V/0659/2014
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2014 und Anträge 2015
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0659-2014 Anlage 1 Sachstandsbericht 2014
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Anlage 1
zur Vorlage V/0659/2014
Sachstandsbericht 2014 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2014 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes NRW
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2014 ist im Ver gleich zu den Vorjahren am
30.10.2014 erst sehr spät veröffentlicht worden.
Von den im Jahr 2013 für das STEP 2014 gestellten F örderanträgen ist das Projekt „Aktives
Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Fortführu ng des Verfügungsfonds Münster-
Innenstadt“ bewilligt worden. Die Stadt hat den Antrag aus dem Jahr 2013 zum Projekt „Akti-
ves Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Umbau und Umnutzung des Denkmals Domi-
nikanerkirche zu einem Bürgerinformations- und Auss tellungszentrum“ aufgrund fehlender
Beschlüsse zurückgezogen. Der Förderantrag „Aktives Zentrum Münster-
Altstadt/Bahnhofsviertel: Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahnhof Umfeld Westseite (Berliner
Platz) und Ostseite (Bremer Platz)“ wurde nicht bewilligt, da aufgrund der laufenden Arbeiten
der DB AG ein Baubeginn für die Platzgestaltung ers t ab Sommer 2016 realistisch erscheint.
Hier ist in Absprache mit dem MBWSV eine zeitnahe B ewilligung bei konkreter Umsetzungs-
reife vorgesehen.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er – gesamtstädtisch alle in den letzten
Jahren bereits bewilligten sowie die geplanten und 2014/15 zu beantragenden Maßnahmen
und Förderprojekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Über-
blick über den aktuellen Stand der Bearbeitung in D urchführung, Planung oder Abrechnung
befindlicher Maßnahmen.
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Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusam-
menhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsv iertel einen Gebietsbezug „Aktives
Zentrum Münster-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen (vgl. Vorlage
V/0902/2008). Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmen übersicht mit einem Integrierten
Handlungskonzept für den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-
Innenstadt“ vorgelegt.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt entwickelt werden. Dabei
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch ei nen großen Finanzierungsanteil aus
dem Eigenanteil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.
Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich bereits, a uch unter Inanspruchnahme von Städ-
tebaufördermitteln, realisiert werden. Daher ist ge plant, das Integrierte Handlungskonzept
2015 fortzuschreiben und aktuelle Entwicklungen und Zielsetzungen mit einfließen zu lassen.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es
des Hauptbahnhof es Münster ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimm ten
und grundlegenden Planungen und Konzepte dazu liege n alle seit langem vor und wurden
aufgrund der Abhängigkeit zum Baufortschritt für de n Neu- bzw. Umbau des Empfangsge-
bäudes durch die Deutsche Bahn AG mehrfach verschob en. Die Gestaltung des letzten Bau-
abschnittes der Bahnhofstraße / des Berliner Platze s und die komplette Neugestaltung des
Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) sind unt er Inanspruchnahme von Städtebauför-
dermitteln vorgesehen. Dazu liegen, teils schon sei t Jahren, die entsprechenden Bewilligun-
gen für Fördermittel vor. Aufgrund der Haushaltslage des Landes NRW war es nicht möglich,
die vorliegenden Bewilligungen weiter aufrecht zu erhalten. Die Bezirksregierung Münster hat
daher, in Absprache mit der Stadt, die Bewilligungsbescheide aufgehoben.
Da der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof im Rahmen der
Bahnflächenentwicklung im ausdrücklichen Interesse des Landes NRW liegt, sind Bezirksre-
gierung und Ministerium bereit, einen neuen Antrag der Stadt Münster zur Fortführung der
Umfeldgestaltung Hauptbahnhof positiv zu unterstützen und bei konkreter Umsetzung srei-
fe kurzfristig zu bewilligen. Die derzeit laufenden Baumaßnahmen der DB AG zum Neubau
des Empfangsgebäudes sollen im Sommer 2016 abgeschl ossen sein, so dass ab diesem
Zeitpunkt die noch fehlenden Flächen des Bahnhofsvo rplatzes Westseite gestaltet werden
können. Für die Ostseite des Hauptbahnhofes führen die DB AG und die Stadt Münster der-
zeit gemeinsam einen Investorenwettbewerb durch, in dem auch Aussagen zu Planungen
zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Ostseite e rwartet werden. Ein konkreter Baube-
ginn für das Gebäude Ostseite wäre Ende 2016 denkba r, eine mögliche Platzgestaltung ab
Ende 2017.
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Inn enstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist
die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen privat en Zusammenschlüsse untereinander
wie auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mi t dem Stadtraum im Gebiet der ISI
bzw. der ISG. Einen besonderen Stellenwert nimmt hi erbei die Windthorststraße ( Zukunfts-
raum Windthorststraße ) als Verbindungselement zwischen Hauptbahnhof und Altstadt ein,
die neben der Verbindung von ISI und ISG auch den B ereich einer weiteren Interessenge-
meinschaft mit anbindet.
Dazu soll durch veränderte und verbesserte Gestaltu ng die Aufenthaltsqualität und Verweil-
dauer in diesem Straßenabschnitt sowie in den angre nzenden Randbereichen erhöht wer-
den. Nachdem hier noch einige Vorberatungen der beiden Vereine abgewartet wurden, konn-
te Ende 2014 die Vorbereitungsphase für das Projekt gestartet werden. Im Jahr 2015 werden
in verschiedenen Beteiligungsstufen die Anlieger, Eigentümer und Nutzer neben den Planern
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in das Verfahren mit einbezogen, so dass zum Ende 2 015 Ergebnisse zu erwarten sind, die
dann eine Perspektive enthalten können oder den der zeitigen Status Quo als offensichtlich
beste Lösung bestätigen.
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Münster im J ahr 2012 zum privaten Kunstprojekt
der ISG Bahnhofsviertel Münster zur Neugestaltung der im Quartier vorhandenen Schalt-
schränke , hat die ISG gemeinsam mit der Stadt Münster und d em LWL Landesmuseum das
Konzept des Künstlers Tobias Rehberger verfeinert u nd weiter entwickelt. In den Jahren
2013 und 2014 konnten die einzelnen Elemente für di e 11 ausgewählten Standorte nach den
Entwürfen von Tobias Rehberger im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Verschiedene
Aktionen, wie z.B. das Symposium zum Thema Kunst un d öffentlicher Raum, haben diese
Phase begleitet. Das Gesamtprojekt konnte am 01.06. 2014 feierlich eingeweiht werden und
erfreut sich seitdem regen Zuspruchs. Damit konnte auf private Initiative hin der öffentliche
Raum im Bahnhofsviertel weiter aufgewertet werden u nd bildet einen attraktiven Anzie-
hungspunkt für die Besucher und Anwohner.
Im Schnittpunkt zwischen dem Bahnhofsquartier, der Promenade und der historischen Alt-
stadt befindet sich rund um den Servatiiplatz ein S tadtquartier, welches aufgrund seiner ak-
tuellen Nutzungsstruktur und Gestaltung dringend ei ner städtebaulichen Optimierung zuge-
führt werden sollte. Baumaßnahmen haben im Umfeld d ieses Quartiers bereits stattgefunden
und für eine deutliche Aufwertung der angrenzenden Bereiche gesorgt.
Nunmehr ist beabsichtigt, das Quartier „ Stadttor Ost (Arbeitsbegriff)“ im Bereich Wolbecker
Straße-Salzstraße-Servatiiplatz-Eisenbahnstraße-Friedrichstraße insgesamt städtebaulich
weiter zu entwickeln. Dabei sollen drei Einzelmaßna hmen, entsprechend den Landesvorga-
ben, zu einem gemeinsamen Städtebauförderantrag zusammen gefasst werden: Der Neubau
des Paul-Gerhardt-Hauses mit der Umfeldgestaltung Paul-Gerhardt-Haus und Erlöser-
Kirche sowie ggf. dem gesamten Projekt Paul-Gerhardt-Quartier; die denkmalgerechte Ges-
taltung und Wiederherstellung der Frei- und Grünflächen am Iduna-Hochhaus entspre-
chend dem ursprünglichen Entwurfskonzept von Kraeme r, Pfennig, Sieverts; der Fortfüh-
rung der „ Lichtachse Bahnhofstraße “ über die Grünfläche südlich Servatiiplatz bis zur
Promenade (Salzstraße). Die beteiligten privaten Ak teure würden dabei den Eigenanteil für
die jeweiligen Projekte übernehmen, so dass die Stadt maßnahmeabhängig nur den erforder-
lichen Mindestanteil von 10% der förderfähigen Gesamtkosten zu tragen hätte.
Aktuell finden noch Abstimmungsgespräche mit der Be zirksregierung statt. Sofern bis zum
Antragsstichtag die notwendige Reife der vorzulegen den Unterlagen gegeben ist, wird ein
entsprechender Antrag gestellt werden, andernfalls erfolgt der Antrag zum nächstmöglichen
Stichtag.
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch viel fältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei
ist es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich , dass die öffentlich zugänglichen Platzräu-
me, Straßen und Wege bespielt, inszeniert und genut zt werden. Gleichwohl soll die diese
Räume umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentl ichen Raum aufweisen und mit
diesem harmonieren, teilweise verbunden über eine L ichtinszenierung, hergeleitet aus dem
Masterplan Licht für die Münsteraner Altstadt. Nach dem die Beleuchtung der Ludgerikirche
von der Öffentlichkeit positiv aufgenommen wurde, k onnte gemeinsam mit der Kaufmann-
schaft mit der Illumination des Erbdrostenhofes und der Clemenskirche an diesen Erfolg
angeknüpft werden. Die Inwertsetzung des Harsewinkelplatzes mittels einer Lichtinstallation
ist Ende 2014 erfolgt, so dass alle Komponenten des Antrages umgesetzt wurden. In Zu-
sammenhang mit dem Konzept zur Windthorststraße kön nten weitere Gestaltungs- und Ver-
besserungsmaßnahmen angestoßen werden.
Ein Verfügungsfonds kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterent wicklung der
Münster aner Innenstadt bieten. Die vorhandenen Potentiale der privaten Pa rtner bieten zu-
dem gute Möglichkeiten,
gemeinsam die City als Ort der Begegnung, als Markt platz und als
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Motor der Stadtentwicklung - entsprechend dem Leitg edanken - zu stärken. Um das Verfah-
ren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-In nenstadt (Gebietsbezug gem. Vor-
lage V/0902/2008) zu optimieren und möglichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen
Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen, wurde der Verfügungsfonds mit Beschluss
des Rates 2012 (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) eingeri chtet und unter ein Oberthema gestellt:
„Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität und zur
Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“.
Abstimmungen zu Inhalten und Aufwand, Zuständigkeiten und Möglichkeiten mit der Bezirks-
regierung Münster und dem Ministerium für Bauen, Wo hnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes NRW haben dazu geführt, das trotz erfolg ter Bewilligung im Jahre 2010 erst im
Jahr 2013 die ersten Beschlüsse des begleitenden Be irates, der mit Vertretern der privaten
Akteure, der Fachausschüsse und der Verwaltung besetzt ist und über die Vergabe der Mittel
entscheidet, möglich waren.
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, das s privates Engagement und öffentliche
Mittel zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die
Stadt sein. So können beispielsweise bauliche Verbe sserungen im öffentlichen Stadtraum
verbunden werden mit komplementären Maßnahmen auf F lächen privater Eigentümer oder
durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.
Der Bewilligungszeitraum für den Verfügungsfonds en dete am 31.12.2013. Der Beirat Verfü-
gungsfonds hatte in seiner Sitzung am 25.06.2013 be reits angeregt, einen Folgeantrag zu
stellen und für die neue Förderperiode des Verfügun gsfonds einen höheren Ansatz zu wäh-
len, um damit das private Engagement entsprechend z u würdigen und optional finanzielle
Variationsmöglichkeiten für mögliche zukünftige Maß nahmen und Projekte im Verfügungs-
fonds zu sichern. Das MBWSV ist diesem Antrag gefol gt und hat im STEP 2014 180.000 Eu-
ro an Fördermitteln für die Fortsetzung des Verfügungsfonds Münster-Innenstadt bereit
gestellt.
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nic ht bekannt sein müssen – sowohl der
privaten als auch der öffentlichen Akteure können g rundsätzlich über den Verfügungsfonds
mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Müns-
ter-Innenstadt und die Vorgaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten
werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.
Die hohen Ansprüche an die Gestaltung Münsters woll te die Stadt gemeinsam mit Eigentü-
mern, Anliegern und Bewohnern in einem Verfahren zu sammen führen und im Rahmen ei-
nes städtebaulichen Wettbewerb s für den Bereich Hörster Parkplatz Ideen und Vorschlä-
ge zur zukünftigen baulichen Nutzbarkeit dieses Sta dtquartiers sowie zur Einbindung dieses
Quartiers in die Stadtstruktur entwickeln lassen.
Sofern der Rat der Stadt Münster beschließen sollte , die Entwicklung des Quartiers „Hörster
Parkplatz / Bült / Hörster Straße / Korduanenstraße “ wieder aufzunehmen, so dass auch die
Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgen kan n, wird ein erneuter Antrag auf Städ-
tebauförderung kurzfristig gestellt werden können.
Der angesprochene Umbau der Spiekerhof-Brücke geht auf eine Initiative des Kiepenkerl-
Viertel e.V. zurück. Der daraufhin erarbeitete Umge staltungsentwurf beinhaltet jedoch in ers-
ter Linie die Aufwertung und das Erlebbarmachen der Aa in dem stadthistorisch bedeutsa-
men Bereich der nördlichen Altstadt. Die Verwaltung hatte den Entwurf mit der Vorlage
V/0701/2011 der BV Mitte und dem ASSVW zur Entschei dung vorgelegt. Er war zu dem
Zeitpunkt abgelehnt worden mit dem Auftrag an die V erwaltung, zunächst ein Gesamtkon-
zept für die Aa in der Innenstadt vorzulegen, das d ie ökologische Aufwertung des Flussbet-
tes, den Aa-Seitenweg und die Brücken einschließt.
Derzeit erarbeitet die Verwaltung entsprechend den Beschlüssen der Fachausschüsse ein
Entwicklungskonzept für den gesamten Innenstadtraum der Aa . Dabei werden auch die
neuen Anforderungen an den Hochwasser- und Natursch utz entsprechend berücksichtigt.
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Kurzfristig sind noch keine Ergebnisse zu erwarten, so dass die Stadt Münster nach Rück-
sprache mit der Bezirksregierung die bereits bewill igten Fördermittel zurück gegeben hat. Zu
gegebener Zeit soll zielführend ein neuer Förderant rag zu dem dann vorliegenden Aa-
Konzept gestellt werden.
Im Rahmen des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ soll auch die Zugänglichkeit von einzel-
nen prägenden Baudenkmälern verbessert werden, so d ass sie ihre Rolle im Stadtgebiet
noch besser ausüben können als bisher und dann wirk lich für alle Menschen barrierefrei er-
reichbar und nutzbar sein werden. So war aus diesem Programm – abgestimmt mit der
Denkmalpflege – der Einbau eines barrierefreien Zugang s über einen Aufzug zum histori-
schen Rathaus geplant. Nicht vorhersehbare Veränderungen am Umbau konzept und zu-
sätzliche Erweiterungen haben zu einem weiteren Abs timmungs- und Planungsbedarf und
zeitlichen Verzögerungen geführt, so dass die Maßna hme vorerst nicht umgesetzt werden
konnte.
Zwischenzeitlich zeichnet sich eine Lösungsmöglichkeit ab, die noch weiterer Abstimmungen
bedarf. Sofern bis zum Antragsstichtag die notwendi gen Vereinbarungen getroffen werden
können, wird ein entsprechender Antrag auf Basis de r bereits erarbeiteten Unterlagen ge-
stellt werden.
Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen sowie ihrer besonderen innenräumlichen
Qualität und Anlage bietet die Dominikanerkirche ein großes Potential für unterschiedlichste
Nutzungsmöglichkeiten, die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baudenkmals wie
auch dem hochzentralen Standort gerecht werden. Ent sprechend dem Ratsbeschluss zur
Vorlage V/0779/2014 wird das Gebäude profaniert und anschließend zur Vermarktung durch
Vermietung mit dem Ziel einer angemessenen Nutzung ausgeschrieben. Sobald eine ab-
schließende Entscheidung zur zukünftigen Nutzung getroffen ist, wird die Stadt, je nach Kon-
zept, versuchen, Städtebaufördermittel zu beantrage n. Aufgrund fehlender Beschlüsse im
Jahr 2013, war der ursprüngliche Antrag 2014 deshal b aus formalen Gründen zurück gezo-
gen worden.
Kinderhaus
Das vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonze pt mit Maßnahmenplan für das Ge-
biet Kinderhaus-Brüningheide war Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes als Schwer-
punktbereich „Soziale Stadt“ gem. §171e BauGB. Das Förderprogramm „Soziale Stadt Kin-
derhaus-Brüningheide“ ist zum 31.12.2010 ausgelaufe n, jedoch hat sich die Stadt Münster
gemeinsam mit den privaten Partnern zu einer „Verst etigungsphase“ des bisher Erreichten
entschlossen (vgl. Vorlage V/0291/2010 – Wohngebiet Brüningheide, Handlungsempfehlun-
gen 2011-2013), um damit die Weiterentwicklung des Wohnquartiers Kinderhaus-
Brüningheide insgesamt positiv zu beeinflussen.
Für die Entwicklung einer baulichen Aufwertungsstra tegie (vgl. Vorlage V/0422/2010 – Vor-
bereitung von wohnungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet „Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide“) sind Aussagen zum Zustand des W ohnungsbestandes erforderlich, die
mit dem ergänzenden bausubstanziellen Gutachten aufgezeigt worden sind. Das Gutach-
ten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen Stadt bezahlt werden. Diese Ergebnisse führ-
ten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zukunf tsgerichteten Ansatz gezeigt und die
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante verti efend zu untersuchen und zu bewerten.
Dazu wurden seitens des Landes NRW Fördermittel für einen städtebaulichen Maßnah-
menplan bereitgestellt. Dieser ist weitgehend vorbereitet und soll im Jahr 2015 gemeinsam
mit den Wohnungseigentümern dem Fördergeber vorgest ellt werden. Damit liegt dann eine
gemeinsam erarbeitete und belastbare Entwicklungsperspektive für das Quartier Kinderhaus-
Brüningheide für die nächsten 10 - 20 Jahre vor. Di es könnte, einen entsprechenden Be-
schluss des Rates der Stadt Münster vorausgesetzt, in ein Folgeprojekt im Rahmen des För-
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derprogramms „Stadtumbau West“ münden, welches dann nach Vorstellung und Beratung im
Jahr 2015 Schwerpunkt der Beantragung weiterer Städ tebauförder- und Wohnungsbauför-
dermittel in den Folgejahren sein könnte.
Entsprechend dem „ Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung “ des BMVBS wurden in dem Be-
teiligungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzep t Kinderhaus unterschiedliche Module
bearbeitet und im Rahmen der jeweiligen Projekte un d Ansätze nachfolgend gemeinsam Lö-
sungsmöglichkeiten entwickelt und diskutiert. Dabei werden die einzelnen Schritte im Rah-
men eines Forschungsvorhabens durch das Bundesinsti tut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung (BBSR) betreut und begleitet. Das Bürgerbete iligungsverfahren wurde extern mode-
riert und zum Ende des Jahres 2013 abgeschlossen.
Mit dem Bürgerbeteiligungsverfahren verknüpft ist d ie Erstellung des Stadtteilentwick-
lungskonzeptes für den Stadtteil Kinderhaus, welches – abgeleitet aus dem Beteiligungs-
verfahren - die Chancen und Entwicklungsperspektive n sowie konkrete Projekte aufzeigen
soll. Einzelne Projekte könnten dann nach Vorstellu ng und Beratung in den Fachgremien im
Jahr 2015 Schwerpunkt der Beantragung weiterer Städ tebaufördermittel in den Folgejahren
sein.
Das Land NRW fördert aktuell die funktionale Verbesserung von Gemeinbedarfseinrich-
tungen im kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse zur funktionalen Verbesse-
rung der Einrichtungen im Quartier. Zu diesen Gemei nbedarfseinrichtungen gehören insbe-
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentre ffs, Sportstätten zur Unterstützung des
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. In die-
sem Zusammenhang setzt das MBWSV aktuell verstärkt auf die funktionale Verbesserung im
kommunalen Gebäudebestand und fördert daher u.a. Ma ßnahmen zur Verringerung der
CO²-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Aufgrund der aktuellen Problemlage zum Bürgerhaus K inderhaus nach dem Starkregener-
eignis vom Juli 2014 plant die Stadt daher, die Teile der ohnehin anstehenden Wiederherstel-
lungs- und Ersatzbaumaßnahmen sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungs-
maßnahmen am Bürgerhaus Kinderhaus sowie dem Hallenbad für eine Städtebauförde-
rung zu beantragen, die den o.g. Kriterien entsprec hen (z.B. energetische Sanierung, Barrie-
refreiheit). Abstimmungsgespräche mit der Bezirksre gierung haben dazu bereits statt gefun-
den. Sofern bis zum Antragsstichtag die notwendige Reife der vorzulegenden Unterlagen
gegeben ist, wird ein entsprechender Antrag gestell t werden, andernfalls erfolgt der Antrag
zum nächstmöglichen Stichtag.
Wolbeck
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen ha t die Verwaltung entsprechend den Mög-
lichkeiten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 20 08) für zusammenhängende Bereiche in
den Stadtteilen Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und
Ortsteilzentrum “ im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. V orlagen V/0239/2009
und V/0348/2009), die jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engag ement der Akteure vor Ort in einem
breit angelegten Diskussions- und Moderationsprozes s ein Integriertes Handlungskonzept –
mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam erarb eitet (vgl. Vorlage V/0272/2012). Für
die Umsetzung eines Teils der vorgeschlagenen Maßna hmen hat die Stadt Münster im Jahr
2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der im J ahr 2013 entsprechend bewilligt wurde
und Gestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Zentrum von Wolbeck ermöglicht.
Konkret umgesetzt werden können die Neugestaltung des Marktplatz es sowie des Platz es
an der Neustraße und ein Programm zur Fassadenbegrünung im historischen Wigbold.
Aktuell werden diese Maßnahmen nach dem Vorliegen d er entsprechenden Beschlüsse um-
gesetzt. Zur weiteren Verbesserung wird entsprechen d dem Bürgerbeteiligungsverfahren
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zum Stadtteilentwicklungskonzept Wolbeck ein Städte bauförderantrag für die Umsetzung
bzw. Vervollständigung des Angelseitenweges ( Wegebeziehung Mühlenesch/Friedhof ) im
Jahr 2015 gestellt.
Hafen
Auf der Südseite des Stadthafens 1 haben bereits ba uliche Entwicklungen zur Neustrukturie-
rung dieses Bereiches begonnen. Begleitend zu den B aumaßnahmen auf dieser Hafenseite
soll zeitnah die Kaifläche für öffentliche Freifläc hen- und Wegenutzungen gestaltet werden.
Ein Wettbewerbs- bzw. Gutachterverfahren für diese Flächen, die sich im Eigentum der
Stadtwerke Münster GmbH befinden, soll in diesem Ja hr durchgeführt werden. In diesem
Zusammenhang wird geprüft, ob für die Planungs- und Baumaßnahmen ein Antrag auf Städ-
tebauförderung gestellt werden kann.
Gremmendorf / Gievenbeck
Für die Entwicklung ehemaliger Kasernenflächen ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von
Städtebaufördermittel konzeptabhängig möglich. Daru nter fallen dann auch Wettbewerbe,
Bürgerbeteiligungen und Planungsverfahren. Sofern n icht ein anderer Maßnahmenträger die
Kosten übernimmt, wären diese bei nachfolgenden inv estiven Maßnahmen grundsätzlich
anrechnungsfähig. Die Stadt Münster hat daher die b eiden Förderanträge die nur auf die
Planungsverfahren ausgerichtet waren, zurück gezogen.
Sofern abschließende Entscheidungen zur zukünftigen städtebaulichen Situation und Nut-
zungsstruktur getroffen worden sind und für die Ent wicklung der Konversionsflächen dauer-
haft unrentierliche Kosten entstehen, soll versucht werden über das Programm Stadtumbau
West eine entsprechende Förderung zu erreichen. Alt ernativ dazu hat die Verwaltung bereits
geprüft, ob über die europäischen Förderprogramme ( EFRE und ESF) grundsätzliche För-
derzugänge gegeben sein könnten. Nach gegenwärtigem Stand sind die EU-
Fördervoraussetzungen für die Münsteraner Konversio nsprojekte nicht einschlägig. Da das
Land NRW aktuell eine Übersicht zu den drei für NRW relevanten EU-Programmen erstellt,
wird die Verwaltung abschließend nochmals prüfen, o b sich ggf. ein Förderzugang ergeben
könnte.
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
/circle6 ISG Bahnhofsviertel, Planungsprozess Zukunft Stadtraum
Windthorststraße (Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, An-
passung der Gestaltung, Inwertsetzung, Beteiligungsverfahren
/circle6 ISG Bahnhofsviertel, Gestaltung des öffentlichen Raumes (Verfü-
gungsfonds Teil 2, Schaltschränke)
/circle6 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt), restliche Teilmaßnahme
/circle6 Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz-
flächen
/circle6 Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä-
chen
/circle6 Neugestaltung des Hauptbahnhofumfeldes mit den Teilmaßnahmen
Berliner Platz (ehm. 3.BA) und Bremer Platz (Planung und Umbau)
2013-2014
Maßnahme in Durchführung
2012-2014
Maßnahme abgeschlossen
2013
Bewilligung aufgehoben
2013
Bewilligung aufgehoben
2013
Bewilligung aufgehoben
2014
Antrag zurück gezogen
83.538,00 €
190.000,00 €
210.000,00 €
42.000,00 €
558.000,00 €
952.000,00 €
Schwerpunkt City/Altstadt
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz
/circle6 ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof
/circle6 Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori-
schen Rathaus, bauliche Anpassung
/circle6 Städtebaulicher Denkmalschutz, Erlebbarmachen der Aa an der Brü-
cke Spiekerhof, Lichtinszenierung, bauliche Anpassung
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt, Fortsetzung 2014-2018
/circle6 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Umbau und
Umnutzung des Denkmals Dominikanerkirche
/circle6 Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori-
schen Rathaus, bauliche Anpassung
/circle6 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Bildung eines
„Stadttores Ost“, städtebauliche Entwicklung im Bereich Wolbecker
Straße-Salzstraße-Servatiiplatz-Eisenbahnstraße-Friedrichstraße:
Neubau Paul-Gerhardt-Haus mit Umfeldgestaltung Paul-Gerhardt-
Haus und denkmalgeschützter Erlöser-Kirche; denkmalgerechte Ges-
taltung/Wiederherstellung der Frei- und Grünflächen am Iduna-
Hochhaus
2014
Bewilligung aufgehoben
2013-2014
Maßnahme abgeschlossen
2014
Bewilligung aufgehoben
2013
Bewilligung aufgehoben
2010-2013
Maßnahme abgeschlossen
2014-2018
Bewilligt im STEP 2014
2014
Antrag zurück gezogen
2014
Wiederholungsantrag
2014
Antragstellung
59.619,00 €
114.240,00 €
143.490,00 €
270.347,00 €
300.000,00 €
180.000,00 €
587.400,00 €
280.851,00 €
Kostenschätzung
liegt noch nicht
vor
Gremmendorf
/circle6 Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Räumliches Entwick-
lungskonzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, Kommu-
nikation
2013
Antrag zurück gezogen
151.000,00 €
Kinderhaus
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnah-
men der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (Restmittel anteilig)
• Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Kinder-
haus im Rahmen des Projektaufrufes Bürgerbeteiligung des BMVBS
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen
2011-2014
Maßnahme abgeschlossen
2012-2014
Maßnahme abgeschlossen
2014
Antragstellung
105.000,00 €
50.000,00 €
Kostenschätzung
liegt noch nicht
vor
Gievenbeck
/circle6 Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne: Räumliches Ent-
wicklungskonzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren,
Kommunikation
2013
Antrag zurück gezogen
85.000,00 €
Wolbeck
/circle6 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksich-
tigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaßnahmen
im historischen Wigbold
2013-2016
Maßnahme in Durchführung
301.000,00 €
Übersicht 201 4 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
9
Beschlussvorlage
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V/0659/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2014 und Anträge 2015 Beratungsfolge 29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2014 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2015, wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorha n- denen Gebietsb ezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau - Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter s i- cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzei tig vor Beschluss des jeweiligen Haushaltsplanes. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 70% der zuwendungsfähigen Kosten für i nves- tive Maßnahmen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentsche i- dungen über d ie Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen Vorlagen-Nr.: V/0659/2014 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 15.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0659/2014 der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der z um Zei t- punkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage N r. V/0447/2013 am 10.07.2013 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 2014 zum aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Aufgrund der Haushaltslage des Landes NRW und der d amit verbundenen Beschränkungen und Abstimmungen ist das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2014 verspätet erst am 30.10.2014 veröffentlicht worden. Um den Kommunen Planungssicherheit für zukünftige Förderprojekte zu geben und um aktuelle Entwicklungen des Bu ndes und des Landes mit einfließen zu lassen, hat das Land NRW die Antragsfrist für das Programmjahr 2015 vom 30.10.2014 auf den 13.02.2015 verschoben. Gespräche mit der Bezirksregierung Münster haben, wie auch im Vorjahr, den deutlichen Hinweis ergeben, dass das Land NRW bei der Städtebauförderung Einsparungen erzielen muss und ins o- weit ältere Bewilligungsbescheide und vorhandene Bewilligungsreste bei den Kommunen im b e- sonderen Fokus des Landesminist eriums stehen. Im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Münster wurden daher im Jahr 2014 Bewilligungsreste aus laufenden Projekten und bislang noch nicht in Anspruch genommene Bewi lligungen (z.B. bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft privater Partner oder fehlenden Beschlüssen) an das Land zurück gegeben (vgl. Anlage 1). Entsprechend den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Förderma ßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsb eschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden is t. Folgende Gebietsk ategorien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits f achlich-inhaltlich an den Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf Entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reakto r- sicherheit sollen die Gebietsbezüge nach dem Sanierungsrecht zukünftig auslaufen, so dass neue Maßnahmen in reinen Sanierungsgebieten nicht mehr bewilligt werden. Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen für das Jahr 2014 700,0 Mio. Euro. Diese Summe soll währen d der aktuellen Legislaturperiode nach Aussage des Bundesminister i- ums der Finanzen in jedem Jahr zur Verfügung stehen. Die Finanzausstattung der einzelnen Pr o- gramme auf Bundesebene beträgt: 50,0 Mio. Euro Nati onal bedeutsamer Städtebau; 150,0 Mio. Euro Soziale Stadt; 105,0 Mio. Euro Stadtumbau Ost; 105,0 Mio. Euro Stadtumbau West; 110,0 Mio. Euro Aktive Zentren; 70,0 Mio. Euro Städtebaul icher Denkmalschutz Ost; 40,0 Mio. Euro Städtebaulicher Denkmalschutz West; 70,0 Mio. Euro Kleine Städte und Gemeinden. Da s Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die bereit gestellten Bundesmittel und ergänzt ihren Anteil mit - 3 - V/0659/2014 eigenen Landesmitteln. Daraus wird dann für NRW das Gesamtbudget der Städtebauförderung gebildet. Die Kernanliegen der Programme auf Bundes- und Landesebene sind im Wesentlichen: Soziale Stadt: Sozialen Zusammenhalt unterstützen (Integration), Stadtumbau West: Funktionsverluste auffangen, demografischen Wandel gestalten, Aktive Zentren: Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren stärken, Städtebaulicher Denkmalschutz: Stadtidentität bewahren und weiter entwickeln, Kleine Städte und Gemeinden: Zentrale Versorgungsfunktionen und interkommunale Z u- sammenarbeit fördern. Neben den Kernanliegen setzt NRW folgende Förderschwerpunkte: Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung 1. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i- chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0541/1992) Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Gebietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Ra hmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz u- stellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umset- zung darstellen. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinterlegt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Ma ßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und kombiniert werden, um eine mögli chst hohe Woh lfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darz u- stellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2014 (zu bea ntragende, bewilligte und laufende Maßnahmen) wieder. - 4 - V/0659/2014 2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Neben dem Sachstand 2014 stell t diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e- schlusspunkt 2 im Jahr 2014/15 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2015 gestellt werden soll. Der Stichtag für die Abgabe der Anträge ist vom MBWSV in diesem Jahr vom 30.10.20 14 auf den 13.02.2015 verschoben worden. Hinweis: Sofern das MBWSV kurzfristig keine anderen Vorgaben macht, erfolgt im Jahr 2015 auch noch die Antragsstellung für das Programmjahr 2016, Frist vermutlich 31.10.2015. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss d es Haupt - und Finanzausschusses zu dieser Vorlage die u.g. Anträge fristgerecht stellen. Die gewählte Reihen- folge stellt dabei die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen dar: Soziale Stadt Kinderhaus -Brüningheide: Energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinderhaus mit Hallenbad, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimierung der baulichen Strukturen; Neuantrag Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Bildung eines „Stadttores Ost“, städt e- bauliche Entwicklung im Bereich Wolbecker Straße -Salzstraße-Servatiiplatz- Eisenbahnstraße-Friedrichstraße bestehend aus den Teilen: Neubau Paul -Gerhardt-Haus mit Umfeldgestaltung Paul -Gerhardt-Haus und denkmalgeschützter Erlöser -Kirche; den k- malgerechte Gestaltung/Wiederherstellung der Frei- und Grünflächen am Iduna-Hochhaus; Neuantrag Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Barrierefreier Zugang zum historischen Rathaus; Wiederholungsantrag Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g e- stellt werden: Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungsschwe r- punkt Hauptbahnhof Umfeld, Planungs- und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz), Restbaukosten (ehm. 3. Bauabschnitt) Vorplatz Westseite (Berliner Platz), Neubeantr a- gung der Städtebaufördermittel im Herbst 2015; ISG Bahnhofsviertel und ISI, Entwicklungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche : K onkrete bauliche Maßnahmen zur Anpassung der Gestaltung und Inwertsetzung des öffentlichen Raumes nach Vorstellung der Ergebnisse aus dem Planungs - und Beteiligungsverfahren Zukunft Stadtraum Windthorststraße im Herbst 2015; Stadtumbau West – Konversion York -Kaserne, Oxford -Kaserne: Bauliche Vorbereitung der Umnutzung, Flächenerschließung, Ankauf, Entwicklung, Sanierungsmaßnahmen im erhaltenswerten Bestand, Wohnflächenentwicklung, je nach Projektfortgang Herbst 2015 Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der 2015 vorzustellenden Er- gebnisse aus dem städtebaulich-wohnungswirtschaftlichen Gutachten auf Anregung des Ministeriums und dem Entwicklungskonzept zur Schaffung einer tragfähigen Zukunft s- perspektive für das Wohnquartier . Beantragung entsprechender Städtebaufördermittel nach Ratsbeschluss 2015/16; Sanierung / Stadtumbau West Stadthafe n 1: Gestaltung und Entwicklung einer öffentl i- chen Freifläche und Wegeverbindung auf der Südseite des Stadthafens nach Vorstellung der Ergebnisse aus dem Planungsverfahren 2015/16. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Sachstandsbericht 2014 – Städtebauförderung in Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (21)
- Salzstraße
- Bahnhofstraße
- Windthorststraße
- Friedrichstraße
- Korduanenstraße
- Neustraße
- Bremer Platz
- Berliner Platz
- Servatiiplatz
- Harsewinkelplatz
- Wolbecker Straße
- Eisenbahnstraße
- Münsterstraße
- Brüningheide
- Stubengasse
- Aa-Seitenweg
- Kinderhaus
- Promenade
- Spiekerhof
- Kiepenkerl
- Mühlenesch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0659/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37