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2507/2023

Ehrenamtspreis "KölnEngagiert" - Ergänzung der Teilnahmebedingungen

Mitteilung Hauptausschuss 17.08.2023

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Mitteilung Hauptausschuss

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Teilnahmebedingungen KölnEngagiert 2023

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Mitteilung Hauptausschuss

1946 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-1 
OB/13 
Vorlagen-Nummer         17.08.2023 
 2507/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 31.08.2023 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 
Integrationsrat 12.09.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 
Hauptausschuss 13.11.2023 
 
Ehrenamtspreis "KölnEngagiert" - Ergänzung der Teilnahmebedingungen 
Der Ehrenamtspreis „KölnEngagiert“ wird seit 2001 jährlich vergeben und ehrt 
Menschen, die sich in Köln einzeln oder in Initiativen, Gruppen, Vereine, Unternehmen 
oder Schulen ehrenamtlich engagieren. Mit diesem Preis möchte die Stadt auf die 
Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen Menschen aufmerksam machen, die einen 
wesentlichen Beitrag für unsere Stadtgesellschaft leisten. 
Entsprechend können für den Ehrenamtspreis nur solche Personen oder Gruppen be-
rücksichtigt werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgeset-
zes der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Eine nachträgliche Aberkennung 
des Preises ist in den Teilnahmebedingungen bisher nicht ausdrücklich vorgesehen. 
Zur Klarstellung werden die Teilnahmebedingungen für den Ehrenamtspreis künftig 
um folgenden Passus ergänzt: 
 
„Das ehrenamtliche Engagement ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung eines 
friedlichen, vielfältigen und respektvollen Zusammenlebens in der Stadt Köln. 
Daher wird vorausgesetzt, dass die Bewerber*innen für die freiheitliche demo-
kratische Grundordnung des Grundgesetzes und die darin enthaltenen Werte 
und Rechte sowie für die Ziele des Ehrenamtspreises eintreten.  
 
Stellt sich ein Preistragender durch Äußerungen oder Verhalten in Widerspruch 
dazu, kann die Jury auch eine Aberkennung des Preises beschließen.“  
 
Als Vergleich liegen die Teilnahmebedingungen für 2023 in der bisherigen Form die-
ser Mitteilung als Anlage bei. 
 
gez. Reker

Teilnahmebedingungen KölnEngagiert 2023

2757 Zeichen

Schon 
 beworben?
Ehrenamtspreis
„KölnEngagiert 2023“
© Ben Hammer
Eko Fresh,  
Ehrenamtspate 2023
T eilnahmeschluss ist der 1. April 2023 
Infos: www.ehrenamt.koeln

Allgemeines – Wer kann mitmachen?
Teilnehmen können alle, die sich in Köln 
freiwillig engagieren. Die Preise können an 
Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Projekte 
und Initiativen aus sämtlichen Bereichen des 
gesellschaftlichen Lebens verliehen werden. 
Einzelpersonen sollten dabei durch Dritte 
vorgeschlagen werden. Es können auch solche 
Projekte oder Personen vorgeschlagen werden, 
die bereits in den Vorjahren an der Auslobung 
des Kölner Ehrenamtspreises teilgenommen 
haben. Keine Berücksichtigung findet das 
Bürgerschaftliche Engagement von 
 – Mitgliedern des Kölner Stadtrates sowie 
Inhaber*innen sonstiger politischer Ämter.
 – Kölner*innen, die für ihre Tätigkeit bereits 
andere Landes- oder Bundesauszeich-
nungen (z. B. das Bundesverdienstkreuz) 
 erhalten haben.
 – Preisträger*innen vergangener Jahre.
 – verstorbenen Personen.
Ehrenamtspreis allgemein
Hierbei handelt es sich um die „klassische“ 
Variante. Bewerbungen erfolgen grundsätzlich 
in dieser Kategorie, es sei denn das Engage-
ment bezieht sich auf den Miteinander-Preis 
Köln für Demokratie und Vielfalt oder den 
Schulpreis „Eine Frage der Ehre“ . 
Miteinander-Preis Köln für Demokratie und 
Vielfalt 2023 
Mit dem Miteinander-Preis Köln für Demokra-
tie und Vielfalt soll insbesondere das vielfältige 
und in der Öffentlichkeit bislang wenig wahr -
genommene ehrenamtliche Engagement von 
Kölner*innen mit Einwanderungsgeschichte 
in den unterschiedlichsten Bereichen sichtbar 
gemacht und deren Anteil an der Gestaltung 
des städtischen Gemeinwesens gewürdigt 
werden. Dabei können sowohl Einzelpersonen 
als auch Gruppen ehrenamtlich Tätiger vor -
geschlagen werden.
Schulpreis „Eine Frage der Ehre“ 2023
Teilnahmeberechtigt sind alle Kölner Schulen, 
die sich im Klassen-, Gruppen- oder Schul-
verband für eine gute Sache engagieren. Das 
vorgestellte Projekt sollte in Köln stattfinden 
und einen aktuellen Bezug haben.
Weitere Informationen und die 
 Bewerbungsunterlagen finden Sie auf
www.ehrenamt.koeln
Kontakt
Kommunalstelle zur Förderung und Aner-
kennung Bürgerschaftlichen Engagements,
Telefon: 0221 221-23190, 
E-Mail: FABE@stadt-koeln.de
T eilnahmebedingungen 
 „KölnEngagiert 2023“
Der Ehrenamtspreis „KölnEngagiert 2023“ soll das Bewusstsein und  Interesse 
für bürgerschaftliches Engagement stärken und auf die Arbeit der vielen 
 ehrenamtlich tätigen Menschen aufmerksam machen, die einen wesentlichen 
 Beitrag zur Gestaltung des Lebens in unserer Stadt leisten. Die Auszeichnungen 
 erfolgen durch Geldpreise in Höhe von insgesamt 13.000 Euro.
Teilnahmeschluss ist der 1. April 2023

Beratungsverlauf (6)

31.08.2023 Sportausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
12.09.2023 Integrationsrat
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2023 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2507/2023
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
17.08.2023
Erstellt
04.08.2023 10:47