2024/0314
Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
8088 Zeichen
Eckpunktepapier zur Vergabe der Linienbündel „Darmstadt Vorderer Odenwald“, „Darmstadt-Nord“, „Weiterstadt“, „Bergstra- ße“ und „Eberstadt/Pfungstadt“ zum Dezember 2026 an die HEAG mobiBus (Stand:08.10.2024) Gemäß dem gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Stadt Darmstadt und de n Land- kreis Darmstadt-Dieburg 2019 – 2024 steht zum Fahrplanwechsel 2026 (13.12.2026) die Vergabe der Linienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“ , „Weiterstadt“, „Bergstraße“ und „Eberstadt/Pfungstadt“ an. Diese Bünd el enthalten die Linien A, AH, AIR, B (neu), BE1, BE2, BE3, EB, F, FM, G, H, K, L, M1 (ex N), M2 (ex NE), M3 (neu), MX (neu), O, P, PE, PG, R, WE1, WE2, WE3, WE4, WX und 875 (Silvesterlinie Weiterstadt) sowie die Buslinie Ludwigshöhviertel (Arbeitstitel) , deren Liniengenehmigungen aktuell von der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (nachfolgend „HEAG mobiBus“ genannt) gehalten werden. Derzeit haben die DADINA und die Stadt Darmstadt (nachfolgend zusammen „Auf- gabenträger“ genannt) die oben genannten Verkehrsleistungen im Rahmen eine s öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) direkt an die HEAG mobiBus vergeben. Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bewährt. Durch die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistungserbringung b ei gleich- zeitiger hoher Flexibilität für die Aufgabenträger sichergestellt werden. Die Struktur eines Brutto anreizvertrags im Rahmen einer Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB ist möglich. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB wird aktuell von der Kanzlei BBG geprüft. Die neue Direktvergabe soll die Grundlage bilden und Planungssicherheit schaffen für bereits getätigte und anstehende erhebliche Investiti onen in Busse mit alternat i- ven Antrieben und ortsfeste Infrastruktur für E-Mobilität bei der HEAG mobiBus. Auf Grundlage des vorgenannten Sachverhalts werden folgende Eckpunkte zur Vergabe der o. g. Linienbündel zum 13.12.2026 vereinbart: 1. Die Aufgabenträ ger beabsichtigen, anstelle einer europaweiten Ausschrei- bung der o. g. Linien zum 1 3.12.2026, eine direkte Vergabe an die HEAG mobiBus vorzunehmen. Die direkte Vergabe ist hinsichtlich der Steuerung der zu vergebenden Verkehrsleistungen sowie zur Sicherung des Bestands der HEAG mobiBus aus Sicht der Aufgabenträger vorzugswürdig. 2. Die Aufgabenträger werden fristgerecht im Rahmen einer Vorabbekanntm a- chung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 transparent machen, dass sie eine di- rekte Vergabe in Form einer Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB an die HEAG mobiBus zum 13.12.2026 beabsichtigen. 3. HEAG mobiBus erfüllt die Qualitätsanforderungen des Anhangs des jeweils aktuell geltenden gemeinsamen Nahverkeh rsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. 4. Die (Höchst-)Laufzeit von öDA für Busverkehrsleistungen beträgt grundsätz- lich 10 Jahre. Aufgrund der bestehenden und beabsichtigten hohen Investitio- nen im Zusammenhang mit der Umstellung auf alternative Antriebe wird eine Laufzeitverlängerung des öDA auf 15 Jahre vorgesehen. 5. Bei strukturellen Umstellungen, z. B. Einführung von Straßenbahn - anstelle Omnibuslinienverkehr gilt die noch zu vereinbarende Abbestellklausel nicht. 6. Im Rahmen der anstehenden Inhouse-Vergabe wird ein öDA in Form eines Bruttoanreizvertrages ausgearbeitet. Dieser wird insbesondere folgende w e- sentliche Punkte enthalten: a. Leistungsbeschreibung und Qualitätsanforderung Die Leistung ist grundsätzlich in derzeitigem Umfang und auf derzeit i- gem Niveau zu erbringen. Hinsichtlich der Ä nderungen der Qualitäts - und Quantitätsanforderungen wird HEAG mobiBus im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten eine hohe Flexibilität für die Aufgabe n- träger sicherstellen. Bezüglich der Qualitätskriterien Zuverlässigkeit (Fahrtausfälle) und Pünktlic hkeit (Verspätungen/Verfrühungen) werden geeignete Daten, wenn technisch möglich, regelmäßig und zeitnah den Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt , die Eingang in ein DV - gestütztes Bonus -Malus-System finden . Anpassungen der Fahrpläne sind auf beiderseitig e Initiative möglich und benötigen ein Einverne h- men. b. Anreizsystem Entsprechend den Vorgaben des Anhangs zur VO (EG) Nr. 1370/2007 ist ein Anreizsystem, insbesondere zur Attraktivitätssteigerung des Ve r- kehrsangebots und zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit, zu i m- plementieren. c. Aufgabenträgerzuschüsse Basis für die Bestellkosten ab 13.12.2026 sind die aktuellen Sollkosten für Diesel- und Elektrobusse; für Elektrobusse unter Berücksichtigung der noch anstehenden Revision. Soweit die derzeiti gen Dynamisi e- rungsregeln und dafür zusätzlich gewährten Zuschüsse sich als nicht ausreichend oder als nicht hinreichend definiert erweisen, werden diese auf Basis einer sachgerechten rechnerischen Dynamisierung einver- nehmlich angepasst. Ausgehend von dieser Basis erfolgt eine jährliche sachgerechte Dynamisierung der Sollkosten auf Grundlage des AVN- Tarifs (Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und zum Zeitpunkt des Abschlusses des öDA bestehender Betriebsvereinbarungen. Sollkosten für Elektrobusse sind entsprechend zu berücksichtigen. HEAG mobiBus wird entsprechend dem Anhang zur VO (EG) Nr. 1370/2007 jährlich eine Trennungsrechnung als Basis für die beihi l- fenrechtliche Abrechnung vorlegen. d. Subunternehmerquote Weiterhin ist seitens der HEAG mobiBus die Einbindung der kleineren und mittleren Unternehmen in die Verkehrsleistungserbringung siche r- zustellen. Hierzu wird , sofern wirtschaftlich sinnvoll, eine Subunterneh- merquote von einem Drittel der direkt vergebenen Leistungen eingehal- ten. Sofern von den Aufgabenträgern vorgegeben , hat die HEAG mobiBus bei Subunternehmerleistungen den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben vorzusehen. e. Vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertragspartner Wie bisher ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertrag s- partner sicherzustellen. Die Steuerungsmöglichkeiten durch die Aufg a- benträger für die Verkehrsleistungen sollen das heutige Niveau nicht unterschreiten. 7. Für etwaige künftige On-Demand-Verkehre ist die Frage der Integration in den öDA oder die Schaffung eines eigenen öDA zu prüfen. 8. Die HEAG mobiBus wird sich nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Aufgabenträger an Ausschreibungen für Linienverkehre nach § 42 PBefG innerhalb des Gebiets der Aufgabenträger beteiligen. 9. Seitens der Aufgabenträger und der HEAG mobiBus ist über die Laufzeit der Inhouse-Vergabe sicherzustellen, dass die HEAG mobiBus entsprechend den Vorgaben de s § 108 GWB weiterhin einer „Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle“ durch die zuständigen Behörden unterliegt. 10. Die HEAG mobiBus hat während der Laufzeit des öDA sicherzustellen, dass sie im Wesentlichen, d. h. zu mehr als 80 %, für ihre öffentlichen Auftraggeber tätig ist. Das bedeutet, dass die HEAG mobiBus insgesamt nur maximal zu 19,99 % für Dritte tätig sein darf. Schienenersatz- oder -verstärkungsverkehre im Auftrag der HEAG mobilo sind hiervon ausgenommen. 11. Dieses Eckpunktepapier hat Gültigkeit für das Inkrafttreten des neu abz u- schließenden öDA und wird anschließend Vertragsbestandteil. Soweit einze l- ne Eckpunkte durch vertragliche Regelungen im öDA abweichend vereinbart werden, haben die vertraglichen Regelungen des öDA Vorrang. Darmstadt, den Für die DADINA: _________________________________ _____________________________ Erster Kreisbeigeordneter Lutz Köhler Stadtrat Paul Georg Wandrey Vorstandsvorsitzender Stv. Vorstandsvorsitzender Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: _____________________ _____________________ _____________________ Hanno Benz André Schellenberg Paul Georg Wandrey Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat Für die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG: _____________________________ ____________________________ Johannes Gregor Arne Rath Geschäftsführer Geschäftsführer
anlage 3
386 Zeichen
Punkt 7: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (V-Nr. 2024/0314) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
313 Zeichen
Punkt 11: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (V-Nr. 2024/0314) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
253 Zeichen
Punkt 21: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (V-Nr. 2024/0314) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD
2024/0314
6161 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0314
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 910-202-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7123020
Betreff: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH &
Co. KG
Vorlage vom: 24.10.2024
Beschlussvorschlag :
Dem Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen an die HEAG mobiBu s
GmbH & Co. KG ab 13.12.2026 wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 Eckpunktepapier zur Direktvergabe Busverkehr
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024
Der derzeitige öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA ) für die Direktvergabe der öffentlichen
Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen durch die ÖPNV -Aufgabenträger
Wissenschaftsstadt Darmstadt und Darmstadt -Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (HEAG mobiBus) läuft bis zum zweiten Samstag im
Dezember 2026 (Tag vor dem internationalen Fahrplanwechsel); das ist der 12.12.2026.
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bewährt. Durch
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistung serbringung bei gleichzeitiger hoher
Flexibilität für die Aufgabenträger sichergestellt werden.
Die direkte Vergabe ist hinsichtlich der Steuerung der zu vergebenden Verkehrsleistungen
sowie zur Sicherung des Bestands der HEAG mobiBus aus Sicht der Aufgabe nträger
vorzugswürdig.
Es wird daher empfohlen, die Direktvergabe an den internen Betreiber HEAG mobiBus ab
13.12.2026 weiterzuführen.
Die direkte Vergabe des öDA erfolgt als Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB und nicht wie beim
derzeit bestehenden öDA als D irektvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007.
Wesentliche inhaltliche Neuerungen bzw. Abweichungen sind mit der Änderung des
Vergaberechtsregimes nicht verbunden.
Zum Hintergrund: Der EuGH hat im Jahr 2019 in einer Grundsatzentscheidung klargestel lt,
dass die Regelungen des Sondervergaberechts der VO (EG) Nr. 1370/2007 bei der Vergabe
von Bus- und Straßenbahnverkehrsdiensten nur dann anwendbar sind, wenn der öDA als
Dienstleistungskonzession (Nettovertrag) ausgestaltet wird. Liegt keine
Dienstleistungskonzession, sondern ein entgeltlicher öffentlicher Auftrag mit Bruttoanreiz -
Prinzip vor, findet nach dem EuGH das allgemeine Vergaberecht einschließlich der
Möglichkeiten zur Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB Anwendung.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die DADINA treten wieder als eine Behördengruppe
auf, da die Verkehrsleistungen der HEAG mobiBus sowohl das Gebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, als auch des Landkreises Darmstadt -Dieburg betreffen.
Die Direktverga be umfasst die Linienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt
Nord“, „Weiterstadt“, „Bergstraße“ und „Eberstadt/Pfungstadt“.
Diese Bündel enthalten die Buslinien A, AH, AIR, B (neu), BE1, BE2, BE3, EB, F, FM, G, H, K,
L, M1 (ex N), M2 (ex NE), M3 (neu), MX (neu), O, P, PE, PG, R, WE1, WE2, WE3, WE4 und
WX sowie die Buslinie Ludwigshöhviertel (Arbeitstitel), deren Liniengenehmigungen aktuell
von der HEAG mobiBus gehalten werden.
Die neue Direktvergabe soll die Grundlage bilden und Planungssicherhei t schaffen für bereits
getätigte und anstehende erhebliche Investitionen in Busse mit alternativen Antrieben und
ortsfeste Infrastruktur für E -Mobilität bei der HEAG mobiBus.
Die Laufzeit der Direktvergabe beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Aufgrund der best ehenden
und beabsichtigten erheblichen Investitionen im Zusammenhang mit der Umstellung auf
alternative Antriebe wird eine Laufzeitverlängerung des öDA auf 15 Jahre vorgesehen.
- 4 -
In dem als Anlage beigefügten Eckpunktepapier, dessen Erarbeitung durch die Kan zlei BBG
und Partner, Bremen, juristisch begleitet wurde, werden zentrale Festlegungen für eine
Weiterführung der Direktvergabe an die HEAG mobiBus getroffen.
Diese beziehen sich auf die Leistungsbeschreibung, Qualitätsanforderungen, das
Anreizsystem, die Subunternehmerquote sowie die Aufgabenträgerzuschüsse.
Der gemeinsame Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg wird im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung 2025 – 2030 die
Maßgabe zur entsprechenden Di rektvergabe beinhalten.
Für On-Demand-Verkehre ist noch die Frage der Integration in den öDA oder die Schaffung
eines eigenen öDA zu prüfen.
Der abzuschließende öDA wird den zuständigen Gremien rechtzeitig zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt werd en.
Die Finanzierung erfolgt aus der Verbandsumlage der DADINA.
Dezernat I Dezernat IV Dezernat VI
Hanno Benz André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 2
6228 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0314
Magistratsbeschluss -Nr.
372
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 910-202-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7123020
Betreff: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH &
Co. KG
Vorlage vom: 24.10.2024
Beschlussvorschlag :
Dem Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen an die HEAG mobiBus
GmbH & Co. KG ab 13.12.2026 wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 Eckpunktepapier zur Direktvergabe Busverkehr
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024
Der derzeitige öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA ) für die Direktvergabe der öffentlichen
Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen durch die ÖPNV -Aufgabenträger
Wissenschaftsstadt Darmstadt und Darmstadt -Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (HEAG mobiBus) läuft bis zum zweiten Samstag im
Dezember 2026 (Tag vor dem internationalen Fahrplanwechsel); das ist der 12.12.2026.
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bewährt. Durch
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistung serbringung bei gleichzeitiger hoher
Flexibilität für die Aufgabenträger sichergestellt werden.
Die direkte Vergabe ist hinsichtlich der Steuerung der zu vergebenden Verkehrsleistungen
sowie zur Sicherung des Bestands der HEAG mobiBus aus Sicht der Aufgabe nträger
vorzugswürdig.
Es wird daher empfohlen, die Direktvergabe an den internen Betreiber HEAG mobiBus ab
13.12.2026 weiterzuführen.
Die direkte Vergabe des öDA erfolgt als Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB und nicht wie beim
derzeit bestehenden öDA als D irektvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007.
Wesentliche inhaltliche Neuerungen bzw. Abweichungen sind mit der Änderung des
Vergaberechtsregimes nicht verbunden.
Zum Hintergrund: Der EuGH hat im Jahr 2019 in einer Grundsatzentscheidung klargestel lt,
dass die Regelungen des Sondervergaberechts der VO (EG) Nr. 1370/2007 bei der Vergabe
von Bus- und Straßenbahnverkehrsdiensten nur dann anwendbar sind, wenn der öDA als
Dienstleistungskonzession (Nettovertrag) ausgestaltet wird. Liegt keine
Dienstleistungskonzession, sondern ein entgeltlicher öffentlicher Auftrag mit Bruttoanreiz -
Prinzip vor, findet nach dem EuGH das allgemeine Vergaberecht einschließlich der
Möglichkeiten zur Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB Anwendung.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die DADINA treten wieder als eine Behördengruppe
auf, da die Verkehrsleistungen der HEAG mobiBus sowohl das Gebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, als auch des Landkreises Darmstadt -Dieburg betreffen.
Die Direktverga be umfasst die Linienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt
Nord“, „Weiterstadt“, „Bergstraße“ und „Eberstadt/Pfungstadt“.
Diese Bündel enthalten die Buslinien A, AH, AIR, B (neu), BE1, BE2, BE3, EB, F, FM, G, H, K,
L, M1 (ex N), M2 (ex NE), M3 (neu), MX (neu), O, P, PE, PG, R, WE1, WE2, WE3, WE4 und
WX sowie die Buslinie Ludwigshöhviertel (Arbeitstitel), deren Liniengenehmigungen aktuell
von der HEAG mobiBus gehalten werden.
Die neue Direktvergabe soll die Grundlage bilden und Planungssicherhei t schaffen für bereits
getätigte und anstehende erhebliche Investitionen in Busse mit alternativen Antrieben und
ortsfeste Infrastruktur für E -Mobilität bei der HEAG mobiBus.
Die Laufzeit der Direktvergabe beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Aufgrund der best ehenden
und beabsichtigten erheblichen Investitionen im Zusammenhang mit der Umstellung auf
alternative Antriebe wird eine Laufzeitverlängerung des öDA auf 15 Jahre vorgesehen.
In dem als Anlage beigefügten Eckpunktepapier, dessen Erarbeitung durch die Kan zlei BBG
und Partner, Bremen, juristisch begleitet wurde, werden zentrale Festlegungen für eine
Weiterführung der Direktvergabe an die HEAG mobiBus getroffen.
Diese beziehen sich auf die Leistungsbeschreibung, Qualitätsanforderungen, das
Anreizsystem, die Subunternehmerquote sowie die Aufgabenträgerzuschüsse.
Der gemeinsame Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg wird im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung 2025 – 2030 die
Maßgabe zur entsprechenden Di rektvergabe beinhalten.
Für On-Demand-Verkehre ist noch die Frage der Integration in den öDA oder die Schaffung
eines eigenen öDA zu prüfen.
Der abzuschließende öDA wird den zuständigen Gremien rechtzeitig zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt werd en.
Die Finanzierung erfolgt aus der Verbandsumlage der DADINA.
Dezernat I Dezernat IV Dezernat VI
Hanno Benz André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0314
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.10.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00