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A-R/0033/2009

Kinderarmut in Münster ¿ eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik

Antrag an den Rat 02.12.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 24.3

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a-r-0033-2009

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30.11.2009 
Ratsantrag 
„Kinderarmut in Münster – eine drängende 
Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
1.  ein Hearing zum Thema „Kinderarmut in Münster – eine 
drängende Handlungsaufforderung an die 
Kommunalpolitik“ für die Ausschüsse Kinder, Jugendliche 
und Familie, Soziales und Gesundheit sowie Schule und 
Weiterbildung bis Ende Februar 2010 zu organisieren. Die 
Verwaltung wird beauftragt die möglichen Referentinnen und 
Referenten im Einvernehmen mit den im Rat vertretenen 
Fraktionen festzulegen.  
2. Bis zum Hearing zudem ein erstes Handlungskonzept  zu 
erstellen mit dem Ziel einer nachhaltigen und wirksamen 
Armutsprävention bzw. -bekämpfung und den dafür 
erforderlichen Finanzierungsbedarf soweit möglich zu 
ermitteln.  
 
Begründung:
 
I. 
Die aktuelle Wirtschaftskrise wird die Situation sozial benachteiligter 
Kinder und   psychosozial belasteter Familien mit (kleinen) Kindern 
weiter verschlechtern. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit wird auch die 
Zahl der von Armut und Benachteiligung gefährdeten Kinder und 
Jugendlichen erneut erhöhen. 
Der gerade geschlossene Koalitionsvertrag von CDU und FDP auf 
Bundesebene enthält Kindern aus SGB II Haushalten die längst 
überfällige Erhöhung ihrer Regelleistungen nach dem SGB II vor. Es 
gibt keine Festlegung darüber, dass in Zukunft für sie endlich auch  
entwicklungs- und bildungsbedingte Bedarfe übernommen werden.  
Die Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 20 Euro bzw. die 
Erhöhung des Kinderfreibetrages kommen ebenfalls bei den Kindern 
aus SGB II Haushalten nicht an, da das Kindergeld von den 
Regelleistungen als Einkommen abgezogen wird. Damit bleiben 
gerade Kinder, die es am nötigsten haben, außen vor. Die geplante 
Einführung eines Betreuungsgeldes ist zudem kontraproduktiv, da 
die langjährigen Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass das 
Betreuungsgeld am ehesten von Familien aus bildungsfernen 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2009

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Schichten in Anspruch genommen wird. Damit besteht die Gefahr, dass gerade diese Kinder 
nicht die bestmögliche frühkindliche Förderung erhalten. 
Die Vorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung“ 
0075/2009 verdeutlicht für die Stadt Münster, dass es bereits ein Spektrum von Hilfen und 
Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe mit beratender, fördernder und unterstützender 
Ausrichtung gibt; jedoch stehen sie häufig unverbunden nebeneinander und nicht überall 
sind die Zugänge so beschaffen, dass die Angebote bei den betreffenden Kindern 
ankommen. Weitergehende Maßnahmen – ausser, dass die Verwaltung die konkrete 
Inanspruchnahme der Maßnahmen und Angebote durch Kinder und Jugendliche mit 
Armutsrisiko künftig beobachtet, soweit möglich und sachgerecht, zu dokumentieren und im 
Rahmen des fachbezogenen Berichtswesens der Ämter abzubilden - wurden mit dieser 
Vorlage nicht beschlossen.  
In Münster leben bereits heute 18% (7600 von ca. 43.000) Kinder und Jugendliche unter 18 
Jahre von Hartz IV und ähnlichen Leistungen (Stadt Münster, Juni 2008). Das tatsächliche 
Ausmaß der Kinderarmut dürfte noch höher sein, würde man die Dunkelziffer (d.h. die Zahl 
jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen 
keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen), und die armutsnahen Familien 
berücksichtigen. Anlässlich der Überprüfung der Kinderregelsätze im Hartz-IV-Bezug durch 
das Bundesverfassungsgericht sind umfängliche Maßnahmen gegen Kinderarmut 
angemahnt. Der Kinderregelsatz muss vor allem am tatsächlichen Bedarf von Kindern und 
Jugendlichen orientiert sein; denn Kinder haben besondere Bedürfnisse. Ausländische 
Kinder und Jugendliche sind noch sehr viel mehr  von Einkommensarmut betroffen. Viele 
Studien zeigen, dass Armut nicht nur materielle Knappheit bedeutet, sondern auch 
mangelnde Bildungschancen, einen schlechteren Gesundheitszustand, weniger kulturelle 
Teilhabe, weniger soziale Kontakte und Netzwerke sowie schlechte Berufsaussichten. Vor 
diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf.  
Ein gutes Kinderleben und förderliche Entwicklungs- und Entfaltungschancen brauchen 
materielle Handlungsspielräume. Sie brauchen ei n Bildungssystem, das Kinder von der Kita 
bis zur Ausbildung unterstützt und nicht wegen fehlender Deutschkenntnisse, einer 
Behinderung oder anderen Benachteiligungen aussortiert. Sie brauchen Dienste und 
Einrichtungen, die Eltern und Kindern bei der Bewältigung  schwieriger Lebenslagen 
unterstützen sowie Bildungs- und Entwicklungsprozesse umfassend fördern. Dieses wurde  
jüngstens noch einmal durch die  St ellungnahme des Bundesjugendkuratoriums 
„Kinderarmut in Deutschland August 2009“ unterstrichen. 
Um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen, muss ein umfassendes Konzept entwickelt 
werden, das alle Facetten dieses Problems berücksichtigt und auf dessen Grundlage 
entsprechende Lösungsansätze entwickelt werden.  
Eine auf die Verringerung bzw. Vermeidung von Armut zielende kommunale Kinder- und 
Jugendpolitik muss der Bildungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen, die für eine 
gedeihliche Entwicklung und freie Entfaltung der Persönlichkeit sozial benachteiligter Kinder 
unentbehrlich sind, weiterhin finanzieren und ausbauen. Gleichzeitig muss sichergestellt

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werden, dass so früh wie möglich, gute Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen und 
die Entwicklung eines für die Gesundheit förderlichen Verhaltens geschaffen werden.  
Das beantragte Hearing soll nicht nur politikspartenübergreifend für das Thema in all seinen 
Facetten sensibilisieren, sondern konkrete Schr itte zur strukturellen, systematischen und 
damit wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut und ihren Folgen in unserer Stadt aufzeigen.  
Vorstellbar wäre ein Bündnis gegen Kinderarmut auf gesamtstädtischer und sozialräumlicher 
Ebene mit konkreten Zielen und einem entsprechenden konkreten Arbeitsprogramm. 
Beispiele hierfür gibt es in Nürnberg, Wiesbaden, Frankfurt, Monheim u.a.. 
II. 
Ansätze zur Armutsprävention werden in der Stadt Münster bereits verfolgt. Doch einige 
zentrale Maßnahmen sind an Modellförderungen geknüpft, die in 2010 oder den Folgejahren 
auslaufen. Zu nennen sind hier das Präventionsprojekt in Coerde „Hilfe zur Erziehung - 
Entwicklung und Ausbau frühzeitiger Präventionsangebote sowie Aufbau eines sozialen 
Frühwarnsystems im Stadtteil Coerde“ oder „Gesund aufwachsen in...“ sowie etliche 
Maßnahmen im Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“.  Hier muss dringend die 
Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der Bundesmodellfinanzierung sichergestellt werden.  
Zudem ist sicherzustellen, dass die Stadt Münster trotz Haushaltszwängen ihren Aufgaben 
zur Armutsprävention gerecht wird und alle dafür erforderlichen Handlungsfelder in Angriff 
nimmt. Die Unterzeichner werden entsprechende, zielführende Haushaltsanträge stellen und 
verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Antrag  „ Chancen für alle Kinder in 
unserer Stadt - Maßnahmeprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“. 
Bekämpfung von Kinderarmut kann eine Zielorientierung der Stadt sein, die langfristig Geld 
spart. 
Begründung: RF Möllers 
 
gez. Klas 
und Fraktion 
gez. Heuer 
und Fraktion
gez. Köhn 
und Fraktion 
gez. Pfau
gez. Langenfeld 
gez. Kersting

Beratungsverlauf (1)

09.12.2009 Rat
TOP 24.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0033/2009
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37