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AFW/0007/2015

Unterbringung von Flüchtlingen sowie zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen

Anfrage in der BV West 08.09.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.11.2015, TOP 4.2

Antwort der Verwaltung

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Antwort der Verwaltung

10578 Zeichen

AFW] 000# [2045

50 00 0004 - = 02.11.2015
Verena Schulte-Sienbeck STADT MÜNSTER. Tel.: 5998
7 Fax: 7780

Bezirksverwaltung Münster-West
Flüchtlingen sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen“

Frage 1: 7
Wie und wo sollen die der Stadt Münster zugewiesenen Flüchtlinge im Stadtbezirk
untergebracht werden? Gibt es eine „Worst Case“-Planung?

Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen nimmt seit August dieses Jahres dramatisch zu
und ist im Oktober noch einmal sprunghaft angestiegen. Allein in der letzten
Oktoberwoche wurden der Stadt Münster 287 Flüchtlinge zugewiesen. Die
Verwaltung arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Erschließung neuer Standorte,
um den steigenden Bedarf an Unterbringungskapazitäten zu decken. In der aktuellen
Situation werden jedoch die Kapazitätsgrenzen erreicht. Aus diesem Anlass wurde
am 27.10.2015 der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen, der bis
auf Weiteres wöchentlich tagt. Hier wurde beschlossen, zunächst 250 zusätzliche
Plätze in der York-Kaserne für die temporäre Unterbringung kommunal
zugewiesener Flüchtlinge zu nutzen.

Im Stadtbezirk Münster-West stehen aktuell 11 städtische Flüchtlingseinrichtungen
mit einer Gesamtkapazität in Höhe von 800 Plätzen zur Verfügung. Hinzu kommt die
Notunterkunft des Landes in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, deren Kapazität
aktuell auf 310 Plätze aufgestockt wurde.

Jeweils 100 zusätzliche Plätze sind in temporären Einrichtungen in Holzrahmenbau-
bzw. Pavillonbauweise am Gronowskiweg (Fertigstellung voraussichtlich zum
Jahresende) und am Hafkhorst (Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2016) geplant.
Darüber hinaus sollen die Kapazitäten der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung in
der ehemaligen Oxford-Kaserne erhöht werden, indem drei weitere Gebäude mit
jeweils bis zu 170 Plätzen in Betrieb genommen werden. Hier ist sukzessive ab Mai
2016 mit einem Bezug zu rechnen.

Im Gegenzug müssen die 112 bestehenden Plätze in den Immobilien der Wohn+
Stadtbau GmbH am Arnheimweg voraussichtlich Ende Februar 2016 aufgegeben
werden.

Bereits mit der Vorlage V/0705/2014 beschlossen sind drei dauerhafte Standorte mit
bis zu 50 Plätzen an den Standorten Hohe Geist, Albachten, Muckermannweg / Von-
Esmach-Straße sowie Tilbecker Straße, Roxel, die sukzessive umgesetzt werden
sollen.

Das Land NRW plant, in der ehemaligen Oxford-Kaserne eine weitere Notunterkunft
mit bis zu 700 Plätzen zu eröffnen. Derzeit werden die erforderlichen
Herrichtungsarbeiten durchgeführt. Der erste Bauabschnitt soll Ende November
fertiggestellt sein, der zweite Bauabschnitt zum Ende des Jahres.

-2-

Die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes werden auf die kommunale
Aufnahmeverpflichtung angerechnet und bewirken somit eine deutliche Entlastung
der Kommune. Angebote der städtischen Daseinsvorsorge, wie Kindertagesstätten
und Schulten, werden nicht in Anspruch genommen.

Frage 2: ö
Welche Unterstützungsmaßnahmen für ‚Schulen, Kindergärten und städtische
Sozialeinrichtungen, die Flüchtlingskinder betreuen, sind geplant?

Schulen $

Mit dem Beschluss vom 10.12.2014 hat der Rat die „Neukonzeption der Beschulung
von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“ beschlossen
(V/0697/2014/1).

Kernelemente der Neukonzeption sind:

« Clearingstelle (Steuerung, Erst- und Orientierungsberatung, Einschätzung des
Lernstandes, Empfehlung für eine Schulform),

®e dezentrale und potenzialorientiete Beschulung in Regelschulen (für
weiterführende Schulen zunächst in Referenzschulen),

«e wohnortnahe Beschulung bei Grundschulen (d.h. dort keine Referenzschulen;
alle Grundschulen nehmen auf nach dem Prinzip „kurze Beine - kurze Wege")
sowie

« verschiedene schulbezogene Unterstützungsleistungen des Schulträgers.

Damit die Schulen die Integration von Kindern und Jugendlichen erfolgreich
bewältigen können, hat die Stadt Münster in Abstimmung mit der Schulaufsicht
Unterstützungsstrukturen entwickelt. Dazu gehören additive
Sprachbildungsprogramme und Förderangebote wie „MitSprache"” — Deutsch-
Intensiv-Kurse für Kinder und Jugendliche mit geringen Sprachkenntnissen, das
DaZ-Projekt: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte in
Kooperation mit der WWU Münster oder der Club D, ein ergänzendes
Sprachangebot der Volkshochschule Münster für Schülerinnen und Schüler, die als
sogenannten Seiteneinsteiger mit geringen Deutschkenntnissen in die Schulen
aufgenommen wurden. Darüber hinaus wurde die Arbeitshilfe „Leitfaden Ankommen
- Mitkommen - Weiterkommen“ für Schulen erstellt, der grundlegende Informationen
zu integrationsrelevante Themen enthält und Beratungs- und Anlaufstellen vorstellt.
Weitere Unterstützungsangebote sind Dolmetscher/innen in rechtsrelevanten
Angelegenheiten, Sprach- und Kulturermittler/innen, Sprachhelfer/innen des
Kommunalen Integrationszentrums und Fallscouts für ein stadtteilbezogenes und
ressortübergreifendes Bildungsmanagement. Einen wichtigen Baustein der
Unterstützungsstrukturen bilden auch die Fortbildungen für Lehrkräfte,
Schulsozialarbeitende und Erzieher/innen.

Zusätzliche Unterstützung bietet das Land NRW auf zweierlei Weise:

e Zunächst werden “im Rahmen von modularisierten
Fortbildungsveranstaltungen Lehrkräfte im Bereich „Deutsch als Zweitsprache"
qualifiziert. Aktuell bietet das Kompetenzteam Münster eine Maßnahme für die
Lehrkräfte aus den Sekundarstufen I und II an (bis Februar 2016), ab
November werden Lehrkräfte aus dem Grundschulbereich weitergebildet.

-3-

Darüber hinaus werden Lehrkräfte, die sich mit der Einstellung verpflichtet
haben, einen Nachweis „DaZ/DaF“ zu erbringen, durch die Bezirksregierung
qualifiziert.

«e Schulen, die Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse beschulen,
wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen
(„Integrationsstellen“) mit Stellenanteilen ausgestattet. Nachdem landesseitig
zusätzliche Stellen zur Verfügung .gestellt! worden sind, kann aktuell
bedarfsorientiert und aktiv zusätzlich nachgesteuert werden.

Schulverwaltung und;Schulaufsicht beobachten in einem 14-tägigen Jour fixe, zum
Teil unter Teilnahme des Sozialamtes, die Verteilung der Flüchtlingskinder im
Stadtgebiet und stimmen Maßnahmen bzw. erforderliche Ressourcenverteilung
laufend ab.

Kindertageseinrichtungen

Die Kindertageseinrichtungen in Münster werden bei der Platzsuche und dem
Anmeldeverfahren für Flüchtlingskinder vom Sozialen Dienst für Flüchtlinge
unterstützt. Dieser bietet Hilfestellung bei der Anmeldung im Kita-Navigator und
begleitet bei Bedarf auch die Familien zu Aufnahmegesprächen in die Kita.

Die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen erhalten zielgruppenspezifisch Fort-
und Weiterbildungsangebote.

In Münster werden die Flüchtlingskinder in verschiedene Einrichtungen vermittelt, in
der Regel nicht mehr als zwei Kinder pro Kitagruppe. Sollen darüber hinaus weitere
Flüchtlingskinder aufgenommen werden, so wird dies von der einrichtungs- und .
sozialraumspezifischen Situation abhängig gemacht. Auch die Kindertagespflege
kann nach einer Einzelfallprüfung eine Alternative sein. Eine Vermittlung wird dann
angestrebt, wenn der Aufenthalt mittelfristig gesichert ist.

Anders ist dies in der DRK Kita Oxford. Hier gibt es eine komplette Gruppe für
Flüchtlingskinder, da die Verweildauer dieser Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung
Oxford für nur etwa vier bis sechs Wochen geplant ist.

Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahen kommt einer sozial
integrierenden, anregenden und fördernden Betreuung von Kindern aus
zugewanderten Familien eine immer größere Bedeutung zu. Neben dem Konzept
„lagesbetreuung für Kinder“ werden deshalb auch Eltern-Kind-Projekte in
Flüchtlingseinrichtungen in Kooperation mit freien Trägern konzipiert und umgesetzt
sowie zur Unterstützung der Kommunikation mit zugewanderten Eltern das Projekt
„Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kindertageseinrichtungen“ angeboten.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Freizeitpädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden in
Kooperation mit den Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt. Die Arbeit ist in die
gesamtstädtiische Aufgabe der Flüchtlingshilfe eingebettet. Zu den
Kooperationspartnern gehören freie Träger der Kinder-und Jugendarbeit, städtische
Einrichtungen und weitere Netzwerkpartner im Stadtteil.

-A-

Die Angebote erfolgen je Flüchtlingseinrichtung im Durchschnitt 2 x 3 Stunden pro
Woche, durchgeführt von nebenamtlichem Personal. Die Angebote werden sowohl
direkt am Standort als auch in der Kinder- und Jugendeinrichtung angeboten.
Entscheidend für die genaue konzeptionelle Planung ist u.a. die Entfernung zwischen
der Flüchtlingsunterkunft und der Kinder- und Jugendeinrichtung als auch der
Zusammensetzung der dort lebenden Kinder- und Jugendlichen. Durch diese
sozialräumliche Verortung der pädagogischen Angebote erfolgt die aktive Integration
in Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und weitere Angebote im Stadtteil.

Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Familien, die in städtischen
Übergangseinrichtungen in Münster leben. Der Aufbau von Vertrauen sowie
verlässliche Strukturen sind Grundvoraussetzung für eine gelingende pädagogische
Arbeit. Die Kinder und Jugendlichen können in den Flüchtlingseinrichtungen an
freizeitpädagogischen Angeboten der 'Kinder- und Jugendarbeit teilnehmen. Sie
werden stabilisiert, gefördert und unterstützt. Verlorenes Vertrauen wird aufgebaut.
Zu den Zielen gehören Stärkung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Hinführung der
Kinder zu bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendeinrichtungen, Integration
in’den Stadtteil und die Förderung des sozialen Friedens.

Frage 3:
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Politik vor der Presse über entwickelte
Konzepte informiert wird?

Die Erschließung neuer Unterbringungskapazitäten ist ein regelmäßiger
Tagesordnungspunkt im fraktionsübergreifenden Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge,
an dem auch die Bezirksvertretungen beteiligt sind. Hier werden alle relevanten
Sachverhalte und Planungen dargestellt und vorberaten Die Mitglieder des
Politischen Arbeitskreises werden auch jeweils zeitnah über die Beschlüsse des SAE
informiert. j

Grundsätzlich ist die Verwaltung sehr darum bemüht, Vorlagen zu neuen
Einrichtungsstandorten und damit verbundene Sachverhalten frühzeitig in die
politischen Gremien einzubringen. Aufgrund der hohen Dynamik und des
zunehmenden Handlungsdrucks ist dies jedoch leider nicht immer möglich. In diesen
Fällen bleibt nur der Weg über eine Dringlichkeitsentscheidung, um eine kurzfristige
Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten.

Im Auftrag
gez.
"Verena Schulte-Sienbeck

Originalanfrage

1736 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 06.09.2015 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Anfrage an die Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie zusätzlichen 
Unterstützungsmaßnahmen 
 
1. Wie und wo sollen die der Stadt Münster zugewiesenen Flüchtlinge im Stadtbezirk untergebracht  
    werden?  Gibt es eine „Worst Case“-Planung? 
 
2. Welche Unterstützungsmaßnahmen für Schulen, Kindergärten und städtische Sozialeinrichtungen,  
    die Flüchtlingskinder betreuen sollen,  sind geplant? 
 
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Politik vor der Presse über entwickelte Konzepte  
    informiert wird? 
 
Wir bitten die Verwaltung um eine Beantwortung zur Sitzung am 01.10.15, spätestens jedoch zur 
Sitzung am 19.11.15. 
 
Begründung: 
Das mit V orlage V/0705/2014 vorgestellte Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen Münster ist, 
angesichts des nicht abreißenden Flüchtlingszus troms, nicht mehr zu halten. Es kann aber nicht sein, 
dass wir zukünftig nur noch über Dringlichkeitsvorlagen abstimmen. Wir sehen die „Notlage“ der 
Stadtverwaltung angesichts der Zuweisungszahlen durch das Land NRW und sind bereit, die 
Verwaltung zu unter stützen, benötigen jedoch einen angemessenen Zeitraum, um über V orlagen zu 
beraten. Ein Konzept könnte die V orlaufzeit verkürzen. 
 
 
gezeichnet: 
Bernd Krekeler 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Christa Neugebauer 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Tilbecker Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Hafkhorst
  • Arnheimweg
  • Muckermannweg
  • Hohe Geist

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Details

Aktenzeichen
AFW/0007/2015
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
08.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37