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V/0814/2020

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2020)

Vorlagen 13.08.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 6

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1816 Zeichen

Anlage A zur V/0814/2020 
Kurzüberblick 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung 
von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der 
Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer 
Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga-
be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 13.08.2020 beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
 
Das Teilziel lautet: 
Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische 
Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför-
dert werden. 
Zielerreichung: 
Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Diese 
Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti-
scher Projekte zur Verfügung gestellt.  
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthal-
ten? 
X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe-
schlüsse finanziell gefördert.

Beschlussvorlage

4949 Zeichen

V/0814/2020 
V/0814/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2020) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit werden folgende Zuschüsse g e-
währt: 
 
Nr. 
2020 
Antragsteller Projekt Beantragt 
€ 
Empfeh-
lung 
€ 
1 Vamos e.V.  - Filmvorführung und Diskussi-
on zum SDG 11 „Nachhaltige 
Städte und Gemeinden“  
- Elektromobilität – Alles toll? 
Faktencheck und Diskussion.  
2810,50 2810,50 
2 Afrika Koopera-
tive Münster 
 
Länderfokus zu den globalen 
Entwicklungszielen 
500,00 500,00 
 
2.  Der Haupt - und Finanzausschuss der Stadt Münster stellt fest, dass die in der kommunalen 
Entwicklungszusammenarbeit aktiven Vereine und Initiativen in besonderer Weise von den 
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind.  
 
3. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Projektförde-
rungen für entwicklungspolitisch aktive Vereine und Organisationen grundsätzlich im Rahmen 
der geltenden Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k-
lungszusammenarbeit erfolgen. Der Haupt - und Finanzausschuss beschließt, dass diese unter 
flexibler Anpassung an die corona-bedingten Veränderungen abgewickelt werden.  
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
17.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

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V/0814/2020 
4. Im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit wird aus Mitteln für das Jahr 2020 
folgender Zuschuss für eine Veranstaltung 2021 bewilligt 
 
Nr. 
2021 
Antragsteller Projekt Beantragt 
€ 
Empfeh-
lung 
€ 
1 Vamos e.V.  Informationsveranstaltung: Glo-
bale Verantwortung auf kommu-
naler Ebene: Gute Beispiele 
fairer städtischer Beschaffung 
1174,50 1174,50 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Kommunale Entwic k-
lungszusammenarbeit 
2020 
 
4485,00 €  
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
   
 
 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der  vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institut ionelle Förderung“ zu ber a-
ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mi t-
tel ab einer Antragssumme von 500 €. Liegt der beantragte Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß 
Ziffer 6.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungsz u-
sammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung des Vorprüfungsausschusses des Beirates für kommu-
nale Entwicklungszusammenarbeit. 
 
Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des 
Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o-
wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzei tig über Änderungsanträge informiert 
werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 13.8.2020 über die 
Anträge wie folgt beraten:  
 
Zu Nr. 1: 
Der Beirat empfiehlt dem Haupt - und Finanzausschuss, über die Zuschussantr äge wie aufgelistet zu 
entscheiden. 
 
Zu Nr. 2: 
Der Beirat empfiehlt dem Haupt - und Finanzausschuss, über den Zuschuss wie aufgelistet zu en t-
scheiden. Die Informationsveranstaltung „Globale Verantwortung auf kommunaler Ebene: Gute Be i-
spiele fairer städtischer Beschaffung“ sollte ursprünglich bereits in 2020 stattfinden. Corona bedingt 
wird die Veranstaltung jetzt verlegt auf Anfang 2021. Entsprechend der  Richtlinien der Stadt Münster 
zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit wird der Zuschuss erst nach 
Beendigung des Projektes und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt. Der Antrag-
steller hat aber bereits mit der Planung  des Projektes begonnen, erste Kosten sind bereits entsta n-

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V/0814/2020 
den. Um Vamos e.V. die nötige Planungssicherheit zu geben schlägt die Verwaltung entsprechend 
der Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vor, unter Berücksicht i-
gung der bes onderen Situation aufgrund der Corona Krise abweichend von den Richtlinien den Z u-
schuss bereits in diesem Jahr auszuzahlen. Entsprechende Gelder stehen zur Verfügung, da au f-
grund der Corona-Krise viele entwicklungspolitische Projekte nicht durchgeführt werden konnten. 
 
I. V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0814/2020
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37