3022/2025
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Dialogprozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1)
3195 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/VI/3
Vorlagen-Nummer
3022/2025
Stand: 19.02.2026
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Dialogprozesses
„Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle„
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln,
1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespann-
ten Wohnungsmarkt zu entlasten – insbesondere beim dringend benötigten preisge-
dämpften und geförderten Wohnungsbau.
2. führt auf den bereits erarbeiteten Grundlagen im Rahmen des vorgeschlagenen Pro-
zesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ einen breit angelegten, neutral mode-
rierten Dialog, in dem weitere Maßnahmen für eine maßgebliche Reduzierung der
Baukosten erarbeitet werden.
3. beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von Maßnahmen, die die andauernden
und künftigen städtebaulichen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Ver-
kehr, Energieversorgung und Grünflächen berücksichtigen. Die zu erarbeitenden Er-
gebnisse sollen die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungsbau nicht ge-
fährden, sondern diese unterstützen.
Zum Abschluss des Prozesses sollen die teilnehmenden Akteur*innen in einem Positi-
onspapier erklären, dass die im Konsens vereinbarten Vorgaben und Leitlinien für den
Wohnungsbau verbindliche Rahmenbedingungen darstellen. Diese sollen die Baukos-
ten reduzieren und der Realisierung von preisgedämpftem sowie gefördertem Woh-
nungsbau dienen. Die teilnehmenden Akteur*innen bekunden den gemeinsamen Wil-
len und legen plausibel dar, dass die erwirkten Kosteneinsparungen sowohl der Bau-
wirtschaft wie auch den späteren Nutzer*innen zu Gute kommen.
4. stellt den Bedarf für die Umsetzung dieses Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen
für alle“ in Höhe von bis zu 392.850,00 € (brutto) fest.
5. beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Prozesses „Köln baut bezahlbar |
Wohnen für alle“ unter Einbindung des externen, inhousefähigen Unternehmens „PD –
Partner der öffentlichen Hand GmbH“.
beschließt gleichzeitig überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 278.110,00 € im Teiler-
gebnisplan der Wohnungsbauleitstelle in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2026. Diese werden
im selben Haushaltsjahr durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe im Teilergebnisplan des
2
Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in der Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Auftaktveranstaltung hat am 30.01.2026 stattgefunden.
Die vier Arbeitskreise haben sich konstituiert.
Nächste Schritte:
Es sind Arbeitskreissitzungen in einem Rhythmus von 2-3 Wochen Abstand geplant.
Darüber hinaus werden sich Untergruppen bilden und konkrete Maßnahmen in Bezug auf
Kostentreiber im Wohnungsbau entwickeln.
Die Ziele der Maßnahmen sollen im 1. Plenum am 20.03. allen Arbeitskreisen vorgestellt und
abgestimmt werden.
Das zweite Plenum ist für den 22.05. angesetzt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
02.06.2026 nach Plenum 2
Anlage 0_Dringlichkeitsbegründung
1314 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der sehr zeitintensiven Abstimmung innerhalb der Verwaltung war es nicht möglich, diese Vorlage früher fertigzustellen. Eine Beschlussfassung am 16.12. ist dringend erforderlich, da - eine fehlende Abstimmung systematisch Mehrkosten erzeugt. Ohne gemeinsames Verfahren bleiben Normen, Auflagen, technische Anforderungen, Genehmigungswege und Qualitätsstandards unkoordiniert – und erzeugen in Köln teils überdurchschnittliche Baukosten. Die bislang von der Stadt Köln getroffenen Maßnahmen konnten der Wohnungsnot nicht spürbar entgegenwirken. Eine Fortführung der aktuellen Entwicklung führt zu sozialer Verdrängung und gesellschaftlicher Spaltung. - ein Dialogprozess Voraussetzung für gemeinsame Lösungen ist. Nur in einem verbindlichen, moderierten Raum können sich die Akteure auf Definitionen, Zielkosten, Standardreduktionen, Qualitätssicherungen und Preisweitergabe einigen. Ohne gemeinsamen Prozess bleiben Einzelinitiativen wirkungslos. Einsparungen entstehen nur, wenn Verwaltung, Politik und Marktakteure gleichzeitig handeln, nicht nacheinander. - Jede Verzögerung zum Start des vorgeschlagenen Dialogprozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Mietanstiege verstärkt und negative Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft hat.
Anlage 4_Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses Bauen und Wohnen
3226 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Ausschuss für Bauen und Wohnen Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen vom 08.12.2025 öffentlich 7.1 Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Dialogprozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ 3022/2025 RM Hölzing meldet für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen und RM Ruffen für die FDP-Fraktion Beratungsbedarf an. RM Hölzing erbittet eine Übersicht der anstehenden Sanierungen. Zusätzlich möchte Sie wissen, ob es eine Strategie zur Abarbeitung dieser gebe. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Der Ausschuss Bauen und Wohnen behandelt die Angelegenheit ohne Votum. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln, 1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den ange- spannten Wohnungsmarkt zu entlasten – insbesondere beim dringend benötig- ten preisgedämpften und geförderten Wohnungsbau. 2. führt auf den bereits erarbeiteten Grundlagen im Rahmen des vorgeschlagenen Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ einen breit angelegten, neutral moderierten Dialog, in dem weitere Maßnahmen für eine maßgebliche Reduzierung der Baukosten erarbeitet werden. 3. beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von Maßnahmen, die die andau- ernden und künftigen städtebaulichen Herausforderungen in den Bereichen Kli- maschutz, Verkehr, Energieversorgung und Grünflächen berücksichtigen. Die zu erarbeitenden Ergebnisse sollen die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungsbau nicht gefährden, sondern diese unterstützen. Zum Abschluss des Prozesses sollen die teilnehmenden Akteur*innen in einem Positionspapier erklären, dass die im Konsens vereinbarten Vorgaben und Leit- linien für den Wohnungsbau verbindliche Rahmenbedingungen darstellen. Diese sollen die Baukosten reduzieren und der Realisierung von preisgedämpf- tem sowie gefördertem Wohnungsbau dienen. Die teilnehmenden Akteur*innen bekunden den gemeinsamen Willen und legen plausibel dar, dass die erwirkten Kosteneinsparungen sowohl der Bauwirtschaft wie auch den späteren Nut- zer*innen zu Gute kommen. 4. stellt den Bedarf für die Umsetzung dieses Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ in Höhe von bis zu 392.850,00 € (brutto) fest. 5. beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Prozesses „Köln baut be- zahlbar | Wohnen für alle“ unter Einbindung des externen, inhousefähigen Un- ternehmens „PD – Partner der öffentlichen Hand GmbH“. 6. beschließt gleichzeitig überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 278.110,00 € im Teilergebnisplan der Wohnungsbauleitstelle in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen im Haushaltsjahr 2026. Diese werden im selben Haushaltsjahr durch Min- deraufwendungen in gleicher Höhe im Teilergebnisplan des Stadtplanungsam- tes in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in der Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Votum
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
886 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Prozess soll in einem vorher ausgewählten Stakeholderkreis stattfinden und betrifft rein fachliche Inhalte. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist hierbei nicht zielführend. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem Ausschuss Bauen und Wohnen
1058 Zeichen
Anlage 5 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Dialogprozess "Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle" Im Ausschuss für Bauen und Wohnen am 08.12.2025 erbittet RM Hölzing eine „Übersicht der anstehenden Sanierungen. Zusätzlich möchte sie wissen, ob es eine Strategie zur Abarbeitung dieser gebe.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Ratsvorlage 3022/2025 befasst sich ausschließlich mit dem Thema "Entlastung des Kölner Wohnungsmarktes und Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum". Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen Dialogprozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ zu initiieren, um gemeinsam mit Akteuren Maßnahmen zur Reduzierung von Baukosten zu erarbeiten. Die Anfrage bezüglich einer „Übersicht der anstehenden Sanierungen“ und einer „Strategie zur Abarbeitung“ dieser Sanierungen steht in keinem Zusammenhang mit dem genannten Ratsbeschluss zum Wohnungsbau. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Sanierungen kann daher nicht auf Basis dieser spezifischen, thematisch anders gelagerten Beschlussvorlage erfolgen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3772 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/VI/3
Vorlagen-Nummer
3022/2025
Stand: 07.07.2026
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Dialogprozesses
„Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle„
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespann-
ten Wohnungsmarkt zu entlasten – insbesondere beim dringend benötigten preisge-
dämpften und geförderten Wohnungsbau.
2. führt auf den bereits erarbeiteten Grundlagen im Rahmen des vorgeschlagenen Pro-
zesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ einen breit angelegten, neutral mode-
rierten Dialog, in dem weitere Maßnahmen für eine maßgebliche Reduzierung der
Baukosten erarbeitet werden.
3. beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von Maßnahmen, die die andauernden
und künftigen städtebaulichen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Ver-
kehr, Energieversorgung und Grünflächen berücksichtigen. Die zu erarbeitenden Er-
gebnisse sollen die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungsbau nicht ge-
fährden, sondern diese unterstützen.
Zum Abschluss des Prozesses sollen die teilnehmenden Akteur*innen in einem Positi-
onspapier erklären, dass die im Konsens vereinbarten Vorgaben und Leitlinien für den
Wohnungsbau verbindliche Rahmenbedingungen darstellen. Diese sollen die Baukos-
ten reduzieren und der Realisierung von preisgedämpftem sowie gefördertem Woh-
nungsbau dienen. Die teilnehmenden Akteur*innen bekunden den gemeinsamen Wil-
len und legen plausibel dar, dass die erwirkten Kosteneinsparungen sowohl der Bau-
wirtschaft wie auch den späteren Nutzer*innen zu Gute kommen.
4. stellt den Bedarf für die Umsetzung dieses Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen
für alle“ in Höhe von bis zu 392.850,00 € (brutto) fest.
5. beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Prozesses „Köln baut bezahlbar |
Wohnen für alle“ unter Einbindung des externen, inhousefähigen Unternehmens „PD –
Partner der öffentlichen Hand GmbH“.
beschließt gleichzeitig überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 278.110,00 € im Teiler-
gebnisplan der Wohnungsbauleitstelle in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2026. Diese werden
im selben Haushaltsjahr durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe im Teilergebnisplan des
Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in der Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Bearbeitungsstand 02/2026:
Die Auftaktveranstaltung hat am 30.01.2026 stattgefunden.
Die vier Arbeitskreise haben sich konstituiert.
Nächste Schritte:
Es sind Arbeitskreissitzungen in einem Rhythmus von 2-3 Wochen Abstand geplant.
Darüber hinaus werden sich Untergruppen bilden und konkrete Maßnahmen in Bezug auf
Kostentreiber im Wohnungsbau entwickeln.
Die Ziele der Maßnahmen sollen im 1. Plenum am 20.03. allen Arbeitskreisen vorgestellt und
abgestimmt werden.
Das zweite Plenum ist für den 22.05. angesetzt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
02.06.2026 nach Plenum 2.
Aktueller Bearbeitungsstand 07/2026:
Das Plenum 2 am 22.05. sowie die Abschlussveranstaltung des Dialogprozesses am 18.06.26
haben stattgefunden. Alle Prozessergebnisse sind auf der folgenden Internetseite nachzule-
sen:
Köln baut bezahlbar – Wohnen für alle - Stadt Köln
In Vorlage 1309/2026 wurde dem Rat fristgerecht vor der Sommerpause das im Prozess erar-
beitete Ergebnis der vom Rat zu beschließenden Maßnahmen zum Beschluss vorgelegt:
Vorlage 1309/2026
Nächste Schritte:
Keine. Beschluss wurde umgesetzt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Beschlussvorlage Rat
20386 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/VI/3 Vorlagen-Nummer 3022/2025 Freigabedatum 04.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Dialogprozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln, 1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespann- ten Wohnungsmarkt zu entlasten – insbesondere beim dringend benötigten preisge- dämpften und geförderten Wohnungsbau. 2. führt auf den bereits erarbeiteten Grundlagen im Rahmen des vorgeschlagenen Pro- zesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ einen breit angelegten, neutral mode- rierten Dialog, in dem weitere Maßnahmen für eine maßgebliche Reduzierung der Baukosten erarbeitet werden. 3. beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von Maßnahmen, die die andauernden und künftigen städtebaulichen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Ver- kehr, Energieversorgung und Grünflächen berücksichtigen. Die zu erarbeitenden Er- gebnisse sollen die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungsbau nicht ge- fährden, sondern diese unterstützen. Zum Abschluss des Prozesses sollen die teilnehmenden Akteur*innen in einem Positi- onspapier erklären, dass die im Konsens vereinbarten Vorgaben und Leitlinien für den Wohnungsbau verbindliche Rahmenbedingungen darstellen. Diese sollen die Baukos- ten reduzieren und der Realisierung von preisgedämpftem sowie gefördertem Woh- nungsbau dienen. Die teilnehmenden Akteur*innen bekunden den gemeinsamen Wil- len und legen plausibel dar, dass die erwirkten Kosteneinsparungen sowohl der Bau- wirtschaft wie auch den späteren Nutzer*innen zu Gute kommen. 4. stellt den Bedarf für die Umsetzung dieses Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ in Höhe von bis zu 392.850,00 € (brutto) fest. Ausschuss für Bauen und Wohnen 08.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 5. beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ unter Einbindung des externen, inhousefähigen Unternehmens „PD – Partner der öffentlichen Hand GmbH“. 6. beschließt gleichzeitig überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 278.110,00 € im Teilergebnisplan der Wohnungsbauleitstelle in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2026. Diese werden im selben Haushaltsjahr durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe im Teilergebnisplan des Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901, Stadt- planung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ge- deckt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 392.850,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Hintergrund und Problemlage Die Wohnungsbaukrise in Deutschland hat sich in den letzten Monaten weiterhin zugespitzt. Vor allem der Mangel an dringend benötigtem preisgedämpften und geförderten Wohnungs- bau führt in den Großstädten und Metropolregionen der Bundesrepublik zu großen Herausfor- derungen. Die Ursachen liegen vorrangig in der Baukrise der vergangenen Jahre: Gestiegene Zinsen, explodierende Materialpreise, Fachkräftemangel und hohe Qualitätsanforderungen seitens der EU, des Bundes, des Landes, aber auch der Kommunen haben dazu geführt, dass viele Bau- projekte gestoppt oder gar nicht erst begonnen wurden. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der auch Köln weitere Strategien zur Kostenreduktion und Prozessbeschleunigung entwickeln muss, um die Bereitstellung von so- zial ausgewogenem und zukunftsfähigem Wohnraum nachhaltig zu sichern. 4 Maßnahmenpaket „Wohnungsbau stärken“ Der Rat der Stadt Köln, die Verwaltung und die Wohnungswirtschaft haben in den letzten Jah- ren der Baukrise zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Wohnungsbau in Köln zu stärken. Mit dem Maßnahmenpaket „Wohnungsbau stärken“ wurde mit dem Ratsbeschluss am 12.12.2024 ein entscheidender Schritt in Richtung einer Anpassung von kommunalen Forde- rungen und Mindeststandards zur Baukostensenkung unternommen (siehe auch Vorlage 1015/2024 sowie Mitteilung 1119/2025). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die umgesetzten Maßnahmen einen ersten Bei- trag zur Senkung der Baukosten und zur Beschleunigung der Prozesse bei der Realisierung von Wohnbauprojekten bewirkt haben. Dennoch sind weiterführende Maßnahmen und das Nutzen von neuen Potenzialen erforderlich, um spürbare Kostensenkungen im Wohnungsbau zu erzielen. Dialog mit Akteur*innen der Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ zu den Kosten- treibern im Kölner Wohnungsbau und Übertragbarkeit des Hamburg-Standards auf Köln Die Verwaltung hat im Frühsommer 2025 gemeinsam mit verwaltungsinternen und -externen Vertreter*innen des Kölner Wohnungsbaus die Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ auf den Weg gebracht. Ziel der Initiative ist es, Baukosten deutlich zu reduzieren ohne auf einen guten, nachhaltigen Qualitätsstandard im Wohnungsbau zu verzichten und städti- sche Ziele weiter zu verfolgen. Dieses aus den Mitgliedern des Wohnungsbauforums erweiterte Expertennetzwerk verbindet Vertreter*innen aus der Verwaltung, Verbände der Wohnungswirtschaft, aktive Wohnungsbau- unternehmen bzw. -genossenschaften, Planungsbüros, Finanzbranche etc., um umfassend und interdisziplinär am Ziel „Baukosten einsparen und Wohnungsbau mobilisieren“ arbeiten zu können und alle Potenziale auszuschöpfen. Am 04.09.2025 wurde die Verwaltung durch Ratsbeschluss 1866/2025 beauftragt, mit Ak- teur*innen des Kölner Wohnungsbaus „kostentreibende Faktoren im Wohnungsbau zu identifi- zieren und zusammenzustellen“. Aus den Aussagen der Dialogpartner*innen der Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ wurde die Sicht auf die Probleme und Chancen im Wohnungsbau konkret beleuchtet und zahlreiche Kostenfaktoren in Form von Prozessabläufen, Steuerung und Zusammenarbeit sowie thematische Schwerpunkte zur Kostenreduzierung im Wohnungsbau ermittelt. Zusammenfassend ist zu erkennen, dass gut zusammenarbeitende Teams aus Verwaltung und Vorhabenträger*innen, optimierte Verwaltungs- und privatwirtschaftliche Prozesse sowie gemeinsam vereinbarte Wohnungsbauvorgaben und -leitlinien die Baukosten vor dem Hinter- grund einer gemeinsam erarbeiteten Haltung zu einem kostenreduzierten, guten und nachhal- tigen Wohnungsbau noch einmal deutlich senken können. Neben der Prüfung von Kostentreibern sollten laut geändertem Ratsbeschluss vom 04.09.25 auch die in Hamburg erzielten Ergebnisse zum kostenreduzierten Bauen bezüglich eines Nut- zens für Köln geprüft und in der weiteren Ausarbeitung des Prozesses berücksichtigt werden. Die im Hamburg-Standard aufgezeigten Potenziale sind vielfältig – insbesondere im Hinblick auf die Senkung von Baukosten, die Optimierung verwaltungsinterner Prozesse und die För- derung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Zahlreiche Maßnahmen sind grundsätzlich auch auf Köln übertragbar und können in großen Teilen ohne Vorgabenänderung der Verwaltung zeitnah implementiert werden. Als wertvolles Produkt des Hamburg-Standards wird neben den potenziellen konkreten Baukosteneinsparungen vor allem der intensive interdisziplinäre ge- meinsame Prozess des breiten Dialogs hervorgehoben, der einen Kulturwandel in der Haltung aller Akteur*innen zum kostenreduzierten Bauen erwirkt hat. Die erarbeiteten Ergebnisse zum Dialog mit Akteur*innen der Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ sowie die Übertragbarkeit des Hamburg-Standards auf Köln sind in der Mittei- lung zur Umsetzung des geänderten Mittel- und Freigabeschlusses zur Umsetzung des Pro- zesses "Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln" (VO 1866/2025) (VO 3347/2025) nachzulesen. 5 Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ (siehe auch Anlage 1): Die Überprüfung der Vorgaben aus Hamburg sowie der intensive Austausch mit den Kölner Wohnungsbauakteur*innen zu den wesentlichen Kostentreibern haben zu einem guten Über- blick über die derzeitige Situation und die Chancen im Kölner Wohnungsbau geführt. Als nächsten Schritt sollten nun alle am Wohnungsbau in Köln beteiligte Akteur*innen Kon- sens über Standards und Anforderungen am Wohnungsbau schaffen und gemeinsam ein tragfähiges Modell für zukünftige Planungs- und Genehmigungsverfahren entwickeln, das an- schließend von allen am Wohnungsbau beteiligten Akteur*innen umgesetzt wird und somit zu einer erhöhten Bautätigkeit führt. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurden folgende Handlungsfelder als inhaltliche Grund- lage definiert: 1. Handlungsfeld: Wohnungsbau erleichtern | Aufzeigen von bedarfsgerechten Anpassungs- möglichkeiten etablierter Standards und Prozesse. 2. Handlungsfeld: (Verwaltungs-) Prozesse effizient nutzen | Aufzeigen von Maßnahmen, um die zahlreichen begonnenen Optimierungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren aufsei- ten der öffentlichen Hand zu etablieren und gemeinsam mit den privaten Akteur*innen in Zu- kunft effizienter zu nutzen. 3. Handlungsfeld: Wohnungsbau gemeinsam stemmen | Aufzeigen von Maßnahmen, um kos- tengünstigen Wohnungsbau effizient im Team von Planenden, Bauenden, Genehmigenden und Finanzierenden umzusetzen. Im Januar 2026 soll der Prozess mit einer Auftaktveranstaltung mit einem breiten Experten- kreis (ca. 70 Personen) begonnen werden. Alle Maßnahmen, die eines politischen Beschlusses bedürfen, sollen in zwei Plenumssitzun- gen mit den neuen politischen Vertretungen diskutiert werden. Hierfür ist im vorgezeichneten Prozess ausreichend Zeit vorgesehen, sodass der Beschluss einer tragfähigen Ratsvorlage zur Anpassung städtischer Standards vor der Sommerpause 2026 angestrebt wird. Am Ende des Prozesses sollen ein umfassendes Maßnahmenpaket und verbindliche Arbeits- hilfen zur Kostenreduktion im Wohnungsbau vorliegen, einschließlich standardisierter Verfah- ren, Musterklauseln und Handreichungen, die als verbindlicher Referenzrahmen für Planung, Genehmigung und Umsetzung kostenreduzierter Bauvorhaben in Köln dienen. Die zu erarbeitenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass alle Bewohner*innen Kölns Wohnraum erhalten. Somit soll auch im Prozess gewährleistet werden, dass die Förderbedin- gungen für den geförderten Wohnungsbau nicht gefährdet, sondern unterstützt werden. Die andauernden und künftigen städtebaulichen Herausforderungen in den Bereichen Klima- schutz, Verkehr, Energieversorgung und Grünflächen sollen im Prozess berücksichtigt werden und dazu beitragen, dass die Lebensqualität der späteren Bewohner*innen einen hohen Stel- lenwert einnimmt. Externe Dienstleistung zur Umsetzung des Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Zur Umsetzung des in Anlage 1 dargestellten Prozesses ist ein umfangreiches Projekt-, Veran- staltungs- und Stakeholdermanagement-Know-how gepaart mit einer hohen fachlichen Exper- tise im Bereich des Wohnungsbaus notwendig. Aus den folgenden Gründen ist es wichtig, diese Leistungen an ein externes Unternehmen zu vergeben: 1. Neutrale Moderation notwendig: Ein externes Unternehmen ist nicht Teil bestehender Verwaltungsstrukturen oder Interessenkonflikte. Dadurch wird ein glaubwürdiger, trans- parenter und objektiver Prozess gewährleistet. 2. Hoher fachlicher Anspruch: Neben einem professionelles Projekt-, Veranstaltungs- und Stakeholdermanagement erfordert diese Prozessumsetzung eine hohe Expertise im Wohnungsbau. 6 3. Gleichberechtigung und Akzeptanz bei allen Stakeholdern: Für einen belastbaren Kon- sens zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft und Politik ist ein Dialog auf Augen- höhe notwendig. Eine externe Moderation erhöht die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Prozesses – besonders bei externen Partnern. Aufgrund der folgenden Punkte wird eine Beauftragung an das Unternehmen „PD – Berater der öffentlichen Hand“ empfohlen: 1. Nachgewiesene Erfahrung durch den Hamburger Prozess: PD hat die anerkannte Lei- tung des Hamburger Standards verantwortet. Im vorgeschlagenen Team für Köln ist der Projektleiter des Hamburger Standards gesetzt und arbeitet ein weiteres Kernteammit- glied parallel an der Implementierung in Hamburg. Dieser direkte Wissenstransfer ga- rantiert Qualität, Effizienz und Methodenstärke für Köln. 2. Kurzfristige Bereitstellung aller benötigten Kompetenzen: PD – Berater der öffentlichen Hand – verfügt über ein eingespieltes Team mit: umfassendem Know-how im Woh- nungsbau, Erfahrung mit vergleichbaren kommunalen Prozessen und professionellen Moderations- und Prozesskompetenzen. Dadurch ist ein qualitativ hochwertiger und zügiger Start des Projekts möglich. Bedarf: Die aktuelle Haushaltslage erfordert es, den skizzierten Prozess auf ein Minimum zu reduzie- ren. Daher wurde, im Vergleich zu den Leistungen aus der Vorlage 1866/2025, die Anzahl der Arbeitsgruppen von zwölf auf fünf Stück, die Plenumssitzungen von drei auf zwei und der Ex- pertenkreis von 100 auf 70 Teilnehmende verringert. Das Prozessziel unterscheidet sich zum Zielbild aus September 2025 (Vorlage 1866/2025) in- sofern, als dass nun ausschließlich die bereits ermittelten und kostentreibendsten Themen in den Arbeitskreisen behandelt werden sollen und entsprechend ein schnelles und fokussiertes Ergebnis im Zentrum steht. Die Reduktion der Themen und Sitzungen hat selbstverständlich zur Folge, dass der Austausch zwischen den Akteur*innen entsprechend weniger intensiv ausfallen wird, als er mit dem September-Prozess geplant war. Das Ziel eines grundlegenden nachhaltigen Kulturwandels hin zu einer gemeinsamen Haltung zum kostenreduzierten Woh- nungsbau, wie es in Hamburg nach einem einjährigen Prozess mit 200 Stakeholdern und 12 Plenumssitzungen erzielt wurde, wird in dem eingekürzten Prozess nicht in dem umfangrei- chen Maße angestrebt werden können, wie es mit einem breiteren Stakeholderkreis und wei- teren Abstimmungsformaten möglich gewesen wäre. Die angefragten Leistungen für Planung, Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und neutraler Moderation im reduzierten Prozess werden von „PD – Berater der öffentlichen Hand“ mit 375.000 € brutto (im Vergleich 1866/2025: 606.900€ brutto) kalkuliert. Hierfür plant das Unternehmen ein achtköpfiges Projektteam ein. Der pauschale Tagessatz von „PD – Berater der öffentlichen Hand“ für die Unterstützungsleistungen entspricht dem Durchschnitt der Eck- punktevereinbarung unabhängig von der Karrierestufe. Zusätzlich sind Reisekosten erforder- lich, da gezielt auch solche Berater*innen eingebunden werden sollen, die in Hamburg beauf- tragt waren, entsprechende Erfahrungen und Detailkenntnisse gesammelt haben und im Köl- ner Prozess sinnvoll anwenden können. Für das Düsseldorfer Büro wurden reduzierte Spe- sensätze ausgehandelt. Dieser Kostenansatz entspricht den Erfahrungswerten der PD im Kontext vergleichbarer Projekte und wird als vorläufiger Honorarrahmen unterstellt. Da aus- schließlich nach angefallenem Aufwand abrechnet wird, stellt dieses Angebot den aus derzei- tiger Sicht ungefähren Umfang dar und kann sich mit veränderter Sitzungsdichte oder Abwick- lung im Projektverlauf entsprechend anpassen. Der Aufwand für Sachkosten, Reisekosten und Plenumsveranstaltungen wird minimal gehal- ten und auf ca. 15.000 € netto / 17.850 € brutto geschätzt. Insgesamt entsteht daher ein Be- darf in Höhe von 392.850,00 € (statt vormals: 664.000 €), der nach derzeitiger Prozesspla- nung in 2026 abgerufen werden würde. 7 Finanzierung: Die im Teilergebnisplan der Wohnungsbauleitstelle in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2026 entstehenden Aufwendungen von insgesamt 392.850,00 € können teilweise in Höhe von 114.740 € aus dem Amtsbudget im Teilergebnisplan der Wohnungsbauleitstelle in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung übernommen werden. Die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 278.110,00 € können durch Wenigeraufwendungen aus dem Budget im Teilergebnisplan des Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901, Stadtplanung, in der Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt werden. Die Wenigeraufwendungen re- sultieren aus sich abzeichnenden Einsparungen bei verschiedenen Maßnahmen im Amts- budget des Stadtplanungsamtes aufgrund von dezernatsinterner Priorisierung. Ausführungen zur Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025: Es gehört zu den Pflichten einer Gemeinde wie der Stadt Köln, dem Grundbedürfnis ihrer Ein- wohner*innen nach Wohnraum, der wirtschaftlich für die Menschen erschwinglich ist, entge- genzukommen und die Wohnungswirtschaft bei der Schaffung eines solchen Angebotes zu unterstützen. Die Maßnahme entspricht den Regularien der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025, da die daraus erarbeiteten Ergebnisse und Handlungsanweisungen der Wohn- raumknappheit und den sich daraus ergebenden überteuerten Mieten entgegenwirken. Dies soll durch eine Senkung von Baukosten und infolgedessen eines gestiegenen Wohnrauman- gebotes, welches zu gesenkten Preisen führt, erzielt werden. So kann der Dialogprozess hel- fen, den dringend benötigten Wohnungsbau wieder anzukurbeln – vor allem dort, wo bezahl- barer Wohnraum am meisten fehlt. Nur wenn alle vorhandenen Möglichkeiten zur Kostenre- duktion systematisch zusammengeführt werden, kann bezahlbarer Wohnraum in nennenswer- tem Umfang entstehen. Genau das soll durch dieses Projekt erreicht werden. Ausführungen zur Verfügung vom 04.11.2025 hinsichtlich der Anordnung einer Haushalts- sperre gem. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme ist aus folgenden Gründen gege- ben: 1. Fehlende Abstimmung erzeugt systematisch Mehrkosten. Ohne gemeinsames Verfahren bleiben Normen, Auflagen, technische Anforderungen, Genehmigungswege und Qualitätsstandards unkoordiniert – und erzeugen in Köln teils überdurchschnittliche Baukosten. Die bislang von der Stadt Köln getroffenen Maßnah- men konnten der Wohnungsnot nicht spürbar entgegenwirken. Eine Fortführung der aktuellen Entwicklung führt zu sozialer Verdrängung und gesellschaftlicher Spaltung. 2. Die Zeit drängt: in Köln ist das Bauen zu langsam und zu teuer. Der Wohnungsmarkt ist stark angespannt, und jede Verzögerung verstärkt Mietan- stiege und die negativen Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft. 3. Ein Dialogprozess ist Voraussetzung für gemeinsame Lösungen. Nur in einem verbindlichen, moderierten Raum können sich die Akteure auf Definitio- nen, Zielkosten, Standardreduktionen, Qualitätssicherungen und Preisweitergabe eini- gen. 4. Ohne gemeinsamen Prozess bleiben Einzelinitiativen wirkungslos. Was Hamburg gelehrt hat: Einsparungen entstehen nur, wenn Verwaltung, Politik und Marktakteure gleichzeitig handeln, nicht nacheinander. Vergabeverfahren: Aufgrund der hervorragenden fachlichen Expertise aus Hamburg soll das inhousefähige Un- ternehmen „PD – Partner der öffentlichen Hand“ beauftragt werden. 8 Auswirkungen auf den Klimaschutz: Der Prozess „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ hat keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die städtischen Klimaschutzziele werden durch die zuständigen Fachdienststel- len im zielführenden Dialog eingebracht und damit in die Ergebnisse eingespeist. Anlagen Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_ Prozess „Köln baut bezahlbar“
Anlage 2_Köln baut bezahlbar_Prozess
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Köln baut bezahlbar WOHNEN FÜR ALLE VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Ziel: Erarbeitung eines Maßnahmenpaketes zur Baukosteneinsparung und Mobilisierung des Wohnungsbaus Dazu hat die Verwaltung im Frühjahr 2025 mit relevanten Akteur*innen des Kölner Wohnungsbau die Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ (BBWK) ins Leben gerufen. VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Im ersten Schritt wurde gemeinsam mit Vertreter*innen der Verwaltung und Wohnungswirtschaft die Übertragbarkeit des Hamburg-Standards auf Köln geprüft und durch Gespräche die darüber hinausgehenden fachlichen und prozessualen Herausforderungen im Kölner Wohnungsbau identifiziert (Ergebnis Ratsauftrag 04.09.2025). Auf dieser Grundlage wurde ein Prozessvorschlag zur weiteren gemeinsamen Baukostensenkung und zum grundlegenden Konsensdenken aller Akteure zu einem kostenreduzierten Wohnungsbau in Köln entwickelt. Ziel ist es, in einem Fachforum mit Akteur*innen der Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ ein Maßnahmenpaket zu entwickeln, das die Baukosten senkt und die Effizienz im Planungs- und Bauprozess nachhaltig steigert. Köln baut bezahlbar WOHNEN FÜR ALLE Initiative „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ Umsetzung VI-3 | Wohnungsbauleitstelle 3 Handlungsfelder Expertennetzwerk Fahrplan Handlungsfelder: Worauf wollen wir den gemeinsamen Fokus legen? Aufzeigen von Maßnahmen, um kostengünstigen Wohnungsbau effizient im Team von Planenden, Bauenden, Genehmigenden und Finanzierenden umzusetzen. Die gemeinsame Haltung zu kostenreduziertem Wohnungsbau soll gestärkt werden. Aufzeigen von Maßnahmen, um die zahlreichen begonnenen Planungs- und Genehmigungsverfahren aufseiten der öffentlichen Hand zu etablieren und mit den privaten Akteuren in Zukunft effizienter zu nutzen. Aufzeigen von bedarfsgerechten Anpassungsmöglichkeiten etablierter Standards in den Bereichen Erschließung, Baukonstruktion sowie Gebäudetechnik und -umfeld zur Baukosteneinsparung unter Berücksichtigung von interdisziplinären Interessen, insb. zu Klima, Umwelt und Mobilität. Wohnungsbau erleichtern Prozesse effizient nutzen Wohnungsbau gemeinsam stemmen VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Aus den Gesprächen zu den Kostentreibern im Kölner Wohnungsbau ergeben sich zentrale Handlungsfelder für geringere Baukosten, mehr Effizienz und gemeinsames Handeln. Dialogbeteiligung Expertennetzwerk Politik Banken Beteiligung von 15 Ämtern aus acht Dezernaten und Vertretungen städtischer Betriebe − Beteiligung in Arbeitskreisen − Beteiligung in Plenumssitzungen − Gemeinsame Erarbeitung Endprodukt Beteiligung der Bau- / Wohnungswirtschaft − Beteiligung in Arbeitskreisen − Beteiligung in Plenumssitzungen − Gemeinsame Erarbeitung Endprodukt VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Verwaltung Information und Beteiligung der Kommunalpolitik − Beteiligung Vertreter*innen des Rates in Plenumssitzungen − Gemeinsame Erarbeitung Endprodukt 5 Verwaltung Bau-/ WoWi Politik Wohnungs- bauforum Vorschlag Fahrplan 1. Vorbereitungsphase: Grundlagen schaffen 2. Hauptphase: Inhalte fachlich entwickeln und strukturieren → Arbeitsgruppenarbeit und Themenbearbeitung 3. Ergebnisse sichern / Umsetzung vorbereiten → Konsolidierung, Abstimmung, Freigabe und Implementierung Implementierungsphase Start Pilotprojekte VI-3 | Wohnungsbauleitstelle_19.11.2025 Analyse- und Vorbereitungsphase Ermittlung von Schnittmengen zwischen Hamburg-Standard und bestehenden Kölner Rahmenbedingungen →Beteiligte: Stadt Köln, PD, Stakeholdereinbindung →Ziel: Gemeinsames Verständnis und Ausgangsbasis schaffen Arbeitskreisphase Gründung thematischer Arbeitskreise je Handlungsfeld → Beteiligte: Stadt Köln (Verwaltung / Politik (ab Plenum 2), Bau- / Wohnungswirtschaft, Banken, PD sowie weitere Stakeholder Schritt 1: Zielentwicklung in den Arbeitskreisen Schritt 2: Diskussion und Vergemeinschaftung der entwickelten Maßnahmen (Arbeitshilfen) Schritt 3: Finalisierung der Maßnahmen (Arbeitshilfen) für den Kölner Standard Individuelle Arbeitstreffen der Arbeitsgruppen Ergebnissicherungsphase Zusammenführung / Finalisierung der Ergebnisse / Erarbeitung eines Endprodukts Vorbereitung der Implementierungsphase Überführung in Verwaltungspraxis → Ziel: Anwendung als gelebter Standard Optional: Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen Optional: Pilotprojekte zur Erprobung Mitte März (mit Vertretung Politik): Plenum 1 Zwischen- präsentation Mitte Juni (mit Vertretung Politik): Plenum 2 Ergebnis- präsentation Arbeitshilfen sind als Umsetzungs- vorlage finalisiert und veröffentlicht16.12. Ratssitzung Ende Januar: Auftakt 6 Anfang Januar: Information an Verwaltung
Anlage 3_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 .12.2025 141/1 VI/3 Beschlussvorlage 3022/2025: Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Dialog- prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Voraussichtliche Auftragssumme rund 330.126 Euro netto, 392.850 Euro brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/11/25)) Sehr geehrte Damen und Herren, die im Betreff genannte Beschlussvorlage wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 02.12.2025 per Session vorgelegt. Eine sachgerechte Bewertung der aktuellen Bedarfsbegründung erfordert im Rah- men der Stellungnahme die Einbeziehung: • der ursprünglichen Beschlussvorlage „Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigab- ebeschluss zur Umsetzung des Prozesses - Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ (Vorlage 1866/2025), • der dazugehörigen Mitteilung der Verwaltung „Umsetzung des geänderten Mittel- und Freigabeschlusses zur Umsetzung des Prozesses - Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ (Vorlage 3347/2025) • sowie der am 04.11.2025 angeordneten Haushaltssperre. Ursprüngliche Vorlage 1866/2025 „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln" Ratssitzung 04.09.2025 (TOP 10.7) Laut „Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Prozes- ses Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln" ist für die Realisierung ein umfangreiches Projekt-, Veranstaltungs- und Stakeholdermanagement-Know-how erforderlich. Das Unternehmen PD – Partner der öffentlichen Hand GmbH verfügt über die benötigte Expertise und sollte entsprechend beauftragt werden. Die Kosten hierfür wurden auf rund 664.000 Euro brutto beziffert. Hiervon abweichend hat der Rat unter anderem beschlossen: • Die Verwaltung wurde beauftragt in Zusammenarbeit mit den in Köln betroffe- nen Wohnungsbauunternehmen beziehungsweise -genossenschaften kosten- treibende Faktoren zu identifizieren und zusammenzustellen. Dabei sollen die in Hamburg erzielten Ergebnisse berücksichtigt und gegebenenfalls externe 04 - 2 - / 3 Unterstützung von PD – Partner der öffentlichen Hand GmbH für die Bewer- tung herangezogen werden. • Zum Abschluss des Prozesses sind Selbstverpflichtungen abzuschließen. Diese sollen sicherstellen, dass die erwirkten Kosteneinsparungen an die er- werbenden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Selbstverpflichtungen soll ergänzend entwickelt werden. • Insgesamt wurde das Ziel bekräftigt durch den vorgeschlagenen Prozess be- stehende Baukosten um bis zu 30 Prozent zu reduzieren. Aktuelle Beschlussvorlage (3022/2025) „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ und die dazugehörige Mitteilung (3347/2025) zur Umsetzung der ursprünglichen Beschlussvorlage „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ Die neue Beschlussvorlage (Stand 02.12.2025) aktualisiert und schreibt den mit der ursprünglichen Beschlussvorlage angestrebten Prozess fort. Die ursprünglich beab- sichtigte Beauftragung der PD – Partner der öffentlichen Hand GmbH wird erneut vorgeschlagen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurde der ursprünglich skizzierte Prozess auf ein „Minimum“ reduziert. Hierdurch konnten die voraussichtlichen Kosten von rund 664.000 Euro brutto auf rund 392.850 Euro brutto reduziert werden. Bezüglich der detaillierten Bedarfsbegründung wird auf die Ausführungen in der aktu- ellen Beschlussvorlage verwiesen. Ergänzend sind aus Sicht des Rechnungsprü- fungsamtes folgende Feststellungen anzumerken: • Verzicht auf Zielvorgaben Die aktuelle Beschlussvorlage nennt im Gegensatz zur ursprünglichen Be- schlussvorlage keine konkreten und messbaren Zielwerte zur angestrebten Baukostensenkung oder den künftigen Mietpreisen. Es wird lediglich von „spürbaren Kostensenkungen“ gesprochen. Die ursprüngliche Zielvorgabe zur Reduzierung der Baukosten um bis zu 30 Prozent galt bisher als eine wichtige Steuerungsgröße im Prozess und wurde vom Rat in seinem Beschluss vom 04.09.2025 bestätigt. Für die Nachvollziehbarkeit und Bewertung des Projekterfolgs durch Verwal- tung, Politik und Öffentlichkeit sind konkrete Zielwerte sinnvoll. Auch der in Anlage 2 zur Mitteilung (Umsetzung „Bezahlbar Bauen und Woh- nen in Köln“) genannte Verweis auf Einsparpotenziale des Hamburg-Stan- dards von bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nur eingeschränkt als Zielwert für die Bewertung des Projekterfolgs geeignet. Zum einen ist unklar, ob dieser Wert auf die spe- zifischen Verhältnisse in Köln übertragbar ist, zum anderen fehlt ein Referenz- - 3 - / 4 beziehungsweise Ausgangswert, der zur Vergleichbarkeit und Bewertung un- abdingbar ist. • Selbstverpflichtungen Der Abschluss von Selbstverpflichtungen sowie die Entwicklung entsprechen- der Prüfverfahren zur Überprüfung ihrer Einhaltung stellen laut Ratsbeschluss vom 04.09.2025 zentrale Elemente des Prozesses dar. In der Mitteilung zur Umsetzung der ursprünglichen Beschlussvorlage („Be- zahlbar Bauen und Wohnen in Köln“) wird ausgeführt, dass ohne einen „brei- ten Prozess“ Selbstverpflichtungen und entsprechende Verfahren zur Über- prüfung „nicht erarbeitet werden“ konnten. Der Aspekt der Selbstverpflichtungen bleibt in der aktuellen Beschlussvorlage unerwähnt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ist nicht nachvollziehbar aus welchen Gründen in dem neu skizzierten Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ die Zielvorgaben des Rates zu Selbstverpflichtungen und entsprechen- den Prüfverfahren unberücksichtigt bleiben. Haushaltssperre Die Stadtkämmerin hat mit Schreiben vom 04.11.2025 eine Haushaltsperre mit Wir- kung bis zum 31.12.2025 angeordnet. Aufgrund der „Schwere der Haushaltslage“ wird derzeit geprüft, ob eine Fortführung dieser Einschränkungen auch ab dem 01.01.2026 erforderlich ist. Die Haushaltssperre bewirkt unter anderem, dass Aufwendungen für die Wahrneh- mung freiwilliger Leistungen, für die weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine unaufschiebbare Notwendigkeit besteht, nicht zulässig sind und entsprechende Ver- pflichtungen nicht eingegangen werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn die Auf- wendungen erst in Folgejahren entstehen. Die Stadtkämmerin hat das Rechnungsprüfungsamt gebeten, die strikte Einhaltung der Regelungen der Haushaltssperre zu überprüfen. Aufgrund der Ausführungen in der aktuellen Beschlussvorlage ist für das Rechnungs- prüfungsamt eine fundierte Beurteilung hinsichtlich der strengen Anforderungen der Haushaltssperre nicht möglich. Ergebnis „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ Laut Anlage 2 zur Mitteilung (Umsetzung „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“) sind mit Ausnahme weniger Maßnahmen sämtliche der 38 kostenreduzierenden Baustandards des Hamburg-Standards theoretisch auch auf Kölner Verhältnisse übertragbar. Ebenso können der „Hamburger Leitfaden“ sowie „Checklisten“ dazu verwendet wer- den kostentreibende Faktoren zu identifizieren und Einsparpotentiale umzusetzen. - 4 - Beide Unterlagen sind laut Mitteilung ohne Einschränkungen auf dem Kölner Woh- nungsmarkt heranziehbar. Auch die im Rahmen des Hamburg-Standards erarbeiteten und verbesserten Pro- zesse sind in Köln größtenteils bereits eingeführt. In der aktuellen Beschlussvorlage bleibt jedoch offen, weshalb die genannten Bau- standards, der Leitfaden und die Checklisten nicht zumindest in Teilen bereits kurz- fristig und ohne die Vorschaltung eines extern begleiteten Dialogprozesses umsetz- bar sind. Ein gestaffeltes Vorgehen könnte die zeitnahe Realisierung erster Baukostenreduzie- rungen unabhängig vom angestrebten Dialogprozess ermöglichen. Fazit Wie bereits in der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.06.2025 zur Beschlussvorlage 1866/2025 ausgeführt, ist das Vorhaben, Kosten im Wohnungsbau zu reduzieren und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die daraus resultierenden Ein- sparungen zu günstigeren Mietpreisen für die zukünftigen Mieterinnen und Mieter führen, weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt zu befürworten. Ebenso ist der geplante, breit angelegte Dialog aller Kölner Wohnungsbauakteurin- nen und -akteure zur Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpaketes zur Kos- tenreduktion im Wohnungsbau aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes grundsätz- lich sinnvoll. Positiv hervorzuheben sind die Bemühungen der Verwaltung, den geplanten Prozess aufgrund der Haushaltslage anzupassen. Dadurch konnte eine Kostenreduzierung von rund 271.150 Euro brutto (664.000 Euro zu 392.850 Euro) erzielt werden. Jedoch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Maßnahmen des Ham- burg-Standards derzeit im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden. Folglich liegen bislang keine Erfahrungswerte vor, in welchem Umfang Baukosten tatsächlich ge- senkt werden können und ob die erzielten Einsparungen tatsächlich in Form geringe- rer Mietpreise umgesetzt werden. Abschließend bleibt die Gesamtabwägung der im Rahmen der Stellungnahme aufge- zeigten Aspekte der politischen Entscheidungsfindung vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen Alessandra Caroli
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3022/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.12.2025
- Erstellt
- 22.10.2025 16:17