V/0656/2007
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2007
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Anlage 2
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Anlage 2 Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan des Haushaltsplanes Stand: Juni 2007 0. Grundsätzliches: Ab 2008 wird der städt. Haushaltsplan nach Gesichts punkten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Damit verändert sich ab 2008 der bisherige Aufbau des Haushalts-Eckwertepapiers. Basis für die Struktur des neuen Eckwertepapiers nach NKF-Gesichtspunkten i st der Aufbau des Ergebnisplanes der Stadt Münster , der sich wiederum an den Vorgaben und dem verbindlichen Muster des Landes NRW orientiert. Dieses Eckwertepapier, das vom Grund satz her die einzelnen Zeilen des Ergebnisplanes abbildet, wird dabei um Unterpunkte ergänzt, die die bisherigen kameralen Eckwerte und die neuen, nach NKF-Gesichtspunkten erforderlichen neuen Eck werte darstellen, und zwar geordnet nach den Zuordnungen des NKF. Ziel des neuen, ab dem Haushaltsjahr 2008 für alle Bereiche der Verwaltung der Stadt Münster geltenden neuen doppischen Rechnungswesens ist es, über Erträge und Aufwendungen das Ressourcen aufkommen und den Ressourcenverbrauch sowie den tatsächlichen Werteverzehr über Abschreibungen vollständig abzubilden. Wenn auch mit dem neuen Haushaltseckwertpapier die nach kameralen Gesichtpunkten vorgenommenen alten Begrifflichkeiten wie z.B. „Vorabd otierte Einnahmen und Ausgaben“, „Vorabbudgetierte Einnahmen und Ausgaben“ und „Freies Budget“ nicht mehr zu finden sind, werden z um Großteil die altbekannten und auch weiterhin steuerungsrelevanten Haushaltseckwerte auf der Ertragseite und Aufwandseite wieder zu finden s ein. Zusätzlich wu rden neue, unter NKF- Gesichtspunkten wesentliche, den Ausgleich des Haushaltsplanes beeinflussende Haushaltseckwerte aufgenommen. Wie bisher sollen die Haushaltseckwerte nicht nur f ür das aktuelle Haushaltsjahr, sondern auch für den Finanzplanungsz eitraum der drei folgenden Jahre entwickelt und dargestellt werden. Die Haushaltseckwerte werden auf der Basis der Handreichungen zum NKF in NW für die Kommunen unter Berücksichtigung der müns terspezifischen Gegebenheiten im Einzelnen wie folgt erläutert: 2 1. Erträge Zu Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“ Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern de s § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinau s werden hier die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindean teil an der Einkommenssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteue r) und sonstige Steuern, z.B. Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer, gebucht. Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben Hier werden alle übrigen Erträge aus Steuern und äh nlichen Abgaben betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders erläutert wurden. Zu Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen vom öffentlichen an den privaten Bereich oder umgek ehrt, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen geleistet werden, z. B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Lan d, sonstige allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Z wecke. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen fallen hierunter. Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zu r Deckung des Fi- nanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden. Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen Hier werden alle übrigen Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 03 „Sonstige Transfererträge“ Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete Gegenleistung der Gemeinde gegenüber steht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind d er Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gem einde ersetzt bekommt. Aber auch Schuldendiensthilfen u.a. werden als Transfererträge ausgewiesen. Sonstige Transfererträge Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Transfererträgen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 04 „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen u nd Amtshandlungen, z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw., erfas st. Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen un d Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Son derposten für den Gebührenausgleich fallen hierunter. 3 Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen öffe ntlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragsmäßig dargestellt, die zu vor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 05 „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn d iesen ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf, Miete und Pachten, Eintrittsgeldern, sind diese als Erträge hier auszu weisen. Aber auch Erträge aus Erbaurechtsverhältnissen gehören dazu. Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hier werden alle übrigen Erträge aus privatrechtlic hen Leistungsendgelten betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 06 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der Gemeinde aus der Erbringung von Gütern und Dienstle istungen für eine andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll od er nur teilweise deckt. Wenn die Aufwendungen der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet, sondern pauschal erm ittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es sich um eine Kostenumla ge. Dazu zählen jedoch nicht die Umlagen, die von Umlageverbänden zur allg emeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden. Sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Kost enerstattungen und Kostenumlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ Als Auffangposten sind hier alle Erträge einer Geme inde, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind, z.B. ord nungsrechtliche Erträge (Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträg e aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträge n, Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233a AO, Konzessionsabgabe, zu erfassen. Aber auch Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über Buchwert) sowie die ertragswirksame Änderung von Bestandskonten gehören dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. Sonstige ordentliche Erträge Hier werden alle sonstigen ordentlichen Erträge betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 4 Zu Zeile 08 „Aktivierte Eigenleistungen“ Erstellt die Gemeinde selbstaktivierungsfähige Verm ögensgegenstände, so stellt deren Wert einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Gemeinde zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO NRW darstellen, z.B. Materialauf wand und Personal- aufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw. Zu Zeile 09 „Bestandsveränderungen“ Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der h ier auszuweisen ist. Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur zum Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich a us Mengen- und/oder Bewertungsänderungen ergeben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“ durch Verminderung des Bestandes ausweisen ist. Zu Zeile 10 „Ordentliche Erträge“ Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Erträge dargestellt . 2. Aufwendungen Zu Zeile 11 „Personalaufwendungen“ Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für di e Beamten und tariflich Beschäftigten sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam sind die Brutto beträge einschließlich der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträ ge. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählen auch zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter. Sonstige Personalaufwendungen Hier werden alle übrigen Personalaufwendungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“ Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen, auch für Angehörige der ausgeschiedenen Beschäftigten, soweit die Aufwe ndungen nicht bereits durch Rückstellungen berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwen- dungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihi lfen, zu berücksichtigen. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, d ie zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen werden. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilw eise Aufwendungen sein. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist zu einem Abschlussstich- tag nur dann herab zu setzen, wenn er höher ist, als es dem Barwert der noch in Zukunft zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht. Zu Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 5 Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln („Betriebzweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlös en wirtschaftlich zusammenhängen, auszuweisen. Die Aufwendungen für E nergie, Wasser, Abwasser, Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandsetzung) und die Bewirtschaftung des An lagevermögens, aber auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Ver waltungs- und Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die Schülerbeförderung oder für Lernmittel. Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hier werden alle übrigen sonstigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragsmäßig dargestellt, die zuvo r nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“ Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung vo n beweglichen Ver- mögensgegenständen des Anlagevermögens entsteht, wi rd über die Ab- schreibung erfasst. Sie sind während der Nutzungsda uer des angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich z u ermitteln und hier auszuweisen. Auch die Sofortabschreibungen geringwe rtiger Vermögensge- genstände sowie außerplanmäßige Abschreibungen werden hier erfasst. Sonstige bilanzielle Abschreibungen Hier werden alle übrigen sonstigen bilanziellen Abschreibungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 15 „Transferaufwendungen“ Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Drit te zu erfassen, die von der Gemeinde gewährt werden, ohne dass die Gemeinde dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. S ie beruhen i.d.R. auf einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch. Diese Art gemeindlicher Leistungen stellen Transfer leistungen dar und sind von der Gemeinde als Aufwendungen in der Ergebnisre chnung zu erfassen (Transferaufwendungen). Darunter fallen insbesonder e gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransfers). Typisch daf ür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeits suchende, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leis tungen an Asylbewer- ber sowie sonstige soziale Leistungen. Aber auch H ilfen der Gemeinde an Unternehmen (Subventionen) fallen hierunter. Als Tr ansferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für lau fende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.a., erfasst. Die Steuerpfli chten der Gemeinde sind hierunter nicht zu erfassen. Auch Umlagen, die ohne Zweckbindungen an einen bestimmen Aufgabenbe- reich zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gez ahlt werden, aber auch Umlagen an Zweckverbände und ähnliche kommunal e Zusammen- schlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben gehören zu dieser Position. Sonstige Transferaufwendungen 6 Hier werden alle übrigen sonstigen Transferaufwendu ngen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Auf wendungen, die nicht den anderen Aufwandpositionen, den Zinsen und ähnli chen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbil- dung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleic hsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäfts aufwendungen, Auf- wendungen für Beiträge, Wertberichtigungen, Verlust e aus Finanzeinlagen und Wertpapieren, Aufwendungen für besondere Finanz auszahlungen, be- triebliche Steueraufwendungen und andere sonstigen ordentliche Aufwendun- gen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch die Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) erfasst. Sonstige ordentliche Aufwendungen Hier werden alle übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“ Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Aufwendungen darge- stellt . Zu Zeile 18 „Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit“ Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wei st die Ertragskraft aus, die sich aus der laufenden Tätigkeit der Gemeinde e rgibt. Es umfasst alle regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträge und ist aus dem Saldo der ordentlichen Erträge (Zeile 10) und ordentlichen Au fwendungen (Zeile 17) zu ermitteln. Zu Zeile 19 „Finanzerträge“ Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehe n, aber auch Dividen- den oder andere Gewinnanteile als Erträge aus Betei ligungen sowie andere zinsähnliche Erträge als Finanzerträge zu erfassen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeld- zinsen. Sonstige Finanzerträge Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzerträge be tragsmäßig dargestellt, die keine Gewinnanteile beinhalten. Zu Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungsko sten aus der Inan- spruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Fi nanzaufwendungen auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen A ufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren. Sonstige Finanzaufwendungen 7 Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzaufwendung en betragsmäßig dar- gestellt, die keine Zinsen beinhalten. Zu Zeile 21 „Finanzergebnis“ Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den Finanzerträgen und den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. Damit wird u.a. deutlich, wie das Fremdkapi- tal durch Zinsaufwendungen das Jahresergebnis beeinflusst. Zu Zeile 22 „Ordentliches Ergebnis“ Das ordentliche Jahresergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18) und dem Finanzergebnis (Zeile 21). Es stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar. Zu Zeile 23 „Außerordentliche Erträge“ und 24 „Außerordentliche Auf- wendungen“ Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ sind aus dem kaufmännischen Rechnungswesen abgeleit et und beinhalten Erträge und Aufwendungen, die „außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätig- keit“ anfallen. Hierunter werden solche Vorfälle er fasst, die ungewöhnlich in der Art, selten im vorkommen und von einiger materi eller Bedeutung sind. Dabei ist auf die „Verhältnisse des Einzelfalls“ abzustellen. Zu Zeile 25 „Außerordentliches Ergebnis“ Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der S aldierung der außeror- dentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen. Es zeigt, inwieweit seltene und ungewöhnliche Vorgänge im Haushaltsjahr aufgetreten sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde sind. Es wird damit deutlich, in welchem Umfang ungewöhnliche Vorgänge das Jahresergebnis beeinflussen. Zu Zeile 26 „Jahresergebnis“ Das Jahresergebnis wird aus der Saldierung des orde ntlichen Ergebnisses (Zeile 22) und des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 25) gebildet. Es zeigt das Ergebnis der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemein- de. Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wird daran gemessen sowie die dadurch ausgelöste Veränderung des Eigenk apitals der Gemeinde (vgl. §41 Abs. 4 GemHVO NRW).
Berichtsvorlage
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V/0656/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Aktuelle Haushaltsentwicklung 2007 Perspektiven für den Haushaltsplan 2008 Beratungsfolge 28.08.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 29.08.2007 Hauptausschuss Bericht 29.08.2007 Rat Bericht Bericht: 1. Haushaltsentwicklung 2007 Die Bewirtschaftung des Haushaltplanes 2007 entwickelt sich nicht wie geplant. In einzelnen Be- reichen zeichnen sich zum Teil erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Haushaltsansatz ab. Während es vereinzelt positive Abweichungen gibt, haben einige große Veränderungen haushaltsverschlechternde Wirkung. Zu den wichtigsten Veränderungen im Einzelnen: Gewerbesteuer Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer liegt bei 260 Mio. €. Nach den bisherigen Erkennt- nissen und aufgrund von verschiedenen einmaligen (bzw. auch zukünftig wirkenden) Effekten kann zum Jahresende voraussichtlich nur eine Einnahme von rd. 180 Mio. € realisiert werden. Gewerbesteuerumlage Aufgrund der um 80 Mio. € reduzierten Einnahme bei der Gewerbesteuer kann die Gewerbe- steuerumlage um 13,3 Mio. € entsprechend haushaltsentlastend gesenkt werden. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Aufgrund der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung kann bis zum Jahresende mit Mehr- einnahmen von rd. 4,5 Mio. € gerechnet werden (Haushaltsansatz 92,5 Mio. €). Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Aufgrund der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung kann bis zum Jahresende mit Mehr- einnahmen von rd. 1 Mio. € gerechnet werden (Haushaltsansatz 19 Mio. €). Zahlung des Landes aufgrund der Einsparungen beim Wohngeld Bei den Ausgleichszahlungen des Landes aufgrund der Einsparungen beim Wohngeld im Rah- men von „Hartz IV“ muss mit Mindereinnahmen gerechnet werden. Der Landtag hat eine Neufas- Vorlagen-Nr.: V/0656/2007 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0656/2007 sung des AG SGB II beschlossen, bei der ein neuer Verteilungsschlüssel für die Zahlungen zugrunde liegt. Anstelle der bislang veranschlagten Einnahmen in Höhe von 4,1 Mio. € dürften nach aktuellem Stand lediglich rd. 1,3 Mio. € nach Münster fließen, so dass mit Mindereinnahmen in Höhe von rd. 2,8 Mio. € zu rechnen ist. Soziales Im Bereich Soziales kann mit leichten Ausgabesenkungen und Einnahmesteigerungen gerechnet werden. Insgesamt dürften beide Effekte zu einer Entlastung von rd. 2 Mio. € führen. Soziales Überprüft wurden auch die Bereiche Personal und Jugend. Hier sind bislang keine größeren Ver- änderungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennbar. Einnahmen aus liegenschaftlichen Verkäufen im Vermögenshaushalt/Finanzplan Bei den liegenschaftlichen Verkäufen sind gegenüber dem Haushaltsansatz von 16 Mio. € bis zum Jahresende weitere 16 Mio. €, insgesamt also 32 Mio. € zu erwarten. Die einzelnen Veränderungen stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Verwaltungshaushalt Belastung in Mio. € Entlastung in Mio. € Gewerbesteuer - 80,0 Gewerbesteuerumlage 13,3 Gemeindeanteil Einkommensteuer 4,5 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1,0 Zahlung des Landes (Wohngeld) - 2,8 Soziales 2,0 Summe: Be-, Entlastung - 82,8 + 20,8 Saldo - 62,0 Im Verwaltungshaushalt ergibt sich somit aus derz eitiger Sicht eine Unterdeckung von 62 Mio. €. Diese bemerkenswerte Haushaltsverschlechterung (ca. 9 Prozent des Verwaltungshaushaltes) macht deutlich, - dass die Situation in Münster nicht immer mit der Einnahmesituation in anderen Städten und auf höherer Ebene korrespondiert; - dass gerade bei der wichtigsten Einnahmequelle in Münster, der Gewerbesteuer, eine verläss- liche Prognose äußerst schwierig ist und durch zum Teil erst unterjährig bekannt werdende Einmaleffekte sowohl nach oben (wie 2006) als auch nach unten (wie 2007) noch komplizier- ter wird; - dass die Notwendigkeit eines Nachsteuerns, z. B. in Form eines Nachtragshaushaltes, auch zukünftig unter dem ‚Neuen Kommunalen Finanzmanagement’ ihre Wichtigkeit behält. Für den Nachtragshaushalt 2007 ist konkret vorgesehen, die Haushaltsverschlechterung über mehrere Maßnahmen aufzufangen. Insbesondere die Entscheidung, einen Teil der Mehreinnah- men bei der Gewerbesteuer im letzten Jahr der Rücklage zuzuführen, war richtig. Die Rückla- genmittel in Höhe von rund 36 Mio. Euro können nun für das Erreichen des Haushaltsausgleichs genutzt werden. Darüber hinaus können und müssen Einnahmen des Vermögenshaushalts in den Verwaltungshaushalt transferiert werden. Hier sei besonders auf die oben erwähnten liegen- schaftlichen Mehreinnahmen (rund 16 Mio. Euro) verwiesen. 3 V/0656/2007 Die dargestellten Maßnahmen sind für den Haushaltsausgleich 2007 von entscheidender Bedeu- tung. Nur mit einem ausgeglichenen Haushalt kann ein Haushaltssicherungskonzept und die da- mit einhergehende Einschränkung von Entscheidungskompetenzen vermieden werden. Diese Haushaltsentwicklung ist auch vor dem Hi ntergrund der Umsetzung der mit dem Haushalt 2007 beschlossenen Konsolidierung zu sehen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit der beschlos- senen Konsolidierungsmaßnahmen. 2. Haushaltsplan 2008 Ab dem Haushaltsplan 2008 gelten erstmalig ausschließlich die Regelungen des Neuen Kommu- nalen Finanzmanagements (NKF) für die Haushaltsplanung und Bewirtschaftung. Hier sind ins- besondere zusätzliche NKF-bedingte Belastungen (zum Teil auch Entlastungen) sowie die Vor- schriften zum Haushaltsausgleich (Stichwort: Ausgleichsrücklage) zu nennen. Als Anlage 1 ist ein erster Entwurf des neuen Eckwertepapiers für den Ergebnisplan des NKF- Haushalts beigefügt. Ausgehend von der mit dem Haushaltsplan 2007 beschlossenen Finanzpla- nung für die Jahre 2008 – 2010 wurden die bisherigen kameralen Haushaltsansätze in die neue Systematik überführt und um die NKF-bezogenen Daten ergänzt. Bei den letztgenannten Daten handelt es sich um eine erstmalige Schätzung. Bis zur endgültigen Etataufstellung sind neben anderen Veränderungen insbesondere bei diesen Positionen noch deutliche Anpassungen zu erwarten. Dennoch hält die Verwaltung die Vorlage dieses Eckwertepapiers für sinnvoll, um der Politik auch auf diesem Weg einen weiteren Einstieg in die NKF- Systematik zu ermöglichen. Zu- sätzlich zu dem Zahlenmaterial werden in der Anlage 2 Erläuterungen zur Zusammensetzung der jeweiligen Haushaltseckwertepositionen gegeben. Das Eckwertepapier mit dem Stand 27.06.2007 weist für das Jahr 2008 ein Defizit von 41,1 Mio. € aus. Dieses Defizit ist zum Teil auf die Umstellung auf das NKF zurückzuführen. Als NKF-bedingte Entlastungen und Belastungen sind aus heutiger Sicht im Einzelnen zum nen- nen: Entlastung im Jahr 2008 Mio. €. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 16,0 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und Gebühren 33,4 Tilgung von Krediten stellt im NKF keinen lfd. Aufwand dar. (In der Kameralis- tik musste der Verwaltungshaushalt einen Überschuss in Höhe der Tilgung erwirtschaften und als Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt abführen) 22,0 Summe Entlastung 71,4 Belastung im Jahr 2008 Mio. € Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftigte 11,1 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung für bebaute Grundstücke 4,4 Bilanzelle Abschreibungen insgesamt 73,7 Notwendige Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Ergebnisplan, die im kameralen System im Vermögenshaushalt veranschlagt waren - Krankenhausumlage 3,1 - Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden 7,0 - Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Kanälen 4,5 - Baukostenzuschüsse im Sportbereich 0,9 - sonstige notwendige Verlagerungen in den konsumtiven Bereich 0,5 Summe Belastung 105,2 4 V/0656/2007 Saldo aus Entlastungen und Belastungen 33,8 Die verbleibende Differenz zu dem im E ckwertepapier ausgewiesenen Fehlbetrag von 41,1 Mio. € ergibt sich aus dem bereits in der Finanzplanung für 2008 vorgetragenem Defizit von rd. 7,3 Mio. €. Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. (§ 75 Gemeindeordnung NW). Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Höhe der Ausgleichs- rücklage, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist, ist gesetzlich begrenzt. Berechnungsgrundlage sind die Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre vor der Umstellung auf das NKF. Bezogen auf die Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 wird die Ausgleichsrücklage aus heutiger Sicht rd. 130 Mio. € betragen. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den in diesem ersten Eck- wertepapier vorgelegten Werten zunächst um eine Übernahme der mit dem Haushalt 2007 be- schlossenen Finanzplanung handelt. Es werden sich also noch vielfältige Anpassungen bis zur Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2008 ergeben. Hier ist insbesondere die Entwicklung der Steuereinnahmen zu nennen. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Ergebnisplan-Eckwertepapier 2008 Anlage 2: Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan 2008
Anlage 1
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Amt für Finanzen und Beteiligungen Anlage 1 Ergebnis 2006 Ansatz 2007 (Mio €) (Mio €) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) 01 40 Steuern und ähnliche Abgaben 463,0 430,2 435,8 1,3 446,4 2,4 451,0 1,0 451,0 0,0 400000 400100 Grundsteuer 43,6 43,4 43,9 1,2 44,4 1,1 44,9 1,1 44,9 0,0 400200 Gewerbesteuer 298,2 260,0 260,0 0,0 265,0 1,9 265,0 0,0 265,0 0,0 401000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 88,9 92,5 97,0 4,9 101,5 4,6 105,0 3,4 105,0 0,0 401100 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 18,4 19,0 19,5 2,6 20,0 2,6 20,5 2,5 20,5 0,0 404000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleic h 7,9 9,1 9,2 1,1 9,3 1,1 9,4 1,1 9,4 0,0 404100 Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicheru ng 3,9 4,1 4,1 0,0 4,1 0,0 4,1 0,0 4,1 0,0 40xxxx sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 2,1 2,1 2,1 0,0 2,1 0,0 2,1 0,0 2,1 0,0 02 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 10,2 8,9 24,3 173,0 23,9 -1,6 25,5 6,7 27,5 7,8 410000 Schlüsselzuweisungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 2,0 #DIV/0! 4,0 100,0 415 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 0,0 0,0 16,0 #DIV/0! 16,0 0,0 16,0 0,0 16,0 0,0 416000 Allgemeine Umlagen vom Land 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 41xxxx sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 10,2 8,9 8,3 -6,7 7,9 -4,8 7,5 -5,1 7,5 0,0 03 42 Sonstige Transfererträge 43,1 36,3 37,1 2,2 37,6 1,3 39,1 4,0 39,1 0,0 420/421 Ersatz von Leistungen der Sozialhilfe 12,6 6,8 6,6 -2,9 6,3 -4,5 6,3 0,0 6,2 -1,6 420/421 Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe 30,5 29,5 30,5 3,4 31,3 2,6 32,8 4,8 32,9 0,3 42xxxx sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 04 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 60,5 62,9 97,0 54,3 98,2 1,2 99,1 1,0 99,5 0,4 430 / 432 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 15,5 15,2 14,8 -2,6 14,9 0,7 14,8 -0,7 14,8 0,0 433 Benutzungsgebühren (gebührenrechnende Einrichtun gen) 44,9 47,6 48,7 2,4 49,4 1,3 50,0 1,3 50,0 0,0 436 / 438 Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen u nd Gebühren 0,0 0,0 33,4 #DIV/0! 33,8 1,2 34,2 1,2 34 ,6 1,2 43xxxx sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentge lte 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 05 440 - 444 Privatrechtliche Leistungsentgelte 12,4 16,0 15,7 -1,9 15,7 0,0 15,8 0,6 15,8 0,0 442 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 9,2 9,4 9,4 0,0 9,5 1,1 9,5 0,0 9,5 0,0 440 - 444 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelt e 3,2 6,6 6,3 -4,5 6,2 -1,6 6,3 1,6 6,3 0,0 06 445 - 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 27,6 30,8 30,4 -1,3 29,9 -1,6 29,5 -1,3 29,5 0,0 447000 Leistungsbeteiligung nach § 22 SGB II 13,0 14,3 14,1 -1,4 13,5 -4,3 12,8 -5,2 12,8 0,0 445 - 449 sonstige Kostenerstattungen und Kostenumla gen 14,6 16,5 16,3 -1,2 16,4 0,6 16,7 1,8 16,7 0,0 07 45 Sonstige ordentliche Erträge 27,1 32,0 27,1 -15,3 28,3 4,4 28,2 -0,4 28,1 -0,4 451400 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 3,0 3,0 3,0 0,0 3,0 0,0 3,0 0,0 3,0 0,0 451500 Konzessionsabgaben 17,6 17,1 17,0 -0,6 17,0 0,0 17,0 0,0 17,0 0,0 453200 Erstattung von Kapitalertragsteuern 0,0 5,1 0,6 -88,2 1,8 200,0 1,7 -5,6 1,6 -5,9 45xxxx sonstige ordentliche Erträge 6,5 6,8 6,5 -4,4 6,5 0,0 6,5 0,0 6,5 0,0 08 47 Aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 09 47 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 10 Ordentliche Erträge 643,9 617,1 667,4 8,2 680,0 1,9 688,2 1,2 690,5 0,3 Ansatz 2008 Zeile im Ergebnis- plan Bezeichnung Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 - Stand: 27.06.2007 - Sachkonto Ergebnisplan-Eckwertepapier - Haushaltsplan 2008 Produkt- gruppen auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanes 2007 - 2010 sowie erstmalige Schätzung der NKF-bezogenen Daten Amt für Finanzen und Beteiligungen Anlage 1 Ergebnis 2006 Ansatz 2007 (Mio €) (Mio €) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) Ansatz 2008 Zeile im Ergebnis- plan Bezeichnung Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 - Stand: 27.06.2007 - Sachkonto Ergebnisplan-Eckwertepapier - Haushaltsplan 2008 Produkt- gruppen auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanes 2007 - 2010 sowie erstmalige Schätzung der NKF-bezogenen Daten 11 50 Personalaufwendungen 166,0 166,0 153,7 -7,4 152,5 -0,8 151,4 -0,7 151,5 0,1 50xxxx Dienstaufwendungen etc. 160,7 158,9 137,8 -13,3 136,6 -0,9 135,5 -0,8 135,6 0,1 504 - 505 Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftig te 0,9 2,7 11,1 311,1 11,1 0,0 11,1 0,0 11,1 0,0 506xxx sonstige Personalaufwendungen 4,4 4,4 4,8 9,1 4,8 0,0 4,8 0,0 4,8 0,0 12 51 Versorgungsaufwendungen 0,0 0,0 13,2 #DIV/0! 13,3 0,8 13,4 0,8 13,5 0,7 13 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 79,3 80,6 89,6 11,2 89,9 0,3 89,9 0,0 90,5 0,7 522100 Unterhaltung bebauter Grundstücke 01 12 17,6 13,6 12,4 -8,8 12,1 -2,4 12,0 -0,8 12,0 0 ,0 522109 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (be b. Grundstücke) 01 12 0,0 0,0 4,4 #DIV/0! 4,8 9,1 4,8 0,0 4,8 0,0 522200 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 12 01 1 ,8 2,2 6,0 172,7 6,0 0,0 6,0 0,0 6,0 0,0 522209 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (In frastruktur) 12 01 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 # DIV/0! 521 + 523 Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 01 11, 01 12 19,6 19,7 20,6 4,6 20,7 0,5 20,8 0,5 20,8 0,0 522000 522010 Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 13 01 1,9 2,3 2,3 0,0 2,3 0,0 2,3 0,0 2,3 0,0 524000 Schülerbeförderungskosten 03 02 6,8 6,9 7,3 5,8 7,8 6,8 8,1 3,8 8,6 6,2 52xxxx sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstlei stungen 31,6 35,9 36,6 1,9 36,2 -1,1 35,9 -0,8 36,0 0,3 14 57 Bilanzielle Abschreibungen 4,5 17,8 73,7 314,0 74,2 0,7 74,7 0,7 75,2 0,7 573009 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 1,9 14,4 22,0 52,8 22,0 0,0 22,0 0,0 22,0 0,0 574009 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 0,0 0,0 41,7 #DIV/0! 42,2 1,2 42,7 1,2 43,2 1,2 57xxxx sonstige bilanzielle Abschreibungen 2,6 3,4 10,0 194,1 10,0 0,0 10,0 0,0 10,0 0,0 15 53 Transferaufwendungen 298,0 308,2 313,5 1,7 316,6 1,0 319,7 1,0 320,3 0,2 530500 Zuwendung an Beteiligungen 0,0 0,0 5,0 #DIV/0! 5,9 18,0 5,9 0,0 5,9 0,0 530500 Zuwendungen an BBP / MM 19,2 18,7 18,0 -3,7 18,0 0,0 18,0 0,0 18,4 2,2 530xxx übrige Zuwendungen 17,1 22,4 21,4 -4,5 21,0 -1,8 20,9 -0,5 20,9 0,0 532 Sozialhilfe 94,1 95,8 94,6 -1,3 93,0 -1,7 91,1 -2,0 91,2 0,1 532 Jugendhilfe 65,8 73,7 75,6 2,6 78,0 3,2 82,1 5,3 82,2 0,1 533000 Gewerbesteuerumlage 26,1 22,5 22,5 0,0 22,9 1,8 22,9 0,0 22,9 0,0 533100 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einhe it 24,9 20,7 20,7 0,0 21,1 1,9 21,1 0,0 21,1 0,0 535100 Landschaftsumlage 49,3 50,4 52,0 3,2 53,0 1,9 54,0 1,9 54,0 0,0 539000 Krankenhausumlage 1,5 3,3 3,1 -6,1 3,1 0,0 3,1 0,0 3,1 0,0 53xxxx sonstige Transferaufwendungen 0,0 0,7 0,6 -14,3 0,6 0,0 0,6 0,0 0,6 0,0 16 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 41,2 47,0 42,7 -9,1 43,4 1,6 42,2 -2,8 42,1 -0,2 5410 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 8,4 9,3 9,6 3,2 9,6 0,0 9,6 0,0 9,6 0,0 5430-5431 Versicherungen 3,4 3,3 3,5 6,1 3,5 0,0 3,5 0,0 3,5 0,0 549300 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 0,8 1,2 1,2 0,0 1,2 0,0 1,2 0,0 1,2 0,0 54xxxx sonstige ordentliche Aufwendungen 28,6 33,2 28,4 -14,5 29,1 2,5 27,9 -4,1 27,8 -0,4 17 Ordentliche Aufwendungen 589,0 619,6 686,4 10,8 689,9 0,5 691,3 0,2 693,1 0, 3 Amt für Finanzen und Beteiligungen Anlage 1 Ergebnis 2006 Ansatz 2007 (Mio €) (Mio €) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) Ansatz 2008 Zeile im Ergebnis- plan Bezeichnung Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 - Stand: 27.06.2007 - Sachkonto Ergebnisplan-Eckwertepapier - Haushaltsplan 2008 Produkt- gruppen auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanes 2007 - 2010 sowie erstmalige Schätzung der NKF-bezogenen Daten 18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) 54,9 -2,5 -19,0 656,5 -9,9 -47,6 -3,1 -68,8 -2,6 -1 6,1 19 46 Finanzerträge 16,9 7,0 11,3 61,4 10,9 -3,5 10,4 -4,6 9,7 -6,7 461000 Gewinnanteile 14,8 5,5 9,8 78,2 9,6 -2,0 9,1 -5,2 8,4 -7,7 46xxxx sonstige Finanzerträge 2,1 1,5 1,5 0,0 1,3 -13,3 1,3 0,0 1,3 0,0 20 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 26,7 32,8 33,4 1,8 33,4 0,0 32,8 -1,8 30,8 -6,1 550 Zinsen 26,7 32,8 33,4 1,8 33,4 0,0 32,8 -1,8 30,8 -6,1 55xxxx sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 21 Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -9,8 -25,8 -22,1 -14,3 -22,5 1,8 -22,4 -0,4 -21,1 - 5,8 22 Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) 45,1 -28,3 -41,1 45,1 -32,4 -21,0 -25,5 -21,4 -23,7 -7,1 23 49 Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 24 59 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 25 Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 26 Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) 45,1 -28,3 -41,1 45,1 -32,4 -21,0 -25,5 -21,4 -23,7 -7,1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
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- Vorlagen-Nr.
- V/0656/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37