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SV-2013/0008

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 4. Februar 2013 betr. Antrag zum geplanten Kinderförderungsgesetz

Antrag 05.02.2013

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SV-2013/0008

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SV-2013/0008

3739 Zeichen

Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
Darmstadt, den 4. Februar 2013 
 
 
Antrag zum geplanten Hessischen Kinderförderungsgesetz 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen: 
Der Magistrat wird aufgefordert, sich sowohl direkt bei der Hess. Landesregierung als auch über den 
Hess. Städte- und Gemeindebund dafür einzusetzen, dass durch das geplante Hessische 
Kinderförderungsgesetz der Umfang und die Qualität der Kinderbetreuung in Darmstadt und Hessen 
nicht verschlechtert wird. Dabei sollen insbesondere die in der Begründung genannten Aspekte 
beachtet werden.   
 
Begründung 
Es geht um den Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU und FDP im Hess. Landtag zur Änderung des 
hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften. Das HessKiföG 
soll zum 01.01.2014 in Kraft treten. 
Wir befürchten eine deutliche Beeinträchtigung der Qualität bei der Förderung und Betreuung von 
Kindern in Kindertageseinrichtungen durch die sich ergebende Verschlechterung der künftigen 
Rahmenbedingungen. Dazu einige Beispiele: 
 
Öffnungszeiten
  
Bezuschusst werden soll nur noch eine maximale wöchentliche Öffnungszeit von 42,5 Stunden 
bezuschusst, also beispielsweise täglich von 7:30 bis 16:00 Uhr.  
In Darmstadt liegt der politisch gewollte Standard derzeit bei 50 Öffnungsstunden pro Woche. Die 
Differenz in der Finanzierung muss entweder von den Eltern oder der Stadt getragen werden – beides 
ist nicht akzeptabel. 
 
Gruppengröße
 
Um die maximale Landesförderung zu erhalten, müssten die Gruppen in Kindergarten und Hort mit 25 
Kindern belegt werden.  
Gruppengrößen von 25 Kindern sind zum Einen durch bauliche Gegebenheiten nicht immer erreichbar 
und zum Anderen für viele Kinder pädagogisch nicht sinnvoll.  
Die Gruppenobergrenzen für Kinder unter 3 Jahren, die derzeit bei 10 Kindern liegt gilt nur noch für 
Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr, danach können 16 zwei- bis dreijährige Kinder in 
einer Gruppe betreut werden. Diese Gruppengrößen sind nicht mit den Aufgaben und Standards des 
Hessischen Bildungs- und Erziehungplanes vereinbar.

2 
Qualifizierung von Fachkräften 
Bei den erforderlichen Fachkraftstunden können 20% pädagogische Laien eingerechnet werden.  Dies 
entspricht einer Entprofessionalisierung des Berufsstandes von Erzieherinnen und Erziehern. 
Gleichzeitig werden weniger pädagogische Fachkräfte das Kerngeschäft einer Kindertageseinrichtung 
bewältigen müssen.  
Völlig unklar ist die Bezahlung der Nicht-Pädagogischen Fachkräfte. Ziel muss es sein, den Beruf von 
Erzieherinnen und Erziehern zu einem Studium aufzuwerten – mit der dazugehörenden Bezahlung für 
diese anspruchsvolle Arbeit – und nicht das sowieso schon niedrige Lohnniveau durch noch 
schlechter bezahlte Arbeitskräfte zu drücken, die die gleiche Arbeit erledigen.  
 
Planung und Steuerung
 
Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit (Dokumentation, Zusammenarbeit mit Familien, 
Kooperationen mit anderen Institutionen etc.) und Zeiten für Leitungsfreistellung sind nicht 
vorgesehen. 
 
Die finanzielle Lage der Stadt Darmstadt sowie die durch den Schutzschirm vorgegeben Bedingungen 
erlauben es nicht, die für die einzelnen Einrichtungen reduzierten Landesmittel durch eigene 
finanziellen Mittel zu kompensieren. 
In der Kombination aller Maßnahmen kommt es zu erheblichen Qualitätsverlusten für alle Beteiligten 
auch in Darmstadt und zu steigender Arbeitsbelastung für pädagogische Fachkräfte. 
 
Weitere Begründung mündlich 
 
 
 
Fraktion Uffbasse 
Kerstin Lau - Fraktionsvorsitzende 
Georg Hang, Markus Hintzen, Sebastian Schmitt, Wieland Weise - Stadtverordnete

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2013/0008
Typ
Antrag
Datum
05.02.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00