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Die Oberbürgermeisterin muss für Transparenz bei der Nicht-Besetzung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat XI sorgen

AfD Antrag nach § 3 AN/1895/2021 vom 06.09.2021

Stand: Am 16.09.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2021 AN/1895/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.09.2021 Die Oberbürgermeisterin muss für Transparenz bei der Nicht-Besetzung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat XI sorgen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: 1. Der Rat stellt fest, dass das Handeln der Oberbürgermeisterin bei der Besetzung des Dezernats IX nicht transparent ist und das Vertrauen in ihre Amtsführung untergräbt. 2. Der Rat der Stadt fordert die Oberbürgermeisterin auf, endlich für volle Transparenz über ihre Kommunikation mit der Landesregierung, der Bezirksregierung Köln und anderen Landesbehörden beim Besetzungsprozess für das Dezernat IX und den wahren Gründen für den Rückzug gewählten Beigeordneten Niklas Kienitz zu sorgen. 3. Die Oberbürgermeisterin wird im Besonderen aufgefordert, zu erläutern, inwieweit der Rückzug des Niklas Kienitz durch die Bezirksreg ierung bzw. eine andere Landesbehörde erzwungen wurde und/oder ob andere Faktoren wie z.B. Bedrohungen eine Rolle gespielt haben. 4. Der Rat fordert die Oberbürgermeisterin auf zu erklären, warum Sie keine rechtlichen Schritte gegen den früheren Grünen Rats herren Jörg Frank, wegen seiner Behauptungen über die Gründe des Rückzugs des Herrn Kienitz im Report-K, einleitete. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2021

    Rat

    TOP 3.1.6, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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