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V/0129/2019

Antrag Nr. A-R/0067/2018 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 02.10.2018 "Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen"

Vorlagen 04.02.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.04.2019, TOP 2.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7938 Zeichen

V/0129/2019 
V/0129/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag Nr. A-R/0067/2018 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 02.10.2018 "Übernahme des 
Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Antragsanliegen zur Kennt-
nis 
 
2. Der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0067/2018 vom 
02.10.2018 „Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen“ ist er-
ledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage 
 
Antrag 
 
Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP beantragt die Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von 
Elterninitiativen. Gemeint ist damit der gesetzliche Trägeranteil, der in Elterninitiativen durch die El-
tern finanziert wird, die ihre Kinder in diesen Einrichtungen betreuen lassen. Dadurch entstehen für 
diese Eltern zusätzliche Kosten, die bei der Betreuung in Kitas in anderer Trägerschaft nicht entste-
hen. 
Beantragt wird darüber hinaus, dass die Stadt Münster den Trägeranteil an den Betriebskosten der 
münsterschen Elterninitiativen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übernimmt. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
04.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Braun 
Telefon: 492 51 03 
BraunO@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0129/2019 
Gesetzliche Regelung 
 
Der Landesgesetzgeber hat im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Berechnungsgrundlage für die Fi-
nanzierung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Das Jugendamt ge-
währt danach gemäß § 20 dem Träger einer Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach die-
sem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 geleistet 
wird. Den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfä-
higkeit eines Trägers trägt der Gesetzgeber durch die Höhe des Prozentanteils je Trägerart Rech-
nung.  
 
Tabelle: Zuschuss und Trägeranteile je Trägerart in %  
 
Trägerart Zuschuss % Trägeranteil % 
Stadt 79% 21% 
Kirchliche Träger 88% 12% 
Sonstige Träger 91% 9% 
Elterninitiativen 96% 4% 
 
Für Elterninitiativen setzt der Gesetzgeber eine öffentliche Förderung von 96% fest; daraus ergibt sich 
ein Trägeranteil an den Gesamtbetriebskosten in Höhe von 4%. 
 
Der Gesetzgeber hat bezüglich der Höhe des Trägeranteils damit die Regelung des Vorgängergeset-
zes (GTK NW) übernommen. Eine Veränderung der Trägeranteile ist in den bisherigen KiBiz-
Revisionen nicht erfolgt. Die aktuell vorliegenden Planungen für die zukünftige KiBiz-Novellierung 
sehen eine Reduzierung der Trägeranteile vor; für Elterninitiativen um 0,5%-Punkte. Der Trägeranteil 
würde dann bei 3,5% liegen. 
 
Kostendarstellung zum Trägeranteil für Elterninitiativen 
 
Für die Darstellung der Kosten werden die aktuell vorliegenden Daten aus den Leistungsbescheiden 
zum laufenden Kitajahr 2018/2019 verwendet. Da das Jahr noch nicht angeschlossen ist, werden sich 
diese Kosten im Rahmen der Endabrechnung noch verändern. In den vergangenen Jahren hat dies 
jeweils dazu geführt, dass der zu Anfang des Jahres veranschlagte Betrag sich unter Berücksichti-
gung der tatsächlichen Belegung und der Planungsgarantie noch reduziert hat.     
 
Aufgrund der aktuell vorliegenden Daten zum Kitajahr 2018/2019 belaufen sich die Kosten für den 
Trägeranteil bei allen Elterninitiativen in Münster auf rd. 600.000 €.  
Die Höhe der zusätzlichen Kosten für Eltern ist abhängig von den tatsächlichen Kosten pro Einrich-
tung und der Anzahl der Kinder. Die Kosten beinhalten alle Kosten für die nach der Finanzierungssys-
tematik im KiBiz auch ein Trägeranteil anfällt. Neben den Kindpauschalen sind demnach auch Son-
derförderungen (z. B. Zuschuss für die Eingruppigkeit, Zuschuss für Waldkindergärten) und Miete zu 
berücksichtigen. 
 
In 82% aller Elterninitiativen liegen die zusätzlichen Kosten nur für die Finanzierung des Trägeranteils 
für Eltern pro Kind und Kitajahr zwischen 400 € und 600 €. Das entspricht je nach Anzahl der Plätze 
in  einer Einrichtung einem monatlichen Zusatzbetrag von 30 € bis 50 €. In 4 Kitas liegt der jährliche 
Zusatzbetrag unter 400 €; in 5 höher als 600 €.

- 3 - 
V/0129/2019 
Grafik: Verteilung Kosten des Trägeranteils pro Kind und Jahr (rechnerisch)    
 
Eltern, die ihren Anteil für den Trägeranteil aus wirtschaftlichen Gründen nicht erbringen können, 
können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten 
stellen.  
 
 
II. Stellungnahme 
 
Die gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sieht grundsätzlich für alle 
Träger eine finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten vor. Der Landesgesetzgeber hat dies mit 
dem aktuellen und dem Vorgängergesetz entsprechend festgesetzt und scheint diese Auffassung 
auch hinsichtlich der Novellierung des aktuellen Gesetzes nicht grundsätzlich ändern zu wollen. Eine 
anteilige Beteiligung von Trägern gilt nach aktueller Recherche auch in  fast  allen anderen Bundes-
ländern. Ein  Trägeranteil  ist nur in  Hamburg  nicht  vorgesehen und  in Brandenburg nicht explizit 
erwähnt. 
Eine Subventionierung des Trägeranteils durch freiwillige, städtische Leistungen ist aufgrund der ge-
setzlichen Regelung im KiBiz nicht ausgeschlossen. Die Stadt Münster hat bislang davon abgesehen, 
einzelne Trägergruppen mit einer pauschalen freiwilligen kommunalen Leistung zu subventionieren. 
Aus Sicht der Verwaltung ist es am Übergang zur neuen, künftigen gesetzlichen Finanzierungsrege-
lung nicht zu empfehlen hiervon zeitweise abzuweichen. 
 
Im Rahmen des aktuell abgestimmten Trägerausschreibungsverfahrens (V/0089/2018) ist die Wirt-
schaftlichkeit ein Entscheidungskriterium, nicht aber das entscheidende. Nach der Bewertung zu allen 
Kriterien ist auch eine Entscheidung möglich, die die Vergabe an einen Träger mit gemindertem Trä-
geranteil vorsieht.  
 
Ein geminderter Trägeranteils wird im Ausschreibungsverfahren unter der Voraussetzung anerkannt, 
dass der Träger erklärt, dass er zur Leistung des vollen Anteils dauerhaft wirtschaftlich nicht in der 
Lage ist bzw. zu welcher Leistung er dauerhaft wirtschaftlich in der Lage ist.  
Diese Voraussetzung werden Elterninitiativen nicht nachweisen können, da das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien in den Fällen, in denen Eltern nicht in der Lage sind den Trägeranteil zu über-
nehmen, die Finanzierung im Einzelfall übernimmt.

- 4 - 
V/0129/2019 
III. Fazit 
 
Es wird empfohlen, dass eine grundsätzliche Übernahme des Trägeranteils für alle Elterninitiativen in 
Münster nicht umgesetzt wird. Die Berechnungsgrundlage für die Finanzierung von Kindertagesein-
richtungen sieht einen Trägeranteil vor. Die Voraussetzungen für eine Minderung sind nicht gegeben. 
 
Diese Empfehlung verkennt nicht die besonderen, ehrenamtlichen Leistungen, die die Eltern erbrin-
gen, die sich in Elterninitiativen engagieren. Elterninitiativen prägen seit den 1970er Jahren das hete-
rogene Bild der Kindertagesbetreuung in Münster und tragen zu dem vielfältigen Angebot für Eltern 
bei, die insbesondere in kleinen Gruppen eine individuelle Betreuung für ihre Kinder suchen. Der mit 
dieser Trägerart verbundene, besondere Einsatz und die Übernahme von Verantwortung für alle 
Rechte und Pflichten, die aus dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung erwachsen, sind nicht selbst-
verständlich und werden durch die Bürgergesellschaft, die Politik und die Verwaltung anerkannt.       
 
 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Anlage A 
2. Antrag A-R/0067/2018 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 02.10.2018  
"Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen"

Antrag

2857 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0067/2018  
 
          
Münster, den 02.10.2018 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten von Elterninitiativen 
 
Der Rat der Stadt Münster erkennt das Engagement von Eltern als Träger der freien 
Jugendhilfe als ehrenamtlich  erbrachte Leistung an und beschließt: 
 
1. Die finanzielle Belastung der betroffenen Eltern dem Niveau derer mit Kindern in 
städtischen Einrichtungen oder Kitas der Wohlfahrtsverbände anzugleichen . 
 
2. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber übernimmt die Stadt Münster den 
Eigenanteil an den Betriebskosten der münsterschen Elterninitiativen. 
 
3. Die Übername der Kosten wird über die Vereine geregelt, die Regelungen der 
einkommensabhängigen Elternbeiträge bleiben unberührt. 
 
 
Begründung: 
 
Die sogenannten Eltern-Inis bieten reguläre Betreuungsplätze nach den gesetzlichen 
Vorgaben mit der Auflage, dass die Eltern der Kinder die mit der Mitgliedschaft des 
Trägervereins einhergehenden Pflichten zu erfüllen haben um den Betrieb der KiTa zu 
sichern. 
 
Die Entscheidung von Eltern für einen Betreuungsplatz in einer solchen Einrichtung und 
der damit verbundenen zusätzlichen Eigenleistung ist heute, mehr denn je, dem Mangel 
an Plätzen geschuldet. 
 
Zu 1) 
 
Ohne die von den Eltern der Kinder selbst erbrachten Leistungen ist der Betrieb dieser 
häufig eingruppigen Einrichtungen in der Innenstadt praktisch gar nicht möglich.  
 
Daher sind, spätestens seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, diese 
unentgeltlich erbrachten Leistungen als freiwillige und daher ehrenamtliche Tätigkeiten  
zu werten. 
 
Zu 2) 
 
Durch den akuten Mangel an Plätzen, insbesondere im U3 Bereich, hat die Stadt Münster 
bereits anderen Trägern – in absoluten wie relativen Zahlen - weit höhere

Zugeständnisse  bei den Kosten gemacht. 
Auch in den für die Stadt kostspieligsten Betreuungseinrichtungen, nämlich den eigenen, 
wird von den Eltern kein gesonderter Beitrag verlangt. 
 
Zu 3) 
 
Die Frage, ob es sich bei den Plätzen in Eltern-Inis um selbstbeschaffte 
Betreuungsplätze  handelt, mag juristisch komplex sein – als Annahme aber sicherlich 
nicht weit hergeholt. Die Übernahme der bislang von den Eltern zu tragenden Eigenanteils 
an den Betriebskosten ist daher nicht als Anerkennung der o.g. Leistungen zu betrachten, 
sondern als Erstattung zusätzlicher Kosten. 
 
Man kommt also unweigerlich zu dem Schluss, dass es keinen objektiven Grund gibt, 
ausgerechnet jene, welche besonderes Engagement, Initiative und Eigenverantwortung an 
den Tag legen, statt auf staatlich verbrieftem Recht per Klage zu beharren, doppelt zu 
Kasse gebeten werden. 
 
Die Regelung der Übername der Kosten des Vereins als Träger der Einrichtung scheint 
uns der einfachere Weg zu sein. 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Anlage A

3536 Zeichen

Anlage A zur V/0129/2019 
Kurzüberblick 
Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP beantragt die Übernahme des Eigenanteils an den Betriebskosten 
von Elterninitiativen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber. Bei Endscheidung für eine 
freiwilligen Bezuschussung entstünden der Stadt Münster jährlich zusätzliche Kosten i. H. v. rd. 
600.000 €. Es wird empfohlen, diese Kosten nicht grundsätzlich zu übernehmen.     
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Es gibt seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 01.08.2013 auch für 
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster greift 
die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 
0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsan-
spruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sicherzustellen und wei-
terhin sollen Tagesbetreuungsangebote für un-ter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote 
von bis zu 50 % ausgebaut werden. Hier wird die jährliche umgesetzte Planung dargestellt. 
Die IMS Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs- und Wissenschafts-, Forschungs- 
und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le-
bens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in 
der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ werden durch die Jugendhilfeplanung forciert. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Trägeranteile für die Elterninitiativen in Münster belaufen sich insgesamt p. a. auf rd. 600.000 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18 ff. KiBiz

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städt. Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzüge im 
Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner 
steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum 
noch deutlicher ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende 
Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster 
auch in Bezug auf die Kitaausbauplanung stellen muss. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Ta-
gesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt 
Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu 
tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsan-
spruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Ar-
beitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, 
Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-
freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsan-
geboten im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (2)

27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0129/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37