2017/0351
Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“
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anlage 1
20139 Zeichen
1
Anlage 1: Vorhabensbeschreibung
1. Inhalte und Ziele der geplanten Studie
Mit dem beantragten Elektromobilitätskonzept wird das Ziel verfolgt, eine Grundlage zum strategi-
schen Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastr uktur über einen Betrachtungszeitraum von 5-
15 Jahren für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu e ntwickeln, die sowohl als Unterstützung für
politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von konkreten Maßnahmen für die Verwal-
tung dienen soll.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als südliches Oberzentrum der Metropolregion RheinMain ist in
den letzten zehn Jahren von 140.000 Einwohnern auf 160.000 Einwohnern angewachsen. Als
Schwarmstadt und Stadt mit dem größten Zukunftspote ntial (Städteranking des Magazins Wirt-
schaftswoche und Immobilienscout 24) wird diese Ten denz auch in den nächsten Jahren noch
anhalten. Als attraktiver Wissenschaftsstandort (u. a. ESA, EUMETSAT, Fraunhofer Institut,
Merck, etc.), Unternehmerstandort (Merck, Deutsche Telekom, Evonik, etc.) und Hochschul-
standort kommen täglich noch ca. 90.000 Einpendler hinzu.
Die damit verbundene regelmäßige Überlastung von St raßen führt in Folge von Staus zu negati-
ven Auswirkungen durch Emissionen, insbesondere Sti ckstoffdioxid- sowie Lärmbelastungen für
die Bewohner.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt das Ziel, die Mobilitätsalternativen der Verkehrsmittel
des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, zu Fuß) sowie den E insatz emissionsfreier Fahrzeuge zu
fördern sowie die Aufenthaltsqualität in den Quartieren zu erhöhen.
Grundgedanke des Konzepts ist es, den künftigen Auf bau von Ladeinfrastruktur vom Bedarf aus
zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.
Die bisher mit Elektrofahrzeugen gesammelten Erfahr ungen, treffen auf die neue Fahrzeuggene-
ration wegen der verlängerten Reichweiten weitestge hend nicht mehr zu. Der deutsche Durch-
schnitts-Pkw legt im Jahr ca. 11.000 km zurück, pro Tag also durchschnittlich 30 Kilometer. Rein
rechnerisch müsste ein solches Fahrzeug nur alle zw ei Wochen geladen werden. Die im Alltag
zurückgelegten Tagesstrecken liegen in aller Regel deutlich unterhalb von 400 Kilometern, nur bei
Wochenendausflügen und Urlaubsreisen wird ein Laden unterwegs erforderlich sein. Auch im ge-
schäftlichen Bereich legt nur ein geringer Anteil d er Außendienstmitarbeiter und Dienstreisenden
regelmäßig Strecken mit dem Pkw zurück, die mehr al s 400 km Reichweite erfordern. Für weitrei-
chende Pkw -Fahrten über 400 km, können entweder di e Elektrofahrzeuge unterwegs in 20-30
Minuten per Schnellader auf 80% Reichweite aufgelad en werden, oder man greift anfänglich an-
lassbezogen auf Miet- oder Poolwagen mit konvention ellem Antrieb zurück. Die allermeisten
Fahrzeuge werden pro Tag nicht mehr als eine Stunde genutzt, tagsüber und nachts stehen sie
regelmäßig acht und mehr Stunden, ohne dass sie zwischendurch bewegt werden.
Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass insgesamt ca. zwei Drittel aller Pkw ent-
weder nachts auf einem zum Wohnhaus gehörenden Stel lplatz und/oder tagsüber auf einem Fir-
menparkplatz stehen.
Langsames Laden (AC einphasig mit 3,7 kW) zu Hause oder am Arbeitsplatz wird deutlich günsti-
ger sein als schnelles Laden (DC 50-150 kW) unterwe gs. Heute fahren die deutschen Autofahrer
sogar weitere Umwege, um 2-5 Cent pro Liter beim Ta nken zu sparen. Mindestens wissen sie
aber genau, welches die günstigste Tankstelle bzw. Tankzeit entlang ihrer regelmäßig genutzten
Wegstrecken sind.
Nach Ausbau der Smart-Grid-Technologie wird gesteue rtes Laden insbesondere zu Hause noch
günstiger sein als gleichmäßig langsames Laden. Dabei stellt der Nutzer beim Beginn des Ladens
ein, bis wann das Fahrzeug wie vollgeladen sein sol l. Wenn das Fahrzeug jede Nacht an der pri-
vaten Wallbox hängt, muss das deutsche Durchschnittsfahrzeug jede Nacht nicht mehr als 10 kW
laden. Das kann in einer halben Stunde mit 22 kW (A C dreiphasig) oder auch in 2,5 Stunden mit
3,7 kW (AC einphasig) pro Stunde erfolgen, so wie e s gerade am besten zum aktuellen Stroman-
gebot und -bedarf passt. Selbst ohne die Möglichkei t der Stromentnahme wird so ein deutlicher
2
Beitrag zum Umstieg auf regenerative Energien mit e ntsprechend höheren Kapazitätsschwankun-
gen geleistet.
Wird in dieser Weise beim Arbeitgeber geladen, also langsam bzw. gesteuert bis mittelschnell,
kann dieser dadurch seine Stromkosten durch Verstet igung der Stromabnahme sogar deutlich
senken, weil sich Großverbrauchertarife insbesonder e aus der Höhe der Bedarfsschwankungen
ergeben.
In den nächsten 5-10 Jahren werden nach derzeitigem Erkenntnisstand vollständig oder teilweise
autonom fahrende Fahrzeuge verfügbar sein. Teilweise autonom meint, dass sie sich mit geringen
Geschwindigkeiten (z. B. 25 km/h) ohne Fahrer beweg en dürfen. Diese ermöglichen einen voll-
kommen anderen Umgang mit Parkraum und Ladeinfrastruktur. Fahrzeuge müssen dort, wo Park-
raum nicht auf privatem Grund verfügbar ist, nicht mehr unbedingt fußläufig zur Wohnung oder
zum Arbeitsplatz geparkt bzw. geladen werden, sonde rn können sich dazu selbst bis zu geeigne-
ten Stellflächen weiterbewegen. Parken im öffentlic hen Raum ist dort, wo sich Menschen mit ho-
her Qualität aufhalten wollen, nicht mehr erforderlich.
Vor diesem Hintergrund soll
ein Masterplan Ladeinfrastruktur für den Aufbau öff entlicher,
halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur in den nächsten 5, 10 und 15 Jahren entwickelt
werden, der die daraus folgenden Handlungsoptionen und ggf. finanzielle Auswirkungen für die
Stadt Darmstadt aufzeigt.
Darüber hinaus soll ein Konzept für die Elektrifizierung des Fuhrparks entwickelt werden.
Obwohl Kommunen aufgrund der Fahrprofile der Mitarb eiter grundsätzlich ideale Voraussetzun-
gen für die Nutzung von Elektromobilität aufweisen, werden innovative Aktivitäten im Bereich
Elektromobilität aufgrund von Bedenken und vermeintlichen Hindernissen nur zögerlich und punk-
tuell umgesetzt bzw. führen zu erheblichen Mehrkost en, da sie zumeist nicht systematisch in das
Mobilitätssystem integriert werden und nur geringe Fahrleistungen erreichen.
Der erfolgreiche Weg zu einer systematischen Einfüh rung von Elektromobilität in der Verwaltung
ist ein strategisches Thema, das querschnittlich die gesamte Verwaltung betrifft. Um in einer hete-
rogenen und dezentralisierten Struktur effiziente M aßnahmen zu entwickeln und insbesondere
auch stabil und nachhaltig umzusetzen, ist es von z entraler Bedeutung, zu Beginn des Optimie-
rungsprozesses gemeinsame strategische Ziele zu erarbeiten und festzulegen. Darüber hinaus ist
es von großer Bedeutung, dass die Beschäftigten der Verwaltung bei der Konzepterstellung und
Umsetzung eingebunden werden. Der konkrete Erfolg kommt dann aber erst mit einer gelungenen
Umsetzung. Funktionierende und praxistaugliche Maßn ahmen als Ergebnis einer strukturierten
Vorgehensweise überzeugen und werden von den Mitarbeitern akzeptiert.
Hierzu soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden , welches neben der Weiterentwicklung der
Strukturen und Prozesse in der Stadtverwaltung (z.B . zentrale Beschaffung und Verwaltung, Bu-
chungssysteme für Fahrzeugpooling (internes CarShar ing), Einbindung Zweiradmobilität und
ÖPNV, interne Ladeinfrastruktur), auch externe Entwicklungen, wie u.a. externes CarSharing, den
ÖPNV und Mobilitätsstationen, Fahrradverleihsysteme, öffentliche Ladeinfrastruktur etc., mit ein-
bezieht und berücksichtigt.
Vorgehen:
Konzept Ladeinfrastruktur:
Auf Grundlage von sozioökonomischen Daten sowie pro gnostizierten Zahlen zur Fahrzeugent-
wicklung und unter Einbeziehung der Marktentwicklung, des demografischen Wandels sowie Ver-
änderungen im Mobilitätsverhalten und der technisch en Entwicklung, werden das Ladeverhalten
und der daraus resultierende Bedarf unterschiedlich er Nutzergruppen für die nächsten 5, 10 und
15 Jahre prognostiziert und hinsichtlich ihrer räumlichen Verstandortung analysiert.
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Aufbauend darauf erfolgt ein Abgleich mit der berei ts bestehenden Ladeinfrastruktur, den Sied-
lungsstrukturen sowie der bestehenden und geplanten Verkehrsinfrastruktur, insbesondere in den
Bereichen: Parkhäuser, Tiefgaragen, Einzelhandel, Arbeitgeber und CarSharing.
Beispiele für die auszuwertenden Daten:
Siedlungsstrukturen (insbesondere Garagen und Stellplätze)
Haushaltsdaten (Bewohnerstruktur, Haushaltseinkommen, etc.)
KFz-Zulassungsdaten
Bestehende Ladeinfrastruktur
Freizeit- und Tourismuseinrichtungen
ÖPNV und Intermodale Verknüpfungsstandorte (z.B. P+R)
Versorgungseinrichtungen wie Einzelhandel, Behörden etc.
Parkhäuser und Parkflächen
Relevante Gewerbe- und Industriebetriebe, Firmenparkplätze
wichtigen Verkehrswegen und -achsen, Verkehrskontenpunkten und Verkehrsbeziehungen
Nutzergruppen:
Arbeitspakete
1. Bestandsaufnahme und IST–Analyse
2. Erstellung Konzept Entwurf
3. Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen Akteuren
4. Erstellung eines schriftlichen Konzepts
Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung:
Auf Grundlage von bereits im Vorfeld durchgeführten Analysen zum Fuhrpark, soll im Rahmen
von mehreren aufeinanderfolgenden Workshops unter E inbindung externer Expertise, eine künfti-
ge Organisationsstruktur und neue Prozesse entwicke lt werden. Kern ist dabei ein Konzept für
Gruppe Langsame
Lader
mittelschnelle
Lader
Schnelle
Lader Ort
Eigenheimbesitzer/-
mieter x zu Hause
Mitarbeiter mit
Firmenparkplatz x am Arbeitsplatz
P&R Parker x am P&R Parkplatz
CarSharing-Nutzer x CarSharing-Platz
Tagesgäste privat x (x) Freizeiteinrichtung, zentraler
Parkplatz
Tagesgäste geschäftlich x Unternehmen
Übernachtungsgäste x Hotel
Durchreisende x Tankstellen an Autobahnen
und Bundesstraßen
Taxen x x x Wohnorte, Taxihöfe,
zentrale Taxi-Punkte
Stationsfreier Nachtlader x Supermarkt-Parkplatz, Tiefgarage
etc.
Stationsfreier
Gelegenheitslader x x Supermarkt-Parkplatz, Tiefgarage
etc.
Adhoc-Lader (weil z. B.
vergessen zu laden) x Tankstellen an Autobahnen und
Bundesstraßen
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einen internen Fahrzeugpool mit E-Fahrzeugen (inter nes e-CarSharing) inkl. steuerrechtlicher
Fragestellungen und die Anforderungen an ein Buchungs- und Dispositionssystem.
Hierfür werden die bereits vorhandenen Überlegungen des EAD zur Überarbeitung der Kraftfahr-
zeugordnung der Stadt Darmstadt hin zu einer umfassenderen Mobilitätsordnung weiterentwickelt.
Die zentrale Funktion des EAD als Mobilitätsdienstl eisters mit der konsequenten Weiterentwick-
lung der EAD Werkstatt zu einem Kompetenzzentrum de r Region für Elektromobilität dient als
Basis. Der Lebenszyklus einer Elektromobilitätsflotte (über Beschaffung, Wartung und Instandhal-
tung hin zur Verwertung) wird zentral und ganzheitlich gedacht.
Arbeitspakete
1. IST-Analyse
o Aufnahme und Bewertung der aktuellen und schon gep lanten Maßnahmen innerhalb der
Stadtverwaltung
o Aufnahme und Bewertung der aktuellen und schon gep lanten Maßnahmen anderer Akteure
in der Stadt (z.B. ÖPNV Anbieter, Energieversorger, etc.)
2. Erstellung eines Konzept Entwurfs auf Grundlage der IST-Analyse unter Einbeziehung von
Best-Practice-Beispielen aus anderen Kommunen zu den Themenbereichen
o Betriebliche Organisation
o Prozessabwicklung und Softwareeinsatz
o Ladeinfrastruktur
3. Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen Akteuren
4. Erstellung eines schriftlichen Konzepts
2. Erwarteter Erkenntnisgewinn und der erwartete po sitiven Umweltwirkungen (z.B. Redu-
zierung der CO2, Schadstoff- und Lärmemissionen)
Die bisherigen Erkenntnisse aus der Forschung im Be reich Elektromobilität basieren auf den Er-
fahrungen mit Fahrzeugen, die eher den Charakter vo n Prototypen mit geringen Reichweiten von
70-150 km hatten und nicht alltagstauglich waren od er zumindest für die meisten Menschen so
erschienen.
Mittlerweile hat sich die Technik jedoch deutlich w eiterentwickelt. Die tatsächliche Reichweite der
neuesten Serienmodelle verschiedener Hersteller beträgt jetzt 300-400 Kilometer. In den nächsten
zwei Jahren werden weitere Hersteller nachziehen bz w. Fahrzeuge mit bis zu 500 Kilometern an-
bieten.
Mit den neuen Reichweiten und den neuen Modellen is t davon auszugehen, dass die Nachfrage
in 2017 kräftig anziehen wird. So kann damit gerech net werden, dass ab 2020 erstmalig mehr
Elektro-Pkw verkauft werden als Verbrenner, und das s ab 2025 auch ohne gesetzliche Verbote
kaum noch ein Benzin- oder Diesel-Pkw neu zugelassen werden wird. Insbesondere in den größe-
ren Firmenflotten wird somit ab 2030 kaum noch ein fossil betriebener Pkw anzutreffen sein. Im
Privatkundensegment geht der Wandel etwas langsamer vonstatten, weil hier die Neuwagenquote
deutlich geringer ist, und der Ersatz gegen junge Gebrauchte zeitverzögert erfolgt.
Hierdurch ist davon auszugehen, dass in den kommend en Jahren in relativ kurzer Zeit und bei
einem Bestand von 70.000 Pkw
1 im Zulassungsbezirk Darmstadt das Angebot an Ladei nfrastruk-
tur intensiv ausgebaut werden muss um die regionale n und nationalen Ziele in den Bereichen
Luftreinhaltung und Klimaschutz zu erreichen. Hierf ür müssen neue Lösungswege gefunden wer-
den.
Das zu erstellende Konzept soll neue Erkenntnisse i n Bezug auf die Handlungsbereiche von
Kommunen aufzeigen. U.a. soll aufgezeigt werden, we lche Rahmenbedingungen die Stadtpla-
1 KBA: Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken
1. Januar 2016
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nung aufstellen muss, wo in welcher Höhe Investitio nen zu erwarten sind und welche Beteiligten
wie in die Gesamtentwicklungen eingebunden werden müssen.
Entwicklungen bei CO
2-Ausstoß unter Annahme der nachfolgend dargestellte n Umstellung
auf E-Fahrzeuge:
2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Bestand
E-Fahrzeuge
2% 6% 14% 27% 47% 74% 109%
1.400 4.200 9.800 18.900 32.900 51.800 76.300
Einsparung CO 2 in Rela-
tion zu Heute
(bei Nutzung von regenerativ
gewonnenem Strom)
3.659 t 10.977 t 25.613 t 49.397 t 85.987 t 135.384 t 199.418 t
3. Multiplikatoreffekt und Übertragbarkeit: Darstel lung von ggf. weiterführenden Arbeiten
Im Projekt soll zum einen eine strukturierte Vorgehensweise zur Bedarfsermittlung entwickelt wer-
den, die in der Folge auch als Vorlage zur Erstellu ng vergleichbarer Konzepte in städtischen
Räumen genutzt werden kann.
Zum anderen besteht die Chance, dass wesentliche Er kenntnisse, die sich im Rahmen der Kon-
zepterstellung ergeben auf mit dem Rhein-Main Gebie t vergleichbaren Metropolregionen zu über-
tragen.
Auch im Rahmen der Stärkung der regionalen Vernetzung kann das Konzept ggf. auf die benach-
barten Landkreise übertragen werden, um so die Emis sionen der ca. 90.000 Einpendler pro Tag
zu reduzieren.
4. Beschreibung der Umsetzungsperspektive und der A nwendbarkeit z.B. Einbindung in
bestehende kommunale Konzepte (z.B. Verkehrskonzept)
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bildet das Kon zept die Grundlage für kommunalpolitische
Entscheidungen und die Einbindung des Themas Ladein frastruktur in künftige Konzepte der städ-
tebaulichen Entwicklung, wie z.B. Konzepte zur Stadt-, Quartiers und Verkehrsentwicklung.
Im Rahmen der Konversionsentwicklung ehemaliger Mil itärflächen (2 Wohngebiete, 1 Gewerbe-
gebiet) soll ebenfalls Elektromobilität eine zentra le Rolle einnehmen. In der Lincoln-Siedlung wur-
de bereits mit dem E-Carpooling-Angebot „Mein Lincoln mobil“ ein erster Ansatz gestartet. Ebenso
soll bei den Planungen für die Bewerbung zum Weltku lturerbe Mathildenhöhe in den äußerst sen-
siblen Stadtteilen Elektromobilität realisiert werden.
Darüber hinaus wird bei der Umsetzung des integrier ten Klimaschutzkonzeptes von 2013, in der
kontinuierlichen Fortschreibung des Luftreinhaltepl anes sowie des Lärmaktionsplanes die Förde-
rung der Elektromobilität als eine Maßnahme aufgeführt.
Die Ergebnisse des Elektromobilitätskonzeptes sollen in diese Pläne mit einbezogen werden bzw.
die Umsetzung von Ladeinfrastruktur gezielt unterstützen.
Dies gilt auch für den letztes Jahr gestarteten Pla nungsprozess „Darmstadt weiter denken – Mas-
terplan 2030+ (inkl. Mobilitätskonzept 2030 +) sowi e den aktuell laufenden Antrag „Green City
Darmstadt“ im Rahmen des BMVI-Sonderprogramms Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger
und emissionsfreier Mobilität.
Die Verbindungen und Synergien zum Programm der Dig italstadt Darmstadt fließen in das Kon-
zept mit ein.
6
5. Beschreibung der bisherigen Arbeiten und Erfahru ngen (Allgemein und in Bezug auf
Elektromobilität / politischen Selbstverpflichtunge n) z.B. Benennung bestehender Vor-
studien und Arbeiten auf denen die geplante Studie aufbaut (auch europaweite oder in-
ternationale Arbeiten)
Im Jahr 2012 hat sich die Wissenschaftsstadt Darmst adt in die hessische Bewerbung zum dama-
ligen bundesweiten Wettbewerb „Schaufensterregion Elektromobilität“ eingebracht. Rund zwanzig
Projektskizzen aus Darmstadt, aus dem öffentlichen Sektor, dem Wissenschaftsbereich und der
privaten Wirtschaft (u.a. E-Mobilität in Konversion sflächen, Integration von E-Mobilität in Smart
Grid, Städtebauliche Integration der E-Mobilität, E insatz von Elektrobussen im städtischen
ÖPNV…) wurden in den Antrag der hessischen Landesre gierung aufgenommen.
Darmstadt ist Modellregion Elektromobilität: Neben den elektrobetriebenen Bussen im ÖPNV, sind
die Technische Universität und die Verwaltung der W issenschaftsstadt Darmstadt mit Projekten,
z.B. Bike + Business, vertreten.
Das „Netzwerk Elektromobilität Darmstadt Rhein Main Neckar“, eine Initiative von IHK, Fraunhofer
LBF, Entega, HEAG mobilo, privaten Unternehmen sowi e der Wissenschaftsstadt Darmstadt, för-
dert seit mehreren Jahren erfolgreich den Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Ver-
waltung und hat maßgeblich dazu beigetragen, die Wi rtschafts- und Forschungskompetenz in der
Stadt und der Region auf dem Gebiet der Elektromobi lität voranzubringen. Leitgedanke des Netz-
werks und gleichzeitig dessen besondere Stärke ist die ganzheitliche Betrachtung des Themas,
also Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, ÖPNV, Öffentliche Dienst-
leistung, Stadtentwicklung, Marketing, Tourismus, n eue Formen von Mobilitätsmanagement,
Fuhrparkmanagement, Mobilitätsketten und -systeme s owie die Einbeziehung der Energiegewin-
nung/-erzeugung bis zur Umsetzung. Der Netzwerkvert eiler umfasst heute über 130 Mitglieder
aus den unterschiedlichsten Unternehmen, Institutio nen und Behörden. In Darmstadt und Umge-
bung wird für die Elektromobilität geforscht, entwi ckelt und produziert. Von hier gehen wichtige
Impulse aus, die der Elektromobilität auch über die Grenzen der Region hinaus Aufschwung ge-
ben. Mit dem jährlichen „Tag der Elektromobilität“ präsentiert sich das Netzwerk 2017 bereits zum
dritten Mal der breiten Öffentlichkeit und dem interessierten Fachpublikum.
Des Weiteren ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt U msetzungspartner im BMBF-Förderprojekt
DIEMO RheinMain (Dienstleistungsinnovationen für Elektromobilität).
6. Zeitplan für die Studie
Modul
Monat nach Beginn
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1. Projektmanagement
Auftaktgespräch mit der Projektleitung
Zwischenpräsentation
Abschlusspräsentation
2. Konzept Ladeinfrastruktur
AP 1.1. Bestandsaufnahme und IST–Analyse
AP 1.2 Erstellung Konzept Entwurf
AP 1.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit we-
sentlichen Akteuren
AP 1.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts
3. Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung
AP 2.1. IST-Analyse
AP 2.2 Erstellung Konzept Entwurf
7
AP 2.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit we-
sentlichen Akteuren
AP 2.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts
anlage 5
7137 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III 61 66
IV 20 70
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0351
Magistratsbeschluss -Nr.
41
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-004-1000 Investitionsnummer: 16061-6009
Kostenträger: 5110-6002 Sachkonto: 0960010
Betreff: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI)
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“
Vorlage vom: 18.12.2017
Beschlussvorschlag :
1. Die Inhalte des Förderprojektes werden zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1 und 2).
2. Der Umsetzung des Förderprojektes „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ mit einem
Gesamtvolumen von 95.000, -- € sowie der Finanzierung des Ei genanteils in Höhe von 20 % in
Höhe von 19.000, -- € wird zugestimmt. Der Zuwendungsbescheid des Fördergebers liegt
bereits vor (s. Anlage 3). Die Mittel stehen auf der Kostenstelle 061 -004-1000, Invest.-Nr.
16061-6009 zur Verfügung.
- 3 -
Anlagen: Vorhabensbeschreibung
Kostenschätzung
Zuwendungsbescheid
Aktuelles Schreiben Fördergeber
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 31.01.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18. Dezember 2017
Mit dem beantragten Elektromobilitätskonzept wird das Ziel verfolgt, eine Grundlage zum
strategischen Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur über einen
Betrachtungszeitraum von 5-15 Jahren für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln,
die sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in den letzten zehn Jahren um ca. 20.000
Einwohnerinnen und Einwohner auf 160.000 angewachsen, mit der Prognose des weiteren
Anstiegs für die nächsten Jahre. Als attraktiver Wissenschafts-, Unternehmens- und
Hochschulstandort kommen täglich noch ca. 90.000 Einpendler hinzu.
Damit verbunden sind regelmäßige Überlastungen von Straßen, die in Folge von zu negativen
Auswirkungen durch Emissionen, insbesondere Stickstoffdioxid- sowie Lärmbelastungen auf
die Bewohnerschaft führen.
Grundgedanke des Elektromobilitätskonzeptes ist es, den künftigen Ausbau von
Ladeinfrastruktur vom Bedarf aus zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln, um so durch den
Einsatz emissionsarmer Verkehrsmittel neben der Förderung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes die Aufenthaltsqualität in Quartieren zu erhöhen.
Das Elektromobilitätskonzept ermöglicht eine vorausschauende Planung bei der Entwicklung
der Ladeinfrastruktur und hilft so, Standortstärken und –schwächen zu identifizieren und
Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Nachdem die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Förderprojekt der ENTEGA Energie
GmbH „100 Ladesäulen für Südhessen“ (MV 2017/0273) im Jahr 2017 bereits 20 Ladesäulen
errichtet hat und gemeinsam mit der Deutschen Telekom AG 2018 noch bis zu vier weitere
Ladesäulen in dem Förderprojekt „eMobility“ (MV 2017/0394) schaffen wird, ist die
Vorhabenbeschreibung in Abstimmung mit dem Fördergeber (siehe Anlage 4) um den Baustein
„Konzept für Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks“ erweitert worden.
Konzept Ladeinfrastruktur
In der Analysephase werden Mobilitätsachsen und Parkinfrastruktur im öffentlichen und
halböffentlichen Bereich, bei Arbeitgebern und im Bereich von Wohngebäuden größerer
Wohnungsbaugesellschaften erfasst. Außerdem werden Bedarfsgruppen mit Blick auf
unterschiedliche Nutzungsprofile identifiziert.
In der Konzeptphase wird der Bedarf an Ladeinfrastruktur und Strom für E-Fahrzeuge
einschließlich einer Kostenschätzung stadtteilweise ermittelt.
Das Elektromobilitätskonzept bildet die Grundlage zum strategischen Aufbau einer
bedarfsorientieren Ladeinfrastruktur über einen Betrachtungszeitraum von 5 bis 15 Jahren, die
sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll.
Außerdem soll das Konzept die Einbindung des Themas Ladeinfrastruktur in künftige Konzepte
der städtebaulichen Entwicklung, wie z.B. Konzepte zur Stadt-, Quartiers- und
Verkehrsentwicklung ermöglichen.
Im Rahmen der Konversionsentwicklung soll Elektromobilität ebenfalls eine zentrale Rolle
einnehmen. In der Lincoln-Siedlung ist mit dem E-Carpooling-Angebot „Mein Lincoln mobil“
bereits ein erster Ansatz gestartet. Besonders die Weiterentwicklung des E-Carpooling-
Konzeptes soll ebenfalls bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes sowohl bei den
weiteren Konversionsflächen als auch stadtweit berücksichtigt werden.
Auch im Rahmen der Stärkung der regionalen Vernetzung kann das Konzept ggf. auf
benachbarte Landkreise übertragen werden, um so die Emissionen der 90.000 Einpendler pro
Tag zu reduzieren.
Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung
Auf Grundlage der bereits im Vorfeld im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements
erstellten Fuhrparkanalyse sollen die künftige Organisationsstrukturen sowie Prozesse für die
Bildung eines internen Fahrzeugpools mit E-Fahrzeugen entwickelt werden. Hierfür werden die
bereits vorhandenen Überlegungen des EAD zur Überarbeitung der städtischen
Kraftfahrzeugordnung hin zu einer umfassenden Mobilitätsordnung als Grundlage für eine
nachhaltige Fahrzeugpoolbildung berücksichtigt und weiterentwickelt.
Verbindungen und Synergien bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes werden durch
die Einbeziehung des Projektes in den Planungsprozess Mobilitätskonzept 2030+, in das
Programm zur Digitalstadt sowie in die aus dem BMVI-Sonderprogramm „Erstellung des
Masterplanes für die Gestaltung nachhaltiger Mobilität – Green City Darmstadt“ gewährleistet.
Zur Förderung von kommunalen Fahrzeugflotten, auch Bestandteil des Masterplanes „Green
City Darmstadt“ ist die Voraussetzung eines Elektromobilitätskonzeptes gefordert.
Während der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wird eine Ämter- und
Institutionsübergreifende Projektgruppe (u.a. mit EAD, Bauverein, HEAG mobilo, ENTEGA, u.a.)
den Prozess begleiten.
Die Inhalte der Magistratsvorlage sind mit dem EAD abgestimmt.
Darmstadt, 18. Dezember 2017
61.4 saa-br
Nst. 2820
Der Dezernent I Die Dezernentin III Der Dezernent IV Die Dezernentin V
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
2017/0351
7075 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III 61 66
IV 20, EAD
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0351
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-004-1000 Investitionsnummer: 16061-6009
Kostenträger: 5110-6002 Sachkonto: 0960010
Betreff: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI)
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“
Vorlage vom: 18.12.2017
Beschlussvorschlag :
1. Die Inhalte des Förderprojektes werden zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1 und 2).
2. Der Umsetzung des Förderprojektes „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ mit einem
Gesamtvolumen von 95.000,-- € sowie der Finanzierung des Ei genanteils in Höhe von 20 % in
Höhe von 19.000,-- € wird zugestimmt. Der Zuwendungsbescheid des Fördergebers liegt
bereits vor (s. Anlage 3). Die Mittel stehen auf der Kostenstelle 061 -004-1000, Invest.-Nr.
16061-6009 zur Verfügung.
- 2 -
Anlagen: Vorhabensbeschreibung
Kostenschätzung
Zuwendungsbescheid
Aktuelles Schreiben Fördergeber
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18. Dezember 2017
Mit dem beantragten Elektromobilitätskonzept wird das Ziel verfolgt, eine Grundlage zum
strategischen Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur über einen
Betrachtungszeitraum von 5-15 Jahren für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln,
die sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in den letzten zehn Jahren um ca. 20.000
Einwohnerinnen und Einwohner auf 160.000 angewachsen, mit der Prognose des weiteren
Anstiegs für die nächsten Jahre. Als attraktiver Wissenschafts-, Unternehmens- und
Hochschulstandort kommen täglich noch ca. 90.000 Einpendler hinzu.
Damit verbunden sind regelmäßige Überlastungen von Straßen, die in Folge von zu negativen
Auswirkungen durch Emissionen, insbesondere Stickstoffdioxid- sowie Lärmbelastungen auf
die Bewohnerschaft führen.
Grundgedanke des Elektromobilitätskonzeptes ist es, den künftigen Ausbau von
Ladeinfrastruktur vom Bedarf aus zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln, um so durch den
Einsatz emissionsarmer Verkehrsmittel neben der Förderung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes die Aufenthaltsqualität in Quartieren zu erhöhen.
Das Elektromobilitätskonzept ermöglicht eine vorausschauende Planung bei der Entwicklung
der Ladeinfrastruktur und hilft so, Standortstärken und –schwächen zu identifizieren und
Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Nachdem die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Förderprojekt der ENTEGA Energie
GmbH „100 Ladesäulen für Südhessen“ (MV 2017/0273) im Jahr 2017 bereits 20 Ladesäulen
errichtet hat und gemeinsam mit der Deutschen Telekom AG 2018 noch bis zu vier weitere
Ladesäulen in dem Förderprojekt „eMobility“ (MV 2017/0394) schaffen wird, ist die
Vorhabenbeschreibung in Abstimmung mit dem Fördergeber (siehe Anlage 4) um den Baustein
„Konzept für Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks“ erweitert worden.
Konzept Ladeinfrastruktur
In der Analysephase werden Mobilitätsachsen und Parkinfrastruktur im öffentlichen und
halböffentlichen Bereich, bei Arbeitgebern und im Bereich von Wohngebäuden größerer
Wohnungsbaugesellschaften erfasst. Außerdem werden Bedarfsgruppen mit Blick auf
unterschiedliche Nutzungsprofile identifiziert.
In der Konzeptphase wird der Bedarf an Ladeinfrastruktur und Strom für E-Fahrzeuge
einschließlich einer Kostenschätzung stadtteilweise ermittelt.
Das Elektromobilitätskonzept bildet die Grundlage zum strategischen Aufbau einer
bedarfsorientieren Ladeinfrastruktur über einen Betrachtungszeitraum von 5 bis 15 Jahren, die
sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll.
Außerdem soll das Konzept die Einbindung des Themas Ladeinfrastruktur in künftige Konzept e
der städtebaulichen Entwicklung, wie z.B. Konzepte zur Stadt-, Quartiers- und
Verkehrsentwicklung ermöglichen.
Im Rahmen der Konversionsentwicklung soll Elektromobilität ebenfalls eine zentrale Rolle
einnehmen. In der Lincoln-Siedlung ist mit dem E-Carpooling-Angebot „Mein Lincoln mobil“
bereits ein erster Ansatz gestartet. Besonders die Weiterentwicklung des E-Carpooling-
Konzeptes soll ebenfalls bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes sowohl bei den
weiteren Konversionsflächen als auch stadtweit berücksichtigt werden.
Auch im Rahmen der Stärkung der regionalen Vernetzung kann das Konzept ggf. auf
benachbarte Landkreise übertragen werden, um so die Emissionen der 90.000 Einpendler pro
Tag zu reduzieren.
Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung
Auf Grundlage der bereits im Vorfeld im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements
erstellten Fuhrparkanalyse sollen die künftige Organisationsstrukturen sowie Prozesse für die
- 4 -
Bildung eines internen Fahrzeugpools mit E-Fahrzeugen entwickelt werden. Hierfür werden die
bereits vorhandenen Überlegungen des EAD zur Überarbeitung der städtischen
Kraftfahrzeugordnung hin zu einer umfassenden Mobilitätsordnung als Grundlage für eine
nachhaltige Fahrzeugpoolbildung berücksichtigt und weiterentwickelt.
Verbindungen und Synergien bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes werden durch
die Einbeziehung des Projektes in den Planungsprozess Mobilitätskonzept 2030+, in das
Programm zur Digitalstadt sowie in die aus dem BMVI-Sonderprogramm „Erstellung des
Masterplanes für die Gestaltung nachhaltiger Mobilität – Green City Darmstadt“ gewährleistet.
Zur Förderung von kommunalen Fahrzeugflotten, auch Bestandteil des Masterplanes „Green
City Darmstadt“ ist die Voraussetzung eines Elektromobilitätskonzeptes gefordert.
Während der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wird eine Ämter- und
Institutionsübergreifende Projektgruppe (u.a. mit EAD, Bauverein, HEAG mobilo, ENTEGA, u.a.)
den Prozess begleiten.
Die Inhalte der Magistratsvorlage sind mit dem EAD abgestimmt.
Darmstadt, 18. Dezember 2017
61.4 saa-br
Nst. 2820
Der Dezernent I Die Dezernentin III Der Dezernent IV Die Dezernentin V
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
14185 Zeichen
PtJ ® jektträger Jülich Forschungszentrum Jülich Zerlifiziert nach DIN EN ISO 9001 Projektträger Jülich < Forschungszentrum Jülich GmbH - Postfach 61 02 47 - 10923 Berlin Wissenschaftsstadt Darmstadt Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt HAUSANSCHRIFT: POSTANSCHRIFT: ANSPRECHPARTNERÄIN: GESCHÄFTSBEREICH: FACHBEREICH: UNSER ZEICHEN: IHR ZEICHEN: TELEFON: TELEFAX: Datum Kurzmitteilung 03EMK282 Elektromobilitätskonzept - Wissenschaftsstadt Darmstadt Forschungsvorhaben: Projektleiter: Frau Samaan Sehr geehrte Damen und Herren, die beigefügten Unterlagen erhalten Sie mit der Bitte um &X Kenntnisnahme X _ Verbleib D &X Rückgabe der Empfangsbestätigung Freundliche Grüße Forschungszentrum Jülich GmbH i. A. Isabella Molter E-Mat: PROJEKTTRÄGER FÜR DAS für Verkehr und Bundesministerium digitale Infrastruktur Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH ‚Zimmerstraße 26-27 : 10969 Berlin Postfach 61 02 47 : 10923 Berlin Frau Klose Energiesystem: Nutzung Brennstoffzelle und Wasserstoff (ESN 5) 03EMK282 +49 30 20199-588 +49 30 20199-589 m.klose@fz-juelich.de 22. Juni 2017 weitere Bearbeitung 61.03.011707 14 Forschungszentrum Jülich GmbH - Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft - 52425 Jülich - Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher - Geschäftsführung: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (Vorsitzender), Karsten Beneke (Stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt, Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt - Sitz der Gesellschaft: Jülich - Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498 : Telefon 02461 61-0 : Telefax 0246 1 61-8100- info@fz-juelich.de - www.fz-juelich.de - Fracht-/Paketanschrift: Leo-Brandt-Straße, 52428 Jülich 61.03.011/07.14 Projektträger Jülich - Forschungszentrum Jülich GmbH ° Postfach 610247 - 10923 Berlin Wissenschaftsstadt Darmstadt c) Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich Zertifiziert nach DIN EN ISO 901 PROJEKTTRÄGER FÜR DAS FR Bundesministerium RS N für Verkehr und digitale Infrastruktur Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH Postfach 11 10 61 HAUSANSCHRIFT: Zimmerstraße 26-27 - 10969 Berlin 64225 Darmstadt POSTANSCHRIFT: Postfach 61 02.47 ° 10923 Berlin ‚ANSPRECHPARTNER/IN: Maria Klose GESCHÄFTSBEREICH: Energiesystem: Nutzung FACHBEREICH: Elektromobilität und Verkehrskonzepte (ESN6) UNSER ZEICHEN: 03EMK282 IHR ZEICHEN: TELEFON: +49 30 20199-588 TELEFAX: +49 30 20199-589 E-Mail: m.klose@fz-jvelich.de Datum 14.06.2017 Zuwendungsbescheid Betr.: Zuwendung aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds", Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68304, Haushaltsjahr 2017, für das Vorhaben: " Elektromobilitätskonzept - Wissenschaftsstadt Darmstadt" Ausführende Stelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt Förderkennzeichen: 03EMK282 Kassenzeichen: 810303714953 Bezug: Ihr Antrag vom: 27.01.2017 mit Ergänzung vom: 22.04.2017 und 23.05.2017 Anlg.: - Abdruck "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften - ANBest-Gk -" (Stand: November 2016) - Gesamtfinanzierungsplan - Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise - Vordruck "Empfangsbestätigung" - Vordruck „Antrag profi online“ - Vordruck "Zahlungsanforderung" mit Hinweisen für Zahlungsempfänger - Vordruck „Konzeptsteckbrief" Forschungszentrum Jülich GmbH - Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft - 52425 Jülich - Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher - Geschäftsführung: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (Vorsitzender), Karsten Beneke (Stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt, Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt - Sitz der Gesellschaft: Jülich - Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498 - Telefon 0246 1 61-0 - Telefax 0246 161-8100 info@fz-juelich.de - www.fz-juelich.de - Fracht-/Paketanschrift: Leo-Brandt-Straße, 52428 Jülich Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan wir bewilligen Ihnen als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 80,00 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 72.481,00 € (in Buchstaben: Sieben-zwei-vier-acht-eins Euro) (Anteilfinanzierung) Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o.a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 27.01.2017 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und dem beigefügten, von uns im Einvernehmen mit Ihnen geänderten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2018 (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden. Wir beabsichtigen, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen: 0,00€ im Haushaltsjahr 2017 0,00€ im Haushaltsjahr 2018 72.481,00€ im Haushaltsjahr 2019 Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver- züglich mitzuteilen, damit versucht werden kann, den Zahlungsplan anzupassen. Aus Haushaltsgründen konnte Ihr Vorhaben in den einzelnen Jahren nicht wie beantragt bewilligt werden. Wir bitten Sie das Vorhaben wie geplant durchzuführen. Sobald uns in dem jeweiligen Jahr wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden wir auf Antrag die Mittel im Rahmen des Möglichen anpassen. -3- 2. Nebenbestimmungen und Hinweise Die beigefügten ANBest-Gk sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Sie verpflichten und berechtigen Sie grundsätzlich unmittelbar uns gegenüber. Das BMVI behält sich vor, die sich daraus für uns ergebenden Rechte selbst oder gemeinsam mit uns auszuüben, Die Regelung der Nrn. 1.2 und 2.1 ANBest-Gk finden auf Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der geförderten Anlagen erzielt werden, für diese Zuwendung keine Anwendung. Für die Auszahlung der Zuwendung gilt abweichend zu Nr. 1.3 ANBest-Gk, dass die Zuwendung kalenderquartalsweise nachschüssig auf Basis zahlungsbegründender Belege erfolgt. Es gelten die folgenden sowie die als Anlage beigefügten weiteren Nebenbestimmungen und Hinweise: - Abtretung einer Forderung an Dritte Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist ausgeschlossen. - Genehmigung der Europäischen Kommission Diese Zuwendung bedurfte keiner Genehmigung durch die Europäische Kommission. - Änderung des Gesamtfinanzierungsplans Änderungen des Gesamtfinanzierungsplans, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2 ANBest-Gk hinausgehen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dem Antrag ist eine Neufassung des Gesamtfinanzierungsplans beizufügen. - Widerrufsvorbehalt Wir behalten uns vor, den Bescheid — in den Fällen der Nr. 1.6 ANBest-Gk, - aus zwingenden Gründen zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach 8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). - Haushaltsvorbehalt Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. -4- Freistellung bei Verpflichtungen gegenüber einer Europäischen Gemeinschaft Soweit Sie infolge des bestehenden Vertrages mit einer Europäischen Gemeinschaft nicht in der Lage sind, gegenüber dem Bund Ihren Verpflichtungen aus den Nebenbestimmun- gen nachzukommen, werden wir Sie auf Antrag im notwendigen Umfang von Ihren Verpflichtungen freistellen. Hinweise für Zahlungsempfänger Die diesem Bescheid beigefügten "Hinweise für Zahlungsempfänger" sind zu beachten. Teilnahme an „profi-online“ Sie haben die Möglichkeit, an dem halbelektronischen Hybridverfahren „profi-online" teil- zunehmen. Diesem Bescheid sind dazu entsprechende Hinweise und ein Antrag beigefügt. Bitte senden Sie bei Interesse an einer Teilnahme an „profi-online“ den ausgefüllten Antrag an uns zurück. Nachweis der Verwendung Für die Erstellung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises nach Nr. 6.4 ANBest-Gk wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein entsprechender DV-Vordruck zugehen. Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist im Rahmen von 6.1 ANBest-Gk der zahlenmäßige Zwischennachweis binnen vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen. Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis muss von einem hierzu Befugten rechnerisch festgestellt sein. Nach Nr. 7.2 ANBest-Gk ist der zahlenmäßige Verwendungsnachweis von Ihrer Prüfungs- einrichtung zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist von ihr auf dem Verwendungsnachweis zu vermerken und zu bescheinigen. Veröffentlichungen Bei allen öffentlich wirksamen Maßnahmen ist der Hinweis auf den Zuwendungsgeber BMVI aufzunehmen. Es gelten diesbezüglich insbesondere die Bestimmungen Nr. 5 der Anlage „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“ zu diesem Bescheid. Rückzahlung der Zuwendung Überzahlungen, die sich nach Abschluss des Vorhabens ergeben, sind von Ihnen unverzüg- lich und unaufgefordert unter Angabe des Kassenzeichens 810303714953 zurückzuzahlen. -5- Bitte benutzen Sie dazu folgende Bankverbindung: Empfänger/Kontoinhaber: Bundeskasse Halle BIC: MARKDEF1860 IBAN: DE38860000000086001040 Bank: DEUTSCHE BUNDESBANK Filiale Leipzig Die gemäß 8 49 a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zu zahlenden Zinsen sind auf das vorgenannte Konto der Bundeskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. - Voraussetzungen zur Auszahlung der Zuwendung Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts- behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf der Empfangsbestätigung erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei). Für die Anforderung der Zuwendung nach Nr. 1.3 ANBest-Gk liegt bereits der Vordruck dem Zuwendungsbescheid bei, soweit der Zahlungsplan im laufenden Haushaltsjahr eine Zahlung vorsieht. Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs in der Empfangsbestätigung nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist abwarten und der ersten Zahlungsanforderung eine Erklärung beifügen, dass Sie keinen Widerspruch eingelegt haben. Eine Durchschrift des Bescheides haben wir an: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt, Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt zur Kenntnisnahme übersandt. [3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (DEQ), 52425 Jülich einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Forschungszentrum Jülich GmbH Ahr in | jA / X i. A. Dr. Stefan Höring el Schulz Datenbank PROFI Stand : 14.06.2017 GESAMTFINANZIERUNGSPLAN für die Zeit vom 01.07.2017 bis 31.12.2018 Thema des Vorhabens 03EMK282: Elektromobilitätskonzept - Wissenschaftsstadt Darmstadt 0812 0817 0820 0822 0831 0834 0835 0843 0846 0850 0850 0899 0861 0862 0863 0864 Personalausgaben Beschäftigte El2-E15 Beschäftigte EL-Ell Lohnempfänger (innen) MTArb Beschäftigungsentgelte Summe A Sächliche Verwaltungsausgaben Gegenstände bis zu 410 / 400 EUR Mieten und Rechnerkosten Vergabe von Aufträgen Sonstige allgemeine Verwaltungsausgaben Dienstreisen Summe B Gegenstände und andere Investitionen von mehr als 410 / 400 EUR im Einzelfall Summe C summarisch Gesamtausgaben Eigenmittel Mittel Dritter Bundesmittel Kassenmäßige Bereitstellung Jahr 2017 2018 2019 Zuwendung 0,00 0,00 72.481,00 Alle Betragsangaben in EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90.202,00 0,00 400,00 90.602,00 90.602,00 18.121,00 0,00 72.481,00 Anlage zum Zuwendungsbescheid vom: 14.06.2017 Zuwendungsempfänger: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt Förderkennzeichen: 03EMK282 Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise 1. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet auf Einladung der Programmgesellschaft NOW GmbH an bis zu 2 Arbeitstreffen der programmatischen Begleitforschung teilzu- nehmen. Zusätzlich ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet die programmatische Be- gleitforschung zu unterstützen, z.B. durch Teilnahme an Befragungen oder Beantwor- tung von gezielten Anfragen zu Projekt- oder Studienergebnissen. 2. Nach erfolgter Auftragsvergabe ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, a. den Vergabevermerk, mit Nennung des Auftragnehmers sowie Höhe der Auftrags- summe, dem Projektträger Jülich vorzulegen, b. einen ausgefüllten Konzeptsteckbrief an den Projektträger Jülich sowie die Pro- grammgesellschaft NOW GmbH (elektromobilitaet@now-qmbh.de) zu übermitteln. Eine entsprechende Vorlage wird mit dem Zuwendungsbescheid versandt. 3. In Abweichung zu 6.3 ANBest-GK sind als Sachbericht drei Exemplare der Studie mit dem Verwendungsnachweis beim Projektträger einzureichen. Weiterhin sind die erziel- ten Ergebnisse zusammenzufassen und den Zielen des Antrages gegenüberzustellen. 4. Der Zuwendungsempfänger wird verpflichtet, die Studien- oder Konzeptergebnisse der Programmgesellschaft NOW GmbH für die Veröffentlichung im Internet und zur Verwen- dung innerhalb der Programmbegleitforschung zur Verfügung zu stellen. Zudem sind die Ergebnisse der Studie vom Zuwendungsempfänger frei zugänglich zu veröffentlichen, so dass eine Verwertung der Ergebnisse durch Dritte möglich ist. 5. Bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des Förderprojektes durchgeführt werden, sind die Bestimmungen des „Leitfaden zur Kommunikation — Förderrichtlinie Elektromobilität" in der jeweils aktuellen Fassung (www.now-qambh.de) einzuhalten. 6. Bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, die im Rahmen des Förderprojektes durchgeführt werden, sind der Projektträger Jülich sowie die NOW GmbH mit einem Vor- lauf von mindestens 6 Wochen zu informieren. 7. Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über das Vorhaben die Angaben gemäß Anhang Ill zu Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission zu veröffentlichen.
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Punkt 4: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ (V-Nr. 2017/0351) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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/g3 Anlage 2: Kostenschätzung /g3 1. Projektmanagement 11.100 € Auftaktgespräch mit der Projektleitung 1.700 € Zwischenabstimmungen 5.200 € Zwischenpräsentation 1.700 € Abschlusspräsentation 2.500 € 2. Konzept Ladeinfrastruktur 32.000 € AP 1.1. Bestandsaufnahme und IST–Analyse 15.700 € AP 1.2 Erstellung Konzept Entwurf 5.200 € AP 1.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen Akteuren 6.900 € AP 1.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts 4.200 € 3. Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung 26.700 € AP 2.1. IST-Analyse 6.900 € AP 2.2 Erstellung Konzept Entwurf 8.700 € AP 2.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen Akteuren 6.900 € AP 2.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts 4.200 € Gesamtkosten Arbeitsleistung 69.800 € Beschaffung Externe Daten zu AP 1.1 8.000 € Reiskosten Pauschal 2.000 € Gesamtkosten (netto) 79.800 € Gesamtkosten (brutto) 94.962 € /g3
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Punkt 3: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ (V-Nr. 2017/0351) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 5: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ (V-Nr. 2017/0351) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Guten Morgen Frau Samaan,
vielen Dank für die angepasst Vorhabenbeschreibung. Aus fachlicher Sicht spricht nichts gegen die neue
inhaltliche Zielsetzung. Sie können Ihre Studie wie geplant umsetzen.
Die Aufstockung der Zuwendung können wir mit einem neuen Angebot prüfen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klose
Projektträger Jülich
Energiesystem: Nutzung
Elektromobilität und Verkehrskonzepte (ESN 6)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße
26-27 – 10969 Berlin
Tel.: 030 20199-5 88
Fax.: 030 20199-5 89
m.klose@fz-juelich.de
www.fz-juelich.de/ptj
Projektträger Jülich
ERKENNEN. FÖRDERN. GESTALTEN.
Das Qualitätsmanagementsystem des Projektträgers Jülich ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015.
Forschungszentrum Jülich GmbH │ 52425 Jülich │ Sitz der Gesellschaft: Jülich │ Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Düren Nr. HR B 3498
Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher │ Geschäftsführung: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt
(Vorsitzender), Karsten Beneke (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt, Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt
-- Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. --
Ursprüngliche Nachricht
Von: Astrid Samaan [
Astrid.Samaan@darmstadt.de ]
Gesendet: Donnerstag, 14. Dezember 2017 16:07
An: Klose Maria
Cc: Norbert Stoll
Betreff: Forschungsvorhaben 03EMK282
Sehr geehrte Frau Klose,
vielen Dank für das angenehme Gespräch.
Anbei nun die angepasste Vorhabenbeschreibung sowie Kostenschätzung.
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18. 12. 2017 file:///C:/Users/Samaan/AppData/Local/Temp/XPgrpwise/5A3397EEZENTRAL_DO ...
Wie am Telefon erläutert,. hat die Stadt im Rahmen eines Förderantrages unseres Energieversorgers
("100 Ladesäulen für Südhessen"), dieses Jahr
20 neue Ladesäulen errichtet. Aus diesem Grund erschien uns der Förderantrag überarbeitungsbedürftig,
da wir uns nun nicht ausschließlich auf den weiteren Ausbau beschränken wollen, sondern auch den
städtischen Fuhrpark elektromobil aufrüsten, auch vor dem Hintergrund einer geplanten Fuhrparkbildung.
Dies erscheint uns vor dem Hintergrund der problematischen Situation in Bezug auf die Luftreinhaltung
sehr sinnvoll und können wir damit auch eher mit dem Magistratsbeschluss rechnen, der für das Projekt
und vor allem für die Finanzierung des Eigenanteils erforderlich ist.
Wenn Sie daher die Inhalte entsprechend prüfen könnten und uns dann schriftlich (per Mail) bestätigen,
dass die Förderzusage weiterhin gilt.
Aufgrund der Neuordnung der Aufgabenfelder hat sich eine Kostensteigerung von ca. 5 % ergeben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit besten Grüßen
Astrid Samaan
______________________
Dipl.Ing. Astrid Samaan
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Abt. Mobilität und öffentlicher Raum
Projektleitung
Bessunger Straße 125 127, Gebäude C
64295 Darmstadt
Tel.:
06151 1328 20
Fax: 06151 1337 19
astrid.samaan@darmstadt.de
mobilitaet@darmstadt.de
www.darmstadt.de
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Punkt 11: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ (V-Nr. 2017/0351) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 1 Stimme aus FDP Stimmenthaltung: UWIGA
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Zimmerstraße 26
- Bessunger Straße 125
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0351
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.12.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00