2103/2020
PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu Bewässerungszwecken
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 2 Vorschlag Bürger*in zur Durchführung einer ÖB
1021 Zeichen
Anlage 2 Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung' am 26.02.2021 11:25:03 an das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung bei OB/2 Referat für Strategische Steuerung geschickt Zuständiges Gremium: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Thema/Name der Vorlage: PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu Bewässerungszwecken Nummer der Vorlage: 2103/2020 Ich bin zwar nicht selbst betroffen aber: Ich bin an dem Thema grundsätzlich interessiert, möchte mehr erfahren und eigene Ideen einbringen. Andere Gründe: Das hier vorliegende Thema der Verunreinigung des Wassers durch PFC wird eindeutig zu wenig/selten mit den betroffenen Bürger*innen thematisiert und diese daher von vielen damit zusammenhängenden Entscheidungen ausgeschlossen. Daher rege ich an, hier dringend im Sinne einer Transparenz im Umgang mit den betroffenen Bürger*innen eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Anlage 3 Auszug BP BV Porz 02.09.2021
3695 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 06.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.09.2021 öffentlich 7.1 PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu Bewässerungszwecken Hier: Anregungen der Bezirksvertretung Porz vom 16.06.2020 zu Bo- den-, Brunnenwasser und Blutuntersuchungen sowie Entschädigungs- leistungen für alle betroffenen Brunnenbesitzer 2103/2020 Die Bezirksvertretung Porz nimmt den Änderungsantrag (AN/0907/2021) der FDP- Fraktion im Rat der Stadt Köln zur Kenntnis. Die SPD-Fraktion zieht den Antrag AN/1835/2021 zurück. Der Antrag AN/1788/2021 wird ergänzt um den kursiven Teil des Antrags AN/1835/2021 und als gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Nach kurzer Diskussion lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller zuerst über den er- gänzten Änderungsantrag AN/1788/2021 abstimmen und dann über die so geänder- te Beschlussvorlage. I. Beschluss Änderungsantrag AN/1788/2021: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, den Besitzern von Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach § 49 Was- serhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß gemel- det hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese ihre Grund- rechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrnehmen können (Maß- nahmenpaket): 1. freiwillige Grundwasser- und Bodenuntersuchungen in den betroffenen Gebieten im Stadtbezirk Porz sowie 2. freiwillige Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das Gesundheits- amt im Porzer Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den getesteten Personen vertraulich mitgeteilt werden Anlage 3 Alle Kosten, die der Stadt Köln hierbei entstehen, sind bei den Schadenverursachern zurückzufordern. Die Verwaltung soll den Bürgern damit die Möglichkeiten bieten ihre im GG §2 und StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen zu können. Auf eine Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die Verwal- tung wird wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 2 103/2020: Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz vom 16.06.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch das Maßnahmenpaket aus den in der Begründung genannten Argumenten ab. Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, den Besitzern von Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach § 49 Wasserhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß gemeldet hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese ihre Grundrechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrneh- men können (Maßnahmenpaket): 1. freiwillige Grundwasser- und Bodenuntersuchungen in den betroffenen Ge- bieten im Stadtbezirk Porz sowie 2. freiwillige Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das Ge- sundheitsamt im Porzer Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den ge- testeten Personen vertraulich mitgeteilt werden Alle Kosten, die der Stadt Köln hierbei entstehen, sind bei den Schadenverur- sachern zurückzufordern. Die Verwaltung soll den Bürgern damit die Möglich- keiten bieten ihre im GG §2 und StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen zu können. Auf eine Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die Verwaltung wird wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2103/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.06.2021
- Erstellt
- 10.07.2020 13:48