4280/2022
Erweiterung DEVK-Zentrale in Köln-Riehl
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Anlage 1 Geltungsbereich
387 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Erweiterung der DEVK- Zentrale in Köln - Riehl 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3- Auszug Beschlussprotokoll 10.5 SteA 02.02.2023
2754 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 06.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 10.5 Erweiterung DEVK-Zentrale in Köln-Riehl, Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 4280/2022 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt eine Korrektur der ausgewiesenen Him- melsrichtungen in der Vorlage wie folgt: I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett) 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Nie- derländer Ufer, im Süd-Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd- Osten von der Riehler Straße —Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern; 2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis; 3. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschrän- kung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, bei keiner Enthaltung, mehrheitlich zugestimmt. II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett) 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Nie- derländer Ufer, im Süd-Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd- Osten von der Riehler Straße —Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern; 2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis; 3. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen. 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschrän- kung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3491 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
4280/2022
Stand: 15.09.2025
Sachstandsbericht
Erweiterung DEVK-Zentrale in Köln-Riehl, Beschluss über die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 15.09.2026
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt eine Korrektur der ausgewiesenen Him-
melsrichtungen in der Vorlage wie folgt:
I Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett)
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von
der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Niederländer Ufer, im Süd-
Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über
die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd-Osten von der Riehler Straße
—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau
eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;
2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;
3. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im
Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zu-
stimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, bei keiner Enthaltung, mehrheitlich
zugestimmt.
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett)
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
2
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von
der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Niederländer Ufer, im Süd-
Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über
die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd-Osten von der Riehler Straße
—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau
eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;
2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;
3. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im
Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen.
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zu-
stimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.
Nächste Schritte:
Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen. Der Entwurf des Preisträgers JSWD-Architek-
ten in Zusammenarbeit mit dem Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde in
zwei frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bürgerschaft sowohl nach der ersten Phase
des Qualifizierungsverfahrens als auch in Zuge einer Abendveranstaltung in der Flora vorge-
stellt und befindet sich zurzeit in der Überarbeitung. Zeitgleich erfolgt die Prüfung der Weltkul-
turerbeverträglichkeit mit der Domumgebung durch einen unabhängigen Gutachter. Nächster
Verfahrensschritt ist der Vorgabenbeschluss, welcher für das Frühjahr 2026 vorgesehen ist.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der Wettbewerb ist abgeschlossen, ein erneuter Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorlage Ausschuss
6365 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 4280/2022 Freigabedatum 18.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung DEVK-Zentrale in Köln-Riehl, Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten von der Tiergar- tenstraße, im Süd-Osten vom Niederländer Ufer, im Süd-Westen von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen von der Riehler Straße —Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern; 2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis; 3. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Vorhabenträgerin, die Deutsche Eisenbahn Versicherung (DEVK), hat mit Schreiben vom 29.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans (VEP) nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Erweiterung der DEVK- Zentrale in Köln im Bereich der Riehler Straße 180/190 und dem Niederländer Ufer in 50735 Köln beantragt mit dem Ziel, den Neubau eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern. Insgesamt sollen oberirdisch circa 100.000 m² Geschossfläche entstehen. Das Plangebiet befindet sich in Köln-Riehl und wird im Nord-Osten von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten vom Niederländer Ufer, im Süd-Westen von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgänger- überweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen von der Riehler Straße begrenzt. Das Plangebiet ist circa 3 ha groß. Die DEVK hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Überlegungen angestellt, ihre Haupt- verwaltung an der Riehler Straße 190 in Köln-Riehl zu erweitern. Nötig wird dies durch das stetige Wachstum an Mitarbeitenden. Das dort bestehende Verwaltungsgebäude ist zurzeit stark überbelegt und Abteilungen mussten auf weitere Standorte innerhalb der Stadt Köln ausgelagert werden. Aufgrund interner Betriebsabläufe ist dies nicht mehr gewünscht, wes- halb eine Bündelung der auf das Stadtgebiet verteilten Büroflächen in einem zentralen Ge- bäudekomplex untersucht wurde. Angedacht ist seitens der DEVK, eine Erweiterung des Be- standsgebäudes auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses mit einem städtebaulich markanten Hochpunkt zu verknüpfen. Hierzu soll das Bestandsgebäude saniert und an den Neubau angegliedert werden, wofür der Abriss des bestehenden aber ebenfalls sanierungs- bedürftigen Zoo-Parkhauses notwendig wird. Über die städtebauliche Figur und über eine qualitätsvolle Architektur soll nicht zuletzt auf- grund der markanten Lage des künftigen Gebäudekomplexes eine nutzungsadäquate Ad- ressbildung erreicht werden, die der Bedeutung der DEVK-Zentrale gerecht wird. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau und der Erweiterung der DEVK-Zentrale in Köln-Riehl ge- schaffen. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Um die freiräumliche Verbindung ins Umfeld sicherstellen zu können, ist der Bereich entlang der Riehler Straße bis zur Abfahrt der B55a in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Der genannte Bereich versteht sich als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, nicht hingegen als Teil des Vorhabens. Ebenfalls werden Verkehrsflächen außerhalb des Vorha- bens mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, um eine bessere Übersicht- lichkeit des geltenden Planungsrechts zu schaffen und Möglichkeiten in der Erschließung des Vorhabens zu bieten. Eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt durch die Einbeziehung der genannten Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Eine Konkretisierung des Vorhaben- und Erschließungsplans hinsichtlich dessen Abgrenzung wird im weiteren Verfahren vorgenommen. Für das Plangebiet wird ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung gemäß des Beschlusses des Rates vom 29.09.2022 zu den Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale unter Beteiligung der 3 DEVK, der Stadtverwaltung und der politischen Gremien durchgeführt. Die Wettbewerbser- gebnisse sollen die Grundlage für die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans bilden. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in einer zweiten Stufe ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens der ersten Stufe soll die frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 durchgeführt wer- den. Dabei ist neben einer Abendveranstaltung auch ein Beteiligungsworkshop der Bürgerin- nen und Bürger denkbar. Die genaue Ausgestaltung der Beteiligung wird im weiteren Verfah- ren in Zusammenarbeit mit einem verfahrensleitenden Büro der DEVK geklärt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 23.11.2021 bis zum 14.01.2022 durchgeführt. Grundsätzliche Bedenken, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht geäußert worden. Die mit dem verfahrensleitenden Beschluss vorgeschlagene Kulturerbe- Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf den Kölner Dom ist aktuell in Beauftragung. Weiterhin unterliegt der vorliegende Einleitungsbeschluss daher dem Vorbehalt, dass dem Projekt sei- tens ICOMOS im Weiteren eine Verträglichkeit mit dem Weltkulturerbestatus bescheinigt wer- den kann. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Erläuterungstext
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 1
3878 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
4280/2022
Stand: 13.03.2023
Sachstandsbericht
Erweiterung DEVK-Zentrale in Köln-Riehl, Beschluss über die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt eine Korrektur der ausgewiesenen Him-
melsrichtungen in der Vorlage wie folgt:
I Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett)
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von
der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Niederländer Ufer, im Süd-
Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über
die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd-Osten von der Riehler Straße
—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau
eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;
2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;
3. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im
Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung
zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, bei keiner Enthaltung, mehrheitlich
zugestimmt.
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt (Änderungen gestrichen/ fett)
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Nord-Osten Süd-Westen von
2
der Tiergartenstraße, im Süd-Osten Nord-Westen vom Niederländer Ufer, im Süd-
Westen Nord-Osten von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über
die Riehler Straße und im Nord-Westen Süd-Osten von der Riehler Straße
—Arbeitstitel: Erweiterung DEVK-Zentrale — einzuleiten mit dem Ziel, den Neubau
eines Hochpunktes planungsrechtlich zu sichern;
2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis;
3. beschließt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) Baugesetzbuch im
Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens durchzuführen.
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung
zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.
Der oben genannte Einleitungsbeschluss ist am 02.02.2023 gefasst worden. Zuvor wurde
durch den Stadtentwicklungsausschuss eine Verfahrensleitender Beschluss mit Leitlinien für
die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens beschlossen (VO:2447/2022). Seitdem sind
folgende Schritte abgearbeitet worden:
Das wettbewerbsverfahrensbegleitende Büro ist beauftragt
Die Auslobungsvorgaben für das Qualifizierungsverfahren werden zurzeit zwi-
schen der Verwaltung und der DEVK abgestimmt
Hierbei fließen die Vorgaben aus dem Verfahrensleitenden Beschluss in die Auslobung
ein, ebenso wie die Spielregeln für den Inneren Grüngürtel
Die Auslobung wird vor Bekanntmachung dem Rat der Stadt Köln vorgelegt.
Ein Vorschlag für die Juryteilnehmer und Planungsteams wird in Abstimmung
mit der Ratspolitik, der DEVK und der Verwaltung erarbeitet
Die Beauftragung der Kulturverträglichkeitsstudie hinsichtlich des UNESCO-
Weltkulturerbestatus der Domumgebung in Bezug auf die Hochhausplanung
steht bevor
Nächste Schritte:
Der Beginn des Qualifizierungsverfahrens erfolgt voraussichtlich nach der Sommerpause
2023.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 1. Quartal 2024
Anlage 2 Vorhabenbeschreibung
14062 Zeichen
A N L A G E 2 / 2 Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Erweiterung DEVK -Zentrale in Köln -Riehl 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Das zu beplanende Gebiet (s. Anlage 5) befindet sich im Stadtteil Köln-Riehl an der Riehler Straße 180/190 im Stadtbezirk Nippes. Dort befinden sich aktuell das 2-geschossige Parkhaus des Kölner Zoos und die 5 -geschossige Konzernzentrale (zuzüglich Staffel geschoss) der DEVK-Versicherung. Beide Gebäude sind stark sanierungsbedürftig. Die DEVK hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Überlegungen angestellt, ihre Haupt- verwaltung an der Riehler Straße 190 in Köln-Riehl zu erweitern. Nötig ist dies durch das ste- tige Wachstum an Mitarbeitenden. Das dort bestehende Verwaltungsgebäude ist zurzeit stark überbelegt und Abteilungen mussten auf weitere Standorte innerhalb der Stadt Köln ausgela- gert werden. Aufgrund von internen Betriebsabläufen ist dies nicht mehr gewünscht. Daher ist auch eine Bündelung der auf das Stadtgebiet verteilten Büroflächen in einem zentralen Ge- bäudekomplex untersucht worden. Angedacht ist seitens der DEVK, eine Erweiterung des Be- standsgebäudes auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses mit einem städtebaulich markanten Hochpunkt zu verknüpfen. Dazu soll das Bestand sgebäude saniert und an den Neubau angegliedert werden. Hierzu ist der Abriss des bestehenden aber ebenfalls sanie- rungsbedürftigen Zoo-Parkhauses notwendig. Das Vorhaben liegt an stadtbildprägender Stelle am Auftakt des Inneren Grüngürtels am Rhein, in direkter räumlicher Nähe zum Zoo und der Flora. Infrastrukturell sind die Zoobrücke, die B55a und die Rhein-Seilbahn gebietsprägend. Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die markante Lage des künftigen Gebäudekomplexes soll eine nutzungsadäquate Adressbildung erreicht werden, die der Bedeutung der DEVK-Zentrale gerecht wird. Die Vorhabenträgerin, d ie Deutsche Eisenbahn Versicherung (DEVK) hat die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Erweiterung der DEVK-Zentrale in Köln im Bereich der Rie- hler Straße 180/190 und dem Niederländer Ufer in 50735 Köln beantragt. - 2 - / 3 1.2 Ziel der Planung Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Erweiterung der DEVK-Zentrale geschaffen. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Das zu sanierende Bestandsgebäude im Nord-Osten des Geltungsbereiches soll in den Be- bauungsplan mit aufgenommen werden, um die zwingend einzuhaltenden Arbeitsabläufe und -zusammenhänge der DEVK zwischen dem Bestandgebäude und dem Neubau sachgerecht abbilden zu können. Um die freiräumliche Verbindung ins Umfeld sicherstellen zu können, ist der Bereich entlang der Riehler Straße bis zur Abfahrt der B55a in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Der genannte Bereich versteht sich als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, nicht hingegen als Teil des Vorhabens. Ebenfalls werden Verkehrsflächen außerhalb des Vorha- bens mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, um eine bessere Übersicht- lichkeit des geltenden Planungsrechts zu schaffen und Möglichkeiten in der Erschließung des Vorhabens zu bieten. Eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt durch die Einbeziehung der genannten Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Eine Konkretisierung des Vorhaben- und Erschließungsplans hinsichtlich dessen Abgrenzung wird im weiteren Verfahren vorgenommen. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich in Köln-Riehl und wird im Nord-Osten von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten vom Niederländer Ufer, im Süd-Westen von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über die Riehler Straße und im Nord-Westen von der Riehler Straße be- grenzt. Das Plangebiet ist circa 3 ha groß. 2.2 Vorhandene Struktur Innerhalb des Plangebiets befindet sich im nordöstlichen Bereich zwischen der Riehler Straße und dem Niederländer Ufer entlang der Tiergartenstraße die bestehende 5-geschossige Kon- zernzentrale (zuzüglich Staffelgeschoss). Im südwestlichen Bereich des Plangebiets befindet sich aktuell das 2-geschossige Parkhaus des Kölner Zoos. Entlang des Parkhauses verläuft ein Fußgängerweg, der die Riehler Straße mit dem Niederländer Ufer verbindet. Des Weiteren weist das Plangebiet private Zufahrten zum Parkhaus und der Tiefgarage des DEVK-Gebäu- des, Fußgängerwege sowie einen prägenden Baumbestand auf. 2.3 Erschließung Im Bestand ist das Plangebiet über alle angrenzenden Straßen erschlossen. Das Parkhaus des Zoos ist von der Abfahrt der B55a über eine eigene Abbiegespur zu erreichen; gleiches gilt für die Riehler Straße und das Niederländer Ufer. Die Tiefgarage der DEVK ist im Bestand über die Tiergartenstraße angeschlossen. Die B55a führt in ihrem südwestlichen Verlauf zu den Bundesautobahnen A 3 und A 1, in ihrem nordwestlichen Verlauf wird sie zur Inneren Kanalstraße. Die Innenstadt bzw. die Altstadt ist über das Niederländer Ufer zu erreichen. Damit ist eine gute Anbindung für Kfz an das lokale und regionale Straßenverkehrsnetz gegeben. - 3 - / 4 Durch die innerhalb des Plangebietes auf der Riehler Straße befindliche Stadtbahn- und Bus- haltestelle Zoo/Flora besteht ein sehr guter Anschluss an das Netz des öffentlichen Personen- nahverkehrs der Stadt Köln. Das Plangebiet ist aufgrund der vorgenannten Erschließung für den motorisierten Individual- verkehr und den öffentlichen Personennahverkehr sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. 2.4 Planungsrechtliche Situation Das vorliegende Plangebiet überplant zwei rechtskräftige Bebauungspläne, welche mit den Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt werden. Darüber hinaus ist der süd-westliche Teil der der Abfahrt der B55a in einem rechtsgültigen Bebauungsplan als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und liegt im Plangebiet. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 6747/03-1 – Arbeitstitel: Innere Kanalstraße (Blatt eins) – setzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Inneren Kanal- straße (sog. Stadtautobahn) und die Sicherung des inneren Grüngürtels im Abschnitt zwi- schen dem Niederländer Ufer und der Amsterdamer Straße fest. Hierzu erfolgt die Festset- zung der Straßenverkehrsfläche und öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Er- holungsanlage. Darüber hinaus erfolgt die planungsrechtliche Sicherung der Seilbahn, eben- falls über die Festsetzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Erholungsan- lage – Seilbahnstation sowie im weiteren Verlauf des gesamten Bebauungsplanes 6747/03 für die im Bebauungsplan liegenden Baugebiete entsprechend der vorhandenen Bebauung Art und Maß der baulichen Nutzung. Süd-östlich an den oben beschriebenen Bebauungsplan grenzt nach der Abfahrt der B55a der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 68470/03 – Arbeitstitel: Riehler Str., Tiergartenstr., Niederländer Ufer, Frohngasse – an. Dieser Bebauungsplan ist bereits in weiten Teilen über- plant, lediglich der an die Abfahrt der B55a angrenzende Teil sowie ein schmaler Teil entlang der Riehler Straße sind noch rechtskräftig. Dieser sogenannte Fluchtlinienplan hatte die Ver- breiterung der Riehler Straße als Ziel. Auf Freiflächen, die bereits durch andere Bebauungs- pläne aufgehoben wurden, wurde ein Parkplatz für den Zoo festgesetzt. Die noch rechtskräfti- gen Teile des Bebauungsplans setzen Straßenverkehrsfläche fest. Der dritte rechtskräftige Bebauungsplan, der für das Plangebiet besteht, hat die Nummer 68470/05 – Arbeitstitel: Riehler Str., Tiergartenstr., Niederländer Ufer, Auffahrt zur Zoobrücke – setzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kerngebiet mit Tertiärer Nutzung, in welchem die bestehende Zentrale der DEVK gebaut wurde. Für die beabsichtigte Büronut- zung wurden maximal 8 Vollgeschosse sowie eine GFZ von 2,4 festgesetzt. Zudem ist in der Ecke zwischen der Abfahrt der B55a und dem Niederländer Ufer das Parken auf 3 Ebenen festgesetzt. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet teilweise als `Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)` sowie teilweise als `Regionalen Grünzug` dar. Die Entwicklung der geplanten Nutzung widerspricht teilweise den Zielen der Regional- und Landesplanung. - 4 - / 5 3.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet südöstlich der Riehler Straße, südwestlich der Tiergartenstraße sowie nordwestlich des Niederländer Ufers eine gemischte Baufläche dar, lediglich entlang der Zoobrückenauffahrt im Südwesten des Plangebietes stellt der Flächen- nutzungsplan einen zwischen 30 und 50 m breiten Grünstreifen dar. Bei Freihalten einer an- gemessenen Grünverbindung ist eine Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt, bis auf einen kleinen Teilbereich im Bereich der Zoobrückenauffahrt, au- ßerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans der Stadt Köln. 4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben Das Bebauungsplanverfahren dient der Planrechtschaffung für die Erweiterung der bestehen- den DEVK-Zentrale in Form eines Sockelbaus und eines Verwaltungshochhauses auf dem Grundstück des derzeitigen Zooparkhauses. Hierbei soll die Standortsicherung der Konzern- zentrale unter Berücksichtigung der Belange der regionalen Grünverbindung in Form einer begrünten Architektur Rechnung getragen werden. Das Vorhaben soll öffentliche Nutzungen und Räume vorhalten, die das Gebäude öffnen und in das vorhandene Umfeld einbinden. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk auf die Wegeverbindung zwischen Flora, Zoo und Rhein gelegt werden. Eine verträgliche Höhe des Hochhauses wird in einem zweistufigen Qualifizierungsverfahren ermittelt und durch eine Kulturverträglichkeitsstudie in Bezug auf die Umgebung des hohen Doms zu Köln begleitet. 4.1 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung des DEVK-Komplexes ist für den Individualverkehr über die bestehende Tiefgargeneinfahrt des Gebäudebestandes vorgesehen. Die Bestandsgarage wird entspre- chend der zusätzlichen Bedarfe sowie der entfallenden Zoostellplätze im Tiefgeschoss des Neubaus erweitert, die Zoobesucher teilen sich zukünftig die Garage mit der DEVK. Diese Lö- sung verhilft zu einer Reduzierung des Gesamtstellplatzbedarfs, da die Stoßzeiten des Zoos vor allem an Sonn- und Feiertagen zu erwarten sind, an denen die Stellplätze durch die DEVK-Mitarbeiter nicht genutzt werden. Vorteil dieser Lösung ist deshalb auch ein erweitertes Stellplatzangebot für den Zoo. Die Anbindung an die Stadtbahn erfolgt über die Haltestelle Zoo/Flora auf der Riehler Straße. Die Bushaltestelle befindet sich in 200 m Entfernung an der Stammheimer Straße. Die Planung sieht zudem eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen im Neubau vor mit einem entsprechenden Zugang von den umgebenden Radverkehrstrassen. Fußläufig sind die Achsen zwischen Flora und Rhein sowie entlang des Rheinufers wichtige Wegeverbindungen. In einem übergeordneten Freiraumkonzept sollen deshalb auch Überle- gungen zu verbesserten Querungsmöglichkeiten der Niederländer Uferstraße sowie der Rieh- ler Straße angestellt werden. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erstellt. - 5 - 5. Umweltbelange Die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Planung berücksichtigt. Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB notwendig, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 6. Planverwirklichung 6.1 Bebauungsplanverfahren Für das Bebauungsplanverfahren soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vor- haben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag vor Satzungsbe- schluss geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP festgelegte Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer be- stimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Vorha- benträger und Vertragspartner der Stadt Köln für den Durchführungsvertrag ist die DEVK. Der Vorhabenträger verfügt über das Grundstück der bestehenden DEVK-Zentrale und beab- sichtigt, das Grundstück des Zooparkhauses für den Erweiterungsbau zu erwerben. 6.2 Wettbewerbsverfahren Für das Plangebiet wird eine zweistufige Mehrfachbeauftragung als offenes Verfahren unter Beteiligung der Vorhabenträgerin, der Stadtverwaltung und der politischen Gremien sowie wei- terer Fachexperten durchgeführt. Die Wettbewerbsergebnisse bilden die Grundlage für die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In der ersten Phase wird die städ- tebauliche und freiraumplanerische Einbindung sowie die Höhenentwicklung der jeweiligen Entwürfe abgefragt und in einem offenen Werkstattverfahren diskutiert, in der zweiten Phase sind die konkreten hochbaulichen Entwürfe zu entwickeln. 6.3 Baudurchführung Die spätere Baudurchführung erfolgt nach derzeitiger Einschätzung in Abschnitten. Die Teil- nehmenden des städtebaulichen Wettbewerbs sind gehalten, eine schrittweise Realisierung bei ihren Planungen zu berücksichtigen. 6.4 Projektdauer Die Gesamtprojektdauer wird unter Berücksichtigung der Komplexität des Vorhabens und der Abhängigkeiten von noch zu erlangenden Erkenntnissen (Gutachten, Wettbewerb) mit min- destens 6-7 Jahren prognostiziert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4280/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 19:02