V/1126/2019
Übergänge sichern – Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiographien junger Geflüchteter - Interessenbekundungsverfahren
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Anlage 1 Aufruf zur Interessenbekundung
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^^^^ Anlage 1 zur Vorlage V/1126/2019 Aufruf zur Interessenbekundung Im Rahmen der Landesinitiativen „Durchstarten in Au sbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt`s“ Baustein VI: Teilhabemanagement Im Rahmen der Initiativen „Gemeinsam klappt’s“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flücht- linge und Integration (MKFFI) und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ der Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie für Ki nder, Familie, Flüchtlinge und Integration haben Kommunen, welche im Rahmen der Initiative „Ge meinsam klappt’s“ eine geschäftsfüh- rende Stelle eingerichtet haben, die Möglichkeit, S tellen für Teilhabemanagerinnen und Teil- habemanager zu beantragen. Die Stadt Münster, als geschäftsführende Stelle das Kommunale Integrationszentrum (KI), be- absichtigt, 1,5 der insgesamt 2 vom Land NRW geförd erten Stellenanteile weiterzuleiten. Hier- über wird nach der Entscheidung über die Zuwendung ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. 1. Zielsetzung Für 190 junge Erwachsene (Stand 09.07.2019, Datenqu elle: Rechts-und Ausländeramt) zwi- schen 18 und 27 Jahren, die sich mit einer Duldung in Münster aufhalten und keinen Zugang zu SGB-Leistungen haben, sind die Teilhabechancen geri ng. Mit dem angefügten Konzept zum Förderbaustein des Teilhabemanagements werden der Z ielgruppe (neue) Perspektiven für Chancen auf Teilhabe eröffnet. Die bestehende bunde sgesetzliche Lücke für ein rechtskreis- übergreifendes Case-Management soll geschlossen werden. Kommunales Teilhabemanagement definiert und operati onalisiert daher in den jeweiligen Ein- zelfällen die Schnittstellen zu anderen betroffenen Rechtskreisen wie z.B. dem Recht der Ar- beitsförderung nach dem SGB III, der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sowie Angebo- ten beratender und unterstützender Träger mit einem eigenen Fallmanagement. Zielsetzung ist es dabei, für den jeweiligen jungen Erwachsenen Wege in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzuzeigen und im Rahmen von Integra tionsketten rechtskreisübergreifend zu verwirklichen. Der jeweilige aufenthaltsrechtliche Arbeitsmarktzugang ist zu berücksichtigen. Die Erfahrungen der vergangen Jahre zeigen, dass sich die Zielgruppe in Bezug auf Bildungsgrad und Berufserfahrung sehr heterogen darstellt. Dies erfordert einen differenzierten Blick und ein individuelles Vorgehen mit integrierten Beratungs- und Qualifizierungsangeboten durch das Teilhabemanagement. - 2 - Die Teilhabemanagementstellen sollen bei Trägern an gesiedelt werden, die bereits einen Zu- gang zur Zielgruppe und eine stabile eigene Beratun gsstruktur und Erfahrung im Case-Ma- nagement haben. Wichtig ist ebenfalls, dass die Trä ger ein stabiles Netzwerk im Bereich beruf- liche Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung vorweisen können. Die Aufteilung der Stellen ist denkbar. Da ein Kons ens unter den Fachämtern und freien Trä- gern darüber herrscht, dass Informationsverlust, Do ppelstrukturen und wenig inhaltliche Transparenz untereinander abzubauen sind, setzt ein e Vergabe der Stellen an zwei oder mehr Träger die Bereitschaft zum konsequentem Austausch voraus. Daher ist eine Ansiedlung so zu entscheiden, dass e s eine Offenheit des beauftragten Trägers zur Zusammenarbeit mit dem KI (hier ist eine 0,5 Te ilhabemanagement-Stelle mit koordinie- render Funktion angesiedelt) und allen weiteren Ste llen deutlich sichtbar ist. Dies beinhaltet auch die Bereitschaft zur Nutzung einer Internet-Pl attform zur digitalen Unterstützung des Case-Managements, die sich zur Zeit in der Konzepti onsphase befindet und im kommenden Jahr in einer Pilotversion in Münster an den Start gehen soll. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Teilhabemanagerinnen und –manager (pro 100 geduldeter geflüchteter Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahr e wird eine Stelle gefördert - Schlüssel 1:100). Teilhabemanagerinnen und -manager im Sinne des vorliegenden Konzepts (s. Anlage „Konzept-Teilhabemanagement“) befassen sich primär mit der genannten Zielgruppe d er Ge- duldeten und sekundär mit den Gestatteten. Sie habe n die Aufgabe, im Rahmen ihrer Tätigkeit Transparenz auf der kommunalen Ebene vorrangig über die Bedarfe der genannten Zielgruppe herzustellen, diese zu unterstützen und Wege der pe rsönlichen Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung – auch über Zwischenschritte zur Stab ilisierung der persönlichen Lebenssitua- tion – aufzuzeigen. Ziel ist es, dieser Personengruppe adäquate Förders trukturen anzubieten, um ihre Ausbil- dungsfähigkeit herzustellen beziehungsweise ihre Au sbildungsmotivation unter Berücksichti- gung der lebensweltlichen Bezüge zu erhalten. 3. Konkretes Aufgabenprofil der Teilhabemanagerinnen und -manager: • Kontaktherstellung zu allen 190 geduldeten ggf. auc h zu den gestatteten Personen der Zielgruppe • Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe. • Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifi- zierung, Ausbildung und Beschäftigung in Abstimmung und Kooperation mit dem KI. Er- fassung und Dokumentierung aller Maßnahmen die in „ Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/Gemeinsam klappt’s“ (s. Anlage „Faktenblatt“ ) aber auch in anderen Förderli- nien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. - 3 - • Klassisches Case-Management auf der Grundlage der E mpfehlungen zum Handlungs- konzept Case-Management der Frankfurt University of Applied Sciences. Dabei handelt es sich um eine rechtskreisübergreifende Einzelfall beratung und Vermittlung an die je- weils zuständigen Stellen entsprechend der jeweils lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Zielrichtung ist über die Erreichung vo n Zwischenschritten zur Stabilisierung der Lebenssituation die Integration in Qualifizierung, Ausbildung oder Beschäftigung. • Aufsuchende Sozialarbeit bei Personen, die von eine r Komm-Struktur nicht angespro- chen werden. • Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit aller Beteiligten der Landesinitiative durch Teil- nahme und Mitwirkung an gemeinsamen Fachaustausch- und Reflexionstreffen. 4. Förderfähige Ausgaben; Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Gefördert werden Personalausgaben der Teilhabemanag erinnen und -manager. Die Bemes- sungsgrundlage für die Förderung der Stelle von Tei lhabemanagerinnen und -manager ergibt sich aus der Anlage 1. Die Zuwendung des Landes NRW (MKFFI) erfolgt in der Form einer Anteilfinanzierung als Zu- weisung. Für die Teilhabemanagerin bzw. den -manage r wird pro Monat und Stelle ein Betrag in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage, die sich aus der Anlage 1 ergibt, gewährt. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Bemessungsbetrag anteilig anzuwenden. Bei Personal, welches nicht den gesamten Monat in der Maßnahme eingesetzt ist, ist der Bemessungsbetrag eben- falls anteilig anzuwenden. Die Berechnung erfolgt nach der Dreißigstel-Methode anteilig für die eingesetzten Tage. Dabei ist jeder Monat unabhängig von seiner tatsächlichen Länge mit 30 Tagen anzusetzen. Der verbleibende Eigenanteil wird entsprechend dem Beschluss des Rates zur Vorlage V/0895/2019 („Übergänge sichern – Teilhabemanagemen t für gelingende Bildungsbiografien junger Geflüchteter“) von der Stadt Münster getragen. 5. Grundsätze der Förderung Voraussetzung für die Förderung ist der fachliche N euerungsgehalt des beantragten Vorha- bens. Bereits bestehende Konzepte können nur in beg ründeten Ausnahmefällen in die Förde- rung einbezogen werden. Die Projekte können frühest ens zum 01.12.2019 beginnen (ggf. ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen). Die Förderung erfolgt zunächst bis zum 31.12.2019. Es ist beabsichtigt, eine Fortführung der Förderung ab dem 01.01.2020 zu beantragen. Vorbe- haltlich der Freigabe des Landeshaushaltes ist eine Bewilligung bis zum 30.06.2022 möglich. - 4 - 6. Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens Prüfen Sie bitte, ob Ihr Vorhaben die Förderziele u nd -kriterien berücksichtigt und eine Ko-Fi- nanzierung sichergestellt ist. Ihr Interesse ist mit dem zur Verfügung gestellten Formular zu be- kunden. Dieses ist ausnahmslos zu verwenden und vollständig auszufüllen. In Ihrem Antrag muss Bezug auf die von uns unten genannten Kriterien und ihre Einbettung in das Konzept genommen werden. Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle: Stadt Münster Der Oberbürgermeister Kommunales Integrationszentrum Andrea Reckfort Klemensstraße 10, 48143 Münster Ihre Interessenbekundung senden Sie bitte bis zum 2 0.11.2019 per Email an schloss- hanm@stadt-muenster.de. Zusätzlich ist das Interess e schriftlich und unterschrieben ebenfalls bis zum 22.11.2019 (Poststempel) einzureichen. Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren richte n Sie bitte an Frau Dihia Wegmann per Mail an Wegmannd@stadt-muenster.de oder Herrn Manfr ed Schloßhan per Mail an Schloss- hanm@stadt-muenster.de Die eingehenden Interessenbekundungen werden nach folgenden Kriterien bewertet: • Beitrag des geplanten Projektes zur Erreichung der Zielvorstellungen • Qualität der pädagogischen Konzepte hinsichtlich einer zielgruppenadäquaten Ansprache • stadtweites und dennoch ortsnahes Umsetzungskonzept im Sozialraum • rassismuskritische Ausrichtung des Konzeptes • tragfähige Perspektive zur Verstetigung • Relevanz und Intensität der eingegangenen Kooperationen • Passgenauigkeit und Neuerungsgehalt des geplanten Ansatzes • Vorhandensein von Fach-, Vernetzungs- und Beratungskompetenz • Die potentiellen Teilhabemanagerinnen und -manager verfügen über eine Case-Manage- ment-Ausbildung • Der Träger ist für Beratungssettings mehrsprachig a ufgestellt bzw. verfügt über ausgebil- dete Sprachmittlerinnen und -mittler • schlüssige Finanzplanung - 5 - Nach der Entscheidungsfindung, durch den Stadtdirek tor und das Kommunale Integrations- zentrum sowie der Zustimmung des Sozialausschusses des Rats der Stadt Münster werden die ausgewählten Stellen zeitnah informiert. Nach Absch luss des Interessensbekundungsverfah- rens erfolgt die Mitteilung über die Projektförderu ng und der Abschluss des Weiterleitungsver- trags, so dass die Maßnahme möglichst frühzeitig beginnen kann. Durch die Abgabe einer Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf Förderung der Maß- nahme durch die Stadt Münster. Es erfolgt auch kein e Erstattung der Aufwendungen. Das Inte- ressenbekundungsverfahren ist kein Verfahren nach VOL/A 1 oder anderer Richtlinien. Erfolgt keine Abgabe einer Interessensbekundung inn erhalb der genannten Frist, wird davon ausgegangen, dass eine Teilnahme am Verfahren nicht beabsichtigt ist. Anlage 1 Bemessungsgrundlage Ausgaben für die Stelle einer T eilhabemanagerin / eines Teilhabemana- gers Bezeichnung Gesamtbetrag der Bemessungs- grundlage Einheiten der Bemessungs- grundlage Bemessungs- grundlage Teilhabema- nager 34.000 Euro Pro Stelle (0,5) und Jahr Personalausgaben Teilhabema- nager 68.000 Euro Pro Stelle (1,0) und Jahr Personalausgaben Anlage 2 Konzept-Teilhabemanagement-KfI, MKFFI, MAGS Anlage 3 Faktenblatt zur Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen / Teil A
Beschlussvorlage
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V/1126/2019 V/1126/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Übergänge sichern - Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiographien junger Geflüchteter – Interessenbekundungsverfahren Beratungsfolge 27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf Grund des Ergebnisses des gemäß dem Beschluss des Rates zur Vorlage V/0895/2019 („Übe r- gänge sichern - Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiografien junger Geflüchteter“) durc h- geführten Interessenbekundungsverfahrens werden 1,5 Stellen für Teilhabema nagement wie folgt angesiedelt: … … II. Finanzielle Auswirkungen: Die geänderte Beschlussfassung des Rates vom 09.10.2019 zur Vorlage V/0895/2019 „Übergänge sichern – Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiografien junger Geflüchteter“ hat folgende finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0116 Migrations- und Integrat i- onsmanagement Zeile 02 Zuwendungen und al l- gemeine Umlagen 2019 19.400 80 % der Personalaufwe n- dungen (Eigenanteil: 77.570 €) (jährlich) 2020/21 116.370 2022 58.190 Dezernat IV/Kommunales Integrationszentrum 21.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Reckfort Telefon: 492-7080 Reckfort@stadt-muenster.de - 2 - V/1126/2019 Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 6.060 0,5 Projektstelle (jährlich) 2020/21 36.360 0,5 Projektstelle 2022 18.180 0,5 Projektstelle Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 50.980 Aufwendungen für sechs 0,5 Stellen (pro Stadtbezirk 0,5) + 1,5 Projektstellen einschl. anteil. Arbeitsplatzkosten u. projektbezogene Sachausga- ben bei freien Trägern (jährlich) 2020/21 305.820 2022 152.910 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2019 930 anteil. Arbeitsplatzkosten u. projektbezogene Sachausga- ben für 0,5 Projektstelle (jährlich) 2020/21 5.580 anteil. Arbeitsplatzkosten u. projektbezogene Sachausg a- ben für 0,5 Projektstelle 2022 2.790 anteil. Arbeitsplatzkosten u. projektbezogene Sachausg a- ben für 0,5 Projektstelle Die zur Finanzierung der Transferaufwendungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnisplanung in der Produkt gruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ veranschlagt. Erforderliche Hau s- haltsmittel in 2019 werden in Höhe des Bedarfs zur Produktgruppe 0116 „Migrations- und Integrati- onsmanagement“ verlagert. Die in 2019 anfallenden Personalaufwendungen werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufgefangen. Die zur Finanzierung der Personalaufwendungen, der Transferaufwendungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen erforderlichen Ermächtigungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 bei der Produktgruppe 0116 „Migrations- und Integrationsmanagement“ nicht veranschlagt. Die Deckung der zusätzlichen Belastungen bei Produktgruppe 0116 „ Migrations- und Integrations- management“ ab dem Haushaltsjahr 2020 ff. erfolgt durch Mittel aus Landeszuwendungen des Fö r- derprogrammes „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und aus dem Budget der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“. Die Verwaltung wird im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2020 Veränderungsblätter einbringen. Begründung: Der Rat hat am 09.10.2019 die Vorlage V/0895/2019 „Übergänge sichern – Teilhabemanagement für gelingende Bildungsbiografien jünger Geflüchteter“ mit folgender Ergänzung mehrheitlich geändert beschlossen und damit die Entscheidungszuständigkeit auf den Ausschuss fü r Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung übertragen. „6. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Trägern abzustimmen, wie ein bestmöglicher Re s- sourceneinsatz für die Umsetzung des Projekts „Gemeinsam klappt’s“ erfolgen kan n. Feder- führend soll das Kommunale Integrationszentrum das Projekt koordinieren. Hierfür ist eine 0,5 Stelle einzuplanen. Die verbleibenden Stellenanteile sollen bei freien Trägern angesiedelt werden. Hierfür ist ein Interessenbekundungsverfahren durchzufü hren. Nach Abschluss des Verfahrens, soll nach fachlicher Abwägung dem Sozialausschuss ein Beschlussvorschlag u n- terbreitet werden.“ - 3 - V/1126/2019 Das Interessensbekundungsverfahren wurde am 06.11.2019 in der Bündniskerngruppe der Lande s- initiative „Gemeinsam klappt`s“ wie folgt abgestimmt und anschließend durchgeführt: Die Mitglieder der Bündniskerngruppe leiten den Aufruf zur Interessenbekundung an alle Träger mit Zugang zur Zielgruppe der 18 bis 27 -jährigen, die sich mit einer Du l- dung in Münster aufhalten, weiter. Diese haben bis zum 20.11.2019 Zeit, ihr Interesse beim K ommunalen Integrations- zentrum (KI) zu bekunden. Die Bündniskerngruppe hat die Vorbereitung der Entscheidung über die Vergabe und Verteilung der Stellenanteile auf das KI als geschäftsführende Stelle übertragen. Das KI erstellt nach fachlicher Abwägung anhand der im Aufruf benannten und in der Bündniskerngruppe abgestimmten Kriterien eine Beschlussvorlage. Diese wird dem Sozialausschuss am 27.11.2019 zur Entscheidung vorgelegt. Die Bündniskerngruppe wird über die Entscheidung informiert. Folgende Auswahlkriterien wurden mit der Bündniskerngruppe abgestimmt: 1. Beitrag des geplanten Projektes zur Erreichung der Zielvorstellungen der Landesiniti a- tive „Gemeinsam klappt´s“ 2. Qualität der pädagogischen Konzepte hinsichtlich einer zielgruppenadäquaten Ansprache 3. stadtweites und dennoch ortsnahes Umsetzungskonzept im Sozialraum 4. rassismuskritische Ausrichtung des Konzeptes 5. tragfähige Perspektive zur Verstetigung 6. Relevanz und Intensität der eingegangenen Kooperationen 7. Passgenauigkeit und Neuerungsgehalt des geplanten Ansatzes 8. Fach-, Vernetzungs- und Beratungskompetenz 9. Einsatz von Teilhabemanagerinnen und -manager mit Case -Management- Ausbildung 10. Beratungssettings mit Mehrsprachigkeit bzw. mit ausgebildeten Sprachmitt lerin- nen und -mittlern 11. schlüssige Finanzplanung Das Ergebnis des o. g. Verfahrens wird dem Ausschuss mit einer Ergänzungsvorlage mitgeteilt. Ziel ist es, die Teilhabemanagementstellen kurzfristig, eventuell bereits zum 01.12.2019 zu besetzen, so dass der Beschluss am 27.11.2019 erforderlich ist. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Aufruf zur Interessenbekundung
Anlage A
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Anlage A zur V/1126/2019 Kurzüberblick Im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ beabsichtigt die Stadt Münster, die Bil- dungs- und Teilhabechancen junger geflüchteter Erwachsener im Altern von 18 - 27 Jahren zu erhöhen. Durch die Umsetzung des Teilhabemanagements soll die Partizipation der jungen geflüchteten Volljährigen an Bildung, Ausbildung und Arbeit gesichert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiteren t- wickeln: o mit hoher Umwelt- und Naturqualität o mit breitem Freizeit- und Sportangebot o mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge- sellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Das Teilziel lautet: Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die zurzeit mit unsicherer Bleiberechtsperspektive in Münster leben. Zudem steht die Vorlage in Bezug zu folgenden Leit- und Teilzielen des Migrationsleitbildes: Leitziel: Wir erkennen die Kompetenzen und Leistungen von Menschen m it Migrationsvor- geschichte an. Wir fördern diese individuell und setzen uns dafür ein, dass die Rahme n- bedingungen so gestaltet werden, dass ihre Fähigkeiten für die berufliche Entwicklung nutzbar gemacht werden. Teilziel: Wir bauen zielgruppenspezifische M aßnahmen weiter aus, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir die Heterogenität der Zielgruppe und ihre vielfältigen Bedürfnisse. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen für die kommunale Integrationsarbeit sind das Teilhabe- und Integrations- gesetz NRW sowie das Migrationsleitbild der Stadt Münster (V/0203/2019). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage sollen weitere Maßnahmen zur Bildung und Teilhabe im Querschnittsthema „Mig- ration“ ermöglicht werden. Der Fokus liegt auf der Gruppe der jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit unsicherer Bleiberechtsperspektive.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/1126/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37