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3643/2019

Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"

Beschlussvorlage Ausschuss 22.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 28.11.2019, TOP 4.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 von Anlage A - Informationen zu den städtischen Friedhöfen

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Anlage 3 von Anlage A - Gesamtdokumentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2019

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Anlage 1a von Anlage A - Positionspapier Deutscher Städtetag 2008 (2011)

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Anlage 1b von Anlage A - Positionspapier Deutscher Städtetag 2016

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Anlage A - Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

4574 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 3643/2019 
Freigabedatum 
22.10.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die Ergebnisse der von ihm am 21.03.2019 beschlosse-
nen Öffentlichkeitsbeteiligung (Session-Vorlage Nr. 0494/2019) zur Kenntnis.  
 
Er beschließt das so ergänzte Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“.  
 
Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in dem Konzept dargelegten Maßnahmen und Projekte nach 
gesicherter Finanzierung umzusetzen. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat am 21.03.2019 folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt den aktuellen Entwurf des Konzeptes „Kulturraum 
Kölner Friedhöfe 2025“ des Arbeitskreises Friedhof (Anlage 2) zur Kenntnis. Zur Fortschrei-
bung und Fertigstellung des Konzeptes ist hinsichtlich der aktuellen Nutzungswünsche der 
Friedhofsbesucherinnen und -besucher eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung zur zukünfti-
gen Ausrichtung der städtischen Friedhöfe in Köln vorgesehen.  
 
2. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß Anlage 1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf Basis des in der Anlage 3 bei-
gefügten Beteiligungskonzeptes. Die Ergebnisse werden in das Konzept „Kulturraum Kölner 
Friedhöfe 2025“ aufgenommen. Das so ergänzte Konzept wird dem Ausschuss für Umwelt 
und Grün voraussichtlich im 4. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Dementsprechend wurde im Zeitraum 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter Federführung des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln die oben genannte, systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt.  
 
In der Zeit vom 05. bis 15.05.2019 fanden Begehungen und Interviews auf den Friedhöfen unter ver-
schiedenen Gesichtspunkten statt. Vertreterinnen und Vertreter potentieller Nutzergruppen wurden 
befragt und es erfolgten darüber hinaus Befragungen der Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor 
Ort. In einem zweiten Schritt wurde der Stadtgesellschaft im Zeitraum 12.06. bis 10.07.2019 auf dem 
Mitwirkungsportal der Stadt Köln (mitwirkungsportal-koeln.de) ein Online-Dialog für die transparente 
Kommunikation zur Verfügung gestellt. Die während der Begehungen und Befragungen zuvor erar-
beiteten Vorschläge und Anregungen wurden dort diskutiert sowie weitere Ideen eingebracht. Natür-
lich bestand auch die Möglichkeit, auf dem postalischen Weg, per E-Mail oder auch telefonisch an 
dem Beteiligungsverfahren teilzunehmen. Zusätzlich ist die Verwaltung im Rahmen einer Friedhofs-
woche mit zahlreichen Veranstaltungen im Zeitraum 24.06.2019 bis 30.06.2019 in den direkten Dialog 
mit den Besucherinnen und Besuchern vor Ort auf den Friedhöfen getreten.  
 
Die Ergebnisse aus dem Online-Dialog, den Befragungen und persönlichen Gesprächen sowie in 
diesem Zusammenhang eingegangen Zuschriften und Telefonaten wurden vom Büro für Öffentlich-
keitsbeteiligung der Stadt Köln aufbereitet und anschließend vom Arbeitskreis Friedhof ausgewertet. 
Die Ergebnisse wurden in das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ (Anlage A) übernommen. 
Eine Änderung der aktuell gültigen Friedhofssatzung ist zur Realisierung des Konzeptes nicht not-
wendig. 
 
Am 30.09.2019 wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Auswertung durch den 
Arbeitskreis Friedhof im Wallraf-Richartz-Museum der Öffentlichkeit präsentiert. 
 
Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist festzustellen, dass die Kölnerinnen und Kölner  
in den städtischen Friedhöfen besondere Orte der Ruhe, der Besinnung sowie der Trauer sehen. Sie 
werden aber auch als ökologische Nischenräume und besondere Rückzugsgebiete in dieser Stadt 
wahrgenommen.

3 
Um diesen einzigartigen Mehrwert für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhalten und zu fördern, werden 
in den kommenden fünf Jahren verschiedene Projekte auf Basis dieses Konzeptes umgesetzt. Vo-
raussetzung hierfür ist eine gesicherte Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen. Die Friedhofs-
verwaltung wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis Friedhof die Kommunikation mit den Menschen in 
Köln fortführen und einmal im Jahr zu einem Friedhofstag einladen, in dessen Rahmen der aktuelle 
Stand der Umsetzungen präsentiert und die Entwicklung auch diskutiert wird.

Anlage 2 von Anlage A - Informationen zu den städtischen Friedhöfen

38717 Zeichen

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 1 von 57 
Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
Bocklemünd Grevenbroicher Straße 50829 Köln 
Brück Lehmbacher Weg 51109 Köln 
Brück Hovenstraße 51109 Köln 
Chorweriler Thujaweg 50765 Köln 
Dellbrück Thurner Straße 51069 Köln 
Deutz Rolshover Kirchweg 51105 Köln 
Dünnwald Goffineweg 51069 Köln 
Eil Frankfurter Straße  51145 Köln 
Ensen Kölner Straße  51149 Köln 
Esch Frohnhofstraße 50765 Köln 
Flittard Hubertusstraße  51061 Köln 
Fühlingen Kriegerhofstraße 50769 Köln 
Godorf Immendorfer Str. 50997 Köln 
Holweide Burgwiesenstraße 51067 Köln 
Immendorf Immendorfer Hauptstr. 50997 Köln 
Junkersdorf Statthalterhofweg 50858 Köln 
Kalk Kratzweg 1 51109 Köln 
Langel Schrogenweg 51143 Köln 
Leidenhausen Schubertstraße 51145 Köln 
Libur Stockumer Weg 51147 Köln 
Longerich Alexander-Petoefi-Platz 50739 Köln 
Lövenich Am Heidenstamm 50859 Köln 
Melatenfriedhof Aachener Straße 204 50931 Köln 
Merkenich Jungbluthstraße 50769 Köln 
Meschenich Trenkebergstr. 50997 Köln 
Mülheim Frankfurter Straße 51103 Köln 
Müngersdorf Kirchenhof  50933 Köln 
Niederzündorf Burgweg 51143 Köln 
Niehl Feldgärtenstraße 50735 Köln 
Nordfriedhof Pallenbergstraße 50737 Köln 
Oberzündorf St. Martinstraße 51143 Köln 
Ostfriedhof Dellbrücker Mauspfad 51069 Köln 
Pesch Birkenweg  50767 Köln 
Porz Alfred-Nobel-Straße 51145 Köln 
Rath Fockerweg 51107 Köln 
Rheinkassel Alte Römerstraße 50769 Köln 
Rodenkirchen alt Frankstr. 50996 Köln 
Rodenkirchen neu Sürther Str. 50996 Köln  
Rondorf Giesdorfer Str. 50997 Köln 
Schönrather Hof Haslacher Weg  51063 Köln 
Stammheim alt Scharffensteinstraße 51061 Köln 
Stammheim neu Stammheimer Ring 51061 Köln 
Steinneuerhof Kapellenstr. 50997 Köln

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 2 von 57 
Südfriedhof Höninger Platz 25 50969 Köln 
Sürth Kölnstr. 50999 Köln 
Thenhoven Heinrich-Latz-Straße 50769 Köln 
Urbach Mühlenweg 51145 Köln 
Volkhoven-Weiler Damiansweg 50765 Köln 
Wahn Frankfurter Straße  51147 Köln 
Weiden alt Gartenweg 50859 Köln 
Weiden neu Albert-Kindle-Straße 50859 Köln 
Weiß Weißer Hauptstr. 50999 Köln  
Westfriedhof Venloer Straße 1132 50829 Köln 
Westhoven Paulstraße 51149 Köln 
Widdersdorf alt Turmgasse 50859 Köln 
Widdersdorf neu Hauptstraße 50859 Köln 
Worringen Hackhauser Weg 50769 Köln 
 
Weitere Informationen: 
 
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/friedhoefe/

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 3 von 57 
 
Bocklemünd 
Grevenbroicher Straße, 50829 Köln  
Der Bocklemünder Friedhof ist sowohl über die Grevenbroicher Straße als auch über die Men-
genicher Straße zugänglich. 
Auf einen Blick: 
      Größe: 18.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.320 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 47 Quadratmeter, 25 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 4 von 57 
Brück, Hovenstraße 
Hovenstraße, 51109 Köln  
Bereits 1882 fand die Gründung des Ortsfriedhofes statt. Das Grundstück hierfür hatte der 
Brücker Gutsbesitzer Carl Theodor Hoven der Bürgermeisterei Merheim geschenkt. 
Der Friedhof öffnet sich von der Hovenstraße aus über den Hauptweg. 
Auf einen Blick: 
Größe: 9.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 970 
Grabarten: Wahlgräber 
Besonderheiten: Kriegsgräber

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 5 von 57 
 
Brück, Lehmbacher Weg 
Lehmbacher Weg, 51109 Köln  
Der Friedhof öffnet sich vom Lehmbacher Weg in östlicher Richtung und ist auf 31 Flure hin 
angelegt. Die hochzahligen Flure liegen zum Lehmbacher Weg hin. 
Er wurde im November 1972 eröffnet.  
Auf einen Blick: 
Größe: 107.200 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 7.520 
Grabarten: Wahlgräber, anonyme Grabstätten, Urnenwahlgräber, Gräber für Tot- und Fehl-
geborene 
Angaben zur Trauerhalle: 92 Quadratmeter, 30 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 6 von 57 
 
Chorweiler 
Thujaweg, 50765 Köln  
Mit der Schaffung der “Neuen Stadt” und der Anlage von Chorweiler wurde auch ein neuer 
Friedhof geplant, der im Oktober 1966 eröffnete. 
Der Friedhof ist erreichbar über den Thujaweg und umfasst auf großer Grundfläche zwölf Flu-
re, die in rechteckiger Weise angelegt sind. 
Auf einen Blick: 
Größe: 111.200 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 4.160 
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 185 Quadratmeter, 55 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 7 von 57 
 
Dellbrück 
Thurner Straße, 51069 Köln  
Der Friedhof an der Thurner Straße wurde 1888 von den Gemeinden Thurn und Strunden er-
richtet. 
Die ältesten Flure werden gebildet von Flur eins bis Flur fünf, was auch anhand der geringeren 
Breite im Grundriss sichtbar wird. Die Flure sechs bis zwölf kamen in den 1960er Jahren hin-
zu.  
Auf einen Blick: 
Größe: 20.400 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.990 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: offene Aussegnungshalle, 125 Quadratmeter, keine Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 8 von 57 
 
Deutz 
Rolshover Kirchweg, 51105 Köln  
Der ungefähr fünf Hektar umfassende Friedhof ersetzte ab dem 9. Mai 1896 den alten Fried-
hof. Dieser befindet sich gegenüber dem Deutz-Kalker Bad, in der Nähe der Kölnarena. 
Der Friedhof öffnet sich über den Rolshover Kirchweg mit einem Rondell 
Auf einen Blick: 
Größe: 254.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 14.600 
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 175 Quadratmeter, 50 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 9 von 57 
 
Dünnwald 
Goffineweg, 51069 Köln  
Der Dünnwalder Friedhof öffnet sich mit seinen ältesten Teilen vom Holzweg aus, der aus den 
Fluren 1 bis 16 besteht. 
Die Breite des alten Teiles ist über die gewachsene Friedhofshecke am Holzweg erkennbar. 
Die weiteren Flure 16 bis 36 kamen in den 1960er Jahren hinzu. 
Vom konkav geschwungenen, im Backsteinverbund angelegten Hauptportal des Holzweges 
läuft der Weg auf das Hochkreuz zu. 
An seinem Ende sind auf der linken Seite die Grabstätten der Gefallenen des 1. Weltkrieges 
gelegen. 
Rechts vom Hauptweg liegt die alte Trauerhalle, deren Zugang an die Opfer des 2. Weltkrie-
ges erinnert. 
Auf einen Blick: 
Größe: 123.500 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 11.110 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 96 Quadratmeter, 50 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 10 von 57 
 
Eil 
Frankfurter Straße, 51145 Köln  
Der Friedhof öffnet sich von der Frankfurter Straße aus auf das Hochkreuz hin und ist breit 
gelagert, auf rechteckigem Grundriss, parallel zur Frankfurter Straße in Hanglage angelegt. 
Durch eine eindrucksvolle Heckengliederung werden die einzelnen Grabstätten und Flure be-
nannt. 
Der Friedhof wurde ungefähr 1850 eröffnet - die erste Bestattung ist 1856 genannt - und 
gliedert sich heute in elf Flure.  
Auf einen Blick: 
Größe: 8.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 930 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 28 Quadratmeter, 6 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 11 von 57 
 
Ensen 
Kölner Straße, 51149 Köln  
Der Friedhof wurde 1862 angelegt. Er öffnet sich von der Kölner Straße aus in nordöstlicher 
Richtung. 
Auf einen Blick: 
Größe: 13.100 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 2.000 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 73 Quadratmeter, 25 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 12 von 57 
 
Esch 
Frohnhofstraße, 50765 Köln  
Bei dem Friedhof in Esch handelt es sich um eine Begräbnisstätte mittelalterlichen Ursprungs, 
die 1862 an die Zivilgemeinde - damals Sinnersdorf - übergeben wurde. 
Auf einen Blick: 
Größe: 13.200 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.400 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 63 Quadratmeter, 20 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 13 von 57 
 
Flittard 
Hubertusstraße, 51061 Köln  
Mit dem Bau der Hubertuskirche im 12. Jahrhundert entstand auch der Kirchhof. Die barocken 
Grabkreuze, die um die Kirche herum angeordnet sind, legen ein beredtes Zeugnis der Ge-
schichte Flittards ab. Der Friedhof nahm bis zum Jahre 1885 auch die Verstorbenen aus Un-
terstammheim auf. Ab diesem Zeitpunkt ließ die Bürgermeisterei Merheim in Stammheim 
einen katholischen Friedhof anlegen. 
Der heutige Friedhof wurde im Jahr 1901 eröffnet. In den Jahren 1941 und 1951 wurde der 
alte Pfarrfriedhof südlich und nördlich der Kirche unter Verwendung der historischen Stein-
kreuze neu gestaltet. Danach kam der größte Teil des heutigen Friedhofs hinzu. Der tiefer 
liegende Teil trägt die alte Flurbezeichnung “In der Aue”, da der frühere Name der Hubertus-
straße “In der Aue” war. Heute umfasst er 26 Flure und ist mit seinem großen Baumbestand 
ein eindrucksvoll begrünter Kirchhof. 
Der Friedhof öffnet sich von der Hubertusstraße aus. 
Auf einen Blick: 
Größe: 60.700 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 5.590 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 102 Quadratmeter, 30 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 14 von 57 
 
Fühlingen 
Kriegerhofstraße, 50769 Köln  
Der kommunale Friedhof von Fühlingen wurde ungefähr 1860 eröffnet. Er weist, was den al-
ten Grabdenkmalbestand anbetrifft, zahlreiche Grabanlagen aus dem Zeitraum 1880 bis 1930 
auf.  
Auf einen Blick: 
Größe: 11.200 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 890 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 90 Quadratmeter, 12 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 15 von 57 
 
Godorf 
Immendorfer Straße, 50997 Köln  
Der Friedhof öffnet sich von der Immendorfer Straße mit einer achsensymmetrisch angelegten 
Allee, die an ihrem Ende auf die Trauerhalle hinführt und an deren westlichem Ende in halb-
kreisförmiger Anlage an die Gefallenen des 2. Weltkrieges erinnert wird. 
Auf einen Blick: 
Größe: 6.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 820 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 27 Quadratmeter, 12 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 16 von 57 
 
Holweide 
Burgwiesenstraße, 51067 Köln  
Der Holweider Ortsfriedhof liegt an der Burgwiesenstraße. 
Er ist im Jahre 1907 unter Verwaltung der Bürgermeisterei Merheim angelegt worden und 
eröffnete Allerheiligen gleichen Jahres. 
Auf einen Blick: 
Größe: 21.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 2.020 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 38 Quadratmeter, 20 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 17 von 57 
 
Junkersdorf 
Statthalterhofweg, 50858 Köln  
Im Zugang des Junkersdorfer Friedhofs erinnert am Parkplatz ein Gedenkstein an Professor 
Dr. Wilhelm Schneider-Clauß (1862-1949). 
Zwei Grielächer tragen das Kölner Stadtwappen und vermitteln in den Spruch „Herr ich danke 
dir, für das, was du mir gabst“. Professor Schneider-Clauß war ein bedeutender Kölner Mund-
artautor. 
Vom Statthalterhofweg aus leitet der mittige Weg auf ein filigranes Hochkreuz hin, das die 
Inschrift hat: “Rette deine Seele! Zur Erinnerung an die Heilige Mission von 19. - 26. Juni 
1892”. Das Kreuz wurde von der alten Pankratiuskirche auf den 1951 zusammen mit der 
Trauerhalle angelegten neuen Junkersdorfer Friedhof übertragen. 
Die erste Bestattung erfolgt am 10. Oktober 1952. 
Auf einen Blick: 
Größe: 25.100 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 2.240 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 77 Quadratmeter, 15 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 18 von 57 
 
Kalk 
Kratzweg 1, 51109 Köln  
Der Kalker Friedhof öffnet sich vom Kratzweg aus. Axial zum Hauptportal tritt die Grabstätte 
des Kommerzienrats Josef Bardenheuer (1837-1914) auffällig hervor. 
Das Friedhofsgrundstück wurde von ihm zur Verfügung gestellt, nachdem der alte Kalker 
Friedhof an der Kapellenstraße aufgelassen wurde. So kommt es, dass der Kalker Friedhof in 
Merheim gelegen ist. 
Eröffnet wurde er am 3. November 1904; die nordöstlichen Flure kamen in den 1960er Jahren 
dazu. 
Auf einen Blick: 
Größe: 154.500 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 13.060 
Grabarten: Wahlgräber, Pflegefreie Grabkammern, Pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 164 Quadratmeter, 65 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 19 von 57 
 
Langel 
Schrogenweg, 51143 Köln  
Der Friedhof öffnet sich vom Schrogenweg in rechteckiger Form und verfügt über zwölf Flure. 
Er wurde in den 1960er Jahren eröffnet. 
Am Ende des Hauptweges liegt die Trauerhalle. Sie fasst etwa 25 Personen. Linker Hand wird 
sie von einem Hochkreuz aus Granit flankiert. 
Auf einen Blick: 
Größe: 8.600 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 980 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 60 Quadratmeter, 20 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 20 von 57 
 
Leidenhausen 
Schubertstraße, 51145 Köln  
Der Friedhof öffnet sich über mehrere Eingänge von der Schubertstraße aus. Er wurde in den 
1960er Jahren für die Porzer Bevölkerung als Zentralfriedhof angelegt. 
Er ist als Parkfriedhof mit vielen grenzziehenden Hecken ausgebildet und weitet sich nach 
Osten zur Wahner Heide hin. 
Auf einen Blick: 
Größe: 146.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 7.700 
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 291 Quadratmeter, 120 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 21 von 57 
 
Libur 
Stockumer Weg, 51147 Köln  
Libur verfügt über zwei Friedhöfe: den alten an der Nordseite der Kirche Sankt Margarethen 
sowie den in den 1960er Jahren angelegten Friedhof am Stockumer Weg.  
Die Trauerhalle des neuen Friedhofs stammt aus den 1960er Jahren und fasst circa 30 Perso-
nen. Der Friedhof ist auf insgesamt elf Flure ausgerichtet, wobei lediglich die Flure eins bis 
drei belegt sind.  
Auf einen Blick: 
Größe: 4.200 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 330 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 60 Quadratmeter, 20 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 22 von 57 
 
Longerich 
Alexander-Petoefi-Platz, 50739 Köln  
Der Eingang zum heutigen Friedhof erfolgt über den Alexander-Petoefi-Platz. 
Der Friedhof wurde 1900 angelegt. Die ältesten Teile werden gebildet von Flur eins, zwei, 
sieben und neun. Ursprünglich waren sie über den Heckweg erreichbar, der über ein Rondell 
den Zugang bildete. 
Auf einen Blick: 
Größe: 85.400 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 5.450 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 93 Quadratmeter, 50 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 23 von 57 
 
Lövenich 
Am Heidstamm, 50859 Köln  
Seit Jahrhunderten lag der Friedhof von Lövenich an der katholischen Kirche Sankt Severin. 
Im 19. Jahrhundert ergab sich ein langer Rechtstreit über die Eigentümerfrage, der damit 
endete, dass der Friedhof von Lövenich im Bereich Weidens angelegt wurde. 
Mit der Eigenständigkeitsbestrebung von Weiden geht einher, dass 1921 der alte Lövenicher 
Friedhof geschaffen wurde. 
Der Friedhof ist von Süden über die Straße Am Heidstamm aus erreichbar. 
Auf einen Blick: 
Größe: 10.400 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.170 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 39 Quadratmeter, 10 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 24 von 57 
 
Melaten 
Aachener Straße 204, 50931 Köln  
Auf kaiserliche Anordnung hin wurde in Kölns französischer Zeit im Jahre 1804 ein "Dekret 
über die Begräbnisse“ für die Stadt Köln erlassen. Demnach wurden Beerdigungen innerhalb 
der mittelalterlichen Stadt untersagt. Weiterhin wurde der katholischen Kirche das Beerdi-
gungsrecht genommen und der Zivilgemeinde überantwortet. 
Bei der Suche nach einem geeigneten Platz war der Kölner Universalgelehrte Franz Ferdinand 
Wallraf behilflich, der nicht nur den Idealen der Aufklärung offen gegenüberstand, sondern 
auch in der Stadtgemeinde eine unbestrittene Autorität darstellte. 
Angelegt wurde der erste Kölner Zentralfriedhof auf dem ehemaligen Areal des alten "Lepro-
senheim“, das in Köln den Namen "Maladen“ führte. Hieraus entwickelte sich die Friedhofsbe-
zeichnung "Melaten“. 
In diesem Jahr feiern wir das 200-jährige Bestehen dieses altehrwürdigen Friedhofs. Entde-
cken Sie die Vielfalt von Melaten.  
Auf einen Blick: 
Größe: 435.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 55.540 
Grabarten: Wahlgräber, Pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 257 Quadratmeter, 60 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 25 von 57 
 
Merkenich 
Jungbluthstraße, 50769 Köln  
Der alte Kirchhof erstreckte sich um die Kirche Sankt Brictius. 
Bereits im Jahre 1867 hatte Caspar Derichs, „Gutsbesitzer und Ackerwirth zu Merkenich ein 
Grundstück zu einem neuen Kirchhofe für Merkenich“ (Nachricht im Historischen Archiv der 
Stadt Köln) geschenkt. Wenngleich vom Kirchhof gesprochen wird, handelt es sich um den bis 
heute genutzten Kommunalfriedhof an der Jungbluthstraße. 
Der Friedhof stellt sich als eine regelmäßig gegliederte Anlage dar, die mit ihrer originalen 
Einfriedung an der Jungbluthstraße die alte Breite des Friedhofs angibt. Er dürfte um 1870 
erstmalig belegt worden sein. Er öffnet sich in rechtwinklig geordneter Form von der Jung-
bluthstraße aus mit einem Hauptkreuz zur Grabstätte der Priester in nordsüdlicher Richtung. 
Ursprünglich umfasste er lediglich die Flure 1 bis 6 sowie 8. In den 1960er Jahren kamen 
dann die Flure 7 sowie 9 bis 11 hinzu.  
Auf einen Blick: 
Größe: 7.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 820 
Grabarten: Wahlgräber

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 26 von 57 
 
Meschenich 
Trenkebergstraße, 50997 Köln  
Die den Mittelweg beendende Trauerhalle - zwischen Flur zwei und drei - datiert aus den 
1950er Jahren. 
An ihren Seitenwänden, aber auch an der Ostwand der Friedhofsmauer befinden sich kunst-
historisch bedeutende Kreuze aus dem 16. bis 18. Jahrhundert, die vom ehemaligen Kirchhof 
Sankt Blasien stammen.  
Auf einen Blick: 
Größe: 4.600 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 790 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 27 Quadratmeter, 12 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 27 von 57 
 
Mülheim 
Frankfurter Sraße, 51103 Köln  
Der Friedhof öffnet sich in einer weiten Allee mit den Fluren A bis D auf die Trauerhalle der 
1960er Jahre hin. Diese bietet Platz für ungefähr 40 Personen. 
Der Friedhof wurde am 30. September 1904 eröffnet. 
Auf einen Blick: 
Größe: 199.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 14.090 
Grabarten: Wahlgräber, Pflegefreie Grabkammern, Pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 163 Quadratmeter, 50 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 28 von 57 
 
Müngersdorf 
Kirchenhof, 50933 Köln  
In der Sitzung vom 29. September 1870 beschloss der Gemeinderat von Müngersdorf die „An-
lage eines neuen Kirchhofes“ auf dem Gelände zwischen der Aachener Straße und dem Eis-
weiher der „Brauerei Schmitz“. 
Ein Grundstück wurde von dem Landwirt H. Zimmermann erworben. Die Geschwister Päffgen 
stifteten das Hauptkreuz, das 1873 in der Mitte des Kirchhofes errichtet wurde. Als erster 
wurde Wilhelm Denhoven am 10. Juli 1874 beerdigt (Flur 2). 
Erweiterungen im Norden erfolgten 1949 und im Süden 1953, wobei das Hauptkreuz auf die 
jetzige Stelle versetzt wurde. Eine weitere Vergrößerung wurde Mitte der 1960er Jahre vorge-
nommen. 
Dank zahlreichender Spenden und einem Zuschuss der Stadt Köln wurde 1961 die vom Bür-
gerverein erbaute Trauerhalle eingeweiht und der Obhut der Friedhofsverwaltung übergeben. 
Auf einen Blick: 
Größe: 10.500 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.370 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 31 Quadratmeter, 12 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 29 von 57 
 
Niederzündorf 
Burgweg, 51143 Köln  
Der Friedhof von Niederzündorf befindet sich zwischen der alten romanischen Michaeliskirche 
(aus dem 12. Jahrhun-dert, Chor 17. Jahrhundert) und der neogotischen Kirche Sankt Maria 
Geburt (1895-1897). 
Der typische Ortsfriedhof, der kontinuierlich bis in unsere Zeit belegt wurde, erstreckt sich 
über insgesamt sechs Flure und öffnet sich vom Burgweg aus.  
Auf einen Blick: 
Größe: 5.700 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 500 
Grabarten: Wahlgräber

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 30 von 57 
 
Niehl 
Feldgärtenstraße, 50735 Köln  
Sehenswert sind in der Trauerhalle die Glasfenster aus den 1960er Jahren, wo Nägel, der un-
teilbare Rock, das Kreuz, die Dornenkrone und die Lanze mit dem Schwamm die Passion 
Christi in Erinnerung rufen. Die Nordwand schließt mit einem parabelförmigen Bild der Eins-
werdung. 
Der Niehler Friedhof wurde mit seinen ältesten Fluren 1868 eröffnet. Dem Hauptweg sind die-
se Flure zwei bis vier symmetrisch zugeordnet, die hinter der Trauerhalle beginnen. 
Auf einen Blick: 
Größe: 50.100 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 7.430 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 156 Quadratmeter, 30 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 31 von 57 
 
Nordfriedhof 
Pallenbergstraße, 50737 Köln  
Mit dem Nordfriedhof beschloss die Stadtverordnetenver- 
sammlung 1895 einen "Entlastungsfriedhof" für Melaten. Grünplanerisch wurde er von A. Ko-
wallek übernommen und konnte bereits am 18. Mai 1896 in Dienst gestellt werden. 
Es handelt es sich um einen landschaftlich angelegten "Parkfriedhof", mit einer deutlichen 
Mittelachse vom Haupteingang ausgehend. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden Erweiterun-
gen zur Pallenbergstraße hin vorgenommen. 
Auf einen Blick: 
Größe: 479.100 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 44.550 
Grabarten: Wahlgräber, anonyme Urnengräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Ur-
nengräber, Urnenwahlgräber, Tot- und Fehlgeburten 
Angaben zur Trauerhalle: 242 Quadratmeter, 80 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 32 von 57 
 
Oberzündorf neu 
Sankt Martinstraße, 51143 Köln  
Der alte Ortsfriedhof von Oberzündorf ist erreichbar über die Sankt Martinstraße. 
In idyllischer Weise öffnet sich der Friedhof auf die alte Kirche Sankt Martinus (Turm 12. Jahr-
hundert, Saalkirche um 1780) hin, die die typische Kirchhofslandschaft prägt. Er wird bis in 
unsere Zeit genutzt. 
Auf einen Blick: 
Größe: 11.500 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.200 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 65 Quadratmeter, 35 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 33 von 57 
 
Ostfriedhof 
Dellbrücker Mauspfad, 51069 Köln  
Infolge des Platzmangels auf den Ortsfriedhöfen im Rechtsrheinischen legte die Stadt Köln im 
Jahre 1946 den Ostfriedhof an.  
Am 1. Juli 1948 fand die Einweihung statt. Ab November 1955 konnte die Trauerhalle genutzt 
werden. Sie bietet Platz für circa 50 Personen. 
Der Friedhof öffnet sich vom Dellbrücker Mauspfad aus mit einem weiten Weg auf das Hoch-
kreuz hin, zu dessen linker Seite die Trauerhalle liegt. 
Er ist in den hinteren Teilen, östlich mit Halbkreisen angelegt und verfügt über 55 Flure. 
Auf einen Blick: 
Größe: 580.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 18.810 
Grabarten: Baumgrabstätten, Pflegefreie Grabkammern, Pflegefreie Urnengräber, Wahlgrä-
ber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 83 Quadratmeter, 70 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 34 von 57 
 
Pesch 
Birkenweg, 50767 Köln  
Der Friedhof öffnet sich über den Birkenweg auf eine kleine Abschiedshalle hin. Er wurde mit 
dem Werden von Pesch in den 1960er Jahren angelegt. Zugleich wurden auch alte Grabstät-
ten von den Friedhöfen in Longerich und Esch auf diesen Friedhof verlagert.  
Auf einen Blick: 
Größe: 5.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 550 
Grabarten: Wahlgräber

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 35 von 57 
 
Porz 
Alfred-Nobel-Straße, 51145 Köln  
Der Porzer Friedhof wurde als kommunaler Friedhof Ende des 19. Jahrhunderts angelegt. 
Die ältesten Teile des Friedhofs datieren aus dem späten 19. Jahrhundert. Sie liegen rechts 
zwischen den Fluren 4 und 8 zu Beginn des Hauptweges, der sich auf die Trauerhalle hin er-
schließt. 
Die neuen Flure führen die Ziffern 8 bis 34. 
Auf einen Blick: 
Größe: 31.600 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 4.330 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 77 Quadratmeter, 30 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 36 von 57 
 
Rath 
Fockerweg, 51107 Köln  
Der älteste Teil des Friedhofs wird gebildet von den Fluren 1 bis 4. Der Grundriss ist im östli-
chen Bereich leicht geschrägt, da "die Fock", als Wasserarm, erst 1953 zugeschüttet wurde 
und das Gelände freigab.  
Auf einen Blick: 
Größe: 53.100 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 5.130 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 61 Quadratmeter, 38 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 37 von 57 
 
Rheinkassel 
Alte Römerstraße, 50769 Köln  
Der Friedhof ersetzte den alten Kirchhof an der Sankt Amandus Kirche und wurde 1849 eröff-
net. 
Die ältesten Flure (eins bis sieben) liegen entlang des Hauptweges. Nach 1970 kam die Flur 
zehn hinzu. 
Auf einen Blick: 
Größe: 6.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 740 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 30 Quadratmeter, Vordach ohne Sitzgelegenheit

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 38 von 57 
 
Rodenkirchen alt 
Frankstraße, 50996 Köln  
Der Alte Friedhof Rodenkirchen liegt nördlich der Frankstraße und wurde 1854 eröffnet. Ange-
legt ist er in einer klaren rechtwinkeligen Wegeform, wobei die Hauptachse von Süden nach 
Norden auf das konkav geschwungene Mahnmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege zu-
geführt ist. 
Alter und junger Baumbestand machen ihn nahe der Rodenkirchener Rheinbrücke zu einem 
besinnlichen Platz stillen Gedenkens.  
Auf einen Blick: 
Größe: 8.600 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.690 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 36 Quadratmeter, 12 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 39 von 57 
 
Rodenkirchen neu 
Sürther Straße, 50996 Köln  
Der Friedhof öffnet sich von der Sürther Straße aus über einen Hauptweg zum Hockkreuz. Er 
wurde mit den älteren, der Sürther Straße zugewandten Teilen 1941 angelegt. 
Auf einen Blick: 
Größe: 51.500 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 5.770 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 173 Quadratmeter, 60 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 40 von 57 
 
Rondorf 
Giesdorfer Straße, 50997 Köln  
Der Friedhof liegt weit ab der Ortschaft Rondorf und wurde als Kommunalfriedhof 1915 in 
Nutzung genommen. Ähnlich dem Godorfer Friedhof wurde der älteste Teil rechteckig ange-
legt und am Hochkreuz mit einem baumbestandenen Rondell zentriert. 
Auch hier ist es der Kommunalbaumeister Quebe, der für die klar geordnete Anlage verant-
wortlich zeigt. Ab 1935 wurde der Friedhof um das südlich des heutigen Hochkreuzes liegende 
Areal erweitert. 
Auf einen Blick: 
Größe: 6.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 970 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 27 Quadratmeter, 12 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 41 von 57 
 
Schönrather Hof 
Haslacher Weg, 51063 Köln  
Der Friedhof wurde als parkähnlicher Friedhof geplant und angelegt. Er diente als Entlastungs-
friedhof für die bestehenden Mülheimer Friedhöfe und wurde im September 1967 eröffnet. 
Der Zugang erfolgt über den Haslacher Weg. 
Auf einen Blick: 
Größe: 154.300 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 9.710 
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 195 Quadratmeter, 90 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 42 von 57 
 
Stammheim alt 
Scharffensteinstraße, 51061 Köln  
Der im Jahre 1888 eröffnete Friedhof öffnet sich von der Scharfensteinstraße aus. Zum alten 
Gundrissbild gehören die Flure eins bis vier. 
Von der Scharfensteinstraße, wo sich die alte schmiedeeiserne Toranlage erhalten hat und die 
Breite der ersten Friedhofsfläche erkennbar macht, zieht sich der mittlere Weg auf das Hoch-
kreuz hin. 
Auf einen Blick: 
Größe: 8.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 950 
Grabarten: Wahlgräber

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 43 von 57 
 
Stammheim neu 
Stammheimer Ring, 51061 Köln  
Der Friedhof wurde bereits im Jahr 1914 angelegt. 
Er öffnet sich vom Stammheimer Ring aus. Das Grundrissbild erstreckt sich zu einem Dreieck 
(Flur eins und zwei), auf das dann linksseitig die großen Flure vier bis zehn anschließen. Diese 
Flure werden symmetrisch durch das große Hochkreuz unterteilt. 
Auf einen Blick: 
Größe: 26.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.960 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 93 Quadratmeter, 30 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 44 von 57 
 
Steinneuerhof 
Kapellenstraße, 50997 Köln  
Bereits 1967 wurde eine Erweiterung des Südfriedhofes erwogen, was aber aufgrund der be-
nachbarten Bebauung und der Wasserschutzzone nicht möglich war. 
In der damaligen Gemarkung Rondorf wurde ein 20 Hektar großes Gelände für einen weiteren 
Friedhof im Kölner Süden gewonnen. Der Friedhof wurde am 16. Mai 1969 eröffnet und war 
als Entlastung für den Südfriedhof vorgesehen. 
Auf einen Blick: 
Größe: 129.100 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 9.920 
Grabarten: Wahlgräber, anonyme Urnengrabstätten, Urnenwahlgräber, Tot- und Fehlgebur-
ten

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 45 von 57 
 
Südfriedhof 
Höninger Platz 25, 50969 Köln  
Als zweiter „Entlastungsfriedhof für Melaten“ wurde nach Plänen des Gartenbaudirektors Ko-
wallek der Südfriedhof ab 1896 angelegt und am 1. April 1901 eingeweiht. 
Der Charakter des Südfriedhofs sollte parkartig mit landschaftlicher Gestaltung sein. 
Die ursprüngliche Anlage des Südfriedhofes umfasste 20 Hektar. Von 1914 bis 1918 wurde 
der Friedhof um 7 Hektar vergrößert, dann 1923 bis 1926 um weitere 24 Hektar. Schließlich 
kamen 1930 weitere 14 Hektar hinzu; die letzte Vergrößerung um 5 Hektar erfolgte 1963. 
Jetzt ist der Friedhof ungefähr 61,5 Hektar groß. Hierbei sind die Vergrößerungsgebiete im 
Gegensatz zur ursprünglichen Anlage geradlinig aufgeteilt. 
Auf einen Blick: 
Größe: 615.400 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 47.400 
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 117 Quadratmeter, 40 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 46 von 57 
 
Sürth 
Kölnstraße, 50999 Köln  
Der Sürther Friedhof wurde zwischen 1894 und 1895 gegründet. Er ersetzte den alten an der 
Sankt Remigiuskirche gelegenen Friedhof von 1841. 
Den ältesten Teil bilden die ortsnahen südöstlichen Teile. Um 1930 wurde die Anlage nach 
Norden hin vergrößert.  
Auf einen Blick: 
Größe: 23.600 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.790 
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 100 Quadratmeter, 50 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 47 von 57 
 
Urbach 
Mühlenweg, 51145 Köln  
Zwischen Frankfurter Straße und dem Mühlenweg liegt der alte Urbacher Friedhof, der 1857 
eröffnete. Er verfügt über eine Reihe von Grabdenkmälern des 19. Jahrhundert, aber auch 
über zeitgenössische Grabstätten. 
In typischer Lage am Ortsrand bewahrt er mit den geschnittenen Hecken, die Grabreihen, 
aber auch einzelne Gräber begrenzen, die charakteristischen Merkmale rechtsrheinischer 
Dorfriedhöfe.  
Auf einen Blick: 
Größe: 25.500 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 3.050 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 65 Quadratmeter, 30 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 48 von 57 
 
Volkhoven-Weiler 
Damiansweg, 50765 Köln  
Der Friedhof von Volkhoven-Weiler ist mit seinen ältesten Teilen an der Einfriedungsmauer 
erkennbar, die zum Haupttor hin in konkaver Form schwingt. 
Er wurde mit den ältesten Fluren (eins und zwei), die rechtwinklig dem auf das Hochkreuz 
zuführenden Hauptweg zugeordnet sind, im Jahre 1900 angelegt. Die jüngere Teile kamen in 
den 1960er Jahren hinzu.  
Auf einen Blick: 
Größe: 5.400 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 560 
Grabarten: Wahlgräber

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 49 von 57 
 
Wahn 
Siebengebirgsallee, 51147 Köln  
Der alte Wahner Friedhof (Erstbelegung 1893) erstreckt sich mit den alten Fluren eins bis 
zehn östlich der Frankfurter Straße. In den 1960er Jahren wurden Erweiterungen des Fried-
hofs vorgenommen, die die Flure elf und weitere umfassen. 
Auf einen Blick: 
Größe: 33.500 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 3.370 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 103 Quadratmeter, 52 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 50 von 57 
 
Weiden alt 
Gartenweg, 50859 Köln  
Der alte Weidener Friedhof wurde 1895 als Friedhof für Weiden und Lövenich in Nutzung ge-
nommen. 
Der Friedhof öffnet sich vom Gartenweg aus mit einer Allee auf das Hochkreuz der Jahrhun-
dertwende hin, zu dessen Seiten die ehemaligen Weidener katholischen Pfarrer Albert Kindle 
und Dagobert Sommer begraben liegen. 
Dank zahlreichender Spenden und einem Zuschuss der Stadt Köln wurde 1961 die vom Bür-
gerverein erbaute Trauerhalle eingeweiht und der Obhut der Friedhofsverwaltung übergeben. 
Auf einen Blick: 
Größe: 11.400 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.460 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 39 Quadratmeter, 12 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 51 von 57 
 
Weiden neu 
Albert-Kindle-Straße, 50859 Köln  
Mit dem stärkeren Anwachsen der westliche Vororte Köln wurde am Ortsausgang von Weiden 
nördlich der Aachener Straße ab 1959 ein weites Friedhofsareal angelegt, das aus insgesamt 
13 Fluren besteht. 
Der Hauptzugang des Friedhofs erfolgt über die nach dem Weidener Pfarrer benannte Albert-
Kindle-Straße. 
Auf einen Blick: 
Größe: 37.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 2.960 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 99 Quadratmeter, 25 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 52 von 57 
 
Weiß 
Weißer Hauptstraße, 50999 Köln  
Pläne für die Errichtung eines kommunalen Friedhofs in Weiß sind schon aus 1916 bekannt. 
Im Zusammenhang mit der pfarrlichen Verselbstständigung (1920), wie dies auch bei anderen 
„südlichen Rheindörfern“ der Fall war, wurde dann auch ein eigener kommunaler Begräbnis-
platz angelegt und 1921 eröffnet. 
Auf einen Blick: 
Größe: 10.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 990 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 105 Quadratmeter, 50 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 53 von 57 
 
Westfriedhof 
Venloer Straße 1132, 50829 Köln  
Nach den Eingemeindungen im Kölner Westen im Jahr 1888 wuchs der Bedarf nach Begräb-
nisraum. 
Geplant wurde der Friedhof von Johannes Ibach und Karl Wach. Im Oktober 1917 wurde er 
eingeweiht. 
Eine Reihe von Grabmälern aus der Zeit um 1918 bis circa 1940 treten, den Forderungen der 
„Reformkunst“ gemäß, dezent in den Grünbereich zurück, doch sind sie vielfach künstlerisch 
bedeutende Zeugnisse ihrer Entstehungszeit.  
Auf einen Blick: 
Größe: 523.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 45.580 
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber 
Angaben zur Trauerhalle: 247 Quadratmeter, 72 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 54 von 57 
 
Westhoven 
Paulstraße, 51149 Köln  
Der Friedhof öffnet sich über den Eingang von der Robert-staße und führt auf ein großes 
Hochkreuz hin. 
Er wurde in den 1960er Jahren als klar geordnete, recht-winklig geführte Friedhofsanlage er-
richtet. Er weist feinen Baumbestand auf und liegt aufgrund der Nähe der großen Wohnanlage 
„mitten im Leben“. 
Rechts im Zugangsbereich befindet sich die Trauerhalle, ein Zentralbau mit einem pyramiden-
förmigen Dach. 
Auf einen Blick: 
Größe: 25.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 1.750 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 75 Quadratmeter, 35 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 55 von 57 
 
Widdersdorf alt 
Turmgasse, 50859 Köln  
Der alte Widdersdorfer Friedhof ist im klassischen Sinne ein Kirchhof, weil er sich auf der Süd-
seite der Kirche Sankt Jakobus - aus dem 18. Jahrhundert - öffnet. 
Die zur Zeit erkennbaren circa 140 Grabstätten verteilen sich auf drei Flurstücke. Um 1880 
steht der Friedhof im Gemeindeeigentum. Im Jahre 1913 wurde der Friedhof nach Süden ver-
größert.  
Auf einen Blick: 
Größe: 1.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 260 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 56 von 57 
 
Widdersdorf neu 
Hauptstraße, 50859 Köln  
Der neue Widdersorfer Friedhof, der über die Heckgasse zugänglich ist, zeigt einen winkelför-
migen Grundriss. Er wurde 1955 angelegt, nachdem Pläne laut wurden, den alten Friedhof an 
der Kirche einzuebnen. 
Auf einen Blick: 
Größe: 5.800 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 510 
Grabarten: Wahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 37 Quadratmeter, 10 Sitzplätze

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 57 von 57 
 
Worringen 
Hackhauser Weg, 50769 Köln  
Wahrscheinlich wurde am 6. Oktober 1841 erstmals auf dem Worringer Friedhof beerdigt. 
Demnach ist er im heutigen Stadtbereich von Köln neben Melaten der älteste erhaltene und 
belegte Friedhof. 
Die alten Teile, Flur eins bis vier, sind noch an der Backsteinmauer erkennbar. Erinnerungs-
kreuze des alten Kirchhofs aus dem 17. - 18. Jahrhundert sind noch am Ende von Flur zwei 
und drei an der Mauer erhalten. 
Auf einen Blick: 
Größe: 55.000 Quadratmeter 
Anzahl der Grabstätten: 4.890 
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber 
Angaben zur Trauerhalle: 63 Quadratmeter, 20 Sitzplätze

Anlage 1b von Anlage A - Positionspapier Deutscher Städtetag 2016

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- 2 - 
Inhaltsverzeichnis 
 
A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen ......................................................... 3 
 
B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer ..................................................... 4 
 
C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen ............................................ 6 
I. Bestehende Finanzierungsstruktur....................................................................... 6 
II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ..................................... 6 
 
D. Ergebnis ................................................................................................................. 8 
I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte ..................................................................... 8 
II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die 
ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln .................................. 8 
III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz ............................................................... 8 
 
E. Resümee ................................................................................................................ 8

- 3 - 
Sicherung der Zukunft  
von kommunalen Friedhöfen 
 
Positionspapier des Deutschen Städtetages – beschlossen 
vom Hauptausschuss am 23. Juni 2016 in Berlin 
 
 
Die Städte haben eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof als Teil der 
kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten und die sozialen, ökologischen und kulturellen 
Wertigkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern. Ein vielfältiges Angebot an 
Bestattungsarten für alle Bürgerinnen und Bürger zu akzeptablen Gebühren muss weiterhin 
gewährleistet bleiben. Grundvoraussetzung hierfür sind ein betriebswirtschaftliches Agieren 
der Friedhofsverwaltungen bei der Weiterentwicklung der Friedhofskultur und die Sicherung 
einer nachhaltigen Finanzierungsstruktur.  
 
 
 
A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen 
 
Friedhöfe sind durch ihre Widmung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit einmalige 
Orte und dienen in erster Linie 
 
 dem Abschiednehmen von Angehörigen 
 den Toten und der Totenruhe 
 der Trauerbewältigung 
 der Erinnerung und des Gedenkens 
 der Besinnung und der inneren Einkehr 
 der Ruhe und daneben auch der Naherholung. 
 
Friedhöfe sind mehr als nur Beisetzungsorte für Tote; sie sind insbesondere auch Orte der 
Lebenden.  
 
Über die Hauptfunktion der Daseinsvorsorge als Beisetzungsorte hinaus erfüllen die 
Friedhöfe weitere wichtige und schützenswerte Funktionen: 
 
Kulturhistorische Funktion  
 
Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind Friedhöfe wichtige Zeitzeugen, 
die die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln. Friedhöfe sind aus Sicht der 
Gartendenkmalpflege und des Denkmalschutzes wertvolle Freiräume. Sie sind zugleich 
Plattform für die Entwicklung der Bau- und Grabmalkunst. Viele Anlagen und Einzelgräber 
stehen unter Denkmalschutz. Das Grab einer berühmten Persönlichkeit übt häufig einen 
besonderen Reiz auf die Bevölkerung aus und lässt das Grab und den Friedhof zu einer 
Touristenattraktion werden. 
 
Soziale Funktion 
 
Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des 
Gemeinwesens. Sie dienen als Bindeglied zwischen den Generationen und helfen 
Trennendes zu verstehen. Auch im Hinblick auf die Integration kommt Friedhöfen 
zunehmend mehr Bedeutung zu. Sie sind Orte des gesellschaftlichen Erinnerns und der 
Pflege von Traditionen.

- 4 - 
Öffentliche Friedhöfe bieten die Gewähr, dass es Jedem möglich ist, jederzeit ein 
bestimmtes Grab besuchen zu können 
 
Ökologische Funktion  
 
Die Friedhöfe sind wesentlicher Bestandteil der Stadt- und Raumplanung, da sie für die 
Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und klimatologischen Beitrag leisten. Sie 
sind wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Als wichtige Grünflächen fördern sie das 
Stadtklima und leisten einen großen Beitrag für den Natur- und Artenschutz. Aufgrund der 
Ruhe und Abgeschiedenheit bilden sich auch häufig kleine Biotope, in denen gefährdete 
oder seltene Arten einen Schutz-und Rückzugsort finden. 
 
Erholungsfunktion 
 
Friedhöfe haben einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung. Im Gegensatz zu 
Grün- oder Parkanlagen sind Friedhöfe besonders beruhigte und befriedete Orte.  
 
Wirtschaftliche Funktion  
 
Friedhöfe bieten wirtschaftliches Potential für lokal und regional arbeitende Betriebe. Sie 
sichern damit regionale Arbeits-und Ausbildungsplätze in breiter Vielfalt. 
 
 
 
B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer 
 
Der gesellschaftliche Wandel bewirkt gravierende Veränderungen auf den Friedhöfen. 
Familienverbünde, wie sie früher die Regel waren, sind heute immer seltener anzutreffen. 
Die zunehmende Akzeptanz der Kirchen hinsichtlich der unterschiedlichen Bestattungsarten 
engt die Entscheidung von Angehörigen seit einigen Jahrzehnten nicht mehr ein. Sie können 
sich frei zwischen der Bestattung auf kirchlichen und kommunalen Friedhöfen entscheiden. 
Mit der zunehmenden Mobilität der Menschen hat die Nachfrage nach kleinen pflegeleichten 
bzw. pflegefreien Grabstätten stark zugenommen. Für die Friedhofsbedarfsplanung sind 
daher folgende Entwicklungstendenzen zu berücksichtigen: 
 
 Der Bedarf an Friedhofsfläche für Bestat tungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen 
werden zunehmend aufgegeben. Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine 
Urnengräber angelegt. 
 Der Auslastungsgrad der Friedhofseinrichtungen (z.B. Trauerhallen) sinkt bei gleichzeitig 
neuen Anforderungen an eine zeitgemäße Ausstattung der Einrichtungen. 
 Die Nachfrage nach pflegefreien Grabfo rmen steigt. Die Anzahl der anonymen 
Bestattungen nimmt zu. 
 
Auf diese Entwicklung haben bereits viele Friedhöfe mit neuen und ansprechenden 
Angeboten reagiert. An die örtlichen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld 
angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der 
unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch differenzierte 
Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Friedhöfe agieren 
heute flexibel auf die sich verändernden Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. In bisher 
nicht gekannter Vielfalt werden heute die unterschiedlichsten Beisetzungsangebote, 
Bestattungen am Wochenende, Beratungs- und Trauerbegleitungsangebote konzipiert und 
mit viel Zuspruch aus der Bevölkerung realisiert.

- 5 - 
Bestattungsarten 
 
Bei den Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die zunehmend praktizierte 
Feuerbestattung von Bedeutung. Während bei Erdbestattungen ein Friedhofszwang besteht, 
bietet die Feuerbestattung auch die Möglichkeit, die Asche nicht nur in den 
unterschiedlichsten Varianten auf Friedhöfen beizusetzen, sondern die zunehmend 
aufkommenden Möglichkeiten außerhalb von Friedhöfen zu nutzen. Hier sei beispielhaft auf 
die Friedwälder, Ruheforste, Almwiesen, Ballonbestattungen und Urnenkirchen verwiesen. 
 
Beisetzungsarten 
 
Auf den Friedhöfen wurden in der Vergangenheit im Wesentlichen nur zwei Arten von 
Grabstätten angeboten: Das einfache Grab für die Beisetzung von nur einem Sarg und 
festem Nutzungsablauf und ferner Wahlgräber als sog. „Familiengräber“ mit der Möglichkeit 
von mehreren Beisetzungen und der grundsätzlichen Möglichkeit zur Verlängerung. Die 
Grabpflege erfolgte durch die Angehörigen oder durch einen individuell zu beauftragenden 
Friedhofsgärtner. 
 
Mittlerweile wurden auf vielen Friedhöfen weitere Grabformen entwickelt, die den 
unterschiedlichsten Nutzeransprüchen gerecht werden und die Angehörigen bei der 
Grabpflege unterstützen bzw. von dieser Pflicht gänzlich befreien. Zudem sind  neuartige 
Grabanlagen wie z.B. Landschaftsgrabanlagen oder Memorium- und Themengärten 
entstanden. Darüber hinaus werden immer häufiger auch sogenannte All-inclusiv-Angebote 
kreiert, bei denen der Kunde neben dem Grab auch die Grabpflege und das Grabmal als 
„Paket“ erwerben kann.  
 
Ebenso werden heute auf vielen Friedhöfen sogenannte Baumbestattungen in 
unterschiedlichsten Formen, Rasengräber, Kolumbarienanlagen und anonyme Grabfelder 
sowie Grabanlagen für Kinder und Frühchen angeboten. Aschestreuwiesen oder Bereiche 
für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. Fußballvereine, runden in einigen Kommunen das 
Angebot ab. 
 
Auf vielen Friedhöfen besteht mittlerweile die Möglichkeit, für alte und kulturhistorisch 
wertvolle Grabstätten eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Dabei kann ein Nutzungsrecht 
am Grab erworben werden, verbunden mit der Auflage, das Grabmal zu erhalten. 
 
Als Weiterentwicklung der konfessionellen Grabanlagen für Priester und Ordensleute werden 
heute vermehrt konfessionelle Grabanlagen entwickelt und angeboten. Insbesondere die 
Zunahme von muslimischen Bestattungswünschen, die in einigen Ländern auch schon 
sarglos ausgeführt werden, fordert die Friedhofsträger zur Weiterentwicklung im Umgang mit 
anderen Kulturen und Bräuchen.

- 6 - 
C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen 
 
 
I. Bestehende Finanzierungsstruktur 
 
Friedhöfe werden bei den Kommunen als sogenannte kostenrechnende Einrichtungen 
geführt.  
 
Zur Finanzierung stehen den Friedhofsträgern  
 
 Gebühren und Entgelte 
 Bundesmittel nach dem Gräbergesetz 
 Allgemeine Haushaltsmittel  
 
zur Verfügung. 
 
Gebühren und Entgelte 
 
Für öffentlich-rechtliche Leistungen (z.B. Grab, Trauerfeier, Beisetzung) werden Gebühren, 
für die privatrechtlichen Leistungen (z.B. Kremation) Entgelte erhoben. Grundlage bei der 
Gebührenfestsetzung sind die einzelnen Kommunalabgabengesetze der Länder. 
 
Bundesmittel nach dem Gräbergesetz 
 
Für Flächen auf den Friedhöfen, auf denen sich extra ausgewiesene Grabstätten von Kriegs- 
und Gewaltherrschaftsopfern befinden, gewährt der Bund eine Entschädigung sowie einen 
pauschalen Pflegesatz zur teilweisen Finanzierung der gärtnerischen Unterhaltung. 
 
Der pauschale Pflegesatz wurde bei der letzten Novellierung des Gräbergesetzes 
eingefroren. Dadurch müssen nun die sich ergebenden Kostensteigerungen bei der Pflege 
der Grabstätten von den Kommunen getragen werden.  
 
Allgemeine Haushaltsmittel 
 
Kosten, die nicht durch Gebühren und Entgelte bzw. durch Zuschüsse Dritter finanziert 
werden können, werden im Haushalt als Fehlbetrag ausgewiesen und damit aus allgemeinen 
Haushaltsmitteln finanziert. Nicht gebührenfähig ist jeder Aufwand, der nicht notwendig mit 
der Zweckbestimmung des Friedhofes als Ort der Bestattung zusammenhängt. Dabei 
handelt es sich u.a. um die Finanzierung der Flächen für das „Öffentliche Grün“, das der 
Erholung der Bevölkerung dient. Ebenso um die Aufwendungen für ökologische Funktionen. 
Zu nennen sind z.B. das Rahmengrün oder der Baumbestand in den Gräberfeldern. Das 
„Öffentliche Grün“ ist auf den einzelnen Friedhöfen in unterschiedlichem Umfang vorhanden 
und wird damit auch in unterschiedlicher Höhe aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert. 
Nicht akzeptabel ist indes eine versteckte Finanzierung dieser (aus allgemeinen 
Haushaltsmitteln zu tragenden) Aufwendungen über den Gebührenhaushalt der Friedhöfe.  
 
 
II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 
 
Bestattungsverhalten 
 
Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und des Wegfalls des Sterbegeldes im Jahr 2003 
unterliegt das Friedhofs- und Bestattungswesen seit rund 15 Jahren einem deutlichen 
Wandel. Das Sterbegeld sollte alle anfallenden Kosten für eine Bestattung sowie die 
Trauerfeierlichkeiten und gegebenenfalls Grabpflege abdecken. Bis Ende 2003 war das

- 7 - 
Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Strukturwandel ist 
gekennzeichnet durch eine verstärkte Nachfrage nach kostengünstigen Bestattungsformen, 
einen häufigeren Verzicht auf Nebenleistungen wie die Benutzung der Trauerhallen und das 
Ausweichen auf kirchliche Angebote wie z.B. Grabeskirchen oder privatwirtschaftliche 
Alternativen, hier vor allem FriedwaldR, RuheforstR, Oase der Ewigkeit bzw. in Deutschland 
nicht zulässige Formen wie der Aschenverstreuung im Elsass aus dem Heißluftballon oder 
der Diamantpressung in der Schweiz. 
 
Diese Veränderungen verringern die Auslastung der bestehenden Friedhofsflächen und 
Friedhofseinrichtungen und wirken sich insoweit nachteilig auf die Einnahmesituation der 
Friedhöfe aus. Gegenläufig wirkende Kapazitätsanpassungen lassen sich vielfach nur 
langfristig oder mit anderweitigen Einschränkungen hinsichtlich der Nachnutzung realisieren. 
Trotz zurückgehender Nutzerzahlen müssen die Friedhöfe einschließlich ihrer baulichen 
Anlagen durch die jeweiligen Träger weiterhin unterhalten werden. 
 
Ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen 
 
In verschiedenen Bundesländern wurden in den letzten Jahren die Bestattungsgesetze mit 
dem Ziel einer Deregulierung des Bestattungswesens novelliert. Die u.U. negativen 
wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind aktuell noch nicht vollständig abschätzbar.  
 
Kommunale Haushaltssituation  
 
Ein weiterer Anpassungsdruck auf den Friedhofsbereich der Kommunen ergibt sich aus der 
zunehmenden Verschärfung der Finanzlage vieler Kommunen. Allgemeine Haushaltmittel 
stehen in einem immer geringeren Umfang als Ersatz für unzureichende 
Gebühreneinnahmen zur Verfügung.  
 
Erschwerend kommt für die Friedhöfe hinzu, dass sich eine unzureichende 
Finanzausstattung, insbesondere auf die Investitionstätigkeit und Investitionsfähigkeit der 
Kommunen nachteilig auswirkt. Dringend gebotene Modernisierungs- und 
Umbaumaßnahmen an den Friedhofseinrichtungen werden daher zukünftig vermehrt an 
fehlenden kommunalen Investitionsspielräumen scheitern. Damit entsteht ein weiterer 
ungünstiger Rückkoppelungseffekt, da verzögerte Sanierungen meist erheblich teurer 
werden. 
 
Nachfrageorientierte Gebührenpolitik 
 
Daneben beeinflusst naturgemäß auch die gewählte Gebührenhöhe den Auslastungsgrad 
kommunaler Friedhöfe. Die Kommunen sind immer öfter mit der Situation konfrontiert, dass 
zum Ausgleich bestehender Deckungslücken beschlossene Gebührensteigerungen die 
Ausgangsprobleme nur weiter verschärfen, weil steigende Gebühren weitere Nachfrage- und 
damit Auslastungsrückgänge nach sich ziehen. 
 
Bei einer solchen Ausganglage ist zunächst eine umfassende Aufgaben- und 
Leistungsanalyse im gesamten Friedhofsbereich unter Berücksichtigung der 
Zielgruppenbedürfnisse der Nutzer der Friedhofs- und Bestattungsleistungen vorzunehmen. 
Naturgemäß werden sich die dabei identifizierten Anpassungsbedarfe vielfach nur auf 
längere Sicht umsetzen lassen. 
 
Sodann verlangt der Kostendeckungsgrundsatz bei dieser Ausgangslage eine 
entsprechende Berücksichtigung eben dieser Rückwirkungen der Gebührenhöhe auf den 
Auslastungsgrad. Die Gebühren sind dann im Bereich der unterausgelasteten Einrichtungen 
so zu bemessen, dass der Zuschussbedarf aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Summe 
minimiert wird.

- 8 - 
D. Ergebnis 
 
Mit der oben geschilderten Entwicklung geht die Frage der zukünftigen Finanzierung einher. 
Die bisher unter anderem häufig angewandte Methode, Defizite einseitig über 
Gebührenanhebungen zu verringern, führt zu dem Ergebnis, dass sich für einen 
zunehmenden Teil der Bevölkerung die Frage der Finanzierbarkeit von Friedhofsleistungen 
stellt. Ein verändertes Bestattungsverhalten aus finanziellen Gründen hin zu preiswerten 
Alternativen ist die Folge und beschleunigt den Wandel im Friedhofsbereich. 
 
Aus obiger Darlegung ergeben sich folgende Forderungen für eine zukunftsorientierte 
Friedhofsfinanzierung: 
 
 
I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte 
 
Die Bewirtschaftung der Friedhöfe vollzieht sich vor dem Hintergrund des strukturellen 
Wandels und in einem zunehmenden Markt von Mitbewerbern. Diese Situation ist bei der 
zukünftigen Angebotsplanung wie auch der Gebührenfestsetzung verstärkt in den Blick zu 
nehmen. Dabei muss jede Kommune für sich selbst entscheiden, was den Bürgerinnen und 
Bürgern an Gebühren zugemutet werden kann. 
 
 
II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die 
ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln 
 
Der Anteil des Öffentlichen Grüns sowie die Aufwendungen für die ökologischen Funktionen 
(z.B. Baumbestand in den Gräberfeldern) sind zu quantifizieren und aus dem 
Gesamthaushalt zu tragen. 
 
 
III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz 
 
Nachdem die Höhe der Ruherechtsentschädigungen nach dem Gräbergesetz künftig keine 
Änderungen mehr erfahren, ist die sogenannte Pflegepauschale des Bundes stärker an die 
tatsächlichen Preisentwicklungen anzupassen. Gerade Kriegsgräberanlagen stellen bei 
vielen Friedhöfen ein prägendes Element dar und zwingen die Träger zu einem hohen 
Aufwand. 
 
 
 
E. Resümee  
 
Aufgrund der beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen und trotz der bereits 
realisierten Weiterentwicklungen kommunaler Friedhöfe benötigen die bisherigen Leistungs- 
und Finanzierungsstrukturen für die Zukunft eine Weiterentwicklung zur Sicherung der 
Zukunft der kommunalen Friedhöfe. Neben weiteren betriebswirtschaftlichen Anstrengungen 
sind die Implementierung eines Marketings und die weitere Steigerung der Attraktivität von 
Friedhöfen sowie das einvernehmliche  Handeln aller Verantwortlichen erforderlich. 
 
Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funktionen 
sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entsprechenden 
Wohlfahrtswirkungen auch finanziell honoriert und in den Haushalten der Friedhofsträger 
abgebildet werden. Darüber hinaus bedarf es einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung 
des künftigen Leistungsangebots – sowie für eine dauerhafte Sicherstellung der finanziellen 
Grundlagen der Friedhöfe – neuer und zukunftsorientierter Finanzierungsstrukturen.

- 9 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber 
Deutscher Städtetag 
 
 
Autoren/Autorinnen 
Fachkommission „Friedhof und Stadtgrün“ 
 
 
Ansprechpartner/in in der Hauptgeschäftsstelle 
Beigeordneter Detlef Raphael 
Hauptreferentin Barbara Meißner, barbara.meissner@staedtetag.de 
 
 
 
ISBN 978-3-88082-291-7 
 
© Deutscher Städtetag Berlin und Köln, Juli 2016 
 
 
Hauptgeschäftsstelle Berlin, Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin, Tel. 030 37711-0, Fax 030 37711-139 
Hauptgeschäftsstelle Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln, Tel. 0221 3771-0, Fax 0221 3771-128 
Internet: www.staedtetag.de, E-Mail: post@staedtetag.de

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage A - Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025

64933 Zeichen

Kulturraum 
Kölner Friedhöfe 
2025

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 2  
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
 
Inhalt 
 
Vorwort 
 
1. Kulturgut Friedhof 
 
1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 
 
1.2. Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur 
 
1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages 
 
2. Status quo in Köln 
 
2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
 
2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 
2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell 
2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes 
 
2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 
2.3.1. Grabstätten 
2.3.2. Bestattungsleistungen 
2.3.3. Trauerhallen 
2.3.4. Friedhofsgebühren 
 
2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 
 
3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 
 
3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 
 
3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 
 
3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 
 
3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität 
 
3.5. Friedhofsgebäude 
 
3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 
3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 
3.6.2. Handlungsempfehlungen 
 
4. Ausblick

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 3  
Vorwort 
 
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
In Köln haben wir mit 55 sehr unterschiedlichen kommunalen Friedhöfen eine bun- 
desweit fast einzigartige Situation. Der große, parkähnliche Friedhof trägt ebenso wie 
der kleine Dorffriedhof zu einer Trauer- und Bestattungskultur in Köln bei, die es un- 
bedingt zu bewahren, aber auch behutsam weiter zu entwickeln gilt. 
Der Arbeitskreis Friedhof hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Gemeinsam die ak- 
tuelle Situation und den gesellschaftlichen Wandel zu beobachten und zu bewerten 
und in Respekt vor Tradition und Werten wichtige Impulse für die Zukunft der Kölner 
Friedhöfe zu geben. Für diese Aufgabe sind wir, der Arbeitskreis Friedhof, bereit, 
Verantwortung zu übernehmen. 
Dieses Konzeptpapier zeigt, wo wir in Köln stehen und wo die Reise hingehen kann. 
Die Zeiten und die Menschen ändern sich und die Friedhöfe eben auch. Das Thema 
„Friedhof“ beschäftigt die Friedhofsverwaltung, es wird im Arbeitskreis Friedhof dis- 
kutiert, die politischen Gremien befassen sich mit den Fragestellungen und müssen 
wichtige Entscheidungen für das Friedhofswesen in Köln treffen und schlussendlich 
sind es die Bürgerinnen und Bürger, die in vielfacher Weise betroffen sind. Gemein- 
sam ein Bild der zukünftigen Friedhöfe in Köln zu entwerfen ist eine ebenso span- 
nende wie verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. Vor diesem Hinter- 
grund wurde im Zeitraum vom 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter der Regie des Bü- 
ros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öffentlichkeits- 
beteiligung durchgeführt. Die zahlreichen Impulse, Meinungen und Vorschläge zur 
zukünftigen Gestaltung und Nutzung der städtischen Friedhöfe wurden in dieses 
Konzept übernommen. Der Arbeitskreis Friedhof bedankt sich bei allen Kölnerinnen 
und Kölnern, die mit ihrem Engagement und ihren konstruktiven sowie kreativen 
Beiträgen dieses Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ aktiv mitge- 
staltet haben. 
Köln, den 11.10.2019 
 
Bestatterverband Köln 
Evangelischer Kirchenverband Köln 
Floristenverband Köln 
Genossenschaft Kölner Friedhofgärtner eG 
Katholisches Stadtdekanat Köln 
Steinmetz- und Bildhauerinnung Köln 
Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft Köln 
Stadt Köln 
 
Der Arbeitskreis Friedhof ist ein Beratungsgremium,  das sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der  Friedhofs- 
gewerke, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträge r, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Arbeitskr eises ist 
es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten und zu fördern.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 4  
1. Kulturgut Friedhof 
 
Gerade in den letzten Jahren sind im Friedhofswesen aufgrund gesellschaft- 
licher Entwicklungen bedeutende Veränderungen festzustellen. Diese haben 
maßgebliche Auswirkungen auf die Gestaltung, die Verwaltung, die Bewirt- 
schaftung und vor allem auf die Finanzierung von Friedhöfen. 
 
1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 
 
Friedhöfe sind ein klassischer Bereich für die kommunale Daseinsvorsorge. 
Doch Friedhöfe sind entgegen der überwiegenden Wahrnehmung mehr als nur 
Beisetzungsorte für Verstorbene. Sie sind darüber hinaus Orte der Lebenden. 
Sie sind nicht nur Orte der Totenruhe, sondern für die Hinterbliebenen auch Or- 
te des Abschieds, der Trauerbewältigung, der Erinnerung und des Gedenkens, 
der Besinnung und der inneren Einkehr. Friedhöfe sind durch ihre Widmung 
und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit unverwechselbare, einmalige Be- 
reiche in einer Stadt. 
 
Über diese unmittelbaren Funktionen hinaus erfüllen die Friedhöfe für ihre Be- 
sucherinnen und Besucher weitere, wichtige und schützenswerte Funktionen. 
Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung – ins- 
besondere für Großstadteinwohnerinnen und -einwohner – dar. Gerade im in- 
nerstädtischen Bereich übernehmen sie zugleich oftmals die wichtigen Funktio- 
nen von Grün- und Parkanlagen. 
 
Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil der Stadt- und Raumpla- 
nung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und kli- 
matischen Beitrag leisten. Sie sind ein wichtiger Lebensraum für Flora und 
Fauna. Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation 
innerhalb des Gemeinwesens und sie stellen einen beachtlichen Wirtschafts- 
raum für lokal und regional arbeitende Betriebe dar. 
 
Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wich- 
tige Zeitzeugen, welche die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt wider- 
spiegeln. Viele Grabmäler und einige Friedhöfe in ihrer Gesamtheit stehen da- 
her folgerichtig unter Denkmalschutz. Dies bezieht sich auf die Bau- und Grab- 
malkunst und ebenso auf die Gartenbaukunst. Somit besteht eine besondere 
Verantwortung, das Kulturgut Friedhof in unseren Städten zu erhalten. 
 
1.2. Wandel in der Bestattungs- und Friedhofskultur 
 
Die geänderten Lebensformen und Lebensgewohnheiten hinterlassen ihre Spu- 
ren auf unseren Friedhöfen. Gerade die Gegenwart ist eine Zeit des Umbruchs. 
Lebensweisen und Lebenshaltungen sind einem rasanten Wandel unterworfen. 
Jeder einzelne spürt dies und die persönliche Lebensgeschichte ist oft ein Do- 
kument dieser Veränderungen. 
 
Prägend für unsere Zeit ist die Mobilität der Gesellschaft. Sie ist ein fester Be- 
standteil der modernen Gesellschaft, begünstigt aber auch die Auflösung tradi- 
tioneller, ortsgebundener Familienstrukturen. Damit gewinnen für viele Men- 
schen Fragen der Grablegung und der Grabpflege eine neue Bedeutung.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 5  
Auch fällt immer mehr Hinterbliebenen die Bezahlung der Kosten, die im Zu- 
sammenhang mit einer Beerdigung und auch dem Erhalt einer Grabstätte ent- 
stehen, schwer und oftmals wird auch daher der kulturelle Wert eines Friedhofs 
in Frage gestellt. 
 
Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, flexibles Wohnen 
oder wirtschaftliche Engpässe führen also zu neuen Ansprüchen an unsere 
Friedhöfe. 
 
Bereits seit Ende der 1990er Jahre war der Rückgang der traditionellen Erdbe- 
stattung zu beobachten, der sich in den vergangenen 10 Jahren deutlich fort- 
gesetzt hat. Die Feuerbestattung hat sich zunehmend etabliert und mit den 
preiswerten, kleineren Urnengräbern konnte auch der Aufwand der über viele 
Jahre zu pflegenden Grabstätten deutlich reduziert werden. Denn insbesondere 
die Grabpflege stellt für viele Hinterbliebene immer mehr ein Problem dar. Mit 
zunehmendem Alter ist für viele Hinterbliebene die Grabpflege selbst kaum 
noch zu leisten, und die jüngere Generation wohnt oftmals nicht mehr in unmit- 
telbarer Nähe. Vor diesem Hintergrund entschieden sich immer mehr Angehö- 
rige für kleinflächige Grabstätten, die – sofern eine Pflege in Eigenleistung nicht 
mehr möglich wäre - dann auch kostengünstig über ein Fachunternehmen ge- 
pflegt werden könnten. 
 
Zudem sind mit der Urnenbestattung pflegefreie Grabvarianten möglich, die bei 
der Erdbestattung aufgrund der Flächeninanspruchnahme oder des Ver- 
wesungsprozesses ausgeschlossen sind. Bestattungen an Bäumen oder im Ko- 
lumbarium sind hier beispielhaft. 
 
Ebenso ist zu beachten, dass der klassische Friedhof in den letzten zehn Jah- 
ren merklich Konkurrenz bekommen hat. Es ist ein offener Markt entstanden, 
der auch als solcher wahrgenommen und bearbeitet wird. Die ursprüngliche 
Monopolstellung vieler Friedhofsträger ist aufgelöst. Es besteht ein breites und 
heutzutage verstärkt über die Medien und insbesondere über das Internet be- 
worbenes Angebot alternativer Bestattungsmöglichkeiten. Hierzu zählen 
Friedwälder, Seebestattungen sowie preiswerte Bestattungen im Ausland. 
 
1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages 
 
Bei dem oben dargelegten Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur handelt 
es sich um einen bundesweiten Trend. Aufgrund zahlreicher Bestattungsalter- 
nativen auf dem freien Markt müssen sich die Friedhofsträger bereits seit vielen 
Jahren deutschlandweit mit rückläufigen Bestattungszahlen und der geringeren 
Flächeninanspruchnahme auseinandersetzen. Geringere Gebühreneinnahmen 
und Überhangflächen stehen steigenden Kosten zur Unterhaltung der Friedhöfe 
gegenüber. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Jahr 2008 ein „Positionspapier zur 
Strukturdebatte im Friedhofswesen“ vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestat- 
tungskultur im Deutschen Städtetag erarbeitet und a nschließend von der 
zuständigen Fachkommission verabschiedet (Anlage 1a).

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 6  
In dem Positionspapier wurde die Schaffung einer höheren Kundenorientierung, 
die Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof sowie eine erfolgreiche In- 
formations- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch eine stärkere Gewichtung der 
Wertigkeiten des Friedhofs für die Allgemeinheit empfohlen. Viele der hier auf- 
geführten Handlungsempfehlungen wurden in Köln zeitnah umgesetzt. Vorran- 
gig sind hier die Einführung der Kooperationsgrabfelder sowie die Schaffung 
neuer Grabarten zu nennen. 
 
Die Weiterentwicklung der 2008 formulierten Empfehlungen erfolgte mit dem 
Positionspapier „Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen“, das am 
23.06.2016 vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages beschlossen 
worden ist (Anlage 1b). Im Fazit dieser Ausarbeitung wird festgestellt, dass ne- 
ben der bereits vollzogenen Weiterentwicklung von kommunalen Friedhöfen 
auch die Leistungs- und Finanzstrukturen anzupassen sind. Neben weiteren be- 
triebswirtschaftlichen Anstrengungen seien die Implementierung eines Marke- 
tings und insbesondere die weitere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen 
erforderlich. 
 
Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funk- 
tionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entspre- 
chenden Wohlfahrtswirkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bedarf es 
einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsange- 
bots.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 7  
2. Status Quo in Köln 
 
2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
 
In Köln existieren 55 kommunale Friedhöfe unterschiedlicher Größe und 
Grabbelegungsdichte (Anlage 2). 
 
Die Gesamtfläche aller 55 Friedhöfe beträgt 484 ha. 
 
Mit 5 Großfriedhöfen (größer als 40 ha), 9 mittelgroßen Friedhöfen (größer als 
10 ha) und 41 Kleinfriedhöfen (unter 10 ha) ergibt sich eine Heterogenität, die 
im Friedhofswesen bundesweit einzigartig ist. 
 
(Übersicht über die städtischen Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet) 
 
Insgesamt werden ca. 425.000 Grabstätten betreut. In Köln werden jährlich 
8.000 bis 8.500 Verstorbene beigesetzt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 8  
Der Anteil der Urnenbestattungen liegt derzeit bei ca. 65 %. In der Friedhofsab- 
teilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind aktuell 253 Mit- 
arbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 
 
2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 
 
In Köln hat man die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur mit In- 
teresse beobachtet und frühzeitig Maßnahmen entwickelt, um den Anforderun- 
gen aus diesem Wandel gerecht zu werden. 
 
2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell 
 
Der Rückblick auf die Entwicklung der Friedhöfe in Köln beginnt mit der Einfüh- 
rung des sogenannten Kölner Gebührenmodells im Jahr 2001. Bedingt durch 
das zuvor verwendete Kalkulationsschema nach Flächenbedarf und Aufwands- 
gewichtung waren die errechneten Gebühren für die größeren Erdbestattungs- 
gräber deutlich teurer als die Nutzungsgebühren für die kleinflächigen Urnen- 
grabstätten. Mit der zum 01.09.2001 eingeführten Gebührensatzung auf Basis 
einer neuen Kalkulationsgrundlage wurde diese ungleiche Umverteilung been- 
det. Denn ein wesentliches Merkmal dieser Gebührensatzung war die vorrangi- 
ge Kalkulation nach Fallzahlen. Schließlich nimmt jede nutzungsberechtigte 
Person den Friedhof mit seinen Wegen, sanitären Einrichtungen, Wasserent- 
nahmestellen und sonstigen Einrichtungen gleichermaßen in Anspruch. 
Die Größe der jeweiligen Grabstätte spielt bei dieser Kostenumlage kaum eine 
Rolle. Im Ergebnis führte das neue Kalkulationsschema zu einer Verteuerung 
der Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten bei gleichzeitiger 
Gebührenreduzierung für Nutzungsrechte an den größeren Wahlgrabstätten. 
 
2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes 
 
Ebenfalls 2001 wurden die für die Hinterbliebenen pflegefreien Rasengräber 
eingeführt und zeitlich die bis dahin in Köln angebotenen Reihengrabstätten aus 
dem städtischen Grabangebot genommen. Die seinerzeit verhältnismäßig 
preiswert angebotenen Reihengrabstätten wurden ausschließlich im Bestat- 
tungsfall vergeben. Ohne Auswahl-, Zubestattungs- oder Verlängerungsmög- 
lichkeit, die nur bei den Wahlgrabstätten angeboten wurde, blieb das Engage- 
ment der Hinterbliebenen für diese Grabstätte oftmals sehr beschränkt. Die 
Grabpflege wurde bereits wenige Wochen nach der Bestattung vernachlässigt. 
Großflächig ungepflegte Reihengrabfelder führten zu einem enormen Verwal- 
tungsaufwand bei der Einforderung der satzungsrechtlich vorgegebenen Grab- 
pflege und belasteten das Erscheinungsbild der Friedhöfe. Ab 2001 wurden bei 
der Entwicklung des städtischen Grabangebotes verstärkt Grabstätten ohne 
Pflegeverpflichtung für die Hinterbliebenen berücksichtigt. 
 
In den Folgejahren hat sich die Situation auf den Kölner Friedhöfen durch den 
Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur weiter verändert. Der Trend zu Ur- 
nenbestattungen setzte sich weiter fort. Ab 2008 stieg der Anteil der Urnenbe- 
stattungen an den Gesamtbestattungen in Köln kontinuierlich und lag 2018 bei 
rund 65 %.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 9  
Neben den Kosten für den Graberwerb spielen für die Hinterbliebenen die 
Pflege- und Unterhaltungskosten eine immer größer werdende Rolle bei der 
Grabauswahl. Denn die Grabversorgung kann durch die Angehörigen immer 
seltener sichergestellt werden. Einerseits nimmt die Nachfrage nach günstigen 
Grabpflegeleistungen grundsätzlich zu, andererseits waren bei einem anderen 
Personenkreis aber auch der Wunsch nach verstärkter Individualität und auch 
die Bereitschaft für die Investition in eine anspruchsvollere Grabpflege er- 
kennbar. 
 
Die Stadt Köln ist mit der zu Beginn 2009 in Kraft getretenen Friedhofssatzung 
auf die aktuelle Entwicklung der Zeit eingegangen. Mit neuen Grabangeboten 
wie der Naturwald- oder der Baumbestattung wurde der Nachfrage nach neuen 
Grabarten und nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten Rechnung ge- 
tragen. 
 
Mit den ebenfalls 2009 eingeführten Kooperationsgrabfeldern bestand fortan ei- 
ne weitere Möglichkeit, vielfältige Grabarten für die unterschiedlichen Bedürf- 
nisse anzubieten. Hierbei wird die für die Hinterbliebenen individuelle Wirkung 
einer Grabstätte mit verschiedenen Gestaltungs- und Pflegefaktoren und den 
hiermit verbundenen Kosten kombiniert. Voraussetzung für den Erwerb einer 
solchen Grabstätte ist der Abschluss eines Grabpflegevertrages mit dem einge- 
bundenen Fachunternehmen. Das wirtschaftliche Risiko trägt die Kooperations- 
partnerin bzw. der Kooperationspartner der Stadt Köln. Die Bestattungsgärten 
der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner sowie der Ruhegarten der 
Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft zeigen ein vielfältiges Angebot mit ei- 
ner breiten Preisskala. In den letzten Jahren hat sich diese Bestattungsform er- 
folgreich in Köln etabliert. Derzeit sind 16 Kooperationsgrabfelder auf den städ- 
tischen Friedhöfen angelegt sowie weitere 20 Vorhaben projektiert. 
 
Vor diesem Hintergrund ist auch die in der Friedhofssatzung vom 24.04.2014 
aufgenommene Öffnungsklausel zur Errichtung von Kolumbarien auf den Köl- 
ner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der Nachfrage nach Bestattungen in Ko- 
lumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglich- 
keit der Errichtung eines Kolumbariums vorab vom Rat der Stadt Köln grund- 
sätzlich ermöglicht. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungs- 
form werden Kolumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die 
konkrete Realisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft ab- 
gestimmt. 
 
Darüber hinaus wurde auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offe- 
rierte Grabangebot erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ost- 
friedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem Nordfriedhof und dem 
Friedhof Steinneuerhof eingerichtet. Bisher konnte das Bestattungsangebot in 
Köln entsprechend der Nachfrage angepasst werden, so dass in den letzten 
Jahren der Anteil der in Köln verstorbenen und auf den Kölner Friedhöfen be- 
statteten Personen trotz der vielfältigen auswärtigen Angebote auf dem Bestat- 
tungsmarkt bei annährend 90 % liegt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 10   
In der nachfolgenden Grafik ist der nach wie vor anhaltende Trend zur Urnenbestat- 
tung in Köln in den letzten 21 Jahren dargestellt: 
 
(Der im roten Kurvenverlauf dargestellte Anteil an Sargbestattungen ist im Zeitraum von 1997 
bis 2018 von knapp 6500 Bestattungen auf ca. 2900 Bestattungen zurückgegangen. Im glei- 
chen Zeitraum ist der in der grünen Kurve dargestellte Anteil von Urnenbestattungen von 3000 
Beisetzungen auf ca. 5400 Fälle angestiegen.) 
 
2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 
 
2.3.1. Grabstätten 
 
Das Grabangebot auf den Kölner Friedhöfen ist vielfältig und deckt die ver- 
schiedenen Bedürfnisse der Friedhofsnutzerinnen und -nutzer weitestgehend 
ab. Folgende Hauptgrabarten werden angeboten: 
 
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen 
 
Bei dieser Art Grab haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihrem Gedenken 
an die Verstorbenen einen besonderen Ausdruck zu verleihen. Die Wahlgrab- 
stätte bietet den entscheidenden Vorteil, das Beet des Grabes sehr individuell 
gestalten zu können. Im Gegensatz zu anderen Grabarten, die konkreten sat- 
zungsrechtlichen Gestaltungsvorgaben unterliegen, ist es den Angehörigen hier 
möglich, Grabsteine, Abdeckungen, Einfassungen oder auch Grabschmuck 
ganz nach ihrer Wahl aufzustellen. Wahlgrabstätten können schon zu Lebzeiten 
erworben und dauerhaft im Nutzungsrecht verlängert werden. Sie gibt es auf al- 
len städtischen Friedhöfen, der Standort ist frei wählbar. Wahlgrabstätten kön- 
nen mehrstellig erworben werden – beispielsweise für größere Familiengrab- 
stätten. Auch besteht die Möglichkeit, zwei Särge übereinander zu bestatten. 
Die Hinterbliebenen stellen die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte in ei- 
gener Verantwortung sicher. 
7000  
 
6000  
 
5000  
 
4000  
 
3000  
 
2000  
 
1000  
 
0

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 11   
 
  
(Wahlgräber für Erdbestattungen) (Urnenwahlgräber) 
 
Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für Särge und Urnen 
 
Diese Grabart steht für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung und ent- 
bindet die Hinterbliebenen vor allem von der Verpflichtung, die Grabpflege si- 
cherzustellen. Die Friedhofsverwaltung legt das Gräberfeld hier als Rasenfläche 
an. Jede Grabstätte besteht aus einer bodenbündig verlegten Basisplatte, auf 
der anschließend ein liegender Grabstein mit bestimmten Maßvorgaben befes- 
tigt oder auch Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Pflege der Rasenfläche 
rund um die Basisplatten stellt die Friedhofsverwaltung sicher. Die Grabstätten 
werden der Reihe nach und nur für einen konkreten Bestattungsfall vergeben. 
Somit ist es nicht möglich, mehrere Bestattungen in einer Grabstätte ohne 
Pflegeverpflichtung zu vereinen. Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung werden 
auf den meisten größeren Friedhöfen im Kölner Stadtgebiet angeboten. 
 
Baumgrabstätte für Urnenbestattungen 
 
Eine Baumgrabstätte empfiehlt sich für alle Menschen, die sich einen Begräb- 
nisort im Schutze einer alten Buche, Birke oder Kiefer wünschen. Man kann 
sich schon zu Lebzeiten „seinen“ Platz am Baum aussuchen und die Grabstätte 
im Rahmen der Vorsorge erwerben. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre und 
kann beliebig verlängert werden. Baumgrabstätten, die aktuell auf den Friedhö- 
fen Steinneuerhof, dem Ost- und dem Nordfriedhof angeboten werden, sind ei- 
ne hervorragende Alternative zu den im Umland angebotenen „Friedwaldbe- 
stattungen“. 
 
(Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung) (Baumgräber für Urnen)

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 12   
Anonymes Rasengrab für Urnenbestattungen 
 
Eine anonyme Bestattung ist in Köln ebenfalls nur für Urnen möglich. Derartige 
Begräbnisstätten legt die Friedhofsverwaltung ohne Kennzeichnung des ein- 
zelnen Grabes als Rasenfläche an. Für alle dort anonym Bestatteten gibt es 
nur ein gemeinsames Denkmal. Die Lage der einzelnen Urnen innerhalb des 
Gräberfeldes ist für die Hinterbliebenen nicht sichtbar. Anonyme Beisetzungen 
gibt es ausschließlich auf dem Nordfriedhof und den Friedhöfen Lehmbacher 
Weg und Steinneuerhof. 
 
Naturwaldbestattung für Urnenbestattungen am Kölner Ostfriedhof 
 
Diese sehr einfache Bestattungsform in noch relativ natürlicher Umgebung ist 
besonders preisgünstig. Zu einer günstigen Pauschalgebühr wird eine Urne 
ohne Namensnennung in einem separaten, vollkommen naturbelassenen 
Bestattungswaldstreifen am Kölner Ostfriedhof beigesetzt. 
 
Dieser Bereich verfügt über einen separaten Zugang und erfährt keinerlei 
pflegerische Unterhaltung. 
 
(Anonymes Urnengrab) (Naturwaldbestattung am Ostfri edhof) 
 
Kooperationsgrabstätten 
 
In Zusammenarbeit mit dem friedhofsnahen Gewerbe (Friedhofsgärtnereien, 
Steinmetzbetriebe) bietet die Stadt Köln Wahlgrabstätten für Urnen- und Sarg- 
bestattungen auf besonders gestalteten Friedhofsfluren an. Diese sind nach 
einem gestalterischen Gesamtkonzept geplant und fügen die einzelnen Grab- 
stellen in eine gartenähnliche Anlage ein. Im Gegensatz zu der traditionellen 
Grabfeldgestaltung zeigen diese andersartigen Bestattungsflächen neue Wege 
der Trauerbewältigung auf und realisieren Wünsche nach außergewöhnlicher 
Ästhetik. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Ab- 
schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen. 
Aktuell existieren in Köln 16 Kooperationsfelder, auf denen insgesamt ca. 5000 
Grabstätten angelegt worden sind. Zudem befinden sich 20 weitere Kooperati- 
onsvorhaben in konkreter Planung.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 13   
Sonstige Grabstätten 
 
Zu den sonstigen Grabstätten gehören die Kindergrabstätten, die Sondergrab- 
stätten für Tot- und Fehlgeborene, die teilweise als gemeinschaftliche Gräber- 
felder angelegt worden sind, sowie die Gemeinschaftsgrabstätten – beispiels- 
weise für Ordensgemeinschaften in Köln. 
 
Weiterhin sind die Ehrengrabstätten, die Gräber der Opfer von Krieg und Ge- 
waltherrschaft zu nennen. Aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen (Fried- 
hofssatzung der Stadt Köln, Kriegsgräbergesetz) ist die Pflege dieser Grabstät- 
ten durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. 
 
(Kooperationsgrabfeld) ( Kriegsgräber) (Sternenkind er) 
 
2.3.2. Bestattungsleistungen 
 
Die Friedhofsverwaltung Köln führt die Bestattungen auf den städtischen 
Friedhöfen mit eigenem Personal durch. Zu den Bestattungsleistungen gehö- 
ren das Öffnen und Schließen der jeweiligen Grabstätte sowie der Träger- 
dienst einschließlich des Senkens der Urne oder des Sarges in das Grab. 
 
Zur Koordination der über 8.000 Bestattungen pro Jahr in Köln erfolgt die 
Vergabe von Bestattungsterminen von Montag bis Freitag grundsätzlich in 
einem festgeschriebenen Terminraster. Mit einem entsprechenden Kosten- 
aufschlag werden Bestattungstermine zusätzlich an Samstagen angeboten. 
Im Jahr 2018 wurden 160 Bestattungen an Samstagen in Köln durchgeführt. 
 
Alle verstorbenen Kölnerinnen und Kölner – unabhängig von ihrer Staatsange- 
hörigkeit oder konfessionellen Zugehörigkeit – können selbstverständlich auf 
jedem der Kölner Friedhöfe beigesetzt werden. Der letzte Wohnort hat keinen 
Einfluss auf die Auswahl des Friedhofs. Auch Verstorbene, die selbst nicht in 
Köln gewohnt haben, können auf einem städtischen Friedhof beigesetzt wer- 
den. 
 
Überdies trägt die Stadt Köln besonderen Bestattungsritualen im Zusammen- 
hang mit unterschiedlichen Konfessionen weitgehend Rechnung. Auch bei der 
Einrichtung der Gräberfelder auf den Kölner Friedhöfen werden die verschie- 
denen Glaubensrichtungen berücksichtigt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 14   
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die zahlreichen Mitbürgerinnen 
und Mitbürger hinzuweisen, die der muslimischen Glaubensrichtung angehören. 
Vor vielen Jahren war es üblich, dass sich die meisten Musliminnen und Musli- 
me für eine Beisetzung in ihrem Heimatland entschieden haben. Doch im Laufe 
der Zeit haben sich einige muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine 
Beisetzung in ihrer zweiten Heimat Köln entschieden. Vor diesem Hintergrund 
hat die Stadt Köln ein entsprechendes Grabangebot für die muslimischen Mit- 
bürgerinnen und Mitbürger in Köln geschaffen. Bereits im Jahr 1968 wurde auf 
dem Kölner Westfriedhof das erste Gräberfeld für muslimische Bestattungen 
eingerichtet. Im Vorfeld erfolgte ein intensiver Informationsaustausch mit den 
maßgeblichen islamischen Einrichtungen, um die in dem Zusammenhang zu 
beachtenden Erfordernisse abzustimmen. Dies hat insbesondere dazu geführt, 
dass diese Gräber nach Mekka ausgerichtet sind. Auch wenn 1972 auf dem 
rechtsrheinisch gelegenen Friedhof Lehmbacher Weg ein weiteres muslimi- 
sches Gräberfeld angelegt worden ist, bleibt der Westfriedhof nach wie vor der 
Hauptfriedhof für muslimische Bestattungen in Köln. Auch sind die von Musli- 
minnen und Muslimen gewünschten Beisetzungen im Leinentuch auf den städ- 
tischen Friedhöfen in Köln bereits seit 2005 möglich. 
 
2.3.3. Trauerhallen 
 
Die Friedhofsverwaltung Köln verfügt stadtweit über 46 Trauerhallen, die sich 
im Eigentum der städtischen Gebäudewirtschaft befinden. Ein Teil der in der 
Regel sehr alten und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Trauerhallen 
befindet sich in einem verbesserungswürdigen Zustand. Ziel ist es, gemeinsam 
mit der städtischen Gebäudewirtschaft die Situation der Trauerhallen erheblich 
zu verbessern. 
 
Ungeachtet dessen werden das Erscheinungsbild und die Ausstattung der 
Trauerhallen fortlaufend im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten optimiert. So 
wurde in den vergangenen drei Jahren von der Friedhofsverwaltung eine Quali- 
tätsoffensive initiiert, um die Situation in den Trauerhallen kurzfristig, aber den- 
noch spürbar, zu verbessern. So wurden für zahlreiche größere Trauerhallen in 
2017 neue Kunstbäume sowie eine neue Bestuhlung angeschafft, Malerarbei- 
ten beauftragt sowie Familien- und Nebenräume renoviert und mit entspre- 
chenden Wandbildern aufgewertet. 
 
Bei rund 60% der auf den Kölner Friedhöfen durchgeführten Bestattungen wird 
eine städtische Trauerhalle in Anspruch genommen. In anderen Fällen ent- 
scheiden sich die Hinterbliebenen für eine entsprechende Trauerzeremonie am 
Grab, greifen auf das Angebot privater Verabschiedungsräume von Bestat- 
tungsunternehmen zurück oder entscheiden sich für eine Trauerfeier in einer 
Kirche.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 15   
2.3.4. Friedhofsgebühren 
 
Bei Friedhofsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inan- 
spruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“. Die Kosten dieser öffent- 
lichen Einrichtungen sollen zum größten Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer 
getragen werden. Die Benutzungsgebühren können jedoch nicht nach Belieben 
durch den Friedhofsträger festgesetzt werden, sondern müssen nach betriebs- 
wirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. 
 
Von grundsätzlicher Bedeutung ist bei der Kalkulation die Beachtung des Äqui- 
valenzprinzips, nach dem die Benutzungsgebühren nicht in einem groben Un- 
gleichgewicht zur Gegenleistung stehen dürfen. Dies ist vergleichbar mit dem 
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gebührenkalkulation und Gebühren- 
maßstäbe müssen dabei sachlich nachvollziehbar sein und zudem eine Er- 
messensausübung erkennen lassen. 
 
Die klassische Berechnung mit der Grabgröße als Verteilungsmaßstab führte 
bei der Friedhofsgebührenkalkulation in der Vergangenheit nicht nur in Köln 
häufig zu großen Differenzen zwischen den Gebührentarifen. Aus dieser Ent- 
wicklung heraus wurde – wie bereits erläutert – das Kölner Gebührenmodell 
erarbeitet, durch das extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und 
mehr Gebührengerechtigkeit erzielt werden konnten. Zudem stellt die hohe An- 
zahl der Friedhöfe den Friedhofsträger Stadt Köln vor besondere betriebswirt- 
schaftliche Herausforderungen. Die Friedhofsgebühren in Köln wurden letztma- 
lig mit der Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 angepasst.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 16

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 17   
 
Gebührenvergleich – Beisetzung in einer Sarg-Wahlgrabstätte inklusive Bestattungsgebühren: 
(Stand 2018) 
 
 
Gebührenvergleich – Beisetzung in ein Urnenwahlgrab inklusive Bestattungsgebühren: 
(Stand 2018) 
 
 
Friedhöfe stehen als Naherholungsgebiete der Allgemeinheit zur Verfügung und 
müssen somit auch teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wer- 
den. Dieser Anteil für die Pflege der Grünflächen („Grünanteil“) betrug auf den 
Friedhöfen in Köln im Jahr 2003 noch 2,85 Millionen Euro und reduzierte sich 
im Jahre 2004 aufgrund haushaltswirtschaftlicher Probleme auf nur noch 
2.090.600 Euro im Jahr. Dieser über viele Jahre festgeschriebene Betrag wurde 
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch den Rat der Stadt Köln im 
Haushaltsjahr 2019 um eine weitere Million auf insgesamt 3.090.600 Euro auf- 
gestockt. Diese Anhebung des Grünanteils von ca. 15 % auf ca. 22 % ist ge- 
rechtfertigt, da die städtischen Friedhöfe als ansprechende Parkanlagen und 
oftmals auch als einzige zusammenhängende Grünfläche im Kölner Stadtgebiet 
als Naherholungsgebiet von den Kölner Bürgerinnen und Bürgern genutzt wer- 
den können. 
€2.000,00  
€1.000,00  
€- 
€2.720,00  €3.000,00  
€3.057,07  
€3.710,00  €3.460,13  €4.000,00  
€4.150,00  €5.000,00  
€4.903,29  
€6.000,00  
 
€1.043,36  
 
€500,00 
€- 
€1.708,36  €2.000,00  
€2.050,00  €2.044,54  
€2.500,00  €2.254,00  
€2.936,00  
€3.500,00  
€3.000,00

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 18   
2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 
 
In § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wird 
erstmals unter dem Titel „Friedhofszweck“ ergänzt, dass Friedhöfe der Bestat- 
tung von Toten dienen. In Absatz 2 wird ergänzt, dass „ Friedhöfe den Hinter- 
bliebenen einen Ort der Besinnung bieten. Die parkähnliche Gestaltung der 
Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen ei- 
nen erheblichen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe 
erfüllen darüber hinaus eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Ver- 
besserung des Stadtklimas bei.“ 
 
Die zahlreichen Funktionen von Friedhöfen wurden bereits unter 1.1. ange- 
sprochen. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhö- 
fe ist es, diesen Mehrwert anzureichern und in das allgemeine Bewusstsein zu 
transportieren. Denn um den Erhalt dieser multifunktionalen Friedhöfe sicher- 
zustellen, sollten die beschriebenen öffentlichen Funktionen im Haushalt auch 
entsprechend abgebildet werden. 
 
3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 
 
Die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe wird unter den nach- 
folgenden Überschriften betrachtet . 
 
3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 
 
Friedhöfe wurden in der Vergangenheit zunächst von Kirchen und dann zu- 
nehmend von Städten und Gemeinden als öffentliche Einrichtung angelegt und 
mit öffentlichen Mitteln unterhalten. Gründe für die öffentliche Trägerschaft war 
der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Ziel, jedem Menschen, unabhängig 
von wirtschaftlichen Möglichkeiten oder religiöser Zugehörigkeit, die Teilnahme 
an diesem öffentlichen Gut sicherzustellen, also eine angemessene, würdige 
Beisetzung zu ermöglichen. Viele Bestattungsleistungen von Kirchen und von 
Städten waren bis weit in die 60er Jahre kostenlos. Zu nennen wäre das kos- 
tenfreie Reihengrab oder die einfache Bestattung ohne weitere Kosten für die 
Angehörigen. Zudem wurden Angehörige früher fast ausnahmslos von der 
Großfamilie, Nachbarn und Vereinen im Trauerfall entsprechend unterstützt. 
 
Die Art der Bereitstellung bzw. die Finanzierung der entsprechenden Leis- 
tungen im Friedhofswesen haben in der Folgezeit verschiedene, sowohl für 
den Friedhofsträger als auch für die Friedhofsnutzerinnen und -nutzer belas- 
tende Entwicklungen durchlaufen. Insbesondere stehen den Hinterbliebenen 
immer weniger Mittel zur Durchführung einer Bestattung zur Verfügung 
 
Das nach dem 2. Weltkrieg von den Gesetzlichen Krankenkassen eingeführte 
Sterbegeld wurde 1989 auf 2.100,-- DM gekürzt, 2002 weiter reduziert und 
2004 gänzlich gestrichen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 19   
Mit zunehmender Lebenserwartung wird das im Alter z ur Verfügung stehende 
Vermögen für die Pflege- und Heimunterbringungskost en eingesetzt, so dass 
oftmals nur noch ein geringeres oder im schlimmsten  Fall gar kein Erbe mehr 
im Todesfall zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die 
zunehmende Altersarmut in Deutschland hingewiesen. 
 
Hinzu kommen die veränderten Ansprüche an eine Grabstätte, die bereits unter 
dem Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und die im Zusammenhang 
stehende gesellschaftliche Entwicklung angesprochen worden sind. Da sich die 
ortsgebundenen Familienstrukturen zunehmend auflösen und die Pflege der 
Grabstätte immer weniger in Eigenregie sichergestellt werden kann, müssen die 
Grabpflegekosten zusätzlich im Budget für eine Beisetzung berücksichtigt wer- 
den. 
 
Begrenzte finanzielle Mittel der Hinterbliebenen und die gesellschaftliche Ent- 
wicklung führen dazu, dass die Leistungen der Friedhöfe nicht mehr wie in den 
vergangenen Zeiten abgerufen werden. Der Bedarf an Friedhofsfläche für Be- 
stattungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufge- 
geben, es erfolgen immer weniger Verlängerungen von Grabnutzungsrechten. 
Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt . 
 
Mit der bereits angesprochenen Gebührenkalkulation nach dem Kölner Modell 
sowie der Entwicklung neuer Grabangebote und der Einführung der Koopera- 
tionsgrabfelder wurde in Köln bereits erfolgreich auf die geschilderten Entwick- 
lungen reagiert. 
 
Dennoch stellt sich mit jeder Gebührenkalkulation die Frage, ob eine Umlage 
der gestiegenen Kosten ausschließlich auf die Gebührenzahlerinnen und -
zahler noch zumutbar ist und die negative Entwicklung dadurch nicht zusätzlich 
begünstigt wird. Denn sinkende Nutzungs- und Bestattungszahlen und vor al- 
lem die zunehmend geringeren Zahlen bei der Verlängerung von Nutzungs- 
rechten führen gebührenrechtlich dazu, dass auf immer weniger Nutzerinnen 
und Nutzer die gesamten Kosten über Gebühren umzulegen sind. Durch die 
abnehmende Anzahl von gebührenzahlenden Nutzerinnen und Nutzern steigt 
die Belastung für die oder den Einzelnen zusätzlich und kann mit Einsparungen 
auch nur bedingt kompensiert werden. 
 
Denn Kostenreduzierungen durch massive Einsparungen bei der Friedhofsun- 
terhaltung führen zu einem schlechteren Pflegestandard der Friedhöfe und der 
Gebäude, somit zwangsweise zu einem verringerten Interesse am Friedhof und 
somit weiter sinkenden Nutzungszahlen. Schließlich bietet der zwischenzeitlich 
umkämpfte Bestattungsmarkt eine Vielzahl von preiswerten Alternativen für die 
Hinterbliebenen eines Sterbefalles. Vor diesem Hintergrund stellt die Gebüh- 
renerhebung den Friedhofsträger immer wieder vor Herausforderungen. Natür- 
lich wird der Friedhof durch eine Bestattung und die hiermit verbundene Nut- 
zung einer Grabstätte in einem besonderen Verhältnis in Anspruch genommen, 
so dass eine Gebührenerhebung nach § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz 
erfolgen muss. Demnach sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine 
Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder 
Personengruppen dient.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 20   
Allerdings wurde ebenfalls bereits sehr ausführlich dargelegt, dass die städti- 
schen Friedhöfe zahlreiche Funktionen erfüllen, die allen Bürgerinnen und 
Bürgern zugutekommen. Friedhöfe sind somit nicht nur für die gebührenzah- 
lenden Friedhofsnutzerinnen und -nutzer zu erhalten. 
 
Daher muss es Ziel sein, die Gebührenbelastung für die Friedhofsnutzerinnen 
und -nutzer in einem annehmbaren und zumutbaren Rahmen zu halten und 
dennoch die Friedhöfe mit ihren zahlreichen Funktionen insgesamt dauerhaft zu 
erhalten. 
 
3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 
 
Die Gründe für den sinkenden Flächenverbrauch auf den meisten Kölner Fried- 
höfen liegen nicht an sinkenden Bestattungszahlen in Köln, sondern sind im 
Zusammenhang mit einem veränderten Bestattungsverhalten zu sehen. Durch 
die mittlerweile stark gestiegene Akzeptanz der Einäscherung und den Ansprü- 
chen aus dem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur haben die platzspa- 
renden Urnenbestattungen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. 
Der Anteil an Urnenbestattungen auf den Kölner Friedhöfen beträgt derzeit 65 
% und spiegelt ziemlich genau den bundesweiten Durchschnitt wider. 
 
 
Der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche unterschreitet deutlich das vor- 
handene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche. Die Idee der Verkleinerung 
von Friedhofsflächen oder sogar Schließung von Friedhöfen zur Erleichterung 
der Pflege und zur allgemeinen Kostensenkung liegt daher auf der Hand. 
Dementsprechend wurden die größten Kölner Friedhöfe bereits einer Analyse 
unterzogen, ob und wie dies konkret erreicht werden kann. Es zeigte sich, dass 
die zahlenmäßig auf den ersten Blick so eindeutige Situation eine enorme 
Problematik in sich birgt und Lösungen nur langfristig erzielt werden können. 
Da jetzt schon die Kosten für Pflegemaßnahmen kaum noch zu bewältigen 
sind, steht die Kommune vor der Herausforderung, bei sinkenden Einnahmen 
das von der Bevölkerung eingeforderte gepflegte Erscheinungsbild der Fried- 
höfe weiterhin zu gewährleisten, die Bestattungskultur zu wahren und gleich- 
zeitig die Kosten für die Pflege einzudämmen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 21   
Dies ist unter den derzeitigen Bedingungen kaum zu erreichen. Die verstärkte 
Rückgabe von Wahl- und Urnenwahlgräbern, deren Lage frei auf dem Friedhof 
gewählt werden konnte, hat in den vergangenen Jahren zu einer unregelmäßi- 
gen Belegung der Bestattungsfelder geführt, so dass mittlerweile viele Gräber in 
Streulage zu verzeichnen sind. Um diese Grabstellen erreichen zu können und 
die Pflege der Grabstätten sicher zu stellen, ist die notwendige Infrastruktur 
zwangsläufig aufrecht zu erhalten. Dies gilt gleichermaßen für die Friedhofsbe- 
sucherinnen und -besucher wie für die Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. 
Gleichzeitig erfordern Gräber in Streulage häufig einen erhöhten Pflegeauf- 
wand. 
 
Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Situation besteht also darin, neue Streu- 
lagen auszuschließen und die älteren Grabnutzungsrechte in Streulagen aus- 
laufen zu lassen. Dies wird bereits intern praktiziert. Eine Konzentration der Be- 
stattungsflächen in gut erreichbare „Kernzonen“ wird grundsätzlich angestrebt, 
ist jedoch nur sehr langfristig - als Generationenaufgabe - zu erzielen. Zu be- 
achten ist allerdings, dass die meisten großen Kölner Friedhöfe unter Denkmal- 
schutz stehen, ein Eingriff in die gestalteten Anlagen ist nicht ohne weiteres 
möglich. 
 
Um Friedhofsflächen zu verkleinern und an Flächengrößen geknüpfte, gebüh- 
renrelevante Kosten zu verringern, müssten Friedhofsflächen aus der Nutzung 
genommen und entwidmet werden. Dies wäre jedoch nur bei noch nicht für 
Bestattungen genutzten Flächen in entsprechender Lage – also freie Randflä- 
chen in geeigneter Größe - bedenkenlos möglich. Solche Flächen sind auf den 
Kölner Friedhöfen nicht vorhanden. Eine Ausgliederung von Teilflächen würde 
zudem an der bereits angesprochenen Tatsache scheitern, dass der Großteil 
der städtischen Friedhöfe in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht. 
 
Zur Entschärfung der Situation werden seitens der Friedhofsverwaltung zu- 
sammenhängende, freie Flächen geschaffen, die einfacher gepflegt werden 
können. Ungenutzte Flächen werden vereinfacht gestaltet, um den Aufwand 
möglichst gering zu halten. 
 
Eine Entwidmung und Reduzierung von Friedhofsflächen kann ungeachtet der 
oben genannten Einwände auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Be- 
völkerungsentwicklung in der wachsenden Stadt Köln nicht befürwortet werden. 
 
Auch die Aufgabe kleinerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren 
Zentralisierung der Bestattungen auf die größeren Friedhöfe scheitert an der 
starken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit den Friedhöfen, die unmit- 
telbar in Wohnortnähe liegen. Dieser starke Ortsbezug („Veedel“) wird durch die 
Familie, die Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde geprägt und ist Teil der 
städtischen Bevölkerungskultur. 
 
3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 
 
Angehörige werden in der Phase ihrer Trauer wesentlich von den Auswirkungen 
ihres Verlustschmerzes geleitet und geführt. Da die trauernde Person von ihrer 
Intuition geleitet, jedoch ein starkes Handlungsbedürfnis hat, kommt es zu soge- 
nannten Ersatzhandlungen an der Grabstätte.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 22   
Die bei allen Beisetzungsarten an den meisten Beisetzungsorten abgelegten 
Trauergrüße unterschiedlichster Art, sind deutliche Zeichen und Belege die- 
ses Bedürfnisses nach Trauerhandlung in diesem besonderen Moment des 
Grabbesuchs. 
 
Die Bedeutung und erforderliche Wirkung von Grabstätten wird den neuen 
Maßstäben unserer modernen und vor allem mobilen Gesellschaft nach- bzw. 
untergeordnet. Die entscheidenden Kriterien für eine Grabauswahl ergeben sich 
aus den Ansprüchen aus der Pflege und Unterhaltung einer Grabstätte sowie 
den Kosten. 
 
Neue Grabangebote müssen die aktuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen mit 
der Bedeutung und Wirkung einer Grabstätte kombinieren. Die von den Hinter- 
bliebenen getroffenen Entscheidungen auf Basis möglichst individueller und 
passender Angebote müssen im Hinblick auf die langen Laufzeiten eines 
Grabnutzungsrechtes bestandskräftig und langfristig tragbar sein. Gewünscht 
wird immer mehr das individuelle Grab bei gleichzeitiger Sicherstellung der 
Grabpflege zu einem annehmbaren Preis – also das Rund-um-Sorglos-Paket 
für die Hinterbliebenen. 
 
Basisgrabstätten ohne Regelungen hinsichtlich der Pflege sowie Grabangebote 
mit einem einfachen Pflegestandard werden von der Stadt Köln offeriert. Dar- 
über hinaus werden weitergehende Ansprüche in den Kooperationsgrabfeldern 
bedient. 
 
Zur Optimierung des Grabangebotes ergeben sich für die Friedhofsverwaltung 
aktuell folgende Ziele: 
 
• Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreic hender Berücksichti- 
gung der jeweiligen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denk- 
malschutzes. Auf diesem Wege werden ohne wirtschaftliches Risiko für den 
Friedhofsträger weitere attraktive Grabfelder geschaffen. Hinzu kommt eine 
Entlastung von der Friedhofspflege. Zu beachten ist hierbei grundsätzlich 
die Schnittstelle zwischen Friedhofsträger und Kooperationspartnerin bzw. -
partner. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Nutzungsrechten, 
Grabmalgenehmigungen, Anforderungen an die Grabumgebung hinsichtlich 
des Grabaushubes und des Einsatzes entsprechender Fahrzeuge. 
 
• Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführu ng von Pilotprojek- 
ten zur Erprobung neuer Grab- und Bestattungsformen. Nur so kann der 
Friedhofsträger nachfragegerechte und zukunftsweisende Grabangebote 
entweder selbst entwickeln und umsetzen oder initiieren. Im Hinblick auf den 
fortwährenden Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur ist dieser dy- 
namische Prozess unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist auch die in die 
Friedhofssatzung vom 24.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Er- 
richtung von Kolumbarien auf den Kölner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund 
der Nachfrage nach Bestattungen in Kolumbarien und der Entwicklung auf 
dem Bestattungsmarkt wurde die Möglichkeit der Errichtung eines Kolumba- 
riums vom Rat der Stadt Köln grundsätzlich ermöglicht.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 23   
Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungsform werden Ko- 
lumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die konkrete Rea- 
lisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft abgestimmt. 
 
• Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverw altung unmittelbar offe- 
rierte Grabangebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert. So wurde die 
bisher lediglich auf dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte 
ebenfalls auf dem linksrheinischen Nordfriedhof und dem Friedhof Stein- 
neuerhof eingerichtet. Die Einbindung weiterer Friedhöfe für dieses stark 
nachgefragte Grabangebot ist geplant. 
 
Fraglich ist, ob sich in den kommenden Jahren die Einrichtung von Gemein- 
schaftsgrabfeldern beispielsweise für Vereine, Freundeskreise oder sonstige In- 
teressensgemeinschaften weiter entwickeln wird. 
 
3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität 
 
Im Friedhofswesen müssen mit Blick auf eine verantwortungsvolle Ressour- 
cennutzung vordergründig die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt wer- 
den. 
 
In den vergangenen Jahren wurden bereits erste Projekte zur Verbesserung der 
Biodiversität auf verschiedenen Friedhöfen realisiert. Hierzu zählen die Ansaat 
blütenreicher Wiesen, Langgraswiesen sowie Streuobstwiesen, die Pflanzung 
von freiwachsenden Hecken, der Einsatz sowie die Verwendung von Totholz, 
beispielsweise bei Pflanzbeet- und Wegeeinfassungen oder bei der Errichtung 
von Vogel-Nisthilfen. Im Rahmen der verschiedenen Projekte erfolgt eine Zu- 
sammenarbeit mit dem NABU, die zukünftig zu intensivieren ist. 
 
Ziel ist es, weitere Projekte zu initiieren, um die Friedhöfe als natürliche Erleb- 
nisräume in städtischer Umgebung sowie deren ökologische, stadtweite Bedeu- 
tung zu erhalten und auszubauen. Hierbei können insbesondere Maßnahmen 
der Biodiversität, der Vielfalt und des Artenreichtums initiiert und gefördert wer- 
den, da die Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet als eingefriedete Schutzräume die 
besten Vorrausetzungen für gute Entwicklungschancen bieten. 
 
3.5. Friedhofsgebäude 
 
In Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft konnten in den vergan- 
genen Jahren mehrere Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Fried- 
hofsgebäuden umgesetzt werden. Der nach wie vor bestehende Sanierungs- 
stau an einigen Gebäuden wird mit entsprechenden Priorisierungen nachgehal- 
ten und die zeitnahe Abarbeitung bei der Gebäudewirtschaft mit Nachdruck 
eingefordert.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 24   
In den vergangenen Jahren wurden die für den Friedhofsbetrieb mittlerweile 
entbehrlichen Gebäude im Rahmen der Kostenreduzierung bereits abgemietet. 
Natürlich müssen auch die städtischen Trauerhallen mit Blick auf ihre Nutzung 
bzw. Auslastung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. 
 
Allerdings handelt es sich bei den Trauerhallen um einen festen Bestandteil der 
Friedhöfe, so dass sie ebenfalls unter die in 3.2 beschriebene Identifikation der 
Kölnerinnen und Kölner mit ihrem Friedhof fallen. Aufgrund dieser emotionalen 
Bindung sollte die Schließung einer Trauerhalle unter wirtschaftlichen Aspekten 
das letzte Mittel sein. Vorrangig sollte eine Optimierung der Auslastung einher- 
gehend mit neuen Nutzungsmöglichkeiten für die Trauerhalle angestrebt wer- 
den. So können friedhofsaffine Umnutzungen beispielsweise unter Einbezie- 
hung von Bürgervereinen in Betracht gezogen werden. 
 
Ziel ist es somit, die bestehenden Trauerhallen in einem ansprechenden 
Zustand zu präsentieren und dauerhaft zu erhalten. 
 
3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 
 
Auf einem Friedhof finden Verstorbene ihre letzte Ruhestätte. Der Friedhof ist 
immer ein Ort der Stille, an dem Angehörige trauern und Abschied nehmen 
können. Es gebietet sich daher schon fast von selbst, dass ein ruhiges Verhal- 
ten oberstes Gebot ist. Den Friedhof als Ort der Ruhe und des Friedens zu be- 
wahren und zu schützen, muss höchste Priorität haben. 
 
Wer durch ein Friedhofstor geht, betritt einen geschützten Raum. Bei einem 
Friedhofsspaziergang werden der Kreislauf der Natur, die Vergänglichkeit des 
Seins, aber auch die Vielfalt des Lebens erfahrbar. Die Bedürfnisse der Trau- 
ernden und Hinterbliebenen, aber auch die Würde des Ortes stehen im Vor- 
dergrund . 
 
Die Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger Stadt Köln und den Friedhofs- 
nutzerinnen und -nutzern sowie auch zwischen den Friedhofsnutzerinnen und -
nutzern werden durch die Friedhofssatzung definiert. Regeln und Gebote sind 
Teil dieser Satzung und zur Wahrung der Würde der Verstorbenen sowie im In- 
teresse der Trauernden unbedingt einzuhalten. Damit die Friedhöfe als ge- 
schützte und zugleich offene Räume erhalten werden können, sind nicht nur ge- 
genseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit, sondern auch konkrete Verhal- 
tensgrundregeln erforderlich. Denn neben der augenscheinlichen Gestaltung 
und dem Zustand der Friedhöfe wird ihr Wert auch durch den dort stattfindenden 
Umgang der Menschen untereinander definiert. 
 
In § 6 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist vorrangig das Verhalten auf dem 
Friedhof geregelt. Die hier aufgeführten Vorgaben können als Hausordnung der 
Kölner Friedhöfe verstanden werden.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 25   
Satzungsauszug (Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014): 
 
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof 
(Absatz 1 bis 2) 
 
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der 
Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhal- 
ten. 
 
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: 
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; a usgenommen hiervon sind 
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge 
mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die hiernach zugelassenen Fahr- 
zeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren, 
b) der Verkauf von Waren aller Art sowie das Anbiet en von Dienstleistungen ohne 
vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung 
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Be stattung störende Arbeiten 
auszuführen, 
d) Werbedruckschriften und sonstige Druckschriften,  die nicht dem Friedhofszweck 
entsprechen, zu verteilen, 
e) Abfall einzubringen oder Abfälle sowie Erdabraum  außerhalb der dafür bestimmten 
Stellen abzulegen sowie Fundament-, Grabstein- oder Einfassungsreste auf dem 
Friedhof zu belassen, 
f) nicht geräuschregulierte Maschinen und Geräte au f Grabstätten und Wegen ein- 
zusetzen, 
g) den Friedhof, seine Einrichtungen, seine Anlagen , Grabstätten oder ihre baulichen 
Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, 
h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehind ertenbegleithunde mitzu- 
führen, 
i) zu lärmen, zu spielen, zu joggen oder sonstige s portliche Aktivitäten mit oder ohne 
Sportgerät zu betreiben. 
j) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen ohne 
vorherige Genehmigung der Verwaltung, außer zu privaten Zwecken.  
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck 
des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. 
 
Im Hinblick auf den bereits mehrfach angesprochenen Wandel in der Bestat- 
tungs- und Trauerkultur und die vielfältigen Funktionen von Friedhöfen, die ne- 
ben den gebührenzahlenden Hinterbliebenen allen Friedhofsbesucherinnen und 
-besuchern zur Verfügung stehen, ist fraglich, ob die Vorgaben des § 6 der 
Friedhofssatzung noch den Maßstäben eines modernen und kundenorientierten 
Friedhofsträgers entsprechen. Außerdem werden regelmäßig verschiedene 
Einzelforderungen an die Friedhofsverwaltung Köln herangetragen, beispiels- 
weise das generelle Hundeverbot auf Friedhöfen aufzuheben oder das Befah- 
ren mit PKW grundsätzlich zuzulassen. 
 
3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 
 
Um die Wünsche und Bedürfnisse der Kölnerinnen und Kölner für die zukünfti- 
ge Ausrichtung und Gestaltung der 55 städtischen Friedhöfe im Stadtgebiet zu 
ermitteln, wurde im Zeitraum 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter Federführung 
des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öf- 
fentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 26   
 
 
 
 
In der Zeit vom 05. bis 15.05.2019 fanden Begehungen und Interviews auf den 
Friedhöfen unter verschiedenen Gesichtspunkten statt. Vertreterinnen und Ver- 
treter potentieller Nutzergruppen wurden befragt und es erfolgten darüber hin- 
aus Befragungen der Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor Ort. In einem 
zweiten Schritt wurde der Stadtgesellschaft im Zeitraum 12.06. bis 10.07.2019 
auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln (mitwirkungsportal-koeln.de) ein On- 
line-Dialog für die transparente Kommunikation zur Verfügung gestellt. Die 
während der Begehungen und Befragungen zuvor erarbeiteten Vorschläge und 
Anregungen wurden dort diskutiert sowie weitere Ideen eingebracht. Natürlich 
bestand auch die Möglichkeit, auf dem postalischen Weg, per E-Mail oder auch 
telefonisch an dem Beteiligungsverfahren teilzunehmen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 27   
Zusätzlich ist man im Rahmen einer Friedhofswoche mit zahlreichen Veranstal- 
tungen im Zeitraum 24.06.2019 bis 30.06.2019 in den direkten Dialog mit den 
Besucherinnen und Besuchern vor Ort auf den Friedhöfen getreten. Die Ergeb- 
nisse aus dem Online-Dialog, den Befragungen und persönlichen Gesprächen 
sowie in diesem Zusammenhang eingegangenen Zuschriften und Telefonaten 
wurden vom Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln aufbereitet und 
nach Auswertung durch den Arbeitskreis Friedhof am 30.09.2019 im Rahmen 
einer Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsverfahren im Wallraf-Richartz-
Museum der Öffentlichkeit präsentiert. 
 
Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der als Anlage 3 beige- 
fügten Gesamtdokumentation zu entnehmen. Auf Basis der ausgewerteten 
Rückmeldungen wurden vom Arbeitskreis Friedhof die nachfolgenden Hand- 
lungsempfehlungen für die vorab in dem Beteiligungsverfahren festgeschrie- 
benen Kategorien erarbeitet. 
 
3.6.2. Handlungsempfehlungen 
 
Vorweg ist festzuhalten, dass eine Änderung der bestehenden Friedhofssat- 
zung der Stadt Köln zur Realisierung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbe- 
teiligung nicht notwendig ist. 
 
Aktivität und Bewegung 
 
Aufgrund des deutlichen Votums gegen Bewegungsaktivitäten bleiben sportli- 
che Aktivitäten entsprechend der derzeitigen Satzungsregelung weiterhin voll- 
ständig untersagt. Auch leise Sportarten wie beispielsweise Yoga können durch 
entstehende Gruppendynamik und der hiermit verbundenen Außenwirkung dem 
grundsätzlichen Anspruch des Friedhofs als besonderen Ort der Ruhe entge- 
genstehen. Die Befürchtungen des oft artikulierten „Tür- und Toröffnens“ oder 
„Öffnens der Büchse der Pandora“ würden eventuell genährt. Auch die Diffe- 
renzierung zwischen leisen und anderen Sportarten birgt Konfliktpotential. Al- 
lerdings werden die in diesem Zusammenhang angesprochenen, meditativen 
Elemente bestimmter, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung genannter 
Sportarten, aufgegriffen und die Schaffung von besonderen, meditativen Ruhe- 
räumen auf den Friedhöfen angeregt. 
 
Aufenthalt und Begegnung 
 
In der Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich insbesondere der für die Befragungs- 
teilnehmerinnen und -teilnehmer maßgebliche Anspruch herauskristallisiert, den 
Friedhof als besonderen Ort der Ruhe und der Erholung zu erhalten. Dies war 
der grundsätzliche Maßstab für die Bewertung aller eingereichten Vorschläge 
und Anregungen. 
 
Um diesem besonderen Anspruch gerecht zu werden, ist das Mitführen von 
Hunden auf den städtischen Friedhöfen entsprechend der aktuellen Satzungs- 
regelung weiterhin grundsätzlich zu untersagen. Maßgeblich bei dieser Ent- 
scheidung ist sicherlich auch die Angst einiger Friedhofsbesucherinnen und 
-besucher vor Hunden.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 28   
Zudem ist die Kontrolle einer möglichen Anleinpflicht oder die Ahndung bei nicht 
entfernten Kothaufen über die weitläufigen Friedhofsflächen nicht möglich. Auch 
greifen Hunde in die besonderen, ökologischen Naturräume und auch Lebens- 
räume seltener Tierarten in den geschützten Friedhofsbereichen ein. 
 
Zu den in Rede stehenden Kinderspielbereichen auf den Friedhöfen ist alterna- 
tiv die Errichtung von Naturlehrpfaden, an denen die Kinder spielerisch an die 
Natur herangeführt werden, zu empfehlen. Hier bieten sich Kooperationen mit 
dem NABU oder dem BUND an. 
 
Die mögliche Errichtung eines Friedhofscafés wurde nicht grundsätzlich abge- 
lehnt. Eine Entscheidung muss im Einzelfall, basierend auf einem inhaltlichen 
und wirtschaftlichen Konzept einer möglichen Interessentin oder eines mögli- 
chen Interessenten, durch den Ausschuss für Umwelt und Grün unter Beteili- 
gung der zuständigen Bezirksvertretung getroffen werden. 
 
Zudem wird empfohlen, dem vielfach geäußerten Wunsch nach zusätzlich auf- 
zustellenden Bänken – gerne auch in Anordnung als Begegnungsplätze - 
nachzukommen. In diesem Zusammenhang wird auch pilotweise die Aufstel- 
lung eines Bücherschranks getestet. 
 
Information und Bildung 
 
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung oftmals als unzureichend be- 
zeichnete Ausschilderung einiger Friedhöfe war ebenso wie die Digitalisierung 
der Friedhöfe bereits vor Erstellung des Friedhofskonzeptes und Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung projektiert. Diese Aufgaben sind aufwendig sowie 
komplex und erfordern personelle Ressourcen. 
 
In Bezug auf Information und Bildung auf den städtischen Friedhöfen sind Ko- 
operationen und Patenschaften weiter zu initiieren und zu fördern. Neben der 
bereits angesprochenen, zusätzlichen Intensivierung der Zusammenarbeit mit 
den Naturschutzverbänden kommen auch Schulkooperationen in Betracht. Die 
städtischen Friedhöfe eignen sich besonders als außerschulische Lernorte 
beispielsweise für die Tier- und Pflanzenwelt oder für den Geschichtsunterricht 
und zur Heimatkunde. 
 
Kunst und Kultur 
 
Der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach vorgetragene Wunsch 
nach Erweiterung von kulturellen Veranstaltungen auf den Friedhöfen ist zu be- 
fürworten. In diesem Zusammenhang werden die städtischen Trauerhallen fort- 
an für friedhofsaffine und nicht kommerzielle Einzelveranstaltungen wie bei- 
spielsweise entsprechende Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen unentgelt- 
lich zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Kulturan- 
gebote den Besucherinnen und Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt 
werden.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 29   
Natur und Umwelt 
 
Der Natur- und Artenschutz auf den städtischen Friedhöfen ist eine herausra- 
gende Funktion und auch Aufgabe für diese ökologisch wertvollen Flächen in 
der Stadt Köln. Die Bedeutung der auf den Friedhöfen einzigartigen Bedingun- 
gen für eine vielseitige Tier- und Pflanzenwelt im Kölner Stadtgebiet wurde 
durch zahlreiche Beiträge in der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals besonders 
herausgestellt. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Arbeitskreis Friedhof für 
weitere und intensive Projekte mit den bereits angesprochenen Naturschutzver- 
bänden und in Eigenregie entsprechend Gliederungsziffer 3.4 dieses Konzeptes 
aus. 
 
Sicherheit und Ordnung 
 
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mehrfach genannte Forderung 
nach einer verstärkten Kontrolle auf den städtischen Friedhöfen ist grundsätz- 
lich nachvollziehbar. Eine wirkungsvolle Bewachung der stadtweit 55 Friedhöfe 
mit einer Gesamtfläche von mehr als 480 Hektar wäre aber auch mit verstärk- 
tem Personal- und somit auch Finanzeinsatz schlichtweg nicht möglich. Daher 
werden die Bemühungen verstärkt, ehrenamtliche Friedhofspatinnen und 
Friedhofspaten zu gewinnen, um eine Präsenz auf den Friedhöfen zu erhöhen. 
 
Trauer und Bestattung 
 
Vordergründig bleibt der Friedhof für viele Besucherinnen und Besucher ein Ort 
der Ruhe und der Trauer. In diesem Zusammenhang haben der Erhalt und die 
Pflege von Grabstätten weiterhin die zentrale Bedeutung, der mit dem vielseiti- 
gen Grabangebot in Köln Rechnung getragen wird. 
 
Dem in der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach geäußerten Wunsch nach Er- 
richtung von Trost- und Trauerpfaden oder -mauern wird eine besondere Be- 
deutung beigemessen, da den Friedhöfen unabhängig von den dort angelegten 
Grabstätten auch im Allgemeinen die wichtige Aufgabe der Trauerbewältigung 
obliegt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden bereits umfängliche 
Konzeptideen zur Errichtung von Trauer- und Trosträumen eingereicht, deren 
mögliche Realisierung als Pilotprojekt der Arbeitskreis Friedhof überprüfen wird. 
 
Sonstiges 
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mehrfach die Sorge vorgetra- 
gen, Friedhofsflächen separieren und als Bauland veräußern zu wollen. Zudem 
wurden Vermutungen geäußert, durch alternative Nutzungen von Friedhöfen 
städtische Parkanlagen zu ersetzen, damit diese wiederum als attraktives Bau- 
land zur Verfügung gestellt werden können. 
 
Der Arbeitskreis Friedhof hat sich zum Ziel gesetzt, die 55 städtischen Friedhö- 
fe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend zur 
Urnenbestattung rückläufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines 
Friedhofs mit seinen vielfältigen Aufgaben und zahlreichen Funktionen entge- 
genzusetzen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 30   
4. Ausblick 
 
Insbesondere die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Nutzungswün- 
sche stellen heraus, dass die städtischen Friedhöfe als Orte der Ruhe, der Be- 
sinnung sowie der Trauer und auch als ökologische Nischenräume besondere 
Rückzugsgebiete in dieser Stadt sind. 
 
Um diesen einzigartigen Mehrwert für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhalten 
und zu fördern, werden in den kommenden fünf Jahren verschiedene Projekte 
auf Basis dieses Konzeptes umgesetzt. Voraussetzung hierfür ist eine gesi- 
cherte Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen. Die Friedhofsverwaltung 
wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis Friedhof die Kommunikation mit den 
Menschen in Köln fortführen und einmal im Jahr zu einem Friedhofstag einla- 
den, in dessen Rahmen der aktuelle Stand der Umsetzungen präsentiert und 
die Entwicklung auch diskutiert wird. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlagen 1a/b - Positionspapiere des Deutschen Städtetages 
Anlage 2 - Übersicht und Informationen über die 55 städtischen Friedhöfe 
Anlage 3 - Gesamtdokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3643/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.10.2019
Erstellt
17.10.2019 15:12