3643/2019
Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"
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Beschlussvorlage Ausschuss
4574 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 3643/2019 Freigabedatum 22.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die Ergebnisse der von ihm am 21.03.2019 beschlosse- nen Öffentlichkeitsbeteiligung (Session-Vorlage Nr. 0494/2019) zur Kenntnis. Er beschließt das so ergänzte Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“. Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in dem Konzept dargelegten Maßnahmen und Projekte nach gesicherter Finanzierung umzusetzen. Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat am 21.03.2019 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt den aktuellen Entwurf des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ des Arbeitskreises Friedhof (Anlage 2) zur Kenntnis. Zur Fortschrei- bung und Fertigstellung des Konzeptes ist hinsichtlich der aktuellen Nutzungswünsche der Friedhofsbesucherinnen und -besucher eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung zur zukünfti- gen Ausrichtung der städtischen Friedhöfe in Köln vorgesehen. 2. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß Anlage 1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf Basis des in der Anlage 3 bei- gefügten Beteiligungskonzeptes. Die Ergebnisse werden in das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ aufgenommen. Das so ergänzte Konzept wird dem Ausschuss für Umwelt und Grün voraussichtlich im 4. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Dementsprechend wurde im Zeitraum 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter Federführung des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln die oben genannte, systematische Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In der Zeit vom 05. bis 15.05.2019 fanden Begehungen und Interviews auf den Friedhöfen unter ver- schiedenen Gesichtspunkten statt. Vertreterinnen und Vertreter potentieller Nutzergruppen wurden befragt und es erfolgten darüber hinaus Befragungen der Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor Ort. In einem zweiten Schritt wurde der Stadtgesellschaft im Zeitraum 12.06. bis 10.07.2019 auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln (mitwirkungsportal-koeln.de) ein Online-Dialog für die transparente Kommunikation zur Verfügung gestellt. Die während der Begehungen und Befragungen zuvor erar- beiteten Vorschläge und Anregungen wurden dort diskutiert sowie weitere Ideen eingebracht. Natür- lich bestand auch die Möglichkeit, auf dem postalischen Weg, per E-Mail oder auch telefonisch an dem Beteiligungsverfahren teilzunehmen. Zusätzlich ist die Verwaltung im Rahmen einer Friedhofs- woche mit zahlreichen Veranstaltungen im Zeitraum 24.06.2019 bis 30.06.2019 in den direkten Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern vor Ort auf den Friedhöfen getreten. Die Ergebnisse aus dem Online-Dialog, den Befragungen und persönlichen Gesprächen sowie in diesem Zusammenhang eingegangen Zuschriften und Telefonaten wurden vom Büro für Öffentlich- keitsbeteiligung der Stadt Köln aufbereitet und anschließend vom Arbeitskreis Friedhof ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ (Anlage A) übernommen. Eine Änderung der aktuell gültigen Friedhofssatzung ist zur Realisierung des Konzeptes nicht not- wendig. Am 30.09.2019 wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Auswertung durch den Arbeitskreis Friedhof im Wallraf-Richartz-Museum der Öffentlichkeit präsentiert. Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist festzustellen, dass die Kölnerinnen und Kölner in den städtischen Friedhöfen besondere Orte der Ruhe, der Besinnung sowie der Trauer sehen. Sie werden aber auch als ökologische Nischenräume und besondere Rückzugsgebiete in dieser Stadt wahrgenommen. 3 Um diesen einzigartigen Mehrwert für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhalten und zu fördern, werden in den kommenden fünf Jahren verschiedene Projekte auf Basis dieses Konzeptes umgesetzt. Vo- raussetzung hierfür ist eine gesicherte Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen. Die Friedhofs- verwaltung wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis Friedhof die Kommunikation mit den Menschen in Köln fortführen und einmal im Jahr zu einem Friedhofstag einladen, in dessen Rahmen der aktuelle Stand der Umsetzungen präsentiert und die Entwicklung auch diskutiert wird.
Anlage 2 von Anlage A - Informationen zu den städtischen Friedhöfen
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Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 1 von 57
Übersicht über die städtischen Friedhöfe
Bocklemünd Grevenbroicher Straße 50829 Köln
Brück Lehmbacher Weg 51109 Köln
Brück Hovenstraße 51109 Köln
Chorweriler Thujaweg 50765 Köln
Dellbrück Thurner Straße 51069 Köln
Deutz Rolshover Kirchweg 51105 Köln
Dünnwald Goffineweg 51069 Köln
Eil Frankfurter Straße 51145 Köln
Ensen Kölner Straße 51149 Köln
Esch Frohnhofstraße 50765 Köln
Flittard Hubertusstraße 51061 Köln
Fühlingen Kriegerhofstraße 50769 Köln
Godorf Immendorfer Str. 50997 Köln
Holweide Burgwiesenstraße 51067 Köln
Immendorf Immendorfer Hauptstr. 50997 Köln
Junkersdorf Statthalterhofweg 50858 Köln
Kalk Kratzweg 1 51109 Köln
Langel Schrogenweg 51143 Köln
Leidenhausen Schubertstraße 51145 Köln
Libur Stockumer Weg 51147 Köln
Longerich Alexander-Petoefi-Platz 50739 Köln
Lövenich Am Heidenstamm 50859 Köln
Melatenfriedhof Aachener Straße 204 50931 Köln
Merkenich Jungbluthstraße 50769 Köln
Meschenich Trenkebergstr. 50997 Köln
Mülheim Frankfurter Straße 51103 Köln
Müngersdorf Kirchenhof 50933 Köln
Niederzündorf Burgweg 51143 Köln
Niehl Feldgärtenstraße 50735 Köln
Nordfriedhof Pallenbergstraße 50737 Köln
Oberzündorf St. Martinstraße 51143 Köln
Ostfriedhof Dellbrücker Mauspfad 51069 Köln
Pesch Birkenweg 50767 Köln
Porz Alfred-Nobel-Straße 51145 Köln
Rath Fockerweg 51107 Köln
Rheinkassel Alte Römerstraße 50769 Köln
Rodenkirchen alt Frankstr. 50996 Köln
Rodenkirchen neu Sürther Str. 50996 Köln
Rondorf Giesdorfer Str. 50997 Köln
Schönrather Hof Haslacher Weg 51063 Köln
Stammheim alt Scharffensteinstraße 51061 Köln
Stammheim neu Stammheimer Ring 51061 Köln
Steinneuerhof Kapellenstr. 50997 Köln
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 2 von 57
Südfriedhof Höninger Platz 25 50969 Köln
Sürth Kölnstr. 50999 Köln
Thenhoven Heinrich-Latz-Straße 50769 Köln
Urbach Mühlenweg 51145 Köln
Volkhoven-Weiler Damiansweg 50765 Köln
Wahn Frankfurter Straße 51147 Köln
Weiden alt Gartenweg 50859 Köln
Weiden neu Albert-Kindle-Straße 50859 Köln
Weiß Weißer Hauptstr. 50999 Köln
Westfriedhof Venloer Straße 1132 50829 Köln
Westhoven Paulstraße 51149 Köln
Widdersdorf alt Turmgasse 50859 Köln
Widdersdorf neu Hauptstraße 50859 Köln
Worringen Hackhauser Weg 50769 Köln
Weitere Informationen:
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/friedhoefe/
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 3 von 57
Bocklemünd
Grevenbroicher Straße, 50829 Köln
Der Bocklemünder Friedhof ist sowohl über die Grevenbroicher Straße als auch über die Men-
genicher Straße zugänglich.
Auf einen Blick:
Größe: 18.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.320
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 47 Quadratmeter, 25 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 4 von 57
Brück, Hovenstraße
Hovenstraße, 51109 Köln
Bereits 1882 fand die Gründung des Ortsfriedhofes statt. Das Grundstück hierfür hatte der
Brücker Gutsbesitzer Carl Theodor Hoven der Bürgermeisterei Merheim geschenkt.
Der Friedhof öffnet sich von der Hovenstraße aus über den Hauptweg.
Auf einen Blick:
Größe: 9.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 970
Grabarten: Wahlgräber
Besonderheiten: Kriegsgräber
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 5 von 57
Brück, Lehmbacher Weg
Lehmbacher Weg, 51109 Köln
Der Friedhof öffnet sich vom Lehmbacher Weg in östlicher Richtung und ist auf 31 Flure hin
angelegt. Die hochzahligen Flure liegen zum Lehmbacher Weg hin.
Er wurde im November 1972 eröffnet.
Auf einen Blick:
Größe: 107.200 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 7.520
Grabarten: Wahlgräber, anonyme Grabstätten, Urnenwahlgräber, Gräber für Tot- und Fehl-
geborene
Angaben zur Trauerhalle: 92 Quadratmeter, 30 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 6 von 57
Chorweiler
Thujaweg, 50765 Köln
Mit der Schaffung der “Neuen Stadt” und der Anlage von Chorweiler wurde auch ein neuer
Friedhof geplant, der im Oktober 1966 eröffnete.
Der Friedhof ist erreichbar über den Thujaweg und umfasst auf großer Grundfläche zwölf Flu-
re, die in rechteckiger Weise angelegt sind.
Auf einen Blick:
Größe: 111.200 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 4.160
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 185 Quadratmeter, 55 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 7 von 57
Dellbrück
Thurner Straße, 51069 Köln
Der Friedhof an der Thurner Straße wurde 1888 von den Gemeinden Thurn und Strunden er-
richtet.
Die ältesten Flure werden gebildet von Flur eins bis Flur fünf, was auch anhand der geringeren
Breite im Grundriss sichtbar wird. Die Flure sechs bis zwölf kamen in den 1960er Jahren hin-
zu.
Auf einen Blick:
Größe: 20.400 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.990
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: offene Aussegnungshalle, 125 Quadratmeter, keine Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 8 von 57
Deutz
Rolshover Kirchweg, 51105 Köln
Der ungefähr fünf Hektar umfassende Friedhof ersetzte ab dem 9. Mai 1896 den alten Fried-
hof. Dieser befindet sich gegenüber dem Deutz-Kalker Bad, in der Nähe der Kölnarena.
Der Friedhof öffnet sich über den Rolshover Kirchweg mit einem Rondell
Auf einen Blick:
Größe: 254.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 14.600
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 175 Quadratmeter, 50 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 9 von 57
Dünnwald
Goffineweg, 51069 Köln
Der Dünnwalder Friedhof öffnet sich mit seinen ältesten Teilen vom Holzweg aus, der aus den
Fluren 1 bis 16 besteht.
Die Breite des alten Teiles ist über die gewachsene Friedhofshecke am Holzweg erkennbar.
Die weiteren Flure 16 bis 36 kamen in den 1960er Jahren hinzu.
Vom konkav geschwungenen, im Backsteinverbund angelegten Hauptportal des Holzweges
läuft der Weg auf das Hochkreuz zu.
An seinem Ende sind auf der linken Seite die Grabstätten der Gefallenen des 1. Weltkrieges
gelegen.
Rechts vom Hauptweg liegt die alte Trauerhalle, deren Zugang an die Opfer des 2. Weltkrie-
ges erinnert.
Auf einen Blick:
Größe: 123.500 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 11.110
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 96 Quadratmeter, 50 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 10 von 57
Eil
Frankfurter Straße, 51145 Köln
Der Friedhof öffnet sich von der Frankfurter Straße aus auf das Hochkreuz hin und ist breit
gelagert, auf rechteckigem Grundriss, parallel zur Frankfurter Straße in Hanglage angelegt.
Durch eine eindrucksvolle Heckengliederung werden die einzelnen Grabstätten und Flure be-
nannt.
Der Friedhof wurde ungefähr 1850 eröffnet - die erste Bestattung ist 1856 genannt - und
gliedert sich heute in elf Flure.
Auf einen Blick:
Größe: 8.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 930
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 28 Quadratmeter, 6 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 11 von 57
Ensen
Kölner Straße, 51149 Köln
Der Friedhof wurde 1862 angelegt. Er öffnet sich von der Kölner Straße aus in nordöstlicher
Richtung.
Auf einen Blick:
Größe: 13.100 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 2.000
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 73 Quadratmeter, 25 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 12 von 57
Esch
Frohnhofstraße, 50765 Köln
Bei dem Friedhof in Esch handelt es sich um eine Begräbnisstätte mittelalterlichen Ursprungs,
die 1862 an die Zivilgemeinde - damals Sinnersdorf - übergeben wurde.
Auf einen Blick:
Größe: 13.200 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.400
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 63 Quadratmeter, 20 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 13 von 57
Flittard
Hubertusstraße, 51061 Köln
Mit dem Bau der Hubertuskirche im 12. Jahrhundert entstand auch der Kirchhof. Die barocken
Grabkreuze, die um die Kirche herum angeordnet sind, legen ein beredtes Zeugnis der Ge-
schichte Flittards ab. Der Friedhof nahm bis zum Jahre 1885 auch die Verstorbenen aus Un-
terstammheim auf. Ab diesem Zeitpunkt ließ die Bürgermeisterei Merheim in Stammheim
einen katholischen Friedhof anlegen.
Der heutige Friedhof wurde im Jahr 1901 eröffnet. In den Jahren 1941 und 1951 wurde der
alte Pfarrfriedhof südlich und nördlich der Kirche unter Verwendung der historischen Stein-
kreuze neu gestaltet. Danach kam der größte Teil des heutigen Friedhofs hinzu. Der tiefer
liegende Teil trägt die alte Flurbezeichnung “In der Aue”, da der frühere Name der Hubertus-
straße “In der Aue” war. Heute umfasst er 26 Flure und ist mit seinem großen Baumbestand
ein eindrucksvoll begrünter Kirchhof.
Der Friedhof öffnet sich von der Hubertusstraße aus.
Auf einen Blick:
Größe: 60.700 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 5.590
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 102 Quadratmeter, 30 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 14 von 57
Fühlingen
Kriegerhofstraße, 50769 Köln
Der kommunale Friedhof von Fühlingen wurde ungefähr 1860 eröffnet. Er weist, was den al-
ten Grabdenkmalbestand anbetrifft, zahlreiche Grabanlagen aus dem Zeitraum 1880 bis 1930
auf.
Auf einen Blick:
Größe: 11.200 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 890
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 90 Quadratmeter, 12 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 15 von 57
Godorf
Immendorfer Straße, 50997 Köln
Der Friedhof öffnet sich von der Immendorfer Straße mit einer achsensymmetrisch angelegten
Allee, die an ihrem Ende auf die Trauerhalle hinführt und an deren westlichem Ende in halb-
kreisförmiger Anlage an die Gefallenen des 2. Weltkrieges erinnert wird.
Auf einen Blick:
Größe: 6.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 820
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 27 Quadratmeter, 12 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 16 von 57
Holweide
Burgwiesenstraße, 51067 Köln
Der Holweider Ortsfriedhof liegt an der Burgwiesenstraße.
Er ist im Jahre 1907 unter Verwaltung der Bürgermeisterei Merheim angelegt worden und
eröffnete Allerheiligen gleichen Jahres.
Auf einen Blick:
Größe: 21.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 2.020
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 38 Quadratmeter, 20 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 17 von 57
Junkersdorf
Statthalterhofweg, 50858 Köln
Im Zugang des Junkersdorfer Friedhofs erinnert am Parkplatz ein Gedenkstein an Professor
Dr. Wilhelm Schneider-Clauß (1862-1949).
Zwei Grielächer tragen das Kölner Stadtwappen und vermitteln in den Spruch „Herr ich danke
dir, für das, was du mir gabst“. Professor Schneider-Clauß war ein bedeutender Kölner Mund-
artautor.
Vom Statthalterhofweg aus leitet der mittige Weg auf ein filigranes Hochkreuz hin, das die
Inschrift hat: “Rette deine Seele! Zur Erinnerung an die Heilige Mission von 19. - 26. Juni
1892”. Das Kreuz wurde von der alten Pankratiuskirche auf den 1951 zusammen mit der
Trauerhalle angelegten neuen Junkersdorfer Friedhof übertragen.
Die erste Bestattung erfolgt am 10. Oktober 1952.
Auf einen Blick:
Größe: 25.100 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 2.240
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 77 Quadratmeter, 15 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 18 von 57
Kalk
Kratzweg 1, 51109 Köln
Der Kalker Friedhof öffnet sich vom Kratzweg aus. Axial zum Hauptportal tritt die Grabstätte
des Kommerzienrats Josef Bardenheuer (1837-1914) auffällig hervor.
Das Friedhofsgrundstück wurde von ihm zur Verfügung gestellt, nachdem der alte Kalker
Friedhof an der Kapellenstraße aufgelassen wurde. So kommt es, dass der Kalker Friedhof in
Merheim gelegen ist.
Eröffnet wurde er am 3. November 1904; die nordöstlichen Flure kamen in den 1960er Jahren
dazu.
Auf einen Blick:
Größe: 154.500 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 13.060
Grabarten: Wahlgräber, Pflegefreie Grabkammern, Pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 164 Quadratmeter, 65 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 19 von 57
Langel
Schrogenweg, 51143 Köln
Der Friedhof öffnet sich vom Schrogenweg in rechteckiger Form und verfügt über zwölf Flure.
Er wurde in den 1960er Jahren eröffnet.
Am Ende des Hauptweges liegt die Trauerhalle. Sie fasst etwa 25 Personen. Linker Hand wird
sie von einem Hochkreuz aus Granit flankiert.
Auf einen Blick:
Größe: 8.600 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 980
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 60 Quadratmeter, 20 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 20 von 57
Leidenhausen
Schubertstraße, 51145 Köln
Der Friedhof öffnet sich über mehrere Eingänge von der Schubertstraße aus. Er wurde in den
1960er Jahren für die Porzer Bevölkerung als Zentralfriedhof angelegt.
Er ist als Parkfriedhof mit vielen grenzziehenden Hecken ausgebildet und weitet sich nach
Osten zur Wahner Heide hin.
Auf einen Blick:
Größe: 146.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 7.700
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 291 Quadratmeter, 120 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 21 von 57
Libur
Stockumer Weg, 51147 Köln
Libur verfügt über zwei Friedhöfe: den alten an der Nordseite der Kirche Sankt Margarethen
sowie den in den 1960er Jahren angelegten Friedhof am Stockumer Weg.
Die Trauerhalle des neuen Friedhofs stammt aus den 1960er Jahren und fasst circa 30 Perso-
nen. Der Friedhof ist auf insgesamt elf Flure ausgerichtet, wobei lediglich die Flure eins bis
drei belegt sind.
Auf einen Blick:
Größe: 4.200 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 330
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 60 Quadratmeter, 20 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 22 von 57
Longerich
Alexander-Petoefi-Platz, 50739 Köln
Der Eingang zum heutigen Friedhof erfolgt über den Alexander-Petoefi-Platz.
Der Friedhof wurde 1900 angelegt. Die ältesten Teile werden gebildet von Flur eins, zwei,
sieben und neun. Ursprünglich waren sie über den Heckweg erreichbar, der über ein Rondell
den Zugang bildete.
Auf einen Blick:
Größe: 85.400 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 5.450
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 93 Quadratmeter, 50 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 23 von 57
Lövenich
Am Heidstamm, 50859 Köln
Seit Jahrhunderten lag der Friedhof von Lövenich an der katholischen Kirche Sankt Severin.
Im 19. Jahrhundert ergab sich ein langer Rechtstreit über die Eigentümerfrage, der damit
endete, dass der Friedhof von Lövenich im Bereich Weidens angelegt wurde.
Mit der Eigenständigkeitsbestrebung von Weiden geht einher, dass 1921 der alte Lövenicher
Friedhof geschaffen wurde.
Der Friedhof ist von Süden über die Straße Am Heidstamm aus erreichbar.
Auf einen Blick:
Größe: 10.400 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.170
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 39 Quadratmeter, 10 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 24 von 57
Melaten
Aachener Straße 204, 50931 Köln
Auf kaiserliche Anordnung hin wurde in Kölns französischer Zeit im Jahre 1804 ein "Dekret
über die Begräbnisse“ für die Stadt Köln erlassen. Demnach wurden Beerdigungen innerhalb
der mittelalterlichen Stadt untersagt. Weiterhin wurde der katholischen Kirche das Beerdi-
gungsrecht genommen und der Zivilgemeinde überantwortet.
Bei der Suche nach einem geeigneten Platz war der Kölner Universalgelehrte Franz Ferdinand
Wallraf behilflich, der nicht nur den Idealen der Aufklärung offen gegenüberstand, sondern
auch in der Stadtgemeinde eine unbestrittene Autorität darstellte.
Angelegt wurde der erste Kölner Zentralfriedhof auf dem ehemaligen Areal des alten "Lepro-
senheim“, das in Köln den Namen "Maladen“ führte. Hieraus entwickelte sich die Friedhofsbe-
zeichnung "Melaten“.
In diesem Jahr feiern wir das 200-jährige Bestehen dieses altehrwürdigen Friedhofs. Entde-
cken Sie die Vielfalt von Melaten.
Auf einen Blick:
Größe: 435.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 55.540
Grabarten: Wahlgräber, Pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 257 Quadratmeter, 60 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 25 von 57
Merkenich
Jungbluthstraße, 50769 Köln
Der alte Kirchhof erstreckte sich um die Kirche Sankt Brictius.
Bereits im Jahre 1867 hatte Caspar Derichs, „Gutsbesitzer und Ackerwirth zu Merkenich ein
Grundstück zu einem neuen Kirchhofe für Merkenich“ (Nachricht im Historischen Archiv der
Stadt Köln) geschenkt. Wenngleich vom Kirchhof gesprochen wird, handelt es sich um den bis
heute genutzten Kommunalfriedhof an der Jungbluthstraße.
Der Friedhof stellt sich als eine regelmäßig gegliederte Anlage dar, die mit ihrer originalen
Einfriedung an der Jungbluthstraße die alte Breite des Friedhofs angibt. Er dürfte um 1870
erstmalig belegt worden sein. Er öffnet sich in rechtwinklig geordneter Form von der Jung-
bluthstraße aus mit einem Hauptkreuz zur Grabstätte der Priester in nordsüdlicher Richtung.
Ursprünglich umfasste er lediglich die Flure 1 bis 6 sowie 8. In den 1960er Jahren kamen
dann die Flure 7 sowie 9 bis 11 hinzu.
Auf einen Blick:
Größe: 7.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 820
Grabarten: Wahlgräber
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 26 von 57
Meschenich
Trenkebergstraße, 50997 Köln
Die den Mittelweg beendende Trauerhalle - zwischen Flur zwei und drei - datiert aus den
1950er Jahren.
An ihren Seitenwänden, aber auch an der Ostwand der Friedhofsmauer befinden sich kunst-
historisch bedeutende Kreuze aus dem 16. bis 18. Jahrhundert, die vom ehemaligen Kirchhof
Sankt Blasien stammen.
Auf einen Blick:
Größe: 4.600 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 790
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 27 Quadratmeter, 12 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 27 von 57
Mülheim
Frankfurter Sraße, 51103 Köln
Der Friedhof öffnet sich in einer weiten Allee mit den Fluren A bis D auf die Trauerhalle der
1960er Jahre hin. Diese bietet Platz für ungefähr 40 Personen.
Der Friedhof wurde am 30. September 1904 eröffnet.
Auf einen Blick:
Größe: 199.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 14.090
Grabarten: Wahlgräber, Pflegefreie Grabkammern, Pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 163 Quadratmeter, 50 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 28 von 57
Müngersdorf
Kirchenhof, 50933 Köln
In der Sitzung vom 29. September 1870 beschloss der Gemeinderat von Müngersdorf die „An-
lage eines neuen Kirchhofes“ auf dem Gelände zwischen der Aachener Straße und dem Eis-
weiher der „Brauerei Schmitz“.
Ein Grundstück wurde von dem Landwirt H. Zimmermann erworben. Die Geschwister Päffgen
stifteten das Hauptkreuz, das 1873 in der Mitte des Kirchhofes errichtet wurde. Als erster
wurde Wilhelm Denhoven am 10. Juli 1874 beerdigt (Flur 2).
Erweiterungen im Norden erfolgten 1949 und im Süden 1953, wobei das Hauptkreuz auf die
jetzige Stelle versetzt wurde. Eine weitere Vergrößerung wurde Mitte der 1960er Jahre vorge-
nommen.
Dank zahlreichender Spenden und einem Zuschuss der Stadt Köln wurde 1961 die vom Bür-
gerverein erbaute Trauerhalle eingeweiht und der Obhut der Friedhofsverwaltung übergeben.
Auf einen Blick:
Größe: 10.500 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.370
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 31 Quadratmeter, 12 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 29 von 57
Niederzündorf
Burgweg, 51143 Köln
Der Friedhof von Niederzündorf befindet sich zwischen der alten romanischen Michaeliskirche
(aus dem 12. Jahrhun-dert, Chor 17. Jahrhundert) und der neogotischen Kirche Sankt Maria
Geburt (1895-1897).
Der typische Ortsfriedhof, der kontinuierlich bis in unsere Zeit belegt wurde, erstreckt sich
über insgesamt sechs Flure und öffnet sich vom Burgweg aus.
Auf einen Blick:
Größe: 5.700 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 500
Grabarten: Wahlgräber
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 30 von 57
Niehl
Feldgärtenstraße, 50735 Köln
Sehenswert sind in der Trauerhalle die Glasfenster aus den 1960er Jahren, wo Nägel, der un-
teilbare Rock, das Kreuz, die Dornenkrone und die Lanze mit dem Schwamm die Passion
Christi in Erinnerung rufen. Die Nordwand schließt mit einem parabelförmigen Bild der Eins-
werdung.
Der Niehler Friedhof wurde mit seinen ältesten Fluren 1868 eröffnet. Dem Hauptweg sind die-
se Flure zwei bis vier symmetrisch zugeordnet, die hinter der Trauerhalle beginnen.
Auf einen Blick:
Größe: 50.100 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 7.430
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 156 Quadratmeter, 30 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 31 von 57
Nordfriedhof
Pallenbergstraße, 50737 Köln
Mit dem Nordfriedhof beschloss die Stadtverordnetenver-
sammlung 1895 einen "Entlastungsfriedhof" für Melaten. Grünplanerisch wurde er von A. Ko-
wallek übernommen und konnte bereits am 18. Mai 1896 in Dienst gestellt werden.
Es handelt es sich um einen landschaftlich angelegten "Parkfriedhof", mit einer deutlichen
Mittelachse vom Haupteingang ausgehend. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden Erweiterun-
gen zur Pallenbergstraße hin vorgenommen.
Auf einen Blick:
Größe: 479.100 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 44.550
Grabarten: Wahlgräber, anonyme Urnengräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Ur-
nengräber, Urnenwahlgräber, Tot- und Fehlgeburten
Angaben zur Trauerhalle: 242 Quadratmeter, 80 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 32 von 57
Oberzündorf neu
Sankt Martinstraße, 51143 Köln
Der alte Ortsfriedhof von Oberzündorf ist erreichbar über die Sankt Martinstraße.
In idyllischer Weise öffnet sich der Friedhof auf die alte Kirche Sankt Martinus (Turm 12. Jahr-
hundert, Saalkirche um 1780) hin, die die typische Kirchhofslandschaft prägt. Er wird bis in
unsere Zeit genutzt.
Auf einen Blick:
Größe: 11.500 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.200
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 65 Quadratmeter, 35 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 33 von 57
Ostfriedhof
Dellbrücker Mauspfad, 51069 Köln
Infolge des Platzmangels auf den Ortsfriedhöfen im Rechtsrheinischen legte die Stadt Köln im
Jahre 1946 den Ostfriedhof an.
Am 1. Juli 1948 fand die Einweihung statt. Ab November 1955 konnte die Trauerhalle genutzt
werden. Sie bietet Platz für circa 50 Personen.
Der Friedhof öffnet sich vom Dellbrücker Mauspfad aus mit einem weiten Weg auf das Hoch-
kreuz hin, zu dessen linker Seite die Trauerhalle liegt.
Er ist in den hinteren Teilen, östlich mit Halbkreisen angelegt und verfügt über 55 Flure.
Auf einen Blick:
Größe: 580.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 18.810
Grabarten: Baumgrabstätten, Pflegefreie Grabkammern, Pflegefreie Urnengräber, Wahlgrä-
ber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 83 Quadratmeter, 70 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 34 von 57
Pesch
Birkenweg, 50767 Köln
Der Friedhof öffnet sich über den Birkenweg auf eine kleine Abschiedshalle hin. Er wurde mit
dem Werden von Pesch in den 1960er Jahren angelegt. Zugleich wurden auch alte Grabstät-
ten von den Friedhöfen in Longerich und Esch auf diesen Friedhof verlagert.
Auf einen Blick:
Größe: 5.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 550
Grabarten: Wahlgräber
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 35 von 57
Porz
Alfred-Nobel-Straße, 51145 Köln
Der Porzer Friedhof wurde als kommunaler Friedhof Ende des 19. Jahrhunderts angelegt.
Die ältesten Teile des Friedhofs datieren aus dem späten 19. Jahrhundert. Sie liegen rechts
zwischen den Fluren 4 und 8 zu Beginn des Hauptweges, der sich auf die Trauerhalle hin er-
schließt.
Die neuen Flure führen die Ziffern 8 bis 34.
Auf einen Blick:
Größe: 31.600 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 4.330
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 77 Quadratmeter, 30 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 36 von 57
Rath
Fockerweg, 51107 Köln
Der älteste Teil des Friedhofs wird gebildet von den Fluren 1 bis 4. Der Grundriss ist im östli-
chen Bereich leicht geschrägt, da "die Fock", als Wasserarm, erst 1953 zugeschüttet wurde
und das Gelände freigab.
Auf einen Blick:
Größe: 53.100 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 5.130
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 61 Quadratmeter, 38 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 37 von 57
Rheinkassel
Alte Römerstraße, 50769 Köln
Der Friedhof ersetzte den alten Kirchhof an der Sankt Amandus Kirche und wurde 1849 eröff-
net.
Die ältesten Flure (eins bis sieben) liegen entlang des Hauptweges. Nach 1970 kam die Flur
zehn hinzu.
Auf einen Blick:
Größe: 6.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 740
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 30 Quadratmeter, Vordach ohne Sitzgelegenheit
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 38 von 57
Rodenkirchen alt
Frankstraße, 50996 Köln
Der Alte Friedhof Rodenkirchen liegt nördlich der Frankstraße und wurde 1854 eröffnet. Ange-
legt ist er in einer klaren rechtwinkeligen Wegeform, wobei die Hauptachse von Süden nach
Norden auf das konkav geschwungene Mahnmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege zu-
geführt ist.
Alter und junger Baumbestand machen ihn nahe der Rodenkirchener Rheinbrücke zu einem
besinnlichen Platz stillen Gedenkens.
Auf einen Blick:
Größe: 8.600 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.690
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 36 Quadratmeter, 12 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 39 von 57
Rodenkirchen neu
Sürther Straße, 50996 Köln
Der Friedhof öffnet sich von der Sürther Straße aus über einen Hauptweg zum Hockkreuz. Er
wurde mit den älteren, der Sürther Straße zugewandten Teilen 1941 angelegt.
Auf einen Blick:
Größe: 51.500 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 5.770
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 173 Quadratmeter, 60 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 40 von 57
Rondorf
Giesdorfer Straße, 50997 Köln
Der Friedhof liegt weit ab der Ortschaft Rondorf und wurde als Kommunalfriedhof 1915 in
Nutzung genommen. Ähnlich dem Godorfer Friedhof wurde der älteste Teil rechteckig ange-
legt und am Hochkreuz mit einem baumbestandenen Rondell zentriert.
Auch hier ist es der Kommunalbaumeister Quebe, der für die klar geordnete Anlage verant-
wortlich zeigt. Ab 1935 wurde der Friedhof um das südlich des heutigen Hochkreuzes liegende
Areal erweitert.
Auf einen Blick:
Größe: 6.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 970
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 27 Quadratmeter, 12 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 41 von 57
Schönrather Hof
Haslacher Weg, 51063 Köln
Der Friedhof wurde als parkähnlicher Friedhof geplant und angelegt. Er diente als Entlastungs-
friedhof für die bestehenden Mülheimer Friedhöfe und wurde im September 1967 eröffnet.
Der Zugang erfolgt über den Haslacher Weg.
Auf einen Blick:
Größe: 154.300 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 9.710
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 195 Quadratmeter, 90 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 42 von 57
Stammheim alt
Scharffensteinstraße, 51061 Köln
Der im Jahre 1888 eröffnete Friedhof öffnet sich von der Scharfensteinstraße aus. Zum alten
Gundrissbild gehören die Flure eins bis vier.
Von der Scharfensteinstraße, wo sich die alte schmiedeeiserne Toranlage erhalten hat und die
Breite der ersten Friedhofsfläche erkennbar macht, zieht sich der mittlere Weg auf das Hoch-
kreuz hin.
Auf einen Blick:
Größe: 8.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 950
Grabarten: Wahlgräber
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 43 von 57
Stammheim neu
Stammheimer Ring, 51061 Köln
Der Friedhof wurde bereits im Jahr 1914 angelegt.
Er öffnet sich vom Stammheimer Ring aus. Das Grundrissbild erstreckt sich zu einem Dreieck
(Flur eins und zwei), auf das dann linksseitig die großen Flure vier bis zehn anschließen. Diese
Flure werden symmetrisch durch das große Hochkreuz unterteilt.
Auf einen Blick:
Größe: 26.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.960
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 93 Quadratmeter, 30 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 44 von 57
Steinneuerhof
Kapellenstraße, 50997 Köln
Bereits 1967 wurde eine Erweiterung des Südfriedhofes erwogen, was aber aufgrund der be-
nachbarten Bebauung und der Wasserschutzzone nicht möglich war.
In der damaligen Gemarkung Rondorf wurde ein 20 Hektar großes Gelände für einen weiteren
Friedhof im Kölner Süden gewonnen. Der Friedhof wurde am 16. Mai 1969 eröffnet und war
als Entlastung für den Südfriedhof vorgesehen.
Auf einen Blick:
Größe: 129.100 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 9.920
Grabarten: Wahlgräber, anonyme Urnengrabstätten, Urnenwahlgräber, Tot- und Fehlgebur-
ten
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 45 von 57
Südfriedhof
Höninger Platz 25, 50969 Köln
Als zweiter „Entlastungsfriedhof für Melaten“ wurde nach Plänen des Gartenbaudirektors Ko-
wallek der Südfriedhof ab 1896 angelegt und am 1. April 1901 eingeweiht.
Der Charakter des Südfriedhofs sollte parkartig mit landschaftlicher Gestaltung sein.
Die ursprüngliche Anlage des Südfriedhofes umfasste 20 Hektar. Von 1914 bis 1918 wurde
der Friedhof um 7 Hektar vergrößert, dann 1923 bis 1926 um weitere 24 Hektar. Schließlich
kamen 1930 weitere 14 Hektar hinzu; die letzte Vergrößerung um 5 Hektar erfolgte 1963.
Jetzt ist der Friedhof ungefähr 61,5 Hektar groß. Hierbei sind die Vergrößerungsgebiete im
Gegensatz zur ursprünglichen Anlage geradlinig aufgeteilt.
Auf einen Blick:
Größe: 615.400 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 47.400
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 117 Quadratmeter, 40 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 46 von 57
Sürth
Kölnstraße, 50999 Köln
Der Sürther Friedhof wurde zwischen 1894 und 1895 gegründet. Er ersetzte den alten an der
Sankt Remigiuskirche gelegenen Friedhof von 1841.
Den ältesten Teil bilden die ortsnahen südöstlichen Teile. Um 1930 wurde die Anlage nach
Norden hin vergrößert.
Auf einen Blick:
Größe: 23.600 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.790
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 100 Quadratmeter, 50 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 47 von 57
Urbach
Mühlenweg, 51145 Köln
Zwischen Frankfurter Straße und dem Mühlenweg liegt der alte Urbacher Friedhof, der 1857
eröffnete. Er verfügt über eine Reihe von Grabdenkmälern des 19. Jahrhundert, aber auch
über zeitgenössische Grabstätten.
In typischer Lage am Ortsrand bewahrt er mit den geschnittenen Hecken, die Grabreihen,
aber auch einzelne Gräber begrenzen, die charakteristischen Merkmale rechtsrheinischer
Dorfriedhöfe.
Auf einen Blick:
Größe: 25.500 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 3.050
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 65 Quadratmeter, 30 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 48 von 57
Volkhoven-Weiler
Damiansweg, 50765 Köln
Der Friedhof von Volkhoven-Weiler ist mit seinen ältesten Teilen an der Einfriedungsmauer
erkennbar, die zum Haupttor hin in konkaver Form schwingt.
Er wurde mit den ältesten Fluren (eins und zwei), die rechtwinklig dem auf das Hochkreuz
zuführenden Hauptweg zugeordnet sind, im Jahre 1900 angelegt. Die jüngere Teile kamen in
den 1960er Jahren hinzu.
Auf einen Blick:
Größe: 5.400 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 560
Grabarten: Wahlgräber
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 49 von 57
Wahn
Siebengebirgsallee, 51147 Köln
Der alte Wahner Friedhof (Erstbelegung 1893) erstreckt sich mit den alten Fluren eins bis
zehn östlich der Frankfurter Straße. In den 1960er Jahren wurden Erweiterungen des Fried-
hofs vorgenommen, die die Flure elf und weitere umfassen.
Auf einen Blick:
Größe: 33.500 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 3.370
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 103 Quadratmeter, 52 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 50 von 57
Weiden alt
Gartenweg, 50859 Köln
Der alte Weidener Friedhof wurde 1895 als Friedhof für Weiden und Lövenich in Nutzung ge-
nommen.
Der Friedhof öffnet sich vom Gartenweg aus mit einer Allee auf das Hochkreuz der Jahrhun-
dertwende hin, zu dessen Seiten die ehemaligen Weidener katholischen Pfarrer Albert Kindle
und Dagobert Sommer begraben liegen.
Dank zahlreichender Spenden und einem Zuschuss der Stadt Köln wurde 1961 die vom Bür-
gerverein erbaute Trauerhalle eingeweiht und der Obhut der Friedhofsverwaltung übergeben.
Auf einen Blick:
Größe: 11.400 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.460
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 39 Quadratmeter, 12 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 51 von 57
Weiden neu
Albert-Kindle-Straße, 50859 Köln
Mit dem stärkeren Anwachsen der westliche Vororte Köln wurde am Ortsausgang von Weiden
nördlich der Aachener Straße ab 1959 ein weites Friedhofsareal angelegt, das aus insgesamt
13 Fluren besteht.
Der Hauptzugang des Friedhofs erfolgt über die nach dem Weidener Pfarrer benannte Albert-
Kindle-Straße.
Auf einen Blick:
Größe: 37.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 2.960
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 99 Quadratmeter, 25 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 52 von 57
Weiß
Weißer Hauptstraße, 50999 Köln
Pläne für die Errichtung eines kommunalen Friedhofs in Weiß sind schon aus 1916 bekannt.
Im Zusammenhang mit der pfarrlichen Verselbstständigung (1920), wie dies auch bei anderen
„südlichen Rheindörfern“ der Fall war, wurde dann auch ein eigener kommunaler Begräbnis-
platz angelegt und 1921 eröffnet.
Auf einen Blick:
Größe: 10.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 990
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 105 Quadratmeter, 50 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 53 von 57
Westfriedhof
Venloer Straße 1132, 50829 Köln
Nach den Eingemeindungen im Kölner Westen im Jahr 1888 wuchs der Bedarf nach Begräb-
nisraum.
Geplant wurde der Friedhof von Johannes Ibach und Karl Wach. Im Oktober 1917 wurde er
eingeweiht.
Eine Reihe von Grabmälern aus der Zeit um 1918 bis circa 1940 treten, den Forderungen der
„Reformkunst“ gemäß, dezent in den Grünbereich zurück, doch sind sie vielfach künstlerisch
bedeutende Zeugnisse ihrer Entstehungszeit.
Auf einen Blick:
Größe: 523.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 45.580
Grabarten: Wahlgräber, pflegefreie Grabkammern, pflegefreie Urnengräber, Urnenwahlgrä-
ber
Angaben zur Trauerhalle: 247 Quadratmeter, 72 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 54 von 57
Westhoven
Paulstraße, 51149 Köln
Der Friedhof öffnet sich über den Eingang von der Robert-staße und führt auf ein großes
Hochkreuz hin.
Er wurde in den 1960er Jahren als klar geordnete, recht-winklig geführte Friedhofsanlage er-
richtet. Er weist feinen Baumbestand auf und liegt aufgrund der Nähe der großen Wohnanlage
„mitten im Leben“.
Rechts im Zugangsbereich befindet sich die Trauerhalle, ein Zentralbau mit einem pyramiden-
förmigen Dach.
Auf einen Blick:
Größe: 25.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 1.750
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 75 Quadratmeter, 35 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 55 von 57
Widdersdorf alt
Turmgasse, 50859 Köln
Der alte Widdersdorfer Friedhof ist im klassischen Sinne ein Kirchhof, weil er sich auf der Süd-
seite der Kirche Sankt Jakobus - aus dem 18. Jahrhundert - öffnet.
Die zur Zeit erkennbaren circa 140 Grabstätten verteilen sich auf drei Flurstücke. Um 1880
steht der Friedhof im Gemeindeeigentum. Im Jahre 1913 wurde der Friedhof nach Süden ver-
größert.
Auf einen Blick:
Größe: 1.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 260
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 56 von 57
Widdersdorf neu
Hauptstraße, 50859 Köln
Der neue Widdersorfer Friedhof, der über die Heckgasse zugänglich ist, zeigt einen winkelför-
migen Grundriss. Er wurde 1955 angelegt, nachdem Pläne laut wurden, den alten Friedhof an
der Kirche einzuebnen.
Auf einen Blick:
Größe: 5.800 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 510
Grabarten: Wahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 37 Quadratmeter, 10 Sitzplätze
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen, Seite 57 von 57
Worringen
Hackhauser Weg, 50769 Köln
Wahrscheinlich wurde am 6. Oktober 1841 erstmals auf dem Worringer Friedhof beerdigt.
Demnach ist er im heutigen Stadtbereich von Köln neben Melaten der älteste erhaltene und
belegte Friedhof.
Die alten Teile, Flur eins bis vier, sind noch an der Backsteinmauer erkennbar. Erinnerungs-
kreuze des alten Kirchhofs aus dem 17. - 18. Jahrhundert sind noch am Ende von Flur zwei
und drei an der Mauer erhalten.
Auf einen Blick:
Größe: 55.000 Quadratmeter
Anzahl der Grabstätten: 4.890
Grabarten: Wahlgräber, Urnenwahlgräber
Angaben zur Trauerhalle: 63 Quadratmeter, 20 Sitzplätze
Anlage 1b von Anlage A - Positionspapier Deutscher Städtetag 2016
18614 Zeichen
Sich von Positi herun kom ionspa ng de mmun apier de er Zu nalen es Deu ukunf n Frie utschen ft edhö n Städt öfen tetages s - 2 - Inhaltsverzeichnis A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen ......................................................... 3 B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer ..................................................... 4 C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen ............................................ 6 I. Bestehende Finanzierungsstruktur....................................................................... 6 II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ..................................... 6 D. Ergebnis ................................................................................................................. 8 I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte ..................................................................... 8 II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln .................................. 8 III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz ............................................................... 8 E. Resümee ................................................................................................................ 8 - 3 - Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen Positionspapier des Deutschen Städtetages – beschlossen vom Hauptausschuss am 23. Juni 2016 in Berlin Die Städte haben eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten und die sozialen, ökologischen und kulturellen Wertigkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern. Ein vielfältiges Angebot an Bestattungsarten für alle Bürgerinnen und Bürger zu akzeptablen Gebühren muss weiterhin gewährleistet bleiben. Grundvoraussetzung hierfür sind ein betriebswirtschaftliches Agieren der Friedhofsverwaltungen bei der Weiterentwicklung der Friedhofskultur und die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierungsstruktur. A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen Friedhöfe sind durch ihre Widmung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit einmalige Orte und dienen in erster Linie dem Abschiednehmen von Angehörigen den Toten und der Totenruhe der Trauerbewältigung der Erinnerung und des Gedenkens der Besinnung und der inneren Einkehr der Ruhe und daneben auch der Naherholung. Friedhöfe sind mehr als nur Beisetzungsorte für Tote; sie sind insbesondere auch Orte der Lebenden. Über die Hauptfunktion der Daseinsvorsorge als Beisetzungsorte hinaus erfüllen die Friedhöfe weitere wichtige und schützenswerte Funktionen: Kulturhistorische Funktion Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind Friedhöfe wichtige Zeitzeugen, die die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln. Friedhöfe sind aus Sicht der Gartendenkmalpflege und des Denkmalschutzes wertvolle Freiräume. Sie sind zugleich Plattform für die Entwicklung der Bau- und Grabmalkunst. Viele Anlagen und Einzelgräber stehen unter Denkmalschutz. Das Grab einer berühmten Persönlichkeit übt häufig einen besonderen Reiz auf die Bevölkerung aus und lässt das Grab und den Friedhof zu einer Touristenattraktion werden. Soziale Funktion Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens. Sie dienen als Bindeglied zwischen den Generationen und helfen Trennendes zu verstehen. Auch im Hinblick auf die Integration kommt Friedhöfen zunehmend mehr Bedeutung zu. Sie sind Orte des gesellschaftlichen Erinnerns und der Pflege von Traditionen. - 4 - Öffentliche Friedhöfe bieten die Gewähr, dass es Jedem möglich ist, jederzeit ein bestimmtes Grab besuchen zu können Ökologische Funktion Die Friedhöfe sind wesentlicher Bestandteil der Stadt- und Raumplanung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und klimatologischen Beitrag leisten. Sie sind wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Als wichtige Grünflächen fördern sie das Stadtklima und leisten einen großen Beitrag für den Natur- und Artenschutz. Aufgrund der Ruhe und Abgeschiedenheit bilden sich auch häufig kleine Biotope, in denen gefährdete oder seltene Arten einen Schutz-und Rückzugsort finden. Erholungsfunktion Friedhöfe haben einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung. Im Gegensatz zu Grün- oder Parkanlagen sind Friedhöfe besonders beruhigte und befriedete Orte. Wirtschaftliche Funktion Friedhöfe bieten wirtschaftliches Potential für lokal und regional arbeitende Betriebe. Sie sichern damit regionale Arbeits-und Ausbildungsplätze in breiter Vielfalt. B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer Der gesellschaftliche Wandel bewirkt gravierende Veränderungen auf den Friedhöfen. Familienverbünde, wie sie früher die Regel waren, sind heute immer seltener anzutreffen. Die zunehmende Akzeptanz der Kirchen hinsichtlich der unterschiedlichen Bestattungsarten engt die Entscheidung von Angehörigen seit einigen Jahrzehnten nicht mehr ein. Sie können sich frei zwischen der Bestattung auf kirchlichen und kommunalen Friedhöfen entscheiden. Mit der zunehmenden Mobilität der Menschen hat die Nachfrage nach kleinen pflegeleichten bzw. pflegefreien Grabstätten stark zugenommen. Für die Friedhofsbedarfsplanung sind daher folgende Entwicklungstendenzen zu berücksichtigen: Der Bedarf an Friedhofsfläche für Bestat tungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufgegeben. Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt. Der Auslastungsgrad der Friedhofseinrichtungen (z.B. Trauerhallen) sinkt bei gleichzeitig neuen Anforderungen an eine zeitgemäße Ausstattung der Einrichtungen. Die Nachfrage nach pflegefreien Grabfo rmen steigt. Die Anzahl der anonymen Bestattungen nimmt zu. Auf diese Entwicklung haben bereits viele Friedhöfe mit neuen und ansprechenden Angeboten reagiert. An die örtlichen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch differenzierte Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Friedhöfe agieren heute flexibel auf die sich verändernden Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. In bisher nicht gekannter Vielfalt werden heute die unterschiedlichsten Beisetzungsangebote, Bestattungen am Wochenende, Beratungs- und Trauerbegleitungsangebote konzipiert und mit viel Zuspruch aus der Bevölkerung realisiert. - 5 - Bestattungsarten Bei den Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die zunehmend praktizierte Feuerbestattung von Bedeutung. Während bei Erdbestattungen ein Friedhofszwang besteht, bietet die Feuerbestattung auch die Möglichkeit, die Asche nicht nur in den unterschiedlichsten Varianten auf Friedhöfen beizusetzen, sondern die zunehmend aufkommenden Möglichkeiten außerhalb von Friedhöfen zu nutzen. Hier sei beispielhaft auf die Friedwälder, Ruheforste, Almwiesen, Ballonbestattungen und Urnenkirchen verwiesen. Beisetzungsarten Auf den Friedhöfen wurden in der Vergangenheit im Wesentlichen nur zwei Arten von Grabstätten angeboten: Das einfache Grab für die Beisetzung von nur einem Sarg und festem Nutzungsablauf und ferner Wahlgräber als sog. „Familiengräber“ mit der Möglichkeit von mehreren Beisetzungen und der grundsätzlichen Möglichkeit zur Verlängerung. Die Grabpflege erfolgte durch die Angehörigen oder durch einen individuell zu beauftragenden Friedhofsgärtner. Mittlerweile wurden auf vielen Friedhöfen weitere Grabformen entwickelt, die den unterschiedlichsten Nutzeransprüchen gerecht werden und die Angehörigen bei der Grabpflege unterstützen bzw. von dieser Pflicht gänzlich befreien. Zudem sind neuartige Grabanlagen wie z.B. Landschaftsgrabanlagen oder Memorium- und Themengärten entstanden. Darüber hinaus werden immer häufiger auch sogenannte All-inclusiv-Angebote kreiert, bei denen der Kunde neben dem Grab auch die Grabpflege und das Grabmal als „Paket“ erwerben kann. Ebenso werden heute auf vielen Friedhöfen sogenannte Baumbestattungen in unterschiedlichsten Formen, Rasengräber, Kolumbarienanlagen und anonyme Grabfelder sowie Grabanlagen für Kinder und Frühchen angeboten. Aschestreuwiesen oder Bereiche für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. Fußballvereine, runden in einigen Kommunen das Angebot ab. Auf vielen Friedhöfen besteht mittlerweile die Möglichkeit, für alte und kulturhistorisch wertvolle Grabstätten eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Dabei kann ein Nutzungsrecht am Grab erworben werden, verbunden mit der Auflage, das Grabmal zu erhalten. Als Weiterentwicklung der konfessionellen Grabanlagen für Priester und Ordensleute werden heute vermehrt konfessionelle Grabanlagen entwickelt und angeboten. Insbesondere die Zunahme von muslimischen Bestattungswünschen, die in einigen Ländern auch schon sarglos ausgeführt werden, fordert die Friedhofsträger zur Weiterentwicklung im Umgang mit anderen Kulturen und Bräuchen. - 6 - C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen I. Bestehende Finanzierungsstruktur Friedhöfe werden bei den Kommunen als sogenannte kostenrechnende Einrichtungen geführt. Zur Finanzierung stehen den Friedhofsträgern Gebühren und Entgelte Bundesmittel nach dem Gräbergesetz Allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung. Gebühren und Entgelte Für öffentlich-rechtliche Leistungen (z.B. Grab, Trauerfeier, Beisetzung) werden Gebühren, für die privatrechtlichen Leistungen (z.B. Kremation) Entgelte erhoben. Grundlage bei der Gebührenfestsetzung sind die einzelnen Kommunalabgabengesetze der Länder. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz Für Flächen auf den Friedhöfen, auf denen sich extra ausgewiesene Grabstätten von Kriegs- und Gewaltherrschaftsopfern befinden, gewährt der Bund eine Entschädigung sowie einen pauschalen Pflegesatz zur teilweisen Finanzierung der gärtnerischen Unterhaltung. Der pauschale Pflegesatz wurde bei der letzten Novellierung des Gräbergesetzes eingefroren. Dadurch müssen nun die sich ergebenden Kostensteigerungen bei der Pflege der Grabstätten von den Kommunen getragen werden. Allgemeine Haushaltsmittel Kosten, die nicht durch Gebühren und Entgelte bzw. durch Zuschüsse Dritter finanziert werden können, werden im Haushalt als Fehlbetrag ausgewiesen und damit aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert. Nicht gebührenfähig ist jeder Aufwand, der nicht notwendig mit der Zweckbestimmung des Friedhofes als Ort der Bestattung zusammenhängt. Dabei handelt es sich u.a. um die Finanzierung der Flächen für das „Öffentliche Grün“, das der Erholung der Bevölkerung dient. Ebenso um die Aufwendungen für ökologische Funktionen. Zu nennen sind z.B. das Rahmengrün oder der Baumbestand in den Gräberfeldern. Das „Öffentliche Grün“ ist auf den einzelnen Friedhöfen in unterschiedlichem Umfang vorhanden und wird damit auch in unterschiedlicher Höhe aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert. Nicht akzeptabel ist indes eine versteckte Finanzierung dieser (aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragenden) Aufwendungen über den Gebührenhaushalt der Friedhöfe. II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Bestattungsverhalten Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und des Wegfalls des Sterbegeldes im Jahr 2003 unterliegt das Friedhofs- und Bestattungswesen seit rund 15 Jahren einem deutlichen Wandel. Das Sterbegeld sollte alle anfallenden Kosten für eine Bestattung sowie die Trauerfeierlichkeiten und gegebenenfalls Grabpflege abdecken. Bis Ende 2003 war das - 7 - Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Strukturwandel ist gekennzeichnet durch eine verstärkte Nachfrage nach kostengünstigen Bestattungsformen, einen häufigeren Verzicht auf Nebenleistungen wie die Benutzung der Trauerhallen und das Ausweichen auf kirchliche Angebote wie z.B. Grabeskirchen oder privatwirtschaftliche Alternativen, hier vor allem FriedwaldR, RuheforstR, Oase der Ewigkeit bzw. in Deutschland nicht zulässige Formen wie der Aschenverstreuung im Elsass aus dem Heißluftballon oder der Diamantpressung in der Schweiz. Diese Veränderungen verringern die Auslastung der bestehenden Friedhofsflächen und Friedhofseinrichtungen und wirken sich insoweit nachteilig auf die Einnahmesituation der Friedhöfe aus. Gegenläufig wirkende Kapazitätsanpassungen lassen sich vielfach nur langfristig oder mit anderweitigen Einschränkungen hinsichtlich der Nachnutzung realisieren. Trotz zurückgehender Nutzerzahlen müssen die Friedhöfe einschließlich ihrer baulichen Anlagen durch die jeweiligen Träger weiterhin unterhalten werden. Ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen In verschiedenen Bundesländern wurden in den letzten Jahren die Bestattungsgesetze mit dem Ziel einer Deregulierung des Bestattungswesens novelliert. Die u.U. negativen wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind aktuell noch nicht vollständig abschätzbar. Kommunale Haushaltssituation Ein weiterer Anpassungsdruck auf den Friedhofsbereich der Kommunen ergibt sich aus der zunehmenden Verschärfung der Finanzlage vieler Kommunen. Allgemeine Haushaltmittel stehen in einem immer geringeren Umfang als Ersatz für unzureichende Gebühreneinnahmen zur Verfügung. Erschwerend kommt für die Friedhöfe hinzu, dass sich eine unzureichende Finanzausstattung, insbesondere auf die Investitionstätigkeit und Investitionsfähigkeit der Kommunen nachteilig auswirkt. Dringend gebotene Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an den Friedhofseinrichtungen werden daher zukünftig vermehrt an fehlenden kommunalen Investitionsspielräumen scheitern. Damit entsteht ein weiterer ungünstiger Rückkoppelungseffekt, da verzögerte Sanierungen meist erheblich teurer werden. Nachfrageorientierte Gebührenpolitik Daneben beeinflusst naturgemäß auch die gewählte Gebührenhöhe den Auslastungsgrad kommunaler Friedhöfe. Die Kommunen sind immer öfter mit der Situation konfrontiert, dass zum Ausgleich bestehender Deckungslücken beschlossene Gebührensteigerungen die Ausgangsprobleme nur weiter verschärfen, weil steigende Gebühren weitere Nachfrage- und damit Auslastungsrückgänge nach sich ziehen. Bei einer solchen Ausganglage ist zunächst eine umfassende Aufgaben- und Leistungsanalyse im gesamten Friedhofsbereich unter Berücksichtigung der Zielgruppenbedürfnisse der Nutzer der Friedhofs- und Bestattungsleistungen vorzunehmen. Naturgemäß werden sich die dabei identifizierten Anpassungsbedarfe vielfach nur auf längere Sicht umsetzen lassen. Sodann verlangt der Kostendeckungsgrundsatz bei dieser Ausgangslage eine entsprechende Berücksichtigung eben dieser Rückwirkungen der Gebührenhöhe auf den Auslastungsgrad. Die Gebühren sind dann im Bereich der unterausgelasteten Einrichtungen so zu bemessen, dass der Zuschussbedarf aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Summe minimiert wird. - 8 - D. Ergebnis Mit der oben geschilderten Entwicklung geht die Frage der zukünftigen Finanzierung einher. Die bisher unter anderem häufig angewandte Methode, Defizite einseitig über Gebührenanhebungen zu verringern, führt zu dem Ergebnis, dass sich für einen zunehmenden Teil der Bevölkerung die Frage der Finanzierbarkeit von Friedhofsleistungen stellt. Ein verändertes Bestattungsverhalten aus finanziellen Gründen hin zu preiswerten Alternativen ist die Folge und beschleunigt den Wandel im Friedhofsbereich. Aus obiger Darlegung ergeben sich folgende Forderungen für eine zukunftsorientierte Friedhofsfinanzierung: I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte Die Bewirtschaftung der Friedhöfe vollzieht sich vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels und in einem zunehmenden Markt von Mitbewerbern. Diese Situation ist bei der zukünftigen Angebotsplanung wie auch der Gebührenfestsetzung verstärkt in den Blick zu nehmen. Dabei muss jede Kommune für sich selbst entscheiden, was den Bürgerinnen und Bürgern an Gebühren zugemutet werden kann. II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln Der Anteil des Öffentlichen Grüns sowie die Aufwendungen für die ökologischen Funktionen (z.B. Baumbestand in den Gräberfeldern) sind zu quantifizieren und aus dem Gesamthaushalt zu tragen. III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz Nachdem die Höhe der Ruherechtsentschädigungen nach dem Gräbergesetz künftig keine Änderungen mehr erfahren, ist die sogenannte Pflegepauschale des Bundes stärker an die tatsächlichen Preisentwicklungen anzupassen. Gerade Kriegsgräberanlagen stellen bei vielen Friedhöfen ein prägendes Element dar und zwingen die Träger zu einem hohen Aufwand. E. Resümee Aufgrund der beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen und trotz der bereits realisierten Weiterentwicklungen kommunaler Friedhöfe benötigen die bisherigen Leistungs- und Finanzierungsstrukturen für die Zukunft eine Weiterentwicklung zur Sicherung der Zukunft der kommunalen Friedhöfe. Neben weiteren betriebswirtschaftlichen Anstrengungen sind die Implementierung eines Marketings und die weitere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen sowie das einvernehmliche Handeln aller Verantwortlichen erforderlich. Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funktionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entsprechenden Wohlfahrtswirkungen auch finanziell honoriert und in den Haushalten der Friedhofsträger abgebildet werden. Darüber hinaus bedarf es einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsangebots – sowie für eine dauerhafte Sicherstellung der finanziellen Grundlagen der Friedhöfe – neuer und zukunftsorientierter Finanzierungsstrukturen. - 9 - Herausgeber Deutscher Städtetag Autoren/Autorinnen Fachkommission „Friedhof und Stadtgrün“ Ansprechpartner/in in der Hauptgeschäftsstelle Beigeordneter Detlef Raphael Hauptreferentin Barbara Meißner, barbara.meissner@staedtetag.de ISBN 978-3-88082-291-7 © Deutscher Städtetag Berlin und Köln, Juli 2016 Hauptgeschäftsstelle Berlin, Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin, Tel. 030 37711-0, Fax 030 37711-139 Hauptgeschäftsstelle Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln, Tel. 0221 3771-0, Fax 0221 3771-128 Internet: www.staedtetag.de, E-Mail: post@staedtetag.de
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage A - Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025
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Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 2 Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Inhalt Vorwort 1. Kulturgut Friedhof 1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 1.2. Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur 1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages 2. Status quo in Köln 2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell 2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes 2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 2.3.1. Grabstätten 2.3.2. Bestattungsleistungen 2.3.3. Trauerhallen 2.3.4. Friedhofsgebühren 2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität 3.5. Friedhofsgebäude 3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 3.6.2. Handlungsempfehlungen 4. Ausblick Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 3 Vorwort Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 In Köln haben wir mit 55 sehr unterschiedlichen kommunalen Friedhöfen eine bun- desweit fast einzigartige Situation. Der große, parkähnliche Friedhof trägt ebenso wie der kleine Dorffriedhof zu einer Trauer- und Bestattungskultur in Köln bei, die es un- bedingt zu bewahren, aber auch behutsam weiter zu entwickeln gilt. Der Arbeitskreis Friedhof hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Gemeinsam die ak- tuelle Situation und den gesellschaftlichen Wandel zu beobachten und zu bewerten und in Respekt vor Tradition und Werten wichtige Impulse für die Zukunft der Kölner Friedhöfe zu geben. Für diese Aufgabe sind wir, der Arbeitskreis Friedhof, bereit, Verantwortung zu übernehmen. Dieses Konzeptpapier zeigt, wo wir in Köln stehen und wo die Reise hingehen kann. Die Zeiten und die Menschen ändern sich und die Friedhöfe eben auch. Das Thema „Friedhof“ beschäftigt die Friedhofsverwaltung, es wird im Arbeitskreis Friedhof dis- kutiert, die politischen Gremien befassen sich mit den Fragestellungen und müssen wichtige Entscheidungen für das Friedhofswesen in Köln treffen und schlussendlich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die in vielfacher Weise betroffen sind. Gemein- sam ein Bild der zukünftigen Friedhöfe in Köln zu entwerfen ist eine ebenso span- nende wie verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. Vor diesem Hinter- grund wurde im Zeitraum vom 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter der Regie des Bü- ros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öffentlichkeits- beteiligung durchgeführt. Die zahlreichen Impulse, Meinungen und Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung und Nutzung der städtischen Friedhöfe wurden in dieses Konzept übernommen. Der Arbeitskreis Friedhof bedankt sich bei allen Kölnerinnen und Kölnern, die mit ihrem Engagement und ihren konstruktiven sowie kreativen Beiträgen dieses Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ aktiv mitge- staltet haben. Köln, den 11.10.2019 Bestatterverband Köln Evangelischer Kirchenverband Köln Floristenverband Köln Genossenschaft Kölner Friedhofgärtner eG Katholisches Stadtdekanat Köln Steinmetz- und Bildhauerinnung Köln Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft Köln Stadt Köln Der Arbeitskreis Friedhof ist ein Beratungsgremium, das sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Friedhofs- gewerke, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträge r, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Arbeitskr eises ist es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten und zu fördern. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 4 1. Kulturgut Friedhof Gerade in den letzten Jahren sind im Friedhofswesen aufgrund gesellschaft- licher Entwicklungen bedeutende Veränderungen festzustellen. Diese haben maßgebliche Auswirkungen auf die Gestaltung, die Verwaltung, die Bewirt- schaftung und vor allem auf die Finanzierung von Friedhöfen. 1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen Friedhöfe sind ein klassischer Bereich für die kommunale Daseinsvorsorge. Doch Friedhöfe sind entgegen der überwiegenden Wahrnehmung mehr als nur Beisetzungsorte für Verstorbene. Sie sind darüber hinaus Orte der Lebenden. Sie sind nicht nur Orte der Totenruhe, sondern für die Hinterbliebenen auch Or- te des Abschieds, der Trauerbewältigung, der Erinnerung und des Gedenkens, der Besinnung und der inneren Einkehr. Friedhöfe sind durch ihre Widmung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit unverwechselbare, einmalige Be- reiche in einer Stadt. Über diese unmittelbaren Funktionen hinaus erfüllen die Friedhöfe für ihre Be- sucherinnen und Besucher weitere, wichtige und schützenswerte Funktionen. Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung – ins- besondere für Großstadteinwohnerinnen und -einwohner – dar. Gerade im in- nerstädtischen Bereich übernehmen sie zugleich oftmals die wichtigen Funktio- nen von Grün- und Parkanlagen. Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil der Stadt- und Raumpla- nung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und kli- matischen Beitrag leisten. Sie sind ein wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens und sie stellen einen beachtlichen Wirtschafts- raum für lokal und regional arbeitende Betriebe dar. Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wich- tige Zeitzeugen, welche die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt wider- spiegeln. Viele Grabmäler und einige Friedhöfe in ihrer Gesamtheit stehen da- her folgerichtig unter Denkmalschutz. Dies bezieht sich auf die Bau- und Grab- malkunst und ebenso auf die Gartenbaukunst. Somit besteht eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof in unseren Städten zu erhalten. 1.2. Wandel in der Bestattungs- und Friedhofskultur Die geänderten Lebensformen und Lebensgewohnheiten hinterlassen ihre Spu- ren auf unseren Friedhöfen. Gerade die Gegenwart ist eine Zeit des Umbruchs. Lebensweisen und Lebenshaltungen sind einem rasanten Wandel unterworfen. Jeder einzelne spürt dies und die persönliche Lebensgeschichte ist oft ein Do- kument dieser Veränderungen. Prägend für unsere Zeit ist die Mobilität der Gesellschaft. Sie ist ein fester Be- standteil der modernen Gesellschaft, begünstigt aber auch die Auflösung tradi- tioneller, ortsgebundener Familienstrukturen. Damit gewinnen für viele Men- schen Fragen der Grablegung und der Grabpflege eine neue Bedeutung. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 5 Auch fällt immer mehr Hinterbliebenen die Bezahlung der Kosten, die im Zu- sammenhang mit einer Beerdigung und auch dem Erhalt einer Grabstätte ent- stehen, schwer und oftmals wird auch daher der kulturelle Wert eines Friedhofs in Frage gestellt. Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, flexibles Wohnen oder wirtschaftliche Engpässe führen also zu neuen Ansprüchen an unsere Friedhöfe. Bereits seit Ende der 1990er Jahre war der Rückgang der traditionellen Erdbe- stattung zu beobachten, der sich in den vergangenen 10 Jahren deutlich fort- gesetzt hat. Die Feuerbestattung hat sich zunehmend etabliert und mit den preiswerten, kleineren Urnengräbern konnte auch der Aufwand der über viele Jahre zu pflegenden Grabstätten deutlich reduziert werden. Denn insbesondere die Grabpflege stellt für viele Hinterbliebene immer mehr ein Problem dar. Mit zunehmendem Alter ist für viele Hinterbliebene die Grabpflege selbst kaum noch zu leisten, und die jüngere Generation wohnt oftmals nicht mehr in unmit- telbarer Nähe. Vor diesem Hintergrund entschieden sich immer mehr Angehö- rige für kleinflächige Grabstätten, die – sofern eine Pflege in Eigenleistung nicht mehr möglich wäre - dann auch kostengünstig über ein Fachunternehmen ge- pflegt werden könnten. Zudem sind mit der Urnenbestattung pflegefreie Grabvarianten möglich, die bei der Erdbestattung aufgrund der Flächeninanspruchnahme oder des Ver- wesungsprozesses ausgeschlossen sind. Bestattungen an Bäumen oder im Ko- lumbarium sind hier beispielhaft. Ebenso ist zu beachten, dass der klassische Friedhof in den letzten zehn Jah- ren merklich Konkurrenz bekommen hat. Es ist ein offener Markt entstanden, der auch als solcher wahrgenommen und bearbeitet wird. Die ursprüngliche Monopolstellung vieler Friedhofsträger ist aufgelöst. Es besteht ein breites und heutzutage verstärkt über die Medien und insbesondere über das Internet be- worbenes Angebot alternativer Bestattungsmöglichkeiten. Hierzu zählen Friedwälder, Seebestattungen sowie preiswerte Bestattungen im Ausland. 1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages Bei dem oben dargelegten Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur handelt es sich um einen bundesweiten Trend. Aufgrund zahlreicher Bestattungsalter- nativen auf dem freien Markt müssen sich die Friedhofsträger bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit rückläufigen Bestattungszahlen und der geringeren Flächeninanspruchnahme auseinandersetzen. Geringere Gebühreneinnahmen und Überhangflächen stehen steigenden Kosten zur Unterhaltung der Friedhöfe gegenüber. Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Jahr 2008 ein „Positionspapier zur Strukturdebatte im Friedhofswesen“ vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestat- tungskultur im Deutschen Städtetag erarbeitet und a nschließend von der zuständigen Fachkommission verabschiedet (Anlage 1a). Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 6 In dem Positionspapier wurde die Schaffung einer höheren Kundenorientierung, die Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof sowie eine erfolgreiche In- formations- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch eine stärkere Gewichtung der Wertigkeiten des Friedhofs für die Allgemeinheit empfohlen. Viele der hier auf- geführten Handlungsempfehlungen wurden in Köln zeitnah umgesetzt. Vorran- gig sind hier die Einführung der Kooperationsgrabfelder sowie die Schaffung neuer Grabarten zu nennen. Die Weiterentwicklung der 2008 formulierten Empfehlungen erfolgte mit dem Positionspapier „Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen“, das am 23.06.2016 vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages beschlossen worden ist (Anlage 1b). Im Fazit dieser Ausarbeitung wird festgestellt, dass ne- ben der bereits vollzogenen Weiterentwicklung von kommunalen Friedhöfen auch die Leistungs- und Finanzstrukturen anzupassen sind. Neben weiteren be- triebswirtschaftlichen Anstrengungen seien die Implementierung eines Marke- tings und insbesondere die weitere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen erforderlich. Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funk- tionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entspre- chenden Wohlfahrtswirkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bedarf es einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsange- bots. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 7 2. Status Quo in Köln 2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe In Köln existieren 55 kommunale Friedhöfe unterschiedlicher Größe und Grabbelegungsdichte (Anlage 2). Die Gesamtfläche aller 55 Friedhöfe beträgt 484 ha. Mit 5 Großfriedhöfen (größer als 40 ha), 9 mittelgroßen Friedhöfen (größer als 10 ha) und 41 Kleinfriedhöfen (unter 10 ha) ergibt sich eine Heterogenität, die im Friedhofswesen bundesweit einzigartig ist. (Übersicht über die städtischen Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet) Insgesamt werden ca. 425.000 Grabstätten betreut. In Köln werden jährlich 8.000 bis 8.500 Verstorbene beigesetzt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 8 Der Anteil der Urnenbestattungen liegt derzeit bei ca. 65 %. In der Friedhofsab- teilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind aktuell 253 Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren In Köln hat man die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur mit In- teresse beobachtet und frühzeitig Maßnahmen entwickelt, um den Anforderun- gen aus diesem Wandel gerecht zu werden. 2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell Der Rückblick auf die Entwicklung der Friedhöfe in Köln beginnt mit der Einfüh- rung des sogenannten Kölner Gebührenmodells im Jahr 2001. Bedingt durch das zuvor verwendete Kalkulationsschema nach Flächenbedarf und Aufwands- gewichtung waren die errechneten Gebühren für die größeren Erdbestattungs- gräber deutlich teurer als die Nutzungsgebühren für die kleinflächigen Urnen- grabstätten. Mit der zum 01.09.2001 eingeführten Gebührensatzung auf Basis einer neuen Kalkulationsgrundlage wurde diese ungleiche Umverteilung been- det. Denn ein wesentliches Merkmal dieser Gebührensatzung war die vorrangi- ge Kalkulation nach Fallzahlen. Schließlich nimmt jede nutzungsberechtigte Person den Friedhof mit seinen Wegen, sanitären Einrichtungen, Wasserent- nahmestellen und sonstigen Einrichtungen gleichermaßen in Anspruch. Die Größe der jeweiligen Grabstätte spielt bei dieser Kostenumlage kaum eine Rolle. Im Ergebnis führte das neue Kalkulationsschema zu einer Verteuerung der Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten bei gleichzeitiger Gebührenreduzierung für Nutzungsrechte an den größeren Wahlgrabstätten. 2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes Ebenfalls 2001 wurden die für die Hinterbliebenen pflegefreien Rasengräber eingeführt und zeitlich die bis dahin in Köln angebotenen Reihengrabstätten aus dem städtischen Grabangebot genommen. Die seinerzeit verhältnismäßig preiswert angebotenen Reihengrabstätten wurden ausschließlich im Bestat- tungsfall vergeben. Ohne Auswahl-, Zubestattungs- oder Verlängerungsmög- lichkeit, die nur bei den Wahlgrabstätten angeboten wurde, blieb das Engage- ment der Hinterbliebenen für diese Grabstätte oftmals sehr beschränkt. Die Grabpflege wurde bereits wenige Wochen nach der Bestattung vernachlässigt. Großflächig ungepflegte Reihengrabfelder führten zu einem enormen Verwal- tungsaufwand bei der Einforderung der satzungsrechtlich vorgegebenen Grab- pflege und belasteten das Erscheinungsbild der Friedhöfe. Ab 2001 wurden bei der Entwicklung des städtischen Grabangebotes verstärkt Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für die Hinterbliebenen berücksichtigt. In den Folgejahren hat sich die Situation auf den Kölner Friedhöfen durch den Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur weiter verändert. Der Trend zu Ur- nenbestattungen setzte sich weiter fort. Ab 2008 stieg der Anteil der Urnenbe- stattungen an den Gesamtbestattungen in Köln kontinuierlich und lag 2018 bei rund 65 %. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 9 Neben den Kosten für den Graberwerb spielen für die Hinterbliebenen die Pflege- und Unterhaltungskosten eine immer größer werdende Rolle bei der Grabauswahl. Denn die Grabversorgung kann durch die Angehörigen immer seltener sichergestellt werden. Einerseits nimmt die Nachfrage nach günstigen Grabpflegeleistungen grundsätzlich zu, andererseits waren bei einem anderen Personenkreis aber auch der Wunsch nach verstärkter Individualität und auch die Bereitschaft für die Investition in eine anspruchsvollere Grabpflege er- kennbar. Die Stadt Köln ist mit der zu Beginn 2009 in Kraft getretenen Friedhofssatzung auf die aktuelle Entwicklung der Zeit eingegangen. Mit neuen Grabangeboten wie der Naturwald- oder der Baumbestattung wurde der Nachfrage nach neuen Grabarten und nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten Rechnung ge- tragen. Mit den ebenfalls 2009 eingeführten Kooperationsgrabfeldern bestand fortan ei- ne weitere Möglichkeit, vielfältige Grabarten für die unterschiedlichen Bedürf- nisse anzubieten. Hierbei wird die für die Hinterbliebenen individuelle Wirkung einer Grabstätte mit verschiedenen Gestaltungs- und Pflegefaktoren und den hiermit verbundenen Kosten kombiniert. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Abschluss eines Grabpflegevertrages mit dem einge- bundenen Fachunternehmen. Das wirtschaftliche Risiko trägt die Kooperations- partnerin bzw. der Kooperationspartner der Stadt Köln. Die Bestattungsgärten der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner sowie der Ruhegarten der Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft zeigen ein vielfältiges Angebot mit ei- ner breiten Preisskala. In den letzten Jahren hat sich diese Bestattungsform er- folgreich in Köln etabliert. Derzeit sind 16 Kooperationsgrabfelder auf den städ- tischen Friedhöfen angelegt sowie weitere 20 Vorhaben projektiert. Vor diesem Hintergrund ist auch die in der Friedhofssatzung vom 24.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Errichtung von Kolumbarien auf den Köl- ner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der Nachfrage nach Bestattungen in Ko- lumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglich- keit der Errichtung eines Kolumbariums vorab vom Rat der Stadt Köln grund- sätzlich ermöglicht. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungs- form werden Kolumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die konkrete Realisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft ab- gestimmt. Darüber hinaus wurde auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offe- rierte Grabangebot erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ost- friedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem Nordfriedhof und dem Friedhof Steinneuerhof eingerichtet. Bisher konnte das Bestattungsangebot in Köln entsprechend der Nachfrage angepasst werden, so dass in den letzten Jahren der Anteil der in Köln verstorbenen und auf den Kölner Friedhöfen be- statteten Personen trotz der vielfältigen auswärtigen Angebote auf dem Bestat- tungsmarkt bei annährend 90 % liegt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 10 In der nachfolgenden Grafik ist der nach wie vor anhaltende Trend zur Urnenbestat- tung in Köln in den letzten 21 Jahren dargestellt: (Der im roten Kurvenverlauf dargestellte Anteil an Sargbestattungen ist im Zeitraum von 1997 bis 2018 von knapp 6500 Bestattungen auf ca. 2900 Bestattungen zurückgegangen. Im glei- chen Zeitraum ist der in der grünen Kurve dargestellte Anteil von Urnenbestattungen von 3000 Beisetzungen auf ca. 5400 Fälle angestiegen.) 2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 2.3.1. Grabstätten Das Grabangebot auf den Kölner Friedhöfen ist vielfältig und deckt die ver- schiedenen Bedürfnisse der Friedhofsnutzerinnen und -nutzer weitestgehend ab. Folgende Hauptgrabarten werden angeboten: Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen Bei dieser Art Grab haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihrem Gedenken an die Verstorbenen einen besonderen Ausdruck zu verleihen. Die Wahlgrab- stätte bietet den entscheidenden Vorteil, das Beet des Grabes sehr individuell gestalten zu können. Im Gegensatz zu anderen Grabarten, die konkreten sat- zungsrechtlichen Gestaltungsvorgaben unterliegen, ist es den Angehörigen hier möglich, Grabsteine, Abdeckungen, Einfassungen oder auch Grabschmuck ganz nach ihrer Wahl aufzustellen. Wahlgrabstätten können schon zu Lebzeiten erworben und dauerhaft im Nutzungsrecht verlängert werden. Sie gibt es auf al- len städtischen Friedhöfen, der Standort ist frei wählbar. Wahlgrabstätten kön- nen mehrstellig erworben werden – beispielsweise für größere Familiengrab- stätten. Auch besteht die Möglichkeit, zwei Särge übereinander zu bestatten. Die Hinterbliebenen stellen die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte in ei- gener Verantwortung sicher. 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 11 (Wahlgräber für Erdbestattungen) (Urnenwahlgräber) Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für Särge und Urnen Diese Grabart steht für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung und ent- bindet die Hinterbliebenen vor allem von der Verpflichtung, die Grabpflege si- cherzustellen. Die Friedhofsverwaltung legt das Gräberfeld hier als Rasenfläche an. Jede Grabstätte besteht aus einer bodenbündig verlegten Basisplatte, auf der anschließend ein liegender Grabstein mit bestimmten Maßvorgaben befes- tigt oder auch Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Pflege der Rasenfläche rund um die Basisplatten stellt die Friedhofsverwaltung sicher. Die Grabstätten werden der Reihe nach und nur für einen konkreten Bestattungsfall vergeben. Somit ist es nicht möglich, mehrere Bestattungen in einer Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung zu vereinen. Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung werden auf den meisten größeren Friedhöfen im Kölner Stadtgebiet angeboten. Baumgrabstätte für Urnenbestattungen Eine Baumgrabstätte empfiehlt sich für alle Menschen, die sich einen Begräb- nisort im Schutze einer alten Buche, Birke oder Kiefer wünschen. Man kann sich schon zu Lebzeiten „seinen“ Platz am Baum aussuchen und die Grabstätte im Rahmen der Vorsorge erwerben. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre und kann beliebig verlängert werden. Baumgrabstätten, die aktuell auf den Friedhö- fen Steinneuerhof, dem Ost- und dem Nordfriedhof angeboten werden, sind ei- ne hervorragende Alternative zu den im Umland angebotenen „Friedwaldbe- stattungen“. (Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung) (Baumgräber für Urnen) Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 12 Anonymes Rasengrab für Urnenbestattungen Eine anonyme Bestattung ist in Köln ebenfalls nur für Urnen möglich. Derartige Begräbnisstätten legt die Friedhofsverwaltung ohne Kennzeichnung des ein- zelnen Grabes als Rasenfläche an. Für alle dort anonym Bestatteten gibt es nur ein gemeinsames Denkmal. Die Lage der einzelnen Urnen innerhalb des Gräberfeldes ist für die Hinterbliebenen nicht sichtbar. Anonyme Beisetzungen gibt es ausschließlich auf dem Nordfriedhof und den Friedhöfen Lehmbacher Weg und Steinneuerhof. Naturwaldbestattung für Urnenbestattungen am Kölner Ostfriedhof Diese sehr einfache Bestattungsform in noch relativ natürlicher Umgebung ist besonders preisgünstig. Zu einer günstigen Pauschalgebühr wird eine Urne ohne Namensnennung in einem separaten, vollkommen naturbelassenen Bestattungswaldstreifen am Kölner Ostfriedhof beigesetzt. Dieser Bereich verfügt über einen separaten Zugang und erfährt keinerlei pflegerische Unterhaltung. (Anonymes Urnengrab) (Naturwaldbestattung am Ostfri edhof) Kooperationsgrabstätten In Zusammenarbeit mit dem friedhofsnahen Gewerbe (Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetriebe) bietet die Stadt Köln Wahlgrabstätten für Urnen- und Sarg- bestattungen auf besonders gestalteten Friedhofsfluren an. Diese sind nach einem gestalterischen Gesamtkonzept geplant und fügen die einzelnen Grab- stellen in eine gartenähnliche Anlage ein. Im Gegensatz zu der traditionellen Grabfeldgestaltung zeigen diese andersartigen Bestattungsflächen neue Wege der Trauerbewältigung auf und realisieren Wünsche nach außergewöhnlicher Ästhetik. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Ab- schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen. Aktuell existieren in Köln 16 Kooperationsfelder, auf denen insgesamt ca. 5000 Grabstätten angelegt worden sind. Zudem befinden sich 20 weitere Kooperati- onsvorhaben in konkreter Planung. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 13 Sonstige Grabstätten Zu den sonstigen Grabstätten gehören die Kindergrabstätten, die Sondergrab- stätten für Tot- und Fehlgeborene, die teilweise als gemeinschaftliche Gräber- felder angelegt worden sind, sowie die Gemeinschaftsgrabstätten – beispiels- weise für Ordensgemeinschaften in Köln. Weiterhin sind die Ehrengrabstätten, die Gräber der Opfer von Krieg und Ge- waltherrschaft zu nennen. Aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen (Fried- hofssatzung der Stadt Köln, Kriegsgräbergesetz) ist die Pflege dieser Grabstät- ten durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. (Kooperationsgrabfeld) ( Kriegsgräber) (Sternenkind er) 2.3.2. Bestattungsleistungen Die Friedhofsverwaltung Köln führt die Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen mit eigenem Personal durch. Zu den Bestattungsleistungen gehö- ren das Öffnen und Schließen der jeweiligen Grabstätte sowie der Träger- dienst einschließlich des Senkens der Urne oder des Sarges in das Grab. Zur Koordination der über 8.000 Bestattungen pro Jahr in Köln erfolgt die Vergabe von Bestattungsterminen von Montag bis Freitag grundsätzlich in einem festgeschriebenen Terminraster. Mit einem entsprechenden Kosten- aufschlag werden Bestattungstermine zusätzlich an Samstagen angeboten. Im Jahr 2018 wurden 160 Bestattungen an Samstagen in Köln durchgeführt. Alle verstorbenen Kölnerinnen und Kölner – unabhängig von ihrer Staatsange- hörigkeit oder konfessionellen Zugehörigkeit – können selbstverständlich auf jedem der Kölner Friedhöfe beigesetzt werden. Der letzte Wohnort hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Friedhofs. Auch Verstorbene, die selbst nicht in Köln gewohnt haben, können auf einem städtischen Friedhof beigesetzt wer- den. Überdies trägt die Stadt Köln besonderen Bestattungsritualen im Zusammen- hang mit unterschiedlichen Konfessionen weitgehend Rechnung. Auch bei der Einrichtung der Gräberfelder auf den Kölner Friedhöfen werden die verschie- denen Glaubensrichtungen berücksichtigt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 14 In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürger hinzuweisen, die der muslimischen Glaubensrichtung angehören. Vor vielen Jahren war es üblich, dass sich die meisten Musliminnen und Musli- me für eine Beisetzung in ihrem Heimatland entschieden haben. Doch im Laufe der Zeit haben sich einige muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine Beisetzung in ihrer zweiten Heimat Köln entschieden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln ein entsprechendes Grabangebot für die muslimischen Mit- bürgerinnen und Mitbürger in Köln geschaffen. Bereits im Jahr 1968 wurde auf dem Kölner Westfriedhof das erste Gräberfeld für muslimische Bestattungen eingerichtet. Im Vorfeld erfolgte ein intensiver Informationsaustausch mit den maßgeblichen islamischen Einrichtungen, um die in dem Zusammenhang zu beachtenden Erfordernisse abzustimmen. Dies hat insbesondere dazu geführt, dass diese Gräber nach Mekka ausgerichtet sind. Auch wenn 1972 auf dem rechtsrheinisch gelegenen Friedhof Lehmbacher Weg ein weiteres muslimi- sches Gräberfeld angelegt worden ist, bleibt der Westfriedhof nach wie vor der Hauptfriedhof für muslimische Bestattungen in Köln. Auch sind die von Musli- minnen und Muslimen gewünschten Beisetzungen im Leinentuch auf den städ- tischen Friedhöfen in Köln bereits seit 2005 möglich. 2.3.3. Trauerhallen Die Friedhofsverwaltung Köln verfügt stadtweit über 46 Trauerhallen, die sich im Eigentum der städtischen Gebäudewirtschaft befinden. Ein Teil der in der Regel sehr alten und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Trauerhallen befindet sich in einem verbesserungswürdigen Zustand. Ziel ist es, gemeinsam mit der städtischen Gebäudewirtschaft die Situation der Trauerhallen erheblich zu verbessern. Ungeachtet dessen werden das Erscheinungsbild und die Ausstattung der Trauerhallen fortlaufend im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten optimiert. So wurde in den vergangenen drei Jahren von der Friedhofsverwaltung eine Quali- tätsoffensive initiiert, um die Situation in den Trauerhallen kurzfristig, aber den- noch spürbar, zu verbessern. So wurden für zahlreiche größere Trauerhallen in 2017 neue Kunstbäume sowie eine neue Bestuhlung angeschafft, Malerarbei- ten beauftragt sowie Familien- und Nebenräume renoviert und mit entspre- chenden Wandbildern aufgewertet. Bei rund 60% der auf den Kölner Friedhöfen durchgeführten Bestattungen wird eine städtische Trauerhalle in Anspruch genommen. In anderen Fällen ent- scheiden sich die Hinterbliebenen für eine entsprechende Trauerzeremonie am Grab, greifen auf das Angebot privater Verabschiedungsräume von Bestat- tungsunternehmen zurück oder entscheiden sich für eine Trauerfeier in einer Kirche. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 15 2.3.4. Friedhofsgebühren Bei Friedhofsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inan- spruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“. Die Kosten dieser öffent- lichen Einrichtungen sollen zum größten Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer getragen werden. Die Benutzungsgebühren können jedoch nicht nach Belieben durch den Friedhofsträger festgesetzt werden, sondern müssen nach betriebs- wirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. Von grundsätzlicher Bedeutung ist bei der Kalkulation die Beachtung des Äqui- valenzprinzips, nach dem die Benutzungsgebühren nicht in einem groben Un- gleichgewicht zur Gegenleistung stehen dürfen. Dies ist vergleichbar mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gebührenkalkulation und Gebühren- maßstäbe müssen dabei sachlich nachvollziehbar sein und zudem eine Er- messensausübung erkennen lassen. Die klassische Berechnung mit der Grabgröße als Verteilungsmaßstab führte bei der Friedhofsgebührenkalkulation in der Vergangenheit nicht nur in Köln häufig zu großen Differenzen zwischen den Gebührentarifen. Aus dieser Ent- wicklung heraus wurde – wie bereits erläutert – das Kölner Gebührenmodell erarbeitet, durch das extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und mehr Gebührengerechtigkeit erzielt werden konnten. Zudem stellt die hohe An- zahl der Friedhöfe den Friedhofsträger Stadt Köln vor besondere betriebswirt- schaftliche Herausforderungen. Die Friedhofsgebühren in Köln wurden letztma- lig mit der Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 angepasst. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 16 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 17 Gebührenvergleich – Beisetzung in einer Sarg-Wahlgrabstätte inklusive Bestattungsgebühren: (Stand 2018) Gebührenvergleich – Beisetzung in ein Urnenwahlgrab inklusive Bestattungsgebühren: (Stand 2018) Friedhöfe stehen als Naherholungsgebiete der Allgemeinheit zur Verfügung und müssen somit auch teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wer- den. Dieser Anteil für die Pflege der Grünflächen („Grünanteil“) betrug auf den Friedhöfen in Köln im Jahr 2003 noch 2,85 Millionen Euro und reduzierte sich im Jahre 2004 aufgrund haushaltswirtschaftlicher Probleme auf nur noch 2.090.600 Euro im Jahr. Dieser über viele Jahre festgeschriebene Betrag wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch den Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2019 um eine weitere Million auf insgesamt 3.090.600 Euro auf- gestockt. Diese Anhebung des Grünanteils von ca. 15 % auf ca. 22 % ist ge- rechtfertigt, da die städtischen Friedhöfe als ansprechende Parkanlagen und oftmals auch als einzige zusammenhängende Grünfläche im Kölner Stadtgebiet als Naherholungsgebiet von den Kölner Bürgerinnen und Bürgern genutzt wer- den können. €2.000,00 €1.000,00 €- €2.720,00 €3.000,00 €3.057,07 €3.710,00 €3.460,13 €4.000,00 €4.150,00 €5.000,00 €4.903,29 €6.000,00 €1.043,36 €500,00 €- €1.708,36 €2.000,00 €2.050,00 €2.044,54 €2.500,00 €2.254,00 €2.936,00 €3.500,00 €3.000,00 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 18 2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln In § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wird erstmals unter dem Titel „Friedhofszweck“ ergänzt, dass Friedhöfe der Bestat- tung von Toten dienen. In Absatz 2 wird ergänzt, dass „ Friedhöfe den Hinter- bliebenen einen Ort der Besinnung bieten. Die parkähnliche Gestaltung der Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen ei- nen erheblichen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber hinaus eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Ver- besserung des Stadtklimas bei.“ Die zahlreichen Funktionen von Friedhöfen wurden bereits unter 1.1. ange- sprochen. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhö- fe ist es, diesen Mehrwert anzureichern und in das allgemeine Bewusstsein zu transportieren. Denn um den Erhalt dieser multifunktionalen Friedhöfe sicher- zustellen, sollten die beschriebenen öffentlichen Funktionen im Haushalt auch entsprechend abgebildet werden. 3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln Die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe wird unter den nach- folgenden Überschriften betrachtet . 3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren Friedhöfe wurden in der Vergangenheit zunächst von Kirchen und dann zu- nehmend von Städten und Gemeinden als öffentliche Einrichtung angelegt und mit öffentlichen Mitteln unterhalten. Gründe für die öffentliche Trägerschaft war der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Ziel, jedem Menschen, unabhängig von wirtschaftlichen Möglichkeiten oder religiöser Zugehörigkeit, die Teilnahme an diesem öffentlichen Gut sicherzustellen, also eine angemessene, würdige Beisetzung zu ermöglichen. Viele Bestattungsleistungen von Kirchen und von Städten waren bis weit in die 60er Jahre kostenlos. Zu nennen wäre das kos- tenfreie Reihengrab oder die einfache Bestattung ohne weitere Kosten für die Angehörigen. Zudem wurden Angehörige früher fast ausnahmslos von der Großfamilie, Nachbarn und Vereinen im Trauerfall entsprechend unterstützt. Die Art der Bereitstellung bzw. die Finanzierung der entsprechenden Leis- tungen im Friedhofswesen haben in der Folgezeit verschiedene, sowohl für den Friedhofsträger als auch für die Friedhofsnutzerinnen und -nutzer belas- tende Entwicklungen durchlaufen. Insbesondere stehen den Hinterbliebenen immer weniger Mittel zur Durchführung einer Bestattung zur Verfügung Das nach dem 2. Weltkrieg von den Gesetzlichen Krankenkassen eingeführte Sterbegeld wurde 1989 auf 2.100,-- DM gekürzt, 2002 weiter reduziert und 2004 gänzlich gestrichen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 19 Mit zunehmender Lebenserwartung wird das im Alter z ur Verfügung stehende Vermögen für die Pflege- und Heimunterbringungskost en eingesetzt, so dass oftmals nur noch ein geringeres oder im schlimmsten Fall gar kein Erbe mehr im Todesfall zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die zunehmende Altersarmut in Deutschland hingewiesen. Hinzu kommen die veränderten Ansprüche an eine Grabstätte, die bereits unter dem Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und die im Zusammenhang stehende gesellschaftliche Entwicklung angesprochen worden sind. Da sich die ortsgebundenen Familienstrukturen zunehmend auflösen und die Pflege der Grabstätte immer weniger in Eigenregie sichergestellt werden kann, müssen die Grabpflegekosten zusätzlich im Budget für eine Beisetzung berücksichtigt wer- den. Begrenzte finanzielle Mittel der Hinterbliebenen und die gesellschaftliche Ent- wicklung führen dazu, dass die Leistungen der Friedhöfe nicht mehr wie in den vergangenen Zeiten abgerufen werden. Der Bedarf an Friedhofsfläche für Be- stattungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufge- geben, es erfolgen immer weniger Verlängerungen von Grabnutzungsrechten. Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt . Mit der bereits angesprochenen Gebührenkalkulation nach dem Kölner Modell sowie der Entwicklung neuer Grabangebote und der Einführung der Koopera- tionsgrabfelder wurde in Köln bereits erfolgreich auf die geschilderten Entwick- lungen reagiert. Dennoch stellt sich mit jeder Gebührenkalkulation die Frage, ob eine Umlage der gestiegenen Kosten ausschließlich auf die Gebührenzahlerinnen und - zahler noch zumutbar ist und die negative Entwicklung dadurch nicht zusätzlich begünstigt wird. Denn sinkende Nutzungs- und Bestattungszahlen und vor al- lem die zunehmend geringeren Zahlen bei der Verlängerung von Nutzungs- rechten führen gebührenrechtlich dazu, dass auf immer weniger Nutzerinnen und Nutzer die gesamten Kosten über Gebühren umzulegen sind. Durch die abnehmende Anzahl von gebührenzahlenden Nutzerinnen und Nutzern steigt die Belastung für die oder den Einzelnen zusätzlich und kann mit Einsparungen auch nur bedingt kompensiert werden. Denn Kostenreduzierungen durch massive Einsparungen bei der Friedhofsun- terhaltung führen zu einem schlechteren Pflegestandard der Friedhöfe und der Gebäude, somit zwangsweise zu einem verringerten Interesse am Friedhof und somit weiter sinkenden Nutzungszahlen. Schließlich bietet der zwischenzeitlich umkämpfte Bestattungsmarkt eine Vielzahl von preiswerten Alternativen für die Hinterbliebenen eines Sterbefalles. Vor diesem Hintergrund stellt die Gebüh- renerhebung den Friedhofsträger immer wieder vor Herausforderungen. Natür- lich wird der Friedhof durch eine Bestattung und die hiermit verbundene Nut- zung einer Grabstätte in einem besonderen Verhältnis in Anspruch genommen, so dass eine Gebührenerhebung nach § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz erfolgen muss. Demnach sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 20 Allerdings wurde ebenfalls bereits sehr ausführlich dargelegt, dass die städti- schen Friedhöfe zahlreiche Funktionen erfüllen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Friedhöfe sind somit nicht nur für die gebührenzah- lenden Friedhofsnutzerinnen und -nutzer zu erhalten. Daher muss es Ziel sein, die Gebührenbelastung für die Friedhofsnutzerinnen und -nutzer in einem annehmbaren und zumutbaren Rahmen zu halten und dennoch die Friedhöfe mit ihren zahlreichen Funktionen insgesamt dauerhaft zu erhalten. 3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen Die Gründe für den sinkenden Flächenverbrauch auf den meisten Kölner Fried- höfen liegen nicht an sinkenden Bestattungszahlen in Köln, sondern sind im Zusammenhang mit einem veränderten Bestattungsverhalten zu sehen. Durch die mittlerweile stark gestiegene Akzeptanz der Einäscherung und den Ansprü- chen aus dem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur haben die platzspa- renden Urnenbestattungen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Der Anteil an Urnenbestattungen auf den Kölner Friedhöfen beträgt derzeit 65 % und spiegelt ziemlich genau den bundesweiten Durchschnitt wider. Der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche unterschreitet deutlich das vor- handene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche. Die Idee der Verkleinerung von Friedhofsflächen oder sogar Schließung von Friedhöfen zur Erleichterung der Pflege und zur allgemeinen Kostensenkung liegt daher auf der Hand. Dementsprechend wurden die größten Kölner Friedhöfe bereits einer Analyse unterzogen, ob und wie dies konkret erreicht werden kann. Es zeigte sich, dass die zahlenmäßig auf den ersten Blick so eindeutige Situation eine enorme Problematik in sich birgt und Lösungen nur langfristig erzielt werden können. Da jetzt schon die Kosten für Pflegemaßnahmen kaum noch zu bewältigen sind, steht die Kommune vor der Herausforderung, bei sinkenden Einnahmen das von der Bevölkerung eingeforderte gepflegte Erscheinungsbild der Fried- höfe weiterhin zu gewährleisten, die Bestattungskultur zu wahren und gleich- zeitig die Kosten für die Pflege einzudämmen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 21 Dies ist unter den derzeitigen Bedingungen kaum zu erreichen. Die verstärkte Rückgabe von Wahl- und Urnenwahlgräbern, deren Lage frei auf dem Friedhof gewählt werden konnte, hat in den vergangenen Jahren zu einer unregelmäßi- gen Belegung der Bestattungsfelder geführt, so dass mittlerweile viele Gräber in Streulage zu verzeichnen sind. Um diese Grabstellen erreichen zu können und die Pflege der Grabstätten sicher zu stellen, ist die notwendige Infrastruktur zwangsläufig aufrecht zu erhalten. Dies gilt gleichermaßen für die Friedhofsbe- sucherinnen und -besucher wie für die Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. Gleichzeitig erfordern Gräber in Streulage häufig einen erhöhten Pflegeauf- wand. Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Situation besteht also darin, neue Streu- lagen auszuschließen und die älteren Grabnutzungsrechte in Streulagen aus- laufen zu lassen. Dies wird bereits intern praktiziert. Eine Konzentration der Be- stattungsflächen in gut erreichbare „Kernzonen“ wird grundsätzlich angestrebt, ist jedoch nur sehr langfristig - als Generationenaufgabe - zu erzielen. Zu be- achten ist allerdings, dass die meisten großen Kölner Friedhöfe unter Denkmal- schutz stehen, ein Eingriff in die gestalteten Anlagen ist nicht ohne weiteres möglich. Um Friedhofsflächen zu verkleinern und an Flächengrößen geknüpfte, gebüh- renrelevante Kosten zu verringern, müssten Friedhofsflächen aus der Nutzung genommen und entwidmet werden. Dies wäre jedoch nur bei noch nicht für Bestattungen genutzten Flächen in entsprechender Lage – also freie Randflä- chen in geeigneter Größe - bedenkenlos möglich. Solche Flächen sind auf den Kölner Friedhöfen nicht vorhanden. Eine Ausgliederung von Teilflächen würde zudem an der bereits angesprochenen Tatsache scheitern, dass der Großteil der städtischen Friedhöfe in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht. Zur Entschärfung der Situation werden seitens der Friedhofsverwaltung zu- sammenhängende, freie Flächen geschaffen, die einfacher gepflegt werden können. Ungenutzte Flächen werden vereinfacht gestaltet, um den Aufwand möglichst gering zu halten. Eine Entwidmung und Reduzierung von Friedhofsflächen kann ungeachtet der oben genannten Einwände auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Be- völkerungsentwicklung in der wachsenden Stadt Köln nicht befürwortet werden. Auch die Aufgabe kleinerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren Zentralisierung der Bestattungen auf die größeren Friedhöfe scheitert an der starken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit den Friedhöfen, die unmit- telbar in Wohnortnähe liegen. Dieser starke Ortsbezug („Veedel“) wird durch die Familie, die Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde geprägt und ist Teil der städtischen Bevölkerungskultur. 3.3. Entwicklung neuer Grabangebote Angehörige werden in der Phase ihrer Trauer wesentlich von den Auswirkungen ihres Verlustschmerzes geleitet und geführt. Da die trauernde Person von ihrer Intuition geleitet, jedoch ein starkes Handlungsbedürfnis hat, kommt es zu soge- nannten Ersatzhandlungen an der Grabstätte. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 22 Die bei allen Beisetzungsarten an den meisten Beisetzungsorten abgelegten Trauergrüße unterschiedlichster Art, sind deutliche Zeichen und Belege die- ses Bedürfnisses nach Trauerhandlung in diesem besonderen Moment des Grabbesuchs. Die Bedeutung und erforderliche Wirkung von Grabstätten wird den neuen Maßstäben unserer modernen und vor allem mobilen Gesellschaft nach- bzw. untergeordnet. Die entscheidenden Kriterien für eine Grabauswahl ergeben sich aus den Ansprüchen aus der Pflege und Unterhaltung einer Grabstätte sowie den Kosten. Neue Grabangebote müssen die aktuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen mit der Bedeutung und Wirkung einer Grabstätte kombinieren. Die von den Hinter- bliebenen getroffenen Entscheidungen auf Basis möglichst individueller und passender Angebote müssen im Hinblick auf die langen Laufzeiten eines Grabnutzungsrechtes bestandskräftig und langfristig tragbar sein. Gewünscht wird immer mehr das individuelle Grab bei gleichzeitiger Sicherstellung der Grabpflege zu einem annehmbaren Preis – also das Rund-um-Sorglos-Paket für die Hinterbliebenen. Basisgrabstätten ohne Regelungen hinsichtlich der Pflege sowie Grabangebote mit einem einfachen Pflegestandard werden von der Stadt Köln offeriert. Dar- über hinaus werden weitergehende Ansprüche in den Kooperationsgrabfeldern bedient. Zur Optimierung des Grabangebotes ergeben sich für die Friedhofsverwaltung aktuell folgende Ziele: • Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreic hender Berücksichti- gung der jeweiligen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denk- malschutzes. Auf diesem Wege werden ohne wirtschaftliches Risiko für den Friedhofsträger weitere attraktive Grabfelder geschaffen. Hinzu kommt eine Entlastung von der Friedhofspflege. Zu beachten ist hierbei grundsätzlich die Schnittstelle zwischen Friedhofsträger und Kooperationspartnerin bzw. - partner. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Nutzungsrechten, Grabmalgenehmigungen, Anforderungen an die Grabumgebung hinsichtlich des Grabaushubes und des Einsatzes entsprechender Fahrzeuge. • Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführu ng von Pilotprojek- ten zur Erprobung neuer Grab- und Bestattungsformen. Nur so kann der Friedhofsträger nachfragegerechte und zukunftsweisende Grabangebote entweder selbst entwickeln und umsetzen oder initiieren. Im Hinblick auf den fortwährenden Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur ist dieser dy- namische Prozess unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist auch die in die Friedhofssatzung vom 24.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Er- richtung von Kolumbarien auf den Kölner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der Nachfrage nach Bestattungen in Kolumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglichkeit der Errichtung eines Kolumba- riums vom Rat der Stadt Köln grundsätzlich ermöglicht. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 23 Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungsform werden Ko- lumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die konkrete Rea- lisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft abgestimmt. • Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverw altung unmittelbar offe- rierte Grabangebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem linksrheinischen Nordfriedhof und dem Friedhof Stein- neuerhof eingerichtet. Die Einbindung weiterer Friedhöfe für dieses stark nachgefragte Grabangebot ist geplant. Fraglich ist, ob sich in den kommenden Jahren die Einrichtung von Gemein- schaftsgrabfeldern beispielsweise für Vereine, Freundeskreise oder sonstige In- teressensgemeinschaften weiter entwickeln wird. 3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität Im Friedhofswesen müssen mit Blick auf eine verantwortungsvolle Ressour- cennutzung vordergründig die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt wer- den. In den vergangenen Jahren wurden bereits erste Projekte zur Verbesserung der Biodiversität auf verschiedenen Friedhöfen realisiert. Hierzu zählen die Ansaat blütenreicher Wiesen, Langgraswiesen sowie Streuobstwiesen, die Pflanzung von freiwachsenden Hecken, der Einsatz sowie die Verwendung von Totholz, beispielsweise bei Pflanzbeet- und Wegeeinfassungen oder bei der Errichtung von Vogel-Nisthilfen. Im Rahmen der verschiedenen Projekte erfolgt eine Zu- sammenarbeit mit dem NABU, die zukünftig zu intensivieren ist. Ziel ist es, weitere Projekte zu initiieren, um die Friedhöfe als natürliche Erleb- nisräume in städtischer Umgebung sowie deren ökologische, stadtweite Bedeu- tung zu erhalten und auszubauen. Hierbei können insbesondere Maßnahmen der Biodiversität, der Vielfalt und des Artenreichtums initiiert und gefördert wer- den, da die Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet als eingefriedete Schutzräume die besten Vorrausetzungen für gute Entwicklungschancen bieten. 3.5. Friedhofsgebäude In Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft konnten in den vergan- genen Jahren mehrere Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Fried- hofsgebäuden umgesetzt werden. Der nach wie vor bestehende Sanierungs- stau an einigen Gebäuden wird mit entsprechenden Priorisierungen nachgehal- ten und die zeitnahe Abarbeitung bei der Gebäudewirtschaft mit Nachdruck eingefordert. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 24 In den vergangenen Jahren wurden die für den Friedhofsbetrieb mittlerweile entbehrlichen Gebäude im Rahmen der Kostenreduzierung bereits abgemietet. Natürlich müssen auch die städtischen Trauerhallen mit Blick auf ihre Nutzung bzw. Auslastung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Allerdings handelt es sich bei den Trauerhallen um einen festen Bestandteil der Friedhöfe, so dass sie ebenfalls unter die in 3.2 beschriebene Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit ihrem Friedhof fallen. Aufgrund dieser emotionalen Bindung sollte die Schließung einer Trauerhalle unter wirtschaftlichen Aspekten das letzte Mittel sein. Vorrangig sollte eine Optimierung der Auslastung einher- gehend mit neuen Nutzungsmöglichkeiten für die Trauerhalle angestrebt wer- den. So können friedhofsaffine Umnutzungen beispielsweise unter Einbezie- hung von Bürgervereinen in Betracht gezogen werden. Ziel ist es somit, die bestehenden Trauerhallen in einem ansprechenden Zustand zu präsentieren und dauerhaft zu erhalten. 3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen Auf einem Friedhof finden Verstorbene ihre letzte Ruhestätte. Der Friedhof ist immer ein Ort der Stille, an dem Angehörige trauern und Abschied nehmen können. Es gebietet sich daher schon fast von selbst, dass ein ruhiges Verhal- ten oberstes Gebot ist. Den Friedhof als Ort der Ruhe und des Friedens zu be- wahren und zu schützen, muss höchste Priorität haben. Wer durch ein Friedhofstor geht, betritt einen geschützten Raum. Bei einem Friedhofsspaziergang werden der Kreislauf der Natur, die Vergänglichkeit des Seins, aber auch die Vielfalt des Lebens erfahrbar. Die Bedürfnisse der Trau- ernden und Hinterbliebenen, aber auch die Würde des Ortes stehen im Vor- dergrund . Die Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger Stadt Köln und den Friedhofs- nutzerinnen und -nutzern sowie auch zwischen den Friedhofsnutzerinnen und - nutzern werden durch die Friedhofssatzung definiert. Regeln und Gebote sind Teil dieser Satzung und zur Wahrung der Würde der Verstorbenen sowie im In- teresse der Trauernden unbedingt einzuhalten. Damit die Friedhöfe als ge- schützte und zugleich offene Räume erhalten werden können, sind nicht nur ge- genseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit, sondern auch konkrete Verhal- tensgrundregeln erforderlich. Denn neben der augenscheinlichen Gestaltung und dem Zustand der Friedhöfe wird ihr Wert auch durch den dort stattfindenden Umgang der Menschen untereinander definiert. In § 6 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist vorrangig das Verhalten auf dem Friedhof geregelt. Die hier aufgeführten Vorgaben können als Hausordnung der Kölner Friedhöfe verstanden werden. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 25 Satzungsauszug (Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014): § 6 Verhalten auf dem Friedhof (Absatz 1 bis 2) (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhal- ten. (2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; a usgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die hiernach zugelassenen Fahr- zeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren, b) der Verkauf von Waren aller Art sowie das Anbiet en von Dienstleistungen ohne vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Be stattung störende Arbeiten auszuführen, d) Werbedruckschriften und sonstige Druckschriften, die nicht dem Friedhofszweck entsprechen, zu verteilen, e) Abfall einzubringen oder Abfälle sowie Erdabraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulegen sowie Fundament-, Grabstein- oder Einfassungsreste auf dem Friedhof zu belassen, f) nicht geräuschregulierte Maschinen und Geräte au f Grabstätten und Wegen ein- zusetzen, g) den Friedhof, seine Einrichtungen, seine Anlagen , Grabstätten oder ihre baulichen Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehind ertenbegleithunde mitzu- führen, i) zu lärmen, zu spielen, zu joggen oder sonstige s portliche Aktivitäten mit oder ohne Sportgerät zu betreiben. j) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen ohne vorherige Genehmigung der Verwaltung, außer zu privaten Zwecken. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Im Hinblick auf den bereits mehrfach angesprochenen Wandel in der Bestat- tungs- und Trauerkultur und die vielfältigen Funktionen von Friedhöfen, die ne- ben den gebührenzahlenden Hinterbliebenen allen Friedhofsbesucherinnen und -besuchern zur Verfügung stehen, ist fraglich, ob die Vorgaben des § 6 der Friedhofssatzung noch den Maßstäben eines modernen und kundenorientierten Friedhofsträgers entsprechen. Außerdem werden regelmäßig verschiedene Einzelforderungen an die Friedhofsverwaltung Köln herangetragen, beispiels- weise das generelle Hundeverbot auf Friedhöfen aufzuheben oder das Befah- ren mit PKW grundsätzlich zuzulassen. 3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 Um die Wünsche und Bedürfnisse der Kölnerinnen und Kölner für die zukünfti- ge Ausrichtung und Gestaltung der 55 städtischen Friedhöfe im Stadtgebiet zu ermitteln, wurde im Zeitraum 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter Federführung des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öf- fentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 26 In der Zeit vom 05. bis 15.05.2019 fanden Begehungen und Interviews auf den Friedhöfen unter verschiedenen Gesichtspunkten statt. Vertreterinnen und Ver- treter potentieller Nutzergruppen wurden befragt und es erfolgten darüber hin- aus Befragungen der Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor Ort. In einem zweiten Schritt wurde der Stadtgesellschaft im Zeitraum 12.06. bis 10.07.2019 auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln (mitwirkungsportal-koeln.de) ein On- line-Dialog für die transparente Kommunikation zur Verfügung gestellt. Die während der Begehungen und Befragungen zuvor erarbeiteten Vorschläge und Anregungen wurden dort diskutiert sowie weitere Ideen eingebracht. Natürlich bestand auch die Möglichkeit, auf dem postalischen Weg, per E-Mail oder auch telefonisch an dem Beteiligungsverfahren teilzunehmen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 27 Zusätzlich ist man im Rahmen einer Friedhofswoche mit zahlreichen Veranstal- tungen im Zeitraum 24.06.2019 bis 30.06.2019 in den direkten Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern vor Ort auf den Friedhöfen getreten. Die Ergeb- nisse aus dem Online-Dialog, den Befragungen und persönlichen Gesprächen sowie in diesem Zusammenhang eingegangenen Zuschriften und Telefonaten wurden vom Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln aufbereitet und nach Auswertung durch den Arbeitskreis Friedhof am 30.09.2019 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsverfahren im Wallraf-Richartz- Museum der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der als Anlage 3 beige- fügten Gesamtdokumentation zu entnehmen. Auf Basis der ausgewerteten Rückmeldungen wurden vom Arbeitskreis Friedhof die nachfolgenden Hand- lungsempfehlungen für die vorab in dem Beteiligungsverfahren festgeschrie- benen Kategorien erarbeitet. 3.6.2. Handlungsempfehlungen Vorweg ist festzuhalten, dass eine Änderung der bestehenden Friedhofssat- zung der Stadt Köln zur Realisierung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbe- teiligung nicht notwendig ist. Aktivität und Bewegung Aufgrund des deutlichen Votums gegen Bewegungsaktivitäten bleiben sportli- che Aktivitäten entsprechend der derzeitigen Satzungsregelung weiterhin voll- ständig untersagt. Auch leise Sportarten wie beispielsweise Yoga können durch entstehende Gruppendynamik und der hiermit verbundenen Außenwirkung dem grundsätzlichen Anspruch des Friedhofs als besonderen Ort der Ruhe entge- genstehen. Die Befürchtungen des oft artikulierten „Tür- und Toröffnens“ oder „Öffnens der Büchse der Pandora“ würden eventuell genährt. Auch die Diffe- renzierung zwischen leisen und anderen Sportarten birgt Konfliktpotential. Al- lerdings werden die in diesem Zusammenhang angesprochenen, meditativen Elemente bestimmter, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung genannter Sportarten, aufgegriffen und die Schaffung von besonderen, meditativen Ruhe- räumen auf den Friedhöfen angeregt. Aufenthalt und Begegnung In der Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich insbesondere der für die Befragungs- teilnehmerinnen und -teilnehmer maßgebliche Anspruch herauskristallisiert, den Friedhof als besonderen Ort der Ruhe und der Erholung zu erhalten. Dies war der grundsätzliche Maßstab für die Bewertung aller eingereichten Vorschläge und Anregungen. Um diesem besonderen Anspruch gerecht zu werden, ist das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen entsprechend der aktuellen Satzungs- regelung weiterhin grundsätzlich zu untersagen. Maßgeblich bei dieser Ent- scheidung ist sicherlich auch die Angst einiger Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor Hunden. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 28 Zudem ist die Kontrolle einer möglichen Anleinpflicht oder die Ahndung bei nicht entfernten Kothaufen über die weitläufigen Friedhofsflächen nicht möglich. Auch greifen Hunde in die besonderen, ökologischen Naturräume und auch Lebens- räume seltener Tierarten in den geschützten Friedhofsbereichen ein. Zu den in Rede stehenden Kinderspielbereichen auf den Friedhöfen ist alterna- tiv die Errichtung von Naturlehrpfaden, an denen die Kinder spielerisch an die Natur herangeführt werden, zu empfehlen. Hier bieten sich Kooperationen mit dem NABU oder dem BUND an. Die mögliche Errichtung eines Friedhofscafés wurde nicht grundsätzlich abge- lehnt. Eine Entscheidung muss im Einzelfall, basierend auf einem inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzept einer möglichen Interessentin oder eines mögli- chen Interessenten, durch den Ausschuss für Umwelt und Grün unter Beteili- gung der zuständigen Bezirksvertretung getroffen werden. Zudem wird empfohlen, dem vielfach geäußerten Wunsch nach zusätzlich auf- zustellenden Bänken – gerne auch in Anordnung als Begegnungsplätze - nachzukommen. In diesem Zusammenhang wird auch pilotweise die Aufstel- lung eines Bücherschranks getestet. Information und Bildung Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung oftmals als unzureichend be- zeichnete Ausschilderung einiger Friedhöfe war ebenso wie die Digitalisierung der Friedhöfe bereits vor Erstellung des Friedhofskonzeptes und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung projektiert. Diese Aufgaben sind aufwendig sowie komplex und erfordern personelle Ressourcen. In Bezug auf Information und Bildung auf den städtischen Friedhöfen sind Ko- operationen und Patenschaften weiter zu initiieren und zu fördern. Neben der bereits angesprochenen, zusätzlichen Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden kommen auch Schulkooperationen in Betracht. Die städtischen Friedhöfe eignen sich besonders als außerschulische Lernorte beispielsweise für die Tier- und Pflanzenwelt oder für den Geschichtsunterricht und zur Heimatkunde. Kunst und Kultur Der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach vorgetragene Wunsch nach Erweiterung von kulturellen Veranstaltungen auf den Friedhöfen ist zu be- fürworten. In diesem Zusammenhang werden die städtischen Trauerhallen fort- an für friedhofsaffine und nicht kommerzielle Einzelveranstaltungen wie bei- spielsweise entsprechende Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen unentgelt- lich zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Kulturan- gebote den Besucherinnen und Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 29 Natur und Umwelt Der Natur- und Artenschutz auf den städtischen Friedhöfen ist eine herausra- gende Funktion und auch Aufgabe für diese ökologisch wertvollen Flächen in der Stadt Köln. Die Bedeutung der auf den Friedhöfen einzigartigen Bedingun- gen für eine vielseitige Tier- und Pflanzenwelt im Kölner Stadtgebiet wurde durch zahlreiche Beiträge in der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals besonders herausgestellt. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Arbeitskreis Friedhof für weitere und intensive Projekte mit den bereits angesprochenen Naturschutzver- bänden und in Eigenregie entsprechend Gliederungsziffer 3.4 dieses Konzeptes aus. Sicherheit und Ordnung Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mehrfach genannte Forderung nach einer verstärkten Kontrolle auf den städtischen Friedhöfen ist grundsätz- lich nachvollziehbar. Eine wirkungsvolle Bewachung der stadtweit 55 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von mehr als 480 Hektar wäre aber auch mit verstärk- tem Personal- und somit auch Finanzeinsatz schlichtweg nicht möglich. Daher werden die Bemühungen verstärkt, ehrenamtliche Friedhofspatinnen und Friedhofspaten zu gewinnen, um eine Präsenz auf den Friedhöfen zu erhöhen. Trauer und Bestattung Vordergründig bleibt der Friedhof für viele Besucherinnen und Besucher ein Ort der Ruhe und der Trauer. In diesem Zusammenhang haben der Erhalt und die Pflege von Grabstätten weiterhin die zentrale Bedeutung, der mit dem vielseiti- gen Grabangebot in Köln Rechnung getragen wird. Dem in der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach geäußerten Wunsch nach Er- richtung von Trost- und Trauerpfaden oder -mauern wird eine besondere Be- deutung beigemessen, da den Friedhöfen unabhängig von den dort angelegten Grabstätten auch im Allgemeinen die wichtige Aufgabe der Trauerbewältigung obliegt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden bereits umfängliche Konzeptideen zur Errichtung von Trauer- und Trosträumen eingereicht, deren mögliche Realisierung als Pilotprojekt der Arbeitskreis Friedhof überprüfen wird. Sonstiges Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mehrfach die Sorge vorgetra- gen, Friedhofsflächen separieren und als Bauland veräußern zu wollen. Zudem wurden Vermutungen geäußert, durch alternative Nutzungen von Friedhöfen städtische Parkanlagen zu ersetzen, damit diese wiederum als attraktives Bau- land zur Verfügung gestellt werden können. Der Arbeitskreis Friedhof hat sich zum Ziel gesetzt, die 55 städtischen Friedhö- fe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend zur Urnenbestattung rückläufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines Friedhofs mit seinen vielfältigen Aufgaben und zahlreichen Funktionen entge- genzusetzen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 30 4. Ausblick Insbesondere die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Nutzungswün- sche stellen heraus, dass die städtischen Friedhöfe als Orte der Ruhe, der Be- sinnung sowie der Trauer und auch als ökologische Nischenräume besondere Rückzugsgebiete in dieser Stadt sind. Um diesen einzigartigen Mehrwert für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhalten und zu fördern, werden in den kommenden fünf Jahren verschiedene Projekte auf Basis dieses Konzeptes umgesetzt. Voraussetzung hierfür ist eine gesi- cherte Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen. Die Friedhofsverwaltung wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis Friedhof die Kommunikation mit den Menschen in Köln fortführen und einmal im Jahr zu einem Friedhofstag einla- den, in dessen Rahmen der aktuelle Stand der Umsetzungen präsentiert und die Entwicklung auch diskutiert wird. Anlagen Anlagen 1a/b - Positionspapiere des Deutschen Städtetages Anlage 2 - Übersicht und Informationen über die 55 städtischen Friedhöfe Anlage 3 - Gesamtdokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3643/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.10.2019
- Erstellt
- 17.10.2019 15:12