1206/2023
Dringlichkeitsantrag AN/0411/2023 - Köln-Pass automatisch versenden
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/504 AN/0411/2023 Vorlagen-Nummer 18.04.2023 1206/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Dringlichkeitsantrag AN/0411/2023 - Köln-Pass automatisch versenden Die Verwaltung hat entsprechend des Beschlusses über den o.a. Dringlichkeitsantrag in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023 die Mög- lichkeit geprüft, zukünftig auch Empfänger*innen von SGB II Leistungen, Wohngeld- oder Kin- derzuschlagleistungen oder Beziehenden einer Kriegsopferfürsorge, den Köln-Pass ohne vor- herige Antragstellung zu erteilen. Um den berechtigten Einwohner*innen aus den genannten Rechtskreisen einen Köln-Pass ohne Antrag zukommen zu lassen, müssten personenbezogene Daten zur Erstellung des Köln-Passes übermittelt werden, da diese Daten der Verwaltung nicht vorliegen. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023 (Vorlage 0182/2023) dargestellt, bedarf es für diese Datenübermittlung einer aus- drücklichen Einwilligung des/der Betroffenen. Die aufgrund des politischen Auftrages durchgeführte ergänzende Prüfung hat ergeben, dass gesetzliche Übermittlungsbefugnisse nach dem SGB (§§ 67d-78 SGB X) nicht gegeben sind, da es sich bei dem Köln-Pass um eine freiwillige Leistung der Stadt Köln auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses handelt. Eine „Globaleinwilligung“ des Haushaltsvorstandes, der z.B. den Sozialhilfeantrag unterschreibt, ist nicht ausreichend. Datenschutzrechtlich muss jede Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres ihre eigene Einwilligung erklären. Die Nachfrage in den Städten Düsseldorf und Bonn hat zudem ergeben, dass in Bonn derzeit noch keine automatisierte Ausstellung erfolgt – die anderslautenden Presseberichte sind inso- fern unzutreffend. Düsseldorf hat einen direkten Datenaustausch zwischen dem Jobcenter und dem Druckdienstleister implementiert, eine Datenübermittlung an die Stadt Düsseldorf erfolgt dabei nicht. Die Verwaltung der Stadt Köln sieht hier ebenfalls datenschutzrechtliche Schwierigkeiten (wie dies auch schon vom Jobcenter Köln in der Anlage zur Vorlage 0182/2023 dargestellt wurde), sodass eine Übertragung dieses Systems auf Köln für nicht rechtskonform umsetzbar gehalten wird. Um das Antragsverfahren für den Köln-Pass bürgerfreundlicher zu gestalten, wurde per Rats- beschluss vom 19.12.2017 der Gültigkeitszeitraum eines Köln-Passes für Leistungsberechtig- te nach dem SGB II und geringverdienenden Menschen, die älter als 65 Jahre sind, ausgewei- tet. Da in diesen Berechtigten-Gruppen ein Wegfall der Köln-Pass-Berechtigung sehr unwahr- scheinlich ist, wurde die Gültigkeitsdauer des Köln-Passes für Leistungsbeziehende nach dem SGB II auf 2 Jahre ausgedehnt und bei geringverdienenden Rentner*innen auf 30 Jahre. Derzeitig liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer inclusive Druck und Versand eines Köln-Passes für alle berechtigten Personenkreise bei maximal 2-3 Wochen. gez. Dr. Rau
Anlage 1: Auszug Beschlussprotokoll SoSeSe 02.03.2023 zu AN 0411 2023 Köln-Pass automatisch versenden
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-21064 Fax: (0221) 221-29241 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt- koeln.de Datum: 02.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023 öffentlich Köln-Pass automatisch versenden Gem. Dringlichkeitsantrag Fraktion Bündnis90/Die Grünen, CDU-Frak- tion, Volt-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und FDP-Fraktion AN/0411/2023 Beschluss: Der Köln-Pass soll zukünftig automatisch an Empfänger*innen von SGBII -Leistungen und Wohngeld versandt werden. Ebenso an Personen, die einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Kriegsopferfürsorge nach dem BVG erhalten. Die Datenübermittlung der personenbezogenen Daten soll datenschutzkonform, z.B. per schriftlicher Einwilligungserklärung oder ähnlichen Verfahren erfolgen. Im Hinblick auf die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen, die sich laut Mitteilung 0182/2023 ergeben, wird die Verwaltung deshalb gebeten, Kontakt mit den Städten Düsseldorf und/oder Bonn aufzunehmen, die das Verfahren bereits erfolgreich umset- zen. Abstimmungsergebnis: I. Abstimmung über die Dringlichkeit: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung in der Sache: Einstimmig, bei Streichung des Wortes „automatisch“, zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1206/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.04.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 17:01