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1206/2023

Dringlichkeitsantrag AN/0411/2023 - Köln-Pass automatisch versenden

Mitteilung Ausschuss 18.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.04.2023, TOP 12.17

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: Auszug Beschlussprotokoll SoSeSe 02.03.2023 zu AN 0411 2023 Köln-Pass automatisch versenden

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Mitteilung Ausschuss

3079 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
AN/0411/2023 
Vorlagen-Nummer           18.04.2023 
 1206/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 
 
Dringlichkeitsantrag AN/0411/2023 - Köln-Pass automatisch versenden 
Die Verwaltung hat entsprechend des Beschlusses über den o.a. Dringlichkeitsantrag in der 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023 die Mög-
lichkeit geprüft, zukünftig auch Empfänger*innen von SGB II Leistungen, Wohngeld- oder Kin-
derzuschlagleistungen oder Beziehenden einer Kriegsopferfürsorge, den Köln-Pass ohne vor-
herige Antragstellung zu erteilen. 
Um den berechtigten Einwohner*innen aus den genannten Rechtskreisen einen Köln-Pass 
ohne Antrag zukommen zu lassen, müssten personenbezogene Daten zur Erstellung des 
Köln-Passes übermittelt werden, da diese Daten der Verwaltung nicht vorliegen. 
 
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 
02.03.2023 (Vorlage 0182/2023) dargestellt, bedarf es für diese Datenübermittlung einer aus-
drücklichen Einwilligung des/der Betroffenen. 
Die aufgrund des politischen Auftrages durchgeführte ergänzende Prüfung hat ergeben, dass 
gesetzliche Übermittlungsbefugnisse nach dem SGB (§§ 67d-78 SGB X) nicht gegeben sind, 
da es sich bei dem Köln-Pass um eine freiwillige Leistung der Stadt Köln auf der Grundlage 
eines Ratsbeschlusses handelt. Eine „Globaleinwilligung“ des Haushaltsvorstandes, der z.B. 
den Sozialhilfeantrag unterschreibt, ist nicht ausreichend. Datenschutzrechtlich muss jede 
Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres ihre eigene Einwilligung erklären.  
 
Die Nachfrage in den Städten Düsseldorf und Bonn hat zudem ergeben, dass in Bonn derzeit 
noch keine automatisierte Ausstellung erfolgt – die anderslautenden Presseberichte sind inso-
fern unzutreffend. Düsseldorf hat einen direkten Datenaustausch zwischen dem Jobcenter 
und dem Druckdienstleister implementiert, eine Datenübermittlung an die Stadt Düsseldorf 
erfolgt dabei nicht. Die Verwaltung der Stadt Köln sieht hier ebenfalls datenschutzrechtliche 
Schwierigkeiten (wie dies auch schon vom Jobcenter Köln in der Anlage zur Vorlage 
0182/2023 dargestellt wurde), sodass eine Übertragung dieses Systems auf Köln für nicht 
rechtskonform umsetzbar gehalten wird. 
 
Um das Antragsverfahren für den Köln-Pass bürgerfreundlicher zu gestalten, wurde per Rats-
beschluss vom 19.12.2017 der Gültigkeitszeitraum eines Köln-Passes für Leistungsberechtig-
te nach dem SGB II und geringverdienenden Menschen, die älter als 65 Jahre sind, ausgewei-
tet. Da in diesen Berechtigten-Gruppen ein Wegfall der Köln-Pass-Berechtigung sehr unwahr-
scheinlich ist, wurde die Gültigkeitsdauer des Köln-Passes für Leistungsbeziehende nach dem 
SGB II auf 2 Jahre ausgedehnt und bei geringverdienenden Rentner*innen auf 30 Jahre. 
Derzeitig liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer inclusive Druck und Versand eines 
Köln-Passes für alle berechtigten Personenkreise bei maximal 2-3 Wochen. 
 
gez. Dr. Rau

Anlage 1: Auszug Beschlussprotokoll SoSeSe 02.03.2023 zu AN 0411 2023 Köln-Pass automatisch versenden

1369 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-21064 
Fax:  (0221) 221-29241 
E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-
koeln.de 
Datum: 02.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023 
öffentlich 
 Köln-Pass automatisch versenden  
Gem. Dringlichkeitsantrag Fraktion Bündnis90/Die Grünen, CDU-Frak-
tion, Volt-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und FDP-Fraktion 
AN/0411/2023 
 
Beschluss:  
 
Der Köln-Pass soll zukünftig automatisch an Empfänger*innen von SGBII -Leistungen 
und Wohngeld versandt werden. Ebenso an Personen, die einen Kinderzuschlag nach 
§ 6a BKGG oder Kriegsopferfürsorge nach dem BVG erhalten. 
  
Die Datenübermittlung der personenbezogenen Daten soll datenschutzkonform, z.B. 
per schriftlicher Einwilligungserklärung oder ähnlichen Verfahren erfolgen. Im Hinblick 
auf die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen, die sich laut Mitteilung 
0182/2023 ergeben, wird die Verwaltung deshalb gebeten, Kontakt mit den Städten 
Düsseldorf und/oder Bonn aufzunehmen, die das Verfahren bereits erfolgreich umset-
zen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
I. Abstimmung über die Dringlichkeit: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II. Abstimmung in der Sache: 
 
Einstimmig, bei Streichung des Wortes „automatisch“, zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1206/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.04.2023
Erstellt
11.04.2023 17:01