V/0129/2019
Antrag Nr. A-R/0067/2018 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 02.10.2018 "Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen"
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Beschlussvorlage
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V/0129/2019 V/0129/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag Nr. A-R/0067/2018 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 02.10.2018 "Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen" Beratungsfolge 27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Antragsanliegen zur Kennt- nis 2. Der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0067/2018 vom 02.10.2018 „Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen“ ist er- ledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: I. Ausgangslage Antrag Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP beantragt die Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen. Gemeint ist damit der gesetzliche Trägeranteil, der in Elterninitiativen durch die El- tern finanziert wird, die ihre Kinder in diesen Einrichtungen betreuen lassen. Dadurch entstehen für diese Eltern zusätzliche Kosten, die bei der Betreuung in Kitas in anderer Trägerschaft nicht entste- hen. Beantragt wird darüber hinaus, dass die Stadt Münster den Trägeranteil an den Betriebskosten der münsterschen Elterninitiativen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übernimmt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 04.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kratz-Trutti, Herr Braun Telefon: 492 51 03 BraunO@stadt-muenster.de - 2 - V/0129/2019 Gesetzliche Regelung Der Landesgesetzgeber hat im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Berechnungsgrundlage für die Fi- nanzierung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Das Jugendamt ge- währt danach gemäß § 20 dem Träger einer Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach die- sem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 geleistet wird. Den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfä- higkeit eines Trägers trägt der Gesetzgeber durch die Höhe des Prozentanteils je Trägerart Rech- nung. Tabelle: Zuschuss und Trägeranteile je Trägerart in % Trägerart Zuschuss % Trägeranteil % Stadt 79% 21% Kirchliche Träger 88% 12% Sonstige Träger 91% 9% Elterninitiativen 96% 4% Für Elterninitiativen setzt der Gesetzgeber eine öffentliche Förderung von 96% fest; daraus ergibt sich ein Trägeranteil an den Gesamtbetriebskosten in Höhe von 4%. Der Gesetzgeber hat bezüglich der Höhe des Trägeranteils damit die Regelung des Vorgängergeset- zes (GTK NW) übernommen. Eine Veränderung der Trägeranteile ist in den bisherigen KiBiz- Revisionen nicht erfolgt. Die aktuell vorliegenden Planungen für die zukünftige KiBiz-Novellierung sehen eine Reduzierung der Trägeranteile vor; für Elterninitiativen um 0,5%-Punkte. Der Trägeranteil würde dann bei 3,5% liegen. Kostendarstellung zum Trägeranteil für Elterninitiativen Für die Darstellung der Kosten werden die aktuell vorliegenden Daten aus den Leistungsbescheiden zum laufenden Kitajahr 2018/2019 verwendet. Da das Jahr noch nicht angeschlossen ist, werden sich diese Kosten im Rahmen der Endabrechnung noch verändern. In den vergangenen Jahren hat dies jeweils dazu geführt, dass der zu Anfang des Jahres veranschlagte Betrag sich unter Berücksichti- gung der tatsächlichen Belegung und der Planungsgarantie noch reduziert hat. Aufgrund der aktuell vorliegenden Daten zum Kitajahr 2018/2019 belaufen sich die Kosten für den Trägeranteil bei allen Elterninitiativen in Münster auf rd. 600.000 €. Die Höhe der zusätzlichen Kosten für Eltern ist abhängig von den tatsächlichen Kosten pro Einrich- tung und der Anzahl der Kinder. Die Kosten beinhalten alle Kosten für die nach der Finanzierungssys- tematik im KiBiz auch ein Trägeranteil anfällt. Neben den Kindpauschalen sind demnach auch Son- derförderungen (z. B. Zuschuss für die Eingruppigkeit, Zuschuss für Waldkindergärten) und Miete zu berücksichtigen. In 82% aller Elterninitiativen liegen die zusätzlichen Kosten nur für die Finanzierung des Trägeranteils für Eltern pro Kind und Kitajahr zwischen 400 € und 600 €. Das entspricht je nach Anzahl der Plätze in einer Einrichtung einem monatlichen Zusatzbetrag von 30 € bis 50 €. In 4 Kitas liegt der jährliche Zusatzbetrag unter 400 €; in 5 höher als 600 €. - 3 - V/0129/2019 Grafik: Verteilung Kosten des Trägeranteils pro Kind und Jahr (rechnerisch) Eltern, die ihren Anteil für den Trägeranteil aus wirtschaftlichen Gründen nicht erbringen können, können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen. II. Stellungnahme Die gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sieht grundsätzlich für alle Träger eine finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten vor. Der Landesgesetzgeber hat dies mit dem aktuellen und dem Vorgängergesetz entsprechend festgesetzt und scheint diese Auffassung auch hinsichtlich der Novellierung des aktuellen Gesetzes nicht grundsätzlich ändern zu wollen. Eine anteilige Beteiligung von Trägern gilt nach aktueller Recherche auch in fast allen anderen Bundes- ländern. Ein Trägeranteil ist nur in Hamburg nicht vorgesehen und in Brandenburg nicht explizit erwähnt. Eine Subventionierung des Trägeranteils durch freiwillige, städtische Leistungen ist aufgrund der ge- setzlichen Regelung im KiBiz nicht ausgeschlossen. Die Stadt Münster hat bislang davon abgesehen, einzelne Trägergruppen mit einer pauschalen freiwilligen kommunalen Leistung zu subventionieren. Aus Sicht der Verwaltung ist es am Übergang zur neuen, künftigen gesetzlichen Finanzierungsrege- lung nicht zu empfehlen hiervon zeitweise abzuweichen. Im Rahmen des aktuell abgestimmten Trägerausschreibungsverfahrens (V/0089/2018) ist die Wirt- schaftlichkeit ein Entscheidungskriterium, nicht aber das entscheidende. Nach der Bewertung zu allen Kriterien ist auch eine Entscheidung möglich, die die Vergabe an einen Träger mit gemindertem Trä- geranteil vorsieht. Ein geminderter Trägeranteils wird im Ausschreibungsverfahren unter der Voraussetzung anerkannt, dass der Träger erklärt, dass er zur Leistung des vollen Anteils dauerhaft wirtschaftlich nicht in der Lage ist bzw. zu welcher Leistung er dauerhaft wirtschaftlich in der Lage ist. Diese Voraussetzung werden Elterninitiativen nicht nachweisen können, da das Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien in den Fällen, in denen Eltern nicht in der Lage sind den Trägeranteil zu über- nehmen, die Finanzierung im Einzelfall übernimmt. - 4 - V/0129/2019 III. Fazit Es wird empfohlen, dass eine grundsätzliche Übernahme des Trägeranteils für alle Elterninitiativen in Münster nicht umgesetzt wird. Die Berechnungsgrundlage für die Finanzierung von Kindertagesein- richtungen sieht einen Trägeranteil vor. Die Voraussetzungen für eine Minderung sind nicht gegeben. Diese Empfehlung verkennt nicht die besonderen, ehrenamtlichen Leistungen, die die Eltern erbrin- gen, die sich in Elterninitiativen engagieren. Elterninitiativen prägen seit den 1970er Jahren das hete- rogene Bild der Kindertagesbetreuung in Münster und tragen zu dem vielfältigen Angebot für Eltern bei, die insbesondere in kleinen Gruppen eine individuelle Betreuung für ihre Kinder suchen. Der mit dieser Trägerart verbundene, besondere Einsatz und die Übernahme von Verantwortung für alle Rechte und Pflichten, die aus dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung erwachsen, sind nicht selbst- verständlich und werden durch die Bürgergesellschaft, die Politik und die Verwaltung anerkannt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Anlage A 2. Antrag A-R/0067/2018 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 02.10.2018 "Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen"
Antrag
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0067/2018
Münster, den 02.10.2018
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen
Der Rat der Stadt Münster erkennt das Engagement von Eltern als Träger der freien
Jugendhilfe als ehrenamtlich erbrachte Leistung an und beschließt:
1. Die finanzielle Belastung der betroffenen Eltern dem Niveau derer mit Kindern in
städtischen Einrichtungen oder Kitas der Wohlfahrtsverbände anzugleichen .
2. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übernimmt die Stadt Münster den
Eigenanteil an den Betriebskosten der münsterschen Elterninitiativen.
3. Die Übername der Kosten wird über die Vereine geregelt, die Regelungen der
einkommensabhängigen Elternbeiträge bleiben unberührt.
Begründung:
Die sogenannten Eltern-Inis bieten reguläre Betreuungsplätze nach den gesetzlichen
Vorgaben mit der Auflage, dass die Eltern der Kinder die mit der Mitgliedschaft des
Trägervereins einhergehenden Pflichten zu erfüllen haben um den Betrieb der KiTa zu
sichern.
Die Entscheidung von Eltern für einen Betreuungsplatz in einer solchen Einrichtung und
der damit verbundenen zusätzlichen Eigenleistung ist heute, mehr denn je, dem Mangel
an Plätzen geschuldet.
Zu 1)
Ohne die von den Eltern der Kinder selbst erbrachten Leistungen ist der Betrieb dieser
häufig eingruppigen Einrichtungen in der Innenstadt praktisch gar nicht möglich.
Daher sind, spätestens seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, diese
unentgeltlich erbrachten Leistungen als freiwillige und daher ehrenamtliche Tätigkeiten
zu werten.
Zu 2)
Durch den akuten Mangel an Plätzen, insbesondere im U3 Bereich, hat die Stadt Münster
bereits anderen Trägern – in absoluten wie relativen Zahlen - weit höhere
Zugeständnisse bei den Kosten gemacht.
Auch in den für die Stadt kostspieligsten Betreuungseinrichtungen, nämlich den eigenen,
wird von den Eltern kein gesonderter Beitrag verlangt.
Zu 3)
Die Frage, ob es sich bei den Plätzen in Eltern-Inis um selbstbeschaffte
Betreuungsplätze handelt, mag juristisch komplex sein – als Annahme aber sicherlich
nicht weit hergeholt. Die Übernahme der bislang von den Eltern zu tragenden Eigenanteils
an den Betriebskosten ist daher nicht als Anerkennung der o.g. Leistungen zu betrachten,
sondern als Erstattung zusätzlicher Kosten.
Man kommt also unweigerlich zu dem Schluss, dass es keinen objektiven Grund gibt,
ausgerechnet jene, welche besonderes Engagement, Initiative und Eigenverantwortung an
den Tag legen, statt auf staatlich verbrieftem Recht per Klage zu beharren, doppelt zu
Kasse gebeten werden.
Die Regelung der Übername der Kosten des Vereins als Träger der Einrichtung scheint
uns der einfachere Weg zu sein.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Anlage A
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Anlage A zur V/0129/2019 Kurzüberblick Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP beantragt die Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber. Bei Endscheidung für eine freiwilligen Bezuschussung entstünden der Stadt Münster jährlich zusätzliche Kosten i. H. v. rd. 600.000 €. Es wird empfohlen, diese Kosten nicht grundsätzlich zu übernehmen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es gibt seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 01.08.2013 auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsan- spruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sicherzustellen und wei- terhin sollen Tagesbetreuungsangebote für un-ter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Hier wird die jährliche umgesetzte Planung dargestellt. Die IMS Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs- und Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le- bens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ werden durch die Jugendhilfeplanung forciert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die Trägeranteile für die Elterninitiativen in Münster belaufen sich insgesamt p. a. auf rd. 600.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: §§ 18 ff. KiBiz Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städt. Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzüge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlicher ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster auch in Bezug auf die Kitaausbauplanung stellen muss. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Ta- gesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsan- spruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Ar- beitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien- freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsan- geboten im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0129/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37