Mandari Insight

2011/0466

Bebauungsplan W 53 - Haardtring / Pfalzweg - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 07.11.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2011/0466

64.4 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0466

5350 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.11.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0466 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan W 53  - Haardtring / Pfalzweg - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 07.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für das Gebiet Haardtring / Pfalzweg ist ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des 
§ 30 (3) Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, mit der Zielsetzung, Vergnügungsstätten für 
unzulässig zu erklären. 
2. Das Bebauungsplanverfahren W 53 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne 
Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2011/0466 vom 07.11.2011:  
 
Zu 1.: 
Dem Gebiet Haardtring / Pfalzweg kommt innerhalb der Stadtstruktur Darmstadts eine besondere 
Bedeutung zu. Es gehört zum Verlegerviertel und befindet sich am westlichen Rand der Kernstadt 
zwischen dem Hauptbahnhof im Norden, der Hochschule Darmstadt im Osten und dem TZ-Gelände 
im Westen. Dieser Bereich ist durch eine gewerbliche Nutzung mit einem östlich der Berliner Allee 
angrenzenden Mischgebiet und Sondergebieten (Hochschule Darmstadt) gekennzeichnet. Südlich 
des Haardtrings befinden sich hochwertige gewerbliche Nutzungen (Wella) sowie weitere Gebäude 
der Hochschule Darmstadt. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist dieser Bereich als westlicher 
Stadteingang ins Verlegerviertel von hoher Bedeutung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 53  (ohne Maßstab) 
 
 
Das Gebiet befindet sich im unbeplanten Innenbereich, es gibt keinen Bebauungsplan, das heißt alle 
Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen sind nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb 
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.

4 
... 
In jüngster Vergangenheit sind Anfragen zur Umnutzung eines Gewerbebetriebes in eine 
Vergnügungsstätte (Spielhalle) an die Stadt gestellt worden. Nach derzeitigem Planungsrecht sind 
Vergnügungsstätten in diesem Bereich zulässig. 
In dem Mischgebiet des Verlegerviertels ist eine vermehrte Nachfrage von Wohnnutzungen zu 
verzeichnen. Für das östlich an den Geltungsbereich angrenzende Gebiet gibt es bereits einen 
Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der die Realisierung eines 
Hotels mit zusätzlichen Beherbergungs-, Schulungs- und Büroflächen, sowie einem Fitnessstudio 
vorsieht. Auch für das südlich des Haardtrings gelegene ehemalige Druckereigelände liegen 
informelle Anfragen für Büro- und Hotelnutzungen vor. 
Es ist ein städtebauliches Entwicklungsziel, langfristig in diesem Bereich weitere hochwertige 
Gewerbebetriebe mit z.B. Büronutzungen anzusiedeln. 
In dem betreffenden Baublock befindet sich zurzeit ein Fitness-Center. Die weiteren Nutzungen sind 
zum großen Teil durch einen gehobenen Autohandel sowie Büroflächen geprägt. Der Standort einer 
Vergnügungsstätte (Spielhalle) widerspricht dem angestrebten städtebaulichen Entwicklungsziel und 
dem zukünftigen Gebietscharakter. Vergnügungsstätten prägen eine städtebauliche Situation stärker 
als andere Nutzungsarten und beeinflussen ihre weitere Entwicklung. Es ist anzunehmen, dass von 
einer Spielhalle Belästigungen und Störungen ausgehen, die für die Umgebung nicht zumutbar sind. 
In der Folge könnte dies zu einem "Trading Down" -Effekt für das Gebiet führen, der zu  einer 
Verschlechterung der Gebietsqualität führt. 
Als westliche Stadteingangssituation für Auto-, Rad-, und Fußgänger ins Verlegerviertel sollte deshalb 
in diesem Bereich ein Standort von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. 
 
Zu 2.:
 
Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der 
Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:  
• Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. 
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet 
werden. 
• Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der 
Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bu ndesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht 
nach § 2a und von der der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Da die 
vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren W 53 erfüllt sind, kann hier unter 
Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
Darmstadt, den  07.11.2011 
III/61.2 zim NSt. 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 16
TOP 34
TOP 16
TOP 588
TOP 48

Orte (3)

  • Berliner Allee
  • Haardtring
  • Pfalzweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0466
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00