V/0540/2011
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr Münster
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Beschlussvorlage
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V/0540/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr Münster Beratungsfolge 20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 27.09.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung: I.1 Die Stadt Münster errichtet auf einer Teilfläche der südlich zum Schulzentrum Kinderhaus ge- legenen Grünanlage entlang der Kristiansandstraße ein Feuerwehrgerätehaus (Anlage 1, Flurstück 173 (teilweise)). Hierfür wird das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde gelegt. I.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe- schlusses zu entwickeln und den Planungs- und Baubauschluss so bald wie möglich herbeizu- führen. I.3 Nach Freistellung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses am Wangeroogeweg 9 und ggf. Änderung des dortigen Bebauungsplanes soll, sofern ein anderweitiger städtischer Bedarf nicht vorliegen sollte, das Grundstück im Ausschreibungsverfahren veräußert werden. I.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die geplante Wertstoffannahmestelle - wie von der Be- zirksvertretung Münster-Nord und dem Werksau sschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster beschlossen - auf dem nördlichen Schulparkplatz an der von-Humboldt-Straße eingerichtet wird. Vorlagen-Nr.: V/0540/2011 Auskunft erteilt: Herr Dr. Langenberg Ruf: 20 25 84 00 E-Mail: LangenbergJ@stadt-muenster.de Datum: 02.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0540/2011 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistungen Investitionsmaßnahme 4330 Neubau Feuerwehrgerätehaus Kinderhaus Auszahlungen 2011 50.000 2012 400.000 VE für 2013 670.000 € 2013 750.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.200.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 / Haushaltsplan- Entwurf 2012 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: zu I.1 Situation Die Feuerwehr Münster unterhält im Ortsteil Kinderhaus einen von 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadtgebietes (Ausrückebezirk) mit folgenden Grenzen: Im Norden: Grenzlinie Höhe Ahlertweg / Heidegrund Im Osten: Bahnlinie Zentrum Nord - Sprakel Im Süden: Messkamp / Salzmannstraße / Innerstädtischer Ring Im Westen: Autobahn A1 / Vorbergweg / Steinfurter Straße Einsatzschwerpunkte sind: - Wohnbebauung in Kinderhaus - Förderschulzentrum des LWL - Büro- und Geschäftshäuser - landwirtschaftliche Betriebe - Bahnlinien Münster- Rheine und Münster - Enschede - Hauptverkehrsstraßen Grevener Straße / Sprakeler Straße / Kanalstraße / Steinfurter Straße / Gasselstiege bis Höhe Prins-Claus-Kaserne Dem Löschzug Kinderhaus sind für die Aufgabenwahrnehmung im Brandschutz und in der techni- schen Hilfeleistung zwei Löschfahrzeuge und ein Mess- und Warnfahrzeug zugeordnet. Während die beiden Löschfahrzeuge zunächst für die Aufgabenwahrnehmung im eigenen Ausrü- ckebezirk vorgesehen sind, werden mit dem Mess- und Warnfahrzeug strategische Aufgaben im gesamten Stadtgebiet wahrgenommen. Einerseits wird das Mess- und Warnfahrzeug bei der Frei- setzung gefährlicher Stoffe und Güter zur Punktmessung der Schadstoffe eingesetzt, andererseits dient es zur Abgabe von Warndurchsagen. Zum anderen unterstützt das Fahrzeug Spitzenbedarfe bei technischen Hilfeleistungen im Zuge von Unwe ttereinsätzen im Stadtgebiet Münster. Das Fahrzeug kann auch zum Mannschaftstransport sowie für Ausbildungsveranstaltungen der Ju- gendfeuerwehr eingesetzt werden. - 3 - V/0540/2011 Bedarf Die derzeitige Unterbringung des Löschzuges Kinderhaus ist nicht bedarfsgerecht und kann auch unter Aspekten der Unfallverhütung so nicht länger akzeptiert werden. Das jetzige Feuerwehrgerätehaus wurde 1964 errichtet. Verbindliche Normen bezüglich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung bestanden damals nicht. Der Schulungsbereich und die Sanitäranlagen wurden zugeschnitten auf eine damalige Löschzugstärke von maximal 20 Feuerwehrmännern. Der Einsatzauftrag bestand vornehmlich in der Brandbekämpfung, so dass nur Fahrzeughallen für zwei Löschfahrzeuge vorgesehen wurden. Aktuell versehen in Kinderhaus 38 Feuerwehrmänner und 2 Feuerwehrfrauen ihren ehrenamtli- chen Dienst. Die baulichen Gegebenheiten, darunter der Schulungsraum und die Sozialbereiche, werden dieser heute erforderlichen Löschzugstärke nicht gerecht. Gänzlich fehlen Sanitäranlagen für Damen (ein Damen-WC wurde provisorisch eingerichtet), Duschen für Damen und für Herren, Umkleideräume zur Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung auf saubere Bereiche, ein Löschzugführer- büro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr. Die bestehenden Fahrzeughallen erfüllen die aktuellen Anforderungen der Unfallverhütungsvor- schriften nicht. Insbesondere müssen derzeit zwei Feuerwehrfahrzeuge ohne ausreichende Durchgangsmöglichkeiten und Sicherheitsabstände auf einem vorhandenen Stellplatz hintereinan- der eingestellt werden, um die Unterbringung aller Fahrzeuge sicherzustellen. Standort Als Ergebnis einer Bauvoranfrage wurde deutlich, dass die ursprünglich geplante Erweiterung des bestehenden Gebäudes am derzeitigen Standort auf Grund der erheblichen Baugrenzenüber- schreitung und weiterer bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Anforderungen in dem funktio- nal erforderlichen Umfang weder als Umbau noch als Neubau realisiert werden kann. Deshalb musste ein neues Grundstück für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Kinder- haus gefunden werden. Bei der daraufhin durchgeführten Suche konnten neun Grundstücke ausfindig gemacht werden, die als Standort für ein Feuerwehrgerätehaus näher untersucht wurden. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass unter Berücksichtigung einsatztaktischer Gesichtspunkte lediglich drei Standorte für einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Betracht kommen. Davon befindet sich ein Standort in Privatbesitz, zwei Standorte befinden sich auf städtischen Grundstücken: Eine schriftliche Anfrage bei dem Privateigentümer ergab, dass dieser nicht bereit ist, die für den Neubau eines Gerätehauses erforderliche Grundstücksfläche zur Verfügung zu stellen. Der untersuchte Standort im Waldgrundstück nördlich der von-Humboldt-Straße ist in der Umset- zung wenig geeignet, da dies eine Änderung des Bebauungsplanes erfordert und die Verkehrsfüh- rung vor dem Schulzentrum neu zu ordnen wäre. Auch werden aus ökologischer Sicht (u. a. Was- serschutzzone II, Umwandlung von Erholungswald) Bedenken geltend gemacht. Lediglich der Standort an der südlichen Grünanlage am Schulzentrum Kinderhaus, entlang der Kristiansandstraße, fand verwaltungsseitig eine umfassende Zustimmung. Auch aus einsatztakti- scher Sicht stellt dieser zentrale Standort eine optimale Lage dar: Sowohl die Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses durch die Löschzugmitglieder, als auch die Anfahrtswege im Stadtteil Kinderhaus gestalten sich von hieraus überaus günstig, so dass die Einhaltung der Hilfsfristen si- chergestellt werden kann. zu I.2 Der Neubau erfolgt in Anlehnung an die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrgeräte- häuser“ mit dem in Anlage 2 aufgeführten Raumprogramm. In Abweichung zum bisherigen Ausbau von Feuerwehrgerätehäusern in Münster ist der Spindbe- reich für die Einsatzkleidung nach Vorgabe der Unfallkassen nicht mehr innerhalb der Fahrzeug- halle möglich. Hierfür wird ein separater Raum vorgesehen; die Fahrzeughalle wird entsprechend kleiner ausgeführt. - 4 - V/0540/2011 Gegenüber der Norm und anderen Feuerwehrgerätehäusern in Münster ergibt sich als zusätzlicher Bedarf ein Lagerraum für die stadtweit genutzte Ausrüstung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Münster. Dieser Lagerraum befindet si ch derzeit im ehemaligen Bunker unterhalb des bestehenden Feuerwehrgerätehauses in Kinderhaus. Bestandteil des Raumprogramms ist auch eine Wohnung für den Gerätewart. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich das Gerätehaus, die technischen Anlagen und die Fahrzeuge jederzeit in einem einsatzbereiten Zustand befinden und die Liegenschaft mit den erheblichen Werten bewacht ist. Zudem unterstützt der Gerätewart beim Ausrücken im Einsatzfall. Der Gerätewart ist auch für die Pflege der Außenanlagen zuständig. zu I.3 Sofern eine städtische Anschlussnutzung für das bisherige Grundstück/Gebäude nicht erfolgt, soll im Wege eines Ausschreibungsverfahrens die Immobilie veräußert werden. Zu diesem Zweck ist zu prüfen, ob ggf. der Bebauungsplan geändert werden muss. zu I.4 Mit Schreiben vom 01.06.2011 (Anlage 3) teilten die drei Schulleiter/innen des Schulzentrums Kin- derhaus mit, dass sie Bedenken hinsichtlich der Umsetzung beider baulichen Maßnahmen (Wert- stoffannahmestelle und Feuerwehrgerätehaus) auf dem Schulgrundstück haben und baten darum, für die Errichtung der Wertstoffannahmestelle einen anderen Standort außerhalb des Schulzent- rums in Betracht zu ziehen. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird akzeptiert. Die Schullei- tungen haben Sorge, dass bei der Umsetzung des Gesamtkonzeptes (Wertstoffannahmestelle und Feuerwehrgerätehaus) ihre schulische Weiterentwicklung eingeschränkt wird. Da alternative geeignete Standorte für die Errichtung einer neuen Wertstoffannahmestelle im Stadtteil Kinderhaus nicht verfügbar sind, soll auch unter Würdigung der Bedenken der Schullei- tungen, wie von der BV-Nord Nord und dem Werks ausschuss der Abfallwirtschafts-betriebe Müns- ter beschlossen, die Wertstoffannahmestelle auf den nördlich gelegenen Parkplatz des Schulzent- rums errichtet werden. zu II.1 Für das Projekt sind im Haushalt 1.200.000 Euro veranschlagt. Die zu kalkulierenden Investitions- und Folgekosten werden auf Grundlage der konkretisierten Planung und der Kostenermittlung im Rahmen der Zustimmung zur Planung bzw. des „Baubeschlusses“ vorgelegt. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat - 5 - V/0540/2011 Anlage 1 - 6 - V/0540/2011 Anlage 2 Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus Kinderhaus in Anlehnung an DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ a) Fahrzeughalle für drei Einsatzfahrzeuge mit Stiefelwaschanlage und Abgasabsaug- anlage (ca. 190 m²) b) Garderobenraum für die Schutzkleidung (ca. 50 m²) c) Unterrichtsraum mit Lehrmittelraum und angegliederter Teeküche (ca. 40 m² / ca. 10 m² / ca. 15 m²) d) Büroraum für die Leitung des Löschzuges mit Telekommunikationsanlagen (ca. 20 m²) e) Umkleidebereiche mit Spinden; getrennt fü r Damen (ca. 15 m²) und Herren (ca. 40 m²) f) Waschraum mit Waschbecken und Du schen, getrennt für Damen und Herren g) WC-Anlagen für Damen und Herren h) Geräte- und Lagerräume (ca. 35 m² + 10 m²) i) Garderobe j) Hausanschlussraum k) Raum für die Jugendfeuerwehr (ca. 20 m²) l) Lagerraum für die Jugendfeuerwehr der Fr eiwilligen Feuerwehr Münster (ca. 20 m²) m) Gerätewartwohnung: 4 Zimmer, Küche , Bad, Diele, und Balkon / Loggia sowie Vorratsraum / Abstellraum und Carport n) Parkplätze für die Löschzugmitglieder (ca. 20) o) Fahrradständer (ca. 25) - 7 - V/0540/2011 Anlage 3
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Kristiansandstraße
- Salzmannstraße
- Steinfurter Straße
- Sprakeler Straße
- Kanalstraße
- Wangeroogeweg 9
- Meßkamp
- Vorbergweg
- Von-Humboldt-Straße
- Grevener Straße
- Gasselstiege
- Kinderhaus 38
- Ahlertweg
- Heidegrund
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0540/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37