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V/0667/2021

Nutzung des Kellergeschosses unter dem Stadthaussaal durch das Stadtmodell und Suche nach einem weitergehend geeigneten Präsentationsort

Vorlagen 30.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 23

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Ratsantrag CDU-FDP-Partei-ÖdP-Münster-Modell

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1845 Zeichen

Anlage A zur V/0667/2021 
Kurzüberblick 
Zusätzlich zu den bestehenden Beschlusslagen wurde im Rahmen der Prüfung des Ratsbe-
schlusses vom 23.06.2021 (Basis Ratsantrag A-R/0066/2021 der CDU-Fraktion, FDP und der 
(damaligen) Ratsgruppe Die Partei/ ÖDP vom 15. Juni 2021) untersucht, ob ein „Schaulager“ im 
Keller unter dem Stadthaussaal aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen möglich ist und 
welche Möglichkeiten der Salzhof bieten würde. In die diesbezügliche Diskussion wurde auch der 
Verein Münster Modell e.V. eingebunden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Das Stadtmodell soll für das Ziel einer City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Mo-
tor der Stadtentwicklung einen wichtigen Beitrag leisten. Durch seine temporäre und zu einem 
späteren Zeitpunkt angestrebte dauerhafte Aufstellung soll es im bürgerschaftlichen Dialog 
auch dazu beitragen das unverwechselbare Stadtbild wahrzunehmen, zu bewahren und maß-
stabsgerecht weiter zu entwickeln; ein Teilziel der Präsentation wird nach Abschluss der Bau-
arbeiten am und unter dem Stadthaussaal des Stadthaues 1 erreicht sein.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Für die Querschnittsthemen besteht keine unmittelbare Relevanz

Anlage 1 - Ratsantrag CDU-FDP-Partei-ÖdP-Münster-Modell

2531 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2021 
 
 
 
 
 
 
 
RATSANTRAG 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des 
Rates 
 
Dauerhafte Unterbringung des Stadtmodells des Vereins 
„Münster-Modell“ im Untergeschoss Stadthaussaal 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung prüft kurzfristig den Vorschlag des Vereins „Münster-Modell“, das 
 Stadtmodell dauerhaft als Schaumodell im Untergeschoss des Stadthaussaales 
 unterzubringen. Dabei ist die reine "Unterbringung" und Präsentation des Modells inkl. 
 Zugangsmöglichkeiten zu prüfen und in einer weiteren Betrachtung die zusätzliche 
 Entwicklung des Außenareals (Außentreppe, Hoffläche, Zugänge), wobei u.a. auch 
 Anregungen der KIB (z.B.  Barrierefreiheit) zu berücksichtigen sind. 
2.  Neben den baulichen Bedingungen und Voraussetzungen sind die Zusatzkosten 
 abzuschätzen und die möglichen Auswirkungen auf die Gesamtplanung darzustellen. 
3.  Bis zur Vorlage der Ergebnisse werden keine Baumaßnahmen oder Vergaben 
 eingeleitet, die eine Unterbringung im Untergeschoss verhindern oder erschweren 
 würden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach jetzigem Stand ist nur eine Veranstaltungsfläche im Stadthaussaal vorgesehen 
- mit stark wechselnden Belegungen. In der Folge würde das Stadtmodell 
mehrheitlich im Jahr eher im unteren Kellergeschoss lagern - ohne 
Zugangsmöglichkeit. Das Münster Modell wäre dort "lebendig begraben". 
Einen deutlichen Zugewinn würde die Stadt jedoch erfahren, wenn das 
Untergeschoss stattdessen als "Schaulager" mit Ausblick in den neuen "Turmhof" 
genutzt werden könnte.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2021 
 
 
 
 
Notwendig hierfür ist jedoch eine Planänderung, die z.B. die bestehende 
Außentreppe belässt oder zu einer einladenden Sitztreppe umbaut. Die aktuelle 
Planung möchte das Untergeschoss zum Hof dagegen komplett anschütten und 
verschließen und damit luft- und lichtlos machen. 
Mit einem öffentlichen "Schaulager" als zusätzlicher Veranstaltungsfläche würden 
gleich drei Vorteile eintreten: 
-  das Münster Modell könnte permanent gezeigt werden  
 (entweder im EG oder UG) 
-  die Adresse des Stadthaussaales hätte viel mehr Spielraum und Spielarten für 
 alle Beteiligten  
- und auch der neu angelegte "Turm-Hof" würde sich von einem Sackgassen-
 Raum in eine offene Situation verwandeln - mit mehr Open-Air-Atmosphäre und 
 Frequenz für ein mögliches Café. 
 
gez.  
CDU FDP Die PARTEI/ÖDP  
Stefan Weber Jörg Berens  Lars Nowak  
und Fraktion und Fraktion und Ratsgruppe

Beschlussvorlage

14746 Zeichen

V/0667/2021 
V/0667/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Nutzung des Kellergeschosses unter dem Stadthaussaal durch das Stadtmodell und Suche nach 
einem weitergehend geeigneten Präsentationsort 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.09.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach einer gemeinsamen Besprechung am 18. 
August 2021 durch Vertreter des Vorstandes des Vereines Münster Modell e.V., Münster 
Marketing und des städtischen Immobilienmanagements diese zu der gleichgearteten 
Auffassung gelangt sind, dass eine Herrichtung des Kellers unter dem Stadthaussaal zu 
einem auch im Rahmen von kleineren Veranstaltungen für die Öffentlichkeit zugängli-
chen „Schaulager“ aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht weiterverfolgt werden 
soll. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt unter Aufrechterhaltung des Beschlusses des Rates 
zur Vorlage V/1083/2018 weiterhin auf die Entwicklung eines Ausstellungsortes hinzuwir-
ken, welcher für eine dauerhafte öffentlichkeitswirksame Unterbringung und für Pla-
nungszwecke erreichbar sein wird.  
 
3. Der mit Beschluss des Rates vom 23.06.2021 zum Ratsantrag A-R/0066/2021 ver-
bundene Prüfauftrag hat sich bezüglich der Errichtung eines Schaulagers unter dem 
Stadthaussaal und in Bezug auf eine dauerhafte Unterbringung in den Räumlichkeiten 
des Salzhofes aufgrund der jeweiligen Rahmenbedingungen erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Stadtplanungsamt 
 
06.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Brinkmann 
Telefon: 492-6143 
BrinkmannL@stadt-
muenster.de

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V/0667/2021 
Dieser Beschlussvorschlag zieht keine weiteren finanziellen Auswirkungen nach sich. 
Aus der Weiterverfolgung des bereits gefassten Beschlusses zur Vorlage V/1083/2018 
können zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende finanzielle Auswirkungen resultieren. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
A. Ausgangslage: 
 
Umfang und Präsentation des Stadtmodelles 
 
Seit 15 Jahren befindet sich das Stadtmodell in einem Maßstab 1:500 im Aufbau. Jede Modellplatte 
hat eine Größe von 1 m x 1 m und bildet so einen Stadtbereich von 500 m x 500 m ab. Federfüh-
rend sind der Verein Münster Modell e.V., welchem die Stadt Münster als geborenes Mitglied als 
Vereinsvorstand angehört sowie die Stadt Münster, welche die Abbildung der städtebaulichen Ent-
wicklung im Modell über die eigene Werkstadt und im Rahmen verschiedener Planungsprozesse 
vorantreibt.  
 
Inzwischen sind so 70 Platten zur Abbildung von 17,5 km² des städtischen Kernbereiches entstan-
den; davon sind 20 Platten derzeit als Grundplatten vorhanden und noch weitgehend unbebaut. 
 
Zudem gibt es noch vier „Satellitenbereiche“ mit weiteren 20 Platten: 
 
6 Platten für den Bereich der Oxford-Kaserne 
10 Platten für den Bereich der York-Kaserne /Albersloher Weg  
2 Platten zur Speicherstadt in Coerde 
2 Platten zum Bereich des „Moldrickx-Geländes“ in Kinderhaus 
 
85 dieser bisher existierenden Modellplatten des Stadtmodells Münster im Maßstab 1:500 stehen 
etwa hälftig im Eigentum der Stadt Münster und des Vereins Münster Modell e.V. Im Falle einer 
Vereinsauflösung oder bei Wegfall seiner Gemeinnützigkeit fällt sein Vermögen – also die vereins-
eigenen Modellplatten - komplett an die Stadt Münster. Das Modell hat derzeit einen materiellen 
Gegenwert von mehr als 300.000,- €. Fünf weitere Platten befinden sich im Eigentum der Universi-
tätsklinik. Die Platten sind derzeit überwiegend im Keller des Stadthauses 3 und in der Spei-
cherstadt in Coerde eingelagert.  
 
Die Frage nach einem unter verschiedenen Gesichtspunkten geeigneten und dauerhaften Aufstel-
lungs- und Lagerort besteht daher seit vielen Jahren. Insofern besteht auch städtischerseits ein ho-
hes Interesse daran, das Stadtmodell in seiner Gesamtheit dauerhaft an einem zentralen und klima-
tisch geeigneten sicheren Ort untergebracht zu wissen, an dem das Modell jederzeit mit möglichst 
geringem Aufwand für Vertreter/innen auch Verwaltung, Politik und interessierten Gästen erreichbar 
und präsentierbar ist, um am Modell städtebauliche Zusammenhänge verdeutlichen und Entwurfsal-
ternativen prüfen zu können. Ein häufiges Auf- und Abbauen des Modells und dessen Transport 
sind nicht nur mit hohem Personalaufwand verbunden, sondern es führt häufig auch zu Beschädi-
gungen der seitlich über den Rand der quadratischen Platten herauskragenden Gebäude. 
 
 
Charakter eines „Schaulagers“ im Keller unter dem Stadthaussaal und dessen Anbindung 
 
Ein „Schaulager“, welches auch für eine öffentliche Nutzung im Rahmen von kleinen Veranstaltun-
gen nutzbar sein soll, benötigt neben der Aufstellfläche für die zu lagernden und zu präsentierenden 
Modellbaubereiche auch angemessene Flächen für die interessierte Öffentlichkeit. Daraus ergeben 
sich Folgewirkungen für die Belichtung und Belüftung, die Führung und Abschottung der Haustech-

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V/0667/2021 
nik sowie an die Barrierefreiheit und an die Ausbildung der Rettungswege.  
 
Entsprechend den bisherigen Planungen (ohne „Schaulager“) soll zukünftig Besuchern, die an Ver-
anstaltungen im erdgeschossigen Stadthaussaal teilnehmen, zukünftig eine ebenerdige Terrasse im 
Innenhof zur Verfügung stehen. Die wechselseitige Bespielung der Außenfläche, die Außenbestuh-
lung der Gasse und eine neugestaltete Sitzstufenanlage sollen den Innenhof im Zusammenhang mit 
dem Café im Stadthausturm neu beleben. Diese Planung müsste für eine Anbindung und Belichtung 
eines „Schaulagers“ geändert werden.   
 
 
Bestehende Beschlusslagen: 
 
Beschluss vom 03.07.2019:  
 
Zur Unterbringung des Stadtmodells hat der Rat am 03.07.2019 zum Münster Modell unter I, Num-
mer 1. folgenden Beschluss gefasst:  
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, den Stadthaussaal  
 
 nach Abschluss der für 2020 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen zu einem Ort der Parti-
zipation und dialogorientierten Bürgerbeteiligung zu entwickeln,  
 
 als einen Ort für ausgewählte interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme mit einem abge-
stimmten Kontingent für Ausstellungen anzusehen. Dazu steht der Stadthaussaal für min-
destens 14 bis 16 Wochen im Jahr für kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen zur Ver-
fügung. Die Termine werden mit dem Kulturamt/der Kunsthalle rechtzeitig vor Beginn des 
Kalenderjahres abgesprochen und richten sich nach den Bedarfen für kulturelle  
Veranstaltungen (z.B. Flurstücke im Frühsommer, Schauraum im Spätsommer/Herbst)  
 
 in Verbindung mit dem angegliederten Untergeschoss zu einem Standort für das Stadtmodell 
zu etablieren. Für eine dauerhafte Unterbringung erarbeitet die Verwaltung Vorschläge, wie 
das Münster Modell öffentlichkeitswirksam und für Planungszwecke erreichbar präsentiert 
werden kann.   
 
 weiterhin für Nutzungen wie bspw. Weihnachtsbasar und Hauptwahlbüro zur 
Verfügung zu stellen, sowohl parallel zum Stadtmodell als auch unabhängig davon.  
 
Durch diese Beschlüsse ist zunächst abgesichert worden, dass das Stadtmodell im Untergeschoss 
des Stadthaussaales einen Lagerort findet und zweitweise im Stadthaussaal der Öffentlichkeit prä-
sentiert werden kann und soll. Gegenüber dem Status Quo ist dieses eine maßgebliche qualitative 
Verbesserung. Es ist jedoch noch keine Lösung gefunden, mit der das Modell dauerhaft zu einem 
Diskursort für Fragen der Stadtentwicklung mit der Stadtöffentlichkeit oder den politisch Verantwort-
lichen werden kann. Über den Weg des Ratsantrages mit Beschluss vom 23.06.2021 wurde die 
Verwaltung gebeten, noch einmal die Frage zu prüfen, ob sich für die Lagerung vorgesehene Kel-
lerbereich auch für eine Nutzung für öffentliche Veranstaltungen, wenn auch mit geringer Personen-
zahl eignen könnte.  
 
Aufgrund des Ratsantrages der CDU -Fraktion, FDP und (damaligen) Ratsgruppe Die Partei/ ÖDP 
vom 15.06.2021 A -R/0066/2021 hat der Rat am 23.06.2021 den folgenden, gegenü ber dem Ur-
sprungsantrag modifizierten Prüfauftrag beschlossen: 
 
 
1. Die Verwaltung prüft kurzfristig den Vorschlag des Vereins ‚Münster-Modell‘, das Stadtmodell   
dauerhaft   als   Schaumodell   im   Untergeschoss   des   Stadthaussaales unterzubringen.  
Dabei ist die reine ‚Unterbringung‘ und Präsentation des Modells inkl. Zugangsmöglichkeiten 
zu prüfen und  in  einer  weiteren  Betrachtung  die  zusätzliche Entwicklung   des   Außen-

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areals   (Außentreppe,   Hoffläche,   Zugänge),   wobei  u.a.  auch Anregungen der KIB (z. B. 
Barrierefreiheit) zu berücksichtigen sind.  
 
2. Neben   den   baulichen   Bedingungen   und   Voraussetzungen   sind   die   Zusatzkosten 
abzuschätzen und die möglichen Auswirkungen auf die Gesamtplanung darzustellen. 
 
3. Neben einer Nutzung des Untergeschosses des Stadthauses 1 (s. Beschluss des Rates zur 
Vorlage V/1083/2018) prüft die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Münster Marketing und  
WBI, ob  das  Stadtmodell  dauerhaft  im  Salzhof  untergebracht  werden  kann.  Die Verwal-
tung legt dazu die Investions-und Folgekosten  dar. Dabei sind die Kosten einer Nutzung des  
Salzhofes  für  das  Münster Modell  den  möglichen  Kosten  und  (indirekten) Erträgen  ei-
ner  alternativen  Nutzung  des Salzhofes (Kultur, Vermietung und Verpachtung) gegenüber-
zustellen. 
 
Diesem Prüfauftrag sind die für den Umbau des Stadthauses I Verantwortlichen und die beteiligten 
Architekten gemeinsam mit den Vertretern des Vereins noch einmal nachgegangen. In einem ab-
schließenden gemeinsamen Gesprächstermin (am 18.8.21) sind die jeweiligen maßgeblichen Grün-
de thematisiert und ausgetauscht worden.  
 
 
 
 
B. Begründung zu den Beschlusspunkten: 
 
zu 1: 
Geeignetheit des Kellers unter dem Stadthaussaal für ein „Schaulager“, also eines Aufstel-
lungsortes mit kleineren Veranstaltungen. 
 
Der Verzicht auf die Weiterführung einer Planung für ein „Schaulager“ resultiert neben den baulichen 
und damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen aus dem Charakter des Kellerbereiches unter 
dem Stadthaussaal. Der Kellerraum ist weder natürlich belichtet, noch natürlich belüftet. Auch im Fal-
le einer Herrichtung als „Schaulager“ würden weiterhin diverse Unterzüge, Leitungen für Lüftung, 
Wasser, Heizung, Kühlung und Elektrotraversen den Raum mehrfach kreuzen, wobei Leitungen in 
Höhen verlaufen, welche den Raum in der Nutzung erheblich einschränken.  
 
Funktional ist eine Lagerung aller Teile des Stadtmodells im Kellerraum unterhalb des Stadthaussaa-
les möglich (zukünftig mehr als 100 Platten). Um das Modell für Besucher aufzuste llen, sind jedoch 
vorhandene Stützen und Bewegungsflächen um das Modell herum zu berücksichtigen. Für das Auf-
stellen des gesamten Modells verbleibt unter diesen Gegebenheiten nicht genügend Fläche, denn 
neben der Aufstellfläche des zu besichtigenden Modells müssen die restlichen Modellmodule ebenso 
in diesem Raum gelagert werden. Der Aufbau des Gesamtmodells wäre aufgrund der vorhandenen 
Stützen und Raumstruktur nicht möglich. Lediglich ein Aufbau des Modells in Teilen zwischen den 
Stützen ist dem Grunde nach möglich und bedingt einen ständigen Umbau des Modells.  
 
Der vorhandene Außenzugang hat in der Vergangenheit zu Wassereinbrüchen geführt, die eine Bei-
behaltung der ursprünglich vorhandenen Treppenanlage ausschließt. Um den Raum als Aufenthalts-
raum auch für Besuchergruppen nutzen zu können würden sich weitergehende Anforderungen an 
Lüftung, Brandüberwachung, Fluchtwege etc. ergeben.  
 
Für eine exakte Angabe der Bauzeitverlängerung ist der derzeitige Bauzeitenplan in Gänze zu über-
arbeiten. Eine Bauzeitenverlängerung und Änderungen der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt würde 
zudem Kosten auslösen, die innerhalb des Projektbudgets nicht abgefangen werden könnten. Anga-
ben zu ersten Kostenauf schlägen des Architekturbüros Schoeps und Schlüter liegen grob geschätzt 
zwischen 250.000€ bis 370.000 € - entsprechend den unterschiedlichen Nutzungskonzepten. Die 
aktuelle Materiallieferung- und Preisproblematik wäre ebenfalls noch zu berücksichtigen, wenn sich 
der Bauzeitraum verlängert.

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Im Ergebnis eignet sich der Raum nicht als öffentlich zugängliches „Schaulager“. Zudem würde eine 
Ertüchtigung für diese Zwecke den Baufortschritt des Umbaus des Stadthauses empfindlich stören 
und unterbrechen und deutliche, noch unabsehbare Kostensteigerungen nach sich ziehen. 
 
 
 
 
zu 2: 
Suche nach einem dauerhaften Aufstellungsort 
 
Der fortbestehende Auftrag, auf einen Ausstellungsortes hinzuwirken, welcher für eine dauerhafte 
öffentlichkeitswirksame Unterbringung und für Plan ungszwecke erreichbar sein wird, ist auch beim  
anstehenden Innenstadtprozess mitzudenken. Vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienlage 
im Stadtzentrum kann es sinnvoll sein, zunächst einen baulich interessanten, aber temporär begrenz-
ten provisorischen Ort in der Innenstadt für das Stadtmodell zu etablieren. Wenn ein solcher Ort sich 
zu einem gut frequentierten Gesprächsort in der Innenstadt manifestiert, würde dieses sowohl für die 
Innenstadtentwicklung als auch für das Modell eine richtungsweisende Maßnahme sein können. 
 
zu 3: 
Erledigung des Prüfauftrages aus dem Beschluss des Rates vom 23.06.2021 A-R/0066/2021 
 
Zu den baulichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines „Schaulagers“ wird auf die 
Begründung zu 1. verwiesen. 
  
Auch eine dauerhafte Präsentation des gesamten Modells im Salzhof ist nach allen derzeitig vorlie-
genden Kenntnissen für eine großflächige Präsentation nicht geeignet. Der Salzhof wird als Standort 
aufgrund von Lage, Umfeld und Größe auch von Seiten des Vorstandes des Vereines Münster Mo-
dell für wenig geeignet erachtet. Dieses gilt besonders für eine dauerhafte Unterbringung.  
 
Jeweils temporär käme die kleine Fläche im Erdgeschoss der Rotunde des Salzhofes durchaus für 
die Verdeutlichung interessanter Entwicklungen in einzelnen Stadtbereichen in Betracht. Dieser Flä-
che am Fuße der Rotunde kommt außerdem eine Betrachtungsfähigkeit aus dem Treppenhaus, 
also von oben, zu Gute. Für die sehr große Fläche des ehem. „creativ-Marktes“ erscheinen die Mög-
lichkeiten der Präsentation und die für eine solche Fläche aufzubringende Miete jedoch in keinem 
angemessenen Verhältnis stehen zu können. Da auch von Seiten des Vereins Münster-Modell e.V. 
von einer Ungeeignetheit für eine dauerhafte Präsentation ausgegangen wird, wurde auf die Ermitt-
lung bzw. Verhandlung exakter Mietkonditionen verzichtet. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Ratsantrag der CDU-Fraktion, FDP und Ratsgruppe Die Partei / ÖDP

Beratungsverlauf (4)

08.09.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albersloher Weg 2
  • Kinderhaus 85

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Details

Aktenzeichen
V/0667/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2021
Erstellt
30.08.2021 17:47