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Förderung von Entfernung illegaler Wandschmierereien
AfD Antrag nach § 3 AN/0657/2019 vom 08.05.2019
Stand: Am 21.05.2019 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.05.2019 AN/0657/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.05.2019 Förderung von Entfernung illegaler Wandschmierereien Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesord- nung zu nehmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Entfernung von Farbschmierereien an nicht – öffentlichen Gebäuden bezuschusst wird. Dies gilt insbesondere auch für die Farbschmiere- reien ohne strafrechtlich relevante Inhalte. Begründung: Die Außendarstellung der Stadt Köln ist in einigen Veedeln durch viele Farbschmier ereien erheblich gestört. Viele mit Graffitis beschmierte Gebäude, befinden sich im Privateigentum. Die Besitzer dieser Immobilien haben bisher die Möglichkeit sich durch die KASA beraten zu lassen und so mit Experten über die Entfernung der Schmierereien und die Strafverfolgung zu sprechen. Allerdings bleiben die Eigentümer auf den Kosten sitzen, wenn der Inhalt der Farbschmiere- reien als nicht strafrechtlich relevant eingestuft wird. Die Bezuschussung zur Entfernung kann das Stadtbild erheblich verbessern. Es heißt allge- mein, dass Eigentum verpflichtet. Wer sich daran hält, hat im Gegenzug den Anspruch auf Schutz seines Eigentums. Mit der Beschränkung auf die Entfernung von Farbschmierereien mit ausschließlich strafrechtlich relevanten Inhalten, zieht sich die Stadt Köln aus der Ve r- pflichtung gegenüber den Eigentümern und Bürgern zurück. gez. Wilhelm Geraedts (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
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