V/0345/2005
8. Änderung des Bebauungsplanes HI 16a: Hiltrup - Emmerbachtal
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Beschlussvorlage
4215 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 8. Änderung des Bebauungsplanes HI 16a: Hiltrup - Emmerbachtal 1. Beschluss zur Änderung 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan HI 16a: Hiltrup – Emmerbachtal ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetz- buch fürden Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 dahingehend zu ändern, dass die textlichen Festsetzungen für diesen Bereich wie folgt geändert (fett) werden: „Im Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 sind alle Gebäude mit Satteldächern auszubilden. Die Satteldächer sind mit einer dunklen Dachhaut zu versehen. Soweit für eingeschossige Häuser mit Satteldächer mit 25° bzw. 35° festgesetzt sind, darf die Traufhöhe 4,00 m, gemessen von der Oberkante Erdgeschoss Fußboden bis zur Oberkante Sparren, nicht überschreiten.“ Der nachfolgende Satz der textlichen Festsetzungen „ Dachaufbauten sind nicht zulässig “ wird für den Änderungsbereich ersatzlos gestrichen. 2. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes HI 16a: Hiltrup – Emmerbachtal wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeinde- ordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 8. Änderung des Bebauungspla- nes HI 16a wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Bebauungsplanänderung keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0345/2005 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 28.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan HI 16a ermöglicht im Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 eine I-geschossige Wohnbebauung mit einer Dachneigung von 25°. Die zulässige Traufhöhe ist in den bisherigen textlichen Festsetzungen des Bebauungspl anes mit 3,00 m festgesetzt. Darüber hinaus sind Dachgauben in diesem Bereich nicht zulässig. Diese Festsetzungen des Bebauungsplanes haben die Möglichkeit des Dachgeschossausbaus stark eingeschränkt. Die Eigentümer der Grundstücke August-Macke-Weg 16 – 48 möchten die Möglichkeiten zur Aus- nutzung des Dachgeschosses ihrer Wohngebäude verbessern. Mit dem Änderungsverfahren soll den Wünschen der Grundstückseigentümern entsprochen werden. Um diese Absicht planungsrechtlich zu ermöglichen, sollen die textlichen Festsetzungen des Be- bauungsplanes für den Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 dahingehend geändert werden, dass die Traufhöhe um 1,00 m auf 4,00 m erhöht und Dachaufbauten hier generell ermöglicht sind. (Be- schlussvorschlag 1) Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht verändert. Durch diese Änderung werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grundzüge der Planung nicht in Frage gestellt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird eine Wohn- raumerweiterung im Bestand ermöglicht. Insowe it wird eine zusätzliche Inanspruchnahme von Grund und Boden zur Schaffung von Wohnraum vermieden und den Belangen des Umweltschut- zes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Rechnung getragen. Da die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch gegeben sind, wurde den Eigentümern der von den Änderungen betroffenen Grundstücke Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Die Belange der Behörden und der Träger öffentlicher Belange werden durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt. Da die Voraussetzungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit dem Änderungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst werden. (Beschlussvorschlag 2) Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung sind aus den Anlagen ersichtlich. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Bebauungsplanausschnitt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- August-Macke-Weg 16
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0345/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37