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2103/2020

PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu Bewässerungszwecken

Beschlussvorlage Ausschuss 15.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 7.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Anlage 2 Vorschlag Bürger*in zur Durchführung einer ÖB

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Anlage 3 Auszug BP BV Porz 02.09.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 2 Vorschlag Bürger*in zur Durchführung einer ÖB

1021 Zeichen

Anlage 2 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Vorschlag zur 
Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung' am 26.02.2021 11:25:03 an das 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung bei OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
geschickt 
 
 
 
Zuständiges Gremium:  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
 
Thema/Name der Vorlage:  
PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu 
Bewässerungszwecken 
 
Nummer der Vorlage:  
2103/2020 
 
Ich bin zwar nicht selbst betroffen aber:  
Ich bin an dem Thema grundsätzlich interessiert, möchte mehr erfahren und eigene Ideen 
einbringen. 
 
Andere Gründe:  
Das hier vorliegende Thema der Verunreinigung des Wassers durch PFC wird eindeutig zu 
wenig/selten mit den betroffenen Bürger*innen thematisiert und diese daher von vielen damit 
zusammenhängenden Entscheidungen ausgeschlossen. Daher rege ich an, hier dringend im 
Sinne einer Transparenz im Umgang mit den betroffenen Bürger*innen eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Anlage 3 Auszug BP BV Porz 02.09.2021

3695 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 06.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 02.09.2021 
öffentlich 
7.1 PFC-Allgemeinverfügungen zum Verbot der Gartenbrunnennutzung zu 
Bewässerungszwecken  
Hier: Anregungen der Bezirksvertretung Porz vom 16.06.2020 zu Bo-
den-, Brunnenwasser und Blutuntersuchungen sowie Entschädigungs-
leistungen für alle betroffenen Brunnenbesitzer 
2103/2020 
Die Bezirksvertretung Porz nimmt den Änderungsantrag (AN/0907/2021) der FDP-
Fraktion im Rat der Stadt Köln zur Kenntnis. 
Die SPD-Fraktion zieht den Antrag AN/1835/2021 zurück. Der Antrag AN/1788/2021 
wird ergänzt um den kursiven Teil des Antrags AN/1835/2021 und als gemeinsamer 
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. 
Nach kurzer Diskussion lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller zuerst über den er-
gänzten Änderungsantrag AN/1788/2021 abstimmen und dann über die so geänder-
te Beschlussvorlage. 
I. Beschluss Änderungsantrag AN/1788/2021: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, den Besitzern von 
Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach § 49 Was-
serhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß gemel-
det hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese ihre Grund-
rechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrnehmen können (Maß-
nahmenpaket): 
1. freiwillige Grundwasser- und Bodenuntersuchungen in den betroffenen Gebieten 
im Stadtbezirk Porz sowie 
2. freiwillige Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das Gesundheits-
amt im Porzer Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den getesteten Personen 
vertraulich mitgeteilt werden 
Anlage 3

Alle Kosten, die der Stadt Köln hierbei entstehen, sind bei den Schadenverursachern 
zurückzufordern. Die Verwaltung soll den Bürgern damit die Möglichkeiten bieten ihre 
im GG §2 und StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen zu können. 
Auf eine Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die Verwal- 
tung wird wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet   
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt. 
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 2 103/2020: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz 
vom 16.06.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch das Maßnahmenpaket aus den in der 
Begründung genannten Argumenten ab. 
 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, den Besitzern von 
Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach § 49 
Wasserhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß 
gemeldet hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese 
ihre Grundrechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrneh- 
men können (Maßnahmenpaket): 
1. freiwillige Grundwasser- und Bodenuntersuchungen in den betroffenen Ge- 
bieten im Stadtbezirk Porz sowie 
2. freiwillige Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das Ge- 
sundheitsamt im Porzer Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den ge- 
testeten Personen vertraulich mitgeteilt werden 
Alle Kosten, die der Stadt Köln hierbei entstehen, sind bei den Schadenverur- 
sachern zurückzufordern. Die Verwaltung soll den Bürgern damit die Möglich- 
keiten bieten ihre im GG §2 und StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen zu 
können. 
Auf eine Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die 
Verwaltung wird wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

26.01.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.03.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2103/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.06.2021
Erstellt
10.07.2020 13:48