V/0669/2021
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0669/2021 V/0669/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Beratende Mitglieder Sachkundige Einwohner/innen Mitglied Stellvertretung 1. NN Otmar Knüvener 1. NN Sven Waske 2. Ausschuss für Gleichstellung von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. Roland Scholle Amt für Bürger- und Ratsservice 23.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 4 - V/0669/2021 3. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. Monika Hemesath 4. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Münster von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. William Baffoe 5. Betriebsausschuss Münster Marketing von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. RH Dr. Georgios T sakalidis 6. Betriebsausschuss citeq von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. RH Lars Nowak 7. Rechnungsprüfungsausschuss von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. RH Lars Nowak - 4 - V/0669/2021 8. Beschwerdekommission von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. Izabella Sulca 9. Stiftungskommission von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. Michael Krapp 10. Verbandsversammlung Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 1. NN Mario Huslage 11. Mitgliederversammlung Westf. Verwaltungsakademie Münster e.V. von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 1. NN Mario Huslage 12. Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Gesellschafterversammlung: von der Verwaltung Mitglied 1. Stadtbaurat Robin Denstorff 13. Dr. Mechthild Sternberg wird als stellvertretende sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung abberufen. 14. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den Aufsichtsräten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. - 4 - V/0669/2021 Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 15. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. Michael Drüppel 1. Fenna Neuborn 16. Beirat für Stadtgestaltung von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. RH Lars Nowak 1. RH Dr. Georgios T sakalidis 17. Beirat Pumpenhaus von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Beratende Mitglieder Mitglied Stellvertretung 1. Ulrike Pohlmann 1. RH Dr. Georgios T sakalidis 18. Konferenz Alter und Pflege von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. Amina Fodi Souleymane 1. Michael Drüppel 19. Beirat der Verbraucherberatungsstelle von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. Deler Saber 1. Dr. Rana Siblini 20. Beirat Rieselfelder von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. RH Franz Pohlmann 1. RH Lars Nowak - 4 - V/0669/2021 21. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. Michael Krapp 1. William Baffoe 22. Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1. Gamal Kalil 1. Ulrich Hill Begründung: Zu 1.: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Entsendung der sachkundigen Einwohner/innen beschlossen. Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen kann ein Mitglied und Stellvertretung in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entsenden. Die Stellvertreterposition ist noch nicht besetzt. Die Kommission schlägt Otmar Knüvener als Stellvertretung vor. Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. hat per Schreiben vom 10.09.2021 Herrn Sven Waske für die Besetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung mit einem sachkundigen Einwohner/in als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Die Stellvertreterposition ist noch nicht besetzt. Zu 2.-9.: Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP im Rat der Stadt Münster hat sich zum 01.08.2021 neu gebildet. Jede Fraktion kann nach § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW ein beratendes Mitglied für einen Ausschuss benennen, in dem die Fraktion nicht vertreten ist. Eine Bestellung des benannten Ratsmitglieds oder des/r benannten sachkundigen Bürgers/in erfolgt durch den Rat. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP teilt die Besetzung des Ausschusses für Gleichstellung, des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien, des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, des Betriebsausschusses Münster Marketing, des Betriebsausschusses citeq, des Rechnungsprüfungsausschusses, der Beschwerdekommission und der Stiftungskommission mit Schreiben vom 13.09.2021 mit. Zu 10. und 11.: Die Stellvertreterpositionen in der Verbandsversammlung Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung und in der Mitgliederversammlung Westf. Verwaltungsakademie Münster e.V. waren nach dem Ausscheiden von Michael Willamowski noch nicht wiederbesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Personal- und Organisationsamtes Mario Huslage zu entsenden. - 4 - V/0669/2021 Zu 12.: Mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 wurde Herr Robin Denstorff in den Aufsichtsrat der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH (WLE) versandt. Mit Schreiben vom 22.09.2021 teilte die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) mit, dass am 16.06.2021 Herr Robin Denstorff zur Vertretung der WLE in die Gesellschafterversammlung der WVG gewählt wurde. Die Entsendung der Vertretung der WLE in die Gesellschaftsversammlung der WVG richtet sich nach § 10 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der WVG. Gemäß § 10 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der WVG wird den über die Verkehrsunternehmen beteiligten Gebietskörperschaften das Recht eingeräumt Gesellschaftsvertreter in die Gesellschaftsversammlung zu entsenden bzw. zur Entsendung durch die Verkehrsunternehmen vorzuschlagen. Diese sind an die Weisungen und Beschlüsse ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft gebunden. Zu 13.: Der Rat der Stadt Münster hat Dr. Mechthild Sternberg am 23.06.2021 auf Vorschlag des Beirates für Stadtgestaltung als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung gewählt. Die Wahl eines ordentlichen beratenden Mitgliedes konnte nicht erfolgen, da die Wählbarkeitsvoraussetzungen für eine Wahl zum sachkundigen Einwohner/zur sachkundigen Einwohnerin nur von Dr. Mechthild Sternberg erfüllt werden. Der Beirat für Stadtgestaltung hat sich daher dafür ausgesprochen, dass der Beirat im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung nicht durch einen sachkundigen Einwohner/eine sachkundige Einwohnerin vertreten wird, sondern als Sachverständige im Sinne des § 58 Abs. 3 letzter Satz GO NRW zu den Ausschussberatungen hinzugezogen werden. Der Beirat für Stadtgestaltung hat für diese Funktion Karl-Heinz Dörenkämper und Dr. Mechthild Sternberg bestimmt. Aus diesem Grund ist die Abberufung von Dr. Mechthild Sternberg als stellvertretende sachkundige Einwohnerin erforderlich. Frau Dr. Sternberg ist mit dieser Regelung einverstanden. Zu 15.-22.: Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP im Rat der Stadt Münster hat sich zum 01.08.2021 neu gebildet. Jede Fraktion im Rat kann ein ordentliches stimmberechtigtes Mitglied und eine Stellvertretung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen benennen. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP teilt die Besetzung mit Schreiben vom 23.08.2021 mit. Jede Fraktion im Rat kann ein beratendes Mitglied und eine Stellvertretung für den Beirat für Stadtgestaltung benennen. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP teilt die Besetzung mit Schreiben vom 06.09.2021 mit. Jede Fraktion im Rat kann ein ordentliches stimmberechtigtes Mitglied und eine Stellvertretung für den Beirat Theaterhaus Pumpenhaus GbR, die Konferenz Alter und Pflege, den Beirat der Verbraucherberatungsstelle und den Beirat Rieselfelder benennen. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP teilt die Besetzung mit Schreiben vom 13.09.2021 mit. Jede Fraktion im Rat kann ein beratendes Mitglied und eine Stellvertretung für den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und den Künstlerischen Fachbeirat des Kulturausschusses benennen. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP teilt die Besetzung mit Schreiben vom 13.09.2021 mit. - 4 - V/0669/2021 Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0669/2021 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0669/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 31.08.2021 16:37