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V/0540/2011

Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr Münster

Vorlagen 28.08.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11716 Zeichen

V/0540/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der 
Freiwilligen Feuerwehr Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
27.09.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1  Die Stadt Münster errichtet auf einer Teilfläche der südlich zum Schulzentrum Kinderhaus ge-
legenen Grünanlage entlang der Kristiansandstraße ein Feuerwehrgerätehaus (Anlage 1, 
Flurstück 173 (teilweise)). Hierfür wird das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm 
zugrunde gelegt.  
 
I.2  Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe-
schlusses zu entwickeln und den Planungs- und Baubauschluss so bald wie möglich herbeizu-
führen. 
 
I.3 Nach Freistellung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses am Wangeroogeweg 9 und ggf. 
Änderung des dortigen Bebauungsplanes soll, sofern ein anderweitiger städtischer Bedarf 
nicht vorliegen sollte, das Grundstück im Ausschreibungsverfahren veräußert werden. 
 
I.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die geplante Wertstoffannahmestelle - wie von der Be-
zirksvertretung Münster-Nord und dem Werksau sschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
beschlossen - auf dem nördlichen Schulparkplatz an der von-Humboldt-Straße eingerichtet 
wird. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0540/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Langenberg 
Ruf: 
20 25  84 00 
E-Mail: 
LangenbergJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0540/2011 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistungen 
   
Investitionsmaßnahme 4330 Neubau Feuerwehrgerätehaus 
Kinderhaus 
   
Auszahlungen   2011 50.000  
   2012 400.000 VE für 2013 
670.000 € 
   2013 750.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.200.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 / Haushaltsplan-
Entwurf 2012 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
zu I.1
 
 
Situation
 
 
Die Feuerwehr Münster unterhält im Ortsteil Kinderhaus einen von 20 Löschzügen der Freiwilligen 
Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadtgebietes (Ausrückebezirk) 
mit folgenden Grenzen: 
 
Im Norden:  Grenzlinie Höhe Ahlertweg / Heidegrund 
Im Osten:  Bahnlinie Zentrum Nord - Sprakel 
Im Süden: Messkamp / Salzmannstraße / Innerstädtischer Ring  
Im Westen: Autobahn A1 / Vorbergweg / Steinfurter Straße 
 
Einsatzschwerpunkte sind: 
- Wohnbebauung in Kinderhaus 
- Förderschulzentrum des LWL  
- Büro- und Geschäftshäuser 
- landwirtschaftliche Betriebe 
- Bahnlinien Münster- Rheine und Münster - Enschede 
- Hauptverkehrsstraßen Grevener Straße / Sprakeler Straße / Kanalstraße / Steinfurter Straße /  
  Gasselstiege bis Höhe Prins-Claus-Kaserne 
 
Dem Löschzug Kinderhaus sind für die Aufgabenwahrnehmung im Brandschutz und in der techni-
schen Hilfeleistung zwei Löschfahrzeuge und ein Mess- und Warnfahrzeug zugeordnet. 
Während die beiden Löschfahrzeuge zunächst für die Aufgabenwahrnehmung im eigenen Ausrü-
ckebezirk vorgesehen sind, werden mit dem Mess- und Warnfahrzeug strategische Aufgaben im 
gesamten Stadtgebiet wahrgenommen. Einerseits wird das Mess- und Warnfahrzeug bei der Frei-
setzung gefährlicher Stoffe und Güter zur Punktmessung der Schadstoffe eingesetzt, andererseits 
dient es zur Abgabe von Warndurchsagen. Zum anderen unterstützt das Fahrzeug Spitzenbedarfe 
bei technischen Hilfeleistungen im Zuge von Unwe ttereinsätzen im Stadtgebiet Münster. Das 
Fahrzeug kann auch zum Mannschaftstransport sowie für Ausbildungsveranstaltungen der Ju-
gendfeuerwehr eingesetzt werden.

- 3 - 
V/0540/2011 
 
Bedarf 
 
Die derzeitige Unterbringung des Löschzuges Kinderhaus ist nicht bedarfsgerecht und kann auch 
unter Aspekten der Unfallverhütung so nicht länger akzeptiert werden. 
Das jetzige Feuerwehrgerätehaus wurde 1964 errichtet. Verbindliche Normen bezüglich der 
Raumgrößen und der technischen Ausstattung bestanden damals nicht. Der Schulungsbereich 
und die Sanitäranlagen wurden zugeschnitten auf eine damalige Löschzugstärke von maximal 20 
Feuerwehrmännern. Der Einsatzauftrag bestand vornehmlich in der Brandbekämpfung, so dass 
nur Fahrzeughallen für zwei Löschfahrzeuge vorgesehen wurden. 
Aktuell versehen in Kinderhaus 38 Feuerwehrmänner und 2 Feuerwehrfrauen ihren ehrenamtli-
chen Dienst.  
Die baulichen Gegebenheiten, darunter der Schulungsraum und die Sozialbereiche, werden dieser 
heute erforderlichen Löschzugstärke nicht gerecht. Gänzlich fehlen Sanitäranlagen für Damen (ein 
Damen-WC wurde provisorisch eingerichtet),  Duschen für Damen und für Herren, Umkleideräume 
zur Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung auf saubere Bereiche, ein Löschzugführer-
büro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr.  
Die bestehenden Fahrzeughallen erfüllen die aktuellen Anforderungen der Unfallverhütungsvor-
schriften nicht. Insbesondere müssen derzeit zwei Feuerwehrfahrzeuge ohne ausreichende 
Durchgangsmöglichkeiten und Sicherheitsabstände auf einem vorhandenen Stellplatz hintereinan-
der eingestellt werden, um die Unterbringung aller Fahrzeuge sicherzustellen.  
 
Standort
 
 
Als Ergebnis einer Bauvoranfrage wurde deutlich, dass die ursprünglich geplante Erweiterung des 
bestehenden Gebäudes am derzeitigen Standort auf Grund der erheblichen Baugrenzenüber-
schreitung und weiterer bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Anforderungen in dem funktio-
nal erforderlichen Umfang weder als Umbau noch als Neubau realisiert werden kann. Deshalb 
musste ein neues Grundstück für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Kinder-
haus gefunden werden. 
 
Bei der daraufhin durchgeführten Suche konnten neun Grundstücke ausfindig gemacht werden, 
die als Standort für ein Feuerwehrgerätehaus näher untersucht wurden. Bei näherer Betrachtung 
stellte sich heraus, dass unter Berücksichtigung einsatztaktischer Gesichtspunkte lediglich drei 
Standorte für einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Betracht kommen. Davon befindet 
sich ein Standort in Privatbesitz, zwei Standorte befinden sich auf städtischen Grundstücken:  
 
Eine schriftliche Anfrage bei dem Privateigentümer ergab, dass dieser nicht bereit ist, die für den 
Neubau eines Gerätehauses erforderliche Grundstücksfläche zur Verfügung zu stellen.  
 
Der untersuchte Standort im Waldgrundstück nördlich der von-Humboldt-Straße ist in der Umset-
zung wenig geeignet, da dies eine Änderung des Bebauungsplanes erfordert und die Verkehrsfüh-
rung vor dem Schulzentrum neu zu ordnen wäre. Auch werden aus ökologischer Sicht (u. a. Was-
serschutzzone II, Umwandlung von Erholungswald) Bedenken geltend gemacht. 
 
Lediglich der Standort an der südlichen Grünanlage am Schulzentrum Kinderhaus, entlang der 
Kristiansandstraße, fand verwaltungsseitig eine umfassende Zustimmung. Auch aus einsatztakti-
scher Sicht stellt dieser zentrale Standort eine optimale Lage dar: Sowohl die Erreichbarkeit des 
Feuerwehrgerätehauses durch die Löschzugmitglieder, als auch die Anfahrtswege im Stadtteil 
Kinderhaus gestalten sich von hieraus überaus günstig,  so dass die Einhaltung der Hilfsfristen si-
chergestellt werden kann. 
 
zu I.2
 
 
Der Neubau erfolgt in Anlehnung an die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrgeräte-
häuser“ mit dem in Anlage 2 aufgeführten Raumprogramm. 
In Abweichung zum bisherigen Ausbau von Feuerwehrgerätehäusern in Münster ist der Spindbe-
reich für die Einsatzkleidung nach Vorgabe der Unfallkassen nicht mehr innerhalb der Fahrzeug-
halle möglich. Hierfür wird ein separater Raum vorgesehen; die Fahrzeughalle wird entsprechend 
kleiner ausgeführt.

- 4 - 
V/0540/2011 
Gegenüber der Norm und anderen Feuerwehrgerätehäusern in Münster ergibt sich als zusätzlicher 
Bedarf ein Lagerraum für die stadtweit genutzte Ausrüstung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen 
Feuerwehr Münster. Dieser Lagerraum befindet si ch derzeit im ehemaligen Bunker unterhalb des 
bestehenden Feuerwehrgerätehauses in Kinderhaus. 
Bestandteil des Raumprogramms ist auch eine Wohnung für den Gerätewart. Auf diese Weise wird 
sichergestellt, dass sich das Gerätehaus, die technischen Anlagen und die Fahrzeuge jederzeit in 
einem einsatzbereiten Zustand befinden und die Liegenschaft mit den erheblichen Werten bewacht 
ist. Zudem unterstützt der Gerätewart beim Ausrücken im Einsatzfall. Der Gerätewart ist auch für 
die Pflege der Außenanlagen zuständig. 
 
zu I.3
 
 
Sofern eine städtische Anschlussnutzung für das bisherige Grundstück/Gebäude nicht erfolgt, soll 
im Wege eines Ausschreibungsverfahrens die Immobilie veräußert werden. Zu diesem Zweck ist 
zu prüfen, ob ggf. der Bebauungsplan geändert werden muss. 
 
 
zu I.4
 
 
Mit Schreiben vom 01.06.2011 (Anlage 3) teilten die drei Schulleiter/innen des Schulzentrums Kin-
derhaus mit, dass sie Bedenken hinsichtlich der Umsetzung beider baulichen Maßnahmen (Wert-
stoffannahmestelle und Feuerwehrgerätehaus) auf dem Schulgrundstück haben und baten darum, 
für die Errichtung der Wertstoffannahmestelle einen anderen Standort außerhalb des Schulzent-
rums in Betracht zu ziehen. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird akzeptiert. Die Schullei-
tungen haben Sorge, dass bei der Umsetzung des Gesamtkonzeptes (Wertstoffannahmestelle und 
Feuerwehrgerätehaus) ihre schulische Weiterentwicklung eingeschränkt wird.  
 
Da alternative geeignete Standorte für die Errichtung einer neuen Wertstoffannahmestelle im 
Stadtteil Kinderhaus nicht verfügbar sind, soll auch unter Würdigung der Bedenken der Schullei-
tungen, wie von der BV-Nord Nord und dem Werks ausschuss der Abfallwirtschafts-betriebe Müns-
ter beschlossen, die Wertstoffannahmestelle auf den nördlich gelegenen Parkplatz des Schulzent-
rums errichtet werden. 
 
 
zu II.1
 
 
Für das Projekt sind im Haushalt 1.200.000 Euro veranschlagt. Die zu kalkulierenden Investitions- 
und Folgekosten werden auf Grundlage der konkretisierten Planung und der Kostenermittlung im 
Rahmen der Zustimmung zur Planung bzw. des „Baubeschlusses“ vorgelegt. 
 
 
gez. Dr. Heinrichs 
Stadtrat

- 5 - 
V/0540/2011 
Anlage 1

- 6 - 
V/0540/2011 
Anlage 2 
 
 
Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus Kinderhaus  
in Anlehnung an DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ 
 
 
a)  Fahrzeughalle für drei Einsatzfahrzeuge mit Stiefelwaschanlage und Abgasabsaug- 
 anlage (ca. 190 m²) 
 
b)  Garderobenraum für die Schutzkleidung (ca. 50 m²) 
 
c)  Unterrichtsraum mit Lehrmittelraum und angegliederter Teeküche  
 (ca. 40 m² / ca. 10 m² / ca. 15 m²) 
 
d) Büroraum für die Leitung des Löschzuges mit Telekommunikationsanlagen (ca. 20 m²) 
 
e)  Umkleidebereiche mit Spinden; getrennt fü r Damen (ca. 15 m²) und Herren (ca. 40 m²) 
 
f) Waschraum mit Waschbecken und Du schen, getrennt für Damen und Herren  
 
g)  WC-Anlagen für Damen und Herren  
 
h)  Geräte- und Lagerräume (ca. 35 m² + 10 m²)  
 
i)  Garderobe  
 
j)  Hausanschlussraum  
 
k)  Raum für die Jugendfeuerwehr (ca. 20 m²) 
 
l)  Lagerraum für die Jugendfeuerwehr der Fr eiwilligen Feuerwehr Münster (ca. 20 m²) 
 
m)  Gerätewartwohnung: 4 Zimmer, Küche , Bad, Diele, und Balkon / Loggia sowie 
 Vorratsraum / Abstellraum und Carport 
 
n) Parkplätze für die Löschzugmitglieder (ca. 20) 
 
o) Fahrradständer (ca. 25)

- 7 - 
V/0540/2011 
 
 
 
Anlage 3

Beratungsverlauf (6)

20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
27.09.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Kristiansandstraße
  • Salzmannstraße
  • Steinfurter Straße
  • Sprakeler Straße
  • Kanalstraße
  • Wangeroogeweg 9
  • Meßkamp
  • Vorbergweg
  • Von-Humboldt-Straße
  • Grevener Straße
  • Gasselstiege
  • Kinderhaus 38
  • Ahlertweg
  • Heidegrund

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0540/2011
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37