V/1043/2016
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2016 und Anträge 2017
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Beschlussvorlage
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V/1043/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2016 und Anträge 2017 Beratungsfolge 24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2016 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2017, wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen G e- bietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genom men, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r- den: Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter siche r- zustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen Mi n- destanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r- träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des j e- weiligen Haushaltsplanes. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für inve stive Maßnahmen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genan nten Vorlagen-Nr.: V/1043/2016 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 09.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1043/2016 Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtig ung der zum Zeitpunkt der B e- schlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneu e- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit de r Vorlage Nr. V/0944/2015 am 09.12.2015 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachstandsbericht 2016 zum Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für das Jahr 2016 auf den 30.11.2016 festgelegt. Gespräche mit der Bezirksregierung Münster haben, wie auch in den Vorjahren, den deutlichen Hi n- weis ergeben, dass das Land NRW bei der Städtebauförderung Einsparungen erzielen muss und insoweit ältere Bewilligungsbescheide und vorhandene Bewilligungsreste bei den Kommunen im b e- sonderen Fokus des Landesministeriums stehen. In den regelmäßigen Stadtgesprächen zwischen der Bezirksregierung, dem Ministerium und der Stadt sind diesbezüglich alle in Frage kommenden Projekte besprochen worden und die nicht verausgabten sowie die nicht mehr benötigten Finanzmittel entsprechend benannt worden. Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen bea ntragt werden, wenn vorher ein entsprec hender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mö g- lichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Folgende Gebietsk ategorien sind derzeit – wie in den Vorjahren auch – grundsätzlich möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwe n- dung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an den Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und anderersei ts über einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf Entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktors i- cherheit sollen die Gebietsbezüge nach dem Sanierungsrecht zukünftig auslaufen, so dass neue Maßnahmen in reinen Sanierungsgebieten nicht mehr bewilligt werden. Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen für das Jahr 2016 wieder rund 650,0 Mio. Euro. Für die nächsten Jahre sind, nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen, in etwa gleiche hohe Ansätze zu e rwarten, Festlegungen erfolgen aber jährlich auf der Basis des Bunde s- haushalts. Aus kurzfristig aufgelegten Sonderprogrammen zur Städtebauförderung können sich E r- gänzungen der Finanzausstattung bekannter Programme ergeben oder projektbezogen neue Ansä t- ze/Programme. Die Finanzausstattung der einzelnen Programme auf Bundesebene beträgt: 150,0 Mio. Euro Soz iale Stadt; 105,0 Mio. Euro Stadtumbau Ost; 105,0 Mio. Euro Sta dtumbau West; 110,0 Mio. Euro Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; 70,0 Mio. Euro Städtebaulic her Denkmalschutz Ost; 40,0 Mio. Euro Stä d- tebaulicher Denkmalschutz West; 70,0 Mio. Euro Kleine Städte und Gemeinden. Das Land Nordrhein- - 3 - V/1043/2016 Westfalen übernimmt die bereit gestellten Bundesmittel und ergänzt ihren Anteil mit eigenen La n- desmitteln. Daraus wird dann für NRW das Gesamtbudget der Städtebauförderung gebildet. Die Kernanliegen der Programme auf Bundes- und Landesebene sind im Wesentlichen: Soziale Stadt: Sozialen Zusammenhalt unterstützen (Integration), Stadtumbau West: Funktionsverluste auffangen, demografischen Wandel gestalten, Aktive Zentren: Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren stärken, Städtebaulicher Denkmalschutz: Stadtidentität bewahren und weiter entwickeln, Kleine Städte und Gemeinden: Zentrale Versorgungsfunktionen und interkommunale Z usam- menarbeit fördern. Neben den Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und qua rtiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung 1. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i- chen Gebietsbezüge beschl ossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0541/1992) Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein G e- bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Ra hmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz ustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen d a- bei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufze i- gen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umsetzung darste l- len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinter- legt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und komb i- niert werden, um eine möglichst hohe Woh lfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h- men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darz ustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Das Integrierte Handlungskonzept für den Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel ist überarbeitet und aktua- lisiert und am 29.06.2016 vom Rat beschlossen worden (vgl. V/0300/2016). Das Integrierte Han d- lungskonzept Kinderhaus-Brüningheide wird noch überarbeitet und aktualisiert. - 4 - V/1043/2016 Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2016 (zu beantragende, be- willigte und laufende Maßnahmen) wieder. 2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Neben dem Sachstand 2016 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e- schlusspunkt 2 im Jahr 2016 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 gestellt werden soll. Nach dem Votum des ASSVW wird die Verwaltung die u.g. Anträge fristg erecht stellen und den Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses zu dieser Vorlage nac hreichen. Damit ist sichergestellt, dass die Anträge fristgerecht bis zum 30.11.2016 bei der B ezirksregierung eingehen. Die gewählte Reihenfolge stellt dabei die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen dar: Soziale Stadt Kinderhaus -Brüningheide: Energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Funkt i- onsverbesserung des Bürgerhauses Kinderhaus mit Hallenbad, Reduzierung des Ressou r- cen- und Energieverbrauchs, Optimierung der baulichen Strukturen; Weiterer Ergänzungsa n- trag (3.Baustufe); Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanieru ng, Reduzierung des Ressourcen - und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimierung der baulichen Strukturen, Neuantrag; Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne bzw. Quartiersentwicklung Gremmendorf-West: Kita und Jugendhilfeeinrichtung mit einem ausgewiesenem integrativen Konzept auf dem Ge- lände der ehm. York -Kaserne als Kindertagesbetreuungseinrichtung, die in Kombination mit einer Einrichtung der offen en Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach mit zentraler Au s- richtung zu dem Stadtteil entwickelt wird. Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen z u- sätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g estellt werden: Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahnhof Umfeld, Planungs - und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz); Ergä n- zungsantrag; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: ISG Bahnhofsviertel und ISI , Entwic k- lungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Al t- stadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbe reiche: Bauliche Maßnahmen zu r Anpa s- sung der Gestaltung und Inwertsetzung des öffentlichen Raumes; Neuantrag; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Barrierefreier Zugang zum historischen Rathaus, Wiederholungsantrag; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung weit e- rer Bausteine; Ergänzungsantrag; Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland – Programm Initiative Ergreifen: B-Side Münster - Ein Gewächshaus der Ideen Kreativität, Kultur und Freiräume unter einem Dach. Aus- und Umbau des ehem. Hill -Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpunkt für Münster und das Hansa-Quartier und zu einem Experimentierlabor für junge Kreative, in baulicher Kombination mit dem Ruderverein Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entwickeln wird, Neuan- trag; Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland: Aufbauend auf den Ergebnissen der Mehrfac h- beauftragung „Neugestaltung der Hafensüdseite, Stadthafen 1“ ist die Herrichtung bzw. Real i- sierung von öffentlichen Flächen auf der Hafensüdseite vorgesehen, Neuantrag; Stadtumbau West – Konversion York -Kaserne, Oxford -Kaserne: z.B. Städtebauliche Ne u- ordnung zur Wieder- und Zwischennutzung von Brachflächen und mindergenutzten Flächen, Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebes tandes, je nach Projektfortgang; Neuantrag; - 5 - V/1043/2016 Soziale Stadt / Stadtumbau West Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coerde - Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, Partizipation aller Alters - und herkunftsgrup- pen, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qua- lität; Neuantrag incl. Beschluss zum Gebietsbezug; Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der Ergebnisse aus dem städt e- baulich-wohnungswirtschaftlichen Gutachten auf Anregung des Ministeriums und dem En t- wicklungskonzept zur Schaffung einer tragfähigen Zukunftsperspektive für das Wohnqua r- tier; Ergänzungsantrag. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von So n- derprogrammen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen in Zusamme n- hang mit der Integration von Flüchtlingen und den Anforderungen der wachsenden Stadt zeitnah umsetzten zu können. Sofern zur Unterstützung der Strategie „Soziale Stadt“ Sonderprogramme zu bestimmten Themenbereichen, z.B. der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ oder „Mi t- einander im Quartier“ im Jahr 2017 aufgelegt werden, wird die Stadt Mün ster sich maßnahme- und projektbezogen um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, sofern nicht das klassische Städtebauförderprogramm zielführender ist. Die Verwaltung wird im konkreten Fall dann einen En t- scheidungsvorschlag unterbreiten. Fristgerecht wurden am 28.10.2016 zum Landesprogramm des Landes Nordrhein -Westfalen „Z u- weisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwick- lungsbedarf“ für die Maßnahmen: Um- und Neugestaltung Südpark Münster Anbau für Kita-Gebäude, Kinderhaus, Markuskirchengemeinde Fördermittel beantragt. Der Aufruf zu diesem Programm erfolgte kurzfristig . Beschlüsse für diese Anträge wurden vom Landesministerium bislang nicht gefordert. Eine Entscheidung des Minister i- ums ist am 11.11.2016 erfolgt und hat eine Bewilligung von 376.000 Euro für das Kita-Gebäude der Markuskirchengemeinde ergeben. Aktuell ist beabsichtigt, für das B undesprogramm „Projektaufruf zur Nationalen Stadtentwicklung s- politik 2017“ die beiden folgenden Anträge zum Stichtag 30.11.2016 einzureichen: Die Stadt Münster beantragt die Förderung eines innovativen Konzepts zur Behand lung des Niederschlagswassers in den neu entstehenden Wohnquartier en auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne und der ehemaligen Oxford-Kaserne. Die Stadt Münster beantragt die Förderung der Sicherung und Erhaltung des prägenden, hi s- torischen Großpflasters im Rahmen eines innovativen Gesamtkonzepts zur Entwicklung fun k- tionsgerechter Infrastruktur im neu entstehenden Wohnquartier auf dem Gelände der ehem a- ligen Oxford-Kaserne. Entsprechende Anträge wurden bereits zum Programmjahr 2016 gem. dem einstimmigen B eschluss zur Vorlage V/0174/2016 fristgerecht gestellt. Bei der Projektauswahl wurden die Ma ßnahmen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für das Pr ogrammjahr 2016 nicht berücksichtigt. I.V. Peck Stadtrat Anlage 1: Sachstandsbericht 2016 – Städtebauförderung in Münster - 6 - V/1043/2016
1043-2016 Anlage 1 Sachstandsbericht 2016
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Anlage 1
zur Vorlage V/1043/2016
Sachstandsbericht 2016 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2016 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes NRW
Von den im Jahr 2015 gestellten Förderanträgen sind das Projekt „Aktives Zentrum Münster-
Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanag e-
ments als Geschäftsstelle zur Unterstützung der ISI bei Ausweitung der Theme nfelder und
die Illumination der Dominikanerkirche“ mit 225.000 € und das Projekt „Soziale Stadt Kinde r-
haus-Brüningheide: Energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des
Bürgerhauses Kinderhaus, Reduzierung des Ressourcen un d Energieverbrauchs, Optimi e-
rung der baulichen Strukturen, Ergänzungsantrag zu den bereits 2015 bewilligten Maßna h-
men“ mit 1.737.000 € in das Stadterneuerungsprogramm 2016 aufgenommen worden.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den let zten
Jahren bereits bewilligten sowie die geplanten und 2016 /17 zu beantragenden Maß nahmen
und Förderprojekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Übe r-
blick über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung
befindlicher Maßnahmen.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt f ür zusam-
menhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives
Zentrum Münster -Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen (vgl. Vorlage
V/0902/2008). Darauf aufbauend wurde 2008 auch eine Maßnahmenübersicht mit einem I n-
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tegrierten Handlungskonzept für den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Müns-
ter-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller Entwicklungen und Projekt war
es erforderlich geworden, diese Punkte in das Integrierte Handlungskonzept mit aufzune h-
men und das Konzept insgesamt zu aktualisieren. Dieses fortgeschriebene Integrierte Hand-
lungskonzept wurde vom Rat der Stadt Münster am 29.06.2016 einstimmig beschlossen.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Stadt entwick elt werden . Dabei
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch einen großen Finanzierungsanteil aus
dem Eigenanteil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen. Viele Maßnahmen konnten
zwischenzeitlich bereits, auch unter Inanspruchnahme von Stä dtebaufördermitteln, realisiert
werden.
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien - und Standortgemeinschaft
Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) sind derzeit zwei Organisationen engagiert , um Ma ß-
nahmen und Projekte in der Innenstadt und im Ba hnhofsviertel durch privates Engagement
zu unterstützen. Die Initiative Starke Innenstadt plant derzeit, das Engagement für die Alt-
stadt durch den Einsatz eine s professionellen Quartiersmanagements weiter zu verbe s-
sern. So sollen analog zur ISG durch das Quartiersmanagement einzelne Projekte noch bes-
ser koordiniert und entwickelt werden.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeldes
des Hauptbahnhofes Münster ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimmten
und grundlegenden Planungen und Konzepte dazu liegen alle seit langem vor und wurden
aufgrund der Abhängigkeit zum Baufortschritt für den Neu - bzw. Umbau des Empfangsg e-
bäudes durch die Deutsche Bahn AG mehrfach verschoben. Die Gestaltung des letzten Ba u-
abschnittes der Bahnhofstraße / des Berliner Platzes und die komplette Neugestaltung des
Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) sind unter Inanspruchnahme von Städtebaufö r-
dermitteln vorgesehen. Bereits vorliegende Bewilligungen wurden aufgrund der Verzög erun-
gen der Umsetzung in Absprache der Beteiligten zurückgegeben.
Da der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof im Rahmen der
Bahnflächenentwicklung im ausdrücklichen Interesse des Landes NRW liegt, haben Bezirks-
regierung und Minis terium einen erneuten Antrag der Stadt Münster zur Fortführung der
Umfeldgestaltung Hauptbahnhof unterstützt und gem. STEP 2015 zur Bewilligung vorg e-
sehen. Die derzeit laufenden Baumaßnahmen der DB AG zum Neubau des Empfangsg e-
bäudes werden bis Mai 2017 abgeschlossen sein . Daran anschließend beabsichtigt die
Stadt, die noch nicht neu gestalteten Flächen des Bahnhofsvorplatzes endgültig herzustellen.
Je nach Verfügbarkeit der Flächen (Baufeldfreimachung in Zusammenarbeit mit der DB AG)
werden ab 2017 einzelne Vorplatzbereiche neu gestaltet.
Für die Os tseite des Hauptbahnhofes haben die DB AG und die Stadt Münster gemeinsam
einen Investorenwettbewerb durchgeführt, in dem auch Aussagen zu Planungen zur Neug e-
staltung des Bahnhofsvorplatzes Ostseite enthalten sind. Entsprechend der Empfehlung der
Jury verhandeln DB AG und Stadt derzeit mit einem konkreten Bieter. Ziel ist es, einen Bau-
beginn für das Gebäude Ostseite direkt nach dem Ende der Baumaßnahmen Westseite und
der Freigabe der Flächen auf der Ostseite zu erreichen, voraussichtlich ab Ende 2017. Daran
anschließend wäre eine mögliche Platzgestaltung ab Mitte 2020 denkbar.
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Innenstadt bzw. dem Bahnhofsqua rtier ist
die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen privaten Zusammenschlüsse untereina nder
wie auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem Stadtraum im G ebiet der ISI
bzw. der ISG . Einen besonderen Stellenwert nimmt hier bei die Windthorststraße (Planungs-
prozess Windthorststraße) als Verbindungselemen t zwischen Hauptbahnhof und Al tstadt
ein, welche die beiden privaten Akteure ISI und ISG verbindet.
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Dazu soll durch veränderte und verbesserte Gestaltung die Aufenthaltsqualität und Verwei l-
dauer in diesem Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden Randber eichen erhöht we r-
den. Nachdem hier noch einige Vorberatungen der beiden Vereine abgewartet wurden, konn-
te Ende 2014 die Vorbereitungsphase für das Projekt gestartet werden. Im Jahr 2015 wurden
in verschiedenen Beteiligungsstufen die Anlieger, Eigentümer un d Nutzer neben den Planern
in das Verfahren mit einbezogen, so dass Ende September 2015 mit dem Entwurf des Büros
LohausCarl erste Ergebnisse vorlagen. Das Auswahlgremium hat den beiden Vereinen und
der Stadt Münster empfohlen, auf dieser Basis die nächste n Schritte, bis hin zu einer baul i-
chen Umsetzung, einzuleiten. Aktuell befindet sich der Entwurf in der Abstimmungsphase
zwischen der Stadt und den Vereinen und wird auf grundsätzliche Realisierungsmöglichke i-
ten geprüft.
Der öffentliche Raum in der Altsta dt ist durch vielfältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei
ist es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, dass die öffentlich zugänglichen Platzrä u-
me, Straßen und Wege bespielt, inszeniert und genutzt werden . Gleichwohl soll die diese
Räume umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufweisen und mit
diesem harmonieren, teilweise verbunden über eine Lichtinszenierung, hergeleitet aus dem
Masterplan Licht für die Münsteraner Altstadt. Nachdem die Beleuchtung der Ludgerikirche
von der Öffent lichkeit positiv aufgenommen wurde, konnte gemeinsam mit der Kaufman n-
schaft mit der Illumination des Erbdrostenhofes und der Clemenskirche an diesen Erfolg
angeknüpft werden. Die Inwertsetzung des Harsewinkelplatzes mittels einer Lichtinstallation
ist Ende 2014 erfolgt, so dass alle Komponenten des Antrages umgesetzt wurden. Weitere
Projekte aus dem Altstadt-Lichtkonzept werden in den nächsten Jahren folgen.
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderung sollen verstärkt auch Investitionsz u-
schüsse zu r funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand
der K ernhaushalte gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insb e-
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend - und Altentreffs, Spor tstätten zur Unterstützung des
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. In die-
sem Zusammenhang fördert das MBWSV daher verstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringerung
der CO²-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Barri erefreiheit.
Die anstehenden Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfassen auch
Maßnahmen der energetischen Sanierung und zur Barrierefreiheit nachdem die Fassaden in
den letzten Jahren bereits entsprechend hergerichtet wurden, so dass nach Vorgespr ächen
mit der Bezirksregierung von einer grundsätzlichen Fördermöglichkeit ausgegangen werden
kann. Nach Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse und Planungen wird für das Pr o-
grammjahr 2017 ein entsprechender Antrag gestellt.
Ein Verfügungsfonds kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der
Münsteraner Innenstadt bieten. Die vorhandenen Potentiale der privaten Partner bieten z u-
dem gute Möglic hkeiten, gemeinsam die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als
Motor der Stadtentwicklung - entsprechend dem Leitgedanken - zu stärken. Um das Verfa h-
ren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster -Innenstadt (Gebietsbezug gem. Vo r-
lage V/0902/2008) zu optimieren und möglichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen
Projekten und F ördermaßnahmen - zu erzielen, wurde der Verfügungsfonds mit Beschluss
des Rates 2012 (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) eing erichtet und unter ein Oberthema gestellt:
„Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität und zur
Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“.
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass privates Engagement und öffentliche
Mittel zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die
Stadt sein. So können beispielsweise bauliche Verbesserungen im öffe ntlichen Stadtraum
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verbunden werden mit komplementären Ma ßnahmen auf Flächen privater Eigentümer oder
durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.
Der Bewilligungszeitraum für den Verfügungsfonds endete am 31.12.201 3. Der Beirat Verfü-
gungsfonds hatte in seiner Sitzung am 25.06.2013 bereits angeregt, einen Folge antrag zu
stellen und für die neue Förderperiode des Verfügungsfonds einen höheren Ansatz zu wä h-
len, um damit das private Engagement entsprechend zu würdigen und opti onal finanzielle
Variationsmöglichkeiten für mögliche zukünftige Maßnahmen und Projekte im Verfügung s-
fonds zu sichern. Das MBWSV ist diesem Antrag gefolgt und hat im STEP 2014 180.000 E u-
ro an Fördermitteln für die Fortsetzung des Verfügungsfonds Münster-Innenstadt bereit-
gestellt.
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht bekannt sein müssen – sowohl der
privaten als auch der öffentlichen Akteure können grundsätzlich über den Verfügungsfonds
mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Müns-
ter-Innenstadt und die Vorgaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten
werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.
Im Rahmen des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ soll auch die Zugänglichkeit von einzel-
nen prägenden Baudenkmälern verbessert werden, so dass sie ihre Rolle im Stadtgebiet
noch besser ausüben können als bisher und dann wirklich für alle Menschen barrierefrei e r-
reichbar und nutzbar sein werden. So war aus diesem Pro gramm – abgestimmt mit der
Denkmalpflege – der Einbau eines barrierefreien Zugangs über einen Aufzug zum histori-
schen Rathaus geplant. Nicht vorhersehbare Veränderungen am Umbaukonzept und z u-
sätzliche Erweiterungen haben zu einem weiteren Abstimmungs - und Planungsbedarf und
zeitlichen Verzögerungen geführt, so dass die Maßnahme vorerst nicht umgesetzt werden
konnte.
Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen sowie ihrer besonderen innenräumlichen
Qualität und Anlage bietet die Dominikanerkirche ein großes Potential für unterschiedlichste
Nutzungsmöglichkeiten, die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Bauden kmals wie
auch dem hochzentralen Standort gerecht werden. Sobald eine abschließende Entscheidung
zur zukünftigen Nutzung getroffen ist, wird die Stadt, je nach Konzept, versuchen, Städtebau-
fördermittel zu beantragen.
In Zusammenhang mit dem Lichtkonzept Altstadt kann nach erfolgter Bewilligung und en t-
sprechender finanzieller Beteiligung der Privaten ab 2017 die Illumination der Dominikane r-
kirche durchgeführt werden.
Kinderhaus
Für die Entwicklung einer baulichen Aufwertungsstrategie (vgl. Vorlage V/0422/2010 – Vor-
bereitung von wohnungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet „Soziale Stadt Kinde r-
haus-Brüningheide“) sind Aussagen zum Zustand des Wohnungsbestandes erforderlich, die
mit dem ergänzenden bausubstanziellen Gutachten aufgezeigt worden sind. Das Gutach-
ten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen Stadt bezahlt werden. Die se Ergebnisse führ-
ten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zukunftsgerichteten Ansatz gezeigt und die
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante vertiefend zu untersuchen und zu bewerten.
Dazu wurden seitens des Landes NRW Fördermittel für einen städtebaulichen Maßna h-
menplan bereitgestellt.
Dieser ist weitgeh end fertiggestellt und im Herbst 2015 dem Fördergeber vorab vorgestellt
worden. Damit liegt eine gemeinsam erarbeitete und belastbare Entwicklungsperspekt ive für
das Quartier Kinderhaus-Brüningheide für die nächsten 10 - 20 Jahre vor. Dies könnte, einen
entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Münster vorausgesetzt, in ein Folg eprojekt
im Rahmen des Förderprogramms „ Stadtumbau West“ münden, welches dann nach Vorstel-
lung und Beratung in den Folgejahren Schwerpunkt der Beantragung weiterer Städtebauför-
der- und Wohnungsbaufördermittel sein könnte.
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Das Land NRW fördert aktuell die funktionale Verbesserung von Gemeinbedarfseinrich-
tungen im kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse zur funktionalen Verbesse-
rung der Einrichtungen im Quartier. Zu diese n Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insb e-
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur Unterstützung des
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. In die-
sem Zusammenhang setzt das MBWSV aktuell verstärkt auf die funktionale Verbesserung im
kommunalen Gebäudebestand und fördert daher u.a. Maßnahmen zur Verringerung der
CO²-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Aufgrund der aktuellen Problemlag e zum Bürgerhaus Kinderhaus nach dem Starkregene r-
eignis vom Juli 2014 hat die Stadt, in Absprache mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr die ohnehin anstehenden Wiederherstellungs - und Ersat z-
baumaßnahmen sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnah men am
Bürgerhaus Kinderhaus sowie dem Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag z u-
sammen gefasst. Dieser ist im Jahr 2015 in einer e rsten Tranche bewilligt worden. Eine we i-
tere Tranche ist im Jahr 2016 bewilligt worden, s o dass die wichtigsten Maßnahmen damit
finanziert sind und derzeit umgesetzt werden.
Für das STEP 201 7 wird ein Folgeantrag gestellt, um die restlichen noch ausstehenden
Maßnahmen zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit und der Nutzbarkeit des Hauses s o-
wie abschließenden der in Teilen noch fehlenden energetischen Sanierung zu sichern.
Wolbeck / Gievenbeck
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung entsprechend den Mög-
lichkeiten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für z usammenhängende Bereiche in
den Stadtteilen Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „Aktives Stadt- und
Ortsteilzentrum“ im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. Vorlagen V/0239/2009
und V/0348/2009), die jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engagement der Akteure vor Ort in einem
breit angelegten Diskussions - und Moderationsprozess ein Integriertes Handlungskonzept –
mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam erarbeitet (vgl. Vorlage V/0272/2012). Für
die Umsetzung eines Teils der vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr
2012 einen Städtebaufördera ntrag gestellt, der im Jahr 2013 entsprechend bewilligt wurde
und Gestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Zentrum von Wolbeck ermöglicht.
Daher wird die Neugestaltung des Marktplatzes derzeit zur Umsetzung vorbereitet und bis
2017 realisiert. Das Programm zur Fassadenbegrünung im historischen Wigbold war bis
zum Ende 2015 angelegt, hat aber nicht die im Bürgerbete iligungsverfahren erhoffte Nac h-
frage auslösen könne n. Der Platz an der Neustraße wird aktuell nicht neu gestaltet, da die
Beteiligung privater Partner nicht wie vorgesehen erfolgen konnte.
Sobald Entscheidungen zum Thema Eschstraße getroffen werden können , werden die Um-
gestaltung der Münsterstraße im historischen Wigbold sowie die ergänzende Platzgestaltung
zur Antragsreife gebracht.
Gremmendorf / Gievenbeck
Für die Entwicklung ehemaliger Kasernenflächen ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von
Städtebaufördermittel konzeptabhängig möglich. Darunter fallen dann auch Wettbewerbe,
Bürgerbeteiligungen und Planungsverfahren. Sofern nicht ein anderer Maßnahmenträger die
Kosten übernimmt, wären diese bei nachfolgenden investiven Maßnahmen grundsätzlich
anrechnungsfähig. Die Stadt Münster hat daher die beiden Förderanträge , die nur auf die
Planungsverfahren ausgerichtet waren, zurückgezogen.
Sofern abschließende Entscheidungen zur zukünftigen städtebaulichen Situation und Nu t-
zungsstruktur getroffen worden sind und für die Entwicklung der Konversionsflächen daue r-
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haft unrentierliche Kosten entstehen, soll versucht werden über das Programm Stadtumbau
West eine entsprechende Förderung zu erreichen. Alternativ dazu laufen Gespräche mit B e-
zirksregierung und Ministerium, um ggf. über die europäischen Förderprogramme (EFRE und
ESF) weitere Förderzugänge ergänzend erschließen zu können.
Aktuell ist vorgesehen, auf der ehemaligen York Kaserne als investive Maßnahme im Ra h-
men der Daseinsvorsorge eine mehrgruppige Kindert ageseinrichtungen mit integrativen und
besonderen Sprachförderangeboten einzurichten, die am Standort auch eine Einrichtung der
offenen Kinder - und Jugendarbeit als Begegnungszentrum mit zielgruppenorientiertem A n-
gebot und stadtteilbezog ener integrativer A usrichtung, vorzugsweise in Kombination mit der
geplanten Kita unter einem Dach anbieten soll. Die Realisierung erfolgt als teilweiser Neubau
sowie durch Umbau bereits vorhandener, erhaltenswerter Bausubstanz.
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
ISG Bahnhofsviertel, Planungsprozess Zukunft Stadtraum
Windthorststraße (Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, An-
passung der Gestaltung, Inwertsetzung, Beteiligungsverfahren
Neugestaltung des Hauptbahnhofumfeldes mit den Teilmaßnahmen
Berliner Platz (ehm. 3.BA) und Bremer Platz (Planung und Umbau)
2013-2015
Maßnahme in Durchführung
2015
Bewilligt im STEP 2015
83.538,00 €
417.000,00 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt, Fortsetzung 2014-2018
ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements als Ge-
schäftsstelle zur Unterstützung der ISI bei Ausweitung der Themen-
felder und Illumination der Dominikanerkirche
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische
Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs,
Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimie-
rung der baulichen Strukturen
2014-2018
Maßnahme in Durchführung
2013-2015
Maßnahme abgeschlossen
2016
Bewilligt im STEP 2016
2016
Antragstellung
180.000,00 €
89.518,00 €
225.000,00 €
Kinderhaus
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Kinder-
haus im Rahmen des Projektaufrufes Bürgerbeteiligung des BMVBS
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen (Ergänzungsantrag)
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung,
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus mit Hallenbad, Reduzierung des Ressourcen- und Energiever-
brauchs, Optimierung der baulichen Strukturen; Weiterer Ergänzungs-
antrag (3.Baustufe)
2012-2014
Maßnahme abgeschlossen
2015
Bewilligt im STEP 2015
2016
Bewilligt im STEP 2016
2016
Antragstellung
50.000,00 €
3.192.000,00 €
1.543.500,00 €
Gremmendorf
Konversion York-Kaserne bzw. Quartiersentwicklung Gremmendorf-
West: Kita und Jugendhilfeeinrichtung als Kindertagesbetreuungsein-
richtung, die in Kombination mit einer Einrichtung der offenen Kinder-
und Jugendarbeit unter einem Dach mit zentraler Ausrichtung zu dem
Stadtteil entwickelt wird
2016
Antragstellung
Wolbeck
Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berück-
sichtigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaß-
nahmen im historischen Wigbold
2013-2017
Maßnahme in Durchführung
301.000,00 €
Übersicht 2016 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Windthorststraße
- Bahnhofstraße
- Neustraße
- Münsterstraße
- Bremer Platz
- Berliner Platz
- Harsewinkelplatz
- Brüningheide
- Stubengasse
- Eschstraße
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1043/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37