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V/0656/2007

Aktuelle Haushaltsentwicklung 2007

Vorlagen 17.08.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.08.2007, TOP 11

Anlage 2

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

17855 Zeichen

Anlage 2  
 
Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan des Haushaltsplanes  
Stand: Juni  2007  
 
 
0. Grundsätzliches: 
 
 
  
Ab 2008 wird der städt. Haushaltsplan nach Gesichts punkten des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Damit verändert sich ab 2008 
der bisherige Aufbau des Haushalts-Eckwertepapiers.  Basis für die Struktur 
des neuen Eckwertepapiers nach NKF-Gesichtspunkten i st der Aufbau des 
Ergebnisplanes der Stadt Münster , der sich wiederum an den Vorgaben und 
dem verbindlichen Muster des Landes NRW orientiert. 
 
Dieses Eckwertepapier, das vom Grund
satz her die einzelnen Zeilen des 
Ergebnisplanes abbildet, wird  dabei um Unterpunkte ergänzt, die die 
bisherigen  kameralen Eckwerte und die neuen, nach NKF-Gesichtspunkten 
erforderlichen neuen Eck werte darstellen,  und zwar geordnet nach den 
Zuordnungen des NKF. 
 
Ziel des neuen, ab dem Haushaltsjahr 2008 
für alle Bereiche der Verwaltung 
der Stadt Münster geltenden neuen doppischen Rechnungswesens ist es, über 
Erträge und Aufwendungen das Ressourcen aufkommen und den 
Ressourcenverbrauch sowie den tatsächlichen Werteverzehr über 
Abschreibungen vollständig abzubilden.  
 
Wenn auch mit dem neuen Haushaltseckwertpapier die nach kameralen 
Gesichtpunkten vorgenommenen alten Begrifflichkeiten wie z.B. „Vorabd otierte 
Einnahmen und Ausgaben“, „Vorabbudgetierte Einnahmen und Ausgaben“ und 
„Freies Budget“ nicht mehr zu finden sind, werden z um Großteil die 
altbekannten und auch weiterhin steuerungsrelevanten Haushaltseckwerte auf 
der Ertragseite und Aufwandseite wieder zu finden s ein. Zusätzlich wu rden 
neue, unter NKF- Gesichtspunkten wesentliche, den Ausgleich des 
Haushaltsplanes beeinflussende Haushaltseckwerte aufgenommen.  
 
Wie bisher sollen die Haushaltseckwerte nicht nur f ür das aktuelle 
Haushaltsjahr, sondern auch für den Finanzplanungsz eitraum der drei 
folgenden Jahre  entwickelt und dargestellt werden.  
 
Die Haushaltseckwerte werden auf der Basis der Handreichungen zum NKF in 
NW für die Kommunen unter Berücksichtigung der müns terspezifischen 
Gegebenheiten im Einzelnen wie folgt erläutert:

2
  
1. Erträge  
 
 
 
 
 
 
Zu Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“
 
 
Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern de s § 3 Abs. 2 AO 
(Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinau s werden hier die 
Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindean teil an der 
Einkommenssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteue r) und sonstige 
Steuern, z.B. Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer, gebucht. 
 
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Steuern und äh nlichen Abgaben 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders erläutert wurden. 
 
Zu Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“
 
 
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen 
vom öffentlichen an den privaten Bereich oder umgek ehrt, die nicht 
ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen  geleistet werden, z. B. 
Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Lan d, sonstige 
allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Z wecke. Auch Erträge 
aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen fallen hierunter. 
 
Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne 
Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zu r Deckung des Fi- 
nanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden. 
 
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 03 „Sonstige Transfererträge“
 
 
Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen 
keine konkrete Gegenleistung der Gemeinde gegenüber steht, soweit es sich 
nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind d er Ersatz von sozialen 
Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gem einde ersetzt bekommt. 
Aber auch Schuldendiensthilfen u.a. werden als Transfererträge ausgewiesen. 
 
 
Sonstige Transfererträge 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Transfererträgen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 04 „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“
 
 
Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden Verwaltungsgebühren 
aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen u nd Amtshandlungen, 
z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw., erfas st. Auch 
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben 
für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen un d Anlagen und für die 
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen  
der Abwasserbeseitigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Son derposten für den 
Gebührenausgleich fallen hierunter.

3
  
 
Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen öffe ntlich-rechtlichen 
Leistungsentgelten betragsmäßig dargestellt, die zu vor 
nicht besonders  
aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 05  „Privatrechtliche Leistungsentgelte“
 
 
Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW 
auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn d iesen ein privates 
Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf,  Miete und Pachten, 
Eintrittsgeldern, sind diese als Erträge hier auszu weisen. Aber auch Erträge 
aus Erbaurechtsverhältnissen gehören dazu. 
  
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus privatrechtlic hen Leistungsendgelten 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 06  „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
 
 
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der 
Gemeinde aus der Erbringung von Gütern und Dienstle istungen für eine 
andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet 
werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. 
Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und 
ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll od er nur teilweise deckt. 
Wenn die Aufwendungen der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet 
wurden, nicht exakt berechnet, sondern pauschal erm ittelt und in Rechnung 
gestellt werden, handelt es sich um eine Kostenumla ge. Dazu zählen jedoch 
nicht die Umlagen, die von Umlageverbänden zur allg emeinen Finanzierung 
ihres Haushalts erhoben werden. 
 
Sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Kost enerstattungen und 
Kostenumlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt 
wurden. 
 
Zu Zeile 07  „Sonstige ordentliche Erträge“
 
 
Als Auffangposten sind hier alle Erträge einer Geme inde, die nicht den 
anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind, z.B. ord nungsrechtliche Erträge 
(Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträg e aus der 
Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträge n, Verzinsung der 
Gewerbesteuer nach § 233a AO, Konzessionsabgabe, zu erfassen. Aber auch 
Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über 
Buchwert) sowie die ertragswirksame Änderung von Bestandskonten gehören 
dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 
sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. 
 
Sonstige ordentliche Erträge 
 
 
Hier werden alle sonstigen ordentlichen Erträge betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt wurden.

4
  
Zu Zeile 08  „Aktivierte Eigenleistungen“ 
 
Erstellt die Gemeinde selbstaktivierungsfähige Verm ögensgegenstände, so 
stellt deren Wert einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist 
die Gegenposition zu den Aufwendungen der Gemeinde zur Herstellung von 
Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach 
§ 33 Abs. 3 GemHVO NRW darstellen, z.B. Materialauf wand und Personal- 
aufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw.  
 
Zu Zeile 09  „Bestandsveränderungen“
 
 
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich 
zum Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der h ier auszuweisen ist. 
Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur zum 
Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich a us Mengen- und/oder 
Bewertungsänderungen ergeben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“ 
durch Verminderung des Bestandes ausweisen ist. 
 
Zu Zeile 10 „Ordentliche Erträge“
 
 
Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Erträge dargestellt .  
 
 
2.   Aufwendungen 
 
 
  
Zu Zeile 11 „Personalaufwendungen“ 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für di e Beamten und tariflich 
Beschäftigten sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen 
beschäftigt werden. Aufwandswirksam sind die Brutto beträge einschließlich 
der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträ ge. Die jährlichen 
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählen auch zu 
dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die 
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter.  
 
Sonstige Personalaufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen Personalaufwendungen betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“
 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen, auch für Angehörige 
der ausgeschiedenen Beschäftigten, soweit die Aufwe ndungen nicht bereits 
durch Rückstellungen berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwen- 
dungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihi lfen, zu berücksichtigen. 
Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen anfallen, 
soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger verändert 
haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, d ie zur Berechnung der 
Rückstellungen herangezogen werden. Die jährlichen Umlagezahlungen an 
Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilw eise Aufwendungen 
sein. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist zu einem Abschlussstich- 
tag nur dann herab zu setzen, wenn er höher ist, als es dem Barwert der noch 
in Zukunft zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht. 
 
Zu Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“

5
  
 
Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln 
(„Betriebzweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlös en wirtschaftlich 
zusammenhängen, auszuweisen. Die Aufwendungen für E nergie, Wasser, 
Abwasser, Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, 
Fremdinstandsetzung) und die Bewirtschaftung des An lagevermögens, aber 
auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Ver waltungs- und 
Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die 
Schülerbeförderung oder für Lernmittel. 
 
Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Aufwendungen für  Sach- und 
Dienstleistungen betragsmäßig dargestellt, die zuvo r nicht besonders 
aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“
 
 
Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung vo n beweglichen Ver- 
mögensgegenständen des Anlagevermögens entsteht, wi rd über die Ab- 
schreibung erfasst. Sie sind während der Nutzungsda uer des angeschafften 
oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich z u ermitteln und hier 
auszuweisen. Auch die Sofortabschreibungen geringwe rtiger Vermögensge- 
genstände sowie außerplanmäßige Abschreibungen werden hier erfasst. 
 
 Sonstige bilanzielle Abschreibungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen bilanziellen Abschreibungen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 15 „Transferaufwendungen“
 
 
Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Drit te zu erfassen, die von 
der Gemeinde gewährt werden, ohne dass die Gemeinde  dadurch einen 
Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. S ie beruhen i.d.R. auf 
einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch. 
Diese Art gemeindlicher Leistungen stellen Transfer leistungen dar und sind 
von der Gemeinde als Aufwendungen in der Ergebnisre chnung zu erfassen 
(Transferaufwendungen). Darunter fallen insbesonder e gemeindliche Hilfen 
an private Haushalte (Sozialtransfers). Typisch daf ür sind Leistungen der 
Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeits suchende, Leistungen an 
Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leis tungen an Asylbewer- 
ber sowie sonstige soziale Leistungen.  Aber auch H ilfen der Gemeinde an 
Unternehmen (Subventionen) fallen hierunter. Als Tr ansferaufwendungen 
werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für lau fende Zwecke, 
Schuldendiensthilfen u.a., erfasst.  Die Steuerpfli chten der Gemeinde sind 
hierunter nicht zu erfassen. 
 
Auch Umlagen, die ohne Zweckbindungen an einen bestimmen Aufgabenbe- 
reich zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gez ahlt werden, aber 
auch Umlagen an Zweckverbände und ähnliche kommunal e Zusammen- 
schlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben gehören zu dieser Position. 
 
  
 
Sonstige Transferaufwendungen

6
  
Hier werden alle übrigen sonstigen Transferaufwendu ngen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“
 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Auf wendungen, die nicht 
den anderen Aufwandpositionen, den Zinsen und ähnli chen Aufwendungen 
oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind die 
sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbil- 
dung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleic hsabgabe nach dem 
Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die 
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäfts aufwendungen, Auf- 
wendungen für Beiträge, Wertberichtigungen, Verlust e aus Finanzeinlagen 
und Wertpapieren, Aufwendungen für besondere Finanz auszahlungen, be- 
triebliche Steueraufwendungen und andere sonstigen ordentliche Aufwendun- 
gen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch  die Aufwendungen für 
die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) erfasst.  
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“
 
 
Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Aufwendungen darge- 
stellt .  
 
Zu Zeile 18 „Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit“
 
 
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wei st die Ertragskraft aus, 
die sich aus der laufenden Tätigkeit der Gemeinde e rgibt. Es umfasst alle 
regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträge und ist aus dem Saldo der 
ordentlichen Erträge (Zeile 10) und ordentlichen Au fwendungen (Zeile 17) zu 
ermitteln. 
 
Zu Zeile 19 „Finanzerträge“
 
 
Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehe n, aber auch Dividen- 
den oder andere Gewinnanteile als Erträge aus Betei ligungen sowie andere 
zinsähnliche Erträge als Finanzerträge zu erfassen. Hierunter fallen auch die 
Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeld- 
zinsen. 
 
Sonstige Finanzerträge 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzerträge be tragsmäßig dargestellt, 
die keine Gewinnanteile beinhalten. 
 
Zu Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“
 
 
Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungsko sten aus der Inan- 
spruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Fi nanzaufwendungen 
auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen A ufwendungen für den 
Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren.  
 
Sonstige Finanzaufwendungen

7
  
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzaufwendung en betragsmäßig dar- 
gestellt, die keine Zinsen beinhalten. 
 
Zu Zeile 21 „Finanzergebnis“
 
 
Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den Finanzerträgen und den Zinsen und 
sonstigen Finanzaufwendungen. Damit wird u.a. deutlich, wie das Fremdkapi- 
tal durch Zinsaufwendungen das Jahresergebnis beeinflusst. 
 
Zu Zeile 22 „Ordentliches Ergebnis“
 
 
Das ordentliche Jahresergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der 
laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18) und dem Finanzergebnis (Zeile 21). 
Es stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar.  
 
 
Zu Zeile 23 „Außerordentliche Erträge“ und 24 „Außerordentliche Auf- 
wendungen“ 
 
Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ 
sind aus dem kaufmännischen Rechnungswesen abgeleit et und beinhalten 
Erträge und Aufwendungen, die „außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätig- 
keit“ anfallen. Hierunter werden solche Vorfälle er fasst, die ungewöhnlich in 
der Art, selten im vorkommen und von einiger materi eller Bedeutung sind. 
Dabei ist auf die „Verhältnisse des Einzelfalls“ abzustellen. 
 
Zu Zeile 25 „Außerordentliches Ergebnis“
 
 
Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der S aldierung der außeror- 
dentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen. Es zeigt, inwieweit 
seltene und ungewöhnliche Vorgänge im Haushaltsjahr  aufgetreten sind, die 
von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.  Es wird damit deutlich, in 
welchem Umfang ungewöhnliche Vorgänge das Jahresergebnis beeinflussen. 
 
Zu Zeile 26 „Jahresergebnis“
 
 
Das Jahresergebnis wird aus der Saldierung des orde ntlichen Ergebnisses 
(Zeile 22) und des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 25) gebildet. Es zeigt 
das Ergebnis der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemein- 
de. Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wird daran gemessen 
sowie die dadurch ausgelöste Veränderung des Eigenk apitals der Gemeinde 
(vgl. §41 Abs. 4 GemHVO NRW).

Berichtsvorlage

9426 Zeichen

V/0656/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2007 
Perspektiven für den Haushaltsplan 2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.08.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
29.08.2007 Hauptausschuss Bericht
29.08.2007 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Haushaltsentwicklung 2007 
Die Bewirtschaftung des Haushaltplanes 2007 entwickelt sich nicht wie geplant. In einzelnen Be-
reichen zeichnen sich zum Teil erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Haushaltsansatz 
ab. Während es vereinzelt positive Abweichungen gibt, haben einige große Veränderungen 
haushaltsverschlechternde Wirkung. Zu den wichtigsten Veränderungen im Einzelnen: 
 
Gewerbesteuer
 
Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer liegt bei 260 Mio. €. Nach den bisherigen Erkennt-
nissen und aufgrund von verschiedenen einmaligen (bzw. auch zukünftig wirkenden) Effekten 
kann zum Jahresende voraussichtlich nur eine Einnahme von rd. 180 Mio. € realisiert werden. 
 
Gewerbesteuerumlage
 
Aufgrund der um 80 Mio. € reduzierten Einnahme bei der Gewerbesteuer kann die Gewerbe-
steuerumlage um 13,3 Mio. € entsprechend haushaltsentlastend gesenkt werden. 
 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
 
Aufgrund der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung kann bis zum Jahresende mit Mehr-
einnahmen von rd. 4,5 Mio. € gerechnet werden (Haushaltsansatz 92,5 Mio. €). 
 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
 
Aufgrund der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung kann bis zum Jahresende mit Mehr-
einnahmen von rd. 1 Mio. € gerechnet werden (Haushaltsansatz 19 Mio. €). 
 
Zahlung des Landes aufgrund der Einsparungen beim Wohngeld
 
Bei den Ausgleichszahlungen des Landes aufgrund der Einsparungen beim Wohngeld im Rah-
men von „Hartz IV“ muss mit Mindereinnahmen gerechnet werden. Der Landtag hat eine Neufas-
Vorlagen-Nr.: 
V/0656/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.08.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0656/2007 
 
sung des AG SGB II beschlossen, bei der ein neuer Verteilungsschlüssel für die Zahlungen 
zugrunde liegt. Anstelle der bislang veranschlagten Einnahmen in Höhe von 4,1 Mio. € dürften 
nach aktuellem Stand lediglich rd. 1,3 Mio. € nach Münster fließen, so dass mit Mindereinnahmen 
in Höhe von rd. 2,8 Mio. € zu rechnen ist.  
 
Soziales
 
Im Bereich Soziales kann mit leichten Ausgabesenkungen und Einnahmesteigerungen gerechnet 
werden. Insgesamt dürften beide Effekte zu einer Entlastung von rd. 2 Mio. € führen.  
 
Soziales
 
Überprüft wurden auch die Bereiche Personal und Jugend. Hier sind bislang keine größeren Ver-
änderungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennbar.  
 
Einnahmen aus liegenschaftlichen Verkäufen im Vermögenshaushalt/Finanzplan 
 
Bei den liegenschaftlichen Verkäufen sind gegenüber dem Haushaltsansatz von 16 Mio. € bis 
zum Jahresende weitere 16 Mio. €, insgesamt also 32 Mio. € zu erwarten.  
 
Die einzelnen Veränderungen stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: 
 
Verwaltungshaushalt
 
 
 Belastung in Mio. € Entlastung in Mio. € 
Gewerbesteuer   - 80,0  
Gewerbesteuerumlage    13,3 
Gemeindeanteil Einkommensteuer     4,5 
Gemeindeanteil Umsatzsteuer     1,0 
Zahlung des Landes (Wohngeld)    - 2,8  
Soziales     2,0 
Summe: Be-, Entlastung    - 82,8  + 20,8 
Saldo -   62,0 
 
 
Im Verwaltungshaushalt ergibt sich somit aus derz eitiger Sicht eine Unterdeckung von 62 Mio. €. 
Diese bemerkenswerte Haushaltsverschlechterung (ca. 9 Prozent des Verwaltungshaushaltes) 
macht deutlich, 
 
- dass die Situation in Münster nicht immer mit der Einnahmesituation in anderen Städten und 
auf höherer Ebene korrespondiert; 
 
-  dass gerade bei der wichtigsten Einnahmequelle in Münster, der Gewerbesteuer, eine verläss-
liche Prognose äußerst schwierig ist und durch zum Teil erst unterjährig bekannt werdende 
Einmaleffekte sowohl nach oben (wie 2006) als auch nach unten (wie 2007) noch komplizier-
ter wird; 
 
-  dass die Notwendigkeit eines Nachsteuerns, z. B. in Form eines Nachtragshaushaltes, auch 
zukünftig unter dem ‚Neuen Kommunalen Finanzmanagement’ ihre Wichtigkeit behält. 
 
Für den Nachtragshaushalt 2007 ist konkret vorgesehen, die Haushaltsverschlechterung über 
mehrere Maßnahmen aufzufangen. Insbesondere die Entscheidung, einen Teil der Mehreinnah-
men bei der Gewerbesteuer im letzten Jahr der Rücklage zuzuführen, war richtig. Die Rückla-
genmittel in Höhe von rund 36 Mio. Euro können nun für das Erreichen des Haushaltsausgleichs 
genutzt werden. Darüber hinaus können und müssen Einnahmen des Vermögenshaushalts in 
den Verwaltungshaushalt transferiert werden. Hier sei besonders auf die oben erwähnten liegen-
schaftlichen Mehreinnahmen (rund 16 Mio. Euro) verwiesen.

3 
V/0656/2007 
 
Die dargestellten Maßnahmen sind für den Haushaltsausgleich 2007 von entscheidender Bedeu-
tung. Nur mit einem ausgeglichenen Haushalt kann ein Haushaltssicherungskonzept und die da-
mit einhergehende Einschränkung von Entscheidungskompetenzen vermieden werden. 
 
Diese Haushaltsentwicklung ist auch vor dem Hi ntergrund der Umsetzung der mit dem Haushalt 
2007 beschlossenen Konsolidierung zu sehen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit der beschlos-
senen Konsolidierungsmaßnahmen. 
 
 
2. Haushaltsplan 2008 
 
Ab dem Haushaltsplan 2008 gelten erstmalig ausschließlich die Regelungen des Neuen Kommu-
nalen Finanzmanagements  (NKF) für die Haushaltsplanung und Bewirtschaftung. Hier sind ins-
besondere zusätzliche NKF-bedingte Belastungen (zum Teil auch Entlastungen) sowie die Vor-
schriften zum Haushaltsausgleich (Stichwort: Ausgleichsrücklage) zu nennen. 
 
Als Anlage 1
 ist ein erster Entwurf des neuen Eckwertepapiers  für den Ergebnisplan des NKF-
Haushalts beigefügt. Ausgehend von der mit dem Haushaltsplan 2007 beschlossenen Finanzpla-
nung für die Jahre 2008 – 2010 wurden die bisherigen kameralen Haushaltsansätze in die neue 
Systematik überführt und um die NKF-bezogenen Daten ergänzt. Bei den letztgenannten Daten 
handelt es sich um eine erstmalige Schätzung.
 Bis zur endgültigen Etataufstellung sind neben 
anderen Veränderungen insbesondere bei diesen Positionen noch deutliche Anpassungen zu 
erwarten. Dennoch hält die Verwaltung die Vorlage dieses Eckwertepapiers für sinnvoll, um der 
Politik auch auf diesem Weg einen weiteren Einstieg in die NKF-
Systematik zu ermöglichen. Zu-
sätzlich zu dem Zahlenmaterial werden in der Anlage 2 Erläuterungen zur Zusammensetzung der 
jeweiligen Haushaltseckwertepositionen gegeben. 
 
Das Eckwertepapier mit dem Stand 27.06.2007 weist für das Jahr 2008 ein Defizit von 
41,1 Mio. € aus. Dieses Defizit ist zum Teil auf die Umstellung auf das NKF zurückzuführen. 
 
Als NKF-bedingte Entlastungen und Belastungen
 sind aus heutiger Sicht im Einzelnen zum nen-
nen: 
  
Entlastung im Jahr 2008 Mio. €. 
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 16,0 
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und Gebühren 33,4 
Tilgung von Krediten stellt im NKF keinen lfd. Aufwand dar. (In der Kameralis-
tik musste der Verwaltungshaushalt einen Überschuss in Höhe der Tilgung 
erwirtschaften und als Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt abführen) 
22,0 
Summe Entlastung 71,4 
 
 
Belastung im Jahr 2008 Mio. € 
Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftigte   11,1 
Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung für bebaute Grundstücke 4,4 
Bilanzelle Abschreibungen insgesamt 73,7 
Notwendige Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Ergebnisplan, die im 
kameralen System  im Vermögenshaushalt veranschlagt waren 
 
- Krankenhausumlage 3,1 
- Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden 7,0 
- Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Kanälen 4,5 
- Baukostenzuschüsse im Sportbereich 0,9 
- sonstige notwendige Verlagerungen in den konsumtiven Bereich  0,5 
Summe Belastung 105,2

4 
V/0656/2007 
 
Saldo aus Entlastungen und Belastungen 33,8 
 
Die verbleibende Differenz zu dem im E ckwertepapier ausgewiesenen Fehlbetrag von 
41,1 Mio. € ergibt sich aus dem bereits in der Finanzplanung für 2008 vorgetragenem Defizit von 
rd. 7,3 Mio. €. 
 
Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglichen,
 wenn der Gesamtbetrag der Erträge 
die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.  
(§ 75 Gemeindeordnung NW). Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan 
durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
 gedeckt werden kann. Die Höhe der Ausgleichs-
rücklage, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist, ist gesetzlich 
begrenzt. Berechnungsgrundlage sind die Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der 
letzten drei Jahre vor der Umstellung auf das NKF. Bezogen auf die Eröffnungsbilanz der Stadt 
Münster zum 01.01.2008 wird die Ausgleichsrücklage aus heutiger Sicht rd. 130 Mio. € betragen. 
 
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den in diesem ersten Eck-
wertepapier vorgelegten Werten zunächst um eine Übernahme der mit dem Haushalt 2007 be-
schlossenen Finanzplanung handelt. Es werden sich also noch vielfältige Anpassungen bis zur 
Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2008 ergeben. Hier ist insbesondere die Entwicklung der 
Steuereinnahmen zu nennen.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen:
 
 
Anlage 1: Ergebnisplan-Eckwertepapier 2008 
Anlage 2: Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan 2008

Anlage 1

9845 Zeichen

Amt für Finanzen und Beteiligungen                                                                                                                                                                                                    Anlage 1 
Ergebnis 
2006 Ansatz 2007 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) 
01 40 Steuern und ähnliche Abgaben 463,0 430,2 435,8 1,3 446,4 2,4 451,0 1,0 451,0 0,0  
400000 
400100 Grundsteuer 43,6 43,4 43,9 1,2 44,4 1,1 44,9 1,1 44,9 0,0 
400200 Gewerbesteuer 298,2 260,0 260,0 0,0 265,0 1,9 265,0 0,0 265,0 0,0  
401000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 88,9 92,5 97,0 4,9 101,5 4,6 105,0 3,4 105,0 0,0 
401100 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 18,4 19,0 19,5 2,6 20,0 2,6 20,5 2,5 20,5 0,0 
404000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleic h 7,9 9,1 9,2 1,1 9,3 1,1 9,4 1,1 9,4 0,0 
404100 Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicheru ng 3,9 4,1 4,1 0,0 4,1 0,0 4,1 0,0 4,1 0,0 
40xxxx sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 2,1 2,1 2,1 0,0 2,1 0,0 2,1 0,0 2,1 0,0 
02 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 10,2 8,9 24,3 173,0 23,9 -1,6 25,5 6,7 27,5 7,8 
410000 Schlüsselzuweisungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 2,0 #DIV/0! 4,0 100,0 
415 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 0,0 0,0 16,0 #DIV/0! 16,0 0,0 16,0 0,0 16,0 0,0 
416000 Allgemeine Umlagen vom Land 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 
 41xxxx sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 10,2 8,9 8,3 -6,7 7,9 -4,8 7,5 -5,1 7,5 0,0 
03 42 Sonstige Transfererträge 43,1 36,3 37,1 2,2 37,6 1,3 39,1 4,0 39,1 0,0 
420/421 Ersatz von Leistungen der Sozialhilfe 12,6 6,8 6,6 -2,9 6,3 -4,5 6,3 0,0 6,2 -1,6 
420/421 Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe 30,5 29,5 30,5 3,4 31,3 2,6 32,8 4,8 32,9 0,3 
42xxxx sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 
04 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 60,5 62,9 97,0 54,3 98,2 1,2 99,1 1,0 99,5 0,4 
430 / 432 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 15,5 15,2 14,8 -2,6 14,9 0,7 14,8 -0,7 14,8 0,0 
433 Benutzungsgebühren (gebührenrechnende Einrichtun gen) 44,9 47,6 48,7 2,4 49,4 1,3 50,0 1,3 50,0 0,0 
436 / 438 Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen u nd Gebühren 0,0 0,0 33,4 #DIV/0! 33,8 1,2 34,2 1,2 34 ,6 1,2 
43xxxx sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentge lte 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 
05 440 - 444 Privatrechtliche Leistungsentgelte 12,4 16,0 15,7 -1,9 15,7 0,0 15,8 0,6 15,8 0,0 
442 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 9,2 9,4 9,4 0,0 9,5 1,1 9,5 0,0 9,5 0,0 
440 - 444 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelt e 3,2 6,6 6,3 -4,5 6,2 -1,6 6,3 1,6 6,3 0,0 
06 445 - 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 27,6 30,8 30,4 -1,3 29,9 -1,6 29,5 -1,3 29,5 0,0 
447000 Leistungsbeteiligung nach § 22 SGB II 13,0 14,3 14,1 -1,4 13,5 -4,3 12,8 -5,2 12,8 0,0 
445 - 449 sonstige Kostenerstattungen und Kostenumla gen 14,6 16,5 16,3 -1,2 16,4 0,6 16,7 1,8 16,7 0,0 
07 45 Sonstige ordentliche Erträge 27,1 32,0 27,1 -15,3 28,3 4,4 28,2 -0,4 28,1 -0,4 
451400 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 3,0 3,0 3,0 0,0 3,0 0,0 3,0 0,0 3,0 0,0 
451500 Konzessionsabgaben 17,6 17,1 17,0 -0,6 17,0 0,0 17,0 0,0 17,0 0,0 
453200 Erstattung von Kapitalertragsteuern 0,0 5,1 0,6 -88,2 1,8 200,0 1,7 -5,6 1,6 -5,9 
45xxxx sonstige ordentliche Erträge 6,5 6,8 6,5 -4,4 6,5 0,0 6,5 0,0 6,5 0,0 
08 47 Aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
09 47 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
10 Ordentliche Erträge 643,9 617,1 667,4 8,2 680,0 1,9 688,2 1,2 690,5 0,3  
Ansatz 2008 Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
Bezeichnung 
Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 
- Stand: 27.06.2007 - 
Sachkonto 
Ergebnisplan-Eckwertepapier - Haushaltsplan 2008 
Produkt- 
gruppen 
auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanes 2007 - 2010 sowie erstmalige Schätzung der NKF-bezogenen Daten

Amt für Finanzen und Beteiligungen                                                                                                                                                                                                    Anlage 1 
Ergebnis 
2006 Ansatz 2007 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) 
Ansatz 2008 Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
Bezeichnung 
Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 
- Stand: 27.06.2007 - 
Sachkonto 
Ergebnisplan-Eckwertepapier - Haushaltsplan 2008 
Produkt- 
gruppen 
auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanes 2007 - 2010 sowie erstmalige Schätzung der NKF-bezogenen Daten 
11 50 Personalaufwendungen 166,0 166,0 153,7 -7,4 152,5 -0,8 151,4 -0,7 151,5 0,1 
50xxxx Dienstaufwendungen etc. 160,7 158,9 137,8 -13,3 136,6 -0,9 135,5 -0,8 135,6  0,1 
504 - 505 Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftig te 0,9 2,7 11,1 311,1 11,1 0,0 11,1 0,0 11,1 0,0 
506xxx sonstige Personalaufwendungen 4,4 4,4 4,8 9,1 4,8 0,0 4,8 0,0 4,8 0,0 
12 51 Versorgungsaufwendungen 0,0 0,0 13,2 #DIV/0! 13,3 0,8 13,4 0,8 13,5 0,7 
13 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 79,3 80,6 89,6 11,2 89,9 0,3 89,9 0,0 90,5 0,7 
522100 Unterhaltung bebauter Grundstücke 01 12 17,6 13,6 12,4 -8,8 12,1 -2,4 12,0 -0,8 12,0 0 ,0 
522109 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (be b. Grundstücke) 01 12 0,0 0,0 4,4 #DIV/0! 4,8 9,1 4,8 0,0 4,8 0,0 
522200 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 12 01 1 ,8 2,2 6,0 172,7 6,0 0,0 6,0 0,0 6,0 0,0 
522209 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (In frastruktur) 12 01 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 # DIV/0! 
521 + 523 Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 01 11, 
01 12 19,6 19,7 20,6 4,6 20,7 0,5 20,8 0,5 20,8 0,0 
522000                              
522010 Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 13 01 1,9 2,3 2,3 0,0 2,3 0,0 2,3 0,0 2,3 0,0 
524000 Schülerbeförderungskosten 03 02 6,8 6,9 7,3 5,8 7,8 6,8 8,1 3,8 8,6 6,2 
52xxxx sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstlei stungen 31,6 35,9 36,6 1,9 36,2 -1,1 35,9 -0,8 36,0 0,3 
14 57 Bilanzielle Abschreibungen 4,5 17,8 73,7 314,0 74,2 0,7 74,7 0,7 75,2 0,7 
573009 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 1,9 14,4 22,0 52,8 22,0 0,0 22,0 0,0 22,0 0,0 
574009 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 0,0 0,0 41,7 #DIV/0! 42,2 1,2 42,7 1,2 43,2 1,2 
57xxxx sonstige bilanzielle Abschreibungen 2,6 3,4 10,0 194,1 10,0 0,0 10,0 0,0 10,0 0,0 
15 53 Transferaufwendungen 298,0 308,2 313,5 1,7 316,6 1,0 319,7 1,0 320,3 0,2  
530500 Zuwendung an Beteiligungen 0,0 0,0 5,0 #DIV/0! 5,9 18,0 5,9 0,0 5,9 0,0 
530500 Zuwendungen an BBP / MM 19,2 18,7 18,0 -3,7 18,0 0,0 18,0 0,0 18,4 2,2 
530xxx übrige Zuwendungen 17,1 22,4 21,4 -4,5 21,0 -1,8 20,9 -0,5 20,9 0,0 
532 Sozialhilfe 94,1 95,8 94,6 -1,3 93,0 -1,7 91,1 -2,0 91,2 0,1 
532 Jugendhilfe 65,8 73,7 75,6 2,6 78,0 3,2 82,1 5,3 82,2 0,1 
533000 Gewerbesteuerumlage 26,1 22,5 22,5 0,0 22,9 1,8 22,9 0,0 22,9 0,0 
533100 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einhe it 24,9 20,7 20,7 0,0 21,1 1,9 21,1 0,0 21,1 0,0 
535100 Landschaftsumlage 49,3 50,4 52,0 3,2 53,0 1,9 54,0 1,9 54,0 0,0 
539000 Krankenhausumlage 1,5 3,3 3,1 -6,1 3,1 0,0 3,1 0,0 3,1 0,0 
53xxxx sonstige Transferaufwendungen 0,0 0,7 0,6 -14,3 0,6 0,0 0,6 0,0 0,6 0,0 
16 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 41,2 47,0 42,7 -9,1 43,4 1,6 42,2 -2,8 42,1 -0,2 
5410 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 8,4 9,3 9,6 3,2 9,6 0,0 9,6 0,0 9,6 0,0 
5430-5431 Versicherungen 3,4 3,3 3,5 6,1 3,5 0,0 3,5 0,0 3,5 0,0 
549300 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 0,8 1,2 1,2 0,0 1,2 0,0 1,2 0,0 1,2 0,0 
54xxxx sonstige ordentliche Aufwendungen 28,6 33,2 28,4 -14,5 29,1 2,5 27,9 -4,1 27,8 -0,4 
17 Ordentliche Aufwendungen 589,0 619,6 686,4 10,8 689,9 0,5 691,3 0,2 693,1 0, 3

Amt für Finanzen und Beteiligungen                                                                                                                                                                                                    Anlage 1 
Ergebnis 
2006 Ansatz 2007 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) (Mio €) (% ) 
Ansatz 2008 Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
Bezeichnung 
Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 
- Stand: 27.06.2007 - 
Sachkonto 
Ergebnisplan-Eckwertepapier - Haushaltsplan 2008 
Produkt- 
gruppen 
auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanes 2007 - 2010 sowie erstmalige Schätzung der NKF-bezogenen Daten 
18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit                               
(= Zeilen 10 und 17) 54,9 -2,5 -19,0 656,5 -9,9 -47,6 -3,1 -68,8 -2,6 -1 6,1 
19 46 Finanzerträge 16,9 7,0 11,3 61,4 10,9 -3,5 10,4 -4,6 9,7 -6,7 
461000 Gewinnanteile 14,8 5,5 9,8 78,2 9,6 -2,0 9,1 -5,2 8,4 -7,7 
46xxxx sonstige Finanzerträge 2,1 1,5 1,5 0,0 1,3 -13,3 1,3 0,0 1,3 0,0 
20 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 26,7 32,8 33,4 1,8 33,4 0,0 32,8 -1,8 30,8 -6,1 
550 Zinsen 26,7 32,8 33,4 1,8 33,4 0,0 32,8 -1,8 30,8 -6,1 
55xxxx sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 
21 Finanzergebnis                                                                              
(= Zeilen 19 und 20) -9,8 -25,8 -22,1 -14,3 -22,5 1,8 -22,4 -0,4 -21,1 - 5,8 
22 Ordentliches Ergebnis                                                               
(= Zeilen 18 und 21) 45,1 -28,3 -41,1 45,1 -32,4 -21,0 -25,5 -21,4 -23,7  -7,1 
23 49 Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
24 59 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
25 Außerordentliches Ergebnis                                                      
(= Zeilen 23 und 24) 0,0 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0 ! 
26 Jahresergebnis                                                                                                            
(= Zeilen 22 und 25) 45,1 -28,3 -41,1 45,1 -32,4 -21,0 -25,5 -21,4 -23,7  -7,1

Beratungsverlauf (3)

28.08.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2007 Rat
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0656/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37