AFW/0007/2015
Unterbringung von Flüchtlingen sowie zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen
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Antwort der Verwaltung
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AFW] 000# [2045 50 00 0004 - = 02.11.2015 Verena Schulte-Sienbeck STADT MÜNSTER. Tel.: 5998 7 Fax: 7780 Bezirksverwaltung Münster-West Flüchtlingen sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen“ Frage 1: 7 Wie und wo sollen die der Stadt Münster zugewiesenen Flüchtlinge im Stadtbezirk untergebracht werden? Gibt es eine „Worst Case“-Planung? Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen nimmt seit August dieses Jahres dramatisch zu und ist im Oktober noch einmal sprunghaft angestiegen. Allein in der letzten Oktoberwoche wurden der Stadt Münster 287 Flüchtlinge zugewiesen. Die Verwaltung arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Erschließung neuer Standorte, um den steigenden Bedarf an Unterbringungskapazitäten zu decken. In der aktuellen Situation werden jedoch die Kapazitätsgrenzen erreicht. Aus diesem Anlass wurde am 27.10.2015 der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen, der bis auf Weiteres wöchentlich tagt. Hier wurde beschlossen, zunächst 250 zusätzliche Plätze in der York-Kaserne für die temporäre Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge zu nutzen. Im Stadtbezirk Münster-West stehen aktuell 11 städtische Flüchtlingseinrichtungen mit einer Gesamtkapazität in Höhe von 800 Plätzen zur Verfügung. Hinzu kommt die Notunterkunft des Landes in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, deren Kapazität aktuell auf 310 Plätze aufgestockt wurde. Jeweils 100 zusätzliche Plätze sind in temporären Einrichtungen in Holzrahmenbau- bzw. Pavillonbauweise am Gronowskiweg (Fertigstellung voraussichtlich zum Jahresende) und am Hafkhorst (Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2016) geplant. Darüber hinaus sollen die Kapazitäten der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Oxford-Kaserne erhöht werden, indem drei weitere Gebäude mit jeweils bis zu 170 Plätzen in Betrieb genommen werden. Hier ist sukzessive ab Mai 2016 mit einem Bezug zu rechnen. Im Gegenzug müssen die 112 bestehenden Plätze in den Immobilien der Wohn+ Stadtbau GmbH am Arnheimweg voraussichtlich Ende Februar 2016 aufgegeben werden. Bereits mit der Vorlage V/0705/2014 beschlossen sind drei dauerhafte Standorte mit bis zu 50 Plätzen an den Standorten Hohe Geist, Albachten, Muckermannweg / Von- Esmach-Straße sowie Tilbecker Straße, Roxel, die sukzessive umgesetzt werden sollen. Das Land NRW plant, in der ehemaligen Oxford-Kaserne eine weitere Notunterkunft mit bis zu 700 Plätzen zu eröffnen. Derzeit werden die erforderlichen Herrichtungsarbeiten durchgeführt. Der erste Bauabschnitt soll Ende November fertiggestellt sein, der zweite Bauabschnitt zum Ende des Jahres. -2- Die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes werden auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet und bewirken somit eine deutliche Entlastung der Kommune. Angebote der städtischen Daseinsvorsorge, wie Kindertagesstätten und Schulten, werden nicht in Anspruch genommen. Frage 2: ö Welche Unterstützungsmaßnahmen für ‚Schulen, Kindergärten und städtische Sozialeinrichtungen, die Flüchtlingskinder betreuen, sind geplant? Schulen $ Mit dem Beschluss vom 10.12.2014 hat der Rat die „Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“ beschlossen (V/0697/2014/1). Kernelemente der Neukonzeption sind: « Clearingstelle (Steuerung, Erst- und Orientierungsberatung, Einschätzung des Lernstandes, Empfehlung für eine Schulform), ®e dezentrale und potenzialorientiete Beschulung in Regelschulen (für weiterführende Schulen zunächst in Referenzschulen), «e wohnortnahe Beschulung bei Grundschulen (d.h. dort keine Referenzschulen; alle Grundschulen nehmen auf nach dem Prinzip „kurze Beine - kurze Wege") sowie « verschiedene schulbezogene Unterstützungsleistungen des Schulträgers. Damit die Schulen die Integration von Kindern und Jugendlichen erfolgreich bewältigen können, hat die Stadt Münster in Abstimmung mit der Schulaufsicht Unterstützungsstrukturen entwickelt. Dazu gehören additive Sprachbildungsprogramme und Förderangebote wie „MitSprache"” — Deutsch- Intensiv-Kurse für Kinder und Jugendliche mit geringen Sprachkenntnissen, das DaZ-Projekt: Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte in Kooperation mit der WWU Münster oder der Club D, ein ergänzendes Sprachangebot der Volkshochschule Münster für Schülerinnen und Schüler, die als sogenannten Seiteneinsteiger mit geringen Deutschkenntnissen in die Schulen aufgenommen wurden. Darüber hinaus wurde die Arbeitshilfe „Leitfaden Ankommen - Mitkommen - Weiterkommen“ für Schulen erstellt, der grundlegende Informationen zu integrationsrelevante Themen enthält und Beratungs- und Anlaufstellen vorstellt. Weitere Unterstützungsangebote sind Dolmetscher/innen in rechtsrelevanten Angelegenheiten, Sprach- und Kulturermittler/innen, Sprachhelfer/innen des Kommunalen Integrationszentrums und Fallscouts für ein stadtteilbezogenes und ressortübergreifendes Bildungsmanagement. Einen wichtigen Baustein der Unterstützungsstrukturen bilden auch die Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende und Erzieher/innen. Zusätzliche Unterstützung bietet das Land NRW auf zweierlei Weise: e Zunächst werden “im Rahmen von modularisierten Fortbildungsveranstaltungen Lehrkräfte im Bereich „Deutsch als Zweitsprache" qualifiziert. Aktuell bietet das Kompetenzteam Münster eine Maßnahme für die Lehrkräfte aus den Sekundarstufen I und II an (bis Februar 2016), ab November werden Lehrkräfte aus dem Grundschulbereich weitergebildet. -3- Darüber hinaus werden Lehrkräfte, die sich mit der Einstellung verpflichtet haben, einen Nachweis „DaZ/DaF“ zu erbringen, durch die Bezirksregierung qualifiziert. «e Schulen, die Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse beschulen, wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen („Integrationsstellen“) mit Stellenanteilen ausgestattet. Nachdem landesseitig zusätzliche Stellen zur Verfügung .gestellt! worden sind, kann aktuell bedarfsorientiert und aktiv zusätzlich nachgesteuert werden. Schulverwaltung und;Schulaufsicht beobachten in einem 14-tägigen Jour fixe, zum Teil unter Teilnahme des Sozialamtes, die Verteilung der Flüchtlingskinder im Stadtgebiet und stimmen Maßnahmen bzw. erforderliche Ressourcenverteilung laufend ab. Kindertageseinrichtungen Die Kindertageseinrichtungen in Münster werden bei der Platzsuche und dem Anmeldeverfahren für Flüchtlingskinder vom Sozialen Dienst für Flüchtlinge unterstützt. Dieser bietet Hilfestellung bei der Anmeldung im Kita-Navigator und begleitet bei Bedarf auch die Familien zu Aufnahmegesprächen in die Kita. Die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen erhalten zielgruppenspezifisch Fort- und Weiterbildungsangebote. In Münster werden die Flüchtlingskinder in verschiedene Einrichtungen vermittelt, in der Regel nicht mehr als zwei Kinder pro Kitagruppe. Sollen darüber hinaus weitere Flüchtlingskinder aufgenommen werden, so wird dies von der einrichtungs- und . sozialraumspezifischen Situation abhängig gemacht. Auch die Kindertagespflege kann nach einer Einzelfallprüfung eine Alternative sein. Eine Vermittlung wird dann angestrebt, wenn der Aufenthalt mittelfristig gesichert ist. Anders ist dies in der DRK Kita Oxford. Hier gibt es eine komplette Gruppe für Flüchtlingskinder, da die Verweildauer dieser Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung Oxford für nur etwa vier bis sechs Wochen geplant ist. Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahen kommt einer sozial integrierenden, anregenden und fördernden Betreuung von Kindern aus zugewanderten Familien eine immer größere Bedeutung zu. Neben dem Konzept „lagesbetreuung für Kinder“ werden deshalb auch Eltern-Kind-Projekte in Flüchtlingseinrichtungen in Kooperation mit freien Trägern konzipiert und umgesetzt sowie zur Unterstützung der Kommunikation mit zugewanderten Eltern das Projekt „Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kindertageseinrichtungen“ angeboten. Offene Kinder- und Jugendarbeit Freizeitpädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden in Kooperation mit den Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt. Die Arbeit ist in die gesamtstädtiische Aufgabe der Flüchtlingshilfe eingebettet. Zu den Kooperationspartnern gehören freie Träger der Kinder-und Jugendarbeit, städtische Einrichtungen und weitere Netzwerkpartner im Stadtteil. -A- Die Angebote erfolgen je Flüchtlingseinrichtung im Durchschnitt 2 x 3 Stunden pro Woche, durchgeführt von nebenamtlichem Personal. Die Angebote werden sowohl direkt am Standort als auch in der Kinder- und Jugendeinrichtung angeboten. Entscheidend für die genaue konzeptionelle Planung ist u.a. die Entfernung zwischen der Flüchtlingsunterkunft und der Kinder- und Jugendeinrichtung als auch der Zusammensetzung der dort lebenden Kinder- und Jugendlichen. Durch diese sozialräumliche Verortung der pädagogischen Angebote erfolgt die aktive Integration in Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und weitere Angebote im Stadtteil. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Familien, die in städtischen Übergangseinrichtungen in Münster leben. Der Aufbau von Vertrauen sowie verlässliche Strukturen sind Grundvoraussetzung für eine gelingende pädagogische Arbeit. Die Kinder und Jugendlichen können in den Flüchtlingseinrichtungen an freizeitpädagogischen Angeboten der 'Kinder- und Jugendarbeit teilnehmen. Sie werden stabilisiert, gefördert und unterstützt. Verlorenes Vertrauen wird aufgebaut. Zu den Zielen gehören Stärkung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Hinführung der Kinder zu bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendeinrichtungen, Integration in’den Stadtteil und die Förderung des sozialen Friedens. Frage 3: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Politik vor der Presse über entwickelte Konzepte informiert wird? Die Erschließung neuer Unterbringungskapazitäten ist ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt im fraktionsübergreifenden Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, an dem auch die Bezirksvertretungen beteiligt sind. Hier werden alle relevanten Sachverhalte und Planungen dargestellt und vorberaten Die Mitglieder des Politischen Arbeitskreises werden auch jeweils zeitnah über die Beschlüsse des SAE informiert. j Grundsätzlich ist die Verwaltung sehr darum bemüht, Vorlagen zu neuen Einrichtungsstandorten und damit verbundene Sachverhalten frühzeitig in die politischen Gremien einzubringen. Aufgrund der hohen Dynamik und des zunehmenden Handlungsdrucks ist dies jedoch leider nicht immer möglich. In diesen Fällen bleibt nur der Weg über eine Dringlichkeitsentscheidung, um eine kurzfristige Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Im Auftrag gez. "Verena Schulte-Sienbeck
Originalanfrage
1736 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 06.09.2015
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Anfrage an die Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie zusätzlichen
Unterstützungsmaßnahmen
1. Wie und wo sollen die der Stadt Münster zugewiesenen Flüchtlinge im Stadtbezirk untergebracht
werden? Gibt es eine „Worst Case“-Planung?
2. Welche Unterstützungsmaßnahmen für Schulen, Kindergärten und städtische Sozialeinrichtungen,
die Flüchtlingskinder betreuen sollen, sind geplant?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Politik vor der Presse über entwickelte Konzepte
informiert wird?
Wir bitten die Verwaltung um eine Beantwortung zur Sitzung am 01.10.15, spätestens jedoch zur
Sitzung am 19.11.15.
Begründung:
Das mit V orlage V/0705/2014 vorgestellte Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen Münster ist,
angesichts des nicht abreißenden Flüchtlingszus troms, nicht mehr zu halten. Es kann aber nicht sein,
dass wir zukünftig nur noch über Dringlichkeitsvorlagen abstimmen. Wir sehen die „Notlage“ der
Stadtverwaltung angesichts der Zuweisungszahlen durch das Land NRW und sind bereit, die
Verwaltung zu unter stützen, benötigen jedoch einen angemessenen Zeitraum, um über V orlagen zu
beraten. Ein Konzept könnte die V orlaufzeit verkürzen.
gezeichnet:
Bernd Krekeler
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Christa Neugebauer
Nils Schappler
Markus v. Diepenbroick-Grüter
Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Tilbecker Straße
- Mauritzstraße 4
- Hafkhorst
- Arnheimweg
- Muckermannweg
- Hohe Geist
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFW/0007/2015
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 08.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37