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3166/2025

Geschäftsbericht "Wohnen in Köln 2024" - Fakten, Zahlen, und Ergebnisse 2024

Mitteilung Ausschuss 14.11.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Geschäftsbericht_Wohnen_in_Köln_2024_barrierefrei

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Mitteilung Ausschuss

1789 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 14.11.2025 
 3166/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 08.12.2025 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 
 
Geschäftsbericht "Wohnen in Köln 2024" - Fakten, Zahlen, und Ergebnisse 2024 
Das Amt für Wohnungswesen legt den politischen Gremien den Geschäftsbericht 
„Wohnen in Köln“ für das Jahr 2024 vor. 
 
Der Bericht enthält wie gewohnt die Jahresergebnisse der zahlreichen Fachaufgaben 
des Amtes für Wohnungswesen mit Texten, Schaubildern und Tabellen. Zu den we-
sentlichen Fachaufgaben zählen beispielsweise die öffentliche Wohnraumförderung, 
die Bearbeitung von Wohngeldanträgen, die Unterbringung und Betreuung von Ge-
flüchteten sowie die Ausübung der Wohnungsaufsicht, etwa auch im Hinblick auf die 
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzeitvermietungen. Ebenso werden im 
neuen Bericht wieder soziale und innovative Wohnprojekte vorgestellt und weiterge-
hende Informationen zur Wohnraumversorgung abgebildet.  
 
Zudem ist die Fortschreibung der allgemeinen Wohnraumdaten Kölns zum Stichtag 
31. Dezember 2024 im Bericht enthalten. Beiträge von Kooperationspartner*innen wie 
etwa der „GAG Immobilen AG“ und der „koeln ag“ reichern den Geschäftsbericht um 
deren Perspektiven an.  
 
Insgesamt wurde die zuletzt überarbeitete Struktur des Geschäftsberichts beibehalten. 
Hiermit wird ein Einblick in die vielfältigen Fachaufgaben des Amtes für Wohnungswe-
sen ermöglicht, der mit einigen Porträts von Mitarbeitenden und Teams, die sich und 
ihre engagierte Arbeit kurz vorstellen, abgerundet wird. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Geschäftsbericht_Wohnen_in_Köln_2024_barrierefrei

244145 Zeichen

Wohnen in Köln 
Fakten, Zahlen und  
Ergebnisse 2024 
Ausblick

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
Be
völkerungs- und Wohnungsdaten Köln (jeweils zum 31. Dezember) 
Allgemeine Wohnraumdaten
Indikatoren 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 3) 2022 3) 2023 3) 2024
Einwohner*innen 1.044.070 1.053.528 1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301 1.092.118 1.095.520 1.097.519
Haushalte 545.050 551.024 557.090 560.298 561.071 564.260 564.841 564.973 559.854 568.345 571.712 573.221
Bevölkerung in Haushalten 1.024.202 1.033.477 1.043.249 1.052.264 1.054.612 1.060.596 1.060.646 1.060.327 1.052.516 1.061.198 1.063.032 1.065.069
Durchschnittliche Personenzahl im Haushalt 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,87 1,86 1,86
Wohnungen 547.553 550.645 554.018 556.009 558.038 561.514 563.145 564.776 567.070 568.847 571.822 573.369
 WE in Ein-/Zwei fami lienhäusern 92.788 93.563 94.171 94.575 94.791 95.220 95.440 95.592 95.801 93.175 93.375 93.505
Wohnfläche/Einwohner*in in Quadratmetern 39,72 39,67 39,42 39,14 39,18 39,25 39,32 39,59 40,08 40,22 40,31 40,35
 Durchschnittliche Wohnfläche/WE in Quadratmetern 75,73 75,90 76,07 76,14 76,17 76,19 76,23 76,26 76,29 77,21 77,23 77,23
Baugenehmigungen (Wohnungen) 3.331 4.689 3.333 3.767 2.607 3.047 2.715 3.659 3.330 3.045 3.211 2.931
Fertigstellungen (Wohnungen) 3.143 3.679 3.957 2.387 2.138 3.923 2.175 2.013 2.520 2.327 3.533 1.819
Abgeschlossenheits bescheinigungen 3.360 3.542 3.428 2.590 2.165 1.878 2.196 2.804 3.487 2.114 2.260 2.117
Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 40.420 38.988 37.464 37.608 38.103 38.623 38.362 38.381 37.916 37.088 37.905 37.818
Prozentualer Anteil geförderter Mietwohnungen  
am Wohnungsbestand (Typ A/1. Förderweg)
 
7,4
 
7,1
 
6,8
 
6,8
 
6,8
 
6,9
 
6,8
 
6,8
 
6,7
 
6,5
 
6,6
 
6,6
Geförderte Mietwohnungen (Typ B/2. Förderweg) 5.533 4.995 4.453 4.264 3.827 3.068 2.552 2.411 2.255 2.235 2.376 2.422
Prozentualer Anteil geförderter Mietwohnungen  
am Wohnungsbestand (Typ B/2. Förderweg)
 
1,0
 
0,9
 
0,8
 
0,8
 
0,7
 
0,5
 
0,5
 
0,4
 
0,4
 
0,4
 
0,4
 
0,4
Geförderte Eigentumsmaßnahmen 4.293 3.849 3.425 3.125 2.813 2.364 2.034 1.786 1.769 1 .741 1.516 1.377
Prozentualer Anteil geförderter  
Eigentumsmaßnahmen am Wohnungsbestand 
 
0,8
 
0,7
 
0,6
 
0,6
 
0,5
 
0,4
 
0,4
 
0,3
 
0,3
 
0,3
 
0,3
 
0,2
Wegfall von Mietwohnungen aus der Bindung 1.135 809 1.712 1.625 545 347 528 780 615 828 718 830
Bewilligung von Mietwohnungen 537 609 834 785 770 585 865 657 878 334 561 769
Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 40 17 5 2 1 6 1 3 2 0 13 15
WE Modernisierungsförderung 1 2 194 90 78 1) 365 274 416 376 993 4 4
WBS-Anträge (jährlich) 2) 15.373 14.981 14.252 14.164 14.571 13.250 13.256 14.230 15.237 16.704 16.173 15.206
WBS = Wohnberechtigungsschein, WE = Wohneinheiten 1)  Ab 01.02.2018 gilt die Moderni -
sierungsrichtlinie (RL Mod), die RL 
Bestands Invest wurde gleichzeitig  
außer Kraft gesetzt.
2)  Gruppe A
3)  Im Jahr 2025 wurden die Zahlen zum Gebäude- und Wohnungsbestand 
für die Stadt Köln rückwirkend bis zum Jahr 2022 auf Basis des Zensus 
2022 revidiert. Die hier angegebenen Bestandszahlen für die Jahre ab 
2022 können von den Bestandszahlen in früheren Berichten abweichen. 
Die Bestandszahlen bis 2021 und die  revidiert en Zahlen ab 2022 sind 
nur bedingt vergleichbar.

Wohnen in Köln 
Fakten, Zahlen und  
Ergebnisse 2024
Ausblick

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
6
Liebe Leser*innen,
mit diesem Bericht stellt Ihnen die Stadt Köln 
aktualisierte Daten zum Kölner Wohnungs-
markt zur Verfügung und informiert über die 
Jahres ergebnisse vielfältiger Fachaufgaben 
des Amtes für Wohnungswesen.
Wie viele Kölner*innen in ihrem Alltag spüren, 
bleibt die Wohnungs versor gung in unserer 
Stadt herausfordernd und die Lage am 
Wohnungs markt mehr als angespannt.  Nach 
wie vor übersteigt die hohe Wohnungsnach-
frage das Wohnungsangebot in Köln deutlich, 
insbesondere im Segment des preisgünstigen 
Wohnraums. Klar ist, dass es insbesondere 
im Zusammenspiel von Bund, Land, Stadt 
Köln und Bauwirtschaft noch besser gelingen 
muss, schneller zusätzlichen und bezahlbaren 
Wohnraum für unsere Stadt zu schaffen, deren 
Bevölkerung – anders als die Gesamtfläche 
Kölns – wächst.
Mit der Digitalisierung des Baugenehmigungs-
verfahrens hat die Stadt Köln den Prozess  
für die Antragsteller*innen erheblich erleich-
tert. Bauanträge können nun jederzeit und 
überall rechtssicher und papierlos gestellt  
werden. Die Digitalisierung führt zu mehr 
Transparenz und schafft die Voraussetzung  
für mehr Tempo. Auch die städtische 
Wohnungsbauleitstelle wurde gestärkt 
und beschleunigt nun die Schaffung von 
Wohnraum durch umfassende Beratung von 
externen Entwickler*innen, insbesondere bei 
großen und bedarfsgerechten Bauprojekten. 
Gleichzeitig brauchen wir aber dringend eine 
Vereinfachung des Baurechts, für die ich mich 
bei Bund und Land immer wieder einsetze.
Neben der dringen-
den Hilfe für 
Schutzbedürftige, 
beispielsweise für 
die auch 2024 hohen 
Zugangszahlen von 
Geflüchteten, bleibt 
die breite Woh-
nungsversorgung 
aller Kölner*innen 
elementar, auch 
für den sozialen 
Zusammenhalt in 
unserer Stadt.  
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt Anreize 
für die Wohnungs wirtschaft, w eiter in bezahl-
baren Mietwohnraum zu investieren und 
prekäre Wohnsituationen zu vermeiden. Wir 
setzen uns für zukunftsweisende wohnungs-
politische  Entscheidungen und pr axistaugliche 
Maß nahmen ein. Aller dings müssen Bund  
und Land für eine auskömmliche Finanzierung 
des geförderten Wohnungsbaus sorgen.
Ich danke allen Mitarbeiter*innen des Amtes 
für Wohnungswesen herzlich für den enga-
gierten Einsatz im Berichtsjahr und wünsche  
Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre des 
Berichts „Wohnen in Köln“ .
Henriette Reker  
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln  
 
Köln, Juli 2025
Henriette Reker  
Oberbürgermeisterin  
der Stadt Köln

7
Vorworte
Liebe Leser*innen,
wir sind eine Schwarmstadt: das vielfältige 
kulturelle Angebot und der hohe Freizeitwert 
Kölns verleihen der Domstadt seit Jahren 
starke Anziehungskraft. Gerade auch zum 
Wohnen und Arbeiten ist Köln beliebt. 2.000 
mehr als im Vorjahr und damit 1.097.519  
Millionen Menschen waren Ende 2024 mit 
Haupt- oder Nebenwohnsitz in Köln gemeldet. 
Mit rund 50 Prozent bildeten die Ein-Perso-
nen-Haushalte weiterhin die größte Gruppe.
Geringverdienende oder Haushalte mit 
Kindern finden vielfach nicht die passende 
Mietwohnung, die sie sich leisten können. 
Erfreulich ist daher, dass der hohen Nachfrage 
auch 2024 ein gutes Ergebnis der Wohnraum-
förderung gegenüberstand. Dank zusätzlicher 
Landesmittel konnten über 195 Millionen Euro 
für Vorhaben in Köln bewilligt werden. Diese 
Mittel werden für fast 1.500 preisgebundene 
Wohnungen verwendet. Teil der Förderung 
sind Neubaumaßnahmen, Verlängerungen 
bestehender Belegungsbindungen um bis zu 
15 Jahre sowie Bindungserwerbe für ehemals 
geförderte, preisgebundene Wohnungen für 
zehn Jahre. Gerade diese bewährte Subven-
tionierung verhilft einkommensschwächeren 
Haushalten zu einem Zuhause.
Auch 2024 herrschte eine erhebliche Dynamik 
beim Wohngeld. Zunächst dauerte die admi-
nistrative Umsetzung der Wohngeld-Reform 
aus 2023 noch an. So wurden im vergangenen 
Jahr 87,36 Millionen Euro Wohngeld an 15.755 
Kölner Haushalte ausgezahlt. Im Vergleich zu 
der Zeit vor der Reform erhielten fast doppelt 
so viele Haushalte diese Hilfe. Der Verwaltung 
fällt es weiterhin 
schwer, das not-
wendige Personal 
zu finden und zu 
halten, das für die 
Bewilligung dieser 
Leistung erforderlich 
ist. Die Abarbeitung 
des aufgelaufenen 
Rückstands ist 
eine vordringliche 
Aufgabe.
Mein großer 
Dank gilt allen 
Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswe-
sen für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit 
sowie den an der Erstellung des Berichtes 
beteiligten Kolleg*innen des Amtes für Stadt-
entwicklung und Statistik. Danken möchte ich 
auch unseren Kooperationspartner*innen aus 
der Wohnungswirtschaft sowie den Trägern 
der Freien Wohlfahrtspflege für ihren wert-
vollen Einsatz zugunsten der Menschen, die in 
Köln Wohnraum benötigen.
 
 
 
 
Dr. Harald Rau 
Beigeordneter für Soziales,  
Gesundheit und Wohnen  
 
Köln, Juli 2025
Dr. Harald Rau 
Beigeordneter für  
Soziales, Gesundheit  
und Wohnen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
8
Inhalt 
Allgemeine Wohnraumdaten  Umschlag innen
Vorworte 6
Bezahlbares Wohnen ermöglichen  12
Wohnen in Köln 14 
Wohnungsangebot 14
Kaum Leerstände und geringe Fluktuation  14
Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand  16 
Wohnungsnachfrage  17
Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln  18
Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke  20
Wohnkosten  22
Kölner Mietspiegel 24
Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Köln  26 
Gesetzliche Grundlagen  26
Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag  26
Stärkung des Wohnungsbaus in Köln  27
Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms  28
Grundsätze der Wohnraumförderung  29
Rechtsgrundlagen der Wohnraumförderung  29 
Förderkonditionen und Förderbausteine  30
Ergebnisse öffentlicher Wohnraumförderung 2024  38
Neuschaffung von Mietwohnraum  38
Sonderkontingente  39 
Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau  40
Eigene Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau  40

9
Wohnungsbestandsverwaltung  42
Bestands- und Besetzungskontrolle  42
Bearbeitungsanlässe für die Bestandsverwaltung  45
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen  46
Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau  49
Bestand der geförderten Mietwohnungen in Köln  / Prognose 49
Mieten im geförderten Wohnungsbau und Mietpreisprüfungen  51
Verbot der Zweckentfremdung öffentlich geförderter Wohnungen  53
Wohnberechtigungsscheine (WBS)  54
WBS – Gesetzliche Einkommensgrenzen  54
WBS – Voraussetzungen  56
Erteilte WBS nach Haushaltsgröße  58
Wohnungsberatung 59
Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen  60
Wohngeld 62
Auswirkungen der Wohngeldnovelle  62 
Anzahl der Kölner Wohngeld-Haushalte  63
Ausblick 64
Wohngeldzahlungen Köln 2017  – 2024 65
Soziales und Innovatives Wohnen  66
Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln  66
Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil  
(PariSozial gGmbH Köln)  68
Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA e.V.) 69
WohnPortal Köln-Bonn 70
Mehrgenerationenwohnen  71
Ambulantes Wohnen für verschiedene Zielgruppen  71

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
10
Wohnraum schützen  74
Wohnungsaufsicht 76
Mietpreiskontrolle  78
Mietpreisüberhöhung  79
Mietwucher 80
Verbot der Zweckentfremdung frei finanzierten Wohnraums  81
Genehmigungen und Ersatzwohnraum  83
Kurzzeitvermietung von Wohnraum  84
Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen  85
Leerstand von Wohnraum 87
Schutzbedürftige sicher unterbringen  88
Unterbringung von Geflüchteten  90
Gesetzliche Grundlagen  90
Zahlen, Daten, Fakten 90
Soziale Betreuung  91
Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen  
und Beherbergungsbetrieben  91
Kooperationen und Vernetzung  93
Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich  
der Unterbringung Geflüchteter  94
Gewaltschutzkonzept für Geflüchtete in Unterbringungseinrichtungen  95
Förderprogramm zur Gewaltprävention  96
Auszugsmanagement  98
Forum für Willkommenskultur  100
Ehrenamtliches Engagement – Willkommensinitiativen und Kirchengemeinden  101
Ressourcenmanagement  102
Unterbringungsformen  104
Betreuung der Unterbringungsobjekte  106

11
Unterbringung von Wohnungslosen  108
Gesetzliche Grundlagen  108
Zahlen, Daten, Fakten 108
Unterbringung von Katastrophenopfern  110
Gesetzliche Grundlagen  110
Zahlen, Daten, Fakten 110
Nachhaltigkeit und Energiecontrolling  111
Klimaverbessernde Maßnahmen  111
Öffentlichkeit informieren  112
Für bezahlbaren Wohnraum werben  114
Stadtinformationskampagnen  116
 
Messeteilnahmen  117
Teilnahme an der Kölner Immobilienmesse  117
Teilnahme an der EXPO REAL 119
Beiträge der Kooperationspartner*innen  122
GAG Immobilien AG 124
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V.  126
Mieterverein Köln e. V. 129
Erbbauverein Köln eG  131
Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH  133
 
 
Servicerufnummern des Amtes für Wohnungswesen  135
Kontakt 135 
Bildnachweis 136
Quellennachweis  136
Impressum  136

Bezahlbares Wohnen  
ermöglichen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
14
Wohnen in Köln
Wohnungsangebot
Zum Stand 31. Dezember 2024 verfügte Köln 
über 573.369 Wohnungen (2023: 571.822). 
Gegenüber 2023 ist der Wohnungsbestand 
um 1.547 Wohnungen (Fertigstellungen 
minus Abgänge) gewachsen. Der Anteil an 
preisgünstigen geförderten Mietwohnungen 
(1. und 2. Förderweg/Einkommensgruppe A 
und B) beträgt 7 Prozent (2023: 7 Prozent).
Neu geförderte Wohnungen stehen den 
 Wohnungssuchenden aufgrund der Bau -
zeiten in der Regel nach etwa zwei Jahren 
fertig gestellt zur Verfügung. 2024 wurden 
780 (2023: 622) der in den letzten  Jahren  
geförderten  Wohnungen bezugsfertig. 
830  Wohnungen sind 2024 planmäßig 
beziehungs weise v orzeitig aus der Bindung 
gefallen. 2023 waren es 809 Wohnungen.
Die preisgünstigen geförderten Wohnungen 
sind ungleich über das Stadtgebiet verteilt, 
sowohl nach absoluten Beständen als auch 
nach ihrem Anteil am Gesamtwohnungsbe-
stand im Stadtbezirk. Die meisten Wohnun-
gen in Köln, 80,7 Prozent (2023: 80,6 Prozent), 
liegen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in 
Ein- und Zweifamilienhäusern (16,3 Prozent, 
2023: 16,3 Prozent) und anderen Gebäuden 
mit Wohnraum (3 Prozent, 2023: 3 Prozent).
Unter dem Titel „Wohnungsbau in Köln 
2024“ hat das Amt für Stadtentwicklung und 
 Statistik im Juni 2025 mittels der Statisti -
schen Nachrichten eine Kurzübersicht zum 
Kölner Gebäude- und Wohnungsbestand, zu 
Bau genehmigungen, Baufertigstellungen, 
 Bauabgängen, den noch nicht fertiggestellten 
Bauvorhaben sowie zum sozialen Wohnungs-
bau veröffentlicht:
Zum Wohnungsbau in Köln 2024   
 
 
 
 
Kaum Leerstände und geringe Fluktuation 
Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten 
gelten als Indikatoren für eine Anspannung 
des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum 
Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. Auf 
gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu kann 
das Amt für Wohnungswesen nur aus der Ver-
waltung des geförderten Wohnungsbestandes
 
zurückgreifen. Es darf aber davon ausgegangen 
werden, dass die Entwicklung des freifinanzier-
ten Wohnungsmarktes in Köln tendenziell gleich 
oder allenfalls geringfügig abweichend verläuft. 
Im geförderten Wohnungsbestand weist die 
Leerstandsquote mit 0,23 Prozent (2023: 
0,54 Prozent) weiter einen niedrigen Wert auf. 
2022 lag diese Quote für den gesamten Kölner 
Wohnungsmarkt bei 0,9 Prozent
. Das Institut 
empirica aktualisiert derzeit den sogenannten 
„CBRE-empirica-Leerstandsindex“ auf Basis 
der Daten aus dem Zensus 2022. Der Wert 
für 2023 wird im Laufe des Sommers 2025 
erwartet.

15
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Um eine angemessene Menge von Wohnungs-
wechseln überhaup
t zu ermöglichen, muss 
der Wohnungsmarkt eine Leerstandsquote 
von mindestens zwei bis drei Prozent aufwei-
sen. Somit bleibt der Wohnungsmarkt in Köln 
weiter angespannt. Die sogenannte Fluktua -
tionsreserve eines gesunden Marktgleich -
gewichts (drei Prozent) wird auch im Vergleich 
zu dem Durchschnittswert kreisfreier Städte 
 (2,7  Prozent) in Köln weiter deutlich unter-
schritten (Zensus, Stichtag 15. Mai 2022).
Die Marktanspannung wird auch deutlich an 
der weiterhin sehr niedrigen Fluktuationsquo-
te im geförderten Wohnungsbestand von 4,61 
Prozent (2023: 4,63 Prozent). Vom Höhepunkt 
der Marktentspannung im Jahr 1997 mit einer 
Fluktuationsquote von 9,62 Prozent ist der 
geförderte Bestand immer noch weit entfernt.
Der enorme Druck im geförderten Wohnungs -
bestand wird auch deutlich an der zuvor 
erwähnten minimalen Leerstandsquote. Wer 
eine preisgünstige Wohnung in Köln gemietet 
hat, gibt diese nur aus dringenden Gründen 
wieder auf.
Dem geringen Angebot an freiwerdenden und 
neu entstehenden Wohnungen dieses Seg-
ments steht die hohe und steigende Nach-
frage verschiedener Gruppen wie Familien, 
Studierende oder Personen mit besonderem 
Wohnbedarf gegenüber.
Die Wohnungsversorgung verschärft sich 
durch die jährlich auslaufenden Bindungen 
geförderter Wohnungen. Diese dann ehemals 
geförderten Wohnungen dürfen rechtlich  
das Niveau der ortsüblichen  Vergleichsmie te 
Geförderter Mietwohnungsbau 
Köln-Rodenkirchen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
16
für frei finanzierte Wohnungen erreichen 
(§ 558 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Somit 
haben die Mieter*innen nach dem Auslaufen 
der Wohnungsbindung mit Mieterhöhungen 
zu rechnen.
Nach derzeitigem Stand werden in Köln 
bis 2035 über 20.000 Wohnungen aus der 
 Belegungsbindung fallen. Der Bestand öffent -
lich geförderter Wohneinheiten wird nur mit 
über 2.000 neuen geförderten Wohnein  heiten 
jährlich zu halten sein. Hierzu zählen der 
 Neubau, die Modernisierung, Bindungsver -
längerungen und -erwerbe.
Barrierefreie Wohnungen  
im geförderten Bestand
Bereits seit 1998 geben die Förderrichtlinien 
des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass 
Mietwohnungen barrierefrei gebaut werden. 
Demnach müssen der Hauseingang sowie die 
Erdgeschosswohnungen stufenlos von der 
Straße aus erreichbar sein. Dies gilt auch für 
Aufzugsanlagen. Zudem ist vorgeschrieben, 
dass in allen Wohnungen weder Stufen noch 
Schwellen bestehen. Die Bäder müssen mit 
bodengleichen Duschen ausgestattet sein 
und alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen 
den Bestimmungen für barrierefreies Bauen 
entsprechen. Für die barrierefreie Planung, 
Ausführung und Ausstattung von Wohnun-
gen, Gebäuden mit Wohnungen und deren 
 Außenanlagen, die der Erschließung und 
wohnbe zogenen Nutzung dienen, gilt die  
 DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen).
Die Anforderungen an die Infrastruktur der 
Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen 
grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung

17
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
mit Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen 
wird unt
erschieden zwischen barrierefreien 
 sowie barrierefreien und uneingeschränkt mit 
 Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.
Zum Ende des Berichtsjahres waren im 
 Bestand der geförderten Wohnungen 13.148 
als barrierefrei registriert (32,7 Prozent).  
2024 wurden 769 (2023: 561) Neubau-Miet -
wohnungen gefördert, welche gemäß den 
Wohnraumförderbestimmungen barrierefrei 
errichtet werden. Hiervon werden alle Woh-
nungen ohne Barrieren im Erdgeschoss oder 
über einen Aufzug erschlossen sein. 
297 (2023: 296) geförderte Wohnungen 
 waren zum Ende des Berichtsjahres rollstuhl -
geeignet. Es gibt in Nordrhein-Westfalen 
keine rechtliche Verpflichtung,  gefördert e 
Wohnungen über die Eigenschaft der 
 Barrierefreiheit hinaus rollstuhlgerecht zu 
bauen. Allerdings wirbt die Fachabteilung 
des Amtes für Wohnungswesen in allen 
 Beratungsgesprächen mit Investor*innen für 
die Errichtung solcher Wohnungen.  
Die besonderen Fördermöglichkeiten mit 
Zusatz darlehen und höherem Tilgungs -
nachlass durch das Land Nordrhein-West -
falen unterstützen diese Zielsetzung. Es wird 
angestrebt, kontinuierlich auch die Zahl der 
geförderten Wohnungen zu erhöhen, die 
uneingeschränkt für die Nutzung mit Rollstuhl 
geeignet sind.
Leider befinden sich unter den aus der Woh -
nungsbindung fallenden Wohnungen immer 
wieder auch sogenannte „Rollstuhl-Woh-
nungen“ . Diese verlieren zwar nicht ihre be-
sondere Ausstattung und Eignung, jedoch 
sind ihre Eigentümer*innen nach Wegfall der 
Wohnungsbindung nicht mehr zur Vermietung 
an Rollstuhlfahrer*innen mit Wohnberechti-
gungsschein verpflichtet.
Weiterhin bestehen noch 269 (2023: 
272) sogenannte behindertenfreundliche 
 Wohnungen aus früheren Förderjahren. 
Eine uneingeschränkte Eignung für die 
 Rollstuhlnutzung kann diesen Wohnungen 
 allerdings nicht zugeschrieben werden.   
Hierzu  müssten die W ohnungen weitere 
 Kriterien  erfüllen, wie zum Beispiel niedrig 
 angebrachte  Türklinken und andere Bedien -
elemente. Auch ein schwellenfreier Zugang 
zum Balkon wäre hierfür erforderlich.
Die Landesbauordnung (BauO NRW) regelt 
unter anderem, dass bei Neubauten mit mehr 
als drei oberirdischen Geschossen ein  Aufzug 
von der öffentlichen Verkehrsfläche und 
von allen Wohnungen in dem Gebäude aus 
 barrierefrei erreichbar sein muss. Auch diese 
Anforderung begünstigt den Zugewinn von 
schwellenfrei erreichbaren Wohnungen.
Wohnungsnachfrage
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 verzeich-
neten wir 1.090.473 Einwohner*innen mit 
Hauptwohnung in Köln. Köln verfügte zum 
selben Zeitpunkt über 573.221 Haushalte, in 
denen durchschnittlich 1,86 Personen  lebten. 
Die durchschnittliche Haushaltsgröße hat 
sich im Vergleich zu den letzten Jahren etwas 
verringert. Die Hälfte der Kölner Haushalte 
sind Ein-Personen-Haushalte, ihr Anteil ist 
gegenüber dem Vorjahr von 51,7 auf 51,9 
 Prozent angestiegen.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
18
Die Bevölkerungsvorausberechnung (2025 
bis 2045) wurde in drei Varianten erstellt, die 
sich in ihren Annahmen über die zukünftige 
Zuwanderung nach Köln unterscheiden. In 
der Basisvariante wurde angenommen, dass 
sich die Zuwanderungsmuster der Jahre 
2015 bis 2024 in der Zukunft fortsetzen. Auf 
diese Variante der Prognose wird im Folgen-
den Bezug genommen. Die Kernaussage der 
Basisvariante der Prognose ist, dass Köln 
bis 2035 weiterwachsen wird (auf 1.102.700 
Personen, plus 1,1 Prozent gegenüber 2024) 
und danach bis 2045 leicht schrumpfen wird 
(auf 1.100.500 Personen, plus 0,9 Prozent 
gegenüber 2024). Der Bevölkerungszu-
wachs von 2024 bis 2045 wird somit rund 
10.000 Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz 
 betragen.
Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der 
Haushalte eine maßgebliche Größe. Bezogen 
auf die aktuelle Anzahl der Haushalte wird es 
bis zum Jahr 2045 den stärksten relativen 
Zuwachs bei den Zwei-Personen-Haushalten 
geben (plus 6,7 Prozent). Die Zahl der Ein-  
Personen-Haushalte steigt um rund 7.500 
beziehungsweise 2,5 Prozent, während die 
Anzahl der Drei-und-mehr-Personen-Haus-
halte um rund 5.600 abnehmen wird (minus 
4,5 Prozent). Die Haushalte mit Kindern  
nehmen von derzeit 102.532 (2024) bis 2045 
auf 96.200 ab (minus 6,1 Prozent).
Zur Bevölkerungsprognose  
für Köln 2025 bis 2045

19
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin 
schrumpfende Segmen
t des preisgünstigen 
Wohnungsbestandes weiter verstärken. Die 
durchschnittlichen Nettokaltmieten sind von 
2010 bis 2024 um 67 Prozent auf 14 Euro/
Quadratmeter gestiegen (Quelle: FUB IGES 
Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH). 
Mit dem durch den Rat im Februar 2014 
beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen“ (StEK Wohnen) stellt sich die Stadt 
der großen Herausforderung, für die zuzie-
henden und die bereits in Köln wohnenden 
Menschen ausreichend neue Wohnungen 
zu bauen sowie den Bestand zu sichern und 
zu verbessern. Insbesondere den Haushal-
ten, die am Markt immer schwieriger eine 
 Wohnung finden, will die Kölner Wohnungs -
politik  bezahlbaren Wohnraum in ausreichen -
der Menge und Qualität zur Verfügung stellen.
Zur Ratsvorlage des   
Stadtentwicklungskonzeptes  
Wohnen 
 
  
Die Zahlen der städtischen Bevölkerungsvor-
ausberechnungen werden regelmäßig mit den 
tatsächlichen Bestandsentwicklungen abgegli-
chen. Zuletzt war dies möglich für die Bevölke-
rungsvorausberechnung aus dem Jahr 2022, 
die sich gesamtstädtisch auf den Zeitraum 
2022 bis 2050 bezieht und kleinräumig auf die 
Ebene der 86 Kölner Stadtteile bis 2035 reicht.
Die Bevölkerungsvorausberechnung aus  
dem Jahr 2022 liefert auf gesamtstädtischer

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
20  21
Bezahlbares Wohnen ermöglichen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
22
Ebene zutreffende Ergebnisse für die Ge-
samtbevölkerung: Zum 31. Dezember 2024 
überschätzt die Prognose (nach Variante 4) 
die Bevölkerungszahl um nicht einmal 100 
Personen beziehungsweise um 0,01 Prozent.
Wohnkosten
Auf der Grundlage der Kölner Statisti-
schen Nachrichten von November 2023 
wird die Mietbelastung auf dem Kölner 
 Wohnungsmarkt aufgezeigt, differenziert 
nach Bevölkerungsgruppen. 
Köln ist eine Stadt mit vergleichsweise hohen 
Mieten und Mietbelastungen in Nordrhein-
Westfalen: 32,5 Prozent des Haushaltsein-
kommens mussten die Kölner*innen durch-
schnittlich für die Miete aufwenden. Die 
Mietbelastung ist somit gegenüber der letzten 
Erhebung im Jahr 2016 (33,3 Prozent) zwar 
leicht zurückgegangen, was aber unter Be-
rücksichtigung der Schätzungsgenauigkeiten 
in beiden Jahren in den Rahmen der statisti-
schen Zufallsschwankung einzuordnen ist. 
Daher kann de facto eine tendenziell  stabil  
gebliebene Mietbelastung im Zeitverlauf 
 angenommen werden. 
Durchschnittliche Mietbelastung in Köln 2023 
Mietbelastung nach Wohnungstyp Prozent
Mietbelastung insgesamt 32,5
Mietbelastung in frei finanzierten Wohnungen 31,7
Mietbelastung in öffentlich geförderten Wohnungen 38,9
Mietbelastung nach Haushaltstyp Prozent
Mietbelastung insgesamt 32,5
Paare ohne Kinder 25,1
Paare mit Kind(ern) 26,0
Alleinlebende 33,8
Senior*innenhaushalte (alleinlebend oder Paare) 36,8
Alleinerziehende* 39,6
Wohnungen nach Gebäudeart (Anteil an allen Wohnungen**) Prozent
Wohnungen in Ein-/Zweifamilienhäusern 16,3
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern 80,6
 * Fallzahlen vergleichsweise gering, daher nur bedingt aussagekräftig  
** Wohnungen in anderen Gebäuden mit Wohnraum: drei Prozent

23
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Geförderter Mietwohnungsbau  
Köln-Vogelsang
Detaillierte Auswertungen zeigen, dass sich 
die Mietbelastung zwischen verschiedenen 
Bevölkerungsgruppen stark unterscheidet. 
Einkommensschwächere Haushalte leben –  
ihrer finanziellen Situation geschuldet – in 
günstigeren Wohnungen mit kleinerer Wohn-
fläche, die für sie aber dennoch eine relativ 
große ökonomische Belastung darstellen.
Sichtbar wird dies vor allem an der Höhe der 
Mietbelastung von Haushalten in öffentlich 
geförderten Wohnungen. Ihre Belastung 
durch die Miete überstieg 2023 mit 38,9 
 Prozent jene von Haushalten in freifinanzier -
ten Wohnungen um 7,2 Prozentpunkte.
Die Mietbelastung durch die  Bruttokaltmie te 
ist auch nach Haushaltstyp unterschiedlich 
hoch. Die Bruttokaltmiete besteht aus der 
Nettokaltmiete (Grund-/Kalt-Nettomiete) 
und den kalten Nebenkosten (exklusive Heiz- 
und Warmwasserkosten). Sie liegt zwischen 
25,1 und 39,6  Proz ent des verfügbaren 
Haushaltsnettoein  kommens. Die höchs te Be-
lastung wiesen Alleinerziehende auf mit einer 
Mietbelastung von 39,6 Prozent.
Insgesamt können einkommensschwächere 
Kölner Haushalte ihre Ausgaben für die Miete 
proportional weitaus schlechter decken als 
einkommensstärkere Haushalte. Damit stellt 
der Kölner Mietmarkt insbesondere Alleiner -

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
24
ziehende, Senior*innen sowie  Studierende  
und arbeitslose Menschen weiterhin vor 
 erhebliche finanzielle Herausforderungen.
Kölner Mietspiegel 
Im freifinanzierten Wohnungsbestand dient 
der Kölner Mietspiegel (KMSP) als Richtlinie 
zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmiete 
(§ 558c BGB). Öffentlich geförderte Wohnun-
gen sowie Einfamilienhäuser und Kleinappar -
tements werden hierin nicht erfasst.
Der KMSP bietet Wohnungsgeber*innen 
und Mietinteressent*innen eine  anerkannt e 
 Orientierungsmöglichkeit zur  Ver einbarung 
einer angemessenen Miete. Maßgebend 
hierfür sind die Lage, die Ausstattung und 
die Größe der Wohnung. Dabei stellen 
die nach Baualtersgruppen dargestellten 
Spannen werte den Schwerpunkt des Köl -
ner Wohnungsmarktes dar. Gemessen an 
dem  jeweiligen Wohnwert sind jeweils hö -
here und niedrigere Mieten jedoch nicht 
 ausgeschlossen. Der KMSP ist ein wichtiges 
Instrument zur Schaffung von Markttranspa -
renz im  Mietrechtssystem und leistet einen 
wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Kon-
flikten zwischen den Vertragspartner*innen. 
Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen 
wird der KMSP vor Gericht als Instrument für 
die Überprüfung der Rechtmäßigkeit heran-
gezogen. Er genießt insofern einen hohen 
Stellenwert und ist in Mietänderungsverfah-
ren und im Ordnungsrecht anerkannt.
Dem Amt für Wohnungswesen dient der 
KMSP als wichtige Grundlage für die Über -
prüfung der Mieten nach § 5 Wirtschafts -
strafgesetz (WiStrG 1954: Mietpreisüber -
höhungen) und weiterer Vorschriften.
Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch 
 darauf zurückgeführt werden, dass er von  
unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immo -
bilienbörse e.V. (RIB) in Köln, erstellt wird. 
Der KMSP wird seit 1973 ver  öffen t licht und 
in der Regel in einem  Zwei-J ahres-Rhythmus 
aktualisiert. Im Zusam   menwirken mit ver-
schiedenen  Unt ernehmen der Wohnungs -
wirtschaft sowie dem Amt für Wohnungswe-
sen der Stadt Köln wird der KMSP auf einer 
breiten  Datenbasis fortgeschrieben. Für die 
Fortschreibung  werden jene M ieten berück-
sichtigt, die  innerhalb der letzt en sechs  
Jahre vor der Erhebung der Daten neu ver -
einbart (Neuvertragsmieten) oder geändert 
(Bestandsmieten) wurden.
Betriebskostenbedingte Mieterhöhungen 
werden nicht einbezogen. Die Kölner Miet -
spiegeldaten (Nettokaltmieten) unterschei-
den sich damit von den Angebotsdaten in 
Zeitungs inserat en und Online-Immobilien -
portalen, die ausschließlich potentielle, also 
zukünftige Neuvertragsmieten darstellen,  
die sogenannten Angebotsmieten. Der KMSP 
bildet hingegen die tatsächliche Mietmarkt -
lage im Stadtgebiet ab. Der KMSP enthält 
auch nähere Informationen, etwa zu den 
Wohn lagekat egorien und der Ausstattung  
der  Wohnungen. 
 
Allgemeine Informationen   
zum Kölner Mietspiegel

25
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Für das Geschäftsjahr 2024 galt in Köln noch 
der Mietspiegel aus April 2023. Mit Blick auf 
das Erscheinungsdatum dieses Geschäfts-
berichts wird jedoch schon auf den neuesten 
Kölner Mietspiegel aufmerksam gemacht, der 
im April 2025 erschienen ist. 
Interessierte finden den aktuell geltenden 
Kölner Mietspiegel auch im Internet:
 
Zum Kölner Mietspiegel 2025 /  
Rheinische Immobilienbörse

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
26
Öffentlich geförderter  
Wohnungsbau in Köln
Gesetzliche Grundlagen
Die öffentliche Wohnraumförderung wird 
durch das Gesetz zur Förderung und  Nutzung 
von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen 
(WFNG NRW) geregelt. Sie basiert auf privat -
wirtschaftlichem Engagement in Kombination 
mit staatlicher Förderung.
Zu den Zielen des WFNG NRW gehören die 
Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die 
sich nicht angemessen am Wohnungsmarkt 
versorgen können und auf Unterstützung 
angewiesen sind, die Anpassung, Moderni-
sierung und energetische Nachrüstung des 
bestehenden Wohnraums an die Erforder -
nisse des demografischen Wandels und die 
Erhaltung und Stärkung der städtebaulichen 
Funktion von Wohnquartieren.
Bei der öffentlichen Wohnraumförderung 
 werden insbesondere Familien und  andere 
Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, 
Schwangere, ältere Menschen und Menschen 
mit Behinderung sowie besondere Bedarfs-
gruppen wie Studierende und Auszubildende 
unterstützt. Dies gilt ebenso für besonders 
schutzbedürftige vulnerable Personengrup-
pen, die ihren Wohnraum zum Beispiel durch 
häusliche Gewalt verlieren. Für die Wohnraum-
versorgung gerade dieser Haushalte ist die 
staatliche Förderung entsprechender Wohnun-
gen mit begrenzter Miethöhe  unverzich tbar.
Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag 
Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 
beschlossene Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (StEK Wohnen) ist auch weiterhin die 
strategische Grundlage für eine aktive Bau-
land-, Liegenschafts- und Wohnungspolitik 
der Stadt Köln. Zu den bereits umgesetzten 
Einzelmaßnahmen gehören das Kooperative  
Baulandmodell, die Konzeptvergabe von 
Grundstücken und das „Kölner Wohnbündnis“ .
Bei der Konzeptvergabe werden städtische 
Grundstücke für den Geschosswohnungsbau 
nach Konzeptqualität vergeben. Interessierte 
können sich nach einer Ausschreibung für 
eine solche Vergabe bewerben.
Das Kölner Wohnbündnis ist eine Initiative 
zur Förderung von Wohnungsneubau und 
Innenentwicklung, Beschleunigung und 
 Qualität von Planungen und Bauvorhaben 
sowie zur Intensivierung von Zusammen -
arbeit und  Dialog der Akteur*innen der Kölner 
 Wohnungswirtschaft, der Verbände und der 
Stadt Köln bis 2030. 
Seine Träger sind die Stadt Köln, die Arbeits-
gemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen 
(köln ag), die Wohnungsbau Initiative Köln 
(WIK), der Kölner Haus- und Grundbesitzer -
verein von 1888 e.V., der Bundesverband Frei-
er Immobilien- und Wohnungsunternehmen 
e.V., der Landesverband Nordrhein-Westfalen 
e.V. (BFW NRW) sowie der Verband der Woh-
nungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland 
Westfalen (VdW Rheinland Westfalen e.V.).
Das Kooperative Baulandmodell definiert kla -
re Rahmenbedingungen für die Bauherr*innen

27
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Geförderter Mietwohnungsbau  
Köln-Volkhoven/Weiler
und verpflichtet diese, bei Planvorhaben, 
die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 
Prozent der Wohnungen im öffentlich geför -
derten Segment zu errichten, vorausgesetzt, 
es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter 
Geschossfläche Wohnen.  Diese Fläche ent-
spricht rund 20 Wohnein  heiten.
Mit der ersten Änderung der Umsetzungsan-
weisung Kooperatives Baulandmodell Köln 
2022 soll sichergestellt werden, dass Woh-
nungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer 
klimagerechten und sozial ausgewogenen 
Stadtentwicklung leisten. Seit 2022 obliegt 
die Federführung für das Kooperative Bau-
landmodell dem Stadtplanungsamt.
Stärkung des Wohnungsbaus in Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat am 12. Dezember 
2024 das Maßnahmenpaket „Wohnungs-
bau stärken“ beschlossen. Vorangegangen 
war eine Überprüfung der Wohnungsbau-
Auflagen aus dem oben erwähnten Stadtent -
wicklungskonzept. Die nun vorgenommenen 
Anpassungen wurden zuvor auch im Woh-
nungsbauforum Köln mit Vertreter*innen der 
Wohnungs- und Finanzwirtschaft diskutiert.
Ziel war, den Fokus auf nachhaltiges Bau-
en beizubehalten, gleichzeitig aber den 
 Wohnungsbau auch durch Kostensenkung  
zu stabilisieren. So soll der Wohnungsbau 
in Köln gestärkt werden durch verdichteten 
Wohnungsbau mit kombinierten Spiel-  
und Grünflächen, einer Anpassung der Stell-

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
28
platzsatzung, einer Stärkung der Wohnungs-
bauleitstelle, der Neuaufstellung des Kölner 
Wohnbündnisses und durch Prozessopti-
mierungen zur Beschleunigung von Verfah-
rensabläufen.
Finanzierung des mehrjährigen 
 Wohnraum för derprogramms 
Wesentliche Finanzierungsgrundlage der 
Wohnraumförderung NRW ist das Eigen -
kapital der NRW.BANK, das hauptsächlich aus 
dem ehemaligen Landeswohnungsbauver -
mögen besteht. Mit der Föderalismusreform 
aus dem Jahr 2006 ist die öffentliche Wohn-
raumförderung in die Verantwortung der 
Länder übergegangen.
Mit Veröffentlichung des mehrjährigen 
 Wohnraumförderprogramms 2023 bis 2027 
 stehen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 
10,5  Milliarden Euro für die Wohnraumförde -
rung zur Verfügung.
2024 wurden landesweit fast 2,3 Milliarden 
Euro bewilligt – ein neuer Rekordwert in der 
öffentlichen Wohnraumförderung des Landes 
Nordrhein-Westfalen. Hier bildet der Miet -
wohnungsbau eindeutig den Schwerpunkt 
mit rund 1,6 (2023: 1,7) Milliarden Euro. Die 
Schaffung von Wohneigentum durch Neu-
schaffung, Erwerb und Modernisierung wurde 
mit insgesamt 293,7 (2023: 311) Millionen 
Euro gefördert.
Modernisierter Wohnraum  
Köln-Chorweiler

29
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Grundsätze der Wohnraumförderung
Mietwohnungsbau
Die Förderung des Mietwohnungsbaus trägt 
dazu bei, in Städten und Gemeinden mit 
hoher Wohnungsnachfrage und steigenden 
Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Woh-
nungen zeitgemäßen Standards zu dauerhaft 
bezahlbaren Mieten zu sichern oder neu zu 
schaffen.
Eigentumsförderung
Die Eigentumsförderung richtet sich an Haus-
halte, die aufgrund ihres Einkommens eine 
Förderung zur Bildung von Wohneigentum 
erhalten können. Sie steht als gleichrangiges 
Förderziel neben dem geförderten Miet -
wohnungsbau. Wohnungsunternehmen aller 
Größen sowie Einzeleigentümer*innen sind 
gleichermaßen Adressat*innen der Förderan-
gebote. 
Die geförderten Wohnungen beziehungswei-
se Eigenheime sollen sich in ihrer baulichen 
Qualität, ihrer Ausstattung und Lage nicht 
nachteilig von frei finanzierten Wohnungen 
unterscheiden. Die Wohnraumförderung 
vergrößert gleichzeitig auch das Angebot an 
barrierefreien Wohnungen und ermöglicht die 
Einbindung des Klimaschutzes.
Modernisierung des Wohnungsbestands
Eine weitere Säule der Wohnraumförderung 
ist die Modernisierung des Wohnungsbe-
stands. Hiermit wird eine zeitgemäße Wohn-
qualität ohne sozial unverträgliche Steigerung 
der Wohnkosten erreicht.
Rechtsgrundlagen der Wohnraumförderung 
Für die Bewilligung von Wohnraumfördermit -
teln galt 2024 die Förderrichtlinie Öffentli-
ches Wohnen des Landes Nordrhein-West -
falen (FRL öff Wohnen NRW 2024). Die Stadt 
Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese 
Bestimmungen im Rahmen der Wahrneh-
mung einer weisungsgebundenen Pflichtauf -
gabe an.
Die Bestimmungen regeln die Fördergrund-
sätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge 
und Verfahrensgrundsätze, die sich in Kurz -
form aus den nachfolgenden Schaubildern 
ergeben.
Im Jahr 2024 erhielt die Stadt Köln vom Mi-
nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfa -
len (MHKBD NRW) ein Globalbudget in Höhe 
von 100 (2023: 95) Millionen Euro zur Umset -
zung des Wohnraumförderprogramms.
Die Kölner Anträge auf Zuteilung von Förder -
mitteln überstiegen dieses Budget bei Wei-
tem, sodass Köln weitere Mittel in Höhe von 
rund 95 Millionen Euro zugewiesen wurden. 
Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen 
der Landesfördermittel, die nach Köln geflos-
sen sind, somit im Jahr 2024 auf den bisheri-
gen Spitzenwert von über 195 (2023: 163,6) 
Millionen Euro.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
30
Förderkonditionen und Förderbausteine
Öffentliche Wohnraumförderung 2024 in Köln (März 2024)
Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, zur Vermietung  
bestimmten Eigentumswohnungen und Gemeinschafts- und Infrastrukturräumen durch  
Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden
Ziel Schaffung von Wohnraum in der öffentlichen Wohnraumförderung zu tragbaren  
Mieten für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie für am  
Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungskreise wie Senior*innen, Menschen  
mit Behinderung, kinderreiche Haushalte, Studierende und Alleinerziehende. 
Klimaziele und Klimaschutz sind Schwerpunkte der Förderung.
Antragsberechtigt Investor*innen mit der erforderlichen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit 
Gefördert werden Mietwohnungen
(Förderung von zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen  
nur in Ausnahmefällen)
Art und Höhe  
der Förderung
Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe A 
(Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG)
Wohnungsgröße 
Mindestgröße 35 Quadratmeter 
Darlehensgrundbetrag  
3.490 Euro je Quadratmeter  
Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe B 
(Personenkreis mit einem Einkommen von maximal 40 Prozent  
über den Grenzen des § 13 WFNG)
Wohnungsgröße 
Mindestens 35 Quadratmeter 
Darlehensgrundbetrag  
2.350 Euro je Quadratmeter
Zusatzdarlehen für •  standortbedingte Maßnahmen: 75 Prozent der förderfähigen Kosten  
(maximal 25.000 Euro je Wohneinheit)
•   Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten: 75 Prozent der 
summierten Herstellungskosten (maximal 11.500 Euro je Wohneinheit)
•  für Energieeffizienz: BEG Effizienzhaus 40 Standard von 300 Euro je  
Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche
•  für Energieeffizienz: Netto-Null-Standard von 450 Euro je Quadratmeter  
förderfähiger Wohnfläche
•  Bauen mit Holz: 1,30 Euro je Kilogramm 
•  für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen: 15.000 Euro pauschal je Wohnung für  
Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung, weitere Darlehen  
für jede Tür mit Nullschwelle zum Freibereich, rollstuhlgerechte, unterfahrbare  
Einbauküchen und elektrisch bedienbare Türen möglich

31
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Zusatzdarlehen für •  für städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten:  
800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
• Mieteinfamilienhäuser von 25.000 Euro je Haus
•  neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften:  
60.000 Euro je Wohnung
•  städtebauliche Planungswettbewerbe: 400 Euro und hochbauliche Wettbewerbe 
1.600 Euro je Wohnung
Tilgungsnachlässe
auf Antrag
35 Prozent des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 25 Jahren
40 Prozent des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 30 Jahren
50 Prozent für alle Zusatzdarlehen
Darlehenskonditionen Zinsen 0 Prozent (für die die ersten fünf Jahre der Bindung, bis zum Bindungsablauf 
0,5 Prozent, danach marktübliche Verzinsung)  
Tilgung 1 Prozent (auf Antrag: zwei Prozent oder fünf tilgungsfreie Jahre bei anschlie -
ßender erhöhter Tilgung)
Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital)
Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme
Wesentliche 
Bedingungen
•  BEG-Standard „Effizienzhaus 55“, Bau- oder Erbbaugrundstück; 10 Prozent Eigenleis -
tung; Standortqualität; nicht mehr als sechs Geschosse, positive Bonitätsentschei -
dung der NRW.BANK. Der Bau- und Vertragsausführungsbeginn vor Bewilligung ist 
nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde erlaubt, der Abschluss von der Ausfüh -
rung zuzurechnenden Leistungs- und Lieferungsverträgen ist kein Vorhabenbeginn. 
Ein Drittel der Grundstücksfläche muss mindestens als Grünfläche (ohne Stellplätze) 
gestaltet werden, alle Wohnungen müssen mit einem Freisitz ausgestattet sein. 
• Treppenhäuser und Gangerschließungen sind natürlich zu beleuchten und zu belüften.
•  Bei Neuschaffung durch Änderung muss die Höhe der Baukosten inklusive  
Baunebenkosten mindestens 750 Euro/Quadratmeter Wohnfläche betragen.
•  Zweckbindung 25 oder 30 Jahre, keine Verkürzung durch vorzeitige  
Darlehensrückzahlung 
Miete Einkommensgruppe A: 7,85 Euro/Quadratmeter monatlich
Einkommensgruppe B: 9,00 Euro/Quadratmeter monatlich 
Erhöhung um 0,15 Euro/Quadratmeter monatlich für Wohnungen mit BEG Effizienzhaus 
40 Standard, 0,20 Euro/Quadratmeter monatlich bei Erreichen  
des Netto-Null-Standards. 
Zulässige Mieterhöhung ab Förderzusage: 2,0 Prozent jährlich bezogen auf die  
Bewilligungsmiete
Belegungsrechte Derzeit besteht eine Vereinbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft mit dem  
Besetzungsrecht für die Bestandshalter*innen der Wohnobjekte. 
Rechtliche Grundlagen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 
(FRL öff Wohnen NRW 2024)

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
32
Förderkonditionen und Förderbausteine
Öffentliche Wohnraumförderung 2024 
 
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums  
Neubau, Neuschaffung, Ersterwerb und Erwerb 
Ziel Erwerb oder Neuschaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Antragsberechtigt Haushalte, die die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 Gesetz zur  
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen  
(WFNG NRW) nicht übersteigen
Gefördert werden Erwerb, Neubau, Ersterwerb und Neuschaffung (Aufstockung /  
Erweiterung / Änderung) von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Art und Höhe  
der Förderung
Grunddarlehen für Einkommensgruppe A 184. 000 Euro
(Einhaltung der Einkommensgrenze)
Grunddarlehen für Einkommensgruppe B 110. 000 Euro
(bis zu 40 Prozent über der Einkommensgrenze)
Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard 30.0 00 Euro
Zusatzdarlehen Familienbonus 24.0 00 Euro
(für jedes zum Haushalt gehörende Kind sowie für jede  
zum Haushalt gehörende Person mit Schwerstbehinderung)
Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte  11.5 00 Euro
für Bauen mit Holz, standortbedingte Mehrkosten sowie  
Ergänzungsdarlehen zur Deckung der Gesamtkosten sind möglich
Darlehenskonditionen Zinssatz 0,5 Prozent (Laufzeit 30 Jahre), danach 2 Prozent  
über dem dann gültigen Basiszinssatz
Verwaltungskosten 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital)
Tilgung 1 Prozent, bei Bestandserwerb und Ergänzungsdarlehen 2 Prozent
Bearbeitungsgebühr 1.000 Euro
Auszahlung 
Neubau 40 Prozent bei Baubeginn, 40 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent 
bei Bezugsfertigkeit – Ersterwerb nach Bezugsfertigkeit und Übertragung des Eigen -
tums in einer Summe – Erwerb nach Kaufvertragsabschluss in einer Summe

33
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Darlehenskonditionen Es kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 10 Prozent auf den Darlehensgrundbetrag,  
den Familienbonus und das Darlehen für Barrierefreiheit beantragt werden. Auf die  
anderen Zusatzdarlehen wird ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt.
Wesentliche 
Bedingungen
•   Einhaltung oder bis zu 40 Prozent Überschreitung der Einkommensgrenze,  
Tragbarkeit der Belastung und Angemessenheit der Gesamtkosten
•  Eigenleistung von 7,5 Prozent (eigene Geldmittel, Wert des nicht finanzierten Grund -
stücks, Selbsthilfeleistungen und nachrangige oder unbesicherte Fremdmittel)
•  Bankdarlehen mindestens 10-jährige Zinsfestschreibung und mindestens 1 Prozent 
Tilgung
•  Familiengerechtes und gesundes Wohnen (ausreichende Zimmergrößen, emissionsfrei 
bezüglich Lärm- oder Baustoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum)
•  Antragsstellung vor Vorhabenbeginn, bei Neuschaffung der Baubeginn und bei  
Erst- und Bestandserwerb der Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Zustim -
mung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn ist unter Voraussetzungen möglich.
Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW),  
Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass,  
Wohnflächenverordnung (WoFIV)
Wohnraumförderung  
für die eigenen vier Wände

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
34
Förderkonditionen und Förderbausteine
Öffentliche Wohnraumförderung 2024 
 
Förderung von baulichen Maßnahmen der  
Modernisierung im Mietwohnungsbau
Ziel Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden  
und auf dem zugehörigen Grundstück, um eine insgesamt zeitgemäße Wohnqualität  
zu erreichen. Insbesondere durch die Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohnraum, 
die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Reduzierung von 
Barrieren, die Erhöhung der Energieeffizienz, Schutzmaßnahmen vor Einbruch, die 
Änderung bestehenden Wohnraums und die Schaffung eines attraktiv gestalteten und 
sicheren Wohnumfeldes.
Antragsberechtigt Bestandshalter*innen von Mietwohngebäuden 
Gefördert werden Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung und  
Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen 
Grundstück (Wohnumfeld), sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen:
Verbesserung der Energieeffizienz
zum Beispiel Wärmedämmungen, Einbau Fenster und Heizungen,  
Installation Photovoltaikanlagen
Verbesserung der Barrierefreiheit
beispielsweise Barrieren-Reduzierung Stufen/Schwellen, Einbau von Türen,  
Anpassung Sanitärräume
Umbau von Wohngebäuden
etwa die Zusammenlegung von Mietwohnungen
Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen
zum Beispiel eine Dach-/Fassadenbegrünung, Regenwasser-Nutzung,  
Sicherung vor Starkregen/Hochwasser
Verbesserung des Sicherheitsempfindens und Maßnahmen zur Digitalisierung
etwa durch Einbruchschutz, Brandschutz, Verbesserung der inneren Erschließung
Zu allen Möglichkeiten gibt die Bewilligungsbehörde gerne Auskunft.
Unter besonderen Fördervoraussetzungen ist auch die Modernisierung von  
höhergeschossigen Gebäuden der 1960er und 1970er Jahre möglich.
Nicht förderfähig sind unter anderem Wohnungen, deren Wohnfläche kleiner  
als 35 Quadratmeter ist und Wohnungen, die bei Antragsstellung weniger als fünf  
Jahre bezugsfertig sind.

35
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Art und Höhe  
der Förderung
Zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der NRW.BANK zur Finanzierung in Höhe von  
bis zu 220.000 Euro je Wohnung, höchstens jedoch 100 Prozent der anerkannten  
förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Die Mehrfachförderung bis zum Erreichen  
des Darlehenshöchstbetrages ist ebenfalls möglich.
Darlehenskonditionen Zinsen 0 Prozent für die die ersten fünf Jahre der Bindung - danach 0,5 Prozent - nach 
Ablauf der Bindung erfolgt eine marktübliche Verzinsung 
Tilgung 2 Prozent
Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital)
Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme 
Tilgungsnachlass in Höhe von 25 Prozent möglich (Einkommensgruppe A) oder 
15 Prozent (Einkommensgruppe B)
Erhöhung jeweils um 5 Prozent bei Erreichen des energetischen Standards  
„Effizienzhaus 85, 70, 55“, Netto-Null-Standard, ökologischer Dämmung und 30-jähriger 
Zweckbindung. Weiterhin ist ein erhöhter Tilgungsnachlass für den individuellen Bedarf 
bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad erreichbar. Absicherung des Darlehens durch 
Eintragung einer Hypothek.
Wesentliche 
Bedingungen
• Es soll der BEG Effizienzhaus 100 Standard erreicht werden
•  Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Förderempfänger*innen
•  Förderausschluss bei Maßnahmenbeginn vor Erteilung der Förderzusage
•  Darlehensbeträge unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt
•  Gesichert erscheinende Finanzierung der Gesamtkosten
•  Weitere wohnungswirtschaftliche Förderprogramme können ergänzend eingesetzt 
werden.
•  Geförderter Mietwohnraum nur für Begünstigte, deren anrechenbares Einkommen  
die Einkommensgrenze nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder wirtschaftlich 
leistungsfähigere Begünstigte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommens -
grenze des § 13 Absatz 1 WFNG NRW um bis zu 40 Prozent übersteigt (Einkommens -
gruppe B)
Miete Preisgebundener Wohnungsbestand: Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Woh-
nungsbindungsgesetzes (WoBindG), der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und 
der Neubaumietenverordnung (NMV 1970)
Nicht preisgebundener Wohnungsbestand: Mieterhöhung im Rahmen des BGB ist 
zulässig bis zur Bewilligungsmiete von 7,85 Euro plus einfache Energiekosteneinsparung 
(maximal 0,60 Euro bei Erreichen „Effizienzhaus 85, 70, 55“ jeweils weitere 0,10 Euro bei 
Erreichen des Netto-Null-Standards bis zu 1 Euro)
Belegungsbindung Wahlweise 20, 25 oder 30 Jahre
Rechtliche Grundlagen Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW (RL Mod),  
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (in den jeweils 
aktuellen Fassungen)

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
36
Förderkonditionen und Förderbausteine
Öffentliche Wohnraumförderung 2024 
 
Studierenden- und Auszubildendenwohnheimplätze  
Neubau und Modernisierung
Ziel Zweck der Förderung ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende  
an Standorten von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, sowie für  
Auszubildende an geeigneten Standorten
Antragsberechtigt Investor*innen mit der erforderlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Gefördert werden Baumaßnahmen, durch die Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende durch 
Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden geschaffen oder im Sinne 
von § 555b BGB modernisiert werden.
Art und Höhe  
der Förderung
Neubau
•  95.000 Euro für jeden Wohnheimplatz
•  Erhöhung des Grunddarlehens je Quadratmeter Gemeinschaftsraumfläche   
um 3.500 Euro
•  Zusatzdarlehen für standort- und gebäudebedingte und städtebauliche Mehrkosten, 
für Klimaanpassungsmaßnahmen, besondere Wohnumfeldqualitäten, BEG Effizienz 
40 Standard, Netto-Null Standard, ein Mehr an barrierefreiem Wohnen, standortbe -
dingte Mehrkosten, die Kosten der Durchführung von Planungswettbewerben und für 
Bauen mit Holz sind möglich.
•  Tilgungsnachlässe in Höhe von 35 Prozent (25 Jahre Bindung), 40 Prozent (30 Jahre), 
45 Prozent (35 Jahre) und 50 Prozent bei einer 40-jährigen Bindungslaufzeit und  
50 Prozent der Zusatzdarlehen.
Modernisierung
•   bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Baukosten und Baunebenkosten
•   bis zu 110.000 Euro je modernisiertem Wohnheimplatz, Bedingung: mindestens  
BEG Effizienzhaus 100 Standard
•   Tilgungsnachlässe wie beim Neubau, zusätzlich:
•   5 Prozent mehr Tilgungsnachlass je Erreichen des BEG Effizienzhaus  
85, 70 oder 55 Standards
•   5 Prozent mehr Tilgungsnachlass bei Verwendung von ökologischen Dämmstoffen 
(Außenfassade)
•   maximal 50 Prozent Tilgungsnachlass möglich
Darlehenskonditionen •  Zinsen 0 Prozent in den ersten fünf Jahren, danach 0,5 Prozent für die Dauer  
der Bindung, anschließend marktübliche Verzinsung
•  Tilgung 2 Prozent 
•  Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital)
•  Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme

37
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Wesentliche 
Bedingungen
•  BEG Effizienzhaus 55 Standard bei Neubau, BEG Effizienzhaus 100 Standard  
bei Modernisierung
•  Baugenehmigung, integrierte Lage mit guter ÖPNV-Anbindung, ein Freisitz ist  
nicht erforderlich, 10 Prozent Eigenleistung, mehr als sechs Vollgeschosse möglich,  
Bonität des Bauherrn, Wohn-Schlafräume mit mindestens 14 Quadratmetern, maximal 
80 Wohnheimplätze an einem Hauseingang, Bewegungsfläche Duschplatz  
mindestens 90 Zentimeter x 90 Zentimeter, Gemeinschaftsraumfläche mindestens  
ein Quadratmeter je Bewohner*in 
•  die Modernisierung von Wohnplätzen setzt voraus, dass der Gebrauchswert der  
Wohnplätze und die Energieeffizienz nachhaltig erhöht werden, Barrieren reduziert  
und das Wohnumfeld verbessert werden
•  Belegungsbindung Neuschaffung von wahlweise 25, 30, 35 oder 40 Jahren, bei  
Modernisierung 25 oder 30 Jahre. Überlassung nur an Studierende oder Auszubildende 
mit Nachweis
Miete
•   Monatliche höchstzulässige Miete 230 Euro pro Wohnheimplatz
•  bis zu 7,10 Euro/Quadratmeter für Gemeinschaftsraumflächen
•  Möblierungszuschlag für Einbaumöbel bis zu 45 Euro je Wohnheimplatz  
und monatlich möglich  
•  zulässige Mieterhöhung: 1,7 Prozent jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete  
ab der Förderzusage
•  weitere mietvertragliche Nebenleistungen (außer Betriebs- und Heizkosten) sind  
nur auf Antrag und mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums umlagefähig
•  nach Modernisierung: maximale Miete je Wohnheimplatz und je Quadratmeter  
Gemeinschaftsraumfläche bis zu 90 Prozent der Bewilligungsmiete für Neubau  
oder Neuschaffung
Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Förderrichtlinie 
Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)
NRW.BANK  
Bereich Wohnraumförderung  
Auskunft und Beratung für  
alle Förderprogramme
Stadt Köln – Amt für Wohnungswesen  
Wohnraumförderung 
Gottfried-Hagen-Straße 46  – 48, 511 05 Köln 
 
Verwaltung – Frau Hänichen, T: 0221 221-34641  
Technik – Frau Bartels, T: 0221 221-25179
Ministerium für Heimat,  
Kommunales, Bau und  
Digitalisierung des Landes  
Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen  
zur öffentlichen  
Wohnraumförderung

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
38
Ergebnisse öffentlicher  
Wohnraumförderung 2024
Förderungen aus dem Globalbudget ein-
schließlich nachträglicher Mittelzuteilungen
Neuschaffung von Mietwohnraum
2024 wurden für elf Bauprojekte mit 430 
Neubauwohnungen Förderzusagen erteilt. 
2023 waren es 16 Bauprojekte mit 531 
 Neubauwohnungen. Alle bewilligten Neu -
bauwohnungen werden barrierefrei im Sinne 
der Wohnraumförderungsbestimmungen 
 errichtet und über einen Aufzug erschlossen. 
Für diesen Förderbaustein wurden Mittel in 
Höhe von insgesamt rund 117,6 (2023: 158) 
Millionen Euro bewilligt.
Eigentumsmaßnahmen
Im Jahr 2024 wurden 15 Anträge für 15  
(2023: 13) Wohneinheiten bewilligt. Es  
wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von rund  
2,7 (2023: 2,5) Millionen Euro bewilligt.
Modernisierung
Im Jahr 2024 wurden Fördermittel in Höhe 
von insgesamt 305.000 (2023: 600.000) 
Euro für vier (2023: vier) Wohneinheiten be-
willigt. Weitere Anträge liegen vor. Eine För -
derzusage wird in diesen Fällen erteilt, sobald 
die Förder vorausse tzungen vorliegen, insbe -
sondere die  Förder anträge vollständig sind.
Geförderter Mietwohnungsbau  
Köln-Porz

39
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Sonderkontingente
Quartiersmaßnahmen
Hier wurden Förderzusagen für zwei Anträge 
mit insgesamt 198 Neubauwohnungen und 
einem Fördervolumen von rund 49,7 Millionen 
Euro erteilt. Bei weiteren drei Anträgen mit 
290 Neubauwohnungen lagen die Mindest -
unterlagen noch nicht vor, weshalb diese 
noch nicht bewilligt werden konnten.
Wohnraum für Auszubildende  
und Studierende
Erfreulicherweise konnten zwei Anträge mit 
117 Wohneinheiten und einem Fördervolumen 
in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro bewilligt 
werden. Weitere Anträge mit 345 Wohnein-
heiten liegen vor, die voraussichtlich zeitnah 
bewilligt werden können.
Wohnplätze für Menschen mit Behinderung  
in Einrichtungen mit umfassendem Leistungs-
angebot
Aus diesem Fördertopf wurde für einen 
 Antrag über 24 Wohneinheiten mit einem 
 Fördervolumen in Höhe von rund 3,4 Millio -
nen Euro eine Förderzusage erteilt.
Bindungserwerbe/Bindungsverlängerungen 
Insgesamt lagen 13 Anträge auf Bindungs
-
erwerb beziehungsweise Bindungsverlän-
gerung vor. Alle Anträge konnten bewilligt 
werden, so dass für 666 Mietwohnungen eine 
Zweckbindung gesichert werden konnte. Für 
sieben Anträge mit 345 Wohnungen  wurde 
eine Bindungsverlängerung für 15 Jahre 
erteilt. Bei sechs Anträgen, betreffend 321 
Wohnungen, wurde ein Bindungserwerb für 
zehn Jahre ausgesprochen.
Der bisherige Modellversuch „Bindungs -
erwerb“ wurde 2025 durch das Ministerium 
für Heimat, Kommunales, Bau- und Digitali-
sierung des Landes Nordrhein-Westfalen in 
den Regelbetrieb überführt. Weitere Anträge 
auf Bindungserwerb liegen vor.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
40
Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau
Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Landesmittel in Euro 
2017 Einkommensgruppe A 760 100.067.499
Einkommensgruppe B 10 732.380
2018 Einkommensgruppe A 926 119.495.624
Einkommensgruppe B 24 2.286.200
2019 Einkommensgruppe A 1.040 140.569.067
Einkommensgruppe B 99 11.026.117
2020 Einkommensgruppe A 929 131.433.574
Einkommensgruppe B 144 15.839.800
2021 Einkommensgruppe A 1.137 147.194.934
Einkommensgruppe B 84 9.360.690
2022 Einkommensgruppe A 1.261 176.639.389
Einkommensgruppe B 66 7.206.060
2023 Einkommensgruppe A 483 149.106.052
Einkommensgruppe B 48 9.036.000
2024 Einkommensgruppe A 744 188.179.715
Einkommensgruppe B 25 4.171.250
Gesamt 7.780 1.212.344.351
Eigene Bauprojekte im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau
Im Bereich des öffentlich geförderten 
 Wohnungsbaus errichtet das Amt für 
 Wohnungswesen regelmäßig Neubauten für 
Kölner Haushalte mit Wohnberechtigungs-
schein (WBS).
Die Bauvorhaben Langenbergstraße in 
 Köln-Blumenberg mit acht Wohneinheiten 
und Houdainer Straße in Köln-Zündorf mit  
14 Wohneinheiten wurden 2024 in konven -
tioneller Bauweise fertiggestellt und in Betrieb 
genommen. Hierbei wurden auch Maßnah-
men für eine ökologische Wärme  versor gung 
und eine hohe Wohnqualität  umgesetzt. So  
wird die Heizungsanlage in der Langenberg-
straße mittels Solarthermie unterstützt.
Im hinteren Grundstücksbereich wurde für die 
Bewohner*innen ein Sinnesgarten angelegt, 
der Raum bietet für Gemeinschaft, den  Anbau 
von Obst und Gemüse sowie eine Auszeit 
vom hektischen Alltag. 
In dem Bauvorhaben Houdainer Straße 
 werden 80 Prozent des Wärmebedarfs des 
Gebäudes aus den regenerativen Energie-
quellen der Wärmepumpe und der Photo-
voltaikanlage gedeckt. Zudem gibt es eine 
naturnahe Gartengestaltung mit heimischen 
Obstbäumen und Stauden.
Weitere Wohnbauvorhaben im öffentlich 
 geförderten Wohnungsbau befinden sich 
 bereits im Bau oder in der Planung, ebenfalls 
in konventioneller Bauweise:

41
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau
Adresse Wohneinheiten
Berliner Straße, Köln-Mülheim 22
Brohler Straße, Köln-Rodenkirchen 20
Deutzer Weg, Köln-Porz 16
Kolmarer Straße, Köln-Chorweiler 8
Lachemer Weg, Köln-Nippes 26
Trierer Straße, Köln-Innenstadt 34
Waldstraße, Köln-Porz 7
Beispielsweise umfasst das  Bauvorhaben 
Brohler Straße in Köln-Rodenkirchen ein   
zwei- und ein dreigeschossiges Mehr -
familienhaus mit je einem Souterrain- und 
 einem Dachgeschoss. Die Gebäude  werden 
mit Dach- und Fassadenbegrünung, Wärme -
erzeugung und Warmwasserbereitung mittels 
Wärmepumpen und Solarthermie  sowie einer 
Photovoltaikanlage ausgestattet.
Geförderter Mietwohnungsbau  
Köln-Blumenberg

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
42
Wohnungsbestandsverwaltung
Dieser Bereich der Abteilung Wohnraum-
förderung im Amt für Wohnungswesen ist 
zuständig für den geförderten Wohnungsbe-
stand nach der Abwicklung der Neuförderung 
von der Bezugsfertigkeit bis zum Bindungs-
wegfall. Die Aufgaben der zuständigen Stelle 
werden auf der Grundlage des Gesetzes zur 
Förderung und Nutzung von Wohnraum für 
das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) 
wahrgenommen. Neben diesen öffentlich-
rechtlichen Aufgaben werden auch zivilrecht -
liche Bearbeitungen durchgeführt, die aus der 
Darlehensvergabe und der grundbuchlichen 
Sicherung der städtischen Rechte resultieren. 
Wesentliche Ansprechpartner*innen für die 
zuständige Stelle sind die Verfügungsberech-
tigen des geförderten Wohnraums. Das  
Amt für Wohnungswesen arbeitet in den  
Aufgaben der Bestandsverwaltung mit zahl-
reichen  städtischen Dienststellen, der  
NRW.BANK, anderen Gläubiger*innen und 
auch den  Gerichten zusammen.
Bestands- und Besetzungskontrolle
Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient 
der Überwachung der zweckbestimmten Nut -
zung von geförderten Wohnungen. Mit diesem 
Instrument wird die Einhaltung der gesetz -
lichen Belegungs- und Mietpreisbindungen 
sichergestellt.
Geförderter oder als gefördert geltender 
Wohnraum unterliegt seit jeher der Kontrolle, 
wenn er mit Fördermitteln des sozialen Woh-
nungsbaus errichtet wurde. Seit Januar 2002 
erfolgt die Kontrolle auch im Rahmen der 
Sozialen Wohnraumförderung und seit Januar 
2010 nach dem WFNG NRW. Die Kontrolle 
geförderter Heimplätze obliegt seit Januar 
2015 der NRW.BANK. 
Die Bestandsverwaltung im Amt für 
 Wohnungswesen wacht darüber, dass die 
zulässigen Mieten im geförderten Woh-
nungsbestand nicht überschritten werden. 
Hierfür wurden im Berichtsjahr 4.692 (2023: 
4.781) örtliche Kontrollen von Wohnungen 
der  Einkommensgruppen A und B durch -
geführt, die der Gesetzgeber mit § 25 WFNG 
NRW in Verbindung mit Nr. 15 der Wohnraum -
nutzungsbestimmungen (WNB) fordert. 
Insbesondere durch  Ortsbesichtigungen und  
Hinweise von Bürger*innen sowie bei Unstim-
migkeiten im Rahmen von Mieter*innen-
wechseln erhält das Amt für Wohnungswesen 
Informationen über  mögliche Belegungs- und 
Mietpreisverstöße. 
Bei einem festgestellten Verstoß gegen die 
Bestimmungen des WFNG NRW werden die 
Verfügungsberechtigten aufgefordert, diesen 
zu bereinigen. Dies ist mit einer nachträg -
lichen Benutzungs- und Überlassungsgeneh-
migung des Amtes für Wohnungswesen oder 
mit der Erstattung zu viel erhobener Mieten 
an die Mieter*innen möglich. Soweit der 
Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden 
kann, werden Geldleistungs- beziehungs -
weise Bußgeldverfahren oder darlehensrecht -
liche Maßnahmen gegen die Verfügungs -
berechtigten eingeleitet.

43
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Modernisierter Wohnraum 
Köln-Humboldt/Gremberg
Diese Sanktionen bei Gesetzes- und Ver -
tragsverstößen in Form von Geldleistungen, 
Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das 
wichtigste Instrument zur Sicherung der 
Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.
Geldleistungen werden als öffentlich-recht -
liche Abgaben anstelle eines individuellen 
zivilrechtlichen Schadensersatzes erhoben. 
Sie dienen als Ausgleich des Schadens der 
öffentlichen Hand, der ihr durch einen Ver -
stoß gegen geltendes Förderrecht entsteht. 
Der Schaden besteht in dem Aufwand an 
öffentlichen Mitteln zur Förderung einer 
neuen Sozialwohnung, die anstelle der be-
stimmungswidrig verwendeten Wohnung den 
Wohnberechtigten mit WBS zur Verfügung 
gestellt werden muss. Die Leistungen werden 
im Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen 
Land und Stadt aufgeteilt. 
Bußgelder sollen die Verfügungsberech-
tigten auch dazu anhalten, künftig ihre Ver -
pflichtungen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe 
und Ziel des Amtes für Wohnungswesen, die 
fest gestellten Belegungsverstöße zeitnah zu 
ahnden.
Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbe-
stand für die Einleitung und Festsetzung 
von Sanktionen in den Verdachtsfällen 
 erfüllt war, mussten auch 2024 umfangrei -
che  Recherchen durchgeführt werden. Von 
den durch Ortsbesichtigungen und anderen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
44
Maßnahmen zunächst festgestellten 1.234 
(2023: 1.186) Verdachtsfällen wurde die 
weit überwiegende Anzahl in verschiedenen 
 Bearbeitungsstufen ausgeräumt, auch mittels 
 Datenbereinigung oder durch  nachträgliche  
Feststellung der WBS-Berechtigung der   
 jeweiligen Mieter*innen. 
Im Berichtsjahr wurden vier Geldleistungs-
bescheide erlassen. Daraus resultierten 
Forderungen in Höhe von circa 5.700 (2023: 
11.500) Euro. Von den vereinnahmten  
Geldleistungen verblieb etwa ein Fünftel  
bei der Stadt Köln, vier Fünftel waren an die 
NRW.BANK abzuführen.
Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und 
Sicherung der städtischen Rechte
Neben der Bestands- und Besetzungs -
kontrolle werden zahlreiche andere Aufgaben 
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus -
geführt.
Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf 
Freistellungen, bekanntwerdende Woh-
nungsleerstände und Zweckentfremdungen 
geförderter Wohnungen sowie Anträge auf 
bauliche Änderungen. Zudem werden durch 
die Bestandsverwaltung Bestätigungen über 
den Endtermin der Zweckbindung erteilt bei 
vorzeitiger und planmäßiger Rückzahlung der 
Fördermittel beziehungsweise beim Auslau-
fen der vereinbarten Bindungsfrist.
Weiterhin werden Grundbuchangelegen -
heiten bearbeitet, wie zum Beispiel die  
Erteilung von Löschungsbewilligungen oder 
Abtretungen und Neuvalutierungen von vor -
rangigen Rechten. Zudem erfolgen Überprü-
fungen der zulässigen Kostenmieten.  
Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben sind 
auch die Zustimmungen zu Modernisierungs-
maßnahmen im öffentlich geförderten Woh-
nungsbestand. 
Schließlich wird auch die Sicherung und 
Überwachung städtischer Rechte im Zusam-
menhang mit den Darlehens- und Zuschuss-
verträgen im geförderten Wohnungsbau 
beziehungsweise im Bereich der städtischen 
Bedienstetendarlehen durchgeführt.
Freistellungen
Freistellungen von den Belegungsbindungen 
können für fast alle Arten geförderter Woh-
nungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraus-
setzungen für die Erteilung einer Freistellung 
ergaben sich auch im Berichtsjahr aus dem 
WFNG NRW sowie aus den Wohnraumnut -
zungsbestimmungen (WNB).
Überwiegend handelte es sich um Freistel-
lungen von der Einhaltung der angemessenen 
Wohnungsgröße oder von einer Personen-
kreisbindung. Nur wenige Freistellungen 
 wurden aufgrund der wohnungswirtschaf  t-
lichen Verhältnisse oder aus der besonderen 
Interessenlage des Verfügungsberechtigten 
oder der von Wohnungssuchenden erteilt.
Eine Freistellung aufgrund der wohnungs-
wirtschaftlichen Verhältnisse wird ausgespro-
chen, wenn es weder den Vermieter*innen 
noch der Wohnungsberatungsstelle des 
 Amtes für Wohnungswesen gelingt, berech -
tigte Mieter*innen zu finden. Gründe hierfür 
können eine zu hohe Miete, eine  schlechter e 
Wohnlage oder ein ungünstiger Zuschnitt der 
 Wohnung sein.

45
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Freistellungen können auch aufgrund berech-
tigter 
Interessen von Verfügungsberechtigten 
oder Dritten erteilt werden. In diesen Fällen 
werden in der Regel Auflagen zu Ausgleichs-
zahlungen oder zur Schaffung beziehungs-
weise für den Erhalt sozial stabiler Bewohner -
strukturen erteilt. Auch kann ein öffentliches 
Interesse eine Freistellung rechtfertigen.
Gemessen an dem gesunkenen Gesamt -
bestand der geförderten Wohnungen in 
Köln liegt die Anzahl der Wohnungen, für die 
2024 eine Freistellung erteilt wurde, bei rund 
0,6 Prozent (2023: 0,4 Prozent). Die Tendenz 
der Freistellungsquote wird beim Amt  
für Wohnungswesen weiterhin beobachtet.
Zustimmung zu nicht geförderten  
Modernisierungen
Nicht mit neuen Mitteln geförderte Moder -
nisierungen von Bestandswohnungen 
 bedürfen nach § 11 Absatz 7 der Zweiten 
Berechnungsverordnung (II. BV) der Zustim-
mung des Amtes für Wohnungswesen, wenn 
die Vermieter*innen die Kosten mietwirksam 
umlegen möchten. 
Beantragte Modernisierungen beziehen sich 
meist auf energiesparende Maßnahmen.  
Ob es sich hierbei um relevante Moderni-
sierungen handelt, ergibt sich aus der oben 
genannten Rechtsgrundlage in Verbindung 
mit deren Verwaltungsvorschrift (VV II. BV). 
Bearbeitungsanlässe für die Bestandsverwaltung 2023 2024
Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde 180 241
Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 10 9
Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 17 4
Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung 107 155
Bearbeitung baulicher Änderungen und Mietgenehmigungen 0 0
Mietüberprüfungen 1 2
Bearbeitung von Eigentümer*innenwechseln 36 31
Grundbuchangelegenheiten wie etwa Löschungsbewilligungen,  
Abtretungen, Vorrangseinräumungen 
 
150
 
94
Überwachung des Feuerversicherungsschutzes 12 14
Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren  
über eventuell bestehende Wohnungsbindung
 
254
 
217
Zustimmung zu Modernisierungen 1 2

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
46
Wichtigster Aspekt bei der Prüfung ist die 
Einsparung von Heizkosten. Die Berechnung 
der Einsparung muss von Sachverständigen 
erstellt werden. Die Kosten für eine Moder -
nisierung  können zudem nur dann auf die 
Miete umgelegt  werden, w enn der Maßnahme 
 zugestimmt wurde. 
Um die Miete auch nach einer Modernisie-
rung für Haushalte mit geringem Einkommen 
bezahlbar zu halten, wurden für die Wohn -
objekte nach Baujahr gestaffelte Tragbar -
keitsgrenzen festgesetzt. Wenn die entspre-
chende Tragbarkeitsgrenze überschritten 
ist, können Modernisierungen, die keine 
Energieeinsparung zur Folge haben, nicht auf 
die Miete umgelegt werden. Die Tragbarkeits-
grenzen werden jährlich überprüft und gege-
benenfalls angepasst.
Umwandlung von Miet- in Eigentums-
wohnungen
Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentums-
wohnung umgewandelt werden kann, muss 
seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abge-
schlossenheitsbescheinigung erteilt werden. 
Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung 
in sich abgeschlossen ist und alle Einrich-
tungen vorhanden sind, um einen Haushalt 
zu führen. Erst danach kann die eigentliche 
 Umwandlung in eine Eigentumswohnung mit -
tels notarieller Teilungserklärung erfolgen. 
Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwand-
lungen von Miet- und Eigentumswohnungen 
in Köln räumlich und quantitativ zu erkennen, 
werden die nach Wohnungseigentumsgesetz 
(WEG) erforderlichen Abgeschlossenheits -
bescheinigungen statistisch erfasst.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Die wenigsten geförderten Wohnungen, für 
die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung 
vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungs-
erklärung in Wohnungseigentum umgewan-
delt und verkauft. Vielfach wird eine even-
tuelle spätere Umwandlung nur vorbereitet 
zur leichteren Eigentumsaufteilung im Erbfall 
oder mit Blick auf einen absehbaren End -
termin der Wohnungsbindung. 
In den vergangenen Jahren wurden laut  
den vorgelegten Teilungserklärungen auch   
geför derte Mietwohnungen in unterschied -
lichem Umfang in Eigentumswohnungen 
umgewandelt.
Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Um -
wand lungen im gefördert en Wohnungs-
bestand gemessen am Gesamtbestand 
gleichbleibend gering. Eine wohnungswirt -
schaftliche Bedeutung ist diesem Vorgang 
nicht beizumessen. 
Die von den Umwandlungswellen der Vergan-
genheit betroffenen großen Wohnungsbestän-
de, etwa die im Zuge von Neustrukturierungen 
ausgelagerten Werkswohnungsbestände, 
sind in dieser Form nicht mehr vorhanden. Die 
Geschäftsmodelle von Finanzinvestor*innen, 
die auf geförderte Wohnungsbestände auch in 
Köln zugegriffen haben, sind nicht aufgegan-
gen. Jedenfalls ist es nicht zu der befürchteten 
Verwertung von geförderten Mietwohnungen 
durch Umwandlung in Eigentumswohnungen 
gekommen.
Die Umwandlung einer geförderten Mietwoh-
nung sowie die Veräußerung der Wohnung 
haben die Verfügungsberechtigten dem Amt

47
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken 2024
Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt
Innenstadt 0 428 428
Rodenkirchen 0 279 279
Lindenthal 0 283 283
Ehrenfeld 0 249 249
Nippes 0 259 259
Chorweiler 0 74 74
Porz 0 215 215
Kalk 0 130 130
Mülheim 2 198 200
2024 gesamt 2 2.115 2 .117
2023 gesamt 14 2.246 2.260
für Wohnungswesen unverzüglich anzuzeigen. 
Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeits-
berechnung zu ermittelnden Einzelmieten 
bedürfen der Genehmigung der Bewilligungs-
behörde. Beim ersten Verkauf nach Umwand-
lung einer Miet- in eine Eigentumswohnung 
haben die jeweiligen Mieter*innen grundsätz -
lich das Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB.
Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.BANK 
Nach geltendem Landesrecht können die 
Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten 
Mietwohnungsbau des alten ersten Förder -
weges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich 
erhöht werden. Die Auswirkung der Zinsanhe-
bung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 
Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht 
(Wohnraumförderungsgesetz (WoFG/ WFNG 
NRW)) bewilligten Darlehen gelten im  Grunde 
die vertraglichen Vereinbarungen sowie 
die Fördermiete mit den Mietsteigerungen 
 gemäß der Förderzusage.
Auch die Stadt Köln hat über die  kommunalen 
Gremien ein Überdenken der Praxis für die 
vor 2002 ausgegebenen Fördermittel des 
Landes NRW gefordert. Gründe sind die 
anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, die 
teils geringe Nachfrage der Fördermittel, 
vorzeitige Darlehensrückzahlungen sowie die 
Anspannung des Wohnungsmarktes im preis-
günstigen Segment.
Die NRW.BANK hat im Juli 2015 entschieden, 
für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mög-
liche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten. 
Somit führten die Zinsen nicht zu Kosten -
mietenerhöhungen. Die Förderungen nach 
neuem Recht mit Bewilligungsmieten und 
festen Steigerungssätzen sind nicht  betro ffen.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
48
Im April 2017 sowie im Oktober 2022 hat 
die NRW.BANK entschieden, auch weiterhin 
 keine Zinsanhebung bei Mietwohnungsdar -
lehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. 
Die NRW.BANK verzichtet somit auf eine 
 Höherverzinsung dieser Darlehen und  reagiert 
damit auf das niedrige  Marktzinsniveau.
Mit dieser Entscheidung wurde das bestehen-
de Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 
bis einschließlich 2025 verlängert und eine 
langfristige und belastbare Entscheidungs-
grundlage für Investoren*innen geschaffen. 
In der Folge werden dadurch auch die Mieten 
der betroffenen Wohnungen stabilisiert.
Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht 
für die von den Kommunen in NRW ausgege-
benen Bestandsdarlehen der Mietwohnraum-
förderung. Insbesondere in Fällen der Förde-
rung durch Land und Kommune wird aber seit 
jeher einheitlich vorgegangen. Eine Zinser -
höhung für die städtischen Darlehen unter 
voller Ausschöpfung des Erhöhungsrahmens 
würde der förderpolitischen Zielsetzung des 
Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt 
Köln, Mietpreis- und Belegungsbindungen 
für die einkommensschwächeren Haushalte 
nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen.
Das rein fiskalische Interesse an den Zins-
erhöhungen ist als eher gering zu bewerten. 
Nach Auswertung der letzten Zinsanpas-
sungsdaten 2015 kämen bei einer Erhöhung 
ab dem 1. Januar 2016 nur etwa 60 städtische 
Darlehen überhaupt hierfür in Betracht.  
Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag 
läge bei rund 30.000 Euro jährlich.
Geförderter Mietwohnungsbau 
Köln-Nippes

49
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Demgegenüber stünde aufgrund des kom-
plizierten K
appungssystems ein erheblicher 
Verwaltungsaufwand bei den beteiligten 
Fachämtern. Das Amt für Wohnungswesen 
hat daher in Absprache mit der Kämmerei 
entschieden, dass sich die Stadt Köln dem 
Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. 
Diese Entscheidung wurde den zuständigen 
Ratsausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen 
 Darlehen im Mietwohnungsbau
Wird das Darlehen für eine Mietwohnung, 
die bis zum Jahr 2003 gefördert wurde, 
 vorzeitig außerplanmäßig zurückgezahlt, so 
verliert diese Wohnung nicht unmittelbar ihre 
 Mietpreis- und Belegungsbindung, sondern 
unterliegt der zehnjährigen gesetzlichen 
Nachwirkungsfrist. 
In dieser Nachwirkungsfrist befindet sich 
die Wohnung bis zum Ende des regulären 
Darlehensauslaufs – maximal jedoch zehn 
Jahre, sofern der reguläre Darlehensaus-
lauf noch über zehn Jahre bestanden hätte. 
2024  wurden insgesamt Fördermittel für 116 
Mietwohnungen vorzeitig zurückgezahlt. Die 
Anzahl der vorzeitigen Mittelrückzahlungen 
ist gegenüber 2023, betreffend 80 Wohnein-
heiten, leicht gestiegen.
In diesem Bericht wird die Prognose zur 
 weiteren Entwicklung des wohnungswirt -
schaftlich bedeutsamen Bestandes an 
preisgünstigen geförderten Mietwohnungen 
fortgesetzt. Ausgangswert ist der Bestand an 
Mietwohnungen des 1. und 2. Förderweges 
und des Fördertyps A und B der vereinbarten 
Förderung am 31. Dezember 2024 (40.240 
Bestand der geförderten Mietwohnungen in Köln / Prognose
Wohneinheiten am Bestand Bindungswegfall neu bezugsfertig
31.12.2024 40.240 4.326 1.000
31.12.2025 36.914 1.692 1.000
31.12.2026 36.222 2.039 1.000
31.12.2027 35.183 1.679 1.000
31.12.2028 34.504 1.063 1.000
31.12.2029 34.441 2.456 1.000
31.12.2030 32.985 3.835 1.000
31.12.2031 30.150 1.364 1.000
31.12.2032 29.786 576 1.000
31.12.2033 30.210 808 1.000
31.12.2034 30.402 198 1.000

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
50
Geförderter Mietwohnungsbau 
Köln-Buchheim
(2023: 40.281) Wohneinheiten, davon 37.818 
(2023: 37.905) Wohneinheiten des Förder -
typs A/1. Förderweg).
Die Prognose beinhaltet die Annahme, dass 
entsprechend der Förderzielzahl jährlich auch 
1.000 neue Wohnungen bezugsfertig werden, 
also den Bestand erhöhen.
In der Spalte Bindungswegfall sind die Woh-
nungen erfasst, die nach heutigem Stand 
sicher aus dem geförderten Wohnungsbe-
stand herausfallen und diesen entsprechend 
mindern werden. Bei den Wohnungen der 
vereinbarten Förderung (Einkommensgruppe 
A und B) steht der Endtermin der Zweckbin-
dung mit der Förderung und dem Datum der 
Bezugsfertigkeit aufgrund der festen Förder -
zeiträume mit 15, 20 oder 25 Jahren fest.  
Bei den nach altem Recht öffentlich geför -
derten Wohnungen richtet sich der Endter -
min der Zweckbindung nach der möglichen 
vorzei  tigen Rückzahlung oder der  planmäßi-
gen  Tilgung der Darlehen. Die Prognosedaten 
werden mit den Ist-Werten des Geschäfts -
jahres abgeglichen und die Ergebnisse bei  
der Folgeprognose berücksichtigt.
Auf die vorstehende Gegenüberstellung der 
künftig erwarteten Bezugsfertigkeiten mit 
den schon bekannten Bindungswegfällen 
wird aufmerksam gemacht. Diese macht 
deutlich, wie hoch der Bedarf an Wohnraum, 
der breiten Schichten der Bevölkerung zu 
leistbaren Konditionen zur Verfügung stehen 
kann, langfristig bleiben wird.

51
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Geförderter Mietwohnungsbau  
Köln-Bickendorf
Mieten im geförderten Wohnungsbau  
und Mietpreisprüfungen
Im Gegensatz zum freifinanzierten Woh-
nungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen 
der Mietpreisspannen des Kölner Miet -
spiegels (KMSP) unter Beachtung weiterer 
Regelungen (etwa Kappungsgrenze) grund-
sätzlich frei vereinbart werden kann, gilt im 
 geförderten Wohnungsbau für die bis 2002 
geförderten Wohnungen das sogenannte 
 Kostenmietenprinzip. Vermietende dürfen  
hier lediglich die Miete verlangen, die sich  
aus den Aufwendungen für das Objekt ergibt.
Die in Köln durchschnittlich  erhobenen 
 preisgebundenen Mieten (bis 2002 
 Kosten miete, ab 2003  Bewilligungsmie te) 
im geförderten Wohnungsbau (1. und 2. 
 Förderweg beziehungsweise Einkommens -
gruppe A und B) sind weitaus günstiger  
als die  vergleichbaren Mittelwerte des KMSP 
für freifinanzierten Wohnraum. Verglichen 
werden jeweils die Nettokaltmieten.
Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten 
aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage  
nach dem KMSP 2023 beträgt 9,31 Euro  
je Quadratmeter Wohnfläche  monatlich,  
der aller preisgebundenen Mieten 6,47 Euro.  
Die durchschnittlichen Mieten im öffent -
lich geförderten Wohnungsbau lagen im 
Berichtsjahr also um 2,84 Euro je Quadrat -
meter Wohnfläche monatlich unter denen 
im frei finanzierten W ohnungsbestand (siehe 
 Schaubild).

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
52
Bei den jüngeren Objekten, die ab 2005 
bezugsfertig wurden, war der Unterschied 
mit 3,89 Euro beziehungsweise 4,40 Euro 
für Wohnungen, die ab 2018 bezugsfertig 
 wurden, noch größer.
Seit 2009 führt die Bestandsverwaltung eine 
Mieten-Datenbank, in die die Angaben der 
Vermieter*innen zu den von ihnen erhobenen 
Mieten einfließen. Dies erfolgt  überwiegend 
aufgrund von Wohnungsfreimeldungen.  
Die zuvor angegebenen Miethöhen der 
durchschnittlichen preisgebundenen Mieten 
 basieren auf dieser Datenbank.
2024 wurden im Bereich der Kostenmieten 
zwei Mietpreisüberprüfungen durchgeführt. 
Die Verfolgung von Mietpreisverstößen in der 
Kostenmiete ist grundsätzlich sehr zeit- und 
arbeitsaufwendig.

53
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Von der Ermittlung der zulässigen Kosten-
miete bis zur
 Festsetzung von Geldleistungen 
vergeht, sofern keine Mieterstattung erfolgt, 
daher meist ein recht langer Zeitraum.
Viele Kommunen hätten es begrüßt, wenn im 
Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das 
System der Kostenmieten früherer Förderfälle 
an das derzeitige System linearer Erhöhungen 
angeglichen worden wäre. Nach der Einfüh-
rung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab 
1. Januar 2010 das bisherige Kostenmieten-
prinzip für Wohnungen, die nach dem I. und 
II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert 
wurden, bestehen. Hierüber wird nach wie vor 
kontrovers diskutiert.
Verbot der Zweckentfremdung öffentlich 
 geförderter Wohnungen 
Die Zweckentfremdung geförderter Wohnun-
gen unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt 
aus § 21 WFNG NRW. Eine  Genehmigung 
kann erteilt werden, wenn ein überwiegen -
des öffentliches Interesse oder ein über -
wiegendes berechtigtes Interesse der 
Vermieter*innen an der Zweckentfremdung 
besteht. Sollen beispielsweise große Wohn-
anlagen stabilisiert oder modernisiert werden, 
wird den Verfügungsberechtigten die befris-
tete Nutzung von Wohnraum zur Abwicklung 
der Maßnahmen gestattet. Wird eine nicht 
genehmigte Zweckentfremdung festgestellt, 
kann diese nach den Vorschriften des WFNG 
NRW beanstandet und mit Sanktionen belegt 
werden. 
Ungenehmigte Zweckentfremdungen werden 
in diesem Segment aufgrund des Kontroll -
systems und der vertraglichen Beziehung 
zwischen Eigentümer*innen und Stadt, 
 respektive dem Land Nordrhein-Westfalen, 
selten festgestellt. Im Berichtsjahr wurde für 
zehn geförderte Wohnungen eine Zweckent -
fremdung genehmigt.
Frei finanzierter Wohnraum wird durch die 
städtische Wohnraumschutzsatzung in 
 Verbindung mit dem Wohnraumstärkungs-
gesetz (WohnStG NRW) vor ungenehmigter 
Zweckentfremdung geschützt. In dem Kapitel 
„Wohnraum schützen“ werden die zweckent-
fremdungsrechtlichen Ergebnisse für den frei 
finanzierten Wohnraum abgebildet.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
54
Wohnberechtigungsscheine (WBS)
Wohnungssuchende erhalten in diesem 
 Aufgabenbereich des Amtes für Wohnungs -
wesen sowohl Informationen zu der Bean-
tragung eines Wohnberechtigungsscheins 
(WBS) als auch Informationen für die Suche 
nach geförderten Wohnungen.
WBS – Gesetzliche Einkommensgrenzen
Haushalte Grenze 100 Prozent  
(in Euro)
Mögliches Einkommen im Jahr  
(brutto) in Euro
Alleinstehende 20.420 32.906
Zwei Personen 24.600 45.688
Alleinerziehende (1 Kind) 25.340 46.844
Drei Personen (1 Kind) 31.000 49.438
Vier Personen (2 Kinder) 37.4 0 0 59.438
Fünf Personen (3 Kinder) 43.800 69.438
Mit dem Wohnberechtigungsschein haben 
Haushalte mit geringerem Einkommen die 
Möglichkeit, öffentlich geförderte Wohnungen 
anzumieten. Die Wohnungen sind in der Miete 
besonders günstig im Vergleich zum örtlichen 
Mietenniveau, also dem Markt der frei  
finanzierten Wohnungen. Dies macht auch  
das zuvor abgebildete Schaubild „Kölner 
Wohnungsmieten im Vergleich“ deutlich. 
Ein Wohnberechtigungsschein kann nur 
erteilt werden, wenn der antragstellende 
Haushalt die gesetzliche Einkommensgren-
ze einhält, siehe folgende Übersicht. Bei der 
Einkommensermittlung wird unterstellt, dass 
nur eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt 
und Steuern, Kranken- und Rentenversiche-
rung entrichtet. Für Zwei-Personen-Haushal-
te, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, 
schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige 
Menschen und bei Unterhaltsverpflichtungen 
gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 
Abzugsbeträge, die auch höhere Einkommen 
zulassen. 
WBS – Wohnungsgrößen
Haushalte Zimmer Quadratmeter
Eine Person 1 50
Zwei Personen 2 65
Drei Personen 3 80
Vier Personen 4 95
Fünf Personen 5 110
Sechs Personen 6 125

55
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Mögliche Jahresbruttoeinkommen in Bezug auf die WBS-Einkommensgrenzen im Berichtsjahr 
Zahl der zum  
Haushalt rechnen -
den Personen
Kinder bis zum  
vollendeten  
18. Lebensjahr
Einkommensarten Einkommens-
grenzen in Euro 
Jahresbruttoeinkommen  
maximal  
in Euro (circa)*
nach dem 
 WFNG NRW
Einhaltung  
der EK-Grenze
„A“-WBS
Überschreitung der  
EK-Grenze bis  
maximal 40 Prozent
„B“-WBS
Überschreitung der  
EK-Grenze bis  
maximal 60 Prozent
2. Förderweg
1 Angestellte
Arbeiter*innen 20.420 33.000 46.200 52.800
Erwerbslose
Verbeamtete 20.420 28.000 39.200 44.800
Rentner*innen 20.420 23.300 32.620 37.280
2 Angestellte
Arbeiter*innen 24.600 ** 45.650 63.910 73.040
Erwerbslose
Verbeamtete 24.600 ** 38.800 54.320 62.080
Rentner*innen 24.600 ** 32.500 45.500 52.000
Alleinerziehend  
mit einem Kind
Angestellte
Arbeiter*innen 25.340 47 .000 65.800 75.200
Erwerbslose
Verbeamtete 25.340 39.800 55.720 63.680
3 
Ehepaar  
mit einem Kind
Angestellte
Arbeiter*innen 31.000 49.500 69.300 79.200
Erwerbslose
Verbeamtete 31.000 41.900 58.660 67.0 4 0
4 
Ehepaar  
mit zwei Kindern
Angestellte
Arbeiter*innen 37.4 0 0 59.600 83.440 95.360
Erwerbslose
Verbeamtete 37.4 0 0 50.400 70.560 80.640
5 
Ehepaar  
mit drei Kindern
Angestellte
Arbeiter*innen 43.800 69.600 97.4 4 0 111.360
Erwerbslose
Verbeamtete 43.800
58.800 82.320 94.080
  *  Das Jahresbruttoeinkommen darf bis maximal (circa) in Euro betragen, um einen WBS zu erhalten. Es handelt sich 
hier nur um Richtwerte. Maßgebend ist im Rahmen der Antragsbearbeitung eine exakte Einkommesberechnung.
**  Freibeträge in Höhe von 4.000 Euro für Zweipersonenhaushalte sind bereits berücksichtigt. Für jede weitere  
zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.660 Euro; zuzüglich für jedes Kind 
um 740 Euro. Von dem ermittelten Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anrechenbaren 
Jahreseinkommens ein maximaler Betrag von 36 Prozent für gezahlte Beiträge zur Kranken- und Rentenversi-
cherung sowie Steuern abgezogen, ebenso mindestens 1.200 Euro Werbungskosten. Alle ausgewiesenen Brutto -
einkommen sind auf typische Fälle abgestimmt, die Beiträge können im Einzelfall variieren. In einigen Fällen 
sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei 
Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen).

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
56
WBS – Voraussetzungen
WBS – Einkommensgruppe A Unterschreitung/Einhaltung  
der Einkommensgrenze
WBS – Einkommensgruppe B Überschreitung der Einkommensgrenze  
zwischen 0,01 Prozent bis 40 Prozent 
Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze  
zwischen 40,01 Prozent bis 60 Prozent
Tauschbescheinigung zum Bewohnen einer geförderten Wohnung, unabhängig  
vom Überschreiten der Einkommensgrenzen 
Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der 
Bescheinigung zur Zinssenkung, enthalten die 
rechtlich maximal zulässige Wohnungsgröße 
für den jeweiligen Haushalt, angegeben mit 
der Zimmer- und Quadratmeterzahl. Für jede 
weitere Person erhöht sich die Wohnungs -
größe für den WBS-Haushalt um ein Zimmer 
und 15 Quadratmeter.
Beantragte Bescheinigungen – Anzahl
Art der Bescheinigung 2022 2023 2024
WBS – Gruppe A 16.704 16.173 15.206
Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 154 206 248
II. Förderweg / WBS – Gruppe B 440 450 552
Tauschbescheinigungen 4 6 3
Zinssenkungen 137 171 165
Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen
Art der Bescheinigung 2022 2023 2024
WBS – Gruppe A 9.345 8.884 10.307
Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 154 206 248
II. Förderweg / WBS – Gruppe B 390 357 533
Tauschbescheinigungen 4 6 3
Zinssenkungen 121 148 157

57
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Wohnberechtigungsscheine (WBS) gelten für 
das Bundesland, in dem sie beantr
agt wur-
den. WBS aus anderen Bundesländern kön-
nen in Nordrhein-Westfalen nicht anerkannt 
werden. Bürger*innen mit WBS aus anderen 
nordrhein-westfälischen Gemeinden können 
hingegen ohne gesonderte Registrierung 
durch die Stadt Köln Wohnraum suchen, da 
ihre WBS für ganz Nordrhein-Westfalen gelten. 
Werden für die Erstellung oder für den Kauf 
von selbstgenutztem Wohneigentum öffent -
liche Darlehen in Anspruch genommen, stellt 
der WBS-Bereich in Kooperation mit der 
NRW.BANK und der städtischen Kämmerei 
fest, welche prozentuale Unter- beziehungs-
weise Überschreitung der maßgeblichen 
Einkommensgrenze vorliegt. Diese Beschei-
nigung zur Zinssenkung ist Voraussetzung zur 
Berechnung der Verzinsung von Darlehen der 
NRW.BANK oder der Kämmerei.
Die Hauptursache für die Differenz zwischen 
den beantragten und den ausgestellten Be-
scheinigungen sind unvollständige Antrags-
unterlagen. Hinzu kommen Ablehnungen 
aufgrund des Fehlens einer gültigen einjäh -
rigen Aufenthaltserlaubnis, die für alle in dem 
konkreten Haushalt aufgeführten  Personen 
vorgelegt werden muss. 
Ist eine ausländische, antragstellende Person 
wohnberechtigt, jedoch der ausländerrecht -
liche Status eines*r Haushaltsangehörigen 
unsicher, so ist der Haushalt insgesamt nicht 
wohnberechtigt im Sinne des WFNG NRW 
und kann keinen WBS  erhalten.
Weiter kommt es zu Ablehnungen  wegen 
der Überschreitung der maßgeblichen 
 Einkommensgrenzen,  sodass keine der 
 möglichen  Bescheinigungen A, B oder II.  
 Förderweg oder eine eventuelle Tausch -
bescheinigung  ausgestellt wer den kann.
Dringlichkeitsvermerke 
Es gibt folgende zwei Dringlichkeitsstufen 
beim Wohnberechtigungsschein:
1) Allgemeiner WBS
2)  Allgemeiner WBS mit dem Zusa tz: 
„Es besteht ein besonders dringender 
Bedarf; die Kriterien nach § 17 WFNG 
sind erfüllt. “ 
Diesen Zusatz erhalten jene Haushalte, die 
gemäß § 17 WFNG NRW in Verbindung mit 
7.3 Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) 
als vorrangig zu berücksichtigen genannt 
werden. 
Dies sind: 
 › Schwangere 
 ›  Haushalte mit Kindern  
(auch Alleinerziehende)
 › Junge Ehepaare  
(insbesondere ohne eigene Wohnung)
 › Ältere Menschen 
 › Schwerbehinderte (mit einem Grad  
der Behinderung (GdB) ab 50)
 › Wohnungslose 
 › Frauen, die vorüber gehend in Frauenhäusern 
Unterkunft  gefunden haben
 › Sonstige hilfebedürftige Personen, wie 
 psychisch Kranke und Behinderte, die  
aus stationären Einrichtungen entlassen 
 werden sollen oder Wohnungssuchende,  
die in  unzumutbaren Unt erkunftsverhält-
nissen leben.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
58
Erteilte Bescheinigungen mit dem Zusatz der besonderen Dringlichkeit
2022 2023 2024
7.534 6.352 7.255
Erteilte Bezugsgenehmigungen bei konkreten Wohnungsangeboten
2022 2023 2024
2.287 2.532 3.052
Erteilte WBS nach Haushaltsgröße
Haushalte 2022 2023 2024
Eine Person 4.825 4.664 5.599
Zwei Personen 2.233 1.914 2.164
Drei Personen 1.298 1.128 1.293
Vier Personen 874 874 1.033
Fünf Personen 461 453 531
Sechs Personen und mehr 202 208 220
Summe: 9.893 9.241 10.840
Erteilte WBS nach Personengruppen
Gruppe 2022 2023 2024
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 70 792 884 965
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 100 750 819 935
Personen über 60 Jahre 2.011 2.044 2.399
Junge Familien 398 378 438
Studierende / Auszubildende 243 261 313
Minderverdienende ab 20 Prozent  
unter der Einkommensgrenze 8.719 8.002 9.268
Normalverdienende bis 19,99 Prozent 
+/- 0 unter der Einkommensgrenze 784 882 1.039
Empfänger*innen von Transferleistungen 5.349 4.800 5.563
Deutsche 5.317 5.775 7.011
Ausländer*innen 4.186 3.466 3.829
Geflüchtete 1.668 876 74 0

59
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Dienstleistungen  
weiter digitalisieren 
Ausblick 
Dieser Bericht hat schon an anderer Stelle 
die angespannte Lage auf dem Kölner Woh-
nungsmarkt, gerade im Segment der preis-
werteren, öffentlich geförderten Wohnungen 
beschrieben. Hinzu kommt die Wohnungs-
nachfrage durch Geflüchtete, Zuzugswillige 
aus anderen Städten und Gemeinden sowie 
dem europäischen Ausland, die eine zusätzli-
che Herausforderung darstellt. Realistisch be-
trachtet wird auch in den kommenden Jahren 
keine deutliche Entspannung auf dem öffent -
lich geförderten Wohnungsmarkt zu erwarten 
sein, auch durch die künftig weg  fallenden 
Wohnungsbindungen.
Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, 
den WBS online zu beantragen, sollen weitere 
Verbesserungen des Service für Bürger*innen 
mit der Einführung digitaler Dienstleistungen 
erreicht werden, so beispielsweise auch mit 
der Einführung der elektronischen Verwal-
tungsakte im WBS-Bereich.
Wohnungsberatung
Auf der Grundlage des WFNG NRW ist die 
Kommune angehalten, Wohnungssuchende, 
soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaf -
fung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnis-
sen entsprechenden Wohnung zu unterstüt -
zen. Ein Rechtsanspruch auf  Beschaffung 
einer Wohnung besteht indes nicht. 
Die  ergänzenden Wohnraumnutzungsbestim -
mungen definieren, dass es sich hierbei nicht 
um eine Maklertätigkeit, sondern um eine 
 Anleitung zur Eigeninitiative bei der Beschaf -
fung geeigneten Wohnraums handelt.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
60
Gerade in Anbetracht der angespannten 
 Situation auf dem Wohnungsmarkt bietet 
das Amt für Wohnungswesen eine  spezielle 
 Beratung für Menschen an, die aufgrund 
einer schweren Erkrankung, einer Behinde-
rung oder aufgrund fortgeschrittenen Alters 
 Probleme bei der Wohnungssuche haben.
In der Wohnungsberatung werden alle   Neu- 
und Wiedervermietungen im öffentlich ge-
förderten Wohnungsbestand geprüft und die 
Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen 
erteilt. Vermieter*innen werden in Fragen  
der Erstbelegung von Neubauten und bei 
Wiedervermietungen bei der Suche nach 
geeigneten Mieter*innen auf Wunsch beraten 
und unterstützt.
Die Stadt Köln und die Kölner Wohnungswirt -
schaft haben 2021 eine Vereinbarung über 
die Belegung öffentlich geförderter Woh-
nungen um weitere fünf Jahre und damit bis 
2026 verlängert. Diese Vereinbarung beinhal-
tet, dass Vermieter*innen öffentlich geförder -
ter Wohnungen in Köln die Möglichkeit haben, 
sich ihre Mieter*innen aus dem Kreis der 
berechtigten Haushalte mit WBS selbst aus-
zusuchen. Gleichzeitig verpflichten sie sich, 
die Stadtverwaltung bei der Versorgung von 
dringend wohnungssuchenden Bürger*innen 
zu unterstützen. 
Eine unmittelbare Möglichkeit, Wohnungs -
notfälle und besonders dringlich Wohnungs-
suchende mit öffentlich gefördertem  
Wohnraum zu versorgen, besteht damit für 
die Stadt Köln derzeit nicht.
Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen
Insbesondere ratsuchende Menschen mit 
 Behinderung, die besonderen Wohnraum -
bedarf haben und oftmals auf einen Rollstuhl 
oder Rollator angewiesen sind, erhalten bei 
der Wohnungsberatung Auskunft und  bei 
Wiedervermietungen praktische Hilfe bei der 
Antragstellung. Die Beantragung eines WBS 
kann direkt vor Ort  erfolgen. 
Auch der Kontakt zu anderen Anlaufstel-
len für Menschen mit Behinderung in Köln, 
zu Vermieter*innen, Bauträger*innen und 
Investor*innen sowie der Informationsaus-
tausch mit diesen und deren Beratung  
zum behindertengerechten Wohnen sind  
Teil der Wohnungsberatung. 
Eine enge Kooperationspartnerin des Amtes 
für Wohnungswesen ist die  Beratungss telle 
für Wohnungswechsel – „wohn mobil“ bei 
der „PariSozial gGmbH Köln“ , durch  deren 
 Leistungen das Angebot der Stadt Köln 
 ergänzt wird. Zugunsten dringend zu ver -
sorgender Wohnungssuchender besteht 
Besondere Wohnraumbedarfe
2022 2023 2024
Wohnungssuchende Haushalte für  
rollstuhlgerechten Wohnraum 212 187 192
Anzahl der Umzüge in rollstuhlgerechten Wohnraum 85 43 47

61
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
eine gute Vernetzung. Diese Beratungsstelle 
biet
et unter anderem Unterstützung bei der 
Wohnungssuche, beim Umzugsmanagement 
sowie bei Behördengängen an und stellt Ver -
knüpfungen zu dem weiteren Leistungsange-
bot von „wohn mobil“ , der „Beratungsstelle für 
Wohnraumanpassungen“ , her.
Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung 
selbst, sondern auch deren konkrete Lage 
und der Stadtteil sind für viele Ratsuchende 
wichtig. Sie sind für ihre persönliche Mobilität 
oft auf eine barrierefreie Anbindung an  
den Öffentlichen Personennahverkehr und 
die nahegelegene Infrastruktur angewiesen. 
Viele der Wohnungssuchenden  bevorzugen  
daher im Zweifel eher einen Verbleib in 
 ihrem bisherigen Wohnumfeld mit dem 
 ihnen  vertrauten Dienstleistungsnetz. Auch 
 familiäre oder nachbarschaftliche Hilfeleis -
tungen sind vielfach an ihr bisheriges Wohn-
viertel gebunden.
Diese zum Teil sehr individuellen Kriterien  
für eine Wohnungssuche sind für die geplante 
Unterstützung sehr herausfordernd. Häufig 
kann trotz höchster Kreativität und intensiven 
Einsatzes der Wohnungsberatung nicht im-
mer ein passendes Wohnungsangebot unter -
breitet werden. 
Unterstützung bei besonderem  
Wohnungsbedarf

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
62
 Wohngeld
Wohngeld ist in Deutschland eine gesetz -
liche Sozialleistung. Grundlage hierfür ist das 
Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger*innen, 
die aufgrund eines geringeren Einkommens 
einen Zuschuss zu ihrer Wohnungsmiete 
(Mietzuschuss) oder zu den Kosten ihres 
selbst genutzten Wohneigentums (Lasten -
zuschuss) erhalten. 
Wohngeld wird auf Antrag durch die Städte/
Gemeinden gewährt und zur Hälfte durch den 
Bund und die Länder  finanziert.
Auswirkungen der Wohngeldnovelle 
Die Wohngeldnovelle im Jahr 2023 brachte 
eine deutliche Unterstützung einkommens-
schwächerer Haushalte zur Bewältigung 
ihrer Wohnkosten, eine Erweiterung des 
 Kreises der Berechtigten sowie die finanzielle 
 Berücksichtigung steigender Energiekosten. 
Die administrative Bewältigung der 
 Wohngeld-Reform beherrschte auch das 
 Geschäftsjahr 2024. Insbesondere die 
 weitere Einarbeitung der neuen und  zunächst 
fachfremden Mitarbeiter*innen in die 
 komplexe Rechtsmaterie sowie die Suche 
nach und der Bezug größerer Büroräume 
standen im Fokus. 
T eam Wohngeld 
Wir, Efstratios Kamitsos,  Mischa Bellin-
ger, Nadia Sabanovic und Sascha Becker,  
stehen stellvertretend für alle unsere 
Kolleg*innen. Wohngeld ist wichtig für die 
Menschen, weil es ihnen hilft, die Kosten 
für ihre Miete oder die eigenen vier Wände 
zu decken. Besonders für Familien oder 
ältere Menschen mit geringem Einkommen 
ist das Wohngeld eine große Unterstüt -
zung. Mit der Wohngeldbewilligung können 
wir dazu beitragen, dass viele Kölner*innen 
ohne andere Sozialleistungen auskommen.  
Die Aufgabe macht uns große Freude.

63
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Anzahl der Kölner Wohngeld-Haushalte
Monat 2022 2023 2024
Januar 7.011 16.118 11.232
Februar 7. 217 7.60 4 12.098
März 7. 274 15.333 12.657
April 7.5 4 8 8.579 13.025
Mai 7.682 9.301 13.551
Juni 7.813 9.953 14.062
Juli 7.808 10.519 13.978
August 17.676 10.715 14.225
September 8.141 11.240 14.391
Oktober 7.80 9 11.326 14.578
November 7.787 11.801 15.166
Dezember 8.020 12.477 15.755
Anmerkung: Im August 2022 erhielten regulär 7.886 Haushalte Wohngeld, zusätzlich erhielten 9.790 Haushalte den 
Heizkostenzuschuss I. Im Januar 2023 erhielten 9.186 weitere Haushalte den Heizkostenzuschuss II. Im März 2023 
erfolgte die Nachzahlung ab Januar 2023 nach Fertigstellung der Neuprogrammierung durch das Land.
2024 konnten zwei dauerhafte Standorte 
der Wohngeldstelle in Köln-Lindenthal und in 
Köln-Kalk etabliert werden. Durch die  beiden 
Standorte gibt es nun linksrheinisch und 
rechtsrheinisch für die Antragsteller*innen 
je eine Anlaufstelle: das Service-Büro. Dort 
können Unterlagen persönlich abgegeben, 
Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilt und 
Rückrufbitten aufgenommen werden.
2024 wurden insgesamt 47.063  Bescheide 
erlassen (2023: 54.112). In der Summe 
von 2023 sind einerseits einmalig 9.186 
 Bescheide zum Heizkostenzuschuss II   
(Januar 2023) enthalten. Zudem  wurden 
im März 2023 nach Aktuali  sierung 
der  Wohngeld-Software des  Landes 
NRW  zusätzlich zu den ursprünglichen 
 Bewilligungen  Neuber echnungen erstellt. 
Insgesamt wurde im Berichtsjahr 2024 
 Wohngeld in Höhe von 87,36 (2023: 68,23) 
Millionen Euro an Kölner Haushalte ausge-
zahlt, siehe auch Schaubild „Wohngeldzah-
lungen Köln“ . Durchschnittlich hat 2024 jeder 
Wohngeldhaushalt monatlich Wohngeld in

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
64
Höhe von circa 368 (2023: 331) Euro erhalten. 
Im Dezember 2024 erhielten 15.755 (2023: 
12.477) Kölner Haushalte Wohngeld.
Zum 1. Januar 2024 konnte das  Dominium 
in der Tunisstraße als Übergangslösung 
aufgelöst werden. Dort hatten 2023 über -
wiegend studentische Hilfskräfte die zahl-
reichen Anrufe für die Wohngeldstelle ent -
gegengenommen und verarbeitet, um die 
Sachbearbeiter*innen zu entlasten. Befristet 
bis zum 31. Dezember 2026 wurden 2023 
rund 128 Stellen für verschiedene Aufgaben -
bereiche geschaffen. Zum 31. Dezember 
2024 lag die Besetzungsquote dieser Stellen 
bei 63,98 Prozent. 
Ausblick
Im letzten Quartal 2024 sind erneut 
 personelle Vakanzen entstanden, deren 
 zügige Besetzung Priorität hat. 
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet 
Bund und Länder, seine Verwaltungsdienst -
leistungen auch über digitale Portale anzu-
bieten. Die Wohngeldstelle Köln wird 2025 – 
nachdem die Beantragung online auch zuvor 
bereits möglich war – diesen neuen Online -
antrag des Landes verwenden. 
Einerseits können Bürger*innen mithilfe von 
Benutzer*innenkonten persönliche Daten 
zur  Wiederverw endung abspeichern. Ande -
rerseits bietet die Neuprogrammierung eine 
 höhere digitale Verarbeitungsmöglichkeit, 
indem Angaben der Antragsteller*innen auto-
matisiert in das Fachverfahren übernommen 
werden und erforderliche Unterlagen über 
das  Portal einfach und direkt hochgeladen 
werden können. 
T eam Verwaltung
Wir arbeiten in der Verwaltungsabteilung 
des Amtes für Wohnungswesen und küm-
mern uns fachbereichsübergreifend um  
alle Querschnittsthemen. Wir verstehen 
uns als interne „Möglichmacher*innen“ und 
haben den Anspruch, die Fachbereiche 
bestmöglich zu unterstützen. So leisten 
auch wir einen Beitrag zu einer qualitativ 
hochwertigen Erledigung der vielfältigen 
und interessanten Aufgaben des Amtes für 
Wohnungswesen.

65
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Damit soll insgesamt eine schnellere und 
 sichere Übermittlung eines Wohngeld -
antrages  erreicht und die W ohngeldstelle 
Köln moderner, noch digitaler und bürger -
freundlicher werden.
Weitere Informationen  
zum Thema Wohngeld

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
66
Soziales und Innovatives Wohnen
Soziale, innovative und neue  Wohnf ormen 
gewinnen weiterhin an  Bedeutung. Im  
 Zusammenhang mit dem  gesellschaftlichen 
Strukturwandel und  abseits von klassischen  
Familienstrukturen entstehen auch in Köln 
neue Wohn- und  Lebensgemeinschaft en. 
Dem muss sich auch der Wohnungsbau 
weiter anpassen. Neue Wohnmodelle sollen 
eine optimale Mischung aus kommunikativen 
Strukturen, umweltfreundlichem Bauen und 
hoher Lebens qualität ermöglichen.
Zu diesen Wohnformen gehören neben dem 
schon bekannteren Mehrgenerationen-
wohnen beispielsweise auch Inklusiv- und 
 Integrativwohnen, Wohnprojekte für  spezielle  
Zielgruppen wie Rollstuhlfahrer*innen, 
Senior*innen, LSBTIQ* , Alleinerziehende und 
Pflegewohngruppen für Demenzerkrankte 
oder auch betreute Wohngruppen für behin-
derte Menschen.
Inklusiv-Wohnen bedeutet, Menschen  
mit Behinderung eine möglichst weitge-
hende  Teilhabe am alltäglichen Leben zu 
 ermöglichen, zum Beispiel in Form   
einer gemeinsamen Wohngemeinschaft  
für  behinderte und nichtbehindert e 
 Menschen.
Integratives Wohnen umfasst die Integration 
von zum Beispiel Geflüchteten oder anderen 
kulturellen Gruppen in die Gemeinschaft.
Die Informationsstelle im Amt für Wohnungs-
wesen wurde Anfang 2020 eingerichtet. 
Diese besteht aus zwei Mitarbeiterinnen und 
ist Anlaufstelle für interessierte Bürger*innen, 
Baugemeinschaften, Projektinteressierte und 
Grundstückseigentümer*innen zum Thema 
inklusives und integratives Wohnen sowie 
Wohnen im Alter. Ziel ist es, diese Wohn-
formen zu initiieren und umzusetzen. Dazu 
werden die benötigten Bedarfe von vulne-
rablen Gruppen herausgearbeitet, Investie-
rende angesprochen und geeignete Objekte 
gesucht. 2023 wurde diese Informationsstelle 
von „Besondere Wohnformen“ in „Soziales 
und Innovatives Wohnen“ umbenannt. 
Wohnen für Hilfe –  
Wohnpartnerschaften in Köln
Das Projekt Wohnen für Hilfe – Wohnpart -
nerschaften in Köln wurde 2005 unter Betei-
ligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. 
Es handelt sich um ein Gemeinschaftspro-
jekt mit der Universität zu Köln. 2009 hat die 
Stadt Köln die Teil-Finanzierung des bis  dahin 
aus Landesmitteln geförderten Projektes 
übernommen. 
Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe 
ist die Vermittlung von wohnungssuchen-
den Studierenden in eine Wohnpartner -
schaft mit Kölner Bürger*innen, die in einer 
 größeren Wohnung oder in einem Haus woh -
nen und Unterstützung im Alltag benötigen. 
 Anstelle von Mietzahlungen unterstützen die 
 Studierenden ihre Wohnpartner*innen im 
Alltag, zum Beispiel durch Einkäufe, Hilfe im 
Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder  
bei der Gartenarbeit. Ebenso leisten sie ihnen  
 Gesellschaft. Als Faustregel gilt, dass die 
 Studierenden etwa so viel Hilfestunden

67
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
pro Monat leisten, wie sie  Quadratme ter 
 bewohnen. Pflegeleistungen sind als 
 Ausgleich für das Wohnen ohne klassische 
Miete jedoch ausgeschlossen.
Der Kölner Wohnungsmarkt stellt auch 
 Studierende, die ihr Studium in Köln 
 aufnehmen, vor große  Her ausforderungen  
bei der Wohnungs suche. Hier  leistet 
das  Projekt einen wichtigen  Beitrag zur 
 Versorgung dieser Zielgruppe mit  
Wohnraum. 
Die Stadt Köln hat hohes Interesse daran, 
dass die Studierenden gerne in Köln  leben 
und sie ihre persönliche und berufliche 
 Zukunft auch nach Abschluss ihres Studiums 
in der Domstadt suchen. 
Nicht nur Senior*innen, sondern auch Allein-
erziehende sowie Familien und Menschen mit 
Behinderung können Studierenden Wohn-
raum im Rahmen einer Wohnpartnerschaft 
anbieten. Die Gruppe der Senior*innen ist 
mit rund zwei Dritteln am stärksten vertreten, 
das Interesse von Familien ist jedoch stark 
 gestiegen. 
Im Vordergrund stehen seit der Corona-
Pandemie nicht mehr nur die Unterstützung, 
sondern besonders die sozialen Kontakte, 
die sich gerade bei den Älteren zum Beispiel 
durch den Verlust ihrer Lebenspartner*innen 
reduziert haben. Die Sorge vor dem  Verlust  
 ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwort -
lichkeit ist ebenfalls Grund für die Aufge-
schlossenheit vieler älterer Menschen für 
diese alternative Wohnform. 
Wohnen für Hilfe –  
Alternative für alle Generationen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
68
Aber auch die gute Kooperation mit der  
Seniorenvertretung der Stadt Köln und den  
Senioren*innen-Netzwerken trägt dazu bei,  
dass mehr als die Hälfte der Wohnraum -
anbieter*innen Senior*innen sind. Neben 
ihnen wurden im Jahr 2024 unter  anderem 
auch wieder Familien und Menschen mit  
Behinderung für das Projekt registriert.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 142 
(2023: 126) Studierende in die Kontakt -
datenbank von Wohnen für Hilfe in Köln 
 aufgenommen und 90 (2023: 61) interessier -
te Wohnraumanbieter*innen registriert. Aus 
134 (2023: 91) Vermittlungsversuchen der 
Koordinator*innen des Projektes sind  
63 (2023: 35) Wohnpartnerschaften entstan-
den. Rund ein Drittel der neu registrierten 
Wohnraumanbietenden sind Familien und 
Alleinerziehende. Wohnen für Hilfe wird  
somit als alternative Form des Zusammen -
lebens nicht nur von Senioren*innen gut 
nachgefragt. 
Wohnen für Hilfe gibt es in über 30 deutschen 
Städten und Landkreisen
Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in 
Köln – ist deutschlandweit die einzige Koope-
ration zwischen einer Stadt und einer Univer -
sität in diesem Segment und wird mit großem 
Interesse beobachtet. Das Kölner Projekt hat 
hier weiterhin eine Vorreiterrolle. Anders als in 
anderen deutschen Städten findet die indi-
viduelle Kontaktvermittlung und Begleitung 
der Wohnpartnerschaften durch erfahrene 
Diplomheilpädagog*innen statt, ein wichtiger 
Grund für den Erfolg des Projektes. 
„Wohnen für Hilfe“ gibt es übrigens auch 
 international. Im englischsprachigen Raum 
sind sogenannte Homesharing-Modelle 
 anzutreffen. Insgesamt gibt es vergleich -
bare Projekte in Österreich, der Schweiz, in 
 Neuseeland, den USA, in Kanada, Belgien, 
Frankreich, Italien und Spanien. 
Seit der Gründung von Wohnen für Hilfe in 
Köln wurden schon fast 1.000 Wohnpart -
nerschaften geschlossen. Diese Art des 
Zusammenwohnens hat sich in Köln bereits 
etabliert. Da Wohnen für Hilfe ein wichtiger 
Bestand teil bei der Wohnraumversorgung von 
Studierenden ist, fördert die Stadt Köln das 
 Projekt mit einer Zuwendung für Personal- 
und  Sachkosten. 
Das Konzept Wohnen für Hilfe wird von den 
Projektleiterinnen regelmäßig mit Vorträgen 
und ihrer Teilnahme an Informationsveran-
staltungen beworben. Zudem gibt es zweimal 
jährlich vor Semesterstart eine Megalight-  
Plakat-Aktion in Köln, die für das Projekt  
„Wohnen für Hilfe“ wirbt.
 
  
Zur Internetseite von 
„Wohnen für Hilfe – Köln“
 
Beratungsstelle für Wohnungswechsel  
bei wohn mobil (PariSozial gGmbH Köln)
Aufgabe der Beratungsstelle für 
 Wohnungs wechsel bei wohn mobil is t es, 
 Kölner Bürger*innen ab dem 60. Lebensjahr 
und/oder mit einer körperlichen Beeinträch-
tigung dabei zu unterstützen, eine ihren 
Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu 
finden,  sofern der Verbleib in ihrer Wohnung 
nicht mehr möglich ist.

69
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
Die Unterstützung umschließt auch  Familien 
mit mehreren Kindern, Familien, die aus 
 wirtschaftlichen Gründen in Wohnungsnot 
geraten sind sowie Familien mit internatio-
naler Geschichte. Viele der Ratsuchenden 
 beziehen Sozialleistungen.
Sie erhalten sowohl telefonisch, bei Haus-
besuchen sowie in den Räumlichkeiten der 
Beratungsstelle umfangreiche Informationen 
und persönliche Beratung zur Wohnungs -
suche sowie dem Umzug in eine barrierefreie 
oder behindertenfreundliche Wohnung. Das 
umfassende Unterstützungsmanagement 
beinhaltet Antragstellungen zur Finanzierung 
eines Umzugs und auch die Begleitung zu 
Wohnungsbesichtigungen und zu Behörden, 
wenn Betroffene aufgrund ihrer Situation 
 diese Wege nicht alleine bewältigen können.
Die Beratung durch wohn mobil ist für alle 
Kölner*innen kostenlos. In der Kooperation 
zwischen der Wohnungswirtschaft und dem 
Amt für Wohnungswesen, das die Arbeit von 
wohn mobil mit einer Zuwendung für die 
Finanzierung von drei Berater*innen-Stellen 
unterstützt, gelang es, 2024 insgesamt 60 
Ratsuchenden zu neuem Wohnraum zu 
 verhelfen und/oder ihren Wohnungsumzug 
zu organisieren. Darüber hinaus wurden 2024 
fast 600 telefonische Erst- und Umzugs -
beratungen geleistet und in der Folge 337 
Fälle bearbeitet.
Die Zahl der Anfragen ist im Vergleich zu den 
Vorjahren stabil geblieben. Neben der Haupt -
zielgruppe, den über Sechzigjährigen, fragen 
weiterhin vermehrt Familien mit mehreren 
Kindern, in Wohnungsnot geratene Personen 
und Menschen mit Migrationshintergrund an. 
Die Öffentlichkeitsarbeit von wohn mobil 
 besteht vorwiegend aus der Teilnahme an viel -
fältigen Veranstaltungen. Mit Vorträgen und 
Informationsständen wird dort zu den Mög-
lichkeiten der Wohnraumanpassung bei kör -
perlicher Beeinträchtigung und/oder  Demenz, 
zur Sturzprophylaxe und zu Hilfen bei einem 
erforderlichen Wohnungswechsel infor -
miert. Zielgruppen sind neben interessier -
ten Bürger*innen und Senior*innengruppen 
auch  pflegende  Angehörige so wie Mitar bei-
ter*innen  verschiedens ter Einrichtungen im 
Bereich der sozialen Arbeit und aus dem me-
dizinischen und pflegerischen Bereich, aber 
auch Vermieter*innen und Vertreter*innen  
der Wohnungswirtschaft.
 
  
Zur Internetseite von  
„wohn mobil“
 
Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA e.V.) 
Arbeitsgemeinschaft zur  Förderung  
 selbständiger Wohn- und 
 Hausgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung 
 selbständiger Wohn- und Hausgemeinschaf -
ten mit Älteren hat sich zur Aufgabe gesetzt, 
im Rahmen der Altersfürsorge die Bildung von 
Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren 
und jüngeren Menschen zu fördern und diese 
zu begleiten. Organisiert ist diese Arbeitsge-
meinschaft im Verein „Neues Wohnen im Alter 
e.V. “ (NWiA e.V.) mit Sitz in Köln.
2024 wurden rund 110 Menschen individuell, 
persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auch 
per Video-Konferenz beraten und begleitet.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
70
Über Netzwerktreffen und Teilnahme an diver -
sen Online-Fachveranstaltungen konnte der 
NWiA e.V. weitere interessierte Personen mit 
seinem spezifischen Profil und fundierten 
Diskussionsbeiträgen erreichen. 
Eine indirekte Reichweite ergibt sich zum 
Beispiel über das Internet, Publikationen wie 
zum Beispiel „Kölner Leben“ oder  New sletter 
wie der des „Forums Gemeinschaftliches 
Wohnen“ .
Der von NWiA e.V. organisierte Runde Tisch 
traf sich im Jahr 2024 zu sieben Sitzungen. 
Über eine eigene Mailadresse kommuniziert 
dieses Netzwerk direkt und erkennbar.  
Dort treffen sich, meist in Video-Konferen-
zen,  Aktive aus bestehenden Projekten mit 
 Menschen aus planenden Gruppen zum 
 Erfahrungs- und Wissensaustausch. Der 
Verein engagiert sich gemeinsam mit über 
20 weiteren erstunterzeichnenden Organi-
sationen in dem im Januar 2020 gegründe-
ten Mehr-als-Wohnen-Pakt Köln. Dieser will 
dazu beitragen, den Kölner Immobilienmarkt 
 wieder stärker am Gemeinwohl der Stadt -
gesellschaft auszurichten. 
Die Anzahl der Einzelpersonen in einem Alter 
ab Mitte 50, die über Alternativen zu ihrer 
 aktuellen Wohnform nachdenken, nimmt in 
der Beratung stetig zu. 
Die Projektgruppe „Tür an Tür 55plus“ wird 
von dem NWiA e.V. seit mehreren Jahren 
aufgebaut und begleitet. Geplant ist, dass die 
Gruppe im Rahmen einer Überbauung einer 
Supermarkt-Filiale in Köln-Ehrenfeld acht 
bis zehn altengerechte Wohnungen auf einer 
Etage beziehen kann. Auch 2024 stand der 
NWiA e.V. in engem Kontakt mit der Projekt-
entwicklerin der Supermarkt-Filiale. Männer, 
Frauen und Diverse ab 55 Jahren wollen in 
der geplanten Bebauung gemeinschaftlich 
zusammenwohnen. 
Respekt, Wertschätzung, Hilfsbereitschaft 
sind Voraussetzung, Interessen und Aktivitä -
ten sollen miteinander geteilt werden. Man 
möchte füreinander da sein, demokratische 
und ökologische Werte gemeinsam vertreten. 
Die Gruppe ist offen für Engagement in der 
Nachbarschaft und im Wohn-Quartier. Dies 
ist nur ein Beispiel für eine Projektgruppe, 
die in Köln auf der Suche ist nach einem/r 
Investor*in und einem Grundstück.
Das Amt für Wohnungswesen fördert den 
eingetragenen Verein Neues Wohnen im Alter 
mit einer Zuwendung zur Finanzierung einer 
Berater*innen-Stelle in Teilzeit.
 
  
Zur Internetseite  
des NWiA e.V.
 
WohnPortal Köln-Bonn
Ein zusätzliches Projekt des Vereins NWiA e.V. 
ist das WohnPortal Köln-Bonn, das auch für 
die Stadt Köln relevant ist. Das Wohnportal ist 
Mitte 2022 für innovative, gemeinschaftliche 
und nachhaltige Wohnformen für die Region 
Köln gestartet. Dort besteht die  Möglichkeit  
der Information, Gleichgesinnte zu finden 
und sich als Projektgruppe oder  Einzel person 
für bestehende oder künftige  Wohn projekte  
 einzutragen. Weiterhin werden dort 
 Neuigkeiten aus der Arbeit der  Kommunen

71
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
bekannt  gegeben; ebenfalls gibt es I nforma-
tionen über Förderprogramme sowie geplante 
Termine. 
Der Bereich Soziales und Innovatives Woh-
nen des Amtes für Wohnungswesen wurde 
von Beginn an in dieses Projekt involviert und 
ist an der Entwicklung des Portals beratend 
beteiligt. Seit 2023 nimmt neben den Städten 
Köln und Bonn auch die Stadt Brühl an dem 
Projekt teil.
 
Zur Internetseite des  
WohnPortals Köln-Bonn  
Mehrgenerationenwohnen
Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit ein 
Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohn-
projekte entwickelt und umgesetzt. Damit 
wurde ein Fokus auf die Ausweitung innova -
tiver Wohnformen gesetzt. Dies folgte dem 
Ziel, den sich durch demografischen Wandel 
verändernden Anforderungen an das Wohnen 
auch strukturell zu begegnen. Gleichzeitig 
sollte das Modell als Anreiz für Wohnungs-
baugesellschaften und private Investoren 
dienen, in Köln weitere geförderte oder frei-
finanzierte generationenverbindende oder 
gemeinschaftliche Wohnmodelle zu schaffen.
Das seinerzeit zur Verfügung gestellte Budget 
von 850.000 Euro wurde in fünf Pilotprojekte 
investiert. Die Mehrgenerationen-Wohnpro-
jekte befinden sich in den Kölner Stadtteilen 
Niehl, Nippes, Ehrenfeld, Poll und Höhenberg. 
Investorin war die GAG Immobilien AG (GAG), 
die in enger Zusammenarbeit mit den Projekt -
gruppen die Wohnprojekte realisiert hat. Die 
entsprechenden Projekte sind auf der Inter -
netseite der Stadt Köln zu finden:
 
  
Zur Internetseite von Soziales  
und Innovatives Wohnen
 
Nach dem Start mit „Ledo“ in 2009, einem 
inklusiven Mehrgenerationen-Wohnprojekt, 
hat die GAG inzwischen viele weitere gemein-
schaftliche Wohnprojekte mit unterschied-
lichen Bewohner*innenvereinen erfolgreich 
umgesetzt. Informationen über alle Projekte 
finden sich auf der Internetseite der GAG:  
Zur Internetseite  
der GAG Immobilen AG  
Mehrgenerationenhäuser/ 
weitere Wohnformen  
 
 
Weiterhin wirkt die Beratungsstelle „Soziales 
und Innovatives Wohnen“ auch darauf hin, 
dass weitere Wohnungsgesellschaften  
und private Investor*innen den Mehrwert  
dieser Wohnform erkennen und künftig ent -
sprechende Projekte entwickeln werden.
Ambulantes Wohnen für  
verschiedene Zielgruppen
Wachsender Beliebtheit erfreut sich auch die 
ambulante Wohngemeinschaft als Alternative 
zu den herkömmlichen Pflegeeinrichtungen. 
Diese gemeinschaftliche Wohnform bietet ein 
Zusammenleben in kleinerem Rahmen mit 
maximal zehn Wohneinheiten innerhalb einer 
großen Wohnung mit integrierten Gemein-
schaftsflächen.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
72
Wo es das Krankheitsbild erforderlich macht, 
ist eine 24-Stunden-Betreuung gewähr -
leistet und pflegebedürftige  Menschen  
beziehungsweise ihre Angehörigen  haben 
Entscheidungs freiheit in der  Wahl des 
 Pflegedienstes. So bleibt trotz körper  licher 
und psychischer Einschränkungen der 
 jeweiligen Person ein hohes Maß an Lebens -
qualität und Individualität erhalten. 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften  
für Menschen mit Demenz
Die Betreuung ist speziell auf die Bedürfnisse 
der zu betreuenden Menschen zugeschnitten. 
Da sie aktiv in die Gestaltung ihres Alltags 
einbezogen werden, können sie ihre persön -
lichen Ressourcen und Fähigkeiten stabilisie-
ren und länger erhalten. Die Wohngruppen für 
jeweils acht Personen haben eine Größe von 
rund 360 Quadratmetern. Die Zimmer haben 
eine Größe von 14 bis 33 Quadratmetern.
In jeder Wohngemeinschaft haben alle 
Mitbewohner*innen ein eigenes Zimmer, das 
individuell eingerichtet werden kann. Die 
meisten Zimmer haben ein eigenes Bad sowie 
einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die Ge-
meinschaftsräume werden gemeinschaftlich 
eingerichtet. Die Küche wird meist von den 
Vermieter*innen vorgehalten. Die Gärten wer -
den als Sinnesgärten angelegt und gefördert. 
Solche Wohngruppen gibt es unter ande-
rem in den Stadtteilen Vingst, Bickendorf, 
Ostheim, Buchheim, Stammheim, Ehrenfeld, 
Dünnwald, Bayenthal und Kalk. Für Hum-
boldt/Gremberg hat die GAG eine entspre-
chende Wohngruppe mit zehn Personen neu 
geplant und umgesetzt. Der Erstbezug fand 
im April 2024 statt.
Ambulantes Wohnen für Menschen mit 
 psychischer und/oder geistiger Behinderung
Eine weitere Form ambulanter Wohngruppen 
gibt es für Menschen mit Behinderung. Das 
Raumprogramm ist vergleichbar mit dem der 
Demenzwohngruppen. Die Wohngruppengrö-
ße variiert zwischen vier und acht Personen. 
In der Regel wird auch hier eine 24-Stunden-
Betreuung vorgesehen. Tagsüber sind die 
Bewohner*innen vielfach in einer Werkstatt 
für Menschen mit Behinderung tätig. Die 
Menschen werden auch täglich durch einen 
Träger betreut. Diese Wohngruppen gibt es 
unter anderem in den Stadtteilen Niehl, Vingst, 
Merheim, Dünnwald, Dellbrück und Ostheim. 
Weitere Projekte dieser Art sind in Planung.

73
Bezahlbares Wohnen ermöglichen
T ag des offenen Wohnprojekts 
2024 wur
de der traditionelle Wohnprojekte-
tag in einem anderen Format präsentiert. Die 
Veranstaltung fand vom 16. bis 17. März statt. 
Mehr als 30 gemeinschaftliche Wohnprojekte 
und Initiativen in Köln und im nahen Umland 
öffneten ihre Pforten. 
Mitgemacht haben Projekte, die zum Teil 
schon seit Jahren existieren, sowie Projekt -
initiativen, die in der Planung sind und noch 
Mitglieder suchen. Interessierte konnten 
schon bestehende Projekte vor Ort „unter die 
Lupe“ nehmen und erfahren, wie ein solches 
gemeinschaftliches Wohnprojekt konkret 
aussieht, wie dort gelebt wird und welche 
Menschen darin zusammenwohnen. Schon 
lange vor dem Veranstaltungstag waren die 
begehrten Besichtigungstermine ausgebucht.
Das Haus der Architektur Köln bot parallel zu 
den Besichtigungen auch Informationen über 
„gemeinschaftliches Wohnen“ , unter anderem 
mit Diskussionen und Vorträgen zu diesem 
Thema an. Claudia Denz aus dem Bereich 
 Soziales und Innovatives Wohnen war eben -
falls vor Ort und stand für Fragen zur Verfü-
gung. Sie resümierte positiv: „Eine hervor -
ragend organisierte Veranstaltung, weit weg 
von der Theorie und nah dran an der Realität 
von Wohnen in Gemeinschaft!“ .
Eine Wohn(t)raumparty am Abend mit Mög-
lichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung 
bildete den gelungenen Abschluss des Tages 
des offenen Wohnprojekts. Einige Projekte 
hatten eine so große Nachfrage, dass sie den 
Bürger*innen zeitnah weitere Gelegenheiten 
zur Besichtigung eröffneten.
Die Veranstaltung wurde durch das Netzwerk 
für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen 
gemeinsam mit der MitStadtZentrale Köln 
organisiert.
Geförderter Mietwohnungsbau  
Köln-Kalk

Wohnraum schützen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
76
Wohnungsaufsicht 
Die Kommunen arbeiten im Rahmen der Woh-
nungsaufsicht darauf hin, dass die  gesetzlich  
definierten Mindestanforderungen an Wohn-
raum eingehalten und Missstände beseitigt 
werden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur 
Stärkung des Wohnungswesens in Nord-
rhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz 
(WohnStG NRW)). Dieses Gesetz regelt sowohl 
die Wohnungsaufsicht als auch den Schutz 
von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung.
Die kommunale Wohnungsaufsicht sorgt 
dafür, dass die Mindestanforderungen an den 
Zustand und die Ausstattung von Wohnraum 
eingehalten werden. Bei den Anforderungen 
geht es hingegen nicht darum, Modernisie-
rungen einzufordern, die über die gesetz -
lichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Nach § 5 des WohnStG NRW sind die 
 Mindestanforderungen an den Zustand und 
die Ausstattung von Wohnraum insbesondere 
dann nicht erfüllt, wenn
1.  die zentrale Stromversorgung oder bei 
Zentralheizungen die zentrale Versorgung 
mit Heizenergie fehlt oder ungenügend ist,
2.  Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre 
Verbindungen mit den Schornsteinen 
 fehlen oder ungenügend sind,
3.  die Wasserversorgung, Entwässerungs- 
oder sanitäre Anlagen fehlen oder ungenü-
gend sind,
4.  die Voraussetzungen zum Anschluss eines 
Herdes oder einer Kochmöglichkeit, von 
elektrischer Beleuchtung oder elektrischen 
Geräten fehlen oder ungenügend sind,
5.  kein ausreichender Schutz gegen Witte -
rungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht,
6.  nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be -
stimmter Raum der Wohnung eine Wohn-
fläche von mindestens 10 Quadratmetern 
hat oder
7.  nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be -
stimmter Raum ausreichend belüftbar oder 
durch Tageslicht beleuchtet ist.
Die wohnungsrechtlichen Bestimmungen sind 
darauf ausgerichtet, Verfügungsberechtigte, 
dies sind in der Regel die Eigentümer*innen, 
die ihrer Verpflichtung zur laufenden Instand-
haltung von Wohnraum nicht nachkommen, 
behördlich hierzu veranlassen zu können. Bei 
entsprechenden Erkenntnissen soll mit den 
Verfügungsberechtigten vorrangig eine frei-
willige Mängelbeseitigung erreicht werden. 
Wenn Eigentümer*innen zu einer Mängel-
beseitigung nicht bereit sind, kann die Woh-
nungsaufsicht des Amtes für Wohnungswe-
sen anordnen, die Mindestanforderungen an 
Wohnraum herzustellen. 
Bei Bedarf kann dies auch mit Verwaltungs-
zwang durchgesetzt werden. Um der behörd-
lichen Anordnung Nachdruck zu verleihen, 
wird in der Regel ein Zwangsgeld angedroht 
für den Fall der Nichterfüllung. Das Wohn-
raumstärkungsgesetz NRW schränkt insoweit 
die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grund-
gesetz rechtlich zulässig ein.
Wenn die Mindestanforderungen an Wohn-
raum in gravierender Weise nicht erfüllt 
werden, ist das Einschreiten der Wohnungs-

77
Wohnraum schützen
auf
sicht stets gerechtfertigt. Das technische 
Personal des Amtes für Wohnungswesen un-
tersucht den betroffenen Wohnraum vor Ort. 
Wird hierbei ein fehlerhaftes Nutzungsverhal-
ten festgestellt, kann die Unterschreitung der 
Mindestanforderungen nicht den Verfügungs-
berechtigten angelastet werden. 
Bei der Mehrzahl dieser Fälle handelt es sich 
um Feuchtigkeitsschäden und die daraus 
resultierende Schimmelpilzbildung. Hinweise 
auf derartige Mängel erhält die Wohnungsauf -
sicht oft durch die Mieter*innen des Wohn-
raums selbst. Aber auch das Gesundheitsamt 
und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
der Stadt Köln geben entsprechende Hin-
weise. Im Berichtsjahr erhielt die Wohnungs-
aufsicht insgesamt 265 (2023: 289) Mängel -
anzeigen, 176 (2023: 209) Verfahren wurden 
abgeschlossen.
In mehr als der Hälfte der Fälle führt schon 
die technische Begutachtung der Mängel 
oder spätestens die schriftliche Anhörung der 
Eigentümer*innen dazu, dass sie die gesetzli-
chen Mindestanforderungen wiederherstellen 
und weitere behördliche Schritte durch die 
Wohnungsaufsicht entbehrlich sind. 
In 23 (2023: 33) Fällen ergab die technische 
Überprüfung, dass die Mängel nicht im Ver -
antwortungsbereich der Eigentümer*innen 
lagen. Dabei handelte es sich überwiegend 
um die Bildung von Innenkondensat und 
Schimmelpilz in Wohnungen, hervorgerufen 
durch fehlerhaftes Heiz- und/oder Lüftungs-
verhalten. In diesen Fällen informieren die 
städtischen Bediensteten die Nutzer*innen 
der Wohnung über richtiges Heizen und 
Lüften von Wohnräumen. Die Wohnungsauf -
sicht hat hierzu den Flyer „Informationen zur 
Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel 
in Wohnräumen“ aufgelegt, der im Rahmen 
dieser Beratungen ausgehändigt wird. 
Zum Flyer „Informationen zur  
Vermeidung von Feuchtigkeit und  
Schimmel in Wohnräumen“
 
 
Die übrigen Verfahren wurden nach der 
Durchführung ordnungsbehördlicher Maß-
nahmen beendet oder konnten aus unter -
schiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt 
werden: In letzteren Fällen war entweder die 
wohnungsrechtliche Handhabe zur Beseiti-
gung der Mängel nicht gegeben – weil eine 
wesentliche Einschränkung der gesetzlichen 
Mindeststandards letztlich nicht vorlag – oder 
der Zutritt zu der betreffenden Wohnung zur 
Überprüfung möglicher Mängel wurde nicht 
gestattet.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
78
Mietpreiskontrolle
Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der 
grundgesetzlich garantierten Vertragsfrei-
heit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches 
Instrument zur Wahrung des Preisgefüges 
im freifinanzierten Wohnungsbestand, der in 
Köln rund 93 (2023: 93) Prozent des Gesamt -
bestandes ausmacht.
Der Gesetzgeber hat bei der Mietpreis -
kontrolle jedoch nicht das Ziel, die Preis -
bildung am Markt außer Kraft zu setzen, 
indem etwa ein staatlich verordnetes Höchst -
mietenniveau eingeführt wird. Die kontrover -
sen politischen Diskussionen und rechtlichen 
Auseinandersetzungen um die sogenannte 
„Mietpreisbremse“ haben die rechtlichen 
und tatsächlichen Schwierigkeiten bei der 
 Regelung eines Höchstmietenniveaus deut -
lich gemacht. Genau dies wird aber mit „Miet -
preiskontrolle“ nicht verfolgt.
Bei der Mietpreiskontrolle geht es vielmehr 
darum, bei unangemessen hohen Entgelten 
für die Vermietung von Wohnräumen be-
hördlich einschreiten zu können. Geregelt ist 
die Mietpreiskontrolle im Wirtschaftsstraf -
gesetz (WiStrG). Die Wohnungsbehörden 
haben damit die Möglichkeit einzugreifen, 
Bezahlbares Wohnen ermöglichen

79
Wohnraum schützen
w
enn eine erhöhte Wohnraumnachfrage dazu 
ausgenutzt wird, Mietpreise unangemessen 
in die Höhe zu treiben. Dabei muss rechtlich 
deutlich zwischen Mietpreisüberhöhung und 
Mietwucher unterschieden werden, auch 
wenn umgangssprachlich gerne beides als 
Mie twucher be zeichnet wird.
Mietpreisüberhöhung
Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 
WiStrG ist eine Ordnungswidrigkeit, die im 
Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt 
wird. Unterhalb des Strafrechts werden durch 
die Wohnungsbehörde unangemessen hohe 
Miet f orderungen ordnungsbehördlich  
verfolgt und gegebenenfalls mit Bußgeld 
geahndet. 
Solche Verfahren sollen darauf hinwirken, 
dass ein überhöhter Mietzins auf das zuläs -
sige Maß abgesenkt wird. Als Vergleichsmaß-
stab dient hierbei die ortsübliche Vergleichs-
miete nach dem Kölner Mietspiegel (KMSP). 
Im Berichtsjahr galt der KMSP von 2023. 
Die Wohnungsbehörde darf im Rahmen der 
Verfahren der Mietpreisüberhöhung gesetz -
lich auch anordnen, dass die durch eine Miet -
preisüberhöhung ordnungswidrig erzielten 
Mehrerlöse abgeführt werden. Außerdem 
können die hieraus Geschädigten die Rück -
erstattung dieses gesetzeswidrigen Mehr -
erlöses beantragen. 
Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des 
§ 5 WiStrG ist auszugehen, wenn ein gerin-
ges Angebot an vergleichbarem Wohnraum 
dazu ausgenutzt wird, eine Miete zu fordern, 
die die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß 
Kölner Mietspiegel um mehr als 20 Prozent 
übersteigt. Bei der Bearbeitung begründe-
ter Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung 
werden die Lage, Größe und Ausstattung der 
Wohnung durch den Außendienst des Amtes 
für Wohnungswesen detailliert ermittelt. 
Auf dieser Grundlage wird unter Berück -
sichtigung des Jahres der Bezugsfertigkeit 
des Wohnraums die zulässige ortsübliche 
Vergleichsmiete ermittelt. Allerdings hat der 
Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten Jah-
ren die Anforderungen für eine ahndungswür -
dige Mietpreisüberhöhung hoch angesetzt: 
So wurde entschieden, dass bei der Beurtei-
lung, ob Vermietende mit ihrer Mietforderung 
„ein geringes Angebot an vergleichbarem 
Wohnraum ausnutzen“ , nicht nur auf den 
Wohnungsmarkt eines einzelnen Stadtteils 
abgestellt werden darf. Maßgeblich ist die 
Marktlage im gesamten Stadtgebiet (BGH VIII 
ZR 44/04). 
Außerdem kann von einem „Ausnutzen  einer 
Mangellage“ dann keine Rede sein, wenn 
Mietende freiwillig, das heißt trotz objektiv 
bestehender Ausweichmöglichkeiten, den 
Mietvertrag mit einer überteuerten Miete 
unterschrieben haben. Mietende müssen 
immer konkret darlegen, dass sie sich beim 
Abschluss des Mietvertrages in einer Zwangs-
lage befunden haben und nicht ohne weiteres 
auf eine andere Wohnung hätten ausweichen 
können. Zudem müssen sie alles versucht 
und unternommen haben, um eine günstigere 
Wohnung anzumieten (BGH VIII ZR 190/03).
Über Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung 
wird das Amt für Wohnungswesen sowohl 
durch Anzeigen betroffener Mieter*innen als 
auch durch Hinweise des Amtes für Soziales,

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
80
Wohnraum erhalten und schützen
Arbeit und Senioren oder des Jobcenters Köln 
informiert. Auch der Mieterverein Köln e.V. 
oder soziale Einrichtungen machen auf solche 
Verdachtsfälle aufmerksam.
Bedingt durch die hohen Hürden der Recht -
sprechung des BGH wurden im Jahr 2024 
lediglich sieben (2023: keine) Verdachtsfälle 
von Mietpreisüberhöhung neu aufgegriffen.  
In einem Fall wurde ein Bußgeld gegen den 
Vermieter festgesetzt. Fünf (2023: vier)  bereits  
anhängige Verfahren wurden  abgeschlossen.
Mietwucher
Im Unterschied zur Mietpreisüberhöhung 
 handelt es sich bei Mietwucher um ei -
nen Straftatbestand (§ 291 Strafgesetz -
buch –  Wucher). Von Mietwucher wird dann 
 gesprochen, wenn die Mietforderung in einem 
auffälligen Missverhältnis zur Leistung der 
Vermieter*in steht und dabei eine 
 individuelle 
Zwangssituation der Mieter*in ausgenutzt 
wird. Persönliche Zwangslagen können 
 beispielsweise die Unerfahrenheit, ein  Mangel  
an Urteilsvermögen oder eine erhebliche 
 Willensschwäche sein.
In Fällen von Mietwucher wird die Staats -
anwaltschaft Köln tätig. Die Wohnungs-
aufsicht des Amtes für Wohnungswesen 
leistet der Staatsanwaltschaft in diesen 
Fällen Amtshilfe durch die Ermittlung der 
orts üblichen V ergleichsmiete inklusive der 
 zuvor genannten örtlichen Prüfungen bei 
der  Mietpreisüberhöhung. Bestätigen die 
 weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 
das Merkmal der „individuellen  Zw angslage“ 
nicht, gibt die Staatsanwaltschaft den Fall 
an das Amt für Wohnungswesen ab zur 
 Überprüfung einer Mietpreisüberhöhung im 
Sinne des § 5 WiStrG, also einer Ordnungs-
widrigkeit.

81
Wohnraum schützen
Verbot der Zweckentfremdung  
frei finanzierten Wohnraums
Der angespannte Kölner Wohnungsmarkt  
erfordert seit Jahren, Wohnraum vor Abbruch, 
dauerhaftem Leerstand, Umwandlung in  
Gewerberaum oder  einer N utzung zur Kurz-
zeitvermietung – etwa als Ferienwohnungen –  
zu schützen. Ziel ist es, den in Köln verfüg -
baren Wohnraum zum Wohnen zu erhalten.
Köln hat bereits seit einigen Jahren einen  
erhöhten Wohnungsbedarf. Dies hat unter 
anderem zur Folge, dass seit 1. Juli 2020  
die Mieterschutzverordnung Nordrhein-West -
falen auch für Köln gilt.  Diese Verordnung 
eröffnet die Anwendbarkeit der §§ 556d, 558 
und 577a BGB für konkret  benannt e Gebiete 
in Nordrhein-Westfalen. In diesen Gebieten 
ist die ausreichende Versorgung der Bevöl-
kerung mit Mietwohnungen zu angemesse-
nen Bedingungen besonders gefährdet. Das 
Gebiet der Stadt Köln ist darin aufgeführt und 
somit Teil dieser Gebiets kulisse.
Zum Schutz des in Köln verfügbaren Wohn-
raums ist nach dem Ende der Geltungs  dauer 
der Zweckentfremdungsverordnung des 
 Landes Nordrhein-Westfalen Ende 2006  
zum 1. Juli 2014 erstmals eine kommunale   
Satzung zum Schutz vor ungenehmigter 
Zweckentfremdung und Erhalt von Wohn-
raum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) in 
Kraft getreten. Rechtsgrundlage hierfür war 
§ 10 Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein-
Westfalen (WAG NRW). Diese Satzung wurde 
zum 1. Juli 2019 durch eine inhaltlich neuge-
fasste und erweiterte Wohnraumschutzsat -
zung abgelöst. 
Für den öffentlich geförderten Wohnraum  
ist das Verbot der Zweckentfremdung in  
§ 21 Gesetz zur Förderung und Nutzung von 
Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen 
(WFNG NRW) geregelt (vergleiche Seite 53).
Mit Inkrafttreten des Wohnraumstärkungs-
gesetzes Nordrhein-Westfalen (WohnStG 
NRW) zum 1. Juli 2021 wurde der Schutz von 
freifinanziertem Wohnraum vor zweckfrem-
der Nutzung auf eine gesetzliche Grundlage 
gestellt. Während der Wohnraumschutz seit 
2014 in Köln lediglich auf kommunalen Sat -
zungen beruhte, regelt nun das neue Wohn-
raumstärkungsgesetz un  mittelbar  die wesent-
lichen Definitionen, Gebote und Verbote zur 
Zweckentfremdung von Wohnraum. 
Die gesetzlichen Regelungen zum Verbot der 
Wohnraumzweckentfremdung gelten in allen 
Kommunen Nordrhein-Westfalens, die auf -
grund einer besonders angespannten örtli-
chen Wohnungsmarktlage eine Satzung zum 
Schutz von Wohnraum vor Zweckentfrem-
dung erlassen haben. 
Neben Köln waren dies in Nordrhein-West -
falen bislang die Städte Aachen, Bonn, Dort -
mund, Düsseldorf und Münster. Seit Oktober 
2024 gilt dies auch für die Stadt Wesseling. 
Die Stadt Köln hat die seit 2019 gültige Kölner  
Wohnraumschutzsatzung mit Wirkung vom 
1. Juli 2021 neu gefasst und an die gesetz  li-
chen Regelungen des WohnStG NRW ange -
passt. Schon seit der Satzung von 2019 unter -

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
82
liegt Wohnraum jeder Art dem Schutzbereich 
des Zweckentfremdungsverbotes, also neben 
Miet- und Genossenschaftswohnungen  
auch Einfamilienwohnhäuser, Eigenheime 
mit und ohne Einliegerwohnung oder zweiter 
Wohnung sowie Eigentumswohnungen.
Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW 
und deren Konkretisierung in der aktuellen 
Kölner Wohnraumschutzsatzung (2021) sind 
insbesondere
 › der Abbruch, 
 › das längerfristige Leerstehenlassen von 
Wohnraum, 
 › die Umwandlung in Gewerberaum oder 
 › die längerfristige Nutzung zur 
Kurzzeitvermietung
 
genehmigungspflichtig. 
Wird ausnahmsweise eine Genehmigung zur 
Zweckentfremdung von Wohnraum erteilt, 
so geschieht dies regelmäßig mit der Auf -
lage, dass für den wegfallenden Wohnraum 
entsprechender Ersatzwohnraum im Kölner 
Stadtgebiet bereitgestellt werden muss. 
Das Wohnraumstärkungsgesetz sowie die 
Kölner Wohnraumschutzsatzung legen die 
nachfolgend genannten Anforderungen an 
Ersatzwohnraum fest:
 › Ersatzwohnraum muss auf Kölner  
Stadtgebiet neu geschaffen werden.
 › Zwischen der Zweckentfremdung und  
der Bereitstellung von Ersatzwohnraum  
muss ein zeitlicher Zusammenhang 
bestehen. 
 › Die Verfügungsberechtigung muss 
übereinstimmen.

83
Wohnraum schützen
› Der Ersatzwohnraum muss bei einer Vermie-
tung dem Wohnungsmarkt zu angemessenen
Bedingungen zur Verfügung stehen.
› Wegfallender familiengerechter Wohnraum
soll durch ebensolchen ersetzt werden.
› Der Ausstattungsstandard des Ersatzwohn-
raums darf den des durch die Zweckent-
fremdung entfallenden Wohnraums nicht
deutlich überschreiten.
Mit diesen Anforderungen können bei der 
 Errichtung von Ersatzwohnraum Luxus -
neubauten verhindert werden, die breiten 
 Schichten der Bevölkerung üblicherweise auf -
grund höherer Mieten nicht zugänglich sind.
Um Wohnraum vor Zweckentfremdung zu 
schützen, wird das Amt für Wohnungswesen 
nach den Regelungen des WohnStG NRW 
und der Kölner Wohnraumschutzsatzung 
entweder auf Antrag des/der Eigentümers*in 
tätig, oder ermittelt selbständig bei Verdacht 
auf Wohnraumzweckentfremdung. 
In den Antragsverfahren wird geprüft, 
ob im Einzelfall die Genehmigung zur 
 Zweckentfremdung von Wohnraum nach 
der Wohnraumschutzsatzung erteilt werden 
kann. In  Wiederzuführungsv erfahren  ermittelt  
das Amt für Wohnungswesen, ob eine 
 Zweckentfremdung vorliegt. 
Mit  sogenannten N egativbescheinigungen 
wird Antragsteller*innen bestätigt, dass 
die  geplante anderweitige Nutzung von 
 Wohnraum keiner wohnungsrechtlichen 
 Genehmigung bedarf.
Eigentümer*innen haben im Berichtsjahr für 
insgesamt 389 (2023: 336) Wohneinheiten 
Anträge auf Genehmigung einer Zweckent -
fremdung oder Negativattestes gestellt.  
W
ohnraumschutz und  
Zweckentfremdungsverbot

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
84
Bußgeldverfahren
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ohne 
die erforderliche Genehmigung ist verboten 
und kann nach dem WohnStG NRW und der 
Kölner Wohnraumschutzsatzung mit einem 
Bußgeld geahndet werden. Seit 1. Juli 2021 
sieht das WohnStG NRW Geldbußen bis zu 
500.000 Euro je betroffener Wohneinheit 
vor. 2024 wurden insgesamt 83 (2023: 182) 
Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese betref -
fen jeweils mindestens eine, können aber 
auch mehrere Wohneinheiten betreffen. 
 Insgesamt betrafen die Bußgeldverfahren 126 
(2023: 232) Wohneinheiten.
Kurzzeitvermietung von Wohnraum
Beachtlich ist die zunehmende Anzahl der 
Zweckentfremdung von Wohnungen in Köln, 
die dauerhaft für die Kurzzeitvermietung, zum 
Beispiel an Tourist*innen, verwendet und 
 damit dem regulären und ohnehin angespann -
ten Wohnungsmarkt entzogen  wer den. Köln 
ist hiervon vergleichbar betroffen wie  andere  
Metropolen. Kritisch sieht die Stadt Köln, dass 
die ursprüngliche Idee eines „homesharing“ , 
das Teilen von Wohnungen, was auf Gegen-
seitigkeit oder Erstattung der Selbstkos-
ten beruht, zu einem durchökonomisierten 
 Geschäftsmodell entwickelt  wurde,  das die 
Wohnungsversorgung zusätzlich belastet.
Derartige Nutzungen erfolgen häufig ohne die 
erforderlichen behördlichen Genehmigungen. 
Eine von der Stadt Köln beauftragte wissen-
schaftliche Studie
1 des Instituts für Wirt -
schaftspolitik der Universität zu Köln (2020) 
1 „Kurzzeitvermietung in Köln – Lokale Woh-
nungsmarkteffekte durch plattformbasierte Kurzzeit-
vermietung“ , Felix Mindl, Oliver Arentz, Institut für Wirt-
schaftspolitik der Universität zu Köln, Dezember 2020

85
Wohnraum schützen
belegt die deutliche Zunahme von Angeboten 
der Kurzzeitvermietung seit 2007. 
Seit Inkrafttreten des WohnStG NRW sowie 
der daran angepassten Kölner Wohnraum-
schutzsatzung zum 1. Juli 2021 gilt:
›  Kurzzeitvermietungen müssen bereits ab dem 
ersten Tag gegenüber dem Amt für Woh-
nungswesen durch Verfügungsberechtigte 
oder Nutzungsberechtigte angezeigt werden.
›  Kurzzeitvermietungen sind genehmigungs -
pflichtig, wenn sie für mehr als insgesamt 
90 Tage pro Kalenderjahr erfolgen sollen 
(für  Studierende, die ihre selbstgenutzte 
 Wohnung beispielsweise während eines 
 Auslandssemesters als Kurzzeitvermietung 
überlassen möchten, gibt es eine Sonderre-
gelung).
Das WohnStG NRW zählt lediglich Beispiele 
auf, in denen eine Zweckentfremdung vorliegt. 
Die Kurzzeitvermietung ist hiervon nur eines, 
nicht das Einzige und nicht abschließend. So 
kann auch eine Vermietung von Wohnraum für 
einen längeren Zeitraum eine genehmigungs-
pflichtige Zweckent fremdung sein, w enn 
Mieter*innen nur vorübergehend, übergangs-
weise oder provisorisch dort  unterk ommen.
Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen
Seit 1. Juli 2022 ist
 › für jede Kurzzeitvermietung in Köln  
eine Wohnraum-Identitätsnummer (WID) 
erforderlich.
 › das Anbieten von Wohnraum in Köln zur 
Kurzzeitvermietung ohne gültige WID  
unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit,  
die mit Bußgeld  geahndet wer den kann.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
86
 › jede Werbung und das Verbreiten von 
 Angeboten zur Kurzzeitvermietung ohne 
WID – auch durch Online-Portale oder in  
 Publikationen – unzulässig und eine 
 Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld  
geahndet werden kann.
 
Mit der Umsetzung dieser Anzeige- und 
 Regis trierungspflich t wird eine deutlich  
 höhere Transparenz auf dem bislang weit  -
gehend anonymisierten Markt der Kurzzeit -
vermietung geschaffen. Das bezieht sich 
sowohl auf die tatsächliche Anzahl und  
Lage der betroffenen Wohnungen im Kölner 
Stadtgebiet sowie auf die namentliche Be-
nennung der Anbieter*innen.
Die Vergabe von WID erfolgt durch ein durch 
das Land NRW bereitgestelltes  Online- 
Verfahren. In diesem Verfahren müssen sich 
alle Bürger*innen registrieren, die in Köln 
Kurzzeit v er  mie tung anbieten wollen. 
Für jede zur Kurzzeitvermietung angebotene 
Wohnung ist dabei eine separate WID erfor -
derlich. Nur für diejenigen Fälle, in denen 
Bürger*innen eine nach dem Gesetz geneh-
migungsfreie Kurzzeitvermietung (maximal 90 
Tage pro Kalenderjahr) beabsichtigen,  wer den 
WID in diesem Online-Verfahren  automatisiert 
vergeben. 
Die Anbieter*innen dieser genehmigungs -
freien Variante von Kurzzeitvermietung 
müssen außerdem im Online-Verfahren 
die tatsächlichen Belegungstage in einem 
 Belegungskalender dokumentieren. Dadurch 
kann nachvollzogen werden, ob der geneh-
migungsfrei mögliche Zeitraum von 90 Tagen 
nicht überschritten wird. 
Für Studierende gilt für die selbstgenutzte 
Wohnung eine Sonderregelung. Sie ermög-
licht Kurzzeitvermietung genehmigungsfrei 
bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr. Der Nach-
weis des Studierendenstatus wird durch  
das Amt für Wohnungswesen überprüft und 
die WID daher nicht automatisiert erteilt.
Wer beabsichtigt, Kurzzeitvermietungen  
für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr 
 anzubieten, benötigt hierfür eine Zweck -
entfremdungsgenehmigung. Nach Re-
gistrierung in dem Online-Verfahren zur 
Anforderung  einer WID prüft das Amt für 
Wohnungswesen in jedem Einzelfall die  
Genehmigungsfähigkeit. 
Zudem verpflichtet das WohnStG NRW 
Bürger*innen, die für ihr Kurzzeitvermie  -
tungs-Angebot k einen Wohnraum nutzen, 
sondern etwa zur gewerblichen Nutzung  
gewidmete Räume, bei der Bewerbung  
ihres Angebotes (online oder gedruckt) eben-
falls eine WID anzugeben. Dadurch sollen 
Missbrauchs möglichkeiten von Beginn  
an verringert  wer den. Auch in diesen Fällen 
wird die WID erst erteilt, nachdem das Amt für 
Wohnungswesen die Widmung der Räume, 
beispiels weise anhand der Baugenehmigung, 
 überprüft hat und kein Wohnraum vorliegt. 
Das Registrierungsverfahren erleichtert 
daneben auch den im WohnStG NRW fest -
geschriebenen Datenaustausch mit den 
 Steuer- und Finanzbehörden. Dadurch kann 
die korrekte Abführung von Steuern und 
 Abgaben leichter nachvollzogen werden. 
Verstöße gegen die Regelungen im WohnStG 
NRW zur WID werden mittels Bußgeldver -
fahren  geahnde t.

87
Wohnraum schützen
Kurzzeitvermietungen – erteilte WID (jeweils am 31. Dezember)
Stadt Aachen Münster Bonn Dortmund Düsseldorf Köln
2022* 287 437 455 506 1.530 2.560
2023 413 564 574 813 2.155 4.294
2024 567 708 739 1.298 3.054 6.156
* = Anmeldungen im Online-Verfahren seit 1. Juli 2022 
In Köln wurden bis 31. Dezember 2024 
 insgesamt 6.156 (2023: 4.294) WID erteilt. 
Damit liegt Köln an der Spitze aller betrof -
fenen Kommunen mit Wohnraumschutzsat -
zung in Nordrhein-Westfalen. 
Die Zahlen der Stadt Wesseling sind noch 
nicht Teil der vorstehenden Übersicht, weil 
dort die Nutzung der Online-Plattform erst 
nach dem Stichtag 31. Dezember 2024 auf -
genommen wurde.
Leerstand von Wohnraum
Auch ein längerfristiger Leerstand von 
 Wohnraum verknappt das verfügbare 
Wohnungs angebot in K öln. Leerstand einer 
Wohnung gilt dann als Zweckentfremdung, 
wenn er  länger als sechs M onate  andauert. 
Diese großzügige gesetzliche Regelung 
ermöglicht es Eigentümer*innen von Miet -
wohnraum, bei einem Mieter*innenwechsel 
möglicherweise nötige Reparaturen und 
Instandsetzungen binnen sechs Monaten 
vorzunehmen, ohne wegen diesem Leerstand 
das Amt für Wohnungswesen kontaktieren 
zu müssen. Auch mögliche organisatorische 
Probleme bei einem Mieter*innenwechsel 
lassen sich in diesem Zeitfenster in aller Regel 
ausräumen.
Falls jedoch eine Weitervermietung nicht 
binnen sechs Monaten erfolgen kann, sind 
Eigentümer*innen dazu verpflichtet, den 
Leerstand ihres Wohnraumes unverzüglich 
dem Amt für Wohnungswesen anzuzeigen 
und die Gründe für den Leerstand darzulegen 
und zu belegen. Aufgrund dieser Angaben 
wird entschieden, ob dieser länger andauern-
de Leerstand (Zweckentfremdung von Wohn-
raum) genehmigt werden kann.
Das Amt für Wohnungswesen begegnet der 
Zweckentfremdung von Wohnraum durch 
eine intensivierte Verfolgung aller Verstöße 
gegen das WohnStG NRW und die Kölner 
Wohnraumschutzsatzung. Dabei unterstützt 
auch ein Ermittlungsdienst, der im ganzen 
Stadtgebiet Kölns im Einsatz ist.
Im Hinblick auf die zunehmend arbeitsinten-
siven und höchst unterschiedlichen Verfahren 
der Wohnungsaufsicht mussten 2024 Prio -
risierungen vorgenommen werden. Insbeson-
dere waren auch die personellen Ressourcen 
nicht ausreichend. Diese Priorisierungen er -
folgten im Wesent lichen zugunst en der Bear-
beitung von Fällen, in denen gesundheit  liche 
Gefahren für die Bewohnenden drohten, etwa 
durch Schimmelbildung.

Schutzbedürftige  
sicher unterbringen

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
90
Unterbringung von Geflüchteten 
Gesetzliche Grundlagen
Die Stadt Köln ist als Kommune in Nordrhein-
Westfalen gemäß §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnah-
megesetz NRW (FlüAG) gesetzlich verpflich-
tet, Geflüchtete unterzubringen, die ihr durch 
die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen 
 werden. 
Dies sind Asylbewerber*innen, die sich noch 
im Asylverfahren befinden sowie Geflüchtete 
in anderen aufenthaltsrechtlichen Verfahren. 
Darunter auch solche, die aus politischen oder 
humanitären Gründen in Kontingenten auf-
genommen werden, wie zum Beispiel Orts-
kräfte aus Afghanistan. 
Auch unerlaubt Eingereiste, die unmittelbar 
nach Köln gekommen sind, sind vorüber-
gehend unterzubringen (§ 1 Abs. 3 FlüAG).
Zahlen, Daten, Fakten 
Die Zahl der vom Amt für Wohnungswesen 
städtisch untergebrachten Geflüchteten sank 
von 10.427 (Stand 1. Januar 2024 (2023: 
10.839)) auf 9.327 (Stand 31. Dezember 2024 
(2023: 10.427)), wobei im Juni 2024 der nie -
drigste Stand des Jahres mit 8.700 Geflüch-
teten zu verzeichnen war.
Dies war auch darauf zurückzuführen, dass 
das Land Nordrhein-Westfalen zunächst seine 
 Erstaufnahmeeinrichtungen belegt und die 
dort  untergebrachten Geflüchteten nicht voll -
ständig auf die Kommunen verteilt hatte. 
Die Unterbringungszahlen in Köln blieben 
2024 trotz leichten Rückgangs insgesamt auf 
einem hohen Niveau. Dies erlaubte zumindest 
nicht, Unterbringungsressourcen in einem 
erheblichen Umfang abzubauen. 
Es gelang aber, kostenintensive Unter -
bringungs plätze in Beherbergungs  betrieben 
nach und nach zu reduzieren.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 standen 
1.804 (2023: 2.599) Unterbringungsplätze in 
28 (2023: 41) Beherbergungsbetrieben zur 
Verfügung, von denen 1.405 (2023: 2.552) 
belegt waren. 
Der jeweilige Anteil der Nationalitäten hat  
sich in Köln leicht verändert. So nahm die  
Zahl der untergebrachten Geflüchteten  
aus der Ukraine im Laufe des Jahres von 
2.802 (2023: 3.874) auf 2.492 (2023: 
2.802) weiter ab. Inklusive der nicht städ-
tisch Unterge brach ten nahm die Zahl der  
Ukrainer*innen in Köln jedoch zu. Die Zahl  
der Asylbewerber*innen aus dem Nahen  
Osten (Syrien, Libanon) und aus Afghanistan 
hat 2024 ebenfalls zugenommen.

91
Schutzbedürftige sicher unterbringen
Soziale Betreuung
Unterstützung von Geflüchteten  
in  Unterbringungseinrichtungen und 
 Beherbergungsbetrieben
Die soziale Betreuung der städtisch unter  -
gebrachten Geflüchteten übernehmen der 
Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs -
wesen sowie Träger der Freien Wohlfahrts-
pflege, die hierfür vom Amt für Wohnungs-
wesen beauftragt wurden. In beiden Fällen 
ist speziell ausgebildetes Fachpersonal der 
Sozialen Arbeit tätig.
Die Teams im Sozialen Dienst sind jeweils 
für mehrere Stadtteile zuständig und be-
treuen die  dez entral untergebrachten Men -
schen. Dies erleichtert eine kontinuierliche 
Zusammen arbeit mit ebenf alls stadtteil -
bezogen arbeitenden Dienststellen wie 
 Bürgerämter sowie  Willkommens- und Ehr en-
amtsinitiativen.
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs-
wesen arbeitet eng mit dem Interkulturellen 
Dienst und dem Kommunalen Integrations-
zentrum zusammen, die im Amt für Integra -
tion und Vielfalt angesiedelt sind. Ansprech-
partner für Fragen, die Erziehung und Schutz 
von Kindern und Jugendlichen betreffen, 
ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des 
 Amtes für Kinder, Jugend und Familie. 
Für die Gesundheitsversorgung und 
- beratung der Geflüchteten ist das Team 
Geflüchtetenmedizin des Gesundheitsamtes 
ein enger Kooperationspartner des Sozialen 
Dienstes.
Sandra Schauf
Mein Name ist Sandra Schauf. Ich arbeite seit 
2018 als Heimleiterin in Wohnheimen für Ge-
flüchtete. Ich trage dafür Sorge, dass „meine“ 
Wohn heime in einem guten Z ustand blei-
ben. Gleichzeitig achte ich darauf, dass die 
Hausordnung von allen eingehalten wird. Die 
Arbeit mit Menschen aus unterschiedlichen 
Kulturen macht mir viel Spaß und kein Tag 
ist wie der andere. Ich stelle mich gerne auf 
Neues ein. Besonders spannend an meiner 
Aufgabe ist, dass sie so vielseitig ist. Das ist 
mir wichtig – Langeweile ist nichts für mich.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
92
Geflüchtete erhalten zu Beginn der städti-
schen Unterbringung eine Erstberatung durch 
den Sozialen Dienst. Hier werden  individuelle 
Hilfe- und Unterstützungs bedarfe f estgestellt 
und die Perspektive in der  Un terbringung be-
sprochen. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit 
stehen im weiteren Verlauf der  Un terbringung 
in regelmäßigen Sprechstunden vor Ort für 
Fragen zur Verfügung. Insbesondere vermittelt 
der Soziale Dienst Geflüchtete in Zusammen-
arbeit mit dem Kommunalen Integrationszent-
rum in integrationsfördernde Maßnahmen wie 
Schule und Fortbildung, Sprach- und Integra -
tionskurse, Selbsthilfe und Arbeit.
Die in Köln untergebrachten Geflüchteten 
unterscheiden sich sehr nach Herkunft, Alter, 
Bildung, Religion, Fluchtgründen, Familien-
konstellationen, körperlichen oder gesund-
heitlichen Einschränkungen sowie sexueller 
Orientierung. Diese Aspekte berücksichtigt  
der Soziale Dienst im Rahmen der unter -
stützenden sozialen Begleitung, soweit sie 
bekannt sind.
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs-
wesen und die Fachkräfte beauftragter Träger 
der Freien Wohlfahrtspflege, die an unter -
schiedlichen Standorten die Betreuung der 
Geflüchteten übernehmen, leisten die sozial-
arbeiterische Beratung und Begleitung nach 
Maßgabe der Kölner „Leitlinien zur Unterbrin-
gung und Betreuung von Flüchtlingen“ mit 
nachfolgend skizziertem Integrationsauftrag:
 › Erstberatung und Perspektiven aufzeigen
 › Regelmäßige Sprechstunden vor Ort
 › Vermittlung in beziehungsweise Initiierung 
von integrationsfördernden Maßnahmen 
(Sprach- und integrationsbegleitende Kurse  
Systembau Köln-Fühlingen

93
Schutzbedürftige sicher unterbringen
zur
 wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen 
Integration) 
 › Unterstützung/Installation von Hilfen bei:  
 – wirtschaftlicher Integration (Zusammen -
arbeit mit Integration Point/Arbeits-
agentur und Jobcenter, Hilfestellung bei 
Bewer bungen und Arbeitssuchen)
 – sozialer Integration (Vermittlung der 
Bewohner*innen in soziale Angebote der 
Stadt oder des Stadtviertels, unter ande-
rem durch kontinuierliche Kontakte zum 
Interkulturellen Dienst, sozialen Institutio-
nen, Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, 
Willkommensinitiativen)
 – kultureller Integration (Vermittlung  
kultureller Gepflogenheiten, Vermitt -
lung zu Angeboten bei FliehKraft-
Kölner Flüchtlingszentrum, Selbsthilfen, 
Sportvereinen)
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist breit -
gefächert und muss als solche betrachtet 
 werden. Dies wird von Beginn an bei der 
 Unterbringung bis in die schulische, beruf -
liche und gesellschaftliche Integration 
 ganzheitlich beachtet. 
Integration und „Ankommen“ funktioniert 
nicht alleine über eine Unterkunft, in der  
sich ein selbststrukturierter Tagesablauf 
verwirklichen lässt. Hier kommt es insbeson-
dere auch auf die soziale und unterstützen-
de  Begleitung an, die spe ziell ausgebildetes 
Fachpersonal der Sozialen Arbeit in Zusam-
menarbeit mit freien Trägern sowie einer 
 Vielzahl von ehrenamtlichen Akteur*innen 
leistet.
Kooperationen und Vernetzung 
Um den Anforderungen an eine wirtschaft-
liche, soziale und kulturelle beziehungsweise  
gesellschaftliche Integration von unter ge-
brachten Geflüchteten gerecht werden zu 
können, arbei tet das Amt für Wohnungs w esen 
mit weiteren städtischen Dienststellen, Wohl-
fahrtsverbänden, freien Trägern, Lobby gruppen 
und den Willkommensinitiativen des ehren-
amtlichen Engagements intensiv zusammen.
Es ist das Ziel, nicht nur eine Unterkunft 
sicherzustellen. Untergebrachte Geflüchte-
te, die überwiegend aus Ländern stammen, 
denen die deutschen Gesellschaftsstruk -
turen fremd sind, sollen über nachhaltige 
Integrations arbeit die hiesigen Normen und  
Werte vertraut gemacht werden. Für ihre 
Beratung und Betreuung hat sich eine enge 
Kooperation mit Fachkräften der Wohl-
fahrtsverbände  bew ährt, die im Auftrag der 
Stadt Köln zum Teil auch die Betreuung in 
Unterbringungs  standorten übernehmen. 
In vielen Stadtteilen Kölns mit Unterkünften 
für Geflüchtete sind funktionierende Netz-
werke entstanden, in denen Schulen, Kinder-
tagesstätten, das Amt für Kinder, Jugend und 
Familie, vertreten etwa durch die Bezirksju-
gendpflege, das jeweilige Bürgeramt, vertreten 
durch die Ehrenamtskoordinator*innen, Bür-
gervereine, die Bezirksbeamt*innen der Polizei 
sowie weitere Betreuende beteiligt sind.
Eine Zusammenarbeit besteht zudem mit 
Mitarbeiter*innen der freien Träger und Lob-
bygruppen, die über eine hohe Kompetenz 
im Umgang mit Menschen aus anderen Kul-
turkreisen verfügen. Zu nennen sind hier

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
94
 beispielsweise Willkommensinitiativen, die 
sich in Folge des großen bürgerschaftlichen 
Engagements für Geflüchtete aus Krisen -
gebieten verstärkt gebildet haben.
Um dem erhöhten Hilfebedarf  bestimm ter 
Migrant*innengruppen besser gerecht 
 werden zu können, sichert sich die Stadt 
Köln darüber hinaus über die Finanzierung 
von Stellen bei einem Träger der Wohlfahrts -
pflege für die Volksgruppe der Roma die 
Unter stützung eines Nationworkers als Mittler 
zwischen den Kulturen. 
Über eine Selbsthilfeorganisation für 
Migrant*innen unterstützt eine Integrations-
mittlerin die Gruppe der Zugewanderten mit 
russischem Sprachhintergrund.
Belegungsmanagement und -steuerung im 
Bereich der Unterbringung Geflüchteter
Die Steuerung der Belegung in den Unter -
künften für Geflüchtete ist eine weitere 
 zentrale Aufgabe der Fachkräfte des Sozialen 
Dienstes. Im Rahmen der Belegung  wer den 
besondere Unterbringungsbedarfe der 
 Geflüchteten im Rahmen der zur Verfügung 
stehenden Unterbringungsmöglichkeiten 
berücksichtigt.
Einige Bedarfe sind offensichtlich, wie etwa 
der von Frauen in einer fortgeschrittenen 
Schwangerschaft, einer Familie mit vielen 
Kindern, Menschen im Rollstuhl und/oder mit 
einer körperlichen Behinderung. Andere Be-
darfe bedürfen einer freiwilligen Offenbarung 
der Vulnerabilität durch die Geflüchteten, wie 
etwa bei psychischer Erkrankung, Trauma -
tisierung oder Betroffenheit von Menschen-
handel oder sexueller Gewalt. 
Diese Themen können häufig erst besprochen 
werden, wenn sich ein Vertrauensverhältnis 
zur betreuenden Person entwickelt hat. Bei 
besonderer Schutzbedürftigkeit wird im Rah-
men der bestehenden Ressourcen für eine 
adäquate Unterbringung Sorge getragen. Vor -
gelegte Atteste über besondere Bedarfe von 
Geflüchteten werden dem Gesundheitsamt 
zur Begutachtung vorgelegt, welches gege-
benenfalls eine Empfehlung für eine andere 
Unterbringung ausspricht.
Bei Kindern wird auch die Erreichbarkeit  
von Kindertagesstätten und Schulen berück -
sichtigt und bei chronisch kranken Personen  
die räumliche Nähe von Apotheken und 
Ärzt*innen; bei Menschen im Rollstuhl wird 
die Unterbringung in einer barrierefreien 
 Unterkunftseinheit angestrebt.
Die Unterbringung erfolgt bevorzugt in abge-
schlossenen Unterbringungseinheiten statt 
in Unterkünften mit Gemeinschaftssanitäran-
lagen oder -küchen. In sich abgeschlossene 
Einheiten gewährleisten eine Privatsphäre, 
die es ermöglicht, eigene Strukturen im Alltag 
aufzubauen. Die Intention, Gemeinschafts-
unterkünfte abzubauen, konnte aufgrund der 
Aufnahme ukrainischer Geflüchteter ab 2022 
nicht im gewünschten Umfang weiterverfolgt 
werden, da jeder Platz zur Unterbringung be-
nötigt wurde.
Für geflüchtete Frauen, die Opfer von Men-
schenhandel wurden, besteht ein durch Aus-
länderamt, Amt für Wohnungswesen und 
dem agisra e.V. abgestimmtes Verfahren zur 
gesundheitlichen Versorgung, psychoso zialer  
Unterstützung und Unterbringung in speziell 
für Frauen vorgesehenen Einrichtungen.

95
Schutzbedürftige sicher unterbringen
D
as Wohnprojekt der Stadt Köln für  
LSBTIQ*-Geflüchtete wurde 2017 bezogen 
und 2019 auf 34 Plätze erweitert, die auch 
noch 2024 unverändert bestanden. Der Aids-
hilfe Köln e.V. in Verbindung mit dem Rubicon 
e.V. obliegt die Betreuungsträgerschaft.  
Diese Kooperation hat sich bewährt und wird 
fortgeführt.
Gewaltschutzkonzept für Geflüchtete  
in Unterbringungseinrichtungen
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung 
des Landesgewaltschutzkonzeptes Nord-
rhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe aus dem 
Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ 
gebildet, die 2019 ein Gewaltschutzkonzept 
für die städtischen Unterbringungseinrich -
tungen für Geflüchtete in Köln entwickelte.
Schwerpunkte des  
Gewaltschutzkonzeptes sind:
 › Schutz untergebrachter Geflüchteter  
mit besonderem Augenmerk auf Kinder  
und 
 vulnerable Personen
 › Prävention vor jeglicher Form  
von Gewalt, Sicherheitskonzept
 › Intervention
 › Allgemeine Ablaufschemata
 › Schutzvereinbarungen
 › Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen  
sowie Bewohner*innen
 › Verbindlicher Handlungsleitfaden 
für Mitarbeiter*innen im Krisen- und 
Interventionsfall
 › Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten 
zu Anlauf- und Beratungsstellen zur 
Unterstützung
 
Alexander Goldschmid
Seit April 2025 arbeite ich beim Amt für Woh-
nungswesen und bin als Koordinator für den 
Gewaltschutz in den Unterkünften für Geflüch-
tete tätig. In verschiedenen Netzwerken setze 
ich mich mit den Beteiligten dafür ein, den 
Schutz vor jeglicher Form von Gewalt auszu-
bauen. Meine Aufgabe ist es, Mitarbeitende zu 
schulen und für jegliche Form von Gewalt zu 
sensibilisieren, diese zu erfassen und zu doku-
mentieren. Ich freue mich sehr, in diesem viel-
schichtigen Themenfeld tätig sein zu dürfen.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
96
Dieses Schutzkonzept für die Akteur*innen 
vor Ort definiert Qualitätsstandards, die die 
Basis für die Entwicklung weiterer Handlungs -
module und Leitfäden darstellen. Anhand  
des Konzepts wird einrichtungsbezogen 
geprüft, welche Standards bereits umge-
setzt sind und an welchen Stellen noch 
Handlungs bedarf bes teht. Basierend auf dem 
 Schutzkonzept lassen sich weitere Module 
entwickeln,  beziehungs weise befinden sich 
bereits in der praktischen Umsetzung.
Der Rat der Stadt Köln hat dem entwickelten 
Schutzkonzept am 10. September 2020  
zugestimmt. Die zunächst auf zwei Jahre be-
fristete Stelle zur Gewaltschutzkoordination 
konnte am 1. Oktober 2020 besetzt werden 
und ist durch Ratsbeschluss vom 8. Septem-
ber 2022  verstetigt worden.
Das Arbeitsfeld Gewaltschutz ist fortlaufend  
und als Prozess zu sehen, es ist in allen städti -
schen Unterbringungseinrichtungen für 
Geflüchtete bekannt und wird entsprechend 
umgesetzt. 
Die Maßnahmen zur Gewaltprävention und 
zum Gewaltschutz wurden auch 2024 fortge-
führt, allerdings mit besonderem Fokus auf 
vulnerable Gruppen und Kinder. 
Die Kurzseminare „Was ist Gewalt?“  fanden  
regelmäßig unter Beteiligung der in den Un-
terkünften tätigen Sozialarbeiter*innen und 
Einrichtungsleitungen statt.
Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der 
individuellen Beratungsarbeit und Reflexi-
on bei schwerwiegenden Gewaltereignis-
sen. Die Sensibilisierung für Gewaltformen 
ist ein stetiger Schwerpunkt der Arbeit 
in der  Gewaltschutzkoordination, die alle 
Mitarbeitenden vor Ort betrifft. Dazu be-
stand 2024 eine Arbeitsgemeinschaft mit 
den Fach krä ften der Sozialen Arbeit aus 
den Unter bringungseinrichtungen,  die sich 
 insbesondere mit dem Thema Gewaltschutz 
und Prävention befassten, um zum Beispiel 
den Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt 
fachlich zu vertiefen.
Die Gewaltschutzarbeit ist ein integrierter 
Bestandteil der sozialen Arbeit in den Unter -
künften für Geflüchtete geworden und wird 
erfolgreich in Konflikt- und Krisensituationen 
eingesetzt.
Monitoring und Evaluation werden 
 kontinuierlich weitergeführt, ausgewertet  
und das Ergebnis in einem Jahres  bericht  
durch die Gewaltschutzkoordination 
 veröffentlicht.
 
  
Z
um Gewaltschutzkonzept  
 
  
 
Förderprogramm zur Gewaltprävention  
und Stärkung von integrativen Angeboten  
für Geflüchtete
Der Rat der Stadt Köln hat am 21. März 
2024 das „Förderprogramm für Projekte zur 
Gewaltprävention und Stärkung von integ-
rativen Angeboten für in städtischen Unter -
bringungsstandorten lebende Geflüchtete in 
Köln“ beschlossen. Die Entscheidung über 
die Mittelbewilligung wurde dem Ausschuss 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
 übertragen.

97
Schutzbedürftige sicher unterbringen
A
uf der Grundlage der fristgerechten und 
prüffähigen Anträge hat die Jury aus Mit-
gliedern der Fachverwaltung eine Empfehlung 
für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der 
Förderrichtlinie erarbeitet. Bei der  Bew ertung 
der einzelnen Projekte wurden  unt er  anderem  
die Kriterien 
 › „Zusammen setzung der  Zielgruppe“ , 
 › „Eignung der  Me thoden“ , 
 › „Nach haltigkeit/Wirk samkeit des Projektes“ ,  
 › „innovative  A spekte“ , 
 ›  sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie   
 ›  „Gewaltprävention & Antidiskriminierung, 
 Teilhabe und Befähigung“ 
zugrunde  gelegt. D as Ergebnis  wurde mit dem  
Amt für Integration und Vielfalt  abgestimm t. 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren hat in der Sitzung vom 6. Juni 2024 
beschlossen, folgende Projekte zur Gewalt -
prävention und zur Stärkung von integrativen 
Angeboten finanziell zu fördern: 
 › Einheit in Vielfalt: Integration für ein 
 harmonisches Köln – Workshops zu 
 gewaltfreier Kommunikation  
(Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer 
Verein e.V.)
 › Young-men-sports – Sportangebot 
 insbesondere für junge Männer in und 
 außerhalb der Herkulesstraße  
(DRK Kreisverband Köln e.V.)
 › Familien fairstärken – Gewaltprävention für 
Familien in Unterbringungseinrichtungen 
(Fair.Stärken e.V.)
 › FEMpower für geflüchtete Frauen – 
Gruppenangebot und Einzelfallberatung, 
geschlechterspezifische Gewaltprävention 
(HennaMond e.V.)
 › Jugendtheater: Für Respekt, Toleranz und 
Vielfalt – Integration Gewalt betroffener, 
gefährdeter Jugendlicher, (Kölner Flücht -
lingsrat e.V.)
 › Zusammen stark: Gewaltprävention, 
 Teilhabe und Kultursensibilität in städtischen 
 Unterbringungseinrichtungen – Offenes 
Gruppenangebot mit Spiel- und kunst -
pädagogischen Elementen (Kölner Spiele-
werkstatt e.V.)
 › Männer machen mit – partizipatives, niedrig-
schwelliges Kreativangebot für Männer aus 
der Herkulesstraße (Kulturkinder e.V.)
 › Ihr seid willkommen – Workshop-Angebote 
und Schulungen (Rom e.V.)
 › Kontaktloses Boxtraining – Aufbau und 
 Stärkung Selbstbewusstsein, Abbau von 
Aggressionen, Stärkung Konzentration und 
Erlernen von Respekt und Fairness (SKM – 
Sozialdienst Katholischer Männer e.V.) 
Die Finanzmittel wurden zuvor im Haus-
halt bereitgestellt. Die Projekte sind alle im 
 Berichtsjahr angelaufen und enden 2025. 
Auf die Empfehlung des Ausschusses für  
Soziales, Seniorinnen und Senioren hat der  
Rat der Stadt Köln am 3. Juli 2025 eine Unter -
stützung der  Gew altschutzkoordination in den  
Unterbringungs  objekten dur ch Fachkräfte

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
98
Mobile Wohneinheiten  
Köln-Stammheim
der Sozialen Arbeit von Betreuungsträgern 
für Geflüchtete beschlossen. Im Fokus stehen 
jene  Objekte,  die aufgrund ihrer Größe von 
über 380 Plätzen oder ihrer Ausstattung mit 
 Kojen besonderen Unterstützungsbedarf bei 
der Umsetzung des Gewaltschutzes  haben. 
Den beauftragten Trägern werden zusätzliche 
 Ressourcen zur Finanzierung weiterer Stellen 
zur Verfügung gestellt. 
Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 gibt es das von der Stadt 
Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanage-
ment“ , das städtisch untergebrachte Geflüch-
tete in Wohnraum vermittelt. Das Amt für 
Wohnungswesen hat die Träger Deutsches 
Rotes Kreuz Kreisverband Köln e. V., Caritas-
verband e.V. sowie Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
für die Stadt Köln mit der Durchführung des 
Auszugsmanagements beauftragt.
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 
ist das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe etabliert worden. Im Zuge dessen 
wurden drei unbefristete Vollzeitstellen zu-
gesichert. Weitere vier Stellen wurden jeweils 
auf zwei Jahre befristet. Zur Unterstützung 
der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für 
diese Aufgabe hat der Rat im Dezember 2023 
beschlossen, ab Januar 2024 zwei der vier 
befristeten Stellen der Sozialen Arbeit für 
 Immobilienfachkräfte vorhalten zu lassen.  
Eine halbe Stelle Immobilienfachkraft wurde 
im Mai 2024 besetzt. 
Ziel des Auszugsmanagements ist die Ver -
mittlung von in städtischen Einrichtungen 
untergebrachten geflüchteten Menschen  
mit Bleiberechtsperspektive in privaten 
Wohnraum, auch um das städtische Unter -
bringungssystem zu entlasten.

99
Schutzbedürftige sicher unterbringen
Entwicklung Auszugsmanagement
Jahr Anzahl Personen Anzahl Wohnungen
2018 426 144
2019 371 132
2020 407 130
2021 334 110
2022 84 103
2023 335 135
2024 141 58
Alle Leistungen, die das Auszugsmanage-
ment von Akquise, Clearing, über Beratung, 
Befähigung, Begleitung und Betreuung der 
Menschen bis hin zu Vermieter*innen- und 
Behördenkontakten erbringt, dienen letztend-
lich diesem Ziel. Diese Integrationsleistungen 
bilden die Grundlage und werden im jährli-
chen Berichtswesen dokumentiert.
Zwei städtische Mitarbeiterinnen sind für das 
Auszugsmanagement als Koordinatorinnen 
tätig. Sie arbeiten eng mit den städtischen 
Sozialarbeiter*innen der untergebrachten Ge-
flüchteten und den oben genannten Trägern des 
Auszugmanagements zusammen. Zudem ko-
operieren sie mit anderen städtischen Dienst-
stellen sowie dem Jobcenter Köln und sind 
Ansprechpartner*innen für die Bürger*innen 
sowie die ehrenamtlich Engagierten.
Angesichts des stark angespannten Kölner 
Wohnungsmarktes leistet das Auszugs-
management einen wichtigen Beitrag. Das 
menschliche Grundbedürfnis „Wohnen“ 
beziehungsweise die entsprechende Wohn-
versorgung ist vom Grunde her für alle 
Bürger*innen existentiell. Dies gilt nicht 
minder für Menschen mit Fluchthintergrund; 
umso mehr jedoch im Hinblick auf ihre ange-
strebte Integration in die hiesige Gesellschaft. 
2024 ist die Anzahl der durch das Auszugsma-
nagement vermittelten Wohnungen allerdings 
deutlich zurückgegangen. Die große Welle 
von Hilfsbereitschaft in Form von Wohnungs-
angeboten Privater erreichte trotz des fortge-
setzten Angriffskrieges Russlands gegen die 
Ukraine nicht mehr das Niveau der Vorjahre. 
Die Caritas hat sich zum 1. Januar 2024 nach 
langjähriger Kooperation aus diesem Projekt 
zurückgezogen. Positiv hervorzuheben ist die 
im April 2024  gest artete Zusammenarbeit mit 
der Erbbauverein Köln e.G., die dem Auszugs-
management Wohnungen für insgesamt 82 
Geflüchtete angeboten hat. Aufgrund der zum 
1. Februar 2025  beginnenden Mie tverhältnisse 
werden diese Vermittlungen von Wohnungen 
in die  Jahresstatistik für 2025 aufgenommen. 
 
 
  
Zum Auszugsmanagement

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
100
Best Practice Beispiel  
des Auszugsmanagements
Die irakische Familie M. kam im Juli 2017 
nach Köln und lebte anschließend in einer 
städtischen Unterkunft für Geflüchtete im 
Kölner Westen. Der ältere Sohn geht schon 
zur Schule, während der jüngere Sohn noch 
zu Hause betreut wird. Beide Elternteile 
sind gehörlos, was die Suche nach bezahl-
barem Wohnraum in Köln zu einer zusätz -
lichen  Herausforderung machte. 
Die Verständigung gestaltete sich aufgrund 
der internationalen Unterschiede in der 
 Gebärdensprache und der Notwendig -
keit von speziellen Dolmetscher*innen für 
die  Familie oft als schwierig. Im Sommer 
2024 bot eine Kölner Wohnungsgenossen-
schaft dem  Auszugsmanagemen t mehrere 
Neubau wohnungen an. Familie M. wurde 
als  geeignet e Mietpartei vorgeschlagen und 
auch angenommen. 
Nach Abschluss der Bauarbeiten konnte  
die Familie Anfang Februar 2025 ihre 
neue  Wohnung beziehen. Das Auszugs -
management unterstützte Familie M. bei 
den notwendigen Behördengängen, der 
Wohnungs besichtigung und bei der  Woh-
nungsübergabe. Außerdem stand das Aus-
zugsmanagement beratend zur Seite beim 
Schulwechsel sowie der Suche nach einem 
geeigneten Kita-Platz. Dieser erfolgreiche 
Schritt in ein selbst  bestimm teres Leben 
ermöglicht der Familie eine neue Lebens-
qualität und erfüllt sie auch mit großer Hoff -
nung für ihren Neuanfang in Deutschland.
Forum für Willkommenskultur Köln
Die Stadt Köln unterstützt das Projekt  
„Forum für Willkommenskultur“ finanziell. 
Es handelt sich um eine Kooperation des 
Kölner Flüchtlingsrates e.V. mit der Kölner 
Freiwilligen Agentur e.V. Sie hat die Auf-
gabe, stadtteilbezogene und stadtweite 
Willkommens initiativ en zu vernetzen und den 
gegenseitigen Austausch sicherzustellen.
Die am Forum beteiligten Akteur*innen 
 verstehen Ehrenamt und freiwilliges Enga -
gement als eine verlässliche Tätigkeit, zu 
der man sich ohne vertragliche Verpflich-
tung entscheidet. Dies kann einmalig 
und  stundenweise sein, bei regelmäßigen 
 Diensten auch einen höheren zeitlichen 
 Umfang erfordern. Ehrenamt und freiwilliges 
Engagement erfolgen unentgeltlich, allenfalls 
können Aufwandsentschädigungen geleistet 
werden.
Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung 
der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen 
Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaus-
tauschs und die Kultur der Anerkennung 
haben einen hohen Stellenwert bei den Wohl-
fahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem 
Zentrum für Willkommenskultur.
Die Verzahnung vielfältiger Institutionen,  
die sich der Geflüchteten annehmen sowie 
auch der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebo-
te,  erfordern ein hohes Maß an Koordination.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und die Kölner 
Freiwilligen Agentur e.V. arbeiten mit den 
städtischen Bürgerämtern zusammen und 
leisten Unterstützung bei der Beratung und 
Koordination bürgerschaftlicher Willkommen-

101
Schutzbedürftige sicher unterbringen
Zum Netzwerk  
„Willkommenskultur Köln” 
sinitiativen. Die Stadtbezirke mit ihren Bür -
gerämtern und Sozialraumkoordinator*innen 
sollen für bürgerschaftliche Willkommens -
initiativen vor Ort die erste Anlaufstelle sein.
In der Melanchthon-Akademie Köln finden 
regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der 
Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die 
nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ 
entstanden, in der sich die Initiativen aktiv 
austauschen und sich gegenseitig und in 
Kooperation mit den Beratungseinrichtungen 
unterstützen. Die politischen Sprecher*innen 
der Willkommensinitiativen nehmen zudem 
regelmäßig am Runden Tisch für Flüchtlings-
fragen teil.
Ehrenamtliches Engagement – Willkommens-
initiativen und Kirchengemeinden
Der ehrenamtlichen Unterstützung für Ge-
flüchtete kommt große Bedeutung zu, auch 
weil sie die Solidarität in der Stadtgesellschaft 
stärkt. Eine Vielzahl Engagierter bringt hierbei 
Erfahrung und Kompetenz ein, um geflüchtete 
Menschen zu unterstützen, sich in Deutsch-
land und Köln zurechtzufinden.
Nicht zuletzt stärken sie die zugewanderten 
Menschen darin, ihre Potenziale in die  
neue Lebenssituation einzubringen und pers-
pektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. 
Sie bieten zum Beispiel Lotsendienste, 
 Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung 
an, oftmals begleitet von einem Träger,  
zum Beispiel Kirchengemeinden oder Wohl-
fahrtsverbänden. Sie unterstützen damit  
die öffentlichen Betreuungsstrukturen und 
tragen zu einer Entlastung hauptamtlicher 
Fach kräfte der Stadt Köln und der sozialen 
Träger bei.
Der Schwerpunkt der ehrenamtlichen Arbeit 
hat sich in den letzten Jahren verlagert von 
der Unterstützung beim Ankommen hin zu 
der Unterstützung bei der Wohnungssuche 
und der Integration in den Ausbildungs- und 
Arbeitsmarkt.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
102
Geförderter Mietwohnungsbau  
Köln-Vogelsang
Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete, 
die die Stadt Köln mit fünf Stellen durch das 
interkulturelle Maßnahmenprogramm fördert, 
sowie den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 
13 Integrationsagenturen verortet. Zudem 
gibt es in Köln 40 anerkannte Interkulturelle 
Zentren.
Viele der lokalen Akteur*innen werden von der  
Verwaltung durch das Landes för derpro gramm   
„KOMM-AN NRW“ fi  nanziell unt erstützt 
und er halten durch die Ehren amtsk oordination 
in jedem Bürgeramt und bei verschiedenen 
freien Trägern fachliche Unterstützung in ihrer 
Arbeit (Arbeitskreis 9plus).
Die Integration von Geflüchteten stellt weiter -
hin sowohl eine enorme Chance als auch eine 
besondere Herausforderung für die Stadt Köln 
und die ganze Stadtgesellschaft dar. Ohne die 
engagierte Tätigkeit vieler  V ereine,  priv ater 
und kirchlicher Träger  sowie die  große  Anzahl 
ehrenamtlicher privater  Gruppen und Einzel -
personen wäre die  gelebt e Willkommens-
kultur in Köln nicht möglich. Die Zusammen -
arbeit zwischen Bürger*innen und der 
Stadtverwaltung zugunsten der Integration 
Geflüchteter ist beispielhaft für  gelingende 
Kooperationen.
Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement im Amt für 
Wohnungswesen trägt dafür Sorge, dass 
in Köln stets ausreichende Kapazitäten an 
 Unterkünften für Geflüchtete zur Verfügung 
stehen. Nur so kann die städtische Unterbrin-
gungsverpflichtung aus dem Flüchtlingsauf -
nahmegesetz NRW erfüllt werden.

103
Schutzbedürftige sicher unterbringen
Systembau Köln-Worringen
Dies erfordert nicht nur, aktuell zugewiese-
ne Geflüchtete gut unterzubringen. Auch 
für den Fall des ungeplanten Wegfalls von 
Unterbringungsstandorten, etwa bei Brand-
schäden oder Vertragskündigungen, müssen 
alternative Unterbringungsmöglichkeiten zur 
Ver fügung st ehen. Ein kurzfristiger Anstieg 
der Anzahl unterzubringender Geflüchteter 
sollte idealerweise durch eine  ausreichende  
 Reserve an Unterbringungskapazitäten 
 bewältigt  wer den können. Im Rahmen eines 
„atmenden  Sy stems“ erfolgt nach Möglichkeit 
die Anpassung der Unterbringungsressourcen 
an die tatsächlichen Bedarfe. 
Das Ressourcenmanagement stand 2024  
vor der besonderen Herausforderung, dass 
eine steigende Zahl von Unterbringungs -
standorten aufgegeben werden musste. 
Grund  waren endende Mietverträge,  
Kündi gungen und priorisierte Grunds tücks-
bedarfe, zum Beispiel für den Schulbau. 
Gleichzeitig gestaltete sich die Akquise von 
neuen Grundstücken und  Immobilien zu  
 Unterbringungszwecken  sch wierig und  
war mit  steigenden  Anmietungs- und E rrich-
tungskosten  v erbunden. In Anbetracht  
einer zunehmend angespannten Haushalts-
situation  stellten  diese En twicklungen das 
Ressourcen management vor große Heraus-
forderungen. 
Wesentliches Ziel in 2024 war, die beste-
henden Unterbringungsstandorte für rund  
9.300 Geflüchtete weitgehend zu halten,  
vertraglich zu verlängern und bei Bedarf zu 
sanieren.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
104
Neubau von Standorten
Im Rahmen der Aufgabe Flächenakquise 
durch das Amt für Wohnungswesen werden 
fortlaufend Grundstücke daraufhin geprüft, 
ob sie sich zur langfristigen  kon ventionellen 
Bebauung eignen oder dort kurzfristig tem-
poräre Unterkünfte für  Geflüch tete errichtet 
werden können. Das Aufgabengebiet um-
fasst auch die  Vertr etung der Bauherrin Stadt 
Köln bei  Baumaßnahmen im Rahmen der 
Projektleitung und Projektsteuerung gemäß 
Ausschuss der Verbände und Kammern der 
Ingenieur*innen und Architekt*innen (AHO) 
über alle Leistungsphasen der Honorarord-
nung für Architekt*innen und Ingenieur*innen 
(HOAI).
Wesentliche Aufgaben des Bereichs Neubau, 
Umbau, Sanierung, Flächenakquise sind:
 › die Überprüfung und Entwicklung 
 städtischer Grundstücke für Wohn- und 
Unterbringungszwecke
 › die Sanierung und der Umbau von 
Bestandsobjekten
 › der Neubau von Wohnhäusern im Rahmen 
des öffentlich geförderten Wohnungsbaus 
und von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung obdachloser und geflüchteter 
Menschen
Die Realisierung dieser Baumaßnahmen  
er möglicht eine angemessene und bedarfs -
gerechte Unterbringung für Personenkreise,  
die einen erschwerten Zugang zum allge  -
meinen Wohnungsmarkt haben oder für die  
eine gesetz liche Un terbringungsverpflichtung 
besteht, wie für die von Obdachlosigkeit  
bedrohten oder geflüchteten Menschen.
Unterbringungsformen
Um die für Köln zugewiesenen Geflüchte  ten   
kurz- bis mittelfristig unterzubringen, nutzt  
das Amt für Wohnungswesen auch modu   lare  
Gebäude – einerseits Systembauten und an-
dererseits mobile Unter  bring ungs einheiten.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine 
und die hieraus resultierenden Fluchtbewe-
gungen führten auch in Köln ab 2022 erneut 
zu dringlichen Unterbringungserfordernissen. 
Um diese erfüllen zu können, setzte die Verwal-
tung auf Unterbringungsmöglichkeiten, die  
kurzfristig zu realisieren waren, wie zum Beispiel 
mobile Wohneinheiten in Containeranlagen.
Folgende Unterkünfte wurden 2024 fertig-
gestellt und in Betrieb genommen, bezie-
hungsweise bestehende Nutzungsverträge für 
Mietcontainerstandorte zur  Sichers tellung aus-
reichender Ressourcen inzwischen verlängert:
Adresse Unterbringungsform Unterbringungseinheiten
Potsdamer Straße, Köln-Weiden (neu) Systembau 10
Merianstraße Köln-Chorweiler  
(verlängert bis April 2026)
Mobile Unterbringungs e inheiten 
(Mietcontainer)
73
Vorgebirgstraße Köln-Zollstock
(verlängert bis Januar 2027)
Mobile Unterbringungs e inheiten 
(Mietcontainer)
79

105
Schutzbedürftige sicher unterbringen
D
a Neubauten von Unterkünften erst in den 
Folgejahren nutzbar werden, wurde 2024 
auch im Sinne der nachhaltigen Nutzung der 
Schwerpunkt auf die Verlängerung, den  Erhalt  
und die Renovierung bestehender Unter -
kunftsstandorte gesetzt. Parallel konnten die  
Bauplanungen für eine Erweiterung des 
Unterbringungs-Standortes Kuckucksweg in 
Köln-Godorf um ein Mehrfamilienhaus nach 
Einholung eines Baubeschlusses 2024 ab -
geschlossen werden. Mit den Bauarbeiten 
wurde bereits begonnen.
Systembauten
Die Systembauten verfügen über abgeschlos-
sene Unterbringungseinheiten mit eigenem 
Sanitärbereich und eigenen Kochgelegen  -
heiten. Waschmaschinen und Wäsche-
trockner werden in hierfür vorgesehenen 
Funktions räumen bereitgestellt. Keller -
geschosse gibt es bei dieser Bauweise  
nicht. Für die Hausmeis  ter * innen, den Sicher-
heitsdienst sowie für das sozialarbeiterische 
Betreuungspersonal werden Büroräume vor -
gehalten. Aufenthalts- und Gemeinschafts-
räume für die untergebrachten Personen sind 
ebenfalls vorgesehen.
Die Systembauten erhalten eine ansprechen -
de Putzfassade oder vergleichbare Materia -
lien zugunsten der optischen Eingliederung in 
die direkte Umgebung. 
Mobile Unterbringungseinheiten
Bei der Errichtung mobiler Wohneinheiten 
bilden jeweils autarke Containerelemente ein  
Gebäude. Dabei dient ein Modul als Schlaf -
raum für maximal vier  Per sonen. 
Mobile Wohneinheiten Köln-Lind

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
106
Zwischen zwei Schlafräumen  befinde t sich 
ein Modul mit einem Sanitär  bereich so wie 
einer Küche zur Selbstversorgung. Die Räume  
jeder Nutzungseinheit werden mit einem  
Flur parallel der Längsachse erschlossen. In 
die Obergeschosse gelangt man über außen -
liegende, einläufige Treppen.
Da die Brutto-Geschossfläche 400 Quadrat -
meter aus Brandschutzgründen nicht über -
schreiten darf, werden mehrere Containerge-
bäude  er rich te t. Dabei sind im Erdgeschoss 
in einer der Gebäudeeinheiten Räume für den 
Sicherheitsdienst und die Fachkräfte der So-
zialen Arbeit sowie auch Gemeinschafts- und 
Aufenthaltsräume gelegen. Die anderen Ge-
bäude dienen vollständig der Unterbringung 
von Geflüchteten.
Betreuung der Unterbringungsobjekte
Der Objektservice im Amt für Wohnungswesen 
ist zuständig für die Verwaltung und Bewirt-
schaftung von Unterkünften für  Geflüch tete 
sowie für von Obdachlosigkeit bedrohte 
 Personen. Ebenso kümmert sich der Objekt-
service um den Zustand von städtischen Woh-
nungen für dringend Wohnungssuchende,  
beispielsweise WBS-Haushalte mit anerkann-
ter Dringlichkeit der Wohnungssuche.
2024 befanden sich etwa 330 Standorte  
mit insgesamt 690 Gebäuden in der Obhut 
des Objektservice. Für deren Facility Manage-
ment ist ein dezentraler Objektservice zu-
ständig, der Bezirksbüros für jeweils mehrere 
Unterbringungsstandorte unterhält. In den 
Bezirksbüros koordinieren Verwalter*innen die 
Teams der Hausmeister*innen. Ein Notdienst 
gewährleistet auch außerhalb der  allgemeinen 
Dienstzeiten ein zeitnahes Eingreifen, etwa bei 
plötzlich eintretenden  Schäden durch einen  
Wasserrohrbruch.
Neben der Verwaltung sorgt der Objekt -
service bei der Neubelegung einer Unterkunft 
für die Ausstattung der Unterkunftsräume mit 
nötigen Möbeln wie Betten, Tischen, Stühlen, 
Schränken sowie auch mit Weißgeräten wie 
Kühlschränken und Waschmaschinen. Auch 
Verbrauchsgegenstände wie zum Beispiel 
Glühbirnen, Besen und Reinigungsmittel wer -
den vorgehalten. Der zentrale Objekt  service 
ist zudem für den Einkauf des Inventars ver -
antwortlich und bevorratet diesen in einem 
eigenen Depot. Damit ist das Amt für Woh-
nungswesen vorbereitet, notfalls auch sehr 
kurzfristig neue Unterkünfte auszustatten.
Im Rahmen der Unterbringung kommt 
es  regelmäßig zu Aus- und Umzügen von 
 Geflüchteten. Der Objektservice entrümpelt 
leergezogene Räume und renoviert diese für 
eine Weiternutzung. Kleinere Instandhaltun-
gen werden durch das Fachpersonal des Ob-
jektservice selbst vorgenommen. Für größere 
und spezifische Maßnahmen, zum Beispiel 
für Aufzugsreparaturen, werden nach ent -
sprechenden Vergabeverfahren Fach  betriebe 
beauftragt. Im Bedarfsfall sind auch Schäd-
lingsbekämpfungen durchzuführen.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Objektser -
vice ist die Erfüllung der Betriebs- und Ver -
kehrssicherungspflichten in den Unterkünften, 
insbesondere des Brandschutzes. Regelmäßig 
wird kontrolliert, ob vorgesehene Fluchtwege 
frei sind von Brandlasten, also brennbaren 
Gegenständen oder anderen Hindernissen. 
Teil des Brandschutzes ist auch die Wartung 
von Feuerlöschern und Brandmeldeanlagen.

107
Schutzbedürftige sicher unterbringen
Schließlich nimm
t der Objektservice Termi-
nierungen von Wartungen der Heizungsanla -
gen und die rechtzeitige Nachbestellung von 
Heizmaterial wahr. Er sorgt für die Internet -
versorgung in den Standorten und kümmert 
sich um die Grünpflege sowie eine insgesamt 
ordentliche „Visitenkarte“ der Außengelände.
In Summe hat der Objektservice 2024 rund 
3.300 (2023: 2.900) Aufträge mit dem  eigenen 
Handwerker*innenteam erledigt. Zusätzlich 
wurden rund 5.000 (2023: 5.700) Aufträge 
nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bau-
leistungen (VOB) an externe Firmen vergeben. 
Im Bereich der Liefer- und  Diens tleistungen 
wurden 2024 insgesamt 3.125 (2023: 
3.707) Aufträge erteilt und Beschaffungen 
 getätigt. Der Objektservice  v erantwortet 
auch die Beauftragung und Steuerung 
von externen Sicherheitsdiensten, die mit 
 ihren Mitarbeiter*innen für die Sicherheit in 
 größeren städtischen Unterkünften für Ge -
flüchtete sorgen.
Insbesondere auch außerhalb der allgemei-
nen Dienstzeiten von Heimleitungen und 
Fachkräften der Sozialen Arbeit wird hier -
mit der Schutz der Einrichtung und der dort 
Unter gebrachten vor unbefugtem Zugang 
sicher gestellt, etwa durch Eingangskontrol -
len. Die Sicherheitsdienste achten aber eben-
so auf Vorkommnisse innerhalb der Einrich-
tungen. Über Vorkommnisse besteht eine 
Berichtspflicht gegenüber dem städtischen 
Objekt service, der  hier eine Kontrollfunktion 
ausübt.
 
 
Zum Jahresbericht 2024 zur  
Situation Geflüchteterin Köln  
Objektservice T eam Grundsatz 
Wir sind Ali Ari, Tobias Esser und Timo 
 Beierle mit unserer Gruppenleiterin Sigrid 
 Schmiedel.  Beispiele unserer vielfältigen 
Aufgaben im Grundsatzteam des Objekt-
service sind die  Bewirtscha ftung von Rah-
menverträgen, etwa für die  Beschaffung von 
 Inventar, die  Implemen tierung neuer Prozes-
se,  Fragen zum Datenschutz und Projekte, 
wie die  Vorbereitung der  E- Akte. Als zentrale 
 Einheit des  Objektservice v erstehen wir uns 
als kreativ Denkende, die lösungs orientiert 
mit  praktischen Ideen an den  täglichen 
 Herausforderungen arbeiten.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
108
Unterbringung von Wohnungslosen
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG 
NRW) sind die Kommunen als Ordnungs -
behörden verpflichtet, geeignete Maßnahmen 
zu treffen, um Gefahren für die öffentliche 
Sicherheit abzuwenden. 
Obdachlosigkeit, also die Übernachtung im 
Freien bei Wind und Wetter, bedeutet für die 
Betroffenen, dass ihre persönlichen Rechts-
güter Gesundheit und körperliche Unver -
sehrtheit bedroht sind. Zudem erhöht sich die 
Gefahr, dass sie Opfer von Eigentumsdelikten 
werden. Eine Gefährdung dieser Rechtsgüter 
stellt zugleich eine Gefährdung der öffentli-
chen Sicherheit dar. 
Ämterübergreifendes Verfahren
Zunächst versucht die Fachstelle Wohnen 
des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
einen drohenden Verlust der Mietwohnung 
beispielsweise durch die Übernahme von 
Mietverbindlichkeiten abzuwenden. Wenn 
dies nicht gelingt, erfolgt eine  tempor äre 
 Notunterbringung durch die Fachstelle 
 Wohnen in einer Obdachlosenunterkunft 
 eines Trägers oder in einem Hotelzimmer. 
Falls keine passende Unterbringungsmög-
lichkeit vorhanden ist, richtet die Fachstelle 
Wohnen ein Unterbringungsersuchen an 
das Amt für Wohnungswesen. Hier beste-
hen jedoch nur vereinzelt freie Plätze, da das 
 Unterbringungssystem für Wohnungslose 
weitestgehend ausgelastet ist. Der Soziale  
Dienst des Amtes für Wohnungswesen prüft, 
ob in dem begrenzten Bestand an Woh-
nungen, trägergeführten Wohnheimen oder 
 sonstigen Unterbringungsobjekten eine 
 geeignete Unterbringung erfolgen kann.
Zahlen, Daten, Fakten
Das Amt für Wohnungswesen verfügt über  
rund 1.500 Unterbringungsplätze für 
wohnungs lose Menschen.  Insbesondere sind 
dies Menschen, die durch den Verlust ihrer 
bisherigen Mietwohnung von Obdachlosigkeit 
bedroht sind und/oder aufgrund ihrer sozialen 
oder finanziellen Situation kaum Chancen  
auf dem freien und angespannten Wohnungs-
markt haben. 
Die Unterbringung erfolgt durch öffentlich-
rechtliche Einweisung in eine Unterkunft oder 
Wohnung. Rechtliche Basis dafür ist eine 
städtische Satzung. Es handelt sich um eine 
Notunterbringung, die nicht auf Dauer ange-
legt ist. Sie soll den untergebrachten Men-
schen ermöglichen, ihre Lebenssituation zu 
stabilisieren und ihnen die Zeit geben, per -
sönliche, gesundheitliche und finanzielle An-
gelegenheiten zu regeln. Zielsetzung ist, dass 
die Betroffenen anschließend wieder auf dem 
freien Wohnungsmarkt Fuß fassen können. 
Die Unterbringung erfolgt gegen Zahlung 
 einer Benutzungsgebühr (§ 6 Absatz 1 
 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW).   
Diese Gebühr wird bei mangelndem Erwerbs-
einkommen im Rahmen der Gewährung von 
Sozialhilfeleistungen nach Sozialgesetzbuch 
II oder Sozialgesetzbuch XII als Kosten der 
Unterkunft erstattet.

109
Schutzbedürftige sicher unterbringen
U
nterbringungsplätze für Wohnungslose 
 werden unter anderem in drei  Wohnheimen  
angeboten, jeweils eines für Frauen, für 
 Männer und für Paare. Diese Wohnheime 
werden von Trägern der Freien Wohlfahrts-
pflege betreut. Darüber hinaus nutzt das Amt 
für Wohnungswesen verschiedene Bestands -
immobilien für die Unterbringung. Schließlich 
gibt es noch Nischenobjekte, wie etwa einen 
Bauwagenplatz. 
Die fünf Sozialkoordinator*innen des Amtes 
für Wohnungswesen sind mit dem Belegungs -
management für die rund 1.500 Plätze, der 
Schlichtung von Konflikten und der Krisen-
intervention ausgelastet. Daher ist eine sozi-
ale Einzelfallbetreuung der untergebrachten 
Wohnungslosen nicht leistbar. Im Rahmen der 
Möglichkeiten machen sie die Betroffenen 
aber auf soziale Hilfsangebote aufmerksam, 
die sie in Eigeninitiative wahrnehmen können. 
2024 waren die Unterbringungskapazitä -
ten größtenteils ausgelastet. Zielsetzung ist 
es, deutlich mehr Fluktuation zu erreichen 
und Zugänge für Menschen aus der öffent -
lich-rechtlichen Unterbringung zum freien 
Wohnungsmarkt zu schaffen. Zu diesem 
gemeinsamen Thema steht das Amt für Woh-
nungswesen im engen Austausch mit dem 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren.
Ein ganz entscheidender Gelingensfaktor ist 
letztlich auch hier ein zu vergrößerndes An-
gebot an bezahlbarem Wohnraum in Köln, um 
auch die wohnungslosen Menschen adäquat 
versorgen zu können. 
Eine große Herausforderung für die Gegen-
wart und die Zukunft stellt auch die schritt -
weise Sanierung der bestehenden Sozialhäu-
ser dar. Die baulichen Standards der 1950er, 
1960er und 1970er Jahre, insbesondere was 
Dämmung und Heizung betrifft, sind nicht 
mehr zeitgemäß. Eine Sanierung kann nur 
im Rahmen der personellen Kapazitäten des 
Baubereichs des Amtes für Wohnungswesen 
erfolgen. 
Dabei sind Aspekte der Nachhaltigkeit und 
Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. So ist 
stets zu prüfen, ob eine Sanierung möglich 
und sinnvoll oder aber ein Abriss und Neubau 
zu bevorzugen ist. Letzteres ermöglicht in der 
Regel einen Zugewinn an zeitgemäßer Wohn-
fläche und einen Bau, der den aktuellen An-
forderungen an Energieeffizienz und Barriere-
freiheit gerecht wird. Bei der Versorgung von 
obdachlosen Menschen lag der Fokus 2024 
auf der Errichtung kurzfristiger Unterkünfte 
für Geflüchtete, so dass keine neuen Objekte 
für Obdachlose fertiggestellt werden konnten. 
Geplant sind jedoch folgende Bauvorhaben 
zur Unterbringung von Obdachlosen:
Adresse Stadtteil Unterbringungseinheiten
Cohnenhofstraße Köln-Chorweiler 31
Geisbergstraße Köln-Klettenberg 63
Lüderichstraße Köln-Kalk 14 – 15

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
110
Unterbringung von Katastrophenopfern
Gesetzliche Grundlagen
Die Unterbringungsverpflichtung der Stadt 
Köln für Opfer von Bränden, Hochwasser 
oder anderen Katastrophen beruht auf dem 
 „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleis -
tung und den Katastrophenschutz“ (HKG) des 
Landes NRW in Verbindung mit § 14 Ord-
nungsbehördengesetz NRW und dem All-
gemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln. 
Zur Erfüllung dieser Verpflichtung müssen 
 dauerhaft Unterbringungsressourcen bereit -
gehalten werden.
Zahlen, Daten, Fakten
Bei Bränden machen Rauch, Ruß und 
 Löschwasser die Brandwohnung und oft auch 
angrenzende Wohnungen unbewohnbar. Die 
Wohnungen müssen von Spezialfirmen auf -
wendig gereinigt und von Grund auf renoviert 
werden. Einrichtungsgegenstände müssen 
größtenteils entsorgt und ersetzt werden. Die 
erforderlichen Maßnahmen können sich über 
Wochen hinziehen, in denen die  betr offenen 
Menschen ihre Wohnungen nicht nutzen 
können. Sie sind auf öffentliche  Un terkünfte 
angewiesen, wenn sie nicht privat bei Ver -
wandten oder Freunden vorübergehend 
unterkommen. 
Das Amt für Wohnungswesen stellt seit 20 
Jahren in einem Apartmenthaus im Stadtteil 
Köln-Raderthal sieben vollständig eingerich-
tete und ausgestattete Apartments für die 
kurzfristige Notfallunterbringung zur Verfü-
gung. Hier können bis zu 38 Menschen unter -
gebracht werden. Die soziale Betreuung der 
dort Untergebrachten leisten die Fachkräfte 
des Sozialen Dienstes des Amtes für Woh-
nungswesen. Sie unterstützen beim Bean-
tragen finanzieller Hilfen, bei der Versorgung 
mit  Medikamenten oder Kleidung und orga -
nisieren Fahrdienste für Schulkinder. In die-
sen Apartments können die untergebrachten 
Personen ihren Alltag ein stückweit aufrecht -
erhalten und ihre vorübergehende Krisensitu-
ation besser bewältigen. 
Die psychologische Unterstützung der unter -
gebrachten Katastrophenopfer erfolgt direkt 
im Anschluss an die Erstversorgung durch ein 
geschultes Team der Feuerwehr und durch 
das medizinische Regelsystem, wobei der 
 Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs -
wesen in Zusammenarbeit mit dem Gesund-
heitsamt Anlaufstellen vermittelt und berät. 
In der Boltensternstraße in Köln-Riehl besteht 
nach einer Renovierungsphase seit Ende 
2024 für 300 Personen wieder eine weitere 
Unterbringungsmöglichkeit für den Katastro-
phenfall. Durch das Aufstellen von Feldbetten 
kann die Belegungskapazität auf bis zu 500 
Personen erweitert werden.

111
Schutzbedürftige sicher unterbringen
Nachhaltigkeit und Energiecontrolling
2024 wurde durch die Beschaffung der 
 Energiemanagement-Software IngSoft Inter -
Watt ein wichtiger Meilenstein für die Digita -
lisierung des Energiecontrollings im Amt für 
Wohnungswesen erreicht. In Zusammenar -
beit mit der RheinEnergie AG wurde parallel 
mit der Modernisierung der Messinfrastruk -
tur durch den systematischen Austausch 
 konventioneller Stromzähler durch intelligen -
te Messsysteme begonnen. Die Implemen -
tierung der Software im Amt für Wohnungs-
wesen soll verbesserte Datenerfassungen 
und Auswertungsmöglichkeiten bieten.
Klimaverbessernde Maßnahmen
Bei konventionellen Bauprojekten werden 
ökologische beziehungsweise energetische 
Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise eine 
Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine Dach- 
und/oder Fassadenbegrünung sowie Vor -
rüstungen für PKW-E-Ladestationen an den 
Stellplätzen umgesetzt. 
Die energetischen Anforderungen  
des  Gebäudeenergiegese tzes werden  
eingehalten.
Als weitere ökologische Maßnahme im  
Sinne der Nachhaltigkeit wird das Amt für 
Wohnungswesen zukünftig vermehrt den 
Baustoff Holz im Rahmen der Holz-  
beziehungsweise Holzhybridbauweise  
einsetzen.
Holz ist im Gegensatz zu Beton ein natür -
licher, nachwachsender Rohstoff, der beim 
Wachstum CO
2 bindet und ökologisch abbau-
bar ist. Zudem bietet Holz gute Dämmeigen-
schaften, eine geringe Wärmeleitfähigkeit  
und ermöglicht ein gesundes Raumklima. Bei 
der Holzhybridbauweise  wer den die Materia -
lien Holz und Beton so miteinander kombi-
niert, dass die jeweiligen Stärken der Baustof -
fe zum Tragen kommen.
Energetische Maßnahmen Köln-Nippes

Öffentlichkeit informieren

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
114
Für bezahlbaren Wohnraum werben
Der Aufbau und die Intensivierung der Öffent -
lichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumför -
derung fußt auf einem Ratsbeschluss vom  
2. Februar 2010 zum „Handlungskonzept 
Preiswerter Wohnraum“ . Seinerzeit war der 
Anteil der geförderten Mietwohnungen am 
Gesamtwohnungsbestand Kölns bereits auf 
etwa acht Prozent gesunken aufgrund auslau-
fender Mietpreis- und Belegungsbindungen 
und f ehlender k ompensierender Neubauten. 
Das seit 2014 geltende Kooperative Bauland-
modell Köln mit einer anteiligen Bauvorgabe 
für geförderte Wohnungen sowie beispiels-
weise auch das Kölner Wohnbündnis aus 
2017 unterstreichen das hohe wohnungs-
politische Interesse Kölns an bezahlbaren 
Wohnungen. Diese werden zur Sicherstellung 
einer adäquaten Wohnversorgung weiterhin 
dringend benötigt.
Durch die deutlich günstigeren Mieten 
 gegenüber den frei finanzierten Wohnungen 
besteht ein besonderes Interesse an dem 
geförderten Geschosswohnungsbau. Die 
 kontinuierliche Imageverbesserung soll die 
gewachsene Aufgeschlossenheit der Bau- 
und Immobilienwirtschaft für Investitionen  
in den geförderten Wohnungsbau weiter stei-
gern. Dessen Image hatte besonders durch 
die sogenannten Bausünden der 1970er Jah-
re lange gelitten. Maßgeblichen Anteil hieran 
Öffentlichkeit informieren  
und Aufmerksamkeit schaffen

115
Öffentlichkeit informieren
ha
tten die vielfach von Hochhäusern gepräg-
ten Wohnsiedlungen. Doch das Image hat 
sich aus guten Gründen längst verbessert.
So wird der preisgünstigere Wohnraum auch 
aus der wirtschaftlichen Mitte der Gesell-
schaft nachgefragt. Dies korrespondiert mit 
den heute höheren Einkommensgrenzen 
für den Wohnberechtigungsschein. Zudem 
sind die Neubauten im geförderten Mietwoh-
nungsbau in ihren Standards und auch archi-
tektonisch längst konkurrenzfähig gegenüber 
dem frei finanzierten Wohnungsbau. Die 
geförderten Neubauten überzeugen auch mit 
Energieeffizienz und Barrierefreiheit.
Zielsetzung der Maßnahmen zur Imagever -
besserung ist, den geringen Anteil der preis-
gebundenen Wohnungen am Gesamtwoh-
nungsbestand Kölns wieder zu erhöhen. Die 
Projekte der Öffentlichkeitsarbeit werden 
durch eine Stabsstelle koordiniert, die orga -
nisatorisch direkt der Leiterin des Amtes für 
Wohnungswesen zugeordnet ist.
Auch im Jahr 2024 wurde die Öffentlich-
keitsarbeit für den geförderten Wohnungs-
bau fortgesetzt, beispielsweise durch die 
stadtweiten Stadtinformationskampagnen. 
Wie auch die zahlreichen Beratungen von 
Investor*innen in der Fachabteilung Wohn-
raumförderung, sollen diese Kampagnen den 
deutlichen  Zuge winn leistbarer Wohnungen 
für die  Kölner Haushalte ankurbeln. 2024 
ließen sich wieder zahlreiche Bau- und För -
derinteressierte im Amt für Wohnungswesen 
über die attraktiven Darlehenskonditionen für 
den Geschosswohnungsbau informieren. 
T eam Öffentlichkeitsarbeit
Wir, Alexandra Müller, Christina Machnik und 
Jörg Weller, betreuen gemeinschaftlich die 
Öffentlichkeitsarbeit für das Amt für Woh-
nungswesen. In diesem vielfältigen Arbeits-
bereich sind wir Ansprechpartner*innen für 
die Presse/Medien sowie die städtischen 
 Gremien. Auch Bürger*innenanfragen werden 
durch uns bearbeitet. Ebenso koordinieren 
wir die Erstellung des jährlich erscheinen-
den  Geschäftsberich ts „Wohnen in Köln“ und 
bereiten unterschied  liche Kampagnen und  
Veranstaltungen vor.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
116
Kampagne  
„Wohnraum für Studierende“
Kooperation von Stadt Köln und Kölner Studierendenwerk
Mit den möglichen Tilgungsnachlässen, dies 
sind Finanzmittel, die nicht zurückgezahlt 
werden müssen, haben die Landesdarlehen 
zum Bau geförderter Wohnungen nochmal an 
 Attraktivität gewonnen.
Stadtinformationskampagnen
Um der hohen Anspannung des Kölner Woh-
nungsmarktes zu begegnen, wurden auch 
2024 flankierend zum geförderten Woh-
nungsbau weitere Kampagnen durchgeführt. 
Dazu gehören beispielsweise die Kampagnen 
„Zum Wohnen gebaut“ und „Wohnraum für 
Studierende“ . Hierfür wurden Mega-Light- 
Plakate beziehungsweise auch digitale  
Werbeflächen im Stadtgebiet eingesetzt.
Mit der Kampagne „Wohnen für Hilfe“ wird  
das Gemeinschaftsprojekt der Universität zu  
Köln, der Seniorenvertretung und der Stadt 
Köln beworben. Ziel ist es, potenzielle 
Anbieter*innen von Wohnraum zu erreichen, 
die mit einem Wohnangebot Studierenden  
in Köln oder auch Studienanfänger*innen  
helfen können.
Ebenso gibt es ein Gemeinschaftsprojekt  
mit dem Kölner Studierendenwerk und der 
dazugehörigen Kampagne „Wohnraum für  
Studierende“ . Diese Stadtinformations-
kampagne wird in der Regel zweimal jährlich 
jeweils zum Zeitpunkt des Semesterbeginns 
durchgeführt.
 
Informationen zu  
„Mein Zuhause in Köln“

117
Öffentlichkeit informieren
Messeteilnahmen
T eilnahme an der Kölner Immobilienmesse
Die 14. Kölner Immobilienmesse fand am  
4. Mai 2024 wieder im Kölner Gürzenich statt. 
Das Amt für Wohnungswesen nutzte diese 
Publikumsmesse erneut, um insbesondere 
auf die attraktiven Möglichkeiten der Förde-
rung von Eigentumsmaßnahmen aufmerksam 
zu machen. Der Erwerb von Eigentumswoh-
nungen oder Einfamilienhäusern kann bei 
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen 
mit günstigen Landesdarlehen gefördert wer -
den. 
Für die Berechtigten kann sich also auch mit 
einem geringeren Einkommen der Weg in die 
„eigenen vier Wände“ öffnen.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Wohn-
raumförderung leisteten an dem Messestand 
des Amtes für Wohnungswesen persönliche 
 Beratungen für Interessierte und informierten 
sie über ihre voraussichtlichen Chancen auf 
eine Eigentumsförderung. Neben dem Inte-
resse an den Förderdarlehen zum Kauf von 
Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäu-
sern fragten andere Messebesucher*innen 
wiederum nach Informationen über die För -
dermöglichkeiten zur Verbesserung des Woh-
nungsbestandes, beispielsweise im Hinblick 
auf Modernisierungen. 
Insgesamt wurde die 14. Kölner Immo-
bilienmesse von Besucherin*innen und 
Aussteller*innen wieder gut angenommen. 
Kölner Immobilienmesse 2024

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
118
Schlussbericht des Veranstalters
Kölner Immobilienmesse 
 
Die 14. Kölner Immobilienmesse 2024 zeigte 
die neuesten Trends und Entwicklungen aus 
der Branche – großes Energieforum
In Zeiten, in denen man fast alles von seinem 
Smartphone aus erledigen kann, spielt auch 
im Immobiliensektor die Digitalisierung eine 
immer größere Rolle. Neue Trends in 2024 
wie zum Beispiel virtuelle Rundgänge, digi-
tale Vertragsabschlüsse und AI-gestützte 
Preisfindung sind nur die Spitze des Eisbergs. 
Doch bei all der Technik darf der menschli-
che Faktor nicht unterschätzt werden. Ein/e 
erfahrene/r Makler*in versteht es, diese Tools 
optimal einzusetzen. Der/Die professionelle 
Finanzdienstleister*in tut dies ebenso. Die 
Kunst liegt darin, die digitalen Tools so ein-
zusetzen, dass sie den menschlichen Faktor 
ergänzen, nicht ersetzen.
Wie steht es um die Energiewende im Rhein-
land? Sie ist unumkehrbar, der Klimawandel in 
aller Munde, die jungen Generationen fordern 
Klimagerechtigkeit. Es ist Tempo gefragt, 
wenn die gesteckten Klimaziele erreicht wer -
den wollen. Gleichermaßen steigen die Fra -
gen zu den Details der Energiewende. Welche 
neuen Techniken? Welche Fördermöglichkei-
ten? Welche Kosten?
Informationen und Antworten gab es auf 
der intensiv besuchten 14. Kölner Immobi-
lienmesse am 4. Mai im Gürzenich. Starke 
Partner der Branche, vielfältige Aussteller 
und interessante Bauprojekte fanden sich 
hier im „Großen Saal“ der oberen Etage. Die 
Messe bot eine hervorragende Gelegenheit 
für alle Suchenden, Immobilienbesitzer*innen 
und Fachleute sich zu informieren und zu 
 vernetzen.
„Besonders das diesjährige Energieforum 
zahlte auf den hohen Informationsbedarf in 
diesem Bereich ein. Anbieter*innen der Solar- 
und Energietechnik informierten im Ausstel-
lungssaal. Fachvorträge zur Energieberatung 
und zu Fördermöglichkeiten der energeti-
schen Sanierung beantworteten die Fragen 
der Besucher*innen. Diese Angebote wurden 
reichlich genutzt“ , sagt Gudrun Reichl, Head 
of Eventmanagement bei Kölner Stadt-Anzei-
ger Medien und Organisatorin der Messe.  
VORTRÄGE – Ein Auszug aus dem 
 Vortragsprogramm:
 – Aktuelle Probleme und Risiken  
des Mietrechts
 – Baufinanzierung leicht gemacht
 – Immobilienmarkt Köln und Rhein-Erft  
2024 – Zahlen, Daten, Fakten 
IM RAHMEN DES ENERGIEFORUMS
 – Energieberatung der Verbraucherzentrale in 
Köln
 – Mit der richtigen Förderung leichter zur 
 energetischen Sanierung
 – Energieeffiziente Immobilien als zuverlässige 
und nachhaltige Kapitalanlage
 
Die 15. Kölner Immobilienmesse 2025 findet 
am Samstag, 17. Mai 2025, von 10 bis 17 Uhr 
statt. Der Eintritt ist frei.

119
Öffentlichkeit informieren
T
eilnahme an der EXPO REAL
Auch 2024 hat das Amt für Wohnungswesen 
als Mitaussteller an der größten Fachmesse 
für Immobilien und Investitionen Europas in 
München in der Zeit vom 7. bis 9. Oktober teil-
genommen. Es besteht zwischen verschiede-
nen Akteur*innen auf dem Immobilienmarkt 
weiterhin großer  Bedarf,  sich angesichts der 
aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und 
Rahmen bedingungen auf der  EXPO REAL 
über gr eifend auszutauschen. 
Der Bereich Wohnraumförderung des Am-
tes für Wohnungswesen machte wieder von 
der Gelegenheit Gebrauch, die Entwick -
lungen im geförderten Wohnungsbau, die 
vorteilhaften Förderkonditionen und Finan-
zierungsmöglichkeiten zu präsentieren. Der 
Auftritt war eingebunden in den attraktiven 
 Messestand der Metropolregion Rheinland. 
Die Stadt Köln präsentierte dort mit zahlrei-
chen Partner*innen, auch aus der Immobilien -
branche, den unverändert stark nachgefrag-
ten Immobilienstandort Köln  wieder auf  einem 
Gemeinschaftsstand.
Zahlreiche Kölner Partner*innen unterstütz -
ten den Messeauftritt in München. Unter 
ihnen befanden sich Projektentwickler*innen 
für Wohn- und Gewerbeimmobilien, 
 Investierende, Dienstleistende sowie mehrere 
städtische Akteur*innen. Der Gemeinschafts-
stand für die Messeteilnahme war wie zuvor 
als „Marktplatz der Möglichkeiten“ konzipiert 
und traf auf eine gute Resonanz. Besonders 
gut angenommen wurde die einladende und 
offene Kommunikationsfläche mit insgesamt 
mehr als 500 Quadratmetern. Für Gespräche 
in kleinerem Kreis stand zudem ein separater 
„Loftbereich“ zur Verfügung.
EXPO REAL 2024 Messestand  
Metropolregion Rheinland

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
„Die sehr erfreulichen, 
 stabilen T eilnehmerzahlen 
auf der diesjährigen EXPO 
REAL unterstreichen die 
Bedeutung der Messe für 
die Immobilienbranche. “  
 Stefan Rummel, CEO der Messe München
120
Schlussberich
t des Veranstalters  
zur EXPO REAL 2024:
EXPO REAL 2024: Leichte Zuversicht  
in einem sich wandelnden Markt
9. Oktober 2024
 › Über 40.000 Teilnehmer*innen aus  
75 Ländern
 › 1.778 Aussteller*innen aus 34 Ländern
 › Immobilienbranche ist vorsichtig optimistisch
 
Über 40.000 Teilnehmer*innen aus 75 
 Ländern und Regionen, 1.778 Aussteller 
aus 34 Ländern, zahlreiche Gespräche und 
 intensive Diskussionen: 
Die EXPO REAL hat eindrucksvoll bewiesen, 
dass die Immobilienbranche trotz schwieriger 
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nach 
vorne blickt. Die internationale Fachmesse 
für Immobilien und Investitionen fand vom 7. 
bis 9. Oktober 2024 auf dem Messegelände in 
München statt.
Stefan Rummel, Geschäftsführer der 
 Messe München, zieht Bilanz: „Die sehr 
 erfreulichen, stabilen Teilnehmerzahlen auf 
der  diesjährigen EXPO REAL un terstreichen 
die Bedeutung der Messe für die Immobilien-
branche. Trotz der nach wie vor schwierigen 
wirtschaftlichen Lage ist eine leichte Zuver -
sicht zu spüren. Die EXPO REAL bot in diesem 
Jahr mit der Transform & Beyond und dem 
Sustainable Construction Hub Plattformen 
für wichtige Themen. Aspekte wie Bauen im 
Bestand, Digitalisierung und Nachhaltigkeit 
wurden im Konferenzprogramm und an den 
Messeständen intensiv diskutiert. All dies 
stimmt mich zuversichtlich, dass die Branche 
die aktuelle Phase erfolgreich meistern wird. “ 
Miki Yokoyama, Geschäftsführerin bei Aurum 
Impact Invest, bestätigt: „Bei der diesjährigen 
EXPO REAL standen konjunkturelle Fragen 
rund um Wirtschaftlichkeit und Nachfrage 
 natürlich stark im Fokus. Die wirtschaftliche 
Lage in Deutschland ist weiter herausfordernd. 
Dennoch richtete sich der Blick vorsichtig 
optimistisch in die Zukunft. Wir leben in einer 
volatilen Zeit des exponentiellen techno-
logischen Wandels. Es gilt, das Bauen von 
Morgen zu gestalten und heute die richti-
gen Impulse für eine nachhaltige Zukunft zu 
s etzen. Kapital allein reicht nicht aus, um ei -
nen echten Wandel zu bewirken. Dieser Wille, 
die Zukunft aktiv und positiv mitgestalten zu 
wollen, war auf jeden Fall sehr spürbar auf der 
EXPO REAL. “ 
Die EXPO REAL: Plattform für Ideen  
und Gedankenaustausch
Für die Marktteilnehmer steht fest, dass man 
nur mit neuen Ansätzen und in Kooperation 
die aktuellen Herausforderungen bewältigen 
kann, wie Ansgar Roese, Geschäftsführer bei 
der Wirtschaftsförderung Frankfurt, bestätigt:

Öffentlichkeit informieren
 121
„Die EXPO REAL ist der ideale Marktplatz 
für neue Ideen und den gemeinsamen Ge-
dankenaustausch. In einer Zeit, in der der 
Umgang mit neuen Marktanforderungen von 
zentraler Bedeutung ist, bietet sie den idealen 
Rahmen, um aktuelle Trends und Fragestel-
lungen zu diskutieren, aber auch um neue 
Partnerschaften zu knüpfen. All das hat sich 
in diesem Jahr wieder eindrucksvoll gezeigt!“
Wertvolle Einblicke und Inspiration:  
Transform & Beyond by EXPO REAL
Indes hat der neue Bereich Transform & 
 Beyond by EXPO REAL mit seinem klaren 
Fokus auf die zentralen Zukunfts- und Trans-
formationsthemen die Erwartungen über- und 
einen echten Nerv in der Immobilienbranche 
getroffen, wie die Teilnehmer bestätigen: 
„Die EXPO REAL hat erneut bewiesen, dass 
sie eine zentrale Real Estate Plattform für 
 zukunftsweisende Impulse und Lösungsan -
sätze ist“ , sagt Sebastian Jung, Fachbereichs-
leiter digitale Transformation und Innovation 
bei der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- 
und Entwicklungsgesellschaft, und erklärt 
weiter: „Die zahlreichen Vorträge und Diskus-
sionen, insbesondere im Transform & Beyond 
Bereich, haben wertvolle Einblicke und Ins-
pirationen für die Bewältigung aktueller Her -
ausforderungen geliefert. Die EXPO REAL hat 
es geschafft, relevante Themen wie Digitali-
sierung, Nachhaltigkeit und Innovation in den 
Fokus zu rücken und praxisnahe Lösungs-
ansätze zu präsentieren. “ Fabian Hellbusch, 
Leiter Marketing und Kommunikation bei der 
Union Investment Real Estate, ergänzt: „Die 
Talsohle ist erreicht. Das gilt nicht überall, 
aber ohne Zweifel im Core-Segment, in dem 
Immobilien nicht mehr günstiger werden. Was 
es nun noch mehr braucht, sind Live-Events 
und experimentelle Formate, die mutig den 
Blick auf die Chancen im sich ankündigenden 
neuen Marktzyklus richten und, die die vielfäl-
tigen Marktakteure zu neuen Denkweisen und 
Lösungsansätzen inspirieren. Die EXPO REAL 
hat mit dem Transformationsbereich ‚Trans-
form & Beyond‘ eine erste kluge Antwort auf 
die entstandene Bedarfslücke gegeben und 
ihre eigene Wandlungsfähigkeit unter Beweis 
gestellt. “
Zukunftsthemen: kostengünstiges Wohnen 
und Nutzungskonzepte
Darüber hinaus ist es der EXPO REAL gelun-
gen, die drängenden und aktuellen Themen zu 
besetzen. Jan-Hendrik Goldbeck, Geschäfts-
führender Gesellschafter bei Goldbeck, 
sagt: „Erwartungsgemäß haben die Themen 
Wirtschaftlichkeit und Nachfrage einen noch 
größeren Raum als in den Vorjahren auf der 
EXPO REAL eingenommen. Die Stimmung 
in Europa – und auch in der deutschen Wirt -
schaft – hat sich zuletzt weiter eingetrübt. 
Gerade jetzt gilt es, durch Innovation Nach-
haltigkeit bezahlbar zu machen, Wohnen 
wieder kostengünstig zu konzipieren und 
Nutzungskonzepte der Zukunft zu erfinden. 
Genau diese zukunftsweisenden Themen und 
Fragen haben auf der EXPO REAL ihren Raum 
gefunden. Es ist an uns, diese Zukunft zu 
 gestalten. “
Die nächste EXPO REAL findet vom  
6. bis 8. Oktober 2025 in München statt.
 
Zum Schlussbericht  
der EXPO REAL 2024

Beiträge der 
Kooperationspartner*innen
Die in diesem Kapitel abgedruckten Beiträge  
werden von den Kooperationspartner*innen  
verantwortet und entsprechen nicht in allen  
Positionen den Standpunkten der Stadtverwaltung.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
124
Beiträge der Kooperationspartner*innen
GAG Immobilien AG 
Neubau und Modernisierung  
im Zeichen der Nachhaltigkeit
Das vergangene Jahr war für die GAG Im-
mobilien AG gekennzeichnet durch große 
 Herausforderungen. Die größte davon ist nach 
wie vor die Versorgung von Menschen mit 
bezahlbarem Wohnraum in einer wachsenden 
Stadt. Und diese Herausforderung wächst, 
da der Druck auf dem Wohnungsmarkt von 
Jahr zu Jahr zunimmt. Die Schaffung von 
nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum in 
Köln stand daher erneut im Fokus. Gleichzei-
tig hat Kölns größte Vermieterin erneut stark 
investiert, vor allem in der Modernisierung, 
um die vorgegebenen Klimaschutzziele zu 
 erreichen. Denn an der Stärkung des nach -
haltigen  A spekts beim Thema Wohnen führt 
kein Weg vorbei. Vor diesem Hintergrund 
hat die GAG im vergangenen Jahr beeindru-
ckende 1.304 Wohnungen fertiggestellt und 
dem Kölner Wohnungsmarkt zur Verfügung 
gestellt: 561 im Neubau, davon 490 öffentlich 
gefördert, und 743 nach abgeschlossener 
 Modernisierung, davon 458 öffentlich geför -
dert. Die  Gesam tsumme der im vergangenen 
Jahr getätigten Investitionen betrug rund 185 
Millionen Euro. Zum Stichtag 31. Dezember 
2024 verfügte die GAG über 46.165 Woh-
nungen und rund 156.000 Quadratmeter 
Gewerbeflächen. Die Durchschnittsmiete der 
Wohnungen lag bei 7,83 Euro/Quadratmeter 
netto/kalt und damit wie in den Vorjahren 
deutlich unter dem Kölner Mittelwert.
Neues Wohnen in zeitgemäßer Qualität
Mit einer ganzen Reihe von Neubauprojek -
ten hat die GAG zusätzlichen Wohnraum 
in der Stadt geschaffen. Im Kölner Norden 
wurde ein neues Wohnquartier fertiggestellt: 
die Weiler Höfe. Die GAG hat im südlichen 
 Bereich eines Plangebiets am Damiansweg 
in Volkhoven-Weiler rund 245 Wohnungen in 
Mehrfamilienhäusern errichtet. Davon sind 
etwa 185 öffentlich gefördert. Ein  Bautr äger 
ergänzt das Quartier im nördlichen Teil mit 
rund 130 Einfamilienhäusern. Die Dach -
flächen sind mit Photovoltaikanlagen und 
einer extensiven Dachbegrünung ausge-
stattet. Auf der  ander en Rheinseite, auf einer 
langen Zeit als Wendeschleife für die frühere 
KVB-Stadtbahnstrecke vorgehaltenen Fläche 
an der Bergisch Gladbacher Straße in Buch-
heim, wurden die Arbeiten an einem weiteren 
 Quartier mit rund 130 Wohnungen, überwie -
gend öffentlich gefördert, abgeschlossen. 
Dazu kam eine sechsgruppige Kindertages-
stätte. Auch hier wurden die Dachflächen mit 
Photovoltaikanlagen und einer extensiven 
Dachbegrünung ausgestattet. Am Ossen-
dorfer Weg in Bickendorf wurde der erste 
Bauabschnitt eines neuen Wohnquartiers 
fertiggestellt. Insgesamt entstehen dort zirka 
200 Wohnungen. Außerdem haben dort zwei 
Kindertagesstätten ein neues Domizil gefun-
den. Rund 85 Prozent der neuen Wohnungen 
sind öffentlich gefördert. Ebenfalls in Bicken-
dorf wurden am Erlenweg Bestandsgebäude 
aus der Nachkriegszeit durch zeitgemäße 
Neubauten ersetzt.

125
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Insgesamt entstanden dort 86 Wohnungen, 
rund 60 davon öffentlich gefördert. Neben 
den Mietwohnungen gibt es dort auch eine 
Wohngruppe für erwachsene Menschen 
mit Handicap. Außerdem wird einer der drei 
 Neubauten für ein weiteres Mehrgeneratio -
nen-Wohnprojekt der GAG genutzt. An der 
Kapellenstraße in Kalk hat die GAG an der 
Stelle der ehemaligen Kalker Polizeiwache 
einen Neubau mit 29 Wohnungen, allesamt 
öffentlich gefördert, und einer rollstuhl -
gerechten Wohngemeinschaft errichtet. Das 
Gebäude ist das erste Passivhaus der GAG. 
Und in Raderberg befinden sich die Arbei-
ten an SechtM, dem ersten Baustein für die 
Parkstadt Süd, auf der Zielgeraden. Errichtet 
 werden 209 Wohnungen und Appartements, 
von denen 74 öffentlich gefördert sind. Dazu 
kommen Gewerbeflächen für Geschäfte und 
Gastronomie im Erdgeschoss. Bestandteil 
des Projekts ist ein 15-geschossiger Hochbau, 
der den Stadteingang zum neuen Quartier 
markiert. Begonnen haben im v  er gangenen 
Jahr die Arbeiten an zwei  weiteren Wohn-
quartieren im Kölner Norden. An der Baptist -
straße in Roggendorf/Thenhoven errichten 
die Deutsche Reihenhaus und die GAG ein 
neues, vielfältiges Quartier. Während die 
Deutsche Reihenhaus Eigenheime errichtet, 
übernimmt die GAG den Geschosswoh-
nungsbau in zwei Bauabschnitten mit etwa 
263 Wohnungen in unterschiedlichen Größen. 
Sechs dieser Wohnungen sind speziell auf die 
Bedürfnisse von Menschen im Rollstuhl aus-
gelegt. Am Simonskaul in Weidenpesch wird 
ein weiteres Gemeinschaftsprojekt  r ealisiert. 
Partner dort ist die bonava Wohnbau GmbH, 
die mehr als 100 Eigentumswohnungen 
errichtet. Die GAG beteiligt sich mit der Er -
richtung von rund 96 öffentlich geförderten 
Mietwohnungen. Zwei dieser Wohnungen sind 
speziell auf die Bedürfnisse von Menschen im 
Rollstuhl ausgelegt. Auch eine Wohngruppe 
findet dort ihr Zuhause. 
Weitere Bestandteile des GAG-Bauvorhabens 
sind eine neue, viergruppige Kindertagesstät -
te und ein neues Domizil für die im Stadtteil 
ansässige Jugendeinrichtung „Dachlow“ .
Nachhaltige Quartiere durch konsequente 
Modernisierungen
Abgeschlossen wurden im vergangenen Jahr 
die umfangreichen Arbeiten in der Kanne-
bäckersiedlung in Humboldt/Gremberg. Im 
Zuge einer energetischen Modernisierung 
wurden rund 800 von den vorhandenen 
rund 900 Wohnungen in einen  z eitgemäßen 
 Zustand versetzt. Durch Neubauten und 
Aufstockungen entstanden 219 neue Woh-
nungen. Der überwiegende Teil davon ist 
öffentlich gefördert und barrierefrei. Die 
Dachflächen der Neubauten und der Aufsto-
ckungen wurden mit Photovoltaikanlagen, 
einer extensiven Dachbegrünung und Fassa -
denbegrünung ausgestattet. Außerdem sind 
eine Tageseinrichtung für ältere Menschen, 
eine viergruppige Kindertagesstätte, eine 
Demenz-Wohngemeinschaft, Wohnungen für 
Taubblinde und ein Quartierstreff entstanden. 
Auch in Chorweiler ist die Modernisierung 
der rund 1.200 vormals zwangsverwalteten 
Wohnungen im Zentrum des Stadtteils weiter 
vorangeschritten. Dort werden die Bestände

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
126
an der Florenzer Straße, der Göteborgstraße, 
der Osloer Straße und der Stockholmer Allee 
in einen zeitgemäßen Zustand versetzt. Er -
gänzend dazu wurde an der Osloer Straße ein 
Neubau mit 28 öffentlich geförderten Woh-
nungen errichtet. In diesen zogen im vergan-
genen Jahr das Quartierszentrum Chorweiler 
und der Standort Chorweiler des Kundencen-
ters Nord ein.
Zu den Internetseiten  
der GAG Immobilien AG
 
Kölner Haus- und Grund -
besitzerverein von 1888 e.V.
Mangel an Wohnraum nicht gelöst
Private Vermieter*innen sind Stütze  
des Wohnungsmarkts
 
In eigener Sache
Der Kölner Haus- und  Grundbesitz erverein 
ist die größte örtliche Interessenver -
tretung der privaten Haus-, Grund- und 
Wohnungseigentümer*innen in NRW. Er 
ist Mitglied im Landesverband Haus & 
Grund RheinlandWestfalen, der mit über 
120.000 Mitgliedern die Interessen der 
Eigentümer*innen auf Landesebene vertritt.
Seit dem 10. Januar 2025 hat der Kölner 
Haus- und Grundbesitzerverein eine neue 
Vereinsspitze. Anton Bausinger als Vorsit -
zender stellt mit seinen beiden Stellvertre-
tern Klaus Müller und Dr. Britta Oebels den 
geschäftsführenden Vorstand dar. Jedes 
Vorstandsmitglied betreut eigene Geschäfts-
bereiche im Verein und seinen zwei Tochter -
gesellschaften. Die Geschäftsführung obliegt 
Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. 
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein 
hat im Jahr 2024 erstmals seine Mitglieder 
zu ihrem Vermieter*innenverhalten in Köln 
befragt. Anbei ein kurzer Ausschnitt, der das 
Verhalten der privaten Vermieter*innen gut 
charakterisiert. 
Private Vermieter*innen sind Stütze  
des Wohnungsmarkts
Der neue Zensus hat Zahlen bezüglich 
des privaten Wohnungsmarktes in Köln

127
Beiträge der Kooperationspartner*innen
 geliefert. Mehr als 80 Prozent der Wohn -
gebäude in Köln gehören Privatpersonen/
Eigentümergemeinschaften. Und Köln ist 
eine Mieter*innenstadt, in der mehr als 70 
Prozent des Wohnraums vermietet ist. Rund 
zwei Drittel der Mietwohnungen liegen dabei 
in privater Hand. Damit stellen Privatper -
sonen die mit Abstand größte Gruppe der 
Vermieter*innen in Köln dar. Köln ist im Ver-
gleich zu anderen Großstädten Spitzenreiter 
in Deutschland.
Vermietungsvorgang
Die Vermietung von Wohnraum ist in Köln 
auch eine Sache der persönlichen Beziehun-
gen. Zwar werden mehr als die Hälfte der 
Wohnungen in Immobilienportalen ange  bo ten, 
gleichzeitig aber auch zu einem großen Teil 
über Empfehlungen von Vormieter*innen oder 
Bekannten vermietet. Makler*innen  spielen  
hier eine eher untergeordnete Rolle, genauso 
wie soziale Medien oder  Kleinanz eigen.
Konflikte zwischen den Parteien
Fast 50 Prozent der Mietverhältnisse laufen 
laut Umfrage konfliktfrei. Auch im Verein zeigt 
sich, dass Vermieter*innen und Mieter*innen 
alles daransetzen, ihr Vertragsverhältnis in 
gutem Einvernehmen zu bestreiten. Kommt 
es doch zu Auseinandersetzungen, dann oft 
durch Nichteinhaltung der Hausordnung, die 
meist auch eine Abmahnung nach sich zieht. 
Kündigungen werden hauptsächlich wegen 
Zahlungsverzugs oder Eigenbedarf ausge-
sprochen.
Investitionsverhalten
Die meisten Einzelinvestitionen gingen in das 
Heizungssystem, gefolgt von Fenstern und 
Wärmedämmung. Nur zehn Prozent haben 
in den letzten zehn Jahren keine Investition 
vorgenommen. Auch die Pläne für die Zukunft 
sehen ein ähnliches Investitionsverhalten vor. 
Dabei werden die meisten Ausgaben durch 
Eigenkapital finanziert. Angesichts des Alters 
der Immobilieneigentümer*innen verwundert 
dies nicht. Wird von Sanierungen abgesehen, 
so hat dies vor allem eine fehlende Rentabi-
lität als Grund. Das besondere Interesse an 
energetischen Sanierungen zeigt sich im Ver -
ein an der Inanspruchnahme der Beratungen. 
Mittlerweile sind drei Energieberater*innen 
für den Verein im Einsatz.
Schaffung von Wohnraum
Mehr als ein Viertel der gebauten Woh-
nungen in Köln wurden 2024 von privaten 
Eigentümer*innen hergestellt. Damit stellen 
die Privaten einen nicht unerheblichen Anteil 
beim Neubau dar, gehen jedoch in der allge-
meinen Betrachtung meist unter. 
Vor allem die Eigentumswohnungen spielen 
bei der Schaffung von Wohnraum eine große 
Rolle. Aber auch der Dachausbau kommt für 
viele Eigentümer*innen in Frage. Hinderungs-
grund ist auch hier eine fehlende Rentabi-
lität, unter anderem bedingt durch zu hohe 
technische Anforderungen (zum Beispiel 
Aufzugspflicht, Baulücken, Brandschutz). Ein 
weiterer Grund für die Zurückhaltung privater 
Investor*innen ist der Mangel an kleineren 
Grundstücken.
Die Umfrage unterstreicht die täglichen 
 Erfahrungen des Kölner Haus- und Grund -
besitzervereins im Umgang mit seinen Mit -
gliedern und privaten Eigentümer*innen. 
 Diese sind die Stütze des Vermietungsmark -
tes in Köln und müssen es auch bleiben.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
128
Vor allem in der Politik muss dies zur Kennt -
nis genommen werden, herrschen hier doch 
partielle Meinungen vor, die öffentliche Hand 
könnte mit eigenem Engagement zur Stütze 
des bezahlbaren Wohnens werden. Die Kölner 
Vermieter*innen zeigen, dass sie umsichtig 
und fair handeln und nicht ausschließlich ih-
ren eigenen Vorteil im Blick haben. 
Grundsteuer
Das Thema 2024 schlechthin war die Ent -
wicklung der Grundsteuer in Köln. Der Ver -
ein hat sich sowohl für die Aufkommens-
neutralität als auch für die Einführung von 
differenzierten Hebesätzen stark gemacht. 
Bei den Hebesätzen konnte die Politik dem 
Verein nicht folgen, hat jedoch die Aufkom-
mensneutralität hergestellt, was sehr zu 
begrüßen war. Nichtsdestotrotz stellen viele 
Eigentümer*innen fest, dass die Grundsteuer 
für sie Anfang 2025 gestiegen ist. 
Wohnungsneubau
Seit über 15 Jahren fordert der Kölner Haus- 
und Grundbesitzerverein die Ausweisung von 
ausreichend Bauland, um das Angebot an 
Wohnraum auch nur annähernd dem Bedarf 
anzupassen. In keinem dieser Jahre konnte 
die erforderliche Anzahl von Neubauwoh-
nungen jedoch erreicht werden. Dies hatte 
in den letzten drei bis vier Jahren vielfältige 
Ursachen, das Problem ist jedoch wesentlich 
älter. Aus Sicht des Vereins sind die politi-
schen Weichenstellungen nicht geeignet, den 
Wohnungsbau merklich voranzubringen. Die 
Auswirkungen des Wohnraummangels sind 
vielfältig und für die Stadt Köln äußerst nega -
tiv. Die Politik ist daher aufgefordert, alles er -
denklich Mögliche zu tun, um die Ausweitung 
des Wohnraumangebotes zu ermöglichen. 
Aus der Bau- und Wohnungswirtschaft gibt es 
vielfältige Vorschläge, die es auch aufzugrei-
fen gilt. 
Zuletzt gilt unser ausdrücklicher Dank dem 
Amt für Wohnungswesen und seiner Leite-
rin Frau Heike Kerscher. In vielen Bereichen 
arbeiten der Verein und das Amt für Woh-
nungswesen vertrauensvoll zusammen, sei es 
bei der Belegung von Wohnraum oder bei der 
Erstellung des Mietspiegels. 
Zu den Internetseiten  
des Kölner Haus- und  
Grund besitzervereins 
von 1888 e.V.

129
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Mieterverein Köln e.V.
Der Mieterverein Köln ist weiterhin der 
 drittgrößte Mieterverein Deutschlands.  
Zum 31. Dezember 2024 zählte er 69.604 
Mitglieder – das zweitbeste Ergebnis seiner 
Geschichte. An der Spitze des Vereins  s tehen 
nach wie vor Franz-Xaver Corneth als Vor-
sitzender des Vorstands sowie die beiden 
Geschäftsführer*innen Sarah Primus und 
Hans Jörg Depel. Neben seiner Hauptge-
schäftsstelle am Mühlenbach 49 unterhält der 
Verein weiterhin fünf weitere Geschäftsstel-
len im Kölner Umland: in Bergheim, Bergisch 
Gladbach, Brühl, Düren und Euskirchen.
Wohnungspolitik
Der Verein sucht weiterhin verstärkt das 
Gespräch mit Vertreter*innen aus Politik, 
Verwaltung und Wohnungswirtschaft und 
bringt sich aktiv zum Schutz der Mieter*innen 
in Köln und seinem Umland ein. Er unterstützt 
die bundesweite Kampagne „Mietenstopp“ , 
die unter anderem eine Begrenzung von 
 Mieterhöhungen, die Verschärfung der Miet -
preisbremse sowie eine sozialverträgliche 
Umsetzung von Klimaschutz und Wärmewen-
de durch faire energetische Sanierung fordert.
Zudem ist der Verein Teil des Bündnisses „Wir 
wollen wohnen!“ , einem Zusammenschluss 
aus dem Deutschen Mieterbund, dem Deut -
schen Gewerkschaftsbund sowie verschiede-
nen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. Dieses 
Bündnis setzt sich für den Erhalt und Ausbau 
des Mieterschutzes, die Förderung des öf -
fentlich geförderten Wohnungsbaus und eine 
sozial ausgewogene Wohnungswirtschaft ein.
Um seine Ziele zu erreichen, steht der Mieter -
verein im ständigen Austausch mit politischen 
Akteur*innen. Im Jahr 2024 traf man sich 
 unter anderem mit der nordrhein-westfäli -
schen Ministerin für Heimat, Kommunales, 
Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach, 
mit der Co-Vorsitzenden der Bundestagsfrak -
tion von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina 
Dröge, mit den Fraktionsspitzen von CDU und 
SPD im Kölner Rat sowie mit den Dezernen-
ten der Stadt Köln, Markus Greitemann und 
Dr. Harald Rau.
Der Mieterverein Köln wirkt nicht nur an der 
Erstellung des Kölner Mietspiegels mit, son-
dern ist auch an mehreren Mietspiegelprozes-
sen im Kölner Umland beteiligt. Dabei trifft er 
sich regelmäßig zu konstruktiven Verhand-
lungen mit Vertreter*innen der Haus-, Woh-
nungs- und Grundstückseigentümer*innen, 
den jeweiligen Kommunen und der Rheini-
schen Immobilienbörse.
Aus unserer Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung des Mietervereins 
Köln besteht aus 23 fest angestellten 
Volljurist*innen, die in unterschiedlichen 
Arbeitszeitmodellen tätig sind. Auch im 
Jahr 2024 wurden etwa 30.000 persönliche 
Rechtsberatungen durchgeführt. Wie schon 
in den Vorjahren waren die Betriebskosten 
das häufigste Thema: 9.483 Beratungen 
 entfielen allein auf diesen Bereich. Darüber 
hinaus wurden etwa 70.000 E-Mails und 
Schriftstücke durch die Rechtsabteilung 
 verfasst.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
130
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Mieterverein Köln ist ein gefragter An-
sprech- und Interviewpartner für die Medien. 
Im Jahr 2024 beantwortete er weit mehr als 
hundert Anfragen von Fernsehen, Radio und 
Printmedien. Neben seiner Website infor -
miert der Verein auch über soziale Medien: 
Facebook, X (ehemals Twitter), Instagram und 
LinkedIn.
Im Januar 2024 fand die jährliche Presse-
konferenz des Vereins statt. Dabei wurden 
die aktuellen Entwicklungen auf dem Kölner 
Wohnungsmarkt dargestellt und notwendige 
Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorge-
stellt. Im Frühjahr folgte eine gemeinsame 
Pressekonferenz mit dem Kölner Haus- und 
Grundbesitzerverein von 1888 e.V.
Ausblick 2025
Auch für das Jahr 2025 fällt die Prognose 
nicht optimistisch aus. Die Lage auf dem 
Wohnungsmarkt ist angespannt – mehr noch: 
sie eskaliert. Bezahlbarer Wohnraum wird 
weiterhin fehlen, die Mieten werden weiter 
steigen. Der letzte Zensus bestätigt: Köln ist 
und bleibt die teuerste Stadt in Nordrhein-
Westfalen. Nirgends sonst sind die Mieten so 
hoch.
Zwar gibt es eine Mietpreisbremse, doch sie 
bleibt weitgehend wirkungslos. Wer aktuelle 
Wohnungsangebote studiert, erkennt schnell, 
dass diese regelmäßig über den Mietspie-
gelwerten liegen. Hinzu kommt ein Trend zur 
möblierten Vermietung. Zwar gilt auch hier 
die Mietpreisbremse, doch die Anwendung 
gestaltet sich wegen zahlreicher Zuschläge 
für Mobiliar oft kompliziert und intranspa -
rent – was die Umgehung erleichtert. Damit 
 diese mehr Wirkung entfaltet, bedarf es daher 
einer Reform, die die Ausschlusstatbestände 
r eduziert.
Großprojekte wie Kreuzfeld befinden sich 
zwar in der Planung, deren Realisierung wird 
jedoch noch Jahre in Anspruch nehmen. 
Klar ist: Es muss gebaut werden. Doch allein 
mit einer Verdichtung der Innenstadt ist es 
nicht getan. Vielmehr müssen neue Bau -
flächen ausgewiesen werden. Dazu braucht 
es  politischen M ut und Entschlossenheit – 
denn Flächen sind in den Außenbereichen 
Kölns durchaus vorhanden, umso mehr, 
wenn man bedenkt, dass Köln laut einer 
Wohnungs bedarf sprognose des Forschungs -
instituts bulwiengesa zu den Städten mit 
dem  höchs ten Wohnraumbedarf bundesweit 
zählt. Bis zum Jahr 2040 wird ein kumu-
lierter  Bedarf  von über 90.000 Wohnungen 
 prognostiziert.
Gleichzeitig bleibt bezahlbarer Wohnraum 
Mangelware. Der Neubau leidet unter komple-
xen Genehmigungs- und Planungsverfahren, 
die Baukosten sind weiterhin hoch. Die Zahl 
öffentlich geförderter Wohnungen in Köln 
wird weiter sinken – obwohl fast die Hälfte 
der Kölner Bevölkerung Anspruch auf einen 
Wohnberechtigungsschein und damit auf 
geförderten Wohnraum hätte.
Dass die katastrophale Lage auf dem Ar -
beitsmarkt in Metropolen wie Köln auch für 
die  Ge winnung von Fachkräften eine zent -
rale Rolle spielt, wurde mittlerweile erkannt. 
Deshalb ist zu erwarten, dass die sogenannte 
„Werkswohnung“ ein Comeback feiern wird.

131
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Nötig sind somit umfassende Anstrengungen, 
um das Gleichgewicht auf dem Wohnungs-
markt wiederherzustellen: neuer Wohnraum 
muss entstehen, bezahlbarer erhalten blei-
ben. Dazu gehört eine kritische Überprüfung 
von Bauvorschriften. Mittlere Bauvorhaben 
sollten ohne Bebauungspläne möglich sein, 
Nachverdichtungen auch ohne langwierige 
Planänderungen. Spielplatz- und Stellplatz -
satzungen sollten auf ihre Notwendigkeit hin 
geprüft werden. Serielles Bauen könnte Ver -
fahren vereinfachen und beschleunigen. Die 
Einführung des Gebäudetyps E sollte konse-
quent weiterverfolgt werden.
All das wird bereits diskutiert. Doch Pla -
nung und Bau benötigen Zeit. Eine kurzfris-
tige  V erbesserung der Lage ist 2025 kaum 
zu erwarten. Die Hoffnung bleibt, dass die 
 politischen und strukturellen Voraussetzun -
gen geschaffen werden, damit sich die Situ-
ation in den kommenden Jahren verbessert. 
Dafür braucht es Konsens, Entschlossenheit 
– und einen langen Atem.
 
Zu den Internetseiten  
des Mietervereins Köln e. V.
 
Erbbauverein Köln eG
Neubau am Seeadlerweg in Vogelsang: vor-
bildlich bei Klimaschutz und Integration 
Im Kölner Stadtteil Vogelsang hat die Erbbau-
verein Köln eG 2024 ihre dritte Liegenschaft 
mit 104 Wohnungen fertiggestellt. Ende 
Januar 2025 zogen die ersten Mieter*innen 
ein. Vogelsang 3, wie es der Erbbauverein 
nennt, ist ein gutes Beispiel für modernen, 
komfortablen und klimagerechten Wohnraum, 
den die Genossenschaft trotz gestiegener 
Baukosten zu erschwinglichen Mieten anbie-
tet. Darüber hinaus leistet das Neubauprojekt 
einen wichtigen sozialen Beitrag: Ein Drittel 
der Wohnungen ist öffentlich gefördert und 
wurde geflüchteten Menschen zur Verfügung 
gestellt. 
Mieterstrom und Blockheizkraftwerk 
Die 104 Wohnungen am Seeadlerweg 13 bis 
27 verteilen sich auf acht Häuser. Die Ein- bis 
Fünfzimmerwohnungen sind  zwischen 37  
und 115 Quadratmetern groß. Jede Wohnung 
verfügt über eine Loggia, einen Balkon und 
teilweise sogar über einen eigenen Garten 
oder eine Dachterrasse. Auch bei den jetzt 
fertiggestellten Gebäuden legte die Erbbau-
verein Köln eG großen Wert auf eine nachhal-
tige und zugleich wirtschaftliche Energie- und 
Wärmeversorgung. Eine  Pho tovoltaikanlage 
und ein Blockheizkraftwerk erzeugen bis 
zu 82 Prozent des Strombedarfs, der den 
Bewohner*innen über ein Mieterstrommo-
dell kostengünstig zur Verfügung gestellt 
wird. Damit leisten Eigentümer*innen und 
Mieter*innen einen aktiven Beitrag zur 
 Energiewende und Reduzierung der CO 2-
Emissionen.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
132
Die Wärmeversorgung erfolgt ebenfalls über 
das Blockheizkraftwerk in Verbindung mit 
 einer Brennwertdoppelkesselanlage. Die Anla -
ge wird zum Teil mit Biogas betrieben, so dass 
erneuerbare Energien mindestens 55 Prozent 
des gesamten Energiebedarfs des Neubaus 
abdecken. Mit diesem  nachhaltigen E nergie- 
und Wärmekonzept erreicht die Wohnanlage 
einen KfW-Effizienzhausstandard 55. Die Erb-
bauverein Köln eG fördert mit ihrem Neubau 
außerdem nachhaltige Mobilität mit E-Lade-
säulen und Fahrradstellplätzen unter anderem 
für Lastenfahrräder in der Tiefgarage. 
Neues Zuhause für 82 Geflüchtete
Die Erbbauverein Köln eG bietet in ihrem 
Neubau auch 82 geflüchteten Menschen 
ein gutes und neues Zuhause. Aufgrund 
einer Vereinbarung mit der Stadt Köln hat 
sie ein Drittel der Wohnungen Menschen 
 unterschiedlicher Nationalität zur Verfügung 
 gestellt, die vorher in städtischen Unterkünf -
ten untergebracht worden waren. In enger 
Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungs-
wesen der Stadt Köln, dem Deutschen Roten 
Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat wur -
den die Mieter*innen für die 34 geförderten 
Wohnungen ausgewählt. Mit der Versorgung 
der geflüchteten Menschen mit Wohnraum 
hat sich die Erbbauverein Köln eG erneut als 
zuverlässige Partnerin der Stadt erwiesen, 
indem sie die knappen städtischen Unterbrin-
gungskapazitäten entlastet und einen wich-
tigen Beitrag zur Integration leistet. Um gute 
nachbarschaftliche Verhältnisse und Begeg-
nungen zu fördern, hat die Genossenschaft 
einen begrünten Innenhof mit umfangrei-
chen Sitzgelegenheiten und Spielflächen für 
die kleinen Bewohner*innen angelegt sowie 
 einen Mieter*innentreff eingerichtet. 
Die Erbbauverein Köln eG
Die Erbbauverein Köln eG ist mit 112 Jahren 
und einem Bestand von rund 2.400 Woh-
nungen eine traditionsreiche, moderne und 
serviceorientierte Wohnungsbaugenossen-
schaft. Ihr Hauptanliegen ist die Erhaltung 
und Schaffung von hochwertigem Wohnraum 
zu fairen Preisen für jetzige und zukünftige 
Mitgliedergenerationen. Dazu setzt sie mo-
derne Technologien ein, insbesondere für 
die Nutzung regenerativer Energiequellen. 
Über ein Drittel des Wohnungsbestandes 
sind Neubau- beziehungsweise neuwertige 
Wohnungen. Vier Wohnanlagen wurden von 
der Landesregierung NRW mit dem Prädikat 
Solarsiedlung NRW ausgezeichnet.
Mit ihren Aktivitäten verfolgt die Genossen-
schaft hauptsächlich ein Ziel: 
Die Sicherung eines möglichst komfortab-
len, funktionellen und auch wirtschaftlichen 
Wohnalltags. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre 
Mitglieder und die Förderung der Gemein-
schaft.
Dies alles macht die Erbbauverein Köln eG zu 
einer verlässlichen Partnerin für modernes, 
nachhaltiges und preiswertes Wohnen in Köln.
 
Zu den Internetseiten  
der Erbbauverein Köln eG

133
Beiträge der Kooperationspartner*innen
Aachener Siedlungs- und 
 Wohnungsgesellschaft mbH 
2024 abgeschlossene Projekte:
Abgeschlossenes Neubauprojekt  
im Sürther Feld: 
Bezahlbarer und inklusiver Wohnraum  
in Köln-Rodenkirchen
Im neuen Quartier Sürther Feld im Kölner 
Süden hat die Aachener Siedlungs- und Woh-
nungsgesellschaft mbH ein Wohnprojekt mit 
insgesamt 35 Wohnungen und zwei Wohn-
gruppen realisiert. Das Projekt an der Sürther 
Feldallee wurde nach rund zweijähriger Bau-
zeit im März 2024 abgeschlossen. Haus Süd 
ist seit November 2023 bezugsfertig, die 
Fertigstellung von Haus Nord erfolgte im März 
2024.
Mehr als die Hälfte der Wohnungen (54 Pro-
zent) sind öffentlich gefördert, weitere Einhei-
ten wurden preisgedämpft oder freifinanziert 
angeboten. Alle Wohnungen sind barrierefrei, 
50 Prozent davon zusätzlich rollstuhlgerecht.
Auch energetisch erfüllt das Projekt aktu-
elle Standards: Die Gebäude wurden im 
KfW-55-Standard errichtet und werden mit 
Nahwärme beheizt. Eine Fußbodenheizung 
mit niedriger Vorlauftemperatur sorgt in den 
Wohnungen für Energieeffizienz. Dachbegrü-
nung und Regenwasserversickerung auf dem 
Grundstück tragen zur Klimaanpassung bei. 
Zusätzlich sind die Dächer mit Photovoltaik -
anlagen ausgestattet, deren Strom ins öffent -
liche Netz eingespeist wird.
Sowohl die Wohnungen als auch die beiden 
Wohngruppen sind bereits vollständig ver -
mietet beziehungsweise vergeben. Betreiber 
der Wohngruppen sind ein Verein für Men-
schen mit geistiger Behinderung sowie eine 
Jugendhilfeeinrichtung.
Mit dem Projekt wurde ein wichtiger Beitrag 
zur Schaffung von bezahlbarem, barrierefrei-
em und sozial durchmischtem Wohnraum im 
Kölner Süden geleistet.
Clouth-Quartier Köln-Nippes: 100 Prozent 
öffentlich geförderter Wohnraum realisiert
Im Clouth-Quartier in Köln-Nippes hat die Aa -
chener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft 
mbH ein Neubauprojekt mit 51 öffentlich 
geförderten Wohnungen und 38 Tiefgaragen-
stellplätzen erfolgreich abgeschlossen. Der 
Neubau liegt an der Josefine-Clouth-Straße 
Ecke Am Walzwerk, auf einem der letzten 
Grundstücke innerhalb des 14,5 Hektar gro-
ßen, städtebaulich neu entwickelten Quartiers 
in Nippes.
Das Projekt bietet moderne Zwei- bis Fünf -
zimmerwohnungen, die barrierearm und 
 energieeffizient nach KfW-55-Standard 
 errichtet wurden. Zur Ausstattung gehören 
Fernwärmeanschluss, Fußbodenheizun-
gen, zentrale Warmwasserversorgung sowie 
eine Photovoltaikanlage. Zusätzlich wurde 
 Infrastruktur für Elektromobilität geschaffen.  
Mit diesem Projekt wird dringend benötigter, 
bezahlbarer Wohnraum in einem beliebten, 
innenstadtnahen Stadtteil geschaffen. Die 
Maßnahme leistet einen Beitrag zur  so zialen 
Durchmischung und zur nachhaltigen Stadt -
entwicklung. Die Wohnungen sind seit 
 Frühjahr 2024 bezugsfertig.

Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024
134
Ausblick
2025 wird die energetische Quartiersnach-
rüstung in Köln-Bilderstöckchen abgeschlos-
sen. Zudem werden die Erneuerung und der 
Neubau in der Memelerstraße in Köln-Nippes 
fertiggestellt. Weiterhin wird ab Sommer 
2025 in der Ludwigsburger Straße in Köln-
Bilderstöckchen mit einem der größten Woh-
nungsbauprojekte Kölns in Holzbauweise 
begonnen. Mit dem Projektnamen „Wood-
stöckchen“ errichtet die Aachener Siedlungs- 
und Wohnungsgesellschaft mbH auf rund 
6.000 Quadratmetern vier Mehrfamilienhäu-
ser mit insgesamt 84 Wohnungen.  
Zu den Internetseiten der  
Aachener Siedlungs- und  
Wohnungsgesellschaft mbH

135
Servicerufnummern des Amtes für Wohnungswesen
Wohnraumförderung
T: 0221 221-34641 (Verwaltung)  
T: 0221 221-25179 (Technik)
Modernisierung bestehenden Wohnraums
T: 0221 221-25179
Wohnungsmängel / W ohnraumschutz
T: 0221 221-21447
Wohngeld
T: 0221 221-0
Wohnberechtigungsscheine  
T: 0221 221-32186
Behindertengerechtes Wohnen
T: 0221 221-22686
Soziales und Innovatives Wohnen
T: 0221 221-21208
T: 0221 221-21927
Öffentlichkeitsarbeit
T: 0221 221-29464 
T: 0221 221-28802 
 
Kontakt
Amt für Wohnungswesen 
Kalk-Karree 
Ottmar-Pohl-Platz 1  
51103 Köln
T: 0221 221-23903  
wohnungsamt@stadt-koeln.de
www.stadt.koeln

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Wohnungswesen
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit   
Gestaltung
tz –  bür o für corporate design und visuelle kommunikation
Bildnachweis
Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH: 15, 111
AdobeStock: 33, 78, 80
Constantin Ehrchen: 117
Erbbauverein Köln e.G.: 102
Erbbauverein Köln e.G. / Markus Bollen: 23, 122/123
GAG Immobilien AG / Ralf Berndt: Titel, 12/13, 27, 28, 38, 43, 50, 51, 73, 74/75
KölnBusiness: 112/113, 119
Kölner Studierendenwerk: 116
Shutterstock: 59, 61, 67
Stadt Köln: 6, 7, 41, 48, 62, 64, 88/89, 91, 92, 95, 98, 103, 105, 107, 114, 115
Quellennachweis
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW): 54 oben
Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik: 18, 19
Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik / Amt für Wohnungswesen: 
3/4, 20/21, 25, 52
Stadt Köln – Amt für Wohnungswesen: sonstige Tabellen / Schaubilder
Druck
Druckhaus Süd Medien GmbH, Köln
13-HF/56/600/08.2025

Beratungsverlauf (4)

27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.01.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3166/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.11.2025
Erstellt
10.11.2025 12:42