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2694/2020

Ausfahrt Getränkemarkt nahe des Marktplatzes Ensen

Mitteilung BV 21.09.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 10.2.1

Anlage 1_Schleppkurve Getränkemarkt

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Mitteilung BV

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Anlage 1_Schleppkurve Getränkemarkt

263 Zeichen

Ingenieur büro 
für Bauwesen GmbH 
Anlage 2.8.4 Schleppkurve Gilgaustraße Sattelzug 
Datei: 930-Erla-Entwurf.odt Seite: 14 
IFEBA Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH I 51145 Köln I Kaiserstraße 105 I Tel.: 02203-64963 I Fax: 02203-61232 I E-mail: i nfo@ifeba-ing. com

Mitteilung BV

2171 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664/4 
Vorlagen-Nummer 
 2694/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.11.2020 
 
Ausfahrt Getränkemarkt nahe des Marktplatzes Ensen 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz "AN/0618/2015" aus der Sitzung vom 02.06.2015 
(TOP 6.2) 
Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Porz "AN/1570/2015" aus der Sitzung vom 
19.04.2016 (TOP 6.6) 
Beschluss:  
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der Gilgaustraße in Köln-Porz-Ensen eine 
Fahrbahnverengung an der Ausfahrt des Kundenparkplatzes der Fa. Hein in Höhe des Getränke-
marktes einzubauen. Dies kann durch aufschraubbare Bauelemente geschehen, die entstehende 
Freifläche könnte mit einem Findling versehen werden….“ 
 
Änderungsbeschluss:  
„Im Zuge Straßensanierung der Gilgaustr. in Porz Ensen wird gleichzeitig die Aus- und Zufahrt am 
Getränkemarkt Höhe des Marktplatzes in die Gilgaustraße vorverlegt.“ 
 
Begründung Änderungsbeschluss: 
„Die Verkehrssituation an dieser Stelle hat sich nach Einrichten des absoluten Halteverbotes nicht 
wesentlich verbessert. Die Beanstandungen aus den früheren Anträgen der SPD zu diesem Thema 
haben weiterhin Bestand. Die hauptsächliche Begründung gegen bauliche Maßnahmen von Seiten 
der Verwaltung waren die damit verbundenen Kosten. Durch die ohnehin anstehenden Sanierungsar-
beiten in der Gilgaustraße kann die oben beschriebene Maßnahme kostengünstig realisiert und damit 
eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation erzielt werden.“ 
 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
An dieser Stelle wurde bereits versucht, die Verkehrssituation durch ein absolutes Haltverbot zu ver-
bessern. Dies brachte jedoch nicht den gewünschten Erfolg. 
 
Eine Prüfung der Schleppkurven hat ergeben, dass die Anlieferung bereits im Bestand nur schwer 
möglich ist. Bauliche Einengungen an der Ein-/ Ausfahrt des Getränkehandels würden das Problem 
weiter verschärfen. Daher scheiden bauliche Änderungen aus Sicht der Verwaltung aus. Der Ord-
nungs- und Verkehrsdienst wird gebeten, den Bereich intensiver zu überwachen. 
 
Anlage  
Schleppkurve Getränkemarkt

Beratungsverlauf (1)

11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gilgaustraße
  • Kaiserstraße 105I

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Details

Aktenzeichen
2694/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
21.09.2020
Erstellt
26.08.2020 13:07