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Schutzstreifen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen in Köln-Rondorf

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0015/2023 vom 05.09.2023

Stand: Am 05.06.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) mit Änderungen empfohlen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    SPD-Fraktion - BV2 Rodenkirchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0015/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Schutzstreifen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen in Köln-Rondorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.05.2023 zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, in Köln-Rondorf auf der Westerwaldstraße abgehend von der Immendorfer Hauptstraße einen Schutzstreifen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen einzurichten. Des Weiteren müsste ab dem Einmündungsbereich Talstraße ein entsprechender Fuß-/Radweg gebaut werden. Begründung: Im Bereich der Westerwaldstraße in Rondorf wurde ein Spielplatz (Spielplatz-Nr. 2060301) eingerichtet bzw. neu umgestaltet. Um von der Immendorfer Hauptstraße zu besagtem Spielplatz zu gelangen, muss man von dort als Fußgänger bzw. Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Bis zum Einmündungsbereich Talstraße ist die Einrichtung eines Schutzstreifens denkbar. TOP: 8.1. Sitzung D. BV2 am: 08.05.2023 - 2 - Ab der Talstraße beträgt die Fahrbahnbreite lediglich 4,05 Meter. Hier wäre zu prüfen, ob ein entsprechender Fuß/- Radweg zusätzlich gebaut werden kann. Laut Aussagen von Benutzenden des Spielplatzes kommt es durch das Fehlen eines Fuß/- Radweges regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrerenden und Fußgängerinnen und Fußgängern einerseits und dem motorisierten Straßenverkehr anderseits. Um diesen Gefahrenbereich zu entschärfen, ist es angezeigt, die vorgenannten Maßnahmen umzusetzen. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Mirko Hertel

Beratungsverlauf

  1. 05.06.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: mit Änderungen empfohlen

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