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2016/0390

Abrechnung des Sanierungsgebietes Ortskern Arheilgen

Magistratsvorlage 12.09.2016

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2016/0390

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Wissenschaftsstadt Darmstadt
„Ortskern Arheilgen“
Sachbericht zur Abrechnung der 
Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
Dezember 2015

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
Auftraggeber
Magistrat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Ansprechpartnerin
Birgit Krein
Bessunger Str. 125
64295 Darmstadt
Auftragnehmer 
Nassauische Heimstätte 
Gregor Voss
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
Schaumainkai 47
60596 Frankfurt am Main
Telefon: 069 6069-1684
Fax: 069 6069-51684
eMail: gregor.voss@nh-projektstadt.de
www.naheimst.de
Projektbearbeitung
Birgit Gröning
Nassauische Heimstätte
Birgit Krein
Stefanie Michels
Volker Sahr 
Stadtplanungsamt Darmstadt
Impressum

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
Inhalt1. 
Abrechnung
 1.1 Abrechnungsformular
 1.2 Sachbericht zur Abrechnung
 1.3 Nachweisformulare
 1.4 Übersichtsplan zur Flächenbilanz
2. Anlagen zur Abrechnung
 2.1 Aufsummierung der Zwischennachweise
 2.2 Prüfvermerke zu Verwendungsnachweisen für Baumaßnahmen
 2.3 Örtliche Prüfung der Verwendung der staatlichen Städtebauförderungsmittel,
 Schreiben von Hr. Greulich vom 11.10.1994 und vom 26.06.1995

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
1.
Abrechnung
1.1 Abrechnungsformular

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

A. 
B. 
Stadt / Gemeinde 
 Anschrift 
 Kreis 
C. 
 Name / Firma 
 Anschrift 
D. 
  Durchführung im x   klassischen Verfahren   vereinfachten Verfahren 
  Satzungsbeschluss (Datum)   Satzungsaufhebung 
bis  - 2006 - 
bis  - 2015 - 
E. 
                  
F. Bestätigung des eigenen kommunalen Rechnungsprüfu ngsamtes (soweit vorhanden) 
 Die Prüfung der Abrechnung erfolgte nach Nr. 7.2 ANBest-GK in Verbindung mit § 129 Satz 1 der 
 Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Die Endabrechnung erfasst die dem Land vorgelegten Ver- 
 wendungsnachweise vollständig. Die zusätzlich in der Abrechnung dargelegten Einnahmen und 
 Ausgaben sind tatsächlich entstanden. Die förderbedingten Vermögenswerte sind vollständig 
 erfasst. 
 keine Beanstandungen ergeben 
 Die Prüfung hat 
 gesondert dargestellte Beanstandungen ergeben 
 Ort, Datum 
  rechtsverbindliche  Unterschrift / Stempel  Ort, Datum 
 Auskunft erteilt 
  Förderzeitraum (Jahr) 
 Fax 
 wurden die jeweils geltenden Vorschriften beachtet. 
 - 1984 - 
Beauftragter für die Abrechnung 
Schaumainkai 47 
Nassauische Heimstätte GmbH 
60596 Frankfurt am Main 069 / 6069-1479 
Frau Birgit Gröning 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Telefon 
 Fax 
 
  rechtsverbindliche  Unterschrift / Dienstsiegel 
birgit.krein@darmstadt.de 
06151 / 13-3649 
 sanierungsbedingten Vermögenswerte berücksichtigt. Beim Einsatz der Städtebaufördermittel 
 Telefon 
Städtebauförderung in Hessen Zutreffendes bitte ⌧ ankreuzen oder ausfüllen 
Zuwendungsempfängerin 
Sanierungsmaßnahmen Bund-Länder-Städtebauförderprogramm: 
Abrechnung 
Bessunger Str. 125 
069 / 6069-51479 
06151 / 13-3643 64295 Darmstadt 
 Auskunft erteilt 
 E - Mail 
Frau Birgit Krein 
Darmstadt Reg.-präsidium    Darmstadt 
 E - Mail birgit.groening@nh-projektstadt.de 
Abrechnungsgegenstand 
 Bezeichnung laut Zuwendungsbescheid (ggf. Teilgebiet) incl. Aktenzeichen 
   Sanierungsmaßnahme Darmstadt Altstadt Arheilgen; 
Aktenzeichen VI 4-B61 a 24 - 42/03 
 de in der angegebenen Höhe für die Gesamtmaßnahme tatsächlich entstanden. Dabei wurden alle 
 Die Ausgaben und Einnahmen sind vollständig erfasst. Die förderfähigen Kosten sind der Gemein- 
 - 1984 - 
Erklärung der Gemeinde 
14.05.1987 
  Durchführung der Sanierung (Jahr) von 
TAB-Taste benutzen Städtebauförderung  in Hessen Abrechnungsformular        Seite 1 von 4

G. Ausgaben 
gerundete volle 
Vorbereitung  § 140 f BauGB Euro-Beträge 
1 Vorbereitende Untersuchungen  51.129 €
2 Weitere Vorbereitung 1.207.145 €
3 1.118.327 €
Ordnungsmaßnahmen  § 147 BauGB 
4.1 Bodenordnung 0 €
4.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben                   6.305 €
4.3 Freilegung von Grundstücken                                151.860 €
4.4 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlage n 2.987.534 €
Ab 9.3.1992 in 4.4 enthaltene Kosten von Parkhäusern, Tiefgaragen und dgl. 
4.5 Sonstige Ordnungsmaßnahmen 42.199 €
Baumaßnahmen  § 148 BauGB 
5.1 Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden ( privat/gemeindeeigen) 2.851.715 €
5.2 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen                   3.039.440 €
5.3 Wohnungsneubau (Spitzenfinanzierung) und Ersatzb auten 0 €
5.4 Verlagerung oder Änderung von Betrieben 0 €
sonstige Maßnahmen  
6.1 Vor- und Zwischenfinanzierung       0 €
6.2 Vergütungen für Träger und Beauftragte      88.520 €
11.544.175 €
7 Sonstige Verbindlichkeiten zum Abrechnungsstichtag 36.100 €
11.580.275 €
H. Einnahmen 
gerundete volle 
Grundstückserlöse nach 153 Abs. 4 BauGB Euro-Beträge 
Erlöse aus Grundstücksverkäufen einschließlich Umlegungen 117.120 €
Ausgleichsbeträge  (bei Sanierung im klass. Verfahren und Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. bzw. §§ 165ff BauGB) 
Ausgleichsbeträge nach §§ 154 - 155 BauGB    (Formular H 2.1) 479.201 €
Dem Ausgleichsbetrag entsprechende Wertsteigerung für 
gemeindeeigene, privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke,   
die nicht mit Städtebaufördermitteln erworben wurden         (Formular H 2.2) 4.401 €
Weitere Einnahmen 
Darlehensrückflüsse aus Zinsen und Tilgung                  
Barwerte zum Abrechnungszeitpunkt                       (Formular H 3.2) 
Überschüsse aus Grundstücksbewirtschaftung 
Sonstige Einnahmen    35.790 €
Sonstige Forderungen zum Abrechnungszeitpunkt 
636.512 €
2.2 
Zwischensumme 
1
Summe der Ausgaben in G 
Summe der Einnahmen aus dem Verfahren 
Grunderwerb  § 153  Abs. 3 BauGB                                                                       
3.4 
4
3.2 
3.3 
3.1 
2.1 
Städtebauförderung in Hessen Abrechnungsformular   Seite 2 von 4

H. 
 gerundete volle 
Finanzierungsmittel (Formular H 5) Euro-Beträge 
5.1 Abgerufene Städtebaufördermittel des Bundes      1.854.327 €
5.2 Abgerufene Städtebaufördermittel des Landes Hess en 5.680.680 €
5.3 Mindestanteil der Gemeinde gemäß Zuwendungsbesch eiden    3.857.167 €
5.4 Bewilligte, nicht abgerufene Fördermittel 
11.392.174 €
Wertausgleich zulasten der Gemeinde 
6.1 (+) für aus Fördermitteln erworbene, privatwirts chaftlich nutzbare Grund-       78.039 €
     stücke (im Gemeindebesitz/aus Treuhandvermögen) (Formular H 6.1)   
6.2 (+) aus Anrechnung von Förderungen eigener, inst andgesetzter/moderni- 
    sisierter Gebäude über dem Kostenerstattungsbetrag (Formular H 6.2) 
6.3 (+) aus Anrechnung rentierlicher Anteile von Gem einbedarfseinrichtungen 135.000 €
                                                                                                                          (Formular H 6.3) 
6.4 (+) aus Anrechnung von Grunderwerb für Gemeinbed arfseinrichtungen 
     bei nur teilweiser Sanierungszweckerfüllung (Formular H 6.4) 
6.5 (+) aus Anrechnung nicht erfüllter Zweckbindungs fristen 
(Formular H 6.5 A) 
Wertausgleich zugunsten der Gemeinde 
7 ( −) für unentgeltlich bereitgestellte Grundstücke                            (Formular H 7) 31.527 €
181.511 €
   12.210.198 €
I. Ergebnis der Einnahmen abzüglich der Ausgaben 
Summe der Einnahmen  in H 12.210.198 €
Summe der Ausgaben    in G 11.580.275 €
629.923 €
J. Gegebenenfalls Korrektur aufgestellter Verwendung snachweise (VN bzw. ZN) 
Bericht und Nachweis der Gemeinde sind erforderlich
1 Korrektur der VN / ZN: Einnahmen -613 €
2 Korrektur der VN / ZN: Ausgaben 471.195 €
-471.808 €
Eine Nachförderung ist ausgeschlossen 
K. Mehrleistungen der Gemeinde 
Summe der Mehrleistungen (nur nachrichtliche Darstellung) 
L. Berechnung der Förderung  
Bei positivem Betrag der Gesamtbilanz errechnet sich die Rückzahlung anhand der durchschnittlichen Förderquote 
Bilanz der Gesamtmaßnahmenfinanzierung  Σ ( I+J) 158.114 €
Durchschnittsförderquote von Bund und Land 66,14% 
Rückzahlungsverpflichtung der Gemeinde 104.580 €
     Summe der Finanzierungsmittel 
Einnahmen (Fortsetzung) 
Saldo Wertausgleich 
 Differenz der berichtigten Zwischennachweise 
Summe der Einnahmen in H 
Städtebauförderung in Hessen Abrechnungsformular   Seite 3 von 4

M. Der Abrechnung beigefügte Anlagen 
x  Sachbericht x  H 6.1 Wertausgleich (rentierliche Grundstücke) 
x  G 4.4 u.a.m. Flächenbilanz x  H 6.2 Wertausgleich (> Kostenerstattungsbetrag) 
x  G 5.2 Kopien Baufachliche Prüfvermerke x  H 6.3 Anrechnung (rentierl. Teile Gemeinbedarf) 
x  H 2.1 Ausgleichsbeträge (Private) x  H 6.4 Anrechnung (nur teilw. Zweckerfüllung) 
x  H 2.2 Ausgleichsbeträge (Gemeinde) x  H 6.5A  Anrechnung (nicht-erfüllte Zweckbindung) 
x  H 3.2 Barwerte zum Abrechnungszeitpunkt x  H 6.5B  Zweckbindungsfristen ( > Abrechnung) 
 
x  H 5 Finanzierungsmittel x  H 7 Wertausgleich zugunsten der Gemeinde 
x  J Zuschüsse anderer staatlicher Stellen 
N. Entscheidung über die Förderung 
Prüfungsergebnis 
 Die Gesamtabrechnung wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft 
Es ergaben sich: 
 keine Beanstandungen  die aus der Anlage ersichtlic hen Beanstandungen 
 Folgendes wird veranlasst: 
Abschließende Entscheidung über die Förderung 
Maßnahme: 
Für die Maßnahme wurden von 
bis Finanzhilfen 
 in Euro 
 insgesamt folgende Städtebaufördermittel gewährt: 
davon als Zuschuss 
davon als Darlehen 
davon als Vorauszahlung 
Von den Vorauszahlungen werden als Zuschuss bestimmt: 
Von den gewährten staatlichen Städtebaufördermittel werden zurückgefordert: 
Nicht abgerufene Fördermittel werden widerrufen in Höhe von: 
Unterrichtung 
  Das Prüfergebnis wurde der Gemeinde durch Bescheid vom mitgeteilt. 
  2 Kopien an das zuständige Hess. Ministerium 
  Kopie an das zuständige Bundesministerium 
 Ort, Datum  Unterschrift 
Städtebauförderung in Hessen Abrechnungsformular     Seite 4 von 4

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
1.2 Sachbericht zur Abrechnung

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 1 
Sachbericht 
 
Da die Vorlage der Abrechnung zeitgleich mit der Satzungsaufhebung zum Jahresende 2015 
erfolgt und die Abrechnungsunterlagen im Vorfeld noch vom städtischen Revisionsamt ge- 
prüft werden müssen, wurde der Stichtag für den abschließenden Verwendungsnachweis auf 
den 30.09.15 vorverlegt. Nach diesem Stichtag noch anfallende bzw. erwartete Einnahmen 
oder Ausgaben werden über H 4 oder G 7 verbucht. 
 
G 1 Vorbereitende Untersuchungen 
Die Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 1986 wurden vom Büro Gras erstellt. 
Hierfür fielen Kosten in Höhe von 100.000,08 DM bzw. 51.129,23 € an.  
 
G 2 Weitere Vorbereitung 
Hierunter wurden insgesamt 1.207.145,28 € verbucht. Die Höhe der Summe ist damit zu be- 
gründen, dass hierunter die Sanierungsberatung durch das Büro Gras sowie Planungskosten 
für Einzelmaßnahmen (wie z. B. die Ausführungsplanung für den Ruthsenbach oder die Pla- 
nung für die Messeler Straße) erfasst wurden. Die Planungskosten sind an dieser Stelle 
falsch zugeordnet, dieses ist allerdings unschädlich, da die betreffenden Maßnahmen durch- 
geführt wurden (vgl. H 4.4 Erschließungsmaßnahmen).  
 
G 3  Grunderwerb 
Grunderwerb wurde nur in geringem Umfang getätigt. Insgesamt fielen hierfür Ausgaben in 
Höhe von 1.118.326,87 € an. Der bedeutendste Ankauf war der des Grundstücks Frankfurter 
Straße 153 (Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“), vgl. hierzu auch G 5.2 und H 6.1, H 6.3. Im 
Rahmen der örtlichen Prüfung bestätigte Herr Greulich vom Hessischen Ministerium für Lan- 
desentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN) in seinem 
Erlass vom 26.06.1995, dass der Kaufpreis in Höhe von 1.500.000 DM (766.937,82 €) sowie 
ein Ablösebetrag für 20 Stellplätze in Höhe von 172.500 DM (88.197,85 €) voll förderfähig 
waren. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die Stadt eine Stellplatzverpflichtung für 20 
Kfz-Stellplätze, die auf dem Grundstück lastete, in Geld abzulösen hatte. Das Gutachten 
vom 17.02.1990 setzte für das Gasthaus Zum Goldnen Löwen einen Verkehrswert von 
1.600.000 DM (818.067,01 €) fest, so dass der Kaufpreis unter dem ermittelten Verkehrswert 
lag. 
 
Für den Ankauf von Grundstücken wurden Gutachten durch den städtischen Gutachteraus- 
schuss erstellt. Lediglich beim Tausch einer Kleinfläche von 7 m² im Jahr 2004 wurde statt 
eines Gutachtens der Bodenrichtwert zu Grunde gelegt. 
 
G 4.1  Bodenordnung 
Es wurden keine bodenordnerischen Maßnahmen durchgeführt. Daher fielen unter dieser 
Kostenart keine Kosten an. 
 
G 4.2  Umzug von Bewohnern und Betrieben  
Unter Umzug von Bewohnern und Betrieben wurden lediglich 6.305,02 € verbucht. Hierbei 
handelte es sich im Wesentlichen um das Objekt Messeler Str. 23, für das Kosten aus der 
Umsetzung des Sozialplans in Höhe von 10.000 DM (5.112,92 €) entstanden sind. 
 
Im Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für den Ortskern Arheil- 
gen sind die Grundsätze für den Sozialplan enthalten.

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 2 
G 4.3 Freilegung von Grundstücken  
Abbruchmaßnahmen spielten nur eine geringe Rolle im Sanierungsverfahren Ortskern Ar- 
heilgen. Insgesamt wurden hierfür 151.860,44 € aufgewendet, wobei es sich überwiegend 
um Abbrüche von Nebengebäuden auf privaten Grundstücken handelte. Betroffene Grund- 
stücke waren beispielsweise: Bachstraße 5, Darmstädter Straße 12, Darmstädter Straße 26, 
Frankfurter Landstraße 153, Lutherstraße 5, Messeler Straße 21, Messeler Straße 37, Mes- 
seler Str. 49, Nach dem Wieschen 3, Untere Mühlstraße 21 und Untere Mühlstraße 52 vor- 
genommen. 
 
G 4.4  Herstellung und Änderung von Erschließungsan lagen 
Für Erschließungsmaßnahmen wurden Städtebauförderungsmittel in Höhe von 
2.987.534,22 € eingesetzt. Folgende Erschließungsmaßnahmen wurden hiermit durchge- 
führt:  
 
Maßnahme  
 
Umfang der Maß- 
nahme 
Fertigstellung  
im Jahr… 
Zentralsammler (Kanal), 1. bis 3. Bauabschnitt 
 
Erneuerung und  
Erweiterung 
1989 
Offenlegung des Ruthsenbaches mit Umgestal- 
tung der Bachstraße und der Unteren Mühl- 
straße  
Grundhafte Erneue- 
rung und Umgestal- 
tung 
2005 
Gleichrichterstation (städtebaulich bedingte 
Mehrkosten für Verlagerung) 
Verlagerung 2010 
Neugestaltung Ortskern - Platz vor dem Gast- 
haus Zum Löwen; Erneuerung des Brunnens im 
Rahmen der Platzneugestaltung  
Sanierung 2012 
Messeler Straße (1. bis 4. Bauabschnitt) Umgestaltu ng 2014 
 
Im Rahmen der Sanierung wurde der Zentralsammler Arheilgen erneuert und erweitert. 
Kosten hierfür waren in den Verwendungsnachweisen für die Programmjahre 1985 bis 1989 
enthalten. Lediglich 10 % der Gesamtkosten wurden über Städtebauförderungsmittel finan- 
ziert. Im Rahmen der örtlichen Prüfung durch Herrn Greulich vom Hessischen Ministerium für 
Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN) wurde 
diese Vorgehensweise anerkannt und mit Erlass vom 26.06.1995 bestätigt, dass es sich um 
keine beitragspflichtige Erneuerung handelte, „da die Länge der ausgewechselten bzw. neu- 
verlegten Rohrleitungen die Länge der nicht ausgewechselten bzw. erneuerten Rohrleitun- 
gen nicht übersteigt.“(vgl. Erlass des HMLWLFN vom 26.06.1995)  
 
Eine wesentliche Zielsetzung bestand in der Freilegung des Ruthsenbachs  in der Unteren 
Mühlstraße und der Neugestaltung des Bachbereichs zwischen Rückenmühle und Messeler 
Straße, da der Ruthsenbach dem Ortskern seinen besonderen Charakter verleiht. Im Zeit- 
raum 2003 bis 2005 wurde die Bachstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet 
und der Ruthsenbach durch eine Absenkung des Uferbereichs an drei Stellen zugänglich 
und besser erlebbar gemacht. Im Bereich der unteren Mühlstraße wurde der verrohrte  
Ruthsenbach wieder freigelegt.  
 
Die Gleichrichterstation  an der ehemaligen Wendeschleife in Arheilgen wurde im Jahr 
2009 verlagert, um eine Neugestaltung der Ortsmitte zu ermöglichen. Die Gleichrichtersta- 
tion befand sich zwischen den zwei städtebaulich prägnanten Gebäuden Bürgerhaus „Zum

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 3 
goldnen Löwen“ sowie der sogenannten „HEAG-Halle“, einem denkmalgeschützten ehemali- 
gen Straßenbahndepot. Zudem hätte sie die Ansiedlung eines Supermarktes behindert. Die 
städtebaulich bedingten Mehrkosten der Verlagerung wurden aus Sanierungsmitteln begli- 
chen. Die restlichen Kosten finanzierte die Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Der Platz  vor dem Gasthaus „Zum goldnen Löwen“  wurde fast ausschließlich mit städti- 
schen Eigenmitteln finanziert (vgl. Ziffer J). Lediglich im Zwischennachweis für das Jahr 2012 
ist ein Teilbetrag für die Sanierung des Brunnens auf dem Platz enthalten.  
 
Die Messeler Straße  ist eine der wichtigsten verkehrlichen Verbindungen zwischen den öst- 
lich gelegenen Wohnquartieren an der Jägertorstraße und Kranichstein und der Frankfurter 
Landstraße. Die Neugestaltung der Messeler Straße (2010 bis 2014) erfolgte in vier Bauab- 
schnitten und konzentrierte sich auf ausgewählte Teilflächen, die auf Grund ihrer Lage und 
ihrer Funktion eine besondere Bedeutung für die Straße und deren Bewohner haben. Diese 
Teilflächen, so genannte Aufmerksamkeitsfelder, bilden zusammen einen Gestaltungsrah- 
men, der die Qualität und das Aussehen der gesamten Straße verbessert.  
 
G 4.5 Sonstige Ordnungsmaßnahmen 
Hierunter wurden insgesamt 42.198,75 € verbucht, die für sanierungsbedingte Wertgutach- 
ten für einzelne Grundstücke sowie die Erstellung von Gutachten zur Erhebung der Aus- 
gleichsbeträge verwendet wurden.  
 
G 5.1  Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden 
Die Modernisierung und Instandsetzung war neben Erschließungsmaßnahmen und der 
Schaffung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen ein wesentlicher Schwerpunkt der 
Stadtsanierung in Arheilgen. Hierfür wurden insgesamt 2.851.714,75 € aufgewendet.  
 
Die Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen  erfolgte durch die Gewährung von 
Zuschüssen. Die Förderhöhen wurden durch Kostenerstattungsbetragsrechnungen berech- 
net oder als pauschale Förderung gewährt. Die Förderung lag im Allgemeinen zwischen 10 
und 30 Prozent der förderfähigen Baukosten, in Einzelfällen auch höher.  
Der Umfang der Modernisierungsmaßnahme, die Durchführung, Finanzierung und gegebe- 
nenfalls Belegungs- und Mietpreisbindungen wurden über Modernisierungsvereinbarungen 
geregelt. 
 
Modernisierung und Instandsetzung von städtischen Gebäuden (für Gemeinbedarf)  
Die Modernisierung und Instandsetzung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“ wurde zum 
Großteil unter der Kostenart Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen verbucht, zum Teil  
allerdings auch unter Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden.  
 
Sanierung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“, Umnutzung als Bürgerzentrum (Frankfur- 
ter Landstraße 153) 
Das Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“ stand Anfang der 1990er Jahre bereits seit über zehn 
Jahren leer und war in seinem damaligen Zustand als städtebaulicher Missstand anzusehen. 
Die Wiederherrichtung und Belebung des Gebäudes sowie seines Umfeldes war eine der 
wichtigsten Aufgaben des Sanierungsverfahrens im Stadtteil Arheilgen. Mit dem Erhalt und 
Ausbau des Löwen zum Bürgerzentrum konnte zudem das Fehlen von bürgerschaftlich nutz- 
baren Räumen im Ortsmittelpunkt ausgeglichen werden.  
 
Zu diesem Zweck wurde das Grundstück im Jahr 1989 erworben. (vgl. H 6.1 Wertausgleich 
zulasten der Gemeinde für übernommene Grundstücke und H 6.3 Anrechnung von rentierli- 
chen Anteilen von Gemeinbedarfseinrichtungen).

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 4 
Anschließend wurde die Umnutzung als Bürgerzentrum mit einer angegliederten Gaststätte 
und einer Wohnung vorangetrieben. Der Baubeginn erfolgte im Dezember 1994. Die Fertig- 
stellung war im Oktober 1997. Die zuwendungsfähigen Kosten für die Modernisierung und 
Instandsetzung wurden vom Staatsbauamt Darmstadt in der baufachlichen Prüfung vom 
29.11.1993 auf 9.787.100 DM (5.004.064,77 €) festgestellt. 
 
Der Kostenerstattungsbetrag wurde vom Sanierungsträger und der Stadt auf Basis einer 
Wirtschaftlichkeitsberechnung (Jahresmehrertragsberechnung) ermittelt. Insgesamt wurden 
7,6 Mio. DM (3.885.818,30 €) als Modernisierungs- und Instandsetzungskosten aus Städte- 
bauförderungsmitteln finanziert (inklusive des städtischen Eigenanteils).  
 
Im besonderen Vermerk des Hessischen Baumanagement vom 18.02.2004 zum Verwen- 
dungsnachweis für die Baumaßnahme wurden die zuwendungsfähigen Kosten nach Ausfüh- 
rung mit 7.451.073,22 DM festgestellt. Somit kam es bei der Baumaßnahme zu einer Über- 
zahlung aus Sanierungsmitteln, da 7,6 Mio. DM (3.885.818,30 €) aus Städtebaufördermitteln 
finanziert wurden und nur 7.451.073,22 DM (3.809.673,24 €) als förderfähig anerkannt wur- 
den. Dieses wird zusammen mit dem Wertausgleich gemäß H 6.3 korrigiert.  
 
Im Rahmen der Abrechnung der Gesamtmaßnahme wurde die Wirtschaftlichkeitsberech- 
nung neu berechnet, da in der Zwischenzeit die Hausmeisterwohnung als Stuhllager und 
Hausmeisterraum umgenutzt wurde. Somit ist im Gebäude nur noch das Bistro mit einer Flä- 
che von 43 m² als privatwirtschaftlich nutzbare Einheit vorhanden. Die Gesamtnutzfläche im 
Gebäude beträgt 715 m², so dass das Bistro lediglich einen Flächenanteil von 6 Prozent be- 
ansprucht. Die übrigen Flächen dienen der Gemeinbedarfseinrichtung Bürgerhaus. Für die 
ermittelten rentierlichen Kosten wird unter H 6.3 ein Wertausgleich zulasten der Stadt vorge- 
nommen.  
 
Haus für Frauen und Kinder (Darmstädter Str. 4) 
Für die Modernisierung und Instandsetzung zu einem Haus für Frauen und Kinder wurden 
750.000 DM (383.468,91 €) aus Städtebauförderungsmitteln (inklusive Eigenanteil) einge- 
setzt. Durch die Sanierung des Gebäudes konnte diese wichtige Gemeinbedarfseinrichtung 
im Stadtteil erhalten werden. Die Baumaßnahme erfolgte von 1990 bis 1991. Die Kosten 
wurden im Verwendungsnachweis für das Programmjahr 1989 nachgewiesen. Der Eigenan- 
teil betrug im Programmjahr 1989 mindestens 33 1/3, sodass die staatliche Zuwendung 
500.000 DM (255.645,94 €) betrug. Ein baufachliches Prüfverfahren war damit nicht erforder- 
lich. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betrugen ca. 1,3 Mio. DM (ca. 665.000 €), so 
dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt ca. 800.000 DM (ca. 409.000 €) städtische Mittel in- 
vestiert hat. 
 
G 5.2  Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
Die Gemeinbedarfseinrichtungen Bürgerzentrum „Zum Goldnen Löwen“ und „Haus für 
Frauen und Kinder“ wurden als Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme gefördert. 
Die Modernisierung und Instandsetzung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“ wurde zum 
Großteil unter der Kostenart Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen verbucht, zum Teil  
allerdings auch unter Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden. Weitere Erläute- 
rungen sind unter Punkt G 5.1 aufgeführt. 
 
Baufachliche Prüfung 
Die erforderlichen Prüfungen des Raumprogramms durch das Regierungspräsidium und die 
baufachliche Prüfung durch das Staatsbauamt beziehungsweise durch das Hessische 
Baumanagement liegen vollständig (Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung) vor für:

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 5 
Sanierung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“, Umnutzung als Bürgerzentrum 
• Prüfung des Raumprogramms: Regierungspräsidium Dar mstadt, Januar 1993 
• baufachliche Stellungnahme: Staatsbauamt Darmstadt , vom 29.11.1993 
• baufachlich geprüfter Verwendungsnachweis: Hessisc hes Baumanagement, Regio- 
nalniederlassung Süd, 18.02.2004 
 
Sie liegen unvollständig (nur Antragsprüfung) vor für: 
- nicht zutreffend -  
 
Sie liegen nicht vor für: 
- nicht zutreffend -  
 
Waren nicht erforderlich für (bei Hochbaumaßnahmen mit Baubeginn vor dem 17. Juni 
1985): 
- nicht zutreffend -  
 
G 5.3  Wohnungsneubau Spitzenfinanzierung 
Die erforderlichen Zustimmungen des Landes zur Spitzenfinanzierung sind eingeholt und die 
Fördermittel sind als Darlehen in die Abrechnung einbezogen: 
ja   
  für alle Spitzenfinanzierungen 
nein    für keine Spitzenfinanzierung 
nur teilweise   
entfällt   
 
Wurden die Zustimmungen gar nicht oder nur teilweise eingeholt, sind die einzelnen Woh- 
nungsneubaumaßnahmen mit Angabe des Jahres des Baubeginns hier aufzulisten. Entfällt 
ist dann anzukreuzen, wenn es in der betreffenden Gesamtmaßnahme keinen Wohnungs- 
neubau mit Spitzenfinanzierung gab.  
 
G 5.4 Verlagerung oder Änderung von Betrieben 
- nicht zutreffend -  
 
G 6.1  Vor- und Zwischenfinanzierung  
- nicht zutreffend -  
 
G 6.2 Vergütungen für Träger und Beauftragte 
Die Vergütung für den Sanierungsträger, der in den ersten Jahren eingesetzt war, ist unter 
der Position Weitere Vorbereitung enthalten. Der Betrag in Höhe von 88.520,49 € wurde auf- 
gewendet für Dienstleistungen der GSW zur Erhebung der Ausgleichsbeträge (61.814,55 €) 
sowie für Honorare der Nassauischen Heimstätte für Beratungsleistungen zur Abrechnung 
der Gesamtmaßnahme (26.705,94 €).

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 6 
G 7  Verbindlichkeiten zum Abrechnungsstichtag 
Zum Abrechnungsstichtag lagen noch folgende Verbindlichkeiten vor: 
Maßnahme Kosten 
 
Honorar Nassauische Heimstätte: 
- für Fertigstellung der Abrechnungsunterlagen inkl . Abstim- 
mung mit dem Rechnungsprüfungsamt, ca. 
- noch erwartetes Honorar für Rückfragen der WI Ban k zur 
Abrechnung, ca.  
- Öffentlichkeitsarbeit zum Abschluss der Sanierung  (Bro- 
schüre), Text und Layout, ca. 
 
 
10.000,00 € 
 
10.000,00 € 
 
11.100,00 € 
Druck und Verteilung Broschüre    5.000,00 € 
 36.100,00 € 
 
H 1  Erlöse aus Grundstücksverkäufen 
Im Zwischennachweis für das Jahr 2014 ist der Verkauf einer Teilfläche (366 m²) aus dem 
Grundstück Frankfurter Straße 153 enthalten. Das neu gebildete Flurstück 118/5 wurde für 
insgesamt 117.120 € verkauft. Der zugrunde liegende m²-Preis von 320 € entspricht der Ein- 
schätzung des Vermessungsamtes der Stadt Darmstadt vom 27.09.07 zur Bewertung der 
verkauften Fläche. Die Fläche wurde an den Eigentümer des Supermarktes verkauft, der 
dort Stellplätze eingerichtet hat, die auch für das Bürgerhaus genutzt werden.  
 
H 2.1  Ausgleichsbeträge  
Unter H 2.1 sind Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt 479.200,63 € erfasst. Davon 
wurden 403.090,93 € während der Laufzeit der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ein- 
genommen. Die bei Abschluss der Sanierungsmaßnahme noch offenen Ausgleichsbeträge 
betragen 76.109,70 €.  
 
Mit der Ausgleichsbetragserhebung wurde im Jahr 2012 begonnen. Das Gutachten über die 
sanierungsbedingten Wertsteigerungen wurde von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Hagedorn vom 
Studienzentrum für europäische Wohnungs-, Immobilien- und Stadtwirtschaft, Detmold im 
März 2012 vorgelegt. Von Prof. Hagedorn wurde für jedes einzelne Grundstück die sanie- 
rungsbedingte Wertsteigerung gesondert ermittelt. Ebenfalls im Gutachten dargestellt wur- 
den bereits die Abzinsungen für die vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen vor Aufhe- 
bung der Sanierungssatzung. Dabei ging das Gutachten von Prof. Hagedorn von einem Ab- 
schluss des Sanierungsverfahrens im Jahr 2015 aus. Pro Jahr der vorzeitigen Ablösung 
wurde eine Abzinsung in Höhe von 6 % gewährt. Da 2012 mit den Verträgen begonnen 
wurde, betrug die maximale Abzinsungsperiode drei Jahre. 
 
Federführend für die vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen über vertragliche Verein- 
barungen war das Vermessungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das Büro GSW 
wurde mit der Ausgleichsbetragserhebung beauftragt. Die kassentechnische Abwicklung er- 
folgte durch die städtische Finanzverwaltung.  
 
Im Verwendungsnachweis für das Programmjahr 1990 
1 sind bereits 43.185,00 DM bzw. 
22.080,14 € an Ausgleichsbeträgen erfasst. Diese betreffen die Grundstücke Untere Mühl- 
straße 14 und Darmstädter Straße 24. 
  
                                                 
1  Fördermittel für das Sanierungsgebiet Martinsviertel aus dem Programmjahr 1990 wurden im Jahr  
  1994 auf Arheilgen übertragen.

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 7 
H 2.2  Dem Ausgleichsbetrag entsprechende Wertsteig erung für gemeindeeigene, 
 privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke 
Das Grundstück Messeler Straße 20 wurde bis zum Frühjahr 2015 durch die Polizei genutzt. 
Derzeit steht es leer, soll aber nach noch erforderlichen Renovierungsarbeiten ab Mitte 2016 
zur Unterbringung von Flüchtlingen dienen. Damit ist es in der Abrechnung als privatwirt- 
schaftliches Grundstück einzustufen. Der Ausgleichsbetrag wurde durch das Vermessungs- 
amt der Stadt Darmstadt auf Basis der Werte von Prof. Hagedorn ermittelt und beträgt 
4.401,00 €.  
 
Für die übrigen städtischen Grundstücke wurden im Jahr 2013 Ausgleichsbeträge vom Ei- 
genbetrieb für Immobilienmanagement (IDA) abgelöst und sind somit bereits in den Zwi- 
schennachweisen enthalten.  
 
Bei den Grundstücken Frankfurter Landstraße 171, 173 und 175 fiel nur für anteilige Flächen 
ein Ausgleichsbetrag an, weil es sich teilweise um Erschließungsflächen handelt.  
 
Für das Grundstück Messeler Straße 62 wurde ein Ausgleichsbetrag seitens der Stadt ge- 
zahlt, obwohl es sich um ein mit Sanierungsmitteln gekauftes Grundstück handelt. Da unter 
H 6.1 ein Wertausgleich zu Lasten der Stadt für die Messeler Straße 62 angesetzt wird, steht 
der zuviel gezahlte Ausgleichsbetrag der Stadt zu. Für die Grundstücke Messeler Straße 60, 
62 und 64 wurde insgesamt ein Ausgleichsbetrag von 2.506,97 € gezahlt. Das Grundstück 
Messeler Straße 62 hat eine Größe von 156 m². Die Ausgleichsbetragszahlung bezog sich 
auf insgesamt 638 m². Danach wurden für die Messeler Straße 62 anteilig 612,99 € zuviel 
gezahlt. Dieses wird unter J korrigiert. 
 
H 3.3  Überschüsse aus Grundstücksbewirtschaftung  
Für die Grundstücke, die mit Städtebauförderungsmitteln angekauft wurden, fallen keine Be- 
wirtschaftungsüberschüsse an. Die Zehntscheuer und das Bürgerhaus „Zum Goldnen Lö- 
wen“ sind nach Angaben des Eigenbetriebs für Immobilenmanagement (IDA) unrentierlich, 
das heißt die Bewirtschaftungskosten übersteigen die Mieteinnahmen. 
 
H 3.4 Sonstige Einnahmen 
Beim Ankauf des Löwen war im Kaufpreis berücksichtigt worden, dass die Stadt als Erwer- 
ber die Entschädigung aus der Brandversicherung noch ausgezahlt bekommen würde. Die 
Versicherungserstattung in Höhe von 70.000 DM (35.790,43 €) wurde im Verwendungsnach- 
weis für das Jahr 1993 unter sonstige Einnahmen erfasst. 
 
H 5  Finanzierungsmittel (Städtebaufördermittel) 
Für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern Arheilgen“ wurden insgesamt 
1.854.327,31 € an Bundesmitteln und 5.680.679,50 € an Landesmitteln als Förderungsmittel 
bewilligt (Summe: 7.535.006,82 €). Davon wurden 686.771,24 € als Zuschüsse gewährt. Die 
übrigen Förderungsmittel wurden als Vorauszahlungen bewilligt. 
 
Es erfolgten zwei Übertragungen von Mitteln aus dem Martinsviertel: 
   geförderte Kosten    
im Jahr 1994:  4.600.000,00 DM (2.351.942,65 €) 
im Jahr 2006:  931.015,95 € 
 
Die Umschichtung aus dem Jahr 1994 aus Mitteln des Programmjahres 1990 für das Mar- 
tinsviertel sowie der Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 1990 für Arheilgen wurden 
zusammen in einem Verwendungsnachweis für 1990 nachgewiesen. 
Die Verwendung der Umschichtung aus dem Jahr 2006 wurde in späteren Zwischennach- 
weisen aufgeführt.

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 8 
 
Auf Wunsch der WI Bank sollten die Einnahmen und Ausgaben in den Zwischennachweisen 
die gleiche Summe aufweisen. Daher wurden die städtischen Eigenmittel bei Geldeingängen 
aus Ausgleichsbeträgen und Grundstücksverkäufen rechnerisch im Zwischennachweis redu- 
ziert. Damit weisen die Zwischennachweise einen geringeren Stand an Eigenmitteln aus, als 
die Stadt ursprünglich fristgerecht eingesetzt hatte.  
 
H 6.1 Wertausgleich zulasten der Gemeinde für mit Fördermitteln erworbene, privat- 
wirtschaftlich nutzbare Grundstücke, die von der Gemeinde übernommen wurden 
Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“, Umnutzung als Bürgerzentrum  (Frankfurter Landstraße 
153) 
Das Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“ kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Im Jahr 
1905 wurde der große Saal angebaut, in dem in der Folge viele Feste stattfanden. Von 1959 
bis 1981 dienten Gasthaus und Saal als Möbelladen, zum Leidwesen der Arheilger Bevölke- 
rung, die dadurch ihren Veranstaltungssaal verlor. Seit 1981 standen die Gebäude nach ei- 
nem Brand leer. Anfang der 1990er Jahre befand sich das denkmalgeschützte Gebäude 
nach zehn Jahren Leerstand in einem schlechten baulichen Zustand und war als städtebauli- 
cher Missstand anzusehen.  
 
Die Wiederherrichtung und Belebung des Gebäudes sowie seines Umfeldes war eine der 
wichtigsten Aufgaben des Sanierungsverfahrens. Mit dem Erhalt und Ausbau des Löwen 
zum Bürgerzentrum konnte zudem das Fehlen von bürgerschaftlich nutzbaren Räumen im 
Ortsmittelpunkt ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck wurde das Grundstück im Jahr 1989 
erworben.  
 
Im Gebäude befindet sich ein Bürgersaal mit Nebenräumen. Ursprünglich war im Rahmen 
der Modernisierung eine Hausmeisterwohnung geplant worden. Seit dem Jahr 2010 wird 
diese allerdings insbesondere aus Lärmgründen als Stuhllager und ein Raum als Hausmeis- 
terbüro genutzt. Im Erdgeschoss befindet sich ein kleines Bistro (43 m²), das ebenfalls mit 
der Nutzung als Bürgerhaus in Verbindung steht. Laut Auskunft des Eigenbetriebs für Bür- 
gerhäuser und Märkte und dem Eigenbetrieb für Immobilienmanagement der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt im Juni 2015 weist das Anwesen seit Jahren einen Zuschussbedarf auf, so 
dass es sich um eine unrentierliche Gemeinbedarfseinrichtung handelt.  
 
Der Bürgersaal ist seit 1997 eine wichtige öffentliche Einrichtung für den Ortskern Arheilgen 
und übernimmt soziale und kulturelle Aufgaben. Da der Bürgersaal die Funktion des Stadt- 
teilzentrums in Arheilgen wesentlich stärkt, werden die dem Bürgerhaus zuzurechnenden 
Flächenanteile zu 100 Prozent als förderfähige Kosten in die Abrechnung aufgenommen.  
 
Für das Bistro wird – auch wenn es sich insgesamt um ein unrentierliches Objekt handelt – 
ein anteiliger Wertausgleich zulasten der Gemeinde berechnet:  
- Nutzfläche gesamt = 715 m² 
- Nutzfläche Bistro = 43 m² (6,0 %)  
- Nutzfläche Gemeinbedarf (Bürgersaal, Stuhllager, Hausmeisterraum) = 672 m²  
  (94,0 %) 
 
Der Wertausgleich berechnet sich aus  
- den Erwerbskosten  für das Gebäude ; diese betrugen laut Gutachten des Gutachter- 
ausschusses für den Bereich der Stadt Darmstadt vom 17.02.1995  630.900 DM bzw. 
322.574,05 €,  
- dem Bodenendwert/Verkehrswert  für den Grund und Boden; dieser wurde im Gutach- 
ten über die Ausgleichsbeträge von Prof. Hagedorn aus dem Jahr 2012 mit 287 € pro 
m² ermittelt. Das Grundstück hat eine Größe von 1.135 m²: Hiervon werden 60 m² für 
den Vorplatz genutzt, sind also als Erschließungsfläche anzusehen. Somit verbleibt 
eine Fläche von 1.076 m², die dem Bürgerhaus zuzurechnen sind. Der Bodenendwert 
für diese Fläche beträgt insgesamt 308.812,00 € (1.076 m² x 287 €).

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 9 
- Die Summe für Gebäude und Boden beträgt zusammen 631.386,05 €. Auf diese 
Summe ist der oben genannte Schlüssel von 6 % für privatwirtschaftlich nutzbare Flä- 
chen anzusetzen. Somit beträgt der Wertausgleich zu Lasten der Kommune für das 
Bistro 37.883,16 €. 
 
(vgl. auch Wertausgleich unter Ziffer H 6.3 für rentierliche Anteile der Modernisierungs- und 
Instandsetzungskosten)  
 
Messeler Straße 62 (Mittelteil der Zehntscheuer) 
Die denkmalgeschützte Bruchsteinscheune diente einst als Lager und Pferdestall für das 
Jagdschloss Kranichstein. Die Hausnummern 60 und 64 waren bereits in städtischem Besitz. 
Um eine Sanierung und Nutzung des gesamten Objektes zu erreichen, wurde der mittlere 
Gebäudeteil mit der Hausnummer 62 mit Städtebauförderungsmitteln erworben.  
Das Gebäude ist als Lagerraum verpachtet.  
Gemäß dem Gutachten über Ausgleichsbeträge von Prof. Hagedorn aus dem Jahr 2012 be- 
trägt der Bodenendwert für das Grundstück 140,40 € pro m². Bei einer Größe von 156 m² 
ergibt sich daraus ein Bodenwert von insgesamt 21.902,40 €.  
 
Die Erwerbskosten für das Gebäude betrugen laut einem Gutachten des Gutachteraus- 
schusses der Stadt Darmstadt vom 03.11.1993  35.700 DM bzw. umgerechnet 18.253,12 €. 
Die Summe des Wertausgleichs für Boden und Gebäude beträgt zusammen 40.155,52 €. 
 
Die Summe der Wertgleiche unter Ziffer H 6.1 beträgt 78.038,68 €. 
 
H 6.3 Anrechnung zulasten der Gemeinde aus rentierlichen Anteilen von Gemeinbe- 
darfseinrichtungen, die bei der Höhe der Förderung nicht in Abzug gebracht wurden 
Für die Modernisierung und Instandsetzung des Bürgerhauses „Zum Goldnen Löwen“ wur- 
den insgesamt 7.600.000 DM (3.885.818,30 €) aus Sanierungsmitteln gezahlt. Das Hessi- 
sche Baumanagement hat in seinem besonderen Vermerk vom 18.02.2004 nach Abzug 
nicht förderfähiger Kosten eine Summe von 7.451.073,22 DM (3.809.673,24 €) als zuwen- 
dungsfähige Kosten festgestellt. 
 
Somit kam es bei der Baumaßnahme zu einer Überzahlung aus Sanierungsmitteln in Höhe 
von 148.926,78 DM bzw. 76.145,05 €.  
 
Da sich im Gebäude privat-wirtschaftlich nutzbare Flächen (Bistro) befinden, wurde eine 
Wirtschaftlichkeitsberechnung über den jährlichen Gesamtertrag erstellt. Im Ergebnis der Be- 
rechnung lauten die rentierlichen Kosten auf 58.854,59 €.  
 
Somit sind unter Ziffer H 6.3 folgende Beträge als Wertausgleich zu Lasten der Stadt zu er- 
fassen: 
- Überzahlung aus Sanierungsmitteln: 76.145,05 € 
- rentierliche Kosten:    58.854,59 € 
- Summe H 6.3              134.999,64 € 
 
H 6.4 Anrechnung von Grunderwerb für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen bei 
nur teilweiser Sanierungszweckerfüllung 
- nicht zutreffend -

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 10 
H 7 Wertausgleich zugunsten der Gemeinde  
• Geißengasse 8A 
Hierbei handelt es sich um ein Garagengrundstück, das bis 2011 an das Deutsche Rote 
Kreuz vermietet war. Derzeit nutzen Vereine die Garagen als Lagerraum. Das Grundstück ist 
im Bebauungsplan Nr. 7.3 „Um das Wieschen“ aus dem Jahr 2006 als öffentliche Grünfläche 
gekennzeichnet, weil es Ziel der Sanierung ist, an dieser Stelle einen Grünzug zu schaffen. 
Die Umsetzung des Grünzugs erfolgt nach dem Grunderwerb für ein benachbartes Grund- 
stück. Damit bringt die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Grundstück für Sanierungszwecke 
ein. (Die derzeitige Zwischennutzung durch Vereine kann als dem Gemeinbedarf dienliche 
Nutzung angesehen werden.) 
 
Laut den Bewertungen zu den Anfangs- und Endwerten von Prof. Hagedorn aus dem Jahr 
2012 beträgt der Anfangswert in dieser Lage 139,50 € pro m². Damit hat das Grundstück, 
das 226 m² umfasst, einen Wert von 31.527,00 €. Dieser Wert wird in der Abrechnung zu- 
gunsten der Kommune angerechnet.  
 
J Gegebenenfalls Korrektur der aufgestellten Zwischennachweise  
Korrektur der Einnahmen  
• Ausgleichsbeträge 
Für das Grundstück Messeler Straße 62 wurde ein Ausgleichsbetrag seitens der Stadt ge- 
zahlt, obwohl es sich um ein mit Sanierungsmitteln gekauftes Grundstück handelt. Da unter 
H 6.1 ein Wertausgleich zu Lasten der Stadt für die Messeler Straße 62 angesetzt wird, steht 
der zuviel gezahlte Ausgleichsbetrag der Stadt zu. Für die Grundstücke Messeler Straße 60, 
62 und 64 wurde insgesamt ein Ausgleichsbetrag von 2.506,97 € gezahlt. Das Grundstück 
Messeler Straße 62 hat eine Größe von 156 m². Die Ausgleichsbetragszahlung bezog sich 
auf insgesamt 638 m². Danach wurden für die Messeler Straße 62 anteilig 612,99 € zuviel 
gezahlt. Dieses wird unter J als Minderung der Einnahmen unter Ausgleichsbeträge korri- 
giert. 
 
Korrektur der Ausgaben  
Gemeinbedarfseinrichtung Bürgerhaus „Zum Goldnen Löwen“ 
Bei der Baumaßnahme Bürgerhaus „Zum Goldnen Löwen“ wurden im Vergleich zum Ergeb- 
nis der Prüfung durch das Hessische Baumanagement zu viel an Fördermitteln eingesetzt. 
Dieses wird unter H 6.3 korrigiert.  
 
Von der Stadt finanzierte Sanierungsmaßnahmen 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit zusätzlichen Mitteln zum Erreichen der Sanie- 
rungsziele beigetragen, da für die Umsetzung der Maßnahmen nicht ausreichend Sanie- 
rungsförderungsmittel zur Verfügung standen. Folgende Maßnahmen wurden von der Stadt 
ohne Einsatz von Sanierungsmitteln durchgeführt: 
 
Erschließungsmaßnahmen 
• Öffentlicher Platz vor dem Löwen 
Auf der Frankfurter Straße wurde die Straßenbahnlinie bis zum nördlichen Ortsausgang fort- 
geführt. Hierdurch konnte die Gleisschleife, die das historische Gasthaus „Zum goldnen  
Löwen“ „eingeschnürt“ hatte, entfallen. Stattdessen wurde vor dem Gasthaus ein öffentlicher 
Platz geschaffen, der das Umfeld erheblich aufwertet und als zentraler Platz deutlich zur Be- 
lebung des Stadtteils beiträgt. Die Verlegung der Gleisschleife und die Schaffung eines Plat- 
zes vor dem Gasthaus waren bereits als Maßnahmen im Rahmenplan von 1986 benannt 
(vgl. Büro GRAS, Vorbereitende Untersuchungen, 1986; S. 100, 129 f. Plan „Ortskernrah- 
menplan Arheilgen“ und Plan 13). Da nicht ausreichend Sanierungsförderungsmitteln zur 
Verfügung standen, finanzierte die Stadt die Gestaltung des Platzes aus Eigenmitteln. Ledig- 
lich der Brunnen auf dem Platz wurde mit einer Spende der Sparkasse sowie mit einem Teil-

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 11 
betrag aus Sanierungsmitteln finanziert. Die Erweiterung der Platzfläche, die Pflasterung so- 
wie Baumpflanzungen wurden aus städtischen Mitteln gezahlt. Die Fertigstellung erfolgte im 
Jahr 2011. Diese Eigenmittel und damit finanzierte Kosten zur Erreichung von Sanierungs- 
zielen werden im Zuge der Abrechnung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme unter 
Ziffer J einbezogen.  
 
Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Schaffung des öffentlichen Platzes finan- 
zierten Kosten betrugen 182.435,35 €.  
 
• Neuordnung des Wirtschaftshofes beim Löwen 
Im Zuge der Neuordnung der Quartiersmitte wurde auch die Neugestaltung des Wirtschafts- 
hofes des Gasthauses „Zum goldnen Löwen“ erforderlich (auf der rückwärtigen Seite des 
Gasthauses). Hierfür investierte die Wissenschaftsstadt Darmstadt 81.422,94 € aus eigenen 
Mitteln. Die Fertigstellung erfolgte im Jahr 2011. Da diese Maßnahme mit der Neugestaltung 
der Quartiersmitte in Verbindung steht, werden die von der Stadt aufgewendeten Mittel in der 
Abrechnung als zusätzliche Kosten unter Erschließung erfasst. 
 
• Parkplätze vor der Gleichrichterstation für das Gasthaus „Zum goldnen Löwen“  
(Flst. 119/11) 
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Neuordnung der Quartiersmitte mussten Parkplätze, 
die dem Gasthaus „Zum goldnen Löwen“ zugeordnet waren, auf das Grundstück Frankfurter 
Landstraße 147 A (Flurstück 119/11) verlagert werden. Die hierfür entstandenen Kosten in 
Höhe von 49.861,31 € wurden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt getragen. Da die Ver- 
lagerung der Parkplätze für die Neugestaltung der Quartiersmitte notwendig war, werden 
diese Kosten als zusätzliche Erschließungskosten in der Abrechnung erfasst. Die Umgestal- 
tung und Verlagerung erfolgte im Jahr 2009.  
 
Auf diesem Grundstück befindet sich außerdem noch die Gleichrichterstation, die ebenfalls 
zur Neuordnung der Quartiersmitte verlagert werden musste. Die städtebaulich bedingten 
Mehrkosten der Verlagerung wurden mit Sanierungsmitteln gefördert. Die übrigen Kosten 
wurden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen. (vgl. auch Ziffer G 4.4) 
 
• Platz Frankfurter Straße / Ettester Straße 
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Frankfurter Landstraße (Verlängerung der 
Straßenbahnlinie) gestaltete die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen öffentlichen Platz an 
der Kreuzung Frankfurter Straße / Ettester Straße um (im Nordwesten der Kreuzung). Diese 
Neugestaltung war bereits im Plan „Ortskernrahmenplan Arheilgen“ von 1986 als Maßnahme 
gekennzeichnet (vgl. Büro GRAS, Vorbereitende Untersuchungen, 1986). Die Fertigstellung 
des Platzes erfolgte im Jahr 2011.  
Die Kosten in Höhe von 88.780,18 € trug die Stadt aus eigenen Mitteln. Diese Kosten wer- 
den im Rahmen der Abrechnung als zusätzliche Erschließungskosten erfasst. 
 
• Plätze Frankfurter Straße / Ecke Weiterstädter Straße (vor Frankfurter Landstraße 190 
und 194) 
Ebenfalls im Zuge der Umgestaltung der Frankfurter Landstraße (Verlängerung der Straßen- 
bahnlinie) gestaltete die Wissenschaftsstadt Darmstadt zwei kleine öffentliche Plätze an der 
Ecke Frankfurter Straße / Weiterstädter Straße um (im Nordwesten und Südwesten der 
Kreuzung). Diese Neugestaltung war bereits im Plan „Ortskernrahmenplan Arheilgen“ von 
1986 als Maßnahme gekennzeichnet (vgl. Büro GRAS, Vorbereitende Untersuchungen, 
1986). Die Fertigstellung der Plätze erfolgte im Jahr 2011. 
Die Kosten in Höhe von 45.218,79 € trug die Stadt aus eigenen Mitteln. Diese Kosten wer- 
den im Rahmen der Abrechnung als zusätzliche Erschließungskosten erfasst.  
 
• Hofgasse, Neugestaltung 
Die Hofgasse wurde im Zuge der Neugestaltung der Quartiersmitte ebenfalls umgestaltet. 
Die Neugestaltung der Hofgasse war in den Vorbereitenden Untersuchungen (Plan 13) als 
Maßnahme enthalten. Da auch für diese Maßnahme nicht ausreichend Sanierungsmittel zur

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 12 
Verfügung standen, wurde die Straßenmaßnahme mit städtischen Geldern finanziert. Die 
Baumaßnahme wurde im Jahr 2011 durchgeführt. 
Die Kosten betrugen 23.476,70 € und werden als zusätzliche Erschließungskosten in der Ab- 
rechnung erfasst. 
 
 
Zusammenfassung der Korrekturbeträge unter Ausgaben 
Ausgaben  Korrekturen  
  
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden  
  
Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“ siehe H 6.3  
  
Erschließung  
  
- Umgestaltung Platz vor dem Löwen 182.435,35  € 
  
- Umgestaltung Wirtschaftshof beim Löwen 81.422,94 € 
  
- Parkplätze vor der Gleichrichterstation 49.861,31  € 
  
- Platz Frankfurter Straße/Ecke Ettesterstraße 88.7 80,18 € 
  
- Plätze Frankfurter Straße/Ecke Weiterstädter Straße 45.218,79 €  
  
- Umgestaltung der Hofgasse 23.476,70  € 
  
Gesamt  471.195,27  € 
 
 
nachrichtlich:  
Korrektur aufgrund der örtlichen Prüfung durch Herrn Greulich vom Hessischen Ministerium 
für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN): 
Frankfurter Straße 173 
Die Stadt hat das Grundstück Frankfurter Straße 173 im Tausch gegen ein städtisches 
Grundstück erworben. Der Wert des städtischen Tauschgrundstücks wurde mit 154.000 DM 
(78.738,95 €) beziffert. Der Erwerbspreis für die Frankfurter Straße 173 betrug 170.000 DM 
(86.919,62 €). Dem damaligen Sanierungsträger war nicht bekannt, dass ein Tauschgrund- 
stück eingesetzt worden war, so dass er irrtümlicherweise den Betrag von 170.000 DM 
(86.919,62 €) im VN 1985 als Grunderwerbskosten auswies. Im Rahmen der örtlichen Prü- 
fung durch Herrn Greulich vom Hessischen Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, 
Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN) im Jahr 1994 wurde der Stadt mitge- 
teilt, dass diese Kosten nicht förderfähig waren. Allenfalls die Differenz von 16.000 DM 
(8.180,67 €) wäre förderfähig gewesen. Hierfür wären nachträglich Gutachten durch den 
Gutachterausschuss zu erstellen gewesen. Der Tausch war auf Basis einer Bewertung durch 
die städtische Grundstücksbewertungsstelle sowie aufgrund aktueller Marktverhältnisse er- 
folgt (vgl. Schreiben von Herrn Greulich vom HMLWLFN vom 11.10.1994). Die Stadt verzich- 
tete auf die nachträgliche Erstellung der Gutachten und ersetzte im ZN 1995 und VN 1990 
den kompletten Betrag durch andere Kosten. Für den Zeitraum der zweckentfremdeten Nut- 
zung wurden Zinsen von der Stadt gezahlt. 
 
Das Grundstück hat eine Größe von 443 m². Davon werden 293 m² für Erschließung und 
150 m² privat wirtschaftlich genutzt. Während der Umgestaltung der Ortsmitte im Umfeld des 
Gasthauses zum Löwen wurden hier Ausweichparkplätze eingerichtet.

Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Städtebauförderung in Hessen  Sachbericht     Seite 13 
K Mehrleistungen der Gemeinde 
In den Zwischennachweisen sind keine Mehrleistungen ausgewiesen. Allerdings sind unter J 
einige Maßnahmen aufgeführt, die von der Stadt selbst finanziert wurden. 
 
 
Sonstige Erläuterungen: 
Flächenbilanz 
Bericht mit Formular zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4 mit Lageplan 
 
Rechtsstreitverfahren 
- nicht zutreffend –

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
1.3 Nachweisformulare

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4 
Flächenbilanz für mit Städtebaufördermitteln erworbene oder für Zwecke der Sanierung eingebrachte Grundstücke, die sich nach Abschluss der Sanierung 
im Gemeindevermögen befinden 1 
Grundstücke, die zum Erwerbs-/Einbringungszeitpunkt überwiegend vorgesehen waren für Erschließungsanlagen :
Mit Sanierungsfördermitteln erworbene Grundstücke 
2003 Flst. 70/1 und 69 H. u. G.-P. Merlau Verkehrsfläc he 7 7 Messeler Straße (14), 
Verkehrsfläche 7
1995 Flur 1, Flst. 83/4 Ebeling u. a. Hoffläche 60 60 Messeler Straße (1), 
Verkehrsfläche 60 
1999 Flur 1, Flst. 391/3 Kaut, Wellnetz Gartenland 254 254 Geißengasse (5); Flur 1, Flst. 
391/3, öffentlicher Grünzug 254 
Summen 321 0 0 321 321 
 
Von der Kommune bereitgestellte Grundstücke ² 
Flur 1, Flst. 639/2 (ltw.), 119/3, 
119/16, 119/18 Erschließung 1243 1243 
Frankfurter Landstraße, 
Löwenplatz; Flur 1, Flst. 639/2 
(tlw.), 119/3, 119/16, 119/18; 
öffentlicher Platz 
1243 
Flur 1, Flst. 119/11 Parkplatz 525 525 Gleichrichterstation und 
Parkplatz, Flur 1, Flst. 119/11 525 
Platz vor Ettesterstraße 1 Platz 538 538 Platz vor Ettester Straße 1 538 
Platz vor Frankfurter 
Landstraße 190 Platz 160 160 Platz vor Frankfurter 
Landstraße 190 160 
Platz vor Frankfurter 
Landstraße 194 Platz 98 98 Platz vor Frankfurter 
Landstraße 194 98 
Flur 1, Flst. 392, 393, 394/1 Gartenfläche 3064 3064 
Flur 1, Flst. 392, 393, 394/1; 
öffentliche Grünfläche, 
Spielplatz 
3064 
Flur 1, Flst. 523/1 Gartenfläche 60 60 Flur 1, Flst. 523/1; öffentliche 
Grünfläche 60 
Flur 1, Flst. 523/4 Baugrundstück 226 226 
Flur 1, Flst. 523/4; 
Geißengasse 8A, B-Plan: 
öffentl. Grün 
226 
Flur 1, Flst. 523/5 Gartenland / 
Spielplatz 541 541 Flur 1, Flst. 523/5; öffentliche 
Grünfläche 541 
Summen 6.455 0 0 6.455 6.455 
Fußnote: 
1 Kann die genaue Aufteilung eines Grundstücks nicht mehr nachvollzogen werden, so sind die m² für die unterschiedlichen neuen Verwendungen aufgrund örtlicher Kenntnisse zu schätzen. 
Die Flächenbilanz muss trotzdem ausgeglichen sein (Summe der urspünglichen Grundstücke muss Summen der neuen Verwendungen entsprechen). 
² Es sind nur die Grundstücke zu erfassen, die ursprünglich nicht als Erschließungsanlagen genutzt waren. 
Jahr des 
Erwerbs/Einbringung 
davon 
 privatisiert 
 m² 
aktuelle Größe 
 in m² 
aktuelle Adresse/Bezeichnung 
Flur/Flurstück(e) 
Ursprungsgrundstück(e); 
 Flur/Flurstück 
davon für 
Erschließungs- 
anlagen verwendet 
m² 
Name Ursprungs- 
eigentümer 
Urspüngliche 
Nutzungsart 
ursprüngl. Größe 
in m² 
davon für Gemein- 
bedarfseinrichtun- 
gen verwendet 
 m² 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular (G 4.4, G 5.2, H 6.1, H 6.4) Flächenbilanz 1 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4 
Flächenbilanz für mit Städtebaufördermitteln erworbene oder für Zwecke der Sanierung eingebrachte Grundstücke, die sich nach Abschluss der Sanierung 
im Gemeindevermögen befinden 1 
Grundstücke, die zum Erwerbs-/ Einbringungszeitpunkt überwiegend vorgesehen waren für Gemeinbedarfseinrichtungen :
Mit Sanierungsfördermitteln erworbene Grundstücke 
1989 Flur 1, Flst. 118/3 Paul Leonhard 
Israel Möbelgeschäft 1.501 366 60 1.076 
Frankfurter Straße 153 ("Zum 
Goldnen Löwen"), Flur 1, Flst. 
118/6 
1.136 
Summen 1.501 366 60 1.136 
Von der Kommune bereitgestellte Grundstücke 2
Flur 1, Flst. 119/10 Jugendzentrum 246 246 
Frankfurter Landstr. 149, 
Jugendzentrum, Flur 1, Flst. 
119/10 
246 
Flur 1, Flst. 120/3 Kindergarten 2110 2110 Hofgasse 3, Kindergarten, Flur 
1, Flst. 120/3 2.110 
Flur 1, Flst. 362/1 Kindertagesstätte 2049 2049 
Bachgasse 11, 
Kindertagesstätte; Flur 1, Flst. 
362/1 
2.049 
Flur 1, Flst. 523/3 ehemals Deutsches 
Rotes Kreuz 232 232 
Geißengasse 10; 
Jugendzentrum geplant, Flur 1, 
Flst. 523/3 
232 
Flur 2, Flst. 18 Bezirksverwaltung 387 387 
Rathausstraße 1, 
Bezirksverwaltung; Flur 1, Flst. 
18 
387 
Flur 2, Flst. 17 Vereinsräume 141 141 Rathausstraße 3, 
Vereinsräume; Flur 1, Flst. 17 141 
Summen 5.165 0 0 5.165 5.165 
Fußnote: 
1 Kann die genaue Aufteilung eines Grundstücks nicht mehr nachvollzogen werden, so sind die m² für die unterschiedlichen neuen Verwendungen aufgrund örtlicher Kenntnisse zu schätzen. 
Die Flächenbilanz muss trotzdem ausgeglichen sein (Summe der urspünglichen Grundstücke muss Summen der neuen Verwendungen entsprechen). 
² Es sind auch die Grundstücke zu erfassen, die ursprünglich bereits als Gemeinbedarfseinrichtungen genutzt waren. 
aktuelle Adresse/ggf. 
Bezeichnung Flur/Flurstück(e) 
aktuelle 
Größe 
 in m² 
Jahr des 
Erwerbs/Einbringung                    
Ursprungsgrundstück(e); 
 Flur/Flurstück 
Name Ursprungs- 
eigentümer 
Ursprüngliche 
Nutzungsart 
ursprüngl. Größe 
in m² 
davon 
 privatisiert 
 m² 
davon für 
Erschließungs- 
anlagen verwendet 
m² 
davon für Gemein- 
bedarfseinrichtun- 
gen verwendet 
 m² 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular (G 4.4, G 5.2, H 6.1, H 6.4) Fläch enbilanz 2 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4 
Flächenbilanz für mit Städtebaufördermitteln erworbene oder für Zwecke der Sanierung eingebrachte Grundstücke, die sich nach Abschluss der Sanierung 
im Gemeindevermögen befinden 1 
Grundstücke, die zum Erwerbs-/Einbringungszeitpunkt überwiegend vorgesehen waren für privatwirtschaftliche Nutzungen :
Mit Sanierungsfördermitteln erworbene Grundstücke 
1994 Flur 1, Flst. 456 Wolf/Schmitt Lagerraum 156 156 
Messeler Straße 62 
(Zehntscheuer), mittlerer Teil 
der Scheune; Flst. 456 
156 
Summen 156 0 0 0 156 156 
Von der Kommune bereitgestellte Grundstücke ² 
Flur 1, Flst. 104/1 Baugrundstück 532 254 278 Frankfurter Landstraße 171, 
Flur 1, Flst. 104/1 532 
Flur 1, Flst. 103/4 Baugrundstück 443 293 150 Frankfurter Landstraße 173; 
Flur 1, Flst. 103/4 443 
Flur 1, Flst. 102/2 u. 103/1 Baugrundstück 
(Erbbau) 300 300 Darmstädter Straße 21; Flur 1, 
Flst. 102/2 u. 103/1 300 
Flur 1, Flst. 101/2, 102/1 
Spielplatz u. 
Straßenfläche; tlw. 
privatwirtschaftlich 
nutzbare Fläche 
766 631 135 
Frankfurter Landstraße 175/ 
Darmstädter Straße 19; Flur 1, 
Flst. 101/2, 102/1 
766 
Flur 1, Flst. 329, 330/1 Wohngebäude 400 400 Darmstädter Straße 4; Flur 1, 
Flst. 329, 330/1 400 
Flur 2, Flst. 19 bebautes 
Grundstück 489 489 Messeler Str. 20; ehem. 
Polizeirevier; Flur 1, Flst. 19 489 
Flur 1, Flst. 455, 457 Lagerraum, 
Scheune 482 482 Messeler Str. 60 u. 64; Flst. 
455, 457 482 
Summen 3.412 0 1.178 0 2.234 3.412 
Fußnote: 
1 Kann die genaue Aufteilung eines Grundstücks nicht mehr nachvollzogen werden, so sind die m² für die unterschiedlichen neuen Verwendungen aufgrund örtlicher Kenntnisse zu schätzen. 
Die Flächenbilanz muss trotzdem ausgeglichen sein (Summe der urspünglichen Grundstücke muss Summen der neuen Verwendungen entsprechen). 
² Es sind auch die Grundstücke zu erfassen, die ursprünglich privatwirtschaftlich genutzt wurden. 
aktuelle Adresse/ggf. 
Bezeichnung Flur/Flurstück(e) 
aktuelle 
Größe 
 in m² 
ursprüngl. Größe 
in m² 
davon 
anderweitig 
 privatisiert 
 m² 
davon für 
Erschließungs- 
anlagen verwendet 
m² 
davon für Gemein- 
bedarfseinrichtun- 
gen verwendet 
 m² 
Jahr des 
Erwerbs/Einbringung  
Ursprungsgrundstück(e); 
 Flur/Flurstück 
Name Ursprungs- 
eigentümer 
Ursprüngliche 
Nutzungsart 
davon für 
privatwirtschaftliche 
Nutzungen verwendet 
  m² 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular (G 4.4, G 5.2, H 6.1, H 6.4) Flächenbilanz 3 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
Jahr des 
Zwischennachweises/Verwendungsnach- 
weises oder Adresse 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Ausgleichsbetrag 2 in DM Ausgleichsbetrag 2 in €
In Zwischen-/Verwendungsnachweisen 1 bereits enthaltene bzw. vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme erhobene Ausgleichsbeträge 
1990 43.185,00 DM 
Zwischensumme Umstellung Euro 43.185,00 DM 22.080,14 €
2013 333.614,90 €
2014 25.603,31 €
2015 21.792,58 €
Teilsumme H 2.1 erhoben 403.090,93 €
Noch zu erhebende Ausgleichsbeträge ² 
Bachstraße 2 Flur 1, Flst. 245/0 2.187,00 €
Bachstraße 4 Flur 1, Flst. 263/0 3.317,76 €
Bachstraße 5, 5A Flur 1, Flst. 377/1, 377/2 5.781,60 €
Bachstraße 14 Flur 1, Flst. 310/0 2.308,50 €
Bachstraße 21 Flur 1, Flst. 354/0 2.521,53 €
Darmstädter Straße 14 Flur 1, Flst. 285/0, 287/1 826,20 €
Darmstädter Straße 22 Flur 1, Flst. 277/0 943,20 €
Frankfurter Landstraße 183 Flur 1, Flst. 94/4, 92/2 4.339,01 €
Frankfurter Landstraße 183 Flur 1, Flst. 94/4, 92/2 2.892,67 €
Gäulsgasse 1 Flur 1, Flst. 324/0 607,50 €
Gute-Garten-Straße 35 Flur 3, Flst. 219/1 2.112,48 €
Lutherstraße 5 Flur 1, Flst. 301/0 517,50 €
Messeler Straße 2 Flur 1, Flst. 79/1 5.524,20 €
Messeler Straße 9 Flur 1, Flst. 331/2 4.704,48 €
Messeler Straße 13 Flur 1, Flst. 333/0 4.370,36 €
Messeler Straße 19 Flur 1, Flst. 343/0 1.595,70 €
Messeler Straße 26 Flur 2, Flst. 22/1 2.277,79 €
Messeler Straße 41 Flur 1, Flst. 397/1 638,93 €
Messeler Straße 41 Flur 1, Flst. 397/1 638,93 €
Messeler Straße 41 Flur 1, Flst. 397/1 2.271,74 €
Messeler Straße 42, 42A Flur 2, Flst. 30/0 2.188,80 €
Messeler Straße 43 Flur 1, Flst. 399/0 3.298,68 €
H 2.1 Ausgleichsbeträge nach § 154 und 155 BauGB 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 2.1  zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 2
Messeler Straße 44 Flur 2, Flst. 31/0 2.261,16 €
Messeler Straße 56A Flur 1, Flst. 409/2 1.595,70 €
Untere Mühlstraße 17 Flur 1, Flst. 233/2 1.613,70 €
Untere Mühlstraße 22, 22A Flur 1, Flst. 244/0 1.992,60 €
Untere Mühlstraße 23 Flur 1, Flst. 227/4 4.592,70 €
Untere Mühlstraße 24 Flur 1, Flst. 532/0 2.318,40 €
Untere Mühlstraße 25 Flur 1, Flst. 228/0 3.572,10 €
Untere Mühlstraße 31 Flur 3, Flst. 216/1 1.205,28 €
Untere Mühlstraße 32 Flur 1, Flst. 536/0 1.093,50 €
Teilsumme H 2.1 noch zu erheben 76.109,70 €
Gesamtsumme H 2.1 479.200,63 €
Fußnoten: 
1 Die in früheren Jahren erhobenen und vor Abschluss der Sanierung verausgabten Ausgleichsbeträge müssen nicht zwingend pro Grundstück aufgelistet werden. 
2 Darzustellen sind die effektiv vom Grundstückseigentümer noch zu erhebenden Ausgleichsbeträge pro Grundstück. 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 2.1  zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
Adresse ggf. Flur-/Flurstück- 
angabe 
Grundstücksfläche 
m² 
Ausgleichs- 
betrag/m² 
Ausgleichsbetrag 
gesamt 
privatwirtschaftlich 
nutzbarer Anteil 
in % 
Wertsteigerung, die dem 
Ausgleichsbetrag entspricht 
Messeler Straße 20 Flur 1, Flst. 19 489 9,00 4.401,00 € 100% 4.401,00 €
Summe H 2.2 4.401,00 €
Fußnote: 
vergleiche Flächenbilanz Blatt 3 
Die folgenden Beträge wurden vorzeitig vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement abgelöst und sind somit bereits in den Zwischennachweisen 
enthalten. Es handelt sich um die Ablösebeträge. Diese sind sie an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt. 
Adresse ggf. Flur-/Flurstück- 
angabe 
Grundstücksfläche 
m² 
Ausgleichs- 
betrag/m² 
Ausgleichsbetrag 
gesamt 
privatwirtschaftlich 
nutzbarer Anteil 
in % 
Wertsteigerung, die dem 
Ausgleichsbetrag entspricht 
Frankfurter Straße 171 Flur 1, Flst. 104/1 532 11,75 6.253,48 € 52% 3.261,92 €
Frankfurter Straße 173 Flur 1, Flst. 103/4 443 17,63 7.810,98 € 34% 2.644,80 €
Frankfurter Straße 175 Flur 1, Flst. 101/2 733 17,63 12.924,26 € 18% 2.380,32 €
Darmstädter Straße 4 Flur 1, Flst. 329 u. 330/1 400 1,70 680,09 € 100% 680,09 €
Darmstädter Straße 21 Flur 1, Flst. 102/2 u. 103/1 300 1,89 566,74 € 100% 566,74 €
Messeler Straße 60, 62, 64 Flur 1, Flst. 455, 456, 457 638 3,93 2.506,97 € 100% 2.506,97 €
Summe H 2.2 12.040,84 €
H 2.2 Die dem Ausgleichsbetrag entsprechenden Wertsteigerungen für gemeindeeigene, ganz oder teilweise 
privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke (nicht mit Fördermitteln erworben) 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 2.2 Ausgleichbetr. Gde. zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 3.2 Barwerte zum Abrechnungszeitpunkt 1
1. Einnahmen aus Barwerten von gewährten Darlehen 
Berechnung durch Abzinsung des gewährten Darlehens in Höhe von max. 8% (Zins zuzüglich Tilgung) 
 
Adresse, ggf. Flur-/Flurstückangabe Darlehensgrund Ba rwert €
 - nicht zutreffend - 
Summe 3.2 Ziffer 1 0,00 €
2. Einnahmen aus Barwerten von Erbbauzinsen 
Barwert €
Summe 3.2 Ziffer 2 0,00 €
Gesaamtsumme der Einnahmen aus Barwerten (H 3.2) 0,0 0 €
Fußnote: 
Im Verlauf der Durchführung der Gesamtmaßnahme abgelöste Darlehen, deren Barwerte bereits als Einnahme zugeführt worden sind, sind hier nicht mehr 
zu erfassen 
Adresse, ggf. Flur-/Flurstückangabe 
 - nicht zutreffend - 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 3.2 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 5 Finanzierungsmittel 
1. Bundes- /Landesfördermittel (lt. Bescheiden) 1 und kommunale Mittel 
Programm- 
jahr 
Geförderte 
Kosten 
Staatliche 
Förderung gesamt 
Förde- 
rung 
 als 2 
Anteil Land  Anteil Bund Mindestanteil der 
Gemeinde 
Tatsächlicher 
Anteil der 
Gemeinde 
Mehrleistungen 
der Gemeinde 
Förderquote 
Bund und/oder 
Land 3
1984 100.000,00 DM 70.000,00 DM V 70.000,00 DM 0,00 DM 30.000 ,00 DM 30.000,08 DM 0,08 DM 70,00% 
1985 300.000,00 DM 210.000,00 DM V 210.000,00 DM 0,00 DM 90.000,00 DM 90.000,00 DM 70,00% 
1986 500.000,00 DM 350.000,00 DM V 350.000,00 DM 0,00 DM 150.000,00 DM 150.000,00 DM 70,00% 
1987 1.000.000,00 DM 700.000,00 DM V 700.000,00 DM 0,00 DM 300.000,00 DM 300.000,00 DM 70,00% 
1988 900.000,00 DM 600.000,00 DM V 600.000,00 DM 0,00 DM 300.000,00 DM 300.000,00 DM 66,67% 
1989 2.100.000,00 DM 1.400.000,00 DM V 1.400.000,00 DM 0,00 DM 700.000,00 DM 700.000,00 DM 66,67% 
1990 2.500.000,00 DM 1.667.000,00 DM V 1.667.000,00 DM 0,00 DM 833.000,00 DM 833.000,00 DM 66,67% 
1991 1.500.000,00 DM 1.000.000,00 DM V 1.000.000,00 DM 0,00 DM 500.000,00 DM 500.000,00 DM 66,67% 
1992 700.000,00 DM 466.000,00 DM V 466.000,00 DM 0,00 DM 234.000,00 DM 234.000,00 DM 66,67% 
1993 300.000,00 DM 200.000,00 DM V 200.000,00 DM 0,00 DM 100.000,00 DM 100.000,00 DM 66,67% 
1994* 4.600.000,00 DM 3.066.000,00 DM V 1.533.000,00 DM 1.533.000,00 DM 1.534.000,00 DM 1.534.000,00 DM 66,67% 
1995 3.000.000,00 DM 2.000.000,00 DM V 1.500.000,00 DM 500.000,00 DM 1.000.000,00 DM 1.000.000,00 DM 66,67% 
1996 300.000,00 DM 200.000,00 DM V 100.000,00 DM 100.000,00 DM 100.000,00 DM 100.000,00 DM 66,67% 
1998 450.000,00 DM 270.000,00 DM V 120.000,00 DM 150.000,00 DM 180.000,00 DM 180.000,00 DM 60,00% 
2001 450.000,00 DM 270.000,00 DM V 120.000,00 DM 150.000,00 DM 180.000,00 DM 180.000,00 DM 60,00% 
Zwischen- 
summe DM 18.700.000,00 DM 12.469.000,00 DM 10.036.000,00 DM 2.433.000,00 DM 6.231.000,00 DM 6.231 .000,09 DM 0,08 DM 
Umrech- 
nung in € 9.561.158,18 € 6.375.298,47 € V 5.131.325,32 € 1.243.973,15 € 3.185.859,71 € 3.185.859 ,76 € 0,04 €
2002 250.000,00 €          150.000,00 €           V 66.666,67 €             83.333,33 €             100.000,00 €           60,00% 
2002 440.000,00 €          264.000,00 €          Z 117.333,34 €          146.666,66 €           176.000,00 €          60,00% 
2003 210.000,00 €          125.000,00 €          Z 55.000,00 €            70.000,00 €             85.000,00 €            59,50% 
2006** 484.381,44 €          322.937,11 €          V 161.468,55 €          161.468,55 €           161.444,33 €          66,67% 
2006** 446.634,52 €          297.771,24 €          Z 148.885,62 €          148.885,62 €           148.863,28 €          267.306,96 €           404.000,65 € -          66,67% 
Gesamt- 
summe in € 11.392.174,14 € 7.535.006,82 € 5.680.679,50 € 1.854.32 7,31 € 3.857.167,32 € 3.453.166,72 € -404.000,61 € 66,1 4% 
*  = Übertrag aus dem Martinsviertel - Bewilligungsbescheid 1990 
**  = Übertrag aus dem Martinsviertel - Bewilligungsbescheid 1990 
Anmerkung: Der tatsächliche städtische Anteil ist geringer ang egeben, als er tatsächlich erfolgt ist, da in den Z wischennachweisen die Einnahmen durch Ausgleichsbet räge und 
Verkaufserlöse auf Wunsch der WI Bank von den Eigen mitteln abgezogen werden sollten. 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 5 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 2
2. Sonderprogramme 4
(Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 und ZIP=Zukunfts-Investitions-Programme 1976 bis 1979) 
Programm- 
jahr  Gesamtförderung Staatliche 
Förderung gesamt 
Förde- 
rung 
 als 
Anteil Land  Anteil Bund Mindestanteil der 
Gemeinde 
Tatsächlicher 
Anteil der 
Gemeinde 
Mehrleistungen 
der Gemeinde 
Förderquote 
Bund und 
Land 3
Z
keine Z
 Z
Z
Summe DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM 
Umrech- 
nung in € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Fußnoten: 
1 Es sind hier auch die Landesfördermittel vor In-Kraft-Treten des StBauF-Gesetzes im Jahre 1971 anzugeben; ebenso Mittel ab 1971ff aus dem Landesprogramm 
  Städtebauförderung (war ohne Bundesanteile), stets in der Spalte "Anteil Land" 
2 Zuschuss = Z, Darlehen = D, Vorauszahlung = V 
3 Die Förderquoten sind aus den Bescheiden zu entnehmen, nicht als Quotient hier formelmäßig herzustellen! 
4 Die Sonderprogramme sind nicht Gegenstand der Abrechnung. Ihre Darstellung dient lediglich der Plausibilität und dem Abgleich der Förderung. 
 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 5 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.1 Wertausgleich zulasten der Gemeinde für aus Fördermitteln erworbene, ganz oder teilweise privatwirtschaftlich 
nutzbare Grundstücke, die im Gemeindebesitz verbleiben oder aus dem Treuhandvermögen übernommen wurden
Berechnung nach Ziffer 1 
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe 
Größe in  
m² Nutzung 
Verkehrswert 
(Endwert) lt. 
Gutachten  = 
Wertausgleich zulasten 
der Gemeinde 
abzgl. 
übernommene 
Restschuld 
 = Anrechnung zu 
Lasten der 
Gemeinde 
(nur wenn ≥ 0) 
Summe H 6.1 (Ziffer 1)  in € 0,00 €
 
Berechnung nach Ziffer 2 
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe 
Größe in  
m² Nutzung 
Verkehrswert 
(Endwert) des 
Grundstücks ohne 
Gebäude  gemäß 
Gutachten 
 zuzüglich 
Erwerbskosten 
des Gebäudes 
(Anfangswert) 
gemäß Gutachten 
ggf. abzüglich 
Wert 
abgebrochener 
Gebäudeteile 
Anrechenbarer 
Wert 
ggf. abzüglich Anteil 
aus H 6.3 (Gemein- 
bedarfsanteil) 
und/oder H 6.4 
(sanierungsdienlich) 
 = Wertausgleich 
zulasten der 
Gemeinde 
Frankfurter Straße 153 
(Gasthaus "Zum Goldnen 
Löwen"), Flur 1, Flst. 118/6 
1.076 Bürgerzentrum, Bistro, 
Wohnung 308.812,00 322.574,05 0,00 631.386,05 593.502,88 37.883, 16 
Messeler Straße 62 156 Mittelteil Zehntscheuer 
(Nutzung als Lagerraum) 21.902,40 18.253,12 0,00 40.155,52 0,00 40.155,52 
Summe H 6.1 (Ziffer 2) in € 78.038,68 €
Gesamtsumme H 6.1 in € 78.038,68 €
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.1  zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Name der Maßnahme 1
H 6.2 Anrechnung zulasten der Gemeinde für eigene, instandgesetzte/modernisierte privatwirtschaftlich nutzbare 
Gebäude, die über den Kostenerstattungsbetrag gefördert wurden 
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung geförderte Baukosten 
in DM 
geförderte Baukosten 
ggf. umgerechnet in € 
oder in  €
Kostenerstattungs- 
betrag 
Positive Differenz 
(geförd. Baukosten abzüglich 
Kostenerstattungsbetrag) 
 = Wertausgleich zulasten der Gemeinde 
   - nicht zutreffend - 
Summe H 6.2  in € 0,00 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.2 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.3 Anrechnung zulasten der Gemeinde aus rentierl ichen Anteilen von Gemeinbedarfseinrichtungen, die bei der Höhe der Förderung nicht 
in Abzug gebracht wurden 
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Größe in m² Art der öffentlichen 
Nutzung 
Anteil 
in % 
Art der rentierlichen 
Nutzung 
Anteil 
  in % 
Baukosten gesamt 
in € (ggf. durch 
Umrechnung] 
zulässige Förderhöhe 
in €
tatsächliche 
Förderhöhe in €
Anrechnung zulasten 
der Gemeinde in €
Frankfurter Straße 153 
(Gasthaus "Zum Goldnen 
Löwen"), Flur 1, Flst. 118/6 
1501 Bürgerhaus 83% Gaststätte 17% 3.979.130,58 3.750.818 ,66 3.885.818,30 134.999,64 
0,00 0,00 
0,00 0,00 
0,00 0,00 
0,00 0,00 
Summe H 6.3 in € 134.999,64 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.3 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.4 Anrechnung zulasten der Gemeinde von Grunderwerb für Gemeinbedarfseinrichtungen bei nur teilweiser 
Sanierungszweckerfüllung (bei Neubau oder festgelegter Quote) 
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Größe in m² Nutzung 
Verkehrswert des 
Grundstücks zum 
Erwerbszeitpunkt 
gemäß Gutachten in €
ggf. abzüglich des 
Wertes 
abgebrochener 
Gebäudeteile in €
anrechenbarer 
Verkehrswert in €
davon nicht 
dem Zweck 
der 
Sanierung  
dienend  in 
%
 = Anrechnung 
zulasten der 
Gemeinde in €
 - nicht zutreffend - 0,00 
0,00 
0,00 
Summe H 6.4 in € 0,00 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.4 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.5 A  Anrechnung zulasten der Gemeinde wegen nicht erfüllter Zweckbindungsfristen 
Instandsetzung, Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen 
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Fertigstellung 
im Jahr 
Zweckbindung bis 
zum Jahr 
Nicht erfüllter 
Zweckbindungs- 
zeitraum in Jahren 
 (auch z.B. 4,5) 
4% pro 
Jahr 
Staatlicher 
Fördermittel- 
anteil 
Anrechnung 
zulasten 
Gemeinde 
 - nicht zutreffend - 
Teilsumme H 6.5 A 0,00 €
Herstellung/Verbesserung von Erschließungsanlagen incl. öffentlicher Grünflächen 1
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Fertigstellung 
im Jahr 
Zweckbindung bis 
zum Jahr 
Nicht erfüllter 
Zweckbindungs- 
zeitraum in Jahren 
 (auch z.B. 4,5) 
4% oder 
6,66% 
pro Jahr 
Staatlicher 
Fördermittel- 
anteil 
Anrechnung 
zulasten 
Gemeinde 
 - nicht zutreffend - 
Teilsumme H 6.5 A 0,00 €
Gesamtsumme H 6.5 A in € 0,00 €
Fußnote: 
1 Bei Freiflächen, Kinderspielplätzen oder kleineren Erschließungsmaßnahmen kann eine Zweckbindung von nur 15 Jahren angenommen werden, dann Rechnung 
 mit 6,66% pro Jahr. 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.5 A zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.5 B  Zweckbindungsfristen, die über den Abrechnungszeitraum hinausreichen 
(alle Maßnahmen, die weniger als 25 Jahre vor dem Abrechungszeitpunkt beendet wurden) 
Instandsetzung, Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen 
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Umfang der Maßnahme Fertigstellung 
im Jahr 
Zweckbindung bis 
zum Jahr 
Frankfurter Straße 153, 
Bürgerzentrum "Zum Goldnen 
Löwen" 
Bürgerzentrum Umfassende Modernisierung und 
Instandsetzung 1997 2022 
Darmstädter Landstraße 4 Haus für Frauen und Kinder Umfassende Modernisierung und 
Instandsetzung 1991 2016 
Herstellung/Verbesserung von Erschließungsanlagen incl. öffentlicher Grünflächen 1
Adresse, 
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Umfang der Maßnahme Fertigstellung 
im Jahr 
Zweckbindung bis 
zum Jahr 
Offenlegung des 
Ruthsenbaches mit 
Umgestaltung der Bachstraße 
und der Unteren Mühlstraße 
Offener Bach, Straße Grundhafte Sanierung und 
Umgestaltung 2005 2030 
Frankfurter Landstr. 147A Gleichrichterstation Verla gerung 2010 2035 
Neugestaltung Ortskern - Platz 
vor dem Gasthaus Zum 
Löwen; Erneuerung des 
Brunnens im Rahmen der 
Platzneugestaltung 
Brunnen Sanierung 2012 2027 
Messeler Straße (1. bis 4. 
Bauabschnitt) Straße Umgestaltung 2014 2039 
Fußnote 
1 Bei Freiflächen, Kinderspielplätzen oder kleineren Erschließungsmaßnahmen kann eine Zweckbindung von nur 15 Jahren angenommen werden. 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.5 B zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 7 Wertausgleich zugunsten der Gemeinde für aus dem Liegenschaftsvermögen für die Sanierungsmaßnahme 
unentgeltlich  bereitgestellte Grundstücke 
Wertausgleich für bereitgestellte Grundstücke oder von Grundstücksteilen 
Adresse, 
 ggf. Flur-/Flurstückangabe 
Jahr der 
Bereitstellung 
Nutzung zum Zeitpunkt 
der Bereitstellung Bereitstellungsgrund Größe 1 in  
m² 
Angabe, ob 
vollständig 
oder nur 
teilweise 
Verkehrswert 
(Boden und Gebäude) 
 zum Bereitstellungszeitpunkt 
für vollständige oder anteilige 
Grundstücksflächen 
Geißengasse 8A, Flur 1, Flst. 
523/4 2006 Garagengrundstück 
Herstellung einer 
öffentlichen 
Grünfläche 
226,00 vollständig 31.527,00 
Summe  H 7 in € 31.527,00 €
Fußnote: 
1 Anzugeben sind nur die Flächen, die tatsächlich fü r die Sanierung bereitgestellt worden sind. 
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 7 zum Sachbericht

Gesamtmaßnahme Ortskern Arheilgen 1
J  Zuschüsse anderer staatlicher Stellen 
1. Für einen anderen Zweck 
Bezeichnung der 
Einzelmaßnahme Adresse 
Fördernde Institution mit 
Angabe des Datums des 
Zuwendungsbescheids 
Zuschuss 
in DM 
Zuschuss 
in Euro (ggf. 
umgerechnet) 
Förder- 
quote 
bezuschusste Kosten 
in Euro 
 - nicht zutreffend - 
Summe der Kosten, die aus der Sanierungsabrechnung (Ausgaben) herauszunehmen ist 0,00 €
2. Für denselben Zweck 
Bezeichnung der 
Einzelmaßnahme Adresse 
Fördernde Institution mit 
Angabe des Datums des 
Zuwendungsbescheids 
Zuschuss 
in DM 
Zuschuss 
in Euro (ggf. 
umgerechnet) 
 - nicht zutreffend - 
 
Summe der Zuschüsse, die aus der Sanierungsabrechnung (Einnahmen) herauszunehmen ist 0,00 €
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular  J zum Sachbericht

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
1.4 Übersichtsplan zur Flächenbilanz

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

Flur 1
Flur 1
Flur 3
Flur 1
Flur 1
Flur 1
Flur 10
Flur 10
Flur 3
Flur 1
Flur 1
Flur 10
Flur 1
Flur 2
Kleine Brückenstraße
Böcklerstraße
Frankfurter Landstraße
Römerstraße
Ruthsenbach
Am Bruderhaus
Georg-Spengler-Straße
Georg-Spengler-Straße
Felchesgasse
Felchesgasse
Kalkofenweg
Ruthsenbach
Kalkofenweg
Kettenwiesenstraße
Sackgasse
Kleine Brückenstraße
Nach dem Wieschen
Darmstädter Straße
Vor der Schreiberpforte
Ritterstraße
Geissengasse
Kleine Obergasse
Aron-Reinhard-Straße
Aron-Reinhard-Straße
Feuerbachstraße
Kleine Brückenstraße
Lutherstraße
Rathausstraße
Messeler Straße
Obere Mühlstraße
Messeler Straße
Messeler Straße
Bachstraße
Bachstraße
Arheilger Kirchgasse
Vor dem Obertor
Messeler Straße
Geißengasse
Ettesterstraße
Frankfurter Landstraße
Frankfurter Landstraße
Ettesterstraße
Im Erlich
Ettesterstraße
Glaeserweg
Im Erlich
Weiterstädter
Im Erlich
Gäulsgasse
Ruthsenbach
Bornstraße
Gute-Garten-Straße
Untere Mühlstraße
Arheilger Woogstraße
Stühlingerweg
Andresweg
Untere Mühlstraße
Zeisigweg
Ruthsenbach
Untere Mühlstraße
Wildstraße
Darmstädter Straße
Schulzengasse
Hofgasse
Löwenplatz
Gute-Garten-Straße
Rathausstraße
Kettenwiesenstraße
Vor der Schafbrücke
28
32
30C
30
25
23
16
14
22
13
7
190
23A
15
12
2
11 9
4
6
16
18
20
22
8
12
14
2
1
31
28
26
33
31
27
164A
10
36
196
12
10
8
6
6
1
7
8 6
9
3
5
10
206
2
6
32
8
4
16
2
5
30A
8
10
12
11
14
23
5
3
14
11
4
1
13
10
24A
24
3
14
5
4
16A
19
57
8
16
18
12
14
16
22
HsNr 171
4
68
2
3
60
44
22 24
13A
36
38
30
11
7A7
28
5
13
9
138
5
176
174B 174
6
4
20
22
170
176A
174A
10
12
20
22
9 11
3
7
11
9
18
1
16A
1
3
166
168
184
186
148
142
144
150
188
146
152
154
1
208
140
15
13
11
9
7
21
19
23
17
5
8
10
3
2
4
6
10
1
8 46
24A
7A
186C
2
33
38
12
4
2
6
13
7
29
3
13
8
34
10
12
16
20
32
14
27
30
29
23
25
186D
19
186B
186A
30A
30B
45
41
43
9
172A
34
172
36
5
162A
1A
210
3 3A
3B
212
3C 3D
214
4
46
48
50
12
18
52
59
53
55
54
69
67
53
51
41
47
45
43
39
37
19 21
5
35
33
17
20
8
2
1513117
1 1A
24
23215
3
10
11
3
3
35A
1
13
9
1
3A
54A
16
14
15A
15
15B
62
60
64
17
2
4
18
22
1
8A
48A
48
6
1012
52
7
5
2
4
6
50
54
56
13
11
9
8
10
18
2
10
16
12
14
16
20
25
22
24 32
5 3
4
58 51
1
9
7
49
47
45
22
5
3
20
18
2
4
6
202
194
30
22
24
2A
26
42
7 5
3
1
40
3
204
4
2
11A
198 14
22
15
14
4
5
7A7
18
29
28
16
155
13
11
9
7
3
189
187
183
5
181
179
2 64145 8
16
20
7
17
8 10 12
16
1513
9
18
10
12
6
8
25
20
31
27
23
21
19
17
3
24
15
13
7
29
1
31
15
5
9A
2
1
25
7B
4
9B
9
17
4
14E14D14C
14B
14A
13
11
6
3
13
21
26 28
5
2
7A
5A
15
9
30
5
3
8
40
3
25
6
7
8
2
2
12
5
38
58A
7 9
50A
14
5
65A
16
14 9
2
15
17
59
12A
64
66
69
1116
4A
2
40A
213
10
42A
63A
200
7163B63C
4
1
6
3
6
11
19
2
58
HsNr 15
70
22A
56
66
68A
1
72
49
33A
8
16 20
14
24 26
30 32 34
6 284 2
28
35
5
4 6 8
124
6
13
3
1
20
8
10
12
26
9
4
7
14
7B
26
2A
20A 20B
12
71
7775
73 7
4
65
67
18
63
32
34
61
43
41
1 3 5 10
19
20
24
25
27
7
27A
9
92
94
11
11
13
6
20
23
21
17
18
22
21
19
17
13
5
11
29
27
3
1
33
31
25
15
9
76 78
82
86
753
80
88
98 100
90
96
12
14
3A
74
10
16
37
35
31
33
18
20
7
5
6
8
11
3
1
9
2
4
2
4
3
1
7
9
11
5
29B
29A
56A
46
44
7
13
11
24
3 5 7 9
4
18A
20
9
15A
16
17
15 16
18
22
23
26
21
7
14
1
2
9
11
9
13
147
149
153
3
2
7
28
28A
61
65
39
43
41
10
12
14
4
6
8
63
71A
75
73
35
37
7
11
9
13
15 17
19
33
31A
37A
29C
29G
29E
29D
29
29F
164
11
3
4
5
3
12
14 1
11
9
2A
1
2B
29
1
2A
4
1513
11
9
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39
40
41
746
748
808/7
808
6
808
5
808
4
808/3
808/2
808
1
216
1
330
2
61
3
61
2
103
4
189
224225
190
191
211
1
212
1
214
217
1 219
2
220
221
222
223
1223
2
223
224
225
232
235
1
596
145
128
129
1
130
1 131
1 132
1133
134
137
2
187
2
187
1 188
423
336
5
336
4
315
333
334
335
1
335
2
342 343
344
1669
369
370
371
404
6
69
1
75
1
75
2
35
3
37
38
39
40
1
40
2
41
71
5
72
1
72
5
73
74
76
77
78
79
1
42
43
44
45 46
47
80
1
80
3
80
4
257
7
257
6
259
112
272
3
104
1 106
5
106
6
106
7
106
8
107
1
107
2
108
2
109
2
331
2
257
4
845
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Darmstadt Ortskern Arheilgen
Zum Stichtag 31.12.2015
Karte zur Flächenbilanz, Darmstadt Ortskern Arheilgen
Legende
Gemeinbedarf 
Privatwirtschaftlich nutzbar
Erschließung 
Sanierungsgrundstücke
744
320
321
322
323324
326
327
328
329330
1
331
1
332 333
65
66
67
1
67
2
70
5 59
62
2
62
3
334
2
335
337
338
339
340
341
343
344 345
15
16
17
18
19 20 21
22
1
23
1
24
85
1
2
331
2
8
6
11
1
13
24A
24
3
5
4
22
24
30
7A7
28
5
19 21
17
4
2
11A
22 29
3
6
31
15
3
1
20
7B
26
9
Ruthsenbach
Ruthsenbach
Rathausstraße
Arheilger Kirchgasse
68
6970
1
330
16
12
1814
7
Messeler Straße
Gäulsgasse
Gemeinbedarf 
Privatwirtschaftlich nutzbar 
Erschließung 
Städtische Grundstücke

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
Anlagen zur Abrechnung
2.1 Aufsummierung der Zwischennachweise
2.

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

Abrechnung Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Darmstadt Arheilgen 
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Einnahmen in den Verwendungsnachweisen (VN) 
Finanzierungsmittel Einnahmen aus dem Verfahren 
Programmjahr Eigenmittel 
Finanzhilfen des 
Bundes 
Finanzhilfen des 
Landes Sonstige Verkäufe 
Ausgleichs- 
beträge 
Hausbewirtschaf- 
tungsüberschüsse Summe 
1984 30.000,08 DM 0,00 DM 70.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0, 00 DM 0,00 DM 100.000,08 DM 
1985 90.000,00 DM 0,00 DM 210.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM 0,00 DM 300.000,00 DM 
1986 150.000,00 DM 0,00 DM 350.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 500.000,00 DM 
1987 300.000,00 DM 0,00 DM 700.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 1.000.000,00 DM 
1988 300.000,00 DM 0,00 DM 600.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 900.000,00 DM 
1989 700.000,00 DM 0,00 DM 1.400.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 2.100.000,00 DM 
 1990 (1994) 2.367.000,00 DM 1.533.000,00 DM 3.200.000 ,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 43.185,00 DM 0,00 DM 7.143.185,00  DM 
1991 500.000,00 DM 0,00 DM 1.000.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 1.500.000,00 DM 
1992 234.000,00 DM 0,00 DM 466.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 700.000,00 DM 
1993 100.000,00 DM 0,00 DM 200.000,00 DM 70.000,00 DM 0, 00 DM 0,00 DM 0,00 DM 370.000,00 DM 
Summe DM 4.771.000,08 DM 1.533.000,00 DM 8.196.000,00 DM 70.000,00 DM 0,00 DM 43.185,00 DM 0,00 DM 14.613.185,08 DM 
Summe € 2.439.373,61 €   783.810,45 €      4.190.548,26 €   35.790,43 €      -  €              22.080,14 €        -  €                   7.471.602,89 €       
1995 511.291,89 €       255.645,94 €        766.937,83 €        -  €                  -  €                -  €                    -  €                     1.533.875,66 €        
1996 51.129,19 €         51.129,19 €          51.129,19 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     153.387,57 €           
1998 92.032,54 €         76.693,78 €          61.355,03 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     230.081,35 €           
2001 92.032,54 €         76.693,78 €          61.355,03 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     230.081,35 €           
Zw-Summe VN bis 
2001 3.185.859,77 €    1.243.973,15 €     5.131.325,33 €     35.790,43 €        -  €                22.080,14 €         -  €                     9.619.028,81 €        
Einnahmen in den Zwischennachweisen (ZN) 
Finanzierungsmittel Einnahmen aus dem Verfahren 
HH-Jahr Eigenmittel 
Finanzhilfen des 
Bundes 
Finanzhilfen des 
Landes Sonstige Verkäufe 
Ausgleichs- 
beträge 
Hausbewirtschaf- 
tungsüberschüsse Summe 
2005 123.228,49 €       -  €                    -  €                    -  €                  -  €                -  €                    -  €                     123.228,49 €           
2006 29.520,30 €         102.787,38 €        86.161,74 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     218.469,42 €           
2007 7.809,50 €-           25.109,38 €          25.109,38 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     42.409,26 €             
2008 58.205,27 €         9.000,00 €            9.000,00 €            -  €                  -  €                -  €                    -  €                     76.205,27 €             
2009 31.423,34 €-         18.700,00 €          18.700,00 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     5.976,66 €               
2010 123.744,93 €       89.205,11 €          89.164,12 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     302.114,16 €           
2011 99.634,68 €         281.663,40 €        255.107,84 €        -  €                  -  €                -  €                    -  €                     636.405,92 €           
2012 75.855,77 €         83.888,89 €          66.111,11 €          -  €                  -  €                -  €                    -  €                     225.855,77 €           
2013 64.844,51 €-         -  €                    -  €                    -  €                  -  €                333.614,90 €       -  €                     268.770,39 €           
2014 131.425,63 €-       -  €                    -  €                    -  €                  117.120,00 €  25.603,31 €          -  €                     11.297,68 €             
2015 7.379,51 €-           -  €                    -  €                    -  €                  -  €                21.792,58 €         -  €                     14.413,07 €             
Zw.-Summe ZN von 
2005 bis 2015 267.306,95 €       610.354,16 €        549.354,19 €        -  €                  117.120,00 €  381.010,79 €        -  €                     1.925.146,09 €        
Summen VN und ZN 
von 1984 bis 2014 3.453.166,72 €    1.854.327,31 €     5.680.679,52 €     35.790,43 €        117.120,00 €   403.090,93 €        -  €                     11.544.174,90 €

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen 
Ausgaben in den Verwendungsnachweisen 
Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen 
Bodenordnung 
Umzug von Bewohnern 
und Betrieben 
Beseitigung baulicher 
Anlagen Erschließung Sonstige Kosten 
Gemeinbedarfs- und 
Folgeeinrichtungen Modernisierung Neubau Trägervergütung 
1984 100.000,08 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 D M 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 100.000,08 DM 
1985 0,00 DM 128.958,84 DM 171.041,16 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 300.000,0 0 DM 
1986 0,00 DM 398.118,68 DM 0,00 DM 0,00 DM 215,00 DM 12.7 68,00 DM 67.892,54 DM 0,00 DM 0,00 DM 21.005,78 DM 0,00 DM 500.000,00 DM 
1987 0,00 DM 131.248,31 DM 544.449,98 DM 0,00 DM 1.094,4 0 DM 47.043,08 DM 115.593,58 DM 1.687,26 DM 0,00 DM 158. 883,39 DM 0,00 DM 1.000.000,00 DM 
1988 0,00 DM 24.823,90 DM 875.176,10 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 900.000,00  DM 
1989 0,00 DM 467.495,64 DM 295.532,95 DM 0,00 DM 11.022, 15 DM 115.485,50 DM 109.660,00 DM 2.078,11 DM 750.000,0 0 DM 348.725,65 DM 2.100.000,00 DM 
1990 0,00 DM 433.392,95 DM 115.031,28 DM 0,00 DM 0,00 DM 121.716,63 DM 0,00 DM 31.579,29 DM 5.194.627,67 DM 1.24 6.837,18 DM 0,00 DM 7.143.185,00 DM 
1991 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 1.500.000,00 DM 0,00 DM 1.500.000,00 DM 
1992 0,00 DM 42.465,58 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 710,00 DM 0,00 DM 656.824,42 DM 0,00 DM 700.000, 00 DM 
1993 0,00 DM 19.140,00 DM 185.656,78 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 165.203,22 DM 0,00 DM 370. 000,00 DM 
Summe DM 100.000,08          1.645.643,90      2.186.888,25 DM 0,00 DM 12.331,55 DM 297.013,21 D M 293.146,12 DM 36.054,66 DM 5.944.627,67 DM 4.097.479, 64 DM 0,00 DM 0,00 DM 14.613.185,08 DM 
Summe € 51.129,23 €           841.404,37 €         1.118.138,21 €        -  €                        6.305,02 €                    151.860,44 €            149.883,23 €           18.434,45 €           3.039.439,86 €         2.095.008,07 €            -  €               7.471.602,89 €         
1995 -  €                       233.643,66 €         188,66 €                   -  €                        -  €                              -  €                          697.063,45 €           -  €                       -  €                          602.979,88 €               -  €                1.533.875,65 €          
1996 -  €                       -  €                       -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          153.387,57 €           -  €                       -  €                          -  €                             -  €                153.387,57 €             
1998 -  €                       -  €                       -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          230.081,35 €           -  €                       -  €                          -  €                             -  €                230.081,35 €             
2001 -  €                       -  €                       -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          230.081,35 €           -  €                       -  €                          -  €                             -  €                230.081,35 €             
2006 (1990 Martinsviertel) siehe ZN 
Zwischensumme 
VN bis 2001 51.129,23 €            1.075.048,03 €      1.118.326,87 €         -  €                        6.305,02 €                     151.860,44 €             1.460.496,95 €        18.434,45 €            3.039.439,86 €         2.697.987,95 €             -  €                9.619.028,81 €          
Ausgaben in den Zwischennachweisen (ZN) 
Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen 
Bodenordnung 
Umzug von Bewohnern 
und Betrieben 
Beseitigung baulicher 
Anlagen Erschließung Sonstige Kosten 
Gemeinbedarfs- und 
Folgeeinrichtungen Modernisierung Neubau Trägervergütung 
2005 1.111,49 €             72.117,02 €             50.000,00 €                 123.228,51 €            
2006 -  €                       5.380,97 €             -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          213.088,45 €           -  €                       -  €                          -  €                             -  €                218.469,42 €             
2007 -  €                       17.675,33 €           -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          16.007,13 €             -  €                       -  €                          8.726,80 €                   -  €                42.409,26 €               
2008 -  €                       75.907,19 €           -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          298,08 €                  -  €                       -  €                          -  €                             -  €                76.205,27 €               
2009 -  €                       5.976,66 €             -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          -  €                         -  €                       -  €                          -  €                             -  €                5.976,66 €                 
2010 -  €                       16.891,59 €           -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          268.017,87 €           14.845,25 €            -  €                          -  €                             -  €                2.359,45 €            302.114,16 €            
2011 8.331,61 €              -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          618.519,00 €           6.729,45 €              -  €                          -  €                             -  €                2.825,86 €            636.405,92 €            
2012 -  €                       822,41 €                -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          74.898,19 €             2.189,60 €              -  €                          85.500,00 €                 -  €                62.445,57 €          225.855,77 €             
2013 -  €                       -  €                       -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          255.408,58 €           -  €                       -  €                          9.500,00 €                   -  €                3.861,81 €            268.770,39 €            
2014 -  €                       -  €                       -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          3.748,88 €               -  €                       -  €                          -  €                             -  €                7.548,80 €            11.297,68 €               
2015 -  €                       -  €                       -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          4.934,07 €               -  €                       -  €                          -  €                             -  €                9.479,00 €            14.413,07 €               
Zw.-Summe ZN 
von 2005 bis 2014 -  €                       132.097,25 €         -  €                        -  €                        -  €                              -  €                          1.527.037,27 €        23.764,30 €            -  €                          153.726,80 €               -  €                88.520,49 €          1.925.146,11 €         
Summen VN und 
ZN von 1984 bis 
2014 51.129,23 €            1.207.145,28 €      1.118.326,87 €         -  €                        6.305,02 €                     151.860,44 €             2.987.534,22 €        42.198,75 €            3.039.439,86 €         2.851.714,75 €             -  €                88.520,49 €          11.544.174,92 €       
Summe Programmjahr 
Vorbereitende 
Untersuchungen 
Weitere 
Vorbereitung Grunderwerb 
Programmjahr Summe 
Vorbereitende 
Untersuchungen 
Weitere 
Vorbereitung Grunderwerb

Neckarsteinach - Kerngemeinde - Altstadt
2.2  Prüfvermerke zu Verwendungsnachweisen
 für Baumaßnahmen

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“
2.3 Örtliche Prüfung der Verwendung der staatlichen
 Städtebauförderungsmittel, 
	 - Schreiben von Hr. Greulich vom 11.10.1994 
	 - Schreiben von Hr. Greulich vom 26.06.1995

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung  „Ortskern Arheiligen“

2016/0390

7729 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.11.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0390 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Abrechnung des Sanierungsgebietes Ortskern Arheilgen  
 
Vorlage vom:  14.10.2016 
 
Beschlussvorschl ag: 
 
Der Sachbericht zur Abrechnung des Sanierungsgebietes `Ortskern Arheilgen` wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
Anlagen: 0_Bericht_Abrechnung gesamt_15 -11-27_neu 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2016: 
 
Zur Behebung städtebaulicher Missstände und Erhaltung historischer Siedlungsstrukturen hat die 
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 14. Mai 1987 den „Ortskern 
Arheilgen“ als klassisches Sanierungsgebiet im Sinne des damaligen Städtebauförderungsgesetztes 
(heute Baugesetzbuch) festgelegt, Die dazugehörige Satzung trat am 21. November 1987 in Kraft. 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2015 wurde das Sanierungsgebiet 
zum 01.01.2016 per Satzung aufgehoben. 
 
Der Durchführungszeitraum betrug damit insgesamt rd. 29 Jahre. 
In der Magistratsvorlage Nr. 2015/0428 vom 24.09.2015 wurden die Ziele sowie die 
durchgeführten Maßnahmen bereits beschrieben. 
 
Mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes gilt die Durchführung der gesamten Maßnahme als 
abgeschlossen. In diesem Fall ist gem. Ziffer 23 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung 
der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiliSE vom 01.07.2008 –  eine Schlussabrechnung 
vorzunehmen. 
 
In diese Gesamtabrechnung fließen unterschiedlichste Kosten-  und Einnahmearten aus dem 
Verfahren sowie die bereitgestellten Fördermittel ein. 
Sie werden dann im Endergebnis saldiert.  
 
Grundlage hierfür ist der „Leitfaden für die Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen in Hessen” des 
hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem 
Jahre 2010, nach dem auch ein sog. Sachbericht sowie ein Abschlussbericht  zu erstellen sind. 
 
 
 
Folgende Kosten- und Einnahmearten sind danach zu beziffern: 
 
Kosten für 
 
 Vorbereitende Untersuchungen zur Festsetzung des Sanierungsgebietes 
 Weitere Vorbereitungen z.B. Planungen 
 Grunderwerb 
 Bodenordnung 
 Umzüge von Bewohnern und Betrieben 
 Freilegung von Grundstücken 
 Herstellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen 
 Sonstige Ordnungsmaßnahmen 
 Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden 
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Spitzenfinanzierung bei Wohnungsneubau 
 Verlagerung oder Änderung bei Betrieben 
 Vor- und Zwischenfinanzierung 
 Träger und Beauftragte 
 Verbindlichkeiten zum Abrechnungsstichtag 
 
Diesen Kosten werden folgende Einnahmen in einem Sachbericht gegenübergestellt: 
 Erlöse aus Grundstücksverkäufen 
 Überschüsse aus Grundstücksbewirtschaftung

- 4 - 
 Ausgleichsbeträge privater aber auch gemeindeeigener Grundstücke, soweit sie nicht 
öffentlichen Zwecken dienen 
 Sonstige Einnahmen 
 Bewilligte Städtebaufördermittel 
 diverse Wertausgleiche von Grundstücken 
 
Dieser Sachbericht mit Abrechnungsformular und entsprechenden Nachweisformula ren sowie 
einem Abschlussbericht wurde der WI Bank mit Schreiben vom 02.12.2015 vorgelegt.  
 
Mit Abrechnungsbescheid vom 06.07.2016 wurden die als Vorauszahlung bewilligten 
Städtebaufördermittel in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt. 
 
Gegenüber der Vorlage ergab die Prüfung der Einzelpositionen eine Bilanz der Gesamtfinanzierung 
in Höhe von plus 168.579,- € ab. Der Überschuss ist zu 2/3 mit einem Betrag in Höhe von 
111.501,- € an das Land Hessen sowie den Bund zu entrichten. Die Zahlung ist bereits erfolgt. 
 
Bis zum Jahre 1993 hatten die jeweiligen Ämter unabhängig voneinander sog. 
Sanierungshaushaltsstellen eingerichtet, so dass es bis zu diesem Zeitraum kaum möglich war, den 
Stand der Gesamtfinanzierung zu erfassen. Erst mit Zusammenführung aller Haushaltsstellen im 
Stadtplanungsamt als mittelbewirtschaftende Stelle war eine Zusammenschau möglich. Die 
Umstellung auf die Doppik, die Neuorganisation vieler Ämter, z.T. auch in Eigenbetriebe und stetige 
Personalwechsel z.B. auf Grund von Verrentungen machten das Auffinden von Belegen, von 
Dokumentationen spezieller Vorgänge und der Beantwortung aufgetauchter Fragestellungen 
schwierig. 
 
Die Ermittlung von Ausgleichsbeträgen stellte ein völlig neues Aufgabenfeld dar. Hierzu wurde Herr 
Prof. Hagedorn vom Studienzentrum für europäische Wohnungs-, Immobilien- und Stadtwirtschaft, 
Detmold herangezogen. Nachdem die Werte feststanden, wurde am 28.03.2012 eine öffentliche 
Veranstaltung in der Stadtteilschule Arheilgen durchgeführt, in der den Betroffenen – dem 
Baugesetzbuch entsprechend – eine vorzeitige, freiwillige Ablösevereinbarung mit abgezinsten 
Beträgen angeboten wurde. 
 
Auf der Basis erklärender Erläuterungen in Einzelgesprächen durch das Büro „GSW“ – Gesellschaft 
für Stadtentwicklung und Städtebau mbH mit Sitz in Worms konnten 85% der gesamt zu 
erhebenden Beträge vorzeitig vereinnahmt werden. Die verbleibenden 15% werden nun nach 
Aufhebung der Sanierungssatzung per Bescheid erhoben. 
In Abstimmungsgesprächen zu einzelnen Fragestellungen stand auch das Hessische Ministerium 
für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stets hilfreich zur Verfügung.  
 
Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung und der Länge des Durchführungszeitraumes 
wurde seitens des federführenden Stadtplanungsamtes im Jahre 2010 mit der Erarbeitung der 
Gesamtabrechnung begonnen. Verwaltungsintern wurde eine Abrechnungsarbeitsgruppe, 
bestehend aus der Finanzverwaltung, dem Vermessungsamt, IDA sowie dem Revisionsamt gebildet. 
Unterstützt wurde die Bearbeitung durch die NH-ProjektStadt, die das zuständige 
Landesministerium auch bei der Erarbeitung des Abrechnungsleitfadens beraten hatte. 
 
Die Abrechnungs-AG trat zu Anfang monatlich, später viertel- bis halbjährlich zusammen. Die 
jeweiligen Ämter arbeiteten intensiv interdisziplinär zusammen und trugen immer dazu bei, Fragen 
und Probleme zu beheben. Die NH-ProjektStadt hat vorbildlich beraten und auf der Grundlage von 
Informationen und Unterlagen der Verwaltung die Abrechnungsformulare und den endgültigen 
Sachbericht mit Abschlussbericht erarbeitet.

- 5 - 
Sie stand außerdem beratend zur Seite, als die Prüfung der Gesamtabrechnung Rückfragen bei der 
WI-Bank aufgeworfen hatte und diese in einem Prüfungsgespräch mit dem Stadtplanungsamt und 
einem Rundgang durch das Fördergebiet ausgeräumt werden konnten. 
 
Mit dem Abrechnungsbescheid gehen Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Erschließungs- und 
Gemeinbedarfseinrichtungen, wie z.B. die Messeler Straße oder das Bürgerhaus zum Goldnen 
Löwen einher.  
Für kleinere Maßnahmen gilt eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren 
 
 
Dezernat III       Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer 
 
 
 
 
Anlage: Sachbericht zur Abrechnung 
  der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme 
  “Ortskern Arheilgen Dezember 2015” 
 
 
 
Darmstadt, 14.10.2016 
61.1.2 kr        Nst 3643

Beratungsverlauf (5)

TOP 8
TOP 596
TOP 8
TOP 89 zur Kenntnis
TOP 50

Orte (45)

  • Bessunger Straße 125
  • Messeler Straße 21
  • Bachstraße 5
  • Darmstädter Straße 12
  • Frankfurter Landstraße 153
  • Lutherstraße 5
  • Untere Mühlstraße 21
  • Mühlstraße
  • Jägertorstraße
  • Geißengasse 8A
  • Weiterstädter Straße 45
  • Hofgasse 3
  • Ettesterstraße 88
  • Frankfurter Straße 173
  • Rathausstraße 1
  • Gäulsgasse 1
  • Gute-Garten-Straße 35
  • Darmstädter Landstraße 4
  • Felchesgasse
  • Nach dem Wieschen 3
  • Kleine Brückenstraße
  • Georg-Spengler-Straße
  • Kettenwiesenstraße
  • Vor der Schreiberpforte
  • Kleine Obergasse
  • Aron-Reinhard-Straße
  • Feuerbachstraße
  • Obere Mühlstraße
  • Arheilger Kirchgasse 68
  • Arheilger Woogstraße
  • Vor der Schafbrücke 28
  • Böcklerstraße
  • Römerstraße
  • Am Bruderhaus
  • Ritterstraße
  • Vor dem Obertor
  • Stühlingerweg
  • Kalkofenweg
  • Sackgasse
  • Im Erlich
  • Glaeserweg
  • Bornstraße
  • Andresweg
  • Zeisigweg
  • Wildstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0390
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.09.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00