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2019/0083

Neubesetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Darmstadt GmbH

Magistratsvorlage 05.03.2019

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2019/0083

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2019/0083

3369 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.06.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0083 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Darmstadt GmbH  
 
Vorlage vom: 13.06.2019 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmtes 
Magistratsmitglied und der für das Klinikwesen zuständige Dezernent kraft Amtes die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH vertreten.  
 
2. Der Magistrat wählt 4 weitere Personen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den 
Aufsichtsrat.  
 
3. Der Magistrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung , die Bestellung der seitherigen 
sachkundigen Per son Prof. Dr. Andreas W. J. Goldschmidt für eine weitere Amtszeit  sowie als 
zweite sachkundige Person , den Präsidenten der TU Darmstadt Professor Dr. Hans Jürgen 
Prömel.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2019 
 
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 9 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrag es 
der Klinikum Darmstadt GmbH beendet, so dass der Aufsichtsrat neu zu bilden ist.  
 
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 des Gesellschaftsvertrages aus zwölf Mitgliedern.  
 
Kraft Amtes gehören dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats an. Weiterhin gehört dem 
Aufsichtsrat der für das Klinikum zuständige Dezernent kraft Amtes an.  
 
Ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat wird gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages mit 
Arbeitnehmern, die gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählen sind , 
besetzt. 
 
Vier weitere Mitglieder werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt und zwei  
sachkundige Personen auf Vorschlag der Stadt von der Gesellschafterversammlung bestellt.  
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die vier zu entsendenden Personen gemäß  
§ 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.  In der letzten Amtszeit waren 
dies Stadtv. Wilhelm Kins, Stadtv. Yücel Akdeniz, Stadtrat Hans Wegel und Stadtv e. Dagmar 
Metzger. 
 
Ferner hat der Magistrat das Recht, zwei sachkundige Personen mit einfacher 
Stimmenmehrheit zu bestimmen.  
Vorgeschlagen wird  zur Bestellung durch die Gesellschafterversammlung der seitherige 
sachkundige Herr Prof. Dr. Andreas W. J. Goldschmid t.  
Die zweite Stelle für eine sachkundige Person soll mit einer Lehrstuhlinhaberin bzw. einem 
Lehrstuhlinhaber der TU Darmstadt besetzt werden.  
 
Darmstadt, den 13.06.2019 
772/da 
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0083
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00