2016/0390
Abrechnung des Sanierungsgebietes Ortskern Arheilgen
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anlage 1
98168 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
„Ortskern Arheilgen“
Sachbericht zur Abrechnung der
Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
Dezember 2015
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Auftraggeber
Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Ansprechpartnerin
Birgit Krein
Bessunger Str. 125
64295 Darmstadt
Auftragnehmer
Nassauische Heimstätte
Gregor Voss
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
Schaumainkai 47
60596 Frankfurt am Main
Telefon: 069 6069-1684
Fax: 069 6069-51684
eMail: gregor.voss@nh-projektstadt.de
www.naheimst.de
Projektbearbeitung
Birgit Gröning
Nassauische Heimstätte
Birgit Krein
Stefanie Michels
Volker Sahr
Stadtplanungsamt Darmstadt
Impressum
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Inhalt1.
Abrechnung
1.1 Abrechnungsformular
1.2 Sachbericht zur Abrechnung
1.3 Nachweisformulare
1.4 Übersichtsplan zur Flächenbilanz
2. Anlagen zur Abrechnung
2.1 Aufsummierung der Zwischennachweise
2.2 Prüfvermerke zu Verwendungsnachweisen für Baumaßnahmen
2.3 Örtliche Prüfung der Verwendung der staatlichen Städtebauförderungsmittel,
Schreiben von Hr. Greulich vom 11.10.1994 und vom 26.06.1995
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
1.
Abrechnung
1.1 Abrechnungsformular
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
A.
B.
Stadt / Gemeinde
Anschrift
Kreis
C.
Name / Firma
Anschrift
D.
Durchführung im x klassischen Verfahren vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss (Datum) Satzungsaufhebung
bis - 2006 -
bis - 2015 -
E.
F. Bestätigung des eigenen kommunalen Rechnungsprüfu ngsamtes (soweit vorhanden)
Die Prüfung der Abrechnung erfolgte nach Nr. 7.2 ANBest-GK in Verbindung mit § 129 Satz 1 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Die Endabrechnung erfasst die dem Land vorgelegten Ver-
wendungsnachweise vollständig. Die zusätzlich in der Abrechnung dargelegten Einnahmen und
Ausgaben sind tatsächlich entstanden. Die förderbedingten Vermögenswerte sind vollständig
erfasst.
keine Beanstandungen ergeben
Die Prüfung hat
gesondert dargestellte Beanstandungen ergeben
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel Ort, Datum
Auskunft erteilt
Förderzeitraum (Jahr)
Fax
wurden die jeweils geltenden Vorschriften beachtet.
- 1984 -
Beauftragter für die Abrechnung
Schaumainkai 47
Nassauische Heimstätte GmbH
60596 Frankfurt am Main 069 / 6069-1479
Frau Birgit Gröning
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Telefon
Fax
rechtsverbindliche Unterschrift / Dienstsiegel
birgit.krein@darmstadt.de
06151 / 13-3649
sanierungsbedingten Vermögenswerte berücksichtigt. Beim Einsatz der Städtebaufördermittel
Telefon
Städtebauförderung in Hessen Zutreffendes bitte ⌧ ankreuzen oder ausfüllen
Zuwendungsempfängerin
Sanierungsmaßnahmen Bund-Länder-Städtebauförderprogramm:
Abrechnung
Bessunger Str. 125
069 / 6069-51479
06151 / 13-3643 64295 Darmstadt
Auskunft erteilt
E - Mail
Frau Birgit Krein
Darmstadt Reg.-präsidium Darmstadt
E - Mail birgit.groening@nh-projektstadt.de
Abrechnungsgegenstand
Bezeichnung laut Zuwendungsbescheid (ggf. Teilgebiet) incl. Aktenzeichen
Sanierungsmaßnahme Darmstadt Altstadt Arheilgen;
Aktenzeichen VI 4-B61 a 24 - 42/03
de in der angegebenen Höhe für die Gesamtmaßnahme tatsächlich entstanden. Dabei wurden alle
Die Ausgaben und Einnahmen sind vollständig erfasst. Die förderfähigen Kosten sind der Gemein-
- 1984 -
Erklärung der Gemeinde
14.05.1987
Durchführung der Sanierung (Jahr) von
TAB-Taste benutzen Städtebauförderung in Hessen Abrechnungsformular Seite 1 von 4
G. Ausgaben
gerundete volle
Vorbereitung § 140 f BauGB Euro-Beträge
1 Vorbereitende Untersuchungen 51.129 €
2 Weitere Vorbereitung 1.207.145 €
3 1.118.327 €
Ordnungsmaßnahmen § 147 BauGB
4.1 Bodenordnung 0 €
4.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben 6.305 €
4.3 Freilegung von Grundstücken 151.860 €
4.4 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlage n 2.987.534 €
Ab 9.3.1992 in 4.4 enthaltene Kosten von Parkhäusern, Tiefgaragen und dgl.
4.5 Sonstige Ordnungsmaßnahmen 42.199 €
Baumaßnahmen § 148 BauGB
5.1 Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden ( privat/gemeindeeigen) 2.851.715 €
5.2 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 3.039.440 €
5.3 Wohnungsneubau (Spitzenfinanzierung) und Ersatzb auten 0 €
5.4 Verlagerung oder Änderung von Betrieben 0 €
sonstige Maßnahmen
6.1 Vor- und Zwischenfinanzierung 0 €
6.2 Vergütungen für Träger und Beauftragte 88.520 €
11.544.175 €
7 Sonstige Verbindlichkeiten zum Abrechnungsstichtag 36.100 €
11.580.275 €
H. Einnahmen
gerundete volle
Grundstückserlöse nach 153 Abs. 4 BauGB Euro-Beträge
Erlöse aus Grundstücksverkäufen einschließlich Umlegungen 117.120 €
Ausgleichsbeträge (bei Sanierung im klass. Verfahren und Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. bzw. §§ 165ff BauGB)
Ausgleichsbeträge nach §§ 154 - 155 BauGB (Formular H 2.1) 479.201 €
Dem Ausgleichsbetrag entsprechende Wertsteigerung für
gemeindeeigene, privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke,
die nicht mit Städtebaufördermitteln erworben wurden (Formular H 2.2) 4.401 €
Weitere Einnahmen
Darlehensrückflüsse aus Zinsen und Tilgung
Barwerte zum Abrechnungszeitpunkt (Formular H 3.2)
Überschüsse aus Grundstücksbewirtschaftung
Sonstige Einnahmen 35.790 €
Sonstige Forderungen zum Abrechnungszeitpunkt
636.512 €
2.2
Zwischensumme
1
Summe der Ausgaben in G
Summe der Einnahmen aus dem Verfahren
Grunderwerb § 153 Abs. 3 BauGB
3.4
4
3.2
3.3
3.1
2.1
Städtebauförderung in Hessen Abrechnungsformular Seite 2 von 4
H.
gerundete volle
Finanzierungsmittel (Formular H 5) Euro-Beträge
5.1 Abgerufene Städtebaufördermittel des Bundes 1.854.327 €
5.2 Abgerufene Städtebaufördermittel des Landes Hess en 5.680.680 €
5.3 Mindestanteil der Gemeinde gemäß Zuwendungsbesch eiden 3.857.167 €
5.4 Bewilligte, nicht abgerufene Fördermittel
11.392.174 €
Wertausgleich zulasten der Gemeinde
6.1 (+) für aus Fördermitteln erworbene, privatwirts chaftlich nutzbare Grund- 78.039 €
stücke (im Gemeindebesitz/aus Treuhandvermögen) (Formular H 6.1)
6.2 (+) aus Anrechnung von Förderungen eigener, inst andgesetzter/moderni-
sisierter Gebäude über dem Kostenerstattungsbetrag (Formular H 6.2)
6.3 (+) aus Anrechnung rentierlicher Anteile von Gem einbedarfseinrichtungen 135.000 €
(Formular H 6.3)
6.4 (+) aus Anrechnung von Grunderwerb für Gemeinbed arfseinrichtungen
bei nur teilweiser Sanierungszweckerfüllung (Formular H 6.4)
6.5 (+) aus Anrechnung nicht erfüllter Zweckbindungs fristen
(Formular H 6.5 A)
Wertausgleich zugunsten der Gemeinde
7 ( −) für unentgeltlich bereitgestellte Grundstücke (Formular H 7) 31.527 €
181.511 €
12.210.198 €
I. Ergebnis der Einnahmen abzüglich der Ausgaben
Summe der Einnahmen in H 12.210.198 €
Summe der Ausgaben in G 11.580.275 €
629.923 €
J. Gegebenenfalls Korrektur aufgestellter Verwendung snachweise (VN bzw. ZN)
Bericht und Nachweis der Gemeinde sind erforderlich
1 Korrektur der VN / ZN: Einnahmen -613 €
2 Korrektur der VN / ZN: Ausgaben 471.195 €
-471.808 €
Eine Nachförderung ist ausgeschlossen
K. Mehrleistungen der Gemeinde
Summe der Mehrleistungen (nur nachrichtliche Darstellung)
L. Berechnung der Förderung
Bei positivem Betrag der Gesamtbilanz errechnet sich die Rückzahlung anhand der durchschnittlichen Förderquote
Bilanz der Gesamtmaßnahmenfinanzierung Σ ( I+J) 158.114 €
Durchschnittsförderquote von Bund und Land 66,14%
Rückzahlungsverpflichtung der Gemeinde 104.580 €
Summe der Finanzierungsmittel
Einnahmen (Fortsetzung)
Saldo Wertausgleich
Differenz der berichtigten Zwischennachweise
Summe der Einnahmen in H
Städtebauförderung in Hessen Abrechnungsformular Seite 3 von 4
M. Der Abrechnung beigefügte Anlagen
x Sachbericht x H 6.1 Wertausgleich (rentierliche Grundstücke)
x G 4.4 u.a.m. Flächenbilanz x H 6.2 Wertausgleich (> Kostenerstattungsbetrag)
x G 5.2 Kopien Baufachliche Prüfvermerke x H 6.3 Anrechnung (rentierl. Teile Gemeinbedarf)
x H 2.1 Ausgleichsbeträge (Private) x H 6.4 Anrechnung (nur teilw. Zweckerfüllung)
x H 2.2 Ausgleichsbeträge (Gemeinde) x H 6.5A Anrechnung (nicht-erfüllte Zweckbindung)
x H 3.2 Barwerte zum Abrechnungszeitpunkt x H 6.5B Zweckbindungsfristen ( > Abrechnung)
x H 5 Finanzierungsmittel x H 7 Wertausgleich zugunsten der Gemeinde
x J Zuschüsse anderer staatlicher Stellen
N. Entscheidung über die Förderung
Prüfungsergebnis
Die Gesamtabrechnung wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft
Es ergaben sich:
keine Beanstandungen die aus der Anlage ersichtlic hen Beanstandungen
Folgendes wird veranlasst:
Abschließende Entscheidung über die Förderung
Maßnahme:
Für die Maßnahme wurden von
bis Finanzhilfen
in Euro
insgesamt folgende Städtebaufördermittel gewährt:
davon als Zuschuss
davon als Darlehen
davon als Vorauszahlung
Von den Vorauszahlungen werden als Zuschuss bestimmt:
Von den gewährten staatlichen Städtebaufördermittel werden zurückgefordert:
Nicht abgerufene Fördermittel werden widerrufen in Höhe von:
Unterrichtung
Das Prüfergebnis wurde der Gemeinde durch Bescheid vom mitgeteilt.
2 Kopien an das zuständige Hess. Ministerium
Kopie an das zuständige Bundesministerium
Ort, Datum Unterschrift
Städtebauförderung in Hessen Abrechnungsformular Seite 4 von 4
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
1.2 Sachbericht zur Abrechnung
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 1
Sachbericht
Da die Vorlage der Abrechnung zeitgleich mit der Satzungsaufhebung zum Jahresende 2015
erfolgt und die Abrechnungsunterlagen im Vorfeld noch vom städtischen Revisionsamt ge-
prüft werden müssen, wurde der Stichtag für den abschließenden Verwendungsnachweis auf
den 30.09.15 vorverlegt. Nach diesem Stichtag noch anfallende bzw. erwartete Einnahmen
oder Ausgaben werden über H 4 oder G 7 verbucht.
G 1 Vorbereitende Untersuchungen
Die Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 1986 wurden vom Büro Gras erstellt.
Hierfür fielen Kosten in Höhe von 100.000,08 DM bzw. 51.129,23 € an.
G 2 Weitere Vorbereitung
Hierunter wurden insgesamt 1.207.145,28 € verbucht. Die Höhe der Summe ist damit zu be-
gründen, dass hierunter die Sanierungsberatung durch das Büro Gras sowie Planungskosten
für Einzelmaßnahmen (wie z. B. die Ausführungsplanung für den Ruthsenbach oder die Pla-
nung für die Messeler Straße) erfasst wurden. Die Planungskosten sind an dieser Stelle
falsch zugeordnet, dieses ist allerdings unschädlich, da die betreffenden Maßnahmen durch-
geführt wurden (vgl. H 4.4 Erschließungsmaßnahmen).
G 3 Grunderwerb
Grunderwerb wurde nur in geringem Umfang getätigt. Insgesamt fielen hierfür Ausgaben in
Höhe von 1.118.326,87 € an. Der bedeutendste Ankauf war der des Grundstücks Frankfurter
Straße 153 (Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“), vgl. hierzu auch G 5.2 und H 6.1, H 6.3. Im
Rahmen der örtlichen Prüfung bestätigte Herr Greulich vom Hessischen Ministerium für Lan-
desentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN) in seinem
Erlass vom 26.06.1995, dass der Kaufpreis in Höhe von 1.500.000 DM (766.937,82 €) sowie
ein Ablösebetrag für 20 Stellplätze in Höhe von 172.500 DM (88.197,85 €) voll förderfähig
waren. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die Stadt eine Stellplatzverpflichtung für 20
Kfz-Stellplätze, die auf dem Grundstück lastete, in Geld abzulösen hatte. Das Gutachten
vom 17.02.1990 setzte für das Gasthaus Zum Goldnen Löwen einen Verkehrswert von
1.600.000 DM (818.067,01 €) fest, so dass der Kaufpreis unter dem ermittelten Verkehrswert
lag.
Für den Ankauf von Grundstücken wurden Gutachten durch den städtischen Gutachteraus-
schuss erstellt. Lediglich beim Tausch einer Kleinfläche von 7 m² im Jahr 2004 wurde statt
eines Gutachtens der Bodenrichtwert zu Grunde gelegt.
G 4.1 Bodenordnung
Es wurden keine bodenordnerischen Maßnahmen durchgeführt. Daher fielen unter dieser
Kostenart keine Kosten an.
G 4.2 Umzug von Bewohnern und Betrieben
Unter Umzug von Bewohnern und Betrieben wurden lediglich 6.305,02 € verbucht. Hierbei
handelte es sich im Wesentlichen um das Objekt Messeler Str. 23, für das Kosten aus der
Umsetzung des Sozialplans in Höhe von 10.000 DM (5.112,92 €) entstanden sind.
Im Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für den Ortskern Arheil-
gen sind die Grundsätze für den Sozialplan enthalten.
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 2
G 4.3 Freilegung von Grundstücken
Abbruchmaßnahmen spielten nur eine geringe Rolle im Sanierungsverfahren Ortskern Ar-
heilgen. Insgesamt wurden hierfür 151.860,44 € aufgewendet, wobei es sich überwiegend
um Abbrüche von Nebengebäuden auf privaten Grundstücken handelte. Betroffene Grund-
stücke waren beispielsweise: Bachstraße 5, Darmstädter Straße 12, Darmstädter Straße 26,
Frankfurter Landstraße 153, Lutherstraße 5, Messeler Straße 21, Messeler Straße 37, Mes-
seler Str. 49, Nach dem Wieschen 3, Untere Mühlstraße 21 und Untere Mühlstraße 52 vor-
genommen.
G 4.4 Herstellung und Änderung von Erschließungsan lagen
Für Erschließungsmaßnahmen wurden Städtebauförderungsmittel in Höhe von
2.987.534,22 € eingesetzt. Folgende Erschließungsmaßnahmen wurden hiermit durchge-
führt:
Maßnahme
Umfang der Maß-
nahme
Fertigstellung
im Jahr…
Zentralsammler (Kanal), 1. bis 3. Bauabschnitt
Erneuerung und
Erweiterung
1989
Offenlegung des Ruthsenbaches mit Umgestal-
tung der Bachstraße und der Unteren Mühl-
straße
Grundhafte Erneue-
rung und Umgestal-
tung
2005
Gleichrichterstation (städtebaulich bedingte
Mehrkosten für Verlagerung)
Verlagerung 2010
Neugestaltung Ortskern - Platz vor dem Gast-
haus Zum Löwen; Erneuerung des Brunnens im
Rahmen der Platzneugestaltung
Sanierung 2012
Messeler Straße (1. bis 4. Bauabschnitt) Umgestaltu ng 2014
Im Rahmen der Sanierung wurde der Zentralsammler Arheilgen erneuert und erweitert.
Kosten hierfür waren in den Verwendungsnachweisen für die Programmjahre 1985 bis 1989
enthalten. Lediglich 10 % der Gesamtkosten wurden über Städtebauförderungsmittel finan-
ziert. Im Rahmen der örtlichen Prüfung durch Herrn Greulich vom Hessischen Ministerium für
Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN) wurde
diese Vorgehensweise anerkannt und mit Erlass vom 26.06.1995 bestätigt, dass es sich um
keine beitragspflichtige Erneuerung handelte, „da die Länge der ausgewechselten bzw. neu-
verlegten Rohrleitungen die Länge der nicht ausgewechselten bzw. erneuerten Rohrleitun-
gen nicht übersteigt.“(vgl. Erlass des HMLWLFN vom 26.06.1995)
Eine wesentliche Zielsetzung bestand in der Freilegung des Ruthsenbachs in der Unteren
Mühlstraße und der Neugestaltung des Bachbereichs zwischen Rückenmühle und Messeler
Straße, da der Ruthsenbach dem Ortskern seinen besonderen Charakter verleiht. Im Zeit-
raum 2003 bis 2005 wurde die Bachstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet
und der Ruthsenbach durch eine Absenkung des Uferbereichs an drei Stellen zugänglich
und besser erlebbar gemacht. Im Bereich der unteren Mühlstraße wurde der verrohrte
Ruthsenbach wieder freigelegt.
Die Gleichrichterstation an der ehemaligen Wendeschleife in Arheilgen wurde im Jahr
2009 verlagert, um eine Neugestaltung der Ortsmitte zu ermöglichen. Die Gleichrichtersta-
tion befand sich zwischen den zwei städtebaulich prägnanten Gebäuden Bürgerhaus „Zum
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 3
goldnen Löwen“ sowie der sogenannten „HEAG-Halle“, einem denkmalgeschützten ehemali-
gen Straßenbahndepot. Zudem hätte sie die Ansiedlung eines Supermarktes behindert. Die
städtebaulich bedingten Mehrkosten der Verlagerung wurden aus Sanierungsmitteln begli-
chen. Die restlichen Kosten finanzierte die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Der Platz vor dem Gasthaus „Zum goldnen Löwen“ wurde fast ausschließlich mit städti-
schen Eigenmitteln finanziert (vgl. Ziffer J). Lediglich im Zwischennachweis für das Jahr 2012
ist ein Teilbetrag für die Sanierung des Brunnens auf dem Platz enthalten.
Die Messeler Straße ist eine der wichtigsten verkehrlichen Verbindungen zwischen den öst-
lich gelegenen Wohnquartieren an der Jägertorstraße und Kranichstein und der Frankfurter
Landstraße. Die Neugestaltung der Messeler Straße (2010 bis 2014) erfolgte in vier Bauab-
schnitten und konzentrierte sich auf ausgewählte Teilflächen, die auf Grund ihrer Lage und
ihrer Funktion eine besondere Bedeutung für die Straße und deren Bewohner haben. Diese
Teilflächen, so genannte Aufmerksamkeitsfelder, bilden zusammen einen Gestaltungsrah-
men, der die Qualität und das Aussehen der gesamten Straße verbessert.
G 4.5 Sonstige Ordnungsmaßnahmen
Hierunter wurden insgesamt 42.198,75 € verbucht, die für sanierungsbedingte Wertgutach-
ten für einzelne Grundstücke sowie die Erstellung von Gutachten zur Erhebung der Aus-
gleichsbeträge verwendet wurden.
G 5.1 Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
Die Modernisierung und Instandsetzung war neben Erschließungsmaßnahmen und der
Schaffung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen ein wesentlicher Schwerpunkt der
Stadtsanierung in Arheilgen. Hierfür wurden insgesamt 2.851.714,75 € aufgewendet.
Die Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen erfolgte durch die Gewährung von
Zuschüssen. Die Förderhöhen wurden durch Kostenerstattungsbetragsrechnungen berech-
net oder als pauschale Förderung gewährt. Die Förderung lag im Allgemeinen zwischen 10
und 30 Prozent der förderfähigen Baukosten, in Einzelfällen auch höher.
Der Umfang der Modernisierungsmaßnahme, die Durchführung, Finanzierung und gegebe-
nenfalls Belegungs- und Mietpreisbindungen wurden über Modernisierungsvereinbarungen
geregelt.
Modernisierung und Instandsetzung von städtischen Gebäuden (für Gemeinbedarf)
Die Modernisierung und Instandsetzung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“ wurde zum
Großteil unter der Kostenart Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen verbucht, zum Teil
allerdings auch unter Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden.
Sanierung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“, Umnutzung als Bürgerzentrum (Frankfur-
ter Landstraße 153)
Das Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“ stand Anfang der 1990er Jahre bereits seit über zehn
Jahren leer und war in seinem damaligen Zustand als städtebaulicher Missstand anzusehen.
Die Wiederherrichtung und Belebung des Gebäudes sowie seines Umfeldes war eine der
wichtigsten Aufgaben des Sanierungsverfahrens im Stadtteil Arheilgen. Mit dem Erhalt und
Ausbau des Löwen zum Bürgerzentrum konnte zudem das Fehlen von bürgerschaftlich nutz-
baren Räumen im Ortsmittelpunkt ausgeglichen werden.
Zu diesem Zweck wurde das Grundstück im Jahr 1989 erworben. (vgl. H 6.1 Wertausgleich
zulasten der Gemeinde für übernommene Grundstücke und H 6.3 Anrechnung von rentierli-
chen Anteilen von Gemeinbedarfseinrichtungen).
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 4
Anschließend wurde die Umnutzung als Bürgerzentrum mit einer angegliederten Gaststätte
und einer Wohnung vorangetrieben. Der Baubeginn erfolgte im Dezember 1994. Die Fertig-
stellung war im Oktober 1997. Die zuwendungsfähigen Kosten für die Modernisierung und
Instandsetzung wurden vom Staatsbauamt Darmstadt in der baufachlichen Prüfung vom
29.11.1993 auf 9.787.100 DM (5.004.064,77 €) festgestellt.
Der Kostenerstattungsbetrag wurde vom Sanierungsträger und der Stadt auf Basis einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung (Jahresmehrertragsberechnung) ermittelt. Insgesamt wurden
7,6 Mio. DM (3.885.818,30 €) als Modernisierungs- und Instandsetzungskosten aus Städte-
bauförderungsmitteln finanziert (inklusive des städtischen Eigenanteils).
Im besonderen Vermerk des Hessischen Baumanagement vom 18.02.2004 zum Verwen-
dungsnachweis für die Baumaßnahme wurden die zuwendungsfähigen Kosten nach Ausfüh-
rung mit 7.451.073,22 DM festgestellt. Somit kam es bei der Baumaßnahme zu einer Über-
zahlung aus Sanierungsmitteln, da 7,6 Mio. DM (3.885.818,30 €) aus Städtebaufördermitteln
finanziert wurden und nur 7.451.073,22 DM (3.809.673,24 €) als förderfähig anerkannt wur-
den. Dieses wird zusammen mit dem Wertausgleich gemäß H 6.3 korrigiert.
Im Rahmen der Abrechnung der Gesamtmaßnahme wurde die Wirtschaftlichkeitsberech-
nung neu berechnet, da in der Zwischenzeit die Hausmeisterwohnung als Stuhllager und
Hausmeisterraum umgenutzt wurde. Somit ist im Gebäude nur noch das Bistro mit einer Flä-
che von 43 m² als privatwirtschaftlich nutzbare Einheit vorhanden. Die Gesamtnutzfläche im
Gebäude beträgt 715 m², so dass das Bistro lediglich einen Flächenanteil von 6 Prozent be-
ansprucht. Die übrigen Flächen dienen der Gemeinbedarfseinrichtung Bürgerhaus. Für die
ermittelten rentierlichen Kosten wird unter H 6.3 ein Wertausgleich zulasten der Stadt vorge-
nommen.
Haus für Frauen und Kinder (Darmstädter Str. 4)
Für die Modernisierung und Instandsetzung zu einem Haus für Frauen und Kinder wurden
750.000 DM (383.468,91 €) aus Städtebauförderungsmitteln (inklusive Eigenanteil) einge-
setzt. Durch die Sanierung des Gebäudes konnte diese wichtige Gemeinbedarfseinrichtung
im Stadtteil erhalten werden. Die Baumaßnahme erfolgte von 1990 bis 1991. Die Kosten
wurden im Verwendungsnachweis für das Programmjahr 1989 nachgewiesen. Der Eigenan-
teil betrug im Programmjahr 1989 mindestens 33 1/3, sodass die staatliche Zuwendung
500.000 DM (255.645,94 €) betrug. Ein baufachliches Prüfverfahren war damit nicht erforder-
lich. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betrugen ca. 1,3 Mio. DM (ca. 665.000 €), so
dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt ca. 800.000 DM (ca. 409.000 €) städtische Mittel in-
vestiert hat.
G 5.2 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
Die Gemeinbedarfseinrichtungen Bürgerzentrum „Zum Goldnen Löwen“ und „Haus für
Frauen und Kinder“ wurden als Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme gefördert.
Die Modernisierung und Instandsetzung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“ wurde zum
Großteil unter der Kostenart Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen verbucht, zum Teil
allerdings auch unter Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden. Weitere Erläute-
rungen sind unter Punkt G 5.1 aufgeführt.
Baufachliche Prüfung
Die erforderlichen Prüfungen des Raumprogramms durch das Regierungspräsidium und die
baufachliche Prüfung durch das Staatsbauamt beziehungsweise durch das Hessische
Baumanagement liegen vollständig (Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung) vor für:
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 5
Sanierung des Gasthauses „Zum Goldnen Löwen“, Umnutzung als Bürgerzentrum
• Prüfung des Raumprogramms: Regierungspräsidium Dar mstadt, Januar 1993
• baufachliche Stellungnahme: Staatsbauamt Darmstadt , vom 29.11.1993
• baufachlich geprüfter Verwendungsnachweis: Hessisc hes Baumanagement, Regio-
nalniederlassung Süd, 18.02.2004
Sie liegen unvollständig (nur Antragsprüfung) vor für:
- nicht zutreffend -
Sie liegen nicht vor für:
- nicht zutreffend -
Waren nicht erforderlich für (bei Hochbaumaßnahmen mit Baubeginn vor dem 17. Juni
1985):
- nicht zutreffend -
G 5.3 Wohnungsneubau Spitzenfinanzierung
Die erforderlichen Zustimmungen des Landes zur Spitzenfinanzierung sind eingeholt und die
Fördermittel sind als Darlehen in die Abrechnung einbezogen:
ja
für alle Spitzenfinanzierungen
nein für keine Spitzenfinanzierung
nur teilweise
entfällt
Wurden die Zustimmungen gar nicht oder nur teilweise eingeholt, sind die einzelnen Woh-
nungsneubaumaßnahmen mit Angabe des Jahres des Baubeginns hier aufzulisten. Entfällt
ist dann anzukreuzen, wenn es in der betreffenden Gesamtmaßnahme keinen Wohnungs-
neubau mit Spitzenfinanzierung gab.
G 5.4 Verlagerung oder Änderung von Betrieben
- nicht zutreffend -
G 6.1 Vor- und Zwischenfinanzierung
- nicht zutreffend -
G 6.2 Vergütungen für Träger und Beauftragte
Die Vergütung für den Sanierungsträger, der in den ersten Jahren eingesetzt war, ist unter
der Position Weitere Vorbereitung enthalten. Der Betrag in Höhe von 88.520,49 € wurde auf-
gewendet für Dienstleistungen der GSW zur Erhebung der Ausgleichsbeträge (61.814,55 €)
sowie für Honorare der Nassauischen Heimstätte für Beratungsleistungen zur Abrechnung
der Gesamtmaßnahme (26.705,94 €).
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 6
G 7 Verbindlichkeiten zum Abrechnungsstichtag
Zum Abrechnungsstichtag lagen noch folgende Verbindlichkeiten vor:
Maßnahme Kosten
Honorar Nassauische Heimstätte:
- für Fertigstellung der Abrechnungsunterlagen inkl . Abstim-
mung mit dem Rechnungsprüfungsamt, ca.
- noch erwartetes Honorar für Rückfragen der WI Ban k zur
Abrechnung, ca.
- Öffentlichkeitsarbeit zum Abschluss der Sanierung (Bro-
schüre), Text und Layout, ca.
10.000,00 €
10.000,00 €
11.100,00 €
Druck und Verteilung Broschüre 5.000,00 €
36.100,00 €
H 1 Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Im Zwischennachweis für das Jahr 2014 ist der Verkauf einer Teilfläche (366 m²) aus dem
Grundstück Frankfurter Straße 153 enthalten. Das neu gebildete Flurstück 118/5 wurde für
insgesamt 117.120 € verkauft. Der zugrunde liegende m²-Preis von 320 € entspricht der Ein-
schätzung des Vermessungsamtes der Stadt Darmstadt vom 27.09.07 zur Bewertung der
verkauften Fläche. Die Fläche wurde an den Eigentümer des Supermarktes verkauft, der
dort Stellplätze eingerichtet hat, die auch für das Bürgerhaus genutzt werden.
H 2.1 Ausgleichsbeträge
Unter H 2.1 sind Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt 479.200,63 € erfasst. Davon
wurden 403.090,93 € während der Laufzeit der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ein-
genommen. Die bei Abschluss der Sanierungsmaßnahme noch offenen Ausgleichsbeträge
betragen 76.109,70 €.
Mit der Ausgleichsbetragserhebung wurde im Jahr 2012 begonnen. Das Gutachten über die
sanierungsbedingten Wertsteigerungen wurde von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Hagedorn vom
Studienzentrum für europäische Wohnungs-, Immobilien- und Stadtwirtschaft, Detmold im
März 2012 vorgelegt. Von Prof. Hagedorn wurde für jedes einzelne Grundstück die sanie-
rungsbedingte Wertsteigerung gesondert ermittelt. Ebenfalls im Gutachten dargestellt wur-
den bereits die Abzinsungen für die vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen vor Aufhe-
bung der Sanierungssatzung. Dabei ging das Gutachten von Prof. Hagedorn von einem Ab-
schluss des Sanierungsverfahrens im Jahr 2015 aus. Pro Jahr der vorzeitigen Ablösung
wurde eine Abzinsung in Höhe von 6 % gewährt. Da 2012 mit den Verträgen begonnen
wurde, betrug die maximale Abzinsungsperiode drei Jahre.
Federführend für die vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen über vertragliche Verein-
barungen war das Vermessungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das Büro GSW
wurde mit der Ausgleichsbetragserhebung beauftragt. Die kassentechnische Abwicklung er-
folgte durch die städtische Finanzverwaltung.
Im Verwendungsnachweis für das Programmjahr 1990
1 sind bereits 43.185,00 DM bzw.
22.080,14 € an Ausgleichsbeträgen erfasst. Diese betreffen die Grundstücke Untere Mühl-
straße 14 und Darmstädter Straße 24.
1 Fördermittel für das Sanierungsgebiet Martinsviertel aus dem Programmjahr 1990 wurden im Jahr
1994 auf Arheilgen übertragen.
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 7
H 2.2 Dem Ausgleichsbetrag entsprechende Wertsteig erung für gemeindeeigene,
privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke
Das Grundstück Messeler Straße 20 wurde bis zum Frühjahr 2015 durch die Polizei genutzt.
Derzeit steht es leer, soll aber nach noch erforderlichen Renovierungsarbeiten ab Mitte 2016
zur Unterbringung von Flüchtlingen dienen. Damit ist es in der Abrechnung als privatwirt-
schaftliches Grundstück einzustufen. Der Ausgleichsbetrag wurde durch das Vermessungs-
amt der Stadt Darmstadt auf Basis der Werte von Prof. Hagedorn ermittelt und beträgt
4.401,00 €.
Für die übrigen städtischen Grundstücke wurden im Jahr 2013 Ausgleichsbeträge vom Ei-
genbetrieb für Immobilienmanagement (IDA) abgelöst und sind somit bereits in den Zwi-
schennachweisen enthalten.
Bei den Grundstücken Frankfurter Landstraße 171, 173 und 175 fiel nur für anteilige Flächen
ein Ausgleichsbetrag an, weil es sich teilweise um Erschließungsflächen handelt.
Für das Grundstück Messeler Straße 62 wurde ein Ausgleichsbetrag seitens der Stadt ge-
zahlt, obwohl es sich um ein mit Sanierungsmitteln gekauftes Grundstück handelt. Da unter
H 6.1 ein Wertausgleich zu Lasten der Stadt für die Messeler Straße 62 angesetzt wird, steht
der zuviel gezahlte Ausgleichsbetrag der Stadt zu. Für die Grundstücke Messeler Straße 60,
62 und 64 wurde insgesamt ein Ausgleichsbetrag von 2.506,97 € gezahlt. Das Grundstück
Messeler Straße 62 hat eine Größe von 156 m². Die Ausgleichsbetragszahlung bezog sich
auf insgesamt 638 m². Danach wurden für die Messeler Straße 62 anteilig 612,99 € zuviel
gezahlt. Dieses wird unter J korrigiert.
H 3.3 Überschüsse aus Grundstücksbewirtschaftung
Für die Grundstücke, die mit Städtebauförderungsmitteln angekauft wurden, fallen keine Be-
wirtschaftungsüberschüsse an. Die Zehntscheuer und das Bürgerhaus „Zum Goldnen Lö-
wen“ sind nach Angaben des Eigenbetriebs für Immobilenmanagement (IDA) unrentierlich,
das heißt die Bewirtschaftungskosten übersteigen die Mieteinnahmen.
H 3.4 Sonstige Einnahmen
Beim Ankauf des Löwen war im Kaufpreis berücksichtigt worden, dass die Stadt als Erwer-
ber die Entschädigung aus der Brandversicherung noch ausgezahlt bekommen würde. Die
Versicherungserstattung in Höhe von 70.000 DM (35.790,43 €) wurde im Verwendungsnach-
weis für das Jahr 1993 unter sonstige Einnahmen erfasst.
H 5 Finanzierungsmittel (Städtebaufördermittel)
Für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern Arheilgen“ wurden insgesamt
1.854.327,31 € an Bundesmitteln und 5.680.679,50 € an Landesmitteln als Förderungsmittel
bewilligt (Summe: 7.535.006,82 €). Davon wurden 686.771,24 € als Zuschüsse gewährt. Die
übrigen Förderungsmittel wurden als Vorauszahlungen bewilligt.
Es erfolgten zwei Übertragungen von Mitteln aus dem Martinsviertel:
geförderte Kosten
im Jahr 1994: 4.600.000,00 DM (2.351.942,65 €)
im Jahr 2006: 931.015,95 €
Die Umschichtung aus dem Jahr 1994 aus Mitteln des Programmjahres 1990 für das Mar-
tinsviertel sowie der Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 1990 für Arheilgen wurden
zusammen in einem Verwendungsnachweis für 1990 nachgewiesen.
Die Verwendung der Umschichtung aus dem Jahr 2006 wurde in späteren Zwischennach-
weisen aufgeführt.
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 8
Auf Wunsch der WI Bank sollten die Einnahmen und Ausgaben in den Zwischennachweisen
die gleiche Summe aufweisen. Daher wurden die städtischen Eigenmittel bei Geldeingängen
aus Ausgleichsbeträgen und Grundstücksverkäufen rechnerisch im Zwischennachweis redu-
ziert. Damit weisen die Zwischennachweise einen geringeren Stand an Eigenmitteln aus, als
die Stadt ursprünglich fristgerecht eingesetzt hatte.
H 6.1 Wertausgleich zulasten der Gemeinde für mit Fördermitteln erworbene, privat-
wirtschaftlich nutzbare Grundstücke, die von der Gemeinde übernommen wurden
Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“, Umnutzung als Bürgerzentrum (Frankfurter Landstraße
153)
Das Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“ kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Im Jahr
1905 wurde der große Saal angebaut, in dem in der Folge viele Feste stattfanden. Von 1959
bis 1981 dienten Gasthaus und Saal als Möbelladen, zum Leidwesen der Arheilger Bevölke-
rung, die dadurch ihren Veranstaltungssaal verlor. Seit 1981 standen die Gebäude nach ei-
nem Brand leer. Anfang der 1990er Jahre befand sich das denkmalgeschützte Gebäude
nach zehn Jahren Leerstand in einem schlechten baulichen Zustand und war als städtebauli-
cher Missstand anzusehen.
Die Wiederherrichtung und Belebung des Gebäudes sowie seines Umfeldes war eine der
wichtigsten Aufgaben des Sanierungsverfahrens. Mit dem Erhalt und Ausbau des Löwen
zum Bürgerzentrum konnte zudem das Fehlen von bürgerschaftlich nutzbaren Räumen im
Ortsmittelpunkt ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck wurde das Grundstück im Jahr 1989
erworben.
Im Gebäude befindet sich ein Bürgersaal mit Nebenräumen. Ursprünglich war im Rahmen
der Modernisierung eine Hausmeisterwohnung geplant worden. Seit dem Jahr 2010 wird
diese allerdings insbesondere aus Lärmgründen als Stuhllager und ein Raum als Hausmeis-
terbüro genutzt. Im Erdgeschoss befindet sich ein kleines Bistro (43 m²), das ebenfalls mit
der Nutzung als Bürgerhaus in Verbindung steht. Laut Auskunft des Eigenbetriebs für Bür-
gerhäuser und Märkte und dem Eigenbetrieb für Immobilienmanagement der Wissenschafts-
stadt Darmstadt im Juni 2015 weist das Anwesen seit Jahren einen Zuschussbedarf auf, so
dass es sich um eine unrentierliche Gemeinbedarfseinrichtung handelt.
Der Bürgersaal ist seit 1997 eine wichtige öffentliche Einrichtung für den Ortskern Arheilgen
und übernimmt soziale und kulturelle Aufgaben. Da der Bürgersaal die Funktion des Stadt-
teilzentrums in Arheilgen wesentlich stärkt, werden die dem Bürgerhaus zuzurechnenden
Flächenanteile zu 100 Prozent als förderfähige Kosten in die Abrechnung aufgenommen.
Für das Bistro wird – auch wenn es sich insgesamt um ein unrentierliches Objekt handelt –
ein anteiliger Wertausgleich zulasten der Gemeinde berechnet:
- Nutzfläche gesamt = 715 m²
- Nutzfläche Bistro = 43 m² (6,0 %)
- Nutzfläche Gemeinbedarf (Bürgersaal, Stuhllager, Hausmeisterraum) = 672 m²
(94,0 %)
Der Wertausgleich berechnet sich aus
- den Erwerbskosten für das Gebäude ; diese betrugen laut Gutachten des Gutachter-
ausschusses für den Bereich der Stadt Darmstadt vom 17.02.1995 630.900 DM bzw.
322.574,05 €,
- dem Bodenendwert/Verkehrswert für den Grund und Boden; dieser wurde im Gutach-
ten über die Ausgleichsbeträge von Prof. Hagedorn aus dem Jahr 2012 mit 287 € pro
m² ermittelt. Das Grundstück hat eine Größe von 1.135 m²: Hiervon werden 60 m² für
den Vorplatz genutzt, sind also als Erschließungsfläche anzusehen. Somit verbleibt
eine Fläche von 1.076 m², die dem Bürgerhaus zuzurechnen sind. Der Bodenendwert
für diese Fläche beträgt insgesamt 308.812,00 € (1.076 m² x 287 €).
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 9
- Die Summe für Gebäude und Boden beträgt zusammen 631.386,05 €. Auf diese
Summe ist der oben genannte Schlüssel von 6 % für privatwirtschaftlich nutzbare Flä-
chen anzusetzen. Somit beträgt der Wertausgleich zu Lasten der Kommune für das
Bistro 37.883,16 €.
(vgl. auch Wertausgleich unter Ziffer H 6.3 für rentierliche Anteile der Modernisierungs- und
Instandsetzungskosten)
Messeler Straße 62 (Mittelteil der Zehntscheuer)
Die denkmalgeschützte Bruchsteinscheune diente einst als Lager und Pferdestall für das
Jagdschloss Kranichstein. Die Hausnummern 60 und 64 waren bereits in städtischem Besitz.
Um eine Sanierung und Nutzung des gesamten Objektes zu erreichen, wurde der mittlere
Gebäudeteil mit der Hausnummer 62 mit Städtebauförderungsmitteln erworben.
Das Gebäude ist als Lagerraum verpachtet.
Gemäß dem Gutachten über Ausgleichsbeträge von Prof. Hagedorn aus dem Jahr 2012 be-
trägt der Bodenendwert für das Grundstück 140,40 € pro m². Bei einer Größe von 156 m²
ergibt sich daraus ein Bodenwert von insgesamt 21.902,40 €.
Die Erwerbskosten für das Gebäude betrugen laut einem Gutachten des Gutachteraus-
schusses der Stadt Darmstadt vom 03.11.1993 35.700 DM bzw. umgerechnet 18.253,12 €.
Die Summe des Wertausgleichs für Boden und Gebäude beträgt zusammen 40.155,52 €.
Die Summe der Wertgleiche unter Ziffer H 6.1 beträgt 78.038,68 €.
H 6.3 Anrechnung zulasten der Gemeinde aus rentierlichen Anteilen von Gemeinbe-
darfseinrichtungen, die bei der Höhe der Förderung nicht in Abzug gebracht wurden
Für die Modernisierung und Instandsetzung des Bürgerhauses „Zum Goldnen Löwen“ wur-
den insgesamt 7.600.000 DM (3.885.818,30 €) aus Sanierungsmitteln gezahlt. Das Hessi-
sche Baumanagement hat in seinem besonderen Vermerk vom 18.02.2004 nach Abzug
nicht förderfähiger Kosten eine Summe von 7.451.073,22 DM (3.809.673,24 €) als zuwen-
dungsfähige Kosten festgestellt.
Somit kam es bei der Baumaßnahme zu einer Überzahlung aus Sanierungsmitteln in Höhe
von 148.926,78 DM bzw. 76.145,05 €.
Da sich im Gebäude privat-wirtschaftlich nutzbare Flächen (Bistro) befinden, wurde eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung über den jährlichen Gesamtertrag erstellt. Im Ergebnis der Be-
rechnung lauten die rentierlichen Kosten auf 58.854,59 €.
Somit sind unter Ziffer H 6.3 folgende Beträge als Wertausgleich zu Lasten der Stadt zu er-
fassen:
- Überzahlung aus Sanierungsmitteln: 76.145,05 €
- rentierliche Kosten: 58.854,59 €
- Summe H 6.3 134.999,64 €
H 6.4 Anrechnung von Grunderwerb für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen bei
nur teilweiser Sanierungszweckerfüllung
- nicht zutreffend -
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 10
H 7 Wertausgleich zugunsten der Gemeinde
• Geißengasse 8A
Hierbei handelt es sich um ein Garagengrundstück, das bis 2011 an das Deutsche Rote
Kreuz vermietet war. Derzeit nutzen Vereine die Garagen als Lagerraum. Das Grundstück ist
im Bebauungsplan Nr. 7.3 „Um das Wieschen“ aus dem Jahr 2006 als öffentliche Grünfläche
gekennzeichnet, weil es Ziel der Sanierung ist, an dieser Stelle einen Grünzug zu schaffen.
Die Umsetzung des Grünzugs erfolgt nach dem Grunderwerb für ein benachbartes Grund-
stück. Damit bringt die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Grundstück für Sanierungszwecke
ein. (Die derzeitige Zwischennutzung durch Vereine kann als dem Gemeinbedarf dienliche
Nutzung angesehen werden.)
Laut den Bewertungen zu den Anfangs- und Endwerten von Prof. Hagedorn aus dem Jahr
2012 beträgt der Anfangswert in dieser Lage 139,50 € pro m². Damit hat das Grundstück,
das 226 m² umfasst, einen Wert von 31.527,00 €. Dieser Wert wird in der Abrechnung zu-
gunsten der Kommune angerechnet.
J Gegebenenfalls Korrektur der aufgestellten Zwischennachweise
Korrektur der Einnahmen
• Ausgleichsbeträge
Für das Grundstück Messeler Straße 62 wurde ein Ausgleichsbetrag seitens der Stadt ge-
zahlt, obwohl es sich um ein mit Sanierungsmitteln gekauftes Grundstück handelt. Da unter
H 6.1 ein Wertausgleich zu Lasten der Stadt für die Messeler Straße 62 angesetzt wird, steht
der zuviel gezahlte Ausgleichsbetrag der Stadt zu. Für die Grundstücke Messeler Straße 60,
62 und 64 wurde insgesamt ein Ausgleichsbetrag von 2.506,97 € gezahlt. Das Grundstück
Messeler Straße 62 hat eine Größe von 156 m². Die Ausgleichsbetragszahlung bezog sich
auf insgesamt 638 m². Danach wurden für die Messeler Straße 62 anteilig 612,99 € zuviel
gezahlt. Dieses wird unter J als Minderung der Einnahmen unter Ausgleichsbeträge korri-
giert.
Korrektur der Ausgaben
Gemeinbedarfseinrichtung Bürgerhaus „Zum Goldnen Löwen“
Bei der Baumaßnahme Bürgerhaus „Zum Goldnen Löwen“ wurden im Vergleich zum Ergeb-
nis der Prüfung durch das Hessische Baumanagement zu viel an Fördermitteln eingesetzt.
Dieses wird unter H 6.3 korrigiert.
Von der Stadt finanzierte Sanierungsmaßnahmen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit zusätzlichen Mitteln zum Erreichen der Sanie-
rungsziele beigetragen, da für die Umsetzung der Maßnahmen nicht ausreichend Sanie-
rungsförderungsmittel zur Verfügung standen. Folgende Maßnahmen wurden von der Stadt
ohne Einsatz von Sanierungsmitteln durchgeführt:
Erschließungsmaßnahmen
• Öffentlicher Platz vor dem Löwen
Auf der Frankfurter Straße wurde die Straßenbahnlinie bis zum nördlichen Ortsausgang fort-
geführt. Hierdurch konnte die Gleisschleife, die das historische Gasthaus „Zum goldnen
Löwen“ „eingeschnürt“ hatte, entfallen. Stattdessen wurde vor dem Gasthaus ein öffentlicher
Platz geschaffen, der das Umfeld erheblich aufwertet und als zentraler Platz deutlich zur Be-
lebung des Stadtteils beiträgt. Die Verlegung der Gleisschleife und die Schaffung eines Plat-
zes vor dem Gasthaus waren bereits als Maßnahmen im Rahmenplan von 1986 benannt
(vgl. Büro GRAS, Vorbereitende Untersuchungen, 1986; S. 100, 129 f. Plan „Ortskernrah-
menplan Arheilgen“ und Plan 13). Da nicht ausreichend Sanierungsförderungsmitteln zur
Verfügung standen, finanzierte die Stadt die Gestaltung des Platzes aus Eigenmitteln. Ledig-
lich der Brunnen auf dem Platz wurde mit einer Spende der Sparkasse sowie mit einem Teil-
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 11
betrag aus Sanierungsmitteln finanziert. Die Erweiterung der Platzfläche, die Pflasterung so-
wie Baumpflanzungen wurden aus städtischen Mitteln gezahlt. Die Fertigstellung erfolgte im
Jahr 2011. Diese Eigenmittel und damit finanzierte Kosten zur Erreichung von Sanierungs-
zielen werden im Zuge der Abrechnung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme unter
Ziffer J einbezogen.
Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Schaffung des öffentlichen Platzes finan-
zierten Kosten betrugen 182.435,35 €.
• Neuordnung des Wirtschaftshofes beim Löwen
Im Zuge der Neuordnung der Quartiersmitte wurde auch die Neugestaltung des Wirtschafts-
hofes des Gasthauses „Zum goldnen Löwen“ erforderlich (auf der rückwärtigen Seite des
Gasthauses). Hierfür investierte die Wissenschaftsstadt Darmstadt 81.422,94 € aus eigenen
Mitteln. Die Fertigstellung erfolgte im Jahr 2011. Da diese Maßnahme mit der Neugestaltung
der Quartiersmitte in Verbindung steht, werden die von der Stadt aufgewendeten Mittel in der
Abrechnung als zusätzliche Kosten unter Erschließung erfasst.
• Parkplätze vor der Gleichrichterstation für das Gasthaus „Zum goldnen Löwen“
(Flst. 119/11)
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Neuordnung der Quartiersmitte mussten Parkplätze,
die dem Gasthaus „Zum goldnen Löwen“ zugeordnet waren, auf das Grundstück Frankfurter
Landstraße 147 A (Flurstück 119/11) verlagert werden. Die hierfür entstandenen Kosten in
Höhe von 49.861,31 € wurden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt getragen. Da die Ver-
lagerung der Parkplätze für die Neugestaltung der Quartiersmitte notwendig war, werden
diese Kosten als zusätzliche Erschließungskosten in der Abrechnung erfasst. Die Umgestal-
tung und Verlagerung erfolgte im Jahr 2009.
Auf diesem Grundstück befindet sich außerdem noch die Gleichrichterstation, die ebenfalls
zur Neuordnung der Quartiersmitte verlagert werden musste. Die städtebaulich bedingten
Mehrkosten der Verlagerung wurden mit Sanierungsmitteln gefördert. Die übrigen Kosten
wurden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen. (vgl. auch Ziffer G 4.4)
• Platz Frankfurter Straße / Ettester Straße
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Frankfurter Landstraße (Verlängerung der
Straßenbahnlinie) gestaltete die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen öffentlichen Platz an
der Kreuzung Frankfurter Straße / Ettester Straße um (im Nordwesten der Kreuzung). Diese
Neugestaltung war bereits im Plan „Ortskernrahmenplan Arheilgen“ von 1986 als Maßnahme
gekennzeichnet (vgl. Büro GRAS, Vorbereitende Untersuchungen, 1986). Die Fertigstellung
des Platzes erfolgte im Jahr 2011.
Die Kosten in Höhe von 88.780,18 € trug die Stadt aus eigenen Mitteln. Diese Kosten wer-
den im Rahmen der Abrechnung als zusätzliche Erschließungskosten erfasst.
• Plätze Frankfurter Straße / Ecke Weiterstädter Straße (vor Frankfurter Landstraße 190
und 194)
Ebenfalls im Zuge der Umgestaltung der Frankfurter Landstraße (Verlängerung der Straßen-
bahnlinie) gestaltete die Wissenschaftsstadt Darmstadt zwei kleine öffentliche Plätze an der
Ecke Frankfurter Straße / Weiterstädter Straße um (im Nordwesten und Südwesten der
Kreuzung). Diese Neugestaltung war bereits im Plan „Ortskernrahmenplan Arheilgen“ von
1986 als Maßnahme gekennzeichnet (vgl. Büro GRAS, Vorbereitende Untersuchungen,
1986). Die Fertigstellung der Plätze erfolgte im Jahr 2011.
Die Kosten in Höhe von 45.218,79 € trug die Stadt aus eigenen Mitteln. Diese Kosten wer-
den im Rahmen der Abrechnung als zusätzliche Erschließungskosten erfasst.
• Hofgasse, Neugestaltung
Die Hofgasse wurde im Zuge der Neugestaltung der Quartiersmitte ebenfalls umgestaltet.
Die Neugestaltung der Hofgasse war in den Vorbereitenden Untersuchungen (Plan 13) als
Maßnahme enthalten. Da auch für diese Maßnahme nicht ausreichend Sanierungsmittel zur
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 12
Verfügung standen, wurde die Straßenmaßnahme mit städtischen Geldern finanziert. Die
Baumaßnahme wurde im Jahr 2011 durchgeführt.
Die Kosten betrugen 23.476,70 € und werden als zusätzliche Erschließungskosten in der Ab-
rechnung erfasst.
Zusammenfassung der Korrekturbeträge unter Ausgaben
Ausgaben Korrekturen
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
Gasthaus „Zum Goldnen Löwen“ siehe H 6.3
Erschließung
- Umgestaltung Platz vor dem Löwen 182.435,35 €
- Umgestaltung Wirtschaftshof beim Löwen 81.422,94 €
- Parkplätze vor der Gleichrichterstation 49.861,31 €
- Platz Frankfurter Straße/Ecke Ettesterstraße 88.7 80,18 €
- Plätze Frankfurter Straße/Ecke Weiterstädter Straße 45.218,79 €
- Umgestaltung der Hofgasse 23.476,70 €
Gesamt 471.195,27 €
nachrichtlich:
Korrektur aufgrund der örtlichen Prüfung durch Herrn Greulich vom Hessischen Ministerium
für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN):
Frankfurter Straße 173
Die Stadt hat das Grundstück Frankfurter Straße 173 im Tausch gegen ein städtisches
Grundstück erworben. Der Wert des städtischen Tauschgrundstücks wurde mit 154.000 DM
(78.738,95 €) beziffert. Der Erwerbspreis für die Frankfurter Straße 173 betrug 170.000 DM
(86.919,62 €). Dem damaligen Sanierungsträger war nicht bekannt, dass ein Tauschgrund-
stück eingesetzt worden war, so dass er irrtümlicherweise den Betrag von 170.000 DM
(86.919,62 €) im VN 1985 als Grunderwerbskosten auswies. Im Rahmen der örtlichen Prü-
fung durch Herrn Greulich vom Hessischen Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen,
Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (HMLWLFN) im Jahr 1994 wurde der Stadt mitge-
teilt, dass diese Kosten nicht förderfähig waren. Allenfalls die Differenz von 16.000 DM
(8.180,67 €) wäre förderfähig gewesen. Hierfür wären nachträglich Gutachten durch den
Gutachterausschuss zu erstellen gewesen. Der Tausch war auf Basis einer Bewertung durch
die städtische Grundstücksbewertungsstelle sowie aufgrund aktueller Marktverhältnisse er-
folgt (vgl. Schreiben von Herrn Greulich vom HMLWLFN vom 11.10.1994). Die Stadt verzich-
tete auf die nachträgliche Erstellung der Gutachten und ersetzte im ZN 1995 und VN 1990
den kompletten Betrag durch andere Kosten. Für den Zeitraum der zweckentfremdeten Nut-
zung wurden Zinsen von der Stadt gezahlt.
Das Grundstück hat eine Größe von 443 m². Davon werden 293 m² für Erschließung und
150 m² privat wirtschaftlich genutzt. Während der Umgestaltung der Ortsmitte im Umfeld des
Gasthauses zum Löwen wurden hier Ausweichparkplätze eingerichtet.
Gesamtmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Städtebauförderung in Hessen Sachbericht Seite 13
K Mehrleistungen der Gemeinde
In den Zwischennachweisen sind keine Mehrleistungen ausgewiesen. Allerdings sind unter J
einige Maßnahmen aufgeführt, die von der Stadt selbst finanziert wurden.
Sonstige Erläuterungen:
Flächenbilanz
Bericht mit Formular zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4 mit Lageplan
Rechtsstreitverfahren
- nicht zutreffend –
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
1.3 Nachweisformulare
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4
Flächenbilanz für mit Städtebaufördermitteln erworbene oder für Zwecke der Sanierung eingebrachte Grundstücke, die sich nach Abschluss der Sanierung
im Gemeindevermögen befinden 1
Grundstücke, die zum Erwerbs-/Einbringungszeitpunkt überwiegend vorgesehen waren für Erschließungsanlagen :
Mit Sanierungsfördermitteln erworbene Grundstücke
2003 Flst. 70/1 und 69 H. u. G.-P. Merlau Verkehrsfläc he 7 7 Messeler Straße (14),
Verkehrsfläche 7
1995 Flur 1, Flst. 83/4 Ebeling u. a. Hoffläche 60 60 Messeler Straße (1),
Verkehrsfläche 60
1999 Flur 1, Flst. 391/3 Kaut, Wellnetz Gartenland 254 254 Geißengasse (5); Flur 1, Flst.
391/3, öffentlicher Grünzug 254
Summen 321 0 0 321 321
Von der Kommune bereitgestellte Grundstücke ²
Flur 1, Flst. 639/2 (ltw.), 119/3,
119/16, 119/18 Erschließung 1243 1243
Frankfurter Landstraße,
Löwenplatz; Flur 1, Flst. 639/2
(tlw.), 119/3, 119/16, 119/18;
öffentlicher Platz
1243
Flur 1, Flst. 119/11 Parkplatz 525 525 Gleichrichterstation und
Parkplatz, Flur 1, Flst. 119/11 525
Platz vor Ettesterstraße 1 Platz 538 538 Platz vor Ettester Straße 1 538
Platz vor Frankfurter
Landstraße 190 Platz 160 160 Platz vor Frankfurter
Landstraße 190 160
Platz vor Frankfurter
Landstraße 194 Platz 98 98 Platz vor Frankfurter
Landstraße 194 98
Flur 1, Flst. 392, 393, 394/1 Gartenfläche 3064 3064
Flur 1, Flst. 392, 393, 394/1;
öffentliche Grünfläche,
Spielplatz
3064
Flur 1, Flst. 523/1 Gartenfläche 60 60 Flur 1, Flst. 523/1; öffentliche
Grünfläche 60
Flur 1, Flst. 523/4 Baugrundstück 226 226
Flur 1, Flst. 523/4;
Geißengasse 8A, B-Plan:
öffentl. Grün
226
Flur 1, Flst. 523/5 Gartenland /
Spielplatz 541 541 Flur 1, Flst. 523/5; öffentliche
Grünfläche 541
Summen 6.455 0 0 6.455 6.455
Fußnote:
1 Kann die genaue Aufteilung eines Grundstücks nicht mehr nachvollzogen werden, so sind die m² für die unterschiedlichen neuen Verwendungen aufgrund örtlicher Kenntnisse zu schätzen.
Die Flächenbilanz muss trotzdem ausgeglichen sein (Summe der urspünglichen Grundstücke muss Summen der neuen Verwendungen entsprechen).
² Es sind nur die Grundstücke zu erfassen, die ursprünglich nicht als Erschließungsanlagen genutzt waren.
Jahr des
Erwerbs/Einbringung
davon
privatisiert
m²
aktuelle Größe
in m²
aktuelle Adresse/Bezeichnung
Flur/Flurstück(e)
Ursprungsgrundstück(e);
Flur/Flurstück
davon für
Erschließungs-
anlagen verwendet
m²
Name Ursprungs-
eigentümer
Urspüngliche
Nutzungsart
ursprüngl. Größe
in m²
davon für Gemein-
bedarfseinrichtun-
gen verwendet
m²
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular (G 4.4, G 5.2, H 6.1, H 6.4) Flächenbilanz 1 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4
Flächenbilanz für mit Städtebaufördermitteln erworbene oder für Zwecke der Sanierung eingebrachte Grundstücke, die sich nach Abschluss der Sanierung
im Gemeindevermögen befinden 1
Grundstücke, die zum Erwerbs-/ Einbringungszeitpunkt überwiegend vorgesehen waren für Gemeinbedarfseinrichtungen :
Mit Sanierungsfördermitteln erworbene Grundstücke
1989 Flur 1, Flst. 118/3 Paul Leonhard
Israel Möbelgeschäft 1.501 366 60 1.076
Frankfurter Straße 153 ("Zum
Goldnen Löwen"), Flur 1, Flst.
118/6
1.136
Summen 1.501 366 60 1.136
Von der Kommune bereitgestellte Grundstücke 2
Flur 1, Flst. 119/10 Jugendzentrum 246 246
Frankfurter Landstr. 149,
Jugendzentrum, Flur 1, Flst.
119/10
246
Flur 1, Flst. 120/3 Kindergarten 2110 2110 Hofgasse 3, Kindergarten, Flur
1, Flst. 120/3 2.110
Flur 1, Flst. 362/1 Kindertagesstätte 2049 2049
Bachgasse 11,
Kindertagesstätte; Flur 1, Flst.
362/1
2.049
Flur 1, Flst. 523/3 ehemals Deutsches
Rotes Kreuz 232 232
Geißengasse 10;
Jugendzentrum geplant, Flur 1,
Flst. 523/3
232
Flur 2, Flst. 18 Bezirksverwaltung 387 387
Rathausstraße 1,
Bezirksverwaltung; Flur 1, Flst.
18
387
Flur 2, Flst. 17 Vereinsräume 141 141 Rathausstraße 3,
Vereinsräume; Flur 1, Flst. 17 141
Summen 5.165 0 0 5.165 5.165
Fußnote:
1 Kann die genaue Aufteilung eines Grundstücks nicht mehr nachvollzogen werden, so sind die m² für die unterschiedlichen neuen Verwendungen aufgrund örtlicher Kenntnisse zu schätzen.
Die Flächenbilanz muss trotzdem ausgeglichen sein (Summe der urspünglichen Grundstücke muss Summen der neuen Verwendungen entsprechen).
² Es sind auch die Grundstücke zu erfassen, die ursprünglich bereits als Gemeinbedarfseinrichtungen genutzt waren.
aktuelle Adresse/ggf.
Bezeichnung Flur/Flurstück(e)
aktuelle
Größe
in m²
Jahr des
Erwerbs/Einbringung
Ursprungsgrundstück(e);
Flur/Flurstück
Name Ursprungs-
eigentümer
Ursprüngliche
Nutzungsart
ursprüngl. Größe
in m²
davon
privatisiert
m²
davon für
Erschließungs-
anlagen verwendet
m²
davon für Gemein-
bedarfseinrichtun-
gen verwendet
m²
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular (G 4.4, G 5.2, H 6.1, H 6.4) Fläch enbilanz 2 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
zu G 4.4, G 5.2, H 6.1 und H 6.4
Flächenbilanz für mit Städtebaufördermitteln erworbene oder für Zwecke der Sanierung eingebrachte Grundstücke, die sich nach Abschluss der Sanierung
im Gemeindevermögen befinden 1
Grundstücke, die zum Erwerbs-/Einbringungszeitpunkt überwiegend vorgesehen waren für privatwirtschaftliche Nutzungen :
Mit Sanierungsfördermitteln erworbene Grundstücke
1994 Flur 1, Flst. 456 Wolf/Schmitt Lagerraum 156 156
Messeler Straße 62
(Zehntscheuer), mittlerer Teil
der Scheune; Flst. 456
156
Summen 156 0 0 0 156 156
Von der Kommune bereitgestellte Grundstücke ²
Flur 1, Flst. 104/1 Baugrundstück 532 254 278 Frankfurter Landstraße 171,
Flur 1, Flst. 104/1 532
Flur 1, Flst. 103/4 Baugrundstück 443 293 150 Frankfurter Landstraße 173;
Flur 1, Flst. 103/4 443
Flur 1, Flst. 102/2 u. 103/1 Baugrundstück
(Erbbau) 300 300 Darmstädter Straße 21; Flur 1,
Flst. 102/2 u. 103/1 300
Flur 1, Flst. 101/2, 102/1
Spielplatz u.
Straßenfläche; tlw.
privatwirtschaftlich
nutzbare Fläche
766 631 135
Frankfurter Landstraße 175/
Darmstädter Straße 19; Flur 1,
Flst. 101/2, 102/1
766
Flur 1, Flst. 329, 330/1 Wohngebäude 400 400 Darmstädter Straße 4; Flur 1,
Flst. 329, 330/1 400
Flur 2, Flst. 19 bebautes
Grundstück 489 489 Messeler Str. 20; ehem.
Polizeirevier; Flur 1, Flst. 19 489
Flur 1, Flst. 455, 457 Lagerraum,
Scheune 482 482 Messeler Str. 60 u. 64; Flst.
455, 457 482
Summen 3.412 0 1.178 0 2.234 3.412
Fußnote:
1 Kann die genaue Aufteilung eines Grundstücks nicht mehr nachvollzogen werden, so sind die m² für die unterschiedlichen neuen Verwendungen aufgrund örtlicher Kenntnisse zu schätzen.
Die Flächenbilanz muss trotzdem ausgeglichen sein (Summe der urspünglichen Grundstücke muss Summen der neuen Verwendungen entsprechen).
² Es sind auch die Grundstücke zu erfassen, die ursprünglich privatwirtschaftlich genutzt wurden.
aktuelle Adresse/ggf.
Bezeichnung Flur/Flurstück(e)
aktuelle
Größe
in m²
ursprüngl. Größe
in m²
davon
anderweitig
privatisiert
m²
davon für
Erschließungs-
anlagen verwendet
m²
davon für Gemein-
bedarfseinrichtun-
gen verwendet
m²
Jahr des
Erwerbs/Einbringung
Ursprungsgrundstück(e);
Flur/Flurstück
Name Ursprungs-
eigentümer
Ursprüngliche
Nutzungsart
davon für
privatwirtschaftliche
Nutzungen verwendet
m²
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular (G 4.4, G 5.2, H 6.1, H 6.4) Flächenbilanz 3 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
Jahr des
Zwischennachweises/Verwendungsnach-
weises oder Adresse
ggf. Flur-/Flurstückangabe Ausgleichsbetrag 2 in DM Ausgleichsbetrag 2 in €
In Zwischen-/Verwendungsnachweisen 1 bereits enthaltene bzw. vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme erhobene Ausgleichsbeträge
1990 43.185,00 DM
Zwischensumme Umstellung Euro 43.185,00 DM 22.080,14 €
2013 333.614,90 €
2014 25.603,31 €
2015 21.792,58 €
Teilsumme H 2.1 erhoben 403.090,93 €
Noch zu erhebende Ausgleichsbeträge ²
Bachstraße 2 Flur 1, Flst. 245/0 2.187,00 €
Bachstraße 4 Flur 1, Flst. 263/0 3.317,76 €
Bachstraße 5, 5A Flur 1, Flst. 377/1, 377/2 5.781,60 €
Bachstraße 14 Flur 1, Flst. 310/0 2.308,50 €
Bachstraße 21 Flur 1, Flst. 354/0 2.521,53 €
Darmstädter Straße 14 Flur 1, Flst. 285/0, 287/1 826,20 €
Darmstädter Straße 22 Flur 1, Flst. 277/0 943,20 €
Frankfurter Landstraße 183 Flur 1, Flst. 94/4, 92/2 4.339,01 €
Frankfurter Landstraße 183 Flur 1, Flst. 94/4, 92/2 2.892,67 €
Gäulsgasse 1 Flur 1, Flst. 324/0 607,50 €
Gute-Garten-Straße 35 Flur 3, Flst. 219/1 2.112,48 €
Lutherstraße 5 Flur 1, Flst. 301/0 517,50 €
Messeler Straße 2 Flur 1, Flst. 79/1 5.524,20 €
Messeler Straße 9 Flur 1, Flst. 331/2 4.704,48 €
Messeler Straße 13 Flur 1, Flst. 333/0 4.370,36 €
Messeler Straße 19 Flur 1, Flst. 343/0 1.595,70 €
Messeler Straße 26 Flur 2, Flst. 22/1 2.277,79 €
Messeler Straße 41 Flur 1, Flst. 397/1 638,93 €
Messeler Straße 41 Flur 1, Flst. 397/1 638,93 €
Messeler Straße 41 Flur 1, Flst. 397/1 2.271,74 €
Messeler Straße 42, 42A Flur 2, Flst. 30/0 2.188,80 €
Messeler Straße 43 Flur 1, Flst. 399/0 3.298,68 €
H 2.1 Ausgleichsbeträge nach § 154 und 155 BauGB
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 2.1 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 2
Messeler Straße 44 Flur 2, Flst. 31/0 2.261,16 €
Messeler Straße 56A Flur 1, Flst. 409/2 1.595,70 €
Untere Mühlstraße 17 Flur 1, Flst. 233/2 1.613,70 €
Untere Mühlstraße 22, 22A Flur 1, Flst. 244/0 1.992,60 €
Untere Mühlstraße 23 Flur 1, Flst. 227/4 4.592,70 €
Untere Mühlstraße 24 Flur 1, Flst. 532/0 2.318,40 €
Untere Mühlstraße 25 Flur 1, Flst. 228/0 3.572,10 €
Untere Mühlstraße 31 Flur 3, Flst. 216/1 1.205,28 €
Untere Mühlstraße 32 Flur 1, Flst. 536/0 1.093,50 €
Teilsumme H 2.1 noch zu erheben 76.109,70 €
Gesamtsumme H 2.1 479.200,63 €
Fußnoten:
1 Die in früheren Jahren erhobenen und vor Abschluss der Sanierung verausgabten Ausgleichsbeträge müssen nicht zwingend pro Grundstück aufgelistet werden.
2 Darzustellen sind die effektiv vom Grundstückseigentümer noch zu erhebenden Ausgleichsbeträge pro Grundstück.
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 2.1 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
Adresse ggf. Flur-/Flurstück-
angabe
Grundstücksfläche
m²
Ausgleichs-
betrag/m²
Ausgleichsbetrag
gesamt
privatwirtschaftlich
nutzbarer Anteil
in %
Wertsteigerung, die dem
Ausgleichsbetrag entspricht
Messeler Straße 20 Flur 1, Flst. 19 489 9,00 4.401,00 € 100% 4.401,00 €
Summe H 2.2 4.401,00 €
Fußnote:
vergleiche Flächenbilanz Blatt 3
Die folgenden Beträge wurden vorzeitig vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement abgelöst und sind somit bereits in den Zwischennachweisen
enthalten. Es handelt sich um die Ablösebeträge. Diese sind sie an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt.
Adresse ggf. Flur-/Flurstück-
angabe
Grundstücksfläche
m²
Ausgleichs-
betrag/m²
Ausgleichsbetrag
gesamt
privatwirtschaftlich
nutzbarer Anteil
in %
Wertsteigerung, die dem
Ausgleichsbetrag entspricht
Frankfurter Straße 171 Flur 1, Flst. 104/1 532 11,75 6.253,48 € 52% 3.261,92 €
Frankfurter Straße 173 Flur 1, Flst. 103/4 443 17,63 7.810,98 € 34% 2.644,80 €
Frankfurter Straße 175 Flur 1, Flst. 101/2 733 17,63 12.924,26 € 18% 2.380,32 €
Darmstädter Straße 4 Flur 1, Flst. 329 u. 330/1 400 1,70 680,09 € 100% 680,09 €
Darmstädter Straße 21 Flur 1, Flst. 102/2 u. 103/1 300 1,89 566,74 € 100% 566,74 €
Messeler Straße 60, 62, 64 Flur 1, Flst. 455, 456, 457 638 3,93 2.506,97 € 100% 2.506,97 €
Summe H 2.2 12.040,84 €
H 2.2 Die dem Ausgleichsbetrag entsprechenden Wertsteigerungen für gemeindeeigene, ganz oder teilweise
privatwirtschaftlich nutzbare Grundstücke (nicht mit Fördermitteln erworben)
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 2.2 Ausgleichbetr. Gde. zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 3.2 Barwerte zum Abrechnungszeitpunkt 1
1. Einnahmen aus Barwerten von gewährten Darlehen
Berechnung durch Abzinsung des gewährten Darlehens in Höhe von max. 8% (Zins zuzüglich Tilgung)
Adresse, ggf. Flur-/Flurstückangabe Darlehensgrund Ba rwert €
- nicht zutreffend -
Summe 3.2 Ziffer 1 0,00 €
2. Einnahmen aus Barwerten von Erbbauzinsen
Barwert €
Summe 3.2 Ziffer 2 0,00 €
Gesaamtsumme der Einnahmen aus Barwerten (H 3.2) 0,0 0 €
Fußnote:
Im Verlauf der Durchführung der Gesamtmaßnahme abgelöste Darlehen, deren Barwerte bereits als Einnahme zugeführt worden sind, sind hier nicht mehr
zu erfassen
Adresse, ggf. Flur-/Flurstückangabe
- nicht zutreffend -
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 3.2 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 5 Finanzierungsmittel
1. Bundes- /Landesfördermittel (lt. Bescheiden) 1 und kommunale Mittel
Programm-
jahr
Geförderte
Kosten
Staatliche
Förderung gesamt
Förde-
rung
als 2
Anteil Land Anteil Bund Mindestanteil der
Gemeinde
Tatsächlicher
Anteil der
Gemeinde
Mehrleistungen
der Gemeinde
Förderquote
Bund und/oder
Land 3
1984 100.000,00 DM 70.000,00 DM V 70.000,00 DM 0,00 DM 30.000 ,00 DM 30.000,08 DM 0,08 DM 70,00%
1985 300.000,00 DM 210.000,00 DM V 210.000,00 DM 0,00 DM 90.000,00 DM 90.000,00 DM 70,00%
1986 500.000,00 DM 350.000,00 DM V 350.000,00 DM 0,00 DM 150.000,00 DM 150.000,00 DM 70,00%
1987 1.000.000,00 DM 700.000,00 DM V 700.000,00 DM 0,00 DM 300.000,00 DM 300.000,00 DM 70,00%
1988 900.000,00 DM 600.000,00 DM V 600.000,00 DM 0,00 DM 300.000,00 DM 300.000,00 DM 66,67%
1989 2.100.000,00 DM 1.400.000,00 DM V 1.400.000,00 DM 0,00 DM 700.000,00 DM 700.000,00 DM 66,67%
1990 2.500.000,00 DM 1.667.000,00 DM V 1.667.000,00 DM 0,00 DM 833.000,00 DM 833.000,00 DM 66,67%
1991 1.500.000,00 DM 1.000.000,00 DM V 1.000.000,00 DM 0,00 DM 500.000,00 DM 500.000,00 DM 66,67%
1992 700.000,00 DM 466.000,00 DM V 466.000,00 DM 0,00 DM 234.000,00 DM 234.000,00 DM 66,67%
1993 300.000,00 DM 200.000,00 DM V 200.000,00 DM 0,00 DM 100.000,00 DM 100.000,00 DM 66,67%
1994* 4.600.000,00 DM 3.066.000,00 DM V 1.533.000,00 DM 1.533.000,00 DM 1.534.000,00 DM 1.534.000,00 DM 66,67%
1995 3.000.000,00 DM 2.000.000,00 DM V 1.500.000,00 DM 500.000,00 DM 1.000.000,00 DM 1.000.000,00 DM 66,67%
1996 300.000,00 DM 200.000,00 DM V 100.000,00 DM 100.000,00 DM 100.000,00 DM 100.000,00 DM 66,67%
1998 450.000,00 DM 270.000,00 DM V 120.000,00 DM 150.000,00 DM 180.000,00 DM 180.000,00 DM 60,00%
2001 450.000,00 DM 270.000,00 DM V 120.000,00 DM 150.000,00 DM 180.000,00 DM 180.000,00 DM 60,00%
Zwischen-
summe DM 18.700.000,00 DM 12.469.000,00 DM 10.036.000,00 DM 2.433.000,00 DM 6.231.000,00 DM 6.231 .000,09 DM 0,08 DM
Umrech-
nung in € 9.561.158,18 € 6.375.298,47 € V 5.131.325,32 € 1.243.973,15 € 3.185.859,71 € 3.185.859 ,76 € 0,04 €
2002 250.000,00 € 150.000,00 € V 66.666,67 € 83.333,33 € 100.000,00 € 60,00%
2002 440.000,00 € 264.000,00 € Z 117.333,34 € 146.666,66 € 176.000,00 € 60,00%
2003 210.000,00 € 125.000,00 € Z 55.000,00 € 70.000,00 € 85.000,00 € 59,50%
2006** 484.381,44 € 322.937,11 € V 161.468,55 € 161.468,55 € 161.444,33 € 66,67%
2006** 446.634,52 € 297.771,24 € Z 148.885,62 € 148.885,62 € 148.863,28 € 267.306,96 € 404.000,65 € - 66,67%
Gesamt-
summe in € 11.392.174,14 € 7.535.006,82 € 5.680.679,50 € 1.854.32 7,31 € 3.857.167,32 € 3.453.166,72 € -404.000,61 € 66,1 4%
* = Übertrag aus dem Martinsviertel - Bewilligungsbescheid 1990
** = Übertrag aus dem Martinsviertel - Bewilligungsbescheid 1990
Anmerkung: Der tatsächliche städtische Anteil ist geringer ang egeben, als er tatsächlich erfolgt ist, da in den Z wischennachweisen die Einnahmen durch Ausgleichsbet räge und
Verkaufserlöse auf Wunsch der WI Bank von den Eigen mitteln abgezogen werden sollten.
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 5 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 2
2. Sonderprogramme 4
(Sonderprogramm Stadtsanierung 1975 und ZIP=Zukunfts-Investitions-Programme 1976 bis 1979)
Programm-
jahr Gesamtförderung Staatliche
Förderung gesamt
Förde-
rung
als
Anteil Land Anteil Bund Mindestanteil der
Gemeinde
Tatsächlicher
Anteil der
Gemeinde
Mehrleistungen
der Gemeinde
Förderquote
Bund und
Land 3
Z
keine Z
Z
Z
Summe DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM
Umrech-
nung in € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Fußnoten:
1 Es sind hier auch die Landesfördermittel vor In-Kraft-Treten des StBauF-Gesetzes im Jahre 1971 anzugeben; ebenso Mittel ab 1971ff aus dem Landesprogramm
Städtebauförderung (war ohne Bundesanteile), stets in der Spalte "Anteil Land"
2 Zuschuss = Z, Darlehen = D, Vorauszahlung = V
3 Die Förderquoten sind aus den Bescheiden zu entnehmen, nicht als Quotient hier formelmäßig herzustellen!
4 Die Sonderprogramme sind nicht Gegenstand der Abrechnung. Ihre Darstellung dient lediglich der Plausibilität und dem Abgleich der Förderung.
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 5 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.1 Wertausgleich zulasten der Gemeinde für aus Fördermitteln erworbene, ganz oder teilweise privatwirtschaftlich
nutzbare Grundstücke, die im Gemeindebesitz verbleiben oder aus dem Treuhandvermögen übernommen wurden
Berechnung nach Ziffer 1
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe
Größe in
m² Nutzung
Verkehrswert
(Endwert) lt.
Gutachten =
Wertausgleich zulasten
der Gemeinde
abzgl.
übernommene
Restschuld
= Anrechnung zu
Lasten der
Gemeinde
(nur wenn ≥ 0)
Summe H 6.1 (Ziffer 1) in € 0,00 €
Berechnung nach Ziffer 2
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe
Größe in
m² Nutzung
Verkehrswert
(Endwert) des
Grundstücks ohne
Gebäude gemäß
Gutachten
zuzüglich
Erwerbskosten
des Gebäudes
(Anfangswert)
gemäß Gutachten
ggf. abzüglich
Wert
abgebrochener
Gebäudeteile
Anrechenbarer
Wert
ggf. abzüglich Anteil
aus H 6.3 (Gemein-
bedarfsanteil)
und/oder H 6.4
(sanierungsdienlich)
= Wertausgleich
zulasten der
Gemeinde
Frankfurter Straße 153
(Gasthaus "Zum Goldnen
Löwen"), Flur 1, Flst. 118/6
1.076 Bürgerzentrum, Bistro,
Wohnung 308.812,00 322.574,05 0,00 631.386,05 593.502,88 37.883, 16
Messeler Straße 62 156 Mittelteil Zehntscheuer
(Nutzung als Lagerraum) 21.902,40 18.253,12 0,00 40.155,52 0,00 40.155,52
Summe H 6.1 (Ziffer 2) in € 78.038,68 €
Gesamtsumme H 6.1 in € 78.038,68 €
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.1 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Name der Maßnahme 1
H 6.2 Anrechnung zulasten der Gemeinde für eigene, instandgesetzte/modernisierte privatwirtschaftlich nutzbare
Gebäude, die über den Kostenerstattungsbetrag gefördert wurden
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung geförderte Baukosten
in DM
geförderte Baukosten
ggf. umgerechnet in €
oder in €
Kostenerstattungs-
betrag
Positive Differenz
(geförd. Baukosten abzüglich
Kostenerstattungsbetrag)
= Wertausgleich zulasten der Gemeinde
- nicht zutreffend -
Summe H 6.2 in € 0,00
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.2 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.3 Anrechnung zulasten der Gemeinde aus rentierl ichen Anteilen von Gemeinbedarfseinrichtungen, die bei der Höhe der Förderung nicht
in Abzug gebracht wurden
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe Größe in m² Art der öffentlichen
Nutzung
Anteil
in %
Art der rentierlichen
Nutzung
Anteil
in %
Baukosten gesamt
in € (ggf. durch
Umrechnung]
zulässige Förderhöhe
in €
tatsächliche
Förderhöhe in €
Anrechnung zulasten
der Gemeinde in €
Frankfurter Straße 153
(Gasthaus "Zum Goldnen
Löwen"), Flur 1, Flst. 118/6
1501 Bürgerhaus 83% Gaststätte 17% 3.979.130,58 3.750.818 ,66 3.885.818,30 134.999,64
0,00 0,00
0,00 0,00
0,00 0,00
0,00 0,00
Summe H 6.3 in € 134.999,64
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.3 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.4 Anrechnung zulasten der Gemeinde von Grunderwerb für Gemeinbedarfseinrichtungen bei nur teilweiser
Sanierungszweckerfüllung (bei Neubau oder festgelegter Quote)
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe Größe in m² Nutzung
Verkehrswert des
Grundstücks zum
Erwerbszeitpunkt
gemäß Gutachten in €
ggf. abzüglich des
Wertes
abgebrochener
Gebäudeteile in €
anrechenbarer
Verkehrswert in €
davon nicht
dem Zweck
der
Sanierung
dienend in
%
= Anrechnung
zulasten der
Gemeinde in €
- nicht zutreffend - 0,00
0,00
0,00
Summe H 6.4 in € 0,00
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.4 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.5 A Anrechnung zulasten der Gemeinde wegen nicht erfüllter Zweckbindungsfristen
Instandsetzung, Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Fertigstellung
im Jahr
Zweckbindung bis
zum Jahr
Nicht erfüllter
Zweckbindungs-
zeitraum in Jahren
(auch z.B. 4,5)
4% pro
Jahr
Staatlicher
Fördermittel-
anteil
Anrechnung
zulasten
Gemeinde
- nicht zutreffend -
Teilsumme H 6.5 A 0,00 €
Herstellung/Verbesserung von Erschließungsanlagen incl. öffentlicher Grünflächen 1
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Fertigstellung
im Jahr
Zweckbindung bis
zum Jahr
Nicht erfüllter
Zweckbindungs-
zeitraum in Jahren
(auch z.B. 4,5)
4% oder
6,66%
pro Jahr
Staatlicher
Fördermittel-
anteil
Anrechnung
zulasten
Gemeinde
- nicht zutreffend -
Teilsumme H 6.5 A 0,00 €
Gesamtsumme H 6.5 A in € 0,00 €
Fußnote:
1 Bei Freiflächen, Kinderspielplätzen oder kleineren Erschließungsmaßnahmen kann eine Zweckbindung von nur 15 Jahren angenommen werden, dann Rechnung
mit 6,66% pro Jahr.
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.5 A zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 6.5 B Zweckbindungsfristen, die über den Abrechnungszeitraum hinausreichen
(alle Maßnahmen, die weniger als 25 Jahre vor dem Abrechungszeitpunkt beendet wurden)
Instandsetzung, Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Umfang der Maßnahme Fertigstellung
im Jahr
Zweckbindung bis
zum Jahr
Frankfurter Straße 153,
Bürgerzentrum "Zum Goldnen
Löwen"
Bürgerzentrum Umfassende Modernisierung und
Instandsetzung 1997 2022
Darmstädter Landstraße 4 Haus für Frauen und Kinder Umfassende Modernisierung und
Instandsetzung 1991 2016
Herstellung/Verbesserung von Erschließungsanlagen incl. öffentlicher Grünflächen 1
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe Nutzung Umfang der Maßnahme Fertigstellung
im Jahr
Zweckbindung bis
zum Jahr
Offenlegung des
Ruthsenbaches mit
Umgestaltung der Bachstraße
und der Unteren Mühlstraße
Offener Bach, Straße Grundhafte Sanierung und
Umgestaltung 2005 2030
Frankfurter Landstr. 147A Gleichrichterstation Verla gerung 2010 2035
Neugestaltung Ortskern - Platz
vor dem Gasthaus Zum
Löwen; Erneuerung des
Brunnens im Rahmen der
Platzneugestaltung
Brunnen Sanierung 2012 2027
Messeler Straße (1. bis 4.
Bauabschnitt) Straße Umgestaltung 2014 2039
Fußnote
1 Bei Freiflächen, Kinderspielplätzen oder kleineren Erschließungsmaßnahmen kann eine Zweckbindung von nur 15 Jahren angenommen werden.
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 6.5 B zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme: Ortskern Arheilgen 1
H 7 Wertausgleich zugunsten der Gemeinde für aus dem Liegenschaftsvermögen für die Sanierungsmaßnahme
unentgeltlich bereitgestellte Grundstücke
Wertausgleich für bereitgestellte Grundstücke oder von Grundstücksteilen
Adresse,
ggf. Flur-/Flurstückangabe
Jahr der
Bereitstellung
Nutzung zum Zeitpunkt
der Bereitstellung Bereitstellungsgrund Größe 1 in
m²
Angabe, ob
vollständig
oder nur
teilweise
Verkehrswert
(Boden und Gebäude)
zum Bereitstellungszeitpunkt
für vollständige oder anteilige
Grundstücksflächen
Geißengasse 8A, Flur 1, Flst.
523/4 2006 Garagengrundstück
Herstellung einer
öffentlichen
Grünfläche
226,00 vollständig 31.527,00
Summe H 7 in € 31.527,00 €
Fußnote:
1 Anzugeben sind nur die Flächen, die tatsächlich fü r die Sanierung bereitgestellt worden sind.
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular H 7 zum Sachbericht
Gesamtmaßnahme Ortskern Arheilgen 1
J Zuschüsse anderer staatlicher Stellen
1. Für einen anderen Zweck
Bezeichnung der
Einzelmaßnahme Adresse
Fördernde Institution mit
Angabe des Datums des
Zuwendungsbescheids
Zuschuss
in DM
Zuschuss
in Euro (ggf.
umgerechnet)
Förder-
quote
bezuschusste Kosten
in Euro
- nicht zutreffend -
Summe der Kosten, die aus der Sanierungsabrechnung (Ausgaben) herauszunehmen ist 0,00 €
2. Für denselben Zweck
Bezeichnung der
Einzelmaßnahme Adresse
Fördernde Institution mit
Angabe des Datums des
Zuwendungsbescheids
Zuschuss
in DM
Zuschuss
in Euro (ggf.
umgerechnet)
- nicht zutreffend -
Summe der Zuschüsse, die aus der Sanierungsabrechnung (Einnahmen) herauszunehmen ist 0,00 €
Städtebauförderung in Hessen Nachweisformular J zum Sachbericht
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
1.4 Übersichtsplan zur Flächenbilanz
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Flur 1
Flur 1
Flur 3
Flur 1
Flur 1
Flur 1
Flur 10
Flur 10
Flur 3
Flur 1
Flur 1
Flur 10
Flur 1
Flur 2
Kleine Brückenstraße
Böcklerstraße
Frankfurter Landstraße
Römerstraße
Ruthsenbach
Am Bruderhaus
Georg-Spengler-Straße
Georg-Spengler-Straße
Felchesgasse
Felchesgasse
Kalkofenweg
Ruthsenbach
Kalkofenweg
Kettenwiesenstraße
Sackgasse
Kleine Brückenstraße
Nach dem Wieschen
Darmstädter Straße
Vor der Schreiberpforte
Ritterstraße
Geissengasse
Kleine Obergasse
Aron-Reinhard-Straße
Aron-Reinhard-Straße
Feuerbachstraße
Kleine Brückenstraße
Lutherstraße
Rathausstraße
Messeler Straße
Obere Mühlstraße
Messeler Straße
Messeler Straße
Bachstraße
Bachstraße
Arheilger Kirchgasse
Vor dem Obertor
Messeler Straße
Geißengasse
Ettesterstraße
Frankfurter Landstraße
Frankfurter Landstraße
Ettesterstraße
Im Erlich
Ettesterstraße
Glaeserweg
Im Erlich
Weiterstädter
Im Erlich
Gäulsgasse
Ruthsenbach
Bornstraße
Gute-Garten-Straße
Untere Mühlstraße
Arheilger Woogstraße
Stühlingerweg
Andresweg
Untere Mühlstraße
Zeisigweg
Ruthsenbach
Untere Mühlstraße
Wildstraße
Darmstädter Straße
Schulzengasse
Hofgasse
Löwenplatz
Gute-Garten-Straße
Rathausstraße
Kettenwiesenstraße
Vor der Schafbrücke
28
32
30C
30
25
23
16
14
22
13
7
190
23A
15
12
2
11 9
4
6
16
18
20
22
8
12
14
2
1
31
28
26
33
31
27
164A
10
36
196
12
10
8
6
6
1
7
8 6
9
3
5
10
206
2
6
32
8
4
16
2
5
30A
8
10
12
11
14
23
5
3
14
11
4
1
13
10
24A
24
3
14
5
4
16A
19
57
8
16
18
12
14
16
22
HsNr 171
4
68
2
3
60
44
22 24
13A
36
38
30
11
7A7
28
5
13
9
138
5
176
174B 174
6
4
20
22
170
176A
174A
10
12
20
22
9 11
3
7
11
9
18
1
16A
1
3
166
168
184
186
148
142
144
150
188
146
152
154
1
208
140
15
13
11
9
7
21
19
23
17
5
8
10
3
2
4
6
10
1
8 46
24A
7A
186C
2
33
38
12
4
2
6
13
7
29
3
13
8
34
10
12
16
20
32
14
27
30
29
23
25
186D
19
186B
186A
30A
30B
45
41
43
9
172A
34
172
36
5
162A
1A
210
3 3A
3B
212
3C 3D
214
4
46
48
50
12
18
52
59
53
55
54
69
67
53
51
41
47
45
43
39
37
19 21
5
35
33
17
20
8
2
1513117
1 1A
24
23215
3
10
11
3
3
35A
1
13
9
1
3A
54A
16
14
15A
15
15B
62
60
64
17
2
4
18
22
1
8A
48A
48
6
1012
52
7
5
2
4
6
50
54
56
13
11
9
8
10
18
2
10
16
12
14
16
20
25
22
24 32
5 3
4
58 51
1
9
7
49
47
45
22
5
3
20
18
2
4
6
202
194
30
22
24
2A
26
42
7 5
3
1
40
3
204
4
2
11A
198 14
22
15
14
4
5
7A7
18
29
28
16
155
13
11
9
7
3
189
187
183
5
181
179
2 64145 8
16
20
7
17
8 10 12
16
1513
9
18
10
12
6
8
25
20
31
27
23
21
19
17
3
24
15
13
7
29
1
31
15
5
9A
2
1
25
7B
4
9B
9
17
4
14E14D14C
14B
14A
13
11
6
3
13
21
26 28
5
2
7A
5A
15
9
30
5
3
8
40
3
25
6
7
8
2
2
12
5
38
58A
7 9
50A
14
5
65A
16
14 9
2
15
17
59
12A
64
66
69
1116
4A
2
40A
213
10
42A
63A
200
7163B63C
4
1
6
3
6
11
19
2
58
HsNr 15
70
22A
56
66
68A
1
72
49
33A
8
16 20
14
24 26
30 32 34
6 284 2
28
35
5
4 6 8
124
6
13
3
1
20
8
10
12
26
9
4
7
14
7B
26
2A
20A 20B
12
71
7775
73 7
4
65
67
18
63
32
34
61
43
41
1 3 5 10
19
20
24
25
27
7
27A
9
92
94
11
11
13
6
20
23
21
17
18
22
21
19
17
13
5
11
29
27
3
1
33
31
25
15
9
76 78
82
86
753
80
88
98 100
90
96
12
14
3A
74
10
16
37
35
31
33
18
20
7
5
6
8
11
3
1
9
2
4
2
4
3
1
7
9
11
5
29B
29A
56A
46
44
7
13
11
24
3 5 7 9
4
18A
20
9
15A
16
17
15 16
18
22
23
26
21
7
14
1
2
9
11
9
13
147
149
153
3
2
7
28
28A
61
65
39
43
41
10
12
14
4
6
8
63
71A
75
73
35
37
7
11
9
13
15 17
19
33
31A
37A
29C
29G
29E
29D
29
29F
164
11
3
4
5
3
12
14 1
11
9
2A
1
2B
29
1
2A
4
1513
11
9
2 15A13A
8
10
126
38A
8
32 34
34A
6
14A
8A
10
12
16
31
HsNr. 24
HsNr. 26
7
11
1
HsNr. 173
11
4
6
13
9
7
10
20
30
32
34
21
19
22
24
28
17
15
8
25
36
27
2
4
8
12
14
16
29
14
8
1 1A
180
178
6
3 2
45
182
25 27
23
3
42
40
18
8
10
207
205203
211
209
197
1
3
2
195
199 201
4
6
1
3
7
5
5
4A
1
31
162
167
165
163
27 30
9
2A
Im Borngarten
0 0
0
00
0
0
0
0
00
0
0
0
0
0
1
2
1
3
2
34
5
6
7
8
9
10
2
10
3
10
4
10
511
3
11
5
11
6
11
7
11
8 11
9
11
10
11
11
11
12
11/13
11
14
11/15
11
16
11
17
22
1022
11
22
12
22
13
22
14
22
15
22
16
22
17
22
19 22
24
22
25 22
26
22
27
22
28
22
29
22
30
11
18
11
19
13
2
14
2
14
3
14
4
14
5
14
7
14
814
9
14
10
14
11
16
17
18
1
22
1
22
2
22
3
22
5
22
6
22
7
22
8
22
9
626
627
414
415
417
418
419
420
421
440 441 442 443
3
444445
1
445
2
446
448
1
448
2
449
1450
1
451
1
452
453
454
455
456
457
458
460
1
461
462
422
1
422
2
424
425
426
427
428
2
429
1
430
431
433
434
435
2
435
4
435
5
437 438
439
463
465
466
1
466
2466
3
467
494
2
495
496
497
498
499
468
4
468
5
468
6
469
1
469
2
469
3
470
471
472
1
473
474
475
483
1
484
485
486
487
488
489
490
491
492
3
493
735
736
1
736
2
737
738
374
375
1
375
2
739
740
1
741
742
744
745
747
1
369
370
3
371
1 372
373
1
376
1
377
378
379
380
3
382
1
386
2
386
3
388
2
389
390 391
392
393
394
395396
397
398
399
400
368
4
401
403
1
404
4
404
5
476
477
1
478
1
478
2
479
1
479
2
480
3
480
4
480
5
481
1
485
486
487
1
487
2
488
496
2
497
498
1500
1
519
1
226
4
227
4 228
229
230
231
232
2
233
2
234235
236
237
243
2
244
245
246
247248
250
1
251
1
252
1
218
260
261
1
263
264
265
266
267
268
269
270
285
286287
1
287
3
287
4
288
1
288
2
290
1
291
2
292
293
1
294
2
294
3
295
1
296 297
298
299
300
301
302
271
272
4
805/2
806
1
807
809
1
193
1 193
2
194
1
200
202
1
203
205
206
4206
5
207
2
208
3
208
5
211
212
2
237
238 239
241
1
242
246
212
3
212
4
212
5
213
214
215
216
6
217
2
218
1
219
1
220
2
222
3226
227
228
229
230
231
233
2
233
3
22
31
22
32
22
34
22
36
22
37
23
24
25
26
27
42
4
42
5
43
3
43
4
44
45
2
45
3
46 47
3
28
1
29
31
1
32
33
34
35
36
37
1
37
2
38
3
38
4
38
5
39
3
39
4
39
5
40
1
40
2
40
3
41
2
41
3
41
4
41
5
41
6
566
593
2
594
595
573
579
580
610
622
3
625
1
379
303
1
303
2
304
305
306
307
308
309
1
309
2
310
2
9
10
11
12
13
14
3
15 16 17
18
19
2
20
21
22
23
24
2
25
311
312
313
1
317 318
1
319
320
321
322
323324
325
326
327
328329330
1
331
1
332 333
26
63
3
63
4
64
65
6667
1
67
2
67
3
686970
1
70
5
51
2 52
59
60
61
1
62
2
62
3
63
1
82
582
6
82
7
83
3
83
4
83
5
104
2
111
2 111
3
83
6
84
2
84
3
86
88
89
2
89
3
90
1
91
92
2
93
94
3
94
4
95
2
96
97
98
4
98
5
99
7
99
8 100
1
100
4
101
2
113
4
113
5
140
1
140
2
141
142
143144
119
11
120
3
125
126
127
1
135
1
137
3
139
1
334
2
335
336
1
337
338
339
340
341
342
343
344 345
346
347
348
349
1
350
351
352
354
355
356
358
387
389
1
391
1
391
3
391
4
392
393
394
1
394
2
395
1
396
1
397
1
399
400
3
402
403
405
406
407
408
409
1
410
1
411
359
361
362
1
367
2
368
3
372
373
374
375
376
377
1
377
2
378
2
379
4
380
382
383
384
386
412
413
500
2
502
504
1
507
508
509
510
511
512
513
514
1 514
2515
516
517
2
518519
520
521
522
523
1
523
3
523
4
523
5524
525
526
527
551
552
553
554
555
556
557
558
559
560
3
560
4
561
562
563
1 564
1
565
566
567
568 569
570
571
572
573
574
1
528529
530531
532
533
534 535
536
537
2
537
3
538
1
539
540
541
543
544
1
544
2
545
546
547
548
549
550
576
1
578
579
580
581
582
3
582
4
610
583
2
584
1
2
3
1
4
1
5
7
8
1
8
2
8
3
9
10
11
12
1
14
1
15
16
17
18
19 20 21
22
1
23
1
24
27
28
1
28
3
29
30
31
49
1
50
52
2
58
1
58
3 59
2
60
32
4
32
5
33
1
33
2
62
1
63
1
64
65
2
66
67
1
67
2
68 70
2
95
96
3
97
2
98
1
100
101
71
72
73
74
7576
1
77
1
78
1
79
1
80
1
81
1
82
1
83
3
84
1
85
2
87
1
87
2
88
89 91
92
93
1
94
711
712
715
716
717
1
717
2
718
719
720
721
1
722 723
724
1
725
2
726
1
731
1
749
4
34
2
34
3
35
36
3738
4
38
5
139
1
140
141
142
143
316
317
318
319
320
321 322
323
324
325 327
328
329
330
1
331
1
331
3
331
4 332
1
332
2
337
284
1
284
2
285
1
296
1
298
2
299
300
301
302
303
304
305
2306
3
310
1
311
312
313
1
338
339
340
341
345
2
346
347
349
3
350
2
350
4
350
5
350
6
353
1
356
1
357
2
357
3
358
1
361
2
361
3
362
3
363
2
364
365
1
365
2
366
3
368
2
368
3
756
845
29
845
30
845
31
845
32
845
33
845
34
845
35
845
36
845
40
845
41
845
42
845
43
845
44
845
45
845
13
845
14
845
15
845
16 17 18 19
845
20
845
21
845
22
845
23
845
24
845
25 845
27
845
28
638
1
638
2
639
5
640
644
657
668
670
671
1
681
1024
1025
1026
1028
952
953
955
957
958 959
960
961
962
963
1963
2
964
965
966
967
968
969
970
971
972
973
977
4
977
5
949
950
951
1
951
2
978
979
980
981982983
984
985986
992
2
994
2
994
4
996
997
1
409
2
542
582
2
582
5
609
582
6
583
4
586
587
588
589
4
590
593
594
596
597
283
2
284
289
273
6
274
1
274
5
275
276
277
278
1
278
2
279
281
282
283
1
102
1
102
2
103
1
280
2
280
1
401
3
404
595
3 4 5
6
8
24
1
1
7
114
117
118
4
119
3
119
10 119
12
122
138
1
639
2
123
124
118
5
118
6
119
17
119
16 119
19
119
18
272
1
272
2
272
5
273
5
204
362
2
385
428
1
429
2
429
3
148
164
172
2
174
175
2
176
177
108
3
109/1
110
1
110
2
85
1
36
48
49
50
51
1
53
54
55
56 57
58
352
348
2
348
3
809
3
25
26 28
4
42
43
44
45
47
1
48 51
52
3
53
1
54
55
1
55
2
57
1
34
35
36
37
38
39
40
41
746
748
808/7
808
6
808
5
808
4
808/3
808/2
808
1
216
1
330
2
61
3
61
2
103
4
189
224225
190
191
211
1
212
1
214
217
1 219
2
220
221
222
223
1223
2
223
224
225
232
235
1
596
145
128
129
1
130
1 131
1 132
1133
134
137
2
187
2
187
1 188
423
336
5
336
4
315
333
334
335
1
335
2
342 343
344
1669
369
370
371
404
6
69
1
75
1
75
2
35
3
37
38
39
40
1
40
2
41
71
5
72
1
72
5
73
74
76
77
78
79
1
42
43
44
45 46
47
80
1
80
3
80
4
257
7
257
6
259
112
272
3
104
1 106
5
106
6
106
7
106
8
107
1
107
2
108
2
109
2
331
2
257
4
845
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Darmstadt Ortskern Arheilgen
Zum Stichtag 31.12.2015
Karte zur Flächenbilanz, Darmstadt Ortskern Arheilgen
Legende
Gemeinbedarf
Privatwirtschaftlich nutzbar
Erschließung
Sanierungsgrundstücke
744
320
321
322
323324
326
327
328
329330
1
331
1
332 333
65
66
67
1
67
2
70
5 59
62
2
62
3
334
2
335
337
338
339
340
341
343
344 345
15
16
17
18
19 20 21
22
1
23
1
24
85
1
2
331
2
8
6
11
1
13
24A
24
3
5
4
22
24
30
7A7
28
5
19 21
17
4
2
11A
22 29
3
6
31
15
3
1
20
7B
26
9
Ruthsenbach
Ruthsenbach
Rathausstraße
Arheilger Kirchgasse
68
6970
1
330
16
12
1814
7
Messeler Straße
Gäulsgasse
Gemeinbedarf
Privatwirtschaftlich nutzbar
Erschließung
Städtische Grundstücke
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Anlagen zur Abrechnung
2.1 Aufsummierung der Zwischennachweise
2.
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Abrechnung Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Darmstadt Arheilgen
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Einnahmen in den Verwendungsnachweisen (VN)
Finanzierungsmittel Einnahmen aus dem Verfahren
Programmjahr Eigenmittel
Finanzhilfen des
Bundes
Finanzhilfen des
Landes Sonstige Verkäufe
Ausgleichs-
beträge
Hausbewirtschaf-
tungsüberschüsse Summe
1984 30.000,08 DM 0,00 DM 70.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0, 00 DM 0,00 DM 100.000,08 DM
1985 90.000,00 DM 0,00 DM 210.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM 0,00 DM 300.000,00 DM
1986 150.000,00 DM 0,00 DM 350.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 500.000,00 DM
1987 300.000,00 DM 0,00 DM 700.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 1.000.000,00 DM
1988 300.000,00 DM 0,00 DM 600.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 900.000,00 DM
1989 700.000,00 DM 0,00 DM 1.400.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 2.100.000,00 DM
1990 (1994) 2.367.000,00 DM 1.533.000,00 DM 3.200.000 ,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 43.185,00 DM 0,00 DM 7.143.185,00 DM
1991 500.000,00 DM 0,00 DM 1.000.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 1.500.000,00 DM
1992 234.000,00 DM 0,00 DM 466.000,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 700.000,00 DM
1993 100.000,00 DM 0,00 DM 200.000,00 DM 70.000,00 DM 0, 00 DM 0,00 DM 0,00 DM 370.000,00 DM
Summe DM 4.771.000,08 DM 1.533.000,00 DM 8.196.000,00 DM 70.000,00 DM 0,00 DM 43.185,00 DM 0,00 DM 14.613.185,08 DM
Summe € 2.439.373,61 € 783.810,45 € 4.190.548,26 € 35.790,43 € - € 22.080,14 € - € 7.471.602,89 €
1995 511.291,89 € 255.645,94 € 766.937,83 € - € - € - € - € 1.533.875,66 €
1996 51.129,19 € 51.129,19 € 51.129,19 € - € - € - € - € 153.387,57 €
1998 92.032,54 € 76.693,78 € 61.355,03 € - € - € - € - € 230.081,35 €
2001 92.032,54 € 76.693,78 € 61.355,03 € - € - € - € - € 230.081,35 €
Zw-Summe VN bis
2001 3.185.859,77 € 1.243.973,15 € 5.131.325,33 € 35.790,43 € - € 22.080,14 € - € 9.619.028,81 €
Einnahmen in den Zwischennachweisen (ZN)
Finanzierungsmittel Einnahmen aus dem Verfahren
HH-Jahr Eigenmittel
Finanzhilfen des
Bundes
Finanzhilfen des
Landes Sonstige Verkäufe
Ausgleichs-
beträge
Hausbewirtschaf-
tungsüberschüsse Summe
2005 123.228,49 € - € - € - € - € - € - € 123.228,49 €
2006 29.520,30 € 102.787,38 € 86.161,74 € - € - € - € - € 218.469,42 €
2007 7.809,50 €- 25.109,38 € 25.109,38 € - € - € - € - € 42.409,26 €
2008 58.205,27 € 9.000,00 € 9.000,00 € - € - € - € - € 76.205,27 €
2009 31.423,34 €- 18.700,00 € 18.700,00 € - € - € - € - € 5.976,66 €
2010 123.744,93 € 89.205,11 € 89.164,12 € - € - € - € - € 302.114,16 €
2011 99.634,68 € 281.663,40 € 255.107,84 € - € - € - € - € 636.405,92 €
2012 75.855,77 € 83.888,89 € 66.111,11 € - € - € - € - € 225.855,77 €
2013 64.844,51 €- - € - € - € - € 333.614,90 € - € 268.770,39 €
2014 131.425,63 €- - € - € - € 117.120,00 € 25.603,31 € - € 11.297,68 €
2015 7.379,51 €- - € - € - € - € 21.792,58 € - € 14.413,07 €
Zw.-Summe ZN von
2005 bis 2015 267.306,95 € 610.354,16 € 549.354,19 € - € 117.120,00 € 381.010,79 € - € 1.925.146,09 €
Summen VN und ZN
von 1984 bis 2014 3.453.166,72 € 1.854.327,31 € 5.680.679,52 € 35.790,43 € 117.120,00 € 403.090,93 € - € 11.544.174,90 €
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Darmstadt Ortskern Arheilgen
Ausgaben in den Verwendungsnachweisen
Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen
Bodenordnung
Umzug von Bewohnern
und Betrieben
Beseitigung baulicher
Anlagen Erschließung Sonstige Kosten
Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen Modernisierung Neubau Trägervergütung
1984 100.000,08 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 D M 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 100.000,08 DM
1985 0,00 DM 128.958,84 DM 171.041,16 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 300.000,0 0 DM
1986 0,00 DM 398.118,68 DM 0,00 DM 0,00 DM 215,00 DM 12.7 68,00 DM 67.892,54 DM 0,00 DM 0,00 DM 21.005,78 DM 0,00 DM 500.000,00 DM
1987 0,00 DM 131.248,31 DM 544.449,98 DM 0,00 DM 1.094,4 0 DM 47.043,08 DM 115.593,58 DM 1.687,26 DM 0,00 DM 158. 883,39 DM 0,00 DM 1.000.000,00 DM
1988 0,00 DM 24.823,90 DM 875.176,10 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 900.000,00 DM
1989 0,00 DM 467.495,64 DM 295.532,95 DM 0,00 DM 11.022, 15 DM 115.485,50 DM 109.660,00 DM 2.078,11 DM 750.000,0 0 DM 348.725,65 DM 2.100.000,00 DM
1990 0,00 DM 433.392,95 DM 115.031,28 DM 0,00 DM 0,00 DM 121.716,63 DM 0,00 DM 31.579,29 DM 5.194.627,67 DM 1.24 6.837,18 DM 0,00 DM 7.143.185,00 DM
1991 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 1.500.000,00 DM 0,00 DM 1.500.000,00 DM
1992 0,00 DM 42.465,58 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 710,00 DM 0,00 DM 656.824,42 DM 0,00 DM 700.000, 00 DM
1993 0,00 DM 19.140,00 DM 185.656,78 DM 0,00 DM 0,00 DM 0 ,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 0,00 DM 165.203,22 DM 0,00 DM 370. 000,00 DM
Summe DM 100.000,08 1.645.643,90 2.186.888,25 DM 0,00 DM 12.331,55 DM 297.013,21 D M 293.146,12 DM 36.054,66 DM 5.944.627,67 DM 4.097.479, 64 DM 0,00 DM 0,00 DM 14.613.185,08 DM
Summe € 51.129,23 € 841.404,37 € 1.118.138,21 € - € 6.305,02 € 151.860,44 € 149.883,23 € 18.434,45 € 3.039.439,86 € 2.095.008,07 € - € 7.471.602,89 €
1995 - € 233.643,66 € 188,66 € - € - € - € 697.063,45 € - € - € 602.979,88 € - € 1.533.875,65 €
1996 - € - € - € - € - € - € 153.387,57 € - € - € - € - € 153.387,57 €
1998 - € - € - € - € - € - € 230.081,35 € - € - € - € - € 230.081,35 €
2001 - € - € - € - € - € - € 230.081,35 € - € - € - € - € 230.081,35 €
2006 (1990 Martinsviertel) siehe ZN
Zwischensumme
VN bis 2001 51.129,23 € 1.075.048,03 € 1.118.326,87 € - € 6.305,02 € 151.860,44 € 1.460.496,95 € 18.434,45 € 3.039.439,86 € 2.697.987,95 € - € 9.619.028,81 €
Ausgaben in den Zwischennachweisen (ZN)
Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen
Bodenordnung
Umzug von Bewohnern
und Betrieben
Beseitigung baulicher
Anlagen Erschließung Sonstige Kosten
Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen Modernisierung Neubau Trägervergütung
2005 1.111,49 € 72.117,02 € 50.000,00 € 123.228,51 €
2006 - € 5.380,97 € - € - € - € - € 213.088,45 € - € - € - € - € 218.469,42 €
2007 - € 17.675,33 € - € - € - € - € 16.007,13 € - € - € 8.726,80 € - € 42.409,26 €
2008 - € 75.907,19 € - € - € - € - € 298,08 € - € - € - € - € 76.205,27 €
2009 - € 5.976,66 € - € - € - € - € - € - € - € - € - € 5.976,66 €
2010 - € 16.891,59 € - € - € - € - € 268.017,87 € 14.845,25 € - € - € - € 2.359,45 € 302.114,16 €
2011 8.331,61 € - € - € - € - € 618.519,00 € 6.729,45 € - € - € - € 2.825,86 € 636.405,92 €
2012 - € 822,41 € - € - € - € - € 74.898,19 € 2.189,60 € - € 85.500,00 € - € 62.445,57 € 225.855,77 €
2013 - € - € - € - € - € - € 255.408,58 € - € - € 9.500,00 € - € 3.861,81 € 268.770,39 €
2014 - € - € - € - € - € - € 3.748,88 € - € - € - € - € 7.548,80 € 11.297,68 €
2015 - € - € - € - € - € - € 4.934,07 € - € - € - € - € 9.479,00 € 14.413,07 €
Zw.-Summe ZN
von 2005 bis 2014 - € 132.097,25 € - € - € - € - € 1.527.037,27 € 23.764,30 € - € 153.726,80 € - € 88.520,49 € 1.925.146,11 €
Summen VN und
ZN von 1984 bis
2014 51.129,23 € 1.207.145,28 € 1.118.326,87 € - € 6.305,02 € 151.860,44 € 2.987.534,22 € 42.198,75 € 3.039.439,86 € 2.851.714,75 € - € 88.520,49 € 11.544.174,92 €
Summe Programmjahr
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere
Vorbereitung Grunderwerb
Programmjahr Summe
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere
Vorbereitung Grunderwerb
Neckarsteinach - Kerngemeinde - Altstadt
2.2 Prüfvermerke zu Verwendungsnachweisen
für Baumaßnahmen
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
2.3 Örtliche Prüfung der Verwendung der staatlichen
Städtebauförderungsmittel,
- Schreiben von Hr. Greulich vom 11.10.1994
- Schreiben von Hr. Greulich vom 26.06.1995
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Sanierung „Ortskern Arheiligen“
2016/0390
7729 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.11.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0390
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Abrechnung des Sanierungsgebietes Ortskern Arheilgen
Vorlage vom: 14.10.2016
Beschlussvorschl ag:
Der Sachbericht zur Abrechnung des Sanierungsgebietes `Ortskern Arheilgen` wird zur Kenntnis
genommen.
Anlagen: 0_Bericht_Abrechnung gesamt_15 -11-27_neu
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.10.2016:
Zur Behebung städtebaulicher Missstände und Erhaltung historischer Siedlungsstrukturen hat die
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 14. Mai 1987 den „Ortskern
Arheilgen“ als klassisches Sanierungsgebiet im Sinne des damaligen Städtebauförderungsgesetztes
(heute Baugesetzbuch) festgelegt, Die dazugehörige Satzung trat am 21. November 1987 in Kraft.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2015 wurde das Sanierungsgebiet
zum 01.01.2016 per Satzung aufgehoben.
Der Durchführungszeitraum betrug damit insgesamt rd. 29 Jahre.
In der Magistratsvorlage Nr. 2015/0428 vom 24.09.2015 wurden die Ziele sowie die
durchgeführten Maßnahmen bereits beschrieben.
Mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes gilt die Durchführung der gesamten Maßnahme als
abgeschlossen. In diesem Fall ist gem. Ziffer 23 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung
der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiliSE vom 01.07.2008 – eine Schlussabrechnung
vorzunehmen.
In diese Gesamtabrechnung fließen unterschiedlichste Kosten- und Einnahmearten aus dem
Verfahren sowie die bereitgestellten Fördermittel ein.
Sie werden dann im Endergebnis saldiert.
Grundlage hierfür ist der „Leitfaden für die Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen in Hessen” des
hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem
Jahre 2010, nach dem auch ein sog. Sachbericht sowie ein Abschlussbericht zu erstellen sind.
Folgende Kosten- und Einnahmearten sind danach zu beziffern:
Kosten für
Vorbereitende Untersuchungen zur Festsetzung des Sanierungsgebietes
Weitere Vorbereitungen z.B. Planungen
Grunderwerb
Bodenordnung
Umzüge von Bewohnern und Betrieben
Freilegung von Grundstücken
Herstellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen
Sonstige Ordnungsmaßnahmen
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
Spitzenfinanzierung bei Wohnungsneubau
Verlagerung oder Änderung bei Betrieben
Vor- und Zwischenfinanzierung
Träger und Beauftragte
Verbindlichkeiten zum Abrechnungsstichtag
Diesen Kosten werden folgende Einnahmen in einem Sachbericht gegenübergestellt:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Überschüsse aus Grundstücksbewirtschaftung
- 4 -
Ausgleichsbeträge privater aber auch gemeindeeigener Grundstücke, soweit sie nicht
öffentlichen Zwecken dienen
Sonstige Einnahmen
Bewilligte Städtebaufördermittel
diverse Wertausgleiche von Grundstücken
Dieser Sachbericht mit Abrechnungsformular und entsprechenden Nachweisformula ren sowie
einem Abschlussbericht wurde der WI Bank mit Schreiben vom 02.12.2015 vorgelegt.
Mit Abrechnungsbescheid vom 06.07.2016 wurden die als Vorauszahlung bewilligten
Städtebaufördermittel in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt.
Gegenüber der Vorlage ergab die Prüfung der Einzelpositionen eine Bilanz der Gesamtfinanzierung
in Höhe von plus 168.579,- € ab. Der Überschuss ist zu 2/3 mit einem Betrag in Höhe von
111.501,- € an das Land Hessen sowie den Bund zu entrichten. Die Zahlung ist bereits erfolgt.
Bis zum Jahre 1993 hatten die jeweiligen Ämter unabhängig voneinander sog.
Sanierungshaushaltsstellen eingerichtet, so dass es bis zu diesem Zeitraum kaum möglich war, den
Stand der Gesamtfinanzierung zu erfassen. Erst mit Zusammenführung aller Haushaltsstellen im
Stadtplanungsamt als mittelbewirtschaftende Stelle war eine Zusammenschau möglich. Die
Umstellung auf die Doppik, die Neuorganisation vieler Ämter, z.T. auch in Eigenbetriebe und stetige
Personalwechsel z.B. auf Grund von Verrentungen machten das Auffinden von Belegen, von
Dokumentationen spezieller Vorgänge und der Beantwortung aufgetauchter Fragestellungen
schwierig.
Die Ermittlung von Ausgleichsbeträgen stellte ein völlig neues Aufgabenfeld dar. Hierzu wurde Herr
Prof. Hagedorn vom Studienzentrum für europäische Wohnungs-, Immobilien- und Stadtwirtschaft,
Detmold herangezogen. Nachdem die Werte feststanden, wurde am 28.03.2012 eine öffentliche
Veranstaltung in der Stadtteilschule Arheilgen durchgeführt, in der den Betroffenen – dem
Baugesetzbuch entsprechend – eine vorzeitige, freiwillige Ablösevereinbarung mit abgezinsten
Beträgen angeboten wurde.
Auf der Basis erklärender Erläuterungen in Einzelgesprächen durch das Büro „GSW“ – Gesellschaft
für Stadtentwicklung und Städtebau mbH mit Sitz in Worms konnten 85% der gesamt zu
erhebenden Beträge vorzeitig vereinnahmt werden. Die verbleibenden 15% werden nun nach
Aufhebung der Sanierungssatzung per Bescheid erhoben.
In Abstimmungsgesprächen zu einzelnen Fragestellungen stand auch das Hessische Ministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stets hilfreich zur Verfügung.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung und der Länge des Durchführungszeitraumes
wurde seitens des federführenden Stadtplanungsamtes im Jahre 2010 mit der Erarbeitung der
Gesamtabrechnung begonnen. Verwaltungsintern wurde eine Abrechnungsarbeitsgruppe,
bestehend aus der Finanzverwaltung, dem Vermessungsamt, IDA sowie dem Revisionsamt gebildet.
Unterstützt wurde die Bearbeitung durch die NH-ProjektStadt, die das zuständige
Landesministerium auch bei der Erarbeitung des Abrechnungsleitfadens beraten hatte.
Die Abrechnungs-AG trat zu Anfang monatlich, später viertel- bis halbjährlich zusammen. Die
jeweiligen Ämter arbeiteten intensiv interdisziplinär zusammen und trugen immer dazu bei, Fragen
und Probleme zu beheben. Die NH-ProjektStadt hat vorbildlich beraten und auf der Grundlage von
Informationen und Unterlagen der Verwaltung die Abrechnungsformulare und den endgültigen
Sachbericht mit Abschlussbericht erarbeitet.
- 5 -
Sie stand außerdem beratend zur Seite, als die Prüfung der Gesamtabrechnung Rückfragen bei der
WI-Bank aufgeworfen hatte und diese in einem Prüfungsgespräch mit dem Stadtplanungsamt und
einem Rundgang durch das Fördergebiet ausgeräumt werden konnten.
Mit dem Abrechnungsbescheid gehen Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Erschließungs- und
Gemeinbedarfseinrichtungen, wie z.B. die Messeler Straße oder das Bürgerhaus zum Goldnen
Löwen einher.
Für kleinere Maßnahmen gilt eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Anlage: Sachbericht zur Abrechnung
der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
“Ortskern Arheilgen Dezember 2015”
Darmstadt, 14.10.2016
61.1.2 kr Nst 3643
Beratungsverlauf (5)
Orte (45)
- Bessunger Straße 125
- Messeler Straße 21
- Bachstraße 5
- Darmstädter Straße 12
- Frankfurter Landstraße 153
- Lutherstraße 5
- Untere Mühlstraße 21
- Mühlstraße
- Jägertorstraße
- Geißengasse 8A
- Weiterstädter Straße 45
- Hofgasse 3
- Ettesterstraße 88
- Frankfurter Straße 173
- Rathausstraße 1
- Gäulsgasse 1
- Gute-Garten-Straße 35
- Darmstädter Landstraße 4
- Felchesgasse
- Nach dem Wieschen 3
- Kleine Brückenstraße
- Georg-Spengler-Straße
- Kettenwiesenstraße
- Vor der Schreiberpforte
- Kleine Obergasse
- Aron-Reinhard-Straße
- Feuerbachstraße
- Obere Mühlstraße
- Arheilger Kirchgasse 68
- Arheilger Woogstraße
- Vor der Schafbrücke 28
- Böcklerstraße
- Römerstraße
- Am Bruderhaus
- Ritterstraße
- Vor dem Obertor
- Stühlingerweg
- Kalkofenweg
- Sackgasse
- Im Erlich
- Glaeserweg
- Bornstraße
- Andresweg
- Zeisigweg
- Wildstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0390
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.09.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00