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AN/1122/2020

Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Lebendiges Bickendorf erhalten – Verdrängung frühzeitig identifizieren und verhindern!

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) 25.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.09.2020, TOP 8.13

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

3878 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus  Ehrenfeld 
Venloer  Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1122/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 
 
Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Lebendiges Bickendorf erhalten – Verdrängung 
frühzeitig identifizieren und verhindern! 
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07. September 
2020 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
(1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für die Stadtviertel 
40302 Westend, 40303 Siedlung Bickendorf und 40304 Garten-Siedlung 
umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist den 
entsprechenden politischen Gremien bis zum Ende des 4. Quartals 2020 
vorzulegen. 
(2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen 
vorläufigen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für alle 
bis dato beschlossenen Gebiete, zu treffen. Für die Dauer von einem Jahr 
werden alle Genehmigungen für Bauvorhaben und Umnutzungen, die unter den 
Genehmigungsvorbehalt in einem Satzungsgebiet fallen würden, zurückgestellt. 
(3) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz 
aller Quartiere im Stadtbezirk Ehrenfeld zu unterstützen und durch die 
entsprechende politische Beschlussfassung die personellen und finanziellen 
Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuziehung externer Fachbüros – 
bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer 
Erhaltungssatzungen erforderlich sind. 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
(4) Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen 
der Offenen Daten Köln zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Begründung: 
Der Erlass sozialer Erhaltungssatzungen wird im Stadtentwicklungskonzept Wohnen als 
vereinzelt zu priorisierende Maßnahme genannt (Maßnahme S2).1 Die Bezirksvertretungen sind 
für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen anzuhören. 
Längst sind Verdrängungsprozesse auch außerhalb der innenstadtnahen Quartiere in vollem 
Gange. Die soziale Mischung, das Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten und Kultur – macht die 
Vitalität und den Reiz von Bickendorf aus. Diese Mischung beizubehalten ist Auftrag und 
Verpflichtung auch für die Immobilienwirtschaft. Leider kommen gegenwärtig fast ausschließlich 
nur städtische, stadtnahe oder genossenschaftliche Immobilienunternehmen den Erfordernissen 
nach, indem sie auf ihren Flächen mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum 
schaffen. Obwohl die GAG am Rochusplatz und am Häuschensweg auch geförderten 
Wohnraum schafft, gehen die Mietpreise in Bickendorf durch die Decke. Eine regelrechte 
Goldgräberstimmung ist dort ausgebrochen. Denn mittlerweile werden auch Neubaumieten 
aufgerufen, die um 30% über den Quadratmeterpreisen des Marktberichts der Kölner 
Immobilienbörse liegen – beispielsweise in der Rochusstraße 54.2 
 
Quelle: Kölner Immobilienbörse (Hg.): Marktberichte, verschiedene Jahrgänge. Eigene Darstellung.  
 
                                                 
1 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf1 5 /stadtentwicklungskonzept_wohnen_2015.pdf, S. 50, 
Zugriff: 13.03.2017.  
2 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=741247&type=do&, Zugriff: 24.08.2020.

- 3 - 
 
Quelle: Kölner Immobilienbörse (Hg.): Marktberichte, verschiedene Jahrgäng e. Eigene Darstellung.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri  
(Fraktionsvorsitzender)

Sachstandsbericht BV

3019 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
151/1 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1122/2020 
 Stand: 02.02.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktion Die Linke, betr.: Lebendiges Bickendorf erhalten – Verdrängung frühzeitig 
identifizieren und verhindern! 
Beschluss:  
 
(1)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für die Stadtviertel 40302 Westend, 
40303 Siedlung Bickendorf und 40304 Garten-Siedlung umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung 
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist 
den entsprechenden politischen Gremien bis zum Ende des 4. Quartals 2020 vorzulegen. 
(2)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen vorläufigen Be-
schluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für alle bis dato beschlossenen Gebiete, zu 
treffen. Für die Dauer von einem Jahr werden alle Genehmigungen für Bauvorhaben und Umnutzun-
gen, die unter den Genehmigungsvorbehalt in einem Satzungsgebiet fallen würden, zurückgestellt. 
(3)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz aller Quartiere 
im Stadtbezirk Ehrenfeld zu unterstützen und durch die entsprechende politische Beschlussfassung 
die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuziehung externer Fachbüros – 
bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich 
sind. 
(4)  Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen der Offenen 
Daten Köln zur Verfügung zu stellen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand (01/2022): 
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 (3443/2013) hat 
die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale Erhaltungssatzung ver-
mehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die Aufstellung bzw. den Be-
schluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politischen Gremien eingebracht: 
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel (2017, 2019), siehe 
dazu den Sachstandsbericht Bezirksvertretung 1 0615/2021   
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (1524/2020 , 
2912/2021 ) 
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2975/2021 )

2 
 
Nächste Schritte: 
Hinsichtlich der Prüfung und Aufstellung weiterer Satzungsgebiete orientiert sich die Verwaltung im 
Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen an der politischen Beschlusslage der Bezirksver-
tretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren. Entsprechend erfolgt die 
Bearbeitung und Prüfung der Beschlüsse der BV Ehrenfeld. 
Eine Darstellung der Voruntersuchung/Dauerbeobachtung anhand ausgewählter Indikatoren z. B. im 
Open Data–Portal der Stadt wird derzeit noch geprüft.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für Anfang 2023

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Rochusstraße 54
  • Häuschensweg
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1122/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
Datum
25.08.2020
Erstellt
25.08.2020 08:32