2677/2019
Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen - Ausbau der öffentlichen Grünflächen im 2. BA
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Anlage 3 Ausgleichsbegrünung im 2. BA
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2677/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen - Ausbau der öffentlichen Grünflächen im 2. BA Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die konkrete Ausgestaltung der öffentlichen Grünflä- chen im Bereich des 2. Bauabschnittes Sürther Feld und beauftragt die Verwaltung mit der Umset- zung auf der Grundlage der vorgelegten Ausführungsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von 584.800 €. Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 584.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 584.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 0 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für den Geltungsbereich des Baugebiets Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen (Bebauungsplan Nr. 71380/03) hat der Ausschuss für Umwelt und Grün am 30.09.2010 das Grünplanungs-Konzept für die Ausgleichs- und Ersatzpflanzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Begrünungen dem Baufortschritt der einzelnen Bauabschnitte entsprechend sukzessiv umzusetzen (Beschlussvorlage 2933/2010). Auf Basis dieses Beschlusses wurden in den vergangenen Jahren die Grünflächen ent- lang der Hammerschmidtstraße, entlang „Am Feldrain“ und westlich der Feldhamsterstraße realisiert (Anlage 1). Nach Beendigung des 2. Bauabschnittes Sürther Feld (Hochbau und Straßenendausbau) erstellte ein externes Planungsbüro die Ausführungsplanung für die Begrünung (Anlage 1, grüner Bereich). Es handelt sich um: die im rechtskräftigen Bebauungsplan als Ausgleichsmaßnahme M 3 festgesetzte öffentliche Grünfläche/Parkanlage nördlich des Feldweges, die als Begrünungsmaßnahme M 10 festgesetzte öffentliche Grünfläche/Parkanlage nördlich des Feldweges, die als Ausgleichsmaßnahme M 6 festgesetzte Baumreihe, die als Ausgleichsmaßnahme M 5 festgesetzte Baumreihe und den Spielplatz (in Anlage 1 als grüne Fläche gekennzeichnet). Am 24. November 2018 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die von einem Land- schaftsarchitekturbüro erarbeitete Grünplanung vorgestellt wurde. Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, ihre Anregungen und Änderungswünsche zu dem Projekt zu äußern (Anlage 2). Diese 3 Bürgeranregungen wurden ausgewertet und von dem Landschaftsarchitekturbüro in die Ausfüh- rungsplanung integriert, sofern dies möglich und sinnvoll war (Anlage 3). Diese überarbeitete Planung erfordert einen weiteren Beschluss, der aber wegen der lediglich lokalen Bedeutung nur von der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu fassen ist. Der Ausbau der Grünflächen ist für die Pflanzperiode 2019/2020 vorgesehen. Der Ausbau der Grünmaßnahmen im 3. Bauabschnitt südlich des Feldweges ist abhängig vom Bau- fortschritt der Hochbaumaßnahmen und vom Straßenendausbau. Wenn alle Anschlusshöhen festste- hen, wird die Grünplanung aufgenommen. Finanzierung Im 2. Bauabschnitt belaufen sich die aktualisierten Gesamtkosten der Grünmaßnahmen einschließlich des Honorars für den Landschaftsarchitekten auf 584.800,- €. Diesen Bedarf hat das Rechnungsprü- fungsamt anerkannt (Anlage 4). Die Konkretisierung der Kostenberechnung von 2010 beinhaltet vor dem Hintergrund der zeitlichen Verzögerung in Folge einer intensiven Bürgerbeteiligung und einer notwendig gewordenen Bodenprofilierung nunmehr die aktuelle Baupreisentwicklung incl. Honorar- aufwand. Im Teilfinanzplan 1301/Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Finanzstelle 6700-1301-2-1006/Finanzposition 6700.578.5300.4, Grünzug Sürther Feld (Festwert) ist die Finanzie- rung der Gesamtmaßnahme durch entsprechende Veranschlagung von Planwerten (2019 – 2022) gesichert. Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen werden über Grünausgleichskosten gemäß §§ 135 a – c BauGB refinanziert. Für den 1. und 2. BA wurden diese bereits größtenteils (per Ablösevereinbarung) erhoben. Die Kostenerhebung erfolgte auf Basis der Kostenberechnung 2010. Bei den Begrünungsmaßnahmen im Bereich M 10 werden/wurden Erschließungsbeiträge im Teilplan 1201 Straßen, Wege, Plätze geltend gemacht, die nach Fertigstellung aller erschließungsbeitrags- pflichtigen Maßnahmen durch Erschließungsbeiträge anteilig refinanziert werden. Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städt i- schen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der kon- sumtiven Ergebnisrechnung an. Gleiches gilt analog für investive Einzahlungen, wie z.B. Zuschüsse, Ersatz- und Ausgleichsgelder, die gleichfalls einen Ertrag in der Ergebnisrechnung darstellen. Daher ist hier als haushaltsmäßige Auswirkung sowohl die Investition als auch die ergebniswirksame Belas- tung auszuweisen. Im Rahmen des Haushalts 2019 incl. Mittelfristplanung ist der korrespondierende Festwertaufwand im Teilergebnisplan 1301 berücksichtigt. Die Mittelabflussplanung wurde analog der investiven Festwert- planung angepasst. Anlagen Anlage 1 Fortschritt Begrünung Sürther Feld Anlage 2 Auswertung der Bürgerbeteiligung Anlage 3 Ausgleichsbegrünung im 2. BA Anlage 4 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 4 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
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14 2. 20-07.019 Stellungnahme zur KOB 2019-1109 Ausgleichsbe- grünung Sürther Feld, 2.BA.doc Eingang 30 di 2019 MI Vorzimmer > ol kanded ‚kai Stadt Köln M\ 67 über Dezernat VI | Ausgleichsbegrünung B-Plan Sürther Feld, Köln-Rodenkirchen Hier: Kostenberechnung AR® RPA-Nr.: KOB 2019/1109 Eingang 31, Juli 2019 1 hier: Prüfung der Kostenberechnung Ior-am für Landschaftspflege Eingereichte Kosten: 491.400,04 € (netto), 584.766,05 € (bdfto)nflächen Bestätigte Kosten (gerundet); 491.400,00 € (netto), 584.800,00 € (brutto) 7 IQ, (bei ca. 3,4 ha überarbeiteter Gesamtfläche entspricht dies Nettoausbaukosten von rund al 14,40 €/m?, inkl. Nebenkosten) Dur sy Sehr geehrte Damen und Herren, für den 2. Bauabschnitt der Ausgleichsbegrünung B-Plan Sürther Feld, Köln-Rodenkirchen haben sie am 12.07.2019 die Kostenberechnung zur Prüfung eingereicht. Die technisch wirtschaftliche Prüfung der Unterlagen ergab folgendes Ergebnis: Es gibt keine Vorbehalte gegen die Fortsetzung der Maßnahme. Die Kosten wurden von Ihnen sorgfältig ermittelt und mit den notwendigen Plänen, Berech- nungen und Erläuterungen ergänzt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 491.400,- Euro. Diese Kosten schlüsseln sich auf in: Baukosten: 440.000,- € (netto, gerundet) Nebenkosten: 51.400,- € (netto, gerundet) Gesamtkosten: 491.400,- € (netto, gerundet). In den Nebenkosten enthalten sind die Planungs- und Bauüberwachungskosten. Aufgrund der seit einiger Zeit feststellbaren starken klimatischen Veränderungen (trockenere und heißere Sommer), empfehle ich, die zur Pflanzung vorgesehenen Gehölzarten auf ihre Klimaeignung zu überprüfen. Auch die Dauer und der Umfang der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege insbesondere hinsichtlich der Wässerungsgänge, sollten überprüft und gegebenenfalls an die sich ändern- den klimatischen Bedingungen angepasst werden. . Moses Anlagen: Geprüfte Kosterberechnung Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Fortschritt Begrünung Sürther Feld
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M1 M1 M3 M3 M11M11 M10 M10 M10 M10 M10 M10 M5M5 M7M2 M6 Spielplatz PROJEKT PLANINHALTDATUM0$67$% 3/$1*5g(BEARBEITUNG PLANNUMMERŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ hEHUVLFKWVSODQ%DXIRUWVFKULWW6UWKHU)HOG5RGHQNLUFKHQJHPl.RVWHQEHUHFKQXQJB-Plan Nr. 71380/03DIN A2Weiershausen1 : 3.00016.07.2019 Ausbau 2013 - M1 Nord, abgerechnetƵƐďĂƵϮϬϭϲͲZĞƐƚĨůćĐŚĞDϭ͕DϮ͕DϳƵŶĚDϭϬŝŵĞƌĞŝĐŚĚĞƐϭ͘ƵƐďĂƵϮϬϭϵͬϮϬͲDϯŶƂƌĚůŝĐŚ&ĞůĚǁĞŐ͕Dϱ͕Dϲ͕DϭϬŝŵĞƌĞŝĐŚdes 2.BA und Raseneinsaat Spielplatz ƵƐŐůĞŝĐŚƐĨůćĐŚĞŶŐĞŵćƘ<ŽƐƚĞŶďĞƌĞĐŚŶƵŶŐϮϬϭϬƵŶĚĞŐƌƺŶƵŶŐ^ƺƌƚŚĞƌ&ĞůĚ͕ZŽĚĞŶŬŝƌĐŚĞŶ Ausbau im 3.BA nach BaufortschrittM1M10M3 Meter2001000
Anlage 2 Auswertung der Bürgerbeteiligung
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1
Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, Planung der öffentlichen Grünflächen
hier: Auswertung der Bürgerbeteiligung am 24.November 2018
Ort Bürgeranregung Stellungnahme der
Verwaltung
M10 Wegeführung
Westseite
Zitronen-
falterstr.
Fußweg so weit wie möglich von
den Grundstücken weg
Der neue Weg dient als sicherer
Schulweg und zur Anbindung
des Wohngebietes ins Grüne.
Der Wegeverlauf wird so geführt,
dass Trampelpfade verhindert
werden.
Wegeführung von den
Grundstücksgrenzen zum
Schulgelände verlegen, mind. 10
Meter
Weg hinter den Reihenhäusern
Zitronenfalterstr. bitte mittig
verlaufen lassen
Positiv auch für Wegbenutzer
Weg direkt neben bestehenden
Trampelpfad ganz links,
Querverbindung zwischen zw. 38
und 40 als Gabelung
Süd-
westlicher
Bereich
M10
Wegeführung dem existierenden
Trampelpfad (Zw. Garagen und
TVR anpassen (wird genutzt zur
Kita, Straßenbahn, TVR..).
Die Wegeführung des geplanten
Wegs wird im 3. BA Sürther Feld
fortgeführt.
Der derzeit bestehende Weg auf
der Leitungstrasse bleibt
erhalten, er befindet sich
außerhalb des Bebauungs-
plangebietes
Fußweg südwestliches Ende:
schnelle Verbindung Richtung
Bahnhaltestelle (ähnlich jetzigem
Trampelpfad)
Direkter Weg Zitronenfalterstraße
zum Vereinsheim TV
Rodenkirchen/ Gesamtschule,
sonst entsteht neuer Weg in
Grünfläche
Dieser Weg wird derzeit anders
genutzt:
Richtung Michaelshoven
Straßenbahn,
sollte in Richtung geändert
werden
Ausreichend Mülleimer mit
Hundekottütenhalter
Nach Fertigstellung der
Grünanlagen werden von den
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
Mülleimer mit
Hundekottütenhalter an den
Eingängen zur Grünanlage
eingebaut
Bitte unbedingt getrennte
Fahrradwege für die Schulkinder
und auch für alle-natürlich
Ein getrennter Radwegausbau ist
nicht vorgesehen.
2
M10 Bepflanzung
Westseite
Zitronen-
falterstr.
Essbare Bäume +Sträucher
Roßkastanie, Walnüsse,
Haselnüsse etc.
Es werden Esskastanien,
Walnüsse und Haselsträucher
gepflanzt
Bitte essbare Gehölze (Kein
Obst) Sträucher +Bäume
Abstimmung mit Ernährungsrat
bzw. Konzept essbare Stadt
Die Vorgaben des
Bebauungsplans werden
berücksichtigt.
Weitere Abstimmungen
verzögern die Umsetzung.
Weg weg von
Grundstücksgrenze und
Strauchpflanzungen zusätzlich
an Häusern
Die Vorgaben des
Bebauungsplans werden
berücksichtigt. Die
Grundstückseigentümer müssen
bei Bedarf selbst für eventuellen
Sichtschutz sorgen.
Bäume gleichmäßiger verteilen,
keine Bäume vor geplantem
Schulanbau?
Entlang der Grundstücksgrenze
zum Schulgelände verläuft eine
Gastrasse, deren
Sicherheitsbereich 6 Meter
beträgt
Sofern ausreichend Platz
vorhanden ist, werden
Stammbüsche gepflanzt
als Sichtschutz zur Schule
Begrünung vor
Häusern(Zitronenfalterstraße)
46-52 fehlt
Hier ist der Platz für
Strauchpflanzungen nicht
ausreichend, es entstehen
Angsträume, wenn der
Wegeverlauf nicht einsehbar ist.
Südöstlich
Zitronen-
falterstr.
Hinter den Häusern/ Gärten der
Zitronenfalterstr bitte versuchen,
das natürlich gewachsene
Wäldchen im Groben
„Wiederherzustellen“.
Es ist klar, dass der Wildwuchs
nicht erhalten werden kann. Bitte
aber viele Bäume und Sträucher
(mehr als in der jetzigen Planung
pflanzen) Sichtschutz auch hinter
XX und am Radweg. Es sind
wieder viele Vögel dort gewesen.
Einzelne Birken werden erhalten
und durch Strauchpflanzungen
ergänzt. Der Wunsch wird
weitestgehend berücksichtigt,
allerdings ist die Gesamtgröße
aller Strauchpflanzungen im
Bebauungsplan vorgegeben.
Die Strauchpflanzung in Richtung
des neuen Fahrradweges
zulaufen lassen und
3
Den geplanten Baum Richtung
Grundstücke verschieben
Oberflächenentwässerung
Westseite
Zitronen-
falterstr.
Stark verdichteter, lehmiger
Boden, kein Versickern von
Regenwasser möglich
Ergebnis: Staunässe, Pfützen-
bildung auf den Grundstücken
Gefälle verläuft Richtung
Bebauung tiefste Punkte liegen
an den Grundstücksgrenzen
Gefälle muss geändert werden
Bei der Bodenbearbeitung wird
die notwendige Entwässerung
berücksichtigt.
Gewährleistung von Absickerung
bei (Stark-) regen, Boden ist sehr
lehmiger und gepresster Boden
Eingezäunte
Hundefreilauffläche
Viele Hunde im Viertel,
Bitte Hundelauffläche (umzäunt)
z.B. 30 x 50 m
Es existieren ausgewiesene
Hundefreilaufflächen im Bezirk,
nächste: Marienburg zwischen
Militärringstraße, zum
forstbotanischen Garten Größe
30.000 m².
Das Sürther Feld bietet nicht
genug Raum für Hundefreilauf,
eine Einzäunung wird nicht
erfolgen
Spielmöglichkeiten für Kinder
südlich
Zitronen-
falterstr.
Nicht nur Kinderspielplätze für
Kleinkinder.
Bau einer Skaterbahn als
Begegnungsort für alle
Altersgruppen
Zur Nutzung und für Freunde
beim Zuschauen. Pläne zu
Größe, Kosten und Firma, die
ausführt, liegen vor.
Die Ausgestaltung des
Kinderspielplatzes liegt in der
Zuständigkeit vom Amt für
Kinder, Jugend und Familie
Im Jahr 2019 wird in
Vorbereitung auf die Spielplatz-
planung eine gesonderte
Kinderbefragung durchgeführt.
Im westlichen Grünzug ist im
Bereich des 3. Bauabschnitts
zwischen Bildungslandschaft und
Wohnbebauungs eine Fläche als
Bolzplatz ausgewiesen und
planungsrechtlich gesichert.
Bolzplatz
Süd-
westlicher
Bereich
M10
Während Spielplätze
ausreichend vorhanden sind ,
fehlt dringend ein Bolzplatz für
ältere Kinder
Bolzplätze nicht zu nah an
Wohnhäuser, speziell in diesem
Bereich ist schon eine enorme
Lärmbelästigung und Sportplätze
Vorschlag: in den großen
Freiflächen einfach eine glatte
Fläche gestalten
4
Bei Planung der Bäume,
Sträucher und des Niveaus eine
Wiesenfläche lassen, die faktisch
zum Ballspielen etc. genutzt
werden kann (Da Bolzplatz im 3.
BA erst in vielen Jahren kommt)
Eine Ballspielfläche kann aus
baurechtlichen Gründen nicht
angelegt werden.
Die Anordnung der im
Bebauungsplan vorgegebenen
Anzahl von Bäumen und
Strauchgruppen wird freie
Rasenflächen ermöglichen.
Bewegungsparcours
Trimm-Stationen,
Bewegungsparcour (vgl.
Decksteiner Weiher in Sülz)
Dies ist mit dem Ausbau der
Grünfläche nicht finanzierbar.
Mittelfristig soll aber in der
Sportanlage Sürther Feld ein
vereinsungebundenes
öffentliches Sportangebot
realisiert werden.
Bitte auch die ältere Generation
berücksichtigen:
Fitnessgeräte, Bouleplatz, Bänke
Ein Streichelzoo in
Zusammenarbeit mit
Michaelshoven
Nicht realisierbar
Die Ausgleichsflächen sind
Ausgleich für Versiegelung
Keine versiegelten Flächen in
diesen Ausgleichsbereichen
Im Bebauungsplan ist der
westliche Grünzug nicht als
Ausgleichsfläche, sondern als
Begrünungsmaßnahme
festgesetzt
5
M3 Wege
Nördl.
Tausend-
schönweg
Aktueller provisorischer Weg
(Ehemalige Baustraße) schnell
verengen, es fahren immer
wieder Autos durch
Wege werden in einer Breite
von 3 Metern angelegt,
der Weg in der Grünanlage wird
gegen Befahren abgepollert.
Südöstlich
Goldnessel-
weg
Weg zum alten Rheinarm
verlegen
Wegen der Einbindung in das
Landschaftsbild kann der Weg
nicht innerhalb der
Ausgleichsfläche Richtung Feld
verschoben werden
Ostseite
Tausend-
schönweg
Weg versetzen von den Gärten
Richtung rote Planungslinie
(viele Einbrüche derzeit)
Ausspähen verhindern) auch
durch Büsche an Wegen
Bepflanzung
Goldnessel-
Weg/ Tausend-
schönweg
Sträucher entlang der Wege als
Sichtschutz + Sicherheitsschutz
Im Bebauungsplan sind keine
Strauchpflanzungen vorgesehen
Sichtschutz kann auf den
Privatgrundstücken realisiert
werden
Südöstlich
Goldnessel-
weg
Die aktuelle Planung der
Vogelkirschen verdeckt die
Sicht vom Küchenfenster auf
Feld, Bitte die Position des
Baumes einige Metern weiter
südlich verschieben.
Wird berücksichtigt, sofern
keine Hinderungsgründe
bestehen
Westseite
Tausend-
Schönweg
Sträucher Sichtschutz hinter
Bushaltestelle mehr Bäume
4-stöckiger MFH an Sürther
Feldallee …
Im Bebauungsplan sind keine
Strauchpflanzungen vorgesehen
Sichtschutz kann auf den
Privatgrundstücken realisiert
werden
Tausend-
Schönweg
Auf Langgraswiese bitte
Obstbaum/ Nuss (Statt
Hainbuche oder Vogelkirsche),
Angebot: Baumpatenschaft
Es können Walnussbäume und
Esskastanien gepflanzt werden,
Obstbäume, die einen
regemäßigen Schnitt benötigen,
sind nicht vorgesehen
Hecken können auf den privaten
Grundstücken gepflanzt werden,
der Bebauungsplan sieht
Bäume und Langgraswiese vor
Hecke am Zaun (1,20-1,40)
Ostseite
Tausend-
schönweg
Aufgrund der fehlenden
Möglichkeit den Weg (wegen
der Grundstücksgrenze weiter
Richtung Feld zu verschieben
bitten wir um Heckenbe-
pflanzung am Wegesrand
Richtung Gartenseite
Hecken können auf den privaten
Grundstücken gepflanzt werden,
der Bebauungsplan sieht
Bäume und Langgraswiese vor
Einige Bäume werden als
Stammbüsche gepflanzt.
6
Neben Baumpflanzungen auch
Strauchbereiche als Nistplätze
für Vögel und Insekten
keine Strauchpflanzungen
Bebauungsplan setzt Bäume
und Langgraswiese fest.
Einige Bäume werden als
Stammbüsche gepflanzt
Neben Bäumen auch Sträucher
(Beispiel Mönchshof)
anpflanzen.
Nicht nur am Weg auch auf dem
Gelände eine Topographie mit
Höhen+Tiefen+ Pflanzen und
Bäumen schaffen
Geländemodellierung kann in
der Ausgleichsfläche nicht
realisiert werden
Ostseite
Butterblumen-
weg
Der vorgestellte Plan sieht vor,
dass auf Höhe unseres Hauses
zwei Bäume feldseitig gepflanzt
werden. Wir wären Ihnen sehr
dankbar, wenn Sie den
nördlichen der beiden Bäume
woanders verorten könnten, so
dass sich nicht zwei Bäume vor
unserem Garten befinden. Mit
dem südlichen Baum…sind wir
einverstanden.
Wird berücksichtigt, sofern
keine Hinderungsgründe
bestehen
Südöstlich
Tausend-
schönweg
Bitte Bäume und Hecken
zwischen die enge Bebauung
(Privatsphäre)
Sichtschutz kann auf den
Privatgrundstücken realisiert
werden
Evtl. können Stammbüsche
gepflanzt werden
Südwestlich
Butterblumen-
weg
Bäume & Sträucher als
Sichtschutz Butterblumenweg/
Sürtherfeldallee, Bäume
gleichmäßiger verteilen
Südl. Butter-
blumenweg
Langgraswiese: Bitte Boden
umbrechen, Disteln
gegebenenfalls Sträucher
Bebauungsplan setzt Bäume
und Langgraswiese fest.
Durch die Pflegemaßnahmen
werden die Disteln dezimiert.
Bodenniveau und
Oberflächenwasser
Nordseite
Tausend-
schönweg
Angleichung Höhenniveau an
Gartenhöhe
Die öffentliche Grünanlage wird
auf gewachsenem Gelände
ausgebaut, dieses wird nicht
abgetragen.
Über eine Bodenprofilierung
wird erreicht, dass Starkregen
innerhalb der Grünfläche
abfließt.
Tausend-
schönweg
Schutz vor Oberflächenwasser
Mail vom 07.02.18
Westl.
Tausend-
schönweg
Mulde zu Grundstücken für
Regenwasser
Angleichung Höhenprofil zu
7
Gärten Einige Grundstücke liegen tiefer
und wurden nicht aufgefüllt, um
Kosten zu sparen.
Hier muss von Privat der
Übergang zur städtischen
Grünanlage durch Einbau von
Winkelstützen erfolgen.
Die Stadt kann das nicht
kompensieren.
Süd- östl.
Tausend-
schönweg
Haus +Garten liegt ca. 1Meter
tiefer als öffentl. Grünfläche
Bitte bei der Abwassergrube
bedenken, dass das Wasser
nicht übertreten und in die
Gärten laufen kann.
Goldnesselweg/
Tausend-
schönweg
Topologie mit leichten Hügeln
und Senken zwischen
Goldnesselweg und
Tausendschönweg
Keine künstlichen Hügel
Probleme mit privaten
Pflanzungen und Einbauten
auf städtischen Grundstücken
Private Pflanzung auf
städtischen Grundstücken
müssen entfernt werden
Private Abstellflächen für
Mülltonnen und Kinderspiel in
Ausgleichsflächen
widersprechen den
Festsetzungen des
Bebauungsplans und müssen
entfernt werden
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2677/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.09.2019
- Erstellt
- 06.08.2019 09:36