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2016/0438

Übertragung von Liegenschaften und Gebäuden an die bauverein AG

Magistratsvorlage 25.10.2016

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2016/0438

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2016/0438

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0438 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Übertragung von Liegenschaften und Gebäuden an die bauverein AG  
 
Vorlage vom: 25.10.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Dem Verkauf folgender Grundstücke aus dem Anlagevermögen von IDA an die bauverein AG oder 
eine Tochtergesellschaft der bauverein AG zu wird zugestimmt:  
Das Grundstück Gemarkung Griesheim Flur 117 Nr. 61/2 Hof- und Gebäudefläche, Zeppelinstraße 
2 mit 2.113 m² zum Preis von  
 
     864.240,00 Euro 
 
sowie eine Teilfläche von 1.802 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 1 Nr. 1.373/2 
Hof- und Gebäudefläche, Heinrichstraße 78 mit 5.692 m² zum Preis von  
 
     800.000,00 Euro 
 
Der Gesamtkaufpreis beträgt 1.664.240,00 Euro

- 2 - 
Der Buchwert für die vorgenannten Grundstücke beträgt 56.767,63 Euro.  
 
2. Der bauverein AG wird eine Sicherheit für die Beseitigung von gegebenenfalls auftretenden 
Altlasten in Höhe von bis zu 25 % des Preises je Kaufobjekt geleistet, also insgesamt max. 
423.000,00 Euro.  
 
3. Der genannten Bonus.- Malus-, Regelung bei Veränderungen der möglichen Ausnutzung wird 
zugestimmt. 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 
Anlage 3 
Anlage 2 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.10.2016 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat der bauverein AG für das Jahr 2015 die Gewährung von 
Zuschüssen in Höhe von 8.000.000,00 Euro im Rahmen der Vereinbarung zum sozialen 
Wohnungsbau zugesagt. Anstelle einer Zahlung soll der Betrag durch die Übertragung von 
Grundstücken ausgeglichen werden. In einem ersten Kaufvertrag wurden bereits die 
Schleiermacherstraße 17 und 19, das Grundstück der freiwilligen Feuerwehr Arheilgen 
(Frankfurter Landstraße 133), das Lager des Grünflächenamtes in der Pallaswiesenstraße 87 
sowie eine Teilfläche der Heinrich-Hoffmann-Schule an die bauverein AG veräußert. Diese 
Grundstücke hatten einen Wert von 6.360.000,00 Euro. Demnach ist noch ein Betrag von 
1.640.000,00 Euro auszugleichen, was durch den Verkauf der beiden Grundstücke 
gewährleistet wird.  
 
Bei der Heinrich-Hoffmann-Schule wurde ein Preis von 605,00 Euro/m² angesetzt, wie beim 
Verkauf der ersten Teilfläche. Es handelt sich hierbei um den südlichen Teil der Schule mit der 
Sporthalle. Wertmindernd wurden die geschätzten Abrisskosten in Höhe von 171.000,00 Euro 
für die Halle berücksichtigt. Für die weitere Nutzung des Geländes durch die Stadt bis zum 31. 
Dezember 2020 wurde außerdem der Barwert der Pacht in Höhe von 119.000,00 Euro vom 
Kaufpreis abgezogen.  
 
Bei dem Grundstück Zepelinstraße 2 handelt es sich um eine Fahrzeughalle, die zurzeit von 
der Feuerwehr zu Lagerzwecken genutzt wird. Da hier eine Wohnbebauung möglich ist, wurde 
ein Kaufpreis von 480,00 Euro/m² angesetzt. Die Abrisskosten wurden mit 150.000,00 Euro 
wertmindernd berücksichtigt. Der Richtwert in diesem Bereich liegt bei 400,00 Euro/m². Der 
Lastenübergang auf den bauverein erfolgt zum 31. Dezember 2017. 
 
Nach den angesetzten Werten ist ein Betrag von 24.240,00 Euro durch die bauverein AG an 
IDA herauszuzahlen. Dieser Betrag kann sich jedoch noch verändern, da die bauverein AG die 
tatsächlichen Abrisskosten nachzuweisen hat. Sollten diese unter den kalkulierten Abriss- und 
Freilegungskosten liegen, ist der Differenzbetrag an IDA herauszuzahlen. Liegen die 
tatsächlichen Abrisskosten über dem geschätzten Betrag, gehen diese zu Lasten der bauverein 
AG. Eine Reduzierung des jeweiligen Kaufpreises erfolgt dann nicht.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt haftet bis 10 Jahre nach Besitzübergang für Altlasten an 
den verkauften Liegenschaften. Die Haftung ist auf 25 % des Kaufpreises des jeweiligen 
Grundstücks begrenzt. Diese Haftung tritt außerdem erst dann ein, wenn die festgestellte 
Bodenverunreinigung die LAGA Schadstoffklasse Z2 (eingeschränkter Einbau mit definierten 
technischen Sicherheitsmaßnahmen) übersteigt. IDA wird entsprechende Rückstellungen 
bilden.  
 
Dem Kaufpreis liegt eine an der WGFZ (wertrelevante Geschossflächenzahl) orientierte 
angenommene Ausnutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks zu Grunde (siehe Anlage 1). Sollte 
sich herausstellen, dass tatsächlich eine abweichende Ausnutzbarkeit vorliegt, wir d der 
Kaufpreis für das jeweils betroffene Grundstück entsprechend angepasst. Bei einer geringeren 
Ausnutzbarkeit reduziert sich der Kaufpreis, bei einer höheren Ausnutzbarkeit erhöht sich der 
Kaufpreis nachträglich.

- 4 - 
Darmstadt, 25.10.2016 
65-15-02-II/4/3-191-db-sch 
 
 
Der Dezernent III        Der Dezernent IV  
 
i. V.  
 
 
 
Jochen Partsch        André Schellenberg  
Oberbürgermeister        Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

TOP 583
TOP 35

Orte (4)

  • Heinrichstraße 78
  • Schleiermacherstraße 17
  • Frankfurter Landstraße 133
  • Pallaswiesenstraße 87

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0438
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.10.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00