1642/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des ASGS vom 23.04.2026 (AN 0620/2026) betreffend "Kennzahlen Sozialpsychiatrische Zentren in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6250 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 09.06.2026 1642/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des ASGS vom 23.04.2026 (AN 0620/2026) betreffend "Kennzahlen Sozialpsychiatrische Zentren in Köln" Mit Anfrage AN/0620/2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die folgenden Fragen: 1. Wie viele Klient*innen und vielviele Besuche kamen in die SPZs? 2. Welche Leistungen wurden wie oft in Anspruch genommen? 3. Wie viele Menschen wurden in andere Einrichtungen des Gesundheitssystems und des sozialen Sektors vermittelt? 4. Welche Leistungen müssten wegfallen, wenn die über den ÖGD-Pakt finanzierten Stellen nicht mehr weiterlaufen würden? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Die SPZs (Sozialpsychiatrische Zentren) übernehmen verschiedene Aufgaben im Bereich der ambulanten Betreuung, Begleitung und Beratung der Menschen mit psychischen Erkrankun- gen und seelischen Behinderungen. Die Angebote werden je nach Bedarf für die Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen sowie für deren Angehörige oder sonstige Kontaktpersonen erbracht. In jedem Stadtbezirk befindet sich ein SPZ mit Kon- takt – und Beratungsstelle (KoBs). Im Jahr 2024 besuchten durchschnittlich 799 Personen pro Monat die Kontakt – und Beratungsstellen (KoBs) der Sozialpsychiatrischen Zentren in Köln, im Jahr 2025 waren es 761 Personen. Insgesamt gab es durchschnittlich 3.750 Besuche pro Monat in den KoBs, entsprechend 45.010 Besuche insgesamt im Jahr 2024. Die Anzahl der Besuche im Jahr 2025 betrug durchschnittlich 3.670 Besuche pro Monat, entsprechend 44.037 Besuche insgesamt. Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes ist als fester kommunaler Bau- stein in allen neun SPZs vertreten. Die Fallzahlen lagen im Jahr 2024 bei 4.116 und im Jahr 2025 bei 4.217. Zu 2. In den KoBs wurden 8.933 Beratungen im Jahr 2024 und 8.463 Beratungen im Jahr 2025 durchgeführt. Hierzu zählen die Beratung von Ratsuchenden in einer psychosozialen Krise, mit Informationsbedarf, mit Wunsch nach Aufbau einer Perspektive sowie die Beratung von 2 Angehörigen und Bezugspersonen u. a. mit Fragen zur Konfliktbewältigung. Darüber hinaus fanden in den KoBs 4.129 Gruppenangebote im Jahr 2024 und 3.950 Gruppenangebote im Jahr 2025 statt. Hierzu zählen nicht nur Maßnahmen zur Alltagstrukturierung, sondern auch zur Freizeitgestaltung wie z. B. Sportangebote, Kochkurse, Kreativ-Angebote, gemeinsame Ausflüge etc. Im SpDi wurden insgesamt 3.415 Beratungen im Jahr 2024 und 2.979 im Jahr 2025 erfasst. Hinzu kommen Beratungskontakte wie Angehörigenberatungen oder Kurzberatungen zum Hil- fesystem, bei denen keine Akten angelegt werden und diese somit statistisch nicht erfasst werden. Zudem kam es im Jahr 2024 zu 203 und im Jahr 2025 zu 219 Kriseninterventionen in Folge akuter psychischer Dekompensation. Im Rahmen der nachsorgenden Hilfen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG-NRW) wurden 1.093 Nachsorgemaßnahmen im Jahr 2024 und 1.013 im Jahr 2025 durchgeführt. Im Jahr 2024 wurden noch 67 Zwangsunterbringungen nach dem PsychKG-NRW durch den SpDi veranlasst, während 22 Unterbringungen im Jahr 2025 veranlasst werden mussten. Zu 3. In den KoBs konnten 1.461 Personen im Jahr 2024 und 1.111 Personen im Jahr 2025 erfolg- reich in das Gesundheitssystem vermittelt werden. In den meisten Fällen erfolgte die Vermitt- lung zu niedergelassenen Fachärzt*innen der Psychiatrie/ Neurologie. Ferner wurde auch zu niedergelassenen Fachärzt*innen aus dem somatischen Bereich vermittelt, zu therapeuti- schen/rehabilitativen Angeboten des Gesundheitswesens aber auch in stationäre Kliniken. Zur Existenzsicherung erfolgten 776 Vermittlungen im Jahr 2024 und 547 Vermittlungen im Jahr 2025 z. B. zur Fachstelle Wohnen, zum Jobcenter, zum Sozialamt sowie zur Schuldnerbera- tung. Darüber hinaus erfolgten 1.091 Vermittlungen in Angebote zur eigenständigen Bewälti- gung der Alltagsanforderungen im Jahr 2024 und 862 Vermittlungen im Jahr 2025. Hierzu zählen Angebote aus den Bereichen Eingliederungshilfe, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe, Ju- gendhilfe und Seniorenhilfe. Durch den SpDi wurden insgesamt 321 Klient*innen im Jahr 2024 und 323 Klient*innen im Jahr 2025 vermittelt. Hinzu kommen Personen, die sich noch im Vermittlungsprozess befan- den oder deren Aufnahme nicht nachrichtlich gegenüber dem SpDi mitgeteilt wurden und so- mit das Ergebnis nicht aktenkundig erfasst wurde. Die Information einer erfolgreichen Über- nahme an den SpDi ist freiwillig. Zu 4. Durch die Finanzierung über den bis zum 31.12.2026 befristeten Pakt für den öffentlichen Ge- sundheitsdienst konnten in allen Bereichen des Gesundheitsamtes zusätzliche Stellen einge- richtet und zusätzliche Aufgaben wahrgenommen werden. Auch im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) (mit Ratsbeschluss 3681/2020) und damit zu- sammenhängend in den Kontakt- und Beratungsstellen (KoBs) der SPZ in städtischer Träger- schaft (Kalk und Mülheim). Das Auslaufen des Pakts für den ÖGD, die fehlende Anschlussfinanzierung von Bund/ Land und die defizitäre Haushaltslage der Stadt Köln führen unweigerlich zu erheblichen Auswirkun- gen auf die Aufgabenwahrnehmung im gesamten Aufgabenspektrum des Gesundheitsamtes. Die V erwaltung erarbeitet derzeit eine Priorisierung der Aufgaben nach einer Wertematrix (Pflichtaufgabe nach Weisung, Pflichtaufgabe, Kann-Aufgabe im Gesetz, Freiwillig). Die Zu- weisung der verfügbaren Personalstellen zu den hoch priorisierten Aufgaben wird auf dieser Grundlage erfolgen. Die durch den ÖGD-Pakt gestärkten Leistungen betreffen überwiegend Pflichtaufgaben. Es ist wahrscheinlich, dass durch den Wegfall der durch den Pakt für den ÖGD finanzierten Stellen auch die kommunalen Leistungen in den Bereichen vor- und nachsorgende Hilfen so- wie Krisenintervention nach dem PsychKG-NRW reduziert werden müssen. Eine abschlie- ßende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1642/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.06.2026
- Erstellt
- 03.06.2026 09:03