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V/0345/2005

8. Änderung des Bebauungsplanes HI 16a: Hiltrup - Emmerbachtal

Vorlage 17.05.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 32.3.2

Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Plan

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Beschlussvorlage

4215 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
8. Änderung des Bebauungsplanes HI 16a: Hiltrup - Emmerbachtal 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Bebauungsplan HI 16a: Hiltrup – Emmerbachtal ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetz-
buch fürden Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 dahingehend zu ändern, dass die textlichen 
Festsetzungen für diesen Bereich wie folgt geändert (fett) werden: 
 
„Im Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 sind alle Gebäude mit Satteldächern auszubilden. Die 
Satteldächer sind mit einer dunklen Dachhaut zu versehen. Soweit für eingeschossige Häuser 
mit Satteldächer mit 25° bzw. 35° festgesetzt sind, darf die Traufhöhe 4,00 m, gemessen von 
der Oberkante Erdgeschoss Fußboden bis zur Oberkante Sparren, nicht überschreiten.“ 
Der nachfolgende Satz der textlichen Festsetzungen „ Dachaufbauten sind nicht zulässig “ 
wird für den Änderungsbereich ersatzlos gestrichen. 
 
2. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes HI 16a: Hiltrup – Emmerbachtal wird gemäß §§ 2 und 
10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeinde-
ordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 8. Änderung des Bebauungspla-
nes HI 16a wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Bebauungsplanänderung keine 
Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0345/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan HI 16a ermöglicht im Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 eine 
I-geschossige Wohnbebauung mit einer Dachneigung von 25°. Die zulässige Traufhöhe ist in den 
bisherigen textlichen Festsetzungen des Bebauungspl anes mit 3,00 m festgesetzt. Darüber hinaus 
sind Dachgauben in diesem Bereich nicht zulässig. Diese Festsetzungen des Bebauungsplanes 
haben die Möglichkeit des Dachgeschossausbaus stark eingeschränkt. 
 
Die Eigentümer der Grundstücke August-Macke-Weg 16 – 48 möchten die Möglichkeiten zur Aus-
nutzung des Dachgeschosses ihrer Wohngebäude verbessern. Mit dem Änderungsverfahren soll 
den Wünschen der Grundstückseigentümern entsprochen werden. 
 
Um diese Absicht planungsrechtlich zu ermöglichen, sollen die textlichen Festsetzungen des Be-
bauungsplanes für den Bereich August-Macke-Weg 16 – 48 dahingehend geändert werden, dass 
die Traufhöhe um 1,00 m auf 4,00 m erhöht und Dachaufbauten hier generell ermöglicht sind. (Be-
schlussvorschlag 1)  
 
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht verändert. 
 
Durch diese Änderung werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grundzüge 
der Planung nicht in Frage gestellt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird eine Wohn-
raumerweiterung im Bestand ermöglicht. Insowe it wird eine zusätzliche Inanspruchnahme von 
Grund und Boden zur Schaffung von Wohnraum vermieden und den Belangen des Umweltschut-
zes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Rechnung getragen.  
 
Da die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß 
§ 13 Baugesetzbuch gegeben sind, wurde den Eigentümern der von den Änderungen betroffenen 
Grundstücke Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Von dieser Möglichkeit wurde kein 
Gebrauch gemacht. Die Belange der Behörden und der Träger öffentlicher Belange werden durch 
die Bebauungsplanänderung nicht berührt. 
 
Da die Voraussetzungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit 
dem Änderungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst 
werden. (Beschlussvorschlag 2) 
 
Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung sind aus den Anlagen ersichtlich. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Bebauungsplanausschnitt

Beratungsverlauf (3)

16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 33.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 32.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • August-Macke-Weg 16

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0345/2005
Typ
Vorlage
Datum
17.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37