V/0814/2020
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2020)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0814/2020 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga- be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 13.08.2020 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti- scher Projekte zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthal- ten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe- schlüsse finanziell gefördert.
Beschlussvorlage
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V/0814/2020 V/0814/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2020) Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit werden folgende Zuschüsse g e- währt: Nr. 2020 Antragsteller Projekt Beantragt € Empfeh- lung € 1 Vamos e.V. - Filmvorführung und Diskussi- on zum SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ - Elektromobilität – Alles toll? Faktencheck und Diskussion. 2810,50 2810,50 2 Afrika Koopera- tive Münster Länderfokus zu den globalen Entwicklungszielen 500,00 500,00 2. Der Haupt - und Finanzausschuss der Stadt Münster stellt fest, dass die in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit aktiven Vereine und Initiativen in besonderer Weise von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Projektförde- rungen für entwicklungspolitisch aktive Vereine und Organisationen grundsätzlich im Rahmen der geltenden Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k- lungszusammenarbeit erfolgen. Der Haupt - und Finanzausschuss beschließt, dass diese unter flexibler Anpassung an die corona-bedingten Veränderungen abgewickelt werden. Amt für Bürger- und Ratsservice 17.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0814/2020 4. Im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit wird aus Mitteln für das Jahr 2020 folgender Zuschuss für eine Veranstaltung 2021 bewilligt Nr. 2021 Antragsteller Projekt Beantragt € Empfeh- lung € 1 Vamos e.V. Informationsveranstaltung: Glo- bale Verantwortung auf kommu- naler Ebene: Gute Beispiele fairer städtischer Beschaffung 1174,50 1174,50 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Kommunale Entwic k- lungszusammenarbeit 2020 4485,00 € Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institut ionelle Förderung“ zu ber a- ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mi t- tel ab einer Antragssumme von 500 €. Liegt der beantragte Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungsz u- sammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung des Vorprüfungsausschusses des Beirates für kommu- nale Entwicklungszusammenarbeit. Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o- wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzei tig über Änderungsanträge informiert werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r- fahren beizubehalten. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 13.8.2020 über die Anträge wie folgt beraten: Zu Nr. 1: Der Beirat empfiehlt dem Haupt - und Finanzausschuss, über die Zuschussantr äge wie aufgelistet zu entscheiden. Zu Nr. 2: Der Beirat empfiehlt dem Haupt - und Finanzausschuss, über den Zuschuss wie aufgelistet zu en t- scheiden. Die Informationsveranstaltung „Globale Verantwortung auf kommunaler Ebene: Gute Be i- spiele fairer städtischer Beschaffung“ sollte ursprünglich bereits in 2020 stattfinden. Corona bedingt wird die Veranstaltung jetzt verlegt auf Anfang 2021. Entsprechend der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit wird der Zuschuss erst nach Beendigung des Projektes und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt. Der Antrag- steller hat aber bereits mit der Planung des Projektes begonnen, erste Kosten sind bereits entsta n- - 3 - V/0814/2020 den. Um Vamos e.V. die nötige Planungssicherheit zu geben schlägt die Verwaltung entsprechend der Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vor, unter Berücksicht i- gung der bes onderen Situation aufgrund der Corona Krise abweichend von den Richtlinien den Z u- schuss bereits in diesem Jahr auszuzahlen. Entsprechende Gelder stehen zur Verfügung, da au f- grund der Corona-Krise viele entwicklungspolitische Projekte nicht durchgeführt werden konnten. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0814/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37