A-R/0033/2009
Kinderarmut in Münster ¿ eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik
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a-r-0033-2009
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1 30.11.2009 Ratsantrag „Kinderarmut in Münster – eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. ein Hearing zum Thema „Kinderarmut in Münster – eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ für die Ausschüsse Kinder, Jugendliche und Familie, Soziales und Gesundheit sowie Schule und Weiterbildung bis Ende Februar 2010 zu organisieren. Die Verwaltung wird beauftragt die möglichen Referentinnen und Referenten im Einvernehmen mit den im Rat vertretenen Fraktionen festzulegen. 2. Bis zum Hearing zudem ein erstes Handlungskonzept zu erstellen mit dem Ziel einer nachhaltigen und wirksamen Armutsprävention bzw. -bekämpfung und den dafür erforderlichen Finanzierungsbedarf soweit möglich zu ermitteln. Begründung: I. Die aktuelle Wirtschaftskrise wird die Situation sozial benachteiligter Kinder und psychosozial belasteter Familien mit (kleinen) Kindern weiter verschlechtern. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit wird auch die Zahl der von Armut und Benachteiligung gefährdeten Kinder und Jugendlichen erneut erhöhen. Der gerade geschlossene Koalitionsvertrag von CDU und FDP auf Bundesebene enthält Kindern aus SGB II Haushalten die längst überfällige Erhöhung ihrer Regelleistungen nach dem SGB II vor. Es gibt keine Festlegung darüber, dass in Zukunft für sie endlich auch entwicklungs- und bildungsbedingte Bedarfe übernommen werden. Die Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 20 Euro bzw. die Erhöhung des Kinderfreibetrages kommen ebenfalls bei den Kindern aus SGB II Haushalten nicht an, da das Kindergeld von den Regelleistungen als Einkommen abgezogen wird. Damit bleiben gerade Kinder, die es am nötigsten haben, außen vor. Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes ist zudem kontraproduktiv, da die langjährigen Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass das Betreuungsgeld am ehesten von Familien aus bildungsfernen Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2009 2 Schichten in Anspruch genommen wird. Damit besteht die Gefahr, dass gerade diese Kinder nicht die bestmögliche frühkindliche Förderung erhalten. Die Vorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung“ 0075/2009 verdeutlicht für die Stadt Münster, dass es bereits ein Spektrum von Hilfen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe mit beratender, fördernder und unterstützender Ausrichtung gibt; jedoch stehen sie häufig unverbunden nebeneinander und nicht überall sind die Zugänge so beschaffen, dass die Angebote bei den betreffenden Kindern ankommen. Weitergehende Maßnahmen – ausser, dass die Verwaltung die konkrete Inanspruchnahme der Maßnahmen und Angebote durch Kinder und Jugendliche mit Armutsrisiko künftig beobachtet, soweit möglich und sachgerecht, zu dokumentieren und im Rahmen des fachbezogenen Berichtswesens der Ämter abzubilden - wurden mit dieser Vorlage nicht beschlossen. In Münster leben bereits heute 18% (7600 von ca. 43.000) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre von Hartz IV und ähnlichen Leistungen (Stadt Münster, Juni 2008). Das tatsächliche Ausmaß der Kinderarmut dürfte noch höher sein, würde man die Dunkelziffer (d.h. die Zahl jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen), und die armutsnahen Familien berücksichtigen. Anlässlich der Überprüfung der Kinderregelsätze im Hartz-IV-Bezug durch das Bundesverfassungsgericht sind umfängliche Maßnahmen gegen Kinderarmut angemahnt. Der Kinderregelsatz muss vor allem am tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientiert sein; denn Kinder haben besondere Bedürfnisse. Ausländische Kinder und Jugendliche sind noch sehr viel mehr von Einkommensarmut betroffen. Viele Studien zeigen, dass Armut nicht nur materielle Knappheit bedeutet, sondern auch mangelnde Bildungschancen, einen schlechteren Gesundheitszustand, weniger kulturelle Teilhabe, weniger soziale Kontakte und Netzwerke sowie schlechte Berufsaussichten. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf. Ein gutes Kinderleben und förderliche Entwicklungs- und Entfaltungschancen brauchen materielle Handlungsspielräume. Sie brauchen ei n Bildungssystem, das Kinder von der Kita bis zur Ausbildung unterstützt und nicht wegen fehlender Deutschkenntnisse, einer Behinderung oder anderen Benachteiligungen aussortiert. Sie brauchen Dienste und Einrichtungen, die Eltern und Kindern bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen unterstützen sowie Bildungs- und Entwicklungsprozesse umfassend fördern. Dieses wurde jüngstens noch einmal durch die St ellungnahme des Bundesjugendkuratoriums „Kinderarmut in Deutschland August 2009“ unterstrichen. Um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen, muss ein umfassendes Konzept entwickelt werden, das alle Facetten dieses Problems berücksichtigt und auf dessen Grundlage entsprechende Lösungsansätze entwickelt werden. Eine auf die Verringerung bzw. Vermeidung von Armut zielende kommunale Kinder- und Jugendpolitik muss der Bildungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen, die für eine gedeihliche Entwicklung und freie Entfaltung der Persönlichkeit sozial benachteiligter Kinder unentbehrlich sind, weiterhin finanzieren und ausbauen. Gleichzeitig muss sichergestellt 3 werden, dass so früh wie möglich, gute Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen und die Entwicklung eines für die Gesundheit förderlichen Verhaltens geschaffen werden. Das beantragte Hearing soll nicht nur politikspartenübergreifend für das Thema in all seinen Facetten sensibilisieren, sondern konkrete Schr itte zur strukturellen, systematischen und damit wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut und ihren Folgen in unserer Stadt aufzeigen. Vorstellbar wäre ein Bündnis gegen Kinderarmut auf gesamtstädtischer und sozialräumlicher Ebene mit konkreten Zielen und einem entsprechenden konkreten Arbeitsprogramm. Beispiele hierfür gibt es in Nürnberg, Wiesbaden, Frankfurt, Monheim u.a.. II. Ansätze zur Armutsprävention werden in der Stadt Münster bereits verfolgt. Doch einige zentrale Maßnahmen sind an Modellförderungen geknüpft, die in 2010 oder den Folgejahren auslaufen. Zu nennen sind hier das Präventionsprojekt in Coerde „Hilfe zur Erziehung - Entwicklung und Ausbau frühzeitiger Präventionsangebote sowie Aufbau eines sozialen Frühwarnsystems im Stadtteil Coerde“ oder „Gesund aufwachsen in...“ sowie etliche Maßnahmen im Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“. Hier muss dringend die Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der Bundesmodellfinanzierung sichergestellt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Stadt Münster trotz Haushaltszwängen ihren Aufgaben zur Armutsprävention gerecht wird und alle dafür erforderlichen Handlungsfelder in Angriff nimmt. Die Unterzeichner werden entsprechende, zielführende Haushaltsanträge stellen und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Antrag „ Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahmeprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“. Bekämpfung von Kinderarmut kann eine Zielorientierung der Stadt sein, die langfristig Geld spart. Begründung: RF Möllers gez. Klas und Fraktion gez. Heuer und Fraktion gez. Köhn und Fraktion gez. Pfau gez. Langenfeld gez. Kersting
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0033/2009
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37