3166/2025
Geschäftsbericht "Wohnen in Köln 2024" - Fakten, Zahlen, und Ergebnisse 2024
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 14.11.2025 3166/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Ausschuss für Bauen und Wohnen 08.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Geschäftsbericht "Wohnen in Köln 2024" - Fakten, Zahlen, und Ergebnisse 2024 Das Amt für Wohnungswesen legt den politischen Gremien den Geschäftsbericht „Wohnen in Köln“ für das Jahr 2024 vor. Der Bericht enthält wie gewohnt die Jahresergebnisse der zahlreichen Fachaufgaben des Amtes für Wohnungswesen mit Texten, Schaubildern und Tabellen. Zu den we- sentlichen Fachaufgaben zählen beispielsweise die öffentliche Wohnraumförderung, die Bearbeitung von Wohngeldanträgen, die Unterbringung und Betreuung von Ge- flüchteten sowie die Ausübung der Wohnungsaufsicht, etwa auch im Hinblick auf die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzeitvermietungen. Ebenso werden im neuen Bericht wieder soziale und innovative Wohnprojekte vorgestellt und weiterge- hende Informationen zur Wohnraumversorgung abgebildet. Zudem ist die Fortschreibung der allgemeinen Wohnraumdaten Kölns zum Stichtag 31. Dezember 2024 im Bericht enthalten. Beiträge von Kooperationspartner*innen wie etwa der „GAG Immobilen AG“ und der „koeln ag“ reichern den Geschäftsbericht um deren Perspektiven an. Insgesamt wurde die zuletzt überarbeitete Struktur des Geschäftsberichts beibehalten. Hiermit wird ein Einblick in die vielfältigen Fachaufgaben des Amtes für Wohnungswe- sen ermöglicht, der mit einigen Porträts von Mitarbeitenden und Teams, die sich und ihre engagierte Arbeit kurz vorstellen, abgerundet wird. Gez. Dr. Rau
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Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 Ausblick Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 Be völkerungs- und Wohnungsdaten Köln (jeweils zum 31. Dezember) Allgemeine Wohnraumdaten Indikatoren 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 3) 2022 3) 2023 3) 2024 Einwohner*innen 1.044.070 1.053.528 1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301 1.092.118 1.095.520 1.097.519 Haushalte 545.050 551.024 557.090 560.298 561.071 564.260 564.841 564.973 559.854 568.345 571.712 573.221 Bevölkerung in Haushalten 1.024.202 1.033.477 1.043.249 1.052.264 1.054.612 1.060.596 1.060.646 1.060.327 1.052.516 1.061.198 1.063.032 1.065.069 Durchschnittliche Personenzahl im Haushalt 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,87 1,86 1,86 Wohnungen 547.553 550.645 554.018 556.009 558.038 561.514 563.145 564.776 567.070 568.847 571.822 573.369 WE in Ein-/Zwei fami lienhäusern 92.788 93.563 94.171 94.575 94.791 95.220 95.440 95.592 95.801 93.175 93.375 93.505 Wohnfläche/Einwohner*in in Quadratmetern 39,72 39,67 39,42 39,14 39,18 39,25 39,32 39,59 40,08 40,22 40,31 40,35 Durchschnittliche Wohnfläche/WE in Quadratmetern 75,73 75,90 76,07 76,14 76,17 76,19 76,23 76,26 76,29 77,21 77,23 77,23 Baugenehmigungen (Wohnungen) 3.331 4.689 3.333 3.767 2.607 3.047 2.715 3.659 3.330 3.045 3.211 2.931 Fertigstellungen (Wohnungen) 3.143 3.679 3.957 2.387 2.138 3.923 2.175 2.013 2.520 2.327 3.533 1.819 Abgeschlossenheits bescheinigungen 3.360 3.542 3.428 2.590 2.165 1.878 2.196 2.804 3.487 2.114 2.260 2.117 Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 40.420 38.988 37.464 37.608 38.103 38.623 38.362 38.381 37.916 37.088 37.905 37.818 Prozentualer Anteil geförderter Mietwohnungen am Wohnungsbestand (Typ A/1. Förderweg) 7,4 7,1 6,8 6,8 6,8 6,9 6,8 6,8 6,7 6,5 6,6 6,6 Geförderte Mietwohnungen (Typ B/2. Förderweg) 5.533 4.995 4.453 4.264 3.827 3.068 2.552 2.411 2.255 2.235 2.376 2.422 Prozentualer Anteil geförderter Mietwohnungen am Wohnungsbestand (Typ B/2. Förderweg) 1,0 0,9 0,8 0,8 0,7 0,5 0,5 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 Geförderte Eigentumsmaßnahmen 4.293 3.849 3.425 3.125 2.813 2.364 2.034 1.786 1.769 1 .741 1.516 1.377 Prozentualer Anteil geförderter Eigentumsmaßnahmen am Wohnungsbestand 0,8 0,7 0,6 0,6 0,5 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 Wegfall von Mietwohnungen aus der Bindung 1.135 809 1.712 1.625 545 347 528 780 615 828 718 830 Bewilligung von Mietwohnungen 537 609 834 785 770 585 865 657 878 334 561 769 Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 40 17 5 2 1 6 1 3 2 0 13 15 WE Modernisierungsförderung 1 2 194 90 78 1) 365 274 416 376 993 4 4 WBS-Anträge (jährlich) 2) 15.373 14.981 14.252 14.164 14.571 13.250 13.256 14.230 15.237 16.704 16.173 15.206 WBS = Wohnberechtigungsschein, WE = Wohneinheiten 1) Ab 01.02.2018 gilt die Moderni - sierungsrichtlinie (RL Mod), die RL Bestands Invest wurde gleichzeitig außer Kraft gesetzt. 2) Gruppe A 3) Im Jahr 2025 wurden die Zahlen zum Gebäude- und Wohnungsbestand für die Stadt Köln rückwirkend bis zum Jahr 2022 auf Basis des Zensus 2022 revidiert. Die hier angegebenen Bestandszahlen für die Jahre ab 2022 können von den Bestandszahlen in früheren Berichten abweichen. Die Bestandszahlen bis 2021 und die revidiert en Zahlen ab 2022 sind nur bedingt vergleichbar. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 Ausblick Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 6 Liebe Leser*innen, mit diesem Bericht stellt Ihnen die Stadt Köln aktualisierte Daten zum Kölner Wohnungs- markt zur Verfügung und informiert über die Jahres ergebnisse vielfältiger Fachaufgaben des Amtes für Wohnungswesen. Wie viele Kölner*innen in ihrem Alltag spüren, bleibt die Wohnungs versor gung in unserer Stadt herausfordernd und die Lage am Wohnungs markt mehr als angespannt. Nach wie vor übersteigt die hohe Wohnungsnach- frage das Wohnungsangebot in Köln deutlich, insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums. Klar ist, dass es insbesondere im Zusammenspiel von Bund, Land, Stadt Köln und Bauwirtschaft noch besser gelingen muss, schneller zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum für unsere Stadt zu schaffen, deren Bevölkerung – anders als die Gesamtfläche Kölns – wächst. Mit der Digitalisierung des Baugenehmigungs- verfahrens hat die Stadt Köln den Prozess für die Antragsteller*innen erheblich erleich- tert. Bauanträge können nun jederzeit und überall rechtssicher und papierlos gestellt werden. Die Digitalisierung führt zu mehr Transparenz und schafft die Voraussetzung für mehr Tempo. Auch die städtische Wohnungsbauleitstelle wurde gestärkt und beschleunigt nun die Schaffung von Wohnraum durch umfassende Beratung von externen Entwickler*innen, insbesondere bei großen und bedarfsgerechten Bauprojekten. Gleichzeitig brauchen wir aber dringend eine Vereinfachung des Baurechts, für die ich mich bei Bund und Land immer wieder einsetze. Neben der dringen- den Hilfe für Schutzbedürftige, beispielsweise für die auch 2024 hohen Zugangszahlen von Geflüchteten, bleibt die breite Woh- nungsversorgung aller Kölner*innen elementar, auch für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt Anreize für die Wohnungs wirtschaft, w eiter in bezahl- baren Mietwohnraum zu investieren und prekäre Wohnsituationen zu vermeiden. Wir setzen uns für zukunftsweisende wohnungs- politische Entscheidungen und pr axistaugliche Maß nahmen ein. Aller dings müssen Bund und Land für eine auskömmliche Finanzierung des geförderten Wohnungsbaus sorgen. Ich danke allen Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswesen herzlich für den enga- gierten Einsatz im Berichtsjahr und wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre des Berichts „Wohnen in Köln“ . Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, Juli 2025 Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 7 Vorworte Liebe Leser*innen, wir sind eine Schwarmstadt: das vielfältige kulturelle Angebot und der hohe Freizeitwert Kölns verleihen der Domstadt seit Jahren starke Anziehungskraft. Gerade auch zum Wohnen und Arbeiten ist Köln beliebt. 2.000 mehr als im Vorjahr und damit 1.097.519 Millionen Menschen waren Ende 2024 mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Köln gemeldet. Mit rund 50 Prozent bildeten die Ein-Perso- nen-Haushalte weiterhin die größte Gruppe. Geringverdienende oder Haushalte mit Kindern finden vielfach nicht die passende Mietwohnung, die sie sich leisten können. Erfreulich ist daher, dass der hohen Nachfrage auch 2024 ein gutes Ergebnis der Wohnraum- förderung gegenüberstand. Dank zusätzlicher Landesmittel konnten über 195 Millionen Euro für Vorhaben in Köln bewilligt werden. Diese Mittel werden für fast 1.500 preisgebundene Wohnungen verwendet. Teil der Förderung sind Neubaumaßnahmen, Verlängerungen bestehender Belegungsbindungen um bis zu 15 Jahre sowie Bindungserwerbe für ehemals geförderte, preisgebundene Wohnungen für zehn Jahre. Gerade diese bewährte Subven- tionierung verhilft einkommensschwächeren Haushalten zu einem Zuhause. Auch 2024 herrschte eine erhebliche Dynamik beim Wohngeld. Zunächst dauerte die admi- nistrative Umsetzung der Wohngeld-Reform aus 2023 noch an. So wurden im vergangenen Jahr 87,36 Millionen Euro Wohngeld an 15.755 Kölner Haushalte ausgezahlt. Im Vergleich zu der Zeit vor der Reform erhielten fast doppelt so viele Haushalte diese Hilfe. Der Verwaltung fällt es weiterhin schwer, das not- wendige Personal zu finden und zu halten, das für die Bewilligung dieser Leistung erforderlich ist. Die Abarbeitung des aufgelaufenen Rückstands ist eine vordringliche Aufgabe. Mein großer Dank gilt allen Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswe- sen für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit sowie den an der Erstellung des Berichtes beteiligten Kolleg*innen des Amtes für Stadt- entwicklung und Statistik. Danken möchte ich auch unseren Kooperationspartner*innen aus der Wohnungswirtschaft sowie den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege für ihren wert- vollen Einsatz zugunsten der Menschen, die in Köln Wohnraum benötigen. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen Köln, Juli 2025 Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 8 Inhalt Allgemeine Wohnraumdaten Umschlag innen Vorworte 6 Bezahlbares Wohnen ermöglichen 12 Wohnen in Köln 14 Wohnungsangebot 14 Kaum Leerstände und geringe Fluktuation 14 Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand 16 Wohnungsnachfrage 17 Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln 18 Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke 20 Wohnkosten 22 Kölner Mietspiegel 24 Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Köln 26 Gesetzliche Grundlagen 26 Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag 26 Stärkung des Wohnungsbaus in Köln 27 Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 28 Grundsätze der Wohnraumförderung 29 Rechtsgrundlagen der Wohnraumförderung 29 Förderkonditionen und Förderbausteine 30 Ergebnisse öffentlicher Wohnraumförderung 2024 38 Neuschaffung von Mietwohnraum 38 Sonderkontingente 39 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau 40 Eigene Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau 40 9 Wohnungsbestandsverwaltung 42 Bestands- und Besetzungskontrolle 42 Bearbeitungsanlässe für die Bestandsverwaltung 45 Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 46 Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 49 Bestand der geförderten Mietwohnungen in Köln / Prognose 49 Mieten im geförderten Wohnungsbau und Mietpreisprüfungen 51 Verbot der Zweckentfremdung öffentlich geförderter Wohnungen 53 Wohnberechtigungsscheine (WBS) 54 WBS – Gesetzliche Einkommensgrenzen 54 WBS – Voraussetzungen 56 Erteilte WBS nach Haushaltsgröße 58 Wohnungsberatung 59 Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen 60 Wohngeld 62 Auswirkungen der Wohngeldnovelle 62 Anzahl der Kölner Wohngeld-Haushalte 63 Ausblick 64 Wohngeldzahlungen Köln 2017 – 2024 65 Soziales und Innovatives Wohnen 66 Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln 66 Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil (PariSozial gGmbH Köln) 68 Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA e.V.) 69 WohnPortal Köln-Bonn 70 Mehrgenerationenwohnen 71 Ambulantes Wohnen für verschiedene Zielgruppen 71 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 10 Wohnraum schützen 74 Wohnungsaufsicht 76 Mietpreiskontrolle 78 Mietpreisüberhöhung 79 Mietwucher 80 Verbot der Zweckentfremdung frei finanzierten Wohnraums 81 Genehmigungen und Ersatzwohnraum 83 Kurzzeitvermietung von Wohnraum 84 Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen 85 Leerstand von Wohnraum 87 Schutzbedürftige sicher unterbringen 88 Unterbringung von Geflüchteten 90 Gesetzliche Grundlagen 90 Zahlen, Daten, Fakten 90 Soziale Betreuung 91 Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben 91 Kooperationen und Vernetzung 93 Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter 94 Gewaltschutzkonzept für Geflüchtete in Unterbringungseinrichtungen 95 Förderprogramm zur Gewaltprävention 96 Auszugsmanagement 98 Forum für Willkommenskultur 100 Ehrenamtliches Engagement – Willkommensinitiativen und Kirchengemeinden 101 Ressourcenmanagement 102 Unterbringungsformen 104 Betreuung der Unterbringungsobjekte 106 11 Unterbringung von Wohnungslosen 108 Gesetzliche Grundlagen 108 Zahlen, Daten, Fakten 108 Unterbringung von Katastrophenopfern 110 Gesetzliche Grundlagen 110 Zahlen, Daten, Fakten 110 Nachhaltigkeit und Energiecontrolling 111 Klimaverbessernde Maßnahmen 111 Öffentlichkeit informieren 112 Für bezahlbaren Wohnraum werben 114 Stadtinformationskampagnen 116 Messeteilnahmen 117 Teilnahme an der Kölner Immobilienmesse 117 Teilnahme an der EXPO REAL 119 Beiträge der Kooperationspartner*innen 122 GAG Immobilien AG 124 Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V. 126 Mieterverein Köln e. V. 129 Erbbauverein Köln eG 131 Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH 133 Servicerufnummern des Amtes für Wohnungswesen 135 Kontakt 135 Bildnachweis 136 Quellennachweis 136 Impressum 136 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 14 Wohnen in Köln Wohnungsangebot Zum Stand 31. Dezember 2024 verfügte Köln über 573.369 Wohnungen (2023: 571.822). Gegenüber 2023 ist der Wohnungsbestand um 1.547 Wohnungen (Fertigstellungen minus Abgänge) gewachsen. Der Anteil an preisgünstigen geförderten Mietwohnungen (1. und 2. Förderweg/Einkommensgruppe A und B) beträgt 7 Prozent (2023: 7 Prozent). Neu geförderte Wohnungen stehen den Wohnungssuchenden aufgrund der Bau - zeiten in der Regel nach etwa zwei Jahren fertig gestellt zur Verfügung. 2024 wurden 780 (2023: 622) der in den letzten Jahren geförderten Wohnungen bezugsfertig. 830 Wohnungen sind 2024 planmäßig beziehungs weise v orzeitig aus der Bindung gefallen. 2023 waren es 809 Wohnungen. Die preisgünstigen geförderten Wohnungen sind ungleich über das Stadtgebiet verteilt, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach ihrem Anteil am Gesamtwohnungsbe- stand im Stadtbezirk. Die meisten Wohnun- gen in Köln, 80,7 Prozent (2023: 80,6 Prozent), liegen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in Ein- und Zweifamilienhäusern (16,3 Prozent, 2023: 16,3 Prozent) und anderen Gebäuden mit Wohnraum (3 Prozent, 2023: 3 Prozent). Unter dem Titel „Wohnungsbau in Köln 2024“ hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik im Juni 2025 mittels der Statisti - schen Nachrichten eine Kurzübersicht zum Kölner Gebäude- und Wohnungsbestand, zu Bau genehmigungen, Baufertigstellungen, Bauabgängen, den noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben sowie zum sozialen Wohnungs- bau veröffentlicht: Zum Wohnungsbau in Köln 2024 Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten gelten als Indikatoren für eine Anspannung des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. Auf gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu kann das Amt für Wohnungswesen nur aus der Ver- waltung des geförderten Wohnungsbestandes zurückgreifen. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des freifinanzier- ten Wohnungsmarktes in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig abweichend verläuft. Im geförderten Wohnungsbestand weist die Leerstandsquote mit 0,23 Prozent (2023: 0,54 Prozent) weiter einen niedrigen Wert auf. 2022 lag diese Quote für den gesamten Kölner Wohnungsmarkt bei 0,9 Prozent . Das Institut empirica aktualisiert derzeit den sogenannten „CBRE-empirica-Leerstandsindex“ auf Basis der Daten aus dem Zensus 2022. Der Wert für 2023 wird im Laufe des Sommers 2025 erwartet. 15 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Um eine angemessene Menge von Wohnungs- wechseln überhaup t zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt eine Leerstandsquote von mindestens zwei bis drei Prozent aufwei- sen. Somit bleibt der Wohnungsmarkt in Köln weiter angespannt. Die sogenannte Fluktua - tionsreserve eines gesunden Marktgleich - gewichts (drei Prozent) wird auch im Vergleich zu dem Durchschnittswert kreisfreier Städte (2,7 Prozent) in Köln weiter deutlich unter- schritten (Zensus, Stichtag 15. Mai 2022). Die Marktanspannung wird auch deutlich an der weiterhin sehr niedrigen Fluktuationsquo- te im geförderten Wohnungsbestand von 4,61 Prozent (2023: 4,63 Prozent). Vom Höhepunkt der Marktentspannung im Jahr 1997 mit einer Fluktuationsquote von 9,62 Prozent ist der geförderte Bestand immer noch weit entfernt. Der enorme Druck im geförderten Wohnungs - bestand wird auch deutlich an der zuvor erwähnten minimalen Leerstandsquote. Wer eine preisgünstige Wohnung in Köln gemietet hat, gibt diese nur aus dringenden Gründen wieder auf. Dem geringen Angebot an freiwerdenden und neu entstehenden Wohnungen dieses Seg- ments steht die hohe und steigende Nach- frage verschiedener Gruppen wie Familien, Studierende oder Personen mit besonderem Wohnbedarf gegenüber. Die Wohnungsversorgung verschärft sich durch die jährlich auslaufenden Bindungen geförderter Wohnungen. Diese dann ehemals geförderten Wohnungen dürfen rechtlich das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmie te Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Rodenkirchen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 16 für frei finanzierte Wohnungen erreichen (§ 558 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Somit haben die Mieter*innen nach dem Auslaufen der Wohnungsbindung mit Mieterhöhungen zu rechnen. Nach derzeitigem Stand werden in Köln bis 2035 über 20.000 Wohnungen aus der Belegungsbindung fallen. Der Bestand öffent - lich geförderter Wohneinheiten wird nur mit über 2.000 neuen geförderten Wohnein heiten jährlich zu halten sein. Hierzu zählen der Neubau, die Modernisierung, Bindungsver - längerungen und -erwerbe. Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand Bereits seit 1998 geben die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Mietwohnungen barrierefrei gebaut werden. Demnach müssen der Hauseingang sowie die Erdgeschosswohnungen stufenlos von der Straße aus erreichbar sein. Dies gilt auch für Aufzugsanlagen. Zudem ist vorgeschrieben, dass in allen Wohnungen weder Stufen noch Schwellen bestehen. Die Bäder müssen mit bodengleichen Duschen ausgestattet sein und alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen den Bestimmungen für barrierefreies Bauen entsprechen. Für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnun- gen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbe zogenen Nutzung dienen, gilt die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen). Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung 17 Bezahlbares Wohnen ermöglichen mit Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unt erschieden zwischen barrierefreien sowie barrierefreien und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Zum Ende des Berichtsjahres waren im Bestand der geförderten Wohnungen 13.148 als barrierefrei registriert (32,7 Prozent). 2024 wurden 769 (2023: 561) Neubau-Miet - wohnungen gefördert, welche gemäß den Wohnraumförderbestimmungen barrierefrei errichtet werden. Hiervon werden alle Woh- nungen ohne Barrieren im Erdgeschoss oder über einen Aufzug erschlossen sein. 297 (2023: 296) geförderte Wohnungen waren zum Ende des Berichtsjahres rollstuhl - geeignet. Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Verpflichtung, gefördert e Wohnungen über die Eigenschaft der Barrierefreiheit hinaus rollstuhlgerecht zu bauen. Allerdings wirbt die Fachabteilung des Amtes für Wohnungswesen in allen Beratungsgesprächen mit Investor*innen für die Errichtung solcher Wohnungen. Die besonderen Fördermöglichkeiten mit Zusatz darlehen und höherem Tilgungs - nachlass durch das Land Nordrhein-West - falen unterstützen diese Zielsetzung. Es wird angestrebt, kontinuierlich auch die Zahl der geförderten Wohnungen zu erhöhen, die uneingeschränkt für die Nutzung mit Rollstuhl geeignet sind. Leider befinden sich unter den aus der Woh - nungsbindung fallenden Wohnungen immer wieder auch sogenannte „Rollstuhl-Woh- nungen“ . Diese verlieren zwar nicht ihre be- sondere Ausstattung und Eignung, jedoch sind ihre Eigentümer*innen nach Wegfall der Wohnungsbindung nicht mehr zur Vermietung an Rollstuhlfahrer*innen mit Wohnberechti- gungsschein verpflichtet. Weiterhin bestehen noch 269 (2023: 272) sogenannte behindertenfreundliche Wohnungen aus früheren Förderjahren. Eine uneingeschränkte Eignung für die Rollstuhlnutzung kann diesen Wohnungen allerdings nicht zugeschrieben werden. Hierzu müssten die W ohnungen weitere Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel niedrig angebrachte Türklinken und andere Bedien - elemente. Auch ein schwellenfreier Zugang zum Balkon wäre hierfür erforderlich. Die Landesbauordnung (BauO NRW) regelt unter anderem, dass bei Neubauten mit mehr als drei oberirdischen Geschossen ein Aufzug von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus barrierefrei erreichbar sein muss. Auch diese Anforderung begünstigt den Zugewinn von schwellenfrei erreichbaren Wohnungen. Wohnungsnachfrage Zum Stichtag 31. Dezember 2024 verzeich- neten wir 1.090.473 Einwohner*innen mit Hauptwohnung in Köln. Köln verfügte zum selben Zeitpunkt über 573.221 Haushalte, in denen durchschnittlich 1,86 Personen lebten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren etwas verringert. Die Hälfte der Kölner Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, ihr Anteil ist gegenüber dem Vorjahr von 51,7 auf 51,9 Prozent angestiegen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 18 Die Bevölkerungsvorausberechnung (2025 bis 2045) wurde in drei Varianten erstellt, die sich in ihren Annahmen über die zukünftige Zuwanderung nach Köln unterscheiden. In der Basisvariante wurde angenommen, dass sich die Zuwanderungsmuster der Jahre 2015 bis 2024 in der Zukunft fortsetzen. Auf diese Variante der Prognose wird im Folgen- den Bezug genommen. Die Kernaussage der Basisvariante der Prognose ist, dass Köln bis 2035 weiterwachsen wird (auf 1.102.700 Personen, plus 1,1 Prozent gegenüber 2024) und danach bis 2045 leicht schrumpfen wird (auf 1.100.500 Personen, plus 0,9 Prozent gegenüber 2024). Der Bevölkerungszu- wachs von 2024 bis 2045 wird somit rund 10.000 Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz betragen. Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine maßgebliche Größe. Bezogen auf die aktuelle Anzahl der Haushalte wird es bis zum Jahr 2045 den stärksten relativen Zuwachs bei den Zwei-Personen-Haushalten geben (plus 6,7 Prozent). Die Zahl der Ein- Personen-Haushalte steigt um rund 7.500 beziehungsweise 2,5 Prozent, während die Anzahl der Drei-und-mehr-Personen-Haus- halte um rund 5.600 abnehmen wird (minus 4,5 Prozent). Die Haushalte mit Kindern nehmen von derzeit 102.532 (2024) bis 2045 auf 96.200 ab (minus 6,1 Prozent). Zur Bevölkerungsprognose für Köln 2025 bis 2045 19 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin schrumpfende Segmen t des preisgünstigen Wohnungsbestandes weiter verstärken. Die durchschnittlichen Nettokaltmieten sind von 2010 bis 2024 um 67 Prozent auf 14 Euro/ Quadratmeter gestiegen (Quelle: FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH). Mit dem durch den Rat im Februar 2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ (StEK Wohnen) stellt sich die Stadt der großen Herausforderung, für die zuzie- henden und die bereits in Köln wohnenden Menschen ausreichend neue Wohnungen zu bauen sowie den Bestand zu sichern und zu verbessern. Insbesondere den Haushal- ten, die am Markt immer schwieriger eine Wohnung finden, will die Kölner Wohnungs - politik bezahlbaren Wohnraum in ausreichen - der Menge und Qualität zur Verfügung stellen. Zur Ratsvorlage des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen Die Zahlen der städtischen Bevölkerungsvor- ausberechnungen werden regelmäßig mit den tatsächlichen Bestandsentwicklungen abgegli- chen. Zuletzt war dies möglich für die Bevölke- rungsvorausberechnung aus dem Jahr 2022, die sich gesamtstädtisch auf den Zeitraum 2022 bis 2050 bezieht und kleinräumig auf die Ebene der 86 Kölner Stadtteile bis 2035 reicht. Die Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2022 liefert auf gesamtstädtischer Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 20 21 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 22 Ebene zutreffende Ergebnisse für die Ge- samtbevölkerung: Zum 31. Dezember 2024 überschätzt die Prognose (nach Variante 4) die Bevölkerungszahl um nicht einmal 100 Personen beziehungsweise um 0,01 Prozent. Wohnkosten Auf der Grundlage der Kölner Statisti- schen Nachrichten von November 2023 wird die Mietbelastung auf dem Kölner Wohnungsmarkt aufgezeigt, differenziert nach Bevölkerungsgruppen. Köln ist eine Stadt mit vergleichsweise hohen Mieten und Mietbelastungen in Nordrhein- Westfalen: 32,5 Prozent des Haushaltsein- kommens mussten die Kölner*innen durch- schnittlich für die Miete aufwenden. Die Mietbelastung ist somit gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2016 (33,3 Prozent) zwar leicht zurückgegangen, was aber unter Be- rücksichtigung der Schätzungsgenauigkeiten in beiden Jahren in den Rahmen der statisti- schen Zufallsschwankung einzuordnen ist. Daher kann de facto eine tendenziell stabil gebliebene Mietbelastung im Zeitverlauf angenommen werden. Durchschnittliche Mietbelastung in Köln 2023 Mietbelastung nach Wohnungstyp Prozent Mietbelastung insgesamt 32,5 Mietbelastung in frei finanzierten Wohnungen 31,7 Mietbelastung in öffentlich geförderten Wohnungen 38,9 Mietbelastung nach Haushaltstyp Prozent Mietbelastung insgesamt 32,5 Paare ohne Kinder 25,1 Paare mit Kind(ern) 26,0 Alleinlebende 33,8 Senior*innenhaushalte (alleinlebend oder Paare) 36,8 Alleinerziehende* 39,6 Wohnungen nach Gebäudeart (Anteil an allen Wohnungen**) Prozent Wohnungen in Ein-/Zweifamilienhäusern 16,3 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern 80,6 * Fallzahlen vergleichsweise gering, daher nur bedingt aussagekräftig ** Wohnungen in anderen Gebäuden mit Wohnraum: drei Prozent 23 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Vogelsang Detaillierte Auswertungen zeigen, dass sich die Mietbelastung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen stark unterscheidet. Einkommensschwächere Haushalte leben – ihrer finanziellen Situation geschuldet – in günstigeren Wohnungen mit kleinerer Wohn- fläche, die für sie aber dennoch eine relativ große ökonomische Belastung darstellen. Sichtbar wird dies vor allem an der Höhe der Mietbelastung von Haushalten in öffentlich geförderten Wohnungen. Ihre Belastung durch die Miete überstieg 2023 mit 38,9 Prozent jene von Haushalten in freifinanzier - ten Wohnungen um 7,2 Prozentpunkte. Die Mietbelastung durch die Bruttokaltmie te ist auch nach Haushaltstyp unterschiedlich hoch. Die Bruttokaltmiete besteht aus der Nettokaltmiete (Grund-/Kalt-Nettomiete) und den kalten Nebenkosten (exklusive Heiz- und Warmwasserkosten). Sie liegt zwischen 25,1 und 39,6 Proz ent des verfügbaren Haushaltsnettoein kommens. Die höchs te Be- lastung wiesen Alleinerziehende auf mit einer Mietbelastung von 39,6 Prozent. Insgesamt können einkommensschwächere Kölner Haushalte ihre Ausgaben für die Miete proportional weitaus schlechter decken als einkommensstärkere Haushalte. Damit stellt der Kölner Mietmarkt insbesondere Alleiner - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 24 ziehende, Senior*innen sowie Studierende und arbeitslose Menschen weiterhin vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Kölner Mietspiegel Im freifinanzierten Wohnungsbestand dient der Kölner Mietspiegel (KMSP) als Richtlinie zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558c BGB). Öffentlich geförderte Wohnun- gen sowie Einfamilienhäuser und Kleinappar - tements werden hierin nicht erfasst. Der KMSP bietet Wohnungsgeber*innen und Mietinteressent*innen eine anerkannt e Orientierungsmöglichkeit zur Ver einbarung einer angemessenen Miete. Maßgebend hierfür sind die Lage, die Ausstattung und die Größe der Wohnung. Dabei stellen die nach Baualtersgruppen dargestellten Spannen werte den Schwerpunkt des Köl - ner Wohnungsmarktes dar. Gemessen an dem jeweiligen Wohnwert sind jeweils hö - here und niedrigere Mieten jedoch nicht ausgeschlossen. Der KMSP ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung von Markttranspa - renz im Mietrechtssystem und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Kon- flikten zwischen den Vertragspartner*innen. Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen wird der KMSP vor Gericht als Instrument für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit heran- gezogen. Er genießt insofern einen hohen Stellenwert und ist in Mietänderungsverfah- ren und im Ordnungsrecht anerkannt. Dem Amt für Wohnungswesen dient der KMSP als wichtige Grundlage für die Über - prüfung der Mieten nach § 5 Wirtschafts - strafgesetz (WiStrG 1954: Mietpreisüber - höhungen) und weiterer Vorschriften. Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch darauf zurückgeführt werden, dass er von unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immo - bilienbörse e.V. (RIB) in Köln, erstellt wird. Der KMSP wird seit 1973 ver öffen t licht und in der Regel in einem Zwei-J ahres-Rhythmus aktualisiert. Im Zusam menwirken mit ver- schiedenen Unt ernehmen der Wohnungs - wirtschaft sowie dem Amt für Wohnungswe- sen der Stadt Köln wird der KMSP auf einer breiten Datenbasis fortgeschrieben. Für die Fortschreibung werden jene M ieten berück- sichtigt, die innerhalb der letzt en sechs Jahre vor der Erhebung der Daten neu ver - einbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (Bestandsmieten) wurden. Betriebskostenbedingte Mieterhöhungen werden nicht einbezogen. Die Kölner Miet - spiegeldaten (Nettokaltmieten) unterschei- den sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungs inserat en und Online-Immobilien - portalen, die ausschließlich potentielle, also zukünftige Neuvertragsmieten darstellen, die sogenannten Angebotsmieten. Der KMSP bildet hingegen die tatsächliche Mietmarkt - lage im Stadtgebiet ab. Der KMSP enthält auch nähere Informationen, etwa zu den Wohn lagekat egorien und der Ausstattung der Wohnungen. Allgemeine Informationen zum Kölner Mietspiegel 25 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Für das Geschäftsjahr 2024 galt in Köln noch der Mietspiegel aus April 2023. Mit Blick auf das Erscheinungsdatum dieses Geschäfts- berichts wird jedoch schon auf den neuesten Kölner Mietspiegel aufmerksam gemacht, der im April 2025 erschienen ist. Interessierte finden den aktuell geltenden Kölner Mietspiegel auch im Internet: Zum Kölner Mietspiegel 2025 / Rheinische Immobilienbörse Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 26 Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Köln Gesetzliche Grundlagen Die öffentliche Wohnraumförderung wird durch das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt. Sie basiert auf privat - wirtschaftlichem Engagement in Kombination mit staatlicher Förderung. Zu den Zielen des WFNG NRW gehören die Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich nicht angemessen am Wohnungsmarkt versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, die Anpassung, Moderni- sierung und energetische Nachrüstung des bestehenden Wohnraums an die Erforder - nisse des demografischen Wandels und die Erhaltung und Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren. Bei der öffentlichen Wohnraumförderung werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sowie besondere Bedarfs- gruppen wie Studierende und Auszubildende unterstützt. Dies gilt ebenso für besonders schutzbedürftige vulnerable Personengrup- pen, die ihren Wohnraum zum Beispiel durch häusliche Gewalt verlieren. Für die Wohnraum- versorgung gerade dieser Haushalte ist die staatliche Förderung entsprechender Wohnun- gen mit begrenzter Miethöhe unverzich tbar. Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 beschlossene Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ist auch weiterhin die strategische Grundlage für eine aktive Bau- land-, Liegenschafts- und Wohnungspolitik der Stadt Köln. Zu den bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen gehören das Kooperative Baulandmodell, die Konzeptvergabe von Grundstücken und das „Kölner Wohnbündnis“ . Bei der Konzeptvergabe werden städtische Grundstücke für den Geschosswohnungsbau nach Konzeptqualität vergeben. Interessierte können sich nach einer Ausschreibung für eine solche Vergabe bewerben. Das Kölner Wohnbündnis ist eine Initiative zur Förderung von Wohnungsneubau und Innenentwicklung, Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben sowie zur Intensivierung von Zusammen - arbeit und Dialog der Akteur*innen der Kölner Wohnungswirtschaft, der Verbände und der Stadt Köln bis 2030. Seine Träger sind die Stadt Köln, die Arbeits- gemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen (köln ag), die Wohnungsbau Initiative Köln (WIK), der Kölner Haus- und Grundbesitzer - verein von 1888 e.V., der Bundesverband Frei- er Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., der Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BFW NRW) sowie der Verband der Woh- nungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen e.V.). Das Kooperative Baulandmodell definiert kla - re Rahmenbedingungen für die Bauherr*innen 27 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Volkhoven/Weiler und verpflichtet diese, bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geför - derten Segment zu errichten, vorausgesetzt, es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen. Diese Fläche ent- spricht rund 20 Wohnein heiten. Mit der ersten Änderung der Umsetzungsan- weisung Kooperatives Baulandmodell Köln 2022 soll sichergestellt werden, dass Woh- nungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer klimagerechten und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung leisten. Seit 2022 obliegt die Federführung für das Kooperative Bau- landmodell dem Stadtplanungsamt. Stärkung des Wohnungsbaus in Köln Der Rat der Stadt Köln hat am 12. Dezember 2024 das Maßnahmenpaket „Wohnungs- bau stärken“ beschlossen. Vorangegangen war eine Überprüfung der Wohnungsbau- Auflagen aus dem oben erwähnten Stadtent - wicklungskonzept. Die nun vorgenommenen Anpassungen wurden zuvor auch im Woh- nungsbauforum Köln mit Vertreter*innen der Wohnungs- und Finanzwirtschaft diskutiert. Ziel war, den Fokus auf nachhaltiges Bau- en beizubehalten, gleichzeitig aber den Wohnungsbau auch durch Kostensenkung zu stabilisieren. So soll der Wohnungsbau in Köln gestärkt werden durch verdichteten Wohnungsbau mit kombinierten Spiel- und Grünflächen, einer Anpassung der Stell- Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 28 platzsatzung, einer Stärkung der Wohnungs- bauleitstelle, der Neuaufstellung des Kölner Wohnbündnisses und durch Prozessopti- mierungen zur Beschleunigung von Verfah- rensabläufen. Finanzierung des mehrjährigen Wohnraum för derprogramms Wesentliche Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung NRW ist das Eigen - kapital der NRW.BANK, das hauptsächlich aus dem ehemaligen Landeswohnungsbauver - mögen besteht. Mit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist die öffentliche Wohn- raumförderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Mit Veröffentlichung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2023 bis 2027 stehen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 10,5 Milliarden Euro für die Wohnraumförde - rung zur Verfügung. 2024 wurden landesweit fast 2,3 Milliarden Euro bewilligt – ein neuer Rekordwert in der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier bildet der Miet - wohnungsbau eindeutig den Schwerpunkt mit rund 1,6 (2023: 1,7) Milliarden Euro. Die Schaffung von Wohneigentum durch Neu- schaffung, Erwerb und Modernisierung wurde mit insgesamt 293,7 (2023: 311) Millionen Euro gefördert. Modernisierter Wohnraum Köln-Chorweiler 29 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Grundsätze der Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Die Förderung des Mietwohnungsbaus trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Woh- nungen zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Mieten zu sichern oder neu zu schaffen. Eigentumsförderung Die Eigentumsförderung richtet sich an Haus- halte, die aufgrund ihres Einkommens eine Förderung zur Bildung von Wohneigentum erhalten können. Sie steht als gleichrangiges Förderziel neben dem geförderten Miet - wohnungsbau. Wohnungsunternehmen aller Größen sowie Einzeleigentümer*innen sind gleichermaßen Adressat*innen der Förderan- gebote. Die geförderten Wohnungen beziehungswei- se Eigenheime sollen sich in ihrer baulichen Qualität, ihrer Ausstattung und Lage nicht nachteilig von frei finanzierten Wohnungen unterscheiden. Die Wohnraumförderung vergrößert gleichzeitig auch das Angebot an barrierefreien Wohnungen und ermöglicht die Einbindung des Klimaschutzes. Modernisierung des Wohnungsbestands Eine weitere Säule der Wohnraumförderung ist die Modernisierung des Wohnungsbe- stands. Hiermit wird eine zeitgemäße Wohn- qualität ohne sozial unverträgliche Steigerung der Wohnkosten erreicht. Rechtsgrundlagen der Wohnraumförderung Für die Bewilligung von Wohnraumfördermit - teln galt 2024 die Förderrichtlinie Öffentli- ches Wohnen des Landes Nordrhein-West - falen (FRL öff Wohnen NRW 2024). Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese Bestimmungen im Rahmen der Wahrneh- mung einer weisungsgebundenen Pflichtauf - gabe an. Die Bestimmungen regeln die Fördergrund- sätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge und Verfahrensgrundsätze, die sich in Kurz - form aus den nachfolgenden Schaubildern ergeben. Im Jahr 2024 erhielt die Stadt Köln vom Mi- nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfa - len (MHKBD NRW) ein Globalbudget in Höhe von 100 (2023: 95) Millionen Euro zur Umset - zung des Wohnraumförderprogramms. Die Kölner Anträge auf Zuteilung von Förder - mitteln überstiegen dieses Budget bei Wei- tem, sodass Köln weitere Mittel in Höhe von rund 95 Millionen Euro zugewiesen wurden. Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen der Landesfördermittel, die nach Köln geflos- sen sind, somit im Jahr 2024 auf den bisheri- gen Spitzenwert von über 195 (2023: 163,6) Millionen Euro. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 30 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2024 in Köln (März 2024) Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen und Gemeinschafts- und Infrastrukturräumen durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden Ziel Schaffung von Wohnraum in der öffentlichen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie für am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungskreise wie Senior*innen, Menschen mit Behinderung, kinderreiche Haushalte, Studierende und Alleinerziehende. Klimaziele und Klimaschutz sind Schwerpunkte der Förderung. Antragsberechtigt Investor*innen mit der erforderlichen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit Gefördert werden Mietwohnungen (Förderung von zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen nur in Ausnahmefällen) Art und Höhe der Förderung Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe A (Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG) Wohnungsgröße Mindestgröße 35 Quadratmeter Darlehensgrundbetrag 3.490 Euro je Quadratmeter Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe B (Personenkreis mit einem Einkommen von maximal 40 Prozent über den Grenzen des § 13 WFNG) Wohnungsgröße Mindestens 35 Quadratmeter Darlehensgrundbetrag 2.350 Euro je Quadratmeter Zusatzdarlehen für • standortbedingte Maßnahmen: 75 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 25.000 Euro je Wohneinheit) • Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten: 75 Prozent der summierten Herstellungskosten (maximal 11.500 Euro je Wohneinheit) • für Energieeffizienz: BEG Effizienzhaus 40 Standard von 300 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche • für Energieeffizienz: Netto-Null-Standard von 450 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche • Bauen mit Holz: 1,30 Euro je Kilogramm • für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen: 15.000 Euro pauschal je Wohnung für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung, weitere Darlehen für jede Tür mit Nullschwelle zum Freibereich, rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküchen und elektrisch bedienbare Türen möglich 31 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Zusatzdarlehen für • für städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten: 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche • Mieteinfamilienhäuser von 25.000 Euro je Haus • neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften: 60.000 Euro je Wohnung • städtebauliche Planungswettbewerbe: 400 Euro und hochbauliche Wettbewerbe 1.600 Euro je Wohnung Tilgungsnachlässe auf Antrag 35 Prozent des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 25 Jahren 40 Prozent des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 30 Jahren 50 Prozent für alle Zusatzdarlehen Darlehenskonditionen Zinsen 0 Prozent (für die die ersten fünf Jahre der Bindung, bis zum Bindungsablauf 0,5 Prozent, danach marktübliche Verzinsung) Tilgung 1 Prozent (auf Antrag: zwei Prozent oder fünf tilgungsfreie Jahre bei anschlie - ßender erhöhter Tilgung) Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme Wesentliche Bedingungen • BEG-Standard „Effizienzhaus 55“, Bau- oder Erbbaugrundstück; 10 Prozent Eigenleis - tung; Standortqualität; nicht mehr als sechs Geschosse, positive Bonitätsentschei - dung der NRW.BANK. Der Bau- und Vertragsausführungsbeginn vor Bewilligung ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde erlaubt, der Abschluss von der Ausfüh - rung zuzurechnenden Leistungs- und Lieferungsverträgen ist kein Vorhabenbeginn. Ein Drittel der Grundstücksfläche muss mindestens als Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet werden, alle Wohnungen müssen mit einem Freisitz ausgestattet sein. • Treppenhäuser und Gangerschließungen sind natürlich zu beleuchten und zu belüften. • Bei Neuschaffung durch Änderung muss die Höhe der Baukosten inklusive Baunebenkosten mindestens 750 Euro/Quadratmeter Wohnfläche betragen. • Zweckbindung 25 oder 30 Jahre, keine Verkürzung durch vorzeitige Darlehensrückzahlung Miete Einkommensgruppe A: 7,85 Euro/Quadratmeter monatlich Einkommensgruppe B: 9,00 Euro/Quadratmeter monatlich Erhöhung um 0,15 Euro/Quadratmeter monatlich für Wohnungen mit BEG Effizienzhaus 40 Standard, 0,20 Euro/Quadratmeter monatlich bei Erreichen des Netto-Null-Standards. Zulässige Mieterhöhung ab Förderzusage: 2,0 Prozent jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete Belegungsrechte Derzeit besteht eine Vereinbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft mit dem Besetzungsrecht für die Bestandshalter*innen der Wohnobjekte. Rechtliche Grundlagen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 32 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2024 Förderung selbstgenutzten Wohneigentums Neubau, Neuschaffung, Ersterwerb und Erwerb Ziel Erwerb oder Neuschaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung Antragsberechtigt Haushalte, die die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen Gefördert werden Erwerb, Neubau, Ersterwerb und Neuschaffung (Aufstockung / Erweiterung / Änderung) von Eigenheimen und Eigentumswohnungen Art und Höhe der Förderung Grunddarlehen für Einkommensgruppe A 184. 000 Euro (Einhaltung der Einkommensgrenze) Grunddarlehen für Einkommensgruppe B 110. 000 Euro (bis zu 40 Prozent über der Einkommensgrenze) Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard 30.0 00 Euro Zusatzdarlehen Familienbonus 24.0 00 Euro (für jedes zum Haushalt gehörende Kind sowie für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerstbehinderung) Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte 11.5 00 Euro für Bauen mit Holz, standortbedingte Mehrkosten sowie Ergänzungsdarlehen zur Deckung der Gesamtkosten sind möglich Darlehenskonditionen Zinssatz 0,5 Prozent (Laufzeit 30 Jahre), danach 2 Prozent über dem dann gültigen Basiszinssatz Verwaltungskosten 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) Tilgung 1 Prozent, bei Bestandserwerb und Ergänzungsdarlehen 2 Prozent Bearbeitungsgebühr 1.000 Euro Auszahlung Neubau 40 Prozent bei Baubeginn, 40 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit – Ersterwerb nach Bezugsfertigkeit und Übertragung des Eigen - tums in einer Summe – Erwerb nach Kaufvertragsabschluss in einer Summe 33 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Darlehenskonditionen Es kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 10 Prozent auf den Darlehensgrundbetrag, den Familienbonus und das Darlehen für Barrierefreiheit beantragt werden. Auf die anderen Zusatzdarlehen wird ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt. Wesentliche Bedingungen • Einhaltung oder bis zu 40 Prozent Überschreitung der Einkommensgrenze, Tragbarkeit der Belastung und Angemessenheit der Gesamtkosten • Eigenleistung von 7,5 Prozent (eigene Geldmittel, Wert des nicht finanzierten Grund - stücks, Selbsthilfeleistungen und nachrangige oder unbesicherte Fremdmittel) • Bankdarlehen mindestens 10-jährige Zinsfestschreibung und mindestens 1 Prozent Tilgung • Familiengerechtes und gesundes Wohnen (ausreichende Zimmergrößen, emissionsfrei bezüglich Lärm- oder Baustoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum) • Antragsstellung vor Vorhabenbeginn, bei Neuschaffung der Baubeginn und bei Erst- und Bestandserwerb der Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Zustim - mung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn ist unter Voraussetzungen möglich. Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass, Wohnflächenverordnung (WoFIV) Wohnraumförderung für die eigenen vier Wände Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 34 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2024 Förderung von baulichen Maßnahmen der Modernisierung im Mietwohnungsbau Ziel Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück, um eine insgesamt zeitgemäße Wohnqualität zu erreichen. Insbesondere durch die Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohnraum, die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Reduzierung von Barrieren, die Erhöhung der Energieeffizienz, Schutzmaßnahmen vor Einbruch, die Änderung bestehenden Wohnraums und die Schaffung eines attraktiv gestalteten und sicheren Wohnumfeldes. Antragsberechtigt Bestandshalter*innen von Mietwohngebäuden Gefördert werden Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld), sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen: Verbesserung der Energieeffizienz zum Beispiel Wärmedämmungen, Einbau Fenster und Heizungen, Installation Photovoltaikanlagen Verbesserung der Barrierefreiheit beispielsweise Barrieren-Reduzierung Stufen/Schwellen, Einbau von Türen, Anpassung Sanitärräume Umbau von Wohngebäuden etwa die Zusammenlegung von Mietwohnungen Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen zum Beispiel eine Dach-/Fassadenbegrünung, Regenwasser-Nutzung, Sicherung vor Starkregen/Hochwasser Verbesserung des Sicherheitsempfindens und Maßnahmen zur Digitalisierung etwa durch Einbruchschutz, Brandschutz, Verbesserung der inneren Erschließung Zu allen Möglichkeiten gibt die Bewilligungsbehörde gerne Auskunft. Unter besonderen Fördervoraussetzungen ist auch die Modernisierung von höhergeschossigen Gebäuden der 1960er und 1970er Jahre möglich. Nicht förderfähig sind unter anderem Wohnungen, deren Wohnfläche kleiner als 35 Quadratmeter ist und Wohnungen, die bei Antragsstellung weniger als fünf Jahre bezugsfertig sind. 35 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Art und Höhe der Förderung Zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der NRW.BANK zur Finanzierung in Höhe von bis zu 220.000 Euro je Wohnung, höchstens jedoch 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Die Mehrfachförderung bis zum Erreichen des Darlehenshöchstbetrages ist ebenfalls möglich. Darlehenskonditionen Zinsen 0 Prozent für die die ersten fünf Jahre der Bindung - danach 0,5 Prozent - nach Ablauf der Bindung erfolgt eine marktübliche Verzinsung Tilgung 2 Prozent Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme Tilgungsnachlass in Höhe von 25 Prozent möglich (Einkommensgruppe A) oder 15 Prozent (Einkommensgruppe B) Erhöhung jeweils um 5 Prozent bei Erreichen des energetischen Standards „Effizienzhaus 85, 70, 55“, Netto-Null-Standard, ökologischer Dämmung und 30-jähriger Zweckbindung. Weiterhin ist ein erhöhter Tilgungsnachlass für den individuellen Bedarf bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad erreichbar. Absicherung des Darlehens durch Eintragung einer Hypothek. Wesentliche Bedingungen • Es soll der BEG Effizienzhaus 100 Standard erreicht werden • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Förderempfänger*innen • Förderausschluss bei Maßnahmenbeginn vor Erteilung der Förderzusage • Darlehensbeträge unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt • Gesichert erscheinende Finanzierung der Gesamtkosten • Weitere wohnungswirtschaftliche Förderprogramme können ergänzend eingesetzt werden. • Geförderter Mietwohnraum nur für Begünstigte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder wirtschaftlich leistungsfähigere Begünstigte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommens - grenze des § 13 Absatz 1 WFNG NRW um bis zu 40 Prozent übersteigt (Einkommens - gruppe B) Miete Preisgebundener Wohnungsbestand: Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Woh- nungsbindungsgesetzes (WoBindG), der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und der Neubaumietenverordnung (NMV 1970) Nicht preisgebundener Wohnungsbestand: Mieterhöhung im Rahmen des BGB ist zulässig bis zur Bewilligungsmiete von 7,85 Euro plus einfache Energiekosteneinsparung (maximal 0,60 Euro bei Erreichen „Effizienzhaus 85, 70, 55“ jeweils weitere 0,10 Euro bei Erreichen des Netto-Null-Standards bis zu 1 Euro) Belegungsbindung Wahlweise 20, 25 oder 30 Jahre Rechtliche Grundlagen Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW (RL Mod), Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (in den jeweils aktuellen Fassungen) Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 36 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2024 Studierenden- und Auszubildendenwohnheimplätze Neubau und Modernisierung Ziel Zweck der Förderung ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende an Standorten von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, sowie für Auszubildende an geeigneten Standorten Antragsberechtigt Investor*innen mit der erforderlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Gefördert werden Baumaßnahmen, durch die Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden geschaffen oder im Sinne von § 555b BGB modernisiert werden. Art und Höhe der Förderung Neubau • 95.000 Euro für jeden Wohnheimplatz • Erhöhung des Grunddarlehens je Quadratmeter Gemeinschaftsraumfläche um 3.500 Euro • Zusatzdarlehen für standort- und gebäudebedingte und städtebauliche Mehrkosten, für Klimaanpassungsmaßnahmen, besondere Wohnumfeldqualitäten, BEG Effizienz 40 Standard, Netto-Null Standard, ein Mehr an barrierefreiem Wohnen, standortbe - dingte Mehrkosten, die Kosten der Durchführung von Planungswettbewerben und für Bauen mit Holz sind möglich. • Tilgungsnachlässe in Höhe von 35 Prozent (25 Jahre Bindung), 40 Prozent (30 Jahre), 45 Prozent (35 Jahre) und 50 Prozent bei einer 40-jährigen Bindungslaufzeit und 50 Prozent der Zusatzdarlehen. Modernisierung • bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Baukosten und Baunebenkosten • bis zu 110.000 Euro je modernisiertem Wohnheimplatz, Bedingung: mindestens BEG Effizienzhaus 100 Standard • Tilgungsnachlässe wie beim Neubau, zusätzlich: • 5 Prozent mehr Tilgungsnachlass je Erreichen des BEG Effizienzhaus 85, 70 oder 55 Standards • 5 Prozent mehr Tilgungsnachlass bei Verwendung von ökologischen Dämmstoffen (Außenfassade) • maximal 50 Prozent Tilgungsnachlass möglich Darlehenskonditionen • Zinsen 0 Prozent in den ersten fünf Jahren, danach 0,5 Prozent für die Dauer der Bindung, anschließend marktübliche Verzinsung • Tilgung 2 Prozent • Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) • Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme 37 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wesentliche Bedingungen • BEG Effizienzhaus 55 Standard bei Neubau, BEG Effizienzhaus 100 Standard bei Modernisierung • Baugenehmigung, integrierte Lage mit guter ÖPNV-Anbindung, ein Freisitz ist nicht erforderlich, 10 Prozent Eigenleistung, mehr als sechs Vollgeschosse möglich, Bonität des Bauherrn, Wohn-Schlafräume mit mindestens 14 Quadratmetern, maximal 80 Wohnheimplätze an einem Hauseingang, Bewegungsfläche Duschplatz mindestens 90 Zentimeter x 90 Zentimeter, Gemeinschaftsraumfläche mindestens ein Quadratmeter je Bewohner*in • die Modernisierung von Wohnplätzen setzt voraus, dass der Gebrauchswert der Wohnplätze und die Energieeffizienz nachhaltig erhöht werden, Barrieren reduziert und das Wohnumfeld verbessert werden • Belegungsbindung Neuschaffung von wahlweise 25, 30, 35 oder 40 Jahren, bei Modernisierung 25 oder 30 Jahre. Überlassung nur an Studierende oder Auszubildende mit Nachweis Miete • Monatliche höchstzulässige Miete 230 Euro pro Wohnheimplatz • bis zu 7,10 Euro/Quadratmeter für Gemeinschaftsraumflächen • Möblierungszuschlag für Einbaumöbel bis zu 45 Euro je Wohnheimplatz und monatlich möglich • zulässige Mieterhöhung: 1,7 Prozent jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete ab der Förderzusage • weitere mietvertragliche Nebenleistungen (außer Betriebs- und Heizkosten) sind nur auf Antrag und mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums umlagefähig • nach Modernisierung: maximale Miete je Wohnheimplatz und je Quadratmeter Gemeinschaftsraumfläche bis zu 90 Prozent der Bewilligungsmiete für Neubau oder Neuschaffung Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) NRW.BANK Bereich Wohnraumförderung Auskunft und Beratung für alle Förderprogramme Stadt Köln – Amt für Wohnungswesen Wohnraumförderung Gottfried-Hagen-Straße 46 – 48, 511 05 Köln Verwaltung – Frau Hänichen, T: 0221 221-34641 Technik – Frau Bartels, T: 0221 221-25179 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Weitere Informationen zur öffentlichen Wohnraumförderung Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 38 Ergebnisse öffentlicher Wohnraumförderung 2024 Förderungen aus dem Globalbudget ein- schließlich nachträglicher Mittelzuteilungen Neuschaffung von Mietwohnraum 2024 wurden für elf Bauprojekte mit 430 Neubauwohnungen Förderzusagen erteilt. 2023 waren es 16 Bauprojekte mit 531 Neubauwohnungen. Alle bewilligten Neu - bauwohnungen werden barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen errichtet und über einen Aufzug erschlossen. Für diesen Förderbaustein wurden Mittel in Höhe von insgesamt rund 117,6 (2023: 158) Millionen Euro bewilligt. Eigentumsmaßnahmen Im Jahr 2024 wurden 15 Anträge für 15 (2023: 13) Wohneinheiten bewilligt. Es wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 2,7 (2023: 2,5) Millionen Euro bewilligt. Modernisierung Im Jahr 2024 wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 305.000 (2023: 600.000) Euro für vier (2023: vier) Wohneinheiten be- willigt. Weitere Anträge liegen vor. Eine För - derzusage wird in diesen Fällen erteilt, sobald die Förder vorausse tzungen vorliegen, insbe - sondere die Förder anträge vollständig sind. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Porz 39 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Sonderkontingente Quartiersmaßnahmen Hier wurden Förderzusagen für zwei Anträge mit insgesamt 198 Neubauwohnungen und einem Fördervolumen von rund 49,7 Millionen Euro erteilt. Bei weiteren drei Anträgen mit 290 Neubauwohnungen lagen die Mindest - unterlagen noch nicht vor, weshalb diese noch nicht bewilligt werden konnten. Wohnraum für Auszubildende und Studierende Erfreulicherweise konnten zwei Anträge mit 117 Wohneinheiten und einem Fördervolumen in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro bewilligt werden. Weitere Anträge mit 345 Wohnein- heiten liegen vor, die voraussichtlich zeitnah bewilligt werden können. Wohnplätze für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungs- angebot Aus diesem Fördertopf wurde für einen Antrag über 24 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 3,4 Millio - nen Euro eine Förderzusage erteilt. Bindungserwerbe/Bindungsverlängerungen Insgesamt lagen 13 Anträge auf Bindungs - erwerb beziehungsweise Bindungsverlän- gerung vor. Alle Anträge konnten bewilligt werden, so dass für 666 Mietwohnungen eine Zweckbindung gesichert werden konnte. Für sieben Anträge mit 345 Wohnungen wurde eine Bindungsverlängerung für 15 Jahre erteilt. Bei sechs Anträgen, betreffend 321 Wohnungen, wurde ein Bindungserwerb für zehn Jahre ausgesprochen. Der bisherige Modellversuch „Bindungs - erwerb“ wurde 2025 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Digitali- sierung des Landes Nordrhein-Westfalen in den Regelbetrieb überführt. Weitere Anträge auf Bindungserwerb liegen vor. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 40 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Landesmittel in Euro 2017 Einkommensgruppe A 760 100.067.499 Einkommensgruppe B 10 732.380 2018 Einkommensgruppe A 926 119.495.624 Einkommensgruppe B 24 2.286.200 2019 Einkommensgruppe A 1.040 140.569.067 Einkommensgruppe B 99 11.026.117 2020 Einkommensgruppe A 929 131.433.574 Einkommensgruppe B 144 15.839.800 2021 Einkommensgruppe A 1.137 147.194.934 Einkommensgruppe B 84 9.360.690 2022 Einkommensgruppe A 1.261 176.639.389 Einkommensgruppe B 66 7.206.060 2023 Einkommensgruppe A 483 149.106.052 Einkommensgruppe B 48 9.036.000 2024 Einkommensgruppe A 744 188.179.715 Einkommensgruppe B 25 4.171.250 Gesamt 7.780 1.212.344.351 Eigene Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau Im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet das Amt für Wohnungswesen regelmäßig Neubauten für Kölner Haushalte mit Wohnberechtigungs- schein (WBS). Die Bauvorhaben Langenbergstraße in Köln-Blumenberg mit acht Wohneinheiten und Houdainer Straße in Köln-Zündorf mit 14 Wohneinheiten wurden 2024 in konven - tioneller Bauweise fertiggestellt und in Betrieb genommen. Hierbei wurden auch Maßnah- men für eine ökologische Wärme versor gung und eine hohe Wohnqualität umgesetzt. So wird die Heizungsanlage in der Langenberg- straße mittels Solarthermie unterstützt. Im hinteren Grundstücksbereich wurde für die Bewohner*innen ein Sinnesgarten angelegt, der Raum bietet für Gemeinschaft, den Anbau von Obst und Gemüse sowie eine Auszeit vom hektischen Alltag. In dem Bauvorhaben Houdainer Straße werden 80 Prozent des Wärmebedarfs des Gebäudes aus den regenerativen Energie- quellen der Wärmepumpe und der Photo- voltaikanlage gedeckt. Zudem gibt es eine naturnahe Gartengestaltung mit heimischen Obstbäumen und Stauden. Weitere Wohnbauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau befinden sich bereits im Bau oder in der Planung, ebenfalls in konventioneller Bauweise: 41 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau Adresse Wohneinheiten Berliner Straße, Köln-Mülheim 22 Brohler Straße, Köln-Rodenkirchen 20 Deutzer Weg, Köln-Porz 16 Kolmarer Straße, Köln-Chorweiler 8 Lachemer Weg, Köln-Nippes 26 Trierer Straße, Köln-Innenstadt 34 Waldstraße, Köln-Porz 7 Beispielsweise umfasst das Bauvorhaben Brohler Straße in Köln-Rodenkirchen ein zwei- und ein dreigeschossiges Mehr - familienhaus mit je einem Souterrain- und einem Dachgeschoss. Die Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung, Wärme - erzeugung und Warmwasserbereitung mittels Wärmepumpen und Solarthermie sowie einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Blumenberg Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 42 Wohnungsbestandsverwaltung Dieser Bereich der Abteilung Wohnraum- förderung im Amt für Wohnungswesen ist zuständig für den geförderten Wohnungsbe- stand nach der Abwicklung der Neuförderung von der Bezugsfertigkeit bis zum Bindungs- wegfall. Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wahrgenommen. Neben diesen öffentlich- rechtlichen Aufgaben werden auch zivilrecht - liche Bearbeitungen durchgeführt, die aus der Darlehensvergabe und der grundbuchlichen Sicherung der städtischen Rechte resultieren. Wesentliche Ansprechpartner*innen für die zuständige Stelle sind die Verfügungsberech- tigen des geförderten Wohnraums. Das Amt für Wohnungswesen arbeitet in den Aufgaben der Bestandsverwaltung mit zahl- reichen städtischen Dienststellen, der NRW.BANK, anderen Gläubiger*innen und auch den Gerichten zusammen. Bestands- und Besetzungskontrolle Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimmten Nut - zung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument wird die Einhaltung der gesetz - lichen Belegungs- und Mietpreisbindungen sichergestellt. Geförderter oder als gefördert geltender Wohnraum unterliegt seit jeher der Kontrolle, wenn er mit Fördermitteln des sozialen Woh- nungsbaus errichtet wurde. Seit Januar 2002 erfolgt die Kontrolle auch im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung und seit Januar 2010 nach dem WFNG NRW. Die Kontrolle geförderter Heimplätze obliegt seit Januar 2015 der NRW.BANK. Die Bestandsverwaltung im Amt für Wohnungswesen wacht darüber, dass die zulässigen Mieten im geförderten Woh- nungsbestand nicht überschritten werden. Hierfür wurden im Berichtsjahr 4.692 (2023: 4.781) örtliche Kontrollen von Wohnungen der Einkommensgruppen A und B durch - geführt, die der Gesetzgeber mit § 25 WFNG NRW in Verbindung mit Nr. 15 der Wohnraum - nutzungsbestimmungen (WNB) fordert. Insbesondere durch Ortsbesichtigungen und Hinweise von Bürger*innen sowie bei Unstim- migkeiten im Rahmen von Mieter*innen- wechseln erhält das Amt für Wohnungswesen Informationen über mögliche Belegungs- und Mietpreisverstöße. Bei einem festgestellten Verstoß gegen die Bestimmungen des WFNG NRW werden die Verfügungsberechtigten aufgefordert, diesen zu bereinigen. Dies ist mit einer nachträg - lichen Benutzungs- und Überlassungsgeneh- migung des Amtes für Wohnungswesen oder mit der Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieter*innen möglich. Soweit der Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden kann, werden Geldleistungs- beziehungs - weise Bußgeldverfahren oder darlehensrecht - liche Maßnahmen gegen die Verfügungs - berechtigten eingeleitet. 43 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Modernisierter Wohnraum Köln-Humboldt/Gremberg Diese Sanktionen bei Gesetzes- und Ver - tragsverstößen in Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das wichtigste Instrument zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen. Geldleistungen werden als öffentlich-recht - liche Abgaben anstelle eines individuellen zivilrechtlichen Schadensersatzes erhoben. Sie dienen als Ausgleich des Schadens der öffentlichen Hand, der ihr durch einen Ver - stoß gegen geltendes Förderrecht entsteht. Der Schaden besteht in dem Aufwand an öffentlichen Mitteln zur Förderung einer neuen Sozialwohnung, die anstelle der be- stimmungswidrig verwendeten Wohnung den Wohnberechtigten mit WBS zur Verfügung gestellt werden muss. Die Leistungen werden im Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen Land und Stadt aufgeteilt. Bußgelder sollen die Verfügungsberech- tigten auch dazu anhalten, künftig ihre Ver - pflichtungen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe und Ziel des Amtes für Wohnungswesen, die fest gestellten Belegungsverstöße zeitnah zu ahnden. Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbe- stand für die Einleitung und Festsetzung von Sanktionen in den Verdachtsfällen erfüllt war, mussten auch 2024 umfangrei - che Recherchen durchgeführt werden. Von den durch Ortsbesichtigungen und anderen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 44 Maßnahmen zunächst festgestellten 1.234 (2023: 1.186) Verdachtsfällen wurde die weit überwiegende Anzahl in verschiedenen Bearbeitungsstufen ausgeräumt, auch mittels Datenbereinigung oder durch nachträgliche Feststellung der WBS-Berechtigung der jeweiligen Mieter*innen. Im Berichtsjahr wurden vier Geldleistungs- bescheide erlassen. Daraus resultierten Forderungen in Höhe von circa 5.700 (2023: 11.500) Euro. Von den vereinnahmten Geldleistungen verblieb etwa ein Fünftel bei der Stadt Köln, vier Fünftel waren an die NRW.BANK abzuführen. Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte Neben der Bestands- und Besetzungs - kontrolle werden zahlreiche andere Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus - geführt. Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf Freistellungen, bekanntwerdende Woh- nungsleerstände und Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen sowie Anträge auf bauliche Änderungen. Zudem werden durch die Bestandsverwaltung Bestätigungen über den Endtermin der Zweckbindung erteilt bei vorzeitiger und planmäßiger Rückzahlung der Fördermittel beziehungsweise beim Auslau- fen der vereinbarten Bindungsfrist. Weiterhin werden Grundbuchangelegen - heiten bearbeitet, wie zum Beispiel die Erteilung von Löschungsbewilligungen oder Abtretungen und Neuvalutierungen von vor - rangigen Rechten. Zudem erfolgen Überprü- fungen der zulässigen Kostenmieten. Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben sind auch die Zustimmungen zu Modernisierungs- maßnahmen im öffentlich geförderten Woh- nungsbestand. Schließlich wird auch die Sicherung und Überwachung städtischer Rechte im Zusam- menhang mit den Darlehens- und Zuschuss- verträgen im geförderten Wohnungsbau beziehungsweise im Bereich der städtischen Bedienstetendarlehen durchgeführt. Freistellungen Freistellungen von den Belegungsbindungen können für fast alle Arten geförderter Woh- nungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraus- setzungen für die Erteilung einer Freistellung ergaben sich auch im Berichtsjahr aus dem WFNG NRW sowie aus den Wohnraumnut - zungsbestimmungen (WNB). Überwiegend handelte es sich um Freistel- lungen von der Einhaltung der angemessenen Wohnungsgröße oder von einer Personen- kreisbindung. Nur wenige Freistellungen wurden aufgrund der wohnungswirtschaf t- lichen Verhältnisse oder aus der besonderen Interessenlage des Verfügungsberechtigten oder der von Wohnungssuchenden erteilt. Eine Freistellung aufgrund der wohnungs- wirtschaftlichen Verhältnisse wird ausgespro- chen, wenn es weder den Vermieter*innen noch der Wohnungsberatungsstelle des Amtes für Wohnungswesen gelingt, berech - tigte Mieter*innen zu finden. Gründe hierfür können eine zu hohe Miete, eine schlechter e Wohnlage oder ein ungünstiger Zuschnitt der Wohnung sein. 45 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Freistellungen können auch aufgrund berech- tigter Interessen von Verfügungsberechtigten oder Dritten erteilt werden. In diesen Fällen werden in der Regel Auflagen zu Ausgleichs- zahlungen oder zur Schaffung beziehungs- weise für den Erhalt sozial stabiler Bewohner - strukturen erteilt. Auch kann ein öffentliches Interesse eine Freistellung rechtfertigen. Gemessen an dem gesunkenen Gesamt - bestand der geförderten Wohnungen in Köln liegt die Anzahl der Wohnungen, für die 2024 eine Freistellung erteilt wurde, bei rund 0,6 Prozent (2023: 0,4 Prozent). Die Tendenz der Freistellungsquote wird beim Amt für Wohnungswesen weiterhin beobachtet. Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen Nicht mit neuen Mitteln geförderte Moder - nisierungen von Bestandswohnungen bedürfen nach § 11 Absatz 7 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) der Zustim- mung des Amtes für Wohnungswesen, wenn die Vermieter*innen die Kosten mietwirksam umlegen möchten. Beantragte Modernisierungen beziehen sich meist auf energiesparende Maßnahmen. Ob es sich hierbei um relevante Moderni- sierungen handelt, ergibt sich aus der oben genannten Rechtsgrundlage in Verbindung mit deren Verwaltungsvorschrift (VV II. BV). Bearbeitungsanlässe für die Bestandsverwaltung 2023 2024 Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde 180 241 Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 10 9 Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 17 4 Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung 107 155 Bearbeitung baulicher Änderungen und Mietgenehmigungen 0 0 Mietüberprüfungen 1 2 Bearbeitung von Eigentümer*innenwechseln 36 31 Grundbuchangelegenheiten wie etwa Löschungsbewilligungen, Abtretungen, Vorrangseinräumungen 150 94 Überwachung des Feuerversicherungsschutzes 12 14 Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren über eventuell bestehende Wohnungsbindung 254 217 Zustimmung zu Modernisierungen 1 2 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 46 Wichtigster Aspekt bei der Prüfung ist die Einsparung von Heizkosten. Die Berechnung der Einsparung muss von Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten für eine Moder - nisierung können zudem nur dann auf die Miete umgelegt werden, w enn der Maßnahme zugestimmt wurde. Um die Miete auch nach einer Modernisie- rung für Haushalte mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten, wurden für die Wohn - objekte nach Baujahr gestaffelte Tragbar - keitsgrenzen festgesetzt. Wenn die entspre- chende Tragbarkeitsgrenze überschritten ist, können Modernisierungen, die keine Energieeinsparung zur Folge haben, nicht auf die Miete umgelegt werden. Die Tragbarkeits- grenzen werden jährlich überprüft und gege- benenfalls angepasst. Umwandlung von Miet- in Eigentums- wohnungen Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentums- wohnung umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abge- schlossenheitsbescheinigung erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist und alle Einrich- tungen vorhanden sind, um einen Haushalt zu führen. Erst danach kann die eigentliche Umwandlung in eine Eigentumswohnung mit - tels notarieller Teilungserklärung erfolgen. Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwand- lungen von Miet- und Eigentumswohnungen in Köln räumlich und quantitativ zu erkennen, werden die nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erforderlichen Abgeschlossenheits - bescheinigungen statistisch erfasst. Abgeschlossenheitsbescheinigungen Die wenigsten geförderten Wohnungen, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungs- erklärung in Wohnungseigentum umgewan- delt und verkauft. Vielfach wird eine even- tuelle spätere Umwandlung nur vorbereitet zur leichteren Eigentumsaufteilung im Erbfall oder mit Blick auf einen absehbaren End - termin der Wohnungsbindung. In den vergangenen Jahren wurden laut den vorgelegten Teilungserklärungen auch geför derte Mietwohnungen in unterschied - lichem Umfang in Eigentumswohnungen umgewandelt. Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Um - wand lungen im gefördert en Wohnungs- bestand gemessen am Gesamtbestand gleichbleibend gering. Eine wohnungswirt - schaftliche Bedeutung ist diesem Vorgang nicht beizumessen. Die von den Umwandlungswellen der Vergan- genheit betroffenen großen Wohnungsbestän- de, etwa die im Zuge von Neustrukturierungen ausgelagerten Werkswohnungsbestände, sind in dieser Form nicht mehr vorhanden. Die Geschäftsmodelle von Finanzinvestor*innen, die auf geförderte Wohnungsbestände auch in Köln zugegriffen haben, sind nicht aufgegan- gen. Jedenfalls ist es nicht zu der befürchteten Verwertung von geförderten Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen gekommen. Die Umwandlung einer geförderten Mietwoh- nung sowie die Veräußerung der Wohnung haben die Verfügungsberechtigten dem Amt 47 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken 2024 Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt Innenstadt 0 428 428 Rodenkirchen 0 279 279 Lindenthal 0 283 283 Ehrenfeld 0 249 249 Nippes 0 259 259 Chorweiler 0 74 74 Porz 0 215 215 Kalk 0 130 130 Mülheim 2 198 200 2024 gesamt 2 2.115 2 .117 2023 gesamt 14 2.246 2.260 für Wohnungswesen unverzüglich anzuzeigen. Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeits- berechnung zu ermittelnden Einzelmieten bedürfen der Genehmigung der Bewilligungs- behörde. Beim ersten Verkauf nach Umwand- lung einer Miet- in eine Eigentumswohnung haben die jeweiligen Mieter*innen grundsätz - lich das Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB. Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.BANK Nach geltendem Landesrecht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau des alten ersten Förder - weges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich erhöht werden. Die Auswirkung der Zinsanhe- bung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht (Wohnraumförderungsgesetz (WoFG/ WFNG NRW)) bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Fördermiete mit den Mietsteigerungen gemäß der Förderzusage. Auch die Stadt Köln hat über die kommunalen Gremien ein Überdenken der Praxis für die vor 2002 ausgegebenen Fördermittel des Landes NRW gefordert. Gründe sind die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, die teils geringe Nachfrage der Fördermittel, vorzeitige Darlehensrückzahlungen sowie die Anspannung des Wohnungsmarktes im preis- günstigen Segment. Die NRW.BANK hat im Juli 2015 entschieden, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mög- liche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten. Somit führten die Zinsen nicht zu Kosten - mietenerhöhungen. Die Förderungen nach neuem Recht mit Bewilligungsmieten und festen Steigerungssätzen sind nicht betro ffen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 48 Im April 2017 sowie im Oktober 2022 hat die NRW.BANK entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Mietwohnungsdar - lehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. Die NRW.BANK verzichtet somit auf eine Höherverzinsung dieser Darlehen und reagiert damit auf das niedrige Marktzinsniveau. Mit dieser Entscheidung wurde das bestehen- de Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 bis einschließlich 2025 verlängert und eine langfristige und belastbare Entscheidungs- grundlage für Investoren*innen geschaffen. In der Folge werden dadurch auch die Mieten der betroffenen Wohnungen stabilisiert. Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen in NRW ausgege- benen Bestandsdarlehen der Mietwohnraum- förderung. Insbesondere in Fällen der Förde- rung durch Land und Kommune wird aber seit jeher einheitlich vorgegangen. Eine Zinser - höhung für die städtischen Darlehen unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrahmens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln, Mietpreis- und Belegungsbindungen für die einkommensschwächeren Haushalte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen. Das rein fiskalische Interesse an den Zins- erhöhungen ist als eher gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpas- sungsdaten 2015 kämen bei einer Erhöhung ab dem 1. Januar 2016 nur etwa 60 städtische Darlehen überhaupt hierfür in Betracht. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag läge bei rund 30.000 Euro jährlich. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Nippes 49 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Demgegenüber stünde aufgrund des kom- plizierten K appungssystems ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den beteiligten Fachämtern. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Absprache mit der Kämmerei entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. Diese Entscheidung wurde den zuständigen Ratsausschüssen zur Kenntnis gegeben. Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau Wird das Darlehen für eine Mietwohnung, die bis zum Jahr 2003 gefördert wurde, vorzeitig außerplanmäßig zurückgezahlt, so verliert diese Wohnung nicht unmittelbar ihre Mietpreis- und Belegungsbindung, sondern unterliegt der zehnjährigen gesetzlichen Nachwirkungsfrist. In dieser Nachwirkungsfrist befindet sich die Wohnung bis zum Ende des regulären Darlehensauslaufs – maximal jedoch zehn Jahre, sofern der reguläre Darlehensaus- lauf noch über zehn Jahre bestanden hätte. 2024 wurden insgesamt Fördermittel für 116 Mietwohnungen vorzeitig zurückgezahlt. Die Anzahl der vorzeitigen Mittelrückzahlungen ist gegenüber 2023, betreffend 80 Wohnein- heiten, leicht gestiegen. In diesem Bericht wird die Prognose zur weiteren Entwicklung des wohnungswirt - schaftlich bedeutsamen Bestandes an preisgünstigen geförderten Mietwohnungen fortgesetzt. Ausgangswert ist der Bestand an Mietwohnungen des 1. und 2. Förderweges und des Fördertyps A und B der vereinbarten Förderung am 31. Dezember 2024 (40.240 Bestand der geförderten Mietwohnungen in Köln / Prognose Wohneinheiten am Bestand Bindungswegfall neu bezugsfertig 31.12.2024 40.240 4.326 1.000 31.12.2025 36.914 1.692 1.000 31.12.2026 36.222 2.039 1.000 31.12.2027 35.183 1.679 1.000 31.12.2028 34.504 1.063 1.000 31.12.2029 34.441 2.456 1.000 31.12.2030 32.985 3.835 1.000 31.12.2031 30.150 1.364 1.000 31.12.2032 29.786 576 1.000 31.12.2033 30.210 808 1.000 31.12.2034 30.402 198 1.000 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 50 Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Buchheim (2023: 40.281) Wohneinheiten, davon 37.818 (2023: 37.905) Wohneinheiten des Förder - typs A/1. Förderweg). Die Prognose beinhaltet die Annahme, dass entsprechend der Förderzielzahl jährlich auch 1.000 neue Wohnungen bezugsfertig werden, also den Bestand erhöhen. In der Spalte Bindungswegfall sind die Woh- nungen erfasst, die nach heutigem Stand sicher aus dem geförderten Wohnungsbe- stand herausfallen und diesen entsprechend mindern werden. Bei den Wohnungen der vereinbarten Förderung (Einkommensgruppe A und B) steht der Endtermin der Zweckbin- dung mit der Förderung und dem Datum der Bezugsfertigkeit aufgrund der festen Förder - zeiträume mit 15, 20 oder 25 Jahren fest. Bei den nach altem Recht öffentlich geför - derten Wohnungen richtet sich der Endter - min der Zweckbindung nach der möglichen vorzei tigen Rückzahlung oder der planmäßi- gen Tilgung der Darlehen. Die Prognosedaten werden mit den Ist-Werten des Geschäfts - jahres abgeglichen und die Ergebnisse bei der Folgeprognose berücksichtigt. Auf die vorstehende Gegenüberstellung der künftig erwarteten Bezugsfertigkeiten mit den schon bekannten Bindungswegfällen wird aufmerksam gemacht. Diese macht deutlich, wie hoch der Bedarf an Wohnraum, der breiten Schichten der Bevölkerung zu leistbaren Konditionen zur Verfügung stehen kann, langfristig bleiben wird. 51 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Bickendorf Mieten im geförderten Wohnungsbau und Mietpreisprüfungen Im Gegensatz zum freifinanzierten Woh- nungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen der Mietpreisspannen des Kölner Miet - spiegels (KMSP) unter Beachtung weiterer Regelungen (etwa Kappungsgrenze) grund- sätzlich frei vereinbart werden kann, gilt im geförderten Wohnungsbau für die bis 2002 geförderten Wohnungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. Vermietende dürfen hier lediglich die Miete verlangen, die sich aus den Aufwendungen für das Objekt ergibt. Die in Köln durchschnittlich erhobenen preisgebundenen Mieten (bis 2002 Kosten miete, ab 2003 Bewilligungsmie te) im geförderten Wohnungsbau (1. und 2. Förderweg beziehungsweise Einkommens - gruppe A und B) sind weitaus günstiger als die vergleichbaren Mittelwerte des KMSP für freifinanzierten Wohnraum. Verglichen werden jeweils die Nettokaltmieten. Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage nach dem KMSP 2023 beträgt 9,31 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, der aller preisgebundenen Mieten 6,47 Euro. Die durchschnittlichen Mieten im öffent - lich geförderten Wohnungsbau lagen im Berichtsjahr also um 2,84 Euro je Quadrat - meter Wohnfläche monatlich unter denen im frei finanzierten W ohnungsbestand (siehe Schaubild). Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 52 Bei den jüngeren Objekten, die ab 2005 bezugsfertig wurden, war der Unterschied mit 3,89 Euro beziehungsweise 4,40 Euro für Wohnungen, die ab 2018 bezugsfertig wurden, noch größer. Seit 2009 führt die Bestandsverwaltung eine Mieten-Datenbank, in die die Angaben der Vermieter*innen zu den von ihnen erhobenen Mieten einfließen. Dies erfolgt überwiegend aufgrund von Wohnungsfreimeldungen. Die zuvor angegebenen Miethöhen der durchschnittlichen preisgebundenen Mieten basieren auf dieser Datenbank. 2024 wurden im Bereich der Kostenmieten zwei Mietpreisüberprüfungen durchgeführt. Die Verfolgung von Mietpreisverstößen in der Kostenmiete ist grundsätzlich sehr zeit- und arbeitsaufwendig. 53 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Von der Ermittlung der zulässigen Kosten- miete bis zur Festsetzung von Geldleistungen vergeht, sofern keine Mieterstattung erfolgt, daher meist ein recht langer Zeitraum. Viele Kommunen hätten es begrüßt, wenn im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das System der Kostenmieten früherer Förderfälle an das derzeitige System linearer Erhöhungen angeglichen worden wäre. Nach der Einfüh- rung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab 1. Januar 2010 das bisherige Kostenmieten- prinzip für Wohnungen, die nach dem I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert wurden, bestehen. Hierüber wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Verbot der Zweckentfremdung öffentlich geförderter Wohnungen Die Zweckentfremdung geförderter Wohnun- gen unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt aus § 21 WFNG NRW. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein überwiegen - des öffentliches Interesse oder ein über - wiegendes berechtigtes Interesse der Vermieter*innen an der Zweckentfremdung besteht. Sollen beispielsweise große Wohn- anlagen stabilisiert oder modernisiert werden, wird den Verfügungsberechtigten die befris- tete Nutzung von Wohnraum zur Abwicklung der Maßnahmen gestattet. Wird eine nicht genehmigte Zweckentfremdung festgestellt, kann diese nach den Vorschriften des WFNG NRW beanstandet und mit Sanktionen belegt werden. Ungenehmigte Zweckentfremdungen werden in diesem Segment aufgrund des Kontroll - systems und der vertraglichen Beziehung zwischen Eigentümer*innen und Stadt, respektive dem Land Nordrhein-Westfalen, selten festgestellt. Im Berichtsjahr wurde für zehn geförderte Wohnungen eine Zweckent - fremdung genehmigt. Frei finanzierter Wohnraum wird durch die städtische Wohnraumschutzsatzung in Verbindung mit dem Wohnraumstärkungs- gesetz (WohnStG NRW) vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt. In dem Kapitel „Wohnraum schützen“ werden die zweckent- fremdungsrechtlichen Ergebnisse für den frei finanzierten Wohnraum abgebildet. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 54 Wohnberechtigungsscheine (WBS) Wohnungssuchende erhalten in diesem Aufgabenbereich des Amtes für Wohnungs - wesen sowohl Informationen zu der Bean- tragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) als auch Informationen für die Suche nach geförderten Wohnungen. WBS – Gesetzliche Einkommensgrenzen Haushalte Grenze 100 Prozent (in Euro) Mögliches Einkommen im Jahr (brutto) in Euro Alleinstehende 20.420 32.906 Zwei Personen 24.600 45.688 Alleinerziehende (1 Kind) 25.340 46.844 Drei Personen (1 Kind) 31.000 49.438 Vier Personen (2 Kinder) 37.4 0 0 59.438 Fünf Personen (3 Kinder) 43.800 69.438 Mit dem Wohnberechtigungsschein haben Haushalte mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, öffentlich geförderte Wohnungen anzumieten. Die Wohnungen sind in der Miete besonders günstig im Vergleich zum örtlichen Mietenniveau, also dem Markt der frei finanzierten Wohnungen. Dies macht auch das zuvor abgebildete Schaubild „Kölner Wohnungsmieten im Vergleich“ deutlich. Ein Wohnberechtigungsschein kann nur erteilt werden, wenn der antragstellende Haushalt die gesetzliche Einkommensgren- ze einhält, siehe folgende Übersicht. Bei der Einkommensermittlung wird unterstellt, dass nur eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt und Steuern, Kranken- und Rentenversiche- rung entrichtet. Für Zwei-Personen-Haushal- te, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Menschen und bei Unterhaltsverpflichtungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, die auch höhere Einkommen zulassen. WBS – Wohnungsgrößen Haushalte Zimmer Quadratmeter Eine Person 1 50 Zwei Personen 2 65 Drei Personen 3 80 Vier Personen 4 95 Fünf Personen 5 110 Sechs Personen 6 125 55 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Mögliche Jahresbruttoeinkommen in Bezug auf die WBS-Einkommensgrenzen im Berichtsjahr Zahl der zum Haushalt rechnen - den Personen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Einkommensarten Einkommens- grenzen in Euro Jahresbruttoeinkommen maximal in Euro (circa)* nach dem WFNG NRW Einhaltung der EK-Grenze „A“-WBS Überschreitung der EK-Grenze bis maximal 40 Prozent „B“-WBS Überschreitung der EK-Grenze bis maximal 60 Prozent 2. Förderweg 1 Angestellte Arbeiter*innen 20.420 33.000 46.200 52.800 Erwerbslose Verbeamtete 20.420 28.000 39.200 44.800 Rentner*innen 20.420 23.300 32.620 37.280 2 Angestellte Arbeiter*innen 24.600 ** 45.650 63.910 73.040 Erwerbslose Verbeamtete 24.600 ** 38.800 54.320 62.080 Rentner*innen 24.600 ** 32.500 45.500 52.000 Alleinerziehend mit einem Kind Angestellte Arbeiter*innen 25.340 47 .000 65.800 75.200 Erwerbslose Verbeamtete 25.340 39.800 55.720 63.680 3 Ehepaar mit einem Kind Angestellte Arbeiter*innen 31.000 49.500 69.300 79.200 Erwerbslose Verbeamtete 31.000 41.900 58.660 67.0 4 0 4 Ehepaar mit zwei Kindern Angestellte Arbeiter*innen 37.4 0 0 59.600 83.440 95.360 Erwerbslose Verbeamtete 37.4 0 0 50.400 70.560 80.640 5 Ehepaar mit drei Kindern Angestellte Arbeiter*innen 43.800 69.600 97.4 4 0 111.360 Erwerbslose Verbeamtete 43.800 58.800 82.320 94.080 * Das Jahresbruttoeinkommen darf bis maximal (circa) in Euro betragen, um einen WBS zu erhalten. Es handelt sich hier nur um Richtwerte. Maßgebend ist im Rahmen der Antragsbearbeitung eine exakte Einkommesberechnung. ** Freibeträge in Höhe von 4.000 Euro für Zweipersonenhaushalte sind bereits berücksichtigt. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.660 Euro; zuzüglich für jedes Kind um 740 Euro. Von dem ermittelten Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anrechenbaren Jahreseinkommens ein maximaler Betrag von 36 Prozent für gezahlte Beiträge zur Kranken- und Rentenversi- cherung sowie Steuern abgezogen, ebenso mindestens 1.200 Euro Werbungskosten. Alle ausgewiesenen Brutto - einkommen sind auf typische Fälle abgestimmt, die Beiträge können im Einzelfall variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen). Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 56 WBS – Voraussetzungen WBS – Einkommensgruppe A Unterschreitung/Einhaltung der Einkommensgrenze WBS – Einkommensgruppe B Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 0,01 Prozent bis 40 Prozent Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 40,01 Prozent bis 60 Prozent Tauschbescheinigung zum Bewohnen einer geförderten Wohnung, unabhängig vom Überschreiten der Einkommensgrenzen Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der Bescheinigung zur Zinssenkung, enthalten die rechtlich maximal zulässige Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt, angegeben mit der Zimmer- und Quadratmeterzahl. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnungs - größe für den WBS-Haushalt um ein Zimmer und 15 Quadratmeter. Beantragte Bescheinigungen – Anzahl Art der Bescheinigung 2022 2023 2024 WBS – Gruppe A 16.704 16.173 15.206 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 154 206 248 II. Förderweg / WBS – Gruppe B 440 450 552 Tauschbescheinigungen 4 6 3 Zinssenkungen 137 171 165 Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen Art der Bescheinigung 2022 2023 2024 WBS – Gruppe A 9.345 8.884 10.307 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 154 206 248 II. Förderweg / WBS – Gruppe B 390 357 533 Tauschbescheinigungen 4 6 3 Zinssenkungen 121 148 157 57 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wohnberechtigungsscheine (WBS) gelten für das Bundesland, in dem sie beantr agt wur- den. WBS aus anderen Bundesländern kön- nen in Nordrhein-Westfalen nicht anerkannt werden. Bürger*innen mit WBS aus anderen nordrhein-westfälischen Gemeinden können hingegen ohne gesonderte Registrierung durch die Stadt Köln Wohnraum suchen, da ihre WBS für ganz Nordrhein-Westfalen gelten. Werden für die Erstellung oder für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum öffent - liche Darlehen in Anspruch genommen, stellt der WBS-Bereich in Kooperation mit der NRW.BANK und der städtischen Kämmerei fest, welche prozentuale Unter- beziehungs- weise Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze vorliegt. Diese Beschei- nigung zur Zinssenkung ist Voraussetzung zur Berechnung der Verzinsung von Darlehen der NRW.BANK oder der Kämmerei. Die Hauptursache für die Differenz zwischen den beantragten und den ausgestellten Be- scheinigungen sind unvollständige Antrags- unterlagen. Hinzu kommen Ablehnungen aufgrund des Fehlens einer gültigen einjäh - rigen Aufenthaltserlaubnis, die für alle in dem konkreten Haushalt aufgeführten Personen vorgelegt werden muss. Ist eine ausländische, antragstellende Person wohnberechtigt, jedoch der ausländerrecht - liche Status eines*r Haushaltsangehörigen unsicher, so ist der Haushalt insgesamt nicht wohnberechtigt im Sinne des WFNG NRW und kann keinen WBS erhalten. Weiter kommt es zu Ablehnungen wegen der Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenzen, sodass keine der möglichen Bescheinigungen A, B oder II. Förderweg oder eine eventuelle Tausch - bescheinigung ausgestellt wer den kann. Dringlichkeitsvermerke Es gibt folgende zwei Dringlichkeitsstufen beim Wohnberechtigungsschein: 1) Allgemeiner WBS 2) Allgemeiner WBS mit dem Zusa tz: „Es besteht ein besonders dringender Bedarf; die Kriterien nach § 17 WFNG sind erfüllt. “ Diesen Zusatz erhalten jene Haushalte, die gemäß § 17 WFNG NRW in Verbindung mit 7.3 Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) als vorrangig zu berücksichtigen genannt werden. Dies sind: › Schwangere › Haushalte mit Kindern (auch Alleinerziehende) › Junge Ehepaare (insbesondere ohne eigene Wohnung) › Ältere Menschen › Schwerbehinderte (mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50) › Wohnungslose › Frauen, die vorüber gehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben › Sonstige hilfebedürftige Personen, wie psychisch Kranke und Behinderte, die aus stationären Einrichtungen entlassen werden sollen oder Wohnungssuchende, die in unzumutbaren Unt erkunftsverhält- nissen leben. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 58 Erteilte Bescheinigungen mit dem Zusatz der besonderen Dringlichkeit 2022 2023 2024 7.534 6.352 7.255 Erteilte Bezugsgenehmigungen bei konkreten Wohnungsangeboten 2022 2023 2024 2.287 2.532 3.052 Erteilte WBS nach Haushaltsgröße Haushalte 2022 2023 2024 Eine Person 4.825 4.664 5.599 Zwei Personen 2.233 1.914 2.164 Drei Personen 1.298 1.128 1.293 Vier Personen 874 874 1.033 Fünf Personen 461 453 531 Sechs Personen und mehr 202 208 220 Summe: 9.893 9.241 10.840 Erteilte WBS nach Personengruppen Gruppe 2022 2023 2024 Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 70 792 884 965 Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 100 750 819 935 Personen über 60 Jahre 2.011 2.044 2.399 Junge Familien 398 378 438 Studierende / Auszubildende 243 261 313 Minderverdienende ab 20 Prozent unter der Einkommensgrenze 8.719 8.002 9.268 Normalverdienende bis 19,99 Prozent +/- 0 unter der Einkommensgrenze 784 882 1.039 Empfänger*innen von Transferleistungen 5.349 4.800 5.563 Deutsche 5.317 5.775 7.011 Ausländer*innen 4.186 3.466 3.829 Geflüchtete 1.668 876 74 0 59 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Dienstleistungen weiter digitalisieren Ausblick Dieser Bericht hat schon an anderer Stelle die angespannte Lage auf dem Kölner Woh- nungsmarkt, gerade im Segment der preis- werteren, öffentlich geförderten Wohnungen beschrieben. Hinzu kommt die Wohnungs- nachfrage durch Geflüchtete, Zuzugswillige aus anderen Städten und Gemeinden sowie dem europäischen Ausland, die eine zusätzli- che Herausforderung darstellt. Realistisch be- trachtet wird auch in den kommenden Jahren keine deutliche Entspannung auf dem öffent - lich geförderten Wohnungsmarkt zu erwarten sein, auch durch die künftig weg fallenden Wohnungsbindungen. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, den WBS online zu beantragen, sollen weitere Verbesserungen des Service für Bürger*innen mit der Einführung digitaler Dienstleistungen erreicht werden, so beispielsweise auch mit der Einführung der elektronischen Verwal- tungsakte im WBS-Bereich. Wohnungsberatung Auf der Grundlage des WFNG NRW ist die Kommune angehalten, Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaf - fung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnis- sen entsprechenden Wohnung zu unterstüt - zen. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht indes nicht. Die ergänzenden Wohnraumnutzungsbestim - mungen definieren, dass es sich hierbei nicht um eine Maklertätigkeit, sondern um eine Anleitung zur Eigeninitiative bei der Beschaf - fung geeigneten Wohnraums handelt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 60 Gerade in Anbetracht der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt bietet das Amt für Wohnungswesen eine spezielle Beratung für Menschen an, die aufgrund einer schweren Erkrankung, einer Behinde- rung oder aufgrund fortgeschrittenen Alters Probleme bei der Wohnungssuche haben. In der Wohnungsberatung werden alle Neu- und Wiedervermietungen im öffentlich ge- förderten Wohnungsbestand geprüft und die Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen erteilt. Vermieter*innen werden in Fragen der Erstbelegung von Neubauten und bei Wiedervermietungen bei der Suche nach geeigneten Mieter*innen auf Wunsch beraten und unterstützt. Die Stadt Köln und die Kölner Wohnungswirt - schaft haben 2021 eine Vereinbarung über die Belegung öffentlich geförderter Woh- nungen um weitere fünf Jahre und damit bis 2026 verlängert. Diese Vereinbarung beinhal- tet, dass Vermieter*innen öffentlich geförder - ter Wohnungen in Köln die Möglichkeit haben, sich ihre Mieter*innen aus dem Kreis der berechtigten Haushalte mit WBS selbst aus- zusuchen. Gleichzeitig verpflichten sie sich, die Stadtverwaltung bei der Versorgung von dringend wohnungssuchenden Bürger*innen zu unterstützen. Eine unmittelbare Möglichkeit, Wohnungs - notfälle und besonders dringlich Wohnungs- suchende mit öffentlich gefördertem Wohnraum zu versorgen, besteht damit für die Stadt Köln derzeit nicht. Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen Insbesondere ratsuchende Menschen mit Behinderung, die besonderen Wohnraum - bedarf haben und oftmals auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, erhalten bei der Wohnungsberatung Auskunft und bei Wiedervermietungen praktische Hilfe bei der Antragstellung. Die Beantragung eines WBS kann direkt vor Ort erfolgen. Auch der Kontakt zu anderen Anlaufstel- len für Menschen mit Behinderung in Köln, zu Vermieter*innen, Bauträger*innen und Investor*innen sowie der Informationsaus- tausch mit diesen und deren Beratung zum behindertengerechten Wohnen sind Teil der Wohnungsberatung. Eine enge Kooperationspartnerin des Amtes für Wohnungswesen ist die Beratungss telle für Wohnungswechsel – „wohn mobil“ bei der „PariSozial gGmbH Köln“ , durch deren Leistungen das Angebot der Stadt Köln ergänzt wird. Zugunsten dringend zu ver - sorgender Wohnungssuchender besteht Besondere Wohnraumbedarfe 2022 2023 2024 Wohnungssuchende Haushalte für rollstuhlgerechten Wohnraum 212 187 192 Anzahl der Umzüge in rollstuhlgerechten Wohnraum 85 43 47 61 Bezahlbares Wohnen ermöglichen eine gute Vernetzung. Diese Beratungsstelle biet et unter anderem Unterstützung bei der Wohnungssuche, beim Umzugsmanagement sowie bei Behördengängen an und stellt Ver - knüpfungen zu dem weiteren Leistungsange- bot von „wohn mobil“ , der „Beratungsstelle für Wohnraumanpassungen“ , her. Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung selbst, sondern auch deren konkrete Lage und der Stadtteil sind für viele Ratsuchende wichtig. Sie sind für ihre persönliche Mobilität oft auf eine barrierefreie Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr und die nahegelegene Infrastruktur angewiesen. Viele der Wohnungssuchenden bevorzugen daher im Zweifel eher einen Verbleib in ihrem bisherigen Wohnumfeld mit dem ihnen vertrauten Dienstleistungsnetz. Auch familiäre oder nachbarschaftliche Hilfeleis - tungen sind vielfach an ihr bisheriges Wohn- viertel gebunden. Diese zum Teil sehr individuellen Kriterien für eine Wohnungssuche sind für die geplante Unterstützung sehr herausfordernd. Häufig kann trotz höchster Kreativität und intensiven Einsatzes der Wohnungsberatung nicht im- mer ein passendes Wohnungsangebot unter - breitet werden. Unterstützung bei besonderem Wohnungsbedarf Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 62 Wohngeld Wohngeld ist in Deutschland eine gesetz - liche Sozialleistung. Grundlage hierfür ist das Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger*innen, die aufgrund eines geringeren Einkommens einen Zuschuss zu ihrer Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten ihres selbst genutzten Wohneigentums (Lasten - zuschuss) erhalten. Wohngeld wird auf Antrag durch die Städte/ Gemeinden gewährt und zur Hälfte durch den Bund und die Länder finanziert. Auswirkungen der Wohngeldnovelle Die Wohngeldnovelle im Jahr 2023 brachte eine deutliche Unterstützung einkommens- schwächerer Haushalte zur Bewältigung ihrer Wohnkosten, eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten sowie die finanzielle Berücksichtigung steigender Energiekosten. Die administrative Bewältigung der Wohngeld-Reform beherrschte auch das Geschäftsjahr 2024. Insbesondere die weitere Einarbeitung der neuen und zunächst fachfremden Mitarbeiter*innen in die komplexe Rechtsmaterie sowie die Suche nach und der Bezug größerer Büroräume standen im Fokus. T eam Wohngeld Wir, Efstratios Kamitsos, Mischa Bellin- ger, Nadia Sabanovic und Sascha Becker, stehen stellvertretend für alle unsere Kolleg*innen. Wohngeld ist wichtig für die Menschen, weil es ihnen hilft, die Kosten für ihre Miete oder die eigenen vier Wände zu decken. Besonders für Familien oder ältere Menschen mit geringem Einkommen ist das Wohngeld eine große Unterstüt - zung. Mit der Wohngeldbewilligung können wir dazu beitragen, dass viele Kölner*innen ohne andere Sozialleistungen auskommen. Die Aufgabe macht uns große Freude. 63 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Anzahl der Kölner Wohngeld-Haushalte Monat 2022 2023 2024 Januar 7.011 16.118 11.232 Februar 7. 217 7.60 4 12.098 März 7. 274 15.333 12.657 April 7.5 4 8 8.579 13.025 Mai 7.682 9.301 13.551 Juni 7.813 9.953 14.062 Juli 7.808 10.519 13.978 August 17.676 10.715 14.225 September 8.141 11.240 14.391 Oktober 7.80 9 11.326 14.578 November 7.787 11.801 15.166 Dezember 8.020 12.477 15.755 Anmerkung: Im August 2022 erhielten regulär 7.886 Haushalte Wohngeld, zusätzlich erhielten 9.790 Haushalte den Heizkostenzuschuss I. Im Januar 2023 erhielten 9.186 weitere Haushalte den Heizkostenzuschuss II. Im März 2023 erfolgte die Nachzahlung ab Januar 2023 nach Fertigstellung der Neuprogrammierung durch das Land. 2024 konnten zwei dauerhafte Standorte der Wohngeldstelle in Köln-Lindenthal und in Köln-Kalk etabliert werden. Durch die beiden Standorte gibt es nun linksrheinisch und rechtsrheinisch für die Antragsteller*innen je eine Anlaufstelle: das Service-Büro. Dort können Unterlagen persönlich abgegeben, Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilt und Rückrufbitten aufgenommen werden. 2024 wurden insgesamt 47.063 Bescheide erlassen (2023: 54.112). In der Summe von 2023 sind einerseits einmalig 9.186 Bescheide zum Heizkostenzuschuss II (Januar 2023) enthalten. Zudem wurden im März 2023 nach Aktuali sierung der Wohngeld-Software des Landes NRW zusätzlich zu den ursprünglichen Bewilligungen Neuber echnungen erstellt. Insgesamt wurde im Berichtsjahr 2024 Wohngeld in Höhe von 87,36 (2023: 68,23) Millionen Euro an Kölner Haushalte ausge- zahlt, siehe auch Schaubild „Wohngeldzah- lungen Köln“ . Durchschnittlich hat 2024 jeder Wohngeldhaushalt monatlich Wohngeld in Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 64 Höhe von circa 368 (2023: 331) Euro erhalten. Im Dezember 2024 erhielten 15.755 (2023: 12.477) Kölner Haushalte Wohngeld. Zum 1. Januar 2024 konnte das Dominium in der Tunisstraße als Übergangslösung aufgelöst werden. Dort hatten 2023 über - wiegend studentische Hilfskräfte die zahl- reichen Anrufe für die Wohngeldstelle ent - gegengenommen und verarbeitet, um die Sachbearbeiter*innen zu entlasten. Befristet bis zum 31. Dezember 2026 wurden 2023 rund 128 Stellen für verschiedene Aufgaben - bereiche geschaffen. Zum 31. Dezember 2024 lag die Besetzungsquote dieser Stellen bei 63,98 Prozent. Ausblick Im letzten Quartal 2024 sind erneut personelle Vakanzen entstanden, deren zügige Besetzung Priorität hat. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, seine Verwaltungsdienst - leistungen auch über digitale Portale anzu- bieten. Die Wohngeldstelle Köln wird 2025 – nachdem die Beantragung online auch zuvor bereits möglich war – diesen neuen Online - antrag des Landes verwenden. Einerseits können Bürger*innen mithilfe von Benutzer*innenkonten persönliche Daten zur Wiederverw endung abspeichern. Ande - rerseits bietet die Neuprogrammierung eine höhere digitale Verarbeitungsmöglichkeit, indem Angaben der Antragsteller*innen auto- matisiert in das Fachverfahren übernommen werden und erforderliche Unterlagen über das Portal einfach und direkt hochgeladen werden können. T eam Verwaltung Wir arbeiten in der Verwaltungsabteilung des Amtes für Wohnungswesen und küm- mern uns fachbereichsübergreifend um alle Querschnittsthemen. Wir verstehen uns als interne „Möglichmacher*innen“ und haben den Anspruch, die Fachbereiche bestmöglich zu unterstützen. So leisten auch wir einen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Erledigung der vielfältigen und interessanten Aufgaben des Amtes für Wohnungswesen. 65 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Damit soll insgesamt eine schnellere und sichere Übermittlung eines Wohngeld - antrages erreicht und die W ohngeldstelle Köln moderner, noch digitaler und bürger - freundlicher werden. Weitere Informationen zum Thema Wohngeld Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 66 Soziales und Innovatives Wohnen Soziale, innovative und neue Wohnf ormen gewinnen weiterhin an Bedeutung. Im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Strukturwandel und abseits von klassischen Familienstrukturen entstehen auch in Köln neue Wohn- und Lebensgemeinschaft en. Dem muss sich auch der Wohnungsbau weiter anpassen. Neue Wohnmodelle sollen eine optimale Mischung aus kommunikativen Strukturen, umweltfreundlichem Bauen und hoher Lebens qualität ermöglichen. Zu diesen Wohnformen gehören neben dem schon bekannteren Mehrgenerationen- wohnen beispielsweise auch Inklusiv- und Integrativwohnen, Wohnprojekte für spezielle Zielgruppen wie Rollstuhlfahrer*innen, Senior*innen, LSBTIQ* , Alleinerziehende und Pflegewohngruppen für Demenzerkrankte oder auch betreute Wohngruppen für behin- derte Menschen. Inklusiv-Wohnen bedeutet, Menschen mit Behinderung eine möglichst weitge- hende Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen, zum Beispiel in Form einer gemeinsamen Wohngemeinschaft für behinderte und nichtbehindert e Menschen. Integratives Wohnen umfasst die Integration von zum Beispiel Geflüchteten oder anderen kulturellen Gruppen in die Gemeinschaft. Die Informationsstelle im Amt für Wohnungs- wesen wurde Anfang 2020 eingerichtet. Diese besteht aus zwei Mitarbeiterinnen und ist Anlaufstelle für interessierte Bürger*innen, Baugemeinschaften, Projektinteressierte und Grundstückseigentümer*innen zum Thema inklusives und integratives Wohnen sowie Wohnen im Alter. Ziel ist es, diese Wohn- formen zu initiieren und umzusetzen. Dazu werden die benötigten Bedarfe von vulne- rablen Gruppen herausgearbeitet, Investie- rende angesprochen und geeignete Objekte gesucht. 2023 wurde diese Informationsstelle von „Besondere Wohnformen“ in „Soziales und Innovatives Wohnen“ umbenannt. Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln Das Projekt Wohnen für Hilfe – Wohnpart - nerschaften in Köln wurde 2005 unter Betei- ligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. Es handelt sich um ein Gemeinschaftspro- jekt mit der Universität zu Köln. 2009 hat die Stadt Köln die Teil-Finanzierung des bis dahin aus Landesmitteln geförderten Projektes übernommen. Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung von wohnungssuchen- den Studierenden in eine Wohnpartner - schaft mit Kölner Bürger*innen, die in einer größeren Wohnung oder in einem Haus woh - nen und Unterstützung im Alltag benötigen. Anstelle von Mietzahlungen unterstützen die Studierenden ihre Wohnpartner*innen im Alltag, zum Beispiel durch Einkäufe, Hilfe im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder bei der Gartenarbeit. Ebenso leisten sie ihnen Gesellschaft. Als Faustregel gilt, dass die Studierenden etwa so viel Hilfestunden 67 Bezahlbares Wohnen ermöglichen pro Monat leisten, wie sie Quadratme ter bewohnen. Pflegeleistungen sind als Ausgleich für das Wohnen ohne klassische Miete jedoch ausgeschlossen. Der Kölner Wohnungsmarkt stellt auch Studierende, die ihr Studium in Köln aufnehmen, vor große Her ausforderungen bei der Wohnungs suche. Hier leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Versorgung dieser Zielgruppe mit Wohnraum. Die Stadt Köln hat hohes Interesse daran, dass die Studierenden gerne in Köln leben und sie ihre persönliche und berufliche Zukunft auch nach Abschluss ihres Studiums in der Domstadt suchen. Nicht nur Senior*innen, sondern auch Allein- erziehende sowie Familien und Menschen mit Behinderung können Studierenden Wohn- raum im Rahmen einer Wohnpartnerschaft anbieten. Die Gruppe der Senior*innen ist mit rund zwei Dritteln am stärksten vertreten, das Interesse von Familien ist jedoch stark gestiegen. Im Vordergrund stehen seit der Corona- Pandemie nicht mehr nur die Unterstützung, sondern besonders die sozialen Kontakte, die sich gerade bei den Älteren zum Beispiel durch den Verlust ihrer Lebenspartner*innen reduziert haben. Die Sorge vor dem Verlust ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwort - lichkeit ist ebenfalls Grund für die Aufge- schlossenheit vieler älterer Menschen für diese alternative Wohnform. Wohnen für Hilfe – Alternative für alle Generationen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 68 Aber auch die gute Kooperation mit der Seniorenvertretung der Stadt Köln und den Senioren*innen-Netzwerken trägt dazu bei, dass mehr als die Hälfte der Wohnraum - anbieter*innen Senior*innen sind. Neben ihnen wurden im Jahr 2024 unter anderem auch wieder Familien und Menschen mit Behinderung für das Projekt registriert. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 142 (2023: 126) Studierende in die Kontakt - datenbank von Wohnen für Hilfe in Köln aufgenommen und 90 (2023: 61) interessier - te Wohnraumanbieter*innen registriert. Aus 134 (2023: 91) Vermittlungsversuchen der Koordinator*innen des Projektes sind 63 (2023: 35) Wohnpartnerschaften entstan- den. Rund ein Drittel der neu registrierten Wohnraumanbietenden sind Familien und Alleinerziehende. Wohnen für Hilfe wird somit als alternative Form des Zusammen - lebens nicht nur von Senioren*innen gut nachgefragt. Wohnen für Hilfe gibt es in über 30 deutschen Städten und Landkreisen Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln – ist deutschlandweit die einzige Koope- ration zwischen einer Stadt und einer Univer - sität in diesem Segment und wird mit großem Interesse beobachtet. Das Kölner Projekt hat hier weiterhin eine Vorreiterrolle. Anders als in anderen deutschen Städten findet die indi- viduelle Kontaktvermittlung und Begleitung der Wohnpartnerschaften durch erfahrene Diplomheilpädagog*innen statt, ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projektes. „Wohnen für Hilfe“ gibt es übrigens auch international. Im englischsprachigen Raum sind sogenannte Homesharing-Modelle anzutreffen. Insgesamt gibt es vergleich - bare Projekte in Österreich, der Schweiz, in Neuseeland, den USA, in Kanada, Belgien, Frankreich, Italien und Spanien. Seit der Gründung von Wohnen für Hilfe in Köln wurden schon fast 1.000 Wohnpart - nerschaften geschlossen. Diese Art des Zusammenwohnens hat sich in Köln bereits etabliert. Da Wohnen für Hilfe ein wichtiger Bestand teil bei der Wohnraumversorgung von Studierenden ist, fördert die Stadt Köln das Projekt mit einer Zuwendung für Personal- und Sachkosten. Das Konzept Wohnen für Hilfe wird von den Projektleiterinnen regelmäßig mit Vorträgen und ihrer Teilnahme an Informationsveran- staltungen beworben. Zudem gibt es zweimal jährlich vor Semesterstart eine Megalight- Plakat-Aktion in Köln, die für das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wirbt. Zur Internetseite von „Wohnen für Hilfe – Köln“ Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil (PariSozial gGmbH Köln) Aufgabe der Beratungsstelle für Wohnungs wechsel bei wohn mobil is t es, Kölner Bürger*innen ab dem 60. Lebensjahr und/oder mit einer körperlichen Beeinträch- tigung dabei zu unterstützen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden, sofern der Verbleib in ihrer Wohnung nicht mehr möglich ist. 69 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Die Unterstützung umschließt auch Familien mit mehreren Kindern, Familien, die aus wirtschaftlichen Gründen in Wohnungsnot geraten sind sowie Familien mit internatio- naler Geschichte. Viele der Ratsuchenden beziehen Sozialleistungen. Sie erhalten sowohl telefonisch, bei Haus- besuchen sowie in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle umfangreiche Informationen und persönliche Beratung zur Wohnungs - suche sowie dem Umzug in eine barrierefreie oder behindertenfreundliche Wohnung. Das umfassende Unterstützungsmanagement beinhaltet Antragstellungen zur Finanzierung eines Umzugs und auch die Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen und zu Behörden, wenn Betroffene aufgrund ihrer Situation diese Wege nicht alleine bewältigen können. Die Beratung durch wohn mobil ist für alle Kölner*innen kostenlos. In der Kooperation zwischen der Wohnungswirtschaft und dem Amt für Wohnungswesen, das die Arbeit von wohn mobil mit einer Zuwendung für die Finanzierung von drei Berater*innen-Stellen unterstützt, gelang es, 2024 insgesamt 60 Ratsuchenden zu neuem Wohnraum zu verhelfen und/oder ihren Wohnungsumzug zu organisieren. Darüber hinaus wurden 2024 fast 600 telefonische Erst- und Umzugs - beratungen geleistet und in der Folge 337 Fälle bearbeitet. Die Zahl der Anfragen ist im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben. Neben der Haupt - zielgruppe, den über Sechzigjährigen, fragen weiterhin vermehrt Familien mit mehreren Kindern, in Wohnungsnot geratene Personen und Menschen mit Migrationshintergrund an. Die Öffentlichkeitsarbeit von wohn mobil besteht vorwiegend aus der Teilnahme an viel - fältigen Veranstaltungen. Mit Vorträgen und Informationsständen wird dort zu den Mög- lichkeiten der Wohnraumanpassung bei kör - perlicher Beeinträchtigung und/oder Demenz, zur Sturzprophylaxe und zu Hilfen bei einem erforderlichen Wohnungswechsel infor - miert. Zielgruppen sind neben interessier - ten Bürger*innen und Senior*innengruppen auch pflegende Angehörige so wie Mitar bei- ter*innen verschiedens ter Einrichtungen im Bereich der sozialen Arbeit und aus dem me- dizinischen und pflegerischen Bereich, aber auch Vermieter*innen und Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft. Zur Internetseite von „wohn mobil“ Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA e.V.) Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selbständiger Wohn- und Hausgemeinschaften Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selbständiger Wohn- und Hausgemeinschaf - ten mit Älteren hat sich zur Aufgabe gesetzt, im Rahmen der Altersfürsorge die Bildung von Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren und jüngeren Menschen zu fördern und diese zu begleiten. Organisiert ist diese Arbeitsge- meinschaft im Verein „Neues Wohnen im Alter e.V. “ (NWiA e.V.) mit Sitz in Köln. 2024 wurden rund 110 Menschen individuell, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auch per Video-Konferenz beraten und begleitet. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 70 Über Netzwerktreffen und Teilnahme an diver - sen Online-Fachveranstaltungen konnte der NWiA e.V. weitere interessierte Personen mit seinem spezifischen Profil und fundierten Diskussionsbeiträgen erreichen. Eine indirekte Reichweite ergibt sich zum Beispiel über das Internet, Publikationen wie zum Beispiel „Kölner Leben“ oder New sletter wie der des „Forums Gemeinschaftliches Wohnen“ . Der von NWiA e.V. organisierte Runde Tisch traf sich im Jahr 2024 zu sieben Sitzungen. Über eine eigene Mailadresse kommuniziert dieses Netzwerk direkt und erkennbar. Dort treffen sich, meist in Video-Konferen- zen, Aktive aus bestehenden Projekten mit Menschen aus planenden Gruppen zum Erfahrungs- und Wissensaustausch. Der Verein engagiert sich gemeinsam mit über 20 weiteren erstunterzeichnenden Organi- sationen in dem im Januar 2020 gegründe- ten Mehr-als-Wohnen-Pakt Köln. Dieser will dazu beitragen, den Kölner Immobilienmarkt wieder stärker am Gemeinwohl der Stadt - gesellschaft auszurichten. Die Anzahl der Einzelpersonen in einem Alter ab Mitte 50, die über Alternativen zu ihrer aktuellen Wohnform nachdenken, nimmt in der Beratung stetig zu. Die Projektgruppe „Tür an Tür 55plus“ wird von dem NWiA e.V. seit mehreren Jahren aufgebaut und begleitet. Geplant ist, dass die Gruppe im Rahmen einer Überbauung einer Supermarkt-Filiale in Köln-Ehrenfeld acht bis zehn altengerechte Wohnungen auf einer Etage beziehen kann. Auch 2024 stand der NWiA e.V. in engem Kontakt mit der Projekt- entwicklerin der Supermarkt-Filiale. Männer, Frauen und Diverse ab 55 Jahren wollen in der geplanten Bebauung gemeinschaftlich zusammenwohnen. Respekt, Wertschätzung, Hilfsbereitschaft sind Voraussetzung, Interessen und Aktivitä - ten sollen miteinander geteilt werden. Man möchte füreinander da sein, demokratische und ökologische Werte gemeinsam vertreten. Die Gruppe ist offen für Engagement in der Nachbarschaft und im Wohn-Quartier. Dies ist nur ein Beispiel für eine Projektgruppe, die in Köln auf der Suche ist nach einem/r Investor*in und einem Grundstück. Das Amt für Wohnungswesen fördert den eingetragenen Verein Neues Wohnen im Alter mit einer Zuwendung zur Finanzierung einer Berater*innen-Stelle in Teilzeit. Zur Internetseite des NWiA e.V. WohnPortal Köln-Bonn Ein zusätzliches Projekt des Vereins NWiA e.V. ist das WohnPortal Köln-Bonn, das auch für die Stadt Köln relevant ist. Das Wohnportal ist Mitte 2022 für innovative, gemeinschaftliche und nachhaltige Wohnformen für die Region Köln gestartet. Dort besteht die Möglichkeit der Information, Gleichgesinnte zu finden und sich als Projektgruppe oder Einzel person für bestehende oder künftige Wohn projekte einzutragen. Weiterhin werden dort Neuigkeiten aus der Arbeit der Kommunen 71 Bezahlbares Wohnen ermöglichen bekannt gegeben; ebenfalls gibt es I nforma- tionen über Förderprogramme sowie geplante Termine. Der Bereich Soziales und Innovatives Woh- nen des Amtes für Wohnungswesen wurde von Beginn an in dieses Projekt involviert und ist an der Entwicklung des Portals beratend beteiligt. Seit 2023 nimmt neben den Städten Köln und Bonn auch die Stadt Brühl an dem Projekt teil. Zur Internetseite des WohnPortals Köln-Bonn Mehrgenerationenwohnen Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit ein Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohn- projekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde ein Fokus auf die Ausweitung innova - tiver Wohnformen gesetzt. Dies folgte dem Ziel, den sich durch demografischen Wandel verändernden Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen. Gleichzeitig sollte das Modell als Anreiz für Wohnungs- baugesellschaften und private Investoren dienen, in Köln weitere geförderte oder frei- finanzierte generationenverbindende oder gemeinschaftliche Wohnmodelle zu schaffen. Das seinerzeit zur Verfügung gestellte Budget von 850.000 Euro wurde in fünf Pilotprojekte investiert. Die Mehrgenerationen-Wohnpro- jekte befinden sich in den Kölner Stadtteilen Niehl, Nippes, Ehrenfeld, Poll und Höhenberg. Investorin war die GAG Immobilien AG (GAG), die in enger Zusammenarbeit mit den Projekt - gruppen die Wohnprojekte realisiert hat. Die entsprechenden Projekte sind auf der Inter - netseite der Stadt Köln zu finden: Zur Internetseite von Soziales und Innovatives Wohnen Nach dem Start mit „Ledo“ in 2009, einem inklusiven Mehrgenerationen-Wohnprojekt, hat die GAG inzwischen viele weitere gemein- schaftliche Wohnprojekte mit unterschied- lichen Bewohner*innenvereinen erfolgreich umgesetzt. Informationen über alle Projekte finden sich auf der Internetseite der GAG: Zur Internetseite der GAG Immobilen AG Mehrgenerationenhäuser/ weitere Wohnformen Weiterhin wirkt die Beratungsstelle „Soziales und Innovatives Wohnen“ auch darauf hin, dass weitere Wohnungsgesellschaften und private Investor*innen den Mehrwert dieser Wohnform erkennen und künftig ent - sprechende Projekte entwickeln werden. Ambulantes Wohnen für verschiedene Zielgruppen Wachsender Beliebtheit erfreut sich auch die ambulante Wohngemeinschaft als Alternative zu den herkömmlichen Pflegeeinrichtungen. Diese gemeinschaftliche Wohnform bietet ein Zusammenleben in kleinerem Rahmen mit maximal zehn Wohneinheiten innerhalb einer großen Wohnung mit integrierten Gemein- schaftsflächen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 72 Wo es das Krankheitsbild erforderlich macht, ist eine 24-Stunden-Betreuung gewähr - leistet und pflegebedürftige Menschen beziehungsweise ihre Angehörigen haben Entscheidungs freiheit in der Wahl des Pflegedienstes. So bleibt trotz körper licher und psychischer Einschränkungen der jeweiligen Person ein hohes Maß an Lebens - qualität und Individualität erhalten. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Die Betreuung ist speziell auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Menschen zugeschnitten. Da sie aktiv in die Gestaltung ihres Alltags einbezogen werden, können sie ihre persön - lichen Ressourcen und Fähigkeiten stabilisie- ren und länger erhalten. Die Wohngruppen für jeweils acht Personen haben eine Größe von rund 360 Quadratmetern. Die Zimmer haben eine Größe von 14 bis 33 Quadratmetern. In jeder Wohngemeinschaft haben alle Mitbewohner*innen ein eigenes Zimmer, das individuell eingerichtet werden kann. Die meisten Zimmer haben ein eigenes Bad sowie einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die Ge- meinschaftsräume werden gemeinschaftlich eingerichtet. Die Küche wird meist von den Vermieter*innen vorgehalten. Die Gärten wer - den als Sinnesgärten angelegt und gefördert. Solche Wohngruppen gibt es unter ande- rem in den Stadtteilen Vingst, Bickendorf, Ostheim, Buchheim, Stammheim, Ehrenfeld, Dünnwald, Bayenthal und Kalk. Für Hum- boldt/Gremberg hat die GAG eine entspre- chende Wohngruppe mit zehn Personen neu geplant und umgesetzt. Der Erstbezug fand im April 2024 statt. Ambulantes Wohnen für Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung Eine weitere Form ambulanter Wohngruppen gibt es für Menschen mit Behinderung. Das Raumprogramm ist vergleichbar mit dem der Demenzwohngruppen. Die Wohngruppengrö- ße variiert zwischen vier und acht Personen. In der Regel wird auch hier eine 24-Stunden- Betreuung vorgesehen. Tagsüber sind die Bewohner*innen vielfach in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig. Die Menschen werden auch täglich durch einen Träger betreut. Diese Wohngruppen gibt es unter anderem in den Stadtteilen Niehl, Vingst, Merheim, Dünnwald, Dellbrück und Ostheim. Weitere Projekte dieser Art sind in Planung. 73 Bezahlbares Wohnen ermöglichen T ag des offenen Wohnprojekts 2024 wur de der traditionelle Wohnprojekte- tag in einem anderen Format präsentiert. Die Veranstaltung fand vom 16. bis 17. März statt. Mehr als 30 gemeinschaftliche Wohnprojekte und Initiativen in Köln und im nahen Umland öffneten ihre Pforten. Mitgemacht haben Projekte, die zum Teil schon seit Jahren existieren, sowie Projekt - initiativen, die in der Planung sind und noch Mitglieder suchen. Interessierte konnten schon bestehende Projekte vor Ort „unter die Lupe“ nehmen und erfahren, wie ein solches gemeinschaftliches Wohnprojekt konkret aussieht, wie dort gelebt wird und welche Menschen darin zusammenwohnen. Schon lange vor dem Veranstaltungstag waren die begehrten Besichtigungstermine ausgebucht. Das Haus der Architektur Köln bot parallel zu den Besichtigungen auch Informationen über „gemeinschaftliches Wohnen“ , unter anderem mit Diskussionen und Vorträgen zu diesem Thema an. Claudia Denz aus dem Bereich Soziales und Innovatives Wohnen war eben - falls vor Ort und stand für Fragen zur Verfü- gung. Sie resümierte positiv: „Eine hervor - ragend organisierte Veranstaltung, weit weg von der Theorie und nah dran an der Realität von Wohnen in Gemeinschaft!“ . Eine Wohn(t)raumparty am Abend mit Mög- lichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung bildete den gelungenen Abschluss des Tages des offenen Wohnprojekts. Einige Projekte hatten eine so große Nachfrage, dass sie den Bürger*innen zeitnah weitere Gelegenheiten zur Besichtigung eröffneten. Die Veranstaltung wurde durch das Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen gemeinsam mit der MitStadtZentrale Köln organisiert. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Kalk Wohnraum schützen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 76 Wohnungsaufsicht Die Kommunen arbeiten im Rahmen der Woh- nungsaufsicht darauf hin, dass die gesetzlich definierten Mindestanforderungen an Wohn- raum eingehalten und Missstände beseitigt werden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nord- rhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW)). Dieses Gesetz regelt sowohl die Wohnungsaufsicht als auch den Schutz von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung. Die kommunale Wohnungsaufsicht sorgt dafür, dass die Mindestanforderungen an den Zustand und die Ausstattung von Wohnraum eingehalten werden. Bei den Anforderungen geht es hingegen nicht darum, Modernisie- rungen einzufordern, die über die gesetz - lichen Mindestanforderungen hinausgehen. Nach § 5 des WohnStG NRW sind die Mindestanforderungen an den Zustand und die Ausstattung von Wohnraum insbesondere dann nicht erfüllt, wenn 1. die zentrale Stromversorgung oder bei Zentralheizungen die zentrale Versorgung mit Heizenergie fehlt oder ungenügend ist, 2. Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre Verbindungen mit den Schornsteinen fehlen oder ungenügend sind, 3. die Wasserversorgung, Entwässerungs- oder sanitäre Anlagen fehlen oder ungenü- gend sind, 4. die Voraussetzungen zum Anschluss eines Herdes oder einer Kochmöglichkeit, von elektrischer Beleuchtung oder elektrischen Geräten fehlen oder ungenügend sind, 5. kein ausreichender Schutz gegen Witte - rungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht, 6. nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be - stimmter Raum der Wohnung eine Wohn- fläche von mindestens 10 Quadratmetern hat oder 7. nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be - stimmter Raum ausreichend belüftbar oder durch Tageslicht beleuchtet ist. Die wohnungsrechtlichen Bestimmungen sind darauf ausgerichtet, Verfügungsberechtigte, dies sind in der Regel die Eigentümer*innen, die ihrer Verpflichtung zur laufenden Instand- haltung von Wohnraum nicht nachkommen, behördlich hierzu veranlassen zu können. Bei entsprechenden Erkenntnissen soll mit den Verfügungsberechtigten vorrangig eine frei- willige Mängelbeseitigung erreicht werden. Wenn Eigentümer*innen zu einer Mängel- beseitigung nicht bereit sind, kann die Woh- nungsaufsicht des Amtes für Wohnungswe- sen anordnen, die Mindestanforderungen an Wohnraum herzustellen. Bei Bedarf kann dies auch mit Verwaltungs- zwang durchgesetzt werden. Um der behörd- lichen Anordnung Nachdruck zu verleihen, wird in der Regel ein Zwangsgeld angedroht für den Fall der Nichterfüllung. Das Wohn- raumstärkungsgesetz NRW schränkt insoweit die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grund- gesetz rechtlich zulässig ein. Wenn die Mindestanforderungen an Wohn- raum in gravierender Weise nicht erfüllt werden, ist das Einschreiten der Wohnungs- 77 Wohnraum schützen auf sicht stets gerechtfertigt. Das technische Personal des Amtes für Wohnungswesen un- tersucht den betroffenen Wohnraum vor Ort. Wird hierbei ein fehlerhaftes Nutzungsverhal- ten festgestellt, kann die Unterschreitung der Mindestanforderungen nicht den Verfügungs- berechtigten angelastet werden. Bei der Mehrzahl dieser Fälle handelt es sich um Feuchtigkeitsschäden und die daraus resultierende Schimmelpilzbildung. Hinweise auf derartige Mängel erhält die Wohnungsauf - sicht oft durch die Mieter*innen des Wohn- raums selbst. Aber auch das Gesundheitsamt und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln geben entsprechende Hin- weise. Im Berichtsjahr erhielt die Wohnungs- aufsicht insgesamt 265 (2023: 289) Mängel - anzeigen, 176 (2023: 209) Verfahren wurden abgeschlossen. In mehr als der Hälfte der Fälle führt schon die technische Begutachtung der Mängel oder spätestens die schriftliche Anhörung der Eigentümer*innen dazu, dass sie die gesetzli- chen Mindestanforderungen wiederherstellen und weitere behördliche Schritte durch die Wohnungsaufsicht entbehrlich sind. In 23 (2023: 33) Fällen ergab die technische Überprüfung, dass die Mängel nicht im Ver - antwortungsbereich der Eigentümer*innen lagen. Dabei handelte es sich überwiegend um die Bildung von Innenkondensat und Schimmelpilz in Wohnungen, hervorgerufen durch fehlerhaftes Heiz- und/oder Lüftungs- verhalten. In diesen Fällen informieren die städtischen Bediensteten die Nutzer*innen der Wohnung über richtiges Heizen und Lüften von Wohnräumen. Die Wohnungsauf - sicht hat hierzu den Flyer „Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen“ aufgelegt, der im Rahmen dieser Beratungen ausgehändigt wird. Zum Flyer „Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen“ Die übrigen Verfahren wurden nach der Durchführung ordnungsbehördlicher Maß- nahmen beendet oder konnten aus unter - schiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden: In letzteren Fällen war entweder die wohnungsrechtliche Handhabe zur Beseiti- gung der Mängel nicht gegeben – weil eine wesentliche Einschränkung der gesetzlichen Mindeststandards letztlich nicht vorlag – oder der Zutritt zu der betreffenden Wohnung zur Überprüfung möglicher Mängel wurde nicht gestattet. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 78 Mietpreiskontrolle Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der grundgesetzlich garantierten Vertragsfrei- heit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instrument zur Wahrung des Preisgefüges im freifinanzierten Wohnungsbestand, der in Köln rund 93 (2023: 93) Prozent des Gesamt - bestandes ausmacht. Der Gesetzgeber hat bei der Mietpreis - kontrolle jedoch nicht das Ziel, die Preis - bildung am Markt außer Kraft zu setzen, indem etwa ein staatlich verordnetes Höchst - mietenniveau eingeführt wird. Die kontrover - sen politischen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen um die sogenannte „Mietpreisbremse“ haben die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Regelung eines Höchstmietenniveaus deut - lich gemacht. Genau dies wird aber mit „Miet - preiskontrolle“ nicht verfolgt. Bei der Mietpreiskontrolle geht es vielmehr darum, bei unangemessen hohen Entgelten für die Vermietung von Wohnräumen be- hördlich einschreiten zu können. Geregelt ist die Mietpreiskontrolle im Wirtschaftsstraf - gesetz (WiStrG). Die Wohnungsbehörden haben damit die Möglichkeit einzugreifen, Bezahlbares Wohnen ermöglichen 79 Wohnraum schützen w enn eine erhöhte Wohnraumnachfrage dazu ausgenutzt wird, Mietpreise unangemessen in die Höhe zu treiben. Dabei muss rechtlich deutlich zwischen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher unterschieden werden, auch wenn umgangssprachlich gerne beides als Mie twucher be zeichnet wird. Mietpreisüberhöhung Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Unterhalb des Strafrechts werden durch die Wohnungsbehörde unangemessen hohe Miet f orderungen ordnungsbehördlich verfolgt und gegebenenfalls mit Bußgeld geahndet. Solche Verfahren sollen darauf hinwirken, dass ein überhöhter Mietzins auf das zuläs - sige Maß abgesenkt wird. Als Vergleichsmaß- stab dient hierbei die ortsübliche Vergleichs- miete nach dem Kölner Mietspiegel (KMSP). Im Berichtsjahr galt der KMSP von 2023. Die Wohnungsbehörde darf im Rahmen der Verfahren der Mietpreisüberhöhung gesetz - lich auch anordnen, dass die durch eine Miet - preisüberhöhung ordnungswidrig erzielten Mehrerlöse abgeführt werden. Außerdem können die hieraus Geschädigten die Rück - erstattung dieses gesetzeswidrigen Mehr - erlöses beantragen. Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 5 WiStrG ist auszugehen, wenn ein gerin- ges Angebot an vergleichbarem Wohnraum dazu ausgenutzt wird, eine Miete zu fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß Kölner Mietspiegel um mehr als 20 Prozent übersteigt. Bei der Bearbeitung begründe- ter Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung werden die Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung durch den Außendienst des Amtes für Wohnungswesen detailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage wird unter Berück - sichtigung des Jahres der Bezugsfertigkeit des Wohnraums die zulässige ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten Jah- ren die Anforderungen für eine ahndungswür - dige Mietpreisüberhöhung hoch angesetzt: So wurde entschieden, dass bei der Beurtei- lung, ob Vermietende mit ihrer Mietforderung „ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzen“ , nicht nur auf den Wohnungsmarkt eines einzelnen Stadtteils abgestellt werden darf. Maßgeblich ist die Marktlage im gesamten Stadtgebiet (BGH VIII ZR 44/04). Außerdem kann von einem „Ausnutzen einer Mangellage“ dann keine Rede sein, wenn Mietende freiwillig, das heißt trotz objektiv bestehender Ausweichmöglichkeiten, den Mietvertrag mit einer überteuerten Miete unterschrieben haben. Mietende müssen immer konkret darlegen, dass sie sich beim Abschluss des Mietvertrages in einer Zwangs- lage befunden haben und nicht ohne weiteres auf eine andere Wohnung hätten ausweichen können. Zudem müssen sie alles versucht und unternommen haben, um eine günstigere Wohnung anzumieten (BGH VIII ZR 190/03). Über Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung wird das Amt für Wohnungswesen sowohl durch Anzeigen betroffener Mieter*innen als auch durch Hinweise des Amtes für Soziales, Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 80 Wohnraum erhalten und schützen Arbeit und Senioren oder des Jobcenters Köln informiert. Auch der Mieterverein Köln e.V. oder soziale Einrichtungen machen auf solche Verdachtsfälle aufmerksam. Bedingt durch die hohen Hürden der Recht - sprechung des BGH wurden im Jahr 2024 lediglich sieben (2023: keine) Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung neu aufgegriffen. In einem Fall wurde ein Bußgeld gegen den Vermieter festgesetzt. Fünf (2023: vier) bereits anhängige Verfahren wurden abgeschlossen. Mietwucher Im Unterschied zur Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwucher um ei - nen Straftatbestand (§ 291 Strafgesetz - buch – Wucher). Von Mietwucher wird dann gesprochen, wenn die Mietforderung in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung der Vermieter*in steht und dabei eine individuelle Zwangssituation der Mieter*in ausgenutzt wird. Persönliche Zwangslagen können beispielsweise die Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche sein. In Fällen von Mietwucher wird die Staats - anwaltschaft Köln tätig. Die Wohnungs- aufsicht des Amtes für Wohnungswesen leistet der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen Amtshilfe durch die Ermittlung der orts üblichen V ergleichsmiete inklusive der zuvor genannten örtlichen Prüfungen bei der Mietpreisüberhöhung. Bestätigen die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Merkmal der „individuellen Zw angslage“ nicht, gibt die Staatsanwaltschaft den Fall an das Amt für Wohnungswesen ab zur Überprüfung einer Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG, also einer Ordnungs- widrigkeit. 81 Wohnraum schützen Verbot der Zweckentfremdung frei finanzierten Wohnraums Der angespannte Kölner Wohnungsmarkt erfordert seit Jahren, Wohnraum vor Abbruch, dauerhaftem Leerstand, Umwandlung in Gewerberaum oder einer N utzung zur Kurz- zeitvermietung – etwa als Ferienwohnungen – zu schützen. Ziel ist es, den in Köln verfüg - baren Wohnraum zum Wohnen zu erhalten. Köln hat bereits seit einigen Jahren einen erhöhten Wohnungsbedarf. Dies hat unter anderem zur Folge, dass seit 1. Juli 2020 die Mieterschutzverordnung Nordrhein-West - falen auch für Köln gilt. Diese Verordnung eröffnet die Anwendbarkeit der §§ 556d, 558 und 577a BGB für konkret benannt e Gebiete in Nordrhein-Westfalen. In diesen Gebieten ist die ausreichende Versorgung der Bevöl- kerung mit Mietwohnungen zu angemesse- nen Bedingungen besonders gefährdet. Das Gebiet der Stadt Köln ist darin aufgeführt und somit Teil dieser Gebiets kulisse. Zum Schutz des in Köln verfügbaren Wohn- raums ist nach dem Ende der Geltungs dauer der Zweckentfremdungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Ende 2006 zum 1. Juli 2014 erstmals eine kommunale Satzung zum Schutz vor ungenehmigter Zweckentfremdung und Erhalt von Wohn- raum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) in Kraft getreten. Rechtsgrundlage hierfür war § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz Nordrhein- Westfalen (WAG NRW). Diese Satzung wurde zum 1. Juli 2019 durch eine inhaltlich neuge- fasste und erweiterte Wohnraumschutzsat - zung abgelöst. Für den öffentlich geförderten Wohnraum ist das Verbot der Zweckentfremdung in § 21 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt (vergleiche Seite 53). Mit Inkrafttreten des Wohnraumstärkungs- gesetzes Nordrhein-Westfalen (WohnStG NRW) zum 1. Juli 2021 wurde der Schutz von freifinanziertem Wohnraum vor zweckfrem- der Nutzung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Während der Wohnraumschutz seit 2014 in Köln lediglich auf kommunalen Sat - zungen beruhte, regelt nun das neue Wohn- raumstärkungsgesetz un mittelbar die wesent- lichen Definitionen, Gebote und Verbote zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung gelten in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens, die auf - grund einer besonders angespannten örtli- chen Wohnungsmarktlage eine Satzung zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfrem- dung erlassen haben. Neben Köln waren dies in Nordrhein-West - falen bislang die Städte Aachen, Bonn, Dort - mund, Düsseldorf und Münster. Seit Oktober 2024 gilt dies auch für die Stadt Wesseling. Die Stadt Köln hat die seit 2019 gültige Kölner Wohnraumschutzsatzung mit Wirkung vom 1. Juli 2021 neu gefasst und an die gesetz li- chen Regelungen des WohnStG NRW ange - passt. Schon seit der Satzung von 2019 unter - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 82 liegt Wohnraum jeder Art dem Schutzbereich des Zweckentfremdungsverbotes, also neben Miet- und Genossenschaftswohnungen auch Einfamilienwohnhäuser, Eigenheime mit und ohne Einliegerwohnung oder zweiter Wohnung sowie Eigentumswohnungen. Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW und deren Konkretisierung in der aktuellen Kölner Wohnraumschutzsatzung (2021) sind insbesondere › der Abbruch, › das längerfristige Leerstehenlassen von Wohnraum, › die Umwandlung in Gewerberaum oder › die längerfristige Nutzung zur Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig. Wird ausnahmsweise eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum erteilt, so geschieht dies regelmäßig mit der Auf - lage, dass für den wegfallenden Wohnraum entsprechender Ersatzwohnraum im Kölner Stadtgebiet bereitgestellt werden muss. Das Wohnraumstärkungsgesetz sowie die Kölner Wohnraumschutzsatzung legen die nachfolgend genannten Anforderungen an Ersatzwohnraum fest: › Ersatzwohnraum muss auf Kölner Stadtgebiet neu geschaffen werden. › Zwischen der Zweckentfremdung und der Bereitstellung von Ersatzwohnraum muss ein zeitlicher Zusammenhang bestehen. › Die Verfügungsberechtigung muss übereinstimmen. 83 Wohnraum schützen › Der Ersatzwohnraum muss bei einer Vermie- tung dem Wohnungsmarkt zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen. › Wegfallender familiengerechter Wohnraum soll durch ebensolchen ersetzt werden. › Der Ausstattungsstandard des Ersatzwohn- raums darf den des durch die Zweckent- fremdung entfallenden Wohnraums nicht deutlich überschreiten. Mit diesen Anforderungen können bei der Errichtung von Ersatzwohnraum Luxus - neubauten verhindert werden, die breiten Schichten der Bevölkerung üblicherweise auf - grund höherer Mieten nicht zugänglich sind. Um Wohnraum vor Zweckentfremdung zu schützen, wird das Amt für Wohnungswesen nach den Regelungen des WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung entweder auf Antrag des/der Eigentümers*in tätig, oder ermittelt selbständig bei Verdacht auf Wohnraumzweckentfremdung. In den Antragsverfahren wird geprüft, ob im Einzelfall die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum nach der Wohnraumschutzsatzung erteilt werden kann. In Wiederzuführungsv erfahren ermittelt das Amt für Wohnungswesen, ob eine Zweckentfremdung vorliegt. Mit sogenannten N egativbescheinigungen wird Antragsteller*innen bestätigt, dass die geplante anderweitige Nutzung von Wohnraum keiner wohnungsrechtlichen Genehmigung bedarf. Eigentümer*innen haben im Berichtsjahr für insgesamt 389 (2023: 336) Wohneinheiten Anträge auf Genehmigung einer Zweckent - fremdung oder Negativattestes gestellt. W ohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 84 Bußgeldverfahren Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ohne die erforderliche Genehmigung ist verboten und kann nach dem WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung mit einem Bußgeld geahndet werden. Seit 1. Juli 2021 sieht das WohnStG NRW Geldbußen bis zu 500.000 Euro je betroffener Wohneinheit vor. 2024 wurden insgesamt 83 (2023: 182) Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese betref - fen jeweils mindestens eine, können aber auch mehrere Wohneinheiten betreffen. Insgesamt betrafen die Bußgeldverfahren 126 (2023: 232) Wohneinheiten. Kurzzeitvermietung von Wohnraum Beachtlich ist die zunehmende Anzahl der Zweckentfremdung von Wohnungen in Köln, die dauerhaft für die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel an Tourist*innen, verwendet und damit dem regulären und ohnehin angespann - ten Wohnungsmarkt entzogen wer den. Köln ist hiervon vergleichbar betroffen wie andere Metropolen. Kritisch sieht die Stadt Köln, dass die ursprüngliche Idee eines „homesharing“ , das Teilen von Wohnungen, was auf Gegen- seitigkeit oder Erstattung der Selbstkos- ten beruht, zu einem durchökonomisierten Geschäftsmodell entwickelt wurde, das die Wohnungsversorgung zusätzlich belastet. Derartige Nutzungen erfolgen häufig ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Eine von der Stadt Köln beauftragte wissen- schaftliche Studie 1 des Instituts für Wirt - schaftspolitik der Universität zu Köln (2020) 1 „Kurzzeitvermietung in Köln – Lokale Woh- nungsmarkteffekte durch plattformbasierte Kurzzeit- vermietung“ , Felix Mindl, Oliver Arentz, Institut für Wirt- schaftspolitik der Universität zu Köln, Dezember 2020 85 Wohnraum schützen belegt die deutliche Zunahme von Angeboten der Kurzzeitvermietung seit 2007. Seit Inkrafttreten des WohnStG NRW sowie der daran angepassten Kölner Wohnraum- schutzsatzung zum 1. Juli 2021 gilt: › Kurzzeitvermietungen müssen bereits ab dem ersten Tag gegenüber dem Amt für Woh- nungswesen durch Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte angezeigt werden. › Kurzzeitvermietungen sind genehmigungs - pflichtig, wenn sie für mehr als insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr erfolgen sollen (für Studierende, die ihre selbstgenutzte Wohnung beispielsweise während eines Auslandssemesters als Kurzzeitvermietung überlassen möchten, gibt es eine Sonderre- gelung). Das WohnStG NRW zählt lediglich Beispiele auf, in denen eine Zweckentfremdung vorliegt. Die Kurzzeitvermietung ist hiervon nur eines, nicht das Einzige und nicht abschließend. So kann auch eine Vermietung von Wohnraum für einen längeren Zeitraum eine genehmigungs- pflichtige Zweckent fremdung sein, w enn Mieter*innen nur vorübergehend, übergangs- weise oder provisorisch dort unterk ommen. Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen Seit 1. Juli 2022 ist › für jede Kurzzeitvermietung in Köln eine Wohnraum-Identitätsnummer (WID) erforderlich. › das Anbieten von Wohnraum in Köln zur Kurzzeitvermietung ohne gültige WID unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wer den kann. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 86 › jede Werbung und das Verbreiten von Angeboten zur Kurzzeitvermietung ohne WID – auch durch Online-Portale oder in Publikationen – unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Mit der Umsetzung dieser Anzeige- und Regis trierungspflich t wird eine deutlich höhere Transparenz auf dem bislang weit - gehend anonymisierten Markt der Kurzzeit - vermietung geschaffen. Das bezieht sich sowohl auf die tatsächliche Anzahl und Lage der betroffenen Wohnungen im Kölner Stadtgebiet sowie auf die namentliche Be- nennung der Anbieter*innen. Die Vergabe von WID erfolgt durch ein durch das Land NRW bereitgestelltes Online- Verfahren. In diesem Verfahren müssen sich alle Bürger*innen registrieren, die in Köln Kurzzeit v er mie tung anbieten wollen. Für jede zur Kurzzeitvermietung angebotene Wohnung ist dabei eine separate WID erfor - derlich. Nur für diejenigen Fälle, in denen Bürger*innen eine nach dem Gesetz geneh- migungsfreie Kurzzeitvermietung (maximal 90 Tage pro Kalenderjahr) beabsichtigen, wer den WID in diesem Online-Verfahren automatisiert vergeben. Die Anbieter*innen dieser genehmigungs - freien Variante von Kurzzeitvermietung müssen außerdem im Online-Verfahren die tatsächlichen Belegungstage in einem Belegungskalender dokumentieren. Dadurch kann nachvollzogen werden, ob der geneh- migungsfrei mögliche Zeitraum von 90 Tagen nicht überschritten wird. Für Studierende gilt für die selbstgenutzte Wohnung eine Sonderregelung. Sie ermög- licht Kurzzeitvermietung genehmigungsfrei bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr. Der Nach- weis des Studierendenstatus wird durch das Amt für Wohnungswesen überprüft und die WID daher nicht automatisiert erteilt. Wer beabsichtigt, Kurzzeitvermietungen für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr anzubieten, benötigt hierfür eine Zweck - entfremdungsgenehmigung. Nach Re- gistrierung in dem Online-Verfahren zur Anforderung einer WID prüft das Amt für Wohnungswesen in jedem Einzelfall die Genehmigungsfähigkeit. Zudem verpflichtet das WohnStG NRW Bürger*innen, die für ihr Kurzzeitvermie - tungs-Angebot k einen Wohnraum nutzen, sondern etwa zur gewerblichen Nutzung gewidmete Räume, bei der Bewerbung ihres Angebotes (online oder gedruckt) eben- falls eine WID anzugeben. Dadurch sollen Missbrauchs möglichkeiten von Beginn an verringert wer den. Auch in diesen Fällen wird die WID erst erteilt, nachdem das Amt für Wohnungswesen die Widmung der Räume, beispiels weise anhand der Baugenehmigung, überprüft hat und kein Wohnraum vorliegt. Das Registrierungsverfahren erleichtert daneben auch den im WohnStG NRW fest - geschriebenen Datenaustausch mit den Steuer- und Finanzbehörden. Dadurch kann die korrekte Abführung von Steuern und Abgaben leichter nachvollzogen werden. Verstöße gegen die Regelungen im WohnStG NRW zur WID werden mittels Bußgeldver - fahren geahnde t. 87 Wohnraum schützen Kurzzeitvermietungen – erteilte WID (jeweils am 31. Dezember) Stadt Aachen Münster Bonn Dortmund Düsseldorf Köln 2022* 287 437 455 506 1.530 2.560 2023 413 564 574 813 2.155 4.294 2024 567 708 739 1.298 3.054 6.156 * = Anmeldungen im Online-Verfahren seit 1. Juli 2022 In Köln wurden bis 31. Dezember 2024 insgesamt 6.156 (2023: 4.294) WID erteilt. Damit liegt Köln an der Spitze aller betrof - fenen Kommunen mit Wohnraumschutzsat - zung in Nordrhein-Westfalen. Die Zahlen der Stadt Wesseling sind noch nicht Teil der vorstehenden Übersicht, weil dort die Nutzung der Online-Plattform erst nach dem Stichtag 31. Dezember 2024 auf - genommen wurde. Leerstand von Wohnraum Auch ein längerfristiger Leerstand von Wohnraum verknappt das verfügbare Wohnungs angebot in K öln. Leerstand einer Wohnung gilt dann als Zweckentfremdung, wenn er länger als sechs M onate andauert. Diese großzügige gesetzliche Regelung ermöglicht es Eigentümer*innen von Miet - wohnraum, bei einem Mieter*innenwechsel möglicherweise nötige Reparaturen und Instandsetzungen binnen sechs Monaten vorzunehmen, ohne wegen diesem Leerstand das Amt für Wohnungswesen kontaktieren zu müssen. Auch mögliche organisatorische Probleme bei einem Mieter*innenwechsel lassen sich in diesem Zeitfenster in aller Regel ausräumen. Falls jedoch eine Weitervermietung nicht binnen sechs Monaten erfolgen kann, sind Eigentümer*innen dazu verpflichtet, den Leerstand ihres Wohnraumes unverzüglich dem Amt für Wohnungswesen anzuzeigen und die Gründe für den Leerstand darzulegen und zu belegen. Aufgrund dieser Angaben wird entschieden, ob dieser länger andauern- de Leerstand (Zweckentfremdung von Wohn- raum) genehmigt werden kann. Das Amt für Wohnungswesen begegnet der Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine intensivierte Verfolgung aller Verstöße gegen das WohnStG NRW und die Kölner Wohnraumschutzsatzung. Dabei unterstützt auch ein Ermittlungsdienst, der im ganzen Stadtgebiet Kölns im Einsatz ist. Im Hinblick auf die zunehmend arbeitsinten- siven und höchst unterschiedlichen Verfahren der Wohnungsaufsicht mussten 2024 Prio - risierungen vorgenommen werden. Insbeson- dere waren auch die personellen Ressourcen nicht ausreichend. Diese Priorisierungen er - folgten im Wesent lichen zugunst en der Bear- beitung von Fällen, in denen gesundheit liche Gefahren für die Bewohnenden drohten, etwa durch Schimmelbildung. Schutzbedürftige sicher unterbringen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 90 Unterbringung von Geflüchteten Gesetzliche Grundlagen Die Stadt Köln ist als Kommune in Nordrhein- Westfalen gemäß §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnah- megesetz NRW (FlüAG) gesetzlich verpflich- tet, Geflüchtete unterzubringen, die ihr durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Dies sind Asylbewerber*innen, die sich noch im Asylverfahren befinden sowie Geflüchtete in anderen aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Darunter auch solche, die aus politischen oder humanitären Gründen in Kontingenten auf- genommen werden, wie zum Beispiel Orts- kräfte aus Afghanistan. Auch unerlaubt Eingereiste, die unmittelbar nach Köln gekommen sind, sind vorüber- gehend unterzubringen (§ 1 Abs. 3 FlüAG). Zahlen, Daten, Fakten Die Zahl der vom Amt für Wohnungswesen städtisch untergebrachten Geflüchteten sank von 10.427 (Stand 1. Januar 2024 (2023: 10.839)) auf 9.327 (Stand 31. Dezember 2024 (2023: 10.427)), wobei im Juni 2024 der nie - drigste Stand des Jahres mit 8.700 Geflüch- teten zu verzeichnen war. Dies war auch darauf zurückzuführen, dass das Land Nordrhein-Westfalen zunächst seine Erstaufnahmeeinrichtungen belegt und die dort untergebrachten Geflüchteten nicht voll - ständig auf die Kommunen verteilt hatte. Die Unterbringungszahlen in Köln blieben 2024 trotz leichten Rückgangs insgesamt auf einem hohen Niveau. Dies erlaubte zumindest nicht, Unterbringungsressourcen in einem erheblichen Umfang abzubauen. Es gelang aber, kostenintensive Unter - bringungs plätze in Beherbergungs betrieben nach und nach zu reduzieren. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 standen 1.804 (2023: 2.599) Unterbringungsplätze in 28 (2023: 41) Beherbergungsbetrieben zur Verfügung, von denen 1.405 (2023: 2.552) belegt waren. Der jeweilige Anteil der Nationalitäten hat sich in Köln leicht verändert. So nahm die Zahl der untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine im Laufe des Jahres von 2.802 (2023: 3.874) auf 2.492 (2023: 2.802) weiter ab. Inklusive der nicht städ- tisch Unterge brach ten nahm die Zahl der Ukrainer*innen in Köln jedoch zu. Die Zahl der Asylbewerber*innen aus dem Nahen Osten (Syrien, Libanon) und aus Afghanistan hat 2024 ebenfalls zugenommen. 91 Schutzbedürftige sicher unterbringen Soziale Betreuung Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben Die soziale Betreuung der städtisch unter - gebrachten Geflüchteten übernehmen der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs - wesen sowie Träger der Freien Wohlfahrts- pflege, die hierfür vom Amt für Wohnungs- wesen beauftragt wurden. In beiden Fällen ist speziell ausgebildetes Fachpersonal der Sozialen Arbeit tätig. Die Teams im Sozialen Dienst sind jeweils für mehrere Stadtteile zuständig und be- treuen die dez entral untergebrachten Men - schen. Dies erleichtert eine kontinuierliche Zusammen arbeit mit ebenf alls stadtteil - bezogen arbeitenden Dienststellen wie Bürgerämter sowie Willkommens- und Ehr en- amtsinitiativen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen arbeitet eng mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrations- zentrum zusammen, die im Amt für Integra - tion und Vielfalt angesiedelt sind. Ansprech- partner für Fragen, die Erziehung und Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen, ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Für die Gesundheitsversorgung und - beratung der Geflüchteten ist das Team Geflüchtetenmedizin des Gesundheitsamtes ein enger Kooperationspartner des Sozialen Dienstes. Sandra Schauf Mein Name ist Sandra Schauf. Ich arbeite seit 2018 als Heimleiterin in Wohnheimen für Ge- flüchtete. Ich trage dafür Sorge, dass „meine“ Wohn heime in einem guten Z ustand blei- ben. Gleichzeitig achte ich darauf, dass die Hausordnung von allen eingehalten wird. Die Arbeit mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen macht mir viel Spaß und kein Tag ist wie der andere. Ich stelle mich gerne auf Neues ein. Besonders spannend an meiner Aufgabe ist, dass sie so vielseitig ist. Das ist mir wichtig – Langeweile ist nichts für mich. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 92 Geflüchtete erhalten zu Beginn der städti- schen Unterbringung eine Erstberatung durch den Sozialen Dienst. Hier werden individuelle Hilfe- und Unterstützungs bedarfe f estgestellt und die Perspektive in der Un terbringung be- sprochen. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen im weiteren Verlauf der Un terbringung in regelmäßigen Sprechstunden vor Ort für Fragen zur Verfügung. Insbesondere vermittelt der Soziale Dienst Geflüchtete in Zusammen- arbeit mit dem Kommunalen Integrationszent- rum in integrationsfördernde Maßnahmen wie Schule und Fortbildung, Sprach- und Integra - tionskurse, Selbsthilfe und Arbeit. Die in Köln untergebrachten Geflüchteten unterscheiden sich sehr nach Herkunft, Alter, Bildung, Religion, Fluchtgründen, Familien- konstellationen, körperlichen oder gesund- heitlichen Einschränkungen sowie sexueller Orientierung. Diese Aspekte berücksichtigt der Soziale Dienst im Rahmen der unter - stützenden sozialen Begleitung, soweit sie bekannt sind. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen und die Fachkräfte beauftragter Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die an unter - schiedlichen Standorten die Betreuung der Geflüchteten übernehmen, leisten die sozial- arbeiterische Beratung und Begleitung nach Maßgabe der Kölner „Leitlinien zur Unterbrin- gung und Betreuung von Flüchtlingen“ mit nachfolgend skizziertem Integrationsauftrag: › Erstberatung und Perspektiven aufzeigen › Regelmäßige Sprechstunden vor Ort › Vermittlung in beziehungsweise Initiierung von integrationsfördernden Maßnahmen (Sprach- und integrationsbegleitende Kurse Systembau Köln-Fühlingen 93 Schutzbedürftige sicher unterbringen zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Integration) › Unterstützung/Installation von Hilfen bei: – wirtschaftlicher Integration (Zusammen - arbeit mit Integration Point/Arbeits- agentur und Jobcenter, Hilfestellung bei Bewer bungen und Arbeitssuchen) – sozialer Integration (Vermittlung der Bewohner*innen in soziale Angebote der Stadt oder des Stadtviertels, unter ande- rem durch kontinuierliche Kontakte zum Interkulturellen Dienst, sozialen Institutio- nen, Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, Willkommensinitiativen) – kultureller Integration (Vermittlung kultureller Gepflogenheiten, Vermitt - lung zu Angeboten bei FliehKraft- Kölner Flüchtlingszentrum, Selbsthilfen, Sportvereinen) Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist breit - gefächert und muss als solche betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis in die schulische, beruf - liche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt. Hier kommt es insbeson- dere auch auf die soziale und unterstützen- de Begleitung an, die spe ziell ausgebildetes Fachpersonal der Sozialen Arbeit in Zusam- menarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlichen Akteur*innen leistet. Kooperationen und Vernetzung Um den Anforderungen an eine wirtschaft- liche, soziale und kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Integration von unter ge- brachten Geflüchteten gerecht werden zu können, arbei tet das Amt für Wohnungs w esen mit weiteren städtischen Dienststellen, Wohl- fahrtsverbänden, freien Trägern, Lobby gruppen und den Willkommensinitiativen des ehren- amtlichen Engagements intensiv zusammen. Es ist das Ziel, nicht nur eine Unterkunft sicherzustellen. Untergebrachte Geflüchte- te, die überwiegend aus Ländern stammen, denen die deutschen Gesellschaftsstruk - turen fremd sind, sollen über nachhaltige Integrations arbeit die hiesigen Normen und Werte vertraut gemacht werden. Für ihre Beratung und Betreuung hat sich eine enge Kooperation mit Fachkräften der Wohl- fahrtsverbände bew ährt, die im Auftrag der Stadt Köln zum Teil auch die Betreuung in Unterbringungs standorten übernehmen. In vielen Stadtteilen Kölns mit Unterkünften für Geflüchtete sind funktionierende Netz- werke entstanden, in denen Schulen, Kinder- tagesstätten, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, vertreten etwa durch die Bezirksju- gendpflege, das jeweilige Bürgeramt, vertreten durch die Ehrenamtskoordinator*innen, Bür- gervereine, die Bezirksbeamt*innen der Polizei sowie weitere Betreuende beteiligt sind. Eine Zusammenarbeit besteht zudem mit Mitarbeiter*innen der freien Träger und Lob- bygruppen, die über eine hohe Kompetenz im Umgang mit Menschen aus anderen Kul- turkreisen verfügen. Zu nennen sind hier Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 94 beispielsweise Willkommensinitiativen, die sich in Folge des großen bürgerschaftlichen Engagements für Geflüchtete aus Krisen - gebieten verstärkt gebildet haben. Um dem erhöhten Hilfebedarf bestimm ter Migrant*innengruppen besser gerecht werden zu können, sichert sich die Stadt Köln darüber hinaus über die Finanzierung von Stellen bei einem Träger der Wohlfahrts - pflege für die Volksgruppe der Roma die Unter stützung eines Nationworkers als Mittler zwischen den Kulturen. Über eine Selbsthilfeorganisation für Migrant*innen unterstützt eine Integrations- mittlerin die Gruppe der Zugewanderten mit russischem Sprachhintergrund. Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter Die Steuerung der Belegung in den Unter - künften für Geflüchtete ist eine weitere zentrale Aufgabe der Fachkräfte des Sozialen Dienstes. Im Rahmen der Belegung wer den besondere Unterbringungsbedarfe der Geflüchteten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten berücksichtigt. Einige Bedarfe sind offensichtlich, wie etwa der von Frauen in einer fortgeschrittenen Schwangerschaft, einer Familie mit vielen Kindern, Menschen im Rollstuhl und/oder mit einer körperlichen Behinderung. Andere Be- darfe bedürfen einer freiwilligen Offenbarung der Vulnerabilität durch die Geflüchteten, wie etwa bei psychischer Erkrankung, Trauma - tisierung oder Betroffenheit von Menschen- handel oder sexueller Gewalt. Diese Themen können häufig erst besprochen werden, wenn sich ein Vertrauensverhältnis zur betreuenden Person entwickelt hat. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit wird im Rah- men der bestehenden Ressourcen für eine adäquate Unterbringung Sorge getragen. Vor - gelegte Atteste über besondere Bedarfe von Geflüchteten werden dem Gesundheitsamt zur Begutachtung vorgelegt, welches gege- benenfalls eine Empfehlung für eine andere Unterbringung ausspricht. Bei Kindern wird auch die Erreichbarkeit von Kindertagesstätten und Schulen berück - sichtigt und bei chronisch kranken Personen die räumliche Nähe von Apotheken und Ärzt*innen; bei Menschen im Rollstuhl wird die Unterbringung in einer barrierefreien Unterkunftseinheit angestrebt. Die Unterbringung erfolgt bevorzugt in abge- schlossenen Unterbringungseinheiten statt in Unterkünften mit Gemeinschaftssanitäran- lagen oder -küchen. In sich abgeschlossene Einheiten gewährleisten eine Privatsphäre, die es ermöglicht, eigene Strukturen im Alltag aufzubauen. Die Intention, Gemeinschafts- unterkünfte abzubauen, konnte aufgrund der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter ab 2022 nicht im gewünschten Umfang weiterverfolgt werden, da jeder Platz zur Unterbringung be- nötigt wurde. Für geflüchtete Frauen, die Opfer von Men- schenhandel wurden, besteht ein durch Aus- länderamt, Amt für Wohnungswesen und dem agisra e.V. abgestimmtes Verfahren zur gesundheitlichen Versorgung, psychoso zialer Unterstützung und Unterbringung in speziell für Frauen vorgesehenen Einrichtungen. 95 Schutzbedürftige sicher unterbringen D as Wohnprojekt der Stadt Köln für LSBTIQ*-Geflüchtete wurde 2017 bezogen und 2019 auf 34 Plätze erweitert, die auch noch 2024 unverändert bestanden. Der Aids- hilfe Köln e.V. in Verbindung mit dem Rubicon e.V. obliegt die Betreuungsträgerschaft. Diese Kooperation hat sich bewährt und wird fortgeführt. Gewaltschutzkonzept für Geflüchtete in Unterbringungseinrichtungen Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes Nord- rhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe aus dem Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ gebildet, die 2019 ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrich - tungen für Geflüchtete in Köln entwickelte. Schwerpunkte des Gewaltschutzkonzeptes sind: › Schutz untergebrachter Geflüchteter mit besonderem Augenmerk auf Kinder und vulnerable Personen › Prävention vor jeglicher Form von Gewalt, Sicherheitskonzept › Intervention › Allgemeine Ablaufschemata › Schutzvereinbarungen › Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen sowie Bewohner*innen › Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitarbeiter*innen im Krisen- und Interventionsfall › Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf- und Beratungsstellen zur Unterstützung Alexander Goldschmid Seit April 2025 arbeite ich beim Amt für Woh- nungswesen und bin als Koordinator für den Gewaltschutz in den Unterkünften für Geflüch- tete tätig. In verschiedenen Netzwerken setze ich mich mit den Beteiligten dafür ein, den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt auszu- bauen. Meine Aufgabe ist es, Mitarbeitende zu schulen und für jegliche Form von Gewalt zu sensibilisieren, diese zu erfassen und zu doku- mentieren. Ich freue mich sehr, in diesem viel- schichtigen Themenfeld tätig sein zu dürfen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 96 Dieses Schutzkonzept für die Akteur*innen vor Ort definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer Handlungs - module und Leitfäden darstellen. Anhand des Konzepts wird einrichtungsbezogen geprüft, welche Standards bereits umge- setzt sind und an welchen Stellen noch Handlungs bedarf bes teht. Basierend auf dem Schutzkonzept lassen sich weitere Module entwickeln, beziehungs weise befinden sich bereits in der praktischen Umsetzung. Der Rat der Stadt Köln hat dem entwickelten Schutzkonzept am 10. September 2020 zugestimmt. Die zunächst auf zwei Jahre be- fristete Stelle zur Gewaltschutzkoordination konnte am 1. Oktober 2020 besetzt werden und ist durch Ratsbeschluss vom 8. Septem- ber 2022 verstetigt worden. Das Arbeitsfeld Gewaltschutz ist fortlaufend und als Prozess zu sehen, es ist in allen städti - schen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete bekannt und wird entsprechend umgesetzt. Die Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz wurden auch 2024 fortge- führt, allerdings mit besonderem Fokus auf vulnerable Gruppen und Kinder. Die Kurzseminare „Was ist Gewalt?“ fanden regelmäßig unter Beteiligung der in den Un- terkünften tätigen Sozialarbeiter*innen und Einrichtungsleitungen statt. Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der individuellen Beratungsarbeit und Reflexi- on bei schwerwiegenden Gewaltereignis- sen. Die Sensibilisierung für Gewaltformen ist ein stetiger Schwerpunkt der Arbeit in der Gewaltschutzkoordination, die alle Mitarbeitenden vor Ort betrifft. Dazu be- stand 2024 eine Arbeitsgemeinschaft mit den Fach krä ften der Sozialen Arbeit aus den Unter bringungseinrichtungen, die sich insbesondere mit dem Thema Gewaltschutz und Prävention befassten, um zum Beispiel den Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt fachlich zu vertiefen. Die Gewaltschutzarbeit ist ein integrierter Bestandteil der sozialen Arbeit in den Unter - künften für Geflüchtete geworden und wird erfolgreich in Konflikt- und Krisensituationen eingesetzt. Monitoring und Evaluation werden kontinuierlich weitergeführt, ausgewertet und das Ergebnis in einem Jahres bericht durch die Gewaltschutzkoordination veröffentlicht. Z um Gewaltschutzkonzept Förderprogramm zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für Geflüchtete Der Rat der Stadt Köln hat am 21. März 2024 das „Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integ- rativen Angeboten für in städtischen Unter - bringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen. Die Entscheidung über die Mittelbewilligung wurde dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren übertragen. 97 Schutzbedürftige sicher unterbringen A uf der Grundlage der fristgerechten und prüffähigen Anträge hat die Jury aus Mit- gliedern der Fachverwaltung eine Empfehlung für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der Förderrichtlinie erarbeitet. Bei der Bew ertung der einzelnen Projekte wurden unt er anderem die Kriterien › „Zusammen setzung der Zielgruppe“ , › „Eignung der Me thoden“ , › „Nach haltigkeit/Wirk samkeit des Projektes“ , › „innovative A spekte“ , › sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie › „Gewaltprävention & Antidiskriminierung, Teilhabe und Befähigung“ zugrunde gelegt. D as Ergebnis wurde mit dem Amt für Integration und Vielfalt abgestimm t. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in der Sitzung vom 6. Juni 2024 beschlossen, folgende Projekte zur Gewalt - prävention und zur Stärkung von integrativen Angeboten finanziell zu fördern: › Einheit in Vielfalt: Integration für ein harmonisches Köln – Workshops zu gewaltfreier Kommunikation (Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V.) › Young-men-sports – Sportangebot insbesondere für junge Männer in und außerhalb der Herkulesstraße (DRK Kreisverband Köln e.V.) › Familien fairstärken – Gewaltprävention für Familien in Unterbringungseinrichtungen (Fair.Stärken e.V.) › FEMpower für geflüchtete Frauen – Gruppenangebot und Einzelfallberatung, geschlechterspezifische Gewaltprävention (HennaMond e.V.) › Jugendtheater: Für Respekt, Toleranz und Vielfalt – Integration Gewalt betroffener, gefährdeter Jugendlicher, (Kölner Flücht - lingsrat e.V.) › Zusammen stark: Gewaltprävention, Teilhabe und Kultursensibilität in städtischen Unterbringungseinrichtungen – Offenes Gruppenangebot mit Spiel- und kunst - pädagogischen Elementen (Kölner Spiele- werkstatt e.V.) › Männer machen mit – partizipatives, niedrig- schwelliges Kreativangebot für Männer aus der Herkulesstraße (Kulturkinder e.V.) › Ihr seid willkommen – Workshop-Angebote und Schulungen (Rom e.V.) › Kontaktloses Boxtraining – Aufbau und Stärkung Selbstbewusstsein, Abbau von Aggressionen, Stärkung Konzentration und Erlernen von Respekt und Fairness (SKM – Sozialdienst Katholischer Männer e.V.) Die Finanzmittel wurden zuvor im Haus- halt bereitgestellt. Die Projekte sind alle im Berichtsjahr angelaufen und enden 2025. Auf die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat der Rat der Stadt Köln am 3. Juli 2025 eine Unter - stützung der Gew altschutzkoordination in den Unterbringungs objekten dur ch Fachkräfte Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 98 Mobile Wohneinheiten Köln-Stammheim der Sozialen Arbeit von Betreuungsträgern für Geflüchtete beschlossen. Im Fokus stehen jene Objekte, die aufgrund ihrer Größe von über 380 Plätzen oder ihrer Ausstattung mit Kojen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung des Gewaltschutzes haben. Den beauftragten Trägern werden zusätzliche Ressourcen zur Finanzierung weiterer Stellen zur Verfügung gestellt. Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 gibt es das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanage- ment“ , das städtisch untergebrachte Geflüch- tete in Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e. V., Caritas- verband e.V. sowie Kölner Flüchtlingsrat e.V. für die Stadt Köln mit der Durchführung des Auszugsmanagements beauftragt. Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe etabliert worden. Im Zuge dessen wurden drei unbefristete Vollzeitstellen zu- gesichert. Weitere vier Stellen wurden jeweils auf zwei Jahre befristet. Zur Unterstützung der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für diese Aufgabe hat der Rat im Dezember 2023 beschlossen, ab Januar 2024 zwei der vier befristeten Stellen der Sozialen Arbeit für Immobilienfachkräfte vorhalten zu lassen. Eine halbe Stelle Immobilienfachkraft wurde im Mai 2024 besetzt. Ziel des Auszugsmanagements ist die Ver - mittlung von in städtischen Einrichtungen untergebrachten geflüchteten Menschen mit Bleiberechtsperspektive in privaten Wohnraum, auch um das städtische Unter - bringungssystem zu entlasten. 99 Schutzbedürftige sicher unterbringen Entwicklung Auszugsmanagement Jahr Anzahl Personen Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 2022 84 103 2023 335 135 2024 141 58 Alle Leistungen, die das Auszugsmanage- ment von Akquise, Clearing, über Beratung, Befähigung, Begleitung und Betreuung der Menschen bis hin zu Vermieter*innen- und Behördenkontakten erbringt, dienen letztend- lich diesem Ziel. Diese Integrationsleistungen bilden die Grundlage und werden im jährli- chen Berichtswesen dokumentiert. Zwei städtische Mitarbeiterinnen sind für das Auszugsmanagement als Koordinatorinnen tätig. Sie arbeiten eng mit den städtischen Sozialarbeiter*innen der untergebrachten Ge- flüchteten und den oben genannten Trägern des Auszugmanagements zusammen. Zudem ko- operieren sie mit anderen städtischen Dienst- stellen sowie dem Jobcenter Köln und sind Ansprechpartner*innen für die Bürger*innen sowie die ehrenamtlich Engagierten. Angesichts des stark angespannten Kölner Wohnungsmarktes leistet das Auszugs- management einen wichtigen Beitrag. Das menschliche Grundbedürfnis „Wohnen“ beziehungsweise die entsprechende Wohn- versorgung ist vom Grunde her für alle Bürger*innen existentiell. Dies gilt nicht minder für Menschen mit Fluchthintergrund; umso mehr jedoch im Hinblick auf ihre ange- strebte Integration in die hiesige Gesellschaft. 2024 ist die Anzahl der durch das Auszugsma- nagement vermittelten Wohnungen allerdings deutlich zurückgegangen. Die große Welle von Hilfsbereitschaft in Form von Wohnungs- angeboten Privater erreichte trotz des fortge- setzten Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine nicht mehr das Niveau der Vorjahre. Die Caritas hat sich zum 1. Januar 2024 nach langjähriger Kooperation aus diesem Projekt zurückgezogen. Positiv hervorzuheben ist die im April 2024 gest artete Zusammenarbeit mit der Erbbauverein Köln e.G., die dem Auszugs- management Wohnungen für insgesamt 82 Geflüchtete angeboten hat. Aufgrund der zum 1. Februar 2025 beginnenden Mie tverhältnisse werden diese Vermittlungen von Wohnungen in die Jahresstatistik für 2025 aufgenommen. Zum Auszugsmanagement Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 100 Best Practice Beispiel des Auszugsmanagements Die irakische Familie M. kam im Juli 2017 nach Köln und lebte anschließend in einer städtischen Unterkunft für Geflüchtete im Kölner Westen. Der ältere Sohn geht schon zur Schule, während der jüngere Sohn noch zu Hause betreut wird. Beide Elternteile sind gehörlos, was die Suche nach bezahl- barem Wohnraum in Köln zu einer zusätz - lichen Herausforderung machte. Die Verständigung gestaltete sich aufgrund der internationalen Unterschiede in der Gebärdensprache und der Notwendig - keit von speziellen Dolmetscher*innen für die Familie oft als schwierig. Im Sommer 2024 bot eine Kölner Wohnungsgenossen- schaft dem Auszugsmanagemen t mehrere Neubau wohnungen an. Familie M. wurde als geeignet e Mietpartei vorgeschlagen und auch angenommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten konnte die Familie Anfang Februar 2025 ihre neue Wohnung beziehen. Das Auszugs - management unterstützte Familie M. bei den notwendigen Behördengängen, der Wohnungs besichtigung und bei der Woh- nungsübergabe. Außerdem stand das Aus- zugsmanagement beratend zur Seite beim Schulwechsel sowie der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz. Dieser erfolgreiche Schritt in ein selbst bestimm teres Leben ermöglicht der Familie eine neue Lebens- qualität und erfüllt sie auch mit großer Hoff - nung für ihren Neuanfang in Deutschland. Forum für Willkommenskultur Köln Die Stadt Köln unterstützt das Projekt „Forum für Willkommenskultur“ finanziell. Es handelt sich um eine Kooperation des Kölner Flüchtlingsrates e.V. mit der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. Sie hat die Auf- gabe, stadtteilbezogene und stadtweite Willkommens initiativ en zu vernetzen und den gegenseitigen Austausch sicherzustellen. Die am Forum beteiligten Akteur*innen verstehen Ehrenamt und freiwilliges Enga - gement als eine verlässliche Tätigkeit, zu der man sich ohne vertragliche Verpflich- tung entscheidet. Dies kann einmalig und stundenweise sein, bei regelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang erfordern. Ehrenamt und freiwilliges Engagement erfolgen unentgeltlich, allenfalls können Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaus- tauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohl- fahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Die Verzahnung vielfältiger Institutionen, die sich der Geflüchteten annehmen sowie auch der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebo- te, erfordern ein hohes Maß an Koordination. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und die Kölner Freiwilligen Agentur e.V. arbeiten mit den städtischen Bürgerämtern zusammen und leisten Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaftlicher Willkommen- 101 Schutzbedürftige sicher unterbringen Zum Netzwerk „Willkommenskultur Köln” sinitiativen. Die Stadtbezirke mit ihren Bür - gerämtern und Sozialraumkoordinator*innen sollen für bürgerschaftliche Willkommens - initiativen vor Ort die erste Anlaufstelle sein. In der Melanchthon-Akademie Köln finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ entstanden, in der sich die Initiativen aktiv austauschen und sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungseinrichtungen unterstützen. Die politischen Sprecher*innen der Willkommensinitiativen nehmen zudem regelmäßig am Runden Tisch für Flüchtlings- fragen teil. Ehrenamtliches Engagement – Willkommens- initiativen und Kirchengemeinden Der ehrenamtlichen Unterstützung für Ge- flüchtete kommt große Bedeutung zu, auch weil sie die Solidarität in der Stadtgesellschaft stärkt. Eine Vielzahl Engagierter bringt hierbei Erfahrung und Kompetenz ein, um geflüchtete Menschen zu unterstützen, sich in Deutsch- land und Köln zurechtzufinden. Nicht zuletzt stärken sie die zugewanderten Menschen darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und pers- pektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie bieten zum Beispiel Lotsendienste, Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an, oftmals begleitet von einem Träger, zum Beispiel Kirchengemeinden oder Wohl- fahrtsverbänden. Sie unterstützen damit die öffentlichen Betreuungsstrukturen und tragen zu einer Entlastung hauptamtlicher Fach kräfte der Stadt Köln und der sozialen Träger bei. Der Schwerpunkt der ehrenamtlichen Arbeit hat sich in den letzten Jahren verlagert von der Unterstützung beim Ankommen hin zu der Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 102 Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Vogelsang Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete, die die Stadt Köln mit fünf Stellen durch das interkulturelle Maßnahmenprogramm fördert, sowie den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 13 Integrationsagenturen verortet. Zudem gibt es in Köln 40 anerkannte Interkulturelle Zentren. Viele der lokalen Akteur*innen werden von der Verwaltung durch das Landes för derpro gramm „KOMM-AN NRW“ fi nanziell unt erstützt und er halten durch die Ehren amtsk oordination in jedem Bürgeramt und bei verschiedenen freien Trägern fachliche Unterstützung in ihrer Arbeit (Arbeitskreis 9plus). Die Integration von Geflüchteten stellt weiter - hin sowohl eine enorme Chance als auch eine besondere Herausforderung für die Stadt Köln und die ganze Stadtgesellschaft dar. Ohne die engagierte Tätigkeit vieler V ereine, priv ater und kirchlicher Träger sowie die große Anzahl ehrenamtlicher privater Gruppen und Einzel - personen wäre die gelebt e Willkommens- kultur in Köln nicht möglich. Die Zusammen - arbeit zwischen Bürger*innen und der Stadtverwaltung zugunsten der Integration Geflüchteter ist beispielhaft für gelingende Kooperationen. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement im Amt für Wohnungswesen trägt dafür Sorge, dass in Köln stets ausreichende Kapazitäten an Unterkünften für Geflüchtete zur Verfügung stehen. Nur so kann die städtische Unterbrin- gungsverpflichtung aus dem Flüchtlingsauf - nahmegesetz NRW erfüllt werden. 103 Schutzbedürftige sicher unterbringen Systembau Köln-Worringen Dies erfordert nicht nur, aktuell zugewiese- ne Geflüchtete gut unterzubringen. Auch für den Fall des ungeplanten Wegfalls von Unterbringungsstandorten, etwa bei Brand- schäden oder Vertragskündigungen, müssen alternative Unterbringungsmöglichkeiten zur Ver fügung st ehen. Ein kurzfristiger Anstieg der Anzahl unterzubringender Geflüchteter sollte idealerweise durch eine ausreichende Reserve an Unterbringungskapazitäten bewältigt wer den können. Im Rahmen eines „atmenden Sy stems“ erfolgt nach Möglichkeit die Anpassung der Unterbringungsressourcen an die tatsächlichen Bedarfe. Das Ressourcenmanagement stand 2024 vor der besonderen Herausforderung, dass eine steigende Zahl von Unterbringungs - standorten aufgegeben werden musste. Grund waren endende Mietverträge, Kündi gungen und priorisierte Grunds tücks- bedarfe, zum Beispiel für den Schulbau. Gleichzeitig gestaltete sich die Akquise von neuen Grundstücken und Immobilien zu Unterbringungszwecken sch wierig und war mit steigenden Anmietungs- und E rrich- tungskosten v erbunden. In Anbetracht einer zunehmend angespannten Haushalts- situation stellten diese En twicklungen das Ressourcen management vor große Heraus- forderungen. Wesentliches Ziel in 2024 war, die beste- henden Unterbringungsstandorte für rund 9.300 Geflüchtete weitgehend zu halten, vertraglich zu verlängern und bei Bedarf zu sanieren. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 104 Neubau von Standorten Im Rahmen der Aufgabe Flächenakquise durch das Amt für Wohnungswesen werden fortlaufend Grundstücke daraufhin geprüft, ob sie sich zur langfristigen kon ventionellen Bebauung eignen oder dort kurzfristig tem- poräre Unterkünfte für Geflüch tete errichtet werden können. Das Aufgabengebiet um- fasst auch die Vertr etung der Bauherrin Stadt Köln bei Baumaßnahmen im Rahmen der Projektleitung und Projektsteuerung gemäß Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieur*innen und Architekt*innen (AHO) über alle Leistungsphasen der Honorarord- nung für Architekt*innen und Ingenieur*innen (HOAI). Wesentliche Aufgaben des Bereichs Neubau, Umbau, Sanierung, Flächenakquise sind: › die Überprüfung und Entwicklung städtischer Grundstücke für Wohn- und Unterbringungszwecke › die Sanierung und der Umbau von Bestandsobjekten › der Neubau von Wohnhäusern im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen Die Realisierung dieser Baumaßnahmen er möglicht eine angemessene und bedarfs - gerechte Unterbringung für Personenkreise, die einen erschwerten Zugang zum allge - meinen Wohnungsmarkt haben oder für die eine gesetz liche Un terbringungsverpflichtung besteht, wie für die von Obdachlosigkeit bedrohten oder geflüchteten Menschen. Unterbringungsformen Um die für Köln zugewiesenen Geflüchte ten kurz- bis mittelfristig unterzubringen, nutzt das Amt für Wohnungswesen auch modu lare Gebäude – einerseits Systembauten und an- dererseits mobile Unter bring ungs einheiten. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die hieraus resultierenden Fluchtbewe- gungen führten auch in Köln ab 2022 erneut zu dringlichen Unterbringungserfordernissen. Um diese erfüllen zu können, setzte die Verwal- tung auf Unterbringungsmöglichkeiten, die kurzfristig zu realisieren waren, wie zum Beispiel mobile Wohneinheiten in Containeranlagen. Folgende Unterkünfte wurden 2024 fertig- gestellt und in Betrieb genommen, bezie- hungsweise bestehende Nutzungsverträge für Mietcontainerstandorte zur Sichers tellung aus- reichender Ressourcen inzwischen verlängert: Adresse Unterbringungsform Unterbringungseinheiten Potsdamer Straße, Köln-Weiden (neu) Systembau 10 Merianstraße Köln-Chorweiler (verlängert bis April 2026) Mobile Unterbringungs e inheiten (Mietcontainer) 73 Vorgebirgstraße Köln-Zollstock (verlängert bis Januar 2027) Mobile Unterbringungs e inheiten (Mietcontainer) 79 105 Schutzbedürftige sicher unterbringen D a Neubauten von Unterkünften erst in den Folgejahren nutzbar werden, wurde 2024 auch im Sinne der nachhaltigen Nutzung der Schwerpunkt auf die Verlängerung, den Erhalt und die Renovierung bestehender Unter - kunftsstandorte gesetzt. Parallel konnten die Bauplanungen für eine Erweiterung des Unterbringungs-Standortes Kuckucksweg in Köln-Godorf um ein Mehrfamilienhaus nach Einholung eines Baubeschlusses 2024 ab - geschlossen werden. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen. Systembauten Die Systembauten verfügen über abgeschlos- sene Unterbringungseinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigenen Kochgelegen - heiten. Waschmaschinen und Wäsche- trockner werden in hierfür vorgesehenen Funktions räumen bereitgestellt. Keller - geschosse gibt es bei dieser Bauweise nicht. Für die Hausmeis ter * innen, den Sicher- heitsdienst sowie für das sozialarbeiterische Betreuungspersonal werden Büroräume vor - gehalten. Aufenthalts- und Gemeinschafts- räume für die untergebrachten Personen sind ebenfalls vorgesehen. Die Systembauten erhalten eine ansprechen - de Putzfassade oder vergleichbare Materia - lien zugunsten der optischen Eingliederung in die direkte Umgebung. Mobile Unterbringungseinheiten Bei der Errichtung mobiler Wohneinheiten bilden jeweils autarke Containerelemente ein Gebäude. Dabei dient ein Modul als Schlaf - raum für maximal vier Per sonen. Mobile Wohneinheiten Köln-Lind Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 106 Zwischen zwei Schlafräumen befinde t sich ein Modul mit einem Sanitär bereich so wie einer Küche zur Selbstversorgung. Die Räume jeder Nutzungseinheit werden mit einem Flur parallel der Längsachse erschlossen. In die Obergeschosse gelangt man über außen - liegende, einläufige Treppen. Da die Brutto-Geschossfläche 400 Quadrat - meter aus Brandschutzgründen nicht über - schreiten darf, werden mehrere Containerge- bäude er rich te t. Dabei sind im Erdgeschoss in einer der Gebäudeeinheiten Räume für den Sicherheitsdienst und die Fachkräfte der So- zialen Arbeit sowie auch Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume gelegen. Die anderen Ge- bäude dienen vollständig der Unterbringung von Geflüchteten. Betreuung der Unterbringungsobjekte Der Objektservice im Amt für Wohnungswesen ist zuständig für die Verwaltung und Bewirt- schaftung von Unterkünften für Geflüch tete sowie für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen. Ebenso kümmert sich der Objekt- service um den Zustand von städtischen Woh- nungen für dringend Wohnungssuchende, beispielsweise WBS-Haushalte mit anerkann- ter Dringlichkeit der Wohnungssuche. 2024 befanden sich etwa 330 Standorte mit insgesamt 690 Gebäuden in der Obhut des Objektservice. Für deren Facility Manage- ment ist ein dezentraler Objektservice zu- ständig, der Bezirksbüros für jeweils mehrere Unterbringungsstandorte unterhält. In den Bezirksbüros koordinieren Verwalter*innen die Teams der Hausmeister*innen. Ein Notdienst gewährleistet auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten ein zeitnahes Eingreifen, etwa bei plötzlich eintretenden Schäden durch einen Wasserrohrbruch. Neben der Verwaltung sorgt der Objekt - service bei der Neubelegung einer Unterkunft für die Ausstattung der Unterkunftsräume mit nötigen Möbeln wie Betten, Tischen, Stühlen, Schränken sowie auch mit Weißgeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen. Auch Verbrauchsgegenstände wie zum Beispiel Glühbirnen, Besen und Reinigungsmittel wer - den vorgehalten. Der zentrale Objekt service ist zudem für den Einkauf des Inventars ver - antwortlich und bevorratet diesen in einem eigenen Depot. Damit ist das Amt für Woh- nungswesen vorbereitet, notfalls auch sehr kurzfristig neue Unterkünfte auszustatten. Im Rahmen der Unterbringung kommt es regelmäßig zu Aus- und Umzügen von Geflüchteten. Der Objektservice entrümpelt leergezogene Räume und renoviert diese für eine Weiternutzung. Kleinere Instandhaltun- gen werden durch das Fachpersonal des Ob- jektservice selbst vorgenommen. Für größere und spezifische Maßnahmen, zum Beispiel für Aufzugsreparaturen, werden nach ent - sprechenden Vergabeverfahren Fach betriebe beauftragt. Im Bedarfsfall sind auch Schäd- lingsbekämpfungen durchzuführen. Eine weitere wichtige Aufgabe des Objektser - vice ist die Erfüllung der Betriebs- und Ver - kehrssicherungspflichten in den Unterkünften, insbesondere des Brandschutzes. Regelmäßig wird kontrolliert, ob vorgesehene Fluchtwege frei sind von Brandlasten, also brennbaren Gegenständen oder anderen Hindernissen. Teil des Brandschutzes ist auch die Wartung von Feuerlöschern und Brandmeldeanlagen. 107 Schutzbedürftige sicher unterbringen Schließlich nimm t der Objektservice Termi- nierungen von Wartungen der Heizungsanla - gen und die rechtzeitige Nachbestellung von Heizmaterial wahr. Er sorgt für die Internet - versorgung in den Standorten und kümmert sich um die Grünpflege sowie eine insgesamt ordentliche „Visitenkarte“ der Außengelände. In Summe hat der Objektservice 2024 rund 3.300 (2023: 2.900) Aufträge mit dem eigenen Handwerker*innenteam erledigt. Zusätzlich wurden rund 5.000 (2023: 5.700) Aufträge nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bau- leistungen (VOB) an externe Firmen vergeben. Im Bereich der Liefer- und Diens tleistungen wurden 2024 insgesamt 3.125 (2023: 3.707) Aufträge erteilt und Beschaffungen getätigt. Der Objektservice v erantwortet auch die Beauftragung und Steuerung von externen Sicherheitsdiensten, die mit ihren Mitarbeiter*innen für die Sicherheit in größeren städtischen Unterkünften für Ge - flüchtete sorgen. Insbesondere auch außerhalb der allgemei- nen Dienstzeiten von Heimleitungen und Fachkräften der Sozialen Arbeit wird hier - mit der Schutz der Einrichtung und der dort Unter gebrachten vor unbefugtem Zugang sicher gestellt, etwa durch Eingangskontrol - len. Die Sicherheitsdienste achten aber eben- so auf Vorkommnisse innerhalb der Einrich- tungen. Über Vorkommnisse besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem städtischen Objekt service, der hier eine Kontrollfunktion ausübt. Zum Jahresbericht 2024 zur Situation Geflüchteterin Köln Objektservice T eam Grundsatz Wir sind Ali Ari, Tobias Esser und Timo Beierle mit unserer Gruppenleiterin Sigrid Schmiedel. Beispiele unserer vielfältigen Aufgaben im Grundsatzteam des Objekt- service sind die Bewirtscha ftung von Rah- menverträgen, etwa für die Beschaffung von Inventar, die Implemen tierung neuer Prozes- se, Fragen zum Datenschutz und Projekte, wie die Vorbereitung der E- Akte. Als zentrale Einheit des Objektservice v erstehen wir uns als kreativ Denkende, die lösungs orientiert mit praktischen Ideen an den täglichen Herausforderungen arbeiten. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 108 Unterbringung von Wohnungslosen Gesetzliche Grundlagen Nach § 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) sind die Kommunen als Ordnungs - behörden verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Obdachlosigkeit, also die Übernachtung im Freien bei Wind und Wetter, bedeutet für die Betroffenen, dass ihre persönlichen Rechts- güter Gesundheit und körperliche Unver - sehrtheit bedroht sind. Zudem erhöht sich die Gefahr, dass sie Opfer von Eigentumsdelikten werden. Eine Gefährdung dieser Rechtsgüter stellt zugleich eine Gefährdung der öffentli- chen Sicherheit dar. Ämterübergreifendes Verfahren Zunächst versucht die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren einen drohenden Verlust der Mietwohnung beispielsweise durch die Übernahme von Mietverbindlichkeiten abzuwenden. Wenn dies nicht gelingt, erfolgt eine tempor äre Notunterbringung durch die Fachstelle Wohnen in einer Obdachlosenunterkunft eines Trägers oder in einem Hotelzimmer. Falls keine passende Unterbringungsmög- lichkeit vorhanden ist, richtet die Fachstelle Wohnen ein Unterbringungsersuchen an das Amt für Wohnungswesen. Hier beste- hen jedoch nur vereinzelt freie Plätze, da das Unterbringungssystem für Wohnungslose weitestgehend ausgelastet ist. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen prüft, ob in dem begrenzten Bestand an Woh- nungen, trägergeführten Wohnheimen oder sonstigen Unterbringungsobjekten eine geeignete Unterbringung erfolgen kann. Zahlen, Daten, Fakten Das Amt für Wohnungswesen verfügt über rund 1.500 Unterbringungsplätze für wohnungs lose Menschen. Insbesondere sind dies Menschen, die durch den Verlust ihrer bisherigen Mietwohnung von Obdachlosigkeit bedroht sind und/oder aufgrund ihrer sozialen oder finanziellen Situation kaum Chancen auf dem freien und angespannten Wohnungs- markt haben. Die Unterbringung erfolgt durch öffentlich- rechtliche Einweisung in eine Unterkunft oder Wohnung. Rechtliche Basis dafür ist eine städtische Satzung. Es handelt sich um eine Notunterbringung, die nicht auf Dauer ange- legt ist. Sie soll den untergebrachten Men- schen ermöglichen, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und ihnen die Zeit geben, per - sönliche, gesundheitliche und finanzielle An- gelegenheiten zu regeln. Zielsetzung ist, dass die Betroffenen anschließend wieder auf dem freien Wohnungsmarkt Fuß fassen können. Die Unterbringung erfolgt gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr (§ 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW). Diese Gebühr wird bei mangelndem Erwerbs- einkommen im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfeleistungen nach Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII als Kosten der Unterkunft erstattet. 109 Schutzbedürftige sicher unterbringen U nterbringungsplätze für Wohnungslose werden unter anderem in drei Wohnheimen angeboten, jeweils eines für Frauen, für Männer und für Paare. Diese Wohnheime werden von Trägern der Freien Wohlfahrts- pflege betreut. Darüber hinaus nutzt das Amt für Wohnungswesen verschiedene Bestands - immobilien für die Unterbringung. Schließlich gibt es noch Nischenobjekte, wie etwa einen Bauwagenplatz. Die fünf Sozialkoordinator*innen des Amtes für Wohnungswesen sind mit dem Belegungs - management für die rund 1.500 Plätze, der Schlichtung von Konflikten und der Krisen- intervention ausgelastet. Daher ist eine sozi- ale Einzelfallbetreuung der untergebrachten Wohnungslosen nicht leistbar. Im Rahmen der Möglichkeiten machen sie die Betroffenen aber auf soziale Hilfsangebote aufmerksam, die sie in Eigeninitiative wahrnehmen können. 2024 waren die Unterbringungskapazitä - ten größtenteils ausgelastet. Zielsetzung ist es, deutlich mehr Fluktuation zu erreichen und Zugänge für Menschen aus der öffent - lich-rechtlichen Unterbringung zum freien Wohnungsmarkt zu schaffen. Zu diesem gemeinsamen Thema steht das Amt für Woh- nungswesen im engen Austausch mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Ein ganz entscheidender Gelingensfaktor ist letztlich auch hier ein zu vergrößerndes An- gebot an bezahlbarem Wohnraum in Köln, um auch die wohnungslosen Menschen adäquat versorgen zu können. Eine große Herausforderung für die Gegen- wart und die Zukunft stellt auch die schritt - weise Sanierung der bestehenden Sozialhäu- ser dar. Die baulichen Standards der 1950er, 1960er und 1970er Jahre, insbesondere was Dämmung und Heizung betrifft, sind nicht mehr zeitgemäß. Eine Sanierung kann nur im Rahmen der personellen Kapazitäten des Baubereichs des Amtes für Wohnungswesen erfolgen. Dabei sind Aspekte der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. So ist stets zu prüfen, ob eine Sanierung möglich und sinnvoll oder aber ein Abriss und Neubau zu bevorzugen ist. Letzteres ermöglicht in der Regel einen Zugewinn an zeitgemäßer Wohn- fläche und einen Bau, der den aktuellen An- forderungen an Energieeffizienz und Barriere- freiheit gerecht wird. Bei der Versorgung von obdachlosen Menschen lag der Fokus 2024 auf der Errichtung kurzfristiger Unterkünfte für Geflüchtete, so dass keine neuen Objekte für Obdachlose fertiggestellt werden konnten. Geplant sind jedoch folgende Bauvorhaben zur Unterbringung von Obdachlosen: Adresse Stadtteil Unterbringungseinheiten Cohnenhofstraße Köln-Chorweiler 31 Geisbergstraße Köln-Klettenberg 63 Lüderichstraße Köln-Kalk 14 – 15 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 110 Unterbringung von Katastrophenopfern Gesetzliche Grundlagen Die Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln für Opfer von Bränden, Hochwasser oder anderen Katastrophen beruht auf dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleis - tung und den Katastrophenschutz“ (HKG) des Landes NRW in Verbindung mit § 14 Ord- nungsbehördengesetz NRW und dem All- gemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung müssen dauerhaft Unterbringungsressourcen bereit - gehalten werden. Zahlen, Daten, Fakten Bei Bränden machen Rauch, Ruß und Löschwasser die Brandwohnung und oft auch angrenzende Wohnungen unbewohnbar. Die Wohnungen müssen von Spezialfirmen auf - wendig gereinigt und von Grund auf renoviert werden. Einrichtungsgegenstände müssen größtenteils entsorgt und ersetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen können sich über Wochen hinziehen, in denen die betr offenen Menschen ihre Wohnungen nicht nutzen können. Sie sind auf öffentliche Un terkünfte angewiesen, wenn sie nicht privat bei Ver - wandten oder Freunden vorübergehend unterkommen. Das Amt für Wohnungswesen stellt seit 20 Jahren in einem Apartmenthaus im Stadtteil Köln-Raderthal sieben vollständig eingerich- tete und ausgestattete Apartments für die kurzfristige Notfallunterbringung zur Verfü- gung. Hier können bis zu 38 Menschen unter - gebracht werden. Die soziale Betreuung der dort Untergebrachten leisten die Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes für Woh- nungswesen. Sie unterstützen beim Bean- tragen finanzieller Hilfen, bei der Versorgung mit Medikamenten oder Kleidung und orga - nisieren Fahrdienste für Schulkinder. In die- sen Apartments können die untergebrachten Personen ihren Alltag ein stückweit aufrecht - erhalten und ihre vorübergehende Krisensitu- ation besser bewältigen. Die psychologische Unterstützung der unter - gebrachten Katastrophenopfer erfolgt direkt im Anschluss an die Erstversorgung durch ein geschultes Team der Feuerwehr und durch das medizinische Regelsystem, wobei der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs - wesen in Zusammenarbeit mit dem Gesund- heitsamt Anlaufstellen vermittelt und berät. In der Boltensternstraße in Köln-Riehl besteht nach einer Renovierungsphase seit Ende 2024 für 300 Personen wieder eine weitere Unterbringungsmöglichkeit für den Katastro- phenfall. Durch das Aufstellen von Feldbetten kann die Belegungskapazität auf bis zu 500 Personen erweitert werden. 111 Schutzbedürftige sicher unterbringen Nachhaltigkeit und Energiecontrolling 2024 wurde durch die Beschaffung der Energiemanagement-Software IngSoft Inter - Watt ein wichtiger Meilenstein für die Digita - lisierung des Energiecontrollings im Amt für Wohnungswesen erreicht. In Zusammenar - beit mit der RheinEnergie AG wurde parallel mit der Modernisierung der Messinfrastruk - tur durch den systematischen Austausch konventioneller Stromzähler durch intelligen - te Messsysteme begonnen. Die Implemen - tierung der Software im Amt für Wohnungs- wesen soll verbesserte Datenerfassungen und Auswertungsmöglichkeiten bieten. Klimaverbessernde Maßnahmen Bei konventionellen Bauprojekten werden ökologische beziehungsweise energetische Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung sowie Vor - rüstungen für PKW-E-Ladestationen an den Stellplätzen umgesetzt. Die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegese tzes werden eingehalten. Als weitere ökologische Maßnahme im Sinne der Nachhaltigkeit wird das Amt für Wohnungswesen zukünftig vermehrt den Baustoff Holz im Rahmen der Holz- beziehungsweise Holzhybridbauweise einsetzen. Holz ist im Gegensatz zu Beton ein natür - licher, nachwachsender Rohstoff, der beim Wachstum CO 2 bindet und ökologisch abbau- bar ist. Zudem bietet Holz gute Dämmeigen- schaften, eine geringe Wärmeleitfähigkeit und ermöglicht ein gesundes Raumklima. Bei der Holzhybridbauweise wer den die Materia - lien Holz und Beton so miteinander kombi- niert, dass die jeweiligen Stärken der Baustof - fe zum Tragen kommen. Energetische Maßnahmen Köln-Nippes Öffentlichkeit informieren Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 114 Für bezahlbaren Wohnraum werben Der Aufbau und die Intensivierung der Öffent - lichkeitsarbeit für die soziale Wohnraumför - derung fußt auf einem Ratsbeschluss vom 2. Februar 2010 zum „Handlungskonzept Preiswerter Wohnraum“ . Seinerzeit war der Anteil der geförderten Mietwohnungen am Gesamtwohnungsbestand Kölns bereits auf etwa acht Prozent gesunken aufgrund auslau- fender Mietpreis- und Belegungsbindungen und f ehlender k ompensierender Neubauten. Das seit 2014 geltende Kooperative Bauland- modell Köln mit einer anteiligen Bauvorgabe für geförderte Wohnungen sowie beispiels- weise auch das Kölner Wohnbündnis aus 2017 unterstreichen das hohe wohnungs- politische Interesse Kölns an bezahlbaren Wohnungen. Diese werden zur Sicherstellung einer adäquaten Wohnversorgung weiterhin dringend benötigt. Durch die deutlich günstigeren Mieten gegenüber den frei finanzierten Wohnungen besteht ein besonderes Interesse an dem geförderten Geschosswohnungsbau. Die kontinuierliche Imageverbesserung soll die gewachsene Aufgeschlossenheit der Bau- und Immobilienwirtschaft für Investitionen in den geförderten Wohnungsbau weiter stei- gern. Dessen Image hatte besonders durch die sogenannten Bausünden der 1970er Jah- re lange gelitten. Maßgeblichen Anteil hieran Öffentlichkeit informieren und Aufmerksamkeit schaffen 115 Öffentlichkeit informieren ha tten die vielfach von Hochhäusern gepräg- ten Wohnsiedlungen. Doch das Image hat sich aus guten Gründen längst verbessert. So wird der preisgünstigere Wohnraum auch aus der wirtschaftlichen Mitte der Gesell- schaft nachgefragt. Dies korrespondiert mit den heute höheren Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein. Zudem sind die Neubauten im geförderten Mietwoh- nungsbau in ihren Standards und auch archi- tektonisch längst konkurrenzfähig gegenüber dem frei finanzierten Wohnungsbau. Die geförderten Neubauten überzeugen auch mit Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Zielsetzung der Maßnahmen zur Imagever - besserung ist, den geringen Anteil der preis- gebundenen Wohnungen am Gesamtwoh- nungsbestand Kölns wieder zu erhöhen. Die Projekte der Öffentlichkeitsarbeit werden durch eine Stabsstelle koordiniert, die orga - nisatorisch direkt der Leiterin des Amtes für Wohnungswesen zugeordnet ist. Auch im Jahr 2024 wurde die Öffentlich- keitsarbeit für den geförderten Wohnungs- bau fortgesetzt, beispielsweise durch die stadtweiten Stadtinformationskampagnen. Wie auch die zahlreichen Beratungen von Investor*innen in der Fachabteilung Wohn- raumförderung, sollen diese Kampagnen den deutlichen Zuge winn leistbarer Wohnungen für die Kölner Haushalte ankurbeln. 2024 ließen sich wieder zahlreiche Bau- und För - derinteressierte im Amt für Wohnungswesen über die attraktiven Darlehenskonditionen für den Geschosswohnungsbau informieren. T eam Öffentlichkeitsarbeit Wir, Alexandra Müller, Christina Machnik und Jörg Weller, betreuen gemeinschaftlich die Öffentlichkeitsarbeit für das Amt für Woh- nungswesen. In diesem vielfältigen Arbeits- bereich sind wir Ansprechpartner*innen für die Presse/Medien sowie die städtischen Gremien. Auch Bürger*innenanfragen werden durch uns bearbeitet. Ebenso koordinieren wir die Erstellung des jährlich erscheinen- den Geschäftsberich ts „Wohnen in Köln“ und bereiten unterschied liche Kampagnen und Veranstaltungen vor. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 116 Kampagne „Wohnraum für Studierende“ Kooperation von Stadt Köln und Kölner Studierendenwerk Mit den möglichen Tilgungsnachlässen, dies sind Finanzmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen, haben die Landesdarlehen zum Bau geförderter Wohnungen nochmal an Attraktivität gewonnen. Stadtinformationskampagnen Um der hohen Anspannung des Kölner Woh- nungsmarktes zu begegnen, wurden auch 2024 flankierend zum geförderten Woh- nungsbau weitere Kampagnen durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise die Kampagnen „Zum Wohnen gebaut“ und „Wohnraum für Studierende“ . Hierfür wurden Mega-Light- Plakate beziehungsweise auch digitale Werbeflächen im Stadtgebiet eingesetzt. Mit der Kampagne „Wohnen für Hilfe“ wird das Gemeinschaftsprojekt der Universität zu Köln, der Seniorenvertretung und der Stadt Köln beworben. Ziel ist es, potenzielle Anbieter*innen von Wohnraum zu erreichen, die mit einem Wohnangebot Studierenden in Köln oder auch Studienanfänger*innen helfen können. Ebenso gibt es ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Kölner Studierendenwerk und der dazugehörigen Kampagne „Wohnraum für Studierende“ . Diese Stadtinformations- kampagne wird in der Regel zweimal jährlich jeweils zum Zeitpunkt des Semesterbeginns durchgeführt. Informationen zu „Mein Zuhause in Köln“ 117 Öffentlichkeit informieren Messeteilnahmen T eilnahme an der Kölner Immobilienmesse Die 14. Kölner Immobilienmesse fand am 4. Mai 2024 wieder im Kölner Gürzenich statt. Das Amt für Wohnungswesen nutzte diese Publikumsmesse erneut, um insbesondere auf die attraktiven Möglichkeiten der Förde- rung von Eigentumsmaßnahmen aufmerksam zu machen. Der Erwerb von Eigentumswoh- nungen oder Einfamilienhäusern kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit günstigen Landesdarlehen gefördert wer - den. Für die Berechtigten kann sich also auch mit einem geringeren Einkommen der Weg in die „eigenen vier Wände“ öffnen. Die Mitarbeitenden der Abteilung Wohn- raumförderung leisteten an dem Messestand des Amtes für Wohnungswesen persönliche Beratungen für Interessierte und informierten sie über ihre voraussichtlichen Chancen auf eine Eigentumsförderung. Neben dem Inte- resse an den Förderdarlehen zum Kauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäu- sern fragten andere Messebesucher*innen wiederum nach Informationen über die För - dermöglichkeiten zur Verbesserung des Woh- nungsbestandes, beispielsweise im Hinblick auf Modernisierungen. Insgesamt wurde die 14. Kölner Immo- bilienmesse von Besucherin*innen und Aussteller*innen wieder gut angenommen. Kölner Immobilienmesse 2024 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 118 Schlussbericht des Veranstalters Kölner Immobilienmesse Die 14. Kölner Immobilienmesse 2024 zeigte die neuesten Trends und Entwicklungen aus der Branche – großes Energieforum In Zeiten, in denen man fast alles von seinem Smartphone aus erledigen kann, spielt auch im Immobiliensektor die Digitalisierung eine immer größere Rolle. Neue Trends in 2024 wie zum Beispiel virtuelle Rundgänge, digi- tale Vertragsabschlüsse und AI-gestützte Preisfindung sind nur die Spitze des Eisbergs. Doch bei all der Technik darf der menschli- che Faktor nicht unterschätzt werden. Ein/e erfahrene/r Makler*in versteht es, diese Tools optimal einzusetzen. Der/Die professionelle Finanzdienstleister*in tut dies ebenso. Die Kunst liegt darin, die digitalen Tools so ein- zusetzen, dass sie den menschlichen Faktor ergänzen, nicht ersetzen. Wie steht es um die Energiewende im Rhein- land? Sie ist unumkehrbar, der Klimawandel in aller Munde, die jungen Generationen fordern Klimagerechtigkeit. Es ist Tempo gefragt, wenn die gesteckten Klimaziele erreicht wer - den wollen. Gleichermaßen steigen die Fra - gen zu den Details der Energiewende. Welche neuen Techniken? Welche Fördermöglichkei- ten? Welche Kosten? Informationen und Antworten gab es auf der intensiv besuchten 14. Kölner Immobi- lienmesse am 4. Mai im Gürzenich. Starke Partner der Branche, vielfältige Aussteller und interessante Bauprojekte fanden sich hier im „Großen Saal“ der oberen Etage. Die Messe bot eine hervorragende Gelegenheit für alle Suchenden, Immobilienbesitzer*innen und Fachleute sich zu informieren und zu vernetzen. „Besonders das diesjährige Energieforum zahlte auf den hohen Informationsbedarf in diesem Bereich ein. Anbieter*innen der Solar- und Energietechnik informierten im Ausstel- lungssaal. Fachvorträge zur Energieberatung und zu Fördermöglichkeiten der energeti- schen Sanierung beantworteten die Fragen der Besucher*innen. Diese Angebote wurden reichlich genutzt“ , sagt Gudrun Reichl, Head of Eventmanagement bei Kölner Stadt-Anzei- ger Medien und Organisatorin der Messe. VORTRÄGE – Ein Auszug aus dem Vortragsprogramm: – Aktuelle Probleme und Risiken des Mietrechts – Baufinanzierung leicht gemacht – Immobilienmarkt Köln und Rhein-Erft 2024 – Zahlen, Daten, Fakten IM RAHMEN DES ENERGIEFORUMS – Energieberatung der Verbraucherzentrale in Köln – Mit der richtigen Förderung leichter zur energetischen Sanierung – Energieeffiziente Immobilien als zuverlässige und nachhaltige Kapitalanlage Die 15. Kölner Immobilienmesse 2025 findet am Samstag, 17. Mai 2025, von 10 bis 17 Uhr statt. Der Eintritt ist frei. 119 Öffentlichkeit informieren T eilnahme an der EXPO REAL Auch 2024 hat das Amt für Wohnungswesen als Mitaussteller an der größten Fachmesse für Immobilien und Investitionen Europas in München in der Zeit vom 7. bis 9. Oktober teil- genommen. Es besteht zwischen verschiede- nen Akteur*innen auf dem Immobilienmarkt weiterhin großer Bedarf, sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und Rahmen bedingungen auf der EXPO REAL über gr eifend auszutauschen. Der Bereich Wohnraumförderung des Am- tes für Wohnungswesen machte wieder von der Gelegenheit Gebrauch, die Entwick - lungen im geförderten Wohnungsbau, die vorteilhaften Förderkonditionen und Finan- zierungsmöglichkeiten zu präsentieren. Der Auftritt war eingebunden in den attraktiven Messestand der Metropolregion Rheinland. Die Stadt Köln präsentierte dort mit zahlrei- chen Partner*innen, auch aus der Immobilien - branche, den unverändert stark nachgefrag- ten Immobilienstandort Köln wieder auf einem Gemeinschaftsstand. Zahlreiche Kölner Partner*innen unterstütz - ten den Messeauftritt in München. Unter ihnen befanden sich Projektentwickler*innen für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Investierende, Dienstleistende sowie mehrere städtische Akteur*innen. Der Gemeinschafts- stand für die Messeteilnahme war wie zuvor als „Marktplatz der Möglichkeiten“ konzipiert und traf auf eine gute Resonanz. Besonders gut angenommen wurde die einladende und offene Kommunikationsfläche mit insgesamt mehr als 500 Quadratmetern. Für Gespräche in kleinerem Kreis stand zudem ein separater „Loftbereich“ zur Verfügung. EXPO REAL 2024 Messestand Metropolregion Rheinland Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 „Die sehr erfreulichen, stabilen T eilnehmerzahlen auf der diesjährigen EXPO REAL unterstreichen die Bedeutung der Messe für die Immobilienbranche. “ Stefan Rummel, CEO der Messe München 120 Schlussberich t des Veranstalters zur EXPO REAL 2024: EXPO REAL 2024: Leichte Zuversicht in einem sich wandelnden Markt 9. Oktober 2024 › Über 40.000 Teilnehmer*innen aus 75 Ländern › 1.778 Aussteller*innen aus 34 Ländern › Immobilienbranche ist vorsichtig optimistisch Über 40.000 Teilnehmer*innen aus 75 Ländern und Regionen, 1.778 Aussteller aus 34 Ländern, zahlreiche Gespräche und intensive Diskussionen: Die EXPO REAL hat eindrucksvoll bewiesen, dass die Immobilienbranche trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nach vorne blickt. Die internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen fand vom 7. bis 9. Oktober 2024 auf dem Messegelände in München statt. Stefan Rummel, Geschäftsführer der Messe München, zieht Bilanz: „Die sehr erfreulichen, stabilen Teilnehmerzahlen auf der diesjährigen EXPO REAL un terstreichen die Bedeutung der Messe für die Immobilien- branche. Trotz der nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Lage ist eine leichte Zuver - sicht zu spüren. Die EXPO REAL bot in diesem Jahr mit der Transform & Beyond und dem Sustainable Construction Hub Plattformen für wichtige Themen. Aspekte wie Bauen im Bestand, Digitalisierung und Nachhaltigkeit wurden im Konferenzprogramm und an den Messeständen intensiv diskutiert. All dies stimmt mich zuversichtlich, dass die Branche die aktuelle Phase erfolgreich meistern wird. “ Miki Yokoyama, Geschäftsführerin bei Aurum Impact Invest, bestätigt: „Bei der diesjährigen EXPO REAL standen konjunkturelle Fragen rund um Wirtschaftlichkeit und Nachfrage natürlich stark im Fokus. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist weiter herausfordernd. Dennoch richtete sich der Blick vorsichtig optimistisch in die Zukunft. Wir leben in einer volatilen Zeit des exponentiellen techno- logischen Wandels. Es gilt, das Bauen von Morgen zu gestalten und heute die richti- gen Impulse für eine nachhaltige Zukunft zu s etzen. Kapital allein reicht nicht aus, um ei - nen echten Wandel zu bewirken. Dieser Wille, die Zukunft aktiv und positiv mitgestalten zu wollen, war auf jeden Fall sehr spürbar auf der EXPO REAL. “ Die EXPO REAL: Plattform für Ideen und Gedankenaustausch Für die Marktteilnehmer steht fest, dass man nur mit neuen Ansätzen und in Kooperation die aktuellen Herausforderungen bewältigen kann, wie Ansgar Roese, Geschäftsführer bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt, bestätigt: Öffentlichkeit informieren 121 „Die EXPO REAL ist der ideale Marktplatz für neue Ideen und den gemeinsamen Ge- dankenaustausch. In einer Zeit, in der der Umgang mit neuen Marktanforderungen von zentraler Bedeutung ist, bietet sie den idealen Rahmen, um aktuelle Trends und Fragestel- lungen zu diskutieren, aber auch um neue Partnerschaften zu knüpfen. All das hat sich in diesem Jahr wieder eindrucksvoll gezeigt!“ Wertvolle Einblicke und Inspiration: Transform & Beyond by EXPO REAL Indes hat der neue Bereich Transform & Beyond by EXPO REAL mit seinem klaren Fokus auf die zentralen Zukunfts- und Trans- formationsthemen die Erwartungen über- und einen echten Nerv in der Immobilienbranche getroffen, wie die Teilnehmer bestätigen: „Die EXPO REAL hat erneut bewiesen, dass sie eine zentrale Real Estate Plattform für zukunftsweisende Impulse und Lösungsan - sätze ist“ , sagt Sebastian Jung, Fachbereichs- leiter digitale Transformation und Innovation bei der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft, und erklärt weiter: „Die zahlreichen Vorträge und Diskus- sionen, insbesondere im Transform & Beyond Bereich, haben wertvolle Einblicke und Ins- pirationen für die Bewältigung aktueller Her - ausforderungen geliefert. Die EXPO REAL hat es geschafft, relevante Themen wie Digitali- sierung, Nachhaltigkeit und Innovation in den Fokus zu rücken und praxisnahe Lösungs- ansätze zu präsentieren. “ Fabian Hellbusch, Leiter Marketing und Kommunikation bei der Union Investment Real Estate, ergänzt: „Die Talsohle ist erreicht. Das gilt nicht überall, aber ohne Zweifel im Core-Segment, in dem Immobilien nicht mehr günstiger werden. Was es nun noch mehr braucht, sind Live-Events und experimentelle Formate, die mutig den Blick auf die Chancen im sich ankündigenden neuen Marktzyklus richten und, die die vielfäl- tigen Marktakteure zu neuen Denkweisen und Lösungsansätzen inspirieren. Die EXPO REAL hat mit dem Transformationsbereich ‚Trans- form & Beyond‘ eine erste kluge Antwort auf die entstandene Bedarfslücke gegeben und ihre eigene Wandlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. “ Zukunftsthemen: kostengünstiges Wohnen und Nutzungskonzepte Darüber hinaus ist es der EXPO REAL gelun- gen, die drängenden und aktuellen Themen zu besetzen. Jan-Hendrik Goldbeck, Geschäfts- führender Gesellschafter bei Goldbeck, sagt: „Erwartungsgemäß haben die Themen Wirtschaftlichkeit und Nachfrage einen noch größeren Raum als in den Vorjahren auf der EXPO REAL eingenommen. Die Stimmung in Europa – und auch in der deutschen Wirt - schaft – hat sich zuletzt weiter eingetrübt. Gerade jetzt gilt es, durch Innovation Nach- haltigkeit bezahlbar zu machen, Wohnen wieder kostengünstig zu konzipieren und Nutzungskonzepte der Zukunft zu erfinden. Genau diese zukunftsweisenden Themen und Fragen haben auf der EXPO REAL ihren Raum gefunden. Es ist an uns, diese Zukunft zu gestalten. “ Die nächste EXPO REAL findet vom 6. bis 8. Oktober 2025 in München statt. Zum Schlussbericht der EXPO REAL 2024 Beiträge der Kooperationspartner*innen Die in diesem Kapitel abgedruckten Beiträge werden von den Kooperationspartner*innen verantwortet und entsprechen nicht in allen Positionen den Standpunkten der Stadtverwaltung. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 124 Beiträge der Kooperationspartner*innen GAG Immobilien AG Neubau und Modernisierung im Zeichen der Nachhaltigkeit Das vergangene Jahr war für die GAG Im- mobilien AG gekennzeichnet durch große Herausforderungen. Die größte davon ist nach wie vor die Versorgung von Menschen mit bezahlbarem Wohnraum in einer wachsenden Stadt. Und diese Herausforderung wächst, da der Druck auf dem Wohnungsmarkt von Jahr zu Jahr zunimmt. Die Schaffung von nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum in Köln stand daher erneut im Fokus. Gleichzei- tig hat Kölns größte Vermieterin erneut stark investiert, vor allem in der Modernisierung, um die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen. Denn an der Stärkung des nach - haltigen A spekts beim Thema Wohnen führt kein Weg vorbei. Vor diesem Hintergrund hat die GAG im vergangenen Jahr beeindru- ckende 1.304 Wohnungen fertiggestellt und dem Kölner Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt: 561 im Neubau, davon 490 öffentlich gefördert, und 743 nach abgeschlossener Modernisierung, davon 458 öffentlich geför - dert. Die Gesam tsumme der im vergangenen Jahr getätigten Investitionen betrug rund 185 Millionen Euro. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 verfügte die GAG über 46.165 Woh- nungen und rund 156.000 Quadratmeter Gewerbeflächen. Die Durchschnittsmiete der Wohnungen lag bei 7,83 Euro/Quadratmeter netto/kalt und damit wie in den Vorjahren deutlich unter dem Kölner Mittelwert. Neues Wohnen in zeitgemäßer Qualität Mit einer ganzen Reihe von Neubauprojek - ten hat die GAG zusätzlichen Wohnraum in der Stadt geschaffen. Im Kölner Norden wurde ein neues Wohnquartier fertiggestellt: die Weiler Höfe. Die GAG hat im südlichen Bereich eines Plangebiets am Damiansweg in Volkhoven-Weiler rund 245 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern errichtet. Davon sind etwa 185 öffentlich gefördert. Ein Bautr äger ergänzt das Quartier im nördlichen Teil mit rund 130 Einfamilienhäusern. Die Dach - flächen sind mit Photovoltaikanlagen und einer extensiven Dachbegrünung ausge- stattet. Auf der ander en Rheinseite, auf einer langen Zeit als Wendeschleife für die frühere KVB-Stadtbahnstrecke vorgehaltenen Fläche an der Bergisch Gladbacher Straße in Buch- heim, wurden die Arbeiten an einem weiteren Quartier mit rund 130 Wohnungen, überwie - gend öffentlich gefördert, abgeschlossen. Dazu kam eine sechsgruppige Kindertages- stätte. Auch hier wurden die Dachflächen mit Photovoltaikanlagen und einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Am Ossen- dorfer Weg in Bickendorf wurde der erste Bauabschnitt eines neuen Wohnquartiers fertiggestellt. Insgesamt entstehen dort zirka 200 Wohnungen. Außerdem haben dort zwei Kindertagesstätten ein neues Domizil gefun- den. Rund 85 Prozent der neuen Wohnungen sind öffentlich gefördert. Ebenfalls in Bicken- dorf wurden am Erlenweg Bestandsgebäude aus der Nachkriegszeit durch zeitgemäße Neubauten ersetzt. 125 Beiträge der Kooperationspartner*innen Insgesamt entstanden dort 86 Wohnungen, rund 60 davon öffentlich gefördert. Neben den Mietwohnungen gibt es dort auch eine Wohngruppe für erwachsene Menschen mit Handicap. Außerdem wird einer der drei Neubauten für ein weiteres Mehrgeneratio - nen-Wohnprojekt der GAG genutzt. An der Kapellenstraße in Kalk hat die GAG an der Stelle der ehemaligen Kalker Polizeiwache einen Neubau mit 29 Wohnungen, allesamt öffentlich gefördert, und einer rollstuhl - gerechten Wohngemeinschaft errichtet. Das Gebäude ist das erste Passivhaus der GAG. Und in Raderberg befinden sich die Arbei- ten an SechtM, dem ersten Baustein für die Parkstadt Süd, auf der Zielgeraden. Errichtet werden 209 Wohnungen und Appartements, von denen 74 öffentlich gefördert sind. Dazu kommen Gewerbeflächen für Geschäfte und Gastronomie im Erdgeschoss. Bestandteil des Projekts ist ein 15-geschossiger Hochbau, der den Stadteingang zum neuen Quartier markiert. Begonnen haben im v er gangenen Jahr die Arbeiten an zwei weiteren Wohn- quartieren im Kölner Norden. An der Baptist - straße in Roggendorf/Thenhoven errichten die Deutsche Reihenhaus und die GAG ein neues, vielfältiges Quartier. Während die Deutsche Reihenhaus Eigenheime errichtet, übernimmt die GAG den Geschosswoh- nungsbau in zwei Bauabschnitten mit etwa 263 Wohnungen in unterschiedlichen Größen. Sechs dieser Wohnungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen im Rollstuhl aus- gelegt. Am Simonskaul in Weidenpesch wird ein weiteres Gemeinschaftsprojekt r ealisiert. Partner dort ist die bonava Wohnbau GmbH, die mehr als 100 Eigentumswohnungen errichtet. Die GAG beteiligt sich mit der Er - richtung von rund 96 öffentlich geförderten Mietwohnungen. Zwei dieser Wohnungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen im Rollstuhl ausgelegt. Auch eine Wohngruppe findet dort ihr Zuhause. Weitere Bestandteile des GAG-Bauvorhabens sind eine neue, viergruppige Kindertagesstät - te und ein neues Domizil für die im Stadtteil ansässige Jugendeinrichtung „Dachlow“ . Nachhaltige Quartiere durch konsequente Modernisierungen Abgeschlossen wurden im vergangenen Jahr die umfangreichen Arbeiten in der Kanne- bäckersiedlung in Humboldt/Gremberg. Im Zuge einer energetischen Modernisierung wurden rund 800 von den vorhandenen rund 900 Wohnungen in einen z eitgemäßen Zustand versetzt. Durch Neubauten und Aufstockungen entstanden 219 neue Woh- nungen. Der überwiegende Teil davon ist öffentlich gefördert und barrierefrei. Die Dachflächen der Neubauten und der Aufsto- ckungen wurden mit Photovoltaikanlagen, einer extensiven Dachbegrünung und Fassa - denbegrünung ausgestattet. Außerdem sind eine Tageseinrichtung für ältere Menschen, eine viergruppige Kindertagesstätte, eine Demenz-Wohngemeinschaft, Wohnungen für Taubblinde und ein Quartierstreff entstanden. Auch in Chorweiler ist die Modernisierung der rund 1.200 vormals zwangsverwalteten Wohnungen im Zentrum des Stadtteils weiter vorangeschritten. Dort werden die Bestände Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 126 an der Florenzer Straße, der Göteborgstraße, der Osloer Straße und der Stockholmer Allee in einen zeitgemäßen Zustand versetzt. Er - gänzend dazu wurde an der Osloer Straße ein Neubau mit 28 öffentlich geförderten Woh- nungen errichtet. In diesen zogen im vergan- genen Jahr das Quartierszentrum Chorweiler und der Standort Chorweiler des Kundencen- ters Nord ein. Zu den Internetseiten der GAG Immobilien AG Kölner Haus- und Grund - besitzerverein von 1888 e.V. Mangel an Wohnraum nicht gelöst Private Vermieter*innen sind Stütze des Wohnungsmarkts In eigener Sache Der Kölner Haus- und Grundbesitz erverein ist die größte örtliche Interessenver - tretung der privaten Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer*innen in NRW. Er ist Mitglied im Landesverband Haus & Grund RheinlandWestfalen, der mit über 120.000 Mitgliedern die Interessen der Eigentümer*innen auf Landesebene vertritt. Seit dem 10. Januar 2025 hat der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein eine neue Vereinsspitze. Anton Bausinger als Vorsit - zender stellt mit seinen beiden Stellvertre- tern Klaus Müller und Dr. Britta Oebels den geschäftsführenden Vorstand dar. Jedes Vorstandsmitglied betreut eigene Geschäfts- bereiche im Verein und seinen zwei Tochter - gesellschaften. Die Geschäftsführung obliegt Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein hat im Jahr 2024 erstmals seine Mitglieder zu ihrem Vermieter*innenverhalten in Köln befragt. Anbei ein kurzer Ausschnitt, der das Verhalten der privaten Vermieter*innen gut charakterisiert. Private Vermieter*innen sind Stütze des Wohnungsmarkts Der neue Zensus hat Zahlen bezüglich des privaten Wohnungsmarktes in Köln 127 Beiträge der Kooperationspartner*innen geliefert. Mehr als 80 Prozent der Wohn - gebäude in Köln gehören Privatpersonen/ Eigentümergemeinschaften. Und Köln ist eine Mieter*innenstadt, in der mehr als 70 Prozent des Wohnraums vermietet ist. Rund zwei Drittel der Mietwohnungen liegen dabei in privater Hand. Damit stellen Privatper - sonen die mit Abstand größte Gruppe der Vermieter*innen in Köln dar. Köln ist im Ver- gleich zu anderen Großstädten Spitzenreiter in Deutschland. Vermietungsvorgang Die Vermietung von Wohnraum ist in Köln auch eine Sache der persönlichen Beziehun- gen. Zwar werden mehr als die Hälfte der Wohnungen in Immobilienportalen ange bo ten, gleichzeitig aber auch zu einem großen Teil über Empfehlungen von Vormieter*innen oder Bekannten vermietet. Makler*innen spielen hier eine eher untergeordnete Rolle, genauso wie soziale Medien oder Kleinanz eigen. Konflikte zwischen den Parteien Fast 50 Prozent der Mietverhältnisse laufen laut Umfrage konfliktfrei. Auch im Verein zeigt sich, dass Vermieter*innen und Mieter*innen alles daransetzen, ihr Vertragsverhältnis in gutem Einvernehmen zu bestreiten. Kommt es doch zu Auseinandersetzungen, dann oft durch Nichteinhaltung der Hausordnung, die meist auch eine Abmahnung nach sich zieht. Kündigungen werden hauptsächlich wegen Zahlungsverzugs oder Eigenbedarf ausge- sprochen. Investitionsverhalten Die meisten Einzelinvestitionen gingen in das Heizungssystem, gefolgt von Fenstern und Wärmedämmung. Nur zehn Prozent haben in den letzten zehn Jahren keine Investition vorgenommen. Auch die Pläne für die Zukunft sehen ein ähnliches Investitionsverhalten vor. Dabei werden die meisten Ausgaben durch Eigenkapital finanziert. Angesichts des Alters der Immobilieneigentümer*innen verwundert dies nicht. Wird von Sanierungen abgesehen, so hat dies vor allem eine fehlende Rentabi- lität als Grund. Das besondere Interesse an energetischen Sanierungen zeigt sich im Ver - ein an der Inanspruchnahme der Beratungen. Mittlerweile sind drei Energieberater*innen für den Verein im Einsatz. Schaffung von Wohnraum Mehr als ein Viertel der gebauten Woh- nungen in Köln wurden 2024 von privaten Eigentümer*innen hergestellt. Damit stellen die Privaten einen nicht unerheblichen Anteil beim Neubau dar, gehen jedoch in der allge- meinen Betrachtung meist unter. Vor allem die Eigentumswohnungen spielen bei der Schaffung von Wohnraum eine große Rolle. Aber auch der Dachausbau kommt für viele Eigentümer*innen in Frage. Hinderungs- grund ist auch hier eine fehlende Rentabi- lität, unter anderem bedingt durch zu hohe technische Anforderungen (zum Beispiel Aufzugspflicht, Baulücken, Brandschutz). Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung privater Investor*innen ist der Mangel an kleineren Grundstücken. Die Umfrage unterstreicht die täglichen Erfahrungen des Kölner Haus- und Grund - besitzervereins im Umgang mit seinen Mit - gliedern und privaten Eigentümer*innen. Diese sind die Stütze des Vermietungsmark - tes in Köln und müssen es auch bleiben. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 128 Vor allem in der Politik muss dies zur Kennt - nis genommen werden, herrschen hier doch partielle Meinungen vor, die öffentliche Hand könnte mit eigenem Engagement zur Stütze des bezahlbaren Wohnens werden. Die Kölner Vermieter*innen zeigen, dass sie umsichtig und fair handeln und nicht ausschließlich ih- ren eigenen Vorteil im Blick haben. Grundsteuer Das Thema 2024 schlechthin war die Ent - wicklung der Grundsteuer in Köln. Der Ver - ein hat sich sowohl für die Aufkommens- neutralität als auch für die Einführung von differenzierten Hebesätzen stark gemacht. Bei den Hebesätzen konnte die Politik dem Verein nicht folgen, hat jedoch die Aufkom- mensneutralität hergestellt, was sehr zu begrüßen war. Nichtsdestotrotz stellen viele Eigentümer*innen fest, dass die Grundsteuer für sie Anfang 2025 gestiegen ist. Wohnungsneubau Seit über 15 Jahren fordert der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein die Ausweisung von ausreichend Bauland, um das Angebot an Wohnraum auch nur annähernd dem Bedarf anzupassen. In keinem dieser Jahre konnte die erforderliche Anzahl von Neubauwoh- nungen jedoch erreicht werden. Dies hatte in den letzten drei bis vier Jahren vielfältige Ursachen, das Problem ist jedoch wesentlich älter. Aus Sicht des Vereins sind die politi- schen Weichenstellungen nicht geeignet, den Wohnungsbau merklich voranzubringen. Die Auswirkungen des Wohnraummangels sind vielfältig und für die Stadt Köln äußerst nega - tiv. Die Politik ist daher aufgefordert, alles er - denklich Mögliche zu tun, um die Ausweitung des Wohnraumangebotes zu ermöglichen. Aus der Bau- und Wohnungswirtschaft gibt es vielfältige Vorschläge, die es auch aufzugrei- fen gilt. Zuletzt gilt unser ausdrücklicher Dank dem Amt für Wohnungswesen und seiner Leite- rin Frau Heike Kerscher. In vielen Bereichen arbeiten der Verein und das Amt für Woh- nungswesen vertrauensvoll zusammen, sei es bei der Belegung von Wohnraum oder bei der Erstellung des Mietspiegels. Zu den Internetseiten des Kölner Haus- und Grund besitzervereins von 1888 e.V. 129 Beiträge der Kooperationspartner*innen Mieterverein Köln e.V. Der Mieterverein Köln ist weiterhin der drittgrößte Mieterverein Deutschlands. Zum 31. Dezember 2024 zählte er 69.604 Mitglieder – das zweitbeste Ergebnis seiner Geschichte. An der Spitze des Vereins s tehen nach wie vor Franz-Xaver Corneth als Vor- sitzender des Vorstands sowie die beiden Geschäftsführer*innen Sarah Primus und Hans Jörg Depel. Neben seiner Hauptge- schäftsstelle am Mühlenbach 49 unterhält der Verein weiterhin fünf weitere Geschäftsstel- len im Kölner Umland: in Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Düren und Euskirchen. Wohnungspolitik Der Verein sucht weiterhin verstärkt das Gespräch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft und bringt sich aktiv zum Schutz der Mieter*innen in Köln und seinem Umland ein. Er unterstützt die bundesweite Kampagne „Mietenstopp“ , die unter anderem eine Begrenzung von Mieterhöhungen, die Verschärfung der Miet - preisbremse sowie eine sozialverträgliche Umsetzung von Klimaschutz und Wärmewen- de durch faire energetische Sanierung fordert. Zudem ist der Verein Teil des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ , einem Zusammenschluss aus dem Deutschen Mieterbund, dem Deut - schen Gewerkschaftsbund sowie verschiede- nen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. Dieses Bündnis setzt sich für den Erhalt und Ausbau des Mieterschutzes, die Förderung des öf - fentlich geförderten Wohnungsbaus und eine sozial ausgewogene Wohnungswirtschaft ein. Um seine Ziele zu erreichen, steht der Mieter - verein im ständigen Austausch mit politischen Akteur*innen. Im Jahr 2024 traf man sich unter anderem mit der nordrhein-westfäli - schen Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach, mit der Co-Vorsitzenden der Bundestagsfrak - tion von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, mit den Fraktionsspitzen von CDU und SPD im Kölner Rat sowie mit den Dezernen- ten der Stadt Köln, Markus Greitemann und Dr. Harald Rau. Der Mieterverein Köln wirkt nicht nur an der Erstellung des Kölner Mietspiegels mit, son- dern ist auch an mehreren Mietspiegelprozes- sen im Kölner Umland beteiligt. Dabei trifft er sich regelmäßig zu konstruktiven Verhand- lungen mit Vertreter*innen der Haus-, Woh- nungs- und Grundstückseigentümer*innen, den jeweiligen Kommunen und der Rheini- schen Immobilienbörse. Aus unserer Rechtsabteilung Die Rechtsabteilung des Mietervereins Köln besteht aus 23 fest angestellten Volljurist*innen, die in unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen tätig sind. Auch im Jahr 2024 wurden etwa 30.000 persönliche Rechtsberatungen durchgeführt. Wie schon in den Vorjahren waren die Betriebskosten das häufigste Thema: 9.483 Beratungen entfielen allein auf diesen Bereich. Darüber hinaus wurden etwa 70.000 E-Mails und Schriftstücke durch die Rechtsabteilung verfasst. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Mieterverein Köln ist ein gefragter An- sprech- und Interviewpartner für die Medien. Im Jahr 2024 beantwortete er weit mehr als hundert Anfragen von Fernsehen, Radio und Printmedien. Neben seiner Website infor - miert der Verein auch über soziale Medien: Facebook, X (ehemals Twitter), Instagram und LinkedIn. Im Januar 2024 fand die jährliche Presse- konferenz des Vereins statt. Dabei wurden die aktuellen Entwicklungen auf dem Kölner Wohnungsmarkt dargestellt und notwendige Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorge- stellt. Im Frühjahr folgte eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V. Ausblick 2025 Auch für das Jahr 2025 fällt die Prognose nicht optimistisch aus. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt – mehr noch: sie eskaliert. Bezahlbarer Wohnraum wird weiterhin fehlen, die Mieten werden weiter steigen. Der letzte Zensus bestätigt: Köln ist und bleibt die teuerste Stadt in Nordrhein- Westfalen. Nirgends sonst sind die Mieten so hoch. Zwar gibt es eine Mietpreisbremse, doch sie bleibt weitgehend wirkungslos. Wer aktuelle Wohnungsangebote studiert, erkennt schnell, dass diese regelmäßig über den Mietspie- gelwerten liegen. Hinzu kommt ein Trend zur möblierten Vermietung. Zwar gilt auch hier die Mietpreisbremse, doch die Anwendung gestaltet sich wegen zahlreicher Zuschläge für Mobiliar oft kompliziert und intranspa - rent – was die Umgehung erleichtert. Damit diese mehr Wirkung entfaltet, bedarf es daher einer Reform, die die Ausschlusstatbestände r eduziert. Großprojekte wie Kreuzfeld befinden sich zwar in der Planung, deren Realisierung wird jedoch noch Jahre in Anspruch nehmen. Klar ist: Es muss gebaut werden. Doch allein mit einer Verdichtung der Innenstadt ist es nicht getan. Vielmehr müssen neue Bau - flächen ausgewiesen werden. Dazu braucht es politischen M ut und Entschlossenheit – denn Flächen sind in den Außenbereichen Kölns durchaus vorhanden, umso mehr, wenn man bedenkt, dass Köln laut einer Wohnungs bedarf sprognose des Forschungs - instituts bulwiengesa zu den Städten mit dem höchs ten Wohnraumbedarf bundesweit zählt. Bis zum Jahr 2040 wird ein kumu- lierter Bedarf von über 90.000 Wohnungen prognostiziert. Gleichzeitig bleibt bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Der Neubau leidet unter komple- xen Genehmigungs- und Planungsverfahren, die Baukosten sind weiterhin hoch. Die Zahl öffentlich geförderter Wohnungen in Köln wird weiter sinken – obwohl fast die Hälfte der Kölner Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf geförderten Wohnraum hätte. Dass die katastrophale Lage auf dem Ar - beitsmarkt in Metropolen wie Köln auch für die Ge winnung von Fachkräften eine zent - rale Rolle spielt, wurde mittlerweile erkannt. Deshalb ist zu erwarten, dass die sogenannte „Werkswohnung“ ein Comeback feiern wird. 131 Beiträge der Kooperationspartner*innen Nötig sind somit umfassende Anstrengungen, um das Gleichgewicht auf dem Wohnungs- markt wiederherzustellen: neuer Wohnraum muss entstehen, bezahlbarer erhalten blei- ben. Dazu gehört eine kritische Überprüfung von Bauvorschriften. Mittlere Bauvorhaben sollten ohne Bebauungspläne möglich sein, Nachverdichtungen auch ohne langwierige Planänderungen. Spielplatz- und Stellplatz - satzungen sollten auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden. Serielles Bauen könnte Ver - fahren vereinfachen und beschleunigen. Die Einführung des Gebäudetyps E sollte konse- quent weiterverfolgt werden. All das wird bereits diskutiert. Doch Pla - nung und Bau benötigen Zeit. Eine kurzfris- tige V erbesserung der Lage ist 2025 kaum zu erwarten. Die Hoffnung bleibt, dass die politischen und strukturellen Voraussetzun - gen geschaffen werden, damit sich die Situ- ation in den kommenden Jahren verbessert. Dafür braucht es Konsens, Entschlossenheit – und einen langen Atem. Zu den Internetseiten des Mietervereins Köln e. V. Erbbauverein Köln eG Neubau am Seeadlerweg in Vogelsang: vor- bildlich bei Klimaschutz und Integration Im Kölner Stadtteil Vogelsang hat die Erbbau- verein Köln eG 2024 ihre dritte Liegenschaft mit 104 Wohnungen fertiggestellt. Ende Januar 2025 zogen die ersten Mieter*innen ein. Vogelsang 3, wie es der Erbbauverein nennt, ist ein gutes Beispiel für modernen, komfortablen und klimagerechten Wohnraum, den die Genossenschaft trotz gestiegener Baukosten zu erschwinglichen Mieten anbie- tet. Darüber hinaus leistet das Neubauprojekt einen wichtigen sozialen Beitrag: Ein Drittel der Wohnungen ist öffentlich gefördert und wurde geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt. Mieterstrom und Blockheizkraftwerk Die 104 Wohnungen am Seeadlerweg 13 bis 27 verteilen sich auf acht Häuser. Die Ein- bis Fünfzimmerwohnungen sind zwischen 37 und 115 Quadratmetern groß. Jede Wohnung verfügt über eine Loggia, einen Balkon und teilweise sogar über einen eigenen Garten oder eine Dachterrasse. Auch bei den jetzt fertiggestellten Gebäuden legte die Erbbau- verein Köln eG großen Wert auf eine nachhal- tige und zugleich wirtschaftliche Energie- und Wärmeversorgung. Eine Pho tovoltaikanlage und ein Blockheizkraftwerk erzeugen bis zu 82 Prozent des Strombedarfs, der den Bewohner*innen über ein Mieterstrommo- dell kostengünstig zur Verfügung gestellt wird. Damit leisten Eigentümer*innen und Mieter*innen einen aktiven Beitrag zur Energiewende und Reduzierung der CO 2- Emissionen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 132 Die Wärmeversorgung erfolgt ebenfalls über das Blockheizkraftwerk in Verbindung mit einer Brennwertdoppelkesselanlage. Die Anla - ge wird zum Teil mit Biogas betrieben, so dass erneuerbare Energien mindestens 55 Prozent des gesamten Energiebedarfs des Neubaus abdecken. Mit diesem nachhaltigen E nergie- und Wärmekonzept erreicht die Wohnanlage einen KfW-Effizienzhausstandard 55. Die Erb- bauverein Köln eG fördert mit ihrem Neubau außerdem nachhaltige Mobilität mit E-Lade- säulen und Fahrradstellplätzen unter anderem für Lastenfahrräder in der Tiefgarage. Neues Zuhause für 82 Geflüchtete Die Erbbauverein Köln eG bietet in ihrem Neubau auch 82 geflüchteten Menschen ein gutes und neues Zuhause. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Köln hat sie ein Drittel der Wohnungen Menschen unterschiedlicher Nationalität zur Verfügung gestellt, die vorher in städtischen Unterkünf - ten untergebracht worden waren. In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungs- wesen der Stadt Köln, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat wur - den die Mieter*innen für die 34 geförderten Wohnungen ausgewählt. Mit der Versorgung der geflüchteten Menschen mit Wohnraum hat sich die Erbbauverein Köln eG erneut als zuverlässige Partnerin der Stadt erwiesen, indem sie die knappen städtischen Unterbrin- gungskapazitäten entlastet und einen wich- tigen Beitrag zur Integration leistet. Um gute nachbarschaftliche Verhältnisse und Begeg- nungen zu fördern, hat die Genossenschaft einen begrünten Innenhof mit umfangrei- chen Sitzgelegenheiten und Spielflächen für die kleinen Bewohner*innen angelegt sowie einen Mieter*innentreff eingerichtet. Die Erbbauverein Köln eG Die Erbbauverein Köln eG ist mit 112 Jahren und einem Bestand von rund 2.400 Woh- nungen eine traditionsreiche, moderne und serviceorientierte Wohnungsbaugenossen- schaft. Ihr Hauptanliegen ist die Erhaltung und Schaffung von hochwertigem Wohnraum zu fairen Preisen für jetzige und zukünftige Mitgliedergenerationen. Dazu setzt sie mo- derne Technologien ein, insbesondere für die Nutzung regenerativer Energiequellen. Über ein Drittel des Wohnungsbestandes sind Neubau- beziehungsweise neuwertige Wohnungen. Vier Wohnanlagen wurden von der Landesregierung NRW mit dem Prädikat Solarsiedlung NRW ausgezeichnet. Mit ihren Aktivitäten verfolgt die Genossen- schaft hauptsächlich ein Ziel: Die Sicherung eines möglichst komfortab- len, funktionellen und auch wirtschaftlichen Wohnalltags. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre Mitglieder und die Förderung der Gemein- schaft. Dies alles macht die Erbbauverein Köln eG zu einer verlässlichen Partnerin für modernes, nachhaltiges und preiswertes Wohnen in Köln. Zu den Internetseiten der Erbbauverein Köln eG 133 Beiträge der Kooperationspartner*innen Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH 2024 abgeschlossene Projekte: Abgeschlossenes Neubauprojekt im Sürther Feld: Bezahlbarer und inklusiver Wohnraum in Köln-Rodenkirchen Im neuen Quartier Sürther Feld im Kölner Süden hat die Aachener Siedlungs- und Woh- nungsgesellschaft mbH ein Wohnprojekt mit insgesamt 35 Wohnungen und zwei Wohn- gruppen realisiert. Das Projekt an der Sürther Feldallee wurde nach rund zweijähriger Bau- zeit im März 2024 abgeschlossen. Haus Süd ist seit November 2023 bezugsfertig, die Fertigstellung von Haus Nord erfolgte im März 2024. Mehr als die Hälfte der Wohnungen (54 Pro- zent) sind öffentlich gefördert, weitere Einhei- ten wurden preisgedämpft oder freifinanziert angeboten. Alle Wohnungen sind barrierefrei, 50 Prozent davon zusätzlich rollstuhlgerecht. Auch energetisch erfüllt das Projekt aktu- elle Standards: Die Gebäude wurden im KfW-55-Standard errichtet und werden mit Nahwärme beheizt. Eine Fußbodenheizung mit niedriger Vorlauftemperatur sorgt in den Wohnungen für Energieeffizienz. Dachbegrü- nung und Regenwasserversickerung auf dem Grundstück tragen zur Klimaanpassung bei. Zusätzlich sind die Dächer mit Photovoltaik - anlagen ausgestattet, deren Strom ins öffent - liche Netz eingespeist wird. Sowohl die Wohnungen als auch die beiden Wohngruppen sind bereits vollständig ver - mietet beziehungsweise vergeben. Betreiber der Wohngruppen sind ein Verein für Men- schen mit geistiger Behinderung sowie eine Jugendhilfeeinrichtung. Mit dem Projekt wurde ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, barrierefrei- em und sozial durchmischtem Wohnraum im Kölner Süden geleistet. Clouth-Quartier Köln-Nippes: 100 Prozent öffentlich geförderter Wohnraum realisiert Im Clouth-Quartier in Köln-Nippes hat die Aa - chener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH ein Neubauprojekt mit 51 öffentlich geförderten Wohnungen und 38 Tiefgaragen- stellplätzen erfolgreich abgeschlossen. Der Neubau liegt an der Josefine-Clouth-Straße Ecke Am Walzwerk, auf einem der letzten Grundstücke innerhalb des 14,5 Hektar gro- ßen, städtebaulich neu entwickelten Quartiers in Nippes. Das Projekt bietet moderne Zwei- bis Fünf - zimmerwohnungen, die barrierearm und energieeffizient nach KfW-55-Standard errichtet wurden. Zur Ausstattung gehören Fernwärmeanschluss, Fußbodenheizun- gen, zentrale Warmwasserversorgung sowie eine Photovoltaikanlage. Zusätzlich wurde Infrastruktur für Elektromobilität geschaffen. Mit diesem Projekt wird dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum in einem beliebten, innenstadtnahen Stadtteil geschaffen. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur so zialen Durchmischung und zur nachhaltigen Stadt - entwicklung. Die Wohnungen sind seit Frühjahr 2024 bezugsfertig. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2024 134 Ausblick 2025 wird die energetische Quartiersnach- rüstung in Köln-Bilderstöckchen abgeschlos- sen. Zudem werden die Erneuerung und der Neubau in der Memelerstraße in Köln-Nippes fertiggestellt. Weiterhin wird ab Sommer 2025 in der Ludwigsburger Straße in Köln- Bilderstöckchen mit einem der größten Woh- nungsbauprojekte Kölns in Holzbauweise begonnen. Mit dem Projektnamen „Wood- stöckchen“ errichtet die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH auf rund 6.000 Quadratmetern vier Mehrfamilienhäu- ser mit insgesamt 84 Wohnungen. Zu den Internetseiten der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH 135 Servicerufnummern des Amtes für Wohnungswesen Wohnraumförderung T: 0221 221-34641 (Verwaltung) T: 0221 221-25179 (Technik) Modernisierung bestehenden Wohnraums T: 0221 221-25179 Wohnungsmängel / W ohnraumschutz T: 0221 221-21447 Wohngeld T: 0221 221-0 Wohnberechtigungsscheine T: 0221 221-32186 Behindertengerechtes Wohnen T: 0221 221-22686 Soziales und Innovatives Wohnen T: 0221 221-21208 T: 0221 221-21927 Öffentlichkeitsarbeit T: 0221 221-29464 T: 0221 221-28802 Kontakt Amt für Wohnungswesen Kalk-Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln T: 0221 221-23903 wohnungsamt@stadt-koeln.de www.stadt.koeln Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung tz – bür o für corporate design und visuelle kommunikation Bildnachweis Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH: 15, 111 AdobeStock: 33, 78, 80 Constantin Ehrchen: 117 Erbbauverein Köln e.G.: 102 Erbbauverein Köln e.G. / Markus Bollen: 23, 122/123 GAG Immobilien AG / Ralf Berndt: Titel, 12/13, 27, 28, 38, 43, 50, 51, 73, 74/75 KölnBusiness: 112/113, 119 Kölner Studierendenwerk: 116 Shutterstock: 59, 61, 67 Stadt Köln: 6, 7, 41, 48, 62, 64, 88/89, 91, 92, 95, 98, 103, 105, 107, 114, 115 Quellennachweis Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW): 54 oben Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik: 18, 19 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik / Amt für Wohnungswesen: 3/4, 20/21, 25, 52 Stadt Köln – Amt für Wohnungswesen: sonstige Tabellen / Schaubilder Druck Druckhaus Süd Medien GmbH, Köln 13-HF/56/600/08.2025
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3166/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.11.2025
- Erstellt
- 10.11.2025 12:42