Ausfahrt Getränkemarkt nahe des Marktplatzes Ensen
Mitteilung BV 2694/2020 vom 21.09.2020
Stand: Am 11.02.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1_Schleppkurve Getränkemarkt
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Ingenieur büro für Bauwesen GmbH Anlage 2.8.4 Schleppkurve Gilgaustraße Sattelzug Datei: 930-Erla-Entwurf.odt Seite: 14 IFEBA Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH I 51145 Köln I Kaiserstraße 105 I Tel.: 02203-64963 I Fax: 02203-61232 I E-mail: i nfo@ifeba-ing. com -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 2694/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2020 Ausfahrt Getränkemarkt nahe des Marktplatzes Ensen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz "AN/0618/2015" aus der Sitzung vom 02.06.2015 (TOP 6.2) Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Porz "AN/1570/2015" aus der Sitzung vom 19.04.2016 (TOP 6.6) Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der Gilgaustraße in Köln-Porz-Ensen eine Fahrbahnverengung an der Ausfahrt des Kundenparkplatzes der Fa. Hein in Höhe des Getränke- marktes einzubauen. Dies kann durch aufschraubbare Bauelemente geschehen, die entstehende Freifläche könnte mit einem Findling versehen werden….“ Änderungsbeschluss: „Im Zuge Straßensanierung der Gilgaustr. in Porz Ensen wird gleichzeitig die Aus- und Zufahrt am Getränkemarkt Höhe des Marktplatzes in die Gilgaustraße vorverlegt.“ Begründung Änderungsbeschluss: „Die Verkehrssituation an dieser Stelle hat sich nach Einrichten des absoluten Halteverbotes nicht wesentlich verbessert. Die Beanstandungen aus den früheren Anträgen der SPD zu diesem Thema haben weiterhin Bestand. Die hauptsächliche Begründung gegen bauliche Maßnahmen von Seiten der Verwaltung waren die damit verbundenen Kosten. Durch die ohnehin anstehenden Sanierungsar- beiten in der Gilgaustraße kann die oben beschriebene Maßnahme kostengünstig realisiert und damit eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation erzielt werden.“ Mitteilung der Verwaltung: An dieser Stelle wurde bereits versucht, die Verkehrssituation durch ein absolutes Haltverbot zu ver- bessern. Dies brachte jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Eine Prüfung der Schleppkurven hat ergeben, dass die Anlieferung bereits im Bestand nur schwer möglich ist. Bauliche Einengungen an der Ein-/ Ausfahrt des Getränkehandels würden das Problem weiter verschärfen. Daher scheiden bauliche Änderungen aus Sicht der Verwaltung aus. Der Ord- nungs- und Verkehrsdienst wird gebeten, den Bereich intensiver zu überwachen. Anlage Schleppkurve Getränkemarkt
Beratungsverlauf
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11.02.2021
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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