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1120/2017

Gestaltungshandbuch der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.06.2017

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Anlage 7 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 14.12.2017

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Ansehen

Anlage 6 Auszug BV3 Gestaltungshandbuch (2)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5, Auszug aus der Niederschrift BV 5 vom 21.09.2017

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 Auszug BV 4 vom 11.09.2017

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Anlage1-Gestaltungshandbuchjuni2017

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Anlage 4 Auszug Stadt AG Behindertenpolitik vom 16.11.2017

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Anlage 2 - Bedeutungsplan

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Ansehen

Anlage 7 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 14.12.2017

5941 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 15.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017 
öffentlich 
6.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
1120/2017 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln um-
zusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und In-
standhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 
2 
a. 
- 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume 
hierarchisiert. 
Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf 
bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zu-
sammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. 
- 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus 
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen 
Raum beschlossen. 
Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, 
Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die 
jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - ange-
messene Qualität her zu stellen und zu sichern. 
- 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als 
perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte 
Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen.

b.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach 
angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er-
gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 
 
In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen 
aufzunehmen: 
 
Seite 7/ Spalte 2 
„Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreich-
barkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“  
Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unab-
hängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu 
integrieren. 
 
Seite 10 
Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) 
kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Stan-
dards abgewichen werden. 
 
Seite 15 
In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher 
Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Kom-
fort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild 
ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen 
Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und 
funktional zu gestalten. 
 
Seite 17 
Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen 
vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. 
 
ab Seite 41 
E Barrierefreiheit 
Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. 
 
Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen 
Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich 
voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) 
 
Seite 43 
Taktile und visuelle Leitelemente  
Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekon-
trast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen 
in die Straßenplanung einbezogen …. 
…. 
Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude 
(z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffin-
destreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße 
sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). 
…… 
Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend 
rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schie-

ben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in mög-
lichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben 
einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden 
sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in 
der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der 
Umsetzung. 
Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches 
eingearbeitet. 
Ergänzung: 
Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird 
zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingear-
beitet. 
 
Seite 49 
Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Ge-
staltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner 
Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards 
für die Pflastergestaltung festgesetzt.  
Ergänzung: 
Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll an-
zuwenden. 
 
Seite 59 
Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten 
Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Ge-
staltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. 
 
Seite 185 
I Verweise 
Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkann-
ten Regeln der Technik.   
Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): 
…………….. 
Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik 
…………….. 
Ergänzung: 
DIN 18040-3 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 Auszug BV3 Gestaltungshandbuch (2)

3084 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221-93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 13.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 16.10.2017 
öffentlich 
9.2.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
1120/2017 
 
 
Ergänzender Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln  
umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit 
und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 
 
 
a.  
- 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadt-
räume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und 
–externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert 
dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentli-
chen Raum. 
 
- 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den 
daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im 
öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum 
durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprü-
fungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig 
vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität 
her zu stellen und zu sichern. 
 
- 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze in-
haltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren

angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen.  
 
 
 
b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbu-
ches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der 
Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktua-
lisierungen vorzulegen. 
 
 
Weiter beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal eine Priorisierung für die im 
Gestaltungshandbuch genannten Elemente im Stadtbezirk 3: 
 
- Erhöhung der Reinigungsfrequenz auf den Haupt und Einkaufs-
straßen (vgl .Faktensammlung IHK aus der BV Sitzung vom 
18.09.2017) 
- Ersetzung derzeitiger Wertstoff- Container z. Bsp. Durch Unter-
flurmodelle 
- Einheitliche Gestaltung des Baumscheibenschutzes  
- Ersetzten der „Dixi“- Toiletten an den Marktplätzen durch die im 
Gestaltungshandbuch vorgesehenen WC-Anlagen 
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat und den zuständigen Aus-
schüssen: 
 
1. Einen verbindlichen Zeitplan für die nächsten 5 Jahre zu beschließen für 
die Umsetzung vorgegebenen Qualitätsziele 
2. Die dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Um-
setzung der Vorgaben des Gestaltungshandbuches zu beschließen 
 
So soll sichergestellt werden, dass die „perspektivischen Qualitätsziele“ in ab-
sehbarer Zeit auch in den Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung erreicht 
werden können (z. Bsp. Unterflurlösung für Wertstoff-Container, WC-Gebäude 
statt „Dixi-Klo“ auf öffentlichen Flächen etc.). 
 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen 
 
Nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD) und Herr Dr. Rother (FDP)

Beschlussvorlage Rat

19019 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 1120/2017 
Freigabedatum 
28.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln  umzusetzen, 
und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öf-
fentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 
Gestaltungsbeirat 10.07.2017 
Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 
Verkehrsausschuss 12.09.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 19.09.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
 
a.  
- 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchi-
siert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf be-
stimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit 
aller Beteiligten im öffentlichen Raum. 
 
- 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleite-
ten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. 
Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstim-
mungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhän-
gig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stel-
len und zu sichern. 
 
- 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als per-
spektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für 
die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen.  
 
 
 
b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach ange-
messenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der 
Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Zu a: Haushaltsmäßige Auswirkungen zu 1. Bedeutungsplan. 2. Planungsgrundsätze, 3. In-
standhaltungsgrundsätze (perspektivisches Qualitätsziel)  
 Nein 
 
 
1.und 2.  
Die Hierarchisierung von Stadträumen durch den Bedeutungsplan und die Einführung von Planungs-
grundsätzen mit den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentli-
chen Raum werden den Stadtraum wirkungsvoll verbessern ohne grundsätzlich Veränderungen fi-
nanzieller oder personeller Art vorauszusetzen.  
Notwendige Mehrbedarfe zur Entwicklung von Gestaltungssatzungen und zur Prüfung und Behebung 
von gestalterischen Missständen im Innenstadtbereich werden parallel im Rahmen der jährlichen 
Haushaltsdebatten entschieden und müssen sich innerhalb der festgelegten Dezernatsbudgets be-
wegen, ggf. sind Prioritätensetzungen erforderlich.  
. 
Der Haushalt wird in diesem Beschluss nicht zusätzlich belastet. 
 
3.  
Die 4 Instandhaltungsgrundsätze werden daher inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel für die 
nächsten Jahre beschlossen. Nur sofern in Zukunft weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur 
Verfügung gestellt werden, kann eine Erhöhung der Pflegestandards umgesetzt werden. Die Ent-
scheidung über diese Ressourcen wird parallel im Rahmen der jährlichen Haushaltsdebatten im 
Rahmen der verfügbaren Dezernatsbudgets getroffen. Ggf. sind Prioritätensetzungen erforderlich. 
Der Haushalt wird in diesem Beschluss nicht zusätzlich belastet. 
 
 
Zu b: Haushaltsmäßige Auswirkungen Evaluation der Umsetzung des Gestaltungshandbuches  
 Nein 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen zu Punkt b 
Eine Evaluation der Umsetzung des Gestaltungshandbuchs ist Teil des laufenden Geschäfts der 
Verwaltung und belastet den Haushalt nicht zusätzlich. Die Mittel hierfür stehen im Teilergebnisplan 
0901 Stadtplanung, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

4 
 
Begründung zu a: 
Die Stadt Köln hat mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt bereits einen ersten Schritt in Richtung 
„ordnende Stadtgestaltung“ unternommen. Diese Standards weiterzuführen und zu erweitern sowie 
einen Bedeutungsplan zur Priorisierung der öffentlichen Räume zu entwickeln wurde unter anderem 
auch als ein zentrales Ziel des Stadtbildforums formuliert, welches das Gerüst einer umfassenden 
Strategie zur Verbesserung der Stadtgestaltung bildet. 
Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den An-
forderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. 
Dabei stehen weniger städtebauliche Ordnungsprinzipien im Vordergrund als konkrete, praktikable 
Anwendungsfälle der Oberflächen und der Stadtmöblierung sowie Qualitätsziele in Abstimmungsver-
fahren und Instandhaltungsaufgaben. 
So wird mit dem Gestaltungshandbuch dem Wunsch nach einer Gesamtstrategie für den öffentlichen 
Raum entsprochen.  
 
1. Die Hierarchisierung von Stadträumen durch den Bedeutungsplan : 
Die städtischen Räume haben aufgrund ihrer Nutzung unterschiedliche Bedeutungen. So gibt es 
Stadträume, die besonders stark von Besuchern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach 
einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als in anderen Räumen. Vor diesem Hintergrund 
wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert: 
 
N Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung – der gute Grundstandard 
S   Räume mit stadtweiter Bedeutung – Grundstandard mit einigen qualitätvollen Sonderlösungen 
I   Räume mit internationaler Bedeutung –  Grundstandard mit qualitativ hochwertigen Sonderlö-
sungen 
 
2. Die Einführung von 9 Planungsgrundsätzen . 
Durch die Einführung von Planungsgrundsätzen werden eindeutige Regeln für die Gestaltung des 
öffentlichen Raums festgesetzt. Das Ziel ist eine klare und abgestimmte, einheitliche und an wichtigen 
Orten besonders hochwertige Gestaltungshandschrift. 
 
1. First Things First (Bedeutungsplan) 
2. Wir sprechen uns ab 
3. Genau hier 
4. Weniger ist mehr 
5. Alles passt zusammen 
6. Grau tritt in den Hintergrund 
7. Dezente Werbung 
8. Der Stadtraum ist für Alle da 
9. Das ist es uns wert 
 
3. Das perspektivische Qualitätsziel: die 4 Instandhaltungsgrundsätze  
Die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze wird zur deutlichen Hebung der Stadtraumqualität 
beitragen und eine gute Gestaltung langfristig erhalten. 
 
1. Raumdeckende Reinigung 
2. Zeitnahe Mängelbehebung 
3. Sensible Instandhaltung 
4. Schaffen von Verantwortlichkeiten

5 
 
 
Begründung zu b: 
 
Standards werden sich nur durchsetzen können, wenn sie über Jahrzehnte angewandt werden. Inso-
fern ist es wichtig, standardisierte Elemente für den öffentlichen Raum in der nächsten Zukunft beizu-
behalten.  
Dennoch sollen die Inhalte des Gestaltungshandbuchs auf ihre Wirkung und Umsetzbarkeit überprüft 
und gegebenenfalls angepasst werden. Ein ständiger Evaluationsprozess - vor allem des Bedeu-
tungsplans - sollte nach einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Außerdem können so sinnvolle 
Ergänzungen vorgenommen und regelmäßig eingearbeitet werden.

6 
 
Hintergrund zum Gestaltungshandbuch  
 
Die Stadt Köln hat mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt bereits einen ersten Schritt in Richtung 
ordnende Stadtgestaltung unternommen. Diese Standards weiterzuführen und zu erweitern sowie 
einen Bedeutungsplan zur Priorisierung der öffentlichen Räume zu entwickeln wurde als zentrales 
Ziel des Stadtbildforums formuliert und bildet das Gerüst dieser Strategie. 
Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den An-
forderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. 
Dabei stehen weniger städtebauliche Ordnungsprinzipien im Vordergrund als konkrete, praktikable 
Anwendungsfälle der Oberflächen und der Stadtmöblierung sowie Qualitätsziele in Abstimmungsver-
fahren und Instandhaltungsaufgaben. 
 
1. Inhalt des Gestaltungshandbuchs 
 
Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln gliedert sich in die Kapitel A (Einleitung) bis I (Verweise) 
 
2.1 Einleitung, Kapitel A 
2.2  Bedeutungsplan, Kapitel B 
Die städtischen Räume haben aufgrund ihrer Nutzung unterschiedliche Bedeutungen. So gibt es 
Stadträume, die besonders stark von Besuchern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach 
einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen. Vor diesem Hinter-
grund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach vor allem drei Bedeutungsstufen hierar-
chisiert: 
N Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung – der gute Grundstandard 
S   Räume mit stadtweiter Bedeutung – Grundstandard mit einigen qualitätvollen Sonderlösungen 
I   Räume mit internationaler Bedeutung –  Grundstandard mit qualitativ hochwertigen Sonderlö-
sungen 
Durch die Grundlage des Bedeutungsplans in Kapitel B können ganz konkret bestimmten Räumen 
treffende Standards zugeordnet werden. Diese Standards betreffen nicht nur das Erscheinungsbild 
eines Elementes, sondern auch Aussagen über deren Instandhaltung. Hier werden Qualitätsziele für 
die Reinigung und Reparatur entsprechend der  Bedeutungsräume definiert. 
 
Fortschreibung des Bedeutungsplans 
Dieser Plan wurde auf der Grundlage des Versorgungs- und Geschäftszentrenkonzepts, dem 
Schutzplan bezüglich der städtebaulich sensible Stadträume des Werbenutzungsvertrags sowie er-
gänzenden Stadtraumstudien zur Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequenzen im Jahr 2016 entwi-
ckelt. Der Bedeutungsplan unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle und soll auf die Veränderun-
gen im Stadtraum angemessen reagieren. So wird eine regelmäßige Fortschreibung angestrebt, da-
mit der Plan stets aktuell bleibt. 
 
2.3 Gestaltungsgrundsätze, Kapitel C 
 
Die Gestaltungsgrundsätze in C erklären die grundsätzlichen Regeln als Basis für alle (Neu-) Gestal-
tungen und die Instandhaltung im öffentlichen Raum. Jedes Element und jede stadträumliche Pla-
nung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift.  
Ziel ist eine klare und abgestimmte, einheitliche und an wichtigen Orten hochwertigere Gestaltungs-
handschrift gepaart mit Sauberkeit und Ordnung für den öffentlichen Raum.

7 
 
Planungsgrundsätze 
 
1. Bedeutungsplan_Gute Basis, hochwertige Ausnahmen: 
Der Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Der qualitätvolle Grundstandard in den 
öffentlichen Räumen ist eine gute Basis, in den Räumen mit besonders hoher stadträumlicher Bedeu-
tung sind qualitativ hochwertige Ausnahmen möglich. 
 
2. Abstimmung_Wir sprechen uns ab: 
Die Aufstellung jeglichen Mobiliars im öffentlichen Raum soll gemäß der Hierarchie des Bedeutungs-
plans in einem Abstimmungsteam aus gestalterischem, technischem und rechtlichem Sachverstand 
entschieden werden. 
 
3. Zonierung_Genau hier: 
Elemente sind nur in den angegebenen Zonierungsbereichen aufzustellen 
 
4. Anzahl_Weniger ist mehr:  
So viel wie nötig, so wenig wie möglich . Weniger Stadtraummobiliar für mehr Sauberkeit und Ord-
nung 
 
5. Formensprache und Materialwahl_Alles passt zusammen: 
Abstimmung des gesamten Stadtmobiliars in Form, Farbe und Material 
 
6. Farbe_Grau tritt in den Hintergrund: 
Vereinheitlichung des Stadtmobiliars durch die Farbe anthrazit 
 
7. Dezente Werbung: 
Die Eigenwerbung sinkt auf weniger als 5% der Ansichtsfläche eines Elements 
 
8. Barrierefreiheit_Der Stadtraum ist für Alle da: 
Alle Räume sind barrierefrei gestaltet 
 
Qualität_Das ist es uns wert: 
Besondere Qualität in besonders bedeutenden Stadträumen 
 
Instandhaltungsgrundsätze: 
 
1. Raumdeckende Reinigung_Alles aus einer Hand: 
Reinigung für einen gesamten Straßenraum statt nur der Bodenflächen oder einzelner Elemente 
 
2. Zeitnahe Mängelbehebung_„Broken-Windows-Theorie“: 
Zeitnahes Handeln gegen Verwahrlosung 
 
3. Sensible Instandhaltung: 
Gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten zu Erhaltung bestehender Gestaltungsmuster 
 
4. Verantwortlichkeiten schaffen: 
Durch Personen, die einzelnen Räumen oder Aufgaben zugeordnet sind, wird die Qualität und 
Umsetzung der o. g. Regeln gesichert.

8 
 
2.4 Abstimmungsverfahren, Kapitel D 
In Kapitel D sind Abstimmungsverfahren, abgeleitet vom Bedeutungsplan, erklärt. Hier handelt es sich 
ausschließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und 
Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an die Verwaltung weitergeleitet worden 
sind. 
 
2.5 Barrierefreiheit, Kapitel E 
 
Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine „Stadt für alle“. Um eine selbstständige Orien-
tierung aller Stadtbenutzer im Straßenverkehr zu ermöglichen, sind oft bauliche Besonderheiten er-
forderlich. So benötigen blinde Menschen ein ertastbares System, mit dessen Hilfe sie sich orientie-
ren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Für Menschen mit Sehbe- 
hinderung ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. Geh-
behinderte Menschen sowie Kleinkinder und Personen, die Kinderwagen schieben, sind auf eine stu-
fenlose Erreichbarkeit aller öffentlichen Räume angewiesen. Hörgeschädigte können durch akusti-
sche Signale geleitet werden. Standards baulicher Art, aber auch Abstimmungsverfahren zugunsten 
einer Stadt für Alle werden hier festgelegt und werden ständig weiterentwickelt.  
 
 
2.6 Sonderräume, Kapitel F 
Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden Räume, die im Bedeutungsplan definiert sind, 
gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestal-
tung erfahren haben. So sind z. B. Stadträume mit internationalem Anspruch sowohl in der Altstadt 
mit dem Grauwacke-Bodenbelag und dem historisierenden Mobiliar als auch Einkaufslagen wie die 
Schildergasse mit dem hellen Stein zu finden. Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, 
wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf 
den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards 
für die Pflastergestaltung festgesetzt. 
 
 
2.7 Standardkatalog, Kapitel G 
 
Der Standardkatalog mit der darauf folgenden ausgearbeiteten Standardbeschreibung (H) nimmt 
konkret Einzelelemente des Stadtraums unter die Lupe und definiert Standards. 
 
Nach dem Bedeutungsplan sind die Stadträume eindeutig in Räume mit nachbarschaftlichem, stadt-
weiten und internationalem Anspruch eingeteilt. Diesen Klassifizierungen entsprechend werden nun 
neben den Verfahrensprozessen auch konkrete Elementenstandards zugeordnet. Diese wenigen 
Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die 
sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung besonders bewährt haben. Es ist nicht das 
Ziel, neue, modische Elemente zu entwickeln und den Stadtraum mit noch mehr neuen Elementen zu 
überfrachten. Vielmehr sollen die guten Bestandselemente zum Standard erhoben werden und durch 
ihre weitere Vermehrung im Laufe der Zeit den Stadtraum beruhigen. Alle diese Elemente, werden 
auf die Gestaltungsgrundsätze (C) hin geprüft. Jedes Element wird in der anschließenden Standard-
beschreibung (H) noch einmal genau nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit, Gestaltung, Ab-
stimmungsverfahren und Instandhaltung beschrieben. 
Identität der Stadträume: 
Die besondere Identität der Räume wird sich durch die individuellen Straßenraumprofile, unterschied-
liche Straßenbegrünung, durch Patenschaften gestaltete Baumscheiben und sonstige individuellen 
Maßnahmen weiterhin entfalten können. Die Vereinheitlichung und die gute Qualität der Standarde-
lemente sollen nach und nach das Stadtbild beruhigen und wie ein Teppich die unterschiedlichen 
Gestaltungen von Einzelflächen zusammenziehen. In stadtweit oder international bedeutenden Räu-
men können in Einzelfällen qualitätvolle Sonderlösungen besondere Räume hervorheben.

9 
Standardbeschreibung, Kapitel H 
In der Standardbeschreibung werden alle Elemente, die im Standardkatalog aufgelistet sind und die 
Grundstandards für die Stadt Köln bilden, genauer betrachtet. Wichtige Parameter hierfür sind Barrie-
refreiheit, Ordnung, Instandhaltung und die räumlich-gestalterische Gesamtwirkung. 
Alle Elemente sind nach den folgenden Kriterien beschrieben: 
 
a. Name, ggfs. Beschreibung und Grundregel  
„Worum geht es?” 
b. Verantwortlichkeit  
„Wer ist verantwortlich?“ 
c. Gestaltung  
„ Wie sieht das Element aus?“ 
d. Instandhaltung 
Reinigung: „Wie sind die Qualitätsziele definiert?“   
Reparaturarbeiten: „Wer repariert das Element und nach welchen Qualitätskriterien?“ 
 
Auf diese Weise werden Gestaltung, Verantwortlichkeiten, Abstimmungsverfahren und Instandhal-
tungsziele genau festgesetzt und können entsprechend überprüft werden. 
Hier wird nicht das Stadtmobiliar beleuchtet, sondern es sollen auch Gestaltungsregeln, die den Ein-
zelhandel, die Außengastronomie, aber auch temporäre Einrichtungen, Platz finden. 
 
2.8 Patenschaften, Kapitel H9  
 
In Kapitel H9 sind die Bürger mit ihrem Engagement für den öffentlichen Raum angesprochen. Die 
unterschiedlichen Patenschaften geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den öffentli-
chen Raum – vor allem in den Wohnbereichen – mit zu gestalten und zu verbessern. Eine Auswahl 
mit den entsprechenden Ansprechpartnern ist hier aufgeführt. 
 
3.0 Verweise, Kapitel I 
Am Ende wird auf ergänzende Richtlinien und Handbücher verwiesen. 
 
2. Evaluierung 
Standards werden sich nur durchsetzen können, wenn sie über Jahrzehnte angewandt und stets wie-
derholt werden. Insofern ist es wichtig, standardisierte Elemente für den öffentlichen Raum in der 
nächsten Zukunft beizubehalten.  
Dennoch sollen die Inhalte des Gestaltungshandbuchs auf ihre Wirkung und Umsetzbarkeit überprüft 
und gegebenenfalls angepasst werden. Ein ständiger Evaluationsprozess - vor allem des Bedeu-
tungsplans - sollte nach einem angemessenen Zeitraum erfolgen. 
 
3. Veröffentlichung 
 
Nach erfolgter Beschlussfassung ist vorgesehen, das Gestaltungshandbuch inklusive Bedeutungs-
plan in den einzelnen Kapiteln auf der Webseite „www.Stadt-Koeln.de“ im pdf-Format online zu set-
zen. 
Auf diese Weise können die Inhalte immer in der aktuellen Fassung von jedermann abrufbar sein. 
Über Aktualisierungen der Inhalte wird die Politik in Form von Mitteilungen in den jeweiligen Aus-
schüssen informiert. Zur schnellen Übersicht dient die Broschüre Gestaltungshandbuch der Stadt 
Köln.  
 
Anlagen 
1. Gestaltungshandbuch (das Buch wird nach dem Ratsbeschluss noch einmal lektoriert und grafisch 
überarbeitet!) 
2. Bedeutungsplan

Anlage 5, Auszug aus der Niederschrift BV 5 vom 21.09.2017

2422 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 04.12.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 21.09.2017 
öffentlich 
9.2.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
1120/2017 
 
Die Bezirksvertretung erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt 
dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln  
umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und 
Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 
 
a.  
- 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadt-
räume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –
externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert 
dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen 
Raum. 
 
- 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den dar-
aus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentli-
chen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine 
Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse 
zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum 
(siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu si-
chern. 
 
- 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als 
perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte 
Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen.  
 
b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches

nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln 
die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen 
vorzulegen. 
 
Die Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bür-
gern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine 
besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen 
des öffentlichen Raumes, z.B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Ab-
stimmung einzubinden. 
 
Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Standards auf 
politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1223 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1120/2017
Stand: 07.08.2023 
Sachstandsbericht  
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017: 
Der Rat hat im Dezember 2017 die Verwaltung beauftragt, das Gestaltungshandbuch der 
Stadt Köln umzusetzen und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und 
Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. Ebenso sollen die In-
halte nach angemessenen Zeiträumen evaluiert und dem Rat der Stadt Köln neue Vorschläge 
zur Aktualisierung vorgelegt werden. 
 
Status   X in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Gestaltungshandbuch wird verwaltungsintern angewandt. Die Ergebnisse werden im öf-
fentlichen Raum mehr und mehr sichtbar. 
Nächste Schritte: 
Verwaltungsintern wird die Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs vorbereitet. Die erste 
Forstschreibung beinhaltet die Themen der barrierefreien Standards für Bodenbeläge und die 
Regeln für die Außengastronomie. 
Ein neues Kommunikationsformat mit dem Namen Köln.Gestaltet. wird zukünftig neue The-
men zum Gestaltungshandbuch gewinnbringend in die Stadtgesellschaft kommunizieren 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
II Quartal 2024

Anlage 3 Auszug BV 4 vom 11.09.2017

3945 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 
öffentlich 
10.2 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
1120/2017 
Frau Schinkel, Dezernat für Stadtentwicklung, erläutert das Gestaltungshandbuch. 
 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begründet den Änderungsantrag. Sie betont, 
dass Gestaltungsspielräume erhalten bleiben sollten. 
 
Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich Bezirksvertreterin 
Bossinger (SPD-Fraktion) an. 
 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) spricht sich für die Beschlussvorlage aus. 
 
Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) spricht sich für den Änderungsantrag aus. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) spricht sich gegen den Änderungsantrag 
aus. Das Gestaltungshandbuch lasse auch für abweichende Lösungen genügend Spielraum. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzu-
setzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instand-
haltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 
- 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume 
hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe 
Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Ef-
fizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. 
- 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus 
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen 
Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfa-
chung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, 
zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeu-

tungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu sichern. 
- 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als 
perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte 
Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen.  
a. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach 
angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er-
gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 
 
2. Der Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und 
Bürgern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen 
Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- 
und Umgestaltungen des öffentlichen Raumer, z. B. von Straßen, Plätzen und 
Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden.  
Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Stan-
dards auf politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP/Piraten-Fraktion 
 
10.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: 
Gestaltungshandbuch 
AN/1283/2017 
Beschluss: 
Der Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern im 
engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine besondere 
Bedeutung  zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen 
Raumer, z. B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden.  
Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Standards auf politi-
schen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP/Piraten-Fraktion.

Anlage1-Gestaltungshandbuchjuni2017

217304 Zeichen

Arbeitsexemplar
Gestaltungshandbuch
  GESAMTSTRATEGIE FÜR DEN ÖFFENTLICHEN RAUM  
  STADT KÖLN

Inhaltliche Bearbeitung
Stadtraummanagement der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
stadtraum@stadt-koeln.de 
www.stadt.koeln
Rehwaldt Landschaftsarchitekten 
(Inhalte aus dem 
Gestaltungshandbuch Innenstadt) 
Die Ob erbürgermeisterin
Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr 
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Gestaltung: 
Heimrich & Hannot GmbH
Druck:
Druckerei
13-US / 15 
/ 1.300 / 01.2015
2

Inhalt
A	 Einführung 	
B	 Bedeutungsplan	
B1 Karte Zentrum 
B2 Karte Norden 
B3 Karte Osten 
B4 Karte Süden 
B5 Karte Westen 
C	 Gestaltungsgrundsätze 	
C1 Planungsgrundsätze
C2 Instandhaltungsgrundsätze 
D	 Verfahren	
D1 
D2 
Abstimmungsverfahren  Stadträume Neubau 
Abstimmungsverfahren Stadtraumelemente 
E	 Barrierefreiheit	
E1 Barrierefreiheit S tadträume
E2 Barrierefreiheit G
rünräume
F	 Sonderräume	
F1 Historischer Bereic h
F2 Kernbereich
F3 Ringe
F4 Sonstige Sonderräume
G	 Standardkatalog
G1  Standards für Räume mit nachbarschaftlicher 
Bedeutung
G2  Standards für Räume mit stadtweiter  
Bedeutung
G3
  Standards für Räume mit internationaler 
Bedeutung
H	 Standardbeschreibung	
H1 Bodenbeläge 
H1.1 Oberflächen und Gehwege
H1.2 Gehwegabschluss 
H1.3  Anordnung und Einbau von 
Ausst
attungselementen
H2	 Mobiliar  
H2.1 Bänke 
H2.2 Absperrungen 
H2.3 Abstellanlagen Fahrräder 
H2.4 Abfallbehälter
H2.5 Kleinbauten 
H3	 Information  
H3.1 Verkehrsbeschilderung 
H3.2 Wegweiser 
H4	 Grün
H4.1 Baumscheiben
H4.2 Baumschutz
H5	 Versorgung 	und	Entsorgung 
H5.1 Versorgung 
H5.2 Wertstoffentsorgung 
H6	 Werbung
H6.1 Warenauslagen 
H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf Stadtraumelementen
H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen
H7	 Außengastronomie  
H7.1 Anordnung Außengastronomie 
H7.2 Sonnenschirme
H7.3 Ausstattung  
H8	 Temporäre	Einrichtungen
H8.1  Baustelleneinhausungen
H9	 Ehrenamt
H9.1 Patenschaften
I	 Verweise
3

4

Einführung
Einführung 
Stand: 06/ 2017
 A
5

6

Einführung	
Stand: 06/ 2017
A  Einführung
Köln ist eine gewachsene, lebendige Stadt, und der öf-
fentliche Raum stellt die Bühne für das bunte öffentliche 
Leben dar. Als solche soll er einerseits attraktiv sein, auf 
der anderen Seite aber auch robust und nachhaltig.  Mit 
dem Gestaltungshandbuch für die Innenstadt hat sich 
die Stadt bereits einen hohen gestalterischen Standard 
gesetzt, der, konsequent angewandt, die Qualität des 
öffentlichen Raumes im Laufe der Zeit kontinuierlich 
erhöhen wird. So ist es konsequent, diese Regeln für die 
Gesamtstadt weiterzuentwickeln und sinnvoll zu 
ergänzen.
Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen 
schnellen und umfassenden Überblick zu den 
Anforderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und 
Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Es 
geht darum, den Stadtraum zu ordnen, zu beruhigen 
und etablierte Qualität zu bewahren.  Durch die 
aufgestellten Regeln sollen Arbeitsprozesse erleichtert  
und gleichzeitig die gestalterische Qualität des 
öffentlichen Raums erhöht werden. 
Im Gestaltungshandbuch werden auch eindeutige 
Qualitätsziele zur Instandhaltung definiert. Diese 
werden wegen des zu erwartenden hohen personellen 
und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die 
Gesamtstadt erreicht werden können. Eine 
stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher 
als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden.
© Costa Belibasakis
Der Bedeutungsplan in Kapitel B hierarchisiert die 
öffentlichen Räume. Dadurch wird eine Grundlage 
geschaffen, auf die sich die Anwendung von 
gestalterischen Standards für die Planung 
undInstandhaltung von öffentlichen Räumen bezieht. 
A
Durch die vorab festgelegten Standards sollen sich 
Arbeitsabläufe vereinfachen und sich gleichzeitig die 
Qualität in allen Räumen nachhaltig erhöhen.
Die Gestaltungsgrundsätze in C erklären die grundsätz-
lichen Regeln als Basis für alle (Neu-)Gestaltungen im 
öffentlichen Raum. Jedes Element und jede stadträum-
liche Planung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln 
Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift. 
Die Instandhaltung wird sich bei Umsetzung der Regeln 
deutlich verbessern. 
In Kapitel D sind Abstimmungsverfahren, abgeleitet 
vom Bedeutungsplan, erklärt. 
Hier handelt es sich ausschließlich um Abstimmungen 
innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die 
Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen 
erweiterte Gremien 
an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. Durch 
vorher abgestimmte Verfahrensabläufe wird auch die 
Einbindung von gestalterischen Kompetenzen ganz klar 
geregelt. 
Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine 
Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und 
Bürger. 
Im Standardkatalog und in den darauf folgenden detail-
lierten Elementenbeschreibungen (F – H) sind wenige 
Einzelelemente des Stadtraums, die sich in den letzten 
Jahrzehnten besonders bewährt haben, als Standard 
erhoben worden und deren Gestaltung und 
Instandhaltungsziele genau definiert. Wie mit 
etablierten Sonderräumen, wie z.B. der Altstadt 
umzugehen ist, wird in Kapitel F erklärt.
Am Ende des Kapitels
 H sind die Bürger mit ihrem 
Engagement für den öffentlichen Raum angesprochen. 
Die unterschiedlichen Patenschaften geben den 
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den 
öffentlichen Raum – vor allem in den Wohnbereichen – 
mit zu gestalten.
Auf zusätzlich geltende Richtlinien und Handbücher 
wird an entsprechenden Stellen sowie im Überblick am 
Ende des Buches I verwiesen.
7

8

Bedeutungsplan 
Stand: 06/ 2017
Bedeutungsplan
B
9

Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen 
Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, die 
besonders stark von Fußgängern frequentiert werden 
und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten 
Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen.
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume 
untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert:
1. Internationale Bedeutung
2.  Stadtweite Bedeutung 
– Verbindung der stadtweit bedeuten
den Räume
3. Nachbarschaftliche Bedeutung
4. Grünräume
	Räume	mit	internationaler	Bedeutung
Hier handelt es sich um die soge
nannten „Visitenkarten-
räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän-
gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die 
jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem 
ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch 
einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestal-
tungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räume ist 
besonders hoch. 
	Räume	mit	stadtweiter	Bedeutung
In diesen Räumen spielt sich das öffentli
che Leben der 
Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht 
man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent-
haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger 
aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu 
bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an 
die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der 
öffentlichen Räume ist hoch.
      Verbindung	der	stadtweit	bedeutenden	Räume
Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu 
verbinden, werden bestimmte Gestaltungsstandards in 
stark frequentierten Straßenbereichen fortgesetzt.
	 Räume	mit	nachbarschaftlicher	Bedeutung
In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die 
in der näheren U
mgebung wohnen oder arbeiten. Die 
Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut 
 gestaltete
r Grundstandard, der langfristig instand gehal-
ten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Hier ist 
auch Ra
um für eine individuellere Gestaltung durch die 
Anwohner und auch für (gestalterisches) Ehrenamt. 
Von dem Bedeutungsplan und dessen 
Bedeutungsstufen lassen sich die jeweiligen Standards 
(siehe Standardkatalog E) in Bezug auf die Gestaltung, 
Abstimmungen und Instandhaltung für die einzelnen 
Stadträume ableiten (Elementenbeschreibung). Im 
"Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer-
Gremium: Dez VI  und Dez VIII) kann im Einzelfall von 
den Standards abgewichen werden.
       Grünräume
Die Grünräume in Köln haben eine hohe Erholungs- und 
Aufenthaltsqualität. Aufgrund der natürlichen Umge-
bung ergeben sich eigene Standards für die Gestaltung 
und Instandhaltung.
Bedeutungsplan 
Stand: 06/ 2017
B  Bedeutungsplan
Internationaler Raum, ©  Thilo Schmülgen
Stadtwe
iter Raum,  
© Costa Belibasakis
Nach
barschaftlicher Raum,  
© Costa Belibasakis
Der Bedeutungsplan wurde auf der 
Grundlage des Versorgungs- und 
Geschäftszentrenkonzepts, dem 
Schutzplan bezüglich der städtebaulich 
sensible Stadträume des 
Werbenutzungsvertrags sowie 
ergänzenden Stadtraumstudien zur 
Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequen-
zen im Jahr 2016 entwickelt. Eine 
Aktualisierung des Bedeutungsplans 
erfolgt regelmäßig und wird so auf die 
stetigen Veränderungen und Bedarfe 
des Stadtraums reagieren.
Der Bedeutungsplan ist in KölnGIS 
hinterlegt.
B
10

Bedeutungsplan 
Stand: 06/ 2017 B
Der Bedeutungsplan liegt als DINA0-Ausdruck bei 
11

12

Gestaltungsgrundsätze
Gestaltungsgrundsätze 
Stand: 06/ 2017 C
13

14

C  Gestaltungsgrundsätze
Allgemein
Der öffent
liche Raum ist die Visitenkarte einer Stadt. 
Kölns Stadträume sollen von einem ruhigen und ge-
ordneten Untergrund geprägt sein, um der bunten und 
lebendigen Vielfalt der Nutzungen als Bühne dienen zu 
können.
Gesamtwirkung
Die vielen unterschiedlich gestalteten Plätze und Orte 
im Kölner Stadtgebiet sollen durch eine gleichmäßige 
Grundgestaltung in den allgemeinen öffentlichen Räu-
men wieder miteinander verbunden werden. 
In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor 
allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attri-
buten wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhal-
tung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen und ein 
offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellen-
wert einzuräumen. Die Gesamtwirkun g der öffentlichen 
Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreund-
lich und funktional zu gestalten.
Zur grundsätzlichen Orientierung der Gestaltung von 
(neuen) Stadtraumelementen dienen die 9 Planungs-
grundsätze, zur Pflege des Stadtraums die 4 Instandhal-
tungsgrundsätze.
Nur ein Stadtraumelement, dass die 9 Planungsvorga-
ben erfüllt, wird sich dauerhaft im Stadtraum etablieren 
können.
Gestaltungsgrundsätze 
Stand: 06/ 2017 C
15

Die 9 Planungsgrundsätze
1. Bedeutungsplan
Der Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen
Räume.         Durch die Vereinbarung auf diese Bereiche
können die stadtverwaltungsinternen und -externen
Akteure im öffentlichen Raum Qualitätziele
gemeinsam erreichen.
2
. 	Abstimmung
 Die Aufstellung jeglichen Mobiliars im öffentlichen
Raum soll gemäß der Hierarchie des Bedeutungs-
plans in einem Abstimmungsteam aus gestalte-
rischem, juristischen und technischem Sachverstand
entschieden werden. 
3. Zonierung
 Für Standorte von Elementen sind Zonierungen 
festzulegen.
4. Anzahl
 Die Anzahl der Elemente soll auf das notwendigste 
reduziert werden.
5. 	Formensprache	und	Materialwahl
 Es ist eine klare, reduzierte Formensprache zu wählen. 
Die Elemente sind gestalterisch aufeinander 
abzustimmen. Bei der M aterialwahl ist auf
Nachhaltigkeit zu achten.
6. Farbe
Es ist ein zurückhaltendes Farbspektrum 
(anthrazit) zu wählen.
7. Eigenwerbung
Die Eigenwerbung auf Stadtraumelementen ist auf 
ein Miniumum (< 5 % der Ansichtsfläche) zu
reduzieren.
8. Barrierefreiheit
Die Räume sind barrierefrei zu gestalten.
9. 	Qualität
 In Räumen mit besonderer stadträumlicher 
Bedeutung (     und      ) sind qualitativ hochwertige 
Materialien anzuwenden. 
Die 4 Instandhaltungsgrun
dsätze
1.	 Raumdeckende 	Reinigung
Reinigung
 für einen gesamten Straßenraum 
statt nur des Bodens o
der einzelner Elemente
2.	 	Zeitnahe	Mängelbehebun
g:
 Zeitnahes Handeln geg
en Verwahrlosung
3.	 Sensible 	Instandhaltung
 Gestalterisch sen
sible Ausbesserungsarbeiten zu 
Erhaltung bestehender Gestaltungsmuster
4.	 Schaffen 	von	Verantwortlich
keiten
 Durch Personen, die ein
zelnen Räumen oder Aufga-
ben zugeordnet sind, ist die Qualität und Umsetzung 
der o. g. Regeln zu sichern. 
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
Für die Umsetzung der  
Instandhaltungsgrundsätze sind im 
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. 
Diese werden wegen des zu 
erwartenden hohen personellen und 
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig 
für die Gesamtstadt erreicht werden 
können. Eine stadtumfängliche 
Umsetzung dieser Ziele muss daher als 
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet 
werden.
16

Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017
1. Bedeutungsplan
De
r Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Der qualitätvolle Grundstandard in den öffentlichen 
Räumen ist gute Basis, in den Räumen mit besonders hoher stadträumlichen Bedeutung sind qualitativ hochwer-
tige Ausnahmen möglich. Je nachbarschaftlicher, also „privater“ die Bedeutung des Stadtraums ist, desto wichtiger 
ist die Einhaltung von soliden, guten Grundstandards. Je bedeutender ein Stadtraum in Beziehung auf dessen Auf-
enthaltsqualität ist, desto höher ist der Anspruch an eine durchgängige, externe, per Jurybeschluss entschiedene 
Gestaltung. Hier sind hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen 
Gesamtkonzept folgt.
Nachbarschaftliche  
Bedeutung
–  Gestaltung n
ach guten 
Basisstandards
Stadtweite Bedeutung
–  Gestaltung n
ach guten 
Basisstandards und im
Einzelfall gehobene
Standards 
Internationale Bedeutung
–  Gestaltung n
ach
Ideenwettbewerb
–  im Einzelfall
 qualitativ
hochwertige Ausnahmen 
bei umfassendem
Gestaltungskonzept
C1
17

2. Abstimmung
Zum Stadtmobiliar zählen nicht nur R
uhebänke und 
Abfallbehälter, sondern auch Technikelemente, Ver- und 
Entsorgungselemente sowie Informationselemente. Das 
Aufstellen von Stadtraumelementen bedarf einer Zusam-
menarbeit von unterschiedlichen Fachkompetenzen, die 
nach der Auftragserteilung von der Politik in den Abstim-
mungsprozess miteinzubeziehen sind:
1. 	Technischen	Sachverstand
z. B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt 
für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für 
Grünflächen und Landschaftspflege, Dezernat für 
Soziales, Integration und Umwelt, Behinderten-
vertretung, AWB, KVB, Telekom
2. Rechtlichen	Sachverstand
in den meisten Fällen Genehmigungerteilung:
z.B. Bauverwaltungsamt, Bauaufsichtsamt, Amt 
für öffentliche Ordnung
3. Gestalterischen	Sachverstand
Stadtraummanagement  
Mit einem Planungs- und Umsetzungsteam aus Technik, Recht 
und Gestaltung werden gut funktionierende Stadträume 
geplant und bewahrt.
Es handelt sich bei diesen Verfahren 
ausschließlich um Abstimmungen 
innerhalb bzw. mit der Verwaltung, 
nachdem die Aufgaben und Ziele 
vom Rat der Stadt Köln und dessen 
erweiterte Gremien an die Verwaltung 
weitergeleitet worden sind.
	TECHNISCHER 	
SACHVERSTAND
GESTAL
TERISCHER 	
SACHVERSTAND
RECHTLICHE
R	
SACHVERSTAND
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
18

3. Zonierung
Die Anordnung a
ller Elemente im öffentlichen Raum
ist mit besonderer Sensibilität zu betrachten. Im
öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu
berücksichtigen, um genaue Standorte von vorne
herein festzulegen.
Zonierungen sind in allen Neubauprojekten vorzusehen,
in Bestandsprojekten zuzuordnen und entweder wieder 
neu zu benennen oder neu zu bestimmen. Sofern keine 
eindeutige Zonierung in Form von Kleinpflasterstreifen 
oder sonstiger Zonierung vorgegeben ist, gelten grund-
sätzlich folgende Regeln:
1. 	Integration	in	Bestands-	bzw.	Neubauobjekten
oder	unterflur
 Es ist immer zuerst zu prüfen, ob Elemente in nahe-
gelegenen Gebäuden o.ä. oder unterflur unterge-
bracht werden können. 
2. 	Freiraum
 Der Gehweg ist von Elementen grundsätzlich frei zu 
ha
lten. Die Positionierung von notwendigem Mobi-
liar findet in den dafür vorgesehenen Möblierungs-
zonen statt. Sind diese nicht auszumachen, wird in 
Absprache mit dem Eigentümer ein Standort an der 
G
ebäudefassade  (ohne Abstand wegen Barrierefrei-
heit und Abfallnischen!) gefunden und bestenfalls 
wird das Element im Farbton der Fassade beschichtet.
3. 	Bündelung	von	
Mobiliar
 Bestehendes Mobiliar kann oftmals erweitert
werden.Bestehende Elemente sind dahingehend zu 
prüfen (mehrere Schilder an einem Mast, etc.)
4. 	Rücksicht	auf	Denkmalgeschützte	und	hochwertig
gestaltete	(Naturstein-)fassaden
 Wichtige Gebäude für die Öffentlichkeit sowie denk-
malgeschützte und hochwertig gestaltete Fassaden 
sind möglichst frei zu halten und vor der Aufstellung
von technischen Elementen zu schützen. 
Möblierung Möblierung
Technikelemente
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
19

Standard in
Bestandsräumen
Standard in
Neubaubaubereichen
Beispiel: Reduzierung der Absperrelemente auf zwei Standardprodukte
4. Anzahl
Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden zur 
Akzentuierung auch kleinster Stadträume 
eigenes Mobiliar entwickelt, das in der 
Instandhaltung zu enormen Schwierigkeiten 
führte. 
Der Stadtraum soll nachhaltig und gestalterisch 
geradlinig beruhigt werden. Dazu wurde das 
Stadtmobiliar analy
siert und das Mobiliar, das 
sich über die Jahre hinweg durch seine 
Beschaffenheit und Gestaltung am meisten 
etablieren konnte, zum Standard erhoben. 
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
Es ist also nicht die Idee, dem Stadtraum stets 
neue "modische" Elemente zuzusetzen, sondern 
die Anzahl der Elemente auf das notwendigste 
zu reduzieren und zeitlose "Köln"-typische 
Elemente zu bewahren und zu stärken.
20

5. Formensprache und Materialwahl
Das Mo
biliar sowie die Materialien im öffentlichen Raum 
sollen in Form, Farbe und Material aufeinander abge-
stimmt sein.
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
21

6.    Farbe
Es ist ein zurückhaltendes Far
benspektrum zu wählen 
(anthrazitfarben: DB 703 für Poller,  Schilder, Fahrrad-
stän
der, etc, RAL 7024 für Außenwerbung etc.).    
Durch eine einheitiche zurückhaltende Farbgebung  
der unterschiedlichen Möblierungselemente treten die  
einzelnen Objekte in den Hintergrund und der Stadt-
raum wird beruhigt.
Blinde und Sehbehinderte brauchen ein 
visuelles Leitsystem, um einheitlich 
gestaltetes Mobiliar im Stadtbild zu 
erkennen. Um diese Elemente auch ge-
stalteri
sch harmonisch in die Umgebung 
zu integrieren, wird in einem Forschungs-
auftrag mit der TU Dresden ein neues 
Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte 
entwickelt. Die neuen Ergebnisse werden 
dann in einer überarbeiteten Version die-
ses Handbuches eingearbeitet.
DB 703 
(anthrazit mit 
Eisenglimmer, 
Äquivalent 
ohne 
Eisenglimmer: 
RAL 7021)
RAL 7024
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
22

7. Qualität
Es ist eine klare, redu
zierte Formensprache zu wählen, 
und es sind langlebige, bewährte und unterhaltsfreund-
liche Materialien zu benutzen. Vor allem bei der Planung 
von Neubaubereichen ist darauf zu achten, dass die Ele-
mente nachhaltig in Gestaltung und Beschaffenheit sind. 
In Räumen mit besonderer stadträumlicher Bedeutung  
(  und ) können in Einzelfällen qualitativ hochwer-
tigere Materialien angewandt werden.
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
23

8. Eigenwerbung auf Stadtraumele menten
Die Eigenwerbung auf Stadtraumelementen ist auf ein 
Miniumum (< 5 % der Ansichtsfläche) zu reduzier
en.
Beispiel Stadtraume -
lement mir dezenter 
Eigenwerbung oben.
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
24

9. Barrierefreiheit
Die Räume sind barrierefr
ei zu gestalten (s. Kapitel E) – 
von der Planung bis hin zur Instandhaltung.
Allgemeiner  
Ortstermin für  
Musterflächen
Gestaltungsgrundsätze 
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
25

1. Raumdeckende Reinigung
Vor allem in Räumen mit einer hohen st
adträumlichen 
Bedeutung soll die Reinigung für einen gesamten Stra-
ßenraum raumdeckend ausgeführt werden. Statt nur 
die Bodenfläche oder die Reinigung einzelner Stadt-
raumelemente in den unterschiedlichen Verantwor-
tungsbereichen soll alles aus einer Hand, d. h. in einer 
einzigen Verantw
ortung, gereinigt werden. So werden 
Schnittstellen abgebaut und eine durchgängige Qualität 
sichergestellt.
Reinigung „von Fassade zu Fassade“
Gestaltungsgrundsätze  
Instandhaltungsgrundsätze | 
Stand: 06/ 2017C2
Für die Umsetzung der  
Instandhaltungsgrundsätze sind im 
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. 
Diese werden wegen des zu 
erwartenden hohen personellen und 
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig 
für die Gesamtstadt erreicht werden 
können. Eine stadtumfängliche 
Umsetzung dieser Ziele muss daher als 
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet 
werden.
26

2. Zeitnahe Mängelbehebung
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass 
oft ein kleines Zeichen von unterlassener Instandset-
zung eine Potenzierung von Verwahrlosung mit sich 
ziehen kann. Eine Farbschmiererei an einem Gebäude, 
die nicht umgehend entfernt wird, zieht innerhalb 
kurzer Zeit weitere Schmiererei en nach sich. Das gilt 
sowohl für gehobene als auch für heruntergekommene 
Nachbarschaftsgegenden. Eine nicht wieder instand ge-
setzte Fassade ist ein Zeichen dafür, dass an diesem Ort 
niemand daran Anstoß nimmt. Besonders in Räumen, 
in denen die Aufenthaltsqualität hoch sein sollte, ist 
diesem sogenannten „Broken-Windows-Effekt“ durch 
zeitnahes Handeln entgegen zu wirken.
Aufenthaltsorte müssen durch zeitnahes Handeln instand gehalten werden.
Gestaltungsgrundsätze 
Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017
 C2
Für die Umsetzung der  
Instandhaltungsgrundsätze sind im 
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. 
Diese werden wegen des zu 
erwartenden hohen personellen und 
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig 
für die Gesamtstadt erreicht werden 
können. Eine stadtumfängliche 
Umsetzung dieser Ziele muss daher als 
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet 
werden.
27

3. Sensible Instandhaltung
Die Instan
dhaltungsqualität geht deutlich über die 
Sicherung der Verkehrssicherheit hinaus und beinhaltet 
auch die gestalterische Qualität. 
Gestaltungsmuster des Pflasters, Wildkrautbewuchs 
an Bahntrassen, Erneuerung von Stadtmobiliar – hier 
wird – nach den Hierarchien des Bedeutungsplans ent-
sprechend – gestalterisch sensibel instand gesetzt und 
instand gehalten.
Stadträume werden über die Verkehrssicherung hinaus gestalterisch sensibel instand gehalten.
Gestaltungsgrundsätze  
Instandhaltungsgrundsätze | 
Stand: 06/ 2017C2
Für die Umsetzung der  
Instandhaltungsgrundsätze sind im 
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. 
Diese werden wegen des zu 
erwartenden hohen personellen und 
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig 
für die Gesamtstadt erreicht werden 
können. Eine stadtumfängliche 
Umsetzung dieser Ziele muss daher als 
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet 
werden.
28

4. Schaffen von Verantwortlichk eiten
Durch Personen, die einzelnen Räumen oder Aufgaben 
zugeordnet sind und die somit hierfür Verantwortung 
übernehmen, wird die Qualität der Umsetzung der oben 
genannten Regeln gesichert. 
Gestaltungsgrundsätze 
Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C2
Für die Umsetzung der  
Instandhaltungsgrundsätze sind im 
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. 
Diese werden wegen des zu 
erwartenden hohen personellen und 
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig 
für die Gesamtstadt erreicht werden 
können. Eine stadtumfängliche 
Umsetzung dieser Ziele muss daher als 
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet 
werden.
29

30

Verfahren
Verfahren 
Stand: 06/ 2017 D
31

Nachbarschaftliche  Bedeutung
–  Gestaltung n
ach guten Basisstandards
–  Instandhal
tung mit technischem Anspruch
–  gestalteri
sches Engagement im Ehrenamt
Stadtweite Bedeutung
–  Gestaltung n
ach guten Basisstandards un-
ter größtenteils Einbindung von externen 
(Landschafts-) Architekten mit enger Qua-
litätskontrolle durch die Stadtverwaltung
– Instandhal
tung mit hohem Anspruch 
Verfahren  
Stand: 06/ 2017D
32

Bei der Beschreibung d er einzelnen Elemente (Kapitel 
G) ist zu jedem Element beschrieben, wie das Abstim-
mungsverfahren bei einer Neuaufstellung funktioniert.
Also: „Wer spricht vor einer Neuaufstellung mit wem?
Wer ist bei der Genehmigung beteiligt?“
Je bedeutender also ein Stadtraum in Beziehung auf
dessen Aufenthaltsqualität ist, desto höher ist der
Anspruch an eine durchgängige, externe, per Jurybe-
schluss entschiedene Gestaltung. Ebenso verhält es sich 
mit dem Anspruch an die Qualität der Instandhaltung.
Je privater die Bedeutung des Stadtraums ist, desto
indivueller kann er gestaltet werden. Gestalterisches
Ehrenamt ist entsprechend in nachbarschaftlichen
Bereichen besonders erwünscht.
D  Verfahren
Die Straßen, Gehwege und Plätze Kölns sind aufgrund 
des historischen Grundrisses sehr schmal. Daher ist es 
besonders wichtig – vor allem vor dem Hintergrund der 
Barrierefreiheit – die Bestückung der Räume mit Stadt-
mobiliar genau zu planen. Außerdem haben sich die 
Straßenräume in den Stadtteilen, wo sie vielfach zum 
Veedelszentrum werden, in Bezug auf ihre Bedeutung 
vom Verkehrs- zum Aufenthaltsraum hin entwickelt. 
So bedarf es hier von Anfang an einer gestalterischen 
Planung neben einer Verkehrsplanung. 
Der Bedeutungsplan legt diese Räume fest und dient 
dazu, bestimmte Abstimmungsverfahren im Entwurf-
und Planungsprozess im Vorhinein genau fest zu legen.
So können Räume mit internationalem oder stadtwei-
tem Anspruch auch im Planungsprozess gestalterisch 
ihrer Bedeutung entsprechend betreut werden.
Darüber hinaus wird jegliches Mobiliar, das (neu) in 
bestehende Stadträume mit einer besonderen stadt-
räumlichen Bedeutung aufgestellt werden soll, mit dem 
Stadtraummanagement beziehungsweise dem Stadt-
planungsamt oder sogar im "Planungsgespräch" 
abgestimmt. Dies bezieht sich nicht nur auf Bänke oder 
Fahrradabstellanlagen – wie es schon seit längerem der 
Fall ist –, sondern auch auf Zeitungskästen, technische 
Elemente, Abfallbehälter, Wertstoffcontainer und 
ähnliches. 
Internationale Bedeutung
–   Gestaltung nach Wet
tbewerb von externen 
(Landschafts-) Architekten mit sehr enger 
Qualitätskontrolle durch die Stadtverwaltung
–  Instandhaltung m
it sehr hohem Anspruch
Es handelt sich bei diesen Verfahren aus-
schließlich um Abstimmungen innerhalb 
bzw. mit der Verwaltung, nachdem die 
Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln 
und dessen erweiterte Gremien an die
Verwaltung weitergeleitet worden sind.
Verfahren 
Stand: 06/ 2017 D
33

34

Abstimmungsverfahren bei Neubauprojekten im öffentlichen Raum
analog Bedeutungsplan
Verfahren Abstimmungsverfahren 
|Stand: 06/ 2017
internationale	Bedeutung
Art des Entwurfsverfasser- 
Auswahlverfahrens Wettbewerbsverfahren
stadtweite	Bedeutung
Art des Entwurfsverfasser- 
Auswahlverfahrens Abstimmung des Gestaltungsverfahrens 
im Planungsgespräch*
(Wettbewerbsverfahren,  
interdisziplinäres Planungsteam, 
stadtinterne Planung)
nachbarschaftliche	Bedeutung
Art des Entwurfsverfasser- 
Auswahlverfahrens stadtinterne Planung
D1
*Planungsgespräch (Dezernat VI und VIII):
Im Planungsgespräch werden der Projektstand und das weitere Vorgehen von Neubauprojekten im öffentlichen Raum mit
allen betroffenen Fachämtern besprochen. Auch die Abstimmung des Gestaltungsverfahrens für stadtweit bedeutende
Räume werden hier entschieden.
35

Verfahren
Abstimmungsverfahren | Stand: 06/ 2017
D2   Abstimmungsverfahren bei der Aufstellung von Stadtraumelement
en
Zum Stadtmobiliar zählen nicht nur Ruhebänke und 
Abfallbehälter, sondern auch Technikelemente, Ver- und 
Entsorgungselemente sowie Informationselemente.
Das Aufstellen von Stadtraumelementen bedarf einer 
Zusammenarbeit von unterschiedlichen Fachkompe-
tenzen, die nach der Auftragserteilung von der Politik in 
den Abstimmungsprozess miteinzubeziehen sind:
1. 	Technischen	Sachverstand
z. B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt für
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für Grün-
flächen und Landschaftspflege, Dezernat für Soziales,
Integration und Umwelt, Behindertenvertretung, 
AWB, KVB, Telekom
2. Rechtlichen Sachverstand
in den meisten Fällen Genehmigungerteilung:
z.B. Bauverwaltungsamt, Bauaufsichtsamt, Amt für
öffentliche Ordnung
3.	Gestalterischen	Sachverstand
Stadtraummanagement  
Es handelt sich bei diesen Verfahren 
ausschließlich um Abstimmungen 
innerhalb bzw. mit der Verwaltung, 
nachdem die Aufgaben und Ziele 
vom Rat der Stadt Köln und dessen 
erweiterte Gremien an die Verwaltung 
weitergeleitet worden sind.
Mit einem Planungs- und Umsetzungsteam aus Technik, Recht 
und Gestaltung werden gut funktionierende Stadträume 
geplant und bewahrt.
	TECHNISCHER 	
SACHVERSTAND
GESTA
LTERISCHER 	
SACHVERSTAND
RECHTLIC
HER	
SACHVERSTAND
D2
36

Verfahren
Abstimmungsverfahren | Stand: 06/ 2017
D2.1    Abstimmungsverfahren  
bei Neubaumaßnahmen 
Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen 
in  und  sind die Standorte jeglichen 
Stadtmobiliars frühzeitig (Entwurfsstadium) mit 
einzuplanen und im Planungsgespräch vorzustellen. 
Hier wird das Aufstellungskonzept in Bezug auf die 
technischen, rechtlichen sowie gestalterischen Belange 
hin geprüft.
D2.1    Abstimmungsverfahren 
in Bestandsräumen 
In Bestandsräumen ist bei der Neuaufstellung von 
einzelnen Stadtraumlementen in den Stadträumen I und S 
neben der technischen und rechtlichen auch ein gestal-
terischer Abstimmungsprozess zu führen. 
Beispiel Aufstellung von Bänken:
Abstimmungsteam:
technisch: Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
rechtlich: Amt für öffentliche Ordnung
gestalterisch: Stadtplanungsamt bzw. 
Stadtraummanagement
Beispiel Aufstellung von GFA:
Abstimmungsteam:
technisch: KVB, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik 
rechtlich: Bauverwaltungsamt, KVB
gestalterisch: Stadtraummanagement, Stadtplanungsamt
Beispiel Aufstellung von WC -Gebäuden: Abstimmungsteam: 
technisch: AWB, 69, Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb 
rechtlich: Amt für Brücken, Tunnel- und Stadtbahnbau
gestalterisch: 
Stadtplanungsamt bzw. 
Stadtraummanagement
D2
37

38

Barrierefreiheit	
Barrierefreiheit	
Stand: 06/ 2017
E
39

40

Zonie rung
Gehwege müssen frei von Mobiliar gehalten werden.
Für das Mobiliar, wie Fahrradabstellanlagen, Informa-
tionsmasten, Abfallbe
hälter, etc. müssen entsprechende
Zonierungen im öffentlichen Raum definiert werden. So 
sind zum Beispiel die gut ertastbaren Kleinpflasterstrei-
fen, die bordbegleitend in die Standarddetails integriert 
wurden, der richtige Einbauort für Möblierungsele-
mente. Die Gehwege bleiben frei von Hindernissen. 
Werden die Gehwege breiter, und es etabliert sich 
Außengastronomie, so soll es auch für das Gastronomie-
Mobiliar eine Zonierung geben, sodass dieses nicht zum 
Hindernis wird.
E  Barrierefreiheit
D
er öffentliche Raum ist für alle Menschen da und soll 
entsprechend für alle Menschen gleichermaßen benutz-
bar sein.
Die Orientierung auf großen Flächen oder das Auffinden 
von Haltestellen und öffentlichen Gebäuden stellt blinde 
und sehbehinderte Menschen oft vor beinahe unlösbare 
Aufgaben. Bereits seit 2002 verpflichten das Behinder-
tengleichstellungsgesetz, Bauordnungen und Normen 
zur Barrierefreiheit. Dazu zählen auch geeignete Maß-
nahmen, um blinden und sehbehinderten Menschen 
die notwendigen Voraussetzungen für ihre individuelle 
Mobilität zu schaffen und ihnen die Teilnahme am öf-
fentlichen Leben zu erleichtern.
Um eine selbstständige Orientierung im Straßenverkehr 
zu ermöglichen, sind oft bauliche Besonderheiten erfor-
derlich. So benötigen blinde Menschen ein ertastbares 
System, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich 
eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen 
können. Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, 
dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander 
unterscheiden.
Derzeit gelten die derzeit gängigen barrierefreien 
Standards als Erweiterung des Gestaltungshandbuches 
Innenstadt auch für die Gesamtstadt.
Integration	der	Barrierefreiheit	im	Planungsprozess 
für	neue	Straßen-	und	Platzgestaltungen
Bei der Neukonzeption von Straßen- und Platzgestal-
tungen sind die DIN-Vorschriften sowie die Planungs-
vorgaben des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik  
für die Barrierefreiheit bereits zu Beginn der Planungs-
phasen zu berücksichtigen und in den weiteren Pla-
nungsprozess zu integrieren.
Integration der Barrierefreiheit im Planungsprozess 
für neue ober- und unterirdische Stadtbahnanlagen
Ebenso sind bei der Neukonzeption von ober- und 
unterirdischen Stadtbahnanlagen die Planungsvorgaben 
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 
welche mit den Behindertenverbänden der Stadt Köln 
und der KVB abgestimmt sind bzw. im Einzelfall mit den 
Vertretern der Behindertenverbänden abgestimmt 
werden, zu berücksichtigen und in den weiteren 
Planungsprozess zu integrieren.
Barrierefreiheit	
Stand: 06/ 2017
Zonierung Beispiel Stand
arddetail
Möblierung Möblierung  
Technik-
elemente
E
41

Barrierefreiheit	
Stand: 06/ 2017
 Seite 7
LSA
LSA
Oberflächen-Gestaltung
Ecken, Taktile Elemente
Ecken:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. 
Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, 
wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße).
Taktile Elemente: 
Noppenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hell-
grau Trapezrippenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 
30/30, hellgrau Bordsteinabsenkung auf Null im Bereich 
der Überwege
 Innenstadt – Allgemein
Auszug aus dem Planerhandbuch
Stand: 16.08.2012, gezeichnet: Sämann
 Seite 7
LSA
LSA
Oberflächen-Gestaltung
Ecken, Taktile Elemente
Ecken:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. 
Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, 
wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße).
Taktile Elemente: 
Noppenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hell-
grau Trapezrippenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 
30/30, hellgrau Bordsteinabsenkung auf Null im Bereich 
der Überwege
 Innenstadt – Allgemein
Auszug aus dem Planerhandbuch
Stand: 16.08.2012, gezeichnet: Sämann
Taktile	Elemente:	
Noppenpl
atten Betonstein 30 / 30, Rippenplatte Beton-
stein 30 / 30, Bordsteinabsenkung auf 3 cm im Bereich 
der Überwege. Die Farbgestaltung ist in Abhängigkeit 
der umliegenden Materialien zu wählen (Kontrast).
weitere Details siehe auch: 
Planerhandbuch Stadt Köln, 
Amt für Straßen- und 
Verkehrstechnik
E
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
42

Taktile Leitelemente 
Mit Hilfe ertastbarer un
d visuell kontrastreicher Boden-
indikatoren werden gleichbleibende und unverwechsel-
bare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen, die 
den blinden und sehbehinderten Fußgängerinnen und 
Fußgängern drei Dinge signalisieren: Leitung, Orientie-
rung und Warnung.
Der Leitstreifen besteht aus Rippenplatten mit längs-
gerichteter Rippenstruktur. Er dient der Führung, die 
Ausrichtung der Rippen zeigt die Laufrichtung an.
Das Abzweigefeld signalisiert eine Verzweigung oder 
eine starke Richtungsänderung. Das quadratische Feld 
hat eine Noppenstruktur, damit es sich deutlich vom 
Leitstreifen unterscheidet.
Der	Auffindestreife
n wird über die gesamte Breite des 
Gehwegs verlegt. Er kommt immer dann zum Einsatz, 
wenn auf ein seitlich gelegenes Ziel hingewiesen werden 
soll. Handelt es sich bei dem Ziel um eine Bushaltestelle 
oder ein öffentliches Gebäude (Rathaus, Krankenhaus), 
besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffindestreifen mit 
Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle 
eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, 
 Zebrastreifen)
.
Akustische und taktile Ampeleleme nte
Seit Anfang 2009 werden in Köln alle Ampeln mit taktiler 
und akustischer Blindensignalisierung ausgestattet. 
Neben einem akustischen Signal, das das Auffinden einer 
Ampel erleichtert, erhalten blinde oder sehbehinderte 
Menschen auf Anforderung an einem speziellen Taster 
ein Freigabesignal. Dieses Signal vermittelt akustisch 
und taktil (Vibration) die Grünphase an einer Ampel.
Die	stufenlose	Stadt
Der öffentlic
he Raum soll rollstuhl- und rollatorge-
recht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen 
schieben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. 
Höhenunterschiede sollen in möglichst allen Bereichen 
durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt 
neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. 
Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu 
errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des 
Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwin-
den sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. 
Bei Neuplanungen von Straßen und Plätzen sowie von 
öffentlichen Gebäuden sind Rampen und / oder Aufzüge 
grundsätzlich vorz
usehen. Querungen mit taktilen und 
visuellen Indikatoren (nach DIN).
Neugestaltung	des	Leitssystems	für
Blinde	und	Sehbehinderte
Die Umsetzung der DIN-Vorschriften von
taktilen und kontrastierenden Bodenin -
dikatoren sollen Blinden und Sehbehin-
derten vor allem an Straßenquerungen 
den Weg durch die Stadt erleichtern. 
Um diese Elemente auch gestalterisch 
harmonischer in die Umgebung zu inte-
grieren, wird in einem Forschungsauftrag 
mit der TU Dresden ein neues Leitsystem 
für Blinde und Sehbehinderte entwickelt. 
Diese neuen Ergebnisse werden dann in 
einer überarbeiteten Version dieses Hand-
buches eingearbeitet.
Barrierefreiheit	
Stand: 06/ 2017
Unser Beitrag zur Barrierefreiheit
Das Kölner Blindenleitsystem
Der Leitstreifen besteht aus Rippenplatten mit 
längsgerichteter Rippenstruktur. Er dient der 
Führung, die Ausrichtung der Rippen zeigt die 
Laufrichtung an. 
Seit Anfang 2009 werden in Köln alle Ampeln 
mit taktiler und akustischer Blindensignalisie-
rung ausgestattet.
Neben einem akustischen Signal, das das 
Auffinden einer Ampel erleichtert, erhalten 
blinde oder sehbehinderte Menschen auf 
Anforderung an einem  speziellen Taster ein 
Freigabesignal. Dieses Signal vermittelt aku-
stisch und taktil (Vibration) die Grünphase 
an einer Ampel.
Das Abzweigefeld signalisiert eine Verzwei-
gung oder eine starke Richtungsänderung. 
Das quadratische Feld hat eine Noppenstruk-
tur, damit es sich deutlich vom Leitstreifen un-
terscheidet. 
Der Auffindestreifen wird über die gesamte 
Breite des Gehwegs verlegt. Er kommt immer 
dann zum Einsatz, wenn auf ein seitlich 
gelegenes Ziel hingewiesen werden soll. Han-
delt es sich bei dem Ziel um eine Bushalte-
stelle oder ein öffentliches Gebäude (Rat-
haus, Krankenhaus), besteht er aus Rippen-
platten. Ein Auffindestreifen mit Noppen-
struktur zeigt hingegen an, dass an dieser 
Stelle eine Straße sicher überquert werden 
kann (Ampel, Zebrastreifen).
Die Orientierung auf großen Flächen oder das 
Auffinden von Haltestellen und öffentlichen 
Gebäuden stellt blinde und sehbehinderte 
Menschen oft vor beinahe unlösbare Aufga-
ben. Bereits seit 2002 verpflichten das Behin-
dertengleichstellungsgesetz, Bauordnungen 
und Normen zur Barrierefreiheit. Dazu zählen 
auch geeignete Maßnahmen, um blinden und 
sehbehinderten Menschen die notwendigen 
Voraussetzungen für ihre individuelle Mobilität 
zu schaffen und ihnen die Teilnahme am öffent-
lichen Leben zu erleichtern.
Um eine selbstständige Orientierung im Stra-
ßenverkehr zu ermöglichen, sind oft bauliche 
Besonderheiten erforderlich. So benötigen 
blinde Menschen ein ertastbares System, mit 
dessen Hilfe sie sich orientieren und sich eine 
räumliche Vorstellung ihrer Umgebung ma-
chen können. Für sehbehinderte Menschen 
ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kon-
trastreich voneinander unterscheiden.
Taktile Leitelemente
Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher 
Bodenindikatoren werden gleichbleibende und 
unverwechselbare Strukturen in die Straßenpla-
nung einbezogen, die den blinden und sehbe-
hinderten Fußgängerinnen und Fußgängern 
drei Dinge signalisieren: Leitung, Orientierung 
und Warnung.
Akustische und taktile Ampelelemente
RZ-66-Flyer 6 S.indd   2 04.06.12   10:55
E
43

Zugänge und Wege 
Kölner Grünanlagen müssen minde
stens einen barriere-
freien Zugang haben.
–   Zugänge müssen eben und ohne Schw
ellen und Stufen 
ausgestaltet werden.
–  Zugänge werden taktil und k
ontrastreich gestaltet, 
wenn im Übergang zum Straßenland auf mögliche
Gefahren hingewiesen werden muss: z. B. wenn der 
Weg auf einen Ge
h-Radweg, Radweg oder eine Misch-
verkehrsfläche mündet. 
Ausführung: siehe Bodenindikatoren/taktile Elemente
–   Nur dort wo es notwendi
g ist, werden an den Zugän-
gen Doppelholmsperren, Metallpfosten, Rohrzaunbü-
gel, Schranken und Schwenkbarrieren eingebaut. 
–   Wege werden entsprec
hend den Kölner Grünanlagen-
Typen ausgebaut (Kapitel 1 des Grünhandbuchs) und 
ohne Hindernisse gestaltet.
–  Die Oberflächengestaltung de
r Wege erfolgt eben, 
erschütterungsarm berollbar und rutschhemmend, 
entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen (Kapitel 1 
des Grünhandbuchs). Schotterrasen und gebrochenes 
Natursteinpflaster sind nicht barrierefrei.Verbindungs-
wege in der Landschaft erhalten eine wassergebundene 
Wegedecke.
– 
 Wege müssen sich takti
l und visuell von niveaugleichen
Funktionsbereichen abgrenzen.
–  Dies wird beispielswe
ise erreicht durch wassergebun-
dene Wegedecke und Rasen.
 Begründung: Blinde und sehbehinde
rten Menschen 
können wassergebundene Wege ohne Randeinfassung 
von angrenzenden Rasenflächen taktil und visuell unter-
scheiden. Der Materialwechsel zwischen dem Oberflä-
chenbelag und dem Rasen kann mit dem Langstock
leicht und sicher wahrgenommen werden.
–  Verschiedene nivea
ugleiche Funktionsbereiche erhal-
ten sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Ab-
grenzungen / diese unterstütze
n insbesondere blinde + 
sehbehinderte Menschen bei der Orientierung.
 Anwendung: z.B. bei Spi
elplatz oder Sportbereich inner-
halb der Grünanlage oder zwischen Fuß- und Radweg
 Ausführung: siehe Bodenin
dikatoren/taktile Elemente, 
Breite 30 cm.
–  Wegeverbindungen durch G
rünanlagen müssen
durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg 
barrierefrei nutzbar sein.
–  Verbindungswege durch G
rünzüge und in Kleingar-
tenanlagen erhalten als taktile Leitlinie zur Längsorien-
tierung für blinde und sehbehinderten Menschen eine 
einseitige Einfassung aus Pflaster; mindestens 14/14, 
Beton oder Naturstein. 
–  Verbindungswege in der L
andschaft erhalten eine was-
sergebundene Wegedecke mit einseitiger Einfassung.
–  Kreuzungspunkte v
on Verbindungswegen durch Grün-
anlagen erhalten taktile Orientierungsstreifen.
 Ausführung: Mater
ialwechsel und Pflasterstreifen Breite 
30 cm/siehe Bodenindikatoren/taktile Elemente.
–  Hindernisse und Gefahre
nstellen auf Wegen werden 
insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen 
taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend
gestaltet.
–  Das Leitsystem wird e
inheitlich und nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet.
–  Wege und Plätze aus nicht ebene
n und erschütterungs-
arm befahrbaren Oberflächen, müssen ebene und
erschütterungsarm berollbare Bereiche mit Mindest-
breite von 1,20 Meter erhalten.
Ausführung	bei	Pflasterflächen:
Pflas
terung aus gesägten oder fein behauenen Naturstei-
nen, Fugenbreiten von 8 mm bis 15 mm, Fugen bündig 
verfüllt oder ebener Plattenbelag ohne Fase innerhalb 
des Natursteinpflasters.
E1  Barrierefreiheit Grünräume
Barrierefreiheit	
Berrierefreiheit Grünräume | Stand: 06/ 2017
E1
44

Aufmerksamkeitsfelder 
Aufmerksamkeitsf
elder zur Kennzeichnung von Ge-
fahrenstellen: Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus 
Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und 
kontrastreichgestaltet.
–  Eingänge von Grünanla
gen werden durch Aufmerk-
samkeitsfelder gesichert, wenn der Weg ohne Umlauf-
schranke oder Doppelholmsperre auf eine Straße mit 
Mischnutzung führt.
Bankstandorte	und	Bänke
–  Bankstandorte w
erden außerhalb der Wegeflächen 
vorgesehen. Sie sind eben und ohne Schwellen zugäng-
lich und bestehen aus Aufenthaltsflächen mit Bänken. 
Die Anzahl der Bänke und barrierefreien Bankstandorte 
wird der örtlichen Situation angepasst.
–  Die Bankstandort
e werden mit einem Material unter-
pflastert, das sich taktil und kontrastreich von
Wegematerial und Bank unterscheidet, z. B. bei 
wasser
gebundenen Wegen werden die Bankstandorte 
mit Betonsteinen unterpflastert.
–  Bänke werden mit einer Sitzhöhe v
on 46 bis 48 cm 
eingebaut.
Barrierefreiheit	
Barrierefreiheit Grünräume | Stand: 06/ 2017E1
45

46

Sonderräume
Sonderräume	
Stand: 06/ 2017
F
47

48

Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden 
Räume, die im Bedeutungsplan definiert sind, gibt es 
innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine 
großflächige, einheitliche Sondergestaltung erfahren 
haben. So sind z. B. Stadträum
e mit internationalem 
Anspruch sowohl in der Altstadt mit dem Grauwacke-
Bodenbelag und dem historisierenden Mobiliar als 
auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit dem 
hellen Stein zu finden. Um wichtige Identitäten in der 
Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem 
Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen 
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in 
der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Stan-
dards für die Pflastergestaltung festgesetzt. 
F  Sonderräume
Elemente in den innerstädtischen 
Sonderbereichen in den Einkaufslagen 
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen 
(Ringe R) und in der historischen Altstadt 
(Historischer Bereich H) sind mit den 
jeweiligen Symbolen 
,  und  auf 
den Bildern gekennzeichnet.
Charakteristische 
Ausnahmeräume
Historisch
Kernbereich
Ringe
1 Km
Sonderräume	
Stand: 06/ 2017
F
49

50

Die „historische Innenstadt“ von Köln befindet sich in 
einem relativ deutlich abgrenzbaren Bereich, der sich 
bereits heute vom übrigen Stadtgebiet differenziert 
darstellt. Straßenquerschnitte und Gebäudestellung 
vermitteln hier noch einen Eindruck früherer städtischer 
Strukturen und tragen zu einer besonderen Identität 
bei. Die Oberflächen der Fußwege sind durch kleiner-
formatigere und längsformatige Beläge gegliedert. 
Auch die Verwendung der ortstypischen Grauwacke 
entspricht bereits heute einem „gehobenen Standard“, 
so dass diese Elemente hier grundsätzlich beibehalten 
werden. Eine spezielle Ausformung dieses Raumtyps 
findet sich in den „sakralen Inseln“ der Innenstadt. Tradi-
tionell sind die Bereiche um die romanischen Kirchen in 
der besonderen Materialität des Grauwacke-Pflasters 
gefasst. Diese sehr qualitätvolle Gestaltung wird grund-
sätzlich beibehalten.
F1  Historischer Bereich	
Sonderräume	
 Historischer Bereich |Stand:06/ 2017
F1
51

52

Im Zentrum der Innenstadt finden sich Zonen, die auf-
grund ihrer intensiven Nutzung eine gesonderte Raum-
typologie entwickeln. Die „Kernstadt“ umfasst den 
vorwiegend geschäftlich genutzten Innenstadtbereich.
Charakteristisch sind hier vor allem die intensiven, 
multi-funktionalen Nutzungen mit einer starken 
Fußgänger-frequenz. Dies drückt sich bereits in einem 
hohen Anteil von Fußgängerzonen bzw. fußgängerori-
entiert gestalteten Straßenzügen (Eigelstein  / Severin-
straß
e) aus. Dem hohen Anspruch an den öffentlichen 
Raum wird hier durch eine ebenfalls vom allgemeinen 
Raumtyp abweichende Gestaltung entsprochen. Die 
Oberflächen der Fußwege sind durch größerformatige 
Platten gegliedert, die eine mit Zuschlagstoffen vere-
delte Oberfläche besitzen.
F2  Kernbereich 
Sonderräume	 Kernbereich 
|Stand06/2017
F2
53

54

Mit der Anlage der Ringe ist die Stadt Köln um ein 
prägendes städtebauliches Element bereichert wor -
den. Breite Fußwege mit einer Gliederung in Geh- und 
Seitenstreifen charakterisieren hier den öffentlichen 
Raum. Dies ist ein Merkmal, welches diesen Raumtyp 
am deutlichsten von anderen Bereichen absetzt. Die 
in großen Abschnitten promenadenähnliche Anlage 
wird in ihrer Eleganz durch größerformatige Gehweg -
platten unterstrichen. Die breiten Seitenstreifen sind 
in ihrer kleinteiligen Pflasterung gut geeignet, die in 
diesen Zonen sehr umfangreichen Ausstattungsele -
mente aufzunehmen. Die schon im städtebaulichen 
Konzept enthaltene abschnittsweise Akzentuierung 
der Ringe äußert sich heute in einer unterschiedlichen 
Breite und Ausprägung der Straßenquerschnitte und 
damit auch der Fußwege. Dies führte in der Folge zu 
einer teils heterogenen Materialverwendung, die das 
großzügige Gesamtbild heute teilweise beeinträchtigt. 
Der Materialkontinuität kommt daher bei der weite -
ren Entwicklung eine große Bedeutung zu. Während 
sich die Querschnitte, Bepflanzungsthemen und auch 
Gebäudefassaden sehr vielfältig darstellen, kann im 
Bodenbelag wieder eine gestalterische Einheit entste -
hen, die die Idee des geschlossenen Ringes im Detail 
repräsentiert. Im Jahr 201 1 sind die Leitlinien Kölner 
Ringstraßen als Ergebnis einer Planungswerkstatt ver -
abschiedet worden. Diese bilden den Rahmen für die 
weitere Gestaltung dieses Straßenraumes.
F3
  Ringe 
Sonderräume	Ringe 
| Stand: Stand:06/ 2017
F3
55

56

Stadträume	mit	besonderem	Gestaltungsanspruch	
Darüber hinaus gibt es vor allem in international be-
deutenden Räumen auch immer wieder Stadträume, 
die durch ihre ganz besondere Lage einen besonderen 
Gestaltungsanspruch haben. Hier sind – sofern es durch 
gestalterische Gesamtlösungen (Wettbewerbsent-
scheide) Sinn macht – besondere qualitativ hochwer-
tige Ausnahmen erlaubt. 
F4  Sonstige Sonderräume
Sonderräume	
Sonstige Sonderräume | Stand:06/ 2017
F4
Beispiel Offenbachplatz, Raum mit internationaler Bedeutung
57

58

Standardkatalog
Standardkatalog	 
Stand:06/ 2017
Nach dem Bedeutungsplan sind die Stadträume ein-
deutig in Räume mit nachbarschaftlichem, stadtwei-
ten und internationalem Anspruch eingeteilt. Diesen 
Klassifizierungen entsprechend werden nun neben den 
Verfahrens prozessen a
uch konkrete Elementenstan-
dards zugeordnet. Diese wenigen Standardelemente 
sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Ele-
mente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in 
Bezug auf Qualität und Gestaltung besonders bewährt 
haben. Es ist nicht das Ziel, neue, modische Elemente 
zu entwickeln und den Stadtraum mit noch mehr neuen 
Elementen zu überfrachten. Vielmehr sollen die guten 
Bestandselemente zum Standard erhoben werden und 
durch ihre weitere Vermehrung im Laufe der Zeit den 
Stadtraum beruhigen. Alle diese Elemente, werden auf 
die Gestaltungsgrundsätze (C ) hin geprüft. Jedes Ele-
ment wird in der anschließenden Elementenbeschrei-
bung (G) noch einmal genau nach den Grundsätzen der 
Verantwortlichkeit, Gestaltung, Abstimmungsverfah -
ren und Instandhaltung beschrieben.
Der Standardkatalog bietet eine Über-
sicht aller derzeitigen Standardelemente 
in den jeweiligen Bedeutungsräumen des 
Bedeutungsplans.
G
59

60

In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die 
in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die 
Fußgängerfrequenz ist relativ gering; ein solider, gut ge-
stalteter Grundstandard, der langfristig instand gehalten 
werden kann, ist in diesen Räumen gefragt.
Individuelle Gestaltungen durch Patenschaften sind 
gerne gesehen. 
Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die 
 Instandhaltung der öffentli
chen Räume entspricht 
einem guten Grundstandard. Sonderelemente sind nicht 
vorgesehen.
I dentität der Stadträume:
Die besondere Identität der Räume wird sich durch die 
individuellen Straßenraumprofile, unterschiedliche 
Straßenbegrünung, durch Patenschaften gestaltete 
Baumscheiben und sonstige individuellen Maßnahmen 
weiterhin entfalten können. Die Vereinheitlichung und 
die gute Qualität der Standardelemente sollen nach 
und nach das Stadtbild beruhigen und wie ein Teppich 
die unterschiedlichen Gestaltungen von Einzelflächen 
zusammenziehen.
G1		    Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung
Die guten, soliden Grundstandards 
gelten grundsätzlich für alle Stadträume 
(N,
 S, V, I, G). In nachbarschaftli
ch bedeu-
tenden Räumen können individuellere 
Gestaltungen durch Patenschaften das 
Stadtbild ergänzen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung |Stand:06/ 2017
G1
61

H1.3	 Anordnung 	und	Einbau	von	
Ausstattungselementen
H2.1	 Bänke
H1.2.2 Bordstein schmal
Standardelemente
H1.1	 Oberflächen	und	Gehwege
H1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3-4 Rampenbord
H1.3.1 Anordnung und Einbau von Mobiliar
H1.3.3 Anordnung 
und Einbau von 
Schächten, Schiebern 
und Rosten
 Seite 39Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
Schächte, Schieber, Roste
rund
Schächte, Schieber, Roste
eckig
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
nur im Ausnahmefall
H2.1.1 Bank Stadtraum H2.1.2 Bank Grünraum
Standardkatalog	
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand:06/ 2017
G1
H1.2.6 RadwegH1.1.5 Parkplatz H1.2.7 Eckausbildungen
Bereich Standard 
(Vorzugsvariante)
Zone 
fürMobili
ar
62

H2.2	 Absperrungen
H2.2.1 Absperrele-
ment Standard
H2.2.3 Geländer 
Rheinbrücke
H2.2.4 Geländer 
Stadtraum
H2.3	 Abstellanlagen	Fahrräder
H2.3.1 Anlehnbügel 
Standard
H2.3.3 Sammelanlage 
groß
H2.3.4 Sammelanlage 
überdacht
H2.3.2 Anlehnbügel 
„Haarnadel“
H2.4	 Abfallbehälter
H2.4.6  Abfallbehälter mit integrierten Hunde-
kottütenbehältern
H2.4.1 Abfallbehälter 
Stadtraum
H2.4.2 Abfallbehälter 
Grünraum
H2.4.4 Abfallbehälter 
Bushaltestelle
H2.4.5 Unterflur-
abfallcontainer
H2.4.3 Abfallbehälter 
KVB-Straßenbahnhal-
testellen
Standardkatalog	
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand: Mai 2017
G1
63

H2.5	 Kleinbauten
H2.5.1 WC -Gebäude
H2.5.2 WC -Gebäude 
Grünflächen
H2.5.5 Fahrrad-
Abstellbox
H2.5.3 Kiosk KVB 
Bahnhaltestellen
H3.1	 Verkehrsbschilderung
H3.1.1 Verkehrsmast 
dunkel
H3.1.2 Straßenbezeich-
nungsschild Standard
H3.2.3 Parkleitsystem
H3.2.4  
Neue Leitsysteme
H3.2	 Wegweiser
H3.2.2  
Fahrradleitsystem
H4.1	 Baumscheiben
H4.1.1 Baumfeld 
Standard
H4.1.4 Baumfeld mit 
angrenzenden Parkflächen
Standardkatalog	
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand: Mai 2017
G1
64

H4.2.2 Baumschutz 
Rundbügel 
H4.2	 Baumschutz
H4.2.1 Stammschutz 
Standard
H4.2.3 Stammschutz 
temporär
H5.2	 Wertstoffentsorgung
H5.1	 Versorgung
H5.1.1 Technikelement 
dunkel
H5.2.1 Altglascontai-
ner Standard
H5.1.2 Technikelement 
klassisch
H5.1.3 Technikelement 
unterflur
H5.2.2 Unterflurcon-
tainer Glas
H2.5.3  
Altkleidercontainer
H6	Werbung
H6.1 
Warenauslagen
H6.4 Werbung an 
Fahrradabstellanlagen
H6.2 Kleinformatige 
Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf 
Stadtraumelementen
H7								Außengastronomie
H7.1 Anordnung 
Außengastronomie
H9.1	 Patenschaften
H8.1	 Baustelleneinhausung
H8.1.3 Baustelleneinhausung für 
stationäre Baumaßnahmen
H9.1.1 Patenschaft 
Baumbeete
H9.1.3 Patenschaft 
Friedhof
H9.1.7 Sauberkeits-
aktionen H9.1.8 Sag’s uns
H9.1.2 Patenschaft 
Weiher
H9.1.4 Patenschaft 
Spielplatz
 : Informieren Sie 
H7.3 Ausstattung 
Außengastronomie
H7.2 Sonnenschirme 
Außengastronomie
Standardkatalog	
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | 
Stand: Mai 2017
G1
65

In diesen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der 
Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht 
man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent-
haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger 
aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu 
bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an 
die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der 
öffentlichen Räume ist hoch. Daher ist in Einzelfällen 
die Umsetzung einer qualitätvollen Sonderlösung nicht 
ausgeschlossen. Individuelle Gestaltungen und Paten-
schaften sind in diesen Räumen nicht vorgesehen.
Sonderräume in S:
Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden 
Räume gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der 
Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestaltung 
erfahren haben. Um diese Identitäten zu bewahren, wur-
den bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in 
den Einkaufslagen (Kerngebiet 
), auf den Kölner Rin-
gen (Ringe ) und in der historischen Altstadt (Histo-
rischer Bereich ) Standards für die Pflastergestaltung 
festgesetzt. Diese werden auch in Zukunft grundsätzlich 
weiter verfolgt.
I dentität der Stadträume:
Die besondere Identität der Räume wird sich durch die 
individuellen Straßenraumprofile, die unterschiedlichen 
Straßenbegrünungen und in den unterschiedlichen Nut-
zungen – wie Wochenmärkte, Gastronomieangebote, 
Straßenfeste, Schaufenstergestaltungen etc. festmachen. 
In Einzelfällen können qualitätvolle Sonderlösungen in 
der Bodengestaltung besondere Räume hervorheben. 
Die Vereinheitlichung und die gute Qualität der Einzelele-
mente sollen nach und nach das Stadtbild beruhigen und 
wie ein Teppich die unterschiedlichen Gestaltungen von 
Einzelflächen zusammenziehen.
Elemente in den innerstädtischen 
Sonderbereichen in den Einkaufslagen 
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen 
(Ringe R) in der historischen Altstadt 
(Historischer Sonderraum H) und in den 
Grünräumen (G) sind im Standardkata-
log mit den jeweiligen Symbolen 
,  
und  auf den Bildern gekennzeichnet.
Die guten Basisstandards  gelten grun
d-
sätzlich für alle Stadträume (N, S, V, I, G). 
In stadtwei
t bedeutenden Räumen kön-
nen in wenigen abgestimmten Einzel-
fällen qualitätvolle Sonderlösungen das 
Stadtbild ergänzen.
G2		
   Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung |Stand:Mai 2017
G2
66

H1.3	 Einordnung 	und	Einbau	von	Ausstattungselementen
H1.1.3 Gehweg 
Kernbereich
Gehweg Standard 
Natursteinvariante
H1.3.1 Anordnung und Einbau von Mobiliar
Standardelemente
H1.1	Oberflächen	und	Gehwege 
Sonderelemente
H2.1	 Bänke
H2.1.1 
Bank Stadtraum
H2.1.2  
Bank Grünraum
H2.2	 Absperrungen
H2.2.2 Absperrele-
ment Bereich Ringe 
und Historisch
H2.2.1 Absperrele-
ment Standard
H1.3.2 Anordnung 
und Einbau von 
Schächten, Schiebern 
und Rosten
Einbau mit  
geschnittenen Platten
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
H1.2.2 Bordstein schmalH1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3-4 Rampenbord
H1.2.6 RadwegH1.1.5 Parkplatz H1.2.7 Eckausbildungen
Bereich Standard 
(Vorzugsvariante)
Zone 
fürMobili
ar
H2.1.3	
Bank	ortsspezifisch
67

Standardelemente
H2.2.3  
GeländerRheinbrücke
H2.2.4  
Geländer Stadtraum
H2.3	 Abstellanlagen	Fahrräder
H2.3.1 Anlehnbügel 
Standard
H2.3.3 Sammelanlage 
groß
H2.3.2 Anlehnbügel 
„Haarnadel“
H2.4	 Abfallbehälter
H2.4.1 Abfallbehälter 
Stadtraum 
H2.4.2 Abfallbehälter 
Grünraum
H2.5	 Kleinbauten
H2.5.1 WC -Gebäude
H2.5.2 WC -Gebäude 
Grünflächen
H2.5.3 Kiosk KVB 
Bahnhaltestellen
H3.1	 Verkehrsbschilderung
H3.1.1 Verkehrsmast 
dunkel
H3.1.2 Straßenbezeich-
nungsschild Standard
H2.4.3 Abfallbehälter 
KVB-Straßenbahnhal-
testellen
H2.4.5 Unterflur-
abfallcontainer
H2.4.7	
Abfallbehälter 
mit Presseinrichtung
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
68

Standardkatalog	
 Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
H3.2.3 Parkleitsystem
H3.2.4  
Neue Leitsysteme
H3.2.2  
Fahrradleitsystem
H3.2	 Wegweiser
H3.2.1  
Fußgängerleitsystem
H4.1	 Baumscheiben
H4.1.1 Baumfeld 
Standard
H4.1.4 Baumfeld 
mit angrenzenden 
Parkflächen
H4.2.2 Baumschutz 
Rundbügel 
H4.2	 Baumschutz
H4.2.1 Stammschutz 
Standard
H4.2.3 Stammschutz 
temporär
H5.1	 Versorgung
H5.1.1 Technikele-
ment dunkel
H5.1.3 Technikelement 
unterflur
H5.2	 Wertstoffentsorgung
H5.2.2 Unterflur-
container Glas
H6	Werbung
H6.1 
Warenauslagen
H6.4 Werbung an 
Fahrradabstellanlagen
H6.2 Kleinformatige 
Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf 
Stadtraumelementen
H7								Außengastronomie
H7.1 Anordnung 
Außengastronomie
H7.3 Ausstattung 
Außengastronomie
H7.2 Sonnenschirme 
Außengastronomie
H5.2.4 Altglascon-
tainer Alternative
H5.1.4	
Elektroladesäule 
69

Standardkatalog	
 Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
G8.1.1 Baustelleneinhausung 
stationäre Baumaßnahmen
H9.1.8 Sag’s uns
 : Informieren Sie 
uns über Mängel im Kölner Stadtbild.
sags-uns.stadt-koeln.de
H9.1	 Patenschaften
H8.1.3 Baustelleneinhausung 
mobile Baumaßnahmen
H8.1	 Baustelleneinhausung
70

Hier handelt es sich um die sogenannten „Visitenkarten-
räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän-
gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die 
jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem 
ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch 
einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestaltung- 
und Instandhaltungsanspruch in diesen Räumen ist 
besonders hoch. In Einzelfällen ist die Umsetzung einer 
qualitativ hochwertigen Sonderlösung möglich. 
Individuelle Gestaltungen und Patenschaften sind in 
diesen Räumen nicht vorgesehen.
Sonderräume in I:
Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden 
Räume gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der 
Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestaltung 
erfahren haben. Um diese Identitäten zu bewahren, wur-
den bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in 
den Einkaufslagen (Kerngebiet 
), auf den Kölner Rin-
gen (Ringe ) und in der historischen Altstadt (Histo-
rischer Bereich ) Standards für die Pflastergestaltung 
festgesetzt. Diese werden auch in Zukunft grundsätzlich 
weiter verfolgt.
I dentität der Stadträume:
Die besondere Identität der Räume wird sich durch die 
individuellen Straßenraumprofile, die unterschiedlichen 
Straßenbegrünungen und in den unterschiedlichen 
Nutzungen – wie Gastronomieangebote, Großveran-
staltungen, Schaufenstergestaltungen etc. festmachen. 
In Einzelfällen können qualitativ hochwertige Sonder-
lösungen, gegebenenf
alls auch deren Einzelelemente 
 – wenn sie von einer Jury innerhalb eines planerischen 
Gesamtkonzeptes entschieden wurden -, besondere 
Räume hervorheben.
G3		    Standards für Räume mit internationaler Bedeutung
Die guten, soliden Grundstandards 
gelten grundsätzlich für alle Stadträume 
(N,
 S, V, I, G). In interna
tional bedeu-
tenden Räumen können qualitativ hoch-
wertige Sonderlösungen – wenn sie von 
einer Jury innerhalb eines planerischen 
Gesamtkonzeptes entschieden wurden -, 
besondere Räume hervorheben.
Elemente in den innerstädtischen 
Sonderbereichen in den Einkaufslagen 
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen 
(Ringe R) in der historischen Altstadt 
(Historischer Sonderraum H) und in den 
Grünräumen (G) sind im Standardkata-
log mit den jeweiligen Symbolen 
,  
und  auf den Bildern gekennzeichnet.
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017
G3
71

H1.3	 Einordnung 	und	Einbau	von	
Ausstattungselement
en
H1.2.1 Bordstein breitH1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3 Rampenbord
H1.3.1 Anordnung und 
Einbau von Mobiliar
H1.3.2 Anordnung 
und Einbau von 
Schächten, Schiebern 
und Rosten
Einbau mit  
geschnittenen Platten
H2.1	 Bänke
H2.1.1 
Bank Stadtraum
H2.1.2  
Bank Grünraum
H2.2	 Absperrungen
H2.2.1 Absperrelement 
Standard
H2.2.3  
Geländer Rheinbrücke
H2.2.4 Geländer 
Stadtraum
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit internationaler Bedeutung | Stand: Mai 2017
G3
Standardelemente
H1.1	 Oberflächen	und	Gehwege
H1.1.2  Gehweg 
historischer Bereich
H1.1.4 Gehweg 
Bereich Ringe
H1.1.5 Gehweg /Platz 
ortsspezifisch
H2.1.3  
Bank ortsspezifisch
H2.1.4  
Bank Bereich Ringe
H2.2.2 Absperrelement 
Bereich Ringe und 
Historisch
Sonderelemente
Sonderelement im 
Einzelfall bei 
planerischem  
Gesamtkonzept
72

Standardelemente
H2.3	 Abstellanlagen	Fahrräder
H2.3.1 Anlehnbügel 
Standard
H2.3.2 Anlehnbügel 
„Haarnadel“
H2.4	 Abfallbehälter
H2.4.1 Abfallbehälter 
Stadtraum
H2.4.2 Abfallbehälter 
Grünräume
H3.1	 Verkehrsbschilderung
H3.1.1  Verkehrsmast 
Standard
H3.1.2 Straßenbezeich-
nungsschild Standard
H3.2.4  
Neue Leitsysteme
H3.2.2  
Fahrradleitsystem
H3.2	 Wegweiser
H3.2.1  
Fußgängerleitsystem
Anlehnbügel  
Neuplanung
H3.1.3 Straßenbe-
zeichnungsschild 
historisch
H4.1	 Baumscheiben
H4.1.1  
Baumfeld Standard
H4.1.4 Baumfeld mit an-
grenzenden Parkflächen
H4.1.3  Baumfeld 
ortsspezifisch
H4.1.2 Baumfeld 
Bereich historisch 
G2.4.3 Abfallbehälter 
KVB-Straßenbahnhal-
testellen
H2.4.5 Unterflur-
abfallcontainer
Sonderelemente
H2.4.7	
Abfallbehälter 
mit Presseinrichtung
Sonderelement im 
Einzelfall bei 
planerischem  
Gesamtkonzept
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017
G3
73

Sonderelemente
Sonderelement im 
Einzelfall bei 
planerischem  
Gesamtkonzept
H4.2.2 Baumschutz 
Rundbügel 
H5.1	 Versorgung
H5.1.1 Technikele-
ment dunkel
H5.1.3 Technikele-
ment unterflur
H8.1	 Baustelleneinhausung
H4.2	 Baumschutz
H4.2.1 Stammschutz 
Standard
H6	Werbung
H6.1 
Warenauslagen
H6.4 Werbung an 
Fahrradabstellanlagen
H6.2 Kleinformatige 
Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf 
Stadtraumelementen
H7								Außengastronomie
H7.1 Anordnung 
Außengastronomie
H7.3 Ausstattung 
Außengastronomie
H7.2 Sonnenschirme 
Außengastronomie
Standardkatalog	
 Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017
G3
H9.1.8 Sag’s uns
H9.1	 Patenschaften
H8.1.3 Baustelleneinhausung 
mobile Baumaßnahmen
H8.1.1 Baustelleneinhausung 
stationäre Baumaßnahmen
H5.1.4	
Elektroladesäule 
Sonderelement im 
Einzelfall bei 
planerischem  
Gesamtkonzept
74

Standardbeschreibung	
Stand: Juni 2017
Im folgenden Kapitel werden alle Elemente, die im Stan-
dardkatalog aufgelistet sind und die Grundstandards 
für die Stadt Köln bilden, genauer betrachtet. Wichtige 
Parameter hierfür sind Barrierefreiheit, Ordnung, In-
standhaltung und die räumlich-gestalterische Gesamt-
wirkung. 
Alle	Elemente	sind	nach	den	folgenden	Kriterien	
beschrieben:
1. Bezeichnung
„Worum geht es?”
2. Verantwortlichkeit
„Wer ist verantwortlich?“
3. Gestaltung
„ Wie sieht das El ement aus?“
4. Instandhaltung
 Reinigung: „Wie sind die Qualitätszi ele defin
ert?“  Reparaturarbeiten: „Wer repariert das
El ement und nach welchen Qualitätskriterien?“
Standardbeschreibung
H
75

76

H1   Bodenbeläge
Köln ist eine gewachsene, lebendige Stadt, und der öf-
fentliche Raum stellt die Bühne für das bunte öffentliche 
Leben dar. Als solche soll er einerseits attraktiv sein, auf 
der anderen Seite aber auch robust und nachhaltig. Die 
beschränkten Ressourcen machen das zur 
Verpflichtung. Mit den Standrards für Bodenbeläge hat 
sich das Gestaltungshandbuch Innenstadt aus dem Jahr 
2015 bereits einen hohen gestalterischen Standard 
gesetzt, der, konsequent angewandt, die Qualität des 
öffentlichen Raumes im Laufe der Zeit kontinuierlich 
erhöhen wird. Die einheitliche Gestaltung bindet die 
einzelnen Plätze und Gebäude eines Raumes 
zusammen und bietet Orientierung in der Stadt. 
Abgestuft von ihren Nutzungen werden einzelnen 
Sonderräumen Materialien und Details zugeordnet, um 
gute Identitäten langfristig zu erhalten. In der 
historischen Altstadt wird der hochwertige Naturstein 
beibehalten. Der Kernbereich, der mit seinen 
Geschäftsbereichen besonders große 
Fußgängerfrequenz hat, erhält einen hochwertigen 
hellen längsrechteckigen Betonstein mit 
Natursteinvorsatz, der dem Raum entspricht. Bei allen 
Bodenbelägen ist auf Nachhaltigkeit und ausreichende 
Rutschfestigkeit zu achten.
Das Ganze wird begleitet durch einen hochwertigen, 
breiten Bord, der an Überfahrten durch Rampenborde 
unterbrochen wird und damit das regelmäßige Absen-
ken der Gehwegbereiche überflüssig macht. Durch 
diese Beruhigung des Fußgängerraumes und mit 
zahlreichen neuen Details zur taktilen und 
kontrastierenden Gestaltung leistet das 
Gestaltungshandbuch einen wichtigen Beitrag zum 
barrierefreien Ausbau des öffentlichen Raums.
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge | Stand: Juni 
2017
H1
In Bereichen mit einer hohen Bedeutung ist eine 
sorgfältige Detaillierung bei den Pflasterarbeiten  
(ausgepflasterte Schachtabdeckungen, 
Schieberdeckeleinbauten mit Formteilen oder gesägten 
Platte siehe H1.3.2) vorgegeben. Bei guter Pflege wird 
auf diese Weise ein sauberer Gesamteindruck der 
Bodenflächen unterstützt.
Durch die Formulierung von Qualitätszielen für die 
Instandhaltung soll sich, sofern weitere finanzielle und 
personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden 
können, der  Reinigungs- und Reparaturstandard auf ein 
angestrebtes Maß erhöhen.
77

H1.1	 Oberflächen und Gehwege
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: Mai 2017
H1.1.1 Gehweg	Standard
1.	Bezeichnung
Der Allgemeine Gehwegbere
ich ist seit Jahrzehnten mit 40 / 40 Beton- 
Gehwegplatten ausgebi
ldet worden. Da diese Platten schnell brechen und 
daher nur schwer instand zu halten sind, wird das Maß 30 / 30 zum Standard 
definiert.  
 Seite 5
Gehweg, Fahrbahn
Gehwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung 
mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord-
begleitend, und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 
8/8, gebäudebegleitend 
Fahrbahnen:
Asphalt
Rinnen:
Asphalt
Ablauf 30/50
Borde:
Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
 Innenstadt – Allgemein
Oberflächen-Gestaltung
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3.	Gestaltung
Gehwege:
Plattenbe
lag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt Graphit (Stadtstein), in
Reihen verse
tzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grau-
wacke 10 / 10, bord-begleitend, und Seitenstreifen Kle
inpflaster Grauwacke
10 / 10, gebäudebegleitend
F ahrbahnen: Asphalt
Rinn
en: Asphalt, Ablauf 30 / 50
Borde: Betonstein mit Basaltvors
atz 30 / 100, grau in nachbarschaftlichen 
Bere
ichen 15 / 100
Sind die Straßen sehr schmal, kann auf den bordbegleitenden Kleinpflaster-
streifen verzichtet werden und ein schmaler Bord zum Einsatz kommen.
4.	Instandhaltung
Reinigung: nach örtlicher Satzung AWB 
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei R eparaturarbeiten:
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
In N und V sowie bei Gehwegbreiten unter 
2,00 m kann auf den bordbegleitenden Klein-
pflasterstreifen verzichtet werden und ein 
schmaler Bord zum Einsatz kommen.
 Seite 42Sonderthemen
Detail Kurven
gesägte Platten ausgepflasterte Keile
Vorzugsvariante nur im Ausnahmefall
 Seite 42Sonderthemen
Detail Kurven
gesägte Platten ausgepflasterte Keile
Vorzugsvariante nur im Ausnahmefall
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
H1.1.2	 Gehweg Sonderraum:	 historischer Bereich	
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
1.	Bezeichnung
Im Bereich Historisch ist bereits flächen
deckend ein Grauwackepflaster 
eingebaut. Dieser wird zum Standard erhoben und weiter geführt.
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3.	Gestaltung
Gehwege:
Plattenbe
lag Grauwacke 15 / 30, in Reihen versetzt, quer zur Laufri
chtung 
mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grau-wacke 10 / 10, bordbegleitend und 
Seitenstreifen Kleinpfla
ster Grauwacke 10 / 10, gebäudebegleitend 
F ahrbahnen: Kleinpflaste
r Grauwacke 10 / 10 oder Asphalt
Rinnen: Kleinpflaster Gr
auwacke 10 / 10, dreizeilig 
Ablauf 30 / 50
Borde: 
Naturstein Grauwacke 15 / 100
alternativ: Betonstein 30 / 100
4.	Instandhaltung
Reinigung: 
nach örtlicher Satzung AWB
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: 
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind  zu vermeiden.
So
nderräume
 Seite 14Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn 
Gehwege:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, 
quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen:
Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Gehwege:
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen 
Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Ablauf 30/50
 Innenstadt – Historisch
Gasse
Straße höhengleich
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
79

Varianten	zu	Sonderraum historischer Bereich
Gasse
Gehwege: 
Kleinpflaster Grauwacke 10
 / 10,  
in Reihen versetzt, que
r zur  
Lauf-richtung
F ahrbahnen: 
Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw. 
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
cke 
10 / 10
 Seite 14Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn 
Gehwege:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, 
quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen:
Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Gehwege:
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen 
Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Ablauf 30/50
 Innenstadt – Historisch
Gasse
Straße höhengleich
 Seite 14Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn 
Gehwege:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, 
quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen:
Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Gehwege:
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen 
Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Ablauf 30/50
 Innenstadt – Historisch
Gasse
Straße höhengleich
Straße	höhengleich
Gehwege:
Plattenbel
ag Grauwacke 15 / 30, in 
Reihen versetzt, quer z
ur Laufrich-
tung mit Seitenstreifen Kleinpflaster 
Grauwacke 10
 / 10, bordbegleitend 
und Seitenstrei
fen mosaikpflaster 
Grauwacke 10 / 10, gebäudebegl
ei-
tend
F ahrbahnen: 
Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw. 
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
cke 
10 / 10 oder Asphalt
Rinnen: 
Kleinpflas
ter Grauwacke 10 / 10, 
dreizeilig 
Ablau
f 30 / 50
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
81

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Umfeld	romanische	Kirchen
Gehweg: Kleinpflaster Gr
auwacke 
10 / 10, Segmentbogen oder  
Schuppen 
F ahrbahne
n: 
Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw. 
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
cke 
10 / 10 oder Asphalt
Rinnen: Kleinpflas
ter Grauwacke 
10 / 10, dreizeilig, Ablau
f 30 × 50
Borde: 
Naturstein Grauwacke 30 / 100
Umfeld	Baudenkmäler
Gehwege: Kleinpfla
ster Grauwacke  
zur Laufrichtun
g
F ahrbahnen: 
Großpflaster Grauwacke 15
 / 15 bzw. 
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
-
cke 10 / 10 oder Asphalt, alternativ: 
Segme
ntbogen
Rinnen: Kleinpflaster Grauwacke 
10 / 10, dreizeilig, Ablau
f 30 × 50
Borde: 
Naturstein Grauwacke 30 / 100
 Seite 15Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn 
Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, 
Schuppenverband
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 
15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde:
Naturstein Grauwacke 30/100
Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen 
versetzt, quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 
oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde: Naturstein Grauwacke 30/100
im Umfeld der Romanischen Kirchen
im Umfeld von Baudenkmälern
 Innenstadt – Historisch
 Seite 15Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn 
Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, 
Schuppenverband
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 
15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde:
Naturstein Grauwacke 30/100
Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen 
versetzt, quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 
oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde: Naturstein Grauwacke 30/100
im Umfeld der Romanischen Kirchen
im Umfeld von Baudenkmälern
 Innenstadt – Historisch
 Seite 16Oberflächen-Gestaltung
Ecken
Ecken:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, 
quer zur Laufrichtung. Der Pflasterbelag, welcher sich 
in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke geführt 
(übergeordnete Straße).
 Innenstadt   Historisch
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
82

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H1.1.3	 Gehweg Sonderraum: Kernbereich
1.	Bezeichnung
Im Kernbereich ist bere
its vorwiegend ein heller Betonstein eingebaut. 
Dieser wird zum Standard erhoben und weiter geführt.
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3.	Gestaltung
Gehwege:
Plattenbela
g Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37, hellgrau, in Reihen 
versetzt, quer zur La
ufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 
10 / 10, bord- begleitend und Seitenstreifen Kleinpflas
ter Grauwacke 10 / 10, 
gebäudebegleitend
F ahrbahnen: Asphalt
Rinne
n: Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt Graphit,  
Ablauf 30 / 50
Borde: Betonstein mit Granit- / Quarzitvorsatz 30 / 100, grau
4.	Instandhaltung
R einigung: 
Nach örtlicher Satzung AWB 
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste 
im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
 Seite 20Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn
Gehwege: 
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37,
hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit
Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord-
begleitend und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 
8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen: Asphalt
Rinnen: Betonstein mit Granitvorsatz 30/30, hellgrau,
Ablauf 30/50
Borde: Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
Durch den Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8 
können Vor- und Rücksprünge der Fassaden gut aufge-
nommen werden.
 Innenstadt – Kernbereich
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
80

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	 	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H1.1.4	 Gehweg Sonderraum: Bereich RingeHistorisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
1.	Bezeichnung
Die Gehwegbereiche der Ringe sind abs
chnittsweise  
unterschiedlich gestaltet. Die ursprüngliche Gestal-
tungsmuster sind zu erhalten.
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3.	Gestaltung
A bschnitt H ohenst
aufenrin g:
Gehweg: Plattenbelag Betonstein 40 / 40, diagonal
verlegt, mit Kleinpflaste
r 10 / 10
A bschnitt K aiser-Wilhelm-R in
g:
Gehweg: Plattenbelag Naturstein 40 / 40 orthogonal, 
ng mquer zur Laufrichtu it Kleinpflasterstreifen 10 / 
10
4.	Instandhaltung
Reini
gung: 
nach örtlicher Satzung AWB 
R eparatur: 
uhof AStadt Köln, Ba mt für Straßen und Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei R eparaturarbeiten: 
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind  zu 
vermeiden.
 Seite 27
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 1
Gehweg:
Plattenbelag Betonstein 30/30, diagonal verlegt, 
mit Kleinpflaster 10/10
 Innenstadt – RingeHohenstaufenring
 Seite 28
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 3
Gehweg:
Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal, 
quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10
 Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring
 Seite 28
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 3
Gehweg:
Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal, 
quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10
 Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring
 Seite 27
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 1
Gehweg:
Plattenbelag Betonstein 30/30, diagonal verlegt, 
mit Kleinpflaster 10/10
 Innenstadt – RingeHohenstaufenring
 Seite 28
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 3
Gehweg:
Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal, 
quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10
 Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring
Abschnitt Hohenstaufenring
Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring
Bordstein  
über 
Bordstein
Bordstein  
über 
Bordstein
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
83

Beispiel Roncalliplatz
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
1. Bezeichnung
Besondere Plätze oder Stadträume werden – vor allem in Räumen mit inter-
nationaler Bedeutung – mit einem besonderen Anspruch an die Gestaltung 
geplant. Im Normalfall wird die Handschrift dieser Neuplanung aus Wettbe-
werben entschieden. Das Material der Pflasterung kann dann von den
Kölner
 Standards abweichen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt je nach Zuständigkeit
3. Gestaltung
Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes
4.	Instandhaltung
Reinigung: 
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: 
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind  zu vermeiden.
H1.1.5	 Gehweg/ Platz Sonderraum: ortsspezifisch	
H1
84

H1.2	 Gehwegabschluss
H1.2.1	 Bordstein Standard breit
1. Bezeichnung
In international und stadtweit bedeutenden Räumen kommt grundsätzlich 
der breite Hochbord mit dem angrenzenden Kleinpflasterstreifen zum Ein-
satz. Wenn die Restgehwegbreite unter 1,50 m beträgt, wird auf den Klein-
pflasterstreifen verzichtet und es wird der schmale Bord (G1.2.2) 
eingebaut. 
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 100, grau 
4.	Instandhaltung
Reinigung: 
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: 
Farbkontraste sind zu vermeiden.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
85

H1.2.2	 Bordstein Standard schmal
1. Bezeichnung
In nachbarschaftlich bedeutenden Räumen kommt grundsätzlich der 
schmale Hochbord mit dem angrenzenden Kleinpflasterstreifen zum 
Einsatz. Wenn die Restgehwegbreite unter 1,50 m beträgt, wird auf den 
Klein-pflasterstreifen verzichtet. 
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Betonstein mit Basaltvorsatz 15 / 100, grau 
4.	Instandhaltung
Reinigung: 
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H1
86

H1.2.3	 Rampenbord Standard: Überfahrten – normale Verkehrslast
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3.	Gestaltung
Überfahrten Standard: 
Platt
enbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt 
Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufr
ichtung mit 
Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bord-
begleitend, und Seitenstreifen Kleinpflast
er Grauwacke 
10 / 10, gebäudebegleitend.
Rampenbord: 
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle 
Betonstein mit Granit-/Quarzvorsatz 32,5 / 45, grau 
(Breite Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven 
der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge)
Überfahrten Sonderraum Historisch : 
Plattenbelag Grauwacke 15 / 30, in Reihen  
versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen 
Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bordbegleitend, und 
Seitenstreifen Kleinpflaste
r Grauwacke 10 / 10, gebäude-
begleitend.
Überfahrten Sonderraum Kern : 
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37, 
hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit 
Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bordbe-
gleitend, und Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 
10/10, gebäudebegleitend 
4.	Instandhaltung
Reinigung: 
nach örtlicher Satzung AWB 
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten:  Farbkontraste 
im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
 Seite 8Oberflächen-Gestaltung
Überfahrten – normale Verkehrslast
Überfahrten:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung 
mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord-
begleitend, und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 
8/8, gebäudebegleitend
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle 
Betonstein mit Quarzitvorsatz 32,5/45, hellgrau (Breite 
Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- 
und ausfahrenden Fahrzeuge)
 Innenstadt – Allgemein
Standarddetail
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Sonderräume (nicht abgebildet)
Standardlösung (Bild      ohne bordbegleitenden Kleinpflasterstreifen)
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
87

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1.2.4	 Rampenbord Sonderlösung: Überfahrten	–	hohe	Verkehrslast	(LKW-Zufahrten,	Parkhauszufahrten)
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Überfahrten:
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10 / 20, alt Graphit,
Fischgrätverband
R ampenbord: 
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrt-schwelle 
Betonstein mit Basaltvorsatz 32,5 / 45, grau (Breite 
Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- 
und ausfahrenden Fahrzeuge)
4.	Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für S traßen und 
Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste 
im Gehwegpflaster sind  
zu 
vermeiden.
 Seite 9Oberflächen-Gestaltung
Überfahrten – hohe Verkehrslast 
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)
Überfahrten:
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10/20, anthrazit/alt 
Graphit, Fischgrätverband Niveauausgleich zur Fahrbahn 
mittels Einfahrtschwelle Betonstein mit Quarzitvorsatz 
32,5/45, hellgrau (Breite Überfahrt ist abhängig von den 
Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge)
 Innenstadt – Allgemein
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
88

H1.2.5	 Parkplatz 
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3.	Gestaltung
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 15 / 30, 
anthrazit, in Reihen versetzt
Wenn überdurchschnittlicher Belastungen z
u 
erwarten sind, können Steine 10/20 eingebaut 
werden.
4.	Instandhaltung
Re
inigung: 
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH (AWB)
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: 
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
 Seite 10Oberflächen-Gestaltung
Parkplätze
Parkplätze:
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10/20, anthrazit/alt 
Graphit, in Reihen versetzt
 Innenstadt – Allgemein
 Seite 24Oberflächen-Gestaltung
Parkplätze
Parkplätze: 
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, 
in Reihen versetzt
 Innenstadt – Kernbereich
Bereich Standard
Sonderraum Kern
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
	 International
Grünfläche
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Sonderraum
Sonderraum Kern : 
Plattenbel
ag Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37, 
hellgrau, in Reihen versetzt
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
89

H1.2.6	 Radweg
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen- und V
erkehrstechnik
3.	Gestaltung
Vorzugsvariante:
Radfahrstrei
fen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Alternative:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, 
anthrazit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer 
zur Fahrtr
ichtung mit kontrastierendem Trenn-
streifen aus Kleinpflaster Granit, hell, gebrochen 
10 / 10 (dreireihig)
Sonderraum Kern : (Vorzugsvariante)
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Sonderraum Kern : (Alternative) Plattenbelag 
Betonstein mit Basaltvorsatz 25 / 37, anthrazit 
oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur 
Fahrtrichtung mit kontrastierendem Trenn-
streifen aus Kleinpflaster Granit, hell, gebrochen 
10 / 10 (dreireihig)
4.	Instandhaltung
Reinigung: 
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH (AWB) 
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik 
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste 
im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
 Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster 
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
 Innenstadt – Allgemein
 Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster 
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
 Innenstadt – Allgemein
Bereich Standard (Vorzugsvariante)
Bereich Standard (Alternative)
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
Historisch Oberflächen
 u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
 u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
 Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
 Verkehrslast
 Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster 
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
 Innenstadt – Allgemein
 Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster 
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
 Innenstadt – Allgemein
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Sonderraum (nicht abgebildet)
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
90

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Genauso wird bei Aufweitungen des Gehwegs 
zum fassadenbegleitenden Kleinpflasterstreifen 
verfahren.
Sonderraum
Sonderraum Historischer Bereich     :
Der Eckbereich wird mit  Kleinpflaster ausgeführt.
Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, in 
Reihen versetzt, quer  zur Laufrichtung. 
H1.2.7	 Eckausbildungen
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Eckausbildung Standard:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30,
alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur
Laufrichtung. Der Belag, welcher sich in
Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke
geführt (übergeordnete Straße).
gesägte Platten ausgepflasterte Keile
Kurven und Aufweitungen des Gehwegs
Ausgepflasterte Keile kommen nur im 
Ausnahmefall in             zu Ausführung.
Standardlösung (Bild:       ohne bordbegleitenden Kleinpflasterstreifen)
91

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
92

Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017
H1.3  Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen 
		 Anordnung 	und	Einbau	von	Mobiliar
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Der (bordbegleitende) Kleinpflasterstreifen dient 
in allen Räumen als Einbaubereich für Mobiliar.
4.	Instandhaltung
Re
inigung: 
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH (AWB)
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik 
 Seite 41Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung Ansicht
Poller Papierkörbe Masten Fahrradbügel
 Seite 41Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung Ansicht
Poller Papierkörbe Masten Fahrradbügel
Einbau im Kleinpflasterstreifen 
Mobiliarzone
Mobiliarzone
Alternative, wenn kein bordbegleitender 
Kleinpflasterstreifen vorhanden.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
1. Bezeichnung
Die Anordnung aller Elemente im öffentlichen Raum ist
mit besonderer Sensibilität zu betrachten. Im öffentlichen
Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen, um
genaue Standorte von vorne herein festzulegen. Der
Kleinpflasterstreifen soll grundsätzlich als Zonierungzone
dienen.
93

H1.3.2	 	Anordnung und Einbau von (technischen) Elementen im Pflasterbelag im internationalen 
und  stadtweiten Raum
2. Verantwortlichkeit
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Einbauelemente sind in  Räumen
und  mit  Formteilen bzw. 
gesägten Platten einzubauen.
4.	Instandhaltung
Reinigung: nach örtlicher Satzung 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB)
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für  
Straßen und Verkehrstechnik Einbau mit Formteil oder mit gesägten Platten
 Seite 40Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
auspflasterbare Schächte, eckig 
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen 
versetzt, quer zur Laufrichtung
auspflasterbare Schächte, eckig
Kleinpflaster Grauwacke 10/10,
in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
im Umfeld der Romanischen KirchenGasse oder im Umfeld von Baudenkmälern
 Seite 39Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
Schächte, Schieber, Roste
rund
Schächte, Schieber, Roste
eckig
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
nur im Ausnahmefall
ausgepflasterte Schacht- 
abdeckung
Schieber und Roste nicht im Gehwegbereich, sondern 
– sofern möglich – in Parkflächen einbauen
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H1
Stiftertafeln
Material: Bronze
Format: In Anlehnung an das örtliche 
Plattenformat (die umliegenden 
Platten sollen nicht geschnitten 
werden, d.h. eine Platte wird 
herausgenommen und durch eine 
Stiftertafel ersetzt):
Normalerweise bei Betonpflaster:
40 x 40 cm bzw. 30 x 30 cm oder 30 x 
60 cm
Bei kleinformatigerem Pflaster: 
ähnliche Abmessung wie oben, aber 
so, dass die angrenzenden Fugen 
durchlaufen (Fugenschnitt) und so 
wenig Platten wie möglich geschnitten 
werden müssen.
z.T. Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
1.Bezeichnung
Um wichtigen Stadträumen in ihrer
Bedeutung qualitativ zu entsprechen,
ist auf eine 
hochwertige Detaillierung
der Bodenbelagsflächen zu achten.
94

H1.3.3	 	 	Anordnung	und	Einbau	von	Schächten,	Schiebern	und	Rosten	im	nachbarschaftlichen	und	
stadtweit	verbindenden	Räumen
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Einbauelemente sind in Räumen      und 
nach dem Stand der Technik einzubauen. 
4.	Instandhaltung
Reinigung: 
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH (AWB)
Reparatur: 
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Einbau im Kleinpflasterstreifen 
 Seite 39Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
Schächte, Schieber, Roste
rund
Schächte, Schieber, Roste
eckig
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
nur im Ausnahmefall
Schieber und Roste nicht im Gehwegbereich, 
sondern – sofern möglich – auf Parkflächen 
einbauen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung	
Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
1.Bezeichnung
In nachbarschaftlich und stadtweit verbindenden
Räumen ist eine gute technische, wirtschaftliche
Detaillösung sinnvoll.
95

96

Standardbeschreibung	
Mobiliar |	Stand: 06/ 2017 E5
H2   Mobiliar
Das Mobiliar de
r Stadt gestaltet die öffentlichen Räume 
in einem ganz besonderen Maße. Daher ist es wichtig, 
hier auf robustes, gut zu unterhaltendes und klar gestal-
tetes Design zu achten. Die einzelnen Elemente sind in 
Form, Farbe und Material gut aufeinander abzustimmen, 
und es sind so viele Elemente wie nötig und so wenige 
wie möglich aufzustellen. Bei Reparaturarbeiten sind die 
Räume auf Entrümpelungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine 
Bündelung von Elementen (z. B. Fahrradabstellanlagen) 
und Funktionen ist anzustreben. Elemente sollen aufei-
nander abgestimmt sein, sodass durchgängige Gestal-
tungslinien in sich stimmige Stadträume erzeugen.
Für die Sonderräume „historischer Bereich“ und 
„Ringe“  ergänzen sich die seit vielen Jahren 
eingesetzten  Standard-Absperrelemente Typ „Colonia“ 
mit den  historisierenden Elementen der Leuchten oder 
z. B.  der typischen „Ringe Bank“.
In neu gestalteten Räumen hingegen hat sich eine klare, 
zeitlose Gestaltungslinie durchgesetzt, die nun in allen 
neu gestalteten und neu zu gestaltenden Räumen 
weiter geführt werden soll. Bewährte, gut gestaltete 
Elemente werden zum Standard erhoben und im 
Stadtbild weiter geführt, anstatt immer wieder neue 
einzuführen.
Fernerhin soll vor Aufstellung eines neuen Elementes 
geprüft werden, ob es in ein bestehendes Gebäude 
untergebracht werden könnte.
Wichtig für das Mobiliar ist, dass eine einheitliche Farbe 
möglichst das gesamte Mobiliar zurückhaltend und klar 
gestaltet. Der für Stadtmobiliar seit Jahrzehnten in Köln 
angewandte Farbton DB 703 soll, vor allem in den 
Räumen mit einer besonderen städtischen Bedeutung, 
auf möglichst alle Elemente im öffentlichen Raum ange-
wandt werden. So soll sich das unruhige Erscheinungs-
bild des unterschiedlich gestalteten Stadtmobiliars 
beru-higen, die einzelnen Elemente zusammenführen 
und in den Hintergrund rücken. Weiterhin soll die 
Elementen-vielfalt auf wenige Standardelemente 
reduziert werden, sodass auch dadurch ein einheitliches 
Stadtbild entsteht.
In der Zeit bis zur Neuplanung eines umfassenden 
Raumes – gleichgültig, welche städtische Bedeu-
tung man ihm beimisst – ist es wichtig, bestehende 
Gestaltungsmuster von z. B. Pflasterflächen oder Ab-
spe
rrungsreihen, zu erkennen und bei Reparaturmaß-
nahmen gestalterisch richtig zu ergänzen. So können 
alte Gestaltungslinien wieder saniert und längerfristig 
gepflegt werden. Das saubere Erscheinungsbild wird so 
unterstützt.
Im internationalen Bereich kann – aufgrund seiner 
besonderen örtlichen Bedeutung und wegen der in 
Wettbewerben entschiedenen Gestaltungsideen – das 
Mobiliar mit einer ortseigenen Handschrift umgesetzt 
werden, um die Gestaltungssprache des jeweiligen 
Platzes durch das entsprechende Mobiliar zu vervollstän-
digen. Gesamtstädtisch gesehen wird das allerdings die 
Ausnahme sein, da Gestaltungswettbewerbe als Ver-
fahrensgrundlage für Neuplanungen über den Bedeu-
tungsplan lediglich für die Räume mit internationalem 
Anspruch festgelegt sind.
H2
Für die Umsetzung der  
Instandhaltungsgrundsätze sind im 
Folgenden für jedes Stadtraummöbel 
Qualitätsziele definiert worden. Diese 
werden wegen des zu erwartenden 
hohen personellen und finanziellen 
Aufwandes nicht kurzfristig für die 
Gesamtstadt erreicht werden können. 
Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser 
Ziele muss daher als perspektivisches 
Qualitätsziel betrachtet werden.
97

H2.1  Bänke
Bänke dienen zum Ausr
uhen und sind im öffentlichen 
Raum für jedermann als Angebot zur Benutzung ge-
dacht. Gerade vor dem Hintergrund der Barrierefrei-
heit sind Ruhebänke in einem gewissen Abstand über 
die Stadträume verteilt die Basis für eine angenehme 
Nutzung der öffentlichen Räume. Ruhebänke dienen der 
Kommunikation und steigern die Aufenthaltsqualität. Es 
ist entsprechend anzustreben, dass eine ausreichende 
Anzahl an (barrierefreien) Sitzmöglichkeiten im Stadtge-
biet vorhanden sind. 
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Bänke |	Stand: 06/ 2017
H2
98

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Bänke |	Stand: 06/ 2017 E5
H2.1.1	 Bank Standard Stadtraum
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
6
6
A A
B B
C C
D D
erstellt:
geprüft:
01.04.2016 KSchmitz
Sechseckb. Urbanis m.R.L. AE 2,8 m
Format: A3
Maßstab: 1:18
ST041-028
freigegeben:
ST041
mit Rohrinlett; Fuß Cologne
Zeichnungsnummer:
Die Weitergabe der Z.g. an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Westeifel-Werke gestattet.
Änderung Datum NameIndex
Blatt: 1
Anz.: 1
Gemeinnützige Westeifel
Werke GmbH
der Lebenshilfen Bitburg, Daun; Prüm
Vulkanring 7
54568 Gerolstein
Telefon: 06591-16400
e-Mail:
freiraumaustattung@westeifel-werke.de
Toleranz: DIN ISO 2768-m
Werkstoff:
VORABZUG
Projekt:
450
904
ca. 2440 mm
ca. 2800 mm
1380
ca. 1200 mm
1. Bezeichnung
Die Bank Cologne ist die Standard-Bank für den Kölner Stadtraum. Sofern
keine anderen Beschlüsse vorliegen, ist diese Bank als Hauptbank in städ-
tischen Räumen einzubauen. Beschlüsse für Straßenraummöblierung vor 
201
7 sind entsprechend anzupassen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet, anthrazit
4. Instandhaltung:	
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (sehr kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Varianten
Langbank
abgerundete Bank
Baumstammlösung
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
99

H2.1.2	 Bank Standard Grünraum
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Bänke |	Stand: 06/ 2017
1. Bezeichnung
Die Drahtgitterbank ist die Standard-Bank für den Kölner Grünraum.
Sofern keine anderen Beschlüsse vorliegen, ist diese Bank als Hauptbank
in Grünräumen einzubauen. Beschlüsse für Straßenraummöblierung vor
201
7 sind entsprechend anzupassen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet, Seniorenbänke mit seitlicher Armlehne 
und Sitzhöhe 50 cm bei Bedarf. Farbton: anthrazit oder RAL 6009
(tannengrün)
4. Instandhaltung	
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, 
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen): 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
100

H2.1.3	 Bank Sonderraum: ortsspezifisch
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Bänke |	Stand: 06/ 2017 E5
1. Bezeichnung
Besondere Plätze werden – vor allem in Räumen mit internationaler 
Bedeutung – mit einem besonderen Anspruch an die Gestaltung geplant. 
Im Normalfall wird die Handschrift dieser Neuplanung aus Wettbewerben 
entschieden. Die Möblierung kann dann von den
Kölner Standards abweichen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes, müssen aber der
Barrierefreiheit entsprechen.
4. Instandhaltung	
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
101

H2.1.4	 Bank Sonderraum:	Ringe
1. Bezeichnung
Die historisierende Ringe-Bank bleibt die Standard-Bank für die Kölner 
Ringe.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Außengestänge pulverbeschichtet DB 703, Holzbeplankung bzw. 
Holz-Kunststoffgemisch WPC (testweise)
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, 
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem
sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten
(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem 
Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem
gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung 
von Reinigungsmängeln).
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch 
sensible Ausbesserungsarbeiten 
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Bänke |	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
102

H2.2.1	 Absperrelement 	Standard
1. Bezeichnung
Das Absperrelement „Standard“ wurde in Neuplanungen der letzten zehn 
Jahre als neues Standard-Element eingeführt und soll auch weiterhin in
Neubauplanungen (außer  und       ) zum Einsatz kommen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahl, pulverbeschichtet  DB 703
Durchmesser: rund 76 mm
Länge: 1250 davon 850 über Erdreich
Wanddicke 2,9
Barrierefreiheit
Derzeit wird an gestalterischen Lösungen gearbeitet, wie Absperrelemente in
allen Fällen auch von Sehbehinderten gut erkennbar sind.
Grundregeln
1.  Bei Neubauplanungen: Die Anzahl der benötigten Absperre-
lemente ist auf das Minimum zu reduzieren. 
2.  Im Bestand: Der Bestand ist auf überflüssige Absperrele-
mente zu prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe oder 
desolate sind umgehend auszutauschen.
3.  Einbau im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen.
4.  Beim Austausch oder der Ergänzung im Bestand sind einzelne
Absperrelemente in dem Modell der Umgebung einzusetzen.
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Absperrungen |	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2.2  Absperrungen
Bei den beschriebenen Abstimmungsv
er-
fahren im Folgetext handelt es sich aus-
schließlich um Abstimmungen innerhalb 
bzw. mit der Verwaltung, nachdem die 
Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt   
Köln und dessen erweiterte Gremien an  
d
ie Verwaltung weitergeleitet worden sind. 
Absperrelemente dienen bei der Abgrenzung von Fahr- 
zu Gehwegen der Sicherheit und sollen in anderen Fällen 
das untersagte Parken von PKW zusätzlich verhindern. 
Der Unterhalt von Absperrelementen ist vor allem durch 
ihre Vielzahl im öffentlichen Raum besonders aufwändig. 
Daher sind so wenige Elemente wie möglich und so viele 
wie nötig zu planen.
H2
103

4.	Instandhaltung	
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Absperrungen |	Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
104

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Absperrungen |	Stand: 06/ 2017
H2.2.2	 Absperrelement Sonderraum: 	Ringe	 	und	Historischer Bereich	
1. Bezeichnung
Das Absperrelement Colonia wird seit Jahrzehnten als Standard-Element 
im Stadtraum eingesetzt und ist damit ein wichtiger Standard im Bestand. 
Im historischen Bereich sowie auf den Ringen kommt dieses Element auch 
in Neubauplanungen zur Standardanwendung.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Modell Colonia, Fa. Gutzeit
Stahl, pulverbeschichtet  DB 703
Barrierefreiheit
Derzeit wird an gestalterischen Lösungen gearbeitet, wie Absperrelemente
in allen Fällen auch von Sehbehinderten gut erkennbar sind.
Grundregeln
1.  Bei Neubauplanungen: Die Anzahl der benötigten Absperrelemente 
ist auf das Minimum zu reduzieren.
2.  Im Bestand: Der Bestand ist auf überflüssige Absperrelemente zu 
prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe oder desolate sind um- 
gehend auszutauschen.
3.  Einbau im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen.
4.  Beim Austausch oder der Ergänzung im Bestand sind einzelne 
Absperrelemente in dem Modell der Umgebung einzusetzen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
105

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Absperrungen |	Stand: 06/ 2017 E5
5.	Instandhaltung
R einigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
106

5.	Instandhaltung	
R einigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Amt für Brücken, T unnel und Stadtbahnbau):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Absperrungen |	Stand: 06/ 2017
H2.2.3	 Geländer Rheinbrücke
1. Bezeichnung
Die Kölner Rheinbrücken prägen seit Jahrzehnten durch ihre farbliche
Gestaltung das Stadtbild Kölns. Dieses "Köln-typische" Brückengrün
soll als Standardfarbe für die Rheinbrücken bewahrt werden.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
3. Gestaltung
Stahl, Beschichtungsaufbau gem. ZTV-Ing,
Farbton letzte Deckbeschichtung :
Farbton des Brückenbauwerks ("Kölner Brückengrün“)
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
107

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Absperrungen |	Stand: 06/ 2017 E5
H2.2.4	 Geländer	und Absperrgitter Standard 
2. 	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, KVB
3. Gestaltung
Stahlgeländer, Beschichtungsaufbau gem. ZTV-Ing, Farbton
letzte Deckbeschichtung DB 703
      Gestaltung von Geländern und Absperrgittern wird im 
Rahmen von umfangreichen Platzgestaltungen im 
Wettbewerbsverfahren entschieden.
      Stahlgeländer als Flachstahlvariante
            Stahlgeländer als Rundrohrvariante
4. Instandhaltung	
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, KVB AG):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
108

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder |	Stand: 06/ 2017
H2.3  Abstellanlagen Fahrräder
H2.3.1	 Anlehnbügel 	Standard
4.	Instandhaltung
Re
inigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Bei den beschriebenen 
Abstimmungsverfahren 
im Folgetext handelt 
es sich ausschließlich 
um Abstimmungen 
innerhalb bzw. mit der 
Verwaltung, nachdem 
die Aufgaben und Ziele 
vom Rat der Stadt  Köln 
und dessen erweiterte 
Gremien an d
ie Ver-
waltung weitergeleitet 
worden sind.
H2
1. Bezeichnung:	Anlehnbügel klassisch ab vier Stände
2. Verantwortlichkeit:	Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung:	Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 
Grundregeln
1.  Zum gebündelten Abstellen von mehr als vier Rädern 
(in der Regel zu mind. 50 % besetzt)
2.  Werden Parkflächen zu Fahrradabstellflächen genutzt,
kommt der Anlehnbügel zum Einsatz.
3.  Grundsätzlich sind die Bügel senkrecht zur 
Fußgängerstromrichtung anzuordnen.
109

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder |	Stand: 06/ 2017 E5
H2.3.2	 Anlehnbügel 	„Haarnadel“	
1. Bezeichnung:	Die „Haarnadel“ ist ein seit Jahrzehnten etabliertes Element, 
das sich gestalterisch als relativ unauffällig im Stadtraum erwiesen und be-
währt hat.
 Wenn der Bügel nicht benutzt wird, dann ist er durch s
eine 
schmale Form e
her unauffällig. 
2. Verantwortlichkeit:	Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung:	Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 
Grundregeln
1.  Die Haarnadel wird in sehr schmalen Räumen eingesetzt und wenn
eine Benutzung nur in seltenen Spitzenzeiten zu erwarten ist. 
2.  Es sollen i
mmer mindestens zwei bis drei (parallele) Stände zum
Einsatz kommen, Vereinzelungen sind zu vermeiden. 
3.  Grundsätzlich sind d
ie Elemente senkrecht zur Fußgängerstrom - 
richtung anzuordnen. Nur im begründeten Ausnahmefall (z. B. Platz
mangel) ist e
ine parallele Aufstellung möglich.
4.	Instandhaltung	
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H2
110

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder |	Stand: 06/ 2017
H2.3.3	 Sammelanlage 	groß
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 
Grundregel
 Die Sammelanlage kommt bei hohem Nutzungsbedarf in  
der Regel an Mobilitäts-Umsteigestationen zum Einsatz.
4. Instandhaltung	
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
111

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder |	Stand: 06/ 2017 E5
H2.3.4	 Sammelanlage 	überdacht
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 
Grundregel
Die Sammelanlage kommt, wenn es die städtebauliche Situation zulässt, 
bei hohem Nutzungsbedarf in der Regel an Mobilitäts-Umsteigestationen 
zum Einsatz. 
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten. 
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik)
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
112

2.	Verantwortlichkeit
A
bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3.	Gestaltung:	Edelstahl, gebürstet
Grundr
egeln
1.  Abfallbehälter sind möglichst in einem glei
chmäßigen Rhythmus 
in den (bordbegleitenden) Kleinpflasterstreifen, in keinem Fall im 
Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen.
2.  Möblierungsbündelungen sind anz
ustreben 
3.  Bei umfassenden städtebauli
chen Neubaumaßnahmen sind die
Standorte der Abfallbehälter mit einzuplanen und abzustimmen.
4.  In stark frequentierten Räumen un
d Sonderräumen, in denen
vermehrte Zigarettenentsorgung zu erwarten ist (z. B. vor 
öffentlichen Gebäuden) ist d
as Modell mit dem integrierten 
Aschenbecher einzusetzen.
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017
4.	Instandhaltung
Reini gung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhal-
ten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. 
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H2.4  Abfallbehälter
H2.4.1	 Abfallbehälter Standard Stadtraum
H2
113

H2.4.2	 Abfallbehälter 	Grünraum
2. Verantwortlichkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
3. Gestaltung
pulverbeschichtet RAL 6009 (tannengrün) 
Grundregeln
1.  Abfallbehälter sind möglichst in einem gleichmäßigen
Rh
ythmus in den (bordbegleitenden) Kleinpflasterstreifen, 
in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzu-
stellen.
2.  Möblierungsbündelungen sind anzustrebe
n (z. B. Abfallbe-
hälter am Verkehrsmast)
4. Instandhaltung	
Reinigung (A WB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017 E5
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
114

H2.4.3	 Abfallbehälter 	KVB	–	Straßenbahnhaltestellen
1. Bezeichnung
Bahnhaltestellen sind grundsätzlich stark von Fußgängern frequentiert und 
daher in jedem Fall ein wichtiger Aufenthaltsort im öffentlichen Raum. Für
alle Haltestellen gilt daher ein erhöhter Anspruch sowohl an die Gestaltung 
als auch an die Instandhaltung.
2. Verantwortlichkeit
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024 
Grundregeln
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017
1.  Abfallbehälter sind möglichst in einem gleichmäßigen Rhythmus, 
in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen.
2.  Möblierungsbündelungen sind anzustreben
3.  Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen sind die
Standorte der Abfallbehälter mit einzuplanen und abzustimmen. 
4.	Instandhaltung	
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ( AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
e
rhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Reparatur (KVB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
115

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017 E5
H2.4.4	 Abfallbehälter 	Bushaltestelle
1.	Bezeichnung
Bushalte
stellen sind regelmäßig von Fußgängern frequentiert und daher 
ein wichtiger Aufenthaltsort im öffentlichen Raum. Für alle Haltestellen 
gilt daher ein erhöhter Anspruch sowohl an die Gestaltung als auch an die
Instandhaltung.
2.	Verantwortlic
hkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3.	Gestaltung
Abfallwir
tschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Grundregeln
1.  Abfallbehälter sind in keinem F
all im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), 
aufzustellen.
2.  Möblierungsbündelunge
n sind anzustreben 
3.  Bei umfassenden städt
ebaulichen Neubaumaßnahmen sind die Stand-
orte der Abfallbehälter im Gesamtplanungsprozess mit einzuplanen und 
abzustimmen. 
4.  Das Modell Integro ist in allen Fällen mit in
tegriertem Aschenbecher 
auszuwählen
4. Instandhaltung
Reinigung und R eparatur (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten 
Zustand zu erhalten. 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
116

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017
H2.4.5	 Unterflurabfallcontainer
1. Bezeichnung
Die Stadtverwaltung sieht in Unterflurelementen eine Möglichkeit, raum-
greifende Elemente aus dem Sichtfeld zu rücken und prüft den Stadtraum 
auf die Umsetzung von Unterflurvarianten nachrüstend im Bestand. In
Neu-bauplanungen sind Unterflurvarianten standardmäßig einzuplanen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3. Gestaltung
Städtischer Bereich:
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung), RAL 7024 
Grünraume:
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung), RAL 6009 (tannengrün)
Grundregeln
Stadtbereiche
Grünräume
Variante für Grillasche
Variante für kleine Abfallbehälter 
(pulverbeschichtet db703 in I, S)
1.  Abfallbehälter sind in keinem Fall im Gehwegbereich
(Barrierefreiheit!), aufzustellen.
2.  Möblierungsbündelungen sind anzustreben (z. B. in Neubau ge - 
bieten: Unterflurcontainerbereiche für Wertstoffe und Abfall etc.)
3.  Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen sind
Unterflurvarianten standardmäßig einzuplanen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
117

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017 E5
4.	Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalt
en (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristi
ge Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
118

H2.4.6	 Abfallbehälter 	mit	integrierten	Hundekottütenbehältern
2.	Verantwortlichkeit
S
tadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3.	Gestaltung
Städtischer B er
eich: Edelstahl, gebürstet
Grünräume:  Stahlblech, pulverbeschi
chtet, Edelstahl bzw. 
RAL 6009 (tannengrün)
Grundregeln
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017
Modell Colonia
Modell Drahtgitter 
(Grünräume)
1.  In Stadt- und Grünräumen, in denen Hunde vermehrt ausgeführt 
werden (Bedarfsprüfung), sind Abfallbehälter mit integrierten 
Hundekottüten-behältern aufzustellen.
2.  Es ist regelmäßig zu evaluieren, ob der Bedarf gedeckt ist und ob ausrei-
chend Entsorgungsmöglichkeiten für die benutzten Tüten zur Verfügung 
s
tehen. 
3.  Reine Tütenbehälter sind nur in Ausnahmefällen aufzustellen.
4. Instandhaltung
Reini
gung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
119

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Abfallbehälter|	Stand: 06/ 2017 E5
H2.4.7	 Abfallbehälter mit Presseinrichtung
1. Bezeichnung
In Ergänzung zu den Standardabfallbehältern ist es sinnvoll, an stark
frequentierten Standorten mit einem hohen Abfallaufkommen, ein
Modell mit Presseinrichtung aufzustellen, um die Sauberkeit zu
verbessern. Bis 2019 kommt dieses Modell in begrenzter Anzahl zum
Einsatz.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3. Gestaltung
Modell Solar Presshai
Grundregeln
Die Aufstellung von Abfallbehältern mit Presseinrichtung wird an 
ausgewählten Standorten vorgenommen. A
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, 
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Reparatur(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
120

Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H2.5  Kleinbauten
H2.5.1	 WC-Gebäude
1. Bezeichnung
Aus der steigenden Notwendigkeit an einem Toilettenangebot in Köln ist das 
stadtweite und einheitliche Toilettenkonzept erarbeitet worden. Dort sind 
zwei Citytoiletten-Typen festgelegt: 1-Raum-Toilette mit integriertem Urinal 
und 2-Raum-Toilette mit einem separatem Urinal und Wickeltisch im Unisex-
Raum. Alle Citytoiletten sind barrierefrei und haben eine automatische 
Schiebetür. Die Citytoiletten werden nach umfassender Prüfung des Bedarfs, 
stadträumlicher Belange und technischer Machbarkeit aufgestellt.
2. Verantwortlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), Stadt Köln, Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau
3. Gestaltung
Glas RAL 7016 (Anthrazitgrau)
4. Instandhaltung	
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Kleinbauten|	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
121

H2.5.2	 WC-Gebäude	Grünflächen,	06/	–	September
Standardbeschreibung	
Mobiliar – Kleinbauten|	Stand: 06/ 2017 E5
1. Bezeichnung
Aus der steigenden Notwendigkeit am Toiletten-angebot in Köln ist das 
stadtweite und einheitliche Toilettenkonzept erarbeitet worden. Dort ist die 
temporäre Aufstellung der mobilen Toiletten in Sommermonaten an fest-
gelegten Doppel-Standorten mit einer Unisex und einer behindertenfreund-
lichen Kabine verankert.
2. Verantwortlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), Stadt Köln, Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau
3. Gestaltung
Temporäre WC -Anlage eingehaust in Multiplex-Platten
 
4.	Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ( AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
H2
122

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Kleinbauten|	Stand: 06/ 2017
4.	Instandhaltung	
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H2.5.3	 Kiosk 	KVB	Bahnhaltestellen
1. Bezeichnung
An stark frequentierten Stadtbahnhaltestellten besteht seit jeher der Bedarf 
an Verkaufshäuschen. Dafür ist ein standardisiertes Gebäude entwickelt 
worden, das nach Bedarfs- und stadträumlicher Prüfung aufgestellt wird.
2. Verantwortlichkeit
KVB AG (Instandhaltung), Amt für 
Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau(Aufstellung)
3. Gestaltung
Stahllamellen, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024
 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
123

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Kleinbauten|	Stand: 06/ 2017 E5
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H2.5.4	 Kleinarchitektur 	nicht	städtischer	Eigentümer
1. Bezeichnung
Die Stadt Köln legt Wert darauf, die neuen Gestaltungsgrundsätze auch auf 
neu zu entwickelnde Klein-Architektur anzuwenden, um die Gestaltungs-
linie durch eine umfassende Umsetzung wirksam werden zu lassen.
2. Verantwortlichkeit
Private, nicht städtische Eigentümer
3. Gestaltung
Siehe Gestaltungsgrundsätze: Kapitel C
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, 
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
124

Standardbeschreibung	
Mobiliar – Kleinbauten|	Stand: 06/ 2017
H2.5.5	 Fahrrad-Abstellbox
1. Bezeichnung
Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen 
Raum ist deutlich gestiegen. Dafür ist ein standardisiertes Klein-Gebäude 
entwickelt worden und wird nach Bedarfs- und stadträumlicher Prüfung 
aufgestellt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Lochblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024
4. Instandhaltung	
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, 
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten. 
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden,
gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H2
125

126

Standardbeschreibung	
Information |	Stand: 06/ 2017 E5
H3   Information
Unter Inform
ation sind hier die straßenverkehrlich rele-
vanten Informationen zu verstehen. Das Beschilderungs-
system, das auf national rechtlichen Vorgaben basiert, 
ist nach. Der StVO umzusetzen.
Die	Schilder	sind	gut	sichtbar	und	nach	den	Regeln	der	
Verkehrssic
herheit	aufzustellen
.	Auch	hier	gilt:
So wenige Inform
ationselemente wie möglich, aber so 
viele wie nötig. Mehrere Schilder sollen an einem Mast 
gebündelt angebracht sein, statt mehrere Masten in 
einer Reihe aufzustellen.
In allen Räumen mit internationaler und stadtweiter 
Bedeutung sind grundsätzlich alle Verkehrsmasten in 
dem Stadtfarbton DB 703 auszuführen. Die Intervalle zur 
Reinigung und Pflege zur Erreichung des jeweiligen Qua-
litätszieles sind je nach Bedeutungsraum festzulegen.
Wegweiser,	Leitsystem
e		
und	Verkehrsle
nkungssysteme.
Der Standort der Aufstellung ist bei Neubaumaßnah-
men durch den Einbau des Kleinpflasterstreifens bord-
seitig (oder in nachbarschaftlichen Bereichen nahe der 
Hauswand) geregelt. Bei Reparatur- oder Ergänzungs-
maßnahmen sind die Räume auf Entrümpelungs- und 
Bündelungsmaßnahmen und zu prüfen. Wenn kein 
Kleinpflasterstreifen an der Fassadenseite existiert, sind 
Informationsschilder bordseitig aufzustellen.
H3
127

1. Bezeichnung
In allen Stadträumen soll das Mobiliar farblich aufeinander abgestimmt sein,
um das Stadtbild zu beruhigen. Jegliche Masten, wie Schildermasten, Leuch-
tenmasten, Lichtsignalanlagen, etc. sollen daher in dem gleichen Farbton
DB 703 ausgeführt werden.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 , mit transparenter Schutzschicht
(Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2,00 m Höhe
Grundregeln
1.  Bei N eubauplanunge
n:
Die Anzahl der benötigten Masten ist auf das Minimum zu reduzieren.
2.  Im B estand:
Der Bestan
d ist ständig auf überflüssige Masten und verblasste Verkehrs-
schilder hin zu prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe, desolate oder 
verblasste sind auszutauschen.
3.  Die Bündelung von mehreren Elemen
ten (Schilder, Abfallbehälter, etc.) 
an einem Mast ist anzustreben. 
4.  Verkehrsmasten solle
n sich gestalterisch in die Möblierung der
Umgebung einfügen, sofern es im Rahmen StVO möglich ist (Einbau
im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen, etc.)
Standardbeschreibung	
Information – Verkehrsbeschilderung |	Stand: 06/ 2017
H3.1  Verkehrsbeschilderung
Verkehrsinformationen sind deutlich sichtbar an Masten befestigt und 
dienen der Verkehrssicherheit. Sie unterliegen in der Form und Anordnung 
somit den Regeln der Straßen und Verkehrsverordnung.
H3.1.1	 Verkehrsmast Standard
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H3
128

Standardbeschreibung	
Information – Verkehrsbeschilderung |	Stand: 06/ 2017 E5
4. Instandhaltung	
Reinigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H3
129

Standardbeschreibung	
Information – Verkehrsbeschilderung |	Stand: 06/ 2017
H3.1.2	 Straßenbezeichnungsschild 	Standard
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Metall, weiß, schwarz
In allen Stadträumen außer den historisierenden Räumen (vor allem 
und ), sind die weißen Schilder mit schwarzer Schrift vorherrschend. 
Bei Erneuerung der Schilder oder in Neubaugebieten ist diese Gestaltung 
zu verwenden.  
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H3
130

Standardbeschreibung	
Information – Verkehrsbeschilderung |	Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H3.1.3	 Straßenbezeichnungsschild Sonderraum: Ringe und historischer Bereich
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Emaille, blau weiß
In historisierenden Räumen sind die blau-weißen Schilder vorwiegend zu 
finden und entsprechen dem Charakter der Umgebung. Bei Erneuerung der 
Schilder ist diese Gestaltung wieder zu verwenden. 
H3
131

H3.2  Wegweiser
Standardbeschreibung	
Information – Verkehrsbeschilderung |	Stand: 06/ 2017
H3.2.1	 Fußgängerleitsystem
Wegweiser helfen, Richtungen zu finden. Im Zeitalter der Digitalität werden sie zwar im Laufe der Jahre immer  
unwichtiger und möglicherweise überflüssig werden, heute sind sie aber noch sehr präsent und nützlich.  
Wegweiser sind regelmäßig auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. 
Sie sollen sich, wie alle Elemente im öffentlichen Raum, gestalterisch in das Stadtbild einfügen.
1. Bezeichnung
Zur besseren Orientierung der Fußgänger wurde ein 
Fußgängerleitsystem entwickelt. 
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung rot-weiß mit transparenter 
Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m 
Höhe
4.	Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhal-
ten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):  
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H3
132

Standardbeschreibung	
Information – Wegweiser |	Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H3.2.2	 Fahrradleitsystem
1. Bezeichnung
Zur besseren Orientierung der Radwege in der 
RadRegionRheinland wurde ein landesweites Fahrradleitsystem 
entwickelt. 
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703
 mit transparenter
Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m
Höhe
4.	Instandhaltung	
Reinigung (durch A WB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H3
133

Standardbeschreibung	
Information – Wegweiser |	Stand: 06/ 2017
H3.2.3	 Parkleitsystem
1. Bezeichnung
Zur besseren Orientierung der freien Parkflächen in den 
Parkhäusern wurde das Parkleitsystem entwickelt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 ( und     ), 
Pulverbeschichtung DB 703 ( ), mit transparenter 
Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m 
Höhe
 
4.	Instandhaltung
Reini
gung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)): Bedarfsgerechte, 
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H3
134

Standardbeschreibung	
Information – Wegweiser |	Stand: 06/ 2017 E5
H3.2.4	 Neue Leitsysteme Standard
1. Bezeichnung
Der Kölner Stadtraum ist überfrachtet mit Mobiliar. Der Raum sollte
grundsätzlich von weiterem Mobiliar frei gehalten 
werden.Sollten dennoch neue Beschilderungen für den öffentlichen 
Raum
entwickelt werden, sind folgende Grundregeln zu beachten:
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 ( und , ) 
Grundregeln
Vorbild Fahrradleitsystem
1. Es sind die Gestaltungsgrundsätze der Stadt Köln zu 
berücksichtigen.
2.  Bereits etablierte Formen und Farben, die zum Standard erhoben 
worden sind, sind für neue Elemente weiterzuentwickeln.
3. Die DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen
Raum zur barrierefreien Nutzung ist zu beachten.
4.	Instandhaltung	
Reinigung (A WB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H3
135

136

Standardbeschreibung	
Grün | Stand: 06/ 2017
31
1,00 m 1,75 m
20
15
20
2,00
ca. 50
SchniƩ beispielhaŌ
SchniƩ
mind. 12 m³ Vegetationssubstrat "Köln";
Umgrenzungslinie beispielhaft
Belüftungsöffnung, mindestens 2 Stk.
Wurzel-Lenkplatte oder
Wurzelschutzfolie
Randstein
z.B. Natursteinp aster
8/10Gießrand
Stahlbandeinfassung
gelockerte Sohle,
20 cm Ɵ ef
Hochbord
Straße
Gehweg
Formstein
BelüŌ ungsrohr
Ø 100 mm
Tiefenbohrung,
Lava 8/16
VegetaƟ onssubstrat
“Köln“
15 cm Überbindung
zum seitlichen
Unterbau
H4   Grün
Bäume im städtischen Raum erhöhe
n durch ihre Klima-
verbesserung, die Verschattung im Sommer und durch 
ihr Aussehen die Gestaltungsqualität des öffentlichen 
Raums.
Um Bäumen ein optimales Wachstum verschaffen zu 
können, sind die Pflanzvorgaben sehr genau einzuhalten. 
Grundsätzlich sollte in der Planung / Ausführung auf 
eine au
f die Nutzung und Örtlichkeit bezogene, durch-
gängige Gestaltung der Baumscheiben und auf entspre-
chende Standardisierung geachtet werden.
Das Gestaltungshandbuch ist keine technische Anwei-
sung zur Herstellung von Pflanzgruben, Einfa
ssungen 
und Oberflächen. Dazu sind di
e DIN-Normen, Regel-
werke und Vorgaben der Stadt Köln bei der Planung und 
Ausführung heranzuziehen.
Bei der Wahl der geeigneten Baumarten wird auf die 
GALK-Straßenbaumliste (Arbeitskreis Stadtbäume) bzw. 
auf die Kölner Straßenbaum-liste verwiesen.
www.stadt-koeln / s trassenbaumliste.de
H4
137

H4.1  Baumscheiben
Standardbeschreibung	
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
H4.1.1	 Baumfeld 	Standard
2.	Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3.	Gestaltung
Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
 Seite 11Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder: 
Splitt 2/5 Einfassung Bordstein Betonstein mit 
Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
Baumfelder: 
Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
mit Parkplätzen
 Innenstadt – Allgemein
Baumscheibe Splitt im Gehweg 
Baumscheibe Splitt auf dem Platz
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4
4. Instandhaltung
Grünpflege (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen): 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, 
alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, , 
alle Flächen in e
inem gut gepflegten Zu
stand zu erhalten (kurzfristige 
Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, 
alle Flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur Pflaster (Amt für Straßen und Verkehrstechnik): 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
138

Standardbeschreibung	
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4
139

Standardbeschreibung	
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
1.	Bezeichnung
Pflaster
ung mit Kleinpflaster Grauwacke alternativ: mit Rost oder Splitt
2.	Verantwortlichk
eit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3.	Gestaltung
V ariante 1:
Klein
pflaster Grauwacke 10/10 
V ariante 2: 
Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10 
Alt ernative: 
Rost Gusseisen
 Seite 18Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Baumfelder:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Alternative
 Innenstadt – Historisch
 Seite 18Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Baumfelder:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Alternative
 Innenstadt – Historisch
Variante 1: Baumscheibe gepflastert im 
historischen Bereich
Variante 2: Baumfeld mit Splitt 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4.1.2	Baumfeld Sonderraum: Bereich historisch
H4
140

Standardbeschreibung	
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
4.	Instandhaltung
Grünpfle e (Amt für L andschaftspflege und Grünflächen): 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, 
alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten 
(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige 
Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur Pflaster (Amt für Straßen und Verkehrstechnik): 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4
141

Standardbeschreibung	
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
1.	Bezeichnung:	Baumscheibe mit Stahlbandeinfassung
2.	Verantwortlichkeit:	Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünfläc
hen
3.	Gestaltung:	Splitt 2/5, Einfassung Stahlband
Alt ernati
ve 1: oberflächenbündiges gebundenes Kunststoffgranulat, 
Einfassung Stahlband
Alt ernative 2: Rost Gusseisen 
 Seite 25Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte 
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzit-
vorsatz 30/100, hellgrau 
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Stahlband
 Innenstadt – Kernbereich
mit Parkplätzen
Baumscheibe mit Stahlbandeinfassung 
Alternative 1: Baumfeld  
gebundenes Granulat 
Alternative 2: Baumfeld mit Rost
4.	Instandhaltung
(Am
t für Grünflächen und Landschaftsp flege)
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitäts-
ziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand 
zu erhalten(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wildkrautbesei-
tigung mit dem Qualitätsziel, alle Baumscheibenflächen in einem 
gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von 
Mängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wildkrautbesei-
tigung mit dem Qualitätsziel, alle Baumscheibenflächen in einem 
gepflegten Zustand zu erhalten.
H4.1.3	Baumfeld Sonderraum: 	ortsspezifisch
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4
142

Standardbeschreibung	
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
H4.1.4	 Baumfeld Standard mit angrenzenden Parkflächen
1. Bezeichnung
Standard für alle St
adträume in Wohngebieten
2.	Verantwortlichkeit
St
adt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3.	Gestaltung
Splitt 2/5 Einfassung B
ordstein Betonstein mit 
Granit-/Quarzvorsatz 30/100, grau 
(Achtung:  kein bordbegleitender  
Kleinpflasterstreifen, siehe Foto!)
 Seite 11Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder: 
Splitt 2/5 Einfassung Bordstein Betonstein mit 
Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
Baumfelder: 
Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
mit Parkplätzen
 Innenstadt – Allgemein
 Seite 25Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte 
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzit-
vorsatz 30/100, hellgrau 
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Stahlband
 Innenstadt – Kernbereich
mit Parkplätzen
Baumscheibe bei Parkflächen (Standard) 
Baumscheibe bei Parkflächen
Baumscheibe bei Parkflächen
4.	Instandhaltung  
(Amt für Grünflächen und Landschaftspflege) 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem 
Qualitätsziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten(kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, r
aumumfassende Reinigung und Wild-
krautbeseitigung mit dem Qualitätsziel, die Baumscheiben-
flächen in e
inem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu 
erhalten (kurzfristige B
eseitigung von Mängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wild-
krautbeseitigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Baumscheiben-flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4
143

Standardbeschreibung	
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
H4.2  Baumschutz
4.	Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten .
H4.2.1	 Stammschutz 	Standard
1. Bezeichnung
In allen Bedeutungsräumen werden dort, wo Baumstämme (z. B. vor PKW) 
zwingend zu schützen sind, vier Absperrelemente im Quadrat um den 
Stamm platziert.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Stahl, pulverbeschichtet  DB 703, Durchmesser: rund 76 mm
Länge: 1250 davon 850 über Erdreich, Wanddicke 2,9
 
Baumschutz mit Absperrelementen
H4
144

Standardbeschreibung	
Grün – Baumschutz | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4.2.2	 Variante:	Stammschutz	Rundbügel	Flachstahl
1. Bezeichnung
Der neu entwickelte Baumschutz aus Flachstahl ist
Bestandteil der Elementenreihe für Neubaubereiche.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Flachstahl, pulverbeschichtet DB 703
4.	Instandhaltung 
Reini
 gung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H4
145

Standardbeschreibung	
Grün – Baumschutz | Stand: 06/ 2017
4.	Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristi
ge Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H4.2.3	 Stammschutz 	temporär
1.	Bezeichnung
In Bereic
hen ohne Baumschutz (z. B. in PKW-freien Räumen) sind
temporär
e Wachstumshilfen vorzusehen.
2.	Verantwortlichke
it
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3.	Gestaltung
keine (Hier wird der Ballen unterflur fixiert)
RAL 7021
na
tur
Für die gespendeten Bäume wird eine grüne ("Spendergrün") temporäre 
Wachstumshilfe mit Spenderplakette errichtet.
Baumschutz temporär,
hier: Spenderbaum in grün
mit Plakette
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H4
146

Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung |	Stand: 06/ 2017 E5
H5   Versorgung und Entsorgung
Die Stadt muss mit Technik versorgt werden. Technische 
Elemente wie Stromve
rteilerkästen, Hydranten, Fern-
meldetechnikkästen usw. sind im Stadtbild allgegen-
wärtig. Dieses Mobiliar ist, sofern es nicht in bestehende 
Gebäude integriert oder unterflur installiert werden 
kann, im öffentlichen Raum sichtbar und oft raumgrei-
fend aufgestellt. Um den Straßenraum zu beruhigen, soll 
mehr Augenmerk auf die Aufstellorte sowie die äußere 
Gestaltung als auch die Instandhaltung der Elemente ge-
richtet werden, vor allem in den besonders bedeutenden 
Räumen. So sollen sich auch die Technikelemente farb-
lich dem Stadtmobiliar anpassen und mit einem Anti-
Graffiti-Schutz versehen werden. 
Dasselbe gilt für die Entsorgungselemente. Ziel ist auch 
hier, die raumgreifenden Elemente möglichst wenig 
sichtbar und raumnehmend im öffentlichen Raum 
anzuordnen. Prioritär wird daher geprüft, ob Unterflur-
Varianten möglich sind, egal ob es um Abfallentsorgung 
oder Altglasentsorgung geht.
Für alle Ver- und Entsorgungselemente gilt: So viele 
Elemente wie nötig, so wenige wie möglich.
Die nachfolgend aufgeführten Stadt-
raumelemente sind nicht abschließend 
aufgeführt. Grundsätzlich sollen alle 
Elemente gestalterisch und in der 
Qualität der Gestaltung und der Instand-
haltung den Gestaltungsgrundsätzen 
(siehe Kapitel C) unterliegen. Alle neuen 
Elemente sind nach den Grundsätzen in C 
zu genehmigen, instand zu halten und zu 
kontrollieren.
Diese Auflistung soll fortgeführt werden.
H5
147

H5.1  Versorgung
H5.1.1	 Technikelement 	dunkel	
2. Verantwortlichkeit
Technische Versorge-Betriebe
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht
(Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung)
grundsätzlich: RAL 7021
alternativ: im Farbton der Fassade
in Grünräumen: RAL 6009 (tannengrün) 
Grundregeln
1.  In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes
Gebäude integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann.
In I soll dies auch im Bestand erfolgen. Sofern dies nicht umgesetzt
werden kann, sind die folgenden Regeln zu beachten:
2.  Technische Versorgungselemente sollen in Form, Farbe und Aufstellung
aufeinander abgestimmt sein und möglichst in den Hintergrund treten. 
Die Gestaltungsgrundsätze sind einzuhalten.
3.  Technikelemente sind möglichst nicht im Gehwegbereich (Barrie-
refreiheit!) aufzustellen. Sie sind ohne Abstand an eine Fassade
o. ä.,(fassadenbegleitender Kleinpflasterstreifen) aufzustellen.
4.  Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte
der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und 
umzusetzen.
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer
der Elemente umgelegt werden):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (siehe Verantwortlichkeit)
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Versorgung |	Stand: 06/ 2017
H5
1.Technikelement ist in die
Umgebung integriert
2.Technikelemente sind
gebündelt in Form, Farbe und
Aufstellung abgestimmt.
148

Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Versorgung |	Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H5.1.2	 Technikelement 	klassisch	
2. Verantwortlichkeit
Technische Versorge-Betriebe, Stadt Köln
3. Gestaltung
Nach Angabe des Versorgers, vorzugsweise RAL 7021
Grundregeln
1.  In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes 
Gebäude integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. 
In I soll dies auch im Bestand erfolgen. Sofern dies nicht umgesetzt 
werden kann, sind die folgenden Regeln zu beachten:
2.  T
echnische Versorgungselemente sollen in Form, Farbe und Aufstellung
möglichst in den Hintergrund treten. Die Gestaltungsgrundsätze sind 
einzuhalten. 
3.  Technikelemente sind möglichst nicht im Gehwegbereich (Barrie-
refreiheit!) aufzustellen. Sie sind ohne Abstand an eine Fassade
o. ä.,(fassadenbegleitender Kleinpflasterstreifen) aufzustellen.
4.  Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte 
der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und 
umzusetzen. 
4.	Instandhaltung
Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer der
Elemente umgelegt werden ):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (siehe Verantwortlichkeit)
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H5
149

Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Versorgung |	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H5.1.3	 Technikelement 	unterflur	
2.	Verantwortlichkeit
Technische Vers
orge-Betriebe / Stadt Köln
3.	Gestaltung
Nach Angabe des Versorgers
G
rundregeln
1.  In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes
Gebäu
de integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann.
2.  Wartungsverträge zur Sicherung der Funktionalität sind bei B
eginn des
Einbaus zwingend zu berücksichtigen.
4.	Instandhaltung
Wartungsverträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
H5
150

Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Versorgung |	Stand: 06/ 2017 EH5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
5
H5.1.4	 Elektroladesäule 
2. Verantwortlichkeit
Technischer Versorge-Betrieb
3. Gestaltung
Nach Angabe des Versorgers unter Einhaltung der Planungsgrundsätze
1.  In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes 
Gebäude integriert  werden kann.
2.  Wartungsverträge zur Sicherung der Funktionalität sind bei Beginn des 
Einbaus zwingend zu berücksichtigen. 
3. Im Einzelfall können gestalterische Sonderlösungen mit dem
Stadtraummanagement abgestimmt werden.
.5. Instandhaltung
Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer der 
Elemente umgelegt werden):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (siehe Verantwortlichkeit)
Wartungsverträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden
151

Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
152

Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Versorgung |	Stand: 06/ 2017 EH5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H5.2  Wertstoffentsorgung
H5.2.1	 Altglascontainer	Standard
2.	Verantwortlichkeit
Remondis / Stadt Köln
3.	Gestaltung
Stahlblech, verzinkt 
Grundregeln
1.  In jedem Fall wird geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. 
Sofern dies nicht umgesetzt werden kann, sind die folgenden Regeln zu 
beachten:
2.  Technische Entsorgungselemente sollen in Form, Farbe und
Aufstellung möglichst in den Hintergrund treten. Die Gestaltungs- 
grundsätze sind einzuhalten. 
3.  Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte
der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und 
umzusetzen. 
	
4. Instandhaltung
Reinigung (Remondis):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (Remondis):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten
5
153

Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Versorgung |	Stand: 06/ 2017
H5.2.2	 Unterflurcontainer 	Glas
1. Bezeichnung
Ein Altglascontainer ist grundsätzlich durch seine raumgreifende Wirkung
eine Barriere im öffentlichen Raum. Für Räume mit besonders hohen 
stadträumlichen Ansprüchen wird soweit möglich ein
Glasunterflurbehälter verwendet.
2. Verantwortlichkeit
AWB
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet RAL7024
mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung)
Grundregeln
 In jedem Fall wird geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. 
4.	Instandhaltung
Reinigung (Remondis):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden
H5
154

Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Wertstoffentsorgung |	Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H5.2.3	 Altkleidercontainer
2. Verantwortlichkeit
Abfall Wirtschafts-Betriebe GmbH, Dezernat V 
3. Gestaltung
Modell „Easy Push Premium“ Feuerverzinktes Stahlblech 
pulverbeschichtet in RAL 7043 (Verkehrsgrau B)
mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung)
Grundregeln
Wenn eine Aufstellung notwendig ist, dann erfolgt sie  
neben einem vorhandenen Altglascontainerstandort (H5.2.1).
4.	Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
H5
155

H5.2.4	 Altglascontainer Alternative
1. Bezeichnung
Ein Altglascontainer ist grundsätzlich durch seine raumgreifende
Wirkung eine Barriere im öffentlichen Raum. Für Räume mit besonders
hohen stadträumlichen Ansprüchen kommt - soweit
Glasunterflurbehälter nicht zur Ausführung kommen können - ein
Alternativmodell, das nach den Planungsgrundsätzen entwickelt wurde, zur
Ausführung. Die international bedeutenden Räumen sollen grundsätzlich
von Altglascontainern frei gehalten werden.
2. Verantwortlichkeit
AWB
3. Gestaltung
Stahlblech/ Glas, pulverbeschichtet RAL 7024
Grundregeln
 In jedem Fall wird zunächst geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert 
werden kann. 
4.	Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu 
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Standardbeschreibung	
Versorgung und Entsorgung – Wertstoffentsorgung |	Stand: 06/ 2017 EH55
156

Standardbeschreibun
g	 Werbung|	 Stand: 06/ 
2017
E5
H6   Werbung
Die Werbung im öffen
tlichen Raum ist so konzipiert, 
dass sie dem Betrachter ins Auge springt und sich op-
tisch nicht zurückhält. Die Stadträume sind überfrachtet 
mit Informationen, sodass ein Eindruck der Unruhe und 
Unordnung entsteht. 
Aus stadtgestalterischer Sicht mit dem Ziel der  
Beruhigung sind Werbeanlagen so weit wie möglich 
einzudämmen. 
„Je zurückhaltender die Werbung, desto höher die  
Qualität des Raumes“. Nach diesem Leitsatz soll sich 
die Qualität des Stadtbildes erhöhen.
Umfassende Regeln zur Gestaltung und Aufstellung 
enthält der Werbenutzungsvertrag, der zu beachten ist. 
  http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/
werbeanlagen-g
enehmigungspflichtig-1
H6
157

Standardbeschreibung	
Werbung |	Stand: 06/ 2017
H6.1		 Warenauslagen
1.	Bezeichnung
Waren
auslagen des Einzelhandels prägen das Stadtbild in großem Maße.
Der Umfang und die Gestaltung von Warenauslagen sollte gewissen Regeln
unterliegen, sodass ein aufgeräumter und gepflegter Eindruck entsteht.
Damit für alle Einzelhändler dieselben Richtlinien gelten, sollen einheitliche 
Regeln abgestimmt werden.
Hierzu soll ein sogenannter Konsultationskreis einberufen werden, um all-
seits tragfähige Regeln für eine gut gestaltete Auslagengestaltung abzustim-
men und später in eine Gestaltungssatzungssatzung aufzunehmen.
2.
	Verantwortlic
hkeit
Einzelhandel
Grundregeln
Bis zur Umsetzung von Gestaltungssatzungen in Bezug auf Warenauslagen 
wird eine zurückhaltende, qualitätvolle Gestaltung empfohlen, denn:
ein qualitätvolles Stadtbild sorgt für eine erhöhte Nutzung des Einzelhandel-
angebotes und fördert den Gewinn für den Gewerbetreibenden und
den Nutzer der Stadt.
4.	Abstimmungsverfahr
en	
bei N euaufstellung:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/ warenauslagen-a
uf-der-strasse-1
5.	Instandhaltung
Alle Elemente so
wie deren Aufstellflächen sind durch den Verantwortlichen 
mit dem Qualitätsziel in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfris-
tige Beseitigung von Reini
gungsmängeln) sauber und ordentlich zu halten.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H6
158

Standardbeschreibung	
Werbung|	Stand: 06/ 2017
E5
H6.2	 Kleinformatige 	Eigenwerbung	(Dreieckständer,	Banner,	etc)
1.	Bezeichnung
Dreieckstän
der als Werbeflächen beeinträchtigen nicht nur das optische 
Stadtbild, sie sind auch eine gefährliche Hürde für Blinde und Sehbehinderte 
und entsprechen nicht den Richtlinien der Barrierefreiheit (Leitlinie für Blinde 
entlang der Straßenfassaden). Angeraten wird deshalb, auf diese Elemente 
gänzlich zu verzichten. Damit für alle Einzelhändler dieselben Richtlinien 
gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen. Hierzu soll ein soge-
nannter Konsultationskreis einberufen werden, um allseits tragfähige Regeln
für eine gute Gestaltung des öffentlichen Raums zu formulieren und später 
in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen. 
2.
	Verantwortlichk
eit
Einzelhandel
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Bis zur Umsetzung von Gestaltungssatzungen wird der Verzicht auf Drei-
eckständer u.ä. empfohlen, denn: ein qualitätvolles, barrierefreies 
Stadtbild sorgt für eine erhöhte Nutzung des Einzelhandelangebotes und 
fördert den Gewinn für den Gewerbetreibenden.
QUALITÄTVOLLES	 STADTBILD
ERHÖHTE	 NUTZUNG	 DES	 EINZELHANDELANGEBOTES
GEWINN	F ÜR	D EN	GEWERBETREIBENDEN	 UND	 DEN	 NUTZER	 DES	
ÖFFENTLICHEN	 RAUMS
3 3
H6
159

H6.3	 Eigenwerbung (des Elementenaufstellers)   a	uf	 Stadtraumelementen	
1.	Bezeichnung
Die meisten wirtsch
aftsbetrieblichen (neu zu gestaltenden) 
Stadtraumelemente haben das Bedürfnis, ihre Produkte im 
öffentlichen Raum mit Eigenwerbung (Logo) zu präsentieren. 
2.	Verantwortlichkeit
Eige
ntümer des jeweiligen Stadtraumelementes
Grundregeln
1.  Die Werbeflächen bzgl. der Eigenwerbung für den jeweiligen Aufsteller
auf Elementen im öffentlichen Stadtraum dürfen das Maß von 5 % der
Ansichtsfläche nicht überschreiten (außer Eigenwerbung im Rahmen
des Werbenutzungsvertrags).
2.  Wie für alle Elemente im Stadtraum ist auch für die Eigenwerbung ein 
zurückhaltendes Farbspektrum (möglichst Grautöne) zu wählen. 
5.	Instandhaltung
Alle Elemente sowie deren Aufstellflächen sind durch den Verantwortlichen 
sauber zu halten.
Beispiel für Eigenwerbung bei der Werbesäule
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung	
Werbung |	Stand: 06/ 2017
H6
160

H6.4	 Werbung 	an	Fahrradabstellanlagen
1.	Bezeichnung
Das Modell der Quadr
iga ist bis Ende 2017 läuft zum Ende des
Jahres 2017 aus und wird aus dem Stadtraum verschwinden.
2.	Verantwortlichkeit
Firm
a Ströer
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
3.	Instandhaltung 
KAW / Ströer
Reinigung :
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen 
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu  
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). 
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle 
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu 
erhalten.
Reparatur: 
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible 
Ausbesserungsarbeiten 
Das Modell der Quadriga ("Lindlar") soll laut Werbenutzungsvertrag bis 
Ende 2017 aus dem Stadtraum entfernt werden. Eine neue Art der 
Werbung in Zusammenhang mit Fahrradabstellanlagen ab 2018 ist neu 
abzustimmen.
Standardbeschreibung	
Werbung|	Stand: 06/ 2017
E5H6
161

162

Standardbeschreibung	
Außengastronomie|	Stand: 06/ 2017 E5
H7   Außengastronomie
Außengastr
onomie belebt den öffentlichen Raum, stei-
gert die Aufenthaltsqualität und soll deshalb ausdrück-
lich unterstützt werden. 
Gerade in den Sommermonaten, in denen der öffent-
liche Raum besonders genutzt wird, ist die Darstellung 
der Außengastronomie einer der wichtigsten Faktoren 
für den Qualitätseindruck einer Stadt.
Je sauberer, qualitätsvoller und abgestimmter die Gas-
tronomen ihre Gasträume im öffentlichen Raum prä-
sentieren, desto höher wird das Niveau der räumlichen 
Umgebung und damit auch der Stadt wahrgenommen.
Die folgenden Regeln zur Steigerung des Qualitätsan-
spruches sollen den Gastronomen daher ebenso Gewinn 
bringen wie den Nutzern der Stadt.
Ein sogenannter Konsultationskreis soll 
allseits tragfähige Regeln für eine gute 
 Gestaltung des öffentli
chen Raums 
formulieren und diese später in einer 
Gestaltungssatzung festschreiben. Eine 
qualitätvolle Gestaltung des Mobiliars 
auf öffentlichen Flächen wird dennoch 
empfohlen, denn: ein qualitätvolles Stadt-
bild sorgt für eine erhöhte Nutzung des 
Gastronomieangebotes und fördert den 
Gewinn für den Gewerbetreibenden.
QUALITÄTVOLLES 	STADTBILD
ERHÖHTE 	NUTZUNG 	DES 		
GASTRONOMIEANG
EBOTES
GEWINN 	FÜR 	DEN 	GEWERBETR
EIBENDEN 	UND 	
DEN 	NUTZER 	DES 	ÖFFENTLIC
HEN 	RAUMS
3 3
H7
163

Standardbeschreibung	
Außengastronomie|	Stand: 06/ 2017
H7.1	 Anordnung 	Außengastronomie
2. Verantwortlichkeit
Die folgenden Gestaltungsregeln für die Außengastronomie sollen das   Bild des 
öffentlichen Raums qualitativ aufwerten. Die Umsetzung sollte mittelfristig 
erfolgen.
3. Gestaltung
Die Anordnung der Außengastronomie im öffentlichen Raum trägt maß-
geblich zum Erscheinungsbild des Stadtraums bei.
Zur Aufrechterhaltung der Gehwegmobilität ist eine grundsätzliche
Gehwegbreite von 1,50 Metern von Hindernissen jeglicher Art frei zu halten.
Nach ca.15 Metern sind Begegnungszonen (1,80m x 1,80m) zu realisieren.
Festlegungen von Abmessungen der Außengastronomieflächen sind nicht
nur stadträumlich ordnend, sondern auch wichtig für die Barrierefreiheit.
Damit für alle Gastronomen eines Stadtbereichs dieselben Richtlinien gelten,
ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen.
Aktuelles Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung:
Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für öffent-
liche Ordnung und dem Stadtplanungsamt (siehe Antragsunterlagen).
  www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf-
oeffentlichem-strassenland-1 
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Ein angemessener Freiraum für den Geh-
wegbereich räumt den Stadtraum auf und 
dient der Barrierefreiheit.
4.	Instandhaltung
Die angemieteten Flächen (inklusive Grünflächen, Baumfelder!) sind vom 
Be
treiber sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen.
Zur E
rarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln soll
ein s
ogenannter Konsultationskreis einberufen werden,
um a
llseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung
de
s öffentlichen Raums zu formulieren und diese später
in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen.
H8
164

Standardbeschreibung	
Außengastronomie|	Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H7.2	 Sonnenschirme 	Außengastronomie
2.	Verantwortlichke
it
Private Gastronomiebetreiber
3.	Gestaltung
D as Erscheinun
gsbild von Größe, Farbe und Material von Sonnenschirmen
kann den Qualitätseindruck eines Stadtbildes stark beeinflussen. Daher ist
der Wunsch nach gestalterisch guten und allseits abgestimmten Regeln 
berechtigt und sinnvoll. Damit für alle Gastronomen eines Stadtbereichs
dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen.
Akt uelles A bstimmungsverfahren bei N euaufstellung:
Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für öf-
fentliche Ordnung und dem Stadtplanungsamt.
  www.stadt-koeln.de/servi ce/produkt/aussengastronomie-auf-
oeffentlichem-strassenland-1 
„ Je zurückhaltender die Werbung auf Sonnenschirmen, desto 
höher der Qualitätseindruck“
4.	Instandhaltung
Sonnens
chirme sind vom Betreiber sauber zu halten und regelmäßig 
zu reinigen.
Zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln 
soll ein sogenannter Konsultationskreis einberufen wer-
den, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestal-
tung des öffentlichen Raums zu formulieren und diese 
später in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen.
H7
165

H7.3	 Ausstattung 	Außengastronomie
Standardbeschreibung	
Außengastronomie|	Stand: 06/ 2017
Qualitätvolles Mobiliar erhöht 
die Qualität des Stadtraumes.
2.	Verantwortlichkeit
Pr
ivate Gastronomiebetreiber
3.	Gestaltung
E ine hochwertige Ge
staltung der Gastronomiebereiche bedeutet auch
eine Aufwertung des städtischen Umfeldes. Daher ist es wichtig, Qualitäts-
ziele für die Ausstattung von Außengastronomien festzulegen. Damit für alle
Gastronomen eines Stadtbereichs dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel, 
einheitliche Regeln abzustimmen. Hierzu soll ein sogenannter Konsultations-
kreis einberufen werden, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestal-
tung des öffentlichen Raums zu formulieren und später in eine Gestaltungs-
satzung aufzunehmen.
Akt uelles A bstimmungsverfahren bei N euaufstellung:
Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für 
öffentliche Ordnung  
und dem Stadtplanungsamt mit.
  www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf-
oeffentlichem- 
strass
enland-1 
Beleuchtung im 
Schirm integriert
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
4.	Instandhaltung
Die angemieteten Flächen (inklusive Grünflächen, Baumfelder!) sind vom
Betr
eiber sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen.
Zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln soll
ein soge
nannter Konsultationskreis einberufen werden,
um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung
des öff
entlichen Raums zu formulieren und diese später
in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen.
H7
166

H8   Temporäre Einrichtungen
Temporäre Einrichtungen sind immer wieder stadt-
bildprägend in den öffentlichen Räumen zu finden und 
sind daher ebenso mit einer besonderen Sorgfalt zu 
betrachten. Temporäre Baustellen sollen ebenso 
Qualitätsstandards unterliegen. So soll es in den öffent-
lichen Räumen mit internationalem Anspruch nur noch 
stationäre Baustelleneinhausungen mit 
 festen 
Holzabgrenzung geben, die von außen nicht oder nur 
gezielt mit geplanten Öffnungen einsehbar sind. 
Außerhalb dieser Baustellenabgrenzung ist der 
öffentliche Raum von  Baustellenmaterial frei zu halten.
Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen|	Stand: 06/ 2017 E5H8
167

H8.1  Baustelleneinhausung
Baustellen zeigen, dass sich etwas in eine neue, gute 
Richtung verändert und dass etwas passiert. Da Bau-
stellen temporäre Lösungen bedeuten, wird der ge-
stalterische Aspekt, der in der Umsetzung in der Regel 
Mehraufwand bedeutet, allerdings oft vernachlässigt.
Die Bereiche mit einer besonders hohen stadträum-
lichen Bedeutung (     und      ) haben immer einen  
hohen Anspruch an die Gestaltung des öffentlichen 
Raums - auch bei temporären Maßnahmen.
So ist es wichtig, neben der Verkehrssicherheit von 
Baustellen auch die Gestaltung der Einhausungen 
zu betrachten und zu regeln: Der öffentliche Raum 
rund um die Baustelleneinhausungen soll durch 
eine durchgehend ansprechende Gestaltung sowie 
durch eine garantierte Sauberkeit und Pflege 
weiterhin für seine Benutzer attraktiv sein.“
Die Baustellenfibel gibt die Grundlagen und 
Hinweise zur Ausführung von Bauvorhaben im 
öffentlichen Raum vor:
  http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
verkehr/verkehrsmanagement/koelner- 
baustellenfibel 
Auch bei temporären Einrichtungen ist die  
Barrierefreiheit zu beachten:
Im folgenden Kapitel werden die Grundlagen durch 
Gestaltungsvorgaben mit Bezug auf den 
Bedeutungsplan ergänzt.
Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen|	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H8
  http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/
content/pdf66/baustellen-sicher-
barrierefrei.pdf
168

Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen|	Stand: 06/ 2017
E5
H8.1.1	 Baustelleneinhausung für stationäre Baumaßnahmen in international und stadtweit bedeutenden 
Räumen	
2.	Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die 
verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel  und des 
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt, ist der
Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
1. Unter einer Baustelle, für die die nachfolgenden Regeln gelten,
versteht man zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen
Raum für Baumaßnahmen, die länger als 7 Tage andauern und deren
Einfriedungslänge größer als 10 m ist. Bei Straßenbaumaßnahmen
ist eine gesonderte Abstimmung mit dem Stadtraummanagement
erforderlich.
2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der
Baustelleneinrichtungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten
sind geschlossen zu halten.
3. Gestaltung
1.   Material und Abmessung
Feste geschlossene Baustelleneinrichtungsfläche 
Material: Holz, Metall o.ä
Höhe: 2,20 m bis 3,00 m
2.  Oberflächengestaltung
a)  Die Flächen sind im Ton RAL 7024 gestaltet. Kein Bodenspalt 
(Barrierefreiheit!) 
b) Alternativ kann die Fläche nach den Vorgaben für die Baustellen der 
Stadt Köln (Guideline) gestaltet werden. Die komplette Guideline können 
Sie beim Baustellenmanagement (baustellenmanager@stadt-koeln.de) 
anfordern.
c) Von o.g. Vorgaben abweichende, umfassende Gestaltungskonzepte
können im Einzelfall mit dem Stadtplanungsamt oder dem Stadtraumma-
nagement abgestimmt werden.
Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall 
zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der 
Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H8
2a) Oberflächengestaltung RAL 7024 
2c) Oberflächengestaltung 
nach abgestimmtem Gesamtkonzept
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Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen|	Stand: 06/ 2017
4. Abstimmungsverfahren
bei Neuplanung:
VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Bei 3.2c Abstimmung mit dem Stadtraummanagement
5. Instandhaltung
Die Baustelleneinhausung und der öffentliche Bereich rund um die
Baustelleneinrichtungsfläche (Abstand ca.5 m) sind besonders sauber
und ordentlich zu halten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen
und besenrein zu hinterlassen. 
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H8
170

Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen|	Stand: 06/ 2017
E5
H8.1.2 Baustelleneinhausung für stationäre Baumaßnahmen  in nachbarschaftlich bedeutenden Räumen	
2.	Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson , die 
verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des 
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt,ist der
Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
1.  Unter einer Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten, versteht man 
zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen Raum für Baumaß-
nahmen
.
2.  Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der 
Baustelleneinhausungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten 
sind geschlossen zu halten.
3. Gestaltung
1. Baustelleneinhausung (barrierefrei gestaltet)
Metallbauzaun oder wie in oder 
4. Abstimmungsverfahren
bei Neuplanung:
VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
5. Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die 
Baustelleneinrichtungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten. 
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen 
und besenrein zu hinterlassen. 
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H8
  http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
verkehr/verkehrsmanagement/koelner- 
baustellenfibel 
Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall 
zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der 
Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden.
171

Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen|	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H8
2. 2.Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die 
verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel  und des 
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt, ist der
Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
Köln einzubinden.  
H8.1.3	 Baustelleneinhausung für mobile Baumaßnahmen in international und stadtweit bedeutenden
Räumen	
1.  Unter einer mobilen Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten,
versteht man ein Baufeld, das in der Lage und den Abmessungen
aufgrund von Bauphasen/ - abschnitten stetig anzupassen ist.
2.  Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der
Baustelleneinhausungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten
sind geschlossen zu halten.
3. Alle mobilen Bauzaunelemente sind einheitlich, unbeschädigt,
sorgfältig befestigt und standsicher auszuführen.
3. Gestaltung
4.  Material und Abmessung
Material Bauzaun: Metall
Abmessung Bauzaun: Höhe einheitlich 2,00m bis 3,00m, Breite
einheitlich
Material Plane: einheitlich Mesh oder einheitlich PVC-Plane
Abmessung Plane: innenseitig mit dem Bauzaunrahmen abschließend
5. Oberflächengestaltung
a. Die Flächen sind im Ton RAL 7024 gestaltet.
b. Alternativ kann die Fläche nach den Vorgaben für die Baustellen
der Stadt Köln (Guideline) gestaltet werden. Die komplette
Guideline können Sie beim Baustellenmanagement
(baustellenmanager@stadt-koeln.de) anfordern.
c. Von o.g. Vorgaben abweichende, umfassende
Gestaltungskonzepte können im Einzelfall mit dem
Stadtplanungsamt oder dem Stadtraummanagement abgestimmt
werden.
Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall
zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der
Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden.
172

4. Abstimmungsverfahren
bei Neuaufstellung
VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Bei 3.2c Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt oder dem
Stadtraummanagement
5. Instandhaltung
Die Baustelleneinhausung und der öffentliche Bereich rund um
die Baustelleneinrichtungsfläche (Abstand ca.5 m) 
sind
besonders sauber und ordentlich zu halten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos 
abzuräumen und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder 
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen|	Stand: 06/ 2017
EH58
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
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Standardbeschreibung	
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen|	Stand: 06/ 2017
H8.1.4	  Verkehrssicherungseinrichtung
1.	Bezeichnung
Die StVO regelt die Verkehrssicherungseinrichtung in Bezug auf die 
Form, Farbgestaltung und Anordnung. Diesen Regeln muss unbedingt
Folge geleistet werden. 
Dennoch gibt es Gestaltungsspielräume, was die Beschaffenheit in Bezug 
auf Alter und Sauberkeit des Mobiliars und die sorgfältige Anordnung dessen 
angeht.
2.	Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die verantwortlich 
ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des 
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt.
Wenn nicht anders vermerkt, 
ist der Bauleiter verantwortlich.
3. Gestaltung
A. Beschaffenheit
Material neuwertig und sauber (Aufkleber- und Beschmierungsfrei).
Material sauber (Aufkleber- und Beschmierungsfrei). 
B. Anordnung im Raum
Das Mobiliar ist besonders sorgfältig aufzustellen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H8
4. Abstimmungsverfahren
bei Neuaufstellung
Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
5. Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die 
Baustelleneinrichtungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten. 
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen 
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder 
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
174

Standardbeschreibung	
Ehrenamt|	Stand: 06/ 2017 E5
H9   Ehrenamt
Immer mehr Bürgerinnen und Bürge
r dieser Stadt enga-
gieren sich inzwischen für Kölner Stadträume. 
Selbst in größeren Grünanlagen wird fleißig mit ange-
packt. Hier schließen sich meistens mehrere Engagierte 
als Bürgerverein oder aus einer Anwohnerschaft zusam-
men, wie beispielsweise im Rosengarten des Kletten-
bergparks oder auf dem Finkenplatz in Niehl.
Auch bei einigen Weihern, Brunnen und auf Friedhö-
fen – und hoffentlich bald auch in den unterschiedlichen 
Stadträumen – sehen Patinnen und Paten nach dem 
Rechten und geben ihren Mitbürgerinnen und Mitbür-
gern wichtige Hinweise.
Dank dieser Unterstützung wird das Erscheinungsbild 
der Domstadt immer grüner, blühender, sauberer und 
gepflegter.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H9
175

H9.1  Patenschaften
H9.1.1	 Patensch
aft	Baumbeete
In nachbarsc
haftlichen Bereichen haben Bürgerinnen und Bürger die Mög-
lichkeit, eine Patenschaft für ein Baumbeet zu übernehmen. Hier können sie 
Beete nach Pflanzempfehlungen bepflanzen und pflegen.
Verantwortlichkeit (die Patin, der P ate)
Einige Pflegearbeiten werden auch weiterhin ausschließlich vom Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen ausgeführt. Hierzu zählt insbesondere 
der Gehölzschnitt von Bäumen und Sträuchern. Zudem werden, falls erfor-
derlich, Schäden und Krankheiten der Gehölze fachgerecht behandelt. Die 
Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die Stadt 
Köln haftpflicht- und unfallversichert.
Gestaltung
Nach Pflanzempfehlung
Antragsverfahren
	
Amt für L andschaftspfle
e und G rünflä hen
Telefon: 0221 / 221-33355 
für An fragen aus d
em rechtsrheinischen Stadtgebiet:
0152 / 54548671
E -M ail:
67-Ehrenamt@st
adt-koeln.de
Instandhaltung
Nach Pflegeempfehlung
  www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/
patenschaf
ten-fuer-baeume-und-gruenflaechen
© Stadt Köln, Belibasakis
Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften|	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H9
176

Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften|	Stand: 06/ 2017 E5
H9.1.2	 Patenschaft 	Weiher
Für 13 Kölner Weiher können Bürger
innen und Bürger eine Patenschaft  
übernehmen. Die Patinnen und Paten können ihre Einsatzzeiten selber  
festlegen. Eine Jacke mit dem Logo der Stadt Köln wird für die Aufgabe  
zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt eine Einweisung 
über die örtlichen Gegebenheiten des Weihers und über die ehrenamtlichen 
Tätigkeiten.
Zu	den	Aufgaben	der	Ehrenämtler	gehören	folgende	Tätigkeiten:
1.  An und um den Weiher nac
h dem Rechten sehen und die Verwaltung 
über nachteilige Veränderungen an dem jeweiligen Gewässer sowie den 
dort lebenden Tieren informieren. 
2.  Den Besucherinne
n und Besuchern der Weiher für allgemeine 
Informationen und Auskünfte zur Verfügung stehen. 
3.  Im Gespräch mit den Bürger
innen und Bürgern Anregungen und 
Kritikpunkte aufnehmen und diese weiterleiten an die zuständigen 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Verwaltung.
Die Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die 
Stadt Köln haftpflichtversichert und unfallversichert.
Bei	Rückfragen	oder	Interesse	wenden	Sie	sich	bitte	telefonisc
h	
oder	per	Mail	an:
Amt für L andschaf
tspfle e und G rünflä hen
Telefon: 0221 / 221-33355
E -M ail:
67-Ehrenamt@stadt-koeln.de
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H9
177

Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften|	Stand: 06/ 2017
H9.1.3	 Patenschaft 	Friedhof
Für Kölner Friedhöf
e können Bürgerinnen und Bürger eine Patenschaft über-
nehmen. Die Patinnen und Paten können ihre Einsatzzeiten innerhalb der 
regulären Öffnungszeiten des jeweiligen Wunschfriedhofes in Absprache mit 
den Friedhofsgärtnermeistern selber festlegen. Eine Jacke mit dem Logo der 
Stadt Köln wird für die Aufgabe zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der 
Tätigkeit erfolgt eine Einweisung über die örtlichen Gegebenheiten des Ein-
satzfriedhofes und über die ehrenamtlichen Tätigkeiten durch den jeweiligen 
Friedhofsgärtnermeister.
Zu	den	Aufgaben	der	Ehrenämtler	gehören	folgende	Tätigkeiten:
1.  Auf dem Friedhof n
ach dem Rechten sehen und gegebenenfalls besonde-
re Situationen und Auffälligkeiten dem Friedhofsgärtnermeister melden. 
2.  Den Besucherinne
n und Besuchern der Friedhöfe für allgemeine 
Informationen und Auskünfte zur Verfügung stehen.
3.  Im Gespräch mit den Bürger
innen und Bürgern Anregungen und 
Kritikpunkte aufnehmen und diese weiterleiten an die zuständigen 
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
4.  In Einzelfällen älter
e oder behinderte Menschen zum Grab begleiten.
Die Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die 
Stad Köln haftpflichtversichert und unfallversichert.
Bei	Rückfragen	oder	Interesse	wenden	Sie	sich	bitte	telefonisc
h	
oder	per	Mail	an:
Amt für L andschaf
tspfle e und G rünflä hen
Telefon: 0221 / 221-33355
E -M ail:
67-Ehrenamt@stadt-koeln.de
Flyer: 
Ehrenamtsaufruf Friedhöfe PDF, 819 kb 
© Stadt Köln, Schmitten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H9
178

Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften|	Stand: 06/ 2017 E5
H9.1.4	 Patenschaft 	Spielplatz
Für Kölner Spi
elplätze, Bolzplätze und Skateranlagen können Bürgerinnen 
und Bürger eine Patenschaft übernehmen.
Zu	den	Aufgaben	der	Ehrenämtler	gehören	folgende	Tätigkeiten:
1.  Sich allein oder gemeinsam mit ander
en Interessierten regelmäßig um 
einen Spielplatz in ihrer Nähe kümmern. 
2.  Schäden oder Verunreinigun
gen der Stadt Köln melden, damit sie schnell
beseitigt werden können. 
3.  Bei eventuellen Konflikten auf Ihrem Sp
ielplatz durch ein hilfreiches 
Gespräch vermitteln.
4.  Hundebesitzer freundlic
h, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass ein
Spielplatz keine Hundetoilette ist.
5.  Kindern gerne Anleitungen z
um Spielen zu geben oder sogar eine 
Spielaktion oder ein Spielplatzfest zu veranstalten.
Bei	Rückfragen	oder	Interesse	wenden	Sie	sich	bitte	telefonisch	
oder	per	Mail	an:
Amt für Kinder, Jugen
d und Familie 
Abtl. Kinderinteressen und Jugendförderung  
Am Justizzentrum 6, 50939 Köln 
Tele fon: 
0221/221-2 70 70 
E -M ail:
spielplatzpaten@stadt-koeln.de 
Wir	freuen	uns	über	Ihr	Interesse.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H9
179

Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften |	Stand: 06/ 2017
H9.1.7	 Sauberkeitsaktionen
Für die Sauberkeit können Bürgerinnen und Bürger eine Putzaktion durch-
führen.
Sie können mit Vereinsfreunden, Nachbarn oder netten Leuten eine Sau-
berkeitsaktion für ihr Veedel initiieren oder sie übernehmen zum Beispiel 
Verantwortung für das Umfeld ihrer Schule oder ihrer KiTa.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die Kölle Putzmunter-
Partner unterstützen diese Aktionen von Frühlingsanfang bis Ende September.
Es werden Handschuhe und Müllsäcke zur Verfügung gestellt. Die AWB holt 
den gesammelten Müll am vereinbarten Ort ab und entsorgt ihn fachge-
recht.
Bei	Rückfragen	oder	Interesse	wenden	Sie	sich	bitte	telefonisc
h	
oder	per	Mail	an:
AWB Abfallwirts
chaftsbetriebe Köln GmbH
Thomas Enzinger
Maarweg 271
50825 Köln 
www.awbkoeln.de
E -M ail:
putzmunter@awbkoeln.de
Tele fon: 
0221 / 9 22 22 85
F ax: 
0221/9 22 22 93
	Melden	Sie	sich	und	Ihre	Aktion	mit	dem	Anmeldeformul
ar	an:
  www.awbkoeln.de/private-haushalte/koelle-putzmunter
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
H9
180

Informieren Sie uns über Mängel im Kölner Stadtbild.
Über "Sag’s uns" können Sie die Stadtverwaltung über Missstände im Kölner 
Stadtbild informieren. Dazu müssen Sie per Internetzugang einfach die 
Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Ihr Anliegen 
absenden. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Beitrag ein Foto hochladen, hilft uns 
dies bei einer zügigen Bearbeitung.
In dem Onlineangebot "Sag's uns" können Sie über die unten genannten 
Kategorien Ihr Anliegen eingeben.
Altkleidercontainer
Finden Sie auf öffentlichem Straßenland Altkleider-Container, die nicht von 
den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln aufgestellt wurden und nicht gekenn-
zeichnet sind, melden Sie bitte diese illegale Altkleidersammlung. Um sich 
gegen illegale, gewerbliche Sammlungen zu wehren und die gemeinnüt-
zigen Sammlungen zu schützen werden diese illegalen Container aus dem 
Stadtgebiet entfernt.
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes 
bringen wir am Container einen Hinweis an. Wir geben somit der Eigentüme-
rin und dem Eigentümer die Möglichkeit den Container selbst zu entfernen. 
Erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen beziehungsweise 
Klärung der Eigentümerverhältnisse dürfen wir tätig werden. Wir bitten 
daher um Verständnis, dass die illegal aufgestellten Altkleidercontainer nicht 
sofort entfernt werden können.
Ampel
	defekt
Eine einz
elne Lampe ist defekt oder die Ampel "springt" dauerhaft nicht um. 
Die Ampeltaste für Fußgängerinnen und Fußgänger funktioniert nicht und 
ist vermutlich defekt.
Die Instandsetzung wird direkt fest beauftragt und in der Regel innerhalb 
von zwei Tagen durch einen Dienstleister durchgeführt.
Glascontainer
Hin und wieder kann es vorkommen, dass ein Glascontainer überfüllt ist. 
Trotz regelmäßiger Leerung können die Wertstoffcontainer die dort abge-
lieferten Mengen nicht aufnehmen. Auch werden Glasabfälle nicht in die 
Container entsorgt, sondern unerlaubter Weise neben die Container gestellt.
  w ww.sags-uns.stadt-koeln.de
Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften |	Stand: 06/ 2017
H9.1.8	 Sag’s 	uns
  : Informieren Sie  
uns über Mängel im Kölner Stadtbild.
sags-uns.stadt-koeln.de
Die Oberbürgermeisterin
H9
181

Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften |	Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
	Verbindung	stadtweit
International
Grünfläche
Stellen Sie solche Mängel fest, dann melden Sie bitte die Standorte der Container 
unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, an denen Sie die Überfüllung 
der Container feststellen.Wir werden umgehend die Leerung oder die Beseiti-
gung der beauftragen.
Parkscheinautomat	defekt
Sie können am Par
kscheinautomat kein Parkticket ziehen? Nach dem Münzein-
wurf gibt es keinen Parkschein oder keine Münzrückgabe, die EC -Karte / Geldkar-
te steckt im Automaten fest oder die eingeworfenen Münzen fallen durch? Bitte 
melden Sie uns defekte oder nicht richtig funktionierende Parkscheinautomaten.
Neben der Angabe der Straße mit einer Hausnummer, vor welcher der Auto-
mat steht, ist die Angabe der Parkscheinautomaten-Nummer sehr hilfreich.Die 
Instandsetzung wird kurzfristig direkt von unserem Parkbetriebsservice durch-
geführt.
Was sollten Sie tun, wenn ein Parkscheinautomat defekt ist? 
Stellen Sie bitte Ihre Ankunftszeit auf einer Parkscheibe ein und legen Sie diese 
gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Sie können dann bis zu der auf dem 
Parkscheinautomaten angegebenen Höchstparkdauer auch ohne Ticket parken. 
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht umparken oder an einem anderen Automaten 
einen weiteren Parkschein lösen.
Schrottfahrzeuge/Fahrräder
Wenn Ihnen auf öffentlichen Flächen abgestellte Fahrräder auffallen, die auf-
grund ihres Zustandes als Abfall zu bewerten sind, weil beispielsweise wesent-
liche Teile, wie Rahmen oder Räder fehlen, melden Sie diese bitte. Dies gilt auch 
für abgemeldete (Schrott-)Fahrzeuge mit entsiegelten oder ganz ohne Num-
mernschilder, die auf öffentlichen Flächen abgestellt sind.
Wir nehmen Ihr Anliegen direkt in die Bearbeitung der Bezirksordnungsdienste 
auf. Von dort wird geprüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt 
werden kann, oder der Eigentümerin oder dem Eigentümer innerhalb einer ge-
setzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit gegeben werden muss, das Fahrrad 
oder das Fahrzeug selbst zu entfernen. Erst nach Ablauf der Frist dürfen wir tätig 
werden.
Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem 
Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird 
vom Bezirksordnungsdienst weiter bearbeitet.
Spiel-	und	Bolzplätze
Alle öffentli
chen Kölner Spiel- und Bolzplätze werden regelmäßig gereinigt und 
kontrolliert – zur Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Leider kommt 
es trotzdem immer wieder vor, dass Müll und Verunreinigungen auf den öffent-
lichen Kölner Spiel- und Bolzplätzen hinterlassen werden. Auch können Spielge-
räte im Laufe der Zeit nicht mehr funktionstüchtig sein.
Sofern Ihnen solche Zustände oder Abnutzungen auffallen, melden Sie diese 
bitte mit der Angabe des Spiel-/Bolzplatznamens und falls vorhanden der Spiel-
platznummer, damit wir Ihre Mitteilung genau zuordnen können.Grundsätzlich 
sollten aber die Hinweise auf den Beschilderungen der Spielplätze befolgt wer-
den. Ihr Anliegen wird kurzfristig durch die Stadt Köln durchgeführt.
Eine Rückmeldung auf Ihre Mel-
dung sollte innerhalb von zwei 
Arbeitstagen erfolgen. Natür-
lich ist die Bearbeitungsdauer 
aber abhängig davon, wie viele 
Hinweise zeitgleich eingehen 
 und 
welche Aufga
ben im Tagesge-
schäft anstehen.
H9
182

Standardbeschreibung	
Ehrenamt – Patenschaften |	Stand: 06/ 2017
Straßenbaustellen
Hier können Sie alle "Probleme" mit Straßenbaustellen melden; von der offen-
sichtlich zu lange
n Dauer der Baustelle bis hin zu Ihrer Meinung nach zu gefähr-
licher Verkehrsführung. Wir interessieren uns aber auch für sogenannte "Schlaf-
baustellen" im S
traßenbau, an denen offensichtlich nicht mehr gearbeitet wird. 
Möglicherweise sind auch Baustellen- oder Verkehrsschilder nach Beendigung 
der Straßenba
ustelle nicht entfernt worden. Wichtig ist nur, dass es sich um 
Straßenbaum
aßnahmen und nicht um Hochbaumaßnahmen handelt.
Nicht immer können wir d
ie durch die Straßenbaustelle entstehenden Unan-
nehmlichkeiten beseitigen, aber wir nehmen uns der Sache an und we rden wenn  
möglich Abhilfe s
chaffen.
Straßenlaterne	defekt
Ist eine Leuchte an einer Straße, einem Geh- oder Radweg defekt? Ist der Leuch-
tenmast o
der d
as Leuchtenglas beschädigt?
Neben der Angabe der Straße mit einer Hausnummer, vor welcher die Straßenla-
terne steht, i
st die Angabe der Laternen-Nummer (kleines Schild auf dem Mast) 
sehr hilfreich.
Die Instandsetzung wird direkt vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik fest 
beauftragt und in der Regel innerhalb von zwei Wochen durch die RheinEnergie 
Köln durchgeführt.
Wilder	Müll
Leider kommt es immer häufiger vor, d
ass Haus- und Sperrmüll und sogar 
gefährliche Abfälle (Schadstoffe) im Freiland, an Sammelcontainern f
ür Glas 
oder Altkleider und auf öffentlichen Straßen und Plätzen a
chtlos abgelegt 
werden.
Die Beseitigung von wildem Müll ist teuer. Außerdem stellen illegale Müllabla-
gerungen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden je n
ach Schwere mit hohen 
Strafen geahndet.
Melden Sie bitte die S
tellen unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, 
an denen wilder Müll liegt, damit der Abfall durch die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH entfernt werden kann.
Die Kategorien für Mängel im 
Stadtraum werden ständig 
erweitert. Finden Sie keine 
passende Kategorie, dann mel-
den Sie den Mangel unter der 
Telefonnummer 221-115 oder 
unter stadtverwaltung@stadt-
koeln.de. 
H9
183

184

Verweise	
Stand: 06/ 2017
I	 Verweise
Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten:
Denkmalliste
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmalschutz/suche-derdenkmalliste
Baumschutzsatzung
www.stadt-koeln.de/mediaasset/.../baumschutzsatzung_2011_08_01.pdf
Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik
Baustellenfibel
www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/baustellenfibel.pdf
Sondernutzungssatzung
www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/strassen-gruen/sondernutzungssatzung_03_10_2012.pdf
usw.
© Frederic Lezmi
I
185

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Anlage 4 Auszug Stadt AG Behindertenpolitik vom 16.11.2017

9825 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de 
Datum: 28.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 
öffentlich 
1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
1120/2017 
Frau Schinkel erläutert das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln anhand einer Foli-
en-(Powerpoint)-Präsentation. Die Vortragsunterlagen sind dem TOP als Anlage bei-
gefügt. 
Frau Schinkel betont, dass das Gestaltungshandbuch immer wieder überarbeitet und 
fortgeführt wird. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung und soll 
auch durch dieses Gestaltungshandbuch einen höheren Stellenwert erhalten. 
Herr Intveen dankt Frau Schinkel im Namen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen für dieses offene und kooperative Verwaltungshandeln. Er betont, 
dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen das 
vorliegende Gestaltungshandbuch sehr begrüßen, da dieses die Barrierefreiheit als 
verpflichtendes Element sieht. Die Weiterentwicklung des Gestaltungshandbuches ist 
sinnvoll und erforderlich. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen sind sehr daran interessiert, daran mitzuarbeiten. 
Herr Intveen berichtete, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und 
-selbsthilfegruppen in der letzten Sitzung um Vertagung der Vorlage gebeten hatten, 
da noch Beratungs- und Informationsbedarf bestand. Mittlerweile haben mehrere 
Gespräche zwischen den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen und der für das Gestaltungshandbuch verantwortlichen Fachver-
waltung stattgefunden. Es wurde gemeinsam an Verbesserungsvorschlägen zur ak-
tuell vorliegenden Vorlage gearbeitet, die mit dem unter TOP 1.1.1 aufgeführten An-
trag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Diese Änderungsvorschläge stellen 
das vorliegende Gestaltungshandbuch nicht infrage, sondern sollen lediglich an ver-
schiedenen Textstellen Klarheit bringen.

Das Ansinnen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, das im Einzelfall vom Gestaltungs-
handbuch abgewichen werden kann, wird von den Vertreter*innen der Behinderten-
organisationen und -selbsthilfegruppen abgelehnt. Das Gestaltungshandbuch gibt 
Gestaltungsvorgaben für die gesamte Stadt  Köln vor und ist mit allen Beteiligten ab-
gestimmt. Einzelfall-Lösungen würden nicht nur für alle einen zusätzlichen Arbeits-
aufwand bedeuten, sondern es müssten für jeden Einzelfall Neuverhandlungen im 
Hinblick auf die Barrierefreiheit geführt werden. Gerade dies soll aber mit dem Ge-
staltungshandbuch vermieden werden. 
Herr Waddey weist daraufhin, dass im Zusammenhang mit dem Gestaltungshand-
buch immer von „Gestaltungsgrundsätzen“ die Rede ist. Grundsätze können abge-
wogen werden. Ziele sind jedoch immer einzuhalten. Daher bittet Herr Waddey zu 
prüfen, ob die Barrierefreiheit als Ziel definiert werden kann, von dem nicht abgewi-
chen werden darf. Er bittet das Gestaltungshandbuch diesbezüglich zu überarbeiten. 
Er selbst wird diesen Vorschlag in seine Fraktion einbringen. 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ergänzt den Änderungsantrag der 
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen auf Seite 16 
des Gestaltungshandbuches um folgenden Passus: 
„S. 16  oben einfügen: 
Zu C1  
Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. 
(Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.)“ 
Der Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen wird mit dieser Änderung unter TOP 1.1.1 beschlossen (siehe un-
ten). 
Mit diesen Änderungen beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
wie folgt: 
 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen 
des Rates unter der Maßgabe, dass die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik beschlossenen Änderungen im Gestaltungshandbuch vorgenommen wer-
den, zu empfehlen, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln um-
zusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und In-
standhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 
2 
a. 
- 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume 
hierarchisiert. 
Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf 
bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zu-
sammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. 
- 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus 
abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen 
Raum beschlossen.

Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, 
Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die 
jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - ange-
messene Qualität her zu stellen und zu sichern. 
- 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als 
perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte 
Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. 
b.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach 
angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er-
gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 
 
In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen 
aufzunehmen: 
 
Seite 7/ Spalte 2 
„Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreich-
barkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“  
Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unab-
hängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu 
integrieren. 
 
Seite 10 
Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) 
kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Stan-
dards abgewichen werden. 
 
Seite 15 
In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher 
Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Kom-
fort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild 
ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen 
Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und 
funktional zu gestalten. 
 
S. 16  oben einfügen: 
Zu C1  
Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. 
(Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.) 
 
Seite 17 
Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen 
vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. 
 
ab Seite 41 
E Barrierefreiheit 
Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. 
 
Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen 
Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich 
voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) 
 
Seite 43

Taktile und visuelle Leitelemente  
Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekon-
trast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen 
in die Straßenplanung einbezogen …. 
…. 
Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude 
(z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffin-
destreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße 
sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). 
…… 
Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend 
rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schie-
ben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in mög-
lichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben 
einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden 
sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in 
der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der 
Umsetzung. 
Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches 
eingearbeitet. 
Ergänzung: 
Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird 
zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingear-
beitet. 
 
Seite 49 
Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Ge-
staltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner 
Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards 
für die Pflastergestaltung festgesetzt.  
Ergänzung: 
Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll an-
zuwenden. 
 
Seite 59 
Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten 
Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Ge-
staltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. 
 
Seite 185 
I Verweise 
Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkann-
ten Regeln der Technik.   
Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): 
…………….. 
Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik 
…………….. 
Ergänzung: 
DIN 18040-3

Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 2 - Bedeutungsplan

4667 Zeichen

Gestaltungshandbuch
Stadt Köln

Bedeutungsplan
 Stand: November 2016
Bedeutungsplan
B

Bedeutungsplan
Übersicht | Stand: November 2016
Detailansichten	auf	den	Folgeseiten:
N
Norden
Osten
Westen Zentrum
Süden
Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen 
Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, die 
besonders stark von Fußgängern frequentiert werden 
und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten 
Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen.
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume 
untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert:
1. Internationale Bedeutung
2.  Stadtweite Bedeutung 
 – Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume
3. Nachbarschaftliche Bedeutung
4. Grünräume
	Räume	mit	internationaler	Bedeutung
Hier handelt es sich um die sogenannten „Visitenkarten-
räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän-
gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die 
jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem 
ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch 
einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestal-
tungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räume ist 
besonders hoch. 
	
	Räume	mit	stadtweiter	Bedeutung
In diesen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der 
Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht 
man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent-
haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger 
aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu 
bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an 
die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der 
öffentlichen Räume ist hoch.
Verbindung	der	stadtweit	bedeutenden	Räume
Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu 
verbinden, werden bestimmte Gestaltungsstandards in 
stark frequentierten Straßenbereichen fortgesetzt.
	Räume	mit	nachbarschaftlicher	Bedeutung
In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die 
in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die 
Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut 
 gestalteter Grundstandard, der langfristig instand gehal-
ten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Hier ist 
auch Raum für eine individuellere Gestaltung durch die 
Anwohner und auch für (gestalterisches) Ehrenamt. 
Von dem Bedeutungsplan und dessen Bedeutungsstufen 
lassen sich die jeweiligen Standards (siehe Standardkata-
log E) in Bezug auf die Gestaltung, Abstimmungen und 
Instandhaltung für die einzelnen Stadträume ableiten 
(Elementenbeschreibung). In Absprache mit dem Gre-
mium für Qualitätssicherung im öffentlichen Raum kann 
im Einzelfall von den Standards abgewichen werden.
Grünräume
Die Grünräume in Köln haben eine hohe Erholungs- und 
Aufenthaltsqualität. Aufgrund der natürlichen Umge-
bung ergeben sich eigene Standards für die Gestaltung 
und Instandhaltung.
Fortschreibung
Dieser Plan wurde auf der Grundlage des Versorgungs- 
und Geschäftszentrenkonzepts, dem Schutzplan bezüg-
lich der städtebaulich sensible Stadträume des Werbe-
nutzungsvertrags sowie ergänzenden Stadtraumstudien 
zur Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequenzen im Jahr 
2016 entwickelt. 
Bedeutungsplan
Stand: November 2016
B  Bedeutungsplan
Übersicht
	 International
	 Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit
	 Grünfläche
	 Nachbarschaftlich*	
  *Alle nicht-eingefärbten Flächen
1 Km
Internationaler Raum, © Thilo Schmülgen
Stadtweiter Raum,  
© Costa Belibasakis
Nachbarschaftlicher Raum,  
© Costa Belibasakis
Eine Aktualisierung des Bedeutungsplans 
erfolgt regelmäßig und wird so auf die 
stetigen Veränderungen und Bedarfe des 
Stadtraums reagieren.
B
B

1 Km
Bedeutungsplan
Zentrum | Stand: November 2016
Bedeutung	Zentrum
	 International
	 Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit
	 Grünfläche
	 Nachbarschaftlich*	
  *Alle nicht-eingefärbten Flächen
Norden
Osten
Westen Zentrum
Süden
B1

Bedeutungsplan
Nord | Stand: November 2016
Bedeutung	Nord
	 Nachbarschaftlich*	
  *Alle nicht-eingefärbten Flächen
	 Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit	
	 International
	 Grünfläche
1 Km
Norden
Osten
Westen Zentrum
Süden
B2

Bedeutungsplan
Ost | Stand: November 2016
Bedeutung	Ost
	 Nachbarschaftlich*	
  *Alle nicht-eingefärbten Flächen
	 Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit	
	 International
	 Grünfläche
Norden
Osten
Westen Zentrum
Süden
B3

Norden
Osten
Westen Zentrum
Süden
Bedeutungsplan
Süd | Stand: November 2016
Bedeutung	Süd
	 Nachbarschaftlich*	
  *Alle nicht-eingefärbten Flächen
	 Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit	
	 International
	 Grünfläche
1 Km
B4

Bedeutungsplan
West | Stand: November 2016
Bedeutung	West
	 Nachbarschaftlich*	
  *Alle nicht-eingefärbten Flächen
	 Stadtweit
	 Verbindung	stadtweit	
	 International
	 Grünfläche
1 Km
Norden
Osten
Westen Zentrum
Süden
B5

Beratungsverlauf (15)

06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1120/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27