2021/0334
Vorplanung Planstraße A südlich der Lincoln-Siedlung
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2021/0334
9967 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.10.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0334
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-040-1000 Investitionsnummer: 15066-6560
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Vorplanung Planstraße A südlich der Lincoln -Siedlung
Vorlage vom: 22.10.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Vorplanung und der Vorzugsvariante 3 der Planstraße A südlich
der Lincoln-Siedlung und der Weiterführung der Planung zu.
2. Zur Finanzierung der weiterführenden Planung gemäß Anlage 9 stehen auf der
Investitionsnummer 15066-6560 - Anschluss Lincolnsiedlung B3 -, Kostenstelle 066-040-
1000, ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Anlagen: Anlage 1 Erläuterungsbericht
Anlage 9 Kostenschätzung (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.10.2021:
Ausgangssituation:
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen nach dem Abzug der amerikanischen
Streitkräfte in 2008 Flächen von ehemaligen Kasernenbereichen für eine städtebauliche
Entwicklung zur Verfügung („Konversionsflächen“). Konkret handelt es sich um die am
südlichen Stadtrand liegende Lincoln -Siedlung und das Areal der Cambrai -Fritsch-Kaserne
mit der angeschlossenen Jeffers on-Siedlung (Ludwigshöhviertel).
Im November 2011 wurde der Ergebnisbericht „Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der
Konversionsflächen im Süden der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Verkehrstechnische
Betrachtungen“ vorgelegt (T+T Verkehrsmanagement, Dreiei ch), der die verkehrstechnische
Grundlage für die Rahmenplanung darstellt. Der Bericht wurde laufend fortgeschrieben , den
aktuellen städtischen Entwicklungen und Strukturdaten angepasst und liegt derzeit in der
Version vom März 2020 vor.
Als Ergebnis diese r Untersuchung wurde festgehalten, dass die Entwicklung der
Konversionsflächen in der beabsichtigten Größenordnung nur mit Realisierung der
sogenannten „Planstraße“ zwischen der Bundesstraße B3 (Karlsruher Straße) und der
Heidelberger Straße südlich der Li ncoln-Siedlung sowie dem Ausbau der Rüdesheimer Straße
zwischen den Knotenpunkten Donnersbergring/ Rüdesheimer Str./ Karlsruher Straße (A20)
und Heidelberger Straße/ Landskronstraße/ Rüdesheimer Straße (A15) erfolgen kann. Diese
Netzergänzungen im angrenze nden Straßennetz sind zur Entwicklung der Konversionsflächen
bzw. zur Abwicklung des daraus entstehenden Verkehrsaufkommens erforderlich, obwohl für
beide Quartiere bereits ein reduzierter Modal -Split-Ansatz zugrunde gelegt wurde, der durch
einen reduziert en Stellplatzschlüssel (0,65 SP/WE) sowie einem umfassenden
Mobilitätskonzept zur Förderung von Mobilitätsalternativen zum eigenen Auto umgesetzt
wird bzw. werden soll. Auch werden die Radverkehrsanlagen zwischen der Lincoln Siedlung
bzw. dem Ludwigshöhvie rtel und der Innenstadt weiter verbessert und ausgebaut.
Der Knotenpunkt Donnersbergring/ Rüdesheimer Str./ Karlsruher Straße (A20) und der
Knotenpunkt Heidelberger Straße/ Landskronstraße/ Rüdesheimer Straße (A15) sind heute
schon sehr stark belastet und befinden sich an ihrer Leistungsgrenze. Zusätzlicher Verkehr,
der aus dem Zuzug von rund 8000 Einwohnenden in die beiden Konversionsareale n entsteht,
führt zu einer Überlastung der Knotenpunkte.
Lage der Planstraße A:
Die Führung der Planstraße A verläuft am Südrand der Lincoln -Siedlung, entlang der
Kleingartenanlage zwischen Heidelberger Straße und Karlsruher Straße. Der schematische
Verlauf wurde bereits im Bebauungsplan S 25 bzw. S 25.1 dargestellt.
Dabei schließt die geplante Straße im Westen an das ü bergeordnete Straßennetz, der
Bundesstraße B3 – Karlsruher Straße, an. Im Osten mündet die Planstraße in die
Heidelberger Straße im Knotenpunkt A50 auf Höhe der heutigen Franklinstraße.
Beide Anschlussknotenpunkte werden signalisiert.
Im Verlauf der Planst raße A muss die Franklinstraße, aus Norden aus der Lincoln Siedlung
kommend, und die Zufahrt der Kleingartenanlage an die neue Straße angebunden werden.
Abwägung:
Im Zuge des Variantenvergleichs wurden 5 verschiedene Linienführungen des Verlaufs der
Planstraße A untersucht und gegeneinander abgewogen.
Die Varianten 1 bis 3 unterscheiden sich in der Lage der Nähe zu den Kleingärten, die
Variante 4 betrachtet einen planfreien Knotenpunkt an der Bundesstraße B3 und die Variante
- 4 -
5 ließe nur eine Verbindung an die Bundesstraße B3 aus Richtung Süden und in Richtung
Norden zu.
Im Zuge des Abwägungsprozesses wurden sowohl die Umweltbelange, wie Natur - und
Artenschutz, betrachtet, als auch Schall - und Erschütterungsschutz, Baukosten,
Streckenführung und Verkehrssic herheit. (Details siehe angehängter Erläuterungsbericht –
Anlage 1 zur MV)
In dem vorliegenden artenschutzrechtlichen Gutachten vom September 2020 wird die Frage
geklärt, ob artenschutzrechtlich relevante Arten im Projektgebiet vorhanden sind und welche
durch das geplante Straßenbauvorhaben berührt sein könnten (Schädigungs - und
Störungsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG).
Alle Varianten sind aufgrund der verkehrlichen Beurteilung nahezu gleichwertig. Die Variante
4 sticht durch die sehr komfortable Anbindun g an die Bundesstraße B3 durch Ein - und
Ausfädelungsspuren sowie einer planfreien Kreuzung heraus und liegt dadurch in der
entwurfs- und sicherheitstechnischen Beurteilung klar vorne. Sie wird in den Umweltaus - und
-einwirkungen sowie der Wirtschaftlichkei t schlechter als die anderen Varianten bewertet.
Maßgebendes Kriterium dafür ist das erforderliche Brückenbauwerk und den relativ hohen
Flächenumgriff. Die Varianten 1 und 2 sind in etwa gleich zu bewerten, da sie nur marginale
Unterschiede in der Stützwan d aufweisen. Dadurch sind die Bewertung des Eingriffs und die
der Wirtschaftlichkeit leicht unterschiedlich. Beide Varianten werden als fast gleichwertig
angesehen.
Die Variante 5 schneidet aufgrund der niedrigen Bewertung der entwurfs- und
sicherheitstech nischen Beurteilung sowie der raumstrukturellen Wirkung am schlechtesten
ab.
Die Variante 3 liefert eine sehr ausgewogene Linienführung und benötigt keine teuren
Ingenieurbauwerke. Sie liegt dadurch in der Bewertung der Wirtschaftlichkeit vorne. Bei der
Bewertung der entwurfs- und sicherheitstechnischen Beurteilung sowie der Umweltaus - und
-einwirkungen befindet sich die Variante 3 im Mittelfeld. Allerdings schneidet diese Variante
als einzige den vorhandenen Lärmschutzwall westlich der Kleingartenanlage n icht an.
Durch die Abrückung der Variante 3 im Bereich südwestlich der Kleingartensiedlung bleiben
die dort vorhandenen Gehölzbestände erhalten. Durch den Erhalt des wertvollen Waldsaums
und des dicht bewachsenen Lärmschutzwalls besitzt die Variante 3 das größte Vermeidungs -
und Ausgleichspotential.
Unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien und der Abwägung der einzelnen Eingriffe
und Auswirkungen de s Neubaus der Planstraße A in der Vorzugsvariante 3 kommt es nicht
zum Tatbestand des § 44 BNatSchG. E s müssen die Vermeidungs -, Schutz- und funktionalen
Ausgleichsmaßnahmen, die im Gutachten benannt sind, berücksichtigt werden.
Abstimmungen mit Hessen Mobil:
In mehreren Gesprächen wurde mit Hessen Mobil abgestimmt, dass zum Anschluss der
neuen Gemeindestraße „Planstraße A“ kein Antrag beim Bundesministerium für Verkehr
gestellt werden muss.
Es wird nach Festlegung der endgültigen Linienführung der neuen Straße eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und dem Land Hessen, vertret en
durch Hessen Mobil, Straßen - und Verkehrsmanagement, zum Anschluss der Planstraße A an
die Bundesstraße B3, Karlsruher Straße, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
geschlossen.
Weiterhin wird nach der Erstellung des neuen Knotenpunkts die Ortsdurc hfahrtsgrenze (OD -
Grenze) südlich des neuen Knotenpunkts Karlsruher Straße – Planstraße A verschoben.
Damit gehen der Anschluss an die Bundesstraße B3 sowie der ab diesem Punkt nördliche
Teil der Bundesstraße in die Baulast der Stadt Darmstadt über.
- 5 -
Finanzierung:
Zur Finanzierung der weiterführenden Planung gemäß Anlage 9 stehen auf der
Investitionsnummer 15066-6560 - Anschluss Lincolnsiedlung B3 -, Kostenstelle 066-040-1000,
ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Anhand der Baukostenschätzung zur Vorp lanung (s. Anlage 9) werden die voraussichtlichen
Herstellungskosten für die Planstraße A kalkuliert. Die hier dargestellten Kosten sowie die
Folgekosten werden durch die weiterführenden Planungen fortgeschrieben und konkretisiert.
Weitere Vorgehenswei se:
Für die Vorzugsvariante 3 wird die Entwurfsplanung und im Anschluss die
Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren erstellt, welches beim
Regierungspräsidium Darmstadt beantragt wird.
Parallel werden eine freiwillige Umweltwirkungsbetrachtu ng sowie eine Klima -Relevanz-
Berechnung durchgeführt. Sollte es dadurch zu Ergänzungen oder Änderungen in der
Planung kommen, wird die Planung im Rahmen der Entwurfsplanung angepasst. Dabei gilt
auch das Minimierungsgebot des Eingriffs in den Wald bei der Erstellung der Planstraße A,
insbesondere darf die Baustelleneinrichtung nicht zur weiteren Inanspruchnahme von Wald
oder Grünflächen führen.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 3
3249 Zeichen
3.25 2.50 3.5014.750.501.500.751.507.00 3.253.25 5.002.502.002.00 3.253.25 3.00 Stützwand 3.503.50 3.503.502.974.00 Straßenbahnhaltestelle verlegen 2.753.00 0.25 0.50 Neuer Standort Haltestelle 0.752.755.003.00 0.253.250.25 3.503.253.251.293.502.50 2.50 Anschluss an gepl. kombiniertenGeh- und Radweg entlang derHeidelberger Straße der StadtDarmstadt 2.003.502.72 3.502.753.253.253.250.250.25 0.25 3.502.753.253.250.250.25 3.50 2.543.50 Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger Straße Planstraße A FränklinstraßePlanstraße A Karlsruher Straße Karlsruher Straße P 123 124 128 1291210 1211 1212 1213 134 139 1310 151 16 Leo-Tolstoi-Straße Heidelberger Landstraße 17 18 521 522 531 532 54 551 562 563 57 581 783 784 782 114 1617 18 110 T. 3242526272 147 148 16 24 25 26 31 32 33 61 14 16 17 39 45 46 47 Karlsruher Straße Karlsruher Straße demUnter Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger StraßePelz Heidelberger Straße 112 118 Franklinstraße 97 98 99 113 114 115 116 120 121 122 117 111 96 89 17 44A 11 15 13 3 4 9 5A 5B5C 8 6A 9A 7 10 3 12 3A 4 21 2A 19 23 21 25 29 27 31 35 33 14 16 18 1 3 5 13 15 17 7 9 11 20 22 24 8 10 12 32 34 36 26 28 30 5 26A 2 2A4 4A 6 6A 24A 36A 230 6 8 10 12 14 269A Darstellungnachrichtlich RQ mit StützwandG+RRQ - Anschluss Karlsruher Str.RQ - Anschluss Heidelberger Str.G+R RQ 14.75 mit Geh-/RadwegG+R 5.11Lageplan1:1.000Variante 1 LegendePlanungEinschnittböschungFahrbahn mit AchseDammböschungGehweggemeinsamer Geh- und RadwegBankett/StraßennebenflächeZufahrtGrünflächeund Steigung in Prozent,H = 15000m725.000m0.6865% 2,5% 1531.000m-1.4811% 2.5 % Fahrbahn-querneigungTiefpunkt NeigungsbrechpunktLänge der Gefälle-(Steigungs-) Streckemit Angabe von Gefälle Hochpunktund Halbmesser Mulde GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungen M. = Plan-Nr. Anlage Planart WissenschaftsstadtDarmstadtAbt. MobilitätSachgebiet Konzeptionelle MobilitätsplanungVorentwurfStadt DarmstadtPlanstraße A Entwurfsbearbeitung:Telefon: +49 6131 21846-0Telefax: +49 6131 21846-29Internet: www.gub-ing.deE-Mail: info@gub-mainz.de bearbeitetgezeichnet23.10.2020geprüftC.ZieglerPROJEKTNUMMER: UnterschriftOrt, den- MZS 16 0275G.U.B. Ingenieur AGAn der Fahrt 1355124 Mainz22.10.202021.10.2020M. WaldforstA. Dörflinger Stadt Darmstadt, MobilitätsamtAmtsleitunggez. Katharina Metzker(Dipl.-Ing. Katharina Metzker)Abteilungsleitung Mobilitätgez. Astrid Samaan(Dipl.-Ing. Astrid Samaan)Projektleitunggez. Diana Richter(Dipl.-Ing. Diana Richter)Abteilung Planunggez. René Kutschera(Dipl.-Ing. René Kutschera M.Sc.) Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum) Dezernat IIIStadtratgez. Michael Kolmer(Stadtrat Michael Kolmer)Darmstadt, 25.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, StadtplanungsamtAmtsleitunggez. Jochen Krehbiehl(leitender Baudirektor Jochen Krehbiehl)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, UmweltamtAmtsleitunggez. Karin Lübbe(Dipl.-Ing. Karin Lübbe)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, GrünflächenamtAmtsleitunggez. Anke Bosch(Dipl.-Ing. Anke Bosch)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt,Amt für Klimaschutz und KlimaanpassungAmtsleitunggez. Dr.Patrick Voos(Dr. Patrick Voos)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)
anlage 14
222 Zeichen
Punkt 24: Vorplanung Planstraße A südlich der Lincoln-Siedlung (V-Nr. 2021/0334) Die SPD-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung der Vorlage. Der Vorlage wird zugestimmt. Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 28
anlage 7
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P 123 124 128 1291210 1211 1212 1213 134 139 1310 151 16 Leo-Tolstoi-Straße Heidelberger Landstraße 17 18 521 522 531 532 54 551 562 563 57 581 783 784 782 114 1617 18 110 T. 3242526272 147 148 16 24 25 26 31 32 33 61 14 16 17 39 45 46 47 Karlsruher Straße Karlsruher Straße demUnter Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger StraßePelz Heidelberger Straße 112 118 Franklinstraße 97 98 99 113 114 115 116 120 121 122 117 111 96 89 17 44A 11 15 13 3 4 9 5A 5B5C 8 6A 9A 7 10 3 12 3A 4 21 2A 19 23 21 25 29 27 31 35 33 14 16 18 1 3 5 13 15 17 7 9 11 20 22 24 8 10 12 32 34 36 26 28 30 5 26A 2 2A4 4A 6 6A 24A 36A 230 6 8 10 12 14 269A Lärmschutzwand Lärmschutzwand 3.25 2.505.002.502.002.00 3.253.25 2.753.00 0.25 0.50 Neuer Standort Haltestelle 0.752.755.003.00 0.253.250.25 3.503.253.251.293.502.50 2.50 Anschluss an gepl. kombiniertenGeh- und Radweg entlang derHeidelberger Straße der StadtDarmstadt 2.003.502.72 3.502.753.253.253.250.250.25 0.25 3.502.753.253.250.250.25 3.50 2.543.50 Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger Straße Planstraße A Fränklinstraße Straßenbahnhaltestelle verlegen Darstellungnachrichtlich RQ - Anschluss OstRampe Ein - bzw. Ausfahrspur5.51Lageplan1:1.000Variante 5 LegendePlanungEinschnittböschungFahrbahn mit AchseDammböschungGehweggemeinsamer Geh- und RadwegBankett/StraßennebenflächeZufahrtGrünflächeund Steigung in Prozent,H = 15000m725.000m0.6865% 2,5% 1531.000m-1.4811% 2.5 % Fahrbahn-querneigungTiefpunkt NeigungsbrechpunktLänge der Gefälle-(Steigungs-) Streckemit Angabe von Gefälle Hochpunktund Halbmesser Mulde GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungen M. = Plan-Nr. Anlage Planart WissenschaftsstadtDarmstadtAbt. MobilitätSachgebiet Konzeptionelle MobilitätsplanungVorentwurfStadt DarmstadtPlanstraße A Entwurfsbearbeitung:Telefon: +49 6131 21846-0Telefax: +49 6131 21846-29Internet: www.gub-ing.deE-Mail: info@gub-mainz.de bearbeitetgezeichnet23.10.2020geprüftC.ZieglerPROJEKTNUMMER: UnterschriftOrt, den- MZS 16 0275G.U.B. Ingenieur AGAn der Fahrt 1355124 Mainz22.10.202021.10.2020M. WaldforstA. Dörflinger Stadt Darmstadt, MobilitätsamtAmtsleitunggez. Katharina Metzker(Dipl.-Ing. Katharina Metzker)Abteilungsleitung Mobilitätgez. Astrid Samaan(Dipl.-Ing. Astrid Samaan)Projektleitunggez. Diana Richter(Dipl.-Ing. Diana Richter)Abteilung Planunggez. René Kutschera(Dipl.-Ing. René Kutschera M.Sc.) Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum) Dezernat IIIStadtratgez. Michael Kolmer(Stadtrat Michael Kolmer)Darmstadt, 25.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, StadtplanungsamtAmtsleitunggez. Jochen Krehbiehl(leitender Baudirektor Jochen Krehbiehl)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, UmweltamtAmtsleitunggez. Karin Lübbe(Dipl.-Ing. Karin Lübbe)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, GrünflächenamtAmtsleitunggez. Anke Bosch(Dipl.-Ing. Anke Bosch)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt,Amt für Klimaschutz und KlimaanpassungAmtsleitunggez. Dr.Patrick Voos(Dr. Patrick Voos)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)
anlage 11
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Punkt 14: Vorplanung Planstraße A südlich der Lincoln-Siedlung (V-Nr. 2021/0334) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE, FDP und UWIGA/WGD
anlage 13
232 Zeichen
Punkt 29: Vorplanung Planstraße A südlich der Lincoln-Siedlung (V-Nr. 2021/0334) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, Die Linke. und UFFBASSE
anlage 6
3168 Zeichen
3.25 2.505.002.502.002.00 3.253.25 Straßenbahnhaltestelle verlegen 2.753.00 0.25 0.50 Neuer Standort Haltestelle 0.752.755.003.00 0.253.250.25 3.503.253.251.293.502.50 2.50 Anschluss an gepl. kombiniertenGeh- und Radweg entlang derHeidelberger Straße der StadtDarmstadt 2.003.502.72 3.502.753.253.253.250.250.25 0.25 3.502.753.253.250.250.25 3.50 2.543.50 Lärmschutzwand Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger Straße Planstraße A FränklinstraßeLärmschutzwand 3.50 P 123 124 128 1291210 1211 1212 1213 134 139 1310 151 16 Leo-Tolstoi-Straße Heidelberger Landstraße 17 18 521 522 531 532 54 551 562 563 57 581 783 784 782 114 1617 18 110 T. 3242526272 147 148 16 24 25 26 31 32 33 61 14 16 17 39 45 46 47 Karlsruher Straße Karlsruher Straße demUnter Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger StraßePelz Heidelberger Straße 112 118 Franklinstraße 97 98 99 113 114 115 116 120 121 122 117 111 96 89 17 44A 11 15 13 3 4 9 5A 5B5C 8 6A 9A 7 10 3 12 3A 4 21 2A 19 23 21 25 29 27 31 35 33 14 16 18 1 3 5 13 15 17 7 9 11 20 22 24 8 10 12 32 34 36 26 28 30 5 26A 2 2A4 4A 6 6A 24A 36A 230 6 8 10 12 14 269A Darstellungnachrichtlich Darstellungnachrichtlich RQ - Anschluss WestRampe Ein - bzw. AusfahrspurStwStw RQ - Anschluss OstRampe Ein - bzw. Ausfahrspur 1Lageplan1:1.000Variante 4 LegendePlanungEinschnittböschungFahrbahn mit AchseDammböschungGehweggemeinsamer Geh- und RadwegBankett/StraßennebenflächeZufahrtGrünflächeund Steigung in Prozent,H = 15000m725.000m0.6865% 2,5% 1531.000m-1.4811% 2.5 % Fahrbahn-querneigungTiefpunkt NeigungsbrechpunktLänge der Gefälle-(Steigungs-) Streckemit Angabe von Gefälle Hochpunktund Halbmesser Mulde 5.4 GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungen M. = Plan-Nr. Anlage Planart WissenschaftsstadtDarmstadtAbt. MobilitätSachgebiet Konzeptionelle MobilitätsplanungVorentwurfStadt DarmstadtPlanstraße A Entwurfsbearbeitung:Telefon: +49 6131 21846-0Telefax: +49 6131 21846-29Internet: www.gub-ing.deE-Mail: info@gub-mainz.de bearbeitetgezeichnet23.10.2020geprüftC.ZieglerPROJEKTNUMMER: UnterschriftOrt, den- MZS 16 0275G.U.B. Ingenieur AGAn der Fahrt 1355124 Mainz22.10.202021.10.2020M. WaldforstA. Dörflinger Stadt Darmstadt, MobilitätsamtAmtsleitunggez. Katharina Metzker(Dipl.-Ing. Katharina Metzker)Abteilungsleitung Mobilitätgez. Astrid Samaan(Dipl.-Ing. Astrid Samaan)Projektleitunggez. Diana Richter(Dipl.-Ing. Diana Richter)Abteilung Planunggez. René Kutschera(Dipl.-Ing. René Kutschera M.Sc.) Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum) Dezernat IIIStadtratgez. Michael Kolmer(Stadtrat Michael Kolmer)Darmstadt, 25.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, StadtplanungsamtAmtsleitunggez. Jochen Krehbiehl(leitender Baudirektor Jochen Krehbiehl)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, UmweltamtAmtsleitunggez. Karin Lübbe(Dipl.-Ing. Karin Lübbe)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, GrünflächenamtAmtsleitunggez. Anke Bosch(Dipl.-Ing. Anke Bosch)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt,Amt für Klimaschutz und KlimaanpassungAmtsleitunggez. Dr.Patrick Voos(Dr. Patrick Voos)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)
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5
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4
7
Karlsruher
Straße
dem
Unter
Cooperstraße
Heidelberger
Straße
Heidelberger
Straße
Pelz
118
Franklinstraße
115
116
121
122
117
89
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5A
5B 6A
2
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19
23
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29
27
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246
Bu
Bu
TrEi
Bu
Rob Rob Rob Rob Rob
Bu
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Li
Li
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StEi
StEi
Bu
Rob
Bu
TrEi
liegendes starkes Totholz
liegendes starkes Totholz
Rob
Bu
absterbend
KiLi
liegendes starkes Totholz
Stadt Darmstadt: Planstraße A, südlich der Lincoln-Siedlung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Plan 1: Untersuchungsergebnisse - Biotoptypen, Biotopstrukturen
Maßstab 1: 1500 Datum 30.09.2020
FRANZ - Ökologie und Landschaftsplanung Heinrich-Delp-Straße 82 64297 Darmstadt Tel. 06151 - 76867
Kiefern-Laubmischwald, stark geschädigt
Laubmischwald, mit Angabe der vorherrschenden Baumart,
stark geschädigt
Vorwald, Baumhecke (Böschungen B 3, LSW)
ehemaliger Hochwald, obere Baumschicht fehlend
oder sehr stark reduziert
junge Kiefernpflanzung, stark geschädigt
großkronige Einzelbäume (= potenzielle Habitatbäume)
Baum mit Niststätte (Ringeltaube, Aaskrähe, Elster)
Baumarten: Bu = Rotbuche, Li = Winterlinde, Ki = Waldkiefer,
Rob = Robinie, TrEi = Traubeneiche, StEi = Stieleiche
Höhlenbaum
= zwischenzeitlich gefällt (an Wegen) oder umgestürzt
Lindenallee, gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG
i.V.m. §13 HAGBNatSchG
Gärten
Bu
Sacchalinknöterich
Mühlschneise
weiß hinterlegt: Straßentrasse Variante 3
Robinien
Laubmischwald,
vorherrschend
Winterlinde,
einzelne Kiefern
Laubwald,
vorherrschend
Rotbuche
Robinie/Götterbaum
gut entwickelter Waldsaum
Bestand Sacchalinknöterich (invasive Art)
Straße mit Gehweg
Trampelpfad
unbefestigte Wege, Parkplatz der Kleingartenanlage
(wassergebundene Decke mit seitlicher Vegetation)
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Karlsruher
Straße
dem
Unter
Cooperstraße
Heidelberger
Straße
Heidelberger
Straße
Pelz
118
Franklinstraße
115
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117
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246
24/25.06.2020
03./04.06.2020
09./10.05.2018
11./12.05.2018
07./08.05.2018
08./09.05.2018
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3 5
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9
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1819
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25
26
27
28
29
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Planstraße A, südlich der Lincoln-Siedlung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Maßstab 1: 1500 Datum 30.09.2020
FRANZ - Ökologie und Landschaftsplanung
Heinrich-Delp-Straße 82 64297 Darmstadt Tel. 06151 - 76867
Legende zu Biotoptypen, siehe Plan 1
Plan 2: Untersuchungsergebnisse - Fledermäuse,
Exposition von Haselmauskästen
Flugbahnen von Fledermäusen
Standorte des über Nacht exponierten Ultraschalldetektors
stark frequentierte Jagdgebiete von Fledermäusen
Untersuchungsgebiet (Fledermäuse)
Höhlenbäume im Bereich der geplanten Straßentrasse
Standorte exponierter Haselmauskästen (Nr. 1-30)7
weiß hinterlegt: Trassenverlauf Variante 3
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Karlsruher
Straße
dem
Unter
Cooperstraße
Heidelberger
Straße
Heidelberger
Straße
Pelz
118
Franklinstraße
115
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121
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246
Fitislaubsänger (2015)
Haussper-
ling(G)
Gartengras-
mücke(2018)
Blaumeise(G)
Girlitz (2019)
Kohlmeise(G)
Girlitz(2015, 2016, 2020)
Buntspecht (2016, 2018)
Waldkauz (Junge, rufend, 2018)
Grünspecht(G)
Zaunkönig
Buntspecht
Buntspecht
Misteldrossel (2019)
Buntspecht (2019)
Grünspecht(G)
Nachtigall (2018)
Zaunkönig
Grünfink
Singdrossel (2020)
Singdrossel
Stieglitz(G)Eichelhäher(G)
Kohlmeise
Schwanzmeise(G)
Kohlmeise(G)
Stieglitz
Girlitz (2018)
Blaumeise(G)
Grünfink
Schwarzspecht (Gast)
Elster
Rotes Waldvögelein (Cephalanthera rubra), nur 2017
Kleinspecht (G, 2018)
Hausrot-
schwanz
Kleiber
Star(G)Buntspecht (2019)
Jungbestand Feldulme
Gartenbaumläufer (2018-2020)
Singdrossel (2020)
Buntspecht(G)
Elster
Haus-
sperling
Kleiber Zaunkönig
regelmäßige Brutvögel im bewaldeten
Teil des Untersuchungsgebiets:
Aaskrähe
Amsel
Buchfink
Mönchsgrasmücke
Ringeltaube
Rotkehlchen
Zilpzalp
Grünspecht(G)
Zaunkönig
Sommergoldhähnchen (2018)
Kleiber (2018)
Schwarzspecht(G)
Misteldrossel (2016)
Haussperling
Kohlmeise
Blaumeise
Eichelhäher(G)
Gartenrotschwanz
Feldulme (Gebüsch)
Stieglitz(G) Stieglitz(G)
Stieglitz(G)
Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima)
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Planstraße A, südlich der Lincoln-Siedlung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Plan 3: Untersuchungsergebnisse - Vögel, Reptilien, Amphibien,
Pflanzen
Maßstab 1: 1500 Datum 30.09.2020
FRANZ - Ökologie und Landschaftsplanung
Heinrich-Delp-Straße 82 64297 Darmstadt Tel. 06151 - 76867
Fundort Zauneidechse
Flächen mit hohem Potenzial für Vorkommen der Zauneidechse
Fundort Erdkröte
Legende zu Biotoptypen, siehe Plan 1
Fundort Blindschleiche
Fundort geschützter bzw. gefährdeter Pflanzen
Untersuchungsgebiet (Vögel)
weiß hinterlegt: Trassenverlauf Variante 3
Vogelarten: (G) = Nahrungsgast, übrige = Brutvögel
Mühlschneise
anlage 12
274 Zeichen
Punkt 12: Vorplanung Planstraße A südlich der Lincoln-Siedlung (V-Nr. 2021/0334) Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Stadtverord- netenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE und UWIGA/WGD
anlage 9
2314 Zeichen
I I I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II II I I I III I I I I I I II I I II I I I I II II I I I I I I I I I I I I III I I I I I I I II I I I I I I I I I I I II I I I I II I I I I I I I III III III III III I+D II I I II+D IIII II I I I II II II+D II+D I I Radweg Radweg Fußweg Fußweg W K K W K K K W W W K K K S W K W K K K W KK K K K K W G K K GK K K K K K K FH WG W K K W W K K K W K K WW K A K K KK K K K W W K W G K KK K K K H H 124 128 1211 1212 1213 563 57 581 16 17 18 25 26 61 14 16 17 39 45 46 47 Karlsruher Straße demUnter Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger Straße Pelz 118 Franklinstraße 115 116 121 122 117 89 3 4 5A 5B 6A 2 1 19 23 21 29 27 14 16 18 1 3 5 13 15 17 7 9 11 20 22 24 8 10 12 26 28 30 5 26A 2 2A 4 4A 6 6A 24A 230 532 26 246 Bu Bu TrEiBu RobRobRobRobRob Bu LiLi Li RobStEiStEiBu RobBu TrEi liegendes starkes Totholz liegendes starkes Totholz Rob Bu absterbend KiLi liegendes starkes Totholz Stadt Darmstadt: Planstraße A, südlich der Lincoln-SiedlungArtenschutzrechtlicher FachbeitragPlan 1: Untersuchungsergebnisse - Biotoptypen, Biotopstrukturen Maßstab 1: 1500 Datum 30.09.2020FRANZ - Ökologie und Landschaftsplanung Heinrich-Delp-Straße 82 64297 Darmstadt Tel. 06151 - 76867 Kiefern-Laubmischwald, stark geschädigt Laubmischwald, mit Angabe der vorherrschenden Baumart,stark geschädigt Vorwald, Baumhecke (Böschungen B 3, LSW) ehemaliger Hochwald, obere Baumschicht fehlend oder sehr stark reduziert junge Kiefernpflanzung, stark geschädigt großkronige Einzelbäume (= potenzielle Habitatbäume) Baum mit Niststätte (Ringeltaube, Aaskrähe, Elster)Baumarten: Bu = Rotbuche, Li = Winterlinde, Ki = Waldkiefer,Rob = Robinie, TrEi = Traubeneiche, StEi = Stieleiche Höhlenbaum = zwischenzeitlich gefällt (an Wegen) oder umgestürzt Lindenallee, gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchGi.V.m. §13 HAGBNatSchG Gärten Bu Sacchalinknöterich Mühlschneise weiß hinterlegt: Straßentrasse Variante 3 Robinien Laubmischwald,vorherrschendWinterlinde,einzelne Kiefern Laubwald,vorherrschendRotbuche Robinie/Götterbaum gut entwickelter WaldsaumBestand Sacchalinknöterich (invasive Art) Straße mit GehwegTrampelpfad unbefestigte Wege, Parkplatz der Kleingartenanlage (wassergebundene Decke mit seitlicher Vegetation)
anlage 1
69922 Zeichen
Erläuterungsbericht
Planstraße A südlich der Lincoln-Siedlung, Darmstadt
Voruntersuchung
Objekt: Planstraße A Neubau südlich der Lincoln-Siedlung
zwischen B3 (Karlsruher Straße) und Heidelberger Straße
Lage: Hessen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Auftraggeber: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitätsamt
Mina-Rees-Straße 10
64295 Darmstadt
Auftragnehmer: G.U.B. Ingenieur AG
Niederlassung Mainz
Fachbereich Verkehr und Infrastruktur
An der Fahrt 13
55124 Mainz
Tel.: 06131/ 21846-0
E-Mail: info@gub-mainz.de
Internet: www.gub-ing.de
Projekt-Nr.: MZS 160275
Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Achim Dörflinger
Landschafts-
pflegerischer
Beitrag: Thomas Dittmann / Dr. Host Franz (08.07.2020)
Mainz, 30.09.2020
…...................................................
Dipl.-Ing. (FH) Achim Dörflinger
Verkehr und Infrastruktur
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 09/2020
Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 2 von 36
G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz MZS 160275
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Darstellung der Baumaßnahme 4
1.1 Planerische Beschreibung 4
1.2 Straßenbauliche Beschreibung 5
1.3 Streckengestaltung 6
2. Begründung des Vorhabens 6
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren 6
2.2 Prüfung der Umweltverträglichkeitspflicht 6
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag 6
2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 8
2.4.1 Ziele der Raumordnung/ Landesplanung und Bauleitplanung 8
2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse 10
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit 11
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 11
3. Varianten und Variantenvergleich 12
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 12
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten 12
3.2.1 Variantenübersicht 12
3.2.2 Variantenbeschreibung von Stat.0+000 bis 0+350 14
3.2.3 Variantenbeschreibung von Stat.0+350 bis 0+530 24
3.2.4 Leitungsverlegungen 26
3.3 Variantenvergleich 27
3.3.1 Raumstrukturelle Wirkung, Verkehrliche Beurteilung und Entwurfs- und
sicherheitstechnische Beurteilung 27
3.3.2 Umweltverträglichkeit 30
3.3.3 Wirtschaftlichkeit 35
3.3.4 Gewählte Linie 35
3.3.5 Zusammenfassende Bewertungsmatrix 35
4. Fazit 36
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 09/2020
Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 3 von 36
G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz MZS 160275
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Auszug Karte 1 Raumstruktur 8
Abbildung 2: Auszug FNP Raumordnerische Ausweisung 9
Abbildung 3: Auszug Verkehrsbelastungen „Planfall CII, Szenario D+R“ - Morgenspitze 2030
[Kfz/h] 10
Abbildung 4: Auszug Analysebelastung 2030, Planfall CII, Szenario D+R 10
Abbildung 5: Auszug Lageplan „Variantenübersicht“ 13
Abbildung 6: Lageplan Variante 1 14
Abbildung 7: Lageplan Variante 2 16
Abbildung 8: Lageplan Variante 3 18
Abbildung 9: Lageplan Variante 4 20
Abbildung 10: Lageplan Variante 5 22
Abbildung 11: Lageplan Variante 3 (Beispielhaft für alle Varianten ab Stat. 0+350) 24
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 09/2020
Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 4 von 36
_____________________________________________________
G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz MZS 160275
1. Darstellung der Baumaßnahme
1.1 Planerische Beschreibung
Nach Abzug der amerikanischen Streitkräfte stehen der Stadt die Flächen der ehemaligen Ka-
sernen für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
entwickelt aus diesen am südlichen Stadtrand liegende Flächen (Stadtteil Bessungen, Ludwigs-
höhe) Konversionsflächen.
Die Flächen (ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung und Lincoln-Siedlung) sind
z.Zt. über die relativ hoch belastete Heidelberger Str. an das städtische Straßennetz angebun-
den. Die Heidelberger Straße gehört zum städtischen Hauptverkehrsnetz als Verbindung für
den Verkehr aus dem Süden der Stadt (Eberstadt) in Richtung Darmstadt Stadtmitte.
Um die verkehrliche Situation zu entschärfen, wird eine direkte Verbindung der Heidelberger
Straße mit der Karlsruher Straße hergestellt. Der Verkehr aus den neuen Quartieren sowie der
Verkehr aus Süden soll über die Verbindungsstraße (Planstraße A) zur B3 (Karlsruher Straße)
geführt werden
Bei der Führung der Planstraße A am Südrand der Lincoln-Siedlung bzw. entlang der Kleingar-
tenanlage und der Lage der Anschlüsse sind verschiedene Rahmenbedingungen (Lärmschutz-
wall, Waldbestand, Artenschutz, etc.) zu berücksichtigen. Die Anbindung der Kleingartenanlage
sowie die Einbindung des nördlich der Planstraße A vorgesehenen Geh- und Radwegs an die
bestehenden wichtigen Radverkehrsrouten sind zu beachten.
Der vorliegende Entwurf umfasst den Neubau der Planstraße A in Darmstadt von der Heidel-
berger Straße bis zur Karlsruher Straße.
Mit dem übergeordneten Straßennetz besteht ein Verknüpfungspunkt:
Knoten mit der B 3 Karlsruher Straße
Mit dem untergeordneten Straßennetz bestehen folgende Verknüpfungspunkte:
Knotenpunkt A50 mit der Heidelberger Straße
Verlegung der Cooperstraße an den Knotenpunkt A50 ohne Versatz zur „Planstraße A“
Anbindung der Franklinstraße an die Planstraße A
Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte
Abschnitt 1 (westlich) – von Knotenpunkt Karlsruher Straße (B3) bis ca. Station 0+300,
Neubau mit Anschluss an die Karlsruher Straße als Hauptverkehrsstraße im Vorfeld
bebauter Gebiete bis zur Querung des Rad- und Wirtschaftsweges.
Abschnitt 2 (östlich) – von Querung des Rad- und Wirtschaftsweges ca. Station 0+300
bis Anschluss Knotenpunkt Heidelberger Straße, Neubau mit Anschluss der Franklin-
straße
Vorhaben- und Baulastträger für diese Maßnahme ist die Stadt Darmstadt.
Die Planstaße A befindet sich südlich der Kleingartenanlage und der Lincoln-Siedlung der Stadt
Darmstadt.
Sie verbindet die Karlsruher Straße mit der Heidelberger Straße und dient als Querverbindung
zwischen Bundesstraße B 3 im Westen und den Siedlungen Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jeffer-
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 09/2020
Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 5 von 36
_____________________________________________________
G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz MZS 160275
son-Siedlung, Lincoln-Siedlung und der nördliche Teil von Darmstadt-Eberstadt. Die Planstraße
A fungiert als Zubringerstraße zur Bundesstraße B 3.
Für den zu betrachtenden Abschnitt wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durchge-
führt.
Die B 3 befindet sich im Knotenbereich der Planstraße A vollständig außerhalb der bebauten
Gebiete mit zwei baulich getrennten Fahrbahnen in jede Richtung und jeweils zwei Fahrspuren.
Sie bildet den Zubringer zur Autobahn BAB A 5 zwischen Darmstadt (Innenstadt) über die An-
schlussstelle Darmstadt-Eberstadt im Süden.
Die Bundesstraße B 3 kann gemäß den "Richtlinien für integrierte Netzgestaltung", im Weiteren
als RIN bezeichnet und einer Straßenkategorie mit großräumiger Verbindungsfunktion (Verbin-
dung der Oberzentren Mannheim und Oberzentrum Darmstadt – LS I Verbindung von Oberzen-
tren – anbaufreie, zweibahnige Straße außerhalb bebauter Gebiete) zugeordnet werden.
Eine Umstufung / Widmung / Einziehung von Straßenabschnitten wird im betrachteten Um- und
Ausbauabschnitt notwendig, da die Varianten 1 bis 3 der Planstraße A mit einem plangleichen
Knotenpunkt an die Karlsruher Straße anschließt.
1.2 Straßenbauliche Beschreibung
Die Gesamtlänge der betrachteten Strecke der Planstraße A umfasst ca. 0,55 km je nach Vari-
ante.
Im Zuge der Baumaßnahme werden folgende weitere Maßnahmen erforderlich.
Brückenbauwerk zur Überquerung der B 3 (nur Variante 4)
Querung mit Mittelinsel des Wirtschaftsweges (Radfernweg)
Anschluss Franklinstraße mit Anpassung der Franklinstraße auf ca. 70m
Die Planstraße A ist eine anbaufreie Hauptverkehrsstraße im Vorfeld der Bebauung mit maß-
gebender Verbindungsfunktion und wird gemäß RIN der Kategorie VS III zugeordnet. Anzu-
wenden ist zur Trassierung der Planstraße A die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
2006", im Weiteren als RASt06 bezeichnet.
Die vorliegenden Verkehrszahlen aus dem Prognosefall 2030, Büro T+T Verkehrsmanagement
GmbH liegen für die Planstraße A eine Querschnittsbelastung von 7.100 Kfz/24h als Bemes-
sungsgrundlage vor1.
Die anbaufreie Straße ist für den allgemeinen Verkehr zugelassen. Der Radverkehr wird auf
einem gemeinsamen Rad- und Gehweg nördlich parallel zur Planstraße A geführt.
Als Straßenquerschnitt kommt unter Berücksichtigung der genannten Straßenkategorie eine
zweibahnige Straße mit einem jeweils 3,25m breiten Fahrstreifen in jede Richtung mit 0,25m
Sicherheitsstreifen, 1,50m Bankett (Dammlage), bzw. 1,00m und 1,50m breite Mulde zu Versi-
ckerung (Einschnitt) in Betracht.
Die Linienführung ist gestreckt bei Radien zwischen 125 – 250m. Die Einmündung des Wirt-
schaftsweges auf die Planstraße A wird als Einmündung mit Einfacher Eckausrundung konzi-
piert. An der gleichen Stelle wird eine Querungsmöglichkeit mit Mittelinsel für Radfahrer und
Fußgänger geschaffen.
1 „Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der Konversionsflächen im Süden der Wissenschaftsstadt-
Darmstadt“, T+T Verkehrsmanagement GmbH, Stand: Dezember 2019 / März 2020
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 09/2020
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Die Franklinstraße wird an die Planstraße A angebunden. Aufgrund der geringen Belastung der
Wohnsammelstraße sind an diesem Knotenpunkt keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.
1.3 Streckengestaltung
Für die Planstraße A liegt kein streckenbezogenes Gestaltungskonzept vor.
Für die Umsetzung der Planungsmaßnahme / Ermittlung der günstigsten Trasse ist eine Varian-
tenuntersuchung vorgesehen, in deren Ergebnis die insgesamt vorteilhafteste Variante oder ein
Teilabschnitt zur Umsetzung kommt.
2. Begründung des Vorhabens
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren
Im November 2011 wurde der Ergebnisbericht „Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der
Konversionsflächen im Süden der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Verkehrstechnische Be-
trachtungen“ vorgelegt (T+T Verkehrsmanagement, Dreieich), der die verkehrstechnische
Grundlage für die Rahmenplanung darstellte.
Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgehalten, dass die Entwicklung der Konversions-
flächen in der beabsichtigten Größenordnung nur mit Realisierung der sogenannten „Plan-
straße“ zwischen der B 3 (Karlsruher Straße) und der Heidelberger Straße südlich der Lincoln-
Siedlung sowie dem Ausbau der Rüdesheimer Straße zwischen den Knotenpunkten Donners-
bergring/Rüdesheimer Str./ Karlsruher Straße (A20) und Heidelberger Straße/ Landskronstraße/
Rüdesheimer Straße (A15) erfolgen kann.
2.2 Prüfung der Umweltverträglichkeitspflicht
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine ca. 0,5km lange Strecke im Süden der Lincoln-
Siedlung. Der Ausbaustandard ist eine zweistreifige kommunale Straße zur Anbindung an die
Karlsruher Straße im Westen.
Für diese Straßenbaumaßnahme ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen.
Begründung: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist dann durchzuführen, wenn ein be-
stimmtes Vorhaben geplant ist bzw. eine bestehende Anlage geändert oder erweitert werden
soll und erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu erwarten sind. Der
Bau der 0,5km langen Straße fällt jedoch nicht unter die Vorhaben, für die nach § 33 Absatz 3
Hessisches Straßengesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Eine UVP-
Pflicht wäre z.B. erst ab der Länge von 5km durch ein Landschaftsschutzgebiet zwingend erfor-
derlich oder beim Bau einer vierspurigen Straße mit einer Länge von 10km. Besonders ge-
schützte und empfindliche Lebensräume wie Naturschutzgebiete oder Gebiete des Netzes "Na-
tura 2000" liegen in einer Entfernung (ca. 1km) zu dem Bauvorhaben, so dass Auswirkungen
von der Straße ausgehend auf die Naturräume nicht zu erwarten sind.
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag
Bei einem Eingriff durch eine Straßenbaumaßnahme, der auf Grund eines nach öffentlichem
Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, hat der Planungsträger - hier die
Stadt Darmstadt - die erforderlichen Angaben zu Naturschutz, Landschaftspflege und Eingriffs-
erheblichkeit in einem Fachplan oder in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) in
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Text und Karte darzustellen. Der LBP dient der Bewältigung der Eingriffsregelung gemäß § 13ff
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zudem soll der LBP auch Angaben zu den zur Siche-
rung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000" notwendigen Maßnahmen (z.B. zu priori-
tären Lebensraumtypen - oder prioritären Arten) nach § 34 Abs. 5 BNatSchG und zu vorgezo-
genen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG (Artenschutz)
enthalten, sofern diese Vorschriften für das Vorhaben von Belang sind.
Der Begleitplan ist Bestandteil des Fachplans. Während der LBP die Eingriffsregelung behan-
delt, werden in einer weiteren Unterlage die Aspekte des speziellen Artenschutzes (Arten-
schutzbeitrag - ASB) beleuchtet. Ergeben sich aus diesen Prüfungen Sachverhalte, die auch für
den LBP von Relevanz sind (z. B. konfliktvermeidende Maßnahmen oder vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen), so werden diese in den LBP einbezogen.
Die Neubaumaßnahme stellt gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Land-
schaft dar, da der Bau der Straße zur Veränderung der Gestalt und der Nutzung von Grundflä-
chen führt, was eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes und / oder des Landschaftsbildes zur Folge haben kann. Nach § 15 Abs. 2
BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnah-
men des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen)
oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Zu dem hier beschriebenen Vorhaben ist die Erarbeitung des Artenschutzfachbeitrages, der
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und des Landschaftspflegerischer Begleitplanes bereits in Be-
arbeitung.
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2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens
2.4.1 Ziele der Raumordnung/ Landesplanung und Bauleitplanung
Abbildung 1: Auszug Karte 1 Raumstruktur
Regionale Achsen sind Verbindungs- und Entwicklungsachsen, die das Netz der im Landes-
entwicklungsplan ausgewiesenen überregionalen Verbindungsachsen ausformen und ergän-
zen. Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen dienen vorrangig der Konzentration der
Siedlungstätigkeit und der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen. Sie erfüllen im Verdich-
tungsraum vorrangig Ordnungsfunktionen und im Ländlichen Raum vorrangig Erschließungs-
funktionen.
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird der Grundsatz formuliert - das für die Entwicklung der
Region bedeutsame Straßennetz soll so erhalten und ausgebaut werden, dass die Straßen ihre
Verbindungs- und Versorgungsfunktionen im System der zentralen Orte erfüllen können. Dabei
sollen die Austausch- und Verflechtungsbeziehungen innerhalb der Region und mit den Nach-
barräumen gestärkt und die Erreichbarkeit in der gesamten Region verbessert werden.
Im betrachteten Planungsbereich/ -abschnitt der Planstraße A sind danach folgende raumord-
nerische Ausweisungen vorhanden.
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Abbildung 2: Auszug FNP Raumordnerische Ausweisung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt weist im Bereich der Planstraße A Waldflächen
aus, die als „Bannwald, geplant“ dargestellt sind.
Die Ausweisung des Bannwaldes befindet sich zurzeit im Verfahren. Im Entwurf zur Auswei-
sung wurde die Bannwaldgrenze 70 m südlich des Kleingartengebietes dargestellt.
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2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse
In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung vom Büro T+T Verkehrsmanagement GmbH wurde
die Planstraße A betrachtet. Die darin ausgewiesenen Werte im Planfall CII Szenario D+R la-
gen in der Prognose für 2030 bei
DTV 7100 Fz/24h
Abbildung 3: Auszug Verkehrsbelastungen „Planfall CII, Szenario D+R“ - Morgenspitze 2030 [Kfz/h]2
Abbildung 4: Auszug Analysebelastung 2030, Planfall CII, Szenario D+R
2 Anlage zu „Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der Konversionsflächen im Süden der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt“, T+T Verkehrsmanagement GmbH, Stand: Dezember 2019 / März 2020
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2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Realisierung der Planstraße A wurde als Grundlage für die Entwicklung der Konversionsflä-
chen Süd vorausgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass durch die beschriebenen Maßnahmen
eine deutlich verbesserte Verkehrssituation mit verbesserter Verkehrssicherheit erreicht werden
kann.
Der Neubau der Planstraße A bildet zusammen mit dem Ausbau der Rüdesheimer Straße die
Grundlage für eine Erschließung der beiden neuen Quartiere.
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
Durch den Verlauf auf der neuen Trasse der Planstraße A kommt es zu Entlastungen der an-
grenzenden Knotenpunkte hinsichtlich Lärm- und Schadstoffimmissionen.
Somit trägt die Planstraße A auch zu weniger Immissionseinflüssen auf die angrenzende Be-
bauung in der Heidelberger Straße und Rüdesheimer Straße bei. Auch die Feinstaubsituation
dürfte sich in den vorgenannten dichter bewohnten Gebieten, aber auch entlang der Lands-
kronstraße, verbessern.
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3. Varianten und Variantenvergleich
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
In der raumordnerischen Ausweisung werden für das Untersuchungsgebiet Vorranggebiete für
die Entwicklung eines regionalen Grünzuges, den Waldschutz, Natur und Landschaft und die
Waldmehrung sowie Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, die Landwirtschaft und die
Waldmehrung ausgewiesen.
Im Flächennutzungsplan ist im südlichen Bereich der Planstraße A als Bannwaldflächen ge-
kennzeichnet.
Im direkten Untersuchungsgebiet befinden sich keine Wasserschutzzonen und Überschwem-
mungsgebiete.
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten
3.2.1 Variantenübersicht
Für den bei ca. 7.100 Fz/24h liegenden Verkehr auf der Planstraße A werden insgesamt 5 Vari-
anten untersucht. Alle Varianten bewegen sich in einem sehr engen Korridor südlich der Klein-
gartenanlage.
Die Varianten verbinden die Karlsruher Straße B3 im Westen mit der Heidelberger Straße im
Osten.
Variante 1: Verlauf beginnend vom plangleichen Anschluss an die B3 (Karlsruher
Straße) parallel zur südlichen Grenze der Kleingartenanlage mit einer Stützwand im
Norden in deren Bereich bis zur vorhandenen Einfahrt zu den Kleingärten. Dann folgt
die Querung des Radweges mit Anschluss des Wirtschaftsweges (Radfernweg) im Sü-
den und weiterer Verlauf nach Osten mit Anbindung der Franklinstraße (nördlich) und
Anschluss an die Heidelberger Straße.
Variante 2: Verlauf beginnend vom plangleichen Anschluss an die B3 (Karlsruher
Straße) parallel zur südlichen Grenze der Kleingartenanlage in entsprechendem Ab-
stand mit einer Böschung zwischen der Grenze Kleingartenanlage und der Planstraße A
bis zur vorhandenen Einfahrt zu den Kleingärten. Dann folgt die Querung des Radweges
mit Anschluss des Wirtschaftsweges im Süden und weiterer Verlauf mit Anbindung der
Franklinstraße (nördlich) und Anschluss an die Heidelberger Straße.
Variante 3: Verlauf beginnend vom plangleichen Anschluss an die B3 (Karlsruher
Straße) entsprechend abgerückt zur südlichen Grenze der Kleingartenanlage, um den
vorhandenen Erdwall zu umgehen, mit einer Böschung zwischen Grenze Kleingartenan-
lage und der Planstraße A bis zur vorhandenen Einfahrt zu den Kleingärten. Dann folgt
die Querung des Radweges mit Anschluss des Wirtschaftsweges (Radfernweg) im Sü-
den und weiterer Verlauf mit Anbindung der Franklinstraße (nördlich) und Anschluss an
die Heidelberger Straße.
Variante 4: Verlauf beginnend vom planfreien Anschluss an die B3 (Karlsruher Stra-
ße) entsprechend abgerückt zur südlichen Grenze der Kleingartenanlage, um den vor-
handenen Erdwall zu umgehen, mit einer Böschung zwischen Grenze Kleingartenanlage
und der Planstraße A bis zur vorhandenen Einfahrt zu den Kleingärten. Der Anschluss
an die Karlsruher Straße erfolgt mittels Rampen sowie Ein- und Ausfädelungsspuren.
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Über die B3 führt ein Brückenbauwerk, um die beiden östlichen Parallelrampen mit der
Planstraße A zu verbinden. Es werden am Anschluss zur B3 alle Fahrbeziehungen rea-
lisiert.
Im Anschluss an die Einfahrt zu den Kleingärten folgt die Querung des Radweges mit
Anschluss des Wirtschaftsweges (Fernradweg) im Süden und weiterer Verlauf mit An-
bindung der Franklinstraße (nördlich) und Anschluss an die Heidelberger Straße.
Variante 5: Verlauf beginnend vom Anschluss an die B3 (Karlsruher Straße) nur
„Rechts raus (Süden) und Rechts rein (Norden)“ entsprechend abgerückt zur südlichen
Grenze der Kleingartenanlage, um den vorhandenen Erdwall zu umgehen, mit einer Bö-
schung zwischen Grenze Kleingartenanlage und der Planstraße A bis zur vorhandenen
Einfahrt zu den Kleingärten. Der Anschluss an die Karlsruher Straße erfolgt mittels
Rampen. Das Linksab- bzw. Linkseinbiegen ist nicht möglich.
Im Anschluss an die Einfahrt zu den Kleingärten folgt die Querung des Radweges mit
Anschluss des Wirtschaftsweges im Süden und weiterer Verlauf mit Anbindung der
Franklinstraße und Anschluss an die Heidelberger Straße.
Abbildung 5: Auszug Lageplan „Variantenübersicht“
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3.2.2 Variantenbeschreibung von Stat.0+000 bis 0+350
Da alle 5 Varianten ab ca. Stat. 0+350 in Lage und Höhe identisch verlaufen, werden hier nur
die ersten 300m beginnend vom Anschluss an die Karlsruher Straße bis ca. zum Anschluss der
Kleingartenanlage beschrieben.
Die Variante 1 beginnt mit dem plangleichen Knotenpunktanschluss an der Karlsruher Straße
führt unmittelbar an den Kleingärten vorbei in Richtung Osten. In diesem Bereich wird aufgrund
der Höhenlage der Karlsruher Straße entlang der Kleingärten eine Stützwand von Stat. 0+050
bis 0+200 errichtet.
Abbildung 6: Lageplan Variante 1
Zwangspunkte für die Trassierung waren
Plangleicher Knotenpunkt Karlsruher Straße (B3)
Möglichst geringer Eingriff in die Waldflächen südlich der Kleingartenanlage
Anschluss der Kleingartenanlage bei Stat. 0+200
Anschluss des Wirtschaftsweges (Radfernweg) bei Stat. 0+250
Folgende Trassierungselemente kommen für den Bauabschnitt (0+000 bis 0+350) zur An-
wendung:
Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
Kurvenmindestradius minR [m] 80 (190) 125
Klothoidenmindestparameter min A [m] 50 (90) 50
min R bei negativen Querneigung R>250 (>700) eingehalten
Höchstlängsneigung max s [%] 8,0 (6,0) 6
Mindestlängsneigung bei Verwindung 0,7 eingehalten
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Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
min s [%]
Kuppenmindesthalbmesser min HK [m] ≥ 900 (2.200) 1.550
Wannenmindesthalbmesser
min HW [m]
≥ 500 (1.200) 850
Mindestquerneigung min q [%] 2,5 2,5
Höchstquerneigung in Kurven
max qK [%]
6,0 3,5
Anrampungshöchstneigung max s [%] 0,50 · a (0,40 · a) ≤ 1,625
Anrampungsmindestneigung
min Δs [%]
0,10 · a
a [m] = Abstand des
Fahrbahnrandes von
der Drehachse
≥ 0,325
Mindesthaltesichtweite für s = 0%
min Sh [m]
47 (80) eingehalten
Tabelle 1 – Trassierungselemente Variante 1
Der Querschnitt der Planstraße A wird gemäß RASt 06 Kap. 5.2.12, RQ 12.1 gewählt. Die Ent-
wurfsgeschwindigkeit wird somit auf V = 50km/h festgelegt.
Die Knotenpunkte werden plangleich gestaltet.
Die räumliche Linienführung spielt bei der Trassierung im Vorfeld der Bebauung und aufgrund
des kurzen Knotenpunktabstandes nur eine Untergeordnete Rolle.
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Die Variante 2 beginnt mit dem plangleichen Knotenpunktanschluss an der Karlsruher Straße
führt unmittelbar an den Kleingärten vorbei in Richtung Osten. In diesem Bereich wird aufgrund
der Höhenlage der Karlsruher Straße entlang der Kleingärten eine Böschung von Stat. 0+050
bis 0+200 angelegt.
Abbildung 7: Lageplan Variante 2
Zwangspunkte für die Trassierung waren
Plangleicher Knotenpunkt Karlsruher Straße (B3)
Vermeidung der Stützwand zur Kleingartenanlage
Anschluss der Kleingartenanlage bei Stat. 0+200
Anschluss des Wirtschaftsweges (Radfernweg) bei Stat. 0+250
Folgende Trassierungselemente kommen für den Bauabschnitt (0+000 bis 0+350) zur An-
wendung:
Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
Kurvenmindestradius minR [m] 80 (190) 125
Klothoidenmindestparameter min A [m] 50 (90) 50
min R bei negativen Querneigung R>250 (>700) eingehalten
Höchstlängsneigung max s [%] 8,0 (6,0) 6
Mindestlängsneigung bei Verwindung
min s [%]
0,7 eingehalten
Kuppenmindesthalbmesser min HK [m] ≥ 900 (2.200) 1.550
Wannenmindesthalbmesser ≥ 500 (1.200) 850
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Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
min HW [m]
Mindestquerneigung min q [%] 2,5 2,5
Höchstquerneigung in Kurven
max qK [%]
6,0 3,5
Anrampungshöchstneigung max s [%] 0,50 · a (0,40 · a) ≤ 1,625
Anrampungsmindestneigung
min Δs [%]
0,10 · a
a [m] = Abstand des
Fahrbahnrandes von
der Drehachse
≥ 0,325
Mindesthaltesichtweite für s = 0%
min Sh [m]
47 (80) eingehalten
Tabelle 2 – Trassierungselemente Variante 2
Der Querschnitt der Planstraße A wird gemäß RASt 06 Kap. 5.2.12, RQ 12.1 gewählt. Die Ent-
wurfsgeschwindigkeit wird somit auf V = 50km/h festgelegt.
Die Knotenpunkte werden plangleich gestaltet.
Die räumliche Linienführung spielt bei der Trassierung im Vorfeld der Bebauung und aufgrund
des kurzen Knotenpunktabstandes nur eine Untergeordnete Rolle.
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Die Variante 3 beginnt mit dem plangleichen Knotenpunktanschluss an der Karlsruher Straße
führt an den Kleingärten vorbei in Richtung Osten. Um den bestehenden Erdwall an der B3
nicht zu verändern, schwenkt die Trasse der Planstraße A entsprechend in Richtung Süden.
Abbildung 8: Lageplan Variante 3
Zwangspunkte für die Trassierung waren
Plangleicher Knotenpunkt Karlsruher Straße (B3)
Vermeidung Eingriff in den vorhandenen Erdwall an der B3
Anschluss der Kleingartenanlage bei Stat. 0+200
Anschluss des Wirtschaftsweges (Radfernweg) bei Stat. 0+250
Folgende Trassierungselemente kommen für den Bauabschnitt (0+000 bis 0+350) zur An-
wendung:
Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
Kurvenmindestradius minR [m] 80 (190) 125
Klothoidenmindestparameter min A [m] 50 (90) 50
min R bei negativen Querneigung R>250 (>700) eingehalten
Höchstlängsneigung max s [%] 8,0 (6,0) 6
Mindestlängsneigung bei Verwindung
min s [%]
0,7 eingehalten
Kuppenmindesthalbmesser min HK [m] ≥ 900 (2.200) 1.550
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Wannenmindesthalbmesser
min HW [m]
≥ 500 (1.200) 850
Mindestquerneigung min q [%] 2,5 2,5
Höchstquerneigung in Kurven
max qK [%]
6,0 3,5
Anrampungshöchstneigung max s [%] 0,50 · a (0,40 · a) ≤ 1,625
Anrampungsmindestneigung
min Δs [%]
0,10 · a
a [m] = Abstand des
Fahrbahnrandes von
der Drehachse
≥ 0,325
Mindesthaltesichtweite für s = 0%
min Sh [m]
47 (80) eingehalten
Tabelle 3 – Trassierungselemente Variante 3
Der Querschnitt der Planstraße A wird gemäß RASt 06 Kap. 5.2.12, RQ 12.1 gewählt. Die Ent-
wurfsgeschwindigkeit wird somit auf V = 50km/h festgelegt.
Die Knotenpunkte werden plangleich gestaltet.
Die räumliche Linienführung spielt bei der Trassierung im Vorfeld der Bebauung und aufgrund
des kurzen Knotenpunktabstandes nur eine Untergeordnete Rolle.
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 09/2020
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Die Variante 4 beginnt mit dem planfreien Knotenpunktanschluss an der Karlsruher Straße und
führt an den Kleingärten vorbei in Richtung Osten. Die Trasse der Planstraße A verläuft in etwa
in der Trassenlage der Variante 3. Zur Querung der B3 wird ein Brückenbauwerk errichtet und
die beiden Rampen im Westen erhalten zur B3 hin jeweils eine Stützwand.
Abbildung 9: Lageplan Variante 4
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Zwangspunkte für die Trassierung waren
Planfreier Knotenpunkt Karlsruher Straße (B3)
Anschluss der Kleingartenanlage bei Stat. 0+200
Anschluss des Wirtschaftsweges (Radfernweg) bei Stat. 0+250
Folgende Trassierungselemente kommen für den Bauabschnitt (0+000 bis 0+350) zur An-
wendung:
Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
Kurvenmindestradius minR [m] 80 (190) 125 (Rampe 75)
Klothoidenmindestparameter min A [m] 50 (90) 50
min R bei negativen Querneigung R>250 (>700) eingehalten
Höchstlängsneigung max s [%] 8,0 (6,0) 6, (Rampe 7%)
Mindestlängsneigung bei Verwindung
min s [%]
0,7 eingehalten
Kuppenmindesthalbmesser min HK [m] ≥ 900 (2.200) 2.080
Wannenmindesthalbmesser
min HW [m]
≥ 500 (1.200) 1.000 (Rampe 500)
Mindestquerneigung min q [%] 2,5 2,5
Höchstquerneigung in Kurven
max qK [%]
6,0 3,5 (Rampe 6%)
Anrampungshöchstneigung max s [%] 0,50 · a (0,40 · a) ≤ 1,625
Anrampungsmindestneigung
min Δs [%]
0,10 · a
a [m] = Abstand des
Fahrbahnrandes von
der Drehachse
≥ 0,325
Mindesthaltesichtweite für s = 0%
min Sh [m]
47 (80) eingehalten
Tabelle 4 – Trassierungselemente Variante 3
Der Querschnitt der Planstraße A wird gemäß RASt 06 Kap. 5.2.12, RQ 12.1 gewählt. Die Ent-
wurfsgeschwindigkeit wird somit auf V = 50km/h festgelegt.
Die Knotenpunkte werden plangleich gestaltet.
Die räumliche Linienführung spielt bei der Trassierung im Vorfeld der Bebauung und aufgrund
des kurzen Knotenpunktabstandes nur eine Untergeordnete Rolle.
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 09/2020
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G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz MZS 160275
Die Variante 5 beginnt mit den beiden Anschlüssen „rechts raus“ und „rechts rein“ an der Karls-
ruher Straße und führt an den Kleingärten vorbei in Richtung Osten. Die Trasse der Planstraße
A befindet sich in etwa auf der Trassenlage der Variante 3.
Abbildung 10: Lageplan Variante 5
Zwangspunkte für die Trassierung waren
Anschluss mit zwei Rampen und Ein- bzw. Ausfädelungsspur an die Karlsruher Straße
(B3)
Anschluss der Kleingartenanlage bei Stat. 0+200
Anschluss des Wirtschaftsweges (Radfernweg) bei Stat. 0+250
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Folgende Trassierungselemente kommen für den Bauabschnitt (0+000 bis 0+350) zur An-
wendung:
Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
Kurvenmindestradius minR [m] 80 (190) 125 (Rampe 60)
Klothoidenmindestparameter min A [m] 50 (90) 50
min R bei negativen Querneigung R>250 (>700) eingehalten
Höchstlängsneigung max s [%] 8,0 (6,0) 6, (Rampe 7%)
Mindestlängsneigung bei Verwindung
min s [%]
0,7 eingehalten
Kuppenmindesthalbmesser min HK [m] ≥ 900 (2.200) 1.550
Wannenmindesthalbmesser
min HW [m]
≥ 500 (1.200) 850 (Rampe 500)
Mindestquerneigung min q [%] 2,5 2,5
Höchstquerneigung in Kurven
max qK [%]
6,0 3,5 (Rampe 6%)
Anrampungshöchstneigung max s [%] 0,50 · a (0,40 · a) ≤ 1,625
Anrampungsmindestneigung
min Δs [%]
0,10 · a
a [m] = Abstand des
Fahrbahnrandes von
der Drehachse
≥ 0,325
Mindesthaltesichtweite für s = 0%
min Sh [m]
47 (80) eingehalten
Tabelle 5 – Trassierungselemente Variante 5
Der Querschnitt der Planstraße A wird gemäß RASt 06 Kap. 5.2.12, RQ 12.1 gewählt. Die Ent-
wurfsgeschwindigkeit wird somit auf V = 50km/h festgelegt.
Die Knotenpunkte werden plangleich gestaltet.
Die räumliche Linienführung spielt bei der Trassierung im Vorfeld der Bebauung und aufgrund
des kurzen Knotenpunktabstandes nur eine Untergeordnete Rolle.
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3.2.3 Variantenbeschreibung von Stat.0+350 bis 0+530
Für alle 5 Varianten gilt ab ca. Stat. 0+350 der identische Trassenverlauf in Lage und Höhe.
Alle Varianten führen von West nach Ost ab Stat. 0+350 in einer Linkskurve. Links erfolgt bei
Stat. 0+440 der Anschluss der Franklinstraße und bei Stat. 0+530 schließt die Planstraße A an
die Heidelberger Straße plangleich an.
Abbildung 11: Lageplan Variante 3 (Beispielhaft für alle Varianten ab Stat. 0+350)
Zwangspunkte für die Trassierung waren
Plangleicher Knotenpunkt Franklinstraße bei Stat. 0+440
Plangleicher Knotenpunkt Heidelberger Straße bei Stat. 0+530
Folgende Trassierungselemente kommen für den Bauabschnitt (0+350 bis 0+530) zur An-
wendung:
Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
Kurvenmindestradius minR [m] 80 (190) 125
Klothoidenmindestparameter min A [m] 50 (90) eingehalten
min R bei negativen Querneigung R>250 (>700) eingehalten
Höchstlängsneigung max s [%] 8,0 (6,0) 2
Mindestlängsneigung bei Verwindung
min s [%]
0,7 eingehalten
Kuppenmindesthalbmesser min HK [m] ≥ 900 (2.200) -
Wannenmindesthalbmesser
min HW [m]
≥ 500 (1.200) -
Mindestquerneigung min q [%] 2,5 2,5
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Kategorie RIN VS III RASt06
Vzul = 50km/h (70km/h)
gewählte Trassie-
rungselemente
Höchstquerneigung in Kurven
max qK [%]
6,0 3,5
Anrampungshöchstneigung max s [%] 0,50 · a (0,40 · a) ≤ 1,625
Anrampungsmindestneigung
min Δs [%]
0,10 · a
a [m] = Abstand des
Fahrbahnrandes von
der Drehachse
≥ 0,325
Mindesthaltesichtweite für s = 0%
min Sh [m]
47 (80) eingehalten
Tabelle 6 – Trassierungselemente Variante 1
Der Querschnitt der Planstraße A wird gemäß RASt 06 Kap. 5.2.12, RQ 12.1 gewählt. Die Ent-
wurfsgeschwindigkeit wird somit auf V = 50km/h festgelegt.
Die Knotenpunkte werden plangleich gestaltet.
Die räumliche Linienführung spielt bei der Trassierung im Vorfeld der Bebauung und aufgrund
des kurzen Knotenpunktabstandes nur eine untergeordnete Rolle.
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3.2.4 Leitungsverlegungen
In wie weit Leitungsumverlegungen zur Ausführung kommen, ist im Zuge der Entwurfsplanung
mit den Medienbetreibern abzustimmen.
In den nachfolgend genannten Bereichen sind Maßnahmen erforderlich.
Stationsbereich Medientrasse Maßnahmen
0+000 (Knpkt B3) Hessen Mobil Sicherung der bestehenden
Leitungen an der Karlsruher
Straße (B3)
0+220 bis 0+290 (Gehwegbe-
reich)
Telekom Sicherung der bestehenden
Telekomtrasse im Gehwegbe-
reich
0+290 bis 0+435 (Bereich
Planstraße A)
Telekom Verlegung der best. Telekom-
trasse in den geplanten Geh-
weg
0+375 (Querung Planstraße
A)
Fernwärmetrasse,
Gasleitung,
Telekomtrasse
Sicherung der bestehenden
Leitungen im Bereich der
Querung Planstraße A
0+435 (Querung Planstraße
A)
Telekomtrasse Sicherung der bestehenden
Leitungen im Bereich der
Querung Planstraße A,
ggf. zusätzlich Verlegung der
Telekomtrasse in den neuen
Verlauf der Franklinstraße im
Anschlussbereich Planstraße
A
0+445 bis 0+515 Telekomtrasse,
Straßenbeleuchtung
Verlegung der Trassen in den
neuen Verlauf der Franklin-
straße und Gehweg im Be-
reich der Planstraße A
Im Knotenbereich Heidelberger Straße kommt es durch die Neugestaltung des Knotenpunktes
zu Anpassungen der bestehenden Medientrassen.
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3.3 Variantenvergleich
3.3.1 Raumstrukturelle Wirkung, Verkehrliche Beurteilung und Entwurfs- und sicher-
heitstechnische Beurteilung
Raumstrukturelle Wirkung:
Durch die vergleichbare Lage der Varianten 1-3 werden diese in ihrer raumstrukturellen Wir-
kung gleich bewertet. Die Variante 4 besitzt durch ihre direkte Anbindung an die B3 „planfrei“
einen Vorteil gegenüber den Varianten 1-3 in der Raumstruktur. Die Variante 5 ist in der raum-
strukturellen Wirkung aufgrund der fehlenden Verknüpfung zu allen anderen Varianten benach-
teiligt.
Verkehrliche Beurteilung:
Die Verkehrliche Beurteilung aller Varianten ist in etwa gleich. In keiner der Varianten tritt ein
Defizit in der verkehrlichen Beurteilung auf, so dass dort alle Varianten in etwa gleich bewertet
werden können.
Vergleich und Bewertung der Beurteilungsaspekten „Entwurfs- und sicherheitstechnische Beur-
teilungen“, „Umweltaus- und -einwirkungen“ sowie die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit wer-
den nachfolgend in einer Bewertungsmatrix dargestellt.
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Beurteilungsaspekte
Wichtung der
durchschnittlichen
Punktanzahl
Wertung von 1 bis 5 Punkte (+ je höher die Punktzahl)
1-5 Punkte
Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5
Entwurfs-und sicherheits-
technische Beurteilungen 40% 2 2 3 4 1
Linienführung, Streckengestaltung
Verlauf südlich der Kleingartensied-
lung (mit Stützbauwerk). gestreckte
Linienführung in Anlehnung an Be-
stand (Grenze Kleingarten)
Verlauf südlich der Kleingarten-
siedlung (mit Böschung) ge-
streckte Linienführung in Anleh-
nung an Bestand (Grenze Klein-
garten)
Gestauchte Linienführung für die
Umfahrung Lärmschutzwall
Gestauchte Linienführung für die
Umfahrung Lärmschutzwall
Gestauchte Linienführung für die
Umfahrung Lärmschutzwall
in allen Bereichen Übereinstimmung
mit den geltenden Richtlinien (Ent-
wurfs- und Trassierungsparameter)
in allen Bereichen Übereinstim-
mung mit den geltenden Richtli-
nien (Entwurfs- und Trassie-
rungsparameter)
in allen Bereichen Übereinstim-
mung mit den geltenden Richtli-
nien (Entwurfs- und Trassie-
rungsparameter)
in allen Bereichen Übereinstimmung
mit den geltenden Richtlinien (Ent-
wurfs- und Trassierungsparameter)
in allen Bereichen Übereinstimmung
mit den geltenden Richtlinien (Ent-
wurfs- und Trassierungsparameter)
maßgebende Parameter nach RASt
06
maßgebende Parameter nach
RASt 06
maßgebende Parameter nach
RASt 06
maßgebende Parameter nach RASt
06
maßgebende Parameter nach RASt
06
Lageplan
• Kurvenmindestradius min R 80 m
• Kurvenradius bei Anlage der
Querneigung zur
Kurvenaußenseite min R 250 m
Lageplan
• Kurvenmindestradius min R 80
m
• Kurvenradius bei Anlage der
Querneigung zur
Kurvenaußenseite min R 250 m
Lageplan
• Kurvenmindestradius min R 80
m
• Kurvenradius bei Anlage der
Querneigung zur
Kurvenaußenseite min R 250 m
Lageplan
• Kurvenmindestradius min R 80 m
• Kurvenradius bei Anlage der
Querneigung zur
Kurvenaußenseite min R 250 m
Lageplan
• Kurvenmindestradius min R 80 m
• Kurvenradius bei Anlage der
Querneigung zur
Kurvenaußenseite min R 250 m
Höhenplan
• HK≥ 900, HW≥ 500
• Mindestlängsneigung bei Verwin-
dung s [%]≥ 0,5
• Höchstlängsneigung max s = 8 %
(12)
Höhenplan
• HK≥ 900, HW≥ 500
• Mindestlängsneigung bei Ver-
windung s [%]≥ 0,5
• Höchstlängsneigung max s = 8
% (12)
Höhenplan
• HK≥ 900, HW≥ 500
• Mindestlängsneigung bei Ver-
windung s [%]≥ 0,5
• Höchstlängsneigung max s = 8
% (12)
Höhenplan
• HK≥ 900, HW≥ 500
• Mindestlängsneigung bei Verwin-
dung s [%]≥ 0,5
• Höchstlängsneigung max s = 8 %
(12)
Höhenplan
• HK≥ 900, HW≥ 500
• Mindestlängsneigung bei Verwin-
dung s [%]≥ 0,5
• Höchstlängsneigung max s = 8 %
(12)
Querschnitt
• Mindestlängsneigung min s [%]≥ 2,5
• Höchsquerneigung max s = 6 % (7)
Querschnitt
• Mindestlängsneigung min s
[%]≥ 2,5
• Höchsquerneigung max s = 6 %
(7)
Querschnitt
• Mindestlängsneigung min s
[%]≥ 2,5
• Höchsquerneigung max s = 6 %
(7)
Querschnitt
• Mindestlängsneigung min s [%]≥
2,5
• Höchsquerneigung max s = 6 %
(7)
Querschnitt
• Mindestlängsneigung min s [%]≥
2,5
• Höchsquerneigung max s = 6 %
(7)
Verkehrssicherheit MIV, Fußgän-
ger, Radfahrer
Rad-/Fußgängerverkehr: Führung
straßenbeleitend.
Rad-/Fußgängerverkehr: Füh-
rung abgesetzt.
Rad-/Fußgängerverkehr: Füh-
rung abgesetzt.
Rad-/Fußgängerverkehr: Führung
abgesetzt.
Rad-/Fußgängerverkehr: Führung
abgesetzt.
Knotenpunkt Anschluss Karlsruher
Straße
plangleicher Knotenpunkt, die Karls-
ruher Straße muss entsprechend ihrer
Klassifikation herabgestuft werden
(LS I -> VS I, gem. RIN)
plangleicher Knotenpunkt, die
Karlsruher Straße muss entspre-
chend ihrer Klassifikation herab-
gestuft werden (LS I -> VS I,
gem. RIN)
plangleicher Knotenpunkt, die
Karlsruher Straße muss entspre-
chend ihrer Klassifikation herab-
gestuft werden (LS I -> VS I,
gem. RIN)
planfreier Knotenpunkt, Ein- und
Ausfädelungsstreifen an der Karls-
ruher Straße und Planstraße A (ver-
kürzt)
planfreier Knotenpunkt, Ein- und
Ausfädelungsstreifen an der Karls-
ruher Straße, Planstraße A dirket
Erdmengenbilanz Mehrmengen 12.440 m³ Mehrmengen 16.100 m³ Mehrmengen 9.920 m³ Mehrmengen 7.340 m³ Mehrmengen 15.460 m³
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Umweltaus-/einwirkungen 40% 3,5 2,5 2,5 1 4,5
Eingriffe, absolut 3 3 2 1 4
Flächeninanspruchnahme gesamt,
Neuversiegelung Gesamtlänge: 521 m Gesamtlänge: 523m Gesamtlänge: 529m Gesamtlänge: 529m Gesamtlänge: 529m
Der Eingrifff in Natur und Landschaft
umfasst eine Fläche von ca. 11.250
m² (Neuversiegelung).
Der Eingrifff in Natur und Land-
schaft umfasst eine Fläche von
ca. 11.380 m² (Neuversiegelung).
Der Eingrifff in Natur und Land-
schaft umfasst eine Fläche von
ca. 11.780 m² (Neuversiegelung).
Der Eingrifff in Natur und Landschaft
umfasst eine Fläche von ca.
13.210 m² (Neuversiegelung).
Der Eingrifff in Natur und Landschaft
umfasst eine Fläche von ca.
9.980 m² (Neuversiegelung).
Eingriff in Lärmschutzwall Eingriff in Lärmschutzwall kein Eingriff in vorh. Lärm-
schutzwall
geringer Eingriff in vorh. Lärm-
schutzwall
geringer Eingriff in vorh. Lärm-
schutzwall
Eingriffe, qualitativ/quantitativ
geschätzt 4 2 3 1 5
Auswirkungen auf das Land-
schaftsschutzgebiet Nr. 2411001
„Stadt Darmstadt“
Die Variante 1 nimmt etwa 7.120 m²
Schutzgebietsfläche in Anspruch.
Die Variante 2 nimmt etwa 8.310
m² Schutzgebietsfläche in An-
spruch.
Die Variante 3 nimmt etwa
12.520 m² Schutzgebietsfläche in
Anspruch.
Die Variante 4 nimmt etwa 14.120
m² Schutzgebietsfläche in Anspruch.
Die Variante 5 nimmt etwa 13.100
m² Schutzgebietsfläche in Anspruch.
Vorabschätzung des Naturschutz-
rechtlichen Eingriffs
Die Variante 1 führt zu dem zweitge-
ringsten Eingriff aufgrund der relativ
geringen Neuversiegelung und des
geringsten Waldflächenverbrauchs.
Die Variante 2 führt zum zweit-
stärksten Eingriff, da die Neuver-
siegelung relativ hoch ist und
wertvolle Vegetationsflächen
(Waldsaum, Lärmschutzwall)
beseitigt werden.
Die Variante 3 führt zu einem im
Vergleich mittleren Eingriff, da
bei relativ hoher Neuversiege-
lung wertvolle Vegetationsflä-
chen erhalten werden können.
Die Variante 4 führt zu dem stärks-
ten Eingriff aufgrund der relativ
stärksten Neuversiegelung und des
höchsten Waldflächenverbrauchs.
Die Variante 5 führt zu dem gerings-
ten Eingriff aufgrund der geringsten
Neuversiegelung und der maximalen
Erhaltung relativ wertvoller Vegeta-
tionsflächen.
Auswirkungen auf forstwirtschaftli-
che Belange
Die Variante 1 entzieht der bestehen-
den Forstwirtschaft ca. 7.650 m²
Die Variante 2 entzieht der be-
stehenden Forstwirtschaft ca.
9.100m²
Die Variante 3 entzieht der be-
stehenden Forstwirtschaft ca.
12.250m²
Die Variante 4 entzieht der beste-
henden Forstwirtschaft ca. 15.230m²
Die Variante 5 entzieht der beste-
henden Forstwirtschaft ca. 13.310m²
Auswirkungen auf Bebauung (z.B.
Emissionen)
Alle Varianten haben im Wesentlichen
die gleichen Auswirkungen auf die
Bebauung.
Alle Varianten haben im Wesent-
lichen die gleichen Auswirkungen
auf die Bebauung.
Alle Varianten haben im Wesent-
lichen die gleichen Auswirkungen
auf die Bebauung. Bei Variante 3
sind ab Station 0+00 bis 0+200
aufgrund der Verschwenkung der
Achse nach Süden geringere
Emissionen für die Kleingarten-
anlage zu erwarten
Alle Varianten haben im Wesentli-
chen die gleichen Auswirkungen auf
die Bebauung. Bei Variante 4 sind
bis 0+200 aufgrund derEinschnittla-
ge der Achse und der Verschwen-
kung nach Süden geringere Emissi-
onen für die Kleingartenanlage zu
erwarten
Alle Varianten haben im Wesentli-
chen die gleichen Auswirkungen auf
die Bebauung. Bei Variante 5 sind
bis 0+200 aufgrund der Einschnittla-
ge der Achse und der Verschwen-
kung nach Süden die geringsten
Emissionen für die Kleingartenanla-
ge zu erwarten
Wirtschaftlichkeit 20% 3 4 5 1 2
Summe
Punkte 2,8 2,6 3,2 2,2 2,6
Rang 2 3 1 4 3
Tabelle 7 – Beurteilungsmatrix
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 04/2020
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Bei der Beurteilung erhält die Variante 3 den Vorzug, da sie die konfliktärmste Variante ist.
3.3.2 Umweltverträglichkeit
3.3.2.1 Darstellung der Umweltauswirkungen
Immissionsschutz
Für die vorliegenden Varianten 1 bis 3 wurde ein Schallschutzgutachten3 erstellt. Im Ergebnis
kann folgendes zusammenfassend festgehalten werden.
Der Neubau der Planstraße führt bezüglich des Straßenverkehrslärms zu einer Überschreitung
der Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV. Damit entsteht für einzelne Gebäude der Fran-
klinstraße ein Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die Lincoln Siedlung wurden von der Dr.
GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, deren
Ergebnisse in entsprechenden Berichten zusammengefasst sind. Ausgehend von den Ergeb-
nissen der dort durchgeführten Berechnungen ergibt sich in den Festlegungen der Be-
bauungspläne die Notwendigkeit passiven Schallschutz an den Gebäuden vorzusehen.
Insofern ist davon auszugehen, dass auf der Grundlage der Regelungen des Bebauungsplans
bereits ein ausreichender passiver Schallschutz an der geplanten Bebauung vorhanden sein
wird. Insofern bedarf es keiner weitergehenden Betrachtungen.
Ausgewiesene Schutzgebiete und Gesetzlich Geschützte Biotope
Die gepl. Straße verläuft am Rand des Landschaftsschutzgebiets Nr. 2411001 „Stadt Darm-
stadt“. Die einzelnen Planungsvarianten nehmen zwischen etwa 7.120 m2 (Var. 1) und 14.120
m2 (Var. 4) Schutzgebietsfläche in Anspruch.
Die nächstgelegenen FFH- und Vogelschutz-Gebiete „Streuobstwiesen von Darmstadt-
Eberstadt / Prinzenberg und Eichwäldchen“, „Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von
Darmstadt“ und „Prinzenberg bei Darmstadt-Eberstadt sind ca. 1 bis 1,2km vom Plangebiet ent-
fernt.
Etwa 300m nordöstlich des Vorhabengebiets liegt das Naturschutzgebiet (NSG) Nr. 1411014
„Bessunger Kiesgrube“.
Aufgrund der räumlichen Distanz sind von sämtlichen Varianten der Planstraße A keine negati-
ven Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgebiete zu erwarten.
Gesetzlich Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG sind innerhalb des Vorhabengebietes oder
in seiner direkten Umgebung nicht vorhanden.
Biotoptypen und Vegetation
Von dem geplanten Straßenbauprojekt sind im Wesentlichen folgende Biotoptypen betroffen:
Kiefernlaubmischwald, Laubmischwald, junge Kiefernpflanzung, Vorwald und Baumhecken an
der B3, unbefestigte Waldwege mit seitlichen Krautstreifen. Die Biotoptypen und ihre Vegetation
sind in der Region allgemein verbreitet und häufig.
3 Schwingungs- und Schalltechnische Untersuchung, I.B.U. Ingenieurbüro Essen, Stand: 22.11.2019
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 04/2020
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Die Mischwaldbereiche mit großkronigem Altbaumbestand sind seit etwa 10 Jahren infolge von
Wassermangel bzw. Baumkrankheiten mehr oder minder stark ausgelichtet. Der Prozess der
Degradation ist noch nicht abgeschlossen.
Von gutem Erhaltungszustand und hoher Biotopwertigkeit ist der mehrstufig aufgebaute Wald-
saum im Norden an das Kleingartengebiet angrenzend (Länge ca. 225m) sowie die dichten Ge-
hölzstrukturen entlang der B3.
Im Vergleich führen die Varianten 3 bis 5 zu einem höheren Verlust an zusammenhängenden
Forstflächen, da die Trassenführung im Westen weiter nach Süden verschwenkt. Allerdings
wird in diesen Fällen ein großer Teil des wertvollen Waldsaums im Nordwesten (150m) erhal-
ten. Der Waldsaum und das dahinterliegende Waldfragment können dann zu einer ca. 3000m2
großen Gehölzinsel mit positiven Funktionen für den Natur- und Landschaftshaushalt entwickelt
werden. Bei einer Realisierung der Varianten 1 und 2 besteht diese Entwicklungsperspektive
nicht. Bei den Varianten 4 und 5 wird allerdings im Gegensatz zu 3 in den breiten, dicht be-
wachsenen Lärmschutzwall als einer weiteren im Gebiet wertvollen Biotopstrukturen eingegrif-
fen. Die Varianten 4 ist insgesamt am stärksten raumgreifend.
Aus der Sicht des Biotopschutzes besteht somit eine Priorität der Variante 3 vor den Varianten
5 (geringster Flächenverbrauch), 2, 4 und 1.
Fauna, geschützte Arten
Da ein Kronenschluss der Bäume kaum mehr gegeben ist, wird der Waldboden überwiegend
gut belichtet. Entsprechend stark ist die Kraut- und Strauchschicht entwickelt mit der Folge,
dass während der Vegetationsperiode außerhalb von Dürrezeiten die Insektenproduktion relativ
hoch ist. Dies stellt eine gute Grundlage für eine artenreiche Nahrungskette dar.
Der Baumbestand umfasst im Vorhabengebiet nach den Abgängen der letzten Jahre nur noch
Bäume mit einem Stammumfang von weniger als etwa 130cm. Abgestorbene Bäume mit
Spechthöhlen, welche ein Niststätten- und Quartierpotenzial für sonstige Vogelarten bzw. für
Fledermäuse besitzen, sind darunter vorhanden. Das schwache Totholz hat allerdings eine
Standfestigkeit für nur wenige Jahre, so dass diesen Höhlenbäumen keine größere Relevanz
für die Planung zugesprochen werden kann.
Im Vorhabengebiet wurden Arten mit höherem Schutzstatus aus den Tiergruppen Fledermäuse,
Vögel und Reptilien nachgewiesen.
Das Vorhabengebiet ist ein stark frequentiertes Nahrungshabitat für mehrere Fledermausarten.
Das Artenspektrum umfasst sowohl siedlungs- wie auch waldbesiedelnde Arten. Der nördliche
Waldsaum stellt eine Randstruktur dar, die für die Insektenjagd genutzt wird, hier verläuft aber
auch eine Ost-West-gerichtete Flugroute.
Der lichte unterholzreiche Wald des Vorhabengebiets wird von zahlreichen Brutvögeln besie-
delt. Als stärker geschützte Arten sind Girlitz und Stieglitz zu nennen, welche den Waldsaum im
Norden und die dichten Gehölzbestände entlang der Karlsruher Straße bevorzugen.
Im Gebiet wurde die streng geschützte Zauneidechse nachgewiesen. Die Varianten 3 bis 5
überplanen sämtliche Standorte mit nachgewiesenen Vorkommen der Art. Bei einer Realisie-
rung der Varianten 1 und 2 kann der größere Teil der Fundorte erhalten werden.
Sämtliche Waldsäume, wie auch die Gehölzstreifen entlang der Karlsruher Straße (B3) sind
wichtige Strukturen der Biotopvernetzung im Süden Darmstadts. Für alle fünf Varianten gilt,
dass dieser Biotopverbund durch den Straßenbau für die meisten Tiergruppen in Nord-Süd-
Richtung unterbrochen wird; für mobilere Arten wird er mehr oder minder stark reduziert.
Planstraße A, Neubau südlich Lincoln-Siedlung Unterlage 1 / 04/2020
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Im Trassenvergleich bietet nur die Variante 3 den Vorteil, dass, wie oben zu Biotoptypen und
Vegetation beschrieben, ein großer Teil des wertvollen Waldsaums im Nordwesten (150m) und
gleichzeitig der dicht bewachsene Lärmschutzwall erhalten wird. Der Waldsaum und das dahin-
terliegende Waldfragment können dann zu einer Habitatfläche mit besonderen Funktionen für
geschützte Arten, insbesondere die Zauneidechse, entwickelt werden. Bei Variante 4 und 5 wird
allerdings in den Lärmschutzwall eingegriffen.
Alle fünf Varianten führen zu einer Schwächung des Biotopverbunds in Nord-Süd-Richtung.
Variante 1 führt dabei mit dem Bau einer Stützwand auf etwa 130m Länge und dem Bau einer
Lärmschutzwand auf ca. 290m zu der größten Zerschneidungswirkung. Auch die Varianten 2, 4
und 5 erfordern den Bau einer Lärmschutzwand. Neu angelegte, begrünte Böschungen und
Versickerungsmulden können hingegen in Ost-West-Richtung den Biotopverbund stärken.
Zusammenfassend ist aus der Sicht des Artenschutzes die Variante 3 zu favorisieren, abstei-
gend gefolgt von den Varianten 5 (geringste Zerschneidungswirkung), 2, 4 und 1.
Wasserhaushalt, Boden/Geologie, Lokalklima
Als Böden liegen Braunerden über den mächtigen Decksedimenten aus Flugsand. Diese Böden
sind weit verbreitet und weder natur- noch kulturhistorisch bedeutsam.
Im Plangebiet ist kein Oberflächengewässer vorhanden. Mineralwasservorkommen sind nicht
vorhanden. Das Vorhaben liegt in keinem Überschwemmungsgebiet. Das Vorhaben liegt in kei-
nem Hochwasserrisikogebiet. Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes.
Auswirkungen auf das ca. 1km südlich liegende Wasserschutzgebiet sind als gering einzuord-
nen. Der Grundwasserflurabstand ist hoch. Das Vorhaben schneidet das hier tief liegende
Grundwasser nicht an.
Die Grundwasserneubildung wird durch das geplante Bauvorhaben nicht reduziert, da eine seit-
liche Versickerung in entsprechenden Mulden geschieht.
In der Klimafunktionskarte (Darmstadt 2016) liegt das Plangebiet am nördlichen Rand eines ca.
240m breiten Einzugsgebietes einer Luftleitbahn, das vom östlichen Hang zu westlichen Bun-
desstraße verläuft. Eine neue Planstraße wird keine Barrierewirkung entfalten und damit keine
erheblichen Beeinträchtigung der Luftleitbahn darstellen.
Kleinklimatisch wirken alle Straßenvarianten auf die angrenzende Siedlung ähnlich, da klein-
räumig wirksame Luftaustauschbeziehungen zwischen südlichem Wald und der nördlichen Lin-
coln-Siedlung auch bisher kaum wirksam sind.
Für die Schutzgüter der unbelebten Natur: Wasserhaushalt, Boden, Geologie und Lokalklima
sind die Eingriffswirkungen der fünf Straßenbauvarianten ähnlich, weil die natürlichen Voraus-
setzungen in allen Fällen gleich sind und bei Realisierung auch gleich bleiben. Die geologi-
schen Voraussetzungen, die Bodenentwicklung und die kleinklimatischen Belange ähneln sich
sehr stark oder sind identisch.
Als starkes Kriterium der Bewertung der Eingriffserheblichkeit ist die quantitative Versiegelung
heranzuziehen. Diese ist bei Variante 4 besonders groß, so dass diese auch neben der raum-
greifenden Wirkung als besonders ungünstig anzusehen ist. Variante 5 ist, obwohl diese einen
relativ geringen Versiegelungsanteil hat, jedoch ähnlich wie Variante 4 sehr raumgreifend, und
deshalb als ungünstig zu bewerten.
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Landschaftsbild
Im Bestand ist das Landschaftsbild geprägt von einer klar ablesbaren Raumkante zwischen
Siedlung/Kleingärten und Wald. Die Grenzlinie wird durch die im Osten verlaufende Franklin-
straße, den Fahrweg zur Kleingartenanlage und den weiter nach Westen führenden Fußweg
markiert und erfahrbar gemacht. Der Übergang von der Siedlung zum Wald und umgekehrt ist
ohne Sichtbarrieren möglich. Diese einfache Ordnung und Erlebbarkeit der Landschaft wird
durch den Bau der Planstraße A zerstört.
Bei Variante 1 ist der Eingriff in das Landschaftsbild mit der vollständigen Beseitigung des
Waldsaums und dem Bau einer Stützwand und ca. 290m Lärmschutzwand sehr stark. Variante
4 greift mit einer Brücke über die Karlsruher Straße aber am stärksten in das Landschaftsbild
ein.
Eine Erhaltung des intakten Waldsaums auf ca. 150m im Westen bietet bei den Varianten 3 bis
5 die Möglichkeit der besseren landschaftlichen Einbindung der Straße. Bei Variante 3 kann auf
den Bau einer Lärmschutzwand ganz verzichtet werden. Dieser Variante gilt im Hinblick auf das
Landschaftsbild die erste Priorität.
Naherholung
Die Naherholungsfunktionen im Vorhabengebiet und seinem direkten Umfeld betreffen
- die Freizeitaktivitäten im Kleingartengebiet nördlich
- den Radfernweg/Wirtschaftsweg, der die Planstraße A in etwa ihrer Mitte queren soll und
- das Spazierengehen, Radfahren und Hundeausführen auf dem vorhandenen relativ dichten
Netz von Wegen und Pfaden.
Im Hinblick auf das Kleingartengebiet können bei allen fünf Varianten die notwendigen Maß-
nahmen für die verkehrliche Erschließung und für die Begrenzung der Lärmemissionen auf das
gesetzliche Maß getroffen werden.
Die Querung des Radfernweges über die Planstraße erfolgt bei allen Varianten in etwa gleich.
Auch im Hinblick auf die zukünftigen Möglichkeiten des Spazierengehens, Radfahrens und des
Hundeausführens im Wald sind die Auswirkungen der Planung bei allen Varianten in etwa
gleich.
3.3.2.2 Vermeidung und Ausgleichbarkeit von Umweltauswirkungen
Immissionsschutz
Für die Planstraße A sind verschiedene Varianten erarbeitet worden. Bei Variante 1 und 2 wird
der vorhandene Schallschutzwall an der B3 längenmäßig eingekürzt. Dies wirkt sich im Hinblick
auf die Schallimmissionen aus der Karlsruher Straße im Kleingartengebiet und dem anliegen-
den Wohngebiet im Osten negativ aus. Um die Auswirkungen zu vermeiden empfiehlt sich, den
vorhandenen Lärmschutz möglichst in voller Länge zu erhalten, wie es in Variante 3 realisiert
wird.
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Biotoptypen und Vegetation
Variante 3 besitzt das größte Vermeidungs- und Ausgleichspotenzial.
Wertvolle Biotopstrukturen werden bei dieser Variante erhalten, wie der dicht bewachsene
Lärmschutzwall und ein Teil des nördlichen Waldsaums. Zudem bietet der Waldsaum und der
dahinterliegende Waldrest das Entwicklungspotenzial zur Schaffung einer strukturreichen etwa
3000m2 großen naturnah gestalteten Biotopfläche (Biotoptypen: Gebüsche, Baumgruppen,
Hochstaudenfluren, Sandmagerrasen). Die Fläche steht im funktionalen Zusammenhang mit
angrenzenden begrünten Böschungen und Versickerungsmulden.
Fauna, geschützte Arten
Analog zu Biotoptypen und Vegetation besitzt Variante 3 auch im Hinblick auf den Artenschutz
das größte Vermeidungs- und Ausgleichspotenzial.
Die teilweise bzw. vollständige Erhaltung des wertvollen Waldsaums und des dicht bewachse-
nen Lärmschutzwalls besitzt als Vermeidungsmaßnahme eine hohe Priorität. Die inselartige
Biotopfläche ist auch im Sinne des Artenschutzes zu entwickeln (Zielarten: Zauneidechse,
Blindschleiche, Nahrungs- und Fortpflanzungshabitat für Vogelarten wie Girlitz und Stieglitz).
Wasserhaushalt, Boden/Geologie, Lokalklima
Die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Grundwasserneubildung können durch Versicke-
rung des Niederschlags auf Vegetationsflächen entlang der Straßentrasse kompensiert werden,
so dass hier keine Variante als besonders ungünstig einzustufen ist.
Die Versiegelung von offenem Boden lässt sich nur schwer kompensieren (funktional eigentlich
nur durch Entsiegelungsmaßnahmen), so dass hier die Versiegelung auf das erforderliche Maß
zu begrenzen ist.
Ungünstige kleinklimatische Effekte, die durch aufwärmende Sonneneinstrahlung auf der ver-
siegelten Straßenflächen entstehen, sind durch dichte Baumpflanzungen (Beschattungsmaß-
nahmen) auf der sonnenzugewandten Seite der Straße zu mindern.
Landschaftsbild, Naherholung
Die Varianten 3 bis 5 bieten die größeren Spielräume, die zu erhaltende und gestaltende Ge-
hölzinsel im Westen auch zur gestalterischen Einbindung der Planstraße A zu nutzen.
Die landschaftliche Einbindung einer Trasse ist dann als günstig zu bewerten, wenn Dammab-
schnitte und Trogsituationen besonders gering ausfallen, also die Böschungsflächen eher ge-
ring sind und das Bauwerk als Ganzes weniger technisch wirkt.
Im Hinblick auf die Naherholungsfunktionen gibt es zwischen den Varianten keine wesentlichen
Unterschiede bei der Vermeidung und Ausgleichbarkeit negativer Umweltauswirkungen.
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3.3.3 Wirtschaftlichkeit
Die Varianten unterscheiden sich durch die verschiedenartigen Knotenanschlüsse an der Karls-
ruher Straße bzw. durch die Stützbauwerke im Bereich der Kleingartenanlage und dem Abtrag
des vorhandenen Erdwalles an der B3.
Bei allen Varianten ist auf Grund der etwa gleichen Länge, der gleichen Gestaltung und Aus-
stattung sowie der gleichen Belegung mit gleichen Unterhaltungskosten sowie gleichen Kosten
für die Nutzer (Kraftstoffverbrauch, Verschleiß, Reisezeit, usw.) auszugehen.
Ebenso ergeben sich etwa gleiche Schadstoff-, Lärm- und Klimabelastungen für die Umwelt.
Beim Unfallgeschehen ist bei allen Varianten ebenso von einer gleich günstigen Entwicklung
auszugehen, da die Parameter entsprechend den geltenden Richtlinien eingehalten werden
können.
Aus diesen Gründen werden bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nur die Investitionskosten
und die Baulastträgerkosten betrachtet.
Die Investitionskosten wurden abgeschätzt und werden in der weiterführenden Planung fortge-
schrieben und konkretisiert.
3.3.4 Gewählte Linie
Unter Berücksichtigung der unter dem Kapitel 3.3.1 bis 3.3.3 durchgeführten Beurteilungen
zeichnet sich eine Vorzugsvariante ab. Bei der Beurteilung der Raumstrukturellen Wirkung liegt
Variante 4 vorne. Die verkehrliche Beurteilung ist bei allen Varianten gleich. In der Entwurfs-und
sicherheitstechnischen Beurteilungen erfolgt eine Wahl aufgrund der Linienführung und der
ausgewogenen Erdmassenbilanz zugunsten der Variante 4. Die Beurteilung der Umweltaus-
/einwirkungen schneidet die Variante 5 aufgrund der geringeren Eingriffe und des geringsten
Anteils an versiegelter Fläche am besten ab. Die Wirtschaftlichkeit wurde bei der Variante 3
aufgrund der geringen Bauwerkskosten am höchsten bewertet. Mit der vorgenommenen Wich-
tung erhält die Variante 3 in diesem Kapitel (3.3.1) den Vorzug.
3.3.5 Zusammenfassende Bewertungsmatrix
Bei der Wahl der Linie werden alle entscheidungsrelevanten Aspekte / Merkmale in ihrer Rang-
folge gegenübergestellt (Punktevergabe).
Beurteilung Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5
Raumstrukturelle Wirkung 2 2 2 3 1
Verkehrliche Beurteilung 1 1 1 1 1
Entwurf- und sicherheitstech-
nische Betrachtung
2 2 3 4 1
Umweltverträglichkeit 3,5 2,5 2,5 1 4,5
Wirtschaftlichkeit 3 4 5 1 2
Gesamt 11,5 11,5 13,5 10 9,5
Rangfolge 2 2 1 3 4
Tabelle 8 – Gesamtabwägung
Nach Auswertung aller o.g. Aspekte sollte die Umsetzung der Varianten 3 als Vorzugsvarian-
te erfolgen.
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4. Fazit
Zusammenfassend kann folgendes als Fazit beschrieben werden. Alle Varianten sind aufgrund
der Verkehrlichen Beurteilung nahezu gleichwertig. Die Variante 4 sticht durch die sehr komfor-
table Anbindung an die B3 durch Ein- und Ausfädelungsspuren sowie einer planfreien Kreuzung
heraus und liegt dadurch in der Entwurfs- und Sicherheitstechnischen Beurteilung klar vorne.
Sie wird in den Umweltaus- und /einwirkungen sowie der Wirtschaftlichkeit schlechter als die
anderen Varianten bewertet. Maßgebendes Kriterium dafür ist das erforderliche Brückenbau-
werk und den relativ hohen Flächenumgriff. Die Varianten 1 und 2 sind in etwa gleich zu bewer-
ten, da sie nur marginale Unterschiede in der Stützwand aufweisen. Dadurch ist die Bewertung
des Eingriffs und die der Wirtschaftlichkeit leicht unterschiedlich. Beide Varianten befinden sich
letztlich auf einem Rang.
Die Variante 5 schneidet aufgrund der niedrigen Bewertung der Entwurfs- und Sicherheitstech-
nischen Beurteilung sowie der Raumstrukturellen Wirkung am schlechtesten im Vergleich ab.
Die Variante 3 liefert eine sehr ausgewogene Linienführung und benötigt keine teuren Ingeni-
eurbauwerke. Sie liegt dadurch in der Bewertung der Wirtschaftlichkeit vorne. Bei der Bewer-
tung der Entwurfs- und Sicherheitstechnischen Beurteilung sowie der Umweltaus- und einwir-
kungen befindet sich die Variante 3 im Mittelfeld. Allerdings schneidet diese Variante als einzige
den vorhandenen Lärmschutzwall westlich der Kleingartenanlage nicht an.
Durch die Abrückung der Variante 3 im Bereich südwestlich der Kleingartensiedlung bleiben die
dort vorhandenen Gehölzbestände erhalten.
Unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien und der Abwägung der einzelnen Eingriffe und
Auswirkungen liegt Variante 3 vorne und wird als Vorzugsvariante in den weiteren Planungs-
phasen berücksichtigt.
anlage 4
3233 Zeichen
3.25 2.505.002.502.002.00 3.253.25 3.253.253.00 3.503.50 3.503.512.503.52 Straßenbahnhaltestelle verlegen 2.753.00 0.25 0.50 Neuer Standort Haltestelle 0.752.755.003.00 0.253.250.25 3.503.253.251.293.502.50 2.50 Anschluss an gepl. kombiniertenGeh- und Radweg entlang derHeidelberger Straße der StadtDarmstadt 2.003.502.72 3.502.753.253.253.250.250.25 0.25 3.502.753.253.250.250.25 3.50 2.543.50 Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger Straße Planstraße A FränklinstraßePlanstraße A Karlsruher Straße Karlsruher Straße P 123 124 128 1291210 1211 1212 1213 134 139 1310 151 16 Leo-Tolstoi-Straße Heidelberger Landstraße 17 18 521 522 531 532 54 551 562 563 57 581 783 784 782 114 1617 18 110 T. 3242526272 147 148 16 24 25 26 31 32 33 61 14 16 17 39 45 46 47 Karlsruher Straße Karlsruher Straße demUnter Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger StraßePelz Heidelberger Straße 112 118 Franklinstraße 97 98 99 113 114 115 116 120 121 122 117 111 96 89 17 44A 11 15 13 3 4 9 5A 5B5C 8 6A 9A 7 10 3 12 3A 4 21 2A 19 23 21 25 29 27 31 35 33 14 16 18 1 3 5 13 15 17 7 9 11 20 22 24 8 10 12 32 34 36 26 28 30 5 26A 2 2A4 4A 6 6A 24A 36A 230 6 8 10 12 14 269A Darstellungnachrichtlich Darstellungnachrichtlich RQ - Anschluss Karlsruher Str.RQ mit BöschungG+R RQ 14.75 mit Geh-/RadwegG+R RQ - Anschluss Heidelberger Str.G+R 1Lageplan1:1.000Variante 2 LegendePlanungEinschnittböschungFahrbahn mit AchseDammböschungGehweggemeinsamer Geh- und RadwegBankett/StraßennebenflächeZufahrtGrünflächeund Steigung in Prozent,H = 15000m725.000m0.6865% 2,5% 1531.000m-1.4811% 2.5 % Fahrbahn-querneigungTiefpunkt NeigungsbrechpunktLänge der Gefälle-(Steigungs-) Streckemit Angabe von Gefälle Hochpunktund Halbmesser Mulde 5.2 GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungen M. = Plan-Nr. Anlage Planart WissenschaftsstadtDarmstadtAbt. MobilitätSachgebiet Konzeptionelle MobilitätsplanungVorentwurfStadt DarmstadtPlanstraße A Entwurfsbearbeitung:Telefon: +49 6131 21846-0Telefax: +49 6131 21846-29Internet: www.gub-ing.deE-Mail: info@gub-mainz.de bearbeitetgezeichnet23.10.2020geprüftC.ZieglerPROJEKTNUMMER: UnterschriftOrt, den- MZS 16 0275G.U.B. Ingenieur AGAn der Fahrt 1355124 Mainz22.10.202021.10.2020M. WaldforstA. Dörflinger Stadt Darmstadt, MobilitätsamtAmtsleitunggez. Katharina Metzker(Dipl.-Ing. Katharina Metzker)Abteilungsleitung Mobilitätgez. Astrid Samaan(Dipl.-Ing. Astrid Samaan)Projektleitunggez. Diana Richter(Dipl.-Ing. Diana Richter)Abteilung Planunggez. René Kutschera(Dipl.-Ing. René Kutschera M.Sc.) Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum) Dezernat IIIStadtratgez. Michael Kolmer(Stadtrat Michael Kolmer)Darmstadt, 25.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, StadtplanungsamtAmtsleitunggez. Jochen Krehbiehl(leitender Baudirektor Jochen Krehbiehl)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, UmweltamtAmtsleitunggez. Karin Lübbe(Dipl.-Ing. Karin Lübbe)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, GrünflächenamtAmtsleitunggez. Anke Bosch(Dipl.-Ing. Anke Bosch)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt,Amt für Klimaschutz und KlimaanpassungAmtsleitunggez. Dr.Patrick Voos(Dr. Patrick Voos)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)
anlage 5
3186 Zeichen
3.25 2.500.501.500.75 5.002.502.002.00 3.253.25 3.253.253.00 3.503.50 3.503.502.803.50 3.502.753.502.663.503.50 Straßenbahnhaltestelle verlegen 2.753.00 0.25 0.50 Neuer Standort Haltestelle 0.752.755.003.00 0.253.250.25 3.503.253.251.293.502.50 2.50 Anschluss an gepl. kombiniertenGeh- und Radweg entlang derHeidelberger Straße der StadtDarmstadt 2.003.502.72 3.502.753.253.253.250.250.25 0.25 3.502.753.253.250.250.25 3.50 2.543.50 Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger Straße Planstraße A Fränklinstraße Karlsruher Straße Karlsruher Straße Planstraße A P 123 124 128 1291210 1211 1212 1213 134 139 1310 151 16 Leo-Tolstoi-Straße Heidelberger Landstraße 17 18 521 522 531 532 54 551 562 563 57 581 783 784 782 114 1617 18 110 T. 3242526272 147 148 16 24 25 26 31 32 33 61 14 16 17 39 45 46 47 Karlsruher Straße Karlsruher Straße demUnter Cooperstraße Heidelberger Straße Heidelberger StraßePelz Heidelberger Straße 112 118 Franklinstraße 97 98 99 113 114 115 116 120 121 122 117 111 96 89 17 44A 11 15 13 3 4 9 5A 5B5C 8 6A 9A 7 10 3 12 3A 4 21 2A 19 23 21 25 29 27 31 35 33 14 16 18 1 3 5 13 15 17 7 9 11 20 22 24 8 10 12 32 34 36 26 28 30 5 26A 2 2A4 4A 6 6A 24A 36A 230 6 8 10 12 14 269A Darstellungnachrichtlich Darstellungnachrichtlich 1Lageplan1:1.000Variante 3 RQ Umgehung Lärmschutzwall LegendePlanungEinschnittböschungFahrbahn mit AchseDammböschungGehweggemeinsamer Geh- und RadwegBankett/StraßennebenflächeZufahrtGrünflächeund Steigung in Prozent,H = 15000m725.000m0.6865% 2,5% 1531.000m-1.4811% 2.5 % Fahrbahn-querneigungTiefpunkt NeigungsbrechpunktLänge der Gefälle-(Steigungs-) Streckemit Angabe von Gefälle Hochpunktund Halbmesser Mulde 5.3 GeprüftArt Nr.Datum BearbeitetÄnderungen M. = Plan-Nr. Anlage Planart WissenschaftsstadtDarmstadtAbt. MobilitätSachgebiet Konzeptionelle MobilitätsplanungVorentwurfStadt DarmstadtPlanstraße A Entwurfsbearbeitung:Telefon: +49 6131 21846-0Telefax: +49 6131 21846-29Internet: www.gub-ing.deE-Mail: info@gub-mainz.de bearbeitetgezeichnet23.10.2020geprüftC.ZieglerPROJEKTNUMMER: UnterschriftOrt, den- MZS 16 0275G.U.B. Ingenieur AGAn der Fahrt 1355124 Mainz22.10.202021.10.2020M. WaldforstA. Dörflinger Stadt Darmstadt, MobilitätsamtAmtsleitunggez. Katharina Metzker(Dipl.-Ing. Katharina Metzker)Abteilungsleitung Mobilitätgez. Astrid Samaan(Dipl.-Ing. Astrid Samaan)Projektleitunggez. Diana Richter(Dipl.-Ing. Diana Richter)Abteilung Planunggez. René Kutschera(Dipl.-Ing. René Kutschera M.Sc.) Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum) Dezernat IIIStadtratgez. Michael Kolmer(Stadtrat Michael Kolmer)Darmstadt, 25.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, StadtplanungsamtAmtsleitunggez. Jochen Krehbiehl(leitender Baudirektor Jochen Krehbiehl)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, UmweltamtAmtsleitunggez. Karin Lübbe(Dipl.-Ing. Karin Lübbe)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt, GrünflächenamtAmtsleitunggez. Anke Bosch(Dipl.-Ing. Anke Bosch)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)Stadt Darmstadt,Amt für Klimaschutz und KlimaanpassungAmtsleitunggez. Dr.Patrick Voos(Dr. Patrick Voos)Darmstadt, 22.10.2021(Ort, Datum)
Beratungsverlauf (5)
Orte (12)
- Leo-Tolstoi-Straße
- Karlsruher Straße
- Heidelberger Straße 112
- Rüdesheimer Straße
- Landskronstraße
- Franklinstraße 97
- Heinrich-Delp-Straße 82
- Cooperstraße
- Mina-Rees-Straße 10
- Heidelberger Landstraße 17
- Donnersbergring
- Mühlschneise
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0334
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00