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2017/0351

Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“

Magistratsvorlage 18.12.2017

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Anlage 1: Vorhabensbeschreibung 
 
1. Inhalte und Ziele der geplanten Studie  
Mit dem beantragten Elektromobilitätskonzept wird das Ziel verfolgt, eine Grundlage zum strategi- 
schen Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastr uktur über einen Betrachtungszeitraum von 5-
15 Jahren für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu e ntwickeln, die sowohl als Unterstützung für 
politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von konkreten Maßnahmen für die Verwal- 
tung dienen soll. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als südliches Oberzentrum der Metropolregion RheinMain ist in 
den letzten zehn Jahren von 140.000 Einwohnern auf 160.000 Einwohnern angewachsen. Als 
Schwarmstadt und Stadt mit dem größten Zukunftspote ntial (Städteranking des Magazins Wirt- 
schaftswoche und Immobilienscout 24) wird diese Ten denz auch in den nächsten Jahren noch 
anhalten. Als attraktiver Wissenschaftsstandort (u. a. ESA, EUMETSAT, Fraunhofer Institut, 
Merck, etc.), Unternehmerstandort (Merck, Deutsche Telekom, Evonik, etc.)  und Hochschul- 
standort  kommen täglich noch ca. 90.000 Einpendler hinzu.  
Die damit verbundene regelmäßige Überlastung von St raßen führt in Folge von Staus zu negati- 
ven Auswirkungen durch Emissionen, insbesondere Sti ckstoffdioxid- sowie Lärmbelastungen für 
die Bewohner.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt das Ziel,  die Mobilitätsalternativen der Verkehrsmittel 
des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, zu Fuß) sowie den E insatz emissionsfreier Fahrzeuge zu 
fördern sowie die Aufenthaltsqualität in den Quartieren zu erhöhen.  
Grundgedanke des Konzepts ist es, den künftigen Auf bau von Ladeinfrastruktur vom Bedarf aus 
zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. 
Die bisher mit Elektrofahrzeugen gesammelten Erfahr ungen, treffen auf die neue Fahrzeuggene- 
ration wegen der verlängerten Reichweiten weitestge hend nicht mehr zu. Der deutsche Durch- 
schnitts-Pkw legt im Jahr ca. 11.000 km zurück, pro  Tag also durchschnittlich 30 Kilometer. Rein 
rechnerisch müsste ein solches Fahrzeug nur alle zw ei Wochen geladen werden. Die im Alltag 
zurückgelegten Tagesstrecken liegen in aller Regel deutlich unterhalb von 400 Kilometern, nur bei 
Wochenendausflügen und Urlaubsreisen wird ein Laden  unterwegs erforderlich sein. Auch im ge- 
schäftlichen Bereich legt nur ein geringer Anteil d er Außendienstmitarbeiter und Dienstreisenden 
regelmäßig Strecken mit dem Pkw zurück, die mehr al s 400 km Reichweite erfordern. Für weitrei- 
chende Pkw -Fahrten über 400 km, können entweder di e Elektrofahrzeuge unterwegs in 20-30 
Minuten per Schnellader auf 80% Reichweite aufgelad en werden, oder man greift anfänglich an- 
lassbezogen auf Miet- oder Poolwagen mit konvention ellem Antrieb zurück. Die allermeisten 
Fahrzeuge werden pro Tag nicht mehr als eine Stunde  genutzt, tagsüber und nachts stehen sie 
regelmäßig acht und mehr Stunden, ohne dass sie zwischendurch bewegt werden. 
Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass  insgesamt ca. zwei Drittel aller Pkw ent- 
weder nachts auf einem zum Wohnhaus gehörenden Stel lplatz und/oder tagsüber auf einem Fir- 
menparkplatz stehen.  
Langsames Laden (AC einphasig mit 3,7 kW) zu Hause oder am Arbeitsplatz wird deutlich günsti- 
ger sein als schnelles Laden (DC 50-150 kW) unterwe gs. Heute fahren die deutschen Autofahrer 
sogar weitere Umwege, um 2-5 Cent pro Liter beim Ta nken zu sparen. Mindestens wissen sie 
aber genau, welches die günstigste Tankstelle bzw. Tankzeit entlang ihrer regelmäßig genutzten 
Wegstrecken sind.  
Nach Ausbau der Smart-Grid-Technologie wird gesteue rtes Laden insbesondere zu Hause noch 
günstiger sein als gleichmäßig langsames Laden. Dabei stellt der Nutzer beim Beginn des Ladens 
ein, bis wann das Fahrzeug wie vollgeladen sein sol l. Wenn das Fahrzeug jede Nacht an der pri- 
vaten Wallbox hängt, muss das deutsche Durchschnittsfahrzeug jede Nacht nicht mehr als 10 kW 
laden. Das kann in einer halben Stunde mit 22 kW (A C dreiphasig) oder auch in 2,5 Stunden mit 
3,7 kW (AC einphasig) pro Stunde erfolgen, so wie e s gerade am besten zum aktuellen Stroman- 
gebot und -bedarf passt. Selbst ohne die Möglichkei t der Stromentnahme wird so ein deutlicher

2 
 
Beitrag zum Umstieg auf regenerative Energien mit e ntsprechend höheren Kapazitätsschwankun- 
gen geleistet.  
Wird in dieser Weise beim Arbeitgeber geladen, also  langsam bzw. gesteuert bis mittelschnell, 
kann dieser dadurch seine Stromkosten durch Verstet igung der Stromabnahme sogar deutlich 
senken, weil sich Großverbrauchertarife insbesonder e aus der Höhe der Bedarfsschwankungen 
ergeben.  
In den nächsten 5-10 Jahren werden nach derzeitigem  Erkenntnisstand vollständig oder teilweise 
autonom fahrende Fahrzeuge verfügbar sein. Teilweise autonom meint, dass sie sich mit geringen 
Geschwindigkeiten (z. B. 25 km/h) ohne Fahrer beweg en dürfen. Diese ermöglichen einen voll- 
kommen anderen Umgang mit Parkraum und Ladeinfrastruktur. Fahrzeuge müssen dort, wo Park- 
raum nicht auf privatem Grund verfügbar ist, nicht mehr unbedingt fußläufig zur Wohnung oder 
zum Arbeitsplatz geparkt bzw. geladen werden, sonde rn können sich dazu selbst bis zu geeigne- 
ten Stellflächen weiterbewegen. Parken im öffentlic hen Raum ist dort, wo sich Menschen mit ho- 
her Qualität aufhalten wollen, nicht mehr erforderlich.   
Vor diesem Hintergrund soll 
ein Masterplan Ladeinfrastruktur für den Aufbau öff entlicher, 
halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur  in den nächsten 5, 10 und 15 Jahren entwickelt 
werden, der die daraus folgenden Handlungsoptionen und ggf. finanzielle Auswirkungen für die 
Stadt Darmstadt aufzeigt.  
 
Darüber hinaus soll ein Konzept für die Elektrifizierung des Fuhrparks entwickelt werden. 
Obwohl Kommunen aufgrund der Fahrprofile der Mitarb eiter grundsätzlich ideale Voraussetzun- 
gen für die Nutzung von Elektromobilität aufweisen,  werden innovative Aktivitäten im Bereich 
Elektromobilität aufgrund von Bedenken und vermeintlichen Hindernissen nur zögerlich und punk- 
tuell umgesetzt bzw. führen zu erheblichen Mehrkost en, da sie zumeist nicht systematisch in das 
Mobilitätssystem integriert werden und nur geringe Fahrleistungen erreichen. 
Der erfolgreiche Weg zu einer systematischen Einfüh rung von Elektromobilität in der Verwaltung 
ist ein strategisches Thema, das querschnittlich die gesamte Verwaltung betrifft. Um in einer hete- 
rogenen und dezentralisierten Struktur effiziente M aßnahmen zu entwickeln und insbesondere 
auch stabil und nachhaltig umzusetzen, ist es von z entraler Bedeutung, zu Beginn des Optimie- 
rungsprozesses gemeinsame strategische Ziele zu erarbeiten und festzulegen. Darüber hinaus ist 
es von großer Bedeutung, dass die Beschäftigten der  Verwaltung bei der Konzepterstellung und 
Umsetzung eingebunden werden. Der konkrete Erfolg kommt dann aber erst mit einer gelungenen 
Umsetzung. Funktionierende und praxistaugliche Maßn ahmen als Ergebnis einer strukturierten 
Vorgehensweise überzeugen und werden von den Mitarbeitern akzeptiert.  
Hierzu soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden , welches neben der Weiterentwicklung der 
Strukturen und Prozesse in der Stadtverwaltung (z.B . zentrale Beschaffung und Verwaltung, Bu- 
chungssysteme für Fahrzeugpooling (internes CarShar ing), Einbindung Zweiradmobilität und 
ÖPNV, interne Ladeinfrastruktur), auch externe Entwicklungen, wie u.a. externes CarSharing, den 
ÖPNV und Mobilitätsstationen, Fahrradverleihsysteme, öffentliche Ladeinfrastruktur  etc., mit ein- 
bezieht und berücksichtigt. 
 
Vorgehen: 
Konzept Ladeinfrastruktur:
 
Auf Grundlage von sozioökonomischen Daten sowie pro gnostizierten Zahlen zur Fahrzeugent- 
wicklung und unter Einbeziehung der Marktentwicklung, des demografischen Wandels sowie Ver- 
änderungen im Mobilitätsverhalten und der technisch en Entwicklung, werden das Ladeverhalten 
und der daraus resultierende Bedarf unterschiedlich er Nutzergruppen für die nächsten 5, 10 und 
15 Jahre prognostiziert und hinsichtlich ihrer räumlichen Verstandortung analysiert.

3 
 
Aufbauend darauf erfolgt ein Abgleich mit der berei ts bestehenden Ladeinfrastruktur, den Sied- 
lungsstrukturen sowie der bestehenden und geplanten Verkehrsinfrastruktur, insbesondere in den 
Bereichen: Parkhäuser, Tiefgaragen, Einzelhandel, Arbeitgeber und CarSharing.  
Beispiele für die auszuwertenden Daten: 
 Siedlungsstrukturen (insbesondere Garagen und Stellplätze) 
 Haushaltsdaten (Bewohnerstruktur, Haushaltseinkommen, etc.) 
 KFz-Zulassungsdaten  
 Bestehende Ladeinfrastruktur  
 Freizeit- und Tourismuseinrichtungen 
 ÖPNV und Intermodale Verknüpfungsstandorte (z.B. P+R) 
 Versorgungseinrichtungen wie Einzelhandel, Behörden etc. 
 Parkhäuser und Parkflächen 
 Relevante Gewerbe- und Industriebetriebe, Firmenparkplätze 
 wichtigen Verkehrswegen und -achsen, Verkehrskontenpunkten und Verkehrsbeziehungen 
 
Nutzergruppen: 
 
Arbeitspakete 
1. Bestandsaufnahme und IST–Analyse  
2. Erstellung Konzept Entwurf 
3. Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen  Akteuren 
4. Erstellung eines schriftlichen Konzepts 
 
Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung: 
Auf Grundlage von bereits im Vorfeld durchgeführten  Analysen zum Fuhrpark, soll im Rahmen 
von mehreren aufeinanderfolgenden Workshops unter E inbindung externer Expertise, eine künfti- 
ge Organisationsstruktur und neue Prozesse entwicke lt werden. Kern ist dabei ein Konzept für 
Gruppe Langsame 
Lader 
mittelschnelle 
Lader 
Schnelle 
Lader Ort 
Eigenheimbesitzer/-
mieter x zu Hause 
Mitarbeiter mit 
Firmenparkplatz x am Arbeitsplatz 
P&R Parker x am P&R Parkplatz 
CarSharing-Nutzer x CarSharing-Platz 
Tagesgäste privat x (x) Freizeiteinrichtung, zentraler 
Parkplatz 
Tagesgäste geschäftlich x Unternehmen 
Übernachtungsgäste x Hotel 
Durchreisende x Tankstellen an Autobahnen 
und Bundesstraßen 
Taxen x x x Wohnorte, Taxihöfe, 
zentrale Taxi-Punkte 
Stationsfreier Nachtlader x Supermarkt-Parkplatz, Tiefgarage 
etc.
Stationsfreier  
Gelegenheitslader x x Supermarkt-Parkplatz, Tiefgarage 
etc.
Adhoc-Lader (weil z. B. 
vergessen zu laden) x Tankstellen an Autobahnen und   
Bundesstraßen

4 
 
einen internen Fahrzeugpool mit E-Fahrzeugen (inter nes e-CarSharing) inkl. steuerrechtlicher 
Fragestellungen und die Anforderungen an ein Buchungs- und Dispositionssystem.  
Hierfür werden die bereits vorhandenen Überlegungen  des EAD zur Überarbeitung der Kraftfahr- 
zeugordnung der Stadt Darmstadt hin zu einer umfassenderen Mobilitätsordnung weiterentwickelt. 
Die zentrale Funktion des EAD als Mobilitätsdienstl eisters mit der konsequenten Weiterentwick- 
lung der EAD Werkstatt zu einem Kompetenzzentrum de r Region für Elektromobilität dient als 
Basis. Der Lebenszyklus einer Elektromobilitätsflotte (über Beschaffung, Wartung  und Instandhal- 
tung hin zur Verwertung) wird zentral und ganzheitlich gedacht. 
Arbeitspakete 
1. IST-Analyse 
o Aufnahme und Bewertung der aktuellen und schon gep lanten Maßnahmen innerhalb der 
Stadtverwaltung  
o Aufnahme und Bewertung der aktuellen und schon gep lanten Maßnahmen anderer Akteure 
in der Stadt (z.B. ÖPNV Anbieter, Energieversorger, etc.) 
2. Erstellung eines Konzept Entwurfs auf Grundlage der IST-Analyse unter Einbeziehung von 
Best-Practice-Beispielen aus anderen Kommunen zu den Themenbereichen 
o Betriebliche Organisation 
o Prozessabwicklung und Softwareeinsatz 
o Ladeinfrastruktur 
3. Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen Akteuren 
4. Erstellung eines schriftlichen Konzepts 
 
2. Erwarteter Erkenntnisgewinn und der erwartete po sitiven Umweltwirkungen (z.B. Redu- 
zierung der CO2, Schadstoff- und Lärmemissionen)  
Die bisherigen Erkenntnisse aus der Forschung im Be reich Elektromobilität basieren auf den Er- 
fahrungen mit Fahrzeugen, die eher den Charakter vo n Prototypen mit geringen Reichweiten von 
70-150 km hatten und nicht alltagstauglich waren od er zumindest für die meisten Menschen so 
erschienen. 
Mittlerweile hat sich die Technik jedoch deutlich w eiterentwickelt. Die tatsächliche Reichweite der 
neuesten Serienmodelle verschiedener Hersteller beträgt jetzt 300-400 Kilometer. In den nächsten 
zwei Jahren werden weitere Hersteller nachziehen bz w. Fahrzeuge mit bis zu 500 Kilometern an- 
bieten.   
Mit den neuen Reichweiten und den neuen Modellen is t davon auszugehen, dass die Nachfrage 
in 2017 kräftig anziehen wird. So kann damit gerech net werden, dass ab 2020 erstmalig mehr 
Elektro-Pkw verkauft werden als Verbrenner, und das s ab 2025 auch ohne gesetzliche Verbote 
kaum noch ein Benzin- oder Diesel-Pkw neu zugelassen werden wird. Insbesondere in den größe- 
ren Firmenflotten wird somit ab 2030 kaum noch ein fossil betriebener Pkw anzutreffen sein. Im 
Privatkundensegment geht der Wandel etwas langsamer vonstatten, weil hier die Neuwagenquote 
deutlich geringer ist, und der Ersatz gegen junge Gebrauchte zeitverzögert erfolgt. 
Hierdurch ist davon auszugehen, dass in den kommend en Jahren in relativ kurzer Zeit und bei 
einem Bestand von 70.000 Pkw 
1 im Zulassungsbezirk Darmstadt das Angebot an Ladei nfrastruk- 
tur intensiv ausgebaut werden muss um die regionale n und nationalen Ziele in den Bereichen 
Luftreinhaltung und Klimaschutz zu erreichen. Hierf ür müssen neue Lösungswege gefunden wer- 
den.  
Das zu erstellende Konzept soll neue Erkenntnisse i n Bezug auf die Handlungsbereiche von 
Kommunen aufzeigen. U.a. soll aufgezeigt werden, we lche Rahmenbedingungen die Stadtpla- 
                                                           
1 KBA: Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken 
1. Januar 2016

5 
 
nung aufstellen muss, wo in welcher Höhe Investitio nen zu erwarten sind und welche Beteiligten 
wie in die Gesamtentwicklungen eingebunden werden müssen.  
 
Entwicklungen bei CO 
2-Ausstoß unter Annahme der nachfolgend dargestellte n Umstellung 
auf E-Fahrzeuge:   
  2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 
Bestand  
E-Fahrzeuge  
2% 6% 14% 27% 47% 74% 109% 
1.400 4.200 9.800 18.900 32.900 51.800 76.300 
Einsparung CO 2 in Rela- 
tion zu Heute  
(bei Nutzung von regenerativ 
gewonnenem Strom)
 
3.659 t 10.977 t 25.613 t 49.397 t 85.987 t 135.384  t  199.418 t  
 
3. Multiplikatoreffekt und Übertragbarkeit: Darstel lung von ggf. weiterführenden Arbeiten 
Im Projekt soll zum einen eine strukturierte Vorgehensweise zur Bedarfsermittlung entwickelt wer- 
den, die in der Folge auch als Vorlage zur Erstellu ng vergleichbarer Konzepte in städtischen 
Räumen genutzt werden kann. 
Zum anderen besteht die Chance, dass wesentliche Er kenntnisse, die sich im Rahmen der Kon- 
zepterstellung ergeben auf mit dem Rhein-Main Gebie t vergleichbaren Metropolregionen zu über- 
tragen.  
Auch im Rahmen der Stärkung der regionalen Vernetzung kann das Konzept ggf. auf die benach- 
barten Landkreise übertragen werden, um so die Emis sionen der ca. 90.000 Einpendler pro Tag 
zu reduzieren. 
 
4. Beschreibung der Umsetzungsperspektive und der A nwendbarkeit z.B. Einbindung in 
bestehende kommunale Konzepte (z.B. Verkehrskonzept)  
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bildet das Kon zept die Grundlage für kommunalpolitische 
Entscheidungen und die Einbindung des Themas Ladein frastruktur in künftige Konzepte der städ- 
tebaulichen Entwicklung, wie z.B. Konzepte zur Stadt-, Quartiers und Verkehrsentwicklung.  
Im Rahmen der Konversionsentwicklung ehemaliger Mil itärflächen (2 Wohngebiete, 1 Gewerbe- 
gebiet) soll ebenfalls Elektromobilität eine zentra le Rolle einnehmen. In der Lincoln-Siedlung wur- 
de bereits mit dem E-Carpooling-Angebot „Mein Lincoln mobil“ ein erster Ansatz gestartet. Ebenso 
soll bei den Planungen für die Bewerbung zum Weltku lturerbe Mathildenhöhe in den äußerst sen- 
siblen Stadtteilen Elektromobilität realisiert werden. 
Darüber hinaus wird bei der Umsetzung des integrier ten Klimaschutzkonzeptes von 2013, in der 
kontinuierlichen Fortschreibung des Luftreinhaltepl anes sowie des Lärmaktionsplanes die Förde- 
rung der Elektromobilität als eine Maßnahme aufgeführt.  
Die Ergebnisse des Elektromobilitätskonzeptes sollen in diese Pläne mit einbezogen werden bzw. 
die Umsetzung von Ladeinfrastruktur gezielt unterstützen. 
Dies gilt auch für den letztes Jahr gestarteten Pla nungsprozess „Darmstadt weiter denken – Mas- 
terplan 2030+ (inkl. Mobilitätskonzept 2030 +) sowi e den aktuell laufenden Antrag „Green City 
Darmstadt“ im Rahmen des BMVI-Sonderprogramms Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger 
und emissionsfreier Mobilität.  
Die Verbindungen und Synergien zum Programm der Dig italstadt Darmstadt fließen in das Kon- 
zept mit ein.

6 
 
5. Beschreibung der bisherigen Arbeiten und Erfahru ngen (Allgemein und in Bezug auf 
Elektromobilität / politischen Selbstverpflichtunge n) z.B. Benennung bestehender Vor- 
studien und Arbeiten auf denen die geplante Studie aufbaut (auch europaweite oder in- 
ternationale Arbeiten)  
Im Jahr 2012 hat sich die Wissenschaftsstadt Darmst adt in die hessische Bewerbung zum dama- 
ligen bundesweiten Wettbewerb „Schaufensterregion Elektromobilität“ eingebracht. Rund zwanzig 
Projektskizzen aus Darmstadt, aus dem öffentlichen Sektor, dem Wissenschaftsbereich und der 
privaten Wirtschaft (u.a. E-Mobilität in Konversion sflächen, Integration von E-Mobilität in Smart 
Grid, Städtebauliche Integration der E-Mobilität, E insatz von Elektrobussen im städtischen 
ÖPNV…) wurden in den Antrag der hessischen Landesre gierung aufgenommen.  
Darmstadt ist Modellregion Elektromobilität: Neben den elektrobetriebenen Bussen im ÖPNV, sind 
die Technische Universität und die Verwaltung der W issenschaftsstadt Darmstadt mit Projekten, 
z.B. Bike + Business, vertreten. 
Das „Netzwerk Elektromobilität Darmstadt Rhein Main Neckar“, eine Initiative von IHK, Fraunhofer 
LBF, Entega, HEAG mobilo, privaten Unternehmen sowi e der Wissenschaftsstadt Darmstadt, för- 
dert seit mehreren Jahren erfolgreich den Austausch  zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Ver- 
waltung und hat maßgeblich dazu beigetragen, die Wi rtschafts- und Forschungskompetenz in der 
Stadt und der Region auf dem Gebiet der Elektromobi lität voranzubringen. Leitgedanke des Netz- 
werks und gleichzeitig dessen besondere Stärke ist die ganzheitliche Betrachtung des Themas, 
also Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Forschung  und Entwicklung, ÖPNV, Öffentliche Dienst- 
leistung, Stadtentwicklung, Marketing, Tourismus, n eue Formen von Mobilitätsmanagement, 
Fuhrparkmanagement, Mobilitätsketten und -systeme s owie die Einbeziehung der Energiegewin- 
nung/-erzeugung bis zur Umsetzung. Der Netzwerkvert eiler umfasst heute über 130 Mitglieder 
aus den unterschiedlichsten Unternehmen, Institutio nen und Behörden. In Darmstadt und Umge- 
bung wird für die Elektromobilität geforscht, entwi ckelt und produziert. Von hier gehen wichtige 
Impulse aus, die der Elektromobilität auch über die  Grenzen der Region hinaus Aufschwung ge- 
ben. Mit dem jährlichen „Tag der Elektromobilität“ präsentiert sich das Netzwerk 2017 bereits zum 
dritten Mal der breiten Öffentlichkeit und dem interessierten Fachpublikum. 
Des Weiteren ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt U msetzungspartner im BMBF-Förderprojekt 
DIEMO RheinMain (Dienstleistungsinnovationen für Elektromobilität). 
 
6. Zeitplan für die Studie  
 
Modul 
Monat nach Beginn 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
1. Projektmanagement                        
Auftaktgespräch mit der Projektleitung      
Zwischenpräsentation      
Abschlusspräsentation      
2. Konzept Ladeinfrastruktur                         
AP 1.1. Bestandsaufnahme und IST–Analyse                          
AP 1.2 Erstellung Konzept Entwurf                         
AP 1.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit we- 
sentlichen Akteuren    
                    
AP 1.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts                         
3. Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung                         
AP 2.1. IST-Analyse                         
AP 2.2 Erstellung Konzept Entwurf

7 
 
AP 2.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit we- 
sentlichen Akteuren   
                    
AP 2.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
I  15 
III  61  66 
IV  20  70 
V 56 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0351 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
41 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-004-1000 Investitionsnummer:  16061-6009 
Kostenträger:  5110-6002 Sachkonto: 0960010 
 
Betreff: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung 
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI)  
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“  
 
Vorlage vom: 18.12.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Die Inhalte des Förderprojektes werden zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1 und 2).  
 
2.  Der Umsetzung des Förderprojektes „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ mit einem 
Gesamtvolumen von 95.000, -- € sowie der Finanzierung des Ei genanteils in Höhe von 20 % in 
Höhe von 19.000, -- € wird zugestimmt. Der Zuwendungsbescheid des Fördergebers liegt 
bereits vor (s. Anlage 3). Die Mittel stehen auf der Kostenstelle 061 -004-1000, Invest.-Nr. 
16061-6009 zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen: Vorhabensbeschreibung 
Kostenschätzung  
Zuwendungsbescheid  
Aktuelles Schreiben Fördergeber  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 31.01.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18. Dezember 2017  
 
Mit dem beantragten Elektromobilitätskonzept wird das Ziel verfolgt, eine Grundlage zum 
strategischen Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur über einen 
Betrachtungszeitraum von 5-15 Jahren für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln, 
die sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von 
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in den letzten zehn Jahren um ca. 20.000 
Einwohnerinnen und Einwohner auf 160.000 angewachsen, mit der Prognose des weiteren 
Anstiegs für die nächsten Jahre. Als attraktiver Wissenschafts-, Unternehmens- und 
Hochschulstandort kommen täglich noch ca. 90.000 Einpendler hinzu. 
Damit verbunden sind regelmäßige Überlastungen von Straßen, die in Folge von zu negativen 
Auswirkungen durch Emissionen, insbesondere Stickstoffdioxid- sowie Lärmbelastungen auf 
die Bewohnerschaft führen. 
Grundgedanke des Elektromobilitätskonzeptes ist es, den künftigen Ausbau von 
Ladeinfrastruktur vom Bedarf aus zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln, um so durch den 
Einsatz emissionsarmer Verkehrsmittel neben der Förderung der Verkehrsmittel des 
Umweltverbundes die Aufenthaltsqualität in Quartieren zu erhöhen. 
Das Elektromobilitätskonzept ermöglicht eine vorausschauende Planung bei der Entwicklung 
der Ladeinfrastruktur und hilft so, Standortstärken und –schwächen zu identifizieren und 
Fehlinvestitionen zu vermeiden. 
Nachdem die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Förderprojekt der ENTEGA Energie 
GmbH „100 Ladesäulen für Südhessen“ (MV 2017/0273) im Jahr 2017 bereits 20 Ladesäulen 
errichtet hat und gemeinsam mit der Deutschen Telekom AG 2018 noch bis zu vier weitere 
Ladesäulen in dem Förderprojekt „eMobility“ (MV 2017/0394) schaffen wird, ist die 
Vorhabenbeschreibung in Abstimmung mit dem Fördergeber (siehe Anlage 4) um den Baustein 
„Konzept für Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks“ erweitert worden. 
Konzept Ladeinfrastruktur 
In der Analysephase werden Mobilitätsachsen und Parkinfrastruktur im öffentlichen und 
halböffentlichen Bereich, bei Arbeitgebern und im Bereich von Wohngebäuden größerer 
Wohnungsbaugesellschaften erfasst. Außerdem werden Bedarfsgruppen mit Blick auf 
unterschiedliche Nutzungsprofile identifiziert. 
In der Konzeptphase wird der Bedarf an Ladeinfrastruktur und Strom für E-Fahrzeuge 
einschließlich einer Kostenschätzung stadtteilweise ermittelt. 
Das Elektromobilitätskonzept bildet die Grundlage zum strategischen Aufbau einer 
bedarfsorientieren Ladeinfrastruktur über einen Betrachtungszeitraum von 5 bis 15 Jahren, die 
sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von 
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll. 
Außerdem soll das Konzept die Einbindung des Themas Ladeinfrastruktur in künftige Konzepte 
der städtebaulichen Entwicklung, wie z.B. Konzepte zur Stadt-, Quartiers- und 
Verkehrsentwicklung ermöglichen. 
Im Rahmen der Konversionsentwicklung soll Elektromobilität ebenfalls eine zentrale Rolle 
einnehmen. In der Lincoln-Siedlung ist mit dem E-Carpooling-Angebot „Mein Lincoln mobil“ 
bereits ein erster Ansatz gestartet. Besonders die Weiterentwicklung des E-Carpooling-
Konzeptes soll ebenfalls bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes sowohl bei den 
weiteren Konversionsflächen als auch stadtweit berücksichtigt werden. 
Auch im Rahmen der Stärkung der regionalen Vernetzung kann das Konzept ggf. auf 
benachbarte Landkreise übertragen werden, um so die Emissionen der 90.000 Einpendler pro 
Tag zu reduzieren. 
Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung

Auf Grundlage der bereits im Vorfeld im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements 
erstellten Fuhrparkanalyse sollen die künftige Organisationsstrukturen sowie Prozesse für die 
Bildung eines internen Fahrzeugpools mit E-Fahrzeugen entwickelt werden. Hierfür werden die 
bereits vorhandenen Überlegungen des EAD zur Überarbeitung der städtischen 
Kraftfahrzeugordnung hin zu einer umfassenden Mobilitätsordnung als Grundlage für eine 
nachhaltige Fahrzeugpoolbildung berücksichtigt und weiterentwickelt. 
 
Verbindungen und Synergien bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes werden durch 
die Einbeziehung des Projektes in den Planungsprozess Mobilitätskonzept 2030+, in das 
Programm zur Digitalstadt sowie in die aus dem BMVI-Sonderprogramm „Erstellung des 
Masterplanes für die Gestaltung nachhaltiger Mobilität – Green City Darmstadt“ gewährleistet. 
Zur Förderung von kommunalen Fahrzeugflotten, auch Bestandteil des Masterplanes „Green 
City Darmstadt“ ist die Voraussetzung eines Elektromobilitätskonzeptes gefordert. 
Während der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wird eine Ämter- und 
Institutionsübergreifende Projektgruppe (u.a. mit EAD, Bauverein, HEAG mobilo, ENTEGA, u.a.) 
den Prozess begleiten. 
 
Die Inhalte der Magistratsvorlage sind mit dem EAD abgestimmt.  
 
Darmstadt, 18. Dezember 2017  
61.4 saa-br 
Nst. 2820 
 
 
 
Der Dezernent I  Die Dezernentin III  Der Dezernent IV  Die Dezernentin V  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek  André Schellenberg  Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister  Stadträtin  Stadtkämmerer  Stadträtin

2017/0351

7075 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
I 15 
III 61 66 
IV 20, EAD 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0351 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-004-1000 Investitionsnummer:  16061-6009 
Kostenträger:  5110-6002 Sachkonto: 0960010 
 
Betreff: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung 
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI)  
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“  
 
Vorlage vom: 18.12.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Die Inhalte des Förderprojektes werden zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1 und 2).  
 
2.  Der Umsetzung des Förderprojektes „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ mit einem 
Gesamtvolumen von 95.000,-- € sowie der Finanzierung des Ei genanteils in Höhe von 20 % in 
Höhe von 19.000,-- € wird zugestimmt. Der Zuwendungsbescheid des Fördergebers liegt 
bereits vor (s. Anlage 3). Die Mittel stehen auf der Kostenstelle 061 -004-1000, Invest.-Nr. 
16061-6009 zur Verfügung.

- 2 - 
 
Anlagen: Vorhabensbeschreibung  
Kostenschätzung  
Zuwendungsbescheid  
Aktuelles Schreiben Fördergeber  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18. Dezember 2017 
 
Mit dem beantragten Elektromobilitätskonzept wird das Ziel verfolgt, eine Grundlage zum 
strategischen Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur über einen 
Betrachtungszeitraum von 5-15 Jahren für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln, 
die sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von 
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in den letzten zehn Jahren um ca. 20.000 
Einwohnerinnen und Einwohner auf 160.000 angewachsen, mit der Prognose des weiteren 
Anstiegs für die nächsten Jahre. Als attraktiver Wissenschafts-, Unternehmens- und 
Hochschulstandort kommen täglich noch ca. 90.000 Einpendler hinzu. 
Damit verbunden sind regelmäßige Überlastungen von Straßen, die in Folge von zu negativen 
Auswirkungen durch Emissionen, insbesondere Stickstoffdioxid- sowie Lärmbelastungen auf 
die Bewohnerschaft führen. 
Grundgedanke des Elektromobilitätskonzeptes ist es, den künftigen Ausbau von 
Ladeinfrastruktur vom Bedarf aus zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln, um so durch den 
Einsatz emissionsarmer Verkehrsmittel neben der Förderung der Verkehrsmittel des 
Umweltverbundes die Aufenthaltsqualität in Quartieren zu erhöhen. 
Das Elektromobilitätskonzept ermöglicht eine vorausschauende Planung bei der Entwicklung 
der Ladeinfrastruktur und hilft so, Standortstärken und –schwächen zu identifizieren und 
Fehlinvestitionen zu vermeiden. 
Nachdem die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Förderprojekt der ENTEGA Energie 
GmbH „100 Ladesäulen für Südhessen“ (MV 2017/0273) im Jahr 2017 bereits 20 Ladesäulen 
errichtet hat und gemeinsam mit der Deutschen Telekom AG 2018 noch bis zu vier weitere 
Ladesäulen in dem Förderprojekt „eMobility“ (MV 2017/0394) schaffen wird, ist die 
Vorhabenbeschreibung in Abstimmung mit dem Fördergeber (siehe Anlage 4) um den Baustein 
„Konzept für Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks“ erweitert worden. 
Konzept Ladeinfrastruktur 
In der Analysephase werden Mobilitätsachsen und Parkinfrastruktur im öffentlichen und 
halböffentlichen Bereich, bei Arbeitgebern und im Bereich von Wohngebäuden größerer 
Wohnungsbaugesellschaften erfasst. Außerdem werden Bedarfsgruppen mit Blick auf 
unterschiedliche Nutzungsprofile identifiziert. 
In der Konzeptphase wird der Bedarf an Ladeinfrastruktur und Strom für E-Fahrzeuge 
einschließlich einer Kostenschätzung stadtteilweise ermittelt. 
Das Elektromobilitätskonzept bildet die Grundlage zum strategischen Aufbau einer 
bedarfsorientieren Ladeinfrastruktur über einen Betrachtungszeitraum von 5 bis 15 Jahren, die 
sowohl als Unterstützung für politische Entscheidungen als auch zur Entwicklung von 
konkreten Maßnahmen für die Verwaltung dienen soll. 
Außerdem soll das Konzept die Einbindung des Themas Ladeinfrastruktur in künftige Konzept e 
der städtebaulichen Entwicklung, wie z.B. Konzepte zur Stadt-, Quartiers- und 
Verkehrsentwicklung ermöglichen. 
Im Rahmen der Konversionsentwicklung soll Elektromobilität ebenfalls eine zentrale Rolle 
einnehmen. In der Lincoln-Siedlung ist mit dem E-Carpooling-Angebot „Mein Lincoln mobil“ 
bereits ein erster Ansatz gestartet. Besonders die Weiterentwicklung des E-Carpooling-
Konzeptes soll ebenfalls bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes sowohl bei den 
weiteren Konversionsflächen als auch stadtweit berücksichtigt werden. 
Auch im Rahmen der Stärkung der regionalen Vernetzung kann das Konzept ggf. auf 
benachbarte Landkreise übertragen werden, um so die Emissionen der 90.000 Einpendler pro 
Tag zu reduzieren. 
Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung 
Auf Grundlage der bereits im Vorfeld im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements 
erstellten Fuhrparkanalyse sollen die künftige Organisationsstrukturen sowie Prozesse für die

- 4 - 
Bildung eines internen Fahrzeugpools mit E-Fahrzeugen entwickelt werden. Hierfür werden die 
bereits vorhandenen Überlegungen des EAD zur Überarbeitung der städtischen 
Kraftfahrzeugordnung hin zu einer umfassenden Mobilitätsordnung als Grundlage für eine 
nachhaltige Fahrzeugpoolbildung berücksichtigt und weiterentwickelt. 
 
Verbindungen und Synergien bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes werden durch 
die Einbeziehung des Projektes in den Planungsprozess Mobilitätskonzept 2030+, in das 
Programm zur Digitalstadt sowie in die aus dem BMVI-Sonderprogramm „Erstellung des 
Masterplanes für die Gestaltung nachhaltiger Mobilität – Green City Darmstadt“ gewährleistet. 
Zur Förderung von kommunalen Fahrzeugflotten, auch Bestandteil des Masterplanes „Green 
City Darmstadt“ ist die Voraussetzung eines Elektromobilitätskonzeptes gefordert. 
Während der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wird eine Ämter- und 
Institutionsübergreifende Projektgruppe (u.a. mit EAD, Bauverein, HEAG mobilo, ENTEGA, u.a.) 
den Prozess begleiten. 
 
Die Inhalte der Magistratsvorlage sind mit dem EAD abgestimmt. 
 
Darmstadt, 18. Dezember 2017 
61.4 saa-br 
Nst. 2820 
 
 
 
Der Dezernent I  Die Dezernentin III  Der Dezernent IV  Die Dezernentin V  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek  André Schellenberg  Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister  Stadträtin  Stadtkämmerer  Stadträtin

anlage 3

14185 Zeichen

PtJ ®

jektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich

Zerlifiziert nach
DIN EN ISO 9001

Projektträger Jülich < Forschungszentrum Jülich GmbH - Postfach 61 02 47 - 10923 Berlin

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

HAUSANSCHRIFT:
POSTANSCHRIFT:

ANSPRECHPARTNERÄIN:
GESCHÄFTSBEREICH:
FACHBEREICH:

UNSER ZEICHEN:

IHR ZEICHEN:
TELEFON:

TELEFAX:

Datum

Kurzmitteilung

03EMK282
Elektromobilitätskonzept - Wissenschaftsstadt Darmstadt

Forschungsvorhaben:

Projektleiter: Frau Samaan

Sehr geehrte Damen und Herren,

die beigefügten Unterlagen erhalten Sie mit der Bitte um

&X Kenntnisnahme X _ Verbleib D
&X Rückgabe der Empfangsbestätigung
Freundliche Grüße

Forschungszentrum Jülich GmbH

i. A. Isabella Molter

E-Mat:

PROJEKTTRÄGER FÜR DAS

für Verkehr und

Bundesministerium
digitale Infrastruktur

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH

‚Zimmerstraße 26-27 : 10969 Berlin
Postfach 61 02 47 : 10923 Berlin

Frau Klose

Energiesystem: Nutzung
Brennstoffzelle und Wasserstoff (ESN 5)
03EMK282

+49 30 20199-588

+49 30 20199-589
m.klose@fz-juelich.de

22. Juni 2017

weitere Bearbeitung

61.03.011707 14

Forschungszentrum Jülich GmbH - Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft - 52425 Jülich - Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher -
Geschäftsführung: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (Vorsitzender), Karsten Beneke (Stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt, Prof. Dr. Sebastian
M. Schmidt - Sitz der Gesellschaft: Jülich - Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498 : Telefon 02461 61-0 : Telefax 0246 1 61-8100-
info@fz-juelich.de - www.fz-juelich.de - Fracht-/Paketanschrift: Leo-Brandt-Straße, 52428 Jülich

61.03.011/07.14

Projektträger Jülich - Forschungszentrum Jülich GmbH ° Postfach 610247 - 10923 Berlin

Wissenschaftsstadt Darmstadt

c)

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich

Zertifiziert nach
DIN EN ISO 901

PROJEKTTRÄGER FÜR DAS

FR Bundesministerium
RS N für Verkehr und
digitale Infrastruktur

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH

Postfach 11 10 61 HAUSANSCHRIFT: Zimmerstraße 26-27 - 10969 Berlin
64225 Darmstadt POSTANSCHRIFT: Postfach 61 02.47 ° 10923 Berlin
‚ANSPRECHPARTNER/IN: Maria Klose
GESCHÄFTSBEREICH: Energiesystem: Nutzung
FACHBEREICH: Elektromobilität und Verkehrskonzepte (ESN6)
UNSER ZEICHEN: 03EMK282
IHR ZEICHEN:
TELEFON: +49 30 20199-588
TELEFAX: +49 30 20199-589
E-Mail: m.klose@fz-jvelich.de
Datum 14.06.2017
Zuwendungsbescheid
Betr.: Zuwendung aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds", Einzelplan 60,

Kapitel 6092, Titel 68304, Haushaltsjahr 2017, für das Vorhaben:

" Elektromobilitätskonzept - Wissenschaftsstadt Darmstadt"

Ausführende Stelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt
Förderkennzeichen: 03EMK282

Kassenzeichen: 810303714953
Bezug: Ihr Antrag vom: 27.01.2017
mit Ergänzung vom: 22.04.2017 und 23.05.2017
Anlg.: - Abdruck "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur

Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von
Gebietskörperschaften - ANBest-Gk -" (Stand: November 2016)

- Gesamtfinanzierungsplan

- Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise

- Vordruck "Empfangsbestätigung"

- Vordruck „Antrag profi online“

- Vordruck "Zahlungsanforderung" mit Hinweisen für Zahlungsempfänger

- Vordruck „Konzeptsteckbrief"

Forschungszentrum Jülich GmbH - Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft - 52425 Jülich - Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher -
Geschäftsführung: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (Vorsitzender), Karsten Beneke (Stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt, Prof. Dr. Sebastian
M. Schmidt - Sitz der Gesellschaft: Jülich - Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498 - Telefon 0246 1 61-0 - Telefax 0246 161-8100
info@fz-juelich.de - www.fz-juelich.de - Fracht-/Paketanschrift: Leo-Brandt-Straße, 52428 Jülich

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/
Zahlungsplan

wir bewilligen Ihnen als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von
80,00 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch

72.481,00 €

(in Buchstaben: Sieben-zwei-vier-acht-eins Euro)
(Anteilfinanzierung)

Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o.a. Vorhaben entsprechend Ihrem
Antrag vom 27.01.2017 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und dem beigefügten, von
uns im Einvernehmen mit Ihnen geänderten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden.

Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt.
Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2018 (Bewilligungszeitraum).

Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten

Ausgaben abgerechnet werden.

Wir beabsichtigen, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen:

0,00€ im Haushaltsjahr 2017
0,00€ im Haushaltsjahr 2018
72.481,00€ im Haushaltsjahr 2019

Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver-
züglich mitzuteilen, damit versucht werden kann, den Zahlungsplan anzupassen.

Aus Haushaltsgründen konnte Ihr Vorhaben in den einzelnen Jahren nicht wie beantragt
bewilligt werden. Wir bitten Sie das Vorhaben wie geplant durchzuführen. Sobald uns in dem
jeweiligen Jahr wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden wir auf Antrag die Mittel
im Rahmen des Möglichen anpassen.

-3-

2. Nebenbestimmungen und Hinweise

Die beigefügten ANBest-Gk sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen
Bestandteil dieses Bescheides. Sie verpflichten und berechtigen Sie grundsätzlich
unmittelbar uns gegenüber. Das BMVI behält sich vor, die sich daraus für uns
ergebenden Rechte selbst oder gemeinsam mit uns auszuüben,

Die Regelung der Nrn. 1.2 und 2.1 ANBest-Gk finden auf Einnahmen, die im
Zusammenhang mit dem Betrieb der geförderten Anlagen erzielt werden, für diese
Zuwendung keine Anwendung.

Für die Auszahlung der Zuwendung gilt abweichend zu Nr. 1.3 ANBest-Gk, dass die
Zuwendung kalenderquartalsweise nachschüssig auf Basis zahlungsbegründender
Belege erfolgt.

Es gelten die folgenden sowie die als Anlage beigefügten weiteren
Nebenbestimmungen und Hinweise:

- Abtretung einer Forderung an Dritte
Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist
ausgeschlossen.

- Genehmigung der Europäischen Kommission

Diese Zuwendung bedurfte keiner Genehmigung durch die Europäische Kommission.

- Änderung des Gesamtfinanzierungsplans
Änderungen des Gesamtfinanzierungsplans, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2
ANBest-Gk hinausgehen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dem
Antrag ist eine Neufassung des Gesamtfinanzierungsplans beizufügen.

- Widerrufsvorbehalt
Wir behalten uns vor, den Bescheid
— in den Fällen der Nr. 1.6 ANBest-Gk,
- aus zwingenden Gründen

zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach

8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).

- Haushaltsvorbehalt

Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
veranschlagten Haushaltsmittel.

-4-
Freistellung bei Verpflichtungen gegenüber einer Europäischen Gemeinschaft
Soweit Sie infolge des bestehenden Vertrages mit einer Europäischen Gemeinschaft nicht
in der Lage sind, gegenüber dem Bund Ihren Verpflichtungen aus den Nebenbestimmun-
gen nachzukommen, werden wir Sie auf Antrag im notwendigen Umfang von Ihren
Verpflichtungen freistellen.

Hinweise für Zahlungsempfänger
Die diesem Bescheid beigefügten "Hinweise für Zahlungsempfänger" sind zu beachten.

Teilnahme an „profi-online“

Sie haben die Möglichkeit, an dem halbelektronischen Hybridverfahren „profi-online" teil-
zunehmen. Diesem Bescheid sind dazu entsprechende Hinweise und ein Antrag beigefügt.
Bitte senden Sie bei Interesse an einer Teilnahme an „profi-online“ den ausgefüllten Antrag
an uns zurück.

Nachweis der Verwendung

Für die Erstellung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises nach Nr. 6.4 ANBest-Gk
wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein entsprechender DV-Vordruck
zugehen.

Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist im Rahmen
von 6.1 ANBest-Gk der zahlenmäßige Zwischennachweis binnen vier Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres vorzulegen.

Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis muss von einem hierzu Befugten rechnerisch
festgestellt sein.

Nach Nr. 7.2 ANBest-Gk ist der zahlenmäßige Verwendungsnachweis von Ihrer Prüfungs-
einrichtung zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist von ihr auf dem Verwendungsnachweis
zu vermerken und zu bescheinigen.

Veröffentlichungen

Bei allen öffentlich wirksamen Maßnahmen ist der Hinweis auf den Zuwendungsgeber BMVI
aufzunehmen. Es gelten diesbezüglich insbesondere die Bestimmungen Nr. 5 der Anlage
„Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“ zu diesem Bescheid.

Rückzahlung der Zuwendung
Überzahlungen, die sich nach Abschluss des Vorhabens ergeben, sind von Ihnen unverzüg-
lich und unaufgefordert unter Angabe des Kassenzeichens 810303714953 zurückzuzahlen.

-5-
Bitte benutzen Sie dazu folgende Bankverbindung:
Empfänger/Kontoinhaber: Bundeskasse Halle
BIC: MARKDEF1860

IBAN: DE38860000000086001040

Bank: DEUTSCHE BUNDESBANK Filiale Leipzig

Die gemäß 8 49 a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zu zahlenden Zinsen sind auf das
vorgenannte Konto der Bundeskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

- Voraussetzungen zur Auszahlung der Zuwendung
Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts-
behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen und damit
die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf der Empfangsbestätigung erklären, dass Sie
auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei).
Für die Anforderung der Zuwendung nach Nr. 1.3 ANBest-Gk liegt bereits der Vordruck
dem Zuwendungsbescheid bei, soweit der Zahlungsplan im laufenden Haushaltsjahr eine
Zahlung vorsieht. Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs in der
Empfangsbestätigung nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
abwarten und der ersten Zahlungsanforderung eine Erklärung beifügen, dass Sie keinen
Widerspruch eingelegt haben.

Eine Durchschrift des Bescheides haben wir an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt, Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt
zur Kenntnisnahme übersandt.

[3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger
Jülich (DEQ), 52425 Jülich einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Forschungszentrum Jülich GmbH

Ahr in | jA / X

i. A. Dr. Stefan Höring el Schulz

Datenbank PROFI

Stand

: 14.06.2017

GESAMTFINANZIERUNGSPLAN

für die Zeit vom 01.07.2017 bis 31.12.2018

Thema des Vorhabens 03EMK282:
Elektromobilitätskonzept - Wissenschaftsstadt Darmstadt

0812
0817
0820
0822

0831
0834
0835
0843
0846

0850

0850

0899

0861

0862

0863

0864

Personalausgaben
Beschäftigte El2-E15
Beschäftigte EL-Ell
Lohnempfänger (innen) MTArb
Beschäftigungsentgelte

Summe A

Sächliche Verwaltungsausgaben

Gegenstände bis zu 410 / 400 EUR
Mieten und Rechnerkosten

Vergabe von Aufträgen

Sonstige allgemeine Verwaltungsausgaben
Dienstreisen

Summe B

Gegenstände und andere Investitionen von mehr als 410 / 400 EUR im

Einzelfall
Summe C

summarisch
Gesamtausgaben
Eigenmittel
Mittel Dritter

Bundesmittel

Kassenmäßige Bereitstellung

Jahr

2017
2018
2019

Zuwendung

0,00
0,00
72.481,00

Alle Betragsangaben in EUR

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00

0,00
0,00
90.202,00
0,00
400,00

90.602,00

90.602,00
18.121,00
0,00

72.481,00

Anlage zum Zuwendungsbescheid vom: 14.06.2017
Zuwendungsempfänger: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt

Förderkennzeichen: 03EMK282

Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise

1. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet auf Einladung der Programmgesellschaft

NOW GmbH an bis zu 2 Arbeitstreffen der programmatischen Begleitforschung teilzu-

nehmen. Zusätzlich ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet die programmatische Be-

gleitforschung zu unterstützen, z.B. durch Teilnahme an Befragungen oder Beantwor-

tung von gezielten Anfragen zu Projekt- oder Studienergebnissen.
2. Nach erfolgter Auftragsvergabe ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet,

a. den Vergabevermerk, mit Nennung des Auftragnehmers sowie Höhe der Auftrags-

summe, dem Projektträger Jülich vorzulegen,

b. einen ausgefüllten Konzeptsteckbrief an den Projektträger Jülich sowie die Pro-
grammgesellschaft NOW GmbH (elektromobilitaet@now-qmbh.de) zu übermitteln.

Eine entsprechende Vorlage wird mit dem Zuwendungsbescheid versandt.

3. In Abweichung zu 6.3 ANBest-GK sind als Sachbericht drei Exemplare der Studie mit

dem Verwendungsnachweis beim Projektträger einzureichen. Weiterhin sind die erziel-

ten Ergebnisse zusammenzufassen und den Zielen des Antrages gegenüberzustellen.

4. Der Zuwendungsempfänger wird verpflichtet, die Studien- oder Konzeptergebnisse der

Programmgesellschaft NOW GmbH für die Veröffentlichung im Internet und zur Verwen-

dung innerhalb der Programmbegleitforschung zur Verfügung zu stellen. Zudem sind die

Ergebnisse der Studie vom Zuwendungsempfänger frei zugänglich zu veröffentlichen, so

dass eine Verwertung der Ergebnisse durch Dritte möglich ist.

5. Bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des Förderprojektes durchgeführt

werden, sind die Bestimmungen des „Leitfaden zur Kommunikation — Förderrichtlinie

Elektromobilität" in der jeweils aktuellen Fassung (www.now-qambh.de) einzuhalten.

6. Bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, die im Rahmen des Förderprojektes

durchgeführt werden, sind der Projektträger Jülich sowie die NOW GmbH mit einem Vor-

lauf von mindestens 6 Wochen zu informieren.

7. Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über das Vorhaben die Angaben gemäß Anhang Ill
zu Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission

zu veröffentlichen.

anlage 8

309 Zeichen

Punkt 4: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung 
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) 
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ 
 (V-Nr. 2017/0351) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

888 Zeichen

/g3
Anlage 2: Kostenschätzung  
/g3
1.  Projektmanagement 11.100 €
Auftaktgespräch mit der Projektleitung 1.700 €
Zwischenabstimmungen 5.200 €
Zwischenpräsentation 1.700 €
Abschlusspräsentation 2.500 €
2.  Konzept Ladeinfrastruktur 32.000 €
AP 1.1. Bestandsaufnahme und IST–Analyse  15.700 €
AP 1.2 Erstellung Konzept Entwurf 5.200 €
AP 1.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen Akteuren 6.900 €
AP 1.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts 4.200 €
3.  Konzept zum Fuhrpark der Stadtverwaltung 26.700 €
AP 2.1. IST-Analyse 6.900 €
AP 2.2 Erstellung Konzept Entwurf 8.700 €
AP 2.3 Abstimmung des Konzept Entwurfs mit wesentlichen Akteuren 6.900 €
AP 2.4 Erstellung eines schriftlichen Konzepts 4.200 €
Gesamtkosten Arbeitsleistung 69.800 €
Beschaffung Externe Daten zu AP 1.1 8.000 €
Reiskosten Pauschal 2.000 €
Gesamtkosten (netto) 79.800 €
Gesamtkosten (brutto) 94.962 €
/g3

anlage 6

290 Zeichen

Punkt 3: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung 
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) 
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ 
 (V-Nr. 2017/0351) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 7

290 Zeichen

Punkt 5: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung 
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) 
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ 
 (V-Nr. 2017/0351) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 4

3163 Zeichen

Guten Morgen Frau Samaan, 
vielen Dank für die angepasst Vorhabenbeschreibung. Aus fachlicher Sicht spricht nichts gegen die neue 
inhaltliche Zielsetzung. Sie können Ihre Studie wie geplant umsetzen. 
Die Aufstockung der Zuwendung können wir mit einem neuen Angebot prüfen. 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Maria Klose 
Projektträger Jülich 
Energiesystem: Nutzung 
Elektromobilität und Verkehrskonzepte (ESN 6) 
Forschungszentrum Jülich GmbH 
Zimmerstraße 
26-27 – 10969  Berlin 
Tel.:  030 20199-5 88 
Fax.: 030 20199-5 89 
m.klose@fz-juelich.de 
www.fz-juelich.de/ptj 
Projektträger Jülich 
ERKENNEN. FÖRDERN. GESTALTEN. 
Das Qualitätsmanagementsystem des Projektträgers Jülich ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. 
Forschungszentrum Jülich GmbH │ 52425 Jülich │ Sitz der Gesellschaft: Jülich │ Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
Düren Nr. HR B 3498 
Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher │ Geschäftsführung: Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt 
(Vorsitzender), Karsten Beneke (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt, Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt 
-- Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. -- 
­­­­­Ursprüngliche Nachricht­­­­­ 
Von: Astrid Samaan [ 
Astrid.Samaan@darmstadt.de ] 
Gesendet: Donnerstag, 14. Dezember 2017 16:07 
An: Klose Maria 
Cc: Norbert Stoll 
Betreff: Forschungsvorhaben 03EMK282 
Sehr geehrte Frau Klose, 
vielen Dank für das angenehme Gespräch. 
Anbei nun die angepasste Vorhabenbeschreibung sowie Kostenschätzung. 
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Wie am Telefon erläutert,. hat die Stadt im Rahmen eines Förderantrages unseres Energieversorgers 
("100 Ladesäulen für Südhessen"), dieses Jahr 
20 neue Ladesäulen errichtet. Aus diesem Grund erschien uns der Förderantrag überarbeitungsbedürftig, 
da wir uns nun nicht ausschließlich auf den weiteren Ausbau beschränken wollen, sondern auch den 
städtischen Fuhrpark elektromobil aufrüsten, auch vor dem Hintergrund einer geplanten Fuhrparkbildung. 
Dies erscheint uns vor dem Hintergrund der problematischen Situation in Bezug auf die Luftreinhaltung 
sehr sinnvoll und können wir damit auch eher mit dem Magistratsbeschluss rechnen, der für das Projekt 
und vor allem für die Finanzierung des Eigenanteils erforderlich ist. 
Wenn Sie daher die Inhalte entsprechend prüfen könnten und uns dann schriftlich (per Mail) bestätigen, 
dass die Förderzusage weiterhin gilt. 
Aufgrund der Neuordnung der Aufgabenfelder hat sich eine Kostensteigerung von ca. 5 % ergeben. 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit besten Grüßen 
Astrid Samaan 
______________________ 
Dipl.­Ing. Astrid Samaan 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stadtplanungsamt 
Abt. Mobilität und öffentlicher Raum 
Projektleitung 
Bessunger Straße 125 ­ 127, Gebäude C 
64295 Darmstadt 
Tel.: 
06151 ­ 13­28 20 
Fax: 06151 ­ 13­37 19 
astrid.samaan@darmstadt.de 
mobilitaet@darmstadt.de 
www.darmstadt.de 
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anlage 9

334 Zeichen

Punkt 11: Förderantrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung 
kommunaler Mobilitätskonzepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) 
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ 
 (V-Nr. 2017/0351) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: 1 Stimme aus FDP  
Stimmenthaltung: UWIGA

Beratungsverlauf (5)

TOP 11 zur Kenntnis
TOP 4
TOP 5
TOP 41
TOP 3

Orte (2)

  • Zimmerstraße 26
  • Bessunger Straße 125

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0351
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.12.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00