2017 übernommen ri keine keine Stadt Köln Einträge Einträge Amt 67 Einträge x Einträge Einträge Einträge gez. Herr Stuffrein, 28.09.2016 übernommen übernommen Prüfingenieur / Prüfingenieurin: Dipl.-Ing. Olaf Trautner, Duisburg, 22.07.2015 Prüf.-Nr. 14/07/01 Planskizze: Planstufe: . .. . . Gilt nur für die Ausschreibung ( Planstufe: Ausführungsplanung ) Panersern — INGENIEURBÜRO FRISCH un un Dipl-ing. G.Frisch © Friedrich-Wilhelm-Straße 115B ® 57074 Siegen Dead. | 13.12.2016 Dolinski Telefon: 0271/1313720 ® Telefax: 0271/3137229 |gez. |13.12.2016 Dolinski www.ingenieurbuero-frisch.de e post@ingenieurbuero-frisch.de |gepr. [13.12.2016 Stötzel Bauwerk: Maßstab: 1:100 Alter Militärring Köln Blattgröße: 2060 x 594 Böschungssicherung Bauwerke-Nr 69 62700 Plan-Nr. Planinhalt: Lageplan A OB LP 0001 - | |v|[-agep Phase Inhalt Plantyp Zeichnungsnummer Index Status Stadt Köln freigegeben Stadt Köln freigegeben Stadt Köln freigegeben ‚Amt 69 ohne Einträge ‚Amt 690 ohne Einträge Amt 690/2 ohne Einträge freigegeben freigegeben freigegeben mit Einträgen mit Einträgen mit Einträgen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (88 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBl S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  • Anlage 3 - Ergänzende Stellungnahme zur möglichen Begrünung

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    Anlage 3 zur Vorlage 0403/2017 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung Hier: Stellungnahme zu der Zuständigkeit einer möglichen Begrünung In der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal wurde am 15.05.2017 unter dem Top 9.2.2 „Teilfi- nanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Mili- tärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung, 0403/2017“ beschlossen, dass die zur Hangsiche- rung erforderliche Spundwand mit einer Steinverblendung versehen werden soll. Weiterhin wurde folgender Zusatz beschlossen: • „Die Verwaltung wird aufgefordert möglichst kurzfristig zu prüfen, ob eine Begrünung der Stützwand möglich ist und wenn ja wer für die Pflege zuständig ist. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Hangkante am Alten Militärring soll durch eine Spundwand gesichert werden. Gemäß dem Be- schluss wird die Spundwand mit einer Steinverblendung versehen, so dass die Stahloberfläche der Spundwand nicht sichtbar ist. Die Verblendung soll in Form einer Klinkerfassade hergestellt werden. Diese Art der Steinverblendung wurde aus gestalterischen Gründen gewählt, da die nördlich angren- zende Spundwand in Richtung Neuem Militärring ebenfalls mit einer Klinkerfassade bekleidet wurde. So wird ein einheitliches Gesamterscheinungsbild zwischen dem Bestand und der neuen Wand er- reicht. Als Übergang von der Spundwand zur Straße Alter Militärring wird ein ca. 80 cm breiter Randstreifen mit Bordstein ausgebildet. In Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde eine Begrünung der Spundwand geprüft. Grundsätzlich ist eine Begrünung der Wandfläche möglich. Aus fachlicher Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen ist eine Begrünung einer hochwertigen Steinver- blendung mit einer Rank-Bepflanzung jedoch nicht zielführend. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Wurzelwerk im Randstreifen einem möglichen Salzeintrag ausgesetzt wäre und die Rank- Pflanzen nur beschränkt salzverträglich sind. Eine Begrünung über die Wandkrone ist auf Grund des breiten Stahlbetonholms und der anschließenden Wasserfassung nur bedingt erfolgversprechend. Daher soll keine Begrünung der verblendeten Stützwand vorgenommen werden. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wäre grundsätzlich für die Grünpflege zuständig, wobei die Kosten durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau übernommen werden müss- ten.
  • Anlage 5 - Auszug Umweltausschuss 07.07.2017

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    Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 09.07.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 07.07.2017 öffentlich 4.1 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln- Müngersdorf zur Hangstabilisierung 0403/2017 Beschluss: 1. Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau ei- ner Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von rd. 800.000,00 Euro. Die Stützwand in Form einer Spundwand soll mit einem Anstrich und einer Be- grünung ohne eine Verblendung aus Naturstein versehen werden. 2. Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neu- bau Stützwand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wurden. Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in Hö- he von 711.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch ent- sprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülhei- mer Brücke“, Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 1 - Böschung Alter Militärring - Zustimmung 14 KOB

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    14 22.99.2016 Frau Heck R 91399 69 KOB Böschungssicherung Alter Militärring RPA-Nr.: KOB 2016/1176 Kosten eingereicht: 718.906,01 € netto (855.498,15 € brutto) Kosten bestätigt: gerundet 670.000,00 € netto (797.300,00 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingangsdatum 16.08.2016 legen Sie die überarbeitete Kostenberechnung für eine Bö- schungssicherung am Alten Militärring zur Prüfung vor, um im Anschluss den Baubeschluss im zuständigen Ratsgremium herbeizuführen. Entsprechend der Empfehlung des RPA (Stel- lungnahme vom 16.01.2015, RPA-Nr. 2014/1967) soll aus Kostengründen die Variante ohne Natursteinverblendung ausgeführt werden. Nach Ihrer Kostenermittlung liegen die Baukosten bei rund 631.200,- € netto, die Baunebenkosten bei rund 87.700,- € netto. Nach Durchsicht der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Fortführung der Maß- nahme zugestimmt. Das erwartete Einsparpotential von rund 110.000,-€ netto gegenüber der Variante mit Natur- steinverblendung wurde nicht erreicht, da verschiedene Kostenpositionen erst in der jetzt vorgelegten Kostenberechnung berücksichtigt wurden. Hierzu gehören u. a. Kosten für Son- dierungsbohrungen (30.000,- € netto), Entwässerung (39.000,- € netto), Geovlies (5.500,- € netto) sowie Erhöhungen von Mengen und Preisansätzen (rd. 8.000,- € netto). Die Verdopplung der Kosten für die Verkehrssicherung auf 10.000,- € netto sowie des An- satzes für Kleinleistungen auf 10% wurde nicht begründet. Für die Verkehrssicherung wer- den meinerseits weiterhin 5.000,- € netto, für die Kleinleistungen 5 % der Baukosten bestä- tigt. Für die Lieferung und den Einbau der Kokosmatte wird ein Einheitspreis in Höhe von 12,- €/m? nach Internetrecherchen für angemessen erachtet (Einsparpotential 13.200,- € net- to). Darüber hinaus bitte ich um Prüfung, ob das Geovlies zum Schutz der Straße doppelt in der Kostenberechnung erfasst wurde (siehe Blaueintragungen). Aufgrund meiner Einsparvorschläge bei den Baukosten reduziert sich das Honorar für die örtliche Bauüberwachung entsprechend. Bei der Honorierung der gemeinsam vergebenen Objekt- und Fachplanung (Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) bitte ich um Beach- tung der Synergieeffekt bei den Grundlagen des Honorars nach HOAI 2013 hen Grüßen , Mit freundti
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 Vorlagen-Nummer 0403/2017 Freigabedatum 06.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Hangstabilisierung Beschlussorgan Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum 1. Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von rd. 800.000,00 Euro. Die Stützwand in Form einer Spundwand soll mit einem Anstrich ohne eine Verblendung aus Naturstein versehen werden. 2. Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau Stütz- wand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrech- nung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wurden. Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in Höhe von 711.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch entsprechende Weniger- auszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“, Haushaltsjahr 2017. Alternative: Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von rd. 928.000,00 Euro. Die Stützwand soll mit einer Verblendung aus Naturstein versehen werden. Zur Finanzierung stehen zum einen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau Stütz- wand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrech- Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.03.2017 Verkehrsausschuss 21.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 2 nung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wurden. Zum anderen erfolgt die Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages in Höhe von 839.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch entsprechende Weniger- auszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“ Haushaltsjahr 2017. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 800.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ab 2018 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 20.000,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 30.01.2014 unter der Vorlagen-Nr. 3067/2013 die Planung von Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln- Müngersdorf zur Böschungsstabilisierung beschlossen und die Verwaltung beauftragt die Finanzie- rung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Beschreibung der vorhandenen Situation: Die Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf verläuft im Abschnitt nördlich der Wendelinstraße entlang einer zwischen 5 m und 10 m hohen natürlichen Böschung. Diese Böschung ist Teil der Ter- rassenkante der unteren Mittelterrasse, die hier steil gegen die östlich angrenzende Niederterrasse des Rheins abbricht. Im Abschnitt zwischen der Herrigergasse und dem Schulzentrum ist dieser Hö- henunterschied auf einen sehr schmalen Geländestreifen konzentriert. Im Bereich des Grundstücks „Am Gibbelsberg 12“ ist es nach einer langen Trockenwetterperiode am 05.06.2011 infolge von Starkregen zu einer örtlichen Hangrutschung gekommen. Der Hang wurde daraufhin durch eine provisorische Schüttung aus Recyclingmaterial gesichert und die Hangneigung somit reduziert. Dazu musste die Straße Alter Militärring halbseitig gesperrt werden. Eine weitere Bö- schungsrutschung hat sich im Frühjahr 2014 im Bereich Haus Nr. 10 eingestellt. Die Rutschung ist ebenfalls durch Verlängerung der Sicherungsböschung aus Recyclingmaterial abgefangen worden. Die Standsicherheit der angrenzenden Bebauung wurde nicht betroffen. Die Böschungssicherung dient ausschließlich der Vermeidung weiterer Rutschungen und zur Gewährleistung der Verkehrssi- cherheit auf der angrenzenden Straße. Beschreibung der dauerhaften Sicherungsmaßnahme: Die bestehende Böschung im Bereich Alter Militärring ist eine natürliche Böschung und Teil der Te r- rassenkante der Unteren Mittelterrasse. Die Mittelter rassenkante in Müngersdorf wurde mit Ratsb e- 4 schluss vom 07.10.2010 einstweilig sichergestellt und soll als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden. Die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals wu rde mit Ratsbeschluss vom 30.04.2013 (Vorlagen-Nr. 0547/2013) für die Dauer von zwei Jahren verlängert. Am 24.03.2015 wu r- de die ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung und zum Schutz des Naturdenkmals durch den Rat beschlossen. Daher war es ein wic htiges Ziel der Planung zur Böschungssicherung im Bereich der Rutschung und den darüber hinaus gefährdeten Böschungsflächen den Umfang des Eingriffs zu minimieren und das Naturdenkmal Mittelterrassenkante so weit wie möglich erlebbar zu machen. Es wurde daher in zwei Machbarkeitsstudien untersucht, welche Bauweisen grundsätzlich möglich sind. In enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt wurden Möglichkeiten zur Sicherung der Böschung untersucht, um den Eingriff an diesem Naturdenkmal so gering wie möglich zu halten. Neben den herkömmlichen bautechnischen Maßnahmen (Spundwand, Winkelstützwand, Bohrpfahlwand) wurden alternative Sicherungsmaßnahmen untersucht. Mit dem Ziel, das Natur- denkmal möglichst nicht zu beschädigen und langfristig zu erhalten sowie die Verkehrssicherheit auf der Straße Alter Militärring dauerhaft zu gewährleisten, wurde von dem beauftragten Gutachter der Einsatz einer Gabionenwand und einer Natursteinwand überprüft. Im Zuge der weiteren Planung wurden detaillierte statische Nachweise durchgeführt, um die Standsi- cherheit der Böschung während der Bauphase und im Endzustand sicherzustellen. Aufgrund der sen- siblen örtlichen Situation, die bereits durch zwei erfolgte Hangrutschungen deutlich wird, wurde eine vorgezogene statische Prüfung der vorgelegten Nachweise durchgeführt. Aufgrund der komplexen Baugrundsituation im Bereich der Böschung am Alter Militärring wurde gemäß der SV-VO §12 (1.) die Einschaltung eines staatlich anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau erforderlich. Ins- besondere für den Nachweis der Böschungssicherung und die Festlegung der Bauzustände war eine besondere Sachkunde erforderlich. Im Rahmen der Prüfung wurde deutlich, dass die Planung einer Natursteinwand geändert werden muss, um dauerhaft die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es wurde daher im Einvernehmen mit dem beauftragten Planungsbüro und dem Sachverständigen eine Spundwand mit einer Länge von ca. 120 Meter und einer Höhe von ca. einem Meter bis vier Meter in die Stützkonstruktion integriert, um Kräfte aus Erd- und Wasserdruck sicher aufnehmen zu können. Dadurch werden weitere Han- grutschungen ausgeschlossen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden keine Alternativen zu einer Tiefgründung (Spundwand o.ä.) als realisierbar angesehen. Das geplante äußere Erscheinungsbild einer Natursteinmauer kann durch eine Natursteinverblen- dung erreicht werden. Mit der Verblendung wird weiterhin die Schutzwürdigkeit des Naturdenkmals unterstrichen. Angesichts der vorgesehenen Höhe der Mauer bis zu vier Meter wird seitens der Ver- waltung eine Realisierung der Natursteinverblendung jedoch nicht empfohlen. Angesichts der Mehr- kosten verbunden mit der Verzichtsempfehlung des Rechnungsprüfungsamtes soll die Stützwand aus Stahl einen grünen Schutzanstrich erhalten und auf die Verblendung verzichtet werden. Bauzeit: Aus Sicht der Verwaltung ist nach der Ausschreibungsphase ein Baubeginn im ersten Quartal 2018 geplant. Die Bauzeit beträgt ca. 7 Monate. Die Baumaßnahme kann erst nach der Rodung der Böschung begonnen werden. Der vorhandene Bewuchs trägt zur Stabilisierung der Böschung bei, so dass die Rodung am Ende der vegetationsar- men Zeit im Februar 2018 durchgeführt werden soll. Die Bauarbeiten zur Errichtung der Spundwand erfolgen mit einem Großgerät, welches die gesamte Straßenbreite einnimmt. Daher ist es für die Durchführung der Spundwandarbeiten erforderlich die Straße Alter Militärring zu sperren. Aufgrund der Nutzung der Straße als Schulweg kann die Sperrung nur in den Sommerferien erfolgen, so dass die Straßensperrung für Juli/August 2018 vorgesehen ist. 5 Kosten: Die Gesamtkosten für den Bau der Böschungssicherung in Form einer Spundwand mit Anstrich be- laufen sich auf rd. 800.000 Euro. Die Mehrkosten für eine Verblendung der Stützwand mit einem Na- turstein belaufen sich auf rd. 133.000,00 Euro. Die Gesamtkosten bei Ausführung der Beschlussvari- ante belaufen sich dann auf rd. 928.000,00 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Baukosten auf Grundlage einer Kostenberechnung ermittelt worden sind. Die angesetzten Kosten für die Bauleistungen sind bei Vergleichsprojekten durch öffentliche Ausschreibungen angeboten worden. Das Submissionsergebnis der Ausschreibung kann daher noch Auswirkungen auf die Gesamtkostenhöhe haben. RPA: Das Rechnungsprüfungsamt hat unter der Voraussetzung der gesicherten Finanzierung die Kosten- berechnung über rd. 800.000,00 Euro unter der RPA-Nr.: KOB 2016/1176 am 22.09.2016 anerkannt und empfiehlt eine Ausführung ohne Verblendung. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung übernommen. Finanzierung: Zur Finanzierung stehen auf der Finanzstelle 6901-1202-3-0440 Neubau Stützwand Alter Militärring im Teilfinanzplan 1202; Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV rd. 88.093,00 Euro aus dem Haushaltjahr 2016 zur Verfügung, die im Rahmen der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wurden. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Restbetrages Höhe von 711.907,00 Euro im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“ Haushaltsjahr 2017. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Beginns der Grunderneue- rung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2017 nicht wie ursprünglich geplant in voller Höhe im Haushaltsjahr 2017 abfließen werden. Die zur De- ckung bereitgestellten Haushaltsmittel müssen jedoch im Zuge der Haushaltsplananmeldung 2018 inkl. der Finanzplanung bis 2021 nachveranschlagt werden. Des Weiteren werden im Teilergebnisplan 1202 im Hpl. 2018 ab 2018 ff ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 20.000,00 Euro bereitgestellt. Abweichung von dem Beschlussweg: Würde die reguläre Beratungsfolge - Erstberatung im Fachausschuss mit anschließender Verweisung in die Bezirksvertretung(en) - eingehalten werden, würde die Beschlussfassung aufgrund der Termi- nierung der Ausschüsse und Bezirksvertretungen erst nach vier Monaten erfolgen. Dies erscheint für die Baumaßnahme nicht verhältnismäßig. Daher soll die Bezirksvertretung Lindenthal vorab angehört werden. Anlagen 1. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt vom 22.09.2016 (RPA-Nr.: KOB 2016/1176) 2. Bauwerksplan E-OB-LP-0001

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2017

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 15.05.2017

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 07.07.2017

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  4. 10.07.2017 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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