2016/0438
Übertragung von Liegenschaften und Gebäuden an die bauverein AG
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2016/0438
5381 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.11.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0438
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Übertragung von Liegenschaften und Gebäuden an die bauverein AG
Vorlage vom: 25.10.2016
Beschlussvorschlag :
Dem Verkauf folgender Grundstücke aus dem Anlagevermögen von IDA an die bauverein AG oder
eine Tochtergesellschaft der bauverein AG zu wird zugestimmt:
Das Grundstück Gemarkung Griesheim Flur 117 Nr. 61/2 Hof- und Gebäudefläche, Zeppelinstraße
2 mit 2.113 m² zum Preis von
864.240,00 Euro
sowie eine Teilfläche von 1.802 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 1 Nr. 1.373/2
Hof- und Gebäudefläche, Heinrichstraße 78 mit 5.692 m² zum Preis von
800.000,00 Euro
Der Gesamtkaufpreis beträgt 1.664.240,00 Euro
- 2 -
Der Buchwert für die vorgenannten Grundstücke beträgt 56.767,63 Euro.
2. Der bauverein AG wird eine Sicherheit für die Beseitigung von gegebenenfalls auftretenden
Altlasten in Höhe von bis zu 25 % des Preises je Kaufobjekt geleistet, also insgesamt max.
423.000,00 Euro.
3. Der genannten Bonus.- Malus-, Regelung bei Veränderungen der möglichen Ausnutzung wird
zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1
Anlage 3
Anlage 2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.10.2016
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat der bauverein AG für das Jahr 2015 die Gewährung von
Zuschüssen in Höhe von 8.000.000,00 Euro im Rahmen der Vereinbarung zum sozialen
Wohnungsbau zugesagt. Anstelle einer Zahlung soll der Betrag durch die Übertragung von
Grundstücken ausgeglichen werden. In einem ersten Kaufvertrag wurden bereits die
Schleiermacherstraße 17 und 19, das Grundstück der freiwilligen Feuerwehr Arheilgen
(Frankfurter Landstraße 133), das Lager des Grünflächenamtes in der Pallaswiesenstraße 87
sowie eine Teilfläche der Heinrich-Hoffmann-Schule an die bauverein AG veräußert. Diese
Grundstücke hatten einen Wert von 6.360.000,00 Euro. Demnach ist noch ein Betrag von
1.640.000,00 Euro auszugleichen, was durch den Verkauf der beiden Grundstücke
gewährleistet wird.
Bei der Heinrich-Hoffmann-Schule wurde ein Preis von 605,00 Euro/m² angesetzt, wie beim
Verkauf der ersten Teilfläche. Es handelt sich hierbei um den südlichen Teil der Schule mit der
Sporthalle. Wertmindernd wurden die geschätzten Abrisskosten in Höhe von 171.000,00 Euro
für die Halle berücksichtigt. Für die weitere Nutzung des Geländes durch die Stadt bis zum 31.
Dezember 2020 wurde außerdem der Barwert der Pacht in Höhe von 119.000,00 Euro vom
Kaufpreis abgezogen.
Bei dem Grundstück Zepelinstraße 2 handelt es sich um eine Fahrzeughalle, die zurzeit von
der Feuerwehr zu Lagerzwecken genutzt wird. Da hier eine Wohnbebauung möglich ist, wurde
ein Kaufpreis von 480,00 Euro/m² angesetzt. Die Abrisskosten wurden mit 150.000,00 Euro
wertmindernd berücksichtigt. Der Richtwert in diesem Bereich liegt bei 400,00 Euro/m². Der
Lastenübergang auf den bauverein erfolgt zum 31. Dezember 2017.
Nach den angesetzten Werten ist ein Betrag von 24.240,00 Euro durch die bauverein AG an
IDA herauszuzahlen. Dieser Betrag kann sich jedoch noch verändern, da die bauverein AG die
tatsächlichen Abrisskosten nachzuweisen hat. Sollten diese unter den kalkulierten Abriss- und
Freilegungskosten liegen, ist der Differenzbetrag an IDA herauszuzahlen. Liegen die
tatsächlichen Abrisskosten über dem geschätzten Betrag, gehen diese zu Lasten der bauverein
AG. Eine Reduzierung des jeweiligen Kaufpreises erfolgt dann nicht.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt haftet bis 10 Jahre nach Besitzübergang für Altlasten an
den verkauften Liegenschaften. Die Haftung ist auf 25 % des Kaufpreises des jeweiligen
Grundstücks begrenzt. Diese Haftung tritt außerdem erst dann ein, wenn die festgestellte
Bodenverunreinigung die LAGA Schadstoffklasse Z2 (eingeschränkter Einbau mit definierten
technischen Sicherheitsmaßnahmen) übersteigt. IDA wird entsprechende Rückstellungen
bilden.
Dem Kaufpreis liegt eine an der WGFZ (wertrelevante Geschossflächenzahl) orientierte
angenommene Ausnutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks zu Grunde (siehe Anlage 1). Sollte
sich herausstellen, dass tatsächlich eine abweichende Ausnutzbarkeit vorliegt, wir d der
Kaufpreis für das jeweils betroffene Grundstück entsprechend angepasst. Bei einer geringeren
Ausnutzbarkeit reduziert sich der Kaufpreis, bei einer höheren Ausnutzbarkeit erhöht sich der
Kaufpreis nachträglich.
- 4 -
Darmstadt, 25.10.2016
65-15-02-II/4/3-191-db-sch
Der Dezernent III Der Dezernent IV
i. V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Orte (4)
- Heinrichstraße 78
- Schleiermacherstraße 17
- Frankfurter Landstraße 133
- Pallaswiesenstraße 87
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0438
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.10.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00