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2017/0348

Neuverteilung Fraktionsmittel

Magistratsvorlage 04.10.2017

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116 Zeichen

Punkt 41: Neuverteilung Fraktionsmittel 
 (V-Nr. 2017/0348) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

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175 Zeichen

Punkt 32: Neuverteilung Fraktionsmittel 
 (V-Nr. 2017/0348) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Die Linke.

2017/0348

4414 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Revisionsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0348 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111320 
Kostenstelle:  014-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1113-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Neuverteilung Fraktionsmittel  
 
Vorlage vom: 04.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.  
 
 
 
Anlagen: Änderungssatzung Hauptsatzung Neuverteilung Fraktionsmittel  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017 
 
Gemäß § 4 der Hauptsatzung stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung für ihre Arbeit Haushaltsmittel zur Verfügung.  
 
Danach erhalten die Fraktionen derzeit monatlich  
 
a) für jedes Mitglied 610,00 €  
b) einen Zuschuss zur Anmietung von Büroräumen von 90,00 € pro Fraktionsmitglied.  
Erstattet wird nur der tatsächliche Aufwand.  
c) einen pauschalen Zusch uss zu den Telekommunikationskosten ohne Einzelnachweis 
von 20,00 € pro Fraktionsmitglied.  
 
Zusätzlich können die Fraktionen auf Antrag Mittel zur Durchführung der Haushaltsklausur 
erhalten. 
 
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2012,  8 C 22.11, ist eine 
rein proportionale Verteilung der Fraktionsmittel nur zulässig, wenn der Finanzbedarf der 
Fraktionen ebenfalls proportional anwächst oder wenn kein oder nur ein unerheblicher, von 
der Fraktionsstärke unabhängiger fixer Aufwand besteht.  Ergeben die Feststellungen, dass 
die Finanzlage unterschiedlich großer Fraktionen bei rein proportionaler Verteilung erheblich 
voneinander abweicht, ist eine rein proportionale Mittelvergabe rechtswidrig. Der 
Verteilungsmaßstab muss sich am Zweck der Frak tionsbildung und dem daraus 
resultierenden Bedarf für die Geschäftsführung orientieren. Zur Ermittlung des Bedarfs 
empfiehlt das Gericht eine kritische Auswertung der von den Fraktionen vorzulegenden 
Verwendungsnachweise.  
 
Die Auswertung der Verwendungsnac hweise durch das städtische Revisionsamt ergab, dass 
der Finanzbedarf der Fraktionen gerade nicht proportional anwächst, mithin die 
proportionale Verteilung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig ist.  
 
Als sachgerechten Verteilungsma ßstab schlägt das Gericht für diesen Fall entweder ein 
Kombinationsmodell aus Sockelbetrag und variablem Betrag oder ein degressiv -
proportionales Stufenmodell vor.  
 
Das städtische Revisionsamt hat den Fraktionen beide Modelle vorgestellt, wobei künftig nur  
noch eine Gesamtzuwendung, in der auch die Mittel für Telekommunikation (wird derzeit 
noch als Pauschale gezahlt), Büromieten und Klausurtagungen enthalten sind, gezahlt 
werden soll. Mit einher geht damit auch eine haushaltstechnische Erleichterung, da pr o 
Fraktion und Monat nur noch eine Aufwandsbuchung erforderlich ist.  
 
Die Stadt wählt das folgende Stufenmodell, in dem die Gewichtung mit der Anzahl der 
Fraktionsmitglieder abnimmt:  
 
 
Stufe - Anzahl Fraktionsmitglieder  Betrag pro Monat  
2-5 740,00 € 
6-15 720,00 € 
ab 16 680,00 €

- 4 - 
Damit ergeben sich für die Fraktionen nach derzeitiger Zusammensetzung der 
Stadtverordnetenversammlung die nachfolgenden Beträge pro Jahr:  
 
Fraktion Neuer Schlüssel  Alter Schlüssel  Differenz alt -neu 
Bündnis 90/Grüne  187.920,00 € 191.448,40 € –3.528,40 € 
CDU 113.520,00 € 113.128,60 € 391,40 € 
SPD 104.880,00 € 104.426,40 € 453,60 € 
AfD 53.040,00 € 52.213,20 € 826,80 € 
UFFBASSE 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 € 
Die Linke 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 € 
FDP 35.520,00 € 34.808,80 € 711,20 € 
UWIGA 26.640,00 € 26.106,60 € 533,40 € 
Gesamt 610.320,00 € 609.154,00 € 1.166,00 € 
 
Die Neuregelung soll ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.  
 
 
Darmstadt, 04.10.2017 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 04.12.1968  
 
 
     vom 
 
 
Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der F assung der 
Bekanntmachung vom 07.03 .2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
15.09.2016 (GVBl. S. 167) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  
……………….folgende Satzung erlassen:  
 
 
 
Art. I 
 
Die Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968, zuletzt geändert durch Satzung 
vom 16.05.2017, wird wie folgt geändert:  
 
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:  
 
„Die Stadt stellt den Fraktionen für ihre Aufgaben Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese 
dürfen nicht zur Finanzierung der Parteiarbeit verwendet werden. Im Einzelnen erhalten die 
Fraktionen monatlich 
 
– für die ersten 2 bis 5 Mitglieder    je 740,00 €, 
– für die weiteren 6 bis 15 Mitglieder    je 720,00 €, 
– für die weiteren ab dem 16. Mitglied   je 680,00 €. 
 
Die Mittel werden monatlich im Voraus gezahlt. “ 
 
 
Art. II 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. 
 
 
Darmstadt, den ……………… 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 2

4482 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Revisionsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 14 772 
IV 20 30 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0348 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
426 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111320 
Kostenstelle:  014-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1113-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Neuverteilung Fraktionsmittel  
 
Vorlage vom: 04.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.  
 
 
 
Anlagen: Änderungssatzung Hauptsatzung Neuverteilung Fraktionsmittel  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 01.11.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017  
 
Gemäß § 4 der Hauptsatzung stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung für ihre Arbeit Haushaltsmittel zur Verfügung.  
 
Danach erhalten die Fraktionen derzeit monatlich  
 
a) für jedes Mitglied 610,00 €  
b) einen Zuschuss zur Anmietung von Büroräumen von 90,00 € pro Fraktionsmitglied.  
Erstattet wird nur der tatsächliche Aufwand.  
c) einen pauschalen Zuschuss zu den Telekommunikationskosten ohne Einzelnachweis 
von 20,00 € pro Fraktionsmitglied.  
 
Zusätzlich können die Fraktionen auf Antrag Mittel zur Durchführung der Haushaltsklausur 
erhalten. 
 
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2012, 8 C 22.11, ist eine 
rein proportionale Verteilung der Fraktionsmittel nur zulässig, wenn der Finanzbedarf der 
Fraktionen ebenfalls proportional anwächst oder wenn kein oder nur ein unerheblicher, von 
der Fraktionsstärke unabhängiger fixer Aufwand besteht. Ergeben die Feststellungen, dass 
die Finanzlage unterschiedlich großer Fraktionen bei rein proportionaler Verteilung erheblich 
voneinander abweicht, ist eine rein proportionale Mittelvergabe rechtswidrig. Der 
Verteilungsmaßstab muss sich am Zweck der Fraktionsbildung und dem daraus 
resultierenden Bedarf für die Geschäftsführung orientieren. Zur Ermittlung des Bedarfs 
empfiehlt das Gericht eine kritische Auswertung d er von den Fraktionen vorzulegenden 
Verwendungsnachweise.  
 
Die Auswertung der Verwendungsnachweise durch das städtische Revisionsamt ergab, dass 
der Finanzbedarf der Fraktionen gerade nicht proportional anwächst, mithin die 
proportionale Verteilung nach de m Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig ist.  
 
Als sachgerechten Verteilungsmaßstab schlägt das Gericht für diesen Fall entweder ein 
Kombinationsmodell aus Sockelbetrag und variablem Betrag oder ein degressiv -
proportionales Stufenmodell vor.  
 
Das städtische Revisionsamt hat den Fraktionen beide Modelle vorgestellt, wobei künftig nur 
noch eine Gesamtzuwendung, in der auch die Mittel für Telekommunikation (wird derzeit 
noch als Pauschale gezahlt), Büromieten und Klausurtagungen enthalten sind, g ezahlt 
werden soll. Mit einher geht damit auch eine haushaltstechnische Erleichterung, da pro 
Fraktion und Monat nur noch eine Aufwandsbuchung erforderlich ist.  
 
Die Stadt wählt das folgende Stufenmodell, in dem die Gewichtung mit der Anzahl der 
Fraktionsmitglieder abnimmt:  
 
 
Stufe - Anzahl Fraktionsmitglieder  Betrag pro Monat  
2-5 740,00 € 
6-15 720,00 € 
ab 16 680,00 €

Damit ergeben sich für die Fraktionen nach derzeitiger Zusammensetzung der 
Stadtverordnetenversammlung die nachfolgenden Beträge pro Jahr: 
 
Fraktion Neuer Schlüssel  Alter Schlüssel  Differenz alt -neu 
Bündnis 90/Grüne  187.920,00 € 191.448,40 € –3.528,40 € 
CDU 113.520,00 € 113.128,60 € 391,40 € 
SPD 104.880,00 € 104.426,40 € 453,60 € 
AfD 53.040,00 € 52.213,20 € 826,80 € 
UFFBASSE 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 € 
Die Linke 44.400,00 € 43.511,00 € 889,00 € 
FDP 35.520,00 € 34.808,80 € 711,20 € 
UWIGA 26.640,00 € 26.106,60 € 533,40 € 
Gesamt 610.320,00 € 609.154,00 € 1.166,00 € 
 
Die Neuregelung soll ab dem 01.01.2018 in Kraft treten. 
 
 
Darmstadt, 04.10.2017 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

TOP 41
TOP 32
TOP 426

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0348
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00