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AN/2635/2021

Masterplan Parken

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) 02.12.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 31.12.2025, TOP 1.7

Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

7681 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker    
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 
 
AN/2635/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Masterplan Parken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragstellenden im Rat der Stadt Köln bitten Sie, folgenden Antrag für die Ratssitzung 
am 14.12.2021auf die Tagesordnung zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
  
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Parken zu erstellen mit dem Ziel, den ru-
henden Autoverkehr im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren. Hierbei sind folgende 
Punkte zu berücksichtigen: 
 
Digitalisierung 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, Parkraumbewirtschaftung vollständig zu digitalisieren. 
Das System soll mittelfristig ohne Parkscheinautomaten auskommen und vollständig papier-
los funktionieren.  Bestehende Automaten sollen dann sukzessive zurückgebaut werden. Um 
Parksuchverkehre zu reduzieren, sollen Parkplätze per App verwaltet werden können. An-
wohner*innen sollen innerhalb eines limitierten Kontingents Besucher*innen einlog-
gen/einbuchen und von der Parkraumbewirtschaftung befreien können. Das entsprechende 
Konzept soll dem Digitalisierungsausschuss vorgelegt werden. 
 
Parkraumbewirtschaftung 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stadt in Parkzonen einzuteilen, welche unter-
schiedliche Parkraumbepreisungen von Oberflächenstellplätzen (On-Street Parking) und 
eine maximale Parkdauer zwischen 2 und 4 Stunden beinhalten sowie in den ersten 15 Mi-
nuten kostenfrei sind. Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll angehoben und überall 
dahin ausgeweitet werden, wo der Parkdruck es erforderlich macht. Dadurch sollen Anwoh-
ner*innen und der fließende Verkehr spürbar entlastet werden. Die Zonen ohne Parkraum-
bewirtschaftung sind einer kontinuierlichen Prüfung zu unterziehen. Die bereits bestehenden 
Ausnahmegenehmigungen für z.B. Sozialdienstleistende, Pflegekräfte, Handwerker*innen 
und Menschen mit Einschränkungen finden weiterhin Anwendung. 
 
Neuaufteilung des öffentlichen Raums

- 2 - 
 
10% aller Stellflächen sind ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben oder mit Son-
dergenehmigung freizugeben. Bei punktueller hoher Auslastung soll der Anteil im entspre-
chenden Gebiet höher ausfallen. Sondergenehmigungen sollen sowohl für stationsbasierte 
Car Sharing-Autos als auch für die zuvor genannten Personengruppen ausgestellt werden. 
Dabei ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. 
In jeder Straße sollen kleinmaschig Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für (Lasten-) Fahrrä-
der umgewandelt werden. Dabei sollen Häufungspunkte identifiziert und stärker umgewidmet 
werden.   
Auf der Severin-, Apostel-, Maastrichter und Zülpicher Straße (Zülpicher Platz bis Universi-
tätsstraße) entfällt das Parken komplett. Ladezonen bleiben erhalten und sollen – wo benö-
tigt – ausgebaut werden. Laufende Prozesse sind davon nicht betroffen. Nach einer Evaluie-
rung sollen weitere Straßen mit hoher Aufenthaltsqualität identifiziert werden, auf denen das 
Parken vollständig entfallen kann. 
 
Faires Parken 
Die Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer kontinuierlichen Prüfung auf Barrierefreiheit 
zu unterziehen. Durch individuelle Konzepte soll die Barrierefreiheit auf jeder Straße sukzes-
sive umgesetzt werden, dazu gehört auch das Queren zwischen parkenden Fahrzeugen. 
Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig verbreitert werden. Verbleiben 
weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken. Sollten dadurch große Teile aller Park-
plätze entfallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzulegen (z. B 
Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich). Verbleibende Parkflächen sind zu markieren. Das 
Parken auf Mittelalleen soll, wenn möglich, sukzessiv aufgehoben werden. Ähnlich wie in 
Karlsruhe soll ein Gestaltungshandbuch „Faires Parken” für Köln entwickelt werden.  
 
Neuaufteilung des nicht öffentlichen Raums 
Es soll geprüft werden, ob Parkplätze städtischer und Bezirkseinrichtungen oder Parkplätze 
abseits von Schulgeländen und außerhalb der Nutzungszeiten für Anwohner*innen freigege-
ben werden können. Die Verwaltung soll Gespräche mit Betreibenden von Parkplätzen und 
Tiefgaragen sowie mit Automobilhändler*innen führen, ob diese Parkplätze auch von An-
wohner*innen genutzt bzw. ob sie zu Mobilitätshubs umfunktioniert werden können. Es soll 
geprüft werden, in welcher Form Quartiersgaragen in städtischer Trägerschaft gebaut und 
betrieben werden können. Die Quartiersgaragen sollen u.a. durch die Ausweitung der Park-
raumbewirtschaftung finanziert werden. 
 
Ordnungsrechtliche Anpassungen 
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kontrolltätigkeiten nicht 
nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Regelungen auf Plätzen, Geh- und Radwe-
gen konsequent anzuwenden. Insbesondere soll das Parken auf Gehwegen mit einem Ver-
bleib von weniger als 1,80 Meter restliche Gehwegbreite grundsätzlich mit einem Verwarn- 
oder Bußgeld geahndet werden. Auf Geh- und Fahrradwegen illegal parkende Fahrzeuge 
sollen in der Regel abgeschleppt werden, wenn von ihnen eine Behinderung für andere Ver-
kehrsteilnehmende, vor allem Fußgänger*innen, ausgeht.  
In Zusammenarbeit mit der AWB sollen außerdem aufgegebene Fahrräder (Fahrradleichen) 
und E-Scooter schneller entsorgt werden. 
 
Begründung 
 
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt mit knappem Raum setzen wir uns für eine 
nachhaltige Raumaufteilung ein. Dabei wollen wir auch Klimaschutz, Luftreinhaltung und 
eine Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität verbinden. Als Grundlage einer 
gleichberechtigten, sicheren Teilhabe an Mobilität sollen sich Radfahrende sowie Fußgänge-
rinnen und Fußgänger sicher und bequem durch die Stadt bewegen können.

- 3 - 
 
Der Antrag beschäftigt sich mit der Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum. Das An-
wohnerparken und dessen Bepreisung sollen in einem anderen Antrag geregelt werden, so-
bald die rechtliche Handhabe dafür geschaffen ist. 
Über die Parkraumbewirtschaftung nach Wiener Vorbild werden Anwohnende entlastet und 
gleichzeitig Parksuchverkehre reduziert. Die zusätzlichen Gelder sollen direkt zur Verbesse-
rung des ÖPNV genutzt werden.  
Im Antrag sollen die Unterschiede zwischen den Dorfstrukturen der Vororte und Innerstädti-
schen ähnlich wie in Wien abgebildet und berücksichtigt  werden. 
Eine digitale Parkraumbewirtschaftung, wie etwa in Amsterdam oder Rotterdam, entlastet 
das Ordnungsamt und Bürger*innen gleichzeitig. Parkplätze können gezielt angefahren wer-
den und Papiertickets gehören der Vergangenheit an. Besucher*innen können (jährlich limi-
tiert) von der Parkraumbepreisung befreit werden. Das alles muss natürlich unter größtmög-
lichem Datenschutz geschehen! 
 
Bei der Umgestaltung unserer Stadt soll in Zukunft mehr auf die Bedürfnisse der schwächs-
ten Verkehrsteilnehmenden, der Fußgänger*innen, geachtet werden. Hierfür werden Geh-
wege verbreitert und Falschparkende konsequenter abgeschleppt und mit Bußgeldern ver-
sehen. 
 
Auch für Autofahrer*innen verbessert sich die Situation: Der reduzierte Parksuchverkehr re-
duziert Stau und es werden mehr Off-Street-Parkplätze geschaffen. 
 
Die Zuständigkeiten der Bezirksvetretungen bleiben durch diesen Antrag unberührt. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Lino Hammer (Geschäftsführer Fraktion Bündnis 90/Grüne) 
Niklas Kienitz (Geschäftsführer CDU-Fraktion) 
Lucas Sickmöller (Geschäftsführer Volt-Fraktion)

Beratungsverlauf (2)

14.12.2021 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2025 Verkehrsausschuss
TOP 1.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2635/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
Datum
02.12.2021
Erstellt
02.12.2021 11:24