2160/2021
Beantwortung der Anfrage AN/0518/2020 Sucht und Migration - Anfrage zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in Kölner Kliniken, LVR Klinken
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/535 Vorlagen-Nummer 07.06.2021 2160/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 08.06.2021 Integrationsrat 10.06.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Beantwortung der Anfrage AN/0518/2020 Sucht und Migration - Anfrage zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in Kölner Kliniken, LVR Klinken Bündnis14 Afrika hat mit Anfrage vom 24.04.2021 folgende Anfrage eingebracht: Frage 1: Als Ergebnis von 23 Arbeitsgruppen mit rund 300 fachkompetenten Teilnehmer*innen wurde in etwa zweijähriger Arbeit vor einigen Jahren ein „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft" u.a. mit konkreten Handlungsempfehlungen zum Thema psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Migrant*innen erarbeitet. Welche von diesen Handlungsempfehlungen sind in wel- cher Weise bzw. in welchem Umfang umgesetzt worden? Frage 2: Ist der Bedarf der psychiatrisch/psychotherapeutische Versorgung für diesen Personenkreis in Köln ermittelt und sichergestellt? Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der mutter- bzw. fremdsprachigen Psychiater*innen und psychologischen Psy- chotherapeut*innen in den Kölner psychiatrischen Kliniken und bei der ambulanten psychiatrisch/ psychotherapeutischen Versorgung in Köln? Frage 4: Wie hoch sind die Ausgaben der Kliniken beim Einsatz von kultursensiblen Dolmetscher*innen zur Beseitigung der sprachlichen und kulturellen Barrieren? Frage 5: Gibt es in Köln im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ausreichende Angebote für die kultursensible Dolmetschertätigkeit in allen erforderlichen Sprachen und ist dieses Angebot dauerhaft gesichert? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Beantwortung zu Frage 1: Die Handlungsempfehlungen des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft in Köln aus dem Jahre 2011 sahen vor, dass die psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Mig- 2 rationshintergrund verbessert und die Angebote im ambulanten Bereich für psychisch erkrankte sowie seelisch behinderte Menschen mit Migrationshintergrund erweitert werden sollten, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Entsprechend wurden die ambulanten Maßnahmen für die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen mit Migrationshintergrund in Köln ausgebaut: Wie in den Handlungsempfehlungen des Konzepts zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft angeregt, werden herkunftssprachliche Zuwanderinnen und Zuwanderer für den Einsatz als „Integra- tionslotsinnen und Integrationslotsen Gesundheit“ qualifiziert. Sie helfen Mitgliedern ihrer jeweiligen Community, das deutsche Gesundheitssystem zu verstehen und zu nutzen. Das gemeinsame Projekt des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Köln e.V. und des Gesundheitsamtes der Stadt Köln wird auch in 2021 weitergeführt. In den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Stadt Köln werden bei Bedarf Sprach - und Integrati- onsmittler*innen („SIM“) eingesetzt. Durch den Einsatz von „SIM“ kann die sprachliche und soziokul- turelle Verständigung zwischen Fachkräften der SPZ und Besucher*innen verbessert und teilweise erst ermöglicht werden. Sie werden über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert und stehen in allen erforderlichen Sprachen zur Verfügung. Die Ausbildung zum „SIM“ findet nach bun- desweit einheitlichen Qualitätsstandards statt. „SIM“ sind in der Regel sowohl mit der Kultur ihres Herkunftslandes als auch mit den länderspezifischen Unterschieden in der medizinischen und sozia- len Versorgung vertraut. Daher können sie nicht nur dolmetschen sondern auch in kultursensiblen Fragen vermitteln. Sie können auch in Suchtberatungsstellen eingesetzt werden. Für eine längerfristi- ge Begleitung über Klärung, Beratung und Vermittlung hinaus sind sie allerdings nicht vorgesehen. Ebenso werden beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts der Stadt Köln Sprachmitt- ler*innen und Dolmetscher*innen eingesetzt. Des Weiteren stehen Tablets zur Verfügung, mit denen auch in der aufsuchenden Arbeit jederzeit ein Videodolmetscherdienst erreichbar ist. Desweitern werden ambulante Angebote zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Migrant*innen mit Zuschüssen der Stadt Köln unterstützt, beispielsweise das Gesundheitszent- rum für Migrant*innen in Trägerschaft des Vereins PariSozialgGmbH, das auch Träger des Sozial- psychiatrischen Kompetenzzentrums Migration (SpKoM) Köln ist. Diese Einrichtung hält ein psycho- soziales und gemeindepsychiatrisches Versorgungsangebot für erkrankte und gesundheitlich gefähr- dete Menschen mit Migrationshintergrund in Köln vor und unterstützt die interkulturelle Öffnung ins- besondere in den SPZ. Ebenso werden Angebote für Migrant*innen mit Fluchthintergrund wie das interkulturelle Flüchtlingszentrum „FliehKraft – Kölner Flüchtlingszentrum“ des Kölner Flüchtlingsrats e.V. und das „Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht“ des Caritasverbands für die Stadt Köln e.V. mit einem kommunalen Zuschuss gefördert. In Köln gibt es ein differenziertes ambulantes psychiatrisches und psychotherapeutisches Angebot, das die Regelversorgung der Bürger*innen sicherstellt. Um bei Sprachbarrieren den Zugang zur Re- gelversorgung zu erleichtern, bietet die Kassenärztliche Vereinigung auf ihrer Website einen Service an, bei dem gezielt psychotherapeutische und psychiatrische Praxen mit Sprachenkenntnissen ermit- telt werden können. Beantwortung zu Frage 2: In Gremien wie beispielsweise die „Arbeitsgruppe Migration und Gesundheit“ unter dem Dach der kommunalen Gesundheitskonferenz und „Psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von Ge- flüchteten“, hier fokussiert auf Menschen mit Fluchterfahrung, erörtern Fachkräfte die aktuelle Situati- on und damit einhergehende Bedarfslagen der Migrant*innen, um die Regelangebote für Migrantin- nen und Migranten durch Vernetzung, Kooperation und interkulturelle Öffnung zu verbessern oder gezielt weiterzuentwickeln. Die genaue Ermittlung des quantitativen Bedarfs an psychiatrischer und psychotherapeutischer Ver- sorgung der Migrant*innen in Köln würde eine umfassende Erfassung und eine psychiatrische sowie psychologische Untersuchung dieser Personengruppe in Köln voraussetzen. Eine solche Erhebung 3 dieser sehr heterogenen Gruppe liegt nicht vor. Für Menschen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Amt für Soziales und Senioren berechtigt, als „sonstige Leistung“ nach § 6 auch Kosten für Dolmetscher*innen bei einer medizinisch erforderlichen Behandlung zu gewähren, dazu gehört auch Psychotherapie. Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen sind Leistungen für Dolmetscher*innen laut SGB V ausgeschlossen. Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung obliegt der Kassen- ärztlichen Vereinigung. Beantwortung zu Frage 3: Laut Auskunft der Klinken verfügt jede Klinik über einen erheblichen Anteil an Beschäftigten, die über Kenntnisse unterschiedlicher Sprachen verfügen und teilweise auch Migrationshintergrund oder Zu- wanderungsbiografien aufweisen. So arbeiten beispielsweise in der Kölner LVR -Klinik, auf die bei dieser Anfrage konkret Bezug ge- nommen wurde, Menschen aus 27 Nationen. Darüber hinaus gibt es eine i nterne Liste der Beschäf- tigten, die ihre Fremdsprachenkenntnisse in der Klinik zur Verfügung stellen können. Diese wird fort- laufend aktualisiert und umfasst über 40 Sprachen. Die LVR -Klinik Köln verfolgt eine bewusste Stra- tegie der interkulturellen Öffnung und Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Flucht - und Migrationshintergrund. Unter der Leitung des Integrationsbeauftragten findet ein regelmäßiges Treffen des Qualitätszirkels Integration (QZI) statt, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Behand- lung von Patient*innen mit Migrationshintergrund zu erarbeiten und umzusetzen. Für Patient*innen werden wichtige Informationsmaterialien in relevanten Fremdsprachen übersetzt und auf den Statio- nen für Patient*innen bereitgestellt. Auch das Universitätsklinikum Köln verfügt über eine interne Liste von Beschäftigten mit Fremdspra- chenkenntnissen, die auch von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie genutzt wird. Ebenso gibt es bei den kleineren Krankenhäusern mit nur wenigen hundert Beschäftigten eine Übersicht der- jenigen, die ihre Sprachkenntnisse zur Verfügung stellen. Diese Listen beziehen Mitarbeitende aller Berufsgruppen und aller Sprachniveaus ein, die Zahl der verfügbaren Sprachen variiert je nach Größe der Kliniken. Angaben zum Anteil der Psychiater*innen und psychologischen Psychotherapeut*innen mit Sprachkenntnissen liegen der Stadt Köln nicht vor. Bezogen auf die ambulante psychiatrisch/ psychotherapeutischen Versorgung gibt es ebenfalls keine entsprechende Datengrundlage. Die Angabe von Sprachkenntnissen der KV gegenüber ist freiwillig, auf der KV-Homepage sind zudem nur diejenigen Personen veröffentlicht, die der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Daher ist eine Gesamterhebung für Köln nicht möglich. Beantwortung zu Frage 4: Die Ausgaben der Kliniken schwanken, sie liegen durchschnittlich insgesamt bei etwa 87.000 Euro pro Jahr. Beantwortung zu Frage 5: Für den Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Köln und die Sozialpsychiatrischen Zentren in Köln stehen derzeit ausreichende Angebote für die kultursensible Dolmetschertätigkeit in den erforderli- chen Sprachen zur Verfügung (siehe Beantwortung Frage 1). Über die langfristige Planung des LVR bezüglich seines „SIM“ Programms liegen der Stadt Köln keine Informationen vor. Darüber hinaus gibt es keine Erhebung zum Bedarf und Angebot kultursensibler Dolmetschertätigkeit im Bereich der ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung, daher kann dazu kein genauer Sachstand ermittelt werden. Merkmale, die Aussagen zu Migrationshintergrund und 4 Sprachkenntnissen erlauben, werden in der Dokumentation gemäß SGB V nicht erfasst. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2160/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.06.2021
- Erstellt
- 04.06.2021 08:02