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2015/0380

Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 - Vorschlag #125: Naturierung des Herrngartenteiches durch eingeleitetes Fließgewässer

Magistratsvorlage 21.08.2015

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2015/0380

3811 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat III 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0380 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 - Vorschlag #125: Naturierung des  
Herrngartenteiches durch eingeleitetes Fließgewässer  
 
Vorlage vom: 21.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  21.08.2015  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 wurde folgender Vorschlag eingebracht:  
 
Der Herrngartenteich als stehendes Gewässer, dessen Defizite durch Verdunstung ständig mit 
teurem Leitungswasser ausgeglichen werden müssen, ist durch Eutrophierung und Algenblüte zum 
Absterben verurteilt. Warum erhält man ihn nicht als lebendigen Feuchtbiotop durch Einleitung 
eines Fließgewässers, welches nicht nur den Gewässertod verhindert sondern auch die 
Parklandschaft bereichert? Eine Offenlegung des Darmbaches und seine Trennung vom Kanalnetz 
und der Kläranlage würden den bestehenden Konzeptionsfehler korrigieren und überflüssige 
Abwassergebühren für sauberes Bachwasser sparen. Die längst beschlossene Abkopplung von der 
Kläranlage sollte sofort umgesetzt werden. Immerhin wurden aus dem Stadthaushalt bisher 
überflüssigerweise mehr als 50 Millionen Euro Abwassergebühren für die Klärun“ (Ende des 
Textes). 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 76 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 2 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen. 
 
Wie in der Idee 125 richtig dargestellt weist ein stehendes Gewässer ohne natürlichen Zu - 
und Abfluss wie der Herrngartenteich erhebliche Defizite auf. Es müssen nicht nur die 
Verdunstungsverluste mit Trinkwasser ausgeglichen sondern auch regelmäßig übermäßige 
Algenbefall entfernt werden. Gerade im Sommer ist der Zustand des Teiches sowohl aus 
ökologischen als auch aus ästhetischen  und gesundheitlichen Grü nden problemat isch. 
 
Wenn der Herrngartenteich vom Frischwasser des offen gelegten Darmbach durchflossen 
würde, wäre ein guter ökologischer Zustand und gleichzeitig eine Kostenreduzierung mö glich 
(ca. 30.000 Euro für Gebühren, für Trinkwasserbezug und Abwassereinleitung bei der  
Teichentleerung).  
Nicht zuletzt deshalb haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung im Juli 2015 mit 
der Vorlage Nr. 2015/0154 beschlossen, dass die weitgehende offene Führung in 
Grünanlagen als Vorzug svariante für den Ve rlauf des Darmbaches weiter verfolgt werden 
kann. 
 
Dies würde bedeuten, dass der Herrngartenteich zukünftig vom Darmbachwasser 
durchströmt wird. Hiermit wäre eine wichtige Voraussetzung für die Naturierung des 
Herrngartenteiches geschaffen. Auch für den La ndschaftspark Herrngarten stellt ein offener 
Bachlauf einen gestalterischen Gewinn dar.  
 
Als nächstes wird die Planung wieder aufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren 
eingeleitet. 
 
Darmstadt, den 21.08.2015  
 
Der Dezernent I    Die Dezernentin III    Der Dezernent IV  
     i. V. 
 
 
Jochen Partsch    Jochen Partsch    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 57 zur Kenntnis
TOP 100 zur Kenntnis
TOP 446

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0380
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00