1120/2017
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
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Anlage 7 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 14.12.2017
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Anlage 7 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 15.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017 öffentlich 6.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln um- zusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und In- standhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zu- sammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - ange- messene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er- gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreich- barkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unab- hängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Stan- dards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Kom- fort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und funktional zu gestalten. Seite 17 Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und visuelle Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekon- trast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude (z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffin- destreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). …… Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schie- ben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in mög- lichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingear- beitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Ge- staltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll an- zuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Ge- staltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkann- ten Regeln der Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): …………….. Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik …………….. Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Auszug BV3 Gestaltungshandbuch (2)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221-93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 16.10.2017 öffentlich 9.2.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Ergänzender Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadt- räume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentli- chen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprü- fungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze in- haltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbu- ches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktua- lisierungen vorzulegen. Weiter beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal eine Priorisierung für die im Gestaltungshandbuch genannten Elemente im Stadtbezirk 3: - Erhöhung der Reinigungsfrequenz auf den Haupt und Einkaufs- straßen (vgl .Faktensammlung IHK aus der BV Sitzung vom 18.09.2017) - Ersetzung derzeitiger Wertstoff- Container z. Bsp. Durch Unter- flurmodelle - Einheitliche Gestaltung des Baumscheibenschutzes - Ersetzten der „Dixi“- Toiletten an den Marktplätzen durch die im Gestaltungshandbuch vorgesehenen WC-Anlagen Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat und den zuständigen Aus- schüssen: 1. Einen verbindlichen Zeitplan für die nächsten 5 Jahre zu beschließen für die Umsetzung vorgegebenen Qualitätsziele 2. Die dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Um- setzung der Vorgaben des Gestaltungshandbuches zu beschließen So soll sichergestellt werden, dass die „perspektivischen Qualitätsziele“ in ab- sehbarer Zeit auch in den Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung erreicht werden können (z. Bsp. Unterflurlösung für Wertstoff-Container, WC-Gebäude statt „Dixi-Klo“ auf öffentlichen Flächen etc.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD) und Herr Dr. Rother (FDP)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 1120/2017 Freigabedatum 28.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öf- fentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Gestaltungsbeirat 10.07.2017 Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 Verkehrsausschuss 12.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 19.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Rat 28.09.2017 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchi- siert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf be- stimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleite- ten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstim- mungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhän- gig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stel- len und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als per- spektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach ange- messenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Zu a: Haushaltsmäßige Auswirkungen zu 1. Bedeutungsplan. 2. Planungsgrundsätze, 3. In- standhaltungsgrundsätze (perspektivisches Qualitätsziel) Nein 1.und 2. Die Hierarchisierung von Stadträumen durch den Bedeutungsplan und die Einführung von Planungs- grundsätzen mit den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentli- chen Raum werden den Stadtraum wirkungsvoll verbessern ohne grundsätzlich Veränderungen fi- nanzieller oder personeller Art vorauszusetzen. Notwendige Mehrbedarfe zur Entwicklung von Gestaltungssatzungen und zur Prüfung und Behebung von gestalterischen Missständen im Innenstadtbereich werden parallel im Rahmen der jährlichen Haushaltsdebatten entschieden und müssen sich innerhalb der festgelegten Dezernatsbudgets be- wegen, ggf. sind Prioritätensetzungen erforderlich. . Der Haushalt wird in diesem Beschluss nicht zusätzlich belastet. 3. Die 4 Instandhaltungsgrundsätze werden daher inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel für die nächsten Jahre beschlossen. Nur sofern in Zukunft weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Erhöhung der Pflegestandards umgesetzt werden. Die Ent- scheidung über diese Ressourcen wird parallel im Rahmen der jährlichen Haushaltsdebatten im Rahmen der verfügbaren Dezernatsbudgets getroffen. Ggf. sind Prioritätensetzungen erforderlich. Der Haushalt wird in diesem Beschluss nicht zusätzlich belastet. Zu b: Haushaltsmäßige Auswirkungen Evaluation der Umsetzung des Gestaltungshandbuches Nein Haushaltsmäßige Auswirkungen zu Punkt b Eine Evaluation der Umsetzung des Gestaltungshandbuchs ist Teil des laufenden Geschäfts der Verwaltung und belastet den Haushalt nicht zusätzlich. Die Mittel hierfür stehen im Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 4 Begründung zu a: Die Stadt Köln hat mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt bereits einen ersten Schritt in Richtung „ordnende Stadtgestaltung“ unternommen. Diese Standards weiterzuführen und zu erweitern sowie einen Bedeutungsplan zur Priorisierung der öffentlichen Räume zu entwickeln wurde unter anderem auch als ein zentrales Ziel des Stadtbildforums formuliert, welches das Gerüst einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Stadtgestaltung bildet. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den An- forderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Dabei stehen weniger städtebauliche Ordnungsprinzipien im Vordergrund als konkrete, praktikable Anwendungsfälle der Oberflächen und der Stadtmöblierung sowie Qualitätsziele in Abstimmungsver- fahren und Instandhaltungsaufgaben. So wird mit dem Gestaltungshandbuch dem Wunsch nach einer Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum entsprochen. 1. Die Hierarchisierung von Stadträumen durch den Bedeutungsplan : Die städtischen Räume haben aufgrund ihrer Nutzung unterschiedliche Bedeutungen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Besuchern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als in anderen Räumen. Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert: N Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung – der gute Grundstandard S Räume mit stadtweiter Bedeutung – Grundstandard mit einigen qualitätvollen Sonderlösungen I Räume mit internationaler Bedeutung – Grundstandard mit qualitativ hochwertigen Sonderlö- sungen 2. Die Einführung von 9 Planungsgrundsätzen . Durch die Einführung von Planungsgrundsätzen werden eindeutige Regeln für die Gestaltung des öffentlichen Raums festgesetzt. Das Ziel ist eine klare und abgestimmte, einheitliche und an wichtigen Orten besonders hochwertige Gestaltungshandschrift. 1. First Things First (Bedeutungsplan) 2. Wir sprechen uns ab 3. Genau hier 4. Weniger ist mehr 5. Alles passt zusammen 6. Grau tritt in den Hintergrund 7. Dezente Werbung 8. Der Stadtraum ist für Alle da 9. Das ist es uns wert 3. Das perspektivische Qualitätsziel: die 4 Instandhaltungsgrundsätze Die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze wird zur deutlichen Hebung der Stadtraumqualität beitragen und eine gute Gestaltung langfristig erhalten. 1. Raumdeckende Reinigung 2. Zeitnahe Mängelbehebung 3. Sensible Instandhaltung 4. Schaffen von Verantwortlichkeiten 5 Begründung zu b: Standards werden sich nur durchsetzen können, wenn sie über Jahrzehnte angewandt werden. Inso- fern ist es wichtig, standardisierte Elemente für den öffentlichen Raum in der nächsten Zukunft beizu- behalten. Dennoch sollen die Inhalte des Gestaltungshandbuchs auf ihre Wirkung und Umsetzbarkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein ständiger Evaluationsprozess - vor allem des Bedeu- tungsplans - sollte nach einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Außerdem können so sinnvolle Ergänzungen vorgenommen und regelmäßig eingearbeitet werden. 6 Hintergrund zum Gestaltungshandbuch Die Stadt Köln hat mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt bereits einen ersten Schritt in Richtung ordnende Stadtgestaltung unternommen. Diese Standards weiterzuführen und zu erweitern sowie einen Bedeutungsplan zur Priorisierung der öffentlichen Räume zu entwickeln wurde als zentrales Ziel des Stadtbildforums formuliert und bildet das Gerüst dieser Strategie. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den An- forderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Dabei stehen weniger städtebauliche Ordnungsprinzipien im Vordergrund als konkrete, praktikable Anwendungsfälle der Oberflächen und der Stadtmöblierung sowie Qualitätsziele in Abstimmungsver- fahren und Instandhaltungsaufgaben. 1. Inhalt des Gestaltungshandbuchs Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln gliedert sich in die Kapitel A (Einleitung) bis I (Verweise) 2.1 Einleitung, Kapitel A 2.2 Bedeutungsplan, Kapitel B Die städtischen Räume haben aufgrund ihrer Nutzung unterschiedliche Bedeutungen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Besuchern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen. Vor diesem Hinter- grund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach vor allem drei Bedeutungsstufen hierar- chisiert: N Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung – der gute Grundstandard S Räume mit stadtweiter Bedeutung – Grundstandard mit einigen qualitätvollen Sonderlösungen I Räume mit internationaler Bedeutung – Grundstandard mit qualitativ hochwertigen Sonderlö- sungen Durch die Grundlage des Bedeutungsplans in Kapitel B können ganz konkret bestimmten Räumen treffende Standards zugeordnet werden. Diese Standards betreffen nicht nur das Erscheinungsbild eines Elementes, sondern auch Aussagen über deren Instandhaltung. Hier werden Qualitätsziele für die Reinigung und Reparatur entsprechend der Bedeutungsräume definiert. Fortschreibung des Bedeutungsplans Dieser Plan wurde auf der Grundlage des Versorgungs- und Geschäftszentrenkonzepts, dem Schutzplan bezüglich der städtebaulich sensible Stadträume des Werbenutzungsvertrags sowie er- gänzenden Stadtraumstudien zur Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequenzen im Jahr 2016 entwi- ckelt. Der Bedeutungsplan unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle und soll auf die Veränderun- gen im Stadtraum angemessen reagieren. So wird eine regelmäßige Fortschreibung angestrebt, da- mit der Plan stets aktuell bleibt. 2.3 Gestaltungsgrundsätze, Kapitel C Die Gestaltungsgrundsätze in C erklären die grundsätzlichen Regeln als Basis für alle (Neu-) Gestal- tungen und die Instandhaltung im öffentlichen Raum. Jedes Element und jede stadträumliche Pla- nung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift. Ziel ist eine klare und abgestimmte, einheitliche und an wichtigen Orten hochwertigere Gestaltungs- handschrift gepaart mit Sauberkeit und Ordnung für den öffentlichen Raum. 7 Planungsgrundsätze 1. Bedeutungsplan_Gute Basis, hochwertige Ausnahmen: Der Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Der qualitätvolle Grundstandard in den öffentlichen Räumen ist eine gute Basis, in den Räumen mit besonders hoher stadträumlicher Bedeu- tung sind qualitativ hochwertige Ausnahmen möglich. 2. Abstimmung_Wir sprechen uns ab: Die Aufstellung jeglichen Mobiliars im öffentlichen Raum soll gemäß der Hierarchie des Bedeutungs- plans in einem Abstimmungsteam aus gestalterischem, technischem und rechtlichem Sachverstand entschieden werden. 3. Zonierung_Genau hier: Elemente sind nur in den angegebenen Zonierungsbereichen aufzustellen 4. Anzahl_Weniger ist mehr: So viel wie nötig, so wenig wie möglich . Weniger Stadtraummobiliar für mehr Sauberkeit und Ord- nung 5. Formensprache und Materialwahl_Alles passt zusammen: Abstimmung des gesamten Stadtmobiliars in Form, Farbe und Material 6. Farbe_Grau tritt in den Hintergrund: Vereinheitlichung des Stadtmobiliars durch die Farbe anthrazit 7. Dezente Werbung: Die Eigenwerbung sinkt auf weniger als 5% der Ansichtsfläche eines Elements 8. Barrierefreiheit_Der Stadtraum ist für Alle da: Alle Räume sind barrierefrei gestaltet Qualität_Das ist es uns wert: Besondere Qualität in besonders bedeutenden Stadträumen Instandhaltungsgrundsätze: 1. Raumdeckende Reinigung_Alles aus einer Hand: Reinigung für einen gesamten Straßenraum statt nur der Bodenflächen oder einzelner Elemente 2. Zeitnahe Mängelbehebung_„Broken-Windows-Theorie“: Zeitnahes Handeln gegen Verwahrlosung 3. Sensible Instandhaltung: Gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten zu Erhaltung bestehender Gestaltungsmuster 4. Verantwortlichkeiten schaffen: Durch Personen, die einzelnen Räumen oder Aufgaben zugeordnet sind, wird die Qualität und Umsetzung der o. g. Regeln gesichert. 8 2.4 Abstimmungsverfahren, Kapitel D In Kapitel D sind Abstimmungsverfahren, abgeleitet vom Bedeutungsplan, erklärt. Hier handelt es sich ausschließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. 2.5 Barrierefreiheit, Kapitel E Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine „Stadt für alle“. Um eine selbstständige Orien- tierung aller Stadtbenutzer im Straßenverkehr zu ermöglichen, sind oft bauliche Besonderheiten er- forderlich. So benötigen blinde Menschen ein ertastbares System, mit dessen Hilfe sie sich orientie- ren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Für Menschen mit Sehbe- hinderung ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. Geh- behinderte Menschen sowie Kleinkinder und Personen, die Kinderwagen schieben, sind auf eine stu- fenlose Erreichbarkeit aller öffentlichen Räume angewiesen. Hörgeschädigte können durch akusti- sche Signale geleitet werden. Standards baulicher Art, aber auch Abstimmungsverfahren zugunsten einer Stadt für Alle werden hier festgelegt und werden ständig weiterentwickelt. 2.6 Sonderräume, Kapitel F Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden Räume, die im Bedeutungsplan definiert sind, gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestal- tung erfahren haben. So sind z. B. Stadträume mit internationalem Anspruch sowohl in der Altstadt mit dem Grauwacke-Bodenbelag und dem historisierenden Mobiliar als auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit dem hellen Stein zu finden. Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. 2.7 Standardkatalog, Kapitel G Der Standardkatalog mit der darauf folgenden ausgearbeiteten Standardbeschreibung (H) nimmt konkret Einzelelemente des Stadtraums unter die Lupe und definiert Standards. Nach dem Bedeutungsplan sind die Stadträume eindeutig in Räume mit nachbarschaftlichem, stadt- weiten und internationalem Anspruch eingeteilt. Diesen Klassifizierungen entsprechend werden nun neben den Verfahrensprozessen auch konkrete Elementenstandards zugeordnet. Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung besonders bewährt haben. Es ist nicht das Ziel, neue, modische Elemente zu entwickeln und den Stadtraum mit noch mehr neuen Elementen zu überfrachten. Vielmehr sollen die guten Bestandselemente zum Standard erhoben werden und durch ihre weitere Vermehrung im Laufe der Zeit den Stadtraum beruhigen. Alle diese Elemente, werden auf die Gestaltungsgrundsätze (C) hin geprüft. Jedes Element wird in der anschließenden Standard- beschreibung (H) noch einmal genau nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit, Gestaltung, Ab- stimmungsverfahren und Instandhaltung beschrieben. Identität der Stadträume: Die besondere Identität der Räume wird sich durch die individuellen Straßenraumprofile, unterschied- liche Straßenbegrünung, durch Patenschaften gestaltete Baumscheiben und sonstige individuellen Maßnahmen weiterhin entfalten können. Die Vereinheitlichung und die gute Qualität der Standarde- lemente sollen nach und nach das Stadtbild beruhigen und wie ein Teppich die unterschiedlichen Gestaltungen von Einzelflächen zusammenziehen. In stadtweit oder international bedeutenden Räu- men können in Einzelfällen qualitätvolle Sonderlösungen besondere Räume hervorheben. 9 Standardbeschreibung, Kapitel H In der Standardbeschreibung werden alle Elemente, die im Standardkatalog aufgelistet sind und die Grundstandards für die Stadt Köln bilden, genauer betrachtet. Wichtige Parameter hierfür sind Barrie- refreiheit, Ordnung, Instandhaltung und die räumlich-gestalterische Gesamtwirkung. Alle Elemente sind nach den folgenden Kriterien beschrieben: a. Name, ggfs. Beschreibung und Grundregel „Worum geht es?” b. Verantwortlichkeit „Wer ist verantwortlich?“ c. Gestaltung „ Wie sieht das Element aus?“ d. Instandhaltung Reinigung: „Wie sind die Qualitätsziele definiert?“ Reparaturarbeiten: „Wer repariert das Element und nach welchen Qualitätskriterien?“ Auf diese Weise werden Gestaltung, Verantwortlichkeiten, Abstimmungsverfahren und Instandhal- tungsziele genau festgesetzt und können entsprechend überprüft werden. Hier wird nicht das Stadtmobiliar beleuchtet, sondern es sollen auch Gestaltungsregeln, die den Ein- zelhandel, die Außengastronomie, aber auch temporäre Einrichtungen, Platz finden. 2.8 Patenschaften, Kapitel H9 In Kapitel H9 sind die Bürger mit ihrem Engagement für den öffentlichen Raum angesprochen. Die unterschiedlichen Patenschaften geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den öffentli- chen Raum – vor allem in den Wohnbereichen – mit zu gestalten und zu verbessern. Eine Auswahl mit den entsprechenden Ansprechpartnern ist hier aufgeführt. 3.0 Verweise, Kapitel I Am Ende wird auf ergänzende Richtlinien und Handbücher verwiesen. 2. Evaluierung Standards werden sich nur durchsetzen können, wenn sie über Jahrzehnte angewandt und stets wie- derholt werden. Insofern ist es wichtig, standardisierte Elemente für den öffentlichen Raum in der nächsten Zukunft beizubehalten. Dennoch sollen die Inhalte des Gestaltungshandbuchs auf ihre Wirkung und Umsetzbarkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein ständiger Evaluationsprozess - vor allem des Bedeu- tungsplans - sollte nach einem angemessenen Zeitraum erfolgen. 3. Veröffentlichung Nach erfolgter Beschlussfassung ist vorgesehen, das Gestaltungshandbuch inklusive Bedeutungs- plan in den einzelnen Kapiteln auf der Webseite „www.Stadt-Koeln.de“ im pdf-Format online zu set- zen. Auf diese Weise können die Inhalte immer in der aktuellen Fassung von jedermann abrufbar sein. Über Aktualisierungen der Inhalte wird die Politik in Form von Mitteilungen in den jeweiligen Aus- schüssen informiert. Zur schnellen Übersicht dient die Broschüre Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. Anlagen 1. Gestaltungshandbuch (das Buch wird nach dem Ratsbeschluss noch einmal lektoriert und grafisch überarbeitet!) 2. Bedeutungsplan
Anlage 5, Auszug aus der Niederschrift BV 5 vom 21.09.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 04.12.2017 Auszug aus der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 21.09.2017 öffentlich 9.2.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Die Bezirksvertretung erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadt- räume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und – externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den dar- aus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentli- chen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu si- chern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Die Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bür- gern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raumes, z.B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Ab- stimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Standards auf politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
1120/2017
Stand: 07.08.2023
Sachstandsbericht
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017:
Der Rat hat im Dezember 2017 die Verwaltung beauftragt, das Gestaltungshandbuch der
Stadt Köln umzusetzen und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und
Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. Ebenso sollen die In-
halte nach angemessenen Zeiträumen evaluiert und dem Rat der Stadt Köln neue Vorschläge
zur Aktualisierung vorgelegt werden.
Status X in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Gestaltungshandbuch wird verwaltungsintern angewandt. Die Ergebnisse werden im öf-
fentlichen Raum mehr und mehr sichtbar.
Nächste Schritte:
Verwaltungsintern wird die Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs vorbereitet. Die erste
Forstschreibung beinhaltet die Themen der barrierefreien Standards für Bodenbeläge und die
Regeln für die Außengastronomie.
Ein neues Kommunikationsformat mit dem Namen Köln.Gestaltet. wird zukünftig neue The-
men zum Gestaltungshandbuch gewinnbringend in die Stadtgesellschaft kommunizieren
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
II Quartal 2024
Anlage 3 Auszug BV 4 vom 11.09.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 öffentlich 10.2 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Frau Schinkel, Dezernat für Stadtentwicklung, erläutert das Gestaltungshandbuch. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begründet den Änderungsantrag. Sie betont, dass Gestaltungsspielräume erhalten bleiben sollten. Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) an. Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) spricht sich für die Beschlussvorlage aus. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) spricht sich für den Änderungsantrag aus. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) spricht sich gegen den Änderungsantrag aus. Das Gestaltungshandbuch lasse auch für abweichende Lösungen genügend Spielraum. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzu- setzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instand- haltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Ef- fizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfa- chung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeu- tungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. a. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er- gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 2. Der Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raumer, z. B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Stan- dards auf politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP/Piraten-Fraktion 10.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Gestaltungshandbuch AN/1283/2017 Beschluss: Der Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raumer, z. B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Standards auf politi- schen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP/Piraten-Fraktion.
Anlage1-Gestaltungshandbuchjuni2017
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Arbeitsexemplar
Gestaltungshandbuch
GESAMTSTRATEGIE FÜR DEN ÖFFENTLICHEN RAUM
STADT KÖLN
Inhaltliche Bearbeitung
Stadtraummanagement der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
stadtraum@stadt-koeln.de
www.stadt.koeln
Rehwaldt Landschaftsarchitekten
(Inhalte aus dem
Gestaltungshandbuch Innenstadt)
Die Ob erbürgermeisterin
Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung:
Heimrich & Hannot GmbH
Druck:
Druckerei
13-US / 15
/ 1.300 / 01.2015
2
Inhalt
A Einführung
B Bedeutungsplan
B1 Karte Zentrum
B2 Karte Norden
B3 Karte Osten
B4 Karte Süden
B5 Karte Westen
C Gestaltungsgrundsätze
C1 Planungsgrundsätze
C2 Instandhaltungsgrundsätze
D Verfahren
D1
D2
Abstimmungsverfahren Stadträume Neubau
Abstimmungsverfahren Stadtraumelemente
E Barrierefreiheit
E1 Barrierefreiheit S tadträume
E2 Barrierefreiheit G
rünräume
F Sonderräume
F1 Historischer Bereic h
F2 Kernbereich
F3 Ringe
F4 Sonstige Sonderräume
G Standardkatalog
G1 Standards für Räume mit nachbarschaftlicher
Bedeutung
G2 Standards für Räume mit stadtweiter
Bedeutung
G3
Standards für Räume mit internationaler
Bedeutung
H Standardbeschreibung
H1 Bodenbeläge
H1.1 Oberflächen und Gehwege
H1.2 Gehwegabschluss
H1.3 Anordnung und Einbau von
Ausst
attungselementen
H2 Mobiliar
H2.1 Bänke
H2.2 Absperrungen
H2.3 Abstellanlagen Fahrräder
H2.4 Abfallbehälter
H2.5 Kleinbauten
H3 Information
H3.1 Verkehrsbeschilderung
H3.2 Wegweiser
H4 Grün
H4.1 Baumscheiben
H4.2 Baumschutz
H5 Versorgung und Entsorgung
H5.1 Versorgung
H5.2 Wertstoffentsorgung
H6 Werbung
H6.1 Warenauslagen
H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf Stadtraumelementen
H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen
H7 Außengastronomie
H7.1 Anordnung Außengastronomie
H7.2 Sonnenschirme
H7.3 Ausstattung
H8 Temporäre Einrichtungen
H8.1 Baustelleneinhausungen
H9 Ehrenamt
H9.1 Patenschaften
I Verweise
3
4
Einführung
Einführung
Stand: 06/ 2017
A
5
6
Einführung
Stand: 06/ 2017
A Einführung
Köln ist eine gewachsene, lebendige Stadt, und der öf-
fentliche Raum stellt die Bühne für das bunte öffentliche
Leben dar. Als solche soll er einerseits attraktiv sein, auf
der anderen Seite aber auch robust und nachhaltig. Mit
dem Gestaltungshandbuch für die Innenstadt hat sich
die Stadt bereits einen hohen gestalterischen Standard
gesetzt, der, konsequent angewandt, die Qualität des
öffentlichen Raumes im Laufe der Zeit kontinuierlich
erhöhen wird. So ist es konsequent, diese Regeln für die
Gesamtstadt weiterzuentwickeln und sinnvoll zu
ergänzen.
Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen
schnellen und umfassenden Überblick zu den
Anforderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und
Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Es
geht darum, den Stadtraum zu ordnen, zu beruhigen
und etablierte Qualität zu bewahren. Durch die
aufgestellten Regeln sollen Arbeitsprozesse erleichtert
und gleichzeitig die gestalterische Qualität des
öffentlichen Raums erhöht werden.
Im Gestaltungshandbuch werden auch eindeutige
Qualitätsziele zur Instandhaltung definiert. Diese
werden wegen des zu erwartenden hohen personellen
und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die
Gesamtstadt erreicht werden können. Eine
stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher
als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden.
© Costa Belibasakis
Der Bedeutungsplan in Kapitel B hierarchisiert die
öffentlichen Räume. Dadurch wird eine Grundlage
geschaffen, auf die sich die Anwendung von
gestalterischen Standards für die Planung
undInstandhaltung von öffentlichen Räumen bezieht.
A
Durch die vorab festgelegten Standards sollen sich
Arbeitsabläufe vereinfachen und sich gleichzeitig die
Qualität in allen Räumen nachhaltig erhöhen.
Die Gestaltungsgrundsätze in C erklären die grundsätz-
lichen Regeln als Basis für alle (Neu-)Gestaltungen im
öffentlichen Raum. Jedes Element und jede stadträum-
liche Planung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln
Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift.
Die Instandhaltung wird sich bei Umsetzung der Regeln
deutlich verbessern.
In Kapitel D sind Abstimmungsverfahren, abgeleitet
vom Bedeutungsplan, erklärt.
Hier handelt es sich ausschließlich um Abstimmungen
innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die
Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen
erweiterte Gremien
an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. Durch
vorher abgestimmte Verfahrensabläufe wird auch die
Einbindung von gestalterischen Kompetenzen ganz klar
geregelt.
Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine
Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und
Bürger.
Im Standardkatalog und in den darauf folgenden detail-
lierten Elementenbeschreibungen (F – H) sind wenige
Einzelelemente des Stadtraums, die sich in den letzten
Jahrzehnten besonders bewährt haben, als Standard
erhoben worden und deren Gestaltung und
Instandhaltungsziele genau definiert. Wie mit
etablierten Sonderräumen, wie z.B. der Altstadt
umzugehen ist, wird in Kapitel F erklärt.
Am Ende des Kapitels
H sind die Bürger mit ihrem
Engagement für den öffentlichen Raum angesprochen.
Die unterschiedlichen Patenschaften geben den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den
öffentlichen Raum – vor allem in den Wohnbereichen –
mit zu gestalten.
Auf zusätzlich geltende Richtlinien und Handbücher
wird an entsprechenden Stellen sowie im Überblick am
Ende des Buches I verwiesen.
7
8
Bedeutungsplan
Stand: 06/ 2017
Bedeutungsplan
B
9
Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen
Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, die
besonders stark von Fußgängern frequentiert werden
und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten
Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen.
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume
untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert:
1. Internationale Bedeutung
2. Stadtweite Bedeutung
– Verbindung der stadtweit bedeuten
den Räume
3. Nachbarschaftliche Bedeutung
4. Grünräume
Räume mit internationaler Bedeutung
Hier handelt es sich um die soge
nannten „Visitenkarten-
räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän-
gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die
jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem
ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch
einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestal-
tungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räume ist
besonders hoch.
Räume mit stadtweiter Bedeutung
In diesen Räumen spielt sich das öffentli
che Leben der
Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht
man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent-
haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger
aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu
bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an
die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der
öffentlichen Räume ist hoch.
Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume
Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu
verbinden, werden bestimmte Gestaltungsstandards in
stark frequentierten Straßenbereichen fortgesetzt.
Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung
In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die
in der näheren U
mgebung wohnen oder arbeiten. Die
Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut
gestaltete
r Grundstandard, der langfristig instand gehal-
ten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Hier ist
auch Ra
um für eine individuellere Gestaltung durch die
Anwohner und auch für (gestalterisches) Ehrenamt.
Von dem Bedeutungsplan und dessen
Bedeutungsstufen lassen sich die jeweiligen Standards
(siehe Standardkatalog E) in Bezug auf die Gestaltung,
Abstimmungen und Instandhaltung für die einzelnen
Stadträume ableiten (Elementenbeschreibung). Im
"Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer-
Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann im Einzelfall von
den Standards abgewichen werden.
Grünräume
Die Grünräume in Köln haben eine hohe Erholungs- und
Aufenthaltsqualität. Aufgrund der natürlichen Umge-
bung ergeben sich eigene Standards für die Gestaltung
und Instandhaltung.
Bedeutungsplan
Stand: 06/ 2017
B Bedeutungsplan
Internationaler Raum, © Thilo Schmülgen
Stadtwe
iter Raum,
© Costa Belibasakis
Nach
barschaftlicher Raum,
© Costa Belibasakis
Der Bedeutungsplan wurde auf der
Grundlage des Versorgungs- und
Geschäftszentrenkonzepts, dem
Schutzplan bezüglich der städtebaulich
sensible Stadträume des
Werbenutzungsvertrags sowie
ergänzenden Stadtraumstudien zur
Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequen-
zen im Jahr 2016 entwickelt. Eine
Aktualisierung des Bedeutungsplans
erfolgt regelmäßig und wird so auf die
stetigen Veränderungen und Bedarfe
des Stadtraums reagieren.
Der Bedeutungsplan ist in KölnGIS
hinterlegt.
B
10
Bedeutungsplan
Stand: 06/ 2017 B
Der Bedeutungsplan liegt als DINA0-Ausdruck bei
11
12
Gestaltungsgrundsätze
Gestaltungsgrundsätze
Stand: 06/ 2017 C
13
14
C Gestaltungsgrundsätze
Allgemein
Der öffent
liche Raum ist die Visitenkarte einer Stadt.
Kölns Stadträume sollen von einem ruhigen und ge-
ordneten Untergrund geprägt sein, um der bunten und
lebendigen Vielfalt der Nutzungen als Bühne dienen zu
können.
Gesamtwirkung
Die vielen unterschiedlich gestalteten Plätze und Orte
im Kölner Stadtgebiet sollen durch eine gleichmäßige
Grundgestaltung in den allgemeinen öffentlichen Räu-
men wieder miteinander verbunden werden.
In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor
allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attri-
buten wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhal-
tung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen und ein
offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellen-
wert einzuräumen. Die Gesamtwirkun g der öffentlichen
Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreund-
lich und funktional zu gestalten.
Zur grundsätzlichen Orientierung der Gestaltung von
(neuen) Stadtraumelementen dienen die 9 Planungs-
grundsätze, zur Pflege des Stadtraums die 4 Instandhal-
tungsgrundsätze.
Nur ein Stadtraumelement, dass die 9 Planungsvorga-
ben erfüllt, wird sich dauerhaft im Stadtraum etablieren
können.
Gestaltungsgrundsätze
Stand: 06/ 2017 C
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Die 9 Planungsgrundsätze
1. Bedeutungsplan
Der Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen
Räume. Durch die Vereinbarung auf diese Bereiche
können die stadtverwaltungsinternen und -externen
Akteure im öffentlichen Raum Qualitätziele
gemeinsam erreichen.
2
. Abstimmung
Die Aufstellung jeglichen Mobiliars im öffentlichen
Raum soll gemäß der Hierarchie des Bedeutungs-
plans in einem Abstimmungsteam aus gestalte-
rischem, juristischen und technischem Sachverstand
entschieden werden.
3. Zonierung
Für Standorte von Elementen sind Zonierungen
festzulegen.
4. Anzahl
Die Anzahl der Elemente soll auf das notwendigste
reduziert werden.
5. Formensprache und Materialwahl
Es ist eine klare, reduzierte Formensprache zu wählen.
Die Elemente sind gestalterisch aufeinander
abzustimmen. Bei der M aterialwahl ist auf
Nachhaltigkeit zu achten.
6. Farbe
Es ist ein zurückhaltendes Farbspektrum
(anthrazit) zu wählen.
7. Eigenwerbung
Die Eigenwerbung auf Stadtraumelementen ist auf
ein Miniumum (< 5 % der Ansichtsfläche) zu
reduzieren.
8. Barrierefreiheit
Die Räume sind barrierefrei zu gestalten.
9. Qualität
In Räumen mit besonderer stadträumlicher
Bedeutung ( und ) sind qualitativ hochwertige
Materialien anzuwenden.
Die 4 Instandhaltungsgrun
dsätze
1. Raumdeckende Reinigung
Reinigung
für einen gesamten Straßenraum
statt nur des Bodens o
der einzelner Elemente
2. Zeitnahe Mängelbehebun
g:
Zeitnahes Handeln geg
en Verwahrlosung
3. Sensible Instandhaltung
Gestalterisch sen
sible Ausbesserungsarbeiten zu
Erhaltung bestehender Gestaltungsmuster
4. Schaffen von Verantwortlich
keiten
Durch Personen, die ein
zelnen Räumen oder Aufga-
ben zugeordnet sind, ist die Qualität und Umsetzung
der o. g. Regeln zu sichern.
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
Für die Umsetzung der
Instandhaltungsgrundsätze sind im
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden.
Diese werden wegen des zu
erwartenden hohen personellen und
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig
für die Gesamtstadt erreicht werden
können. Eine stadtumfängliche
Umsetzung dieser Ziele muss daher als
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet
werden.
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Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017
1. Bedeutungsplan
De
r Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Der qualitätvolle Grundstandard in den öffentlichen
Räumen ist gute Basis, in den Räumen mit besonders hoher stadträumlichen Bedeutung sind qualitativ hochwer-
tige Ausnahmen möglich. Je nachbarschaftlicher, also „privater“ die Bedeutung des Stadtraums ist, desto wichtiger
ist die Einhaltung von soliden, guten Grundstandards. Je bedeutender ein Stadtraum in Beziehung auf dessen Auf-
enthaltsqualität ist, desto höher ist der Anspruch an eine durchgängige, externe, per Jurybeschluss entschiedene
Gestaltung. Hier sind hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen
Gesamtkonzept folgt.
Nachbarschaftliche
Bedeutung
– Gestaltung n
ach guten
Basisstandards
Stadtweite Bedeutung
– Gestaltung n
ach guten
Basisstandards und im
Einzelfall gehobene
Standards
Internationale Bedeutung
– Gestaltung n
ach
Ideenwettbewerb
– im Einzelfall
qualitativ
hochwertige Ausnahmen
bei umfassendem
Gestaltungskonzept
C1
17
2. Abstimmung
Zum Stadtmobiliar zählen nicht nur R
uhebänke und
Abfallbehälter, sondern auch Technikelemente, Ver- und
Entsorgungselemente sowie Informationselemente. Das
Aufstellen von Stadtraumelementen bedarf einer Zusam-
menarbeit von unterschiedlichen Fachkompetenzen, die
nach der Auftragserteilung von der Politik in den Abstim-
mungsprozess miteinzubeziehen sind:
1. Technischen Sachverstand
z. B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt
für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für
Grünflächen und Landschaftspflege, Dezernat für
Soziales, Integration und Umwelt, Behinderten-
vertretung, AWB, KVB, Telekom
2. Rechtlichen Sachverstand
in den meisten Fällen Genehmigungerteilung:
z.B. Bauverwaltungsamt, Bauaufsichtsamt, Amt
für öffentliche Ordnung
3. Gestalterischen Sachverstand
Stadtraummanagement
Mit einem Planungs- und Umsetzungsteam aus Technik, Recht
und Gestaltung werden gut funktionierende Stadträume
geplant und bewahrt.
Es handelt sich bei diesen Verfahren
ausschließlich um Abstimmungen
innerhalb bzw. mit der Verwaltung,
nachdem die Aufgaben und Ziele
vom Rat der Stadt Köln und dessen
erweiterte Gremien an die Verwaltung
weitergeleitet worden sind.
TECHNISCHER
SACHVERSTAND
GESTAL
TERISCHER
SACHVERSTAND
RECHTLICHE
R
SACHVERSTAND
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
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3. Zonierung
Die Anordnung a
ller Elemente im öffentlichen Raum
ist mit besonderer Sensibilität zu betrachten. Im
öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu
berücksichtigen, um genaue Standorte von vorne
herein festzulegen.
Zonierungen sind in allen Neubauprojekten vorzusehen,
in Bestandsprojekten zuzuordnen und entweder wieder
neu zu benennen oder neu zu bestimmen. Sofern keine
eindeutige Zonierung in Form von Kleinpflasterstreifen
oder sonstiger Zonierung vorgegeben ist, gelten grund-
sätzlich folgende Regeln:
1. Integration in Bestands- bzw. Neubauobjekten
oder unterflur
Es ist immer zuerst zu prüfen, ob Elemente in nahe-
gelegenen Gebäuden o.ä. oder unterflur unterge-
bracht werden können.
2. Freiraum
Der Gehweg ist von Elementen grundsätzlich frei zu
ha
lten. Die Positionierung von notwendigem Mobi-
liar findet in den dafür vorgesehenen Möblierungs-
zonen statt. Sind diese nicht auszumachen, wird in
Absprache mit dem Eigentümer ein Standort an der
G
ebäudefassade (ohne Abstand wegen Barrierefrei-
heit und Abfallnischen!) gefunden und bestenfalls
wird das Element im Farbton der Fassade beschichtet.
3. Bündelung von
Mobiliar
Bestehendes Mobiliar kann oftmals erweitert
werden.Bestehende Elemente sind dahingehend zu
prüfen (mehrere Schilder an einem Mast, etc.)
4. Rücksicht auf Denkmalgeschützte und hochwertig
gestaltete (Naturstein-)fassaden
Wichtige Gebäude für die Öffentlichkeit sowie denk-
malgeschützte und hochwertig gestaltete Fassaden
sind möglichst frei zu halten und vor der Aufstellung
von technischen Elementen zu schützen.
Möblierung Möblierung
Technikelemente
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
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Standard in
Bestandsräumen
Standard in
Neubaubaubereichen
Beispiel: Reduzierung der Absperrelemente auf zwei Standardprodukte
4. Anzahl
Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden zur
Akzentuierung auch kleinster Stadträume
eigenes Mobiliar entwickelt, das in der
Instandhaltung zu enormen Schwierigkeiten
führte.
Der Stadtraum soll nachhaltig und gestalterisch
geradlinig beruhigt werden. Dazu wurde das
Stadtmobiliar analy
siert und das Mobiliar, das
sich über die Jahre hinweg durch seine
Beschaffenheit und Gestaltung am meisten
etablieren konnte, zum Standard erhoben.
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
Es ist also nicht die Idee, dem Stadtraum stets
neue "modische" Elemente zuzusetzen, sondern
die Anzahl der Elemente auf das notwendigste
zu reduzieren und zeitlose "Köln"-typische
Elemente zu bewahren und zu stärken.
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5. Formensprache und Materialwahl
Das Mo
biliar sowie die Materialien im öffentlichen Raum
sollen in Form, Farbe und Material aufeinander abge-
stimmt sein.
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
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6. Farbe
Es ist ein zurückhaltendes Far
benspektrum zu wählen
(anthrazitfarben: DB 703 für Poller, Schilder, Fahrrad-
stän
der, etc, RAL 7024 für Außenwerbung etc.).
Durch eine einheitiche zurückhaltende Farbgebung
der unterschiedlichen Möblierungselemente treten die
einzelnen Objekte in den Hintergrund und der Stadt-
raum wird beruhigt.
Blinde und Sehbehinderte brauchen ein
visuelles Leitsystem, um einheitlich
gestaltetes Mobiliar im Stadtbild zu
erkennen. Um diese Elemente auch ge-
stalteri
sch harmonisch in die Umgebung
zu integrieren, wird in einem Forschungs-
auftrag mit der TU Dresden ein neues
Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte
entwickelt. Die neuen Ergebnisse werden
dann in einer überarbeiteten Version die-
ses Handbuches eingearbeitet.
DB 703
(anthrazit mit
Eisenglimmer,
Äquivalent
ohne
Eisenglimmer:
RAL 7021)
RAL 7024
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
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7. Qualität
Es ist eine klare, redu
zierte Formensprache zu wählen,
und es sind langlebige, bewährte und unterhaltsfreund-
liche Materialien zu benutzen. Vor allem bei der Planung
von Neubaubereichen ist darauf zu achten, dass die Ele-
mente nachhaltig in Gestaltung und Beschaffenheit sind.
In Räumen mit besonderer stadträumlicher Bedeutung
( und ) können in Einzelfällen qualitativ hochwer-
tigere Materialien angewandt werden.
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
23
8. Eigenwerbung auf Stadtraumele menten
Die Eigenwerbung auf Stadtraumelementen ist auf ein
Miniumum (< 5 % der Ansichtsfläche) zu reduzier
en.
Beispiel Stadtraume -
lement mir dezenter
Eigenwerbung oben.
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1
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9. Barrierefreiheit
Die Räume sind barrierefr
ei zu gestalten (s. Kapitel E) –
von der Planung bis hin zur Instandhaltung.
Allgemeiner
Ortstermin für
Musterflächen
Gestaltungsgrundsätze
Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1
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1. Raumdeckende Reinigung
Vor allem in Räumen mit einer hohen st
adträumlichen
Bedeutung soll die Reinigung für einen gesamten Stra-
ßenraum raumdeckend ausgeführt werden. Statt nur
die Bodenfläche oder die Reinigung einzelner Stadt-
raumelemente in den unterschiedlichen Verantwor-
tungsbereichen soll alles aus einer Hand, d. h. in einer
einzigen Verantw
ortung, gereinigt werden. So werden
Schnittstellen abgebaut und eine durchgängige Qualität
sichergestellt.
Reinigung „von Fassade zu Fassade“
Gestaltungsgrundsätze
Instandhaltungsgrundsätze |
Stand: 06/ 2017C2
Für die Umsetzung der
Instandhaltungsgrundsätze sind im
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden.
Diese werden wegen des zu
erwartenden hohen personellen und
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig
für die Gesamtstadt erreicht werden
können. Eine stadtumfängliche
Umsetzung dieser Ziele muss daher als
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet
werden.
26
2. Zeitnahe Mängelbehebung
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass
oft ein kleines Zeichen von unterlassener Instandset-
zung eine Potenzierung von Verwahrlosung mit sich
ziehen kann. Eine Farbschmiererei an einem Gebäude,
die nicht umgehend entfernt wird, zieht innerhalb
kurzer Zeit weitere Schmiererei en nach sich. Das gilt
sowohl für gehobene als auch für heruntergekommene
Nachbarschaftsgegenden. Eine nicht wieder instand ge-
setzte Fassade ist ein Zeichen dafür, dass an diesem Ort
niemand daran Anstoß nimmt. Besonders in Räumen,
in denen die Aufenthaltsqualität hoch sein sollte, ist
diesem sogenannten „Broken-Windows-Effekt“ durch
zeitnahes Handeln entgegen zu wirken.
Aufenthaltsorte müssen durch zeitnahes Handeln instand gehalten werden.
Gestaltungsgrundsätze
Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017
C2
Für die Umsetzung der
Instandhaltungsgrundsätze sind im
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden.
Diese werden wegen des zu
erwartenden hohen personellen und
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig
für die Gesamtstadt erreicht werden
können. Eine stadtumfängliche
Umsetzung dieser Ziele muss daher als
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet
werden.
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3. Sensible Instandhaltung
Die Instan
dhaltungsqualität geht deutlich über die
Sicherung der Verkehrssicherheit hinaus und beinhaltet
auch die gestalterische Qualität.
Gestaltungsmuster des Pflasters, Wildkrautbewuchs
an Bahntrassen, Erneuerung von Stadtmobiliar – hier
wird – nach den Hierarchien des Bedeutungsplans ent-
sprechend – gestalterisch sensibel instand gesetzt und
instand gehalten.
Stadträume werden über die Verkehrssicherung hinaus gestalterisch sensibel instand gehalten.
Gestaltungsgrundsätze
Instandhaltungsgrundsätze |
Stand: 06/ 2017C2
Für die Umsetzung der
Instandhaltungsgrundsätze sind im
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden.
Diese werden wegen des zu
erwartenden hohen personellen und
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig
für die Gesamtstadt erreicht werden
können. Eine stadtumfängliche
Umsetzung dieser Ziele muss daher als
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet
werden.
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4. Schaffen von Verantwortlichk eiten
Durch Personen, die einzelnen Räumen oder Aufgaben
zugeordnet sind und die somit hierfür Verantwortung
übernehmen, wird die Qualität der Umsetzung der oben
genannten Regeln gesichert.
Gestaltungsgrundsätze
Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C2
Für die Umsetzung der
Instandhaltungsgrundsätze sind im
Kapitel H Qualitätsziele definiert worden.
Diese werden wegen des zu
erwartenden hohen personellen und
finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig
für die Gesamtstadt erreicht werden
können. Eine stadtumfängliche
Umsetzung dieser Ziele muss daher als
perspektivisches Qualitätsziel betrachtet
werden.
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30
Verfahren
Verfahren
Stand: 06/ 2017 D
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Nachbarschaftliche Bedeutung
– Gestaltung n
ach guten Basisstandards
– Instandhal
tung mit technischem Anspruch
– gestalteri
sches Engagement im Ehrenamt
Stadtweite Bedeutung
– Gestaltung n
ach guten Basisstandards un-
ter größtenteils Einbindung von externen
(Landschafts-) Architekten mit enger Qua-
litätskontrolle durch die Stadtverwaltung
– Instandhal
tung mit hohem Anspruch
Verfahren
Stand: 06/ 2017D
32
Bei der Beschreibung d er einzelnen Elemente (Kapitel
G) ist zu jedem Element beschrieben, wie das Abstim-
mungsverfahren bei einer Neuaufstellung funktioniert.
Also: „Wer spricht vor einer Neuaufstellung mit wem?
Wer ist bei der Genehmigung beteiligt?“
Je bedeutender also ein Stadtraum in Beziehung auf
dessen Aufenthaltsqualität ist, desto höher ist der
Anspruch an eine durchgängige, externe, per Jurybe-
schluss entschiedene Gestaltung. Ebenso verhält es sich
mit dem Anspruch an die Qualität der Instandhaltung.
Je privater die Bedeutung des Stadtraums ist, desto
indivueller kann er gestaltet werden. Gestalterisches
Ehrenamt ist entsprechend in nachbarschaftlichen
Bereichen besonders erwünscht.
D Verfahren
Die Straßen, Gehwege und Plätze Kölns sind aufgrund
des historischen Grundrisses sehr schmal. Daher ist es
besonders wichtig – vor allem vor dem Hintergrund der
Barrierefreiheit – die Bestückung der Räume mit Stadt-
mobiliar genau zu planen. Außerdem haben sich die
Straßenräume in den Stadtteilen, wo sie vielfach zum
Veedelszentrum werden, in Bezug auf ihre Bedeutung
vom Verkehrs- zum Aufenthaltsraum hin entwickelt.
So bedarf es hier von Anfang an einer gestalterischen
Planung neben einer Verkehrsplanung.
Der Bedeutungsplan legt diese Räume fest und dient
dazu, bestimmte Abstimmungsverfahren im Entwurf-
und Planungsprozess im Vorhinein genau fest zu legen.
So können Räume mit internationalem oder stadtwei-
tem Anspruch auch im Planungsprozess gestalterisch
ihrer Bedeutung entsprechend betreut werden.
Darüber hinaus wird jegliches Mobiliar, das (neu) in
bestehende Stadträume mit einer besonderen stadt-
räumlichen Bedeutung aufgestellt werden soll, mit dem
Stadtraummanagement beziehungsweise dem Stadt-
planungsamt oder sogar im "Planungsgespräch"
abgestimmt. Dies bezieht sich nicht nur auf Bänke oder
Fahrradabstellanlagen – wie es schon seit längerem der
Fall ist –, sondern auch auf Zeitungskästen, technische
Elemente, Abfallbehälter, Wertstoffcontainer und
ähnliches.
Internationale Bedeutung
– Gestaltung nach Wet
tbewerb von externen
(Landschafts-) Architekten mit sehr enger
Qualitätskontrolle durch die Stadtverwaltung
– Instandhaltung m
it sehr hohem Anspruch
Es handelt sich bei diesen Verfahren aus-
schließlich um Abstimmungen innerhalb
bzw. mit der Verwaltung, nachdem die
Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln
und dessen erweiterte Gremien an die
Verwaltung weitergeleitet worden sind.
Verfahren
Stand: 06/ 2017 D
33
34
Abstimmungsverfahren bei Neubauprojekten im öffentlichen Raum
analog Bedeutungsplan
Verfahren Abstimmungsverfahren
|Stand: 06/ 2017
internationale Bedeutung
Art des Entwurfsverfasser-
Auswahlverfahrens Wettbewerbsverfahren
stadtweite Bedeutung
Art des Entwurfsverfasser-
Auswahlverfahrens Abstimmung des Gestaltungsverfahrens
im Planungsgespräch*
(Wettbewerbsverfahren,
interdisziplinäres Planungsteam,
stadtinterne Planung)
nachbarschaftliche Bedeutung
Art des Entwurfsverfasser-
Auswahlverfahrens stadtinterne Planung
D1
*Planungsgespräch (Dezernat VI und VIII):
Im Planungsgespräch werden der Projektstand und das weitere Vorgehen von Neubauprojekten im öffentlichen Raum mit
allen betroffenen Fachämtern besprochen. Auch die Abstimmung des Gestaltungsverfahrens für stadtweit bedeutende
Räume werden hier entschieden.
35
Verfahren
Abstimmungsverfahren | Stand: 06/ 2017
D2 Abstimmungsverfahren bei der Aufstellung von Stadtraumelement
en
Zum Stadtmobiliar zählen nicht nur Ruhebänke und
Abfallbehälter, sondern auch Technikelemente, Ver- und
Entsorgungselemente sowie Informationselemente.
Das Aufstellen von Stadtraumelementen bedarf einer
Zusammenarbeit von unterschiedlichen Fachkompe-
tenzen, die nach der Auftragserteilung von der Politik in
den Abstimmungsprozess miteinzubeziehen sind:
1. Technischen Sachverstand
z. B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt für
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für Grün-
flächen und Landschaftspflege, Dezernat für Soziales,
Integration und Umwelt, Behindertenvertretung,
AWB, KVB, Telekom
2. Rechtlichen Sachverstand
in den meisten Fällen Genehmigungerteilung:
z.B. Bauverwaltungsamt, Bauaufsichtsamt, Amt für
öffentliche Ordnung
3. Gestalterischen Sachverstand
Stadtraummanagement
Es handelt sich bei diesen Verfahren
ausschließlich um Abstimmungen
innerhalb bzw. mit der Verwaltung,
nachdem die Aufgaben und Ziele
vom Rat der Stadt Köln und dessen
erweiterte Gremien an die Verwaltung
weitergeleitet worden sind.
Mit einem Planungs- und Umsetzungsteam aus Technik, Recht
und Gestaltung werden gut funktionierende Stadträume
geplant und bewahrt.
TECHNISCHER
SACHVERSTAND
GESTA
LTERISCHER
SACHVERSTAND
RECHTLIC
HER
SACHVERSTAND
D2
36
Verfahren
Abstimmungsverfahren | Stand: 06/ 2017
D2.1 Abstimmungsverfahren
bei Neubaumaßnahmen
Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen
in und sind die Standorte jeglichen
Stadtmobiliars frühzeitig (Entwurfsstadium) mit
einzuplanen und im Planungsgespräch vorzustellen.
Hier wird das Aufstellungskonzept in Bezug auf die
technischen, rechtlichen sowie gestalterischen Belange
hin geprüft.
D2.1 Abstimmungsverfahren
in Bestandsräumen
In Bestandsräumen ist bei der Neuaufstellung von
einzelnen Stadtraumlementen in den Stadträumen I und S
neben der technischen und rechtlichen auch ein gestal-
terischer Abstimmungsprozess zu führen.
Beispiel Aufstellung von Bänken:
Abstimmungsteam:
technisch: Amt für Straßen und Verkehrstechnik
rechtlich: Amt für öffentliche Ordnung
gestalterisch: Stadtplanungsamt bzw.
Stadtraummanagement
Beispiel Aufstellung von GFA:
Abstimmungsteam:
technisch: KVB, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik
rechtlich: Bauverwaltungsamt, KVB
gestalterisch: Stadtraummanagement, Stadtplanungsamt
Beispiel Aufstellung von WC -Gebäuden: Abstimmungsteam:
technisch: AWB, 69, Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb
rechtlich: Amt für Brücken, Tunnel- und Stadtbahnbau
gestalterisch:
Stadtplanungsamt bzw.
Stadtraummanagement
D2
37
38
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Stand: 06/ 2017
E
39
40
Zonie rung
Gehwege müssen frei von Mobiliar gehalten werden.
Für das Mobiliar, wie Fahrradabstellanlagen, Informa-
tionsmasten, Abfallbe
hälter, etc. müssen entsprechende
Zonierungen im öffentlichen Raum definiert werden. So
sind zum Beispiel die gut ertastbaren Kleinpflasterstrei-
fen, die bordbegleitend in die Standarddetails integriert
wurden, der richtige Einbauort für Möblierungsele-
mente. Die Gehwege bleiben frei von Hindernissen.
Werden die Gehwege breiter, und es etabliert sich
Außengastronomie, so soll es auch für das Gastronomie-
Mobiliar eine Zonierung geben, sodass dieses nicht zum
Hindernis wird.
E Barrierefreiheit
D
er öffentliche Raum ist für alle Menschen da und soll
entsprechend für alle Menschen gleichermaßen benutz-
bar sein.
Die Orientierung auf großen Flächen oder das Auffinden
von Haltestellen und öffentlichen Gebäuden stellt blinde
und sehbehinderte Menschen oft vor beinahe unlösbare
Aufgaben. Bereits seit 2002 verpflichten das Behinder-
tengleichstellungsgesetz, Bauordnungen und Normen
zur Barrierefreiheit. Dazu zählen auch geeignete Maß-
nahmen, um blinden und sehbehinderten Menschen
die notwendigen Voraussetzungen für ihre individuelle
Mobilität zu schaffen und ihnen die Teilnahme am öf-
fentlichen Leben zu erleichtern.
Um eine selbstständige Orientierung im Straßenverkehr
zu ermöglichen, sind oft bauliche Besonderheiten erfor-
derlich. So benötigen blinde Menschen ein ertastbares
System, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich
eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen
können. Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig,
dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander
unterscheiden.
Derzeit gelten die derzeit gängigen barrierefreien
Standards als Erweiterung des Gestaltungshandbuches
Innenstadt auch für die Gesamtstadt.
Integration der Barrierefreiheit im Planungsprozess
für neue Straßen- und Platzgestaltungen
Bei der Neukonzeption von Straßen- und Platzgestal-
tungen sind die DIN-Vorschriften sowie die Planungs-
vorgaben des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik
für die Barrierefreiheit bereits zu Beginn der Planungs-
phasen zu berücksichtigen und in den weiteren Pla-
nungsprozess zu integrieren.
Integration der Barrierefreiheit im Planungsprozess
für neue ober- und unterirdische Stadtbahnanlagen
Ebenso sind bei der Neukonzeption von ober- und
unterirdischen Stadtbahnanlagen die Planungsvorgaben
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau,
welche mit den Behindertenverbänden der Stadt Köln
und der KVB abgestimmt sind bzw. im Einzelfall mit den
Vertretern der Behindertenverbänden abgestimmt
werden, zu berücksichtigen und in den weiteren
Planungsprozess zu integrieren.
Barrierefreiheit
Stand: 06/ 2017
Zonierung Beispiel Stand
arddetail
Möblierung Möblierung
Technik-
elemente
E
41
Barrierefreiheit
Stand: 06/ 2017
Seite 7
LSA
LSA
Oberflächen-Gestaltung
Ecken, Taktile Elemente
Ecken:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung.
Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet,
wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße).
Taktile Elemente:
Noppenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hell-
grau Trapezrippenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz
30/30, hellgrau Bordsteinabsenkung auf Null im Bereich
der Überwege
Innenstadt – Allgemein
Auszug aus dem Planerhandbuch
Stand: 16.08.2012, gezeichnet: Sämann
Seite 7
LSA
LSA
Oberflächen-Gestaltung
Ecken, Taktile Elemente
Ecken:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung.
Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet,
wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße).
Taktile Elemente:
Noppenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hell-
grau Trapezrippenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz
30/30, hellgrau Bordsteinabsenkung auf Null im Bereich
der Überwege
Innenstadt – Allgemein
Auszug aus dem Planerhandbuch
Stand: 16.08.2012, gezeichnet: Sämann
Taktile Elemente:
Noppenpl
atten Betonstein 30 / 30, Rippenplatte Beton-
stein 30 / 30, Bordsteinabsenkung auf 3 cm im Bereich
der Überwege. Die Farbgestaltung ist in Abhängigkeit
der umliegenden Materialien zu wählen (Kontrast).
weitere Details siehe auch:
Planerhandbuch Stadt Köln,
Amt für Straßen- und
Verkehrstechnik
E
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
42
Taktile Leitelemente
Mit Hilfe ertastbarer un
d visuell kontrastreicher Boden-
indikatoren werden gleichbleibende und unverwechsel-
bare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen, die
den blinden und sehbehinderten Fußgängerinnen und
Fußgängern drei Dinge signalisieren: Leitung, Orientie-
rung und Warnung.
Der Leitstreifen besteht aus Rippenplatten mit längs-
gerichteter Rippenstruktur. Er dient der Führung, die
Ausrichtung der Rippen zeigt die Laufrichtung an.
Das Abzweigefeld signalisiert eine Verzweigung oder
eine starke Richtungsänderung. Das quadratische Feld
hat eine Noppenstruktur, damit es sich deutlich vom
Leitstreifen unterscheidet.
Der Auffindestreife
n wird über die gesamte Breite des
Gehwegs verlegt. Er kommt immer dann zum Einsatz,
wenn auf ein seitlich gelegenes Ziel hingewiesen werden
soll. Handelt es sich bei dem Ziel um eine Bushaltestelle
oder ein öffentliches Gebäude (Rathaus, Krankenhaus),
besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffindestreifen mit
Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle
eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel,
Zebrastreifen)
.
Akustische und taktile Ampeleleme nte
Seit Anfang 2009 werden in Köln alle Ampeln mit taktiler
und akustischer Blindensignalisierung ausgestattet.
Neben einem akustischen Signal, das das Auffinden einer
Ampel erleichtert, erhalten blinde oder sehbehinderte
Menschen auf Anforderung an einem speziellen Taster
ein Freigabesignal. Dieses Signal vermittelt akustisch
und taktil (Vibration) die Grünphase an einer Ampel.
Die stufenlose Stadt
Der öffentlic
he Raum soll rollstuhl- und rollatorge-
recht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen
schieben, müssen mühelos durch die Stadt kommen.
Höhenunterschiede sollen in möglichst allen Bereichen
durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt
neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe.
Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu
errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des
Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwin-
den sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung.
Bei Neuplanungen von Straßen und Plätzen sowie von
öffentlichen Gebäuden sind Rampen und / oder Aufzüge
grundsätzlich vorz
usehen. Querungen mit taktilen und
visuellen Indikatoren (nach DIN).
Neugestaltung des Leitssystems für
Blinde und Sehbehinderte
Die Umsetzung der DIN-Vorschriften von
taktilen und kontrastierenden Bodenin -
dikatoren sollen Blinden und Sehbehin-
derten vor allem an Straßenquerungen
den Weg durch die Stadt erleichtern.
Um diese Elemente auch gestalterisch
harmonischer in die Umgebung zu inte-
grieren, wird in einem Forschungsauftrag
mit der TU Dresden ein neues Leitsystem
für Blinde und Sehbehinderte entwickelt.
Diese neuen Ergebnisse werden dann in
einer überarbeiteten Version dieses Hand-
buches eingearbeitet.
Barrierefreiheit
Stand: 06/ 2017
Unser Beitrag zur Barrierefreiheit
Das Kölner Blindenleitsystem
Der Leitstreifen besteht aus Rippenplatten mit
längsgerichteter Rippenstruktur. Er dient der
Führung, die Ausrichtung der Rippen zeigt die
Laufrichtung an.
Seit Anfang 2009 werden in Köln alle Ampeln
mit taktiler und akustischer Blindensignalisie-
rung ausgestattet.
Neben einem akustischen Signal, das das
Auffinden einer Ampel erleichtert, erhalten
blinde oder sehbehinderte Menschen auf
Anforderung an einem speziellen Taster ein
Freigabesignal. Dieses Signal vermittelt aku-
stisch und taktil (Vibration) die Grünphase
an einer Ampel.
Das Abzweigefeld signalisiert eine Verzwei-
gung oder eine starke Richtungsänderung.
Das quadratische Feld hat eine Noppenstruk-
tur, damit es sich deutlich vom Leitstreifen un-
terscheidet.
Der Auffindestreifen wird über die gesamte
Breite des Gehwegs verlegt. Er kommt immer
dann zum Einsatz, wenn auf ein seitlich
gelegenes Ziel hingewiesen werden soll. Han-
delt es sich bei dem Ziel um eine Bushalte-
stelle oder ein öffentliches Gebäude (Rat-
haus, Krankenhaus), besteht er aus Rippen-
platten. Ein Auffindestreifen mit Noppen-
struktur zeigt hingegen an, dass an dieser
Stelle eine Straße sicher überquert werden
kann (Ampel, Zebrastreifen).
Die Orientierung auf großen Flächen oder das
Auffinden von Haltestellen und öffentlichen
Gebäuden stellt blinde und sehbehinderte
Menschen oft vor beinahe unlösbare Aufga-
ben. Bereits seit 2002 verpflichten das Behin-
dertengleichstellungsgesetz, Bauordnungen
und Normen zur Barrierefreiheit. Dazu zählen
auch geeignete Maßnahmen, um blinden und
sehbehinderten Menschen die notwendigen
Voraussetzungen für ihre individuelle Mobilität
zu schaffen und ihnen die Teilnahme am öffent-
lichen Leben zu erleichtern.
Um eine selbstständige Orientierung im Stra-
ßenverkehr zu ermöglichen, sind oft bauliche
Besonderheiten erforderlich. So benötigen
blinde Menschen ein ertastbares System, mit
dessen Hilfe sie sich orientieren und sich eine
räumliche Vorstellung ihrer Umgebung ma-
chen können. Für sehbehinderte Menschen
ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kon-
trastreich voneinander unterscheiden.
Taktile Leitelemente
Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher
Bodenindikatoren werden gleichbleibende und
unverwechselbare Strukturen in die Straßenpla-
nung einbezogen, die den blinden und sehbe-
hinderten Fußgängerinnen und Fußgängern
drei Dinge signalisieren: Leitung, Orientierung
und Warnung.
Akustische und taktile Ampelelemente
RZ-66-Flyer 6 S.indd 2 04.06.12 10:55
E
43
Zugänge und Wege
Kölner Grünanlagen müssen minde
stens einen barriere-
freien Zugang haben.
– Zugänge müssen eben und ohne Schw
ellen und Stufen
ausgestaltet werden.
– Zugänge werden taktil und k
ontrastreich gestaltet,
wenn im Übergang zum Straßenland auf mögliche
Gefahren hingewiesen werden muss: z. B. wenn der
Weg auf einen Ge
h-Radweg, Radweg oder eine Misch-
verkehrsfläche mündet.
Ausführung: siehe Bodenindikatoren/taktile Elemente
– Nur dort wo es notwendi
g ist, werden an den Zugän-
gen Doppelholmsperren, Metallpfosten, Rohrzaunbü-
gel, Schranken und Schwenkbarrieren eingebaut.
– Wege werden entsprec
hend den Kölner Grünanlagen-
Typen ausgebaut (Kapitel 1 des Grünhandbuchs) und
ohne Hindernisse gestaltet.
– Die Oberflächengestaltung de
r Wege erfolgt eben,
erschütterungsarm berollbar und rutschhemmend,
entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen (Kapitel 1
des Grünhandbuchs). Schotterrasen und gebrochenes
Natursteinpflaster sind nicht barrierefrei.Verbindungs-
wege in der Landschaft erhalten eine wassergebundene
Wegedecke.
–
Wege müssen sich takti
l und visuell von niveaugleichen
Funktionsbereichen abgrenzen.
– Dies wird beispielswe
ise erreicht durch wassergebun-
dene Wegedecke und Rasen.
Begründung: Blinde und sehbehinde
rten Menschen
können wassergebundene Wege ohne Randeinfassung
von angrenzenden Rasenflächen taktil und visuell unter-
scheiden. Der Materialwechsel zwischen dem Oberflä-
chenbelag und dem Rasen kann mit dem Langstock
leicht und sicher wahrgenommen werden.
– Verschiedene nivea
ugleiche Funktionsbereiche erhal-
ten sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Ab-
grenzungen / diese unterstütze
n insbesondere blinde +
sehbehinderte Menschen bei der Orientierung.
Anwendung: z.B. bei Spi
elplatz oder Sportbereich inner-
halb der Grünanlage oder zwischen Fuß- und Radweg
Ausführung: siehe Bodenin
dikatoren/taktile Elemente,
Breite 30 cm.
– Wegeverbindungen durch G
rünanlagen müssen
durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg
barrierefrei nutzbar sein.
– Verbindungswege durch G
rünzüge und in Kleingar-
tenanlagen erhalten als taktile Leitlinie zur Längsorien-
tierung für blinde und sehbehinderten Menschen eine
einseitige Einfassung aus Pflaster; mindestens 14/14,
Beton oder Naturstein.
– Verbindungswege in der L
andschaft erhalten eine was-
sergebundene Wegedecke mit einseitiger Einfassung.
– Kreuzungspunkte v
on Verbindungswegen durch Grün-
anlagen erhalten taktile Orientierungsstreifen.
Ausführung: Mater
ialwechsel und Pflasterstreifen Breite
30 cm/siehe Bodenindikatoren/taktile Elemente.
– Hindernisse und Gefahre
nstellen auf Wegen werden
insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen
taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend
gestaltet.
– Das Leitsystem wird e
inheitlich und nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet.
– Wege und Plätze aus nicht ebene
n und erschütterungs-
arm befahrbaren Oberflächen, müssen ebene und
erschütterungsarm berollbare Bereiche mit Mindest-
breite von 1,20 Meter erhalten.
Ausführung bei Pflasterflächen:
Pflas
terung aus gesägten oder fein behauenen Naturstei-
nen, Fugenbreiten von 8 mm bis 15 mm, Fugen bündig
verfüllt oder ebener Plattenbelag ohne Fase innerhalb
des Natursteinpflasters.
E1 Barrierefreiheit Grünräume
Barrierefreiheit
Berrierefreiheit Grünräume | Stand: 06/ 2017
E1
44
Aufmerksamkeitsfelder
Aufmerksamkeitsf
elder zur Kennzeichnung von Ge-
fahrenstellen: Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus
Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und
kontrastreichgestaltet.
– Eingänge von Grünanla
gen werden durch Aufmerk-
samkeitsfelder gesichert, wenn der Weg ohne Umlauf-
schranke oder Doppelholmsperre auf eine Straße mit
Mischnutzung führt.
Bankstandorte und Bänke
– Bankstandorte w
erden außerhalb der Wegeflächen
vorgesehen. Sie sind eben und ohne Schwellen zugäng-
lich und bestehen aus Aufenthaltsflächen mit Bänken.
Die Anzahl der Bänke und barrierefreien Bankstandorte
wird der örtlichen Situation angepasst.
– Die Bankstandort
e werden mit einem Material unter-
pflastert, das sich taktil und kontrastreich von
Wegematerial und Bank unterscheidet, z. B. bei
wasser
gebundenen Wegen werden die Bankstandorte
mit Betonsteinen unterpflastert.
– Bänke werden mit einer Sitzhöhe v
on 46 bis 48 cm
eingebaut.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit Grünräume | Stand: 06/ 2017E1
45
46
Sonderräume
Sonderräume
Stand: 06/ 2017
F
47
48
Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden
Räume, die im Bedeutungsplan definiert sind, gibt es
innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine
großflächige, einheitliche Sondergestaltung erfahren
haben. So sind z. B. Stadträum
e mit internationalem
Anspruch sowohl in der Altstadt mit dem Grauwacke-
Bodenbelag und dem historisierenden Mobiliar als
auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit dem
hellen Stein zu finden. Um wichtige Identitäten in der
Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem
Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in
der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Stan-
dards für die Pflastergestaltung festgesetzt.
F Sonderräume
Elemente in den innerstädtischen
Sonderbereichen in den Einkaufslagen
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen
(Ringe R) und in der historischen Altstadt
(Historischer Bereich H) sind mit den
jeweiligen Symbolen
, und auf
den Bildern gekennzeichnet.
Charakteristische
Ausnahmeräume
Historisch
Kernbereich
Ringe
1 Km
Sonderräume
Stand: 06/ 2017
F
49
50
Die „historische Innenstadt“ von Köln befindet sich in
einem relativ deutlich abgrenzbaren Bereich, der sich
bereits heute vom übrigen Stadtgebiet differenziert
darstellt. Straßenquerschnitte und Gebäudestellung
vermitteln hier noch einen Eindruck früherer städtischer
Strukturen und tragen zu einer besonderen Identität
bei. Die Oberflächen der Fußwege sind durch kleiner-
formatigere und längsformatige Beläge gegliedert.
Auch die Verwendung der ortstypischen Grauwacke
entspricht bereits heute einem „gehobenen Standard“,
so dass diese Elemente hier grundsätzlich beibehalten
werden. Eine spezielle Ausformung dieses Raumtyps
findet sich in den „sakralen Inseln“ der Innenstadt. Tradi-
tionell sind die Bereiche um die romanischen Kirchen in
der besonderen Materialität des Grauwacke-Pflasters
gefasst. Diese sehr qualitätvolle Gestaltung wird grund-
sätzlich beibehalten.
F1 Historischer Bereich
Sonderräume
Historischer Bereich |Stand:06/ 2017
F1
51
52
Im Zentrum der Innenstadt finden sich Zonen, die auf-
grund ihrer intensiven Nutzung eine gesonderte Raum-
typologie entwickeln. Die „Kernstadt“ umfasst den
vorwiegend geschäftlich genutzten Innenstadtbereich.
Charakteristisch sind hier vor allem die intensiven,
multi-funktionalen Nutzungen mit einer starken
Fußgänger-frequenz. Dies drückt sich bereits in einem
hohen Anteil von Fußgängerzonen bzw. fußgängerori-
entiert gestalteten Straßenzügen (Eigelstein / Severin-
straß
e) aus. Dem hohen Anspruch an den öffentlichen
Raum wird hier durch eine ebenfalls vom allgemeinen
Raumtyp abweichende Gestaltung entsprochen. Die
Oberflächen der Fußwege sind durch größerformatige
Platten gegliedert, die eine mit Zuschlagstoffen vere-
delte Oberfläche besitzen.
F2 Kernbereich
Sonderräume Kernbereich
|Stand06/2017
F2
53
54
Mit der Anlage der Ringe ist die Stadt Köln um ein
prägendes städtebauliches Element bereichert wor -
den. Breite Fußwege mit einer Gliederung in Geh- und
Seitenstreifen charakterisieren hier den öffentlichen
Raum. Dies ist ein Merkmal, welches diesen Raumtyp
am deutlichsten von anderen Bereichen absetzt. Die
in großen Abschnitten promenadenähnliche Anlage
wird in ihrer Eleganz durch größerformatige Gehweg -
platten unterstrichen. Die breiten Seitenstreifen sind
in ihrer kleinteiligen Pflasterung gut geeignet, die in
diesen Zonen sehr umfangreichen Ausstattungsele -
mente aufzunehmen. Die schon im städtebaulichen
Konzept enthaltene abschnittsweise Akzentuierung
der Ringe äußert sich heute in einer unterschiedlichen
Breite und Ausprägung der Straßenquerschnitte und
damit auch der Fußwege. Dies führte in der Folge zu
einer teils heterogenen Materialverwendung, die das
großzügige Gesamtbild heute teilweise beeinträchtigt.
Der Materialkontinuität kommt daher bei der weite -
ren Entwicklung eine große Bedeutung zu. Während
sich die Querschnitte, Bepflanzungsthemen und auch
Gebäudefassaden sehr vielfältig darstellen, kann im
Bodenbelag wieder eine gestalterische Einheit entste -
hen, die die Idee des geschlossenen Ringes im Detail
repräsentiert. Im Jahr 201 1 sind die Leitlinien Kölner
Ringstraßen als Ergebnis einer Planungswerkstatt ver -
abschiedet worden. Diese bilden den Rahmen für die
weitere Gestaltung dieses Straßenraumes.
F3
Ringe
Sonderräume Ringe
| Stand: Stand:06/ 2017
F3
55
56
Stadträume mit besonderem Gestaltungsanspruch
Darüber hinaus gibt es vor allem in international be-
deutenden Räumen auch immer wieder Stadträume,
die durch ihre ganz besondere Lage einen besonderen
Gestaltungsanspruch haben. Hier sind – sofern es durch
gestalterische Gesamtlösungen (Wettbewerbsent-
scheide) Sinn macht – besondere qualitativ hochwer-
tige Ausnahmen erlaubt.
F4 Sonstige Sonderräume
Sonderräume
Sonstige Sonderräume | Stand:06/ 2017
F4
Beispiel Offenbachplatz, Raum mit internationaler Bedeutung
57
58
Standardkatalog
Standardkatalog
Stand:06/ 2017
Nach dem Bedeutungsplan sind die Stadträume ein-
deutig in Räume mit nachbarschaftlichem, stadtwei-
ten und internationalem Anspruch eingeteilt. Diesen
Klassifizierungen entsprechend werden nun neben den
Verfahrens prozessen a
uch konkrete Elementenstan-
dards zugeordnet. Diese wenigen Standardelemente
sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Ele-
mente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in
Bezug auf Qualität und Gestaltung besonders bewährt
haben. Es ist nicht das Ziel, neue, modische Elemente
zu entwickeln und den Stadtraum mit noch mehr neuen
Elementen zu überfrachten. Vielmehr sollen die guten
Bestandselemente zum Standard erhoben werden und
durch ihre weitere Vermehrung im Laufe der Zeit den
Stadtraum beruhigen. Alle diese Elemente, werden auf
die Gestaltungsgrundsätze (C ) hin geprüft. Jedes Ele-
ment wird in der anschließenden Elementenbeschrei-
bung (G) noch einmal genau nach den Grundsätzen der
Verantwortlichkeit, Gestaltung, Abstimmungsverfah -
ren und Instandhaltung beschrieben.
Der Standardkatalog bietet eine Über-
sicht aller derzeitigen Standardelemente
in den jeweiligen Bedeutungsräumen des
Bedeutungsplans.
G
59
60
In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die
in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die
Fußgängerfrequenz ist relativ gering; ein solider, gut ge-
stalteter Grundstandard, der langfristig instand gehalten
werden kann, ist in diesen Räumen gefragt.
Individuelle Gestaltungen durch Patenschaften sind
gerne gesehen.
Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die
Instandhaltung der öffentli
chen Räume entspricht
einem guten Grundstandard. Sonderelemente sind nicht
vorgesehen.
I dentität der Stadträume:
Die besondere Identität der Räume wird sich durch die
individuellen Straßenraumprofile, unterschiedliche
Straßenbegrünung, durch Patenschaften gestaltete
Baumscheiben und sonstige individuellen Maßnahmen
weiterhin entfalten können. Die Vereinheitlichung und
die gute Qualität der Standardelemente sollen nach
und nach das Stadtbild beruhigen und wie ein Teppich
die unterschiedlichen Gestaltungen von Einzelflächen
zusammenziehen.
G1 Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung
Die guten, soliden Grundstandards
gelten grundsätzlich für alle Stadträume
(N,
S, V, I, G). In nachbarschaftli
ch bedeu-
tenden Räumen können individuellere
Gestaltungen durch Patenschaften das
Stadtbild ergänzen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardkatalog
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung |Stand:06/ 2017
G1
61
H1.3 Anordnung und Einbau von
Ausstattungselementen
H2.1 Bänke
H1.2.2 Bordstein schmal
Standardelemente
H1.1 Oberflächen und Gehwege
H1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3-4 Rampenbord
H1.3.1 Anordnung und Einbau von Mobiliar
H1.3.3 Anordnung
und Einbau von
Schächten, Schiebern
und Rosten
Seite 39Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
Schächte, Schieber, Roste
rund
Schächte, Schieber, Roste
eckig
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
nur im Ausnahmefall
H2.1.1 Bank Stadtraum H2.1.2 Bank Grünraum
Standardkatalog
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand:06/ 2017
G1
H1.2.6 RadwegH1.1.5 Parkplatz H1.2.7 Eckausbildungen
Bereich Standard
(Vorzugsvariante)
Zone
fürMobili
ar
62
H2.2 Absperrungen
H2.2.1 Absperrele-
ment Standard
H2.2.3 Geländer
Rheinbrücke
H2.2.4 Geländer
Stadtraum
H2.3 Abstellanlagen Fahrräder
H2.3.1 Anlehnbügel
Standard
H2.3.3 Sammelanlage
groß
H2.3.4 Sammelanlage
überdacht
H2.3.2 Anlehnbügel
„Haarnadel“
H2.4 Abfallbehälter
H2.4.6 Abfallbehälter mit integrierten Hunde-
kottütenbehältern
H2.4.1 Abfallbehälter
Stadtraum
H2.4.2 Abfallbehälter
Grünraum
H2.4.4 Abfallbehälter
Bushaltestelle
H2.4.5 Unterflur-
abfallcontainer
H2.4.3 Abfallbehälter
KVB-Straßenbahnhal-
testellen
Standardkatalog
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand: Mai 2017
G1
63
H2.5 Kleinbauten
H2.5.1 WC -Gebäude
H2.5.2 WC -Gebäude
Grünflächen
H2.5.5 Fahrrad-
Abstellbox
H2.5.3 Kiosk KVB
Bahnhaltestellen
H3.1 Verkehrsbschilderung
H3.1.1 Verkehrsmast
dunkel
H3.1.2 Straßenbezeich-
nungsschild Standard
H3.2.3 Parkleitsystem
H3.2.4
Neue Leitsysteme
H3.2 Wegweiser
H3.2.2
Fahrradleitsystem
H4.1 Baumscheiben
H4.1.1 Baumfeld
Standard
H4.1.4 Baumfeld mit
angrenzenden Parkflächen
Standardkatalog
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand: Mai 2017
G1
64
H4.2.2 Baumschutz
Rundbügel
H4.2 Baumschutz
H4.2.1 Stammschutz
Standard
H4.2.3 Stammschutz
temporär
H5.2 Wertstoffentsorgung
H5.1 Versorgung
H5.1.1 Technikelement
dunkel
H5.2.1 Altglascontai-
ner Standard
H5.1.2 Technikelement
klassisch
H5.1.3 Technikelement
unterflur
H5.2.2 Unterflurcon-
tainer Glas
H2.5.3
Altkleidercontainer
H6 Werbung
H6.1
Warenauslagen
H6.4 Werbung an
Fahrradabstellanlagen
H6.2 Kleinformatige
Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf
Stadtraumelementen
H7 Außengastronomie
H7.1 Anordnung
Außengastronomie
H9.1 Patenschaften
H8.1 Baustelleneinhausung
H8.1.3 Baustelleneinhausung für
stationäre Baumaßnahmen
H9.1.1 Patenschaft
Baumbeete
H9.1.3 Patenschaft
Friedhof
H9.1.7 Sauberkeits-
aktionen H9.1.8 Sag’s uns
H9.1.2 Patenschaft
Weiher
H9.1.4 Patenschaft
Spielplatz
: Informieren Sie
H7.3 Ausstattung
Außengastronomie
H7.2 Sonnenschirme
Außengastronomie
Standardkatalog
Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung |
Stand: Mai 2017
G1
65
In diesen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der
Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht
man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent-
haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger
aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu
bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an
die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der
öffentlichen Räume ist hoch. Daher ist in Einzelfällen
die Umsetzung einer qualitätvollen Sonderlösung nicht
ausgeschlossen. Individuelle Gestaltungen und Paten-
schaften sind in diesen Räumen nicht vorgesehen.
Sonderräume in S:
Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden
Räume gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der
Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestaltung
erfahren haben. Um diese Identitäten zu bewahren, wur-
den bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in
den Einkaufslagen (Kerngebiet
), auf den Kölner Rin-
gen (Ringe ) und in der historischen Altstadt (Histo-
rischer Bereich ) Standards für die Pflastergestaltung
festgesetzt. Diese werden auch in Zukunft grundsätzlich
weiter verfolgt.
I dentität der Stadträume:
Die besondere Identität der Räume wird sich durch die
individuellen Straßenraumprofile, die unterschiedlichen
Straßenbegrünungen und in den unterschiedlichen Nut-
zungen – wie Wochenmärkte, Gastronomieangebote,
Straßenfeste, Schaufenstergestaltungen etc. festmachen.
In Einzelfällen können qualitätvolle Sonderlösungen in
der Bodengestaltung besondere Räume hervorheben.
Die Vereinheitlichung und die gute Qualität der Einzelele-
mente sollen nach und nach das Stadtbild beruhigen und
wie ein Teppich die unterschiedlichen Gestaltungen von
Einzelflächen zusammenziehen.
Elemente in den innerstädtischen
Sonderbereichen in den Einkaufslagen
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen
(Ringe R) in der historischen Altstadt
(Historischer Sonderraum H) und in den
Grünräumen (G) sind im Standardkata-
log mit den jeweiligen Symbolen
,
und auf den Bildern gekennzeichnet.
Die guten Basisstandards gelten grun
d-
sätzlich für alle Stadträume (N, S, V, I, G).
In stadtwei
t bedeutenden Räumen kön-
nen in wenigen abgestimmten Einzel-
fällen qualitätvolle Sonderlösungen das
Stadtbild ergänzen.
G2
Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung
Standardkatalog
Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung |Stand:Mai 2017
G2
66
H1.3 Einordnung und Einbau von Ausstattungselementen
H1.1.3 Gehweg
Kernbereich
Gehweg Standard
Natursteinvariante
H1.3.1 Anordnung und Einbau von Mobiliar
Standardelemente
H1.1 Oberflächen und Gehwege
Sonderelemente
H2.1 Bänke
H2.1.1
Bank Stadtraum
H2.1.2
Bank Grünraum
H2.2 Absperrungen
H2.2.2 Absperrele-
ment Bereich Ringe
und Historisch
H2.2.1 Absperrele-
ment Standard
H1.3.2 Anordnung
und Einbau von
Schächten, Schiebern
und Rosten
Einbau mit
geschnittenen Platten
Standardkatalog
Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
H1.2.2 Bordstein schmalH1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3-4 Rampenbord
H1.2.6 RadwegH1.1.5 Parkplatz H1.2.7 Eckausbildungen
Bereich Standard
(Vorzugsvariante)
Zone
fürMobili
ar
H2.1.3
Bank ortsspezifisch
67
Standardelemente
H2.2.3
GeländerRheinbrücke
H2.2.4
Geländer Stadtraum
H2.3 Abstellanlagen Fahrräder
H2.3.1 Anlehnbügel
Standard
H2.3.3 Sammelanlage
groß
H2.3.2 Anlehnbügel
„Haarnadel“
H2.4 Abfallbehälter
H2.4.1 Abfallbehälter
Stadtraum
H2.4.2 Abfallbehälter
Grünraum
H2.5 Kleinbauten
H2.5.1 WC -Gebäude
H2.5.2 WC -Gebäude
Grünflächen
H2.5.3 Kiosk KVB
Bahnhaltestellen
H3.1 Verkehrsbschilderung
H3.1.1 Verkehrsmast
dunkel
H3.1.2 Straßenbezeich-
nungsschild Standard
H2.4.3 Abfallbehälter
KVB-Straßenbahnhal-
testellen
H2.4.5 Unterflur-
abfallcontainer
H2.4.7
Abfallbehälter
mit Presseinrichtung
Standardkatalog
Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
68
Standardkatalog
Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
H3.2.3 Parkleitsystem
H3.2.4
Neue Leitsysteme
H3.2.2
Fahrradleitsystem
H3.2 Wegweiser
H3.2.1
Fußgängerleitsystem
H4.1 Baumscheiben
H4.1.1 Baumfeld
Standard
H4.1.4 Baumfeld
mit angrenzenden
Parkflächen
H4.2.2 Baumschutz
Rundbügel
H4.2 Baumschutz
H4.2.1 Stammschutz
Standard
H4.2.3 Stammschutz
temporär
H5.1 Versorgung
H5.1.1 Technikele-
ment dunkel
H5.1.3 Technikelement
unterflur
H5.2 Wertstoffentsorgung
H5.2.2 Unterflur-
container Glas
H6 Werbung
H6.1
Warenauslagen
H6.4 Werbung an
Fahrradabstellanlagen
H6.2 Kleinformatige
Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf
Stadtraumelementen
H7 Außengastronomie
H7.1 Anordnung
Außengastronomie
H7.3 Ausstattung
Außengastronomie
H7.2 Sonnenschirme
Außengastronomie
H5.2.4 Altglascon-
tainer Alternative
H5.1.4
Elektroladesäule
69
Standardkatalog
Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017
G2
G8.1.1 Baustelleneinhausung
stationäre Baumaßnahmen
H9.1.8 Sag’s uns
: Informieren Sie
uns über Mängel im Kölner Stadtbild.
sags-uns.stadt-koeln.de
H9.1 Patenschaften
H8.1.3 Baustelleneinhausung
mobile Baumaßnahmen
H8.1 Baustelleneinhausung
70
Hier handelt es sich um die sogenannten „Visitenkarten-
räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän-
gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die
jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem
ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch
einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestaltung-
und Instandhaltungsanspruch in diesen Räumen ist
besonders hoch. In Einzelfällen ist die Umsetzung einer
qualitativ hochwertigen Sonderlösung möglich.
Individuelle Gestaltungen und Patenschaften sind in
diesen Räumen nicht vorgesehen.
Sonderräume in I:
Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden
Räume gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der
Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestaltung
erfahren haben. Um diese Identitäten zu bewahren, wur-
den bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in
den Einkaufslagen (Kerngebiet
), auf den Kölner Rin-
gen (Ringe ) und in der historischen Altstadt (Histo-
rischer Bereich ) Standards für die Pflastergestaltung
festgesetzt. Diese werden auch in Zukunft grundsätzlich
weiter verfolgt.
I dentität der Stadträume:
Die besondere Identität der Räume wird sich durch die
individuellen Straßenraumprofile, die unterschiedlichen
Straßenbegrünungen und in den unterschiedlichen
Nutzungen – wie Gastronomieangebote, Großveran-
staltungen, Schaufenstergestaltungen etc. festmachen.
In Einzelfällen können qualitativ hochwertige Sonder-
lösungen, gegebenenf
alls auch deren Einzelelemente
– wenn sie von einer Jury innerhalb eines planerischen
Gesamtkonzeptes entschieden wurden -, besondere
Räume hervorheben.
G3 Standards für Räume mit internationaler Bedeutung
Die guten, soliden Grundstandards
gelten grundsätzlich für alle Stadträume
(N,
S, V, I, G). In interna
tional bedeu-
tenden Räumen können qualitativ hoch-
wertige Sonderlösungen – wenn sie von
einer Jury innerhalb eines planerischen
Gesamtkonzeptes entschieden wurden -,
besondere Räume hervorheben.
Elemente in den innerstädtischen
Sonderbereichen in den Einkaufslagen
(Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen
(Ringe R) in der historischen Altstadt
(Historischer Sonderraum H) und in den
Grünräumen (G) sind im Standardkata-
log mit den jeweiligen Symbolen
,
und auf den Bildern gekennzeichnet.
Standardkatalog
Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017
G3
71
H1.3 Einordnung und Einbau von
Ausstattungselement
en
H1.2.1 Bordstein breitH1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3 Rampenbord
H1.3.1 Anordnung und
Einbau von Mobiliar
H1.3.2 Anordnung
und Einbau von
Schächten, Schiebern
und Rosten
Einbau mit
geschnittenen Platten
H2.1 Bänke
H2.1.1
Bank Stadtraum
H2.1.2
Bank Grünraum
H2.2 Absperrungen
H2.2.1 Absperrelement
Standard
H2.2.3
Geländer Rheinbrücke
H2.2.4 Geländer
Stadtraum
Standardkatalog
Standards für Räume mit internationaler Bedeutung | Stand: Mai 2017
G3
Standardelemente
H1.1 Oberflächen und Gehwege
H1.1.2 Gehweg
historischer Bereich
H1.1.4 Gehweg
Bereich Ringe
H1.1.5 Gehweg /Platz
ortsspezifisch
H2.1.3
Bank ortsspezifisch
H2.1.4
Bank Bereich Ringe
H2.2.2 Absperrelement
Bereich Ringe und
Historisch
Sonderelemente
Sonderelement im
Einzelfall bei
planerischem
Gesamtkonzept
72
Standardelemente
H2.3 Abstellanlagen Fahrräder
H2.3.1 Anlehnbügel
Standard
H2.3.2 Anlehnbügel
„Haarnadel“
H2.4 Abfallbehälter
H2.4.1 Abfallbehälter
Stadtraum
H2.4.2 Abfallbehälter
Grünräume
H3.1 Verkehrsbschilderung
H3.1.1 Verkehrsmast
Standard
H3.1.2 Straßenbezeich-
nungsschild Standard
H3.2.4
Neue Leitsysteme
H3.2.2
Fahrradleitsystem
H3.2 Wegweiser
H3.2.1
Fußgängerleitsystem
Anlehnbügel
Neuplanung
H3.1.3 Straßenbe-
zeichnungsschild
historisch
H4.1 Baumscheiben
H4.1.1
Baumfeld Standard
H4.1.4 Baumfeld mit an-
grenzenden Parkflächen
H4.1.3 Baumfeld
ortsspezifisch
H4.1.2 Baumfeld
Bereich historisch
G2.4.3 Abfallbehälter
KVB-Straßenbahnhal-
testellen
H2.4.5 Unterflur-
abfallcontainer
Sonderelemente
H2.4.7
Abfallbehälter
mit Presseinrichtung
Sonderelement im
Einzelfall bei
planerischem
Gesamtkonzept
Standardkatalog
Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017
G3
73
Sonderelemente
Sonderelement im
Einzelfall bei
planerischem
Gesamtkonzept
H4.2.2 Baumschutz
Rundbügel
H5.1 Versorgung
H5.1.1 Technikele-
ment dunkel
H5.1.3 Technikele-
ment unterflur
H8.1 Baustelleneinhausung
H4.2 Baumschutz
H4.2.1 Stammschutz
Standard
H6 Werbung
H6.1
Warenauslagen
H6.4 Werbung an
Fahrradabstellanlagen
H6.2 Kleinformatige
Eigenwerbung
H6.3 Eigenwerbung auf
Stadtraumelementen
H7 Außengastronomie
H7.1 Anordnung
Außengastronomie
H7.3 Ausstattung
Außengastronomie
H7.2 Sonnenschirme
Außengastronomie
Standardkatalog
Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017
G3
H9.1.8 Sag’s uns
H9.1 Patenschaften
H8.1.3 Baustelleneinhausung
mobile Baumaßnahmen
H8.1.1 Baustelleneinhausung
stationäre Baumaßnahmen
H5.1.4
Elektroladesäule
Sonderelement im
Einzelfall bei
planerischem
Gesamtkonzept
74
Standardbeschreibung
Stand: Juni 2017
Im folgenden Kapitel werden alle Elemente, die im Stan-
dardkatalog aufgelistet sind und die Grundstandards
für die Stadt Köln bilden, genauer betrachtet. Wichtige
Parameter hierfür sind Barrierefreiheit, Ordnung, In-
standhaltung und die räumlich-gestalterische Gesamt-
wirkung.
Alle Elemente sind nach den folgenden Kriterien
beschrieben:
1. Bezeichnung
„Worum geht es?”
2. Verantwortlichkeit
„Wer ist verantwortlich?“
3. Gestaltung
„ Wie sieht das El ement aus?“
4. Instandhaltung
Reinigung: „Wie sind die Qualitätszi ele defin
ert?“ Reparaturarbeiten: „Wer repariert das
El ement und nach welchen Qualitätskriterien?“
Standardbeschreibung
H
75
76
H1 Bodenbeläge
Köln ist eine gewachsene, lebendige Stadt, und der öf-
fentliche Raum stellt die Bühne für das bunte öffentliche
Leben dar. Als solche soll er einerseits attraktiv sein, auf
der anderen Seite aber auch robust und nachhaltig. Die
beschränkten Ressourcen machen das zur
Verpflichtung. Mit den Standrards für Bodenbeläge hat
sich das Gestaltungshandbuch Innenstadt aus dem Jahr
2015 bereits einen hohen gestalterischen Standard
gesetzt, der, konsequent angewandt, die Qualität des
öffentlichen Raumes im Laufe der Zeit kontinuierlich
erhöhen wird. Die einheitliche Gestaltung bindet die
einzelnen Plätze und Gebäude eines Raumes
zusammen und bietet Orientierung in der Stadt.
Abgestuft von ihren Nutzungen werden einzelnen
Sonderräumen Materialien und Details zugeordnet, um
gute Identitäten langfristig zu erhalten. In der
historischen Altstadt wird der hochwertige Naturstein
beibehalten. Der Kernbereich, der mit seinen
Geschäftsbereichen besonders große
Fußgängerfrequenz hat, erhält einen hochwertigen
hellen längsrechteckigen Betonstein mit
Natursteinvorsatz, der dem Raum entspricht. Bei allen
Bodenbelägen ist auf Nachhaltigkeit und ausreichende
Rutschfestigkeit zu achten.
Das Ganze wird begleitet durch einen hochwertigen,
breiten Bord, der an Überfahrten durch Rampenborde
unterbrochen wird und damit das regelmäßige Absen-
ken der Gehwegbereiche überflüssig macht. Durch
diese Beruhigung des Fußgängerraumes und mit
zahlreichen neuen Details zur taktilen und
kontrastierenden Gestaltung leistet das
Gestaltungshandbuch einen wichtigen Beitrag zum
barrierefreien Ausbau des öffentlichen Raums.
Standardbeschreibung
Bodenbeläge | Stand: Juni
2017
H1
In Bereichen mit einer hohen Bedeutung ist eine
sorgfältige Detaillierung bei den Pflasterarbeiten
(ausgepflasterte Schachtabdeckungen,
Schieberdeckeleinbauten mit Formteilen oder gesägten
Platte siehe H1.3.2) vorgegeben. Bei guter Pflege wird
auf diese Weise ein sauberer Gesamteindruck der
Bodenflächen unterstützt.
Durch die Formulierung von Qualitätszielen für die
Instandhaltung soll sich, sofern weitere finanzielle und
personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
können, der Reinigungs- und Reparaturstandard auf ein
angestrebtes Maß erhöhen.
77
H1.1 Oberflächen und Gehwege
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: Mai 2017
H1.1.1 Gehweg Standard
1. Bezeichnung
Der Allgemeine Gehwegbere
ich ist seit Jahrzehnten mit 40 / 40 Beton-
Gehwegplatten ausgebi
ldet worden. Da diese Platten schnell brechen und
daher nur schwer instand zu halten sind, wird das Maß 30 / 30 zum Standard
definiert.
Seite 5
Gehweg, Fahrbahn
Gehwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung
mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord-
begleitend, und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke
8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen:
Asphalt
Rinnen:
Asphalt
Ablauf 30/50
Borde:
Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
Innenstadt – Allgemein
Oberflächen-Gestaltung
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Gehwege:
Plattenbe
lag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt Graphit (Stadtstein), in
Reihen verse
tzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grau-
wacke 10 / 10, bord-begleitend, und Seitenstreifen Kle
inpflaster Grauwacke
10 / 10, gebäudebegleitend
F ahrbahnen: Asphalt
Rinn
en: Asphalt, Ablauf 30 / 50
Borde: Betonstein mit Basaltvors
atz 30 / 100, grau in nachbarschaftlichen
Bere
ichen 15 / 100
Sind die Straßen sehr schmal, kann auf den bordbegleitenden Kleinpflaster-
streifen verzichtet werden und ein schmaler Bord zum Einsatz kommen.
4. Instandhaltung
Reinigung: nach örtlicher Satzung AWB
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei R eparaturarbeiten:
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
In N und V sowie bei Gehwegbreiten unter
2,00 m kann auf den bordbegleitenden Klein-
pflasterstreifen verzichtet werden und ein
schmaler Bord zum Einsatz kommen.
Seite 42Sonderthemen
Detail Kurven
gesägte Platten ausgepflasterte Keile
Vorzugsvariante nur im Ausnahmefall
Seite 42Sonderthemen
Detail Kurven
gesägte Platten ausgepflasterte Keile
Vorzugsvariante nur im Ausnahmefall
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
H1.1.2 Gehweg Sonderraum: historischer Bereich
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
1. Bezeichnung
Im Bereich Historisch ist bereits flächen
deckend ein Grauwackepflaster
eingebaut. Dieser wird zum Standard erhoben und weiter geführt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Gehwege:
Plattenbe
lag Grauwacke 15 / 30, in Reihen versetzt, quer zur Laufri
chtung
mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grau-wacke 10 / 10, bordbegleitend und
Seitenstreifen Kleinpfla
ster Grauwacke 10 / 10, gebäudebegleitend
F ahrbahnen: Kleinpflaste
r Grauwacke 10 / 10 oder Asphalt
Rinnen: Kleinpflaster Gr
auwacke 10 / 10, dreizeilig
Ablauf 30 / 50
Borde:
Naturstein Grauwacke 15 / 100
alternativ: Betonstein 30 / 100
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung AWB
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten:
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
So
nderräume
Seite 14Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn
Gehwege:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen:
Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Gehwege:
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster
Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen
Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Ablauf 30/50
Innenstadt – Historisch
Gasse
Straße höhengleich
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
79
Varianten zu Sonderraum historischer Bereich
Gasse
Gehwege:
Kleinpflaster Grauwacke 10
/ 10,
in Reihen versetzt, que
r zur
Lauf-richtung
F ahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw.
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
cke
10 / 10
Seite 14Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn
Gehwege:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen:
Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Gehwege:
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster
Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen
Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Ablauf 30/50
Innenstadt – Historisch
Gasse
Straße höhengleich
Seite 14Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn
Gehwege:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen:
Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Gehwege:
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster
Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen
Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen:
Großpflaster Grauwacke 15/15 oder
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Ablauf 30/50
Innenstadt – Historisch
Gasse
Straße höhengleich
Straße höhengleich
Gehwege:
Plattenbel
ag Grauwacke 15 / 30, in
Reihen versetzt, quer z
ur Laufrich-
tung mit Seitenstreifen Kleinpflaster
Grauwacke 10
/ 10, bordbegleitend
und Seitenstrei
fen mosaikpflaster
Grauwacke 10 / 10, gebäudebegl
ei-
tend
F ahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw.
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
cke
10 / 10 oder Asphalt
Rinnen:
Kleinpflas
ter Grauwacke 10 / 10,
dreizeilig
Ablau
f 30 / 50
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
81
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Umfeld romanische Kirchen
Gehweg: Kleinpflaster Gr
auwacke
10 / 10, Segmentbogen oder
Schuppen
F ahrbahne
n:
Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw.
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
cke
10 / 10 oder Asphalt
Rinnen: Kleinpflas
ter Grauwacke
10 / 10, dreizeilig, Ablau
f 30 × 50
Borde:
Naturstein Grauwacke 30 / 100
Umfeld Baudenkmäler
Gehwege: Kleinpfla
ster Grauwacke
zur Laufrichtun
g
F ahrbahnen:
Großpflaster Grauwacke 15
/ 15 bzw.
15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa
-
cke 10 / 10 oder Asphalt, alternativ:
Segme
ntbogen
Rinnen: Kleinpflaster Grauwacke
10 / 10, dreizeilig, Ablau
f 30 × 50
Borde:
Naturstein Grauwacke 30 / 100
Seite 15Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn
Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10/10,
Schuppenverband
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw.
15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde:
Naturstein Grauwacke 30/100
Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen
versetzt, quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20
oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde: Naturstein Grauwacke 30/100
im Umfeld der Romanischen Kirchen
im Umfeld von Baudenkmälern
Innenstadt – Historisch
Seite 15Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn
Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10/10,
Schuppenverband
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw.
15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde:
Naturstein Grauwacke 30/100
Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen
versetzt, quer zur Laufrichtung
Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20
oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt
Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster
Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50
Borde: Naturstein Grauwacke 30/100
im Umfeld der Romanischen Kirchen
im Umfeld von Baudenkmälern
Innenstadt – Historisch
Seite 16Oberflächen-Gestaltung
Ecken
Ecken:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt,
quer zur Laufrichtung. Der Pflasterbelag, welcher sich
in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke geführt
(übergeordnete Straße).
Innenstadt Historisch
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
82
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H1.1.3 Gehweg Sonderraum: Kernbereich
1. Bezeichnung
Im Kernbereich ist bere
its vorwiegend ein heller Betonstein eingebaut.
Dieser wird zum Standard erhoben und weiter geführt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Gehwege:
Plattenbela
g Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37, hellgrau, in Reihen
versetzt, quer zur La
ufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke
10 / 10, bord- begleitend und Seitenstreifen Kleinpflas
ter Grauwacke 10 / 10,
gebäudebegleitend
F ahrbahnen: Asphalt
Rinne
n: Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt Graphit,
Ablauf 30 / 50
Borde: Betonstein mit Granit- / Quarzitvorsatz 30 / 100, grau
4. Instandhaltung
R einigung:
Nach örtlicher Satzung AWB
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste
im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
Seite 20Oberflächen-Gestaltung
Gehweg, Fahrbahn
Gehwege:
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37,
hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit
Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord-
begleitend und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke
8/8, gebäudebegleitend
Fahrbahnen: Asphalt
Rinnen: Betonstein mit Granitvorsatz 30/30, hellgrau,
Ablauf 30/50
Borde: Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
Durch den Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8
können Vor- und Rücksprünge der Fassaden gut aufge-
nommen werden.
Innenstadt – Kernbereich
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
80
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H1.1.4 Gehweg Sonderraum: Bereich RingeHistorisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
1. Bezeichnung
Die Gehwegbereiche der Ringe sind abs
chnittsweise
unterschiedlich gestaltet. Die ursprüngliche Gestal-
tungsmuster sind zu erhalten.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
A bschnitt H ohenst
aufenrin g:
Gehweg: Plattenbelag Betonstein 40 / 40, diagonal
verlegt, mit Kleinpflaste
r 10 / 10
A bschnitt K aiser-Wilhelm-R in
g:
Gehweg: Plattenbelag Naturstein 40 / 40 orthogonal,
ng mquer zur Laufrichtu it Kleinpflasterstreifen 10 /
10
4. Instandhaltung
Reini
gung:
nach örtlicher Satzung AWB
R eparatur:
uhof AStadt Köln, Ba mt für Straßen und Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei R eparaturarbeiten:
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu
vermeiden.
Seite 27
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 1
Gehweg:
Plattenbelag Betonstein 30/30, diagonal verlegt,
mit Kleinpflaster 10/10
Innenstadt – RingeHohenstaufenring
Seite 28
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 3
Gehweg:
Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal,
quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10
Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring
Seite 28
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 3
Gehweg:
Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal,
quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10
Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring
Seite 27
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 1
Gehweg:
Plattenbelag Betonstein 30/30, diagonal verlegt,
mit Kleinpflaster 10/10
Innenstadt – RingeHohenstaufenring
Seite 28
Oberflächen-Gestaltung
Bestand Beispiel 3
Gehweg:
Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal,
quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10
Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring
Abschnitt Hohenstaufenring
Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring
Bordstein
über
Bordstein
Bordstein
über
Bordstein
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
83
Beispiel Roncalliplatz
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
1. Bezeichnung
Besondere Plätze oder Stadträume werden – vor allem in Räumen mit inter-
nationaler Bedeutung – mit einem besonderen Anspruch an die Gestaltung
geplant. Im Normalfall wird die Handschrift dieser Neuplanung aus Wettbe-
werben entschieden. Das Material der Pflasterung kann dann von den
Kölner
Standards abweichen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt je nach Zuständigkeit
3. Gestaltung
Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten:
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
H1.1.5 Gehweg/ Platz Sonderraum: ortsspezifisch
H1
84
H1.2 Gehwegabschluss
H1.2.1 Bordstein Standard breit
1. Bezeichnung
In international und stadtweit bedeutenden Räumen kommt grundsätzlich
der breite Hochbord mit dem angrenzenden Kleinpflasterstreifen zum Ein-
satz. Wenn die Restgehwegbreite unter 1,50 m beträgt, wird auf den Klein-
pflasterstreifen verzichtet und es wird der schmale Bord (G1.2.2)
eingebaut.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 100, grau
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten:
Farbkontraste sind zu vermeiden.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
85
H1.2.2 Bordstein Standard schmal
1. Bezeichnung
In nachbarschaftlich bedeutenden Räumen kommt grundsätzlich der
schmale Hochbord mit dem angrenzenden Kleinpflasterstreifen zum
Einsatz. Wenn die Restgehwegbreite unter 1,50 m beträgt, wird auf den
Klein-pflasterstreifen verzichtet.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Betonstein mit Basaltvorsatz 15 / 100, grau
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H1
86
H1.2.3 Rampenbord Standard: Überfahrten – normale Verkehrslast
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Überfahrten Standard:
Platt
enbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt
Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufr
ichtung mit
Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bord-
begleitend, und Seitenstreifen Kleinpflast
er Grauwacke
10 / 10, gebäudebegleitend.
Rampenbord:
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle
Betonstein mit Granit-/Quarzvorsatz 32,5 / 45, grau
(Breite Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven
der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge)
Überfahrten Sonderraum Historisch :
Plattenbelag Grauwacke 15 / 30, in Reihen
versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen
Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bordbegleitend, und
Seitenstreifen Kleinpflaste
r Grauwacke 10 / 10, gebäude-
begleitend.
Überfahrten Sonderraum Kern :
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37,
hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit
Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bordbe-
gleitend, und Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke
10/10, gebäudebegleitend
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung AWB
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste
im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
Seite 8Oberflächen-Gestaltung
Überfahrten – normale Verkehrslast
Überfahrten:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung
mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord-
begleitend, und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke
8/8, gebäudebegleitend
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle
Betonstein mit Quarzitvorsatz 32,5/45, hellgrau (Breite
Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein-
und ausfahrenden Fahrzeuge)
Innenstadt – Allgemein
Standarddetail
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Sonderräume (nicht abgebildet)
Standardlösung (Bild ohne bordbegleitenden Kleinpflasterstreifen)
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
87
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1.2.4 Rampenbord Sonderlösung: Überfahrten – hohe Verkehrslast (LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Überfahrten:
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10 / 20, alt Graphit,
Fischgrätverband
R ampenbord:
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrt-schwelle
Betonstein mit Basaltvorsatz 32,5 / 45, grau (Breite
Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein-
und ausfahrenden Fahrzeuge)
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für S traßen und
Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste
im Gehwegpflaster sind
zu
vermeiden.
Seite 9Oberflächen-Gestaltung
Überfahrten – hohe Verkehrslast
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)
Überfahrten:
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10/20, anthrazit/alt
Graphit, Fischgrätverband Niveauausgleich zur Fahrbahn
mittels Einfahrtschwelle Betonstein mit Quarzitvorsatz
32,5/45, hellgrau (Breite Überfahrt ist abhängig von den
Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge)
Innenstadt – Allgemein
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
88
H1.2.5 Parkplatz
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 15 / 30,
anthrazit, in Reihen versetzt
Wenn überdurchschnittlicher Belastungen z
u
erwarten sind, können Steine 10/20 eingebaut
werden.
4. Instandhaltung
Re
inigung:
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten:
Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
Seite 10Oberflächen-Gestaltung
Parkplätze
Parkplätze:
Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10/20, anthrazit/alt
Graphit, in Reihen versetzt
Innenstadt – Allgemein
Seite 24Oberflächen-Gestaltung
Parkplätze
Parkplätze:
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau,
in Reihen versetzt
Innenstadt – Kernbereich
Bereich Standard
Sonderraum Kern
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Sonderraum
Sonderraum Kern :
Plattenbel
ag Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37,
hellgrau, in Reihen versetzt
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
89
H1.2.6 Radweg
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen- und V
erkehrstechnik
3. Gestaltung
Vorzugsvariante:
Radfahrstrei
fen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Alternative:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30,
anthrazit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer
zur Fahrtr
ichtung mit kontrastierendem Trenn-
streifen aus Kleinpflaster Granit, hell, gebrochen
10 / 10 (dreireihig)
Sonderraum Kern : (Vorzugsvariante)
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Sonderraum Kern : (Alternative) Plattenbelag
Betonstein mit Basaltvorsatz 25 / 37, anthrazit
oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur
Fahrtrichtung mit kontrastierendem Trenn-
streifen aus Kleinpflaster Granit, hell, gebrochen
10 / 10 (dreireihig)
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste
im Gehwegpflaster sind zu vermeiden.
Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
Innenstadt – Allgemein
Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
Innenstadt – Allgemein
Bereich Standard (Vorzugsvariante)
Bereich Standard (Alternative)
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
Historisch Oberflächen
u. Gehwege
Allgemeine Oberflächen
u. Gehwege
Gasse Variante zu G1.1.2
Straße höhengleich
Variante zu G1.1.2
Umfeld romanische
Kirchen
Kernbereich
Ringe_1 Parken_Historisch
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Zone für
Mobiliar
Ringe_2
Radweg_Allgemein
Vorzugsvariante
Radweg_Kern
Alternative
Rampenbord_Allgemein
normale Verkehrslast
Rampenbord_hohe
Verkehrslast
Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
Innenstadt – Allgemein
Seite 6Oberflächen-Gestaltung
Radwege
Radwege:
Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung
Vorzugsvariante
Alternative 1
Radwege:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra-
zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich-
tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster
Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig)
Innenstadt – Allgemein
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Sonderraum (nicht abgebildet)
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
90
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Genauso wird bei Aufweitungen des Gehwegs
zum fassadenbegleitenden Kleinpflasterstreifen
verfahren.
Sonderraum
Sonderraum Historischer Bereich :
Der Eckbereich wird mit Kleinpflaster ausgeführt.
Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, in
Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung.
H1.2.7 Eckausbildungen
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Eckausbildung Standard:
Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30,
alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur
Laufrichtung. Der Belag, welcher sich in
Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke
geführt (übergeordnete Straße).
gesägte Platten ausgepflasterte Keile
Kurven und Aufweitungen des Gehwegs
Ausgepflasterte Keile kommen nur im
Ausnahmefall in zu Ausführung.
Standardlösung (Bild: ohne bordbegleitenden Kleinpflasterstreifen)
91
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
92
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017
H1.3 Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen
Anordnung und Einbau von Mobiliar
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Der (bordbegleitende) Kleinpflasterstreifen dient
in allen Räumen als Einbaubereich für Mobiliar.
4. Instandhaltung
Re
inigung:
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
Seite 41Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung Ansicht
Poller Papierkörbe Masten Fahrradbügel
Seite 41Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung Ansicht
Poller Papierkörbe Masten Fahrradbügel
Einbau im Kleinpflasterstreifen
Mobiliarzone
Mobiliarzone
Alternative, wenn kein bordbegleitender
Kleinpflasterstreifen vorhanden.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
1. Bezeichnung
Die Anordnung aller Elemente im öffentlichen Raum ist
mit besonderer Sensibilität zu betrachten. Im öffentlichen
Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen, um
genaue Standorte von vorne herein festzulegen. Der
Kleinpflasterstreifen soll grundsätzlich als Zonierungzone
dienen.
93
H1.3.2 Anordnung und Einbau von (technischen) Elementen im Pflasterbelag im internationalen
und stadtweiten Raum
2. Verantwortlichkeit
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Einbauelemente sind in Räumen
und mit Formteilen bzw.
gesägten Platten einzubauen.
4. Instandhaltung
Reinigung: nach örtlicher Satzung
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für
Straßen und Verkehrstechnik Einbau mit Formteil oder mit gesägten Platten
Seite 40Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
auspflasterbare Schächte, eckig
Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen
versetzt, quer zur Laufrichtung
auspflasterbare Schächte, eckig
Kleinpflaster Grauwacke 10/10,
in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
im Umfeld der Romanischen KirchenGasse oder im Umfeld von Baudenkmälern
Seite 39Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
Schächte, Schieber, Roste
rund
Schächte, Schieber, Roste
eckig
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
nur im Ausnahmefall
ausgepflasterte Schacht-
abdeckung
Schieber und Roste nicht im Gehwegbereich, sondern
– sofern möglich – in Parkflächen einbauen
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H1
Stiftertafeln
Material: Bronze
Format: In Anlehnung an das örtliche
Plattenformat (die umliegenden
Platten sollen nicht geschnitten
werden, d.h. eine Platte wird
herausgenommen und durch eine
Stiftertafel ersetzt):
Normalerweise bei Betonpflaster:
40 x 40 cm bzw. 30 x 30 cm oder 30 x
60 cm
Bei kleinformatigerem Pflaster:
ähnliche Abmessung wie oben, aber
so, dass die angrenzenden Fugen
durchlaufen (Fugenschnitt) und so
wenig Platten wie möglich geschnitten
werden müssen.
z.T. Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
1.Bezeichnung
Um wichtigen Stadträumen in ihrer
Bedeutung qualitativ zu entsprechen,
ist auf eine
hochwertige Detaillierung
der Bodenbelagsflächen zu achten.
94
H1.3.3 Anordnung und Einbau von Schächten, Schiebern und Rosten im nachbarschaftlichen und
stadtweit verbindenden Räumen
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Einbauelemente sind in Räumen und
nach dem Stand der Technik einzubauen.
4. Instandhaltung
Reinigung:
nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH (AWB)
Reparatur:
Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Einbau im Kleinpflasterstreifen
Seite 39Sonderthemen
Einbauarten Ausstattung
Schächte, Schieber, Roste
rund
Schächte, Schieber, Roste
eckig
Schächte, Schieber, Roste
eckig, schräg
nur im Ausnahmefall
Schieber und Roste nicht im Gehwegbereich,
sondern – sofern möglich – auf Parkflächen
einbauen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung
Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017
H1
Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln
1.Bezeichnung
In nachbarschaftlich und stadtweit verbindenden
Räumen ist eine gute technische, wirtschaftliche
Detaillösung sinnvoll.
95
96
Standardbeschreibung
Mobiliar | Stand: 06/ 2017 E5
H2 Mobiliar
Das Mobiliar de
r Stadt gestaltet die öffentlichen Räume
in einem ganz besonderen Maße. Daher ist es wichtig,
hier auf robustes, gut zu unterhaltendes und klar gestal-
tetes Design zu achten. Die einzelnen Elemente sind in
Form, Farbe und Material gut aufeinander abzustimmen,
und es sind so viele Elemente wie nötig und so wenige
wie möglich aufzustellen. Bei Reparaturarbeiten sind die
Räume auf Entrümpelungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine
Bündelung von Elementen (z. B. Fahrradabstellanlagen)
und Funktionen ist anzustreben. Elemente sollen aufei-
nander abgestimmt sein, sodass durchgängige Gestal-
tungslinien in sich stimmige Stadträume erzeugen.
Für die Sonderräume „historischer Bereich“ und
„Ringe“ ergänzen sich die seit vielen Jahren
eingesetzten Standard-Absperrelemente Typ „Colonia“
mit den historisierenden Elementen der Leuchten oder
z. B. der typischen „Ringe Bank“.
In neu gestalteten Räumen hingegen hat sich eine klare,
zeitlose Gestaltungslinie durchgesetzt, die nun in allen
neu gestalteten und neu zu gestaltenden Räumen
weiter geführt werden soll. Bewährte, gut gestaltete
Elemente werden zum Standard erhoben und im
Stadtbild weiter geführt, anstatt immer wieder neue
einzuführen.
Fernerhin soll vor Aufstellung eines neuen Elementes
geprüft werden, ob es in ein bestehendes Gebäude
untergebracht werden könnte.
Wichtig für das Mobiliar ist, dass eine einheitliche Farbe
möglichst das gesamte Mobiliar zurückhaltend und klar
gestaltet. Der für Stadtmobiliar seit Jahrzehnten in Köln
angewandte Farbton DB 703 soll, vor allem in den
Räumen mit einer besonderen städtischen Bedeutung,
auf möglichst alle Elemente im öffentlichen Raum ange-
wandt werden. So soll sich das unruhige Erscheinungs-
bild des unterschiedlich gestalteten Stadtmobiliars
beru-higen, die einzelnen Elemente zusammenführen
und in den Hintergrund rücken. Weiterhin soll die
Elementen-vielfalt auf wenige Standardelemente
reduziert werden, sodass auch dadurch ein einheitliches
Stadtbild entsteht.
In der Zeit bis zur Neuplanung eines umfassenden
Raumes – gleichgültig, welche städtische Bedeu-
tung man ihm beimisst – ist es wichtig, bestehende
Gestaltungsmuster von z. B. Pflasterflächen oder Ab-
spe
rrungsreihen, zu erkennen und bei Reparaturmaß-
nahmen gestalterisch richtig zu ergänzen. So können
alte Gestaltungslinien wieder saniert und längerfristig
gepflegt werden. Das saubere Erscheinungsbild wird so
unterstützt.
Im internationalen Bereich kann – aufgrund seiner
besonderen örtlichen Bedeutung und wegen der in
Wettbewerben entschiedenen Gestaltungsideen – das
Mobiliar mit einer ortseigenen Handschrift umgesetzt
werden, um die Gestaltungssprache des jeweiligen
Platzes durch das entsprechende Mobiliar zu vervollstän-
digen. Gesamtstädtisch gesehen wird das allerdings die
Ausnahme sein, da Gestaltungswettbewerbe als Ver-
fahrensgrundlage für Neuplanungen über den Bedeu-
tungsplan lediglich für die Räume mit internationalem
Anspruch festgelegt sind.
H2
Für die Umsetzung der
Instandhaltungsgrundsätze sind im
Folgenden für jedes Stadtraummöbel
Qualitätsziele definiert worden. Diese
werden wegen des zu erwartenden
hohen personellen und finanziellen
Aufwandes nicht kurzfristig für die
Gesamtstadt erreicht werden können.
Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser
Ziele muss daher als perspektivisches
Qualitätsziel betrachtet werden.
97
H2.1 Bänke
Bänke dienen zum Ausr
uhen und sind im öffentlichen
Raum für jedermann als Angebot zur Benutzung ge-
dacht. Gerade vor dem Hintergrund der Barrierefrei-
heit sind Ruhebänke in einem gewissen Abstand über
die Stadträume verteilt die Basis für eine angenehme
Nutzung der öffentlichen Räume. Ruhebänke dienen der
Kommunikation und steigern die Aufenthaltsqualität. Es
ist entsprechend anzustreben, dass eine ausreichende
Anzahl an (barrierefreien) Sitzmöglichkeiten im Stadtge-
biet vorhanden sind.
Standardbeschreibung
Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017
H2
98
Standardbeschreibung
Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017 E5
H2.1.1 Bank Standard Stadtraum
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
6
6
A A
B B
C C
D D
erstellt:
geprüft:
01.04.2016 KSchmitz
Sechseckb. Urbanis m.R.L. AE 2,8 m
Format: A3
Maßstab: 1:18
ST041-028
freigegeben:
ST041
mit Rohrinlett; Fuß Cologne
Zeichnungsnummer:
Die Weitergabe der Z.g. an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Westeifel-Werke gestattet.
Änderung Datum NameIndex
Blatt: 1
Anz.: 1
Gemeinnützige Westeifel
Werke GmbH
der Lebenshilfen Bitburg, Daun; Prüm
Vulkanring 7
54568 Gerolstein
Telefon: 06591-16400
e-Mail:
freiraumaustattung@westeifel-werke.de
Toleranz: DIN ISO 2768-m
Werkstoff:
VORABZUG
Projekt:
450
904
ca. 2440 mm
ca. 2800 mm
1380
ca. 1200 mm
1. Bezeichnung
Die Bank Cologne ist die Standard-Bank für den Kölner Stadtraum. Sofern
keine anderen Beschlüsse vorliegen, ist diese Bank als Hauptbank in städ-
tischen Räumen einzubauen. Beschlüsse für Straßenraummöblierung vor
201
7 sind entsprechend anzupassen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet, anthrazit
4. Instandhaltung:
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (sehr kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Varianten
Langbank
abgerundete Bank
Baumstammlösung
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
99
H2.1.2 Bank Standard Grünraum
Standardbeschreibung
Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017
1. Bezeichnung
Die Drahtgitterbank ist die Standard-Bank für den Kölner Grünraum.
Sofern keine anderen Beschlüsse vorliegen, ist diese Bank als Hauptbank
in Grünräumen einzubauen. Beschlüsse für Straßenraummöblierung vor
201
7 sind entsprechend anzupassen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet, Seniorenbänke mit seitlicher Armlehne
und Sitzhöhe 50 cm bei Bedarf. Farbton: anthrazit oder RAL 6009
(tannengrün)
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte,
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
100
H2.1.3 Bank Sonderraum: ortsspezifisch
Standardbeschreibung
Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017 E5
1. Bezeichnung
Besondere Plätze werden – vor allem in Räumen mit internationaler
Bedeutung – mit einem besonderen Anspruch an die Gestaltung geplant.
Im Normalfall wird die Handschrift dieser Neuplanung aus Wettbewerben
entschieden. Die Möblierung kann dann von den
Kölner Standards abweichen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes, müssen aber der
Barrierefreiheit entsprechen.
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
101
H2.1.4 Bank Sonderraum: Ringe
1. Bezeichnung
Die historisierende Ringe-Bank bleibt die Standard-Bank für die Kölner
Ringe.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Außengestänge pulverbeschichtet DB 703, Holzbeplankung bzw.
Holz-Kunststoffgemisch WPC (testweise)
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem
sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten
(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem
Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem
gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung
von Reinigungsmängeln).
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch
sensible Ausbesserungsarbeiten
Standardbeschreibung
Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
102
H2.2.1 Absperrelement Standard
1. Bezeichnung
Das Absperrelement „Standard“ wurde in Neuplanungen der letzten zehn
Jahre als neues Standard-Element eingeführt und soll auch weiterhin in
Neubauplanungen (außer und ) zum Einsatz kommen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahl, pulverbeschichtet DB 703
Durchmesser: rund 76 mm
Länge: 1250 davon 850 über Erdreich
Wanddicke 2,9
Barrierefreiheit
Derzeit wird an gestalterischen Lösungen gearbeitet, wie Absperrelemente in
allen Fällen auch von Sehbehinderten gut erkennbar sind.
Grundregeln
1. Bei Neubauplanungen: Die Anzahl der benötigten Absperre-
lemente ist auf das Minimum zu reduzieren.
2. Im Bestand: Der Bestand ist auf überflüssige Absperrele-
mente zu prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe oder
desolate sind umgehend auszutauschen.
3. Einbau im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen.
4. Beim Austausch oder der Ergänzung im Bestand sind einzelne
Absperrelemente in dem Modell der Umgebung einzusetzen.
Standardbeschreibung
Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2.2 Absperrungen
Bei den beschriebenen Abstimmungsv
er-
fahren im Folgetext handelt es sich aus-
schließlich um Abstimmungen innerhalb
bzw. mit der Verwaltung, nachdem die
Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt
Köln und dessen erweiterte Gremien an
d
ie Verwaltung weitergeleitet worden sind.
Absperrelemente dienen bei der Abgrenzung von Fahr-
zu Gehwegen der Sicherheit und sollen in anderen Fällen
das untersagte Parken von PKW zusätzlich verhindern.
Der Unterhalt von Absperrelementen ist vor allem durch
ihre Vielzahl im öffentlichen Raum besonders aufwändig.
Daher sind so wenige Elemente wie möglich und so viele
wie nötig zu planen.
H2
103
4. Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Standardbeschreibung
Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
104
Standardbeschreibung
Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017
H2.2.2 Absperrelement Sonderraum: Ringe und Historischer Bereich
1. Bezeichnung
Das Absperrelement Colonia wird seit Jahrzehnten als Standard-Element
im Stadtraum eingesetzt und ist damit ein wichtiger Standard im Bestand.
Im historischen Bereich sowie auf den Ringen kommt dieses Element auch
in Neubauplanungen zur Standardanwendung.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Modell Colonia, Fa. Gutzeit
Stahl, pulverbeschichtet DB 703
Barrierefreiheit
Derzeit wird an gestalterischen Lösungen gearbeitet, wie Absperrelemente
in allen Fällen auch von Sehbehinderten gut erkennbar sind.
Grundregeln
1. Bei Neubauplanungen: Die Anzahl der benötigten Absperrelemente
ist auf das Minimum zu reduzieren.
2. Im Bestand: Der Bestand ist auf überflüssige Absperrelemente zu
prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe oder desolate sind um-
gehend auszutauschen.
3. Einbau im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen.
4. Beim Austausch oder der Ergänzung im Bestand sind einzelne
Absperrelemente in dem Modell der Umgebung einzusetzen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
105
Standardbeschreibung
Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 E5
5. Instandhaltung
R einigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
106
5. Instandhaltung
R einigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Amt für Brücken, T unnel und Stadtbahnbau):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Standardbeschreibung
Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017
H2.2.3 Geländer Rheinbrücke
1. Bezeichnung
Die Kölner Rheinbrücken prägen seit Jahrzehnten durch ihre farbliche
Gestaltung das Stadtbild Kölns. Dieses "Köln-typische" Brückengrün
soll als Standardfarbe für die Rheinbrücken bewahrt werden.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
3. Gestaltung
Stahl, Beschichtungsaufbau gem. ZTV-Ing,
Farbton letzte Deckbeschichtung :
Farbton des Brückenbauwerks ("Kölner Brückengrün“)
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
107
Standardbeschreibung
Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 E5
H2.2.4 Geländer und Absperrgitter Standard
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, KVB
3. Gestaltung
Stahlgeländer, Beschichtungsaufbau gem. ZTV-Ing, Farbton
letzte Deckbeschichtung DB 703
Gestaltung von Geländern und Absperrgittern wird im
Rahmen von umfangreichen Platzgestaltungen im
Wettbewerbsverfahren entschieden.
Stahlgeländer als Flachstahlvariante
Stahlgeländer als Rundrohrvariante
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, KVB AG):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
108
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017
H2.3 Abstellanlagen Fahrräder
H2.3.1 Anlehnbügel Standard
4. Instandhaltung
Re
inigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Bei den beschriebenen
Abstimmungsverfahren
im Folgetext handelt
es sich ausschließlich
um Abstimmungen
innerhalb bzw. mit der
Verwaltung, nachdem
die Aufgaben und Ziele
vom Rat der Stadt Köln
und dessen erweiterte
Gremien an d
ie Ver-
waltung weitergeleitet
worden sind.
H2
1. Bezeichnung: Anlehnbügel klassisch ab vier Stände
2. Verantwortlichkeit: Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung: Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703
Grundregeln
1. Zum gebündelten Abstellen von mehr als vier Rädern
(in der Regel zu mind. 50 % besetzt)
2. Werden Parkflächen zu Fahrradabstellflächen genutzt,
kommt der Anlehnbügel zum Einsatz.
3. Grundsätzlich sind die Bügel senkrecht zur
Fußgängerstromrichtung anzuordnen.
109
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017 E5
H2.3.2 Anlehnbügel „Haarnadel“
1. Bezeichnung: Die „Haarnadel“ ist ein seit Jahrzehnten etabliertes Element,
das sich gestalterisch als relativ unauffällig im Stadtraum erwiesen und be-
währt hat.
Wenn der Bügel nicht benutzt wird, dann ist er durch s
eine
schmale Form e
her unauffällig.
2. Verantwortlichkeit: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung: Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703
Grundregeln
1. Die Haarnadel wird in sehr schmalen Räumen eingesetzt und wenn
eine Benutzung nur in seltenen Spitzenzeiten zu erwarten ist.
2. Es sollen i
mmer mindestens zwei bis drei (parallele) Stände zum
Einsatz kommen, Vereinzelungen sind zu vermeiden.
3. Grundsätzlich sind d
ie Elemente senkrecht zur Fußgängerstrom -
richtung anzuordnen. Nur im begründeten Ausnahmefall (z. B. Platz
mangel) ist e
ine parallele Aufstellung möglich.
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H2
110
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017
H2.3.3 Sammelanlage groß
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703
Grundregel
Die Sammelanlage kommt bei hohem Nutzungsbedarf in
der Regel an Mobilitäts-Umsteigestationen zum Einsatz.
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
111
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017 E5
H2.3.4 Sammelanlage überdacht
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703
Grundregel
Die Sammelanlage kommt, wenn es die städtebauliche Situation zulässt,
bei hohem Nutzungsbedarf in der Regel an Mobilitäts-Umsteigestationen
zum Einsatz.
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik)
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
112
2. Verantwortlichkeit
A
bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3. Gestaltung: Edelstahl, gebürstet
Grundr
egeln
1. Abfallbehälter sind möglichst in einem glei
chmäßigen Rhythmus
in den (bordbegleitenden) Kleinpflasterstreifen, in keinem Fall im
Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen.
2. Möblierungsbündelungen sind anz
ustreben
3. Bei umfassenden städtebauli
chen Neubaumaßnahmen sind die
Standorte der Abfallbehälter mit einzuplanen und abzustimmen.
4. In stark frequentierten Räumen un
d Sonderräumen, in denen
vermehrte Zigarettenentsorgung zu erwarten ist (z. B. vor
öffentlichen Gebäuden) ist d
as Modell mit dem integrierten
Aschenbecher einzusetzen.
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017
4. Instandhaltung
Reini gung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhal-
ten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H2.4 Abfallbehälter
H2.4.1 Abfallbehälter Standard Stadtraum
H2
113
H2.4.2 Abfallbehälter Grünraum
2. Verantwortlichkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
3. Gestaltung
pulverbeschichtet RAL 6009 (tannengrün)
Grundregeln
1. Abfallbehälter sind möglichst in einem gleichmäßigen
Rh
ythmus in den (bordbegleitenden) Kleinpflasterstreifen,
in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzu-
stellen.
2. Möblierungsbündelungen sind anzustrebe
n (z. B. Abfallbe-
hälter am Verkehrsmast)
4. Instandhaltung
Reinigung (A WB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
114
H2.4.3 Abfallbehälter KVB – Straßenbahnhaltestellen
1. Bezeichnung
Bahnhaltestellen sind grundsätzlich stark von Fußgängern frequentiert und
daher in jedem Fall ein wichtiger Aufenthaltsort im öffentlichen Raum. Für
alle Haltestellen gilt daher ein erhöhter Anspruch sowohl an die Gestaltung
als auch an die Instandhaltung.
2. Verantwortlichkeit
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024
Grundregeln
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017
1. Abfallbehälter sind möglichst in einem gleichmäßigen Rhythmus,
in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen.
2. Möblierungsbündelungen sind anzustreben
3. Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen sind die
Standorte der Abfallbehälter mit einzuplanen und abzustimmen.
4. Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ( AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
e
rhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (KVB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
115
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5
H2.4.4 Abfallbehälter Bushaltestelle
1. Bezeichnung
Bushalte
stellen sind regelmäßig von Fußgängern frequentiert und daher
ein wichtiger Aufenthaltsort im öffentlichen Raum. Für alle Haltestellen
gilt daher ein erhöhter Anspruch sowohl an die Gestaltung als auch an die
Instandhaltung.
2. Verantwortlic
hkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3. Gestaltung
Abfallwir
tschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Grundregeln
1. Abfallbehälter sind in keinem F
all im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!),
aufzustellen.
2. Möblierungsbündelunge
n sind anzustreben
3. Bei umfassenden städt
ebaulichen Neubaumaßnahmen sind die Stand-
orte der Abfallbehälter im Gesamtplanungsprozess mit einzuplanen und
abzustimmen.
4. Das Modell Integro ist in allen Fällen mit in
tegriertem Aschenbecher
auszuwählen
4. Instandhaltung
Reinigung und R eparatur (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten
Zustand zu erhalten.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
116
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017
H2.4.5 Unterflurabfallcontainer
1. Bezeichnung
Die Stadtverwaltung sieht in Unterflurelementen eine Möglichkeit, raum-
greifende Elemente aus dem Sichtfeld zu rücken und prüft den Stadtraum
auf die Umsetzung von Unterflurvarianten nachrüstend im Bestand. In
Neu-bauplanungen sind Unterflurvarianten standardmäßig einzuplanen.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3. Gestaltung
Städtischer Bereich:
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung), RAL 7024
Grünraume:
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung), RAL 6009 (tannengrün)
Grundregeln
Stadtbereiche
Grünräume
Variante für Grillasche
Variante für kleine Abfallbehälter
(pulverbeschichtet db703 in I, S)
1. Abfallbehälter sind in keinem Fall im Gehwegbereich
(Barrierefreiheit!), aufzustellen.
2. Möblierungsbündelungen sind anzustreben (z. B. in Neubau ge -
bieten: Unterflurcontainerbereiche für Wertstoffe und Abfall etc.)
3. Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen sind
Unterflurvarianten standardmäßig einzuplanen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
117
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5
4. Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalt
en (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristi
ge Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
118
H2.4.6 Abfallbehälter mit integrierten Hundekottütenbehältern
2. Verantwortlichkeit
S
tadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3. Gestaltung
Städtischer B er
eich: Edelstahl, gebürstet
Grünräume: Stahlblech, pulverbeschi
chtet, Edelstahl bzw.
RAL 6009 (tannengrün)
Grundregeln
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017
Modell Colonia
Modell Drahtgitter
(Grünräume)
1. In Stadt- und Grünräumen, in denen Hunde vermehrt ausgeführt
werden (Bedarfsprüfung), sind Abfallbehälter mit integrierten
Hundekottüten-behältern aufzustellen.
2. Es ist regelmäßig zu evaluieren, ob der Bedarf gedeckt ist und ob ausrei-
chend Entsorgungsmöglichkeiten für die benutzten Tüten zur Verfügung
s
tehen.
3. Reine Tütenbehälter sind nur in Ausnahmefällen aufzustellen.
4. Instandhaltung
Reini
gung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
119
Standardbeschreibung
Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5
H2.4.7 Abfallbehälter mit Presseinrichtung
1. Bezeichnung
In Ergänzung zu den Standardabfallbehältern ist es sinnvoll, an stark
frequentierten Standorten mit einem hohen Abfallaufkommen, ein
Modell mit Presseinrichtung aufzustellen, um die Sauberkeit zu
verbessern. Bis 2019 kommt dieses Modell in begrenzter Anzahl zum
Einsatz.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
3. Gestaltung
Modell Solar Presshai
Grundregeln
Die Aufstellung von Abfallbehältern mit Presseinrichtung wird an
ausgewählten Standorten vorgenommen. A
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte,
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
120
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H2.5 Kleinbauten
H2.5.1 WC-Gebäude
1. Bezeichnung
Aus der steigenden Notwendigkeit an einem Toilettenangebot in Köln ist das
stadtweite und einheitliche Toilettenkonzept erarbeitet worden. Dort sind
zwei Citytoiletten-Typen festgelegt: 1-Raum-Toilette mit integriertem Urinal
und 2-Raum-Toilette mit einem separatem Urinal und Wickeltisch im Unisex-
Raum. Alle Citytoiletten sind barrierefrei und haben eine automatische
Schiebetür. Die Citytoiletten werden nach umfassender Prüfung des Bedarfs,
stadträumlicher Belange und technischer Machbarkeit aufgestellt.
2. Verantwortlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), Stadt Köln, Amt für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau
3. Gestaltung
Glas RAL 7016 (Anthrazitgrau)
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Standardbeschreibung
Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
121
H2.5.2 WC-Gebäude Grünflächen, 06/ – September
Standardbeschreibung
Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017 E5
1. Bezeichnung
Aus der steigenden Notwendigkeit am Toiletten-angebot in Köln ist das
stadtweite und einheitliche Toilettenkonzept erarbeitet worden. Dort ist die
temporäre Aufstellung der mobilen Toiletten in Sommermonaten an fest-
gelegten Doppel-Standorten mit einer Unisex und einer behindertenfreund-
lichen Kabine verankert.
2. Verantwortlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), Stadt Köln, Amt für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau
3. Gestaltung
Temporäre WC -Anlage eingehaust in Multiplex-Platten
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ( AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
in der Nähe von
in der Nähe von
in der Nähe von
H2
122
Standardbeschreibung
Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H2.5.3 Kiosk KVB Bahnhaltestellen
1. Bezeichnung
An stark frequentierten Stadtbahnhaltestellten besteht seit jeher der Bedarf
an Verkaufshäuschen. Dafür ist ein standardisiertes Gebäude entwickelt
worden, das nach Bedarfs- und stadträumlicher Prüfung aufgestellt wird.
2. Verantwortlichkeit
KVB AG (Instandhaltung), Amt für
Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau(Aufstellung)
3. Gestaltung
Stahllamellen, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
123
Standardbeschreibung
Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017 E5
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H2.5.4 Kleinarchitektur nicht städtischer Eigentümer
1. Bezeichnung
Die Stadt Köln legt Wert darauf, die neuen Gestaltungsgrundsätze auch auf
neu zu entwickelnde Klein-Architektur anzuwenden, um die Gestaltungs-
linie durch eine umfassende Umsetzung wirksam werden zu lassen.
2. Verantwortlichkeit
Private, nicht städtische Eigentümer
3. Gestaltung
Siehe Gestaltungsgrundsätze: Kapitel C
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte,
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
124
Standardbeschreibung
Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017
H2.5.5 Fahrrad-Abstellbox
1. Bezeichnung
Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen
Raum ist deutlich gestiegen. Dafür ist ein standardisiertes Klein-Gebäude
entwickelt worden und wird nach Bedarfs- und stadträumlicher Prüfung
aufgestellt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Lochblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-
Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte,
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden,
gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H2
125
126
Standardbeschreibung
Information | Stand: 06/ 2017 E5
H3 Information
Unter Inform
ation sind hier die straßenverkehrlich rele-
vanten Informationen zu verstehen. Das Beschilderungs-
system, das auf national rechtlichen Vorgaben basiert,
ist nach. Der StVO umzusetzen.
Die Schilder sind gut sichtbar und nach den Regeln der
Verkehrssic
herheit aufzustellen
. Auch hier gilt:
So wenige Inform
ationselemente wie möglich, aber so
viele wie nötig. Mehrere Schilder sollen an einem Mast
gebündelt angebracht sein, statt mehrere Masten in
einer Reihe aufzustellen.
In allen Räumen mit internationaler und stadtweiter
Bedeutung sind grundsätzlich alle Verkehrsmasten in
dem Stadtfarbton DB 703 auszuführen. Die Intervalle zur
Reinigung und Pflege zur Erreichung des jeweiligen Qua-
litätszieles sind je nach Bedeutungsraum festzulegen.
Wegweiser, Leitsystem
e
und Verkehrsle
nkungssysteme.
Der Standort der Aufstellung ist bei Neubaumaßnah-
men durch den Einbau des Kleinpflasterstreifens bord-
seitig (oder in nachbarschaftlichen Bereichen nahe der
Hauswand) geregelt. Bei Reparatur- oder Ergänzungs-
maßnahmen sind die Räume auf Entrümpelungs- und
Bündelungsmaßnahmen und zu prüfen. Wenn kein
Kleinpflasterstreifen an der Fassadenseite existiert, sind
Informationsschilder bordseitig aufzustellen.
H3
127
1. Bezeichnung
In allen Stadträumen soll das Mobiliar farblich aufeinander abgestimmt sein,
um das Stadtbild zu beruhigen. Jegliche Masten, wie Schildermasten, Leuch-
tenmasten, Lichtsignalanlagen, etc. sollen daher in dem gleichen Farbton
DB 703 ausgeführt werden.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 , mit transparenter Schutzschicht
(Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2,00 m Höhe
Grundregeln
1. Bei N eubauplanunge
n:
Die Anzahl der benötigten Masten ist auf das Minimum zu reduzieren.
2. Im B estand:
Der Bestan
d ist ständig auf überflüssige Masten und verblasste Verkehrs-
schilder hin zu prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe, desolate oder
verblasste sind auszutauschen.
3. Die Bündelung von mehreren Elemen
ten (Schilder, Abfallbehälter, etc.)
an einem Mast ist anzustreben.
4. Verkehrsmasten solle
n sich gestalterisch in die Möblierung der
Umgebung einfügen, sofern es im Rahmen StVO möglich ist (Einbau
im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen, etc.)
Standardbeschreibung
Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017
H3.1 Verkehrsbeschilderung
Verkehrsinformationen sind deutlich sichtbar an Masten befestigt und
dienen der Verkehrssicherheit. Sie unterliegen in der Form und Anordnung
somit den Regeln der Straßen und Verkehrsverordnung.
H3.1.1 Verkehrsmast Standard
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H3
128
Standardbeschreibung
Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017 E5
4. Instandhaltung
Reinigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H3
129
Standardbeschreibung
Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017
H3.1.2 Straßenbezeichnungsschild Standard
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Metall, weiß, schwarz
In allen Stadträumen außer den historisierenden Räumen (vor allem
und ), sind die weißen Schilder mit schwarzer Schrift vorherrschend.
Bei Erneuerung der Schilder oder in Neubaugebieten ist diese Gestaltung
zu verwenden.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H3
130
Standardbeschreibung
Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H3.1.3 Straßenbezeichnungsschild Sonderraum: Ringe und historischer Bereich
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und
Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Emaille, blau weiß
In historisierenden Räumen sind die blau-weißen Schilder vorwiegend zu
finden und entsprechen dem Charakter der Umgebung. Bei Erneuerung der
Schilder ist diese Gestaltung wieder zu verwenden.
H3
131
H3.2 Wegweiser
Standardbeschreibung
Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017
H3.2.1 Fußgängerleitsystem
Wegweiser helfen, Richtungen zu finden. Im Zeitalter der Digitalität werden sie zwar im Laufe der Jahre immer
unwichtiger und möglicherweise überflüssig werden, heute sind sie aber noch sehr präsent und nützlich.
Wegweiser sind regelmäßig auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.
Sie sollen sich, wie alle Elemente im öffentlichen Raum, gestalterisch in das Stadtbild einfügen.
1. Bezeichnung
Zur besseren Orientierung der Fußgänger wurde ein
Fußgängerleitsystem entwickelt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung rot-weiß mit transparenter
Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m
Höhe
4. Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhal-
ten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H3
132
Standardbeschreibung
Information – Wegweiser | Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H3.2.2 Fahrradleitsystem
1. Bezeichnung
Zur besseren Orientierung der Radwege in der
RadRegionRheinland wurde ein landesweites Fahrradleitsystem
entwickelt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703
mit transparenter
Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m
Höhe
4. Instandhaltung
Reinigung (durch A WB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H3
133
Standardbeschreibung
Information – Wegweiser | Stand: 06/ 2017
H3.2.3 Parkleitsystem
1. Bezeichnung
Zur besseren Orientierung der freien Parkflächen in den
Parkhäusern wurde das Parkleitsystem entwickelt.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 ( und ),
Pulverbeschichtung DB 703 ( ), mit transparenter
Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m
Höhe
4. Instandhaltung
Reini
gung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)): Bedarfsgerechte,
raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H3
134
Standardbeschreibung
Information – Wegweiser | Stand: 06/ 2017 E5
H3.2.4 Neue Leitsysteme Standard
1. Bezeichnung
Der Kölner Stadtraum ist überfrachtet mit Mobiliar. Der Raum sollte
grundsätzlich von weiterem Mobiliar frei gehalten
werden.Sollten dennoch neue Beschilderungen für den öffentlichen
Raum
entwickelt werden, sind folgende Grundregeln zu beachten:
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW
3. Gestaltung
Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 ( und , )
Grundregeln
Vorbild Fahrradleitsystem
1. Es sind die Gestaltungsgrundsätze der Stadt Köln zu
berücksichtigen.
2. Bereits etablierte Formen und Farben, die zum Standard erhoben
worden sind, sind für neue Elemente weiterzuentwickeln.
3. Die DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen
Raum zur barrierefreien Nutzung ist zu beachten.
4. Instandhaltung
Reinigung (A WB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H3
135
136
Standardbeschreibung
Grün | Stand: 06/ 2017
31
1,00 m 1,75 m
20
15
20
2,00
ca. 50
SchniƩ beispielhaŌ
SchniƩ
mind. 12 m³ Vegetationssubstrat "Köln";
Umgrenzungslinie beispielhaft
Belüftungsöffnung, mindestens 2 Stk.
Wurzel-Lenkplatte oder
Wurzelschutzfolie
Randstein
z.B. Natursteinp aster
8/10Gießrand
Stahlbandeinfassung
gelockerte Sohle,
20 cm Ɵ ef
Hochbord
Straße
Gehweg
Formstein
BelüŌ ungsrohr
Ø 100 mm
Tiefenbohrung,
Lava 8/16
VegetaƟ onssubstrat
“Köln“
15 cm Überbindung
zum seitlichen
Unterbau
H4 Grün
Bäume im städtischen Raum erhöhe
n durch ihre Klima-
verbesserung, die Verschattung im Sommer und durch
ihr Aussehen die Gestaltungsqualität des öffentlichen
Raums.
Um Bäumen ein optimales Wachstum verschaffen zu
können, sind die Pflanzvorgaben sehr genau einzuhalten.
Grundsätzlich sollte in der Planung / Ausführung auf
eine au
f die Nutzung und Örtlichkeit bezogene, durch-
gängige Gestaltung der Baumscheiben und auf entspre-
chende Standardisierung geachtet werden.
Das Gestaltungshandbuch ist keine technische Anwei-
sung zur Herstellung von Pflanzgruben, Einfa
ssungen
und Oberflächen. Dazu sind di
e DIN-Normen, Regel-
werke und Vorgaben der Stadt Köln bei der Planung und
Ausführung heranzuziehen.
Bei der Wahl der geeigneten Baumarten wird auf die
GALK-Straßenbaumliste (Arbeitskreis Stadtbäume) bzw.
auf die Kölner Straßenbaum-liste verwiesen.
www.stadt-koeln / s trassenbaumliste.de
H4
137
H4.1 Baumscheiben
Standardbeschreibung
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
H4.1.1 Baumfeld Standard
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Seite 11Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5 Einfassung Bordstein Betonstein mit
Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
Baumfelder:
Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
mit Parkplätzen
Innenstadt – Allgemein
Baumscheibe Splitt im Gehweg
Baumscheibe Splitt auf dem Platz
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4
4. Instandhaltung
Grünpflege (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, ,
alle Flächen in e
inem gut gepflegten Zu
stand zu erhalten (kurzfristige
Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur Pflaster (Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
138
Standardbeschreibung
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4
139
Standardbeschreibung
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
1. Bezeichnung
Pflaster
ung mit Kleinpflaster Grauwacke alternativ: mit Rost oder Splitt
2. Verantwortlichk
eit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
V ariante 1:
Klein
pflaster Grauwacke 10/10
V ariante 2:
Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Alt ernative:
Rost Gusseisen
Seite 18Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Baumfelder:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Alternative
Innenstadt – Historisch
Seite 18Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Baumfelder:
Kleinpflaster Grauwacke 10/10
Alternative
Innenstadt – Historisch
Variante 1: Baumscheibe gepflastert im
historischen Bereich
Variante 2: Baumfeld mit Splitt
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4.1.2 Baumfeld Sonderraum: Bereich historisch
H4
140
Standardbeschreibung
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
4. Instandhaltung
Grünpfle e (Amt für L andschaftspflege und Grünflächen):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten
(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige
Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur Pflaster (Amt für Straßen und Verkehrstechnik):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4
141
Standardbeschreibung
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
1. Bezeichnung: Baumscheibe mit Stahlbandeinfassung
2. Verantwortlichkeit: Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünfläc
hen
3. Gestaltung: Splitt 2/5, Einfassung Stahlband
Alt ernati
ve 1: oberflächenbündiges gebundenes Kunststoffgranulat,
Einfassung Stahlband
Alt ernative 2: Rost Gusseisen
Seite 25Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzit-
vorsatz 30/100, hellgrau
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Stahlband
Innenstadt – Kernbereich
mit Parkplätzen
Baumscheibe mit Stahlbandeinfassung
Alternative 1: Baumfeld
gebundenes Granulat
Alternative 2: Baumfeld mit Rost
4. Instandhaltung
(Am
t für Grünflächen und Landschaftsp flege)
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitäts-
ziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand
zu erhalten(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wildkrautbesei-
tigung mit dem Qualitätsziel, alle Baumscheibenflächen in einem
gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von
Mängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wildkrautbesei-
tigung mit dem Qualitätsziel, alle Baumscheibenflächen in einem
gepflegten Zustand zu erhalten.
H4.1.3 Baumfeld Sonderraum: ortsspezifisch
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4
142
Standardbeschreibung
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
H4.1.4 Baumfeld Standard mit angrenzenden Parkflächen
1. Bezeichnung
Standard für alle St
adträume in Wohngebieten
2. Verantwortlichkeit
St
adt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Splitt 2/5 Einfassung B
ordstein Betonstein mit
Granit-/Quarzvorsatz 30/100, grau
(Achtung: kein bordbegleitender
Kleinpflasterstreifen, siehe Foto!)
Seite 11Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5 Einfassung Bordstein Betonstein mit
Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau
Baumfelder:
Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10
mit Parkplätzen
Innenstadt – Allgemein
Seite 25Oberflächen-Gestaltung
Baumstandorte
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzit-
vorsatz 30/100, hellgrau
Baumfelder:
Splitt 2/5, Einfassung Stahlband
Innenstadt – Kernbereich
mit Parkplätzen
Baumscheibe bei Parkflächen (Standard)
Baumscheibe bei Parkflächen
Baumscheibe bei Parkflächen
4. Instandhaltung
(Amt für Grünflächen und Landschaftspflege)
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem
Qualitätsziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten(kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, r
aumumfassende Reinigung und Wild-
krautbeseitigung mit dem Qualitätsziel, die Baumscheiben-
flächen in e
inem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu
erhalten (kurzfristige B
eseitigung von Mängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wild-
krautbeseitigung mit dem Qualitätsziel, alle
Baumscheiben-flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4
143
Standardbeschreibung
Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017
H4.2 Baumschutz
4. Instandhaltung
Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten .
H4.2.1 Stammschutz Standard
1. Bezeichnung
In allen Bedeutungsräumen werden dort, wo Baumstämme (z. B. vor PKW)
zwingend zu schützen sind, vier Absperrelemente im Quadrat um den
Stamm platziert.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Stahl, pulverbeschichtet DB 703, Durchmesser: rund 76 mm
Länge: 1250 davon 850 über Erdreich, Wanddicke 2,9
Baumschutz mit Absperrelementen
H4
144
Standardbeschreibung
Grün – Baumschutz | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4.2.2 Variante: Stammschutz Rundbügel Flachstahl
1. Bezeichnung
Der neu entwickelte Baumschutz aus Flachstahl ist
Bestandteil der Elementenreihe für Neubaubereiche.
2. Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
Flachstahl, pulverbeschichtet DB 703
4. Instandhaltung
Reini
gung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
St
adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H4
145
Standardbeschreibung
Grün – Baumschutz | Stand: 06/ 2017
4. Instandhaltung
Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristi
ge Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H4.2.3 Stammschutz temporär
1. Bezeichnung
In Bereic
hen ohne Baumschutz (z. B. in PKW-freien Räumen) sind
temporär
e Wachstumshilfen vorzusehen.
2. Verantwortlichke
it
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3. Gestaltung
keine (Hier wird der Ballen unterflur fixiert)
RAL 7021
na
tur
Für die gespendeten Bäume wird eine grüne ("Spendergrün") temporäre
Wachstumshilfe mit Spenderplakette errichtet.
Baumschutz temporär,
hier: Spenderbaum in grün
mit Plakette
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H4
146
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung | Stand: 06/ 2017 E5
H5 Versorgung und Entsorgung
Die Stadt muss mit Technik versorgt werden. Technische
Elemente wie Stromve
rteilerkästen, Hydranten, Fern-
meldetechnikkästen usw. sind im Stadtbild allgegen-
wärtig. Dieses Mobiliar ist, sofern es nicht in bestehende
Gebäude integriert oder unterflur installiert werden
kann, im öffentlichen Raum sichtbar und oft raumgrei-
fend aufgestellt. Um den Straßenraum zu beruhigen, soll
mehr Augenmerk auf die Aufstellorte sowie die äußere
Gestaltung als auch die Instandhaltung der Elemente ge-
richtet werden, vor allem in den besonders bedeutenden
Räumen. So sollen sich auch die Technikelemente farb-
lich dem Stadtmobiliar anpassen und mit einem Anti-
Graffiti-Schutz versehen werden.
Dasselbe gilt für die Entsorgungselemente. Ziel ist auch
hier, die raumgreifenden Elemente möglichst wenig
sichtbar und raumnehmend im öffentlichen Raum
anzuordnen. Prioritär wird daher geprüft, ob Unterflur-
Varianten möglich sind, egal ob es um Abfallentsorgung
oder Altglasentsorgung geht.
Für alle Ver- und Entsorgungselemente gilt: So viele
Elemente wie nötig, so wenige wie möglich.
Die nachfolgend aufgeführten Stadt-
raumelemente sind nicht abschließend
aufgeführt. Grundsätzlich sollen alle
Elemente gestalterisch und in der
Qualität der Gestaltung und der Instand-
haltung den Gestaltungsgrundsätzen
(siehe Kapitel C) unterliegen. Alle neuen
Elemente sind nach den Grundsätzen in C
zu genehmigen, instand zu halten und zu
kontrollieren.
Diese Auflistung soll fortgeführt werden.
H5
147
H5.1 Versorgung
H5.1.1 Technikelement dunkel
2. Verantwortlichkeit
Technische Versorge-Betriebe
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht
(Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung)
grundsätzlich: RAL 7021
alternativ: im Farbton der Fassade
in Grünräumen: RAL 6009 (tannengrün)
Grundregeln
1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes
Gebäude integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann.
In I soll dies auch im Bestand erfolgen. Sofern dies nicht umgesetzt
werden kann, sind die folgenden Regeln zu beachten:
2. Technische Versorgungselemente sollen in Form, Farbe und Aufstellung
aufeinander abgestimmt sein und möglichst in den Hintergrund treten.
Die Gestaltungsgrundsätze sind einzuhalten.
3. Technikelemente sind möglichst nicht im Gehwegbereich (Barrie-
refreiheit!) aufzustellen. Sie sind ohne Abstand an eine Fassade
o. ä.,(fassadenbegleitender Kleinpflasterstreifen) aufzustellen.
4. Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte
der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und
umzusetzen.
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer
der Elemente umgelegt werden):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (siehe Verantwortlichkeit)
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017
H5
1.Technikelement ist in die
Umgebung integriert
2.Technikelemente sind
gebündelt in Form, Farbe und
Aufstellung abgestimmt.
148
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H5.1.2 Technikelement klassisch
2. Verantwortlichkeit
Technische Versorge-Betriebe, Stadt Köln
3. Gestaltung
Nach Angabe des Versorgers, vorzugsweise RAL 7021
Grundregeln
1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes
Gebäude integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann.
In I soll dies auch im Bestand erfolgen. Sofern dies nicht umgesetzt
werden kann, sind die folgenden Regeln zu beachten:
2. T
echnische Versorgungselemente sollen in Form, Farbe und Aufstellung
möglichst in den Hintergrund treten. Die Gestaltungsgrundsätze sind
einzuhalten.
3. Technikelemente sind möglichst nicht im Gehwegbereich (Barrie-
refreiheit!) aufzustellen. Sie sind ohne Abstand an eine Fassade
o. ä.,(fassadenbegleitender Kleinpflasterstreifen) aufzustellen.
4. Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte
der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und
umzusetzen.
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer der
Elemente umgelegt werden ):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (siehe Verantwortlichkeit)
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H5
149
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H5.1.3 Technikelement unterflur
2. Verantwortlichkeit
Technische Vers
orge-Betriebe / Stadt Köln
3. Gestaltung
Nach Angabe des Versorgers
G
rundregeln
1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes
Gebäu
de integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann.
2. Wartungsverträge zur Sicherung der Funktionalität sind bei B
eginn des
Einbaus zwingend zu berücksichtigen.
4. Instandhaltung
Wartungsverträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
H5
150
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 EH5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
5
H5.1.4 Elektroladesäule
2. Verantwortlichkeit
Technischer Versorge-Betrieb
3. Gestaltung
Nach Angabe des Versorgers unter Einhaltung der Planungsgrundsätze
1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes
Gebäude integriert werden kann.
2. Wartungsverträge zur Sicherung der Funktionalität sind bei Beginn des
Einbaus zwingend zu berücksichtigen.
3. Im Einzelfall können gestalterische Sonderlösungen mit dem
Stadtraummanagement abgestimmt werden.
.5. Instandhaltung
Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer der
Elemente umgelegt werden):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (siehe Verantwortlichkeit)
Wartungsverträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden
151
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
152
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 EH5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H5.2 Wertstoffentsorgung
H5.2.1 Altglascontainer Standard
2. Verantwortlichkeit
Remondis / Stadt Köln
3. Gestaltung
Stahlblech, verzinkt
Grundregeln
1. In jedem Fall wird geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann.
Sofern dies nicht umgesetzt werden kann, sind die folgenden Regeln zu
beachten:
2. Technische Entsorgungselemente sollen in Form, Farbe und
Aufstellung möglichst in den Hintergrund treten. Die Gestaltungs-
grundsätze sind einzuhalten.
3. Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte
der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und
umzusetzen.
4. Instandhaltung
Reinigung (Remondis):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (Remondis):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
5
153
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017
H5.2.2 Unterflurcontainer Glas
1. Bezeichnung
Ein Altglascontainer ist grundsätzlich durch seine raumgreifende Wirkung
eine Barriere im öffentlichen Raum. Für Räume mit besonders hohen
stadträumlichen Ansprüchen wird soweit möglich ein
Glasunterflurbehälter verwendet.
2. Verantwortlichkeit
AWB
3. Gestaltung
Stahlblech, pulverbeschichtet RAL7024
mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung)
Grundregeln
In jedem Fall wird geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann.
4. Instandhaltung
Reinigung (Remondis):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden
H5
154
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Wertstoffentsorgung | Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H5.2.3 Altkleidercontainer
2. Verantwortlichkeit
Abfall Wirtschafts-Betriebe GmbH, Dezernat V
3. Gestaltung
Modell „Easy Push Premium“ Feuerverzinktes Stahlblech
pulverbeschichtet in RAL 7043 (Verkehrsgrau B)
mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung)
Grundregeln
Wenn eine Aufstellung notwendig ist, dann erfolgt sie
neben einem vorhandenen Altglascontainerstandort (H5.2.1).
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
H5
155
H5.2.4 Altglascontainer Alternative
1. Bezeichnung
Ein Altglascontainer ist grundsätzlich durch seine raumgreifende
Wirkung eine Barriere im öffentlichen Raum. Für Räume mit besonders
hohen stadträumlichen Ansprüchen kommt - soweit
Glasunterflurbehälter nicht zur Ausführung kommen können - ein
Alternativmodell, das nach den Planungsgrundsätzen entwickelt wurde, zur
Ausführung. Die international bedeutenden Räumen sollen grundsätzlich
von Altglascontainern frei gehalten werden.
2. Verantwortlichkeit
AWB
3. Gestaltung
Stahlblech/ Glas, pulverbeschichtet RAL 7024
Grundregeln
In jedem Fall wird zunächst geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert
werden kann.
4. Instandhaltung
Reinigung (AWB):
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Reparatur (AWB):
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Standardbeschreibung
Versorgung und Entsorgung – Wertstoffentsorgung | Stand: 06/ 2017 EH55
156
Standardbeschreibun
g Werbung| Stand: 06/
2017
E5
H6 Werbung
Die Werbung im öffen
tlichen Raum ist so konzipiert,
dass sie dem Betrachter ins Auge springt und sich op-
tisch nicht zurückhält. Die Stadträume sind überfrachtet
mit Informationen, sodass ein Eindruck der Unruhe und
Unordnung entsteht.
Aus stadtgestalterischer Sicht mit dem Ziel der
Beruhigung sind Werbeanlagen so weit wie möglich
einzudämmen.
„Je zurückhaltender die Werbung, desto höher die
Qualität des Raumes“. Nach diesem Leitsatz soll sich
die Qualität des Stadtbildes erhöhen.
Umfassende Regeln zur Gestaltung und Aufstellung
enthält der Werbenutzungsvertrag, der zu beachten ist.
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/
werbeanlagen-g
enehmigungspflichtig-1
H6
157
Standardbeschreibung
Werbung | Stand: 06/ 2017
H6.1 Warenauslagen
1. Bezeichnung
Waren
auslagen des Einzelhandels prägen das Stadtbild in großem Maße.
Der Umfang und die Gestaltung von Warenauslagen sollte gewissen Regeln
unterliegen, sodass ein aufgeräumter und gepflegter Eindruck entsteht.
Damit für alle Einzelhändler dieselben Richtlinien gelten, sollen einheitliche
Regeln abgestimmt werden.
Hierzu soll ein sogenannter Konsultationskreis einberufen werden, um all-
seits tragfähige Regeln für eine gut gestaltete Auslagengestaltung abzustim-
men und später in eine Gestaltungssatzungssatzung aufzunehmen.
2.
Verantwortlic
hkeit
Einzelhandel
Grundregeln
Bis zur Umsetzung von Gestaltungssatzungen in Bezug auf Warenauslagen
wird eine zurückhaltende, qualitätvolle Gestaltung empfohlen, denn:
ein qualitätvolles Stadtbild sorgt für eine erhöhte Nutzung des Einzelhandel-
angebotes und fördert den Gewinn für den Gewerbetreibenden und
den Nutzer der Stadt.
4. Abstimmungsverfahr
en
bei N euaufstellung:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/ warenauslagen-a
uf-der-strasse-1
5. Instandhaltung
Alle Elemente so
wie deren Aufstellflächen sind durch den Verantwortlichen
mit dem Qualitätsziel in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfris-
tige Beseitigung von Reini
gungsmängeln) sauber und ordentlich zu halten.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H6
158
Standardbeschreibung
Werbung| Stand: 06/ 2017
E5
H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung (Dreieckständer, Banner, etc)
1. Bezeichnung
Dreieckstän
der als Werbeflächen beeinträchtigen nicht nur das optische
Stadtbild, sie sind auch eine gefährliche Hürde für Blinde und Sehbehinderte
und entsprechen nicht den Richtlinien der Barrierefreiheit (Leitlinie für Blinde
entlang der Straßenfassaden). Angeraten wird deshalb, auf diese Elemente
gänzlich zu verzichten. Damit für alle Einzelhändler dieselben Richtlinien
gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen. Hierzu soll ein soge-
nannter Konsultationskreis einberufen werden, um allseits tragfähige Regeln
für eine gute Gestaltung des öffentlichen Raums zu formulieren und später
in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen.
2.
Verantwortlichk
eit
Einzelhandel
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Bis zur Umsetzung von Gestaltungssatzungen wird der Verzicht auf Drei-
eckständer u.ä. empfohlen, denn: ein qualitätvolles, barrierefreies
Stadtbild sorgt für eine erhöhte Nutzung des Einzelhandelangebotes und
fördert den Gewinn für den Gewerbetreibenden.
QUALITÄTVOLLES STADTBILD
ERHÖHTE NUTZUNG DES EINZELHANDELANGEBOTES
GEWINN F ÜR D EN GEWERBETREIBENDEN UND DEN NUTZER DES
ÖFFENTLICHEN RAUMS
3 3
H6
159
H6.3 Eigenwerbung (des Elementenaufstellers) a uf Stadtraumelementen
1. Bezeichnung
Die meisten wirtsch
aftsbetrieblichen (neu zu gestaltenden)
Stadtraumelemente haben das Bedürfnis, ihre Produkte im
öffentlichen Raum mit Eigenwerbung (Logo) zu präsentieren.
2. Verantwortlichkeit
Eige
ntümer des jeweiligen Stadtraumelementes
Grundregeln
1. Die Werbeflächen bzgl. der Eigenwerbung für den jeweiligen Aufsteller
auf Elementen im öffentlichen Stadtraum dürfen das Maß von 5 % der
Ansichtsfläche nicht überschreiten (außer Eigenwerbung im Rahmen
des Werbenutzungsvertrags).
2. Wie für alle Elemente im Stadtraum ist auch für die Eigenwerbung ein
zurückhaltendes Farbspektrum (möglichst Grautöne) zu wählen.
5. Instandhaltung
Alle Elemente sowie deren Aufstellflächen sind durch den Verantwortlichen
sauber zu halten.
Beispiel für Eigenwerbung bei der Werbesäule
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Standardbeschreibung
Werbung | Stand: 06/ 2017
H6
160
H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen
1. Bezeichnung
Das Modell der Quadr
iga ist bis Ende 2017 läuft zum Ende des
Jahres 2017 aus und wird aus dem Stadtraum verschwinden.
2. Verantwortlichkeit
Firm
a Ströer
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
3. Instandhaltung
KAW / Ströer
Reinigung :
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen
Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu
erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln).
Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle
Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu
erhalten.
Reparatur:
kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible
Ausbesserungsarbeiten
Das Modell der Quadriga ("Lindlar") soll laut Werbenutzungsvertrag bis
Ende 2017 aus dem Stadtraum entfernt werden. Eine neue Art der
Werbung in Zusammenhang mit Fahrradabstellanlagen ab 2018 ist neu
abzustimmen.
Standardbeschreibung
Werbung| Stand: 06/ 2017
E5H6
161
162
Standardbeschreibung
Außengastronomie| Stand: 06/ 2017 E5
H7 Außengastronomie
Außengastr
onomie belebt den öffentlichen Raum, stei-
gert die Aufenthaltsqualität und soll deshalb ausdrück-
lich unterstützt werden.
Gerade in den Sommermonaten, in denen der öffent-
liche Raum besonders genutzt wird, ist die Darstellung
der Außengastronomie einer der wichtigsten Faktoren
für den Qualitätseindruck einer Stadt.
Je sauberer, qualitätsvoller und abgestimmter die Gas-
tronomen ihre Gasträume im öffentlichen Raum prä-
sentieren, desto höher wird das Niveau der räumlichen
Umgebung und damit auch der Stadt wahrgenommen.
Die folgenden Regeln zur Steigerung des Qualitätsan-
spruches sollen den Gastronomen daher ebenso Gewinn
bringen wie den Nutzern der Stadt.
Ein sogenannter Konsultationskreis soll
allseits tragfähige Regeln für eine gute
Gestaltung des öffentli
chen Raums
formulieren und diese später in einer
Gestaltungssatzung festschreiben. Eine
qualitätvolle Gestaltung des Mobiliars
auf öffentlichen Flächen wird dennoch
empfohlen, denn: ein qualitätvolles Stadt-
bild sorgt für eine erhöhte Nutzung des
Gastronomieangebotes und fördert den
Gewinn für den Gewerbetreibenden.
QUALITÄTVOLLES STADTBILD
ERHÖHTE NUTZUNG DES
GASTRONOMIEANG
EBOTES
GEWINN FÜR DEN GEWERBETR
EIBENDEN UND
DEN NUTZER DES ÖFFENTLIC
HEN RAUMS
3 3
H7
163
Standardbeschreibung
Außengastronomie| Stand: 06/ 2017
H7.1 Anordnung Außengastronomie
2. Verantwortlichkeit
Die folgenden Gestaltungsregeln für die Außengastronomie sollen das Bild des
öffentlichen Raums qualitativ aufwerten. Die Umsetzung sollte mittelfristig
erfolgen.
3. Gestaltung
Die Anordnung der Außengastronomie im öffentlichen Raum trägt maß-
geblich zum Erscheinungsbild des Stadtraums bei.
Zur Aufrechterhaltung der Gehwegmobilität ist eine grundsätzliche
Gehwegbreite von 1,50 Metern von Hindernissen jeglicher Art frei zu halten.
Nach ca.15 Metern sind Begegnungszonen (1,80m x 1,80m) zu realisieren.
Festlegungen von Abmessungen der Außengastronomieflächen sind nicht
nur stadträumlich ordnend, sondern auch wichtig für die Barrierefreiheit.
Damit für alle Gastronomen eines Stadtbereichs dieselben Richtlinien gelten,
ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen.
Aktuelles Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung:
Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für öffent-
liche Ordnung und dem Stadtplanungsamt (siehe Antragsunterlagen).
www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf-
oeffentlichem-strassenland-1
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Ein angemessener Freiraum für den Geh-
wegbereich räumt den Stadtraum auf und
dient der Barrierefreiheit.
4. Instandhaltung
Die angemieteten Flächen (inklusive Grünflächen, Baumfelder!) sind vom
Be
treiber sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen.
Zur E
rarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln soll
ein s
ogenannter Konsultationskreis einberufen werden,
um a
llseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung
de
s öffentlichen Raums zu formulieren und diese später
in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen.
H8
164
Standardbeschreibung
Außengastronomie| Stand: 06/ 2017 E5
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H7.2 Sonnenschirme Außengastronomie
2. Verantwortlichke
it
Private Gastronomiebetreiber
3. Gestaltung
D as Erscheinun
gsbild von Größe, Farbe und Material von Sonnenschirmen
kann den Qualitätseindruck eines Stadtbildes stark beeinflussen. Daher ist
der Wunsch nach gestalterisch guten und allseits abgestimmten Regeln
berechtigt und sinnvoll. Damit für alle Gastronomen eines Stadtbereichs
dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen.
Akt uelles A bstimmungsverfahren bei N euaufstellung:
Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für öf-
fentliche Ordnung und dem Stadtplanungsamt.
www.stadt-koeln.de/servi ce/produkt/aussengastronomie-auf-
oeffentlichem-strassenland-1
„ Je zurückhaltender die Werbung auf Sonnenschirmen, desto
höher der Qualitätseindruck“
4. Instandhaltung
Sonnens
chirme sind vom Betreiber sauber zu halten und regelmäßig
zu reinigen.
Zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln
soll ein sogenannter Konsultationskreis einberufen wer-
den, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestal-
tung des öffentlichen Raums zu formulieren und diese
später in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen.
H7
165
H7.3 Ausstattung Außengastronomie
Standardbeschreibung
Außengastronomie| Stand: 06/ 2017
Qualitätvolles Mobiliar erhöht
die Qualität des Stadtraumes.
2. Verantwortlichkeit
Pr
ivate Gastronomiebetreiber
3. Gestaltung
E ine hochwertige Ge
staltung der Gastronomiebereiche bedeutet auch
eine Aufwertung des städtischen Umfeldes. Daher ist es wichtig, Qualitäts-
ziele für die Ausstattung von Außengastronomien festzulegen. Damit für alle
Gastronomen eines Stadtbereichs dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel,
einheitliche Regeln abzustimmen. Hierzu soll ein sogenannter Konsultations-
kreis einberufen werden, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestal-
tung des öffentlichen Raums zu formulieren und später in eine Gestaltungs-
satzung aufzunehmen.
Akt uelles A bstimmungsverfahren bei N euaufstellung:
Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für
öffentliche Ordnung
und dem Stadtplanungsamt mit.
www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf-
oeffentlichem-
strass
enland-1
Beleuchtung im
Schirm integriert
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
4. Instandhaltung
Die angemieteten Flächen (inklusive Grünflächen, Baumfelder!) sind vom
Betr
eiber sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen.
Zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln soll
ein soge
nannter Konsultationskreis einberufen werden,
um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung
des öff
entlichen Raums zu formulieren und diese später
in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen.
H7
166
H8 Temporäre Einrichtungen
Temporäre Einrichtungen sind immer wieder stadt-
bildprägend in den öffentlichen Räumen zu finden und
sind daher ebenso mit einer besonderen Sorgfalt zu
betrachten. Temporäre Baustellen sollen ebenso
Qualitätsstandards unterliegen. So soll es in den öffent-
lichen Räumen mit internationalem Anspruch nur noch
stationäre Baustelleneinhausungen mit
festen
Holzabgrenzung geben, die von außen nicht oder nur
gezielt mit geplanten Öffnungen einsehbar sind.
Außerhalb dieser Baustellenabgrenzung ist der
öffentliche Raum von Baustellenmaterial frei zu halten.
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen| Stand: 06/ 2017 E5H8
167
H8.1 Baustelleneinhausung
Baustellen zeigen, dass sich etwas in eine neue, gute
Richtung verändert und dass etwas passiert. Da Bau-
stellen temporäre Lösungen bedeuten, wird der ge-
stalterische Aspekt, der in der Umsetzung in der Regel
Mehraufwand bedeutet, allerdings oft vernachlässigt.
Die Bereiche mit einer besonders hohen stadträum-
lichen Bedeutung ( und ) haben immer einen
hohen Anspruch an die Gestaltung des öffentlichen
Raums - auch bei temporären Maßnahmen.
So ist es wichtig, neben der Verkehrssicherheit von
Baustellen auch die Gestaltung der Einhausungen
zu betrachten und zu regeln: Der öffentliche Raum
rund um die Baustelleneinhausungen soll durch
eine durchgehend ansprechende Gestaltung sowie
durch eine garantierte Sauberkeit und Pflege
weiterhin für seine Benutzer attraktiv sein.“
Die Baustellenfibel gibt die Grundlagen und
Hinweise zur Ausführung von Bauvorhaben im
öffentlichen Raum vor:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
verkehr/verkehrsmanagement/koelner-
baustellenfibel
Auch bei temporären Einrichtungen ist die
Barrierefreiheit zu beachten:
Im folgenden Kapitel werden die Grundlagen durch
Gestaltungsvorgaben mit Bezug auf den
Bedeutungsplan ergänzt.
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H8
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/
content/pdf66/baustellen-sicher-
barrierefrei.pdf
168
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017
E5
H8.1.1 Baustelleneinhausung für stationäre Baumaßnahmen in international und stadtweit bedeutenden
Räumen
2. Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die
verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt, ist der
Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
1. Unter einer Baustelle, für die die nachfolgenden Regeln gelten,
versteht man zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen
Raum für Baumaßnahmen, die länger als 7 Tage andauern und deren
Einfriedungslänge größer als 10 m ist. Bei Straßenbaumaßnahmen
ist eine gesonderte Abstimmung mit dem Stadtraummanagement
erforderlich.
2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der
Baustelleneinrichtungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten
sind geschlossen zu halten.
3. Gestaltung
1. Material und Abmessung
Feste geschlossene Baustelleneinrichtungsfläche
Material: Holz, Metall o.ä
Höhe: 2,20 m bis 3,00 m
2. Oberflächengestaltung
a) Die Flächen sind im Ton RAL 7024 gestaltet. Kein Bodenspalt
(Barrierefreiheit!)
b) Alternativ kann die Fläche nach den Vorgaben für die Baustellen der
Stadt Köln (Guideline) gestaltet werden. Die komplette Guideline können
Sie beim Baustellenmanagement (baustellenmanager@stadt-koeln.de)
anfordern.
c) Von o.g. Vorgaben abweichende, umfassende Gestaltungskonzepte
können im Einzelfall mit dem Stadtplanungsamt oder dem Stadtraumma-
nagement abgestimmt werden.
Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall
zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der
Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H8
2a) Oberflächengestaltung RAL 7024
2c) Oberflächengestaltung
nach abgestimmtem Gesamtkonzept
169
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017
4. Abstimmungsverfahren
bei Neuplanung:
VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Bei 3.2c Abstimmung mit dem Stadtraummanagement
5. Instandhaltung
Die Baustelleneinhausung und der öffentliche Bereich rund um die
Baustelleneinrichtungsfläche (Abstand ca.5 m) sind besonders sauber
und ordentlich zu halten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H8
170
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017
E5
H8.1.2 Baustelleneinhausung für stationäre Baumaßnahmen in nachbarschaftlich bedeutenden Räumen
2. Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson , die
verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt,ist der
Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
1. Unter einer Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten, versteht man
zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen Raum für Baumaß-
nahmen
.
2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der
Baustelleneinhausungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten
sind geschlossen zu halten.
3. Gestaltung
1. Baustelleneinhausung (barrierefrei gestaltet)
Metallbauzaun oder wie in oder
4. Abstimmungsverfahren
bei Neuplanung:
VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
5. Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die
Baustelleneinrichtungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H8
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
verkehr/verkehrsmanagement/koelner-
baustellenfibel
Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall
zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der
Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden.
171
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H8
2. 2.Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die
verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt, ist der
Bauleiter verantwortlich.
Grundregeln
Köln einzubinden.
H8.1.3 Baustelleneinhausung für mobile Baumaßnahmen in international und stadtweit bedeutenden
Räumen
1. Unter einer mobilen Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten,
versteht man ein Baufeld, das in der Lage und den Abmessungen
aufgrund von Bauphasen/ - abschnitten stetig anzupassen ist.
2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der
Baustelleneinhausungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten
sind geschlossen zu halten.
3. Alle mobilen Bauzaunelemente sind einheitlich, unbeschädigt,
sorgfältig befestigt und standsicher auszuführen.
3. Gestaltung
4. Material und Abmessung
Material Bauzaun: Metall
Abmessung Bauzaun: Höhe einheitlich 2,00m bis 3,00m, Breite
einheitlich
Material Plane: einheitlich Mesh oder einheitlich PVC-Plane
Abmessung Plane: innenseitig mit dem Bauzaunrahmen abschließend
5. Oberflächengestaltung
a. Die Flächen sind im Ton RAL 7024 gestaltet.
b. Alternativ kann die Fläche nach den Vorgaben für die Baustellen
der Stadt Köln (Guideline) gestaltet werden. Die komplette
Guideline können Sie beim Baustellenmanagement
(baustellenmanager@stadt-koeln.de) anfordern.
c. Von o.g. Vorgaben abweichende, umfassende
Gestaltungskonzepte können im Einzelfall mit dem
Stadtplanungsamt oder dem Stadtraummanagement abgestimmt
werden.
Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall
zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der
Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden.
172
4. Abstimmungsverfahren
bei Neuaufstellung
VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Bei 3.2c Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt oder dem
Stadtraummanagement
5. Instandhaltung
Die Baustelleneinhausung und der öffentliche Bereich rund um
die Baustelleneinrichtungsfläche (Abstand ca.5 m)
sind
besonders sauber und ordentlich zu halten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos
abzuräumen und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017
EH58
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
173
Standardbeschreibung
Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017
H8.1.4 Verkehrssicherungseinrichtung
1. Bezeichnung
Die StVO regelt die Verkehrssicherungseinrichtung in Bezug auf die
Form, Farbgestaltung und Anordnung. Diesen Regeln muss unbedingt
Folge geleistet werden.
Dennoch gibt es Gestaltungsspielräume, was die Beschaffenheit in Bezug
auf Alter und Sauberkeit des Mobiliars und die sorgfältige Anordnung dessen
angeht.
2. Verantwortlichkeit
Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die verantwortlich
ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des
Gestaltungshandbuches Gesamtstadt.
Wenn nicht anders vermerkt,
ist der Bauleiter verantwortlich.
3. Gestaltung
A. Beschaffenheit
Material neuwertig und sauber (Aufkleber- und Beschmierungsfrei).
Material sauber (Aufkleber- und Beschmierungsfrei).
B. Anordnung im Raum
Das Mobiliar ist besonders sorgfältig aufzustellen.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H8
4. Abstimmungsverfahren
bei Neuaufstellung
Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik
5. Instandhaltung
Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die
Baustelleneinrichtungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen
und besenrein zu hinterlassen.
Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder
gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen.
174
Standardbeschreibung
Ehrenamt| Stand: 06/ 2017 E5
H9 Ehrenamt
Immer mehr Bürgerinnen und Bürge
r dieser Stadt enga-
gieren sich inzwischen für Kölner Stadträume.
Selbst in größeren Grünanlagen wird fleißig mit ange-
packt. Hier schließen sich meistens mehrere Engagierte
als Bürgerverein oder aus einer Anwohnerschaft zusam-
men, wie beispielsweise im Rosengarten des Kletten-
bergparks oder auf dem Finkenplatz in Niehl.
Auch bei einigen Weihern, Brunnen und auf Friedhö-
fen – und hoffentlich bald auch in den unterschiedlichen
Stadträumen – sehen Patinnen und Paten nach dem
Rechten und geben ihren Mitbürgerinnen und Mitbür-
gern wichtige Hinweise.
Dank dieser Unterstützung wird das Erscheinungsbild
der Domstadt immer grüner, blühender, sauberer und
gepflegter.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H9
175
H9.1 Patenschaften
H9.1.1 Patensch
aft Baumbeete
In nachbarsc
haftlichen Bereichen haben Bürgerinnen und Bürger die Mög-
lichkeit, eine Patenschaft für ein Baumbeet zu übernehmen. Hier können sie
Beete nach Pflanzempfehlungen bepflanzen und pflegen.
Verantwortlichkeit (die Patin, der P ate)
Einige Pflegearbeiten werden auch weiterhin ausschließlich vom Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen ausgeführt. Hierzu zählt insbesondere
der Gehölzschnitt von Bäumen und Sträuchern. Zudem werden, falls erfor-
derlich, Schäden und Krankheiten der Gehölze fachgerecht behandelt. Die
Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die Stadt
Köln haftpflicht- und unfallversichert.
Gestaltung
Nach Pflanzempfehlung
Antragsverfahren
Amt für L andschaftspfle
e und G rünflä hen
Telefon: 0221 / 221-33355
für An fragen aus d
em rechtsrheinischen Stadtgebiet:
0152 / 54548671
E -M ail:
67-Ehrenamt@st
adt-koeln.de
Instandhaltung
Nach Pflegeempfehlung
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/
patenschaf
ten-fuer-baeume-und-gruenflaechen
© Stadt Köln, Belibasakis
Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H9
176
Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017 E5
H9.1.2 Patenschaft Weiher
Für 13 Kölner Weiher können Bürger
innen und Bürger eine Patenschaft
übernehmen. Die Patinnen und Paten können ihre Einsatzzeiten selber
festlegen. Eine Jacke mit dem Logo der Stadt Köln wird für die Aufgabe
zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt eine Einweisung
über die örtlichen Gegebenheiten des Weihers und über die ehrenamtlichen
Tätigkeiten.
Zu den Aufgaben der Ehrenämtler gehören folgende Tätigkeiten:
1. An und um den Weiher nac
h dem Rechten sehen und die Verwaltung
über nachteilige Veränderungen an dem jeweiligen Gewässer sowie den
dort lebenden Tieren informieren.
2. Den Besucherinne
n und Besuchern der Weiher für allgemeine
Informationen und Auskünfte zur Verfügung stehen.
3. Im Gespräch mit den Bürger
innen und Bürgern Anregungen und
Kritikpunkte aufnehmen und diese weiterleiten an die zuständigen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Verwaltung.
Die Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die
Stadt Köln haftpflichtversichert und unfallversichert.
Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisc
h
oder per Mail an:
Amt für L andschaf
tspfle e und G rünflä hen
Telefon: 0221 / 221-33355
E -M ail:
67-Ehrenamt@stadt-koeln.de
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H9
177
Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017
H9.1.3 Patenschaft Friedhof
Für Kölner Friedhöf
e können Bürgerinnen und Bürger eine Patenschaft über-
nehmen. Die Patinnen und Paten können ihre Einsatzzeiten innerhalb der
regulären Öffnungszeiten des jeweiligen Wunschfriedhofes in Absprache mit
den Friedhofsgärtnermeistern selber festlegen. Eine Jacke mit dem Logo der
Stadt Köln wird für die Aufgabe zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der
Tätigkeit erfolgt eine Einweisung über die örtlichen Gegebenheiten des Ein-
satzfriedhofes und über die ehrenamtlichen Tätigkeiten durch den jeweiligen
Friedhofsgärtnermeister.
Zu den Aufgaben der Ehrenämtler gehören folgende Tätigkeiten:
1. Auf dem Friedhof n
ach dem Rechten sehen und gegebenenfalls besonde-
re Situationen und Auffälligkeiten dem Friedhofsgärtnermeister melden.
2. Den Besucherinne
n und Besuchern der Friedhöfe für allgemeine
Informationen und Auskünfte zur Verfügung stehen.
3. Im Gespräch mit den Bürger
innen und Bürgern Anregungen und
Kritikpunkte aufnehmen und diese weiterleiten an die zuständigen
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
4. In Einzelfällen älter
e oder behinderte Menschen zum Grab begleiten.
Die Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die
Stad Köln haftpflichtversichert und unfallversichert.
Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisc
h
oder per Mail an:
Amt für L andschaf
tspfle e und G rünflä hen
Telefon: 0221 / 221-33355
E -M ail:
67-Ehrenamt@stadt-koeln.de
Flyer:
Ehrenamtsaufruf Friedhöfe PDF, 819 kb
© Stadt Köln, Schmitten
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H9
178
Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017 E5
H9.1.4 Patenschaft Spielplatz
Für Kölner Spi
elplätze, Bolzplätze und Skateranlagen können Bürgerinnen
und Bürger eine Patenschaft übernehmen.
Zu den Aufgaben der Ehrenämtler gehören folgende Tätigkeiten:
1. Sich allein oder gemeinsam mit ander
en Interessierten regelmäßig um
einen Spielplatz in ihrer Nähe kümmern.
2. Schäden oder Verunreinigun
gen der Stadt Köln melden, damit sie schnell
beseitigt werden können.
3. Bei eventuellen Konflikten auf Ihrem Sp
ielplatz durch ein hilfreiches
Gespräch vermitteln.
4. Hundebesitzer freundlic
h, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass ein
Spielplatz keine Hundetoilette ist.
5. Kindern gerne Anleitungen z
um Spielen zu geben oder sogar eine
Spielaktion oder ein Spielplatzfest zu veranstalten.
Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch
oder per Mail an:
Amt für Kinder, Jugen
d und Familie
Abtl. Kinderinteressen und Jugendförderung
Am Justizzentrum 6, 50939 Köln
Tele fon:
0221/221-2 70 70
E -M ail:
spielplatzpaten@stadt-koeln.de
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
H9
179
Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017
H9.1.7 Sauberkeitsaktionen
Für die Sauberkeit können Bürgerinnen und Bürger eine Putzaktion durch-
führen.
Sie können mit Vereinsfreunden, Nachbarn oder netten Leuten eine Sau-
berkeitsaktion für ihr Veedel initiieren oder sie übernehmen zum Beispiel
Verantwortung für das Umfeld ihrer Schule oder ihrer KiTa.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die Kölle Putzmunter-
Partner unterstützen diese Aktionen von Frühlingsanfang bis Ende September.
Es werden Handschuhe und Müllsäcke zur Verfügung gestellt. Die AWB holt
den gesammelten Müll am vereinbarten Ort ab und entsorgt ihn fachge-
recht.
Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisc
h
oder per Mail an:
AWB Abfallwirts
chaftsbetriebe Köln GmbH
Thomas Enzinger
Maarweg 271
50825 Köln
www.awbkoeln.de
E -M ail:
putzmunter@awbkoeln.de
Tele fon:
0221 / 9 22 22 85
F ax:
0221/9 22 22 93
Melden Sie sich und Ihre Aktion mit dem Anmeldeformul
ar an:
www.awbkoeln.de/private-haushalte/koelle-putzmunter
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
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Informieren Sie uns über Mängel im Kölner Stadtbild.
Über "Sag’s uns" können Sie die Stadtverwaltung über Missstände im Kölner
Stadtbild informieren. Dazu müssen Sie per Internetzugang einfach die
Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Ihr Anliegen
absenden. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Beitrag ein Foto hochladen, hilft uns
dies bei einer zügigen Bearbeitung.
In dem Onlineangebot "Sag's uns" können Sie über die unten genannten
Kategorien Ihr Anliegen eingeben.
Altkleidercontainer
Finden Sie auf öffentlichem Straßenland Altkleider-Container, die nicht von
den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln aufgestellt wurden und nicht gekenn-
zeichnet sind, melden Sie bitte diese illegale Altkleidersammlung. Um sich
gegen illegale, gewerbliche Sammlungen zu wehren und die gemeinnüt-
zigen Sammlungen zu schützen werden diese illegalen Container aus dem
Stadtgebiet entfernt.
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes
bringen wir am Container einen Hinweis an. Wir geben somit der Eigentüme-
rin und dem Eigentümer die Möglichkeit den Container selbst zu entfernen.
Erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen beziehungsweise
Klärung der Eigentümerverhältnisse dürfen wir tätig werden. Wir bitten
daher um Verständnis, dass die illegal aufgestellten Altkleidercontainer nicht
sofort entfernt werden können.
Ampel
defekt
Eine einz
elne Lampe ist defekt oder die Ampel "springt" dauerhaft nicht um.
Die Ampeltaste für Fußgängerinnen und Fußgänger funktioniert nicht und
ist vermutlich defekt.
Die Instandsetzung wird direkt fest beauftragt und in der Regel innerhalb
von zwei Tagen durch einen Dienstleister durchgeführt.
Glascontainer
Hin und wieder kann es vorkommen, dass ein Glascontainer überfüllt ist.
Trotz regelmäßiger Leerung können die Wertstoffcontainer die dort abge-
lieferten Mengen nicht aufnehmen. Auch werden Glasabfälle nicht in die
Container entsorgt, sondern unerlaubter Weise neben die Container gestellt.
w ww.sags-uns.stadt-koeln.de
Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017
H9.1.8 Sag’s uns
: Informieren Sie
uns über Mängel im Kölner Stadtbild.
sags-uns.stadt-koeln.de
Die Oberbürgermeisterin
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Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017
Sonderräume
Historisch Kernbereich Ringe
Bedeutung
Nachbarschaftlich
Stadtweit
Verbindung stadtweit
International
Grünfläche
Stellen Sie solche Mängel fest, dann melden Sie bitte die Standorte der Container
unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, an denen Sie die Überfüllung
der Container feststellen.Wir werden umgehend die Leerung oder die Beseiti-
gung der beauftragen.
Parkscheinautomat defekt
Sie können am Par
kscheinautomat kein Parkticket ziehen? Nach dem Münzein-
wurf gibt es keinen Parkschein oder keine Münzrückgabe, die EC -Karte / Geldkar-
te steckt im Automaten fest oder die eingeworfenen Münzen fallen durch? Bitte
melden Sie uns defekte oder nicht richtig funktionierende Parkscheinautomaten.
Neben der Angabe der Straße mit einer Hausnummer, vor welcher der Auto-
mat steht, ist die Angabe der Parkscheinautomaten-Nummer sehr hilfreich.Die
Instandsetzung wird kurzfristig direkt von unserem Parkbetriebsservice durch-
geführt.
Was sollten Sie tun, wenn ein Parkscheinautomat defekt ist?
Stellen Sie bitte Ihre Ankunftszeit auf einer Parkscheibe ein und legen Sie diese
gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Sie können dann bis zu der auf dem
Parkscheinautomaten angegebenen Höchstparkdauer auch ohne Ticket parken.
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht umparken oder an einem anderen Automaten
einen weiteren Parkschein lösen.
Schrottfahrzeuge/Fahrräder
Wenn Ihnen auf öffentlichen Flächen abgestellte Fahrräder auffallen, die auf-
grund ihres Zustandes als Abfall zu bewerten sind, weil beispielsweise wesent-
liche Teile, wie Rahmen oder Räder fehlen, melden Sie diese bitte. Dies gilt auch
für abgemeldete (Schrott-)Fahrzeuge mit entsiegelten oder ganz ohne Num-
mernschilder, die auf öffentlichen Flächen abgestellt sind.
Wir nehmen Ihr Anliegen direkt in die Bearbeitung der Bezirksordnungsdienste
auf. Von dort wird geprüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt
werden kann, oder der Eigentümerin oder dem Eigentümer innerhalb einer ge-
setzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit gegeben werden muss, das Fahrrad
oder das Fahrzeug selbst zu entfernen. Erst nach Ablauf der Frist dürfen wir tätig
werden.
Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem
Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird
vom Bezirksordnungsdienst weiter bearbeitet.
Spiel- und Bolzplätze
Alle öffentli
chen Kölner Spiel- und Bolzplätze werden regelmäßig gereinigt und
kontrolliert – zur Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Leider kommt
es trotzdem immer wieder vor, dass Müll und Verunreinigungen auf den öffent-
lichen Kölner Spiel- und Bolzplätzen hinterlassen werden. Auch können Spielge-
räte im Laufe der Zeit nicht mehr funktionstüchtig sein.
Sofern Ihnen solche Zustände oder Abnutzungen auffallen, melden Sie diese
bitte mit der Angabe des Spiel-/Bolzplatznamens und falls vorhanden der Spiel-
platznummer, damit wir Ihre Mitteilung genau zuordnen können.Grundsätzlich
sollten aber die Hinweise auf den Beschilderungen der Spielplätze befolgt wer-
den. Ihr Anliegen wird kurzfristig durch die Stadt Köln durchgeführt.
Eine Rückmeldung auf Ihre Mel-
dung sollte innerhalb von zwei
Arbeitstagen erfolgen. Natür-
lich ist die Bearbeitungsdauer
aber abhängig davon, wie viele
Hinweise zeitgleich eingehen
und
welche Aufga
ben im Tagesge-
schäft anstehen.
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Standardbeschreibung
Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017
Straßenbaustellen
Hier können Sie alle "Probleme" mit Straßenbaustellen melden; von der offen-
sichtlich zu lange
n Dauer der Baustelle bis hin zu Ihrer Meinung nach zu gefähr-
licher Verkehrsführung. Wir interessieren uns aber auch für sogenannte "Schlaf-
baustellen" im S
traßenbau, an denen offensichtlich nicht mehr gearbeitet wird.
Möglicherweise sind auch Baustellen- oder Verkehrsschilder nach Beendigung
der Straßenba
ustelle nicht entfernt worden. Wichtig ist nur, dass es sich um
Straßenbaum
aßnahmen und nicht um Hochbaumaßnahmen handelt.
Nicht immer können wir d
ie durch die Straßenbaustelle entstehenden Unan-
nehmlichkeiten beseitigen, aber wir nehmen uns der Sache an und we rden wenn
möglich Abhilfe s
chaffen.
Straßenlaterne defekt
Ist eine Leuchte an einer Straße, einem Geh- oder Radweg defekt? Ist der Leuch-
tenmast o
der d
as Leuchtenglas beschädigt?
Neben der Angabe der Straße mit einer Hausnummer, vor welcher die Straßenla-
terne steht, i
st die Angabe der Laternen-Nummer (kleines Schild auf dem Mast)
sehr hilfreich.
Die Instandsetzung wird direkt vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik fest
beauftragt und in der Regel innerhalb von zwei Wochen durch die RheinEnergie
Köln durchgeführt.
Wilder Müll
Leider kommt es immer häufiger vor, d
ass Haus- und Sperrmüll und sogar
gefährliche Abfälle (Schadstoffe) im Freiland, an Sammelcontainern f
ür Glas
oder Altkleider und auf öffentlichen Straßen und Plätzen a
chtlos abgelegt
werden.
Die Beseitigung von wildem Müll ist teuer. Außerdem stellen illegale Müllabla-
gerungen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden je n
ach Schwere mit hohen
Strafen geahndet.
Melden Sie bitte die S
tellen unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer,
an denen wilder Müll liegt, damit der Abfall durch die Abfallwirtschaftsbetriebe
Köln GmbH entfernt werden kann.
Die Kategorien für Mängel im
Stadtraum werden ständig
erweitert. Finden Sie keine
passende Kategorie, dann mel-
den Sie den Mangel unter der
Telefonnummer 221-115 oder
unter stadtverwaltung@stadt-
koeln.de.
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Verweise
Stand: 06/ 2017
I Verweise
Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten:
Denkmalliste
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmalschutz/suche-derdenkmalliste
Baumschutzsatzung
www.stadt-koeln.de/mediaasset/.../baumschutzsatzung_2011_08_01.pdf
Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik
Baustellenfibel
www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/baustellenfibel.pdf
Sondernutzungssatzung
www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/strassen-gruen/sondernutzungssatzung_03_10_2012.pdf
usw.
© Frederic Lezmi
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Anlage 4 Auszug Stadt AG Behindertenpolitik vom 16.11.2017
9825 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 28.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 öffentlich 1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Frau Schinkel erläutert das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln anhand einer Foli- en-(Powerpoint)-Präsentation. Die Vortragsunterlagen sind dem TOP als Anlage bei- gefügt. Frau Schinkel betont, dass das Gestaltungshandbuch immer wieder überarbeitet und fortgeführt wird. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung und soll auch durch dieses Gestaltungshandbuch einen höheren Stellenwert erhalten. Herr Intveen dankt Frau Schinkel im Namen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen für dieses offene und kooperative Verwaltungshandeln. Er betont, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen das vorliegende Gestaltungshandbuch sehr begrüßen, da dieses die Barrierefreiheit als verpflichtendes Element sieht. Die Weiterentwicklung des Gestaltungshandbuches ist sinnvoll und erforderlich. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen sind sehr daran interessiert, daran mitzuarbeiten. Herr Intveen berichtete, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der letzten Sitzung um Vertagung der Vorlage gebeten hatten, da noch Beratungs- und Informationsbedarf bestand. Mittlerweile haben mehrere Gespräche zwischen den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen und der für das Gestaltungshandbuch verantwortlichen Fachver- waltung stattgefunden. Es wurde gemeinsam an Verbesserungsvorschlägen zur ak- tuell vorliegenden Vorlage gearbeitet, die mit dem unter TOP 1.1.1 aufgeführten An- trag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Diese Änderungsvorschläge stellen das vorliegende Gestaltungshandbuch nicht infrage, sondern sollen lediglich an ver- schiedenen Textstellen Klarheit bringen. Das Ansinnen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, das im Einzelfall vom Gestaltungs- handbuch abgewichen werden kann, wird von den Vertreter*innen der Behinderten- organisationen und -selbsthilfegruppen abgelehnt. Das Gestaltungshandbuch gibt Gestaltungsvorgaben für die gesamte Stadt Köln vor und ist mit allen Beteiligten ab- gestimmt. Einzelfall-Lösungen würden nicht nur für alle einen zusätzlichen Arbeits- aufwand bedeuten, sondern es müssten für jeden Einzelfall Neuverhandlungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit geführt werden. Gerade dies soll aber mit dem Ge- staltungshandbuch vermieden werden. Herr Waddey weist daraufhin, dass im Zusammenhang mit dem Gestaltungshand- buch immer von „Gestaltungsgrundsätzen“ die Rede ist. Grundsätze können abge- wogen werden. Ziele sind jedoch immer einzuhalten. Daher bittet Herr Waddey zu prüfen, ob die Barrierefreiheit als Ziel definiert werden kann, von dem nicht abgewi- chen werden darf. Er bittet das Gestaltungshandbuch diesbezüglich zu überarbeiten. Er selbst wird diesen Vorschlag in seine Fraktion einbringen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ergänzt den Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen auf Seite 16 des Gestaltungshandbuches um folgenden Passus: „S. 16 oben einfügen: Zu C1 Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.)“ Der Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen wird mit dieser Änderung unter TOP 1.1.1 beschlossen (siehe un- ten). Mit diesen Änderungen beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen des Rates unter der Maßgabe, dass die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik beschlossenen Änderungen im Gestaltungshandbuch vorgenommen wer- den, zu empfehlen, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln um- zusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und In- standhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zu- sammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - ange- messene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er- gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreich- barkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unab- hängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Stan- dards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Kom- fort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und funktional zu gestalten. S. 16 oben einfügen: Zu C1 Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.) Seite 17 Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und visuelle Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekon- trast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude (z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffin- destreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). …… Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schie- ben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in mög- lichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingear- beitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Ge- staltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll an- zuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Ge- staltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkann- ten Regeln der Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): …………….. Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik …………….. Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 2 - Bedeutungsplan
4667 Zeichen
Gestaltungshandbuch Stadt Köln Bedeutungsplan Stand: November 2016 Bedeutungsplan B Bedeutungsplan Übersicht | Stand: November 2016 Detailansichten auf den Folgeseiten: N Norden Osten Westen Zentrum Süden Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Fußgängern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen. Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert: 1. Internationale Bedeutung 2. Stadtweite Bedeutung – Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume 3. Nachbarschaftliche Bedeutung 4. Grünräume Räume mit internationaler Bedeutung Hier handelt es sich um die sogenannten „Visitenkarten- räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän- gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestal- tungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räume ist besonders hoch. Räume mit stadtweiter Bedeutung In diesen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent- haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der öffentlichen Räume ist hoch. Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu verbinden, werden bestimmte Gestaltungsstandards in stark frequentierten Straßenbereichen fortgesetzt. Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut gestalteter Grundstandard, der langfristig instand gehal- ten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Hier ist auch Raum für eine individuellere Gestaltung durch die Anwohner und auch für (gestalterisches) Ehrenamt. Von dem Bedeutungsplan und dessen Bedeutungsstufen lassen sich die jeweiligen Standards (siehe Standardkata- log E) in Bezug auf die Gestaltung, Abstimmungen und Instandhaltung für die einzelnen Stadträume ableiten (Elementenbeschreibung). In Absprache mit dem Gre- mium für Qualitätssicherung im öffentlichen Raum kann im Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Grünräume Die Grünräume in Köln haben eine hohe Erholungs- und Aufenthaltsqualität. Aufgrund der natürlichen Umge- bung ergeben sich eigene Standards für die Gestaltung und Instandhaltung. Fortschreibung Dieser Plan wurde auf der Grundlage des Versorgungs- und Geschäftszentrenkonzepts, dem Schutzplan bezüg- lich der städtebaulich sensible Stadträume des Werbe- nutzungsvertrags sowie ergänzenden Stadtraumstudien zur Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequenzen im Jahr 2016 entwickelt. Bedeutungsplan Stand: November 2016 B Bedeutungsplan Übersicht International Stadtweit Verbindung stadtweit Grünfläche Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen 1 Km Internationaler Raum, © Thilo Schmülgen Stadtweiter Raum, © Costa Belibasakis Nachbarschaftlicher Raum, © Costa Belibasakis Eine Aktualisierung des Bedeutungsplans erfolgt regelmäßig und wird so auf die stetigen Veränderungen und Bedarfe des Stadtraums reagieren. B B 1 Km Bedeutungsplan Zentrum | Stand: November 2016 Bedeutung Zentrum International Stadtweit Verbindung stadtweit Grünfläche Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Norden Osten Westen Zentrum Süden B1 Bedeutungsplan Nord | Stand: November 2016 Bedeutung Nord Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 1 Km Norden Osten Westen Zentrum Süden B2 Bedeutungsplan Ost | Stand: November 2016 Bedeutung Ost Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Norden Osten Westen Zentrum Süden B3 Norden Osten Westen Zentrum Süden Bedeutungsplan Süd | Stand: November 2016 Bedeutung Süd Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 1 Km B4 Bedeutungsplan West | Stand: November 2016 Bedeutung West Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 1 Km Norden Osten Westen Zentrum Süden B5
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1120/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27