3064/2018
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen
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Anlage 2 Ermäßigungen für MmB in städtischen Einrichtungen Antworten
9135 Zeichen
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 1 Anlage 2 Ergebnis der Abfrage Um Beantwortung folgender Fragen wurde gebeten: 1. Ist der Sachverhalt [die aktuell gültige Ermäßigungsregelung] richtig erfasst? 2. Welche Gründe haben Sie für die Gestaltung der Eintrittspreise und die Gewährung von Ermäßigungen? Insbesondere interessiert mich, warum Sie einer großen Zahl als schwerbehindert anerkannter Menschen derzeit keine Ermäßigung gewähren. 3. Wie ist Ihre Haltung zu meinem Vorschlag zur Umsetzung des Auftrags des Rates? a) Die Ermäßigung soll 50% des Eintrittspreises / der Kurs- bzw. Nutzungsgebühr betragen. b) Von der Ermäßigung sollen alle Menschen profitieren, die als schwerbehindert anerkannt sind. D.h. das Vorliegen eines GdB von wenigs- tens 50 reicht aus, um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können. c) Zusätzlich sollen – wie vom Rat beschlossen – berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behinder- tenausweis) kostenlosen Eintritt erhalten. 4. Welche Auswirkungen erwarten Sie von der Umsetzung dieses Vorschlags auf die Besucherzahlen und die Einnahmen? Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 2 Puppenspiele 4101 Bühnen (Schauspiel / Oper) 46 Museen VII/4 Gründe für die Gestaltung der Eintrittspreise und die Gewährung von Ermäßi- gungen keine Aussage Die Eintrittspreise der Bühnen wer- den grundsätzlich durch den Rat beschlossen. Ermäßigungen regelt die Geschäftsordnung über die Ab- gabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten der Bühnen der Stadt Köln vom 18.07.2013. Die Geschäftsordnung hält auch fest, dass eine Minderung der Einnahmen durch die Vergabe ermäigter Ein- trittskarten möglichst gering zu hal- ten ist und die Zahl dieser Eintritts- karten 7% des Gesamtkartenange- bots eigener Veranstaltungen pro Spielzeit nicht übersteigen soll. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird angestrebt, ist aber nicht maßge- bend für die Preisgestaltung und die Gewährung von Ermäßigungen. Die Eintrittspreise orientieren sich an den zu erzielenden Preisen auf dem Markt für Freizeit- und Kultureinrich- tungen. Dabei wird eine durchschnittliche Ermäßigung von rd. 30% gewährt. U.a. dadurch ist es den Museen möglich, nicht nur Maßnahmen der Barrierefreiheit und zielgruppenori- entierte museumspädagogische An- gebote zu finanzieren, sondern vor allem die Co-Finanzierung von Son- derausstellungen sicherzustellen. Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 3 Haltung zum Vorschlag Die Ermäßigung soll 50% des Eintrittspreises / der Kurs- bzw. Nutzungsgebühr betragen. gegeben gegeben Bei einer Reduzierung der ermäßig- ten Eintritte auf 50% des Vollzahler- tarifes entstehen erhebliche Verlus- te, die nicht mehr kompensiert wer- den können. Es wird … darum gebe- ten, dass es bei den gegebenen, ermäßigten Eintritten bleibt. = Ablehnung Von der Ermäßigung sollen alle Menschen profitieren, die als schwerbehindert anerkannt sind. D.h. das Vorliegen eines GdB von wenigstens 50 reicht aus, um die Ermäßigung in An- spruch nehmen zu können. Ihren Vorschlag zur Umsetzung des Auftrags des Rates sehe ich … als problematisch an. = Ablehnung … schlagen vor, die bisherige Rege- lung beizubehalten. = Ablehnung Eine Ausweitung der Ermäßigung auf Menschen mit einem GdB von 50% wird mitgetragen. = Zustimmung Zusätzlich sollen berechtig- te Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behin- dertenausweis) kostenlosen Eintritt erhalten. gegeben gegeben gegeben Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 4 Auswirkungen der Umset- zung Die Umsetzung würde zu keiner Steigerung der Besucherzahlen füh- ren, wohl aber zu enormen Einnah- meverlusten auf Grund der Publi- kumsstruktur. Für die Puppenspiele als relativ kleines Haus halte ich dies für wirtschaftlich mindestens frag- würdig. … ist zu erwarten, dass ein nicht unerheblicher Teil unserer Besu- cher/innen … ermäßigungsberechtigt wäre, sodass mit Einnahmeverlusten durchaus zu rechnen ist. Da die Besuche der Museen von Menschen mit Behinderungen nicht statistisch erfasst werden, kann eine Aussage über die Auswirkungen auf die Besucherzahlen und Eintrittsent- gelte nicht getroffen werden. Sollte jedoch eine entsprechende Regelung eingeführt werden, muss sichergestellt werden, dass den Mu- seen hierdurch keine Verluste ent- stehen. Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 5 Stadtbibliothek 43 Volkshochschule 42 Rheinische Musikschule 403 Gründe für die Gewährung von Ermäßigungen keine Aussage Da eine nachgewiesene Schwerbe- hinderung nichts über die Höhe des zur Verfügung stehenden Einkom- mens aussagt, erhalten Kursteilneh- mende aufgrund einer Behinderung mit GdB 100 eine Ermäßigung von 45%. Hiermit wird bei der VHS eine Gleichstellung erreicht mit den Teil- nehmenden, denen ebenfalls – aus anderen Gründen – nur durch eine Ermäßigung eine Teilhabe ermög- licht wird (z.B. ALG II Empfänger). keine Aussage Haltung zum Vorschlag Die Ermäßigung soll 50% des Eintrittspreises / der Kurs- bzw. Nutzungsge- bühr betragen. Wir befürworten die Umsetzung Ihres Vorschlags. Voraussetzung ist je- doch, dass es eine Anpassung der entsprechenden Einnahmeposition im Budget der Stadtbibliothek gibt (nach Evaluation der ersten Praxis- phase). = Zustimmung Mit Ihrem Vorschlag einer generellen Vereinheitlichung aller städtischen Entgelt- und Benutzungsordnungen ohne Würdigung der jeweils beson- deren Rahmenbedingungen kann ich mich daher nicht einverstanden er- klären und Bitte um Verständnis. = Ablehnung Grundsätzlich haben wir kein Prob- lem damit, die Ermäßigung auf 50% zu erhöhen = Zustimmung Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 6 Von der Ermäßigung sol- len alle Menschen profitie- ren, die als schwerbehin- dert anerkannt sind. D.h. das Vorliegen eines GdB von wenigstens 50 reicht aus, um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu kön- nen. Wir befürworten die Umsetzung Ihres Vorschlags. Voraussetzung ist je- doch, dass es eine Anpassung der entsprechenden Einnahmeposition im Budget der Stadtbibliothek gibt (nach Evaluation der ersten Praxis- phase). = Zustimmung gegeben Zusätzlich sollen berech- tigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinde- rung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) kos- tenlosen Eintritt erhalten. Wir befürworten die Umsetzung Ihres Vorschlags. Voraussetzung ist je- doch, dass es eine Anpassung der entsprechenden Einnahmeposition im Budget der Stadtbibliothek gibt (nach Evaluation der ersten Praxis- phase). = Zustimmung gegeben keine Aussage Auswirkungen der Umset- zung Eine Auswirkung dieses Vorschlags auf Besucherzahlen und Einnahmen der Stadtbibliothek ist nicht abseh- bar, da wir die Menschen nicht zu einer Behinderung befragen. Eine Erhöhung des Ermäßigungssat- zes auf 50% (und dies müsste m.E. dann auch für alle entsprechenden Teilnehmergruppen, die bisher 45% Ermäßigung erhalten, gelten) sowie Ausweitung des Berechtigtenkreises würde zu erheblichen Einnahmever- lusten mit entsprechenden Konse- quenzen führen, da sich ein großer Anteil der in Frage kommenden Teil- nehmenden bereits regelmäßig in unseren Standardkursen befindet. … da sich die Zahl der z. Zt. Be- troffenen im einstelligen Bereich be- wegt. Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 7 Bürgerhaus Stollwerk 50/2 Bürgerzentrum Chorweiler 50/2 Bürgerzentrum Deutz 50/2 Bürgerhaus Kalk 50/2 Gründe Sie die Gewährung von Ermäßigungen keine Aussage Haltung zum Vorschlag Die Ermäßigung soll 50% des Eintrittspreises / der Kurs- bzw. Nutzungsge- bühr betragen. gegeben Von der Ermäßigung sollen alle Menschen profitieren, die als schwerbehindert anerkannt sind. D.h. das Vorliegen eines GdB von wenigstens 50 reicht aus, um die Ermäßigung in An- spruch nehmen zu können. Im Rahmen von Eigenveranstaltungen in den städt. Bürgerhäusern/-zentren erhalten Schwerbehinderte nur dann einen ermäßigten Eintrittspreis von 50%, wenn sie die Bedürftigkeit nachweisen können (z.B. durch den Köln- Pass). = Ablehnung. Zusätzlich sollen berechtig- te Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behin- dertenausweis) kostenlo- sen Eintritt erhalten. gegeben Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln 8 Auswirkungen der Umset- zung keine Aussage
Mitteilung Ausschuss
9504 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/5001/2
Vorlagen-Nummer 26.10.2018
3064/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2018
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018
Ausschuss Kunst und Kultur 11.12.2018
Sportausschuss 31.01.2019
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019
Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen
in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen
Auftrag
Der Rat hat mit dem Beschluss der 2. Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behinder-
tenpolitik am 20.12.2016 den folgenden Auftrag erteilt:
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrich-
tungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinderte erhal-
ten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen
B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die Übernahme dieser
Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen.
Erhebung des Sachstandes
Die Verwaltung hat zunächst erhoben, welche Ermäßigungen Menschen mit Behinderung aktuell in
städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen gewährt werden. Es wird ersichtlich, dass
es tatsächlich keine einheitliche Ermäßigungsgewährung gibt. (Anlage 1)
Ermäßigungen Menschen mit Behinderung
Personenkreis
Die meisten städtischen Kultur- und Bildungseinrichtungen gewähren nur solchen Menschen mit
Behinderung eine Ermäßigung, die einen Grad der Behinderung von 100 nachweisen oder im Be-
hindertenausweis das Merkzeichen »B« eingetragen haben. Dieses Merkzeichen bedeutet, dass
diese Menschen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
Die Puppenspiele und die Bühnen gewähren zusätzlich auch Rollstuhlfahrern eine Ermäßigung,
und zwar unabhängig vom Grad der Behinderung.
Die weitest gehende Abgrenzung des Personenkreises, dem Ermäßigung gewährt wird, hat die
Rheinische Musikschule. Sie gewährt allen Menschen, die eine Schwerbehinderung nachweisen
können, eine Ermäßigung.
Keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung gewähren die Museen, die Stadtbibliothek und
2
die städtischen Bürgerhäuser/-zentren.
Höhe der Ermäßigung
Die Puppenspiele und die Bühnen gewähren eine Ermäßigung von 50%, die Volkshochschule von
45% und die Rheinische Musikschule eine Ermäßigung in Höhe der 1/4 bis 1/3 der Gebühren
(was der Ermäßigung für Jugendliche entspricht).
Ermäßigungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
Alle Einrichtungen, in denen die Regelung relevant ist, gewähren heute bereits berechtigten Be-
gleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) kostenlo-
sen Eintritt.
Das Sportamt führt selbst keine Veranstaltungen durch, für die Eintritte erhoben werden. Allerdings
können entsprechend der "Entgeltordnung für die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der
Stadt Köln, sowie der städtischen Nutzungszeiten in den Bädern der KölnBäder GmbH und des
Schwimmleistungszentrums" die dort genannten Sportvereine, Gruppen und Organisationen, die ein
sportfachlich qualifiziertes Sportangebot für Menschen mit Behinderung organisieren, die ungedeck-
ten und die gedeckten städtischen Sportstätten entgeltfrei nutzen.
Erläuterungen:
Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für
die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchti-
gung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren und
wird in Zehnerschritten gestaffelt. Er wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen.
Schwerbehinderung
Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein
Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entspre-
chenden Merkzeichen eingetragen werden.
Ende des Jahres 2016 lebten in Köln 91.310 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinde-
rung. 26.156 von diesen hatten einen GdB von 100 (= 28,6 %).
Anders ausgedrückt: 71,4 % der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben ei-
nen GdB von weniger als 100. Sie erhalten in den meisten städtischen Kultur- und Bildungseinrich-
tungen also keine Ermäßigung; es sei denn, in ihrem Schwerbehindertenausweis ist das Merkzei-
chen »B« eingetragen.
Merkzeichen
Im Schwerbehindertenausweis können unterschiedliche Buchstabenkürzel, die sogenannten
Merkzeichen, eingetragen werden.
Das Merkzeichen »B« steht für "Begleitperson". Wenn ein schwerbehinderter Mensch zur Mitnah-
me einer Begleitperson berechtigt ist, wird im Schwerbehindertenausweis dieses Merkzeichen ein-
getragen. Dies bedeutet nicht, dass eine Begleitperson ständig dabei sein muss. Der schwerbe-
hinderte Mensch ist aber berechtigt, eine Begleitperson dabei zu haben.
Die Berechtigung für die Eintragung des Merkzeichen »B« ist anzunehmen bei Querschnittgelähm-
ten, Ohnhändern, Blinden und Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen
und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungs-
fähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.
Dies trifft in Köln auf 10.801 Menschen (=11,8 %) zu. 6.012 von diesen haben einen GdB von
50-90.
In der Summe erfüllen also 32.168 Schwerbehinderte die Anforderung, die in den meisten städtischen
Kultur- und Bildungseinrichtungen an die Gewährung einer Ermäßigung gestellt werden: einen Grad
der Behinderung von 100 nachzuweisen oder im Behindertenausweis das Merkzeichen »B« eingetra-
3
gen zu haben.
Zwei Drittel der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung erhalten in den meisten
städtischen Kultur- und Bildungseinrichtungen also keine Ermäßigung aufgrund ihrer Behin-
derung.
Erörterung möglicher Wege, den Auftrag umzusetzen
In der Verwaltung wurde erörtert, wie der Auftrag des Rates am besten umgesetzt werden kann.
Hierbei wurde geprüft,
ob die Ermäßigung 50% des Eintrittspreises / der Kurs- bzw. Nutzungsgebühr betragen soll;
ob von der Ermäßigung alle Menschen profitieren sollen, die als schwerbehindert anerkannt sind;
ob berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behinderten-
ausweis) kostenlosen Eintritt erhalten sollen.
Die Antworten sind in der folgenden Tabelle kurz zusammengefasst:1
Ermäßigung 50% Gilt für alle als
schwerbehindert An-
erkannte
Kostenloser Eintritt
für Begleitperson
Puppenspiele Gegeben Ablehnung Gegeben
Bühnen Gegeben Ablehnung Gegeben
1 Die ausführlichen Antworten der Einrichtungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.
4
Museen Ablehnung Zustimmung Gegeben
Stadtbibliothek Vorbehaltliche
Zustimmung
Vorbehaltliche
Zustimmung Nicht relevant
Volkshochschule Ablehnung2 Ablehnung Gegeben
Rhein. Musikschule Zustimmung Gegeben Nicht relevant
Bürgerhäuser Gegeben Ablehnung Gegeben
Gegen die Gewährung einer Ermäßigung von 50% des Eintrittspreises / der Kursgebühr haben die
Museen und die Volkshochschule Einwände erhoben. Die Stadtbibliothek und die Rheinische Mu-
sikschule haben dem Vorschlag (im Fall der Stadtbibliothek mit Vorbehalt) zugestimmt.
Allen Menschen eine Ermäßigung zu gewähren, die als schwerbehindert anerkannt sind, haben
die Puppenspiele, die Bühnen, die Volkshochschule und die Bürgerhäuser widersprochen. Die
Stadtbibliothek und die Museen haben dem Vorschlag (im Fall der Stadtbibliothek mit Vorbehalt)
zugestimmt.
Alle Einrichtungen, in denen die Regelung relevant ist, gewähren heute bereits berechtigten Be-
gleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Merkzeichen »B« im Behindertenausweis) kosten-
losen Eintritt.
Die Einrichtungen wurden zudem um eine Einschätzung gebeten, welche Auswirkungen sie von der
Umsetzung des Ratsauftrags auf die Besucherzahlen und die Einnahmen erwarten. Die Antworten
sind in Anlage 2 zusammengestellt.
Konsequenzen: Änderungen von Entgelt- und Benutzungsordnungen
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Kultur- und Bildungseinrichtun-
gen und der von den Einrichtungen vertretenen Auffassungen sollen die Entgelt- und Benutzungsord-
nungen folgender Einrichtungen geändert werden:
Einrichtung Museen Stadtbibliothek Rheinische
Musikschule
Änderung
Von der Ermäßi-
gung sollen alle
Menschen profitie-
ren, die als
schwerbehindert
anerkannt sind.
Die Ermäßigung soll 50%
des Eintrittspreises / der
Kurs- bzw. Nutzungsgebühr
betragen.
Von der Ermäßigung sollen
alle Menschen profitieren,
die als schwerbehindert an-
erkannt sind.3
Die Ermäßigung soll 50%
des Eintrittspreises / der
Kurs- bzw. Nutzungsge-
bühr betragen.
Die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat die drei entsprechend zu ändernden Entgelt- und Benutzungs-
ordnungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen
Anlage 1: Ermäßigungen Menschen mit Behinderung in städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil-
dungseinrichtungen. Sachstand
2 Die VHS gewährt zurzeit bereits einer Ermäßigung von 45 %.
3 Voraussetzung ist jedoch, dass es eine Anpassung der entsprechenden Einnahmeposition im Budget der
Stadtbibliothek gibt (nach Evaluation der ersten Praxisphase).
5
Anlage 2: Antworten der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen auf die Ab-
frage durch 5001/2.
Gez. Dr. Rau
Anlage 1 Ermäßigungen für MmB in städtischen Einrichtungen
2883 Zeichen
1 Anlage 1 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln Puppenspiele Bühnen (Schauspiel / Oper) Museen Ermäßigung für Men- schen mit Behinde- rung Rollstuhlfahrer und Menschen mit schwe- rer Behinderung mit einem Behinde- rungsgrad von 100 % oder einem »B« im Behindertenausweis, erhalten auf Nach- weis 50 % Ermäßi- gung. Rollstuhlfahrer und Menschen mit schwe- rer Behinderung mit einem Behinde- rungsgrad von 100 % oder mit einem »B« im Behindertenaus- weis erhalten auf Nachweis 50 % Er- mäßigung. Keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung. Ermäßigung für de- ren Begleitperson Sofern der Buchsta- be »B« im Behinder- tenausweis vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintritts- karte. Sofern der Buchsta- be »B« im Behinder- tenausweis vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintritts- karte. Freien Eintritt haben … Begleiterinnen und Begleiter von Men- schen mit Behinde- rungen, deren Schwerbehinderten- ausweis den Buch- staben »B« ausweist. 2 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln Stadtbibliothek Volkshochschule Rheinische Musikschule Ermässigung für Menschen mit Behin- derung Keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 45 Pro- zent für Kurse erhal- ten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns … Inha- ber eines Schwerbe- hindertenausweises mit einem Behinde- rungsgrad von 100 % oder einem »B« im Schwerbehinderten- ausweis sind. Erwachsene, die das 21. Lebensjahr voll- endet haben und die vor Beginn des Un- terrichtsabschnittes nachweisen, dass sie schwerbehindert … sind, haben nur die für Jugendliche maß- gebliche Gebühr zu entrichten, sofern ihnen nicht bereits eine Ermäßigung gemäß Abs. (3) ge- währt wird. Ermässigung für de- ren Begleitperson nicht relevant Das Zeichen »B« berechtigt darüber hinaus zur kosten- freien Mitnahme einer Begleitperson. nicht relevant 3 Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Köln Bürgerhaus Stollwerk Bürgerzentrum Chorweiler Bürgerzentrum Deutz Bürgerhaus Kalk Ermäßigung für Menschen mit Behinderung Im Rahmen von Eigenveranstaltungen in den städt. Bürgerhäusern/- zentren erhalten Schwerbehinderte nur dann einen ermäßigten Eintritts- preis von 50%, wenn sie die Bedürftigkeit nachweisen können (z.B. durch den Köln-Pass). = Keine Ermäßigung allein aufgrund einer Behinderung. Ermässigung für deren Begleit- person Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzei- chen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3064/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.10.2018
- Erstellt
- 13.09.2018 14:28