2017/0348
Neuverteilung Fraktionsmittel
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Punkt 41: Neuverteilung Fraktionsmittel (V-Nr. 2017/0348) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 3
175 Zeichen
Punkt 32: Neuverteilung Fraktionsmittel (V-Nr. 2017/0348) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke.
2017/0348
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Revisionsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0348
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111320
Kostenstelle: 014-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1113-21 Sachkonto:
Betreff: Neuverteilung Fraktionsmittel
Vorlage vom: 04.10.2017
Beschlussvorschlag :
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.
Anlagen: Änderungssatzung Hauptsatzung Neuverteilung Fraktionsmittel
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017
Gemäß § 4 der Hauptsatzung stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung für ihre Arbeit Haushaltsmittel zur Verfügung.
Danach erhalten die Fraktionen derzeit monatlich
a) für jedes Mitglied 610,00 €
b) einen Zuschuss zur Anmietung von Büroräumen von 90,00 € pro Fraktionsmitglied.
Erstattet wird nur der tatsächliche Aufwand.
c) einen pauschalen Zusch uss zu den Telekommunikationskosten ohne Einzelnachweis
von 20,00 € pro Fraktionsmitglied.
Zusätzlich können die Fraktionen auf Antrag Mittel zur Durchführung der Haushaltsklausur
erhalten.
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2012, 8 C 22.11, ist eine
rein proportionale Verteilung der Fraktionsmittel nur zulässig, wenn der Finanzbedarf der
Fraktionen ebenfalls proportional anwächst oder wenn kein oder nur ein unerheblicher, von
der Fraktionsstärke unabhängiger fixer Aufwand besteht. Ergeben die Feststellungen, dass
die Finanzlage unterschiedlich großer Fraktionen bei rein proportionaler Verteilung erheblich
voneinander abweicht, ist eine rein proportionale Mittelvergabe rechtswidrig. Der
Verteilungsmaßstab muss sich am Zweck der Frak tionsbildung und dem daraus
resultierenden Bedarf für die Geschäftsführung orientieren. Zur Ermittlung des Bedarfs
empfiehlt das Gericht eine kritische Auswertung der von den Fraktionen vorzulegenden
Verwendungsnachweise.
Die Auswertung der Verwendungsnac hweise durch das städtische Revisionsamt ergab, dass
der Finanzbedarf der Fraktionen gerade nicht proportional anwächst, mithin die
proportionale Verteilung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig ist.
Als sachgerechten Verteilungsma ßstab schlägt das Gericht für diesen Fall entweder ein
Kombinationsmodell aus Sockelbetrag und variablem Betrag oder ein degressiv -
proportionales Stufenmodell vor.
Das städtische Revisionsamt hat den Fraktionen beide Modelle vorgestellt, wobei künftig nur
noch eine Gesamtzuwendung, in der auch die Mittel für Telekommunikation (wird derzeit
noch als Pauschale gezahlt), Büromieten und Klausurtagungen enthalten sind, gezahlt
werden soll. Mit einher geht damit auch eine haushaltstechnische Erleichterung, da pr o
Fraktion und Monat nur noch eine Aufwandsbuchung erforderlich ist.
Die Stadt wählt das folgende Stufenmodell, in dem die Gewichtung mit der Anzahl der
Fraktionsmitglieder abnimmt:
Stufe - Anzahl Fraktionsmitglieder Betrag pro Monat
2-5 740,00 €
6-15 720,00 €
ab 16 680,00 €
- 4 -
Damit ergeben sich für die Fraktionen nach derzeitiger Zusammensetzung der
Stadtverordnetenversammlung die nachfolgenden Beträge pro Jahr:
Fraktion Neuer Schlüssel Alter Schlüssel Differenz alt -neu
Bündnis 90/Grüne 187.920,00 € 191.448,40 € –3.528,40 €
CDU 113.520,00 € 113.128,60 € 391,40 €
SPD 104.880,00 € 104.426,40 € 453,60 €
AfD 53.040,00 € 52.213,20 € 826,80 €
UFFBASSE 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 €
Die Linke 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 €
FDP 35.520,00 € 34.808,80 € 711,20 €
UWIGA 26.640,00 € 26.106,60 € 533,40 €
Gesamt 610.320,00 € 609.154,00 € 1.166,00 €
Die Neuregelung soll ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.
Darmstadt, 04.10.2017
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 1
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 04.12.1968
vom
Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der F assung der
Bekanntmachung vom 07.03 .2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
15.09.2016 (GVBl. S. 167) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
……………….folgende Satzung erlassen:
Art. I
Die Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968, zuletzt geändert durch Satzung
vom 16.05.2017, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Stadt stellt den Fraktionen für ihre Aufgaben Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese
dürfen nicht zur Finanzierung der Parteiarbeit verwendet werden. Im Einzelnen erhalten die
Fraktionen monatlich
– für die ersten 2 bis 5 Mitglieder je 740,00 €,
– für die weiteren 6 bis 15 Mitglieder je 720,00 €,
– für die weiteren ab dem 16. Mitglied je 680,00 €.
Die Mittel werden monatlich im Voraus gezahlt. “
Art. II
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Darmstadt, den ………………
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 2
4482 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Revisionsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 14 772
IV 20 30
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0348
Magistratsbeschluss -Nr.
426
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111320
Kostenstelle: 014-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1113-21 Sachkonto:
Betreff: Neuverteilung Fraktionsmittel
Vorlage vom: 04.10.2017
Beschlussvorschlag :
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.
Anlagen: Änderungssatzung Hauptsatzung Neuverteilung Fraktionsmittel
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 01.11.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017
Gemäß § 4 der Hauptsatzung stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung für ihre Arbeit Haushaltsmittel zur Verfügung.
Danach erhalten die Fraktionen derzeit monatlich
a) für jedes Mitglied 610,00 €
b) einen Zuschuss zur Anmietung von Büroräumen von 90,00 € pro Fraktionsmitglied.
Erstattet wird nur der tatsächliche Aufwand.
c) einen pauschalen Zuschuss zu den Telekommunikationskosten ohne Einzelnachweis
von 20,00 € pro Fraktionsmitglied.
Zusätzlich können die Fraktionen auf Antrag Mittel zur Durchführung der Haushaltsklausur
erhalten.
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2012, 8 C 22.11, ist eine
rein proportionale Verteilung der Fraktionsmittel nur zulässig, wenn der Finanzbedarf der
Fraktionen ebenfalls proportional anwächst oder wenn kein oder nur ein unerheblicher, von
der Fraktionsstärke unabhängiger fixer Aufwand besteht. Ergeben die Feststellungen, dass
die Finanzlage unterschiedlich großer Fraktionen bei rein proportionaler Verteilung erheblich
voneinander abweicht, ist eine rein proportionale Mittelvergabe rechtswidrig. Der
Verteilungsmaßstab muss sich am Zweck der Fraktionsbildung und dem daraus
resultierenden Bedarf für die Geschäftsführung orientieren. Zur Ermittlung des Bedarfs
empfiehlt das Gericht eine kritische Auswertung d er von den Fraktionen vorzulegenden
Verwendungsnachweise.
Die Auswertung der Verwendungsnachweise durch das städtische Revisionsamt ergab, dass
der Finanzbedarf der Fraktionen gerade nicht proportional anwächst, mithin die
proportionale Verteilung nach de m Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig ist.
Als sachgerechten Verteilungsmaßstab schlägt das Gericht für diesen Fall entweder ein
Kombinationsmodell aus Sockelbetrag und variablem Betrag oder ein degressiv -
proportionales Stufenmodell vor.
Das städtische Revisionsamt hat den Fraktionen beide Modelle vorgestellt, wobei künftig nur
noch eine Gesamtzuwendung, in der auch die Mittel für Telekommunikation (wird derzeit
noch als Pauschale gezahlt), Büromieten und Klausurtagungen enthalten sind, g ezahlt
werden soll. Mit einher geht damit auch eine haushaltstechnische Erleichterung, da pro
Fraktion und Monat nur noch eine Aufwandsbuchung erforderlich ist.
Die Stadt wählt das folgende Stufenmodell, in dem die Gewichtung mit der Anzahl der
Fraktionsmitglieder abnimmt:
Stufe - Anzahl Fraktionsmitglieder Betrag pro Monat
2-5 740,00 €
6-15 720,00 €
ab 16 680,00 €
Damit ergeben sich für die Fraktionen nach derzeitiger Zusammensetzung der
Stadtverordnetenversammlung die nachfolgenden Beträge pro Jahr:
Fraktion Neuer Schlüssel Alter Schlüssel Differenz alt -neu
Bündnis 90/Grüne 187.920,00 € 191.448,40 € –3.528,40 €
CDU 113.520,00 € 113.128,60 € 391,40 €
SPD 104.880,00 € 104.426,40 € 453,60 €
AfD 53.040,00 € 52.213,20 € 826,80 €
UFFBASSE 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 €
Die Linke 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 €
FDP 35.520,00 € 34.808,80 € 711,20 €
UWIGA 26.640,00 € 26.106,60 € 533,40 €
Gesamt 610.320,00 € 609.154,00 € 1.166,00 €
Die Neuregelung soll ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.
Darmstadt, 04.10.2017
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0348
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.10.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00