Mandari Insight

2677/2019

Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen - Ausbau der öffentlichen Grünflächen im 2. BA

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.11.2019, TOP 9.1.1

Anlage 3 Ausgleichsbegrünung im 2. BA

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Fortschritt Begrünung Sürther Feld

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Auswertung der Bürgerbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Ausgleichsbegrünung im 2. BA

1484 Zeichen

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9/1219

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6089 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2677/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen - Ausbau der öffentlichen Grünflächen im 2. BA 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die konkrete Ausgestaltung der öffentlichen Grünflä-
chen im Bereich des 2. Bauabschnittes Sürther Feld und beauftragt die Verwaltung mit der Umset-
zung auf der Grundlage der vorgelegten Ausführungsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von 
584.800 €. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   584.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  584.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   0 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 
 
Begründung: 
Für den Geltungsbereich des Baugebiets Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen (Bebauungsplan Nr. 
71380/03) hat der Ausschuss für Umwelt und Grün am 30.09.2010 das Grünplanungs-Konzept für die 
Ausgleichs- und Ersatzpflanzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Begrünungen dem 
Baufortschritt der einzelnen Bauabschnitte entsprechend sukzessiv umzusetzen (Beschlussvorlage 
2933/2010). Auf Basis dieses Beschlusses wurden in den vergangenen Jahren die Grünflächen ent-
lang der Hammerschmidtstraße, entlang „Am Feldrain“ und westlich der Feldhamsterstraße realisiert 
(Anlage 1). 
Nach Beendigung des 2. Bauabschnittes Sürther Feld (Hochbau und Straßenendausbau) erstellte ein 
externes Planungsbüro die Ausführungsplanung für die Begrünung (Anlage 1, grüner Bereich). Es 
handelt sich um: 
 die im rechtskräftigen Bebauungsplan als Ausgleichsmaßnahme M 3 festgesetzte öffentliche 
Grünfläche/Parkanlage nördlich des Feldweges, 
 die als Begrünungsmaßnahme M 10 festgesetzte öffentliche Grünfläche/Parkanlage nördlich 
des Feldweges, 
 die als Ausgleichsmaßnahme M 6 festgesetzte Baumreihe, 
 die als Ausgleichsmaßnahme M 5 festgesetzte Baumreihe und 
 den Spielplatz (in Anlage 1 als grüne Fläche gekennzeichnet). 
 
Am 24. November 2018 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die von einem Land-
schaftsarchitekturbüro erarbeitete Grünplanung vorgestellt wurde. Die Bürgerinnen und Bürger hatten 
Gelegenheit, ihre Anregungen und Änderungswünsche zu dem Projekt zu äußern (Anlage 2). Diese

3 
Bürgeranregungen wurden ausgewertet und von dem Landschaftsarchitekturbüro in die Ausfüh-
rungsplanung integriert, sofern dies möglich und sinnvoll war (Anlage 3).  
Diese überarbeitete Planung erfordert einen weiteren Beschluss, der aber wegen der lediglich lokalen 
Bedeutung nur von der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu fassen ist. 
Der Ausbau der Grünflächen ist für die Pflanzperiode 2019/2020 vorgesehen.  
Der Ausbau der Grünmaßnahmen im 3. Bauabschnitt südlich des Feldweges ist abhängig vom Bau-
fortschritt der Hochbaumaßnahmen und vom Straßenendausbau. Wenn alle Anschlusshöhen festste-
hen, wird die Grünplanung aufgenommen. 
 
Finanzierung 
Im 2. Bauabschnitt belaufen sich die aktualisierten Gesamtkosten der Grünmaßnahmen einschließlich 
des Honorars für den Landschaftsarchitekten auf 584.800,- €. Diesen Bedarf hat das Rechnungsprü-
fungsamt anerkannt (Anlage 4). Die Konkretisierung der Kostenberechnung von 2010 beinhaltet vor 
dem Hintergrund der zeitlichen Verzögerung in Folge einer intensiven Bürgerbeteiligung und einer 
notwendig gewordenen Bodenprofilierung nunmehr die aktuelle Baupreisentwicklung incl. Honorar-
aufwand.  
Im Teilfinanzplan 1301/Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Finanzstelle 
6700-1301-2-1006/Finanzposition 6700.578.5300.4, Grünzug Sürther Feld (Festwert) ist die Finanzie-
rung der Gesamtmaßnahme durch entsprechende Veranschlagung von Planwerten (2019 – 2022) 
gesichert. 
Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen werden über Grünausgleichskosten gemäß §§ 135 a – c 
BauGB refinanziert. Für den 1. und 2. BA wurden diese bereits größtenteils (per Ablösevereinbarung) 
erhoben. Die Kostenerhebung erfolgte auf Basis der Kostenberechnung 2010. 
Bei den Begrünungsmaßnahmen im Bereich M 10 werden/wurden Erschließungsbeiträge im Teilplan 
1201 Straßen, Wege, Plätze geltend gemacht, die nach Fertigstellung aller erschließungsbeitrags-
pflichtigen Maßnahmen durch Erschließungsbeiträge anteilig refinanziert werden.  
Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städt i-
schen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und 
Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der kon-
sumtiven Ergebnisrechnung an. Gleiches gilt analog für investive Einzahlungen, wie z.B. Zuschüsse, 
Ersatz- und Ausgleichsgelder, die gleichfalls einen Ertrag in der Ergebnisrechnung darstellen. Daher 
ist hier als haushaltsmäßige Auswirkung sowohl die Investition als auch die ergebniswirksame Belas-
tung auszuweisen.  
Im Rahmen des Haushalts 2019 incl. Mittelfristplanung ist der korrespondierende Festwertaufwand im 
Teilergebnisplan 1301 berücksichtigt. Die Mittelabflussplanung wurde analog der investiven Festwert-
planung angepasst.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Fortschritt Begrünung Sürther Feld 
Anlage 2 Auswertung der Bürgerbeteiligung 
Anlage 3 Ausgleichsbegrünung im 2. BA 
Anlage 4 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 4 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

1947 Zeichen

14 2. 20-07.019
Stellungnahme zur KOB
2019-1109 Ausgleichsbe-
grünung Sürther Feld,
2.BA.doc

Eingang 30 di 2019

MI Vorzimmer >
ol kanded
‚kai Stadt Köln M\

67 über Dezernat VI |

Ausgleichsbegrünung B-Plan Sürther Feld, Köln-Rodenkirchen

Hier: Kostenberechnung AR®
RPA-Nr.:  KOB 2019/1109 Eingang 31, Juli 2019 1
hier: Prüfung der Kostenberechnung Ior-am für Landschaftspflege
Eingereichte Kosten: 491.400,04 € (netto), 584.766,05 € (bdfto)nflächen

Bestätigte Kosten (gerundet); 491.400,00 € (netto), 584.800,00 € (brutto) 7 IQ,

(bei ca. 3,4 ha überarbeiteter Gesamtfläche entspricht dies Nettoausbaukosten von rund al

14,40 €/m?, inkl. Nebenkosten)

Dur sy

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den 2. Bauabschnitt der Ausgleichsbegrünung B-Plan Sürther Feld, Köln-Rodenkirchen
haben sie am 12.07.2019 die Kostenberechnung zur Prüfung eingereicht.

Die technisch wirtschaftliche Prüfung der Unterlagen ergab folgendes Ergebnis:

Es gibt keine Vorbehalte gegen die Fortsetzung der Maßnahme.

Die Kosten wurden von Ihnen sorgfältig ermittelt und mit den notwendigen Plänen, Berech-
nungen und Erläuterungen ergänzt.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 491.400,- Euro.
Diese Kosten schlüsseln sich auf in:

Baukosten: 440.000,- € (netto, gerundet)

Nebenkosten: 51.400,- € (netto, gerundet)

Gesamtkosten: 491.400,- € (netto, gerundet).
In den Nebenkosten enthalten sind die Planungs- und Bauüberwachungskosten.

Aufgrund der seit einiger Zeit feststellbaren starken klimatischen Veränderungen (trockenere
und heißere Sommer), empfehle ich, die zur Pflanzung vorgesehenen Gehölzarten auf ihre
Klimaeignung zu überprüfen.

Auch die Dauer und der Umfang der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege insbesondere
hinsichtlich der Wässerungsgänge, sollten überprüft und gegebenenfalls an die sich ändern-
den klimatischen Bedingungen angepasst werden.

. Moses

Anlagen: Geprüfte Kosterberechnung

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Fortschritt Begrünung Sürther Feld

645 Zeichen

M1
M1
M3
M3
M11M11
M10
M10
M10
M10
M10
M10
M5M5 M7M2
M6
Spielplatz
PROJEKT
PLANINHALTDATUM0$‰67$%
3/$1*5g‰(BEARBEITUNG
PLANNUMMERŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ
hEHUVLFKWVSODQ%DXIRUWVFKULWW6UWKHU)HOG5RGHQNLUFKHQJHPl‰.RVWHQEHUHFKQXQJB-Plan Nr. 71380/03DIN A2Weiershausen1 : 3.00016.07.2019
Ausbau 2013 - M1 Nord, abgerechnetƵƐďĂƵϮϬϭϲͲZĞƐƚĨůćĐŚĞDϭ͕DϮ͕DϳƵŶĚDϭϬŝŵĞƌĞŝĐŚĚĞƐϭ͘ƵƐďĂƵϮϬϭϵͬϮϬͲDϯŶƂƌĚůŝĐŚ&ĞůĚǁĞŐ͕Dϱ͕Dϲ͕DϭϬŝŵĞƌĞŝĐŚdes 2.BA und Raseneinsaat Spielplatz
ƵƐŐůĞŝĐŚƐĨůćĐŚĞŶŐĞŵćƘ<ŽƐƚĞŶďĞƌĞĐŚŶƵŶŐϮϬϭϬƵŶĚĞŐƌƺŶƵŶŐ^ƺƌƚŚĞƌ&ĞůĚ͕ZŽĚĞŶŬŝƌĐŚĞŶ
Ausbau im 3.BA nach BaufortschrittM1M10M3
Meter2001000

Anlage 2 Auswertung der Bürgerbeteiligung

11888 Zeichen

1 
 
Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, Planung der öffentlichen Grünflächen 
hier: Auswertung der Bürgerbeteiligung am 24.November 2018 
 
Ort Bürgeranregung Stellungnahme der 
Verwaltung 
M10  Wegeführung   
 
 
 
 
Westseite 
Zitronen-
falterstr.  
 
Fußweg so weit wie möglich von 
den Grundstücken weg 
 
 
 
 
Der neue Weg dient als sicherer 
Schulweg und zur Anbindung 
des Wohngebietes ins Grüne. 
Der Wegeverlauf wird so geführt, 
dass Trampelpfade verhindert 
werden. 
 
Wegeführung von den 
Grundstücksgrenzen zum 
Schulgelände verlegen, mind. 10 
Meter 
Weg hinter den Reihenhäusern 
Zitronenfalterstr. bitte mittig 
verlaufen lassen 
Positiv auch für Wegbenutzer 
Weg direkt neben bestehenden 
Trampelpfad ganz links,  
Querverbindung zwischen zw. 38 
und 40 als Gabelung 
 
 
 
 
 
 
 
Süd-
westlicher  
Bereich 
M10 
Wegeführung dem existierenden 
Trampelpfad (Zw. Garagen und 
TVR anpassen (wird genutzt zur 
Kita, Straßenbahn, TVR..). 
 
 
 
 
 
Die Wegeführung des geplanten 
Wegs wird im 3. BA Sürther Feld 
fortgeführt. 
Der derzeit bestehende Weg auf 
der Leitungstrasse bleibt 
erhalten, er befindet sich 
außerhalb des Bebauungs-
plangebietes 
Fußweg südwestliches Ende: 
schnelle Verbindung Richtung 
Bahnhaltestelle (ähnlich jetzigem 
Trampelpfad) 
Direkter Weg Zitronenfalterstraße 
zum Vereinsheim TV 
Rodenkirchen/ Gesamtschule, 
sonst entsteht neuer Weg in 
Grünfläche 
Dieser Weg wird derzeit anders 
genutzt: 
Richtung Michaelshoven 
Straßenbahn,  
sollte in Richtung geändert 
werden 
 Ausreichend Mülleimer mit 
Hundekottütenhalter 
Nach Fertigstellung der 
Grünanlagen werden von den 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
Mülleimer mit 
Hundekottütenhalter an den 
Eingängen zur Grünanlage 
eingebaut 
 Bitte unbedingt getrennte 
Fahrradwege für die Schulkinder 
und auch für alle-natürlich 
 
Ein getrennter Radwegausbau ist 
nicht vorgesehen.

2 
 
 
 
M10  Bepflanzung   
 
 
 
 
 
 
 
Westseite 
Zitronen-
falterstr.  
 
Essbare Bäume +Sträucher  
Roßkastanie, Walnüsse, 
Haselnüsse etc. 
 
Es werden Esskastanien, 
Walnüsse und Haselsträucher 
gepflanzt 
Bitte essbare Gehölze (Kein 
Obst) Sträucher +Bäume 
Abstimmung mit Ernährungsrat 
bzw. Konzept essbare Stadt 
Die Vorgaben des 
Bebauungsplans werden 
berücksichtigt.  
Weitere Abstimmungen 
verzögern die Umsetzung. 
Weg weg von 
Grundstücksgrenze und 
Strauchpflanzungen zusätzlich 
an Häusern  
Die Vorgaben des 
Bebauungsplans werden 
berücksichtigt. Die 
Grundstückseigentümer müssen 
bei Bedarf selbst für eventuellen 
Sichtschutz sorgen. 
Bäume gleichmäßiger verteilen, 
keine Bäume vor geplantem 
Schulanbau? 
Entlang der Grundstücksgrenze 
zum Schulgelände verläuft eine 
Gastrasse, deren 
Sicherheitsbereich 6 Meter 
beträgt 
Sofern ausreichend Platz 
vorhanden ist, werden 
Stammbüsche gepflanzt  
als Sichtschutz zur Schule 
Begrünung vor 
Häusern(Zitronenfalterstraße) 
46-52 fehlt 
Hier ist der Platz für 
Strauchpflanzungen nicht 
ausreichend, es entstehen 
Angsträume, wenn der 
Wegeverlauf nicht einsehbar ist.  
 
 
 
 
 
 
Südöstlich 
Zitronen-
falterstr. 
 
Hinter den Häusern/ Gärten der 
Zitronenfalterstr bitte versuchen, 
das natürlich gewachsene 
Wäldchen im Groben 
„Wiederherzustellen“. 
Es ist klar, dass der Wildwuchs 
nicht erhalten werden kann. Bitte 
aber viele Bäume und Sträucher 
(mehr als in der jetzigen Planung 
pflanzen) Sichtschutz auch hinter 
XX und am Radweg. Es sind 
wieder viele Vögel dort gewesen. 
 
 
 
 
 
 
Einzelne Birken werden erhalten 
und durch Strauchpflanzungen 
ergänzt. Der Wunsch wird 
weitestgehend berücksichtigt, 
allerdings ist die Gesamtgröße 
aller Strauchpflanzungen im 
Bebauungsplan vorgegeben.  
 
Die Strauchpflanzung in Richtung 
des neuen Fahrradweges 
zulaufen lassen und

3 
 
Den geplanten Baum Richtung 
Grundstücke verschieben  
 
 Oberflächenentwässerung   
 
 
Westseite 
Zitronen-
falterstr.  
 
Stark verdichteter, lehmiger 
Boden, kein Versickern von 
Regenwasser möglich 
Ergebnis: Staunässe, Pfützen-
bildung auf den Grundstücken 
Gefälle verläuft Richtung 
Bebauung tiefste Punkte liegen 
an den Grundstücksgrenzen 
Gefälle muss geändert werden 
 
 
 
 
 
Bei der Bodenbearbeitung wird 
die notwendige Entwässerung 
berücksichtigt. 
 
Gewährleistung von Absickerung 
bei (Stark-) regen, Boden ist sehr 
lehmiger und gepresster Boden  
 Eingezäunte 
Hundefreilauffläche  
 
 Viele Hunde im Viertel,  
Bitte Hundelauffläche (umzäunt) 
z.B. 30 x 50 m  
Es existieren ausgewiesene 
Hundefreilaufflächen im Bezirk, 
nächste: Marienburg zwischen 
Militärringstraße, zum 
forstbotanischen Garten Größe 
30.000 m². 
Das Sürther Feld bietet nicht 
genug Raum für Hundefreilauf, 
eine Einzäunung wird nicht 
erfolgen  
 Spielmöglichkeiten für Kinder   
 
südlich 
Zitronen-
falterstr.  
 
Nicht nur Kinderspielplätze für 
Kleinkinder. 
Bau einer Skaterbahn als 
Begegnungsort für alle 
Altersgruppen  
Zur Nutzung und für Freunde 
beim Zuschauen. Pläne zu 
Größe, Kosten und Firma, die 
ausführt, liegen vor. 
 
 
 
Die Ausgestaltung des 
Kinderspielplatzes liegt in der 
Zuständigkeit vom Amt für 
Kinder, Jugend und Familie   
Im Jahr 2019 wird in 
Vorbereitung auf die Spielplatz-
planung eine gesonderte 
Kinderbefragung durchgeführt.  
 
Im westlichen Grünzug ist im 
Bereich des 3. Bauabschnitts 
zwischen Bildungslandschaft und 
Wohnbebauungs eine Fläche als 
Bolzplatz ausgewiesen und 
planungsrechtlich gesichert. 
 
 Bolzplatz  
 
 
 
 
 
 
Süd-
westlicher  
Bereich 
M10 
Während Spielplätze 
ausreichend vorhanden sind , 
fehlt dringend ein Bolzplatz für 
ältere Kinder 
Bolzplätze nicht zu nah an 
Wohnhäuser, speziell in diesem 
Bereich ist schon eine enorme 
Lärmbelästigung und Sportplätze 
Vorschlag: in den großen 
Freiflächen einfach eine glatte 
Fläche gestalten

4 
 
Bei Planung der Bäume, 
Sträucher und des Niveaus eine 
Wiesenfläche lassen, die faktisch 
zum Ballspielen etc. genutzt 
werden kann (Da Bolzplatz im 3. 
BA erst in vielen Jahren kommt) 
 
Eine Ballspielfläche kann aus 
baurechtlichen Gründen nicht 
angelegt werden.  
Die Anordnung der im 
Bebauungsplan vorgegebenen 
Anzahl von Bäumen und 
Strauchgruppen wird freie 
Rasenflächen ermöglichen. 
Bewegungsparcours   
Trimm-Stationen, 
Bewegungsparcour (vgl. 
Decksteiner Weiher in Sülz) 
Dies ist mit dem Ausbau der 
Grünfläche nicht finanzierbar. 
Mittelfristig soll aber in der 
Sportanlage Sürther Feld ein 
vereinsungebundenes 
öffentliches Sportangebot 
realisiert werden. 
Bitte auch die ältere Generation 
berücksichtigen: 
Fitnessgeräte, Bouleplatz, Bänke 
 
 Ein Streichelzoo in 
Zusammenarbeit mit 
Michaelshoven 
 
Nicht realisierbar 
 Die Ausgleichsflächen sind 
Ausgleich für Versiegelung 
Keine versiegelten Flächen in 
diesen Ausgleichsbereichen 
Im Bebauungsplan ist der 
westliche Grünzug nicht als 
Ausgleichsfläche, sondern als 
Begrünungsmaßnahme 
festgesetzt

5 
 
M3  Wege   
Nördl. 
Tausend-
schönweg 
Aktueller provisorischer Weg 
(Ehemalige Baustraße) schnell 
verengen, es fahren immer 
wieder Autos durch 
 
Wege werden in einer Breite 
von 3 Metern angelegt,  
der Weg in der Grünanlage wird 
gegen Befahren abgepollert. 
Südöstlich 
Goldnessel-
weg 
Weg zum alten Rheinarm 
verlegen 
 
 
Wegen der Einbindung in das 
Landschaftsbild kann der Weg 
nicht innerhalb der 
Ausgleichsfläche Richtung Feld 
verschoben werden 
Ostseite 
Tausend-
schönweg 
Weg versetzen von den Gärten 
Richtung rote Planungslinie 
(viele Einbrüche derzeit) 
Ausspähen verhindern) auch 
durch Büsche an Wegen 
 Bepflanzung   
Goldnessel- 
Weg/ Tausend- 
schönweg 
 
Sträucher entlang der Wege als 
Sichtschutz + Sicherheitsschutz 
Im Bebauungsplan sind keine 
Strauchpflanzungen vorgesehen 
 
Sichtschutz kann auf den 
Privatgrundstücken realisiert 
werden 
Südöstlich 
Goldnessel-
weg 
Die aktuelle Planung der 
Vogelkirschen verdeckt die 
Sicht vom Küchenfenster auf 
Feld, Bitte die Position des 
Baumes einige Metern weiter 
südlich verschieben. 
 
Wird berücksichtigt, sofern 
keine Hinderungsgründe 
bestehen 
Westseite 
Tausend- 
Schönweg 
 
Sträucher Sichtschutz hinter 
Bushaltestelle mehr Bäume  
4-stöckiger MFH an Sürther 
Feldallee … 
 
Im Bebauungsplan sind keine 
Strauchpflanzungen vorgesehen 
 
Sichtschutz kann auf den 
Privatgrundstücken realisiert 
werden 
Tausend- 
Schönweg 
    
Auf Langgraswiese bitte 
Obstbaum/ Nuss (Statt 
Hainbuche oder Vogelkirsche), 
Angebot: Baumpatenschaft 
 
 
Es können Walnussbäume und 
Esskastanien gepflanzt werden, 
Obstbäume, die einen 
regemäßigen Schnitt benötigen, 
sind nicht vorgesehen 
 
Hecken können auf den privaten 
Grundstücken gepflanzt werden, 
der Bebauungsplan sieht 
Bäume und Langgraswiese vor 
 
 Hecke am Zaun (1,20-1,40) 
 
 
Ostseite 
Tausend-
schönweg  
Aufgrund der fehlenden 
Möglichkeit den Weg (wegen 
der Grundstücksgrenze weiter 
Richtung Feld zu verschieben 
bitten wir um Heckenbe-
pflanzung am Wegesrand 
Richtung Gartenseite 
Hecken können auf den privaten 
Grundstücken gepflanzt werden, 
der Bebauungsplan sieht 
Bäume und Langgraswiese vor 
Einige Bäume werden als 
Stammbüsche gepflanzt.

6 
 
 Neben Baumpflanzungen auch 
Strauchbereiche als Nistplätze 
für Vögel und Insekten 
keine Strauchpflanzungen 
Bebauungsplan setzt Bäume 
und Langgraswiese fest. 
Einige Bäume werden als 
Stammbüsche gepflanzt 
 Neben Bäumen auch Sträucher 
(Beispiel Mönchshof) 
anpflanzen. 
Nicht nur am Weg auch auf dem 
Gelände eine Topographie mit 
Höhen+Tiefen+ Pflanzen und 
Bäumen schaffen 
Geländemodellierung kann in 
der Ausgleichsfläche nicht 
realisiert werden 
 
 
Ostseite 
Butterblumen-
weg 
Der vorgestellte Plan sieht vor, 
dass auf Höhe unseres Hauses 
zwei Bäume feldseitig gepflanzt 
werden. Wir wären Ihnen sehr 
dankbar, wenn Sie den 
nördlichen der beiden Bäume 
woanders verorten könnten, so 
dass sich nicht zwei Bäume vor 
unserem Garten befinden. Mit 
dem südlichen Baum…sind wir 
einverstanden. 
Wird berücksichtigt, sofern 
keine Hinderungsgründe 
bestehen 
Südöstlich 
Tausend-
schönweg 
Bitte Bäume und Hecken 
zwischen die enge Bebauung 
(Privatsphäre) 
 
Sichtschutz kann auf den 
Privatgrundstücken realisiert 
werden 
Evtl. können Stammbüsche 
gepflanzt werden 
Südwestlich 
Butterblumen-
weg  
Bäume & Sträucher als 
Sichtschutz Butterblumenweg/ 
Sürtherfeldallee, Bäume 
gleichmäßiger verteilen 
Südl. Butter-
blumenweg 
Langgraswiese: Bitte Boden 
umbrechen, Disteln 
gegebenenfalls Sträucher  
Bebauungsplan setzt Bäume 
und Langgraswiese fest. 
Durch die Pflegemaßnahmen 
werden die Disteln dezimiert. 
 
 
 
 
 Bodenniveau und 
Oberflächenwasser  
 
Nordseite  
Tausend- 
schönweg 
 
Angleichung Höhenniveau an 
Gartenhöhe 
 
 
Die öffentliche Grünanlage wird 
auf gewachsenem Gelände 
ausgebaut, dieses wird nicht 
abgetragen.  
Über eine Bodenprofilierung 
wird erreicht, dass Starkregen 
innerhalb der Grünfläche 
abfließt. 
Tausend- 
schönweg 
 
Schutz vor Oberflächenwasser 
Mail vom 07.02.18  
Westl. 
Tausend- 
schönweg 
Mulde zu Grundstücken für 
Regenwasser 
Angleichung Höhenprofil zu

7 
 
 Gärten Einige Grundstücke liegen tiefer 
und wurden nicht aufgefüllt, um 
Kosten zu sparen.  
Hier muss von Privat der 
Übergang zur städtischen 
Grünanlage durch Einbau von 
Winkelstützen erfolgen. 
Die Stadt kann das nicht 
kompensieren. 
 
Süd- östl. 
Tausend-
schönweg  
Haus +Garten liegt ca. 1Meter 
tiefer als öffentl. Grünfläche 
Bitte bei der Abwassergrube 
bedenken, dass das Wasser 
nicht übertreten und in die 
Gärten laufen kann. 
Goldnesselweg/ 
Tausend- 
schönweg 
 
Topologie mit leichten Hügeln 
und Senken zwischen 
Goldnesselweg und 
Tausendschönweg 
 
Keine künstlichen Hügel 
  Probleme mit privaten 
Pflanzungen und Einbauten 
auf städtischen Grundstücken 
 
  Private Pflanzung auf 
städtischen Grundstücken 
müssen entfernt werden 
  Private Abstellflächen für 
Mülltonnen und Kinderspiel in 
Ausgleichsflächen 
widersprechen den 
Festsetzungen des 
Bebauungsplans und müssen 
entfernt werden

Beratungsverlauf (2)

10.10.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2677/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.09.2019
Erstellt
06.08.2019 09:36