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0021/2018

"Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Raserszene im Kölner Stadtgebiet - Maßnahmenpaket III - Stärkung und Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.37

Anlage 2 Auszug BV 7 - Porz vom 11.09.2018

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Anlage 1 - Schreiben RPA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Auszug BV 7 - Porz vom 11.09.2018

2453 Zeichen

Alox2

Die Oberbürgermeisterin 2

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 7 (Porz)

Rat der Stadt Köln

Frau Radke
. 2018
21. sep ? Telefon: (0221) 221-97327
Br In D- Fx : (0221) 221-97320
Tor JOSE E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de

Datum: 12.09.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Porz vom 11.09.2018

öffentlich

7.14 "Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen
die Raserszene im Kölner Stadtgebiet - Maßnahmenpaket Ill - Stärkung
und Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken
0021/2018

Beschluss:
Der Rat beschließt:

1. Der Bedarf in Höhe von 2.969.050,- Euro (brutto) für die Umsetzung des Maß-
nahmenpaketes III zur Stärkung und zum Ausbau der Verkehrssicherheit in
den Stadtbezirken Kölns wird anerkannt.

Hinsichtlich der Zugfahrzeuge erfolgt die Bedarfsanerkennung vorbehaltlich
der erneuten Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt.

2. Zur Finanzierung der Investitionskosten beschließt der Rat die außerplanmä-
ßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.957.250,- Euro gemäß 8 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanz-
plan 0205 — Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Er-
werb von beweglichen Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 3200-0205-0-
0200, Semistationäre Anlagen. Die Deckung erfolgt durch entsprechend ge-
ringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 — Straßen, We-
ge, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
6601-1201-0-6610 Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten in Höhe
von 657.250,- Euro, bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049 Rheinboulevard Sa-
nierung. DzBr-Malakoff in Höhe von 500.000,- Euro, bei Finanzstelle 6601-
1201-3-8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep. Horbell in Höhe von
400.000,- Euro sowie bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in
Höhe von 400.000,- Euro, da sich die Umsetzung der Maßnahmen zeitlich
verzögert. Entsprechende Kassenmittel sind im Rahmen der Hpl.-Aufstellung

für die Jahre 2019ff. zu berücksichtigen.

Die übrigen 750.000 Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 - Verkehrsüberwa-
chung bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen, im Hj.
2018 als Kassenmittel zur Verfügung.

3. Darüber hinaus beschließt der Rat die Freigabe der Kassenmittel in Höhe von
750.000 Euro bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen
im Haushaltsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.

Anlage 1 - Schreiben RPA

2478 Zeichen

28.02.2018

14
1 Herr Kennien
R 23816
rt,
A act Köln
armen
Eingang 0 2 Mai
= I Pie Oberbürger sterin
mt für öffen
te ir e Ordnung

"Null Toleranz für Raser" Maßnahmenpaket Ill: neun semistationäre Geschwindig-
keitsüberwachungsanlagen, drei Zugfahrzeuge (142/24/11/18)
hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 2.969.050,00 EUR brutto/2.495.000,00 EUR netto
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer Bedarfsprüfung vom 05.02.2018 haben Sie dargestellt, dass zur Umsetzung der
Maßnahme „Null Toleranz für Raser“ als ordnungsbehördliche Maßnahme zu den bisher
zwei umgesetzten Maßnahmenpaketen das dritte Maßnahmenpaket jetzt umgesetzt werden
soll. Hierzu ist die Beschaffung und der Betrieb von neun semistationären Geschwindigkeits-
überwachungsanlagen (GÜA) vorgesehen. Die neun GÜA sollen jeweils in den neun Stadt-
bezirken nach örtlichen und zeitlichen Bedarf eingesetzt werden.

Der Einsatz von semistationären GÜA als eine Maßnahme zur Sicherstellung der Sicherheit
im Straßenverkehr ist nachvollziehbar dargestellt. Die Aussagen über die zu erwartenden
Fallzahlen basieren auf den bisherigen Erfahrungen mit den bereits eingesetzten GÜA. Es ist
mit einer Amortisation der Investition nach einem Jahr zu rechnen.

Für die neun semistationären GÜA machen Sie einen Bedarf von drei Zugfahrzeugen gel-
tend. Hier fehlt eine nachvollziehbare Bedarfskalkulation (z.B. km-Laufleistung gem. der
KFZ-Ordnung oder Auslastung der Fahrzeuge). Es wird ausgeführt, dass die Stromversor-
gung der GÜA für einen 24-Stunden-Betrieb bis zu sieben Tage ohne Einsatz des Bedien-
personals möglich ist. Nach Rückfrage ist noch unklar, wie viele Fahrten neben den notwen-
digen Fahrten für Batterieladevorgänge oder Standortwechsel erforderlich werden. Somit
ergibt sich derzeit bei einer Fünf-Tage-Woche pro Tag rechnerisch der Bedarf von 1,8 Fahr-
ten. Der geltend gemacht Bedarf von drei Zugfahrzeugen ist nicht erkennbar.

Weiterhin fehlen die Angaben zu den Folgekosten wie Betriebs-, Reparatur- und Wartungs-
kosten für die Zugfahrzeuge.

Gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung hinsichtlich der neun semistationären GÜA beste-
hen keine Bedenken. Das Ergebnis der Bedarfsprüfung hinsichtlich der drei Zugfahrzeuge
als Maximalausstattung nehme ich zur Kenntnis und bitte vor der Beschaffung eine qualifi-
zierte Kalkulation inklusive der Folgekosten vorzunehmen. Es verändert sich die Kosten-
schätzung entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Hemsing
Ausgefertigt: Kennien

Beschlussvorlage Rat

17373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0021/2018 
Freigabedatum 
07.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
"Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Raserszene im Kölner 
Stadtgebiet - Maßnahmenpaket III - Stärkung und Ausbau der Verkehrssicherheit in den 
Stadtbezirken 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt: 
 
1. Der Bedarf in Höhe von 2.969.050,- Euro (brutto) für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes 
III zur Stärkung und zum Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Kölns wird an-
erkannt.  
Hinsichtlich der Zugfahrzeuge erfolgt die Bedarfsanerkennung vorbehaltlich der erneuten Be-
darfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt. 
 
2. Zur Finanzierung der Investitionskosten beschließt der Rat die außerplanmäßige Bereitstel-
lung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.957.250,- Euro gemäß § 83 GO NRW 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
im Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9, Aus-
zahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 3200-0205-
0-0200, Semistationäre Anlagen. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflich-
tungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8,  Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-6610 Straßenbauliche Maßnahmen 
Schul-/Kitabauten in Höhe von 657.250,- Euro, bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049 Rheinbou-
levard Sanierung. DzBr-Malakoff in Höhe von 500.000,- Euro, bei  Finanzstelle 6601-1201-3-
8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep. Horbell in Höhe von 400.000,- Euro  sowie bei Fi-
nanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in Höhe von 400.000,- Euro, da sich die Umset-
zung der Maßnahmen zeitlich verzögert. Entsprechende Kassenmittel sind im Rahmen der 
Hpl.-Aufstellung für die Jahre 2019ff. zu berücksichtigen. 
 
Die übrigen 750.000 Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung bei der Fi-
nanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen, im Hj. 2018 als Kassenmittel zur Ver-
fügung. 
 
3. Darüber hinaus beschließt der Rat die Freigabe der Kassenmittel in Höhe von 750.000 Euro 
bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen im Haushaltsjahr 2018. 
 
 
Alternative: 
Das Maßnahmenpaket III zur Stärkung und zum Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken 
Kölns wird nicht umgesetzt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.707.250 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    65.450 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   270.730 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff 
a) Erträge    7.200.000€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
I. Eine Sonderarbeitsgruppe der Unfallkommission der Stadt Köln hat unter der Leitung des da-
maligen Stadtdirektors Guido Kahlen in enger Abstimmung mit Vertretern des Polizeipräsidi-
ums Köln sowie der Bezirksregierung Köln am 17.07.2015 ein umfangreiches Maßnahmenpa-
ket zur wirkungsvollen Bekämpfung der Raserszene in Köln vereinbart. 
Zur Überwachung und Ahndung illegaler Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahren für 
Leib und Leben im Kölner Stadtgebiet, wurde der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt 
Köln durch die Sonderarbeitsgruppe der Unfallkommission der Stadt Köln beauftragt, ord-
nungsbehördliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Raserszene in Köln zu ergreifen. 
Das Maßnahmenpaket I wurde mit nachfolgendem Inhalt vom Rat der Stadt Köln mit Sitzung 
vom 10.09.2015 (Session Nr. 2632/2015) beschlossen und umgesetzt: 
 
 Kauf eines Messcontainers 
 Ankauf von 2 Messsystemen im nichtaufmerksamen Messbetrieb 
 Kauf eines Transportfahrzeuges für den Messcontainer 
 Aufbau von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen im Bereich Aachener 
Straße / Innere Kanalstraße in Höhe des Aachener Weihers in beiden Fahrtrichtungen 
 
Im Maßnahmenpaket II wurde gemäß Beschluss des Kölner Rates vom 15.03.2016 (Session 
Nr. 3678/2015) der Aufbau von  
 
 3 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf den Ringen und von  
 2 Anlagen im Auenweg beschlossen.  
 
Auch dieses Maßnahmenpaket ist umgesetzt.

4 
II.    Mobil sein bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger auch ein hohes Maß an Freiheit und Le-
bensqualität. Für den Weg zur Arbeit, im Berufsleben und in der Freizeit ist Mobilität immer 
wichtiger geworden. Handel und Gewerbe sind existenziell darauf angewiesen, dass der Ver-
kehr mit Gütern und Personen möglichst reibungslos funktioniert. Mobilität der Gesellschaft ist 
auch künftig wichtige Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung. 
Die wachsende Mobilität wird allerdings nur dann akzeptiert, wenn sich die Verkehrssicherheit 
erhöht und sich das allgemeine Klima auf den Straßen spürbar bessert. Der zunehmende 
Termin- und Arbeitsdruck in der Gesellschaft führt insbesondere auch im Straßenverkehr, so-
wohl im Individualverkehr als auch im gewerblichen Personen- und Güterverkehr, zu erhöhter 
Anspannung. Nicht angepasste Geschwindigkeit, Übermüdung und Zeitdruck können zu 
schweren Unfällen führen.  
Die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist daher eines der wesentlichen Bedürf-
nisse, die alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer von staatlichen Institutionen 
erwarten. 
Untersuchungen des „European Transport Safety Councils“ (ETSC) zu Strategien zur Redu-
zierung von Verkehrsunfällen in Europa belegen eindeutig, dass sinnvolle Abschreckungsstra-
tegien, die üblicherweise eine gut sichtbare Polizei- und/oder Kamerapräsenz umfassen, dau-
erhaft zu Veränderungen im Verhalten von Verkehrsteilnehmer/innen führen. Darüber hinaus 
belegen Wirksamkeitsuntersuchungen polizeilicher Maßnahmen im Bereich der Verkehrssi-
cherheit in NRW, dass verstärkte Geschwindigkeitskontrollen zu deutlichen Geschwindigkeits-
rückgängen und damit einhergehend zu einem signifikanten Rückgang der Unfallzahlen mit 
Verletzten und schlimmstenfalls Getöteten führen. 
Da Übertretungen von Verhaltensregeln zur Durchsetzung individueller Vorteile keine Kava-
liersdelikte sind und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, muss die Beachtung der 
Straßenverkehrsregeln auch durch Überwachungsmaßnahmen sichergestellt werden. 
III.   Vor diesem Hintergrund ist es unverzichtbar, die Effektivität und Effizienz im Bereich der Ge-
schwindigkeitsüberwachung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Auf dieser Grundlage 
wird in enger Abstimmung mit der Verkehrsdirektion der Polizei Köln durch den kommunalen 
Verkehrsdienst nunmehr das Maßnahmenpaket III – Stärkung und Ausbau der Verkehrssi-
cherheit in den Stadtbezirken geplant. 
In diesem Maßnahmenpaket soll jeder Stadtbezirk mit einer neuartigen Technik, den sog. 
Semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ausgestattet werden. Bei diesen 
Systemen handelt es sich um laserbasierte Geschwindigkeitsmessanlagen, die drehbar in ei-
nem Einachsanhänger montiert und in der Lage sind, beide Fahrtrichtungen automatisiert oh-
ne Bedienpersonal zu überwachen. Die Stromversorgung erfolgt über einen fest eingebauten 
Batteriesatz, der einen 24/7 (24 h bis zu 7 Tagen) Betrieb ohne Bedienpersonal ermöglicht.  
Nach Ablauf der 7 Tage wird das System auf städtischen Betriebsgeländen über eine han-
delsübliche 230 V Steckdose innerhalb von 6 Stunden wieder komplett aufgeladen und steht 
dann dem Einsatz wieder für volle 7 Tage zur Verfügung.

5 
 
IV.    Dieses neuartige System hebt die Nachteile der bisher eingesetzten stationären und mobilen 
Messsysteme auf. 
Nachteile bisheriger Systeme (Stationär und Mobil): 
Stationäre Überwachung Mobile Überwachung 
Kostenintensive Baumaßnahme zur Errich-
tung eines Standortes 
Keine 24h Überwachung möglich 
Feststromanschluss am Standort erforderlich Bei Personalausfällen keine Messungen 
Fixer Standort Aufmerksamer Messbetrieb vorgeschrieben 
Standorte schnell bekannt Keine Messungen in Kurven und Tunneln 
möglich 
Versetzung an anderen Standort mit hohen 
Kosten verbunden (Baumaßnahmen) 
Mindestens 200 m gerade Strecke erforder-
lich 
 Keine gleichzeitige Messung in beide Fahrt-
richtungen möglich 
 Bei Fahrzeugreparaturen bzw. Ausfällen 
keine Messungen möglich 
 Geringe Akkuleistung und lange Ladezyklen 
der Anlage (Batterie nach 10 h Betriebszeit 
leer, Ladezeit 12h) 
 
Die Semistationären Anlagen können auf sehr vielen Straßen im Stadtgebiet eingesetzt werden 
und machen so mehrtägige „rund um die Uhr“ Schwerpunktüberwachungen von Gefahrenstel-
len, Unfallhäufungsschwerpunkten und schutzwürdigen Bereichen (Kindergärten, Schulen, 
Schulwege, Krankenhäuser, Altenheime etc.) möglich.  
V. Ein gleichartiges System wurde durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln im Jahre 2017 über 
einen Zeitraum von 10 Monaten ausgiebig getestet und hat die Erwartungen bei weitem über-
troffen. Gleichartige Systeme sind mittlerweile auch bei anderen Kommunen (z.B. Stadt Bonn, 
Stadt Mettmann) und Behörden (Polizei) erfolgreich im Einsatz. 
VI. Es ist vorgesehen, 9 derartiger Systeme zu beschaffen, so dass in jedem Stadtbezirk eine sol-
che Anlage eingesetzt werden kann. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist Betreiber der Anla-
gen und zuständig für deren Betriebsbereitschaft und Weiterverarbeitung der anfallenden Da-
ten. Über die Einsatzorte kann jede Bezirksvertretung nach vorheriger Prüfung der rechtlichen 
Zulässigkeit des Messstandortes durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln in eigener Zustän-
digkeit frei entscheiden. Bereits heute befinden sich in allen 9 Stadtbezirken rund 1.300 recht-
lich geprüfte Messstandorte. Die Bezirksvertretungen erhalten einen quartalsmäßigen Bericht 
über die Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen.  
Mit diesen Systemen lässt sich die Philosophie, dass der Autofahrende immer und überall mit 
Geschwindigkeitskontrollen rechnen muss und somit sein Geschwindigkeitsniveau dauerhaft 
senkt, sehr gut umsetzen.  
Durch die bereits erfolgten Maßnahmen, der Intensivierung der Partnerschaft und weiterer ge-
meinsamer Aktionen mit der Polizei Köln konnten im Jahre 2017 die Unfälle, die auf erhöhte 
Geschwindigkeit zurückzuführen waren, um rund 54% gesenkt werden. 
Das Maßnahmenpaket III, flankiert durch die vorhandene mobile und stationäre Überwachung, 
ist damit ein weiterer Baustein zur flächendeckenden Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen 
Stadtbezirken Kölns. 
Die Semistationären Anlagen verfügen über eine innerstaatliche Bauartzulassung der zuständi-
gen Physikalischen-Technischen Bundesanstalt (PTB) und können somit in Deutschland zur 
gerichtsfesten Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden.

6 
VII. Finanzielle Auswirkungen 
1. Investive Auszahlungsermächtigung 
 
Für die 9 Semistationären Anlagen fallen einmalige Kosten in Höhe von rund 2.618.000 
Mio. Euro brutto an 
 
Des Weiteren ist die Beschaffung von 3 Zugfahrzeugen zur Umsetzung der Anlagen 
notwendig. Hier wird mit Beschaffungskosten in Höhe von rund 89.250,- Euro brutto ge-
rechnet. Vor der Beschaffung der 3 Zugfahrzeuge wird noch eine qualifizierte Kalkulation 
der anfallenden Kosten inklusive der Folgekosten vorgenommen und dem Rechnungs-
prüfungsamt zur Verfügung gestellt. 
 
2. Konsumtive Aufwände 
 
Die Aufwände für die Wartung und der jährlich notwendigen Eichung belaufen sich auf 
rund 65.450,- Euro brutto jährlich.  
Die Folgekosten (Betriebs-, Reparatur und Wartungskosten), welche für die Beschaffung 
der 3 Zugfahrzuge anfallen, sind in der Bedarfsprüfung bisher nicht berücksichtigt, da 
diese noch nicht kalkuliert werden können.  
Somit ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt konsumtive Aufwendungen für einen Zeit-
raum von 4 Jahren in Höhe von 261.800,-Euro. 
 
Der jährliche Abschreibungsaufwand für die investiven Beschaffungen beläuft sich auf 
270.730,- Euro. 
 
3. Personalaufwände 
 
Die personellen Mehraufwände im Bereich Technischer Außendienst, Datenerfassung 
und Bußgeldstelle werden aktuell durch bereits vorhandenes Personal abgedeckt. 
 
Im Rahmen einer Evaluierung wird die Personalausstattung ggfls. im laufenden Ge-
schäft nachjustiert. 
VIII. Erträge 
Als Erfahrung aus dem 10 monatigen Testbetrieb mit einer Semistationären Messanlage kann 
mit durchschnittlich rund 34.000 Fällen pro Jahr und Anlage gerechnet werden, bei 9 Anlagen 
wären dies rund 305.000 Fälle pro Jahr. 
305.000 Fälle pro Jahr entsprechen einem Ertrag in Höhe von rund 7,2 Mio EUR. 
 
Da die Messanlagen wöchentlich den Standort wechseln, wird unterstellt, dass die Erträge in 
etwa konstant bleiben werden. 
IX. Vergabeverfahren 
In dem Semistationären Segment gibt es nur 2 Produkte von 2 Herstellern, die über eine PTB-
Zulassung verfügen. Die Verwaltung hat im Sinne der Verkehrssicherheit das Ausschlusskriteri-
um gleichzeitig beide Fahrtrichtungen mit einem System messen zu können.  
Es gibt bei anderen Herstellern keine vergleichbaren Anlagen, die in einem KFZ-Anhänger ein-
gebaut werden. Darüber hinaus ist nur bei einem Produkt eine gleichzeitige Überwachung in 
beide Fahrtrichtungen möglich. Des Weiteren kann auch nur bei diesem Produkt der „Kopf“ der 
Messtechnik um 180 Grad gedreht werden, so dass eine vielseitige Aufstellung möglich ist. Das 
Messsystem des anderen Herstellers ist fest verbaut und kann nicht gedreht werden, so dass 
die Aufstellmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind. 
Nur ein Produkt erfüllt alle Anforderungen.

7 
Ausgehend vom Auftragsvolumen soll die Vergabe nach Zustimmung der politischen Gremien 
im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14, Abs. 4 Nr. 2 VgV) erfolgen.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 28.02.2018 unter der Prüf-
nummer 142/24/11/18 anerkannt (siehe Anlage 1). 
 
X. Finanzierung 
 
Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 2.707.250,- Euro ist die 
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich, da noch im 
Jahr 2018 ein entsprechender Auftrag vergeben werden muss. Die Deckung erfolgt durch 
entsprechend geringerer Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, 
wege, Plätze, Teilplanzeile 8 bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6610 Straßenbauliche Maß-
nahmen Schul-/Kitabauten in Höhe von 657.250,- Euro, bei  Finanzstelle 6601-1201-1-1049 
Rheinboulevard Sanierung. DzBr-Malakoff in Höhe von 500.000,- Euro, bei Finanzstelle 6601-
1201-3-8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep. Horbell in Höhe von 400.000,- Euro  sowie 
bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in Höhe von 400.000,- Euro.  
Die restlichen erforderlichen Mittel in Höhe von 750.000,- Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 - 
Verkehrsüberwachung in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von semistationä-
ren Anlagen, Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen im Haushaltsjahr 2018 
zur Verfügung.  
Die entsprechenden Kassenmittel sind somit erst im Jahr 2019 fällig.  
 
Die erforderlichen investiven Mittel von insgesamt 2.707.250,- Euro werden bei der Haus-
haltsplanaufstellung für das Jahr 2019 im Teilfinanzplan 0205, Verkehrsüberwachung, Teil-
planzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von semistationären Anlagen, Finanzstelle 3200-
0205-0-0200, Semistationäre Anlagen mit berücksichtigt. 
 
Die erforderlichen konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 65.450,- Euro im Teilergebnisplan 
0205, Verkehrsüberwachung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen sowie 270.730,- Euro in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen werden eben-
falls im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2019 ff. berücksichtigt. 
 
Die darüber hinaus anfallenden konsumtiven Folgekosten, die im Rahmen der Beschaffung 
von 3 Zugfahrzeugen anfallen, stehen im Teilergebnisplan 0205, Verkehrsüberwachung in der 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
 
XI. Begründung der Dringlichkeit 
 
Die elementare Bedeutung der Thematik „Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen Kölner 
Bezirken“ macht eine Beschlussfassung im Kölner Rat am 27.09.2018 erforderlich, da im An-
schluss an die Ratsentscheidung noch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbe-
werb (§ 14, Abs. 4 Nr. 2 VgV) durchzuführen ist.  
 
Die Zielsetzung der Verwaltung einer Inbetriebnahme der Gerätschaften zu Januar 2019 kann 
nur mit einer Beschlussfassung des Kölner Rates am 27.09.2018 gewährleistet werden. 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Bedarfsanerkenntnis Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (13)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.19 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.34 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0021/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.09.2018
Erstellt
03.01.2018 10:03