SV-2013/0008
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 4. Februar 2013 betr. Antrag zum geplanten Kinderförderungsgesetz
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SV-2013/0008
3739 Zeichen
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 4. Februar 2013
Antrag zum geplanten Hessischen Kinderförderungsgesetz
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, sich sowohl direkt bei der Hess. Landesregierung als auch über den
Hess. Städte- und Gemeindebund dafür einzusetzen, dass durch das geplante Hessische
Kinderförderungsgesetz der Umfang und die Qualität der Kinderbetreuung in Darmstadt und Hessen
nicht verschlechtert wird. Dabei sollen insbesondere die in der Begründung genannten Aspekte
beachtet werden.
Begründung
Es geht um den Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU und FDP im Hess. Landtag zur Änderung des
hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften. Das HessKiföG
soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.
Wir befürchten eine deutliche Beeinträchtigung der Qualität bei der Förderung und Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen durch die sich ergebende Verschlechterung der künftigen
Rahmenbedingungen. Dazu einige Beispiele:
Öffnungszeiten
Bezuschusst werden soll nur noch eine maximale wöchentliche Öffnungszeit von 42,5 Stunden
bezuschusst, also beispielsweise täglich von 7:30 bis 16:00 Uhr.
In Darmstadt liegt der politisch gewollte Standard derzeit bei 50 Öffnungsstunden pro Woche. Die
Differenz in der Finanzierung muss entweder von den Eltern oder der Stadt getragen werden – beides
ist nicht akzeptabel.
Gruppengröße
Um die maximale Landesförderung zu erhalten, müssten die Gruppen in Kindergarten und Hort mit 25
Kindern belegt werden.
Gruppengrößen von 25 Kindern sind zum Einen durch bauliche Gegebenheiten nicht immer erreichbar
und zum Anderen für viele Kinder pädagogisch nicht sinnvoll.
Die Gruppenobergrenzen für Kinder unter 3 Jahren, die derzeit bei 10 Kindern liegt gilt nur noch für
Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr, danach können 16 zwei- bis dreijährige Kinder in
einer Gruppe betreut werden. Diese Gruppengrößen sind nicht mit den Aufgaben und Standards des
Hessischen Bildungs- und Erziehungplanes vereinbar.
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Qualifizierung von Fachkräften
Bei den erforderlichen Fachkraftstunden können 20% pädagogische Laien eingerechnet werden. Dies
entspricht einer Entprofessionalisierung des Berufsstandes von Erzieherinnen und Erziehern.
Gleichzeitig werden weniger pädagogische Fachkräfte das Kerngeschäft einer Kindertageseinrichtung
bewältigen müssen.
Völlig unklar ist die Bezahlung der Nicht-Pädagogischen Fachkräfte. Ziel muss es sein, den Beruf von
Erzieherinnen und Erziehern zu einem Studium aufzuwerten – mit der dazugehörenden Bezahlung für
diese anspruchsvolle Arbeit – und nicht das sowieso schon niedrige Lohnniveau durch noch
schlechter bezahlte Arbeitskräfte zu drücken, die die gleiche Arbeit erledigen.
Planung und Steuerung
Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit (Dokumentation, Zusammenarbeit mit Familien,
Kooperationen mit anderen Institutionen etc.) und Zeiten für Leitungsfreistellung sind nicht
vorgesehen.
Die finanzielle Lage der Stadt Darmstadt sowie die durch den Schutzschirm vorgegeben Bedingungen
erlauben es nicht, die für die einzelnen Einrichtungen reduzierten Landesmittel durch eigene
finanziellen Mittel zu kompensieren.
In der Kombination aller Maßnahmen kommt es zu erheblichen Qualitätsverlusten für alle Beteiligten
auch in Darmstadt und zu steigender Arbeitsbelastung für pädagogische Fachkräfte.
Weitere Begründung mündlich
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau - Fraktionsvorsitzende
Georg Hang, Markus Hintzen, Sebastian Schmitt, Wieland Weise - Stadtverordnete
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2013/0008
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.02.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00