2018/0129
Entsendung der Städtischen Vertreter*innen in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE
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2018/0129
4797 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0129
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 312010
Kostenstelle: 050-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3120-10 Sachkonto:
Betreff: Entsendung der Städtischen Vertreter*innen in die Trägerversammlung des
Jobcenter Darmstadt gE
Vorlage vom: 20.04.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Abberufung der seitherigen Vertretungen, Frau Birgit Koss und
Herr Thomas Gehri sch, zu.
2. Als Städtische Vertreter*innen in der Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE
werden Frau Karin Wyschka, Koordination beschäftigungsfördernder Maßnahmen im
Sozialdezernat, und Herrn Matthias Hirth -Bralo, persönlicher Referent der
Sozialdezernentin, entsandt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.04.2018:
Mit Beschluss der Trägerversammlung vom 15.01.2018 wurde Herr Andreas Hoffmann zum
Geschäftsführer des Jobcenter Darmstadt gE bestellt.
Hieraus resultierend übernimmt Frau Stadträtin Barbara Akdeniz den Vorsitz der
Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung.
Gemäß § 44c SGB II hat die gemeinsame Einrichtung eine Trägerversammlung. In der
Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des
kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei
Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine Stimme. Die
Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für eine
Amtszeit von bis zu fünf Jahren.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche,
personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen
Einrichtung. Dies sind u.a. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des
Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und die Organisation, die Änderung des Standorts der
gemeinsamen Einrichtung, die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens
der Beschäftigten, die Arbeitsplatzgestaltung, die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit
der Personalvertretung, die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur
Stellenbewirtschaftung, die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und
persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.
Die Trägerversammlung nimmt in Streitfragen zwischen Personalvertretung und
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer die Aufgaben einer übergeordneten Dienststelle und
obersten Dienstbehörde nach den §§ 69 bis 72 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr.
Die Trägerversammlung stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und
Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und
Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln solle n.
Die Trägerversammlung stimmt die Grundsätze der Personalentwicklung mit den
Personalentwicklungskonzepten der Träger ab. In der Trägerversammlung wird das örtliche
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter
Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt.
Im Rahmen der Neubesetzung der Geschäftsführung und dem Wechsel des Vorsitzes der
Trägerversammlung werden die städtischen Vertretungen neu besetzt. In Abstimmung mit den
Beteiligten werden
Frau Karin Wyschka, Koordination beschäftigungsfördernder Maßnahmen im Sozialdezernat
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
und
Herr Matthias Hirth-Bralo, persönlicher Referent der Sozialdezernentin der Wissenschaftsstadt
Darmstadt,
in die Trägerversammlung des Jobcenter Darmstadt gE entsandt.
- 4 -
Die bisherigen städtischen Vertretungen, Frau Birgit Koss, Leitung des Amtes für Soziales und
Prävention, sowie Herr Thomas Gehrisch, Leitung des Jugendamtes, werden mit
ausdrücklichem Dank für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit in der
Trägerversammlung abberufen.
Darmstadt, 20.04.2018
V
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0129
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00