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3064/2018

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 26.10.2018

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Anlage 2 Ermäßigungen für MmB in städtischen Einrichtungen Antworten

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Ermäßigungen für MmB in städtischen Einrichtungen

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Anlage 2 Ermäßigungen für MmB in städtischen Einrichtungen Antworten

9135 Zeichen

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
1 
Anlage 2 
 
Ergebnis der Abfrage 
 
Um Beantwortung folgender Fragen wurde gebeten: 
1. Ist der Sachverhalt [die aktuell gültige Ermäßigungsregelung] richtig erfasst? 
2. Welche Gründe haben Sie für die Gestaltung der Eintrittspreise und die Gewährung von Ermäßigungen? Insbesondere interessiert 
mich, warum Sie einer großen Zahl als schwerbehindert anerkannter Menschen derzeit keine Ermäßigung gewähren. 
3. Wie ist Ihre Haltung zu meinem Vorschlag zur Umsetzung des Auftrags des Rates? 
a) Die Ermäßigung soll 50% des Eintrittspreises / der Kurs- bzw. Nutzungsgebühr betragen. 
b) Von der Ermäßigung sollen alle Menschen profitieren, die als schwerbehindert anerkannt sind. D.h. das Vorliegen eines GdB von wenigs-
tens 50 reicht aus, um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können. 
c) Zusätzlich sollen – wie vom Rat beschlossen – berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behinder-
tenausweis) kostenlosen Eintritt erhalten. 
4. Welche Auswirkungen erwarten Sie von der Umsetzung dieses Vorschlags auf die Besucherzahlen und die Einnahmen?

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
2 
  Puppenspiele 
 
4101 
Bühnen  
(Schauspiel / Oper) 
46 
Museen 
 
VII/4 
Gründe für die Gestaltung 
der Eintrittspreise und die 
Gewährung von Ermäßi-
gungen 
keine Aussage Die Eintrittspreise der Bühnen wer-
den grundsätzlich durch den Rat 
beschlossen. Ermäßigungen regelt 
die Geschäftsordnung über die Ab-
gabe kostenloser bzw. ermäßigter 
Eintrittskarten der Bühnen der Stadt 
Köln vom 18.07.2013. 
Die Geschäftsordnung hält auch fest, 
dass eine Minderung der Einnahmen 
durch die Vergabe ermäigter Ein-
trittskarten möglichst gering zu hal-
ten ist und die Zahl dieser Eintritts-
karten 7% des Gesamtkartenange-
bots eigener Veranstaltungen pro 
Spielzeit nicht übersteigen soll. 
Die Einhaltung dieser Vorgabe wird 
angestrebt, ist aber nicht maßge-
bend für die Preisgestaltung und die 
Gewährung von Ermäßigungen. 
Die Eintrittspreise orientieren sich an 
den zu erzielenden Preisen auf dem 
Markt für Freizeit- und Kultureinrich-
tungen. 
Dabei wird eine durchschnittliche 
Ermäßigung von rd. 30% gewährt. 
U.a. dadurch ist es den Museen 
möglich, nicht nur Maßnahmen der 
Barrierefreiheit und zielgruppenori-
entierte museumspädagogische An-
gebote zu finanzieren, sondern vor 
allem die Co-Finanzierung von Son-
derausstellungen sicherzustellen.

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
3 
Haltung zum Vorschlag 
Die Ermäßigung soll 50% 
des Eintrittspreises / der 
Kurs- bzw. Nutzungsgebühr 
betragen. 
 
gegeben 
 
gegeben 
 
Bei einer Reduzierung der ermäßig-
ten Eintritte auf 50% des Vollzahler-
tarifes entstehen erhebliche Verlus-
te, die nicht mehr kompensiert wer-
den können. Es wird … darum gebe-
ten, dass es bei den gegebenen, 
ermäßigten Eintritten bleibt. 
 
= Ablehnung 
Von der Ermäßigung sollen 
alle Menschen profitieren, 
die als schwerbehindert 
anerkannt sind. D.h. das 
Vorliegen eines GdB von 
wenigstens 50 reicht aus, 
um die Ermäßigung in An-
spruch nehmen zu können. 
Ihren Vorschlag zur Umsetzung des 
Auftrags des Rates sehe ich … als 
problematisch an. 
 
= Ablehnung 
… schlagen vor, die bisherige Rege-
lung beizubehalten. 
 
 
= Ablehnung 
Eine Ausweitung der Ermäßigung 
auf Menschen mit einem GdB von 
50% wird mitgetragen.  
 
= Zustimmung 
Zusätzlich sollen berechtig-
te Begleitpersonen von 
Menschen mit Behinderung 
(Kennzeichen B im Behin-
dertenausweis) kostenlosen 
Eintritt erhalten. 
gegeben gegeben gegeben

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
4 
Auswirkungen der Umset-
zung 
Die Umsetzung würde zu keiner 
Steigerung der Besucherzahlen füh-
ren, wohl aber zu enormen Einnah-
meverlusten auf Grund der Publi-
kumsstruktur. Für die Puppenspiele 
als relativ kleines Haus halte ich dies 
für wirtschaftlich mindestens frag-
würdig. 
… ist zu erwarten, dass ein nicht 
unerheblicher Teil unserer Besu-
cher/innen … ermäßigungsberechtigt 
wäre, sodass mit Einnahmeverlusten 
durchaus zu rechnen ist. 
Da die Besuche der Museen von 
Menschen mit Behinderungen nicht 
statistisch erfasst werden, kann eine 
Aussage über die Auswirkungen auf 
die Besucherzahlen und Eintrittsent-
gelte nicht getroffen werden. 
Sollte jedoch eine entsprechende 
Regelung eingeführt werden, muss 
sichergestellt werden, dass den Mu-
seen hierdurch keine Verluste ent-
stehen.

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
5 
  Stadtbibliothek 
 
43 
Volkshochschule 
 
42 
Rheinische  
Musikschule 
403 
Gründe für die Gewährung 
von Ermäßigungen 
keine Aussage Da eine nachgewiesene Schwerbe-
hinderung nichts über die Höhe des 
zur Verfügung stehenden Einkom-
mens aussagt, erhalten Kursteilneh-
mende aufgrund einer Behinderung 
mit GdB 100 eine Ermäßigung von 
45%. Hiermit wird bei der VHS eine 
Gleichstellung erreicht mit den Teil-
nehmenden, denen ebenfalls – aus 
anderen Gründen – nur durch eine 
Ermäßigung eine Teilhabe ermög-
licht wird (z.B. ALG II Empfänger). 
keine Aussage 
Haltung zum Vorschlag 
Die Ermäßigung soll 50% 
des Eintrittspreises / der 
Kurs- bzw. Nutzungsge-
bühr betragen. 
 
Wir befürworten die Umsetzung Ihres 
Vorschlags. Voraussetzung ist je-
doch, dass es eine Anpassung der 
entsprechenden Einnahmeposition 
im Budget der Stadtbibliothek gibt 
(nach Evaluation der ersten Praxis-
phase). 
 
= Zustimmung 
 
Mit Ihrem Vorschlag einer generellen 
Vereinheitlichung aller städtischen 
Entgelt- und Benutzungsordnungen 
ohne Würdigung der jeweils beson-
deren Rahmenbedingungen kann ich 
mich daher nicht einverstanden er-
klären und Bitte um Verständnis. 
 
= Ablehnung 
 
Grundsätzlich haben wir kein Prob-
lem damit, die Ermäßigung auf 50% 
zu erhöhen 
 
 
 
 
 
= Zustimmung

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
6 
Von der Ermäßigung sol-
len alle Menschen profitie-
ren, die als schwerbehin-
dert anerkannt sind. D.h. 
das Vorliegen eines GdB 
von wenigstens 50 reicht 
aus, um die Ermäßigung in 
Anspruch nehmen zu kön-
nen. 
Wir befürworten die Umsetzung Ihres 
Vorschlags. Voraussetzung ist je-
doch, dass es eine Anpassung der 
entsprechenden Einnahmeposition 
im Budget der Stadtbibliothek gibt 
(nach Evaluation der ersten Praxis-
phase). 
= Zustimmung 
 gegeben 
Zusätzlich sollen berech-
tigte Begleitpersonen von 
Menschen mit Behinde-
rung (Kennzeichen B im 
Behindertenausweis) kos-
tenlosen Eintritt erhalten. 
Wir befürworten die Umsetzung Ihres 
Vorschlags. Voraussetzung ist je-
doch, dass es eine Anpassung der 
entsprechenden Einnahmeposition 
im Budget der Stadtbibliothek gibt 
(nach Evaluation der ersten Praxis-
phase). 
= Zustimmung 
gegeben keine Aussage 
Auswirkungen der Umset-
zung 
Eine Auswirkung dieses Vorschlags 
auf Besucherzahlen und Einnahmen 
der Stadtbibliothek ist nicht abseh-
bar, da wir die Menschen nicht zu 
einer Behinderung befragen. 
Eine Erhöhung des Ermäßigungssat-
zes auf 50% (und dies müsste m.E. 
dann auch für alle entsprechenden 
Teilnehmergruppen, die bisher 45% 
Ermäßigung erhalten, gelten) sowie 
Ausweitung des Berechtigtenkreises 
würde zu erheblichen Einnahmever-
lusten mit entsprechenden Konse-
quenzen führen, da sich ein großer 
Anteil der in Frage kommenden Teil-
nehmenden bereits regelmäßig in 
unseren Standardkursen befindet. 
… da sich die Zahl der z. Zt. Be-
troffenen im einstelligen Bereich be-
wegt.

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
7 
  Bürgerhaus Stollwerk 
 
50/2 
Bürgerzentrum  
Chorweiler 
50/2 
Bürgerzentrum Deutz 
 
50/2 
Bürgerhaus Kalk 
 
50/2 
Gründe Sie die Gewährung 
von Ermäßigungen 
keine Aussage 
Haltung zum Vorschlag 
Die Ermäßigung soll 50% 
des Eintrittspreises / der 
Kurs- bzw. Nutzungsge-
bühr betragen. 
 
gegeben 
Von der Ermäßigung sollen 
alle Menschen profitieren, 
die als schwerbehindert 
anerkannt sind. D.h. das 
Vorliegen eines GdB von 
wenigstens 50 reicht aus, 
um die Ermäßigung in An-
spruch nehmen zu können. 
Im Rahmen von Eigenveranstaltungen in den städt. Bürgerhäusern/-zentren erhalten Schwerbehinderte nur dann 
einen ermäßigten Eintrittspreis von 50%, wenn sie die Bedürftigkeit nachweisen können (z.B. durch den Köln-
Pass). 
 
= Ablehnung. 
Zusätzlich sollen berechtig-
te Begleitpersonen von 
Menschen mit Behinderung 
(Kennzeichen B im Behin-
dertenausweis) kostenlo-
sen Eintritt erhalten. 
gegeben

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
8 
Auswirkungen der Umset-
zung 
keine Aussage

Mitteilung Ausschuss

9504 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.10.2018 
 3064/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018 
Sportausschuss 31.01.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 
 
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen  
in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen 
Auftrag 
Der Rat hat mit dem Beschluss der 2. Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behinder-
tenpolitik am 20.12.2016 den folgenden Auftrag erteilt: 
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrich-
tungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinderte erhal-
ten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen 
B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die Übernahme dieser 
Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. 
 
Erhebung des Sachstandes 
Die Verwaltung hat zunächst erhoben, welche Ermäßigungen Menschen mit Behinderung aktuell in 
städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen gewährt werden. Es wird ersichtlich, dass 
es tatsächlich keine einheitliche Ermäßigungsgewährung gibt. (Anlage 1) 
 Ermäßigungen Menschen mit Behinderung 
Personenkreis 
Die meisten städtischen Kultur- und Bildungseinrichtungen gewähren nur solchen Menschen mit 
Behinderung eine Ermäßigung, die einen Grad der Behinderung von 100 nachweisen oder im Be-
hindertenausweis das Merkzeichen »B« eingetragen haben. Dieses Merkzeichen bedeutet, dass 
diese Menschen auf ständige Begleitung angewiesen sind. 
Die Puppenspiele und die Bühnen gewähren zusätzlich auch Rollstuhlfahrern eine Ermäßigung, 
und zwar unabhängig vom Grad der Behinderung. 
Die weitest gehende Abgrenzung des Personenkreises, dem Ermäßigung gewährt wird, hat die 
Rheinische Musikschule. Sie gewährt allen Menschen, die eine Schwerbehinderung nachweisen 
können, eine Ermäßigung. 
Keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung gewähren die Museen, die Stadtbibliothek und

2 
 
die städtischen Bürgerhäuser/-zentren. 
Höhe der Ermäßigung 
Die Puppenspiele und die Bühnen gewähren eine Ermäßigung von 50%, die Volkshochschule von 
45% und die Rheinische Musikschule eine Ermäßigung in Höhe der 1/4 bis 1/3 der Gebühren 
(was der Ermäßigung für Jugendliche entspricht). 
 Ermäßigungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung 
Alle Einrichtungen, in denen die Regelung relevant ist, gewähren heute bereits berechtigten Be-
gleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) kostenlo-
sen Eintritt. 
Das Sportamt führt selbst keine Veranstaltungen durch, für die Eintritte erhoben werden. Allerdings 
können entsprechend der "Entgeltordnung für die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der 
Stadt Köln, sowie der städtischen Nutzungszeiten in den Bädern der KölnBäder GmbH und des 
Schwimmleistungszentrums" die dort genannten Sportvereine, Gruppen und Organisationen, die ein 
sportfachlich qualifiziertes Sportangebot für Menschen mit Behinderung organisieren, die ungedeck-
ten und die gedeckten städtischen Sportstätten entgeltfrei nutzen. 
 
Erläuterungen: 
Grad der Behinderung 
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für 
die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchti-
gung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren und 
wird in Zehnerschritten gestaffelt. Er wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. 
Schwerbehinderung 
Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein 
Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entspre-
chenden Merkzeichen eingetragen werden. 
Ende des Jahres 2016 lebten in Köln 91.310 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinde-
rung. 26.156 von diesen hatten einen GdB von 100 (= 28,6 %). 
Anders ausgedrückt: 71,4 % der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben ei-
nen GdB von weniger als 100. Sie erhalten in den meisten städtischen Kultur- und Bildungseinrich-
tungen also keine Ermäßigung; es sei denn, in ihrem Schwerbehindertenausweis ist das Merkzei-
chen »B« eingetragen. 
Merkzeichen 
Im Schwerbehindertenausweis können unterschiedliche Buchstabenkürzel, die sogenannten 
Merkzeichen, eingetragen werden. 
Das Merkzeichen »B« steht für "Begleitperson". Wenn ein schwerbehinderter Mensch zur Mitnah-
me einer Begleitperson berechtigt ist, wird im Schwerbehindertenausweis dieses Merkzeichen ein-
getragen. Dies bedeutet nicht, dass eine Begleitperson ständig dabei sein muss. Der schwerbe-
hinderte Mensch ist aber berechtigt, eine Begleitperson dabei zu haben. 
Die Berechtigung für die Eintragung des Merkzeichen »B« ist anzunehmen bei Querschnittgelähm-
ten, Ohnhändern, Blinden und Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen 
und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungs-
fähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist. 
Dies trifft in Köln auf 10.801 Menschen (=11,8 %) zu. 6.012 von diesen haben einen GdB von 
50-90. 
In der Summe erfüllen also 32.168 Schwerbehinderte die Anforderung, die in den meisten städtischen 
Kultur- und Bildungseinrichtungen an die Gewährung einer Ermäßigung gestellt werden: einen Grad 
der Behinderung von 100 nachzuweisen oder im Behindertenausweis das Merkzeichen »B« eingetra-

3 
 
gen zu haben. 
Zwei Drittel der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung erhalten in den meisten 
städtischen Kultur- und Bildungseinrichtungen also keine Ermäßigung aufgrund ihrer Behin-
derung. 
 
 
 
Erörterung möglicher Wege, den Auftrag umzusetzen 
In der Verwaltung wurde erörtert, wie der Auftrag des Rates am besten umgesetzt werden kann. 
Hierbei wurde geprüft, 
 ob die Ermäßigung 50% des Eintrittspreises / der Kurs- bzw. Nutzungsgebühr betragen soll; 
 ob von der Ermäßigung alle Menschen profitieren sollen, die als schwerbehindert anerkannt sind; 
 ob berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behinderten-
ausweis) kostenlosen Eintritt erhalten sollen. 
 
Die Antworten sind in der folgenden Tabelle kurz zusammengefasst:1 
 
 Ermäßigung 50% Gilt für alle als 
schwerbehindert An-
erkannte 
Kostenloser Eintritt 
für Begleitperson 
Puppenspiele Gegeben Ablehnung Gegeben 
Bühnen Gegeben Ablehnung Gegeben 
                                                 
1 Die ausführlichen Antworten der Einrichtungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

4 
 
Museen Ablehnung Zustimmung Gegeben 
Stadtbibliothek Vorbehaltliche  
Zustimmung 
Vorbehaltliche  
Zustimmung Nicht relevant 
Volkshochschule Ablehnung2 Ablehnung Gegeben 
Rhein. Musikschule Zustimmung Gegeben Nicht relevant 
Bürgerhäuser Gegeben Ablehnung Gegeben 
 
 Gegen die Gewährung einer Ermäßigung von 50% des Eintrittspreises / der Kursgebühr haben die 
Museen und die Volkshochschule Einwände erhoben. Die Stadtbibliothek und die Rheinische Mu-
sikschule haben dem Vorschlag (im Fall der Stadtbibliothek mit Vorbehalt) zugestimmt. 
 Allen Menschen eine Ermäßigung zu gewähren, die als schwerbehindert anerkannt sind, haben 
die Puppenspiele, die Bühnen, die Volkshochschule und die Bürgerhäuser widersprochen. Die 
Stadtbibliothek und die Museen haben dem Vorschlag (im Fall der Stadtbibliothek mit Vorbehalt) 
zugestimmt. 
 Alle Einrichtungen, in denen die Regelung relevant ist, gewähren heute bereits berechtigten Be-
gleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Merkzeichen »B« im Behindertenausweis) kosten-
losen Eintritt. 
Die Einrichtungen wurden zudem um eine Einschätzung gebeten, welche Auswirkungen sie von der 
Umsetzung des Ratsauftrags auf die Besucherzahlen und die Einnahmen erwarten. Die Antworten 
sind in Anlage 2 zusammengestellt. 
 
Konsequenzen: Änderungen von Entgelt- und Benutzungsordnungen 
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kultur- und Bildungseinrichtun-
gen und der von den Einrichtungen vertretenen Auffassungen sollen die Entgelt- und Benutzungsord-
nungen folgender Einrichtungen geändert werden: 
Einrichtung Museen Stadtbibliothek Rheinische  
Musikschule 
Änderung  
 
 
 
Von der Ermäßi-
gung sollen alle 
Menschen profitie-
ren, die als 
schwerbehindert 
anerkannt sind. 
Die Ermäßigung soll 50% 
des Eintrittspreises / der 
Kurs- bzw. Nutzungsgebühr 
betragen. 
Von der Ermäßigung sollen 
alle Menschen profitieren, 
die als schwerbehindert an-
erkannt sind.3 
Die Ermäßigung soll 50% 
des Eintrittspreises / der 
Kurs- bzw. Nutzungsge-
bühr betragen. 
Die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat die drei entsprechend zu ändernden Entgelt- und Benutzungs-
ordnungen zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Anlagen 
 Anlage 1: Ermäßigungen Menschen mit Behinderung in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil-
dungseinrichtungen. Sachstand 
                                                 
2 Die VHS gewährt zurzeit bereits einer Ermäßigung von 45 %. 
3 Voraussetzung ist jedoch, dass es eine Anpassung der entsprechenden Einnahmeposition im Budget der 
Stadtbibliothek gibt (nach Evaluation der ersten Praxisphase).

5 
 
 Anlage 2: Antworten der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen auf die Ab-
frage durch 5001/2. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 Ermäßigungen für MmB in städtischen Einrichtungen

2883 Zeichen

1 
Anlage 1 
 
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
  Puppenspiele Bühnen 
(Schauspiel / Oper) 
Museen 
Ermäßigung für Men-
schen mit Behinde-
rung 
Rollstuhlfahrer und 
Menschen mit schwe-
rer Behinderung mit 
einem Behinde-
rungsgrad von 100 % 
oder einem »B« im 
Behindertenausweis, 
erhalten auf Nach-
weis 50 % Ermäßi-
gung. 
Rollstuhlfahrer und 
Menschen mit schwe-
rer Behinderung mit 
einem Behinde-
rungsgrad von 100 % 
oder mit einem »B« 
im Behindertenaus-
weis erhalten auf 
Nachweis 50 % Er-
mäßigung. 
Keine Ermäßigung 
für Menschen mit 
Behinderung. 
Ermäßigung für de-
ren Begleitperson 
Sofern der Buchsta-
be »B«  im Behinder-
tenausweis vermerkt 
ist, erhält zudem eine 
Begleitperson eine 
kostenlose Eintritts-
karte. 
Sofern der Buchsta-
be »B« im Behinder-
tenausweis vermerkt 
ist, erhält zudem eine 
Begleitperson eine 
kostenlose Eintritts-
karte. 
Freien Eintritt haben 
… Begleiterinnen und 
Begleiter von Men-
schen mit Behinde-
rungen, deren 
Schwerbehinderten-
ausweis den Buch-
staben »B« ausweist.

2 
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
  Stadtbibliothek Volkshochschule Rheinische  
Musikschule 
Ermässigung für 
Menschen mit Behin-
derung 
Keine Ermäßigung 
für Menschen mit 
Behinderung. 
Eine Ermäßigung des 
Teilnahmeentgeltes 
in Höhe von 45 Pro-
zent für Kurse erhal-
ten Sie, wenn Sie 
zum Zeitpunkt des 
Kursbeginns … Inha-
ber eines Schwerbe-
hindertenausweises 
mit einem Behinde-
rungsgrad von 100 % 
oder einem »B« im 
Schwerbehinderten-
ausweis sind. 
Erwachsene, die das 
21. Lebensjahr voll-
endet haben und die 
vor Beginn des Un-
terrichtsabschnittes 
nachweisen, dass sie 
schwerbehindert … 
sind, haben nur die 
für Jugendliche maß-
gebliche Gebühr zu 
entrichten, sofern 
ihnen nicht bereits 
eine Ermäßigung 
gemäß Abs. (3) ge-
währt wird. 
Ermässigung für de-
ren Begleitperson 
nicht relevant Das Zeichen »B« 
berechtigt darüber 
hinaus zur kosten-
freien Mitnahme einer 
Begleitperson. 
nicht relevant

3 
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung  
und ihre Begleitpersonen  
in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 
 
 
  Bürgerhaus 
Stollwerk 
Bürgerzentrum 
Chorweiler 
Bürgerzentrum 
Deutz 
Bürgerhaus 
Kalk 
Ermäßigung für 
Menschen mit 
Behinderung 
Im Rahmen von Eigenveranstaltungen in den städt. Bürgerhäusern/-
zentren erhalten Schwerbehinderte nur dann einen ermäßigten Eintritts-
preis von 50%, wenn sie die Bedürftigkeit nachweisen können (z.B. 
durch den Köln-Pass). 
= Keine Ermäßigung allein aufgrund einer Behinderung. 
Ermässigung für 
deren Begleit-
person 
Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzei-
chen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt.

Beratungsverlauf (5)

06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.01.2019 Sportausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3064/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.10.2018
Erstellt
13.09.2018 14:28