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2018/0129

Entsendung der Städtischen Vertreter*innen in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE

Magistratsvorlage 20.04.2018

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2018/0129

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2018/0129

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0129 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 312010 
Kostenstelle:  050-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3120-10      Sachkonto:       
 
Betreff: Entsendung der Städtischen Vertreter*innen in die Trägerversammlung des 
Jobcenter Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 20.04.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Abberufung der seitherigen Vertretungen, Frau Birgit Koss und 
Herr Thomas Gehri sch, zu. 
 
2. Als Städtische Vertreter*innen in der Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE  
werden Frau Karin Wyschka, Koordination beschäftigungsfördernder Maßnahmen im 
Sozialdezernat, und Herrn Matthias Hirth -Bralo, persönlicher Referent der 
Sozialdezernentin, entsandt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  20.04.2018: 
 
Mit Beschluss der Trägerversammlung vom 15.01.2018 wurde Herr Andreas Hoffmann zum 
Geschäftsführer des Jobcenter Darmstadt gE bestellt.  
 
Hieraus resultierend übernimmt Frau Stadträtin Barbara Akdeniz den Vorsitz der 
Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung.  
Gemäß § 44c SGB II hat die gemeinsame Einrichtung eine Trägerversammlung. In der 
Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des 
kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei 
Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine Stimme. Die 
Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für eine 
Amtszeit von bis zu fünf Jahren.  
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, 
personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen 
Einrichtung. Dies sind u.a. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des 
Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und die Organisation, die Änderung des Standorts der 
gemeinsamen Einrichtung, die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens 
der Beschäftigten, die Arbeitsplatzgestaltung, die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit 
der Personalvertretung,  die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur 
Stellenbewirtschaftung, die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und 
persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.  
 
Die Trägerversammlung nimmt in Streitfragen zwischen Personalvertretung und 
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer die Aufgaben einer übergeordneten Dienststelle und 
obersten Dienstbehörde nach den §§ 69 bis 72 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr.  
Die Trägerversammlung stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und 
Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und 
Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln solle n.  
 
Die Trägerversammlung stimmt die Grundsätze der Personalentwicklung mit den 
Personalentwicklungskonzepten der Träger ab. In der Trägerversammlung wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt. 
 
Im Rahmen der Neubesetzung der Geschäftsführung und dem Wechsel des Vorsitzes der 
Trägerversammlung werden die städtischen Vertretungen neu besetzt. In Abstimmung mit den 
Beteiligten werden 
 
Frau Karin Wyschka, Koordination beschäftigungsfördernder Maßnahmen im Sozialdezernat 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
 
und 
 
Herr Matthias Hirth-Bralo, persönlicher Referent der Sozialdezernentin der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, 
 
in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE entsandt.

- 4 - 
Die bisherigen städtischen Vertretungen, Frau Birgit Koss, Leitung des Amtes für Soziales und 
Prävention, sowie Herr Thomas Gehrisch, Leitung des Jugendamtes, werden mit 
ausdrücklichem Dank für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit in der 
Trägerversammlung abberufen. 
 
Darmstadt, 20.04.2018 
V 
 
Dezernat I   Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0129
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.04.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00