0021/2018
"Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Raserszene im Kölner Stadtgebiet - Maßnahmenpaket III - Stärkung und Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken
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Anlage 2 Auszug BV 7 - Porz vom 11.09.2018
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Alox2 Die Oberbürgermeisterin 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Rat der Stadt Köln Frau Radke . 2018 21. sep ? Telefon: (0221) 221-97327 Br In D- Fx : (0221) 221-97320 Tor JOSE E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 11.09.2018 öffentlich 7.14 "Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Raserszene im Kölner Stadtgebiet - Maßnahmenpaket Ill - Stärkung und Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken 0021/2018 Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Der Bedarf in Höhe von 2.969.050,- Euro (brutto) für die Umsetzung des Maß- nahmenpaketes III zur Stärkung und zum Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Kölns wird anerkannt. Hinsichtlich der Zugfahrzeuge erfolgt die Bedarfsanerkennung vorbehaltlich der erneuten Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt. 2. Zur Finanzierung der Investitionskosten beschließt der Rat die außerplanmä- ßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.957.250,- Euro gemäß 8 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanz- plan 0205 — Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Er- werb von beweglichen Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 3200-0205-0- 0200, Semistationäre Anlagen. Die Deckung erfolgt durch entsprechend ge- ringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 — Straßen, We- ge, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-6610 Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten in Höhe von 657.250,- Euro, bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049 Rheinboulevard Sa- nierung. DzBr-Malakoff in Höhe von 500.000,- Euro, bei Finanzstelle 6601- 1201-3-8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep. Horbell in Höhe von 400.000,- Euro sowie bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in Höhe von 400.000,- Euro, da sich die Umsetzung der Maßnahmen zeitlich verzögert. Entsprechende Kassenmittel sind im Rahmen der Hpl.-Aufstellung für die Jahre 2019ff. zu berücksichtigen. Die übrigen 750.000 Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 - Verkehrsüberwa- chung bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen, im Hj. 2018 als Kassenmittel zur Verfügung. 3. Darüber hinaus beschließt der Rat die Freigabe der Kassenmittel in Höhe von 750.000 Euro bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen im Haushaltsjahr 2018. Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen.
Anlage 1 - Schreiben RPA
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28.02.2018 14 1 Herr Kennien R 23816 rt, A act Köln armen Eingang 0 2 Mai = I Pie Oberbürger sterin mt für öffen te ir e Ordnung "Null Toleranz für Raser" Maßnahmenpaket Ill: neun semistationäre Geschwindig- keitsüberwachungsanlagen, drei Zugfahrzeuge (142/24/11/18) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 2.969.050,00 EUR brutto/2.495.000,00 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Bedarfsprüfung vom 05.02.2018 haben Sie dargestellt, dass zur Umsetzung der Maßnahme „Null Toleranz für Raser“ als ordnungsbehördliche Maßnahme zu den bisher zwei umgesetzten Maßnahmenpaketen das dritte Maßnahmenpaket jetzt umgesetzt werden soll. Hierzu ist die Beschaffung und der Betrieb von neun semistationären Geschwindigkeits- überwachungsanlagen (GÜA) vorgesehen. Die neun GÜA sollen jeweils in den neun Stadt- bezirken nach örtlichen und zeitlichen Bedarf eingesetzt werden. Der Einsatz von semistationären GÜA als eine Maßnahme zur Sicherstellung der Sicherheit im Straßenverkehr ist nachvollziehbar dargestellt. Die Aussagen über die zu erwartenden Fallzahlen basieren auf den bisherigen Erfahrungen mit den bereits eingesetzten GÜA. Es ist mit einer Amortisation der Investition nach einem Jahr zu rechnen. Für die neun semistationären GÜA machen Sie einen Bedarf von drei Zugfahrzeugen gel- tend. Hier fehlt eine nachvollziehbare Bedarfskalkulation (z.B. km-Laufleistung gem. der KFZ-Ordnung oder Auslastung der Fahrzeuge). Es wird ausgeführt, dass die Stromversor- gung der GÜA für einen 24-Stunden-Betrieb bis zu sieben Tage ohne Einsatz des Bedien- personals möglich ist. Nach Rückfrage ist noch unklar, wie viele Fahrten neben den notwen- digen Fahrten für Batterieladevorgänge oder Standortwechsel erforderlich werden. Somit ergibt sich derzeit bei einer Fünf-Tage-Woche pro Tag rechnerisch der Bedarf von 1,8 Fahr- ten. Der geltend gemacht Bedarf von drei Zugfahrzeugen ist nicht erkennbar. Weiterhin fehlen die Angaben zu den Folgekosten wie Betriebs-, Reparatur- und Wartungs- kosten für die Zugfahrzeuge. Gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung hinsichtlich der neun semistationären GÜA beste- hen keine Bedenken. Das Ergebnis der Bedarfsprüfung hinsichtlich der drei Zugfahrzeuge als Maximalausstattung nehme ich zur Kenntnis und bitte vor der Beschaffung eine qualifi- zierte Kalkulation inklusive der Folgekosten vorzunehmen. Es verändert sich die Kosten- schätzung entsprechend. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hemsing Ausgefertigt: Kennien
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/1 Vorlagen-Nummer 0021/2018 Freigabedatum 07.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff "Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Raserszene im Kölner Stadtgebiet - Maßnahmenpaket III - Stärkung und Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Der Bedarf in Höhe von 2.969.050,- Euro (brutto) für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes III zur Stärkung und zum Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Kölns wird an- erkannt. Hinsichtlich der Zugfahrzeuge erfolgt die Bedarfsanerkennung vorbehaltlich der erneuten Be- darfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt. 2. Zur Finanzierung der Investitionskosten beschließt der Rat die außerplanmäßige Bereitstel- lung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.957.250,- Euro gemäß § 83 GO NRW Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Verkehrsausschuss 11.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 im Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9, Aus- zahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 3200-0205- 0-0200, Semistationäre Anlagen. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflich- tungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-6610 Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten in Höhe von 657.250,- Euro, bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049 Rheinbou- levard Sanierung. DzBr-Malakoff in Höhe von 500.000,- Euro, bei Finanzstelle 6601-1201-3- 8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep. Horbell in Höhe von 400.000,- Euro sowie bei Fi- nanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in Höhe von 400.000,- Euro, da sich die Umset- zung der Maßnahmen zeitlich verzögert. Entsprechende Kassenmittel sind im Rahmen der Hpl.-Aufstellung für die Jahre 2019ff. zu berücksichtigen. Die übrigen 750.000 Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung bei der Fi- nanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen, im Hj. 2018 als Kassenmittel zur Ver- fügung. 3. Darüber hinaus beschließt der Rat die Freigabe der Kassenmittel in Höhe von 750.000 Euro bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen im Haushaltsjahr 2018. Alternative: Das Maßnahmenpaket III zur Stärkung und zum Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Kölns wird nicht umgesetzt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.707.250 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 65.450 € c) bilanzielle Abschreibungen 270.730 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff a) Erträge 7.200.000€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung I. Eine Sonderarbeitsgruppe der Unfallkommission der Stadt Köln hat unter der Leitung des da- maligen Stadtdirektors Guido Kahlen in enger Abstimmung mit Vertretern des Polizeipräsidi- ums Köln sowie der Bezirksregierung Köln am 17.07.2015 ein umfangreiches Maßnahmenpa- ket zur wirkungsvollen Bekämpfung der Raserszene in Köln vereinbart. Zur Überwachung und Ahndung illegaler Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahren für Leib und Leben im Kölner Stadtgebiet, wurde der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln durch die Sonderarbeitsgruppe der Unfallkommission der Stadt Köln beauftragt, ord- nungsbehördliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Raserszene in Köln zu ergreifen. Das Maßnahmenpaket I wurde mit nachfolgendem Inhalt vom Rat der Stadt Köln mit Sitzung vom 10.09.2015 (Session Nr. 2632/2015) beschlossen und umgesetzt: Kauf eines Messcontainers Ankauf von 2 Messsystemen im nichtaufmerksamen Messbetrieb Kauf eines Transportfahrzeuges für den Messcontainer Aufbau von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen im Bereich Aachener Straße / Innere Kanalstraße in Höhe des Aachener Weihers in beiden Fahrtrichtungen Im Maßnahmenpaket II wurde gemäß Beschluss des Kölner Rates vom 15.03.2016 (Session Nr. 3678/2015) der Aufbau von 3 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf den Ringen und von 2 Anlagen im Auenweg beschlossen. Auch dieses Maßnahmenpaket ist umgesetzt. 4 II. Mobil sein bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger auch ein hohes Maß an Freiheit und Le- bensqualität. Für den Weg zur Arbeit, im Berufsleben und in der Freizeit ist Mobilität immer wichtiger geworden. Handel und Gewerbe sind existenziell darauf angewiesen, dass der Ver- kehr mit Gütern und Personen möglichst reibungslos funktioniert. Mobilität der Gesellschaft ist auch künftig wichtige Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung. Die wachsende Mobilität wird allerdings nur dann akzeptiert, wenn sich die Verkehrssicherheit erhöht und sich das allgemeine Klima auf den Straßen spürbar bessert. Der zunehmende Termin- und Arbeitsdruck in der Gesellschaft führt insbesondere auch im Straßenverkehr, so- wohl im Individualverkehr als auch im gewerblichen Personen- und Güterverkehr, zu erhöhter Anspannung. Nicht angepasste Geschwindigkeit, Übermüdung und Zeitdruck können zu schweren Unfällen führen. Die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist daher eines der wesentlichen Bedürf- nisse, die alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer von staatlichen Institutionen erwarten. Untersuchungen des „European Transport Safety Councils“ (ETSC) zu Strategien zur Redu- zierung von Verkehrsunfällen in Europa belegen eindeutig, dass sinnvolle Abschreckungsstra- tegien, die üblicherweise eine gut sichtbare Polizei- und/oder Kamerapräsenz umfassen, dau- erhaft zu Veränderungen im Verhalten von Verkehrsteilnehmer/innen führen. Darüber hinaus belegen Wirksamkeitsuntersuchungen polizeilicher Maßnahmen im Bereich der Verkehrssi- cherheit in NRW, dass verstärkte Geschwindigkeitskontrollen zu deutlichen Geschwindigkeits- rückgängen und damit einhergehend zu einem signifikanten Rückgang der Unfallzahlen mit Verletzten und schlimmstenfalls Getöteten führen. Da Übertretungen von Verhaltensregeln zur Durchsetzung individueller Vorteile keine Kava- liersdelikte sind und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, muss die Beachtung der Straßenverkehrsregeln auch durch Überwachungsmaßnahmen sichergestellt werden. III. Vor diesem Hintergrund ist es unverzichtbar, die Effektivität und Effizienz im Bereich der Ge- schwindigkeitsüberwachung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Auf dieser Grundlage wird in enger Abstimmung mit der Verkehrsdirektion der Polizei Köln durch den kommunalen Verkehrsdienst nunmehr das Maßnahmenpaket III – Stärkung und Ausbau der Verkehrssi- cherheit in den Stadtbezirken geplant. In diesem Maßnahmenpaket soll jeder Stadtbezirk mit einer neuartigen Technik, den sog. Semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ausgestattet werden. Bei diesen Systemen handelt es sich um laserbasierte Geschwindigkeitsmessanlagen, die drehbar in ei- nem Einachsanhänger montiert und in der Lage sind, beide Fahrtrichtungen automatisiert oh- ne Bedienpersonal zu überwachen. Die Stromversorgung erfolgt über einen fest eingebauten Batteriesatz, der einen 24/7 (24 h bis zu 7 Tagen) Betrieb ohne Bedienpersonal ermöglicht. Nach Ablauf der 7 Tage wird das System auf städtischen Betriebsgeländen über eine han- delsübliche 230 V Steckdose innerhalb von 6 Stunden wieder komplett aufgeladen und steht dann dem Einsatz wieder für volle 7 Tage zur Verfügung. 5 IV. Dieses neuartige System hebt die Nachteile der bisher eingesetzten stationären und mobilen Messsysteme auf. Nachteile bisheriger Systeme (Stationär und Mobil): Stationäre Überwachung Mobile Überwachung Kostenintensive Baumaßnahme zur Errich- tung eines Standortes Keine 24h Überwachung möglich Feststromanschluss am Standort erforderlich Bei Personalausfällen keine Messungen Fixer Standort Aufmerksamer Messbetrieb vorgeschrieben Standorte schnell bekannt Keine Messungen in Kurven und Tunneln möglich Versetzung an anderen Standort mit hohen Kosten verbunden (Baumaßnahmen) Mindestens 200 m gerade Strecke erforder- lich Keine gleichzeitige Messung in beide Fahrt- richtungen möglich Bei Fahrzeugreparaturen bzw. Ausfällen keine Messungen möglich Geringe Akkuleistung und lange Ladezyklen der Anlage (Batterie nach 10 h Betriebszeit leer, Ladezeit 12h) Die Semistationären Anlagen können auf sehr vielen Straßen im Stadtgebiet eingesetzt werden und machen so mehrtägige „rund um die Uhr“ Schwerpunktüberwachungen von Gefahrenstel- len, Unfallhäufungsschwerpunkten und schutzwürdigen Bereichen (Kindergärten, Schulen, Schulwege, Krankenhäuser, Altenheime etc.) möglich. V. Ein gleichartiges System wurde durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln im Jahre 2017 über einen Zeitraum von 10 Monaten ausgiebig getestet und hat die Erwartungen bei weitem über- troffen. Gleichartige Systeme sind mittlerweile auch bei anderen Kommunen (z.B. Stadt Bonn, Stadt Mettmann) und Behörden (Polizei) erfolgreich im Einsatz. VI. Es ist vorgesehen, 9 derartiger Systeme zu beschaffen, so dass in jedem Stadtbezirk eine sol- che Anlage eingesetzt werden kann. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist Betreiber der Anla- gen und zuständig für deren Betriebsbereitschaft und Weiterverarbeitung der anfallenden Da- ten. Über die Einsatzorte kann jede Bezirksvertretung nach vorheriger Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Messstandortes durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln in eigener Zustän- digkeit frei entscheiden. Bereits heute befinden sich in allen 9 Stadtbezirken rund 1.300 recht- lich geprüfte Messstandorte. Die Bezirksvertretungen erhalten einen quartalsmäßigen Bericht über die Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen. Mit diesen Systemen lässt sich die Philosophie, dass der Autofahrende immer und überall mit Geschwindigkeitskontrollen rechnen muss und somit sein Geschwindigkeitsniveau dauerhaft senkt, sehr gut umsetzen. Durch die bereits erfolgten Maßnahmen, der Intensivierung der Partnerschaft und weiterer ge- meinsamer Aktionen mit der Polizei Köln konnten im Jahre 2017 die Unfälle, die auf erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen waren, um rund 54% gesenkt werden. Das Maßnahmenpaket III, flankiert durch die vorhandene mobile und stationäre Überwachung, ist damit ein weiterer Baustein zur flächendeckenden Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen Stadtbezirken Kölns. Die Semistationären Anlagen verfügen über eine innerstaatliche Bauartzulassung der zuständi- gen Physikalischen-Technischen Bundesanstalt (PTB) und können somit in Deutschland zur gerichtsfesten Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden. 6 VII. Finanzielle Auswirkungen 1. Investive Auszahlungsermächtigung Für die 9 Semistationären Anlagen fallen einmalige Kosten in Höhe von rund 2.618.000 Mio. Euro brutto an Des Weiteren ist die Beschaffung von 3 Zugfahrzeugen zur Umsetzung der Anlagen notwendig. Hier wird mit Beschaffungskosten in Höhe von rund 89.250,- Euro brutto ge- rechnet. Vor der Beschaffung der 3 Zugfahrzeuge wird noch eine qualifizierte Kalkulation der anfallenden Kosten inklusive der Folgekosten vorgenommen und dem Rechnungs- prüfungsamt zur Verfügung gestellt. 2. Konsumtive Aufwände Die Aufwände für die Wartung und der jährlich notwendigen Eichung belaufen sich auf rund 65.450,- Euro brutto jährlich. Die Folgekosten (Betriebs-, Reparatur und Wartungskosten), welche für die Beschaffung der 3 Zugfahrzuge anfallen, sind in der Bedarfsprüfung bisher nicht berücksichtigt, da diese noch nicht kalkuliert werden können. Somit ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt konsumtive Aufwendungen für einen Zeit- raum von 4 Jahren in Höhe von 261.800,-Euro. Der jährliche Abschreibungsaufwand für die investiven Beschaffungen beläuft sich auf 270.730,- Euro. 3. Personalaufwände Die personellen Mehraufwände im Bereich Technischer Außendienst, Datenerfassung und Bußgeldstelle werden aktuell durch bereits vorhandenes Personal abgedeckt. Im Rahmen einer Evaluierung wird die Personalausstattung ggfls. im laufenden Ge- schäft nachjustiert. VIII. Erträge Als Erfahrung aus dem 10 monatigen Testbetrieb mit einer Semistationären Messanlage kann mit durchschnittlich rund 34.000 Fällen pro Jahr und Anlage gerechnet werden, bei 9 Anlagen wären dies rund 305.000 Fälle pro Jahr. 305.000 Fälle pro Jahr entsprechen einem Ertrag in Höhe von rund 7,2 Mio EUR. Da die Messanlagen wöchentlich den Standort wechseln, wird unterstellt, dass die Erträge in etwa konstant bleiben werden. IX. Vergabeverfahren In dem Semistationären Segment gibt es nur 2 Produkte von 2 Herstellern, die über eine PTB- Zulassung verfügen. Die Verwaltung hat im Sinne der Verkehrssicherheit das Ausschlusskriteri- um gleichzeitig beide Fahrtrichtungen mit einem System messen zu können. Es gibt bei anderen Herstellern keine vergleichbaren Anlagen, die in einem KFZ-Anhänger ein- gebaut werden. Darüber hinaus ist nur bei einem Produkt eine gleichzeitige Überwachung in beide Fahrtrichtungen möglich. Des Weiteren kann auch nur bei diesem Produkt der „Kopf“ der Messtechnik um 180 Grad gedreht werden, so dass eine vielseitige Aufstellung möglich ist. Das Messsystem des anderen Herstellers ist fest verbaut und kann nicht gedreht werden, so dass die Aufstellmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind. Nur ein Produkt erfüllt alle Anforderungen. 7 Ausgehend vom Auftragsvolumen soll die Vergabe nach Zustimmung der politischen Gremien im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14, Abs. 4 Nr. 2 VgV) erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 28.02.2018 unter der Prüf- nummer 142/24/11/18 anerkannt (siehe Anlage 1). X. Finanzierung Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 2.707.250,- Euro ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich, da noch im Jahr 2018 ein entsprechender Auftrag vergeben werden muss. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringerer Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, wege, Plätze, Teilplanzeile 8 bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6610 Straßenbauliche Maß- nahmen Schul-/Kitabauten in Höhe von 657.250,- Euro, bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049 Rheinboulevard Sanierung. DzBr-Malakoff in Höhe von 500.000,- Euro, bei Finanzstelle 6601- 1201-3-8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep. Horbell in Höhe von 400.000,- Euro sowie bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in Höhe von 400.000,- Euro. Die restlichen erforderlichen Mittel in Höhe von 750.000,- Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 - Verkehrsüberwachung in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von semistationä- ren Anlagen, Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Die entsprechenden Kassenmittel sind somit erst im Jahr 2019 fällig. Die erforderlichen investiven Mittel von insgesamt 2.707.250,- Euro werden bei der Haus- haltsplanaufstellung für das Jahr 2019 im Teilfinanzplan 0205, Verkehrsüberwachung, Teil- planzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von semistationären Anlagen, Finanzstelle 3200- 0205-0-0200, Semistationäre Anlagen mit berücksichtigt. Die erforderlichen konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 65.450,- Euro im Teilergebnisplan 0205, Verkehrsüberwachung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen sowie 270.730,- Euro in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen werden eben- falls im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2019 ff. berücksichtigt. Die darüber hinaus anfallenden konsumtiven Folgekosten, die im Rahmen der Beschaffung von 3 Zugfahrzeugen anfallen, stehen im Teilergebnisplan 0205, Verkehrsüberwachung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. XI. Begründung der Dringlichkeit Die elementare Bedeutung der Thematik „Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen Kölner Bezirken“ macht eine Beschlussfassung im Kölner Rat am 27.09.2018 erforderlich, da im An- schluss an die Ratsentscheidung noch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbe- werb (§ 14, Abs. 4 Nr. 2 VgV) durchzuführen ist. Die Zielsetzung der Verwaltung einer Inbetriebnahme der Gerätschaften zu Januar 2019 kann nur mit einer Beschlussfassung des Kölner Rates am 27.09.2018 gewährleistet werden. Anlagen Anlage 1 - Bedarfsanerkenntnis Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0021/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.09.2018
- Erstellt
- 03.01.2018 10:03