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2024/0314

Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG

Magistratsvorlage 24.10.2024

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8088 Zeichen

Eckpunktepapier zur Vergabe der Linienbündel  
„Darmstadt Vorderer Odenwald“, „Darmstadt-Nord“, „Weiterstadt“, „Bergstra-
ße“ und „Eberstadt/Pfungstadt“ zum Dezember 2026 an die HEAG mobiBus  
(Stand:08.10.2024) 
 
Gemäß dem gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Stadt Darmstadt und de n Land-
kreis Darmstadt-Dieburg 2019 – 2024 steht zum Fahrplanwechsel 2026 (13.12.2026) 
die Vergabe der Linienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt Nord“ , 
„Weiterstadt“, „Bergstraße“  und „Eberstadt/Pfungstadt“  an. Diese Bünd el enthalten 
die Linien A, AH, AIR, B (neu), BE1, BE2, BE3, EB, F, FM, G, H, K, L, M1 (ex N), M2 
(ex NE), M3 (neu), MX (neu), O, P, PE, PG, R, WE1, WE2, WE3, WE4, WX und 875 
(Silvesterlinie Weiterstadt) sowie die Buslinie Ludwigshöhviertel (Arbeitstitel) , deren 
Liniengenehmigungen aktuell von der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (nachfolgend 
„HEAG mobiBus“ genannt) gehalten werden. 
 
Derzeit haben die DADINA und die Stadt Darmstadt (nachfolgend zusammen „Auf-
gabenträger“ genannt)  die oben genannten Verkehrsleistungen im Rahmen eine s 
öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) direkt an die HEAG mobiBus vergeben. 
 
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bewährt. 
Durch die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistungserbringung b ei gleich-
zeitiger hoher Flexibilität für die Aufgabenträger sichergestellt werden.  
 
Die Struktur eines Brutto anreizvertrags im Rahmen einer Inhouse -Vergabe nach § 
108 GWB ist möglich. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Inhouse -Vergabe 
nach § 108 GWB wird aktuell von der Kanzlei BBG geprüft. 
 
Die neue Direktvergabe soll die Grundlage bilden und Planungssicherheit schaffen 
für bereits getätigte und anstehende erhebliche Investiti onen in Busse mit alternat i-
ven Antrieben und ortsfeste Infrastruktur für E-Mobilität bei der HEAG mobiBus. 
 
Auf Grundlage des vorgenannten Sachverhalts werden  folgende Eckpunkte zur 
Vergabe der o. g. Linienbündel zum 13.12.2026 vereinbart: 
 
1. Die Aufgabenträ ger beabsichtigen, anstelle einer europaweiten Ausschrei-
bung der o. g. Linien  zum 1 3.12.2026, eine direkte Vergabe an die HEAG 
mobiBus vorzunehmen. Die direkte Vergabe ist hinsichtlich der Steuerung der 
zu vergebenden Verkehrsleistungen sowie zur Sicherung  des Bestands der 
HEAG mobiBus aus Sicht der Aufgabenträger vorzugswürdig. 
 
2. Die Aufgabenträger werden fristgerecht im Rahmen einer Vorabbekanntm a-
chung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 transparent machen, dass sie eine di-
rekte Vergabe in Form einer Inhouse -Vergabe nach § 108 GWB an die HEAG 
mobiBus zum 13.12.2026 beabsichtigen. 
 
3. HEAG mobiBus erfüllt die Qualitätsanforderungen des Anhangs des jeweils 
aktuell geltenden gemeinsamen Nahverkeh rsplans der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. 
 
4. Die (Höchst-)Laufzeit von öDA für Busverkehrsleistungen beträgt grundsätz-
lich 10 Jahre. Aufgrund der bestehenden und beabsichtigten hohen Investitio-
nen im Zusammenhang mit der Umstellung auf alternative Antriebe wird eine 
Laufzeitverlängerung des öDA auf 15 Jahre vorgesehen.

5. Bei strukturellen Umstellungen, z.  B. Einführung von Straßenbahn - anstelle 
Omnibuslinienverkehr gilt die noch zu vereinbarende Abbestellklausel nicht. 
 
6. Im Rahmen der anstehenden Inhouse-Vergabe wird ein öDA in Form eines 
Bruttoanreizvertrages ausgearbeitet. Dieser wird insbesondere folgende w e-
sentliche Punkte enthalten: 
 
a. Leistungsbeschreibung und Qualitätsanforderung 
Die Leistung ist grundsätzlich in derzeitigem Umfang und auf derzeit i-
gem Niveau zu erbringen. Hinsichtlich der Ä nderungen der Qualitäts - 
und Quantitätsanforderungen wird HEAG mobiBus im Rahmen ihrer 
wirtschaftlichen Möglichkeiten  eine hohe Flexibilität für die Aufgabe n-
träger sicherstellen. Bezüglich der Qualitätskriterien Zuverlässigkeit 
(Fahrtausfälle) und Pünktlic hkeit (Verspätungen/Verfrühungen) werden 
geeignete Daten, wenn technisch möglich, regelmäßig und zeitnah den 
Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt , die Eingang in ein DV -
gestütztes Bonus -Malus-System finden . Anpassungen der Fahrpläne 
sind auf beiderseitig e Initiative möglich und benötigen ein Einverne h-
men. 
 
b. Anreizsystem  
Entsprechend den Vorgaben des Anhangs zur VO (EG) Nr. 1370/2007 
ist ein Anreizsystem, insbesondere zur Attraktivitätssteigerung des Ve r-
kehrsangebots und zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit, zu i m-
plementieren. 
 
c. Aufgabenträgerzuschüsse 
Basis für die Bestellkosten ab 13.12.2026 sind die aktuellen Sollkosten 
für Diesel- und Elektrobusse; für Elektrobusse unter Berücksichtigung 
der noch anstehenden Revision.  Soweit die derzeiti gen Dynamisi e-
rungsregeln und dafür zusätzlich gewährten Zuschüsse sich als nicht 
ausreichend oder als nicht hinreichend definiert erweisen, werden diese 
auf Basis einer sachgerechten rechnerischen Dynamisierung einver-
nehmlich angepasst. Ausgehend von dieser Basis erfolgt eine jährliche 
sachgerechte Dynamisierung der Sollkosten  auf Grundlage des  AVN-
Tarifs (Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen 
e. V. (AVN) und zum Zeitpunkt des Abschlusses des öDA bestehender 
Betriebsvereinbarungen. Sollkosten für Elektrobusse sind entsprechend 
zu berücksichtigen. 
HEAG mobiBus wird entsprechend dem Anhang zur VO (EG) 
Nr. 1370/2007 jährlich eine Trennungsrechnung als Basis für die beihi l-
fenrechtliche Abrechnung vorlegen.   
 
d. Subunternehmerquote 
Weiterhin ist seitens der HEAG mobiBus die Einbindung der kleineren 
und mittleren Unternehmen in die Verkehrsleistungserbringung siche r-
zustellen. Hierzu wird , sofern wirtschaftlich sinnvoll,  eine Subunterneh-
merquote von einem Drittel der direkt vergebenen Leistungen eingehal-
ten. Sofern von den Aufgabenträgern vorgegeben , hat die HEAG 
mobiBus bei Subunternehmerleistungen den Einsatz von Fahrzeugen 
mit alternativen Antrieben vorzusehen. 
 
e. Vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertragspartner

Wie bisher ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertrag s-
partner sicherzustellen. Die Steuerungsmöglichkeiten durch die Aufg a-
benträger für die Verkehrsleistungen sollen das heutige Niveau nicht 
unterschreiten.  
 
7. Für etwaige künftige On-Demand-Verkehre ist die Frage der Integration in den 
öDA oder die Schaffung eines eigenen öDA zu prüfen. 
 
8. Die HEAG mobiBus wird sich nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung 
der Aufgabenträger an Ausschreibungen für Linienverkehre nach §  42 PBefG 
innerhalb des Gebiets der Aufgabenträger beteiligen. 
 
9. Seitens der Aufgabenträger und der HEAG mobiBus ist über die Laufzeit der 
Inhouse-Vergabe sicherzustellen, dass die HEAG mobiBus entsprechend den 
Vorgaben de s § 108 GWB  weiterhin einer „Kontrolle wie über eine eigene 
Dienststelle“ durch die zuständigen Behörden unterliegt.  
 
10. Die HEAG mobiBus hat während der Laufzeit des öDA sicherzustellen, dass 
sie im Wesentlichen, d. h. zu mehr als 80 %, für ihre öffentlichen Auftraggeber 
tätig ist. Das bedeutet, dass die HEAG mobiBus insgesamt nur maximal zu 
19,99 % für Dritte tätig sein darf.  Schienenersatz- oder -verstärkungsverkehre 
im Auftrag der HEAG mobilo sind hiervon ausgenommen. 
 
11. Dieses Eckpunktepapier hat Gültigkeit für das  Inkrafttreten des neu abz u-
schließenden öDA und wird anschließend Vertragsbestandteil. Soweit einze l-
ne Eckpunkte durch vertragliche Regelungen im öDA  abweichend vereinbart 
werden, haben die vertraglichen Regelungen des öDA Vorrang. 
 
 
Darmstadt, den 
 
Für die DADINA: 
 
 
_________________________________ _____________________________ 
Erster Kreisbeigeordneter Lutz Köhler Stadtrat Paul Georg Wandrey 
Vorstandsvorsitzender Stv. Vorstandsvorsitzender 
 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
 
 
_____________________ _____________________ _____________________ 
Hanno Benz André Schellenberg Paul Georg Wandrey 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat 
 
 
Für die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG: 
 
 
_____________________________ ____________________________ 
Johannes Gregor Arne Rath 
Geschäftsführer Geschäftsführer

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386 Zeichen

Punkt 7: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für 
die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus 
GmbH & Co. KG 
 (V-Nr. 2024/0314) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, 
Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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313 Zeichen

Punkt 11: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für 
die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus 
GmbH & Co. KG 
 (V-Nr. 2024/0314) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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253 Zeichen

Punkt 21: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für 
die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus 
GmbH & Co. KG 
 (V-Nr. 2024/0314) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD

2024/0314

6161 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0314 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  910-202-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7123020 
 
Betreff: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die 
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH & 
Co. KG 
 
Vorlage vom: 24.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die 
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen an die HEAG mobiBu s 
GmbH & Co. KG ab 13.12.2026 wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Eckpunktepapier zur Direktvergabe Busverkehr  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024 
 
Der derzeitige öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA ) für die Direktvergabe der öffentlichen 
Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen durch die ÖPNV -Aufgabenträger 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und Darmstadt -Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) 
an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (HEAG mobiBus) läuft bis zum zweiten Samstag im 
Dezember 2026 (Tag vor dem internationalen Fahrplanwechsel); das ist der 12.12.2026.  
 
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bewährt. Durch 
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistung serbringung bei gleichzeitiger hoher 
Flexibilität für die Aufgabenträger sichergestellt werden.  
Die direkte Vergabe ist hinsichtlich der Steuerung der zu vergebenden Verkehrsleistungen 
sowie zur Sicherung des Bestands der HEAG mobiBus aus Sicht der Aufgabe nträger 
vorzugswürdig.  
 
Es wird daher empfohlen, die Direktvergabe an den internen Betreiber HEAG mobiBus ab 
13.12.2026 weiterzuführen.  
 
Die direkte Vergabe des öDA erfolgt als Inhouse -Vergabe nach §  108 GWB und nicht wie beim 
derzeit bestehenden öDA als D irektvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. 
Wesentliche inhaltliche Neuerungen bzw. Abweichungen sind mit der Änderung des 
Vergaberechtsregimes nicht verbunden.  
Zum Hintergrund: Der EuGH hat im Jahr 2019 in einer Grundsatzentscheidung klargestel lt, 
dass die Regelungen des Sondervergaberechts der VO (EG) Nr.  1370/2007 bei der Vergabe 
von Bus- und Straßenbahnverkehrsdiensten nur dann anwendbar sind, wenn der öDA als 
Dienstleistungskonzession (Nettovertrag) ausgestaltet wird. Liegt keine 
Dienstleistungskonzession, sondern ein entgeltlicher öffentlicher Auftrag mit Bruttoanreiz -
Prinzip vor, findet nach dem EuGH das allgemeine Vergaberecht einschließlich der 
Möglichkeiten zur Inhouse -Vergabe nach §  108 GWB Anwendung.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die DADINA treten wieder als eine Behördengruppe 
auf, da die Verkehrsleistungen der HEAG mobiBus sowohl das Gebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, als auch des Landkreises Darmstadt -Dieburg betreffen.  
 
Die Direktverga be umfasst die Linienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt 
Nord“, „Weiterstadt“, „Bergstraße“ und „Eberstadt/Pfungstadt“.  
 
Diese Bündel enthalten die Buslinien A, AH, AIR, B (neu), BE1, BE2, BE3, EB, F, FM, G, H, K, 
L, M1 (ex N), M2 (ex NE), M3 (neu), MX (neu), O, P, PE, PG, R, WE1, WE2, WE3, WE4 und 
WX sowie die Buslinie Ludwigshöhviertel (Arbeitstitel), deren Liniengenehmigungen aktuell 
von der HEAG mobiBus gehalten werden.  
 
Die neue Direktvergabe soll die Grundlage bilden und Planungssicherhei t schaffen für bereits 
getätigte und anstehende erhebliche Investitionen in Busse mit alternativen Antrieben und 
ortsfeste Infrastruktur für E -Mobilität bei der HEAG mobiBus.  
 
Die Laufzeit der Direktvergabe beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Aufgrund der best ehenden 
und beabsichtigten erheblichen Investitionen im Zusammenhang mit der Umstellung auf 
alternative Antriebe wird eine Laufzeitverlängerung des öDA auf 15  Jahre vorgesehen.

- 4 - 
In dem als Anlage beigefügten Eckpunktepapier, dessen Erarbeitung durch die Kan zlei BBG 
und Partner, Bremen, juristisch begleitet wurde, werden zentrale Festlegungen für eine 
Weiterführung der Direktvergabe an die HEAG mobiBus getroffen.  
 
Diese beziehen sich auf die Leistungsbeschreibung, Qualitätsanforderungen, das 
Anreizsystem, die  Subunternehmerquote sowie die Aufgabenträgerzuschüsse.  
 
Der gemeinsame Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg wird im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung 2025 – 2030 die 
Maßgabe zur entsprechenden Di rektvergabe beinhalten.  
 
Für On-Demand-Verkehre ist noch die Frage der Integration in den öDA oder die Schaffung 
eines eigenen öDA zu prüfen.  
 
Der abzuschließende öDA wird den zuständigen Gremien rechtzeitig zur Beratung und 
Beschlussfassung vorgelegt werd en. 
 
Die Finanzierung erfolgt aus der Verbandsumlage der DADINA.  
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat VI  
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenberg    Paul Georg Wandrey  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadtrat

anlage 2

6228 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0314 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
372 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  910-202-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7123020 
 
Betreff: Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die 
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die HEAG mobiBus GmbH & 
Co. KG 
 
Vorlage vom: 24.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem Eckpunktepapier zur Weiterführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die 
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen an die HEAG mobiBus 
GmbH & Co. KG ab 13.12.2026 wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Eckpunktepapier zur Direktvergabe Busverkehr  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2024  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024 
 
Der derzeitige öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA ) für die Direktvergabe der öffentlichen 
Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen durch die ÖPNV -Aufgabenträger 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und Darmstadt -Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) 
an die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (HEAG mobiBus) läuft bis zum zweiten Samstag im 
Dezember 2026 (Tag vor dem internationalen Fahrplanwechsel); das ist der 12.12.2026.  
 
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bewährt. Durch 
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistung serbringung bei gleichzeitiger hoher 
Flexibilität für die Aufgabenträger sichergestellt werden.  
Die direkte Vergabe ist hinsichtlich der Steuerung der zu vergebenden Verkehrsleistungen 
sowie zur Sicherung des Bestands der HEAG mobiBus aus Sicht der Aufgabe nträger 
vorzugswürdig.  
 
Es wird daher empfohlen, die Direktvergabe an den internen Betreiber HEAG mobiBus ab 
13.12.2026 weiterzuführen.  
 
Die direkte Vergabe des öDA erfolgt als Inhouse -Vergabe nach §  108 GWB und nicht wie beim 
derzeit bestehenden öDA als D irektvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. 
Wesentliche inhaltliche Neuerungen bzw. Abweichungen sind mit der Änderung des 
Vergaberechtsregimes nicht verbunden.  
Zum Hintergrund: Der EuGH hat im Jahr 2019 in einer Grundsatzentscheidung klargestel lt, 
dass die Regelungen des Sondervergaberechts der VO (EG) Nr.  1370/2007 bei der Vergabe 
von Bus- und Straßenbahnverkehrsdiensten nur dann anwendbar sind, wenn der öDA als 
Dienstleistungskonzession (Nettovertrag) ausgestaltet wird. Liegt keine 
Dienstleistungskonzession, sondern ein entgeltlicher öffentlicher Auftrag mit Bruttoanreiz -
Prinzip vor, findet nach dem EuGH das allgemeine Vergaberecht einschließlich der 
Möglichkeiten zur Inhouse -Vergabe nach §  108 GWB Anwendung.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die DADINA treten wieder als eine Behördengruppe 
auf, da die Verkehrsleistungen der HEAG mobiBus sowohl das Gebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, als auch des Landkreises Darmstadt -Dieburg betreffen.  
 
Die Direktverga be umfasst die Linienbündel „Darmstadt/Vorderer Odenwald“, „Darmstadt 
Nord“, „Weiterstadt“, „Bergstraße“ und „Eberstadt/Pfungstadt“.  
 
Diese Bündel enthalten die Buslinien A, AH, AIR, B (neu), BE1, BE2, BE3, EB, F, FM, G, H, K, 
L, M1 (ex N), M2 (ex NE), M3 (neu), MX (neu), O, P, PE, PG, R, WE1, WE2, WE3, WE4 und 
WX sowie die Buslinie Ludwigshöhviertel (Arbeitstitel), deren Liniengenehmigungen aktuell 
von der HEAG mobiBus gehalten werden.  
 
Die neue Direktvergabe soll die Grundlage bilden und Planungssicherhei t schaffen für bereits 
getätigte und anstehende erhebliche Investitionen in Busse mit alternativen Antrieben und 
ortsfeste Infrastruktur für E -Mobilität bei der HEAG mobiBus.  
 
Die Laufzeit der Direktvergabe beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Aufgrund der best ehenden 
und beabsichtigten erheblichen Investitionen im Zusammenhang mit der Umstellung auf 
alternative Antriebe wird eine Laufzeitverlängerung des öDA auf 15  Jahre vorgesehen.

In dem als Anlage beigefügten Eckpunktepapier, dessen Erarbeitung durch die Kan zlei BBG 
und Partner, Bremen, juristisch begleitet wurde, werden zentrale Festlegungen für eine 
Weiterführung der Direktvergabe an die HEAG mobiBus getroffen.  
 
Diese beziehen sich auf die Leistungsbeschreibung, Qualitätsanforderungen, das 
Anreizsystem, die  Subunternehmerquote sowie die Aufgabenträgerzuschüsse.  
 
Der gemeinsame Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg wird im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung 2025 – 2030 die 
Maßgabe zur entsprechenden Di rektvergabe beinhalten.  
 
Für On-Demand-Verkehre ist noch die Frage der Integration in den öDA oder die Schaffung 
eines eigenen öDA zu prüfen.  
 
Der abzuschließende öDA wird den zuständigen Gremien rechtzeitig zur Beratung und 
Beschlussfassung vorgelegt werd en. 
 
Die Finanzierung erfolgt aus der Verbandsumlage der DADINA.  
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat VI  
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenberg    Paul Georg Wandrey  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0314
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.10.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00