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Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen - Ausbau der öffentlichen Grünflächen im 2. BA

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2677/2019 vom 30.09.2019

Stand: Am 11.11.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2677/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen - Ausbau der öffentlichen Grünflächen im 2. BA Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die konkrete Ausgestaltung der öffentlichen Grünflä- chen im Bereich des 2. Bauabschnittes Sürther Feld und beauftragt die Verwaltung mit der Umset- zung auf der Grundlage der vorgelegten Ausführungsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von 584.800 €. Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 584.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 584.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 0 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für den Geltungsbereich des Baugebiets Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen (Bebauungsplan Nr. 71380/03) hat der Ausschuss für Umwelt und Grün am 30.09.2010 das Grünplanungs-Konzept für die Ausgleichs- und Ersatzpflanzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Begrünungen dem Baufortschritt der einzelnen Bauabschnitte entsprechend sukzessiv umzusetzen (Beschlussvorlage 2933/2010). Auf Basis dieses Beschlusses wurden in den vergangenen Jahren die Grünflächen ent- lang der Hammerschmidtstraße, entlang „Am Feldrain“ und westlich der Feldhamsterstraße realisiert (Anlage 1). Nach Beendigung des 2. Bauabschnittes Sürther Feld (Hochbau und Straßenendausbau) erstellte ein externes Planungsbüro die Ausführungsplanung für die Begrünung (Anlage 1, grüner Bereich). Es handelt sich um:  die im rechtskräftigen Bebauungsplan als Ausgleichsmaßnahme M 3 festgesetzte öffentliche Grünfläche/Parkanlage nördlich des Feldweges,  die als Begrünungsmaßnahme M 10 festgesetzte öffentliche Grünfläche/Parkanlage nördlich des Feldweges,  die als Ausgleichsmaßnahme M 6 festgesetzte Baumreihe,  die als Ausgleichsmaßnahme M 5 festgesetzte Baumreihe und  den Spielplatz (in Anlage 1 als grüne Fläche gekennzeichnet). Am 24. November 2018 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die von einem Land- schaftsarchitekturbüro erarbeitete Grünplanung vorgestellt wurde. Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, ihre Anregungen und Änderungswünsche zu dem Projekt zu äußern (Anlage 2). Diese 3 Bürgeranregungen wurden ausgewertet und von dem Landschaftsarchitekturbüro in die Ausfüh- rungsplanung integriert, sofern dies möglich und sinnvoll war (Anlage 3). Diese überarbeitete Planung erfordert einen weiteren Beschluss, der aber wegen der lediglich lokalen Bedeutung nur von der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu fassen ist. Der Ausbau der Grünflächen ist für die Pflanzperiode 2019/2020 vorgesehen. Der Ausbau der Grünmaßnahmen im 3. Bauabschnitt südlich des Feldweges ist abhängig vom Bau- fortschritt der Hochbaumaßnahmen und vom Straßenendausbau. Wenn alle Anschlusshöhen festste- hen, wird die Grünplanung aufgenommen. Finanzierung Im 2. Bauabschnitt belaufen sich die aktualisierten Gesamtkosten der Grünmaßnahmen einschließlich des Honorars für den Landschaftsarchitekten auf 584.800,- €. Diesen Bedarf hat das Rechnungsprü- fungsamt anerkannt (Anlage 4). Die Konkretisierung der Kostenberechnung von 2010 beinhaltet vor dem Hintergrund der zeitlichen Verzögerung in Folge einer intensiven Bürgerbeteiligung und einer notwendig gewordenen Bodenprofilierung nunmehr die aktuelle Baupreisentwicklung incl. Honorar- aufwand. Im Teilfinanzplan 1301/Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Finanzstelle 6700-1301-2-1006/Finanzposition 6700.578.5300.4, Grünzug Sürther Feld (Festwert) ist die Finanzie- rung der Gesamtmaßnahme durch entsprechende Veranschlagung von Planwerten (2019 – 2022) gesichert. Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen werden über Grünausgleichskosten gemäß §§ 135 a – c BauGB refinanziert. Für den 1. und 2. BA wurden diese bereits größtenteils (per Ablösevereinbarung) erhoben. Die Kostenerhebung erfolgte auf Basis der Kostenberechnung 2010. Bei den Begrünungsmaßnahmen im Bereich M 10 werden/wurden Erschließungsbeiträge im Teilplan 1201 Straßen, Wege, Plätze geltend gemacht, die nach Fertigstellung aller erschließungsbeitrags- pflichtigen Maßnahmen durch Erschließungsbeiträge anteilig refinanziert werden. Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städt i- schen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der kon- sumtiven Ergebnisrechnung an. Gleiches gilt analog für investive Einzahlungen, wie z.B. Zuschüsse, Ersatz- und Ausgleichsgelder, die gleichfalls einen Ertrag in der Ergebnisrechnung darstellen. Daher ist hier als haushaltsmäßige Auswirkung sowohl die Investition als auch die ergebniswirksame Belas- tung auszuweisen. Im Rahmen des Haushalts 2019 incl. Mittelfristplanung ist der korrespondierende Festwertaufwand im Teilergebnisplan 1301 berücksichtigt. Die Mittelabflussplanung wurde analog der investiven Festwert- planung angepasst. Anlagen Anlage 1 Fortschritt Begrünung Sürther Feld Anlage 2 Auswertung der Bürgerbeteiligung Anlage 3 Ausgleichsbegrünung im 2. BA Anlage 4 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
  • Anlage 4 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

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    14 2. 20-07.019 Stellungnahme zur KOB 2019-1109 Ausgleichsbe- grünung Sürther Feld, 2.BA.doc Eingang 30 di 2019 MI Vorzimmer > ol kanded ‚kai Stadt Köln M\ 67 über Dezernat VI | Ausgleichsbegrünung B-Plan Sürther Feld, Köln-Rodenkirchen Hier: Kostenberechnung AR® RPA-Nr.: KOB 2019/1109 Eingang 31, Juli 2019 1 hier: Prüfung der Kostenberechnung Ior-am für Landschaftspflege Eingereichte Kosten: 491.400,04 € (netto), 584.766,05 € (bdfto)nflächen Bestätigte Kosten (gerundet); 491.400,00 € (netto), 584.800,00 € (brutto) 7 IQ, (bei ca. 3,4 ha überarbeiteter Gesamtfläche entspricht dies Nettoausbaukosten von rund al 14,40 €/m?, inkl. Nebenkosten) Dur sy Sehr geehrte Damen und Herren, für den 2. Bauabschnitt der Ausgleichsbegrünung B-Plan Sürther Feld, Köln-Rodenkirchen haben sie am 12.07.2019 die Kostenberechnung zur Prüfung eingereicht. Die technisch wirtschaftliche Prüfung der Unterlagen ergab folgendes Ergebnis: Es gibt keine Vorbehalte gegen die Fortsetzung der Maßnahme. Die Kosten wurden von Ihnen sorgfältig ermittelt und mit den notwendigen Plänen, Berech- nungen und Erläuterungen ergänzt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 491.400,- Euro. Diese Kosten schlüsseln sich auf in: Baukosten: 440.000,- € (netto, gerundet) Nebenkosten: 51.400,- € (netto, gerundet) Gesamtkosten: 491.400,- € (netto, gerundet). In den Nebenkosten enthalten sind die Planungs- und Bauüberwachungskosten. Aufgrund der seit einiger Zeit feststellbaren starken klimatischen Veränderungen (trockenere und heißere Sommer), empfehle ich, die zur Pflanzung vorgesehenen Gehölzarten auf ihre Klimaeignung zu überprüfen. Auch die Dauer und der Umfang der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege insbesondere hinsichtlich der Wässerungsgänge, sollten überprüft und gegebenenfalls an die sich ändern- den klimatischen Bedingungen angepasst werden. . Moses Anlagen: Geprüfte Kosterberechnung Mit freundlichen Grüßen
  • Anlage 2 Auswertung der Bürgerbeteiligung

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    1 Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, Planung der öffentlichen Grünflächen hier: Auswertung der Bürgerbeteiligung am 24.November 2018 Ort Bürgeranregung Stellungnahme der Verwaltung M10 Wegeführung Westseite Zitronen- falterstr. Fußweg so weit wie möglich von den Grundstücken weg Der neue Weg dient als sicherer Schulweg und zur Anbindung des Wohngebietes ins Grüne. Der Wegeverlauf wird so geführt, dass Trampelpfade verhindert werden. Wegeführung von den Grundstücksgrenzen zum Schulgelände verlegen, mind. 10 Meter Weg hinter den Reihenhäusern Zitronenfalterstr. bitte mittig verlaufen lassen Positiv auch für Wegbenutzer Weg direkt neben bestehenden Trampelpfad ganz links, Querverbindung zwischen zw. 38 und 40 als Gabelung Süd- westlicher Bereich M10 Wegeführung dem existierenden Trampelpfad (Zw. Garagen und TVR anpassen (wird genutzt zur Kita, Straßenbahn, TVR..). Die Wegeführung des geplanten Wegs wird im 3. BA Sürther Feld fortgeführt. Der derzeit bestehende Weg auf der Leitungstrasse bleibt erhalten, er befindet sich außerhalb des Bebauungs- plangebietes Fußweg südwestliches Ende: schnelle Verbindung Richtung Bahnhaltestelle (ähnlich jetzigem Trampelpfad) Direkter Weg Zitronenfalterstraße zum Vereinsheim TV Rodenkirchen/ Gesamtschule, sonst entsteht neuer Weg in Grünfläche Dieser Weg wird derzeit anders genutzt: Richtung Michaelshoven Straßenbahn, sollte in Richtung geändert werden Ausreichend Mülleimer mit Hundekottütenhalter Nach Fertigstellung der Grünanlagen werden von den Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Mülleimer mit Hundekottütenhalter an den Eingängen zur Grünanlage eingebaut Bitte unbedingt getrennte Fahrradwege für die Schulkinder und auch für alle-natürlich Ein getrennter Radwegausbau ist nicht vorgesehen. 2 M10 Bepflanzung Westseite Zitronen- falterstr. Essbare Bäume +Sträucher Roßkastanie, Walnüsse, Haselnüsse etc. Es werden Esskastanien, Walnüsse und Haselsträucher gepflanzt Bitte essbare Gehölze (Kein Obst) Sträucher +Bäume Abstimmung mit Ernährungsrat bzw. Konzept essbare Stadt Die Vorgaben des Bebauungsplans werden berücksichtigt. Weitere Abstimmungen verzögern die Umsetzung. Weg weg von Grundstücksgrenze und Strauchpflanzungen zusätzlich an Häusern Die Vorgaben des Bebauungsplans werden berücksichtigt. Die Grundstückseigentümer müssen bei Bedarf selbst für eventuellen Sichtschutz sorgen. Bäume gleichmäßiger verteilen, keine Bäume vor geplantem Schulanbau? Entlang der Grundstücksgrenze zum Schulgelände verläuft eine Gastrasse, deren Sicherheitsbereich 6 Meter beträgt Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, werden Stammbüsche gepflanzt als Sichtschutz zur Schule Begrünung vor Häusern(Zitronenfalterstraße) 46-52 fehlt Hier ist der Platz für Strauchpflanzungen nicht ausreichend, es entstehen Angsträume, wenn der Wegeverlauf nicht einsehbar ist. Südöstlich Zitronen- falterstr. Hinter den Häusern/ Gärten der Zitronenfalterstr bitte versuchen, das natürlich gewachsene Wäldchen im Groben „Wiederherzustellen“. Es ist klar, dass der Wildwuchs nicht erhalten werden kann. Bitte aber viele Bäume und Sträucher (mehr als in der jetzigen Planung pflanzen) Sichtschutz auch hinter XX und am Radweg. Es sind wieder viele Vögel dort gewesen. Einzelne Birken werden erhalten und durch Strauchpflanzungen ergänzt. Der Wunsch wird weitestgehend berücksichtigt, allerdings ist die Gesamtgröße aller Strauchpflanzungen im Bebauungsplan vorgegeben. Die Strauchpflanzung in Richtung des neuen Fahrradweges zulaufen lassen und 3 Den geplanten Baum Richtung Grundstücke verschieben Oberflächenentwässerung Westseite Zitronen- falterstr. Stark verdichteter, lehmiger Boden, kein Versickern von Regenwasser möglich Ergebnis: Staunässe, Pfützen- bildung auf den Grundstücken Gefälle verläuft Richtung Bebauung tiefste Punkte liegen an den Grundstücksgrenzen Gefälle muss geändert werden Bei der Bodenbearbeitung wird die notwendige Entwässerung berücksichtigt. Gewährleistung von Absickerung bei (Stark-) regen, Boden ist sehr lehmiger und gepresster Boden Eingezäunte Hundefreilauffläche Viele Hunde im Viertel, Bitte Hundelauffläche (umzäunt) z.B. 30 x 50 m Es existieren ausgewiesene Hundefreilaufflächen im Bezirk, nächste: Marienburg zwischen Militärringstraße, zum forstbotanischen Garten Größe 30.000 m². Das Sürther Feld bietet nicht genug Raum für Hundefreilauf, eine Einzäunung wird nicht erfolgen Spielmöglichkeiten für Kinder südlich Zitronen- falterstr. Nicht nur Kinderspielplätze für Kleinkinder. Bau einer Skaterbahn als Begegnungsort für alle Altersgruppen Zur Nutzung und für Freunde beim Zuschauen. Pläne zu Größe, Kosten und Firma, die ausführt, liegen vor. Die Ausgestaltung des Kinderspielplatzes liegt in der Zuständigkeit vom Amt für Kinder, Jugend und Familie Im Jahr 2019 wird in Vorbereitung auf die Spielplatz- planung eine gesonderte Kinderbefragung durchgeführt. Im westlichen Grünzug ist im Bereich des 3. Bauabschnitts zwischen Bildungslandschaft und Wohnbebauungs eine Fläche als Bolzplatz ausgewiesen und planungsrechtlich gesichert. Bolzplatz Süd- westlicher Bereich M10 Während Spielplätze ausreichend vorhanden sind , fehlt dringend ein Bolzplatz für ältere Kinder Bolzplätze nicht zu nah an Wohnhäuser, speziell in diesem Bereich ist schon eine enorme Lärmbelästigung und Sportplätze Vorschlag: in den großen Freiflächen einfach eine glatte Fläche gestalten 4 Bei Planung der Bäume, Sträucher und des Niveaus eine Wiesenfläche lassen, die faktisch zum Ballspielen etc. genutzt werden kann (Da Bolzplatz im 3. BA erst in vielen Jahren kommt) Eine Ballspielfläche kann aus baurechtlichen Gründen nicht angelegt werden. Die Anordnung der im Bebauungsplan vorgegebenen Anzahl von Bäumen und Strauchgruppen wird freie Rasenflächen ermöglichen. Bewegungsparcours Trimm-Stationen, Bewegungsparcour (vgl. Decksteiner Weiher in Sülz) Dies ist mit dem Ausbau der Grünfläche nicht finanzierbar. Mittelfristig soll aber in der Sportanlage Sürther Feld ein vereinsungebundenes öffentliches Sportangebot realisiert werden. Bitte auch die ältere Generation berücksichtigen: Fitnessgeräte, Bouleplatz, Bänke Ein Streichelzoo in Zusammenarbeit mit Michaelshoven Nicht realisierbar Die Ausgleichsflächen sind Ausgleich für Versiegelung Keine versiegelten Flächen in diesen Ausgleichsbereichen Im Bebauungsplan ist der westliche Grünzug nicht als Ausgleichsfläche, sondern als Begrünungsmaßnahme festgesetzt 5 M3 Wege Nördl. Tausend- schönweg Aktueller provisorischer Weg (Ehemalige Baustraße) schnell verengen, es fahren immer wieder Autos durch Wege werden in einer Breite von 3 Metern angelegt, der Weg in der Grünanlage wird gegen Befahren abgepollert. Südöstlich Goldnessel- weg Weg zum alten Rheinarm verlegen Wegen der Einbindung in das Landschaftsbild kann der Weg nicht innerhalb der Ausgleichsfläche Richtung Feld verschoben werden Ostseite Tausend- schönweg Weg versetzen von den Gärten Richtung rote Planungslinie (viele Einbrüche derzeit) Ausspähen verhindern) auch durch Büsche an Wegen Bepflanzung Goldnessel- Weg/ Tausend- schönweg Sträucher entlang der Wege als Sichtschutz + Sicherheitsschutz Im Bebauungsplan sind keine Strauchpflanzungen vorgesehen Sichtschutz kann auf den Privatgrundstücken realisiert werden Südöstlich Goldnessel- weg Die aktuelle Planung der Vogelkirschen verdeckt die Sicht vom Küchenfenster auf Feld, Bitte die Position des Baumes einige Metern weiter südlich verschieben. Wird berücksichtigt, sofern keine Hinderungsgründe bestehen Westseite Tausend- Schönweg Sträucher Sichtschutz hinter Bushaltestelle mehr Bäume 4-stöckiger MFH an Sürther Feldallee … Im Bebauungsplan sind keine Strauchpflanzungen vorgesehen Sichtschutz kann auf den Privatgrundstücken realisiert werden Tausend- Schönweg Auf Langgraswiese bitte Obstbaum/ Nuss (Statt Hainbuche oder Vogelkirsche), Angebot: Baumpatenschaft Es können Walnussbäume und Esskastanien gepflanzt werden, Obstbäume, die einen regemäßigen Schnitt benötigen, sind nicht vorgesehen Hecken können auf den privaten Grundstücken gepflanzt werden, der Bebauungsplan sieht Bäume und Langgraswiese vor Hecke am Zaun (1,20-1,40) Ostseite Tausend- schönweg Aufgrund der fehlenden Möglichkeit den Weg (wegen der Grundstücksgrenze weiter Richtung Feld zu verschieben bitten wir um Heckenbe- pflanzung am Wegesrand Richtung Gartenseite Hecken können auf den privaten Grundstücken gepflanzt werden, der Bebauungsplan sieht Bäume und Langgraswiese vor Einige Bäume werden als Stammbüsche gepflanzt. 6 Neben Baumpflanzungen auch Strauchbereiche als Nistplätze für Vögel und Insekten keine Strauchpflanzungen Bebauungsplan setzt Bäume und Langgraswiese fest. Einige Bäume werden als Stammbüsche gepflanzt Neben Bäumen auch Sträucher (Beispiel Mönchshof) anpflanzen. Nicht nur am Weg auch auf dem Gelände eine Topographie mit Höhen+Tiefen+ Pflanzen und Bäumen schaffen Geländemodellierung kann in der Ausgleichsfläche nicht realisiert werden Ostseite Butterblumen- weg Der vorgestellte Plan sieht vor, dass auf Höhe unseres Hauses zwei Bäume feldseitig gepflanzt werden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den nördlichen der beiden Bäume woanders verorten könnten, so dass sich nicht zwei Bäume vor unserem Garten befinden. Mit dem südlichen Baum…sind wir einverstanden. Wird berücksichtigt, sofern keine Hinderungsgründe bestehen Südöstlich Tausend- schönweg Bitte Bäume und Hecken zwischen die enge Bebauung (Privatsphäre) Sichtschutz kann auf den Privatgrundstücken realisiert werden Evtl. können Stammbüsche gepflanzt werden Südwestlich Butterblumen- weg Bäume & Sträucher als Sichtschutz Butterblumenweg/ Sürtherfeldallee, Bäume gleichmäßiger verteilen Südl. Butter- blumenweg Langgraswiese: Bitte Boden umbrechen, Disteln gegebenenfalls Sträucher Bebauungsplan setzt Bäume und Langgraswiese fest. Durch die Pflegemaßnahmen werden die Disteln dezimiert. Bodenniveau und Oberflächenwasser Nordseite Tausend- schönweg Angleichung Höhenniveau an Gartenhöhe Die öffentliche Grünanlage wird auf gewachsenem Gelände ausgebaut, dieses wird nicht abgetragen. Über eine Bodenprofilierung wird erreicht, dass Starkregen innerhalb der Grünfläche abfließt. Tausend- schönweg Schutz vor Oberflächenwasser Mail vom 07.02.18 Westl. Tausend- schönweg Mulde zu Grundstücken für Regenwasser Angleichung Höhenprofil zu 7 Gärten Einige Grundstücke liegen tiefer und wurden nicht aufgefüllt, um Kosten zu sparen. Hier muss von Privat der Übergang zur städtischen Grünanlage durch Einbau von Winkelstützen erfolgen. Die Stadt kann das nicht kompensieren. Süd- östl. Tausend- schönweg Haus +Garten liegt ca. 1Meter tiefer als öffentl. Grünfläche Bitte bei der Abwassergrube bedenken, dass das Wasser nicht übertreten und in die Gärten laufen kann. Goldnesselweg/ Tausend- schönweg Topologie mit leichten Hügeln und Senken zwischen Goldnesselweg und Tausendschönweg Keine künstlichen Hügel Probleme mit privaten Pflanzungen und Einbauten auf städtischen Grundstücken Private Pflanzung auf städtischen Grundstücken müssen entfernt werden Private Abstellflächen für Mülltonnen und Kinderspiel in Ausgleichsflächen widersprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans und müssen entfernt werden
  • Anlage 3 Ausgleichsbegrünung im 2. BA

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  • Anlage 1 Fortschritt Begrünung Sürther Feld

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    M1 M1 M3 M3 M11M11 M10 M10 M10 M10 M10 M10 M5M5 M7M2 M6 Spielplatz PROJEKT PLANINHALTDATUM0$‰67$% 3/$1*5g‰(BEARBEITUNG PLANNUMMERŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ hEHUVLFKWVSODQ%DXIRUWVFKULWW6UWKHU)HOG5RGHQNLUFKHQJHPl‰.RVWHQEHUHFKQXQJB-Plan Nr. 71380/03DIN A2Weiershausen1 : 3.00016.07.2019 Ausbau 2013 - M1 Nord, abgerechnetƵƐďĂƵϮϬϭϲͲZĞƐƚĨůćĐŚĞDϭ͕DϮ͕DϳƵŶĚDϭϬŝŵĞƌĞŝĐŚĚĞƐϭ͘ƵƐďĂƵϮϬϭϵͬϮϬͲDϯŶƂƌĚůŝĐŚ&ĞůĚǁĞŐ͕Dϱ͕Dϲ͕DϭϬŝŵĞƌĞŝĐŚdes 2.BA und Raseneinsaat Spielplatz ƵƐŐůĞŝĐŚƐĨůćĐŚĞŶŐĞŵćƘ<ŽƐƚĞŶďĞƌĞĐŚŶƵŶŐϮϬϭϬƵŶĚĞŐƌƺŶƵŶŐ^ƺƌƚŚĞƌ&ĞůĚ͕ZŽĚĞŶŬŝƌĐŚĞŶ Ausbau im 3.BA nach BaufortschrittM1M10M3 Meter2001000

Beratungsverlauf

  1. 10.10.2019

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 11.11.2019 zuletzt

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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