Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1120/2017 vom 28.06.2017
Stand: Am 19.12.2017 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 7 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 14.12.2017
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Anlage 7 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 15.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017 öffentlich 6.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln um- zusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und In- standhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zu- sammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - ange- messene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er- gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreich- barkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unab- hängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Stan- dards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Kom- fort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und funktional zu gestalten. Seite 17 Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und visuelle Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekon- trast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude (z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffin- destreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). …… Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schie- ben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in mög- lichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingear- beitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Ge- staltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll an- zuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Ge- staltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkann- ten Regeln der Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): …………….. Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik …………….. Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage1-Gestaltungshandbuchjuni2017
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Arbeitsexemplar Gestaltungshandbuch GESAMTSTRATEGIE FÜR DEN ÖFFENTLICHEN RAUM STADT KÖLN Inhaltliche Bearbeitung Stadtraummanagement der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln stadtraum@stadt-koeln.de www.stadt.koeln Rehwaldt Landschaftsarchitekten (Inhalte aus dem Gestaltungshandbuch Innenstadt) Die Ob erbürgermeisterin Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung: Heimrich & Hannot GmbH Druck: Druckerei 13-US / 15 / 1.300 / 01.2015 2 Inhalt A Einführung B Bedeutungsplan B1 Karte Zentrum B2 Karte Norden B3 Karte Osten B4 Karte Süden B5 Karte Westen C Gestaltungsgrundsätze C1 Planungsgrundsätze C2 Instandhaltungsgrundsätze D Verfahren D1 D2 Abstimmungsverfahren Stadträume Neubau Abstimmungsverfahren Stadtraumelemente E Barrierefreiheit E1 Barrierefreiheit S tadträume E2 Barrierefreiheit G rünräume F Sonderräume F1 Historischer Bereic h F2 Kernbereich F3 Ringe F4 Sonstige Sonderräume G Standardkatalog G1 Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung G2 Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung G3 Standards für Räume mit internationaler Bedeutung H Standardbeschreibung H1 Bodenbeläge H1.1 Oberflächen und Gehwege H1.2 Gehwegabschluss H1.3 Anordnung und Einbau von Ausst attungselementen H2 Mobiliar H2.1 Bänke H2.2 Absperrungen H2.3 Abstellanlagen Fahrräder H2.4 Abfallbehälter H2.5 Kleinbauten H3 Information H3.1 Verkehrsbeschilderung H3.2 Wegweiser H4 Grün H4.1 Baumscheiben H4.2 Baumschutz H5 Versorgung und Entsorgung H5.1 Versorgung H5.2 Wertstoffentsorgung H6 Werbung H6.1 Warenauslagen H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung H6.3 Eigenwerbung auf Stadtraumelementen H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen H7 Außengastronomie H7.1 Anordnung Außengastronomie H7.2 Sonnenschirme H7.3 Ausstattung H8 Temporäre Einrichtungen H8.1 Baustelleneinhausungen H9 Ehrenamt H9.1 Patenschaften I Verweise 3 4 Einführung Einführung Stand: 06/ 2017 A 5 6 Einführung Stand: 06/ 2017 A Einführung Köln ist eine gewachsene, lebendige Stadt, und der öf- fentliche Raum stellt die Bühne für das bunte öffentliche Leben dar. Als solche soll er einerseits attraktiv sein, auf der anderen Seite aber auch robust und nachhaltig. Mit dem Gestaltungshandbuch für die Innenstadt hat sich die Stadt bereits einen hohen gestalterischen Standard gesetzt, der, konsequent angewandt, die Qualität des öffentlichen Raumes im Laufe der Zeit kontinuierlich erhöhen wird. So ist es konsequent, diese Regeln für die Gesamtstadt weiterzuentwickeln und sinnvoll zu ergänzen. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den Anforderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Es geht darum, den Stadtraum zu ordnen, zu beruhigen und etablierte Qualität zu bewahren. Durch die aufgestellten Regeln sollen Arbeitsprozesse erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des öffentlichen Raums erhöht werden. Im Gestaltungshandbuch werden auch eindeutige Qualitätsziele zur Instandhaltung definiert. Diese werden wegen des zu erwartenden hohen personellen und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die Gesamtstadt erreicht werden können. Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden. © Costa Belibasakis Der Bedeutungsplan in Kapitel B hierarchisiert die öffentlichen Räume. Dadurch wird eine Grundlage geschaffen, auf die sich die Anwendung von gestalterischen Standards für die Planung undInstandhaltung von öffentlichen Räumen bezieht. A Durch die vorab festgelegten Standards sollen sich Arbeitsabläufe vereinfachen und sich gleichzeitig die Qualität in allen Räumen nachhaltig erhöhen. Die Gestaltungsgrundsätze in C erklären die grundsätz- lichen Regeln als Basis für alle (Neu-)Gestaltungen im öffentlichen Raum. Jedes Element und jede stadträum- liche Planung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift. Die Instandhaltung wird sich bei Umsetzung der Regeln deutlich verbessern. In Kapitel D sind Abstimmungsverfahren, abgeleitet vom Bedeutungsplan, erklärt. Hier handelt es sich ausschließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. Durch vorher abgestimmte Verfahrensabläufe wird auch die Einbindung von gestalterischen Kompetenzen ganz klar geregelt. Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und Bürger. Im Standardkatalog und in den darauf folgenden detail- lierten Elementenbeschreibungen (F – H) sind wenige Einzelelemente des Stadtraums, die sich in den letzten Jahrzehnten besonders bewährt haben, als Standard erhoben worden und deren Gestaltung und Instandhaltungsziele genau definiert. Wie mit etablierten Sonderräumen, wie z.B. der Altstadt umzugehen ist, wird in Kapitel F erklärt. Am Ende des Kapitels H sind die Bürger mit ihrem Engagement für den öffentlichen Raum angesprochen. Die unterschiedlichen Patenschaften geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den öffentlichen Raum – vor allem in den Wohnbereichen – mit zu gestalten. Auf zusätzlich geltende Richtlinien und Handbücher wird an entsprechenden Stellen sowie im Überblick am Ende des Buches I verwiesen. 7 8 Bedeutungsplan Stand: 06/ 2017 Bedeutungsplan B 9 Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Fußgängern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen. Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert: 1. Internationale Bedeutung 2. Stadtweite Bedeutung – Verbindung der stadtweit bedeuten den Räume 3. Nachbarschaftliche Bedeutung 4. Grünräume Räume mit internationaler Bedeutung Hier handelt es sich um die soge nannten „Visitenkarten- räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän- gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestal- tungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räume ist besonders hoch. Räume mit stadtweiter Bedeutung In diesen Räumen spielt sich das öffentli che Leben der Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent- haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der öffentlichen Räume ist hoch. Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu verbinden, werden bestimmte Gestaltungsstandards in stark frequentierten Straßenbereichen fortgesetzt. Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die in der näheren U mgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut gestaltete r Grundstandard, der langfristig instand gehal- ten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Hier ist auch Ra um für eine individuellere Gestaltung durch die Anwohner und auch für (gestalterisches) Ehrenamt. Von dem Bedeutungsplan und dessen Bedeutungsstufen lassen sich die jeweiligen Standards (siehe Standardkatalog E) in Bezug auf die Gestaltung, Abstimmungen und Instandhaltung für die einzelnen Stadträume ableiten (Elementenbeschreibung). Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann im Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Grünräume Die Grünräume in Köln haben eine hohe Erholungs- und Aufenthaltsqualität. Aufgrund der natürlichen Umge- bung ergeben sich eigene Standards für die Gestaltung und Instandhaltung. Bedeutungsplan Stand: 06/ 2017 B Bedeutungsplan Internationaler Raum, © Thilo Schmülgen Stadtwe iter Raum, © Costa Belibasakis Nach barschaftlicher Raum, © Costa Belibasakis Der Bedeutungsplan wurde auf der Grundlage des Versorgungs- und Geschäftszentrenkonzepts, dem Schutzplan bezüglich der städtebaulich sensible Stadträume des Werbenutzungsvertrags sowie ergänzenden Stadtraumstudien zur Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequen- zen im Jahr 2016 entwickelt. Eine Aktualisierung des Bedeutungsplans erfolgt regelmäßig und wird so auf die stetigen Veränderungen und Bedarfe des Stadtraums reagieren. Der Bedeutungsplan ist in KölnGIS hinterlegt. B 10 Bedeutungsplan Stand: 06/ 2017 B Der Bedeutungsplan liegt als DINA0-Ausdruck bei 11 12 Gestaltungsgrundsätze Gestaltungsgrundsätze Stand: 06/ 2017 C 13 14 C Gestaltungsgrundsätze Allgemein Der öffent liche Raum ist die Visitenkarte einer Stadt. Kölns Stadträume sollen von einem ruhigen und ge- ordneten Untergrund geprägt sein, um der bunten und lebendigen Vielfalt der Nutzungen als Bühne dienen zu können. Gesamtwirkung Die vielen unterschiedlich gestalteten Plätze und Orte im Kölner Stadtgebiet sollen durch eine gleichmäßige Grundgestaltung in den allgemeinen öffentlichen Räu- men wieder miteinander verbunden werden. In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attri- buten wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhal- tung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen und ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellen- wert einzuräumen. Die Gesamtwirkun g der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreund- lich und funktional zu gestalten. Zur grundsätzlichen Orientierung der Gestaltung von (neuen) Stadtraumelementen dienen die 9 Planungs- grundsätze, zur Pflege des Stadtraums die 4 Instandhal- tungsgrundsätze. Nur ein Stadtraumelement, dass die 9 Planungsvorga- ben erfüllt, wird sich dauerhaft im Stadtraum etablieren können. Gestaltungsgrundsätze Stand: 06/ 2017 C 15 Die 9 Planungsgrundsätze 1. Bedeutungsplan Der Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Durch die Vereinbarung auf diese Bereiche können die stadtverwaltungsinternen und -externen Akteure im öffentlichen Raum Qualitätziele gemeinsam erreichen. 2 . Abstimmung Die Aufstellung jeglichen Mobiliars im öffentlichen Raum soll gemäß der Hierarchie des Bedeutungs- plans in einem Abstimmungsteam aus gestalte- rischem, juristischen und technischem Sachverstand entschieden werden. 3. Zonierung Für Standorte von Elementen sind Zonierungen festzulegen. 4. Anzahl Die Anzahl der Elemente soll auf das notwendigste reduziert werden. 5. Formensprache und Materialwahl Es ist eine klare, reduzierte Formensprache zu wählen. Die Elemente sind gestalterisch aufeinander abzustimmen. Bei der M aterialwahl ist auf Nachhaltigkeit zu achten. 6. Farbe Es ist ein zurückhaltendes Farbspektrum (anthrazit) zu wählen. 7. Eigenwerbung Die Eigenwerbung auf Stadtraumelementen ist auf ein Miniumum (< 5 % der Ansichtsfläche) zu reduzieren. 8. Barrierefreiheit Die Räume sind barrierefrei zu gestalten. 9. Qualität In Räumen mit besonderer stadträumlicher Bedeutung ( und ) sind qualitativ hochwertige Materialien anzuwenden. Die 4 Instandhaltungsgrun dsätze 1. Raumdeckende Reinigung Reinigung für einen gesamten Straßenraum statt nur des Bodens o der einzelner Elemente 2. Zeitnahe Mängelbehebun g: Zeitnahes Handeln geg en Verwahrlosung 3. Sensible Instandhaltung Gestalterisch sen sible Ausbesserungsarbeiten zu Erhaltung bestehender Gestaltungsmuster 4. Schaffen von Verantwortlich keiten Durch Personen, die ein zelnen Räumen oder Aufga- ben zugeordnet sind, ist die Qualität und Umsetzung der o. g. Regeln zu sichern. Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1 Für die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze sind im Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. Diese werden wegen des zu erwartenden hohen personellen und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die Gesamtstadt erreicht werden können. Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden. 16 Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 1. Bedeutungsplan De r Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Der qualitätvolle Grundstandard in den öffentlichen Räumen ist gute Basis, in den Räumen mit besonders hoher stadträumlichen Bedeutung sind qualitativ hochwer- tige Ausnahmen möglich. Je nachbarschaftlicher, also „privater“ die Bedeutung des Stadtraums ist, desto wichtiger ist die Einhaltung von soliden, guten Grundstandards. Je bedeutender ein Stadtraum in Beziehung auf dessen Auf- enthaltsqualität ist, desto höher ist der Anspruch an eine durchgängige, externe, per Jurybeschluss entschiedene Gestaltung. Hier sind hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. Nachbarschaftliche Bedeutung – Gestaltung n ach guten Basisstandards Stadtweite Bedeutung – Gestaltung n ach guten Basisstandards und im Einzelfall gehobene Standards Internationale Bedeutung – Gestaltung n ach Ideenwettbewerb – im Einzelfall qualitativ hochwertige Ausnahmen bei umfassendem Gestaltungskonzept C1 17 2. Abstimmung Zum Stadtmobiliar zählen nicht nur R uhebänke und Abfallbehälter, sondern auch Technikelemente, Ver- und Entsorgungselemente sowie Informationselemente. Das Aufstellen von Stadtraumelementen bedarf einer Zusam- menarbeit von unterschiedlichen Fachkompetenzen, die nach der Auftragserteilung von der Politik in den Abstim- mungsprozess miteinzubeziehen sind: 1. Technischen Sachverstand z. B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für Grünflächen und Landschaftspflege, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt, Behinderten- vertretung, AWB, KVB, Telekom 2. Rechtlichen Sachverstand in den meisten Fällen Genehmigungerteilung: z.B. Bauverwaltungsamt, Bauaufsichtsamt, Amt für öffentliche Ordnung 3. Gestalterischen Sachverstand Stadtraummanagement Mit einem Planungs- und Umsetzungsteam aus Technik, Recht und Gestaltung werden gut funktionierende Stadträume geplant und bewahrt. Es handelt sich bei diesen Verfahren ausschließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. TECHNISCHER SACHVERSTAND GESTAL TERISCHER SACHVERSTAND RECHTLICHE R SACHVERSTAND Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1 18 3. Zonierung Die Anordnung a ller Elemente im öffentlichen Raum ist mit besonderer Sensibilität zu betrachten. Im öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen, um genaue Standorte von vorne herein festzulegen. Zonierungen sind in allen Neubauprojekten vorzusehen, in Bestandsprojekten zuzuordnen und entweder wieder neu zu benennen oder neu zu bestimmen. Sofern keine eindeutige Zonierung in Form von Kleinpflasterstreifen oder sonstiger Zonierung vorgegeben ist, gelten grund- sätzlich folgende Regeln: 1. Integration in Bestands- bzw. Neubauobjekten oder unterflur Es ist immer zuerst zu prüfen, ob Elemente in nahe- gelegenen Gebäuden o.ä. oder unterflur unterge- bracht werden können. 2. Freiraum Der Gehweg ist von Elementen grundsätzlich frei zu ha lten. Die Positionierung von notwendigem Mobi- liar findet in den dafür vorgesehenen Möblierungs- zonen statt. Sind diese nicht auszumachen, wird in Absprache mit dem Eigentümer ein Standort an der G ebäudefassade (ohne Abstand wegen Barrierefrei- heit und Abfallnischen!) gefunden und bestenfalls wird das Element im Farbton der Fassade beschichtet. 3. Bündelung von Mobiliar Bestehendes Mobiliar kann oftmals erweitert werden.Bestehende Elemente sind dahingehend zu prüfen (mehrere Schilder an einem Mast, etc.) 4. Rücksicht auf Denkmalgeschützte und hochwertig gestaltete (Naturstein-)fassaden Wichtige Gebäude für die Öffentlichkeit sowie denk- malgeschützte und hochwertig gestaltete Fassaden sind möglichst frei zu halten und vor der Aufstellung von technischen Elementen zu schützen. Möblierung Möblierung Technikelemente Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 19 Standard in Bestandsräumen Standard in Neubaubaubereichen Beispiel: Reduzierung der Absperrelemente auf zwei Standardprodukte 4. Anzahl Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden zur Akzentuierung auch kleinster Stadträume eigenes Mobiliar entwickelt, das in der Instandhaltung zu enormen Schwierigkeiten führte. Der Stadtraum soll nachhaltig und gestalterisch geradlinig beruhigt werden. Dazu wurde das Stadtmobiliar analy siert und das Mobiliar, das sich über die Jahre hinweg durch seine Beschaffenheit und Gestaltung am meisten etablieren konnte, zum Standard erhoben. Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1 Es ist also nicht die Idee, dem Stadtraum stets neue "modische" Elemente zuzusetzen, sondern die Anzahl der Elemente auf das notwendigste zu reduzieren und zeitlose "Köln"-typische Elemente zu bewahren und zu stärken. 20 5. Formensprache und Materialwahl Das Mo biliar sowie die Materialien im öffentlichen Raum sollen in Form, Farbe und Material aufeinander abge- stimmt sein. Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1 21 6. Farbe Es ist ein zurückhaltendes Far benspektrum zu wählen (anthrazitfarben: DB 703 für Poller, Schilder, Fahrrad- stän der, etc, RAL 7024 für Außenwerbung etc.). Durch eine einheitiche zurückhaltende Farbgebung der unterschiedlichen Möblierungselemente treten die einzelnen Objekte in den Hintergrund und der Stadt- raum wird beruhigt. Blinde und Sehbehinderte brauchen ein visuelles Leitsystem, um einheitlich gestaltetes Mobiliar im Stadtbild zu erkennen. Um diese Elemente auch ge- stalteri sch harmonisch in die Umgebung zu integrieren, wird in einem Forschungs- auftrag mit der TU Dresden ein neues Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte entwickelt. Die neuen Ergebnisse werden dann in einer überarbeiteten Version die- ses Handbuches eingearbeitet. DB 703 (anthrazit mit Eisenglimmer, Äquivalent ohne Eisenglimmer: RAL 7021) RAL 7024 Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1 22 7. Qualität Es ist eine klare, redu zierte Formensprache zu wählen, und es sind langlebige, bewährte und unterhaltsfreund- liche Materialien zu benutzen. Vor allem bei der Planung von Neubaubereichen ist darauf zu achten, dass die Ele- mente nachhaltig in Gestaltung und Beschaffenheit sind. In Räumen mit besonderer stadträumlicher Bedeutung ( und ) können in Einzelfällen qualitativ hochwer- tigere Materialien angewandt werden. Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1 23 8. Eigenwerbung auf Stadtraumele menten Die Eigenwerbung auf Stadtraumelementen ist auf ein Miniumum (< 5 % der Ansichtsfläche) zu reduzier en. Beispiel Stadtraume - lement mir dezenter Eigenwerbung oben. Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C1 24 9. Barrierefreiheit Die Räume sind barrierefr ei zu gestalten (s. Kapitel E) – von der Planung bis hin zur Instandhaltung. Allgemeiner Ortstermin für Musterflächen Gestaltungsgrundsätze Planungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C1 25 1. Raumdeckende Reinigung Vor allem in Räumen mit einer hohen st adträumlichen Bedeutung soll die Reinigung für einen gesamten Stra- ßenraum raumdeckend ausgeführt werden. Statt nur die Bodenfläche oder die Reinigung einzelner Stadt- raumelemente in den unterschiedlichen Verantwor- tungsbereichen soll alles aus einer Hand, d. h. in einer einzigen Verantw ortung, gereinigt werden. So werden Schnittstellen abgebaut und eine durchgängige Qualität sichergestellt. Reinigung „von Fassade zu Fassade“ Gestaltungsgrundsätze Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C2 Für die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze sind im Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. Diese werden wegen des zu erwartenden hohen personellen und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die Gesamtstadt erreicht werden können. Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden. 26 2. Zeitnahe Mängelbehebung Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass oft ein kleines Zeichen von unterlassener Instandset- zung eine Potenzierung von Verwahrlosung mit sich ziehen kann. Eine Farbschmiererei an einem Gebäude, die nicht umgehend entfernt wird, zieht innerhalb kurzer Zeit weitere Schmiererei en nach sich. Das gilt sowohl für gehobene als auch für heruntergekommene Nachbarschaftsgegenden. Eine nicht wieder instand ge- setzte Fassade ist ein Zeichen dafür, dass an diesem Ort niemand daran Anstoß nimmt. Besonders in Räumen, in denen die Aufenthaltsqualität hoch sein sollte, ist diesem sogenannten „Broken-Windows-Effekt“ durch zeitnahes Handeln entgegen zu wirken. Aufenthaltsorte müssen durch zeitnahes Handeln instand gehalten werden. Gestaltungsgrundsätze Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C2 Für die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze sind im Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. Diese werden wegen des zu erwartenden hohen personellen und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die Gesamtstadt erreicht werden können. Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden. 27 3. Sensible Instandhaltung Die Instan dhaltungsqualität geht deutlich über die Sicherung der Verkehrssicherheit hinaus und beinhaltet auch die gestalterische Qualität. Gestaltungsmuster des Pflasters, Wildkrautbewuchs an Bahntrassen, Erneuerung von Stadtmobiliar – hier wird – nach den Hierarchien des Bedeutungsplans ent- sprechend – gestalterisch sensibel instand gesetzt und instand gehalten. Stadträume werden über die Verkehrssicherung hinaus gestalterisch sensibel instand gehalten. Gestaltungsgrundsätze Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017C2 Für die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze sind im Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. Diese werden wegen des zu erwartenden hohen personellen und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die Gesamtstadt erreicht werden können. Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden. 28 4. Schaffen von Verantwortlichk eiten Durch Personen, die einzelnen Räumen oder Aufgaben zugeordnet sind und die somit hierfür Verantwortung übernehmen, wird die Qualität der Umsetzung der oben genannten Regeln gesichert. Gestaltungsgrundsätze Instandhaltungsgrundsätze | Stand: 06/ 2017 C2 Für die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze sind im Kapitel H Qualitätsziele definiert worden. Diese werden wegen des zu erwartenden hohen personellen und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die Gesamtstadt erreicht werden können. Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden. 29 30 Verfahren Verfahren Stand: 06/ 2017 D 31 Nachbarschaftliche Bedeutung – Gestaltung n ach guten Basisstandards – Instandhal tung mit technischem Anspruch – gestalteri sches Engagement im Ehrenamt Stadtweite Bedeutung – Gestaltung n ach guten Basisstandards un- ter größtenteils Einbindung von externen (Landschafts-) Architekten mit enger Qua- litätskontrolle durch die Stadtverwaltung – Instandhal tung mit hohem Anspruch Verfahren Stand: 06/ 2017D 32 Bei der Beschreibung d er einzelnen Elemente (Kapitel G) ist zu jedem Element beschrieben, wie das Abstim- mungsverfahren bei einer Neuaufstellung funktioniert. Also: „Wer spricht vor einer Neuaufstellung mit wem? Wer ist bei der Genehmigung beteiligt?“ Je bedeutender also ein Stadtraum in Beziehung auf dessen Aufenthaltsqualität ist, desto höher ist der Anspruch an eine durchgängige, externe, per Jurybe- schluss entschiedene Gestaltung. Ebenso verhält es sich mit dem Anspruch an die Qualität der Instandhaltung. Je privater die Bedeutung des Stadtraums ist, desto indivueller kann er gestaltet werden. Gestalterisches Ehrenamt ist entsprechend in nachbarschaftlichen Bereichen besonders erwünscht. D Verfahren Die Straßen, Gehwege und Plätze Kölns sind aufgrund des historischen Grundrisses sehr schmal. Daher ist es besonders wichtig – vor allem vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit – die Bestückung der Räume mit Stadt- mobiliar genau zu planen. Außerdem haben sich die Straßenräume in den Stadtteilen, wo sie vielfach zum Veedelszentrum werden, in Bezug auf ihre Bedeutung vom Verkehrs- zum Aufenthaltsraum hin entwickelt. So bedarf es hier von Anfang an einer gestalterischen Planung neben einer Verkehrsplanung. Der Bedeutungsplan legt diese Räume fest und dient dazu, bestimmte Abstimmungsverfahren im Entwurf- und Planungsprozess im Vorhinein genau fest zu legen. So können Räume mit internationalem oder stadtwei- tem Anspruch auch im Planungsprozess gestalterisch ihrer Bedeutung entsprechend betreut werden. Darüber hinaus wird jegliches Mobiliar, das (neu) in bestehende Stadträume mit einer besonderen stadt- räumlichen Bedeutung aufgestellt werden soll, mit dem Stadtraummanagement beziehungsweise dem Stadt- planungsamt oder sogar im "Planungsgespräch" abgestimmt. Dies bezieht sich nicht nur auf Bänke oder Fahrradabstellanlagen – wie es schon seit längerem der Fall ist –, sondern auch auf Zeitungskästen, technische Elemente, Abfallbehälter, Wertstoffcontainer und ähnliches. Internationale Bedeutung – Gestaltung nach Wet tbewerb von externen (Landschafts-) Architekten mit sehr enger Qualitätskontrolle durch die Stadtverwaltung – Instandhaltung m it sehr hohem Anspruch Es handelt sich bei diesen Verfahren aus- schließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. Verfahren Stand: 06/ 2017 D 33 34 Abstimmungsverfahren bei Neubauprojekten im öffentlichen Raum analog Bedeutungsplan Verfahren Abstimmungsverfahren |Stand: 06/ 2017 internationale Bedeutung Art des Entwurfsverfasser- Auswahlverfahrens Wettbewerbsverfahren stadtweite Bedeutung Art des Entwurfsverfasser- Auswahlverfahrens Abstimmung des Gestaltungsverfahrens im Planungsgespräch* (Wettbewerbsverfahren, interdisziplinäres Planungsteam, stadtinterne Planung) nachbarschaftliche Bedeutung Art des Entwurfsverfasser- Auswahlverfahrens stadtinterne Planung D1 *Planungsgespräch (Dezernat VI und VIII): Im Planungsgespräch werden der Projektstand und das weitere Vorgehen von Neubauprojekten im öffentlichen Raum mit allen betroffenen Fachämtern besprochen. Auch die Abstimmung des Gestaltungsverfahrens für stadtweit bedeutende Räume werden hier entschieden. 35 Verfahren Abstimmungsverfahren | Stand: 06/ 2017 D2 Abstimmungsverfahren bei der Aufstellung von Stadtraumelement en Zum Stadtmobiliar zählen nicht nur Ruhebänke und Abfallbehälter, sondern auch Technikelemente, Ver- und Entsorgungselemente sowie Informationselemente. Das Aufstellen von Stadtraumelementen bedarf einer Zusammenarbeit von unterschiedlichen Fachkompe- tenzen, die nach der Auftragserteilung von der Politik in den Abstimmungsprozess miteinzubeziehen sind: 1. Technischen Sachverstand z. B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für Grün- flächen und Landschaftspflege, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt, Behindertenvertretung, AWB, KVB, Telekom 2. Rechtlichen Sachverstand in den meisten Fällen Genehmigungerteilung: z.B. Bauverwaltungsamt, Bauaufsichtsamt, Amt für öffentliche Ordnung 3. Gestalterischen Sachverstand Stadtraummanagement Es handelt sich bei diesen Verfahren ausschließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. Mit einem Planungs- und Umsetzungsteam aus Technik, Recht und Gestaltung werden gut funktionierende Stadträume geplant und bewahrt. TECHNISCHER SACHVERSTAND GESTA LTERISCHER SACHVERSTAND RECHTLIC HER SACHVERSTAND D2 36 Verfahren Abstimmungsverfahren | Stand: 06/ 2017 D2.1 Abstimmungsverfahren bei Neubaumaßnahmen Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen in und sind die Standorte jeglichen Stadtmobiliars frühzeitig (Entwurfsstadium) mit einzuplanen und im Planungsgespräch vorzustellen. Hier wird das Aufstellungskonzept in Bezug auf die technischen, rechtlichen sowie gestalterischen Belange hin geprüft. D2.1 Abstimmungsverfahren in Bestandsräumen In Bestandsräumen ist bei der Neuaufstellung von einzelnen Stadtraumlementen in den Stadträumen I und S neben der technischen und rechtlichen auch ein gestal- terischer Abstimmungsprozess zu führen. Beispiel Aufstellung von Bänken: Abstimmungsteam: technisch: Amt für Straßen und Verkehrstechnik rechtlich: Amt für öffentliche Ordnung gestalterisch: Stadtplanungsamt bzw. Stadtraummanagement Beispiel Aufstellung von GFA: Abstimmungsteam: technisch: KVB, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik rechtlich: Bauverwaltungsamt, KVB gestalterisch: Stadtraummanagement, Stadtplanungsamt Beispiel Aufstellung von WC -Gebäuden: Abstimmungsteam: technisch: AWB, 69, Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb rechtlich: Amt für Brücken, Tunnel- und Stadtbahnbau gestalterisch: Stadtplanungsamt bzw. Stadtraummanagement D2 37 38 Barrierefreiheit Barrierefreiheit Stand: 06/ 2017 E 39 40 Zonie rung Gehwege müssen frei von Mobiliar gehalten werden. Für das Mobiliar, wie Fahrradabstellanlagen, Informa- tionsmasten, Abfallbe hälter, etc. müssen entsprechende Zonierungen im öffentlichen Raum definiert werden. So sind zum Beispiel die gut ertastbaren Kleinpflasterstrei- fen, die bordbegleitend in die Standarddetails integriert wurden, der richtige Einbauort für Möblierungsele- mente. Die Gehwege bleiben frei von Hindernissen. Werden die Gehwege breiter, und es etabliert sich Außengastronomie, so soll es auch für das Gastronomie- Mobiliar eine Zonierung geben, sodass dieses nicht zum Hindernis wird. E Barrierefreiheit D er öffentliche Raum ist für alle Menschen da und soll entsprechend für alle Menschen gleichermaßen benutz- bar sein. Die Orientierung auf großen Flächen oder das Auffinden von Haltestellen und öffentlichen Gebäuden stellt blinde und sehbehinderte Menschen oft vor beinahe unlösbare Aufgaben. Bereits seit 2002 verpflichten das Behinder- tengleichstellungsgesetz, Bauordnungen und Normen zur Barrierefreiheit. Dazu zählen auch geeignete Maß- nahmen, um blinden und sehbehinderten Menschen die notwendigen Voraussetzungen für ihre individuelle Mobilität zu schaffen und ihnen die Teilnahme am öf- fentlichen Leben zu erleichtern. Um eine selbstständige Orientierung im Straßenverkehr zu ermöglichen, sind oft bauliche Besonderheiten erfor- derlich. So benötigen blinde Menschen ein ertastbares System, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. Derzeit gelten die derzeit gängigen barrierefreien Standards als Erweiterung des Gestaltungshandbuches Innenstadt auch für die Gesamtstadt. Integration der Barrierefreiheit im Planungsprozess für neue Straßen- und Platzgestaltungen Bei der Neukonzeption von Straßen- und Platzgestal- tungen sind die DIN-Vorschriften sowie die Planungs- vorgaben des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik für die Barrierefreiheit bereits zu Beginn der Planungs- phasen zu berücksichtigen und in den weiteren Pla- nungsprozess zu integrieren. Integration der Barrierefreiheit im Planungsprozess für neue ober- und unterirdische Stadtbahnanlagen Ebenso sind bei der Neukonzeption von ober- und unterirdischen Stadtbahnanlagen die Planungsvorgaben des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, welche mit den Behindertenverbänden der Stadt Köln und der KVB abgestimmt sind bzw. im Einzelfall mit den Vertretern der Behindertenverbänden abgestimmt werden, zu berücksichtigen und in den weiteren Planungsprozess zu integrieren. Barrierefreiheit Stand: 06/ 2017 Zonierung Beispiel Stand arddetail Möblierung Möblierung Technik- elemente E 41 Barrierefreiheit Stand: 06/ 2017 Seite 7 LSA LSA Oberflächen-Gestaltung Ecken, Taktile Elemente Ecken: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße). Taktile Elemente: Noppenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hell- grau Trapezrippenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hellgrau Bordsteinabsenkung auf Null im Bereich der Überwege Innenstadt – Allgemein Auszug aus dem Planerhandbuch Stand: 16.08.2012, gezeichnet: Sämann Seite 7 LSA LSA Oberflächen-Gestaltung Ecken, Taktile Elemente Ecken: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße). Taktile Elemente: Noppenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hell- grau Trapezrippenplatten Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/30, hellgrau Bordsteinabsenkung auf Null im Bereich der Überwege Innenstadt – Allgemein Auszug aus dem Planerhandbuch Stand: 16.08.2012, gezeichnet: Sämann Taktile Elemente: Noppenpl atten Betonstein 30 / 30, Rippenplatte Beton- stein 30 / 30, Bordsteinabsenkung auf 3 cm im Bereich der Überwege. Die Farbgestaltung ist in Abhängigkeit der umliegenden Materialien zu wählen (Kontrast). weitere Details siehe auch: Planerhandbuch Stadt Köln, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik E Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 42 Taktile Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer un d visuell kontrastreicher Boden- indikatoren werden gleichbleibende und unverwechsel- bare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen, die den blinden und sehbehinderten Fußgängerinnen und Fußgängern drei Dinge signalisieren: Leitung, Orientie- rung und Warnung. Der Leitstreifen besteht aus Rippenplatten mit längs- gerichteter Rippenstruktur. Er dient der Führung, die Ausrichtung der Rippen zeigt die Laufrichtung an. Das Abzweigefeld signalisiert eine Verzweigung oder eine starke Richtungsänderung. Das quadratische Feld hat eine Noppenstruktur, damit es sich deutlich vom Leitstreifen unterscheidet. Der Auffindestreife n wird über die gesamte Breite des Gehwegs verlegt. Er kommt immer dann zum Einsatz, wenn auf ein seitlich gelegenes Ziel hingewiesen werden soll. Handelt es sich bei dem Ziel um eine Bushaltestelle oder ein öffentliches Gebäude (Rathaus, Krankenhaus), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffindestreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen) . Akustische und taktile Ampeleleme nte Seit Anfang 2009 werden in Köln alle Ampeln mit taktiler und akustischer Blindensignalisierung ausgestattet. Neben einem akustischen Signal, das das Auffinden einer Ampel erleichtert, erhalten blinde oder sehbehinderte Menschen auf Anforderung an einem speziellen Taster ein Freigabesignal. Dieses Signal vermittelt akustisch und taktil (Vibration) die Grünphase an einer Ampel. Die stufenlose Stadt Der öffentlic he Raum soll rollstuhl- und rollatorge- recht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schieben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in möglichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwin- den sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. Bei Neuplanungen von Straßen und Plätzen sowie von öffentlichen Gebäuden sind Rampen und / oder Aufzüge grundsätzlich vorz usehen. Querungen mit taktilen und visuellen Indikatoren (nach DIN). Neugestaltung des Leitssystems für Blinde und Sehbehinderte Die Umsetzung der DIN-Vorschriften von taktilen und kontrastierenden Bodenin - dikatoren sollen Blinden und Sehbehin- derten vor allem an Straßenquerungen den Weg durch die Stadt erleichtern. Um diese Elemente auch gestalterisch harmonischer in die Umgebung zu inte- grieren, wird in einem Forschungsauftrag mit der TU Dresden ein neues Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte entwickelt. Diese neuen Ergebnisse werden dann in einer überarbeiteten Version dieses Hand- buches eingearbeitet. Barrierefreiheit Stand: 06/ 2017 Unser Beitrag zur Barrierefreiheit Das Kölner Blindenleitsystem Der Leitstreifen besteht aus Rippenplatten mit längsgerichteter Rippenstruktur. Er dient der Führung, die Ausrichtung der Rippen zeigt die Laufrichtung an. Seit Anfang 2009 werden in Köln alle Ampeln mit taktiler und akustischer Blindensignalisie- rung ausgestattet. Neben einem akustischen Signal, das das Auffinden einer Ampel erleichtert, erhalten blinde oder sehbehinderte Menschen auf Anforderung an einem speziellen Taster ein Freigabesignal. Dieses Signal vermittelt aku- stisch und taktil (Vibration) die Grünphase an einer Ampel. Das Abzweigefeld signalisiert eine Verzwei- gung oder eine starke Richtungsänderung. Das quadratische Feld hat eine Noppenstruk- tur, damit es sich deutlich vom Leitstreifen un- terscheidet. Der Auffindestreifen wird über die gesamte Breite des Gehwegs verlegt. Er kommt immer dann zum Einsatz, wenn auf ein seitlich gelegenes Ziel hingewiesen werden soll. Han- delt es sich bei dem Ziel um eine Bushalte- stelle oder ein öffentliches Gebäude (Rat- haus, Krankenhaus), besteht er aus Rippen- platten. Ein Auffindestreifen mit Noppen- struktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). Die Orientierung auf großen Flächen oder das Auffinden von Haltestellen und öffentlichen Gebäuden stellt blinde und sehbehinderte Menschen oft vor beinahe unlösbare Aufga- ben. Bereits seit 2002 verpflichten das Behin- dertengleichstellungsgesetz, Bauordnungen und Normen zur Barrierefreiheit. Dazu zählen auch geeignete Maßnahmen, um blinden und sehbehinderten Menschen die notwendigen Voraussetzungen für ihre individuelle Mobilität zu schaffen und ihnen die Teilnahme am öffent- lichen Leben zu erleichtern. Um eine selbstständige Orientierung im Stra- ßenverkehr zu ermöglichen, sind oft bauliche Besonderheiten erforderlich. So benötigen blinde Menschen ein ertastbares System, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung ma- chen können. Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kon- trastreich voneinander unterscheiden. Taktile Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenpla- nung einbezogen, die den blinden und sehbe- hinderten Fußgängerinnen und Fußgängern drei Dinge signalisieren: Leitung, Orientierung und Warnung. Akustische und taktile Ampelelemente RZ-66-Flyer 6 S.indd 2 04.06.12 10:55 E 43 Zugänge und Wege Kölner Grünanlagen müssen minde stens einen barriere- freien Zugang haben. – Zugänge müssen eben und ohne Schw ellen und Stufen ausgestaltet werden. – Zugänge werden taktil und k ontrastreich gestaltet, wenn im Übergang zum Straßenland auf mögliche Gefahren hingewiesen werden muss: z. B. wenn der Weg auf einen Ge h-Radweg, Radweg oder eine Misch- verkehrsfläche mündet. Ausführung: siehe Bodenindikatoren/taktile Elemente – Nur dort wo es notwendi g ist, werden an den Zugän- gen Doppelholmsperren, Metallpfosten, Rohrzaunbü- gel, Schranken und Schwenkbarrieren eingebaut. – Wege werden entsprec hend den Kölner Grünanlagen- Typen ausgebaut (Kapitel 1 des Grünhandbuchs) und ohne Hindernisse gestaltet. – Die Oberflächengestaltung de r Wege erfolgt eben, erschütterungsarm berollbar und rutschhemmend, entsprechend den Kölner Grünanlagen-Typen (Kapitel 1 des Grünhandbuchs). Schotterrasen und gebrochenes Natursteinpflaster sind nicht barrierefrei.Verbindungs- wege in der Landschaft erhalten eine wassergebundene Wegedecke. – Wege müssen sich takti l und visuell von niveaugleichen Funktionsbereichen abgrenzen. – Dies wird beispielswe ise erreicht durch wassergebun- dene Wegedecke und Rasen. Begründung: Blinde und sehbehinde rten Menschen können wassergebundene Wege ohne Randeinfassung von angrenzenden Rasenflächen taktil und visuell unter- scheiden. Der Materialwechsel zwischen dem Oberflä- chenbelag und dem Rasen kann mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden. – Verschiedene nivea ugleiche Funktionsbereiche erhal- ten sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Ab- grenzungen / diese unterstütze n insbesondere blinde + sehbehinderte Menschen bei der Orientierung. Anwendung: z.B. bei Spi elplatz oder Sportbereich inner- halb der Grünanlage oder zwischen Fuß- und Radweg Ausführung: siehe Bodenin dikatoren/taktile Elemente, Breite 30 cm. – Wegeverbindungen durch G rünanlagen müssen durchgängig und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg barrierefrei nutzbar sein. – Verbindungswege durch G rünzüge und in Kleingar- tenanlagen erhalten als taktile Leitlinie zur Längsorien- tierung für blinde und sehbehinderten Menschen eine einseitige Einfassung aus Pflaster; mindestens 14/14, Beton oder Naturstein. – Verbindungswege in der L andschaft erhalten eine was- sergebundene Wegedecke mit einseitiger Einfassung. – Kreuzungspunkte v on Verbindungswegen durch Grün- anlagen erhalten taktile Orientierungsstreifen. Ausführung: Mater ialwechsel und Pflasterstreifen Breite 30 cm/siehe Bodenindikatoren/taktile Elemente. – Hindernisse und Gefahre nstellen auf Wegen werden insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen taktil wahrnehmbar und visuell stark kontrastierend gestaltet. – Das Leitsystem wird e inheitlich und nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet. – Wege und Plätze aus nicht ebene n und erschütterungs- arm befahrbaren Oberflächen, müssen ebene und erschütterungsarm berollbare Bereiche mit Mindest- breite von 1,20 Meter erhalten. Ausführung bei Pflasterflächen: Pflas terung aus gesägten oder fein behauenen Naturstei- nen, Fugenbreiten von 8 mm bis 15 mm, Fugen bündig verfüllt oder ebener Plattenbelag ohne Fase innerhalb des Natursteinpflasters. E1 Barrierefreiheit Grünräume Barrierefreiheit Berrierefreiheit Grünräume | Stand: 06/ 2017 E1 44 Aufmerksamkeitsfelder Aufmerksamkeitsf elder zur Kennzeichnung von Ge- fahrenstellen: Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus Kleinpflasterflächen mit Mindestbreite 60 cm, taktil und kontrastreichgestaltet. – Eingänge von Grünanla gen werden durch Aufmerk- samkeitsfelder gesichert, wenn der Weg ohne Umlauf- schranke oder Doppelholmsperre auf eine Straße mit Mischnutzung führt. Bankstandorte und Bänke – Bankstandorte w erden außerhalb der Wegeflächen vorgesehen. Sie sind eben und ohne Schwellen zugäng- lich und bestehen aus Aufenthaltsflächen mit Bänken. Die Anzahl der Bänke und barrierefreien Bankstandorte wird der örtlichen Situation angepasst. – Die Bankstandort e werden mit einem Material unter- pflastert, das sich taktil und kontrastreich von Wegematerial und Bank unterscheidet, z. B. bei wasser gebundenen Wegen werden die Bankstandorte mit Betonsteinen unterpflastert. – Bänke werden mit einer Sitzhöhe v on 46 bis 48 cm eingebaut. Barrierefreiheit Barrierefreiheit Grünräume | Stand: 06/ 2017E1 45 46 Sonderräume Sonderräume Stand: 06/ 2017 F 47 48 Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden Räume, die im Bedeutungsplan definiert sind, gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestaltung erfahren haben. So sind z. B. Stadträum e mit internationalem Anspruch sowohl in der Altstadt mit dem Grauwacke- Bodenbelag und dem historisierenden Mobiliar als auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit dem hellen Stein zu finden. Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Stan- dards für die Pflastergestaltung festgesetzt. F Sonderräume Elemente in den innerstädtischen Sonderbereichen in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) sind mit den jeweiligen Symbolen , und auf den Bildern gekennzeichnet. Charakteristische Ausnahmeräume Historisch Kernbereich Ringe 1 Km Sonderräume Stand: 06/ 2017 F 49 50 Die „historische Innenstadt“ von Köln befindet sich in einem relativ deutlich abgrenzbaren Bereich, der sich bereits heute vom übrigen Stadtgebiet differenziert darstellt. Straßenquerschnitte und Gebäudestellung vermitteln hier noch einen Eindruck früherer städtischer Strukturen und tragen zu einer besonderen Identität bei. Die Oberflächen der Fußwege sind durch kleiner- formatigere und längsformatige Beläge gegliedert. Auch die Verwendung der ortstypischen Grauwacke entspricht bereits heute einem „gehobenen Standard“, so dass diese Elemente hier grundsätzlich beibehalten werden. Eine spezielle Ausformung dieses Raumtyps findet sich in den „sakralen Inseln“ der Innenstadt. Tradi- tionell sind die Bereiche um die romanischen Kirchen in der besonderen Materialität des Grauwacke-Pflasters gefasst. Diese sehr qualitätvolle Gestaltung wird grund- sätzlich beibehalten. F1 Historischer Bereich Sonderräume Historischer Bereich |Stand:06/ 2017 F1 51 52 Im Zentrum der Innenstadt finden sich Zonen, die auf- grund ihrer intensiven Nutzung eine gesonderte Raum- typologie entwickeln. Die „Kernstadt“ umfasst den vorwiegend geschäftlich genutzten Innenstadtbereich. Charakteristisch sind hier vor allem die intensiven, multi-funktionalen Nutzungen mit einer starken Fußgänger-frequenz. Dies drückt sich bereits in einem hohen Anteil von Fußgängerzonen bzw. fußgängerori- entiert gestalteten Straßenzügen (Eigelstein / Severin- straß e) aus. Dem hohen Anspruch an den öffentlichen Raum wird hier durch eine ebenfalls vom allgemeinen Raumtyp abweichende Gestaltung entsprochen. Die Oberflächen der Fußwege sind durch größerformatige Platten gegliedert, die eine mit Zuschlagstoffen vere- delte Oberfläche besitzen. F2 Kernbereich Sonderräume Kernbereich |Stand06/2017 F2 53 54 Mit der Anlage der Ringe ist die Stadt Köln um ein prägendes städtebauliches Element bereichert wor - den. Breite Fußwege mit einer Gliederung in Geh- und Seitenstreifen charakterisieren hier den öffentlichen Raum. Dies ist ein Merkmal, welches diesen Raumtyp am deutlichsten von anderen Bereichen absetzt. Die in großen Abschnitten promenadenähnliche Anlage wird in ihrer Eleganz durch größerformatige Gehweg - platten unterstrichen. Die breiten Seitenstreifen sind in ihrer kleinteiligen Pflasterung gut geeignet, die in diesen Zonen sehr umfangreichen Ausstattungsele - mente aufzunehmen. Die schon im städtebaulichen Konzept enthaltene abschnittsweise Akzentuierung der Ringe äußert sich heute in einer unterschiedlichen Breite und Ausprägung der Straßenquerschnitte und damit auch der Fußwege. Dies führte in der Folge zu einer teils heterogenen Materialverwendung, die das großzügige Gesamtbild heute teilweise beeinträchtigt. Der Materialkontinuität kommt daher bei der weite - ren Entwicklung eine große Bedeutung zu. Während sich die Querschnitte, Bepflanzungsthemen und auch Gebäudefassaden sehr vielfältig darstellen, kann im Bodenbelag wieder eine gestalterische Einheit entste - hen, die die Idee des geschlossenen Ringes im Detail repräsentiert. Im Jahr 201 1 sind die Leitlinien Kölner Ringstraßen als Ergebnis einer Planungswerkstatt ver - abschiedet worden. Diese bilden den Rahmen für die weitere Gestaltung dieses Straßenraumes. F3 Ringe Sonderräume Ringe | Stand: Stand:06/ 2017 F3 55 56 Stadträume mit besonderem Gestaltungsanspruch Darüber hinaus gibt es vor allem in international be- deutenden Räumen auch immer wieder Stadträume, die durch ihre ganz besondere Lage einen besonderen Gestaltungsanspruch haben. Hier sind – sofern es durch gestalterische Gesamtlösungen (Wettbewerbsent- scheide) Sinn macht – besondere qualitativ hochwer- tige Ausnahmen erlaubt. F4 Sonstige Sonderräume Sonderräume Sonstige Sonderräume | Stand:06/ 2017 F4 Beispiel Offenbachplatz, Raum mit internationaler Bedeutung 57 58 Standardkatalog Standardkatalog Stand:06/ 2017 Nach dem Bedeutungsplan sind die Stadträume ein- deutig in Räume mit nachbarschaftlichem, stadtwei- ten und internationalem Anspruch eingeteilt. Diesen Klassifizierungen entsprechend werden nun neben den Verfahrens prozessen a uch konkrete Elementenstan- dards zugeordnet. Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Ele- mente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung besonders bewährt haben. Es ist nicht das Ziel, neue, modische Elemente zu entwickeln und den Stadtraum mit noch mehr neuen Elementen zu überfrachten. Vielmehr sollen die guten Bestandselemente zum Standard erhoben werden und durch ihre weitere Vermehrung im Laufe der Zeit den Stadtraum beruhigen. Alle diese Elemente, werden auf die Gestaltungsgrundsätze (C ) hin geprüft. Jedes Ele- ment wird in der anschließenden Elementenbeschrei- bung (G) noch einmal genau nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit, Gestaltung, Abstimmungsverfah - ren und Instandhaltung beschrieben. Der Standardkatalog bietet eine Über- sicht aller derzeitigen Standardelemente in den jeweiligen Bedeutungsräumen des Bedeutungsplans. G 59 60 In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgängerfrequenz ist relativ gering; ein solider, gut ge- stalteter Grundstandard, der langfristig instand gehalten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Individuelle Gestaltungen durch Patenschaften sind gerne gesehen. Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der öffentli chen Räume entspricht einem guten Grundstandard. Sonderelemente sind nicht vorgesehen. I dentität der Stadträume: Die besondere Identität der Räume wird sich durch die individuellen Straßenraumprofile, unterschiedliche Straßenbegrünung, durch Patenschaften gestaltete Baumscheiben und sonstige individuellen Maßnahmen weiterhin entfalten können. Die Vereinheitlichung und die gute Qualität der Standardelemente sollen nach und nach das Stadtbild beruhigen und wie ein Teppich die unterschiedlichen Gestaltungen von Einzelflächen zusammenziehen. G1 Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung Die guten, soliden Grundstandards gelten grundsätzlich für alle Stadträume (N, S, V, I, G). In nachbarschaftli ch bedeu- tenden Räumen können individuellere Gestaltungen durch Patenschaften das Stadtbild ergänzen. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardkatalog Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung |Stand:06/ 2017 G1 61 H1.3 Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen H2.1 Bänke H1.2.2 Bordstein schmal Standardelemente H1.1 Oberflächen und Gehwege H1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3-4 Rampenbord H1.3.1 Anordnung und Einbau von Mobiliar H1.3.3 Anordnung und Einbau von Schächten, Schiebern und Rosten Seite 39Sonderthemen Einbauarten Ausstattung Schächte, Schieber, Roste rund Schächte, Schieber, Roste eckig Schächte, Schieber, Roste eckig, schräg nur im Ausnahmefall H2.1.1 Bank Stadtraum H2.1.2 Bank Grünraum Standardkatalog Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand:06/ 2017 G1 H1.2.6 RadwegH1.1.5 Parkplatz H1.2.7 Eckausbildungen Bereich Standard (Vorzugsvariante) Zone fürMobili ar 62 H2.2 Absperrungen H2.2.1 Absperrele- ment Standard H2.2.3 Geländer Rheinbrücke H2.2.4 Geländer Stadtraum H2.3 Abstellanlagen Fahrräder H2.3.1 Anlehnbügel Standard H2.3.3 Sammelanlage groß H2.3.4 Sammelanlage überdacht H2.3.2 Anlehnbügel „Haarnadel“ H2.4 Abfallbehälter H2.4.6 Abfallbehälter mit integrierten Hunde- kottütenbehältern H2.4.1 Abfallbehälter Stadtraum H2.4.2 Abfallbehälter Grünraum H2.4.4 Abfallbehälter Bushaltestelle H2.4.5 Unterflur- abfallcontainer H2.4.3 Abfallbehälter KVB-Straßenbahnhal- testellen Standardkatalog Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand: Mai 2017 G1 63 H2.5 Kleinbauten H2.5.1 WC -Gebäude H2.5.2 WC -Gebäude Grünflächen H2.5.5 Fahrrad- Abstellbox H2.5.3 Kiosk KVB Bahnhaltestellen H3.1 Verkehrsbschilderung H3.1.1 Verkehrsmast dunkel H3.1.2 Straßenbezeich- nungsschild Standard H3.2.3 Parkleitsystem H3.2.4 Neue Leitsysteme H3.2 Wegweiser H3.2.2 Fahrradleitsystem H4.1 Baumscheiben H4.1.1 Baumfeld Standard H4.1.4 Baumfeld mit angrenzenden Parkflächen Standardkatalog Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand: Mai 2017 G1 64 H4.2.2 Baumschutz Rundbügel H4.2 Baumschutz H4.2.1 Stammschutz Standard H4.2.3 Stammschutz temporär H5.2 Wertstoffentsorgung H5.1 Versorgung H5.1.1 Technikelement dunkel H5.2.1 Altglascontai- ner Standard H5.1.2 Technikelement klassisch H5.1.3 Technikelement unterflur H5.2.2 Unterflurcon- tainer Glas H2.5.3 Altkleidercontainer H6 Werbung H6.1 Warenauslagen H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung H6.3 Eigenwerbung auf Stadtraumelementen H7 Außengastronomie H7.1 Anordnung Außengastronomie H9.1 Patenschaften H8.1 Baustelleneinhausung H8.1.3 Baustelleneinhausung für stationäre Baumaßnahmen H9.1.1 Patenschaft Baumbeete H9.1.3 Patenschaft Friedhof H9.1.7 Sauberkeits- aktionen H9.1.8 Sag’s uns H9.1.2 Patenschaft Weiher H9.1.4 Patenschaft Spielplatz : Informieren Sie H7.3 Ausstattung Außengastronomie H7.2 Sonnenschirme Außengastronomie Standardkatalog Standards für Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung | Stand: Mai 2017 G1 65 In diesen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent- haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der öffentlichen Räume ist hoch. Daher ist in Einzelfällen die Umsetzung einer qualitätvollen Sonderlösung nicht ausgeschlossen. Individuelle Gestaltungen und Paten- schaften sind in diesen Räumen nicht vorgesehen. Sonderräume in S: Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden Räume gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestaltung erfahren haben. Um diese Identitäten zu bewahren, wur- den bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet ), auf den Kölner Rin- gen (Ringe ) und in der historischen Altstadt (Histo- rischer Bereich ) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Diese werden auch in Zukunft grundsätzlich weiter verfolgt. I dentität der Stadträume: Die besondere Identität der Räume wird sich durch die individuellen Straßenraumprofile, die unterschiedlichen Straßenbegrünungen und in den unterschiedlichen Nut- zungen – wie Wochenmärkte, Gastronomieangebote, Straßenfeste, Schaufenstergestaltungen etc. festmachen. In Einzelfällen können qualitätvolle Sonderlösungen in der Bodengestaltung besondere Räume hervorheben. Die Vereinheitlichung und die gute Qualität der Einzelele- mente sollen nach und nach das Stadtbild beruhigen und wie ein Teppich die unterschiedlichen Gestaltungen von Einzelflächen zusammenziehen. Elemente in den innerstädtischen Sonderbereichen in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) in der historischen Altstadt (Historischer Sonderraum H) und in den Grünräumen (G) sind im Standardkata- log mit den jeweiligen Symbolen , und auf den Bildern gekennzeichnet. Die guten Basisstandards gelten grun d- sätzlich für alle Stadträume (N, S, V, I, G). In stadtwei t bedeutenden Räumen kön- nen in wenigen abgestimmten Einzel- fällen qualitätvolle Sonderlösungen das Stadtbild ergänzen. G2 Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung Standardkatalog Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung |Stand:Mai 2017 G2 66 H1.3 Einordnung und Einbau von Ausstattungselementen H1.1.3 Gehweg Kernbereich Gehweg Standard Natursteinvariante H1.3.1 Anordnung und Einbau von Mobiliar Standardelemente H1.1 Oberflächen und Gehwege Sonderelemente H2.1 Bänke H2.1.1 Bank Stadtraum H2.1.2 Bank Grünraum H2.2 Absperrungen H2.2.2 Absperrele- ment Bereich Ringe und Historisch H2.2.1 Absperrele- ment Standard H1.3.2 Anordnung und Einbau von Schächten, Schiebern und Rosten Einbau mit geschnittenen Platten Standardkatalog Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017 G2 H1.2.2 Bordstein schmalH1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3-4 Rampenbord H1.2.6 RadwegH1.1.5 Parkplatz H1.2.7 Eckausbildungen Bereich Standard (Vorzugsvariante) Zone fürMobili ar H2.1.3 Bank ortsspezifisch 67 Standardelemente H2.2.3 GeländerRheinbrücke H2.2.4 Geländer Stadtraum H2.3 Abstellanlagen Fahrräder H2.3.1 Anlehnbügel Standard H2.3.3 Sammelanlage groß H2.3.2 Anlehnbügel „Haarnadel“ H2.4 Abfallbehälter H2.4.1 Abfallbehälter Stadtraum H2.4.2 Abfallbehälter Grünraum H2.5 Kleinbauten H2.5.1 WC -Gebäude H2.5.2 WC -Gebäude Grünflächen H2.5.3 Kiosk KVB Bahnhaltestellen H3.1 Verkehrsbschilderung H3.1.1 Verkehrsmast dunkel H3.1.2 Straßenbezeich- nungsschild Standard H2.4.3 Abfallbehälter KVB-Straßenbahnhal- testellen H2.4.5 Unterflur- abfallcontainer H2.4.7 Abfallbehälter mit Presseinrichtung Standardkatalog Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017 G2 68 Standardkatalog Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017 G2 H3.2.3 Parkleitsystem H3.2.4 Neue Leitsysteme H3.2.2 Fahrradleitsystem H3.2 Wegweiser H3.2.1 Fußgängerleitsystem H4.1 Baumscheiben H4.1.1 Baumfeld Standard H4.1.4 Baumfeld mit angrenzenden Parkflächen H4.2.2 Baumschutz Rundbügel H4.2 Baumschutz H4.2.1 Stammschutz Standard H4.2.3 Stammschutz temporär H5.1 Versorgung H5.1.1 Technikele- ment dunkel H5.1.3 Technikelement unterflur H5.2 Wertstoffentsorgung H5.2.2 Unterflur- container Glas H6 Werbung H6.1 Warenauslagen H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung H6.3 Eigenwerbung auf Stadtraumelementen H7 Außengastronomie H7.1 Anordnung Außengastronomie H7.3 Ausstattung Außengastronomie H7.2 Sonnenschirme Außengastronomie H5.2.4 Altglascon- tainer Alternative H5.1.4 Elektroladesäule 69 Standardkatalog Standards für Räume mit stadtweiter Bedeutung | Stand: Mai 2017 G2 G8.1.1 Baustelleneinhausung stationäre Baumaßnahmen H9.1.8 Sag’s uns : Informieren Sie uns über Mängel im Kölner Stadtbild. sags-uns.stadt-koeln.de H9.1 Patenschaften H8.1.3 Baustelleneinhausung mobile Baumaßnahmen H8.1 Baustelleneinhausung 70 Hier handelt es sich um die sogenannten „Visitenkarten- räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän- gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestaltung- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räumen ist besonders hoch. In Einzelfällen ist die Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Sonderlösung möglich. Individuelle Gestaltungen und Patenschaften sind in diesen Räumen nicht vorgesehen. Sonderräume in I: Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden Räume gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestaltung erfahren haben. Um diese Identitäten zu bewahren, wur- den bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet ), auf den Kölner Rin- gen (Ringe ) und in der historischen Altstadt (Histo- rischer Bereich ) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Diese werden auch in Zukunft grundsätzlich weiter verfolgt. I dentität der Stadträume: Die besondere Identität der Räume wird sich durch die individuellen Straßenraumprofile, die unterschiedlichen Straßenbegrünungen und in den unterschiedlichen Nutzungen – wie Gastronomieangebote, Großveran- staltungen, Schaufenstergestaltungen etc. festmachen. In Einzelfällen können qualitativ hochwertige Sonder- lösungen, gegebenenf alls auch deren Einzelelemente – wenn sie von einer Jury innerhalb eines planerischen Gesamtkonzeptes entschieden wurden -, besondere Räume hervorheben. G3 Standards für Räume mit internationaler Bedeutung Die guten, soliden Grundstandards gelten grundsätzlich für alle Stadträume (N, S, V, I, G). In interna tional bedeu- tenden Räumen können qualitativ hoch- wertige Sonderlösungen – wenn sie von einer Jury innerhalb eines planerischen Gesamtkonzeptes entschieden wurden -, besondere Räume hervorheben. Elemente in den innerstädtischen Sonderbereichen in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) in der historischen Altstadt (Historischer Sonderraum H) und in den Grünräumen (G) sind im Standardkata- log mit den jeweiligen Symbolen , und auf den Bildern gekennzeichnet. Standardkatalog Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017 G3 71 H1.3 Einordnung und Einbau von Ausstattungselement en H1.2.1 Bordstein breitH1.1.1 Gehweg Standard H1.2.3 Rampenbord H1.3.1 Anordnung und Einbau von Mobiliar H1.3.2 Anordnung und Einbau von Schächten, Schiebern und Rosten Einbau mit geschnittenen Platten H2.1 Bänke H2.1.1 Bank Stadtraum H2.1.2 Bank Grünraum H2.2 Absperrungen H2.2.1 Absperrelement Standard H2.2.3 Geländer Rheinbrücke H2.2.4 Geländer Stadtraum Standardkatalog Standards für Räume mit internationaler Bedeutung | Stand: Mai 2017 G3 Standardelemente H1.1 Oberflächen und Gehwege H1.1.2 Gehweg historischer Bereich H1.1.4 Gehweg Bereich Ringe H1.1.5 Gehweg /Platz ortsspezifisch H2.1.3 Bank ortsspezifisch H2.1.4 Bank Bereich Ringe H2.2.2 Absperrelement Bereich Ringe und Historisch Sonderelemente Sonderelement im Einzelfall bei planerischem Gesamtkonzept 72 Standardelemente H2.3 Abstellanlagen Fahrräder H2.3.1 Anlehnbügel Standard H2.3.2 Anlehnbügel „Haarnadel“ H2.4 Abfallbehälter H2.4.1 Abfallbehälter Stadtraum H2.4.2 Abfallbehälter Grünräume H3.1 Verkehrsbschilderung H3.1.1 Verkehrsmast Standard H3.1.2 Straßenbezeich- nungsschild Standard H3.2.4 Neue Leitsysteme H3.2.2 Fahrradleitsystem H3.2 Wegweiser H3.2.1 Fußgängerleitsystem Anlehnbügel Neuplanung H3.1.3 Straßenbe- zeichnungsschild historisch H4.1 Baumscheiben H4.1.1 Baumfeld Standard H4.1.4 Baumfeld mit an- grenzenden Parkflächen H4.1.3 Baumfeld ortsspezifisch H4.1.2 Baumfeld Bereich historisch G2.4.3 Abfallbehälter KVB-Straßenbahnhal- testellen H2.4.5 Unterflur- abfallcontainer Sonderelemente H2.4.7 Abfallbehälter mit Presseinrichtung Sonderelement im Einzelfall bei planerischem Gesamtkonzept Standardkatalog Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017 G3 73 Sonderelemente Sonderelement im Einzelfall bei planerischem Gesamtkonzept H4.2.2 Baumschutz Rundbügel H5.1 Versorgung H5.1.1 Technikele- ment dunkel H5.1.3 Technikele- ment unterflur H8.1 Baustelleneinhausung H4.2 Baumschutz H4.2.1 Stammschutz Standard H6 Werbung H6.1 Warenauslagen H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung H6.3 Eigenwerbung auf Stadtraumelementen H7 Außengastronomie H7.1 Anordnung Außengastronomie H7.3 Ausstattung Außengastronomie H7.2 Sonnenschirme Außengastronomie Standardkatalog Standards für Räume mit internationaler Bedeutung |Stand:Mai 2017 G3 H9.1.8 Sag’s uns H9.1 Patenschaften H8.1.3 Baustelleneinhausung mobile Baumaßnahmen H8.1.1 Baustelleneinhausung stationäre Baumaßnahmen H5.1.4 Elektroladesäule Sonderelement im Einzelfall bei planerischem Gesamtkonzept 74 Standardbeschreibung Stand: Juni 2017 Im folgenden Kapitel werden alle Elemente, die im Stan- dardkatalog aufgelistet sind und die Grundstandards für die Stadt Köln bilden, genauer betrachtet. Wichtige Parameter hierfür sind Barrierefreiheit, Ordnung, In- standhaltung und die räumlich-gestalterische Gesamt- wirkung. Alle Elemente sind nach den folgenden Kriterien beschrieben: 1. Bezeichnung „Worum geht es?” 2. Verantwortlichkeit „Wer ist verantwortlich?“ 3. Gestaltung „ Wie sieht das El ement aus?“ 4. Instandhaltung Reinigung: „Wie sind die Qualitätszi ele defin ert?“ Reparaturarbeiten: „Wer repariert das El ement und nach welchen Qualitätskriterien?“ Standardbeschreibung H 75 76 H1 Bodenbeläge Köln ist eine gewachsene, lebendige Stadt, und der öf- fentliche Raum stellt die Bühne für das bunte öffentliche Leben dar. Als solche soll er einerseits attraktiv sein, auf der anderen Seite aber auch robust und nachhaltig. Die beschränkten Ressourcen machen das zur Verpflichtung. Mit den Standrards für Bodenbeläge hat sich das Gestaltungshandbuch Innenstadt aus dem Jahr 2015 bereits einen hohen gestalterischen Standard gesetzt, der, konsequent angewandt, die Qualität des öffentlichen Raumes im Laufe der Zeit kontinuierlich erhöhen wird. Die einheitliche Gestaltung bindet die einzelnen Plätze und Gebäude eines Raumes zusammen und bietet Orientierung in der Stadt. Abgestuft von ihren Nutzungen werden einzelnen Sonderräumen Materialien und Details zugeordnet, um gute Identitäten langfristig zu erhalten. In der historischen Altstadt wird der hochwertige Naturstein beibehalten. Der Kernbereich, der mit seinen Geschäftsbereichen besonders große Fußgängerfrequenz hat, erhält einen hochwertigen hellen längsrechteckigen Betonstein mit Natursteinvorsatz, der dem Raum entspricht. Bei allen Bodenbelägen ist auf Nachhaltigkeit und ausreichende Rutschfestigkeit zu achten. Das Ganze wird begleitet durch einen hochwertigen, breiten Bord, der an Überfahrten durch Rampenborde unterbrochen wird und damit das regelmäßige Absen- ken der Gehwegbereiche überflüssig macht. Durch diese Beruhigung des Fußgängerraumes und mit zahlreichen neuen Details zur taktilen und kontrastierenden Gestaltung leistet das Gestaltungshandbuch einen wichtigen Beitrag zum barrierefreien Ausbau des öffentlichen Raums. Standardbeschreibung Bodenbeläge | Stand: Juni 2017 H1 In Bereichen mit einer hohen Bedeutung ist eine sorgfältige Detaillierung bei den Pflasterarbeiten (ausgepflasterte Schachtabdeckungen, Schieberdeckeleinbauten mit Formteilen oder gesägten Platte siehe H1.3.2) vorgegeben. Bei guter Pflege wird auf diese Weise ein sauberer Gesamteindruck der Bodenflächen unterstützt. Durch die Formulierung von Qualitätszielen für die Instandhaltung soll sich, sofern weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können, der Reinigungs- und Reparaturstandard auf ein angestrebtes Maß erhöhen. 77 H1.1 Oberflächen und Gehwege Standardbeschreibung Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: Mai 2017 H1.1.1 Gehweg Standard 1. Bezeichnung Der Allgemeine Gehwegbere ich ist seit Jahrzehnten mit 40 / 40 Beton- Gehwegplatten ausgebi ldet worden. Da diese Platten schnell brechen und daher nur schwer instand zu halten sind, wird das Maß 30 / 30 zum Standard definiert. Seite 5 Gehweg, Fahrbahn Gehwege: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit/alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord- begleitend, und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend Fahrbahnen: Asphalt Rinnen: Asphalt Ablauf 30/50 Borde: Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau Innenstadt – Allgemein Oberflächen-Gestaltung 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Gehwege: Plattenbe lag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt Graphit (Stadtstein), in Reihen verse tzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grau- wacke 10 / 10, bord-begleitend, und Seitenstreifen Kle inpflaster Grauwacke 10 / 10, gebäudebegleitend F ahrbahnen: Asphalt Rinn en: Asphalt, Ablauf 30 / 50 Borde: Betonstein mit Basaltvors atz 30 / 100, grau in nachbarschaftlichen Bere ichen 15 / 100 Sind die Straßen sehr schmal, kann auf den bordbegleitenden Kleinpflaster- streifen verzichtet werden und ein schmaler Bord zum Einsatz kommen. 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung AWB Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei R eparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast In N und V sowie bei Gehwegbreiten unter 2,00 m kann auf den bordbegleitenden Klein- pflasterstreifen verzichtet werden und ein schmaler Bord zum Einsatz kommen. Seite 42Sonderthemen Detail Kurven gesägte Platten ausgepflasterte Keile Vorzugsvariante nur im Ausnahmefall Seite 42Sonderthemen Detail Kurven gesägte Platten ausgepflasterte Keile Vorzugsvariante nur im Ausnahmefall H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln Standardbeschreibung Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017 H1.1.2 Gehweg Sonderraum: historischer Bereich Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast 1. Bezeichnung Im Bereich Historisch ist bereits flächen deckend ein Grauwackepflaster eingebaut. Dieser wird zum Standard erhoben und weiter geführt. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Gehwege: Plattenbe lag Grauwacke 15 / 30, in Reihen versetzt, quer zur Laufri chtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grau-wacke 10 / 10, bordbegleitend und Seitenstreifen Kleinpfla ster Grauwacke 10 / 10, gebäudebegleitend F ahrbahnen: Kleinpflaste r Grauwacke 10 / 10 oder Asphalt Rinnen: Kleinpflaster Gr auwacke 10 / 10, dreizeilig Ablauf 30 / 50 Borde: Naturstein Grauwacke 15 / 100 alternativ: Betonstein 30 / 100 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung AWB Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. So nderräume Seite 14Oberflächen-Gestaltung Gehweg, Fahrbahn Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung Fahrbahnen: Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Gehwege: Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Ablauf 30/50 Innenstadt – Historisch Gasse Straße höhengleich H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 79 Varianten zu Sonderraum historischer Bereich Gasse Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, in Reihen versetzt, que r zur Lauf-richtung F ahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw. 15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa cke 10 / 10 Seite 14Oberflächen-Gestaltung Gehweg, Fahrbahn Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung Fahrbahnen: Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Gehwege: Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Ablauf 30/50 Innenstadt – Historisch Gasse Straße höhengleich Seite 14Oberflächen-Gestaltung Gehweg, Fahrbahn Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung Fahrbahnen: Großpflaster Gauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Gehwege: Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Ablauf 30/50 Innenstadt – Historisch Gasse Straße höhengleich Straße höhengleich Gehwege: Plattenbel ag Grauwacke 15 / 30, in Reihen versetzt, quer z ur Laufrich- tung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bordbegleitend und Seitenstrei fen mosaikpflaster Grauwacke 10 / 10, gebäudebegl ei- tend F ahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw. 15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa cke 10 / 10 oder Asphalt Rinnen: Kleinpflas ter Grauwacke 10 / 10, dreizeilig Ablau f 30 / 50 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardbeschreibung Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017 Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 81 Standardbeschreibung Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Umfeld romanische Kirchen Gehweg: Kleinpflaster Gr auwacke 10 / 10, Segmentbogen oder Schuppen F ahrbahne n: Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw. 15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa cke 10 / 10 oder Asphalt Rinnen: Kleinpflas ter Grauwacke 10 / 10, dreizeilig, Ablau f 30 × 50 Borde: Naturstein Grauwacke 30 / 100 Umfeld Baudenkmäler Gehwege: Kleinpfla ster Grauwacke zur Laufrichtun g F ahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15 / 15 bzw. 15 / 20 oder Kleinpflaster Grauwa - cke 10 / 10 oder Asphalt, alternativ: Segme ntbogen Rinnen: Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, dreizeilig, Ablau f 30 × 50 Borde: Naturstein Grauwacke 30 / 100 Seite 15Oberflächen-Gestaltung Gehweg, Fahrbahn Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Schuppenverband Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50 Borde: Naturstein Grauwacke 30/100 Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50 Borde: Naturstein Grauwacke 30/100 im Umfeld der Romanischen Kirchen im Umfeld von Baudenkmälern Innenstadt – Historisch Seite 15Oberflächen-Gestaltung Gehweg, Fahrbahn Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Schuppenverband Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50 Borde: Naturstein Grauwacke 30/100 Gehwege: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung Fahrbahnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 bzw. 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt Rinnen: Großpflaster Grauwacke 15/15 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Ablauf 30 × 50 Borde: Naturstein Grauwacke 30/100 im Umfeld der Romanischen Kirchen im Umfeld von Baudenkmälern Innenstadt – Historisch Seite 16Oberflächen-Gestaltung Ecken Ecken: Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. Der Pflasterbelag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße). Innenstadt Historisch H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 82 Standardbeschreibung Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H1.1.3 Gehweg Sonderraum: Kernbereich 1. Bezeichnung Im Kernbereich ist bere its vorwiegend ein heller Betonstein eingebaut. Dieser wird zum Standard erhoben und weiter geführt. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Gehwege: Plattenbela g Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37, hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur La ufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bord- begleitend und Seitenstreifen Kleinpflas ter Grauwacke 10 / 10, gebäudebegleitend F ahrbahnen: Asphalt Rinne n: Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt Graphit, Ablauf 30 / 50 Borde: Betonstein mit Granit- / Quarzitvorsatz 30 / 100, grau 4. Instandhaltung R einigung: Nach örtlicher Satzung AWB Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. Seite 20Oberflächen-Gestaltung Gehweg, Fahrbahn Gehwege: Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord- begleitend und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend Fahrbahnen: Asphalt Rinnen: Betonstein mit Granitvorsatz 30/30, hellgrau, Ablauf 30/50 Borde: Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau Durch den Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8 können Vor- und Rücksprünge der Fassaden gut aufge- nommen werden. Innenstadt – Kernbereich Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 80 Standardbeschreibung Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H1.1.4 Gehweg Sonderraum: Bereich RingeHistorisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast 1. Bezeichnung Die Gehwegbereiche der Ringe sind abs chnittsweise unterschiedlich gestaltet. Die ursprüngliche Gestal- tungsmuster sind zu erhalten. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung A bschnitt H ohenst aufenrin g: Gehweg: Plattenbelag Betonstein 40 / 40, diagonal verlegt, mit Kleinpflaste r 10 / 10 A bschnitt K aiser-Wilhelm-R in g: Gehweg: Plattenbelag Naturstein 40 / 40 orthogonal, ng mquer zur Laufrichtu it Kleinpflasterstreifen 10 / 10 4. Instandhaltung Reini gung: nach örtlicher Satzung AWB R eparatur: uhof AStadt Köln, Ba mt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei R eparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. Seite 27 Oberflächen-Gestaltung Bestand Beispiel 1 Gehweg: Plattenbelag Betonstein 30/30, diagonal verlegt, mit Kleinpflaster 10/10 Innenstadt – RingeHohenstaufenring Seite 28 Oberflächen-Gestaltung Bestand Beispiel 3 Gehweg: Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal, quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10 Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring Seite 28 Oberflächen-Gestaltung Bestand Beispiel 3 Gehweg: Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal, quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10 Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring Seite 27 Oberflächen-Gestaltung Bestand Beispiel 1 Gehweg: Plattenbelag Betonstein 30/30, diagonal verlegt, mit Kleinpflaster 10/10 Innenstadt – RingeHohenstaufenring Seite 28 Oberflächen-Gestaltung Bestand Beispiel 3 Gehweg: Plattenbelag Naturstein 30/30 orthogonal, quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10 Innenstadt – RingeKaiser-Wilhelm-Ring Abschnitt Hohenstaufenring Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring Bordstein über Bordstein Bordstein über Bordstein H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 83 Beispiel Roncalliplatz Standardbeschreibung Bodenbeläge – Oberflächen und Gehwege | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 1. Bezeichnung Besondere Plätze oder Stadträume werden – vor allem in Räumen mit inter- nationaler Bedeutung – mit einem besonderen Anspruch an die Gestaltung geplant. Im Normalfall wird die Handschrift dieser Neuplanung aus Wettbe- werben entschieden. Das Material der Pflasterung kann dann von den Kölner Standards abweichen. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt je nach Zuständigkeit 3. Gestaltung Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. H1.1.5 Gehweg/ Platz Sonderraum: ortsspezifisch H1 84 H1.2 Gehwegabschluss H1.2.1 Bordstein Standard breit 1. Bezeichnung In international und stadtweit bedeutenden Räumen kommt grundsätzlich der breite Hochbord mit dem angrenzenden Kleinpflasterstreifen zum Ein- satz. Wenn die Restgehwegbreite unter 1,50 m beträgt, wird auf den Klein- pflasterstreifen verzichtet und es wird der schmale Bord (G1.2.2) eingebaut. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 100, grau 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste sind zu vermeiden. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 H1 85 H1.2.2 Bordstein Standard schmal 1. Bezeichnung In nachbarschaftlich bedeutenden Räumen kommt grundsätzlich der schmale Hochbord mit dem angrenzenden Kleinpflasterstreifen zum Einsatz. Wenn die Restgehwegbreite unter 1,50 m beträgt, wird auf den Klein-pflasterstreifen verzichtet. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Betonstein mit Basaltvorsatz 15 / 100, grau 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H1 86 H1.2.3 Rampenbord Standard: Überfahrten – normale Verkehrslast 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Überfahrten Standard: Platt enbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufr ichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bord- begleitend, und Seitenstreifen Kleinpflast er Grauwacke 10 / 10, gebäudebegleitend. Rampenbord: Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein mit Granit-/Quarzvorsatz 32,5 / 45, grau (Breite Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge) Überfahrten Sonderraum Historisch : Plattenbelag Grauwacke 15 / 30, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bordbegleitend, und Seitenstreifen Kleinpflaste r Grauwacke 10 / 10, gebäude- begleitend. Überfahrten Sonderraum Kern : Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37, hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, bordbe- gleitend, und Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, gebäudebegleitend 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung AWB Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. Seite 8Oberflächen-Gestaltung Überfahrten – normale Verkehrslast Überfahrten: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit/ alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, bord- begleitend, und Seitenstreifen Mosaikpflaster Grauwacke 8/8, gebäudebegleitend Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein mit Quarzitvorsatz 32,5/45, hellgrau (Breite Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge) Innenstadt – Allgemein Standarddetail Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 H1 Sonderräume (nicht abgebildet) Standardlösung (Bild ohne bordbegleitenden Kleinpflasterstreifen) Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 87 Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 H1.2.4 Rampenbord Sonderlösung: Überfahrten – hohe Verkehrslast (LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Überfahrten: Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10 / 20, alt Graphit, Fischgrätverband R ampenbord: Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrt-schwelle Betonstein mit Basaltvorsatz 32,5 / 45, grau (Breite Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge) 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für S traßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. Seite 9Oberflächen-Gestaltung Überfahrten – hohe Verkehrslast (LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) Überfahrten: Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10/20, anthrazit/alt Graphit, Fischgrätverband Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein mit Quarzitvorsatz 32,5/45, hellgrau (Breite Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge) Innenstadt – Allgemein Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 88 H1.2.5 Parkplatz 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Betonpflaster mit Basaltvorsatz 15 / 30, anthrazit, in Reihen versetzt Wenn überdurchschnittlicher Belastungen z u erwarten sind, können Steine 10/20 eingebaut werden. 4. Instandhaltung Re inigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. Seite 10Oberflächen-Gestaltung Parkplätze Parkplätze: Betonpflaster mit Basaltvorsatz 10/20, anthrazit/alt Graphit, in Reihen versetzt Innenstadt – Allgemein Seite 24Oberflächen-Gestaltung Parkplätze Parkplätze: Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, in Reihen versetzt Innenstadt – Kernbereich Bereich Standard Sonderraum Kern Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 H1 Sonderraum Sonderraum Kern : Plattenbel ag Betonstein mit Granitvorsatz 25 / 37, hellgrau, in Reihen versetzt Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 89 H1.2.6 Radweg 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen- und V erkehrstechnik 3. Gestaltung Vorzugsvariante: Radfahrstrei fen mit weißer Fahrbahnmarkierung Alternative: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30 / 30, anthrazit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtr ichtung mit kontrastierendem Trenn- streifen aus Kleinpflaster Granit, hell, gebrochen 10 / 10 (dreireihig) Sonderraum Kern : (Vorzugsvariante) Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung Sonderraum Kern : (Alternative) Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 25 / 37, anthrazit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrichtung mit kontrastierendem Trenn- streifen aus Kleinpflaster Granit, hell, gebrochen 10 / 10 (dreireihig) 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbkontraste im Gehwegpflaster sind zu vermeiden. Seite 6Oberflächen-Gestaltung Radwege Radwege: Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung Vorzugsvariante Alternative 1 Radwege: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich- tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig) Innenstadt – Allgemein Seite 6Oberflächen-Gestaltung Radwege Radwege: Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung Vorzugsvariante Alternative 1 Radwege: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich- tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig) Innenstadt – Allgemein Bereich Standard (Vorzugsvariante) Bereich Standard (Alternative) Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast Historisch Oberflächen u. Gehwege Allgemeine Oberflächen u. Gehwege Gasse Variante zu G1.1.2 Straße höhengleich Variante zu G1.1.2 Umfeld romanische Kirchen Kernbereich Ringe_1 Parken_Historisch Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Zone für Mobiliar Ringe_2 Radweg_Allgemein Vorzugsvariante Radweg_Kern Alternative Rampenbord_Allgemein normale Verkehrslast Rampenbord_hohe Verkehrslast Seite 6Oberflächen-Gestaltung Radwege Radwege: Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung Vorzugsvariante Alternative 1 Radwege: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich- tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig) Innenstadt – Allgemein Seite 6Oberflächen-Gestaltung Radwege Radwege: Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung Vorzugsvariante Alternative 1 Radwege: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, anthra- zit oder dunkelgrau, in Reihen versetzt, quer zur Fahrtrich- tung mit kontrastierendem Trennstreifen aus Kleinpflaster Grauwacke gebrochen 10/10 (zweireihig) Innenstadt – Allgemein Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 H1 Sonderraum (nicht abgebildet) Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 90 Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 H1 Genauso wird bei Aufweitungen des Gehwegs zum fassadenbegleitenden Kleinpflasterstreifen verfahren. Sonderraum Sonderraum Historischer Bereich : Der Eckbereich wird mit Kleinpflaster ausgeführt. Gehweg: Kleinpflaster Grauwacke 10 / 10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. H1.2.7 Eckausbildungen 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Eckausbildung Standard: Plattenbelag Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, alt Graphit, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße). gesägte Platten ausgepflasterte Keile Kurven und Aufweitungen des Gehwegs Ausgepflasterte Keile kommen nur im Ausnahmefall in zu Ausführung. Standardlösung (Bild: ohne bordbegleitenden Kleinpflasterstreifen) 91 Standardbeschreibung Bodenbeläge – Gehwegabschluss | Stand: 06/ 2017 H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 92 Standardbeschreibung Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017 H1.3 Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen Anordnung und Einbau von Mobiliar 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Der (bordbegleitende) Kleinpflasterstreifen dient in allen Räumen als Einbaubereich für Mobiliar. 4. Instandhaltung Re inigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Seite 41Sonderthemen Einbauarten Ausstattung Ansicht Poller Papierkörbe Masten Fahrradbügel Seite 41Sonderthemen Einbauarten Ausstattung Ansicht Poller Papierkörbe Masten Fahrradbügel Einbau im Kleinpflasterstreifen Mobiliarzone Mobiliarzone Alternative, wenn kein bordbegleitender Kleinpflasterstreifen vorhanden. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 1. Bezeichnung Die Anordnung aller Elemente im öffentlichen Raum ist mit besonderer Sensibilität zu betrachten. Im öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen, um genaue Standorte von vorne herein festzulegen. Der Kleinpflasterstreifen soll grundsätzlich als Zonierungzone dienen. 93 H1.3.2 Anordnung und Einbau von (technischen) Elementen im Pflasterbelag im internationalen und stadtweiten Raum 2. Verantwortlichkeit Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Einbauelemente sind in Räumen und mit Formteilen bzw. gesägten Platten einzubauen. 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Einbau mit Formteil oder mit gesägten Platten Seite 40Sonderthemen Einbauarten Ausstattung auspflasterbare Schächte, eckig Plattenbelag Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung auspflasterbare Schächte, eckig Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung Schächte, Schieber, Roste eckig, schräg im Umfeld der Romanischen KirchenGasse oder im Umfeld von Baudenkmälern Seite 39Sonderthemen Einbauarten Ausstattung Schächte, Schieber, Roste rund Schächte, Schieber, Roste eckig Schächte, Schieber, Roste eckig, schräg nur im Ausnahmefall ausgepflasterte Schacht- abdeckung Schieber und Roste nicht im Gehwegbereich, sondern – sofern möglich – in Parkflächen einbauen Standardbeschreibung Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H1 Stiftertafeln Material: Bronze Format: In Anlehnung an das örtliche Plattenformat (die umliegenden Platten sollen nicht geschnitten werden, d.h. eine Platte wird herausgenommen und durch eine Stiftertafel ersetzt): Normalerweise bei Betonpflaster: 40 x 40 cm bzw. 30 x 30 cm oder 30 x 60 cm Bei kleinformatigerem Pflaster: ähnliche Abmessung wie oben, aber so, dass die angrenzenden Fugen durchlaufen (Fugenschnitt) und so wenig Platten wie möglich geschnitten werden müssen. z.T. Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 1.Bezeichnung Um wichtigen Stadträumen in ihrer Bedeutung qualitativ zu entsprechen, ist auf eine hochwertige Detaillierung der Bodenbelagsflächen zu achten. 94 H1.3.3 Anordnung und Einbau von Schächten, Schiebern und Rosten im nachbarschaftlichen und stadtweit verbindenden Räumen 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Einbauelemente sind in Räumen und nach dem Stand der Technik einzubauen. 4. Instandhaltung Reinigung: nach örtlicher Satzung Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Reparatur: Stadt Köln, Bauhof Amt für Straßen und Verkehrstechnik Einbau im Kleinpflasterstreifen Seite 39Sonderthemen Einbauarten Ausstattung Schächte, Schieber, Roste rund Schächte, Schieber, Roste eckig Schächte, Schieber, Roste eckig, schräg nur im Ausnahmefall Schieber und Roste nicht im Gehwegbereich, sondern – sofern möglich – auf Parkflächen einbauen. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardbeschreibung Bodenbeläge – Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen | Stand: 06/ 2017 H1 Übernahme aus dem GHB Innenstadt, © Rehwaldt Landschaftsarchitekten und Stadtraumanagement Stadt Köln 1.Bezeichnung In nachbarschaftlich und stadtweit verbindenden Räumen ist eine gute technische, wirtschaftliche Detaillösung sinnvoll. 95 96 Standardbeschreibung Mobiliar | Stand: 06/ 2017 E5 H2 Mobiliar Das Mobiliar de r Stadt gestaltet die öffentlichen Räume in einem ganz besonderen Maße. Daher ist es wichtig, hier auf robustes, gut zu unterhaltendes und klar gestal- tetes Design zu achten. Die einzelnen Elemente sind in Form, Farbe und Material gut aufeinander abzustimmen, und es sind so viele Elemente wie nötig und so wenige wie möglich aufzustellen. Bei Reparaturarbeiten sind die Räume auf Entrümpelungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine Bündelung von Elementen (z. B. Fahrradabstellanlagen) und Funktionen ist anzustreben. Elemente sollen aufei- nander abgestimmt sein, sodass durchgängige Gestal- tungslinien in sich stimmige Stadträume erzeugen. Für die Sonderräume „historischer Bereich“ und „Ringe“ ergänzen sich die seit vielen Jahren eingesetzten Standard-Absperrelemente Typ „Colonia“ mit den historisierenden Elementen der Leuchten oder z. B. der typischen „Ringe Bank“. In neu gestalteten Räumen hingegen hat sich eine klare, zeitlose Gestaltungslinie durchgesetzt, die nun in allen neu gestalteten und neu zu gestaltenden Räumen weiter geführt werden soll. Bewährte, gut gestaltete Elemente werden zum Standard erhoben und im Stadtbild weiter geführt, anstatt immer wieder neue einzuführen. Fernerhin soll vor Aufstellung eines neuen Elementes geprüft werden, ob es in ein bestehendes Gebäude untergebracht werden könnte. Wichtig für das Mobiliar ist, dass eine einheitliche Farbe möglichst das gesamte Mobiliar zurückhaltend und klar gestaltet. Der für Stadtmobiliar seit Jahrzehnten in Köln angewandte Farbton DB 703 soll, vor allem in den Räumen mit einer besonderen städtischen Bedeutung, auf möglichst alle Elemente im öffentlichen Raum ange- wandt werden. So soll sich das unruhige Erscheinungs- bild des unterschiedlich gestalteten Stadtmobiliars beru-higen, die einzelnen Elemente zusammenführen und in den Hintergrund rücken. Weiterhin soll die Elementen-vielfalt auf wenige Standardelemente reduziert werden, sodass auch dadurch ein einheitliches Stadtbild entsteht. In der Zeit bis zur Neuplanung eines umfassenden Raumes – gleichgültig, welche städtische Bedeu- tung man ihm beimisst – ist es wichtig, bestehende Gestaltungsmuster von z. B. Pflasterflächen oder Ab- spe rrungsreihen, zu erkennen und bei Reparaturmaß- nahmen gestalterisch richtig zu ergänzen. So können alte Gestaltungslinien wieder saniert und längerfristig gepflegt werden. Das saubere Erscheinungsbild wird so unterstützt. Im internationalen Bereich kann – aufgrund seiner besonderen örtlichen Bedeutung und wegen der in Wettbewerben entschiedenen Gestaltungsideen – das Mobiliar mit einer ortseigenen Handschrift umgesetzt werden, um die Gestaltungssprache des jeweiligen Platzes durch das entsprechende Mobiliar zu vervollstän- digen. Gesamtstädtisch gesehen wird das allerdings die Ausnahme sein, da Gestaltungswettbewerbe als Ver- fahrensgrundlage für Neuplanungen über den Bedeu- tungsplan lediglich für die Räume mit internationalem Anspruch festgelegt sind. H2 Für die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze sind im Folgenden für jedes Stadtraummöbel Qualitätsziele definiert worden. Diese werden wegen des zu erwartenden hohen personellen und finanziellen Aufwandes nicht kurzfristig für die Gesamtstadt erreicht werden können. Eine stadtumfängliche Umsetzung dieser Ziele muss daher als perspektivisches Qualitätsziel betrachtet werden. 97 H2.1 Bänke Bänke dienen zum Ausr uhen und sind im öffentlichen Raum für jedermann als Angebot zur Benutzung ge- dacht. Gerade vor dem Hintergrund der Barrierefrei- heit sind Ruhebänke in einem gewissen Abstand über die Stadträume verteilt die Basis für eine angenehme Nutzung der öffentlichen Räume. Ruhebänke dienen der Kommunikation und steigern die Aufenthaltsqualität. Es ist entsprechend anzustreben, dass eine ausreichende Anzahl an (barrierefreien) Sitzmöglichkeiten im Stadtge- biet vorhanden sind. Standardbeschreibung Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017 H2 98 Standardbeschreibung Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017 E5 H2.1.1 Bank Standard Stadtraum 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 6 A A B B C C D D erstellt: geprüft: 01.04.2016 KSchmitz Sechseckb. Urbanis m.R.L. AE 2,8 m Format: A3 Maßstab: 1:18 ST041-028 freigegeben: ST041 mit Rohrinlett; Fuß Cologne Zeichnungsnummer: Die Weitergabe der Z.g. an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Westeifel-Werke gestattet. Änderung Datum NameIndex Blatt: 1 Anz.: 1 Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun; Prüm Vulkanring 7 54568 Gerolstein Telefon: 06591-16400 e-Mail: freiraumaustattung@westeifel-werke.de Toleranz: DIN ISO 2768-m Werkstoff: VORABZUG Projekt: 450 904 ca. 2440 mm ca. 2800 mm 1380 ca. 1200 mm 1. Bezeichnung Die Bank Cologne ist die Standard-Bank für den Kölner Stadtraum. Sofern keine anderen Beschlüsse vorliegen, ist diese Bank als Hauptbank in städ- tischen Räumen einzubauen. Beschlüsse für Straßenraummöblierung vor 201 7 sind entsprechend anzupassen. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Stahlblech, pulverbeschichtet, anthrazit 4. Instandhaltung: Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (sehr kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Varianten Langbank abgerundete Bank Baumstammlösung Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 99 H2.1.2 Bank Standard Grünraum Standardbeschreibung Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017 1. Bezeichnung Die Drahtgitterbank ist die Standard-Bank für den Kölner Grünraum. Sofern keine anderen Beschlüsse vorliegen, ist diese Bank als Hauptbank in Grünräumen einzubauen. Beschlüsse für Straßenraummöblierung vor 201 7 sind entsprechend anzupassen. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3. Gestaltung Stahlblech, pulverbeschichtet, Seniorenbänke mit seitlicher Armlehne und Sitzhöhe 50 cm bei Bedarf. Farbton: anthrazit oder RAL 6009 (tannengrün) 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten in der Nähe von in der Nähe von in der Nähe von in der Nähe von Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 100 H2.1.3 Bank Sonderraum: ortsspezifisch Standardbeschreibung Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017 E5 1. Bezeichnung Besondere Plätze werden – vor allem in Räumen mit internationaler Bedeutung – mit einem besonderen Anspruch an die Gestaltung geplant. Im Normalfall wird die Handschrift dieser Neuplanung aus Wettbewerben entschieden. Die Möblierung kann dann von den Kölner Standards abweichen. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes, müssen aber der Barrierefreiheit entsprechen. 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 101 H2.1.4 Bank Sonderraum: Ringe 1. Bezeichnung Die historisierende Ringe-Bank bleibt die Standard-Bank für die Kölner Ringe. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Außengestänge pulverbeschichtet DB 703, Holzbeplankung bzw. Holz-Kunststoffgemisch WPC (testweise) 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Standardbeschreibung Mobiliar – Bänke | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 102 H2.2.1 Absperrelement Standard 1. Bezeichnung Das Absperrelement „Standard“ wurde in Neuplanungen der letzten zehn Jahre als neues Standard-Element eingeführt und soll auch weiterhin in Neubauplanungen (außer und ) zum Einsatz kommen. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Stahl, pulverbeschichtet DB 703 Durchmesser: rund 76 mm Länge: 1250 davon 850 über Erdreich Wanddicke 2,9 Barrierefreiheit Derzeit wird an gestalterischen Lösungen gearbeitet, wie Absperrelemente in allen Fällen auch von Sehbehinderten gut erkennbar sind. Grundregeln 1. Bei Neubauplanungen: Die Anzahl der benötigten Absperre- lemente ist auf das Minimum zu reduzieren. 2. Im Bestand: Der Bestand ist auf überflüssige Absperrele- mente zu prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe oder desolate sind umgehend auszutauschen. 3. Einbau im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen. 4. Beim Austausch oder der Ergänzung im Bestand sind einzelne Absperrelemente in dem Modell der Umgebung einzusetzen. Standardbeschreibung Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2.2 Absperrungen Bei den beschriebenen Abstimmungsv er- fahren im Folgetext handelt es sich aus- schließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an d ie Verwaltung weitergeleitet worden sind. Absperrelemente dienen bei der Abgrenzung von Fahr- zu Gehwegen der Sicherheit und sollen in anderen Fällen das untersagte Parken von PKW zusätzlich verhindern. Der Unterhalt von Absperrelementen ist vor allem durch ihre Vielzahl im öffentlichen Raum besonders aufwändig. Daher sind so wenige Elemente wie möglich und so viele wie nötig zu planen. H2 103 4. Instandhaltung Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Standardbeschreibung Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 E5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 104 Standardbeschreibung Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 H2.2.2 Absperrelement Sonderraum: Ringe und Historischer Bereich 1. Bezeichnung Das Absperrelement Colonia wird seit Jahrzehnten als Standard-Element im Stadtraum eingesetzt und ist damit ein wichtiger Standard im Bestand. Im historischen Bereich sowie auf den Ringen kommt dieses Element auch in Neubauplanungen zur Standardanwendung. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Modell Colonia, Fa. Gutzeit Stahl, pulverbeschichtet DB 703 Barrierefreiheit Derzeit wird an gestalterischen Lösungen gearbeitet, wie Absperrelemente in allen Fällen auch von Sehbehinderten gut erkennbar sind. Grundregeln 1. Bei Neubauplanungen: Die Anzahl der benötigten Absperrelemente ist auf das Minimum zu reduzieren. 2. Im Bestand: Der Bestand ist auf überflüssige Absperrelemente zu prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe oder desolate sind um- gehend auszutauschen. 3. Einbau im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen. 4. Beim Austausch oder der Ergänzung im Bestand sind einzelne Absperrelemente in dem Modell der Umgebung einzusetzen. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 105 Standardbeschreibung Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 E5 5. Instandhaltung R einigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 106 5. Instandhaltung R einigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Amt für Brücken, T unnel und Stadtbahnbau): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Standardbeschreibung Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 H2.2.3 Geländer Rheinbrücke 1. Bezeichnung Die Kölner Rheinbrücken prägen seit Jahrzehnten durch ihre farbliche Gestaltung das Stadtbild Kölns. Dieses "Köln-typische" Brückengrün soll als Standardfarbe für die Rheinbrücken bewahrt werden. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 3. Gestaltung Stahl, Beschichtungsaufbau gem. ZTV-Ing, Farbton letzte Deckbeschichtung : Farbton des Brückenbauwerks ("Kölner Brückengrün“) Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 107 Standardbeschreibung Mobiliar – Absperrungen | Stand: 06/ 2017 E5 H2.2.4 Geländer und Absperrgitter Standard 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, KVB 3. Gestaltung Stahlgeländer, Beschichtungsaufbau gem. ZTV-Ing, Farbton letzte Deckbeschichtung DB 703 Gestaltung von Geländern und Absperrgittern wird im Rahmen von umfangreichen Platzgestaltungen im Wettbewerbsverfahren entschieden. Stahlgeländer als Flachstahlvariante Stahlgeländer als Rundrohrvariante 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, KVB AG): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 108 Standardbeschreibung Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017 H2.3 Abstellanlagen Fahrräder H2.3.1 Anlehnbügel Standard 4. Instandhaltung Re inigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Bei den beschriebenen Abstimmungsverfahren im Folgetext handelt es sich ausschließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an d ie Ver- waltung weitergeleitet worden sind. H2 1. Bezeichnung: Anlehnbügel klassisch ab vier Stände 2. Verantwortlichkeit: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung: Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 Grundregeln 1. Zum gebündelten Abstellen von mehr als vier Rädern (in der Regel zu mind. 50 % besetzt) 2. Werden Parkflächen zu Fahrradabstellflächen genutzt, kommt der Anlehnbügel zum Einsatz. 3. Grundsätzlich sind die Bügel senkrecht zur Fußgängerstromrichtung anzuordnen. 109 Standardbeschreibung Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017 E5 H2.3.2 Anlehnbügel „Haarnadel“ 1. Bezeichnung: Die „Haarnadel“ ist ein seit Jahrzehnten etabliertes Element, das sich gestalterisch als relativ unauffällig im Stadtraum erwiesen und be- währt hat. Wenn der Bügel nicht benutzt wird, dann ist er durch s eine schmale Form e her unauffällig. 2. Verantwortlichkeit: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung: Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 Grundregeln 1. Die Haarnadel wird in sehr schmalen Räumen eingesetzt und wenn eine Benutzung nur in seltenen Spitzenzeiten zu erwarten ist. 2. Es sollen i mmer mindestens zwei bis drei (parallele) Stände zum Einsatz kommen, Vereinzelungen sind zu vermeiden. 3. Grundsätzlich sind d ie Elemente senkrecht zur Fußgängerstrom - richtung anzuordnen. Nur im begründeten Ausnahmefall (z. B. Platz mangel) ist e ine parallele Aufstellung möglich. 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H2 110 Standardbeschreibung Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017 H2.3.3 Sammelanlage groß 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 Grundregel Die Sammelanlage kommt bei hohem Nutzungsbedarf in der Regel an Mobilitäts-Umsteigestationen zum Einsatz. 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 111 Standardbeschreibung Mobiliar – Abstellanlagen Fahrräder | Stand: 06/ 2017 E5 H2.3.4 Sammelanlage überdacht 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Stahlrohr, pulverbeschichtet DB 703 Grundregel Die Sammelanlage kommt, wenn es die städtebauliche Situation zulässt, bei hohem Nutzungsbedarf in der Regel an Mobilitäts-Umsteigestationen zum Einsatz. 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik) Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 112 2. Verantwortlichkeit A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 3. Gestaltung: Edelstahl, gebürstet Grundr egeln 1. Abfallbehälter sind möglichst in einem glei chmäßigen Rhythmus in den (bordbegleitenden) Kleinpflasterstreifen, in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen. 2. Möblierungsbündelungen sind anz ustreben 3. Bei umfassenden städtebauli chen Neubaumaßnahmen sind die Standorte der Abfallbehälter mit einzuplanen und abzustimmen. 4. In stark frequentierten Räumen un d Sonderräumen, in denen vermehrte Zigarettenentsorgung zu erwarten ist (z. B. vor öffentlichen Gebäuden) ist d as Modell mit dem integrierten Aschenbecher einzusetzen. Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 4. Instandhaltung Reini gung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle St adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhal- ten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (AWB): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H2.4 Abfallbehälter H2.4.1 Abfallbehälter Standard Stadtraum H2 113 H2.4.2 Abfallbehälter Grünraum 2. Verantwortlichkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 3. Gestaltung pulverbeschichtet RAL 6009 (tannengrün) Grundregeln 1. Abfallbehälter sind möglichst in einem gleichmäßigen Rh ythmus in den (bordbegleitenden) Kleinpflasterstreifen, in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzu- stellen. 2. Möblierungsbündelungen sind anzustrebe n (z. B. Abfallbe- hälter am Verkehrsmast) 4. Instandhaltung Reinigung (A WB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (AWB): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5 in der Nähe von in der Nähe von in der Nähe von Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 114 H2.4.3 Abfallbehälter KVB – Straßenbahnhaltestellen 1. Bezeichnung Bahnhaltestellen sind grundsätzlich stark von Fußgängern frequentiert und daher in jedem Fall ein wichtiger Aufenthaltsort im öffentlichen Raum. Für alle Haltestellen gilt daher ein erhöhter Anspruch sowohl an die Gestaltung als auch an die Instandhaltung. 2. Verantwortlichkeit Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 3. Gestaltung Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti- Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024 Grundregeln Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 1. Abfallbehälter sind möglichst in einem gleichmäßigen Rhythmus, in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen. 2. Möblierungsbündelungen sind anzustreben 3. Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen sind die Standorte der Abfallbehälter mit einzuplanen und abzustimmen. 4. Instandhaltung Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ( AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu e rhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur (KVB): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 115 Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5 H2.4.4 Abfallbehälter Bushaltestelle 1. Bezeichnung Bushalte stellen sind regelmäßig von Fußgängern frequentiert und daher ein wichtiger Aufenthaltsort im öffentlichen Raum. Für alle Haltestellen gilt daher ein erhöhter Anspruch sowohl an die Gestaltung als auch an die Instandhaltung. 2. Verantwortlic hkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 3. Gestaltung Abfallwir tschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Grundregeln 1. Abfallbehälter sind in keinem F all im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen. 2. Möblierungsbündelunge n sind anzustreben 3. Bei umfassenden städt ebaulichen Neubaumaßnahmen sind die Stand- orte der Abfallbehälter im Gesamtplanungsprozess mit einzuplanen und abzustimmen. 4. Das Modell Integro ist in allen Fällen mit in tegriertem Aschenbecher auszuwählen 4. Instandhaltung Reinigung und R eparatur (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 116 Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 H2.4.5 Unterflurabfallcontainer 1. Bezeichnung Die Stadtverwaltung sieht in Unterflurelementen eine Möglichkeit, raum- greifende Elemente aus dem Sichtfeld zu rücken und prüft den Stadtraum auf die Umsetzung von Unterflurvarianten nachrüstend im Bestand. In Neu-bauplanungen sind Unterflurvarianten standardmäßig einzuplanen. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 3. Gestaltung Städtischer Bereich: Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti- Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung), RAL 7024 Grünraume: Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti- Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung), RAL 6009 (tannengrün) Grundregeln Stadtbereiche Grünräume Variante für Grillasche Variante für kleine Abfallbehälter (pulverbeschichtet db703 in I, S) 1. Abfallbehälter sind in keinem Fall im Gehwegbereich (Barrierefreiheit!), aufzustellen. 2. Möblierungsbündelungen sind anzustreben (z. B. in Neubau ge - bieten: Unterflurcontainerbereiche für Wertstoffe und Abfall etc.) 3. Bei umfassenden städtebaulichen Neubaumaßnahmen sind Unterflurvarianten standardmäßig einzuplanen. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 117 Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5 4. Instandhaltung Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalt en (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristi ge Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 118 H2.4.6 Abfallbehälter mit integrierten Hundekottütenbehältern 2. Verantwortlichkeit S tadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 3. Gestaltung Städtischer B er eich: Edelstahl, gebürstet Grünräume: Stahlblech, pulverbeschi chtet, Edelstahl bzw. RAL 6009 (tannengrün) Grundregeln Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 Modell Colonia Modell Drahtgitter (Grünräume) 1. In Stadt- und Grünräumen, in denen Hunde vermehrt ausgeführt werden (Bedarfsprüfung), sind Abfallbehälter mit integrierten Hundekottüten-behältern aufzustellen. 2. Es ist regelmäßig zu evaluieren, ob der Bedarf gedeckt ist und ob ausrei- chend Entsorgungsmöglichkeiten für die benutzten Tüten zur Verfügung s tehen. 3. Reine Tütenbehälter sind nur in Ausnahmefällen aufzustellen. 4. Instandhaltung Reini gung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 119 Standardbeschreibung Mobiliar – Abfallbehälter| Stand: 06/ 2017 E5 H2.4.7 Abfallbehälter mit Presseinrichtung 1. Bezeichnung In Ergänzung zu den Standardabfallbehältern ist es sinnvoll, an stark frequentierten Standorten mit einem hohen Abfallaufkommen, ein Modell mit Presseinrichtung aufzustellen, um die Sauberkeit zu verbessern. Bis 2019 kommt dieses Modell in begrenzter Anzahl zum Einsatz. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 3. Gestaltung Modell Solar Presshai Grundregeln Die Aufstellung von Abfallbehältern mit Presseinrichtung wird an ausgewählten Standorten vorgenommen. A Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten 120 Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H2.5 Kleinbauten H2.5.1 WC-Gebäude 1. Bezeichnung Aus der steigenden Notwendigkeit an einem Toilettenangebot in Köln ist das stadtweite und einheitliche Toilettenkonzept erarbeitet worden. Dort sind zwei Citytoiletten-Typen festgelegt: 1-Raum-Toilette mit integriertem Urinal und 2-Raum-Toilette mit einem separatem Urinal und Wickeltisch im Unisex- Raum. Alle Citytoiletten sind barrierefrei und haben eine automatische Schiebetür. Die Citytoiletten werden nach umfassender Prüfung des Bedarfs, stadträumlicher Belange und technischer Machbarkeit aufgestellt. 2. Verantwortlichkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 3. Gestaltung Glas RAL 7016 (Anthrazitgrau) 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Standardbeschreibung Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 121 H2.5.2 WC-Gebäude Grünflächen, 06/ – September Standardbeschreibung Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017 E5 1. Bezeichnung Aus der steigenden Notwendigkeit am Toiletten-angebot in Köln ist das stadtweite und einheitliche Toilettenkonzept erarbeitet worden. Dort ist die temporäre Aufstellung der mobilen Toiletten in Sommermonaten an fest- gelegten Doppel-Standorten mit einer Unisex und einer behindertenfreund- lichen Kabine verankert. 2. Verantwortlichkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 3. Gestaltung Temporäre WC -Anlage eingehaust in Multiplex-Platten 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ( AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche in der Nähe von in der Nähe von in der Nähe von H2 122 Standardbeschreibung Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H2.5.3 Kiosk KVB Bahnhaltestellen 1. Bezeichnung An stark frequentierten Stadtbahnhaltestellten besteht seit jeher der Bedarf an Verkaufshäuschen. Dafür ist ein standardisiertes Gebäude entwickelt worden, das nach Bedarfs- und stadträumlicher Prüfung aufgestellt wird. 2. Verantwortlichkeit KVB AG (Instandhaltung), Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau(Aufstellung) 3. Gestaltung Stahllamellen, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti- Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 123 Standardbeschreibung Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017 E5 Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H2.5.4 Kleinarchitektur nicht städtischer Eigentümer 1. Bezeichnung Die Stadt Köln legt Wert darauf, die neuen Gestaltungsgrundsätze auch auf neu zu entwickelnde Klein-Architektur anzuwenden, um die Gestaltungs- linie durch eine umfassende Umsetzung wirksam werden zu lassen. 2. Verantwortlichkeit Private, nicht städtische Eigentümer 3. Gestaltung Siehe Gestaltungsgrundsätze: Kapitel C 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 124 Standardbeschreibung Mobiliar – Kleinbauten| Stand: 06/ 2017 H2.5.5 Fahrrad-Abstellbox 1. Bezeichnung Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum ist deutlich gestiegen. Dafür ist ein standardisiertes Klein-Gebäude entwickelt worden und wird nach Bedarfs- und stadträumlicher Prüfung aufgestellt. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Lochblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti- Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) RAL 7024 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H2 125 126 Standardbeschreibung Information | Stand: 06/ 2017 E5 H3 Information Unter Inform ation sind hier die straßenverkehrlich rele- vanten Informationen zu verstehen. Das Beschilderungs- system, das auf national rechtlichen Vorgaben basiert, ist nach. Der StVO umzusetzen. Die Schilder sind gut sichtbar und nach den Regeln der Verkehrssic herheit aufzustellen . Auch hier gilt: So wenige Inform ationselemente wie möglich, aber so viele wie nötig. Mehrere Schilder sollen an einem Mast gebündelt angebracht sein, statt mehrere Masten in einer Reihe aufzustellen. In allen Räumen mit internationaler und stadtweiter Bedeutung sind grundsätzlich alle Verkehrsmasten in dem Stadtfarbton DB 703 auszuführen. Die Intervalle zur Reinigung und Pflege zur Erreichung des jeweiligen Qua- litätszieles sind je nach Bedeutungsraum festzulegen. Wegweiser, Leitsystem e und Verkehrsle nkungssysteme. Der Standort der Aufstellung ist bei Neubaumaßnah- men durch den Einbau des Kleinpflasterstreifens bord- seitig (oder in nachbarschaftlichen Bereichen nahe der Hauswand) geregelt. Bei Reparatur- oder Ergänzungs- maßnahmen sind die Räume auf Entrümpelungs- und Bündelungsmaßnahmen und zu prüfen. Wenn kein Kleinpflasterstreifen an der Fassadenseite existiert, sind Informationsschilder bordseitig aufzustellen. H3 127 1. Bezeichnung In allen Stadträumen soll das Mobiliar farblich aufeinander abgestimmt sein, um das Stadtbild zu beruhigen. Jegliche Masten, wie Schildermasten, Leuch- tenmasten, Lichtsignalanlagen, etc. sollen daher in dem gleichen Farbton DB 703 ausgeführt werden. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 , mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2,00 m Höhe Grundregeln 1. Bei N eubauplanunge n: Die Anzahl der benötigten Masten ist auf das Minimum zu reduzieren. 2. Im B estand: Der Bestan d ist ständig auf überflüssige Masten und verblasste Verkehrs- schilder hin zu prüfen. Diese sind zu entfernen und schiefe, desolate oder verblasste sind auszutauschen. 3. Die Bündelung von mehreren Elemen ten (Schilder, Abfallbehälter, etc.) an einem Mast ist anzustreben. 4. Verkehrsmasten solle n sich gestalterisch in die Möblierung der Umgebung einfügen, sofern es im Rahmen StVO möglich ist (Einbau im (bordseitigen) Kleinpflasterstreifen, etc.) Standardbeschreibung Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017 H3.1 Verkehrsbeschilderung Verkehrsinformationen sind deutlich sichtbar an Masten befestigt und dienen der Verkehrssicherheit. Sie unterliegen in der Form und Anordnung somit den Regeln der Straßen und Verkehrsverordnung. H3.1.1 Verkehrsmast Standard Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H3 128 Standardbeschreibung Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017 E5 4. Instandhaltung Reinigung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H3 129 Standardbeschreibung Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017 H3.1.2 Straßenbezeichnungsschild Standard 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Metall, weiß, schwarz In allen Stadträumen außer den historisierenden Räumen (vor allem und ), sind die weißen Schilder mit schwarzer Schrift vorherrschend. Bei Erneuerung der Schilder oder in Neubaugebieten ist diese Gestaltung zu verwenden. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H3 130 Standardbeschreibung Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017 E5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H3.1.3 Straßenbezeichnungsschild Sonderraum: Ringe und historischer Bereich 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Emaille, blau weiß In historisierenden Räumen sind die blau-weißen Schilder vorwiegend zu finden und entsprechen dem Charakter der Umgebung. Bei Erneuerung der Schilder ist diese Gestaltung wieder zu verwenden. H3 131 H3.2 Wegweiser Standardbeschreibung Information – Verkehrsbeschilderung | Stand: 06/ 2017 H3.2.1 Fußgängerleitsystem Wegweiser helfen, Richtungen zu finden. Im Zeitalter der Digitalität werden sie zwar im Laufe der Jahre immer unwichtiger und möglicherweise überflüssig werden, heute sind sie aber noch sehr präsent und nützlich. Wegweiser sind regelmäßig auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Sie sollen sich, wie alle Elemente im öffentlichen Raum, gestalterisch in das Stadtbild einfügen. 1. Bezeichnung Zur besseren Orientierung der Fußgänger wurde ein Fußgängerleitsystem entwickelt. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 3. Gestaltung Stahlrohr, Pulverbeschichtung rot-weiß mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m Höhe 4. Instandhaltung Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle St adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhal- ten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H3 132 Standardbeschreibung Information – Wegweiser | Stand: 06/ 2017 E5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H3.2.2 Fahrradleitsystem 1. Bezeichnung Zur besseren Orientierung der Radwege in der RadRegionRheinland wurde ein landesweites Fahrradleitsystem entwickelt. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW 3. Gestaltung Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m Höhe 4. Instandhaltung Reinigung (durch A WB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H3 133 Standardbeschreibung Information – Wegweiser | Stand: 06/ 2017 H3.2.3 Parkleitsystem 1. Bezeichnung Zur besseren Orientierung der freien Parkflächen in den Parkhäusern wurde das Parkleitsystem entwickelt. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW 3. Gestaltung Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 ( und ), Pulverbeschichtung DB 703 ( ), mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) bis 2m Höhe 4. Instandhaltung Reini gung (A bfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (A WB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H3 134 Standardbeschreibung Information – Wegweiser | Stand: 06/ 2017 E5 H3.2.4 Neue Leitsysteme Standard 1. Bezeichnung Der Kölner Stadtraum ist überfrachtet mit Mobiliar. Der Raum sollte grundsätzlich von weiterem Mobiliar frei gehalten werden.Sollten dennoch neue Beschilderungen für den öffentlichen Raum entwickelt werden, sind folgende Grundregeln zu beachten: 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Land NRW 3. Gestaltung Stahlrohr, Pulverbeschichtung DB 703 ( und , ) Grundregeln Vorbild Fahrradleitsystem 1. Es sind die Gestaltungsgrundsätze der Stadt Köln zu berücksichtigen. 2. Bereits etablierte Formen und Farben, die zum Standard erhoben worden sind, sind für neue Elemente weiterzuentwickeln. 3. Die DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung ist zu beachten. 4. Instandhaltung Reinigung (A WB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe 2.Verantwortlichkeit): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H3 135 136 Standardbeschreibung Grün | Stand: 06/ 2017 31 1,00 m 1,75 m 20 15 20 2,00 ca. 50 SchniƩ beispielhaŌ SchniƩ mind. 12 m³ Vegetationssubstrat "Köln"; Umgrenzungslinie beispielhaft Belüftungsöffnung, mindestens 2 Stk. Wurzel-Lenkplatte oder Wurzelschutzfolie Randstein z.B. Natursteinp aster 8/10Gießrand Stahlbandeinfassung gelockerte Sohle, 20 cm Ɵ ef Hochbord Straße Gehweg Formstein BelüŌ ungsrohr Ø 100 mm Tiefenbohrung, Lava 8/16 VegetaƟ onssubstrat “Köln“ 15 cm Überbindung zum seitlichen Unterbau H4 Grün Bäume im städtischen Raum erhöhe n durch ihre Klima- verbesserung, die Verschattung im Sommer und durch ihr Aussehen die Gestaltungsqualität des öffentlichen Raums. Um Bäumen ein optimales Wachstum verschaffen zu können, sind die Pflanzvorgaben sehr genau einzuhalten. Grundsätzlich sollte in der Planung / Ausführung auf eine au f die Nutzung und Örtlichkeit bezogene, durch- gängige Gestaltung der Baumscheiben und auf entspre- chende Standardisierung geachtet werden. Das Gestaltungshandbuch ist keine technische Anwei- sung zur Herstellung von Pflanzgruben, Einfa ssungen und Oberflächen. Dazu sind di e DIN-Normen, Regel- werke und Vorgaben der Stadt Köln bei der Planung und Ausführung heranzuziehen. Bei der Wahl der geeigneten Baumarten wird auf die GALK-Straßenbaumliste (Arbeitskreis Stadtbäume) bzw. auf die Kölner Straßenbaum-liste verwiesen. www.stadt-koeln / s trassenbaumliste.de H4 137 H4.1 Baumscheiben Standardbeschreibung Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017 H4.1.1 Baumfeld Standard 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3. Gestaltung Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Seite 11Oberflächen-Gestaltung Baumstandorte Baumfelder: Splitt 2/5 Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau Baumfelder: Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10 mit Parkplätzen Innenstadt – Allgemein Baumscheibe Splitt im Gehweg Baumscheibe Splitt auf dem Platz Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4 4. Instandhaltung Grünpflege (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, , alle Flächen in e inem gut gepflegten Zu stand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur Pflaster (Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten 138 Standardbeschreibung Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4 139 Standardbeschreibung Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017 1. Bezeichnung Pflaster ung mit Kleinpflaster Grauwacke alternativ: mit Rost oder Splitt 2. Verantwortlichk eit Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3. Gestaltung V ariante 1: Klein pflaster Grauwacke 10/10 V ariante 2: Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Alt ernative: Rost Gusseisen Seite 18Oberflächen-Gestaltung Baumstandorte Baumfelder: Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Baumfelder: Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Alternative Innenstadt – Historisch Seite 18Oberflächen-Gestaltung Baumstandorte Baumfelder: Splitt 2/5, Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Baumfelder: Kleinpflaster Grauwacke 10/10 Alternative Innenstadt – Historisch Variante 1: Baumscheibe gepflastert im historischen Bereich Variante 2: Baumfeld mit Splitt Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4.1.2 Baumfeld Sonderraum: Bereich historisch H4 140 Standardbeschreibung Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017 4. Instandhaltung Grünpfle e (Amt für L andschaftspflege und Grünflächen): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur Pflaster (Amt für Straßen und Verkehrstechnik): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4 141 Standardbeschreibung Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017 1. Bezeichnung: Baumscheibe mit Stahlbandeinfassung 2. Verantwortlichkeit: Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünfläc hen 3. Gestaltung: Splitt 2/5, Einfassung Stahlband Alt ernati ve 1: oberflächenbündiges gebundenes Kunststoffgranulat, Einfassung Stahlband Alt ernative 2: Rost Gusseisen Seite 25Oberflächen-Gestaltung Baumstandorte Baumfelder: Splitt 2/5, Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzit- vorsatz 30/100, hellgrau Baumfelder: Splitt 2/5, Einfassung Stahlband Innenstadt – Kernbereich mit Parkplätzen Baumscheibe mit Stahlbandeinfassung Alternative 1: Baumfeld gebundenes Granulat Alternative 2: Baumfeld mit Rost 4. Instandhaltung (Am t für Grünflächen und Landschaftsp flege) Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitäts- ziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wildkrautbesei- tigung mit dem Qualitätsziel, alle Baumscheibenflächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Mängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wildkrautbesei- tigung mit dem Qualitätsziel, alle Baumscheibenflächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. H4.1.3 Baumfeld Sonderraum: ortsspezifisch Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4 142 Standardbeschreibung Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017 H4.1.4 Baumfeld Standard mit angrenzenden Parkflächen 1. Bezeichnung Standard für alle St adträume in Wohngebieten 2. Verantwortlichkeit St adt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3. Gestaltung Splitt 2/5 Einfassung B ordstein Betonstein mit Granit-/Quarzvorsatz 30/100, grau (Achtung: kein bordbegleitender Kleinpflasterstreifen, siehe Foto!) Seite 11Oberflächen-Gestaltung Baumstandorte Baumfelder: Splitt 2/5 Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzitvorsatz 30/100, hellgrau Baumfelder: Splitt 2/5 Einfassung Kleinpflaster Grauwacke 10/10 mit Parkplätzen Innenstadt – Allgemein Seite 25Oberflächen-Gestaltung Baumstandorte Baumfelder: Splitt 2/5, Einfassung Bordstein Betonstein mit Quarzit- vorsatz 30/100, hellgrau Baumfelder: Splitt 2/5, Einfassung Stahlband Innenstadt – Kernbereich mit Parkplätzen Baumscheibe bei Parkflächen (Standard) Baumscheibe bei Parkflächen Baumscheibe bei Parkflächen 4. Instandhaltung (Amt für Grünflächen und Landschaftspflege) Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten(kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, r aumumfassende Reinigung und Wild- krautbeseitigung mit dem Qualitätsziel, die Baumscheiben- flächen in e inem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige B eseitigung von Mängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung und Wild- krautbeseitigung mit dem Qualitätsziel, alle Baumscheiben-flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4 143 Standardbeschreibung Grün – Baumscheiben | Stand: 06/ 2017 H4.2 Baumschutz 4. Instandhaltung Reinigung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle St adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten . H4.2.1 Stammschutz Standard 1. Bezeichnung In allen Bedeutungsräumen werden dort, wo Baumstämme (z. B. vor PKW) zwingend zu schützen sind, vier Absperrelemente im Quadrat um den Stamm platziert. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3. Gestaltung Stahl, pulverbeschichtet DB 703, Durchmesser: rund 76 mm Länge: 1250 davon 850 über Erdreich, Wanddicke 2,9 Baumschutz mit Absperrelementen H4 144 Standardbeschreibung Grün – Baumschutz | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4.2.2 Variante: Stammschutz Rundbügel Flachstahl 1. Bezeichnung Der neu entwickelte Baumschutz aus Flachstahl ist Bestandteil der Elementenreihe für Neubaubereiche. 2. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3. Gestaltung Flachstahl, pulverbeschichtet DB 703 4. Instandhaltung Reini gung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle St adtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H4 145 Standardbeschreibung Grün – Baumschutz | Stand: 06/ 2017 4. Instandhaltung Reini gung (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristi ge Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H4.2.3 Stammschutz temporär 1. Bezeichnung In Bereic hen ohne Baumschutz (z. B. in PKW-freien Räumen) sind temporär e Wachstumshilfen vorzusehen. 2. Verantwortlichke it Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3. Gestaltung keine (Hier wird der Ballen unterflur fixiert) RAL 7021 na tur Für die gespendeten Bäume wird eine grüne ("Spendergrün") temporäre Wachstumshilfe mit Spenderplakette errichtet. Baumschutz temporär, hier: Spenderbaum in grün mit Plakette Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H4 146 Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung | Stand: 06/ 2017 E5 H5 Versorgung und Entsorgung Die Stadt muss mit Technik versorgt werden. Technische Elemente wie Stromve rteilerkästen, Hydranten, Fern- meldetechnikkästen usw. sind im Stadtbild allgegen- wärtig. Dieses Mobiliar ist, sofern es nicht in bestehende Gebäude integriert oder unterflur installiert werden kann, im öffentlichen Raum sichtbar und oft raumgrei- fend aufgestellt. Um den Straßenraum zu beruhigen, soll mehr Augenmerk auf die Aufstellorte sowie die äußere Gestaltung als auch die Instandhaltung der Elemente ge- richtet werden, vor allem in den besonders bedeutenden Räumen. So sollen sich auch die Technikelemente farb- lich dem Stadtmobiliar anpassen und mit einem Anti- Graffiti-Schutz versehen werden. Dasselbe gilt für die Entsorgungselemente. Ziel ist auch hier, die raumgreifenden Elemente möglichst wenig sichtbar und raumnehmend im öffentlichen Raum anzuordnen. Prioritär wird daher geprüft, ob Unterflur- Varianten möglich sind, egal ob es um Abfallentsorgung oder Altglasentsorgung geht. Für alle Ver- und Entsorgungselemente gilt: So viele Elemente wie nötig, so wenige wie möglich. Die nachfolgend aufgeführten Stadt- raumelemente sind nicht abschließend aufgeführt. Grundsätzlich sollen alle Elemente gestalterisch und in der Qualität der Gestaltung und der Instand- haltung den Gestaltungsgrundsätzen (siehe Kapitel C) unterliegen. Alle neuen Elemente sind nach den Grundsätzen in C zu genehmigen, instand zu halten und zu kontrollieren. Diese Auflistung soll fortgeführt werden. H5 147 H5.1 Versorgung H5.1.1 Technikelement dunkel 2. Verantwortlichkeit Technische Versorge-Betriebe 3. Gestaltung Stahlblech, pulverbeschichtet mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) grundsätzlich: RAL 7021 alternativ: im Farbton der Fassade in Grünräumen: RAL 6009 (tannengrün) Grundregeln 1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes Gebäude integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. In I soll dies auch im Bestand erfolgen. Sofern dies nicht umgesetzt werden kann, sind die folgenden Regeln zu beachten: 2. Technische Versorgungselemente sollen in Form, Farbe und Aufstellung aufeinander abgestimmt sein und möglichst in den Hintergrund treten. Die Gestaltungsgrundsätze sind einzuhalten. 3. Technikelemente sind möglichst nicht im Gehwegbereich (Barrie- refreiheit!) aufzustellen. Sie sind ohne Abstand an eine Fassade o. ä.,(fassadenbegleitender Kleinpflasterstreifen) aufzustellen. 4. Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und umzusetzen. 4. Instandhaltung Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer der Elemente umgelegt werden): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur (siehe Verantwortlichkeit) kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 H5 1.Technikelement ist in die Umgebung integriert 2.Technikelemente sind gebündelt in Form, Farbe und Aufstellung abgestimmt. 148 Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 E5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H5.1.2 Technikelement klassisch 2. Verantwortlichkeit Technische Versorge-Betriebe, Stadt Köln 3. Gestaltung Nach Angabe des Versorgers, vorzugsweise RAL 7021 Grundregeln 1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes Gebäude integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. In I soll dies auch im Bestand erfolgen. Sofern dies nicht umgesetzt werden kann, sind die folgenden Regeln zu beachten: 2. T echnische Versorgungselemente sollen in Form, Farbe und Aufstellung möglichst in den Hintergrund treten. Die Gestaltungsgrundsätze sind einzuhalten. 3. Technikelemente sind möglichst nicht im Gehwegbereich (Barrie- refreiheit!) aufzustellen. Sie sind ohne Abstand an eine Fassade o. ä.,(fassadenbegleitender Kleinpflasterstreifen) aufzustellen. 4. Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und umzusetzen. 4. Instandhaltung Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer der Elemente umgelegt werden ): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (siehe Verantwortlichkeit) kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H5 149 Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H5.1.3 Technikelement unterflur 2. Verantwortlichkeit Technische Vers orge-Betriebe / Stadt Köln 3. Gestaltung Nach Angabe des Versorgers G rundregeln 1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes Gebäu de integriert oder ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. 2. Wartungsverträge zur Sicherung der Funktionalität sind bei B eginn des Einbaus zwingend zu berücksichtigen. 4. Instandhaltung Wartungsverträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit H5 150 Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 EH5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 5 H5.1.4 Elektroladesäule 2. Verantwortlichkeit Technischer Versorge-Betrieb 3. Gestaltung Nach Angabe des Versorgers unter Einhaltung der Planungsgrundsätze 1. In jedem Fall wird geprüft, ob ein Element in ein nahe gelegenes Gebäude integriert werden kann. 2. Wartungsverträge zur Sicherung der Funktionalität sind bei Beginn des Einbaus zwingend zu berücksichtigen. 3. Im Einzelfall können gestalterische Sonderlösungen mit dem Stadtraummanagement abgestimmt werden. .5. Instandhaltung Reinigung (AWB, Kosten sollen werden anteilig auf die Eigentümer der Elemente umgelegt werden): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur (siehe Verantwortlichkeit) Wartungsverträge zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit kurzfristige Beseitigung von Materialschäden 151 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 152 Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 EH5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H5.2 Wertstoffentsorgung H5.2.1 Altglascontainer Standard 2. Verantwortlichkeit Remondis / Stadt Köln 3. Gestaltung Stahlblech, verzinkt Grundregeln 1. In jedem Fall wird geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. Sofern dies nicht umgesetzt werden kann, sind die folgenden Regeln zu beachten: 2. Technische Entsorgungselemente sollen in Form, Farbe und Aufstellung möglichst in den Hintergrund treten. Die Gestaltungs- grundsätze sind einzuhalten. 3. Bei umfassenden städtebaulichen Maßnahmen sind die Standorte der Versorgungselemente mit in das Gesamtkonzept einzuplanen und umzusetzen. 4. Instandhaltung Reinigung (Remondis): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (Remondis): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten 5 153 Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Versorgung | Stand: 06/ 2017 H5.2.2 Unterflurcontainer Glas 1. Bezeichnung Ein Altglascontainer ist grundsätzlich durch seine raumgreifende Wirkung eine Barriere im öffentlichen Raum. Für Räume mit besonders hohen stadträumlichen Ansprüchen wird soweit möglich ein Glasunterflurbehälter verwendet. 2. Verantwortlichkeit AWB 3. Gestaltung Stahlblech, pulverbeschichtet RAL7024 mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) Grundregeln In jedem Fall wird geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. 4. Instandhaltung Reinigung (Remondis): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (AWB): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden H5 154 Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Wertstoffentsorgung | Stand: 06/ 2017 E5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H5.2.3 Altkleidercontainer 2. Verantwortlichkeit Abfall Wirtschafts-Betriebe GmbH, Dezernat V 3. Gestaltung Modell „Easy Push Premium“ Feuerverzinktes Stahlblech pulverbeschichtet in RAL 7043 (Verkehrsgrau B) mit transparenter Schutzschicht (Anti-Graffiti-/Anti-Aufkleberhaftung) Grundregeln Wenn eine Aufstellung notwendig ist, dann erfolgt sie neben einem vorhandenen Altglascontainerstandort (H5.2.1). 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur (AWB): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten H5 155 H5.2.4 Altglascontainer Alternative 1. Bezeichnung Ein Altglascontainer ist grundsätzlich durch seine raumgreifende Wirkung eine Barriere im öffentlichen Raum. Für Räume mit besonders hohen stadträumlichen Ansprüchen kommt - soweit Glasunterflurbehälter nicht zur Ausführung kommen können - ein Alternativmodell, das nach den Planungsgrundsätzen entwickelt wurde, zur Ausführung. Die international bedeutenden Räumen sollen grundsätzlich von Altglascontainern frei gehalten werden. 2. Verantwortlichkeit AWB 3. Gestaltung Stahlblech/ Glas, pulverbeschichtet RAL 7024 Grundregeln In jedem Fall wird zunächst geprüft, ob eine Unterflurlösung realisiert werden kann. 4. Instandhaltung Reinigung (AWB): Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Reparatur (AWB): kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Standardbeschreibung Versorgung und Entsorgung – Wertstoffentsorgung | Stand: 06/ 2017 EH55 156 Standardbeschreibun g Werbung| Stand: 06/ 2017 E5 H6 Werbung Die Werbung im öffen tlichen Raum ist so konzipiert, dass sie dem Betrachter ins Auge springt und sich op- tisch nicht zurückhält. Die Stadträume sind überfrachtet mit Informationen, sodass ein Eindruck der Unruhe und Unordnung entsteht. Aus stadtgestalterischer Sicht mit dem Ziel der Beruhigung sind Werbeanlagen so weit wie möglich einzudämmen. „Je zurückhaltender die Werbung, desto höher die Qualität des Raumes“. Nach diesem Leitsatz soll sich die Qualität des Stadtbildes erhöhen. Umfassende Regeln zur Gestaltung und Aufstellung enthält der Werbenutzungsvertrag, der zu beachten ist. http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/ werbeanlagen-g enehmigungspflichtig-1 H6 157 Standardbeschreibung Werbung | Stand: 06/ 2017 H6.1 Warenauslagen 1. Bezeichnung Waren auslagen des Einzelhandels prägen das Stadtbild in großem Maße. Der Umfang und die Gestaltung von Warenauslagen sollte gewissen Regeln unterliegen, sodass ein aufgeräumter und gepflegter Eindruck entsteht. Damit für alle Einzelhändler dieselben Richtlinien gelten, sollen einheitliche Regeln abgestimmt werden. Hierzu soll ein sogenannter Konsultationskreis einberufen werden, um all- seits tragfähige Regeln für eine gut gestaltete Auslagengestaltung abzustim- men und später in eine Gestaltungssatzungssatzung aufzunehmen. 2. Verantwortlic hkeit Einzelhandel Grundregeln Bis zur Umsetzung von Gestaltungssatzungen in Bezug auf Warenauslagen wird eine zurückhaltende, qualitätvolle Gestaltung empfohlen, denn: ein qualitätvolles Stadtbild sorgt für eine erhöhte Nutzung des Einzelhandel- angebotes und fördert den Gewinn für den Gewerbetreibenden und den Nutzer der Stadt. 4. Abstimmungsverfahr en bei N euaufstellung: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/ warenauslagen-a uf-der-strasse-1 5. Instandhaltung Alle Elemente so wie deren Aufstellflächen sind durch den Verantwortlichen mit dem Qualitätsziel in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfris- tige Beseitigung von Reini gungsmängeln) sauber und ordentlich zu halten. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H6 158 Standardbeschreibung Werbung| Stand: 06/ 2017 E5 H6.2 Kleinformatige Eigenwerbung (Dreieckständer, Banner, etc) 1. Bezeichnung Dreieckstän der als Werbeflächen beeinträchtigen nicht nur das optische Stadtbild, sie sind auch eine gefährliche Hürde für Blinde und Sehbehinderte und entsprechen nicht den Richtlinien der Barrierefreiheit (Leitlinie für Blinde entlang der Straßenfassaden). Angeraten wird deshalb, auf diese Elemente gänzlich zu verzichten. Damit für alle Einzelhändler dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen. Hierzu soll ein soge- nannter Konsultationskreis einberufen werden, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung des öffentlichen Raums zu formulieren und später in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen. 2. Verantwortlichk eit Einzelhandel Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Bis zur Umsetzung von Gestaltungssatzungen wird der Verzicht auf Drei- eckständer u.ä. empfohlen, denn: ein qualitätvolles, barrierefreies Stadtbild sorgt für eine erhöhte Nutzung des Einzelhandelangebotes und fördert den Gewinn für den Gewerbetreibenden. QUALITÄTVOLLES STADTBILD ERHÖHTE NUTZUNG DES EINZELHANDELANGEBOTES GEWINN F ÜR D EN GEWERBETREIBENDEN UND DEN NUTZER DES ÖFFENTLICHEN RAUMS 3 3 H6 159 H6.3 Eigenwerbung (des Elementenaufstellers) a uf Stadtraumelementen 1. Bezeichnung Die meisten wirtsch aftsbetrieblichen (neu zu gestaltenden) Stadtraumelemente haben das Bedürfnis, ihre Produkte im öffentlichen Raum mit Eigenwerbung (Logo) zu präsentieren. 2. Verantwortlichkeit Eige ntümer des jeweiligen Stadtraumelementes Grundregeln 1. Die Werbeflächen bzgl. der Eigenwerbung für den jeweiligen Aufsteller auf Elementen im öffentlichen Stadtraum dürfen das Maß von 5 % der Ansichtsfläche nicht überschreiten (außer Eigenwerbung im Rahmen des Werbenutzungsvertrags). 2. Wie für alle Elemente im Stadtraum ist auch für die Eigenwerbung ein zurückhaltendes Farbspektrum (möglichst Grautöne) zu wählen. 5. Instandhaltung Alle Elemente sowie deren Aufstellflächen sind durch den Verantwortlichen sauber zu halten. Beispiel für Eigenwerbung bei der Werbesäule Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Standardbeschreibung Werbung | Stand: 06/ 2017 H6 160 H6.4 Werbung an Fahrradabstellanlagen 1. Bezeichnung Das Modell der Quadr iga ist bis Ende 2017 läuft zum Ende des Jahres 2017 aus und wird aus dem Stadtraum verschwinden. 2. Verantwortlichkeit Firm a Ströer Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 3. Instandhaltung KAW / Ströer Reinigung : Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten (kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Reparatur: kurzfristige Beseitigung von Materialschäden, gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten Das Modell der Quadriga ("Lindlar") soll laut Werbenutzungsvertrag bis Ende 2017 aus dem Stadtraum entfernt werden. Eine neue Art der Werbung in Zusammenhang mit Fahrradabstellanlagen ab 2018 ist neu abzustimmen. Standardbeschreibung Werbung| Stand: 06/ 2017 E5H6 161 162 Standardbeschreibung Außengastronomie| Stand: 06/ 2017 E5 H7 Außengastronomie Außengastr onomie belebt den öffentlichen Raum, stei- gert die Aufenthaltsqualität und soll deshalb ausdrück- lich unterstützt werden. Gerade in den Sommermonaten, in denen der öffent- liche Raum besonders genutzt wird, ist die Darstellung der Außengastronomie einer der wichtigsten Faktoren für den Qualitätseindruck einer Stadt. Je sauberer, qualitätsvoller und abgestimmter die Gas- tronomen ihre Gasträume im öffentlichen Raum prä- sentieren, desto höher wird das Niveau der räumlichen Umgebung und damit auch der Stadt wahrgenommen. Die folgenden Regeln zur Steigerung des Qualitätsan- spruches sollen den Gastronomen daher ebenso Gewinn bringen wie den Nutzern der Stadt. Ein sogenannter Konsultationskreis soll allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung des öffentli chen Raums formulieren und diese später in einer Gestaltungssatzung festschreiben. Eine qualitätvolle Gestaltung des Mobiliars auf öffentlichen Flächen wird dennoch empfohlen, denn: ein qualitätvolles Stadt- bild sorgt für eine erhöhte Nutzung des Gastronomieangebotes und fördert den Gewinn für den Gewerbetreibenden. QUALITÄTVOLLES STADTBILD ERHÖHTE NUTZUNG DES GASTRONOMIEANG EBOTES GEWINN FÜR DEN GEWERBETR EIBENDEN UND DEN NUTZER DES ÖFFENTLIC HEN RAUMS 3 3 H7 163 Standardbeschreibung Außengastronomie| Stand: 06/ 2017 H7.1 Anordnung Außengastronomie 2. Verantwortlichkeit Die folgenden Gestaltungsregeln für die Außengastronomie sollen das Bild des öffentlichen Raums qualitativ aufwerten. Die Umsetzung sollte mittelfristig erfolgen. 3. Gestaltung Die Anordnung der Außengastronomie im öffentlichen Raum trägt maß- geblich zum Erscheinungsbild des Stadtraums bei. Zur Aufrechterhaltung der Gehwegmobilität ist eine grundsätzliche Gehwegbreite von 1,50 Metern von Hindernissen jeglicher Art frei zu halten. Nach ca.15 Metern sind Begegnungszonen (1,80m x 1,80m) zu realisieren. Festlegungen von Abmessungen der Außengastronomieflächen sind nicht nur stadträumlich ordnend, sondern auch wichtig für die Barrierefreiheit. Damit für alle Gastronomen eines Stadtbereichs dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen. Aktuelles Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung: Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für öffent- liche Ordnung und dem Stadtplanungsamt (siehe Antragsunterlagen). www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf- oeffentlichem-strassenland-1 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Ein angemessener Freiraum für den Geh- wegbereich räumt den Stadtraum auf und dient der Barrierefreiheit. 4. Instandhaltung Die angemieteten Flächen (inklusive Grünflächen, Baumfelder!) sind vom Be treiber sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen. Zur E rarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln soll ein s ogenannter Konsultationskreis einberufen werden, um a llseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung de s öffentlichen Raums zu formulieren und diese später in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen. H8 164 Standardbeschreibung Außengastronomie| Stand: 06/ 2017 E5 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H7.2 Sonnenschirme Außengastronomie 2. Verantwortlichke it Private Gastronomiebetreiber 3. Gestaltung D as Erscheinun gsbild von Größe, Farbe und Material von Sonnenschirmen kann den Qualitätseindruck eines Stadtbildes stark beeinflussen. Daher ist der Wunsch nach gestalterisch guten und allseits abgestimmten Regeln berechtigt und sinnvoll. Damit für alle Gastronomen eines Stadtbereichs dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen. Akt uelles A bstimmungsverfahren bei N euaufstellung: Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für öf- fentliche Ordnung und dem Stadtplanungsamt. www.stadt-koeln.de/servi ce/produkt/aussengastronomie-auf- oeffentlichem-strassenland-1 „ Je zurückhaltender die Werbung auf Sonnenschirmen, desto höher der Qualitätseindruck“ 4. Instandhaltung Sonnens chirme sind vom Betreiber sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen. Zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln soll ein sogenannter Konsultationskreis einberufen wer- den, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestal- tung des öffentlichen Raums zu formulieren und diese später in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen. H7 165 H7.3 Ausstattung Außengastronomie Standardbeschreibung Außengastronomie| Stand: 06/ 2017 Qualitätvolles Mobiliar erhöht die Qualität des Stadtraumes. 2. Verantwortlichkeit Pr ivate Gastronomiebetreiber 3. Gestaltung E ine hochwertige Ge staltung der Gastronomiebereiche bedeutet auch eine Aufwertung des städtischen Umfeldes. Daher ist es wichtig, Qualitäts- ziele für die Ausstattung von Außengastronomien festzulegen. Damit für alle Gastronomen eines Stadtbereichs dieselben Richtlinien gelten, ist es das Ziel, einheitliche Regeln abzustimmen. Hierzu soll ein sogenannter Konsultations- kreis einberufen werden, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestal- tung des öffentlichen Raums zu formulieren und später in eine Gestaltungs- satzung aufzunehmen. Akt uelles A bstimmungsverfahren bei N euaufstellung: Abstimmung eines umfassendem Konzeptvorschlags mit dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Stadtplanungsamt mit. www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf- oeffentlichem- strass enland-1 Beleuchtung im Schirm integriert Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 4. Instandhaltung Die angemieteten Flächen (inklusive Grünflächen, Baumfelder!) sind vom Betr eiber sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen. Zur Erarbeitung von verbindlichen Gestaltungsregeln soll ein soge nannter Konsultationskreis einberufen werden, um allseits tragfähige Regeln für eine gute Gestaltung des öff entlichen Raums zu formulieren und diese später in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen. H7 166 H8 Temporäre Einrichtungen Temporäre Einrichtungen sind immer wieder stadt- bildprägend in den öffentlichen Räumen zu finden und sind daher ebenso mit einer besonderen Sorgfalt zu betrachten. Temporäre Baustellen sollen ebenso Qualitätsstandards unterliegen. So soll es in den öffent- lichen Räumen mit internationalem Anspruch nur noch stationäre Baustelleneinhausungen mit festen Holzabgrenzung geben, die von außen nicht oder nur gezielt mit geplanten Öffnungen einsehbar sind. Außerhalb dieser Baustellenabgrenzung ist der öffentliche Raum von Baustellenmaterial frei zu halten. Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen| Stand: 06/ 2017 E5H8 167 H8.1 Baustelleneinhausung Baustellen zeigen, dass sich etwas in eine neue, gute Richtung verändert und dass etwas passiert. Da Bau- stellen temporäre Lösungen bedeuten, wird der ge- stalterische Aspekt, der in der Umsetzung in der Regel Mehraufwand bedeutet, allerdings oft vernachlässigt. Die Bereiche mit einer besonders hohen stadträum- lichen Bedeutung ( und ) haben immer einen hohen Anspruch an die Gestaltung des öffentlichen Raums - auch bei temporären Maßnahmen. So ist es wichtig, neben der Verkehrssicherheit von Baustellen auch die Gestaltung der Einhausungen zu betrachten und zu regeln: Der öffentliche Raum rund um die Baustelleneinhausungen soll durch eine durchgehend ansprechende Gestaltung sowie durch eine garantierte Sauberkeit und Pflege weiterhin für seine Benutzer attraktiv sein.“ Die Baustellenfibel gibt die Grundlagen und Hinweise zur Ausführung von Bauvorhaben im öffentlichen Raum vor: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ verkehr/verkehrsmanagement/koelner- baustellenfibel Auch bei temporären Einrichtungen ist die Barrierefreiheit zu beachten: Im folgenden Kapitel werden die Grundlagen durch Gestaltungsvorgaben mit Bezug auf den Bedeutungsplan ergänzt. Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H8 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/ content/pdf66/baustellen-sicher- barrierefrei.pdf 168 Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017 E5 H8.1.1 Baustelleneinhausung für stationäre Baumaßnahmen in international und stadtweit bedeutenden Räumen 2. Verantwortlichkeit Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt, ist der Bauleiter verantwortlich. Grundregeln 1. Unter einer Baustelle, für die die nachfolgenden Regeln gelten, versteht man zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen Raum für Baumaßnahmen, die länger als 7 Tage andauern und deren Einfriedungslänge größer als 10 m ist. Bei Straßenbaumaßnahmen ist eine gesonderte Abstimmung mit dem Stadtraummanagement erforderlich. 2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten sind geschlossen zu halten. 3. Gestaltung 1. Material und Abmessung Feste geschlossene Baustelleneinrichtungsfläche Material: Holz, Metall o.ä Höhe: 2,20 m bis 3,00 m 2. Oberflächengestaltung a) Die Flächen sind im Ton RAL 7024 gestaltet. Kein Bodenspalt (Barrierefreiheit!) b) Alternativ kann die Fläche nach den Vorgaben für die Baustellen der Stadt Köln (Guideline) gestaltet werden. Die komplette Guideline können Sie beim Baustellenmanagement (baustellenmanager@stadt-koeln.de) anfordern. c) Von o.g. Vorgaben abweichende, umfassende Gestaltungskonzepte können im Einzelfall mit dem Stadtplanungsamt oder dem Stadtraumma- nagement abgestimmt werden. Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H8 2a) Oberflächengestaltung RAL 7024 2c) Oberflächengestaltung nach abgestimmtem Gesamtkonzept 169 Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017 4. Abstimmungsverfahren bei Neuplanung: VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik Bei 3.2c Abstimmung mit dem Stadtraummanagement 5. Instandhaltung Die Baustelleneinhausung und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrichtungsfläche (Abstand ca.5 m) sind besonders sauber und ordentlich zu halten. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen und besenrein zu hinterlassen. Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H8 170 Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017 E5 H8.1.2 Baustelleneinhausung für stationäre Baumaßnahmen in nachbarschaftlich bedeutenden Räumen 2. Verantwortlichkeit Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson , die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt,ist der Bauleiter verantwortlich. Grundregeln 1. Unter einer Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten, versteht man zusätzlich benötigten, abzugrenzenden öffentlichen Raum für Baumaß- nahmen . 2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der Baustelleneinhausungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten sind geschlossen zu halten. 3. Gestaltung 1. Baustelleneinhausung (barrierefrei gestaltet) Metallbauzaun oder wie in oder 4. Abstimmungsverfahren bei Neuplanung: VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik 5. Instandhaltung Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrichtungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen und besenrein zu hinterlassen. Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H8 http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ verkehr/verkehrsmanagement/koelner- baustellenfibel Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden. 171 Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H8 2. 2.Verantwortlichkeit Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt, ist der Bauleiter verantwortlich. Grundregeln Köln einzubinden. H8.1.3 Baustelleneinhausung für mobile Baumaßnahmen in international und stadtweit bedeutenden Räumen 1. Unter einer mobilen Baustelle, für die nachfolgende Regeln gelten, versteht man ein Baufeld, das in der Lage und den Abmessungen aufgrund von Bauphasen/ - abschnitten stetig anzupassen ist. 2. Jegliche Art der Baustelleneinrichtung ist innerhalb der Baustelleneinhausungsfläche zu platzieren. Die Türen und Einfahrten sind geschlossen zu halten. 3. Alle mobilen Bauzaunelemente sind einheitlich, unbeschädigt, sorgfältig befestigt und standsicher auszuführen. 3. Gestaltung 4. Material und Abmessung Material Bauzaun: Metall Abmessung Bauzaun: Höhe einheitlich 2,00m bis 3,00m, Breite einheitlich Material Plane: einheitlich Mesh oder einheitlich PVC-Plane Abmessung Plane: innenseitig mit dem Bauzaunrahmen abschließend 5. Oberflächengestaltung a. Die Flächen sind im Ton RAL 7024 gestaltet. b. Alternativ kann die Fläche nach den Vorgaben für die Baustellen der Stadt Köln (Guideline) gestaltet werden. Die komplette Guideline können Sie beim Baustellenmanagement (baustellenmanager@stadt-koeln.de) anfordern. c. Von o.g. Vorgaben abweichende, umfassende Gestaltungskonzepte können im Einzelfall mit dem Stadtplanungsamt oder dem Stadtraummanagement abgestimmt werden. Fremdwerbung ist auf der Einhausungsfläche nur im Ausnahmefall zugelassen. Hier ist im Rahmen des Werbenutzungsvertrags der Vertragspartner der Stadt Köln einzubinden. 172 4. Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung VZ-Plan Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik Bei 3.2c Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt oder dem Stadtraummanagement 5. Instandhaltung Die Baustelleneinhausung und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrichtungsfläche (Abstand ca.5 m) sind besonders sauber und ordentlich zu halten. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen und besenrein zu hinterlassen. Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen. Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017 EH58 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 173 Standardbeschreibung Temporäre Einrichtungen – Baustelleneinhausungen| Stand: 06/ 2017 H8.1.4 Verkehrssicherungseinrichtung 1. Bezeichnung Die StVO regelt die Verkehrssicherungseinrichtung in Bezug auf die Form, Farbgestaltung und Anordnung. Diesen Regeln muss unbedingt Folge geleistet werden. Dennoch gibt es Gestaltungsspielräume, was die Beschaffenheit in Bezug auf Alter und Sauberkeit des Mobiliars und die sorgfältige Anordnung dessen angeht. 2. Verantwortlichkeit Jeweiliger Bauherr, vertreten durch eine Ansprechperson, die verantwortlich ist für die Umsetzung der Regeln der Baustellenfibel und des Gestaltungshandbuches Gesamtstadt. Wenn nicht anders vermerkt, ist der Bauleiter verantwortlich. 3. Gestaltung A. Beschaffenheit Material neuwertig und sauber (Aufkleber- und Beschmierungsfrei). Material sauber (Aufkleber- und Beschmierungsfrei). B. Anordnung im Raum Das Mobiliar ist besonders sorgfältig aufzustellen. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H8 4. Abstimmungsverfahren bei Neuaufstellung Anordnung beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik 5. Instandhaltung Die Baustelle und der öffentliche Bereich rund um die Baustelleneinrichtungsfläche sind sauber und ordentlich zu halten. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist das Umfeld restlos abzuräumen und besenrein zu hinterlassen. Im Falle eines Verstoßes kann das Baustellenmanagement Bußgelder gegen die Bauleitung in Höhe von bis zu 2.000 € verhängen. 174 Standardbeschreibung Ehrenamt| Stand: 06/ 2017 E5 H9 Ehrenamt Immer mehr Bürgerinnen und Bürge r dieser Stadt enga- gieren sich inzwischen für Kölner Stadträume. Selbst in größeren Grünanlagen wird fleißig mit ange- packt. Hier schließen sich meistens mehrere Engagierte als Bürgerverein oder aus einer Anwohnerschaft zusam- men, wie beispielsweise im Rosengarten des Kletten- bergparks oder auf dem Finkenplatz in Niehl. Auch bei einigen Weihern, Brunnen und auf Friedhö- fen – und hoffentlich bald auch in den unterschiedlichen Stadträumen – sehen Patinnen und Paten nach dem Rechten und geben ihren Mitbürgerinnen und Mitbür- gern wichtige Hinweise. Dank dieser Unterstützung wird das Erscheinungsbild der Domstadt immer grüner, blühender, sauberer und gepflegter. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H9 175 H9.1 Patenschaften H9.1.1 Patensch aft Baumbeete In nachbarsc haftlichen Bereichen haben Bürgerinnen und Bürger die Mög- lichkeit, eine Patenschaft für ein Baumbeet zu übernehmen. Hier können sie Beete nach Pflanzempfehlungen bepflanzen und pflegen. Verantwortlichkeit (die Patin, der P ate) Einige Pflegearbeiten werden auch weiterhin ausschließlich vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ausgeführt. Hierzu zählt insbesondere der Gehölzschnitt von Bäumen und Sträuchern. Zudem werden, falls erfor- derlich, Schäden und Krankheiten der Gehölze fachgerecht behandelt. Die Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die Stadt Köln haftpflicht- und unfallversichert. Gestaltung Nach Pflanzempfehlung Antragsverfahren Amt für L andschaftspfle e und G rünflä hen Telefon: 0221 / 221-33355 für An fragen aus d em rechtsrheinischen Stadtgebiet: 0152 / 54548671 E -M ail: 67-Ehrenamt@st adt-koeln.de Instandhaltung Nach Pflegeempfehlung www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/ patenschaf ten-fuer-baeume-und-gruenflaechen © Stadt Köln, Belibasakis Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H9 176 Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017 E5 H9.1.2 Patenschaft Weiher Für 13 Kölner Weiher können Bürger innen und Bürger eine Patenschaft übernehmen. Die Patinnen und Paten können ihre Einsatzzeiten selber festlegen. Eine Jacke mit dem Logo der Stadt Köln wird für die Aufgabe zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt eine Einweisung über die örtlichen Gegebenheiten des Weihers und über die ehrenamtlichen Tätigkeiten. Zu den Aufgaben der Ehrenämtler gehören folgende Tätigkeiten: 1. An und um den Weiher nac h dem Rechten sehen und die Verwaltung über nachteilige Veränderungen an dem jeweiligen Gewässer sowie den dort lebenden Tieren informieren. 2. Den Besucherinne n und Besuchern der Weiher für allgemeine Informationen und Auskünfte zur Verfügung stehen. 3. Im Gespräch mit den Bürger innen und Bürgern Anregungen und Kritikpunkte aufnehmen und diese weiterleiten an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Verwaltung. Die Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die Stadt Köln haftpflichtversichert und unfallversichert. Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisc h oder per Mail an: Amt für L andschaf tspfle e und G rünflä hen Telefon: 0221 / 221-33355 E -M ail: 67-Ehrenamt@stadt-koeln.de Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H9 177 Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017 H9.1.3 Patenschaft Friedhof Für Kölner Friedhöf e können Bürgerinnen und Bürger eine Patenschaft über- nehmen. Die Patinnen und Paten können ihre Einsatzzeiten innerhalb der regulären Öffnungszeiten des jeweiligen Wunschfriedhofes in Absprache mit den Friedhofsgärtnermeistern selber festlegen. Eine Jacke mit dem Logo der Stadt Köln wird für die Aufgabe zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt eine Einweisung über die örtlichen Gegebenheiten des Ein- satzfriedhofes und über die ehrenamtlichen Tätigkeiten durch den jeweiligen Friedhofsgärtnermeister. Zu den Aufgaben der Ehrenämtler gehören folgende Tätigkeiten: 1. Auf dem Friedhof n ach dem Rechten sehen und gegebenenfalls besonde- re Situationen und Auffälligkeiten dem Friedhofsgärtnermeister melden. 2. Den Besucherinne n und Besuchern der Friedhöfe für allgemeine Informationen und Auskünfte zur Verfügung stehen. 3. Im Gespräch mit den Bürger innen und Bürgern Anregungen und Kritikpunkte aufnehmen und diese weiterleiten an die zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen. 4. In Einzelfällen älter e oder behinderte Menschen zum Grab begleiten. Die Patinnen und Paten sind bei der Ausübung ihres Ehrenamtes über die Stad Köln haftpflichtversichert und unfallversichert. Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisc h oder per Mail an: Amt für L andschaf tspfle e und G rünflä hen Telefon: 0221 / 221-33355 E -M ail: 67-Ehrenamt@stadt-koeln.de Flyer: Ehrenamtsaufruf Friedhöfe PDF, 819 kb © Stadt Köln, Schmitten Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H9 178 Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften| Stand: 06/ 2017 E5 H9.1.4 Patenschaft Spielplatz Für Kölner Spi elplätze, Bolzplätze und Skateranlagen können Bürgerinnen und Bürger eine Patenschaft übernehmen. Zu den Aufgaben der Ehrenämtler gehören folgende Tätigkeiten: 1. Sich allein oder gemeinsam mit ander en Interessierten regelmäßig um einen Spielplatz in ihrer Nähe kümmern. 2. Schäden oder Verunreinigun gen der Stadt Köln melden, damit sie schnell beseitigt werden können. 3. Bei eventuellen Konflikten auf Ihrem Sp ielplatz durch ein hilfreiches Gespräch vermitteln. 4. Hundebesitzer freundlic h, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass ein Spielplatz keine Hundetoilette ist. 5. Kindern gerne Anleitungen z um Spielen zu geben oder sogar eine Spielaktion oder ein Spielplatzfest zu veranstalten. Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an: Amt für Kinder, Jugen d und Familie Abtl. Kinderinteressen und Jugendförderung Am Justizzentrum 6, 50939 Köln Tele fon: 0221/221-2 70 70 E -M ail: spielplatzpaten@stadt-koeln.de Wir freuen uns über Ihr Interesse. Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H9 179 Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017 H9.1.7 Sauberkeitsaktionen Für die Sauberkeit können Bürgerinnen und Bürger eine Putzaktion durch- führen. Sie können mit Vereinsfreunden, Nachbarn oder netten Leuten eine Sau- berkeitsaktion für ihr Veedel initiieren oder sie übernehmen zum Beispiel Verantwortung für das Umfeld ihrer Schule oder ihrer KiTa. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die Kölle Putzmunter- Partner unterstützen diese Aktionen von Frühlingsanfang bis Ende September. Es werden Handschuhe und Müllsäcke zur Verfügung gestellt. Die AWB holt den gesammelten Müll am vereinbarten Ort ab und entsorgt ihn fachge- recht. Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich bitte telefonisc h oder per Mail an: AWB Abfallwirts chaftsbetriebe Köln GmbH Thomas Enzinger Maarweg 271 50825 Köln www.awbkoeln.de E -M ail: putzmunter@awbkoeln.de Tele fon: 0221 / 9 22 22 85 F ax: 0221/9 22 22 93 Melden Sie sich und Ihre Aktion mit dem Anmeldeformul ar an: www.awbkoeln.de/private-haushalte/koelle-putzmunter Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche H9 180 Informieren Sie uns über Mängel im Kölner Stadtbild. Über "Sag’s uns" können Sie die Stadtverwaltung über Missstände im Kölner Stadtbild informieren. Dazu müssen Sie per Internetzugang einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Ihr Anliegen absenden. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Beitrag ein Foto hochladen, hilft uns dies bei einer zügigen Bearbeitung. In dem Onlineangebot "Sag's uns" können Sie über die unten genannten Kategorien Ihr Anliegen eingeben. Altkleidercontainer Finden Sie auf öffentlichem Straßenland Altkleider-Container, die nicht von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln aufgestellt wurden und nicht gekenn- zeichnet sind, melden Sie bitte diese illegale Altkleidersammlung. Um sich gegen illegale, gewerbliche Sammlungen zu wehren und die gemeinnüt- zigen Sammlungen zu schützen werden diese illegalen Container aus dem Stadtgebiet entfernt. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes bringen wir am Container einen Hinweis an. Wir geben somit der Eigentüme- rin und dem Eigentümer die Möglichkeit den Container selbst zu entfernen. Erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen beziehungsweise Klärung der Eigentümerverhältnisse dürfen wir tätig werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass die illegal aufgestellten Altkleidercontainer nicht sofort entfernt werden können. Ampel defekt Eine einz elne Lampe ist defekt oder die Ampel "springt" dauerhaft nicht um. Die Ampeltaste für Fußgängerinnen und Fußgänger funktioniert nicht und ist vermutlich defekt. Die Instandsetzung wird direkt fest beauftragt und in der Regel innerhalb von zwei Tagen durch einen Dienstleister durchgeführt. Glascontainer Hin und wieder kann es vorkommen, dass ein Glascontainer überfüllt ist. Trotz regelmäßiger Leerung können die Wertstoffcontainer die dort abge- lieferten Mengen nicht aufnehmen. Auch werden Glasabfälle nicht in die Container entsorgt, sondern unerlaubter Weise neben die Container gestellt. w ww.sags-uns.stadt-koeln.de Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017 H9.1.8 Sag’s uns : Informieren Sie uns über Mängel im Kölner Stadtbild. sags-uns.stadt-koeln.de Die Oberbürgermeisterin H9 181 Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017 Sonderräume Historisch Kernbereich Ringe Bedeutung Nachbarschaftlich Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Stellen Sie solche Mängel fest, dann melden Sie bitte die Standorte der Container unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, an denen Sie die Überfüllung der Container feststellen.Wir werden umgehend die Leerung oder die Beseiti- gung der beauftragen. Parkscheinautomat defekt Sie können am Par kscheinautomat kein Parkticket ziehen? Nach dem Münzein- wurf gibt es keinen Parkschein oder keine Münzrückgabe, die EC -Karte / Geldkar- te steckt im Automaten fest oder die eingeworfenen Münzen fallen durch? Bitte melden Sie uns defekte oder nicht richtig funktionierende Parkscheinautomaten. Neben der Angabe der Straße mit einer Hausnummer, vor welcher der Auto- mat steht, ist die Angabe der Parkscheinautomaten-Nummer sehr hilfreich.Die Instandsetzung wird kurzfristig direkt von unserem Parkbetriebsservice durch- geführt. Was sollten Sie tun, wenn ein Parkscheinautomat defekt ist? Stellen Sie bitte Ihre Ankunftszeit auf einer Parkscheibe ein und legen Sie diese gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Sie können dann bis zu der auf dem Parkscheinautomaten angegebenen Höchstparkdauer auch ohne Ticket parken. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht umparken oder an einem anderen Automaten einen weiteren Parkschein lösen. Schrottfahrzeuge/Fahrräder Wenn Ihnen auf öffentlichen Flächen abgestellte Fahrräder auffallen, die auf- grund ihres Zustandes als Abfall zu bewerten sind, weil beispielsweise wesent- liche Teile, wie Rahmen oder Räder fehlen, melden Sie diese bitte. Dies gilt auch für abgemeldete (Schrott-)Fahrzeuge mit entsiegelten oder ganz ohne Num- mernschilder, die auf öffentlichen Flächen abgestellt sind. Wir nehmen Ihr Anliegen direkt in die Bearbeitung der Bezirksordnungsdienste auf. Von dort wird geprüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder der Eigentümerin oder dem Eigentümer innerhalb einer ge- setzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit gegeben werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen. Erst nach Ablauf der Frist dürfen wir tätig werden. Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Bezirksordnungsdienst weiter bearbeitet. Spiel- und Bolzplätze Alle öffentli chen Kölner Spiel- und Bolzplätze werden regelmäßig gereinigt und kontrolliert – zur Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass Müll und Verunreinigungen auf den öffent- lichen Kölner Spiel- und Bolzplätzen hinterlassen werden. Auch können Spielge- räte im Laufe der Zeit nicht mehr funktionstüchtig sein. Sofern Ihnen solche Zustände oder Abnutzungen auffallen, melden Sie diese bitte mit der Angabe des Spiel-/Bolzplatznamens und falls vorhanden der Spiel- platznummer, damit wir Ihre Mitteilung genau zuordnen können.Grundsätzlich sollten aber die Hinweise auf den Beschilderungen der Spielplätze befolgt wer- den. Ihr Anliegen wird kurzfristig durch die Stadt Köln durchgeführt. Eine Rückmeldung auf Ihre Mel- dung sollte innerhalb von zwei Arbeitstagen erfolgen. Natür- lich ist die Bearbeitungsdauer aber abhängig davon, wie viele Hinweise zeitgleich eingehen und welche Aufga ben im Tagesge- schäft anstehen. H9 182 Standardbeschreibung Ehrenamt – Patenschaften | Stand: 06/ 2017 Straßenbaustellen Hier können Sie alle "Probleme" mit Straßenbaustellen melden; von der offen- sichtlich zu lange n Dauer der Baustelle bis hin zu Ihrer Meinung nach zu gefähr- licher Verkehrsführung. Wir interessieren uns aber auch für sogenannte "Schlaf- baustellen" im S traßenbau, an denen offensichtlich nicht mehr gearbeitet wird. Möglicherweise sind auch Baustellen- oder Verkehrsschilder nach Beendigung der Straßenba ustelle nicht entfernt worden. Wichtig ist nur, dass es sich um Straßenbaum aßnahmen und nicht um Hochbaumaßnahmen handelt. Nicht immer können wir d ie durch die Straßenbaustelle entstehenden Unan- nehmlichkeiten beseitigen, aber wir nehmen uns der Sache an und we rden wenn möglich Abhilfe s chaffen. Straßenlaterne defekt Ist eine Leuchte an einer Straße, einem Geh- oder Radweg defekt? Ist der Leuch- tenmast o der d as Leuchtenglas beschädigt? Neben der Angabe der Straße mit einer Hausnummer, vor welcher die Straßenla- terne steht, i st die Angabe der Laternen-Nummer (kleines Schild auf dem Mast) sehr hilfreich. Die Instandsetzung wird direkt vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik fest beauftragt und in der Regel innerhalb von zwei Wochen durch die RheinEnergie Köln durchgeführt. Wilder Müll Leider kommt es immer häufiger vor, d ass Haus- und Sperrmüll und sogar gefährliche Abfälle (Schadstoffe) im Freiland, an Sammelcontainern f ür Glas oder Altkleider und auf öffentlichen Straßen und Plätzen a chtlos abgelegt werden. Die Beseitigung von wildem Müll ist teuer. Außerdem stellen illegale Müllabla- gerungen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden je n ach Schwere mit hohen Strafen geahndet. Melden Sie bitte die S tellen unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, an denen wilder Müll liegt, damit der Abfall durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entfernt werden kann. Die Kategorien für Mängel im Stadtraum werden ständig erweitert. Finden Sie keine passende Kategorie, dann mel- den Sie den Mangel unter der Telefonnummer 221-115 oder unter stadtverwaltung@stadt- koeln.de. H9 183 184 Verweise Stand: 06/ 2017 I Verweise Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten: Denkmalliste www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmalschutz/suche-derdenkmalliste Baumschutzsatzung www.stadt-koeln.de/mediaasset/.../baumschutzsatzung_2011_08_01.pdf Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik Baustellenfibel www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/baustellenfibel.pdf Sondernutzungssatzung www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/strassen-gruen/sondernutzungssatzung_03_10_2012.pdf usw. © Frederic Lezmi I 185 186 -
Anlage 5, Auszug aus der Niederschrift BV 5 vom 21.09.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 04.12.2017 Auszug aus der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 21.09.2017 öffentlich 9.2.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Die Bezirksvertretung erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadt- räume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und – externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den dar- aus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentli- chen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu si- chern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. Die Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bür- gern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raumes, z.B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Ab- stimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Standards auf politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. -
Anlage 2 - Bedeutungsplan
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Gestaltungshandbuch Stadt Köln Bedeutungsplan Stand: November 2016 Bedeutungsplan B Bedeutungsplan Übersicht | Stand: November 2016 Detailansichten auf den Folgeseiten: N Norden Osten Westen Zentrum Süden Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Fußgängern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen. Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert: 1. Internationale Bedeutung 2. Stadtweite Bedeutung – Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume 3. Nachbarschaftliche Bedeutung 4. Grünräume Räume mit internationaler Bedeutung Hier handelt es sich um die sogenannten „Visitenkarten- räume“ der Stadt. Es sind die am höchsten von Fußgän- gern frequentierten Stadträume; die Bereiche, in die jeder Kölner seine Besucher führt, die Räume, die dem ortsfremden Besucher den ersten– und manchmal auch einzigen - Eindruck der Stadt vermitteln. Der Gestal- tungs- und Instandhaltungsanspruch in diesen Räume ist besonders hoch. Räume mit stadtweiter Bedeutung In diesen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der Bürger ab. In den stadtweit bedeutenden Räumen geht man aus, einkaufen, feiern, man trifft sich. Die Aufent- haltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung der öffentlichen Räume ist hoch. Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu verbinden, werden bestimmte Gestaltungsstandards in stark frequentierten Straßenbereichen fortgesetzt. Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung In diesen Räumen halten sich vor allem Bürger auf, die in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut gestalteter Grundstandard, der langfristig instand gehal- ten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Hier ist auch Raum für eine individuellere Gestaltung durch die Anwohner und auch für (gestalterisches) Ehrenamt. Von dem Bedeutungsplan und dessen Bedeutungsstufen lassen sich die jeweiligen Standards (siehe Standardkata- log E) in Bezug auf die Gestaltung, Abstimmungen und Instandhaltung für die einzelnen Stadträume ableiten (Elementenbeschreibung). In Absprache mit dem Gre- mium für Qualitätssicherung im öffentlichen Raum kann im Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Grünräume Die Grünräume in Köln haben eine hohe Erholungs- und Aufenthaltsqualität. Aufgrund der natürlichen Umge- bung ergeben sich eigene Standards für die Gestaltung und Instandhaltung. Fortschreibung Dieser Plan wurde auf der Grundlage des Versorgungs- und Geschäftszentrenkonzepts, dem Schutzplan bezüg- lich der städtebaulich sensible Stadträume des Werbe- nutzungsvertrags sowie ergänzenden Stadtraumstudien zur Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequenzen im Jahr 2016 entwickelt. Bedeutungsplan Stand: November 2016 B Bedeutungsplan Übersicht International Stadtweit Verbindung stadtweit Grünfläche Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen 1 Km Internationaler Raum, © Thilo Schmülgen Stadtweiter Raum, © Costa Belibasakis Nachbarschaftlicher Raum, © Costa Belibasakis Eine Aktualisierung des Bedeutungsplans erfolgt regelmäßig und wird so auf die stetigen Veränderungen und Bedarfe des Stadtraums reagieren. B B 1 Km Bedeutungsplan Zentrum | Stand: November 2016 Bedeutung Zentrum International Stadtweit Verbindung stadtweit Grünfläche Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Norden Osten Westen Zentrum Süden B1 Bedeutungsplan Nord | Stand: November 2016 Bedeutung Nord Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 1 Km Norden Osten Westen Zentrum Süden B2 Bedeutungsplan Ost | Stand: November 2016 Bedeutung Ost Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche Norden Osten Westen Zentrum Süden B3 Norden Osten Westen Zentrum Süden Bedeutungsplan Süd | Stand: November 2016 Bedeutung Süd Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 1 Km B4 Bedeutungsplan West | Stand: November 2016 Bedeutung West Nachbarschaftlich* *Alle nicht-eingefärbten Flächen Stadtweit Verbindung stadtweit International Grünfläche 1 Km Norden Osten Westen Zentrum Süden B5 -
Anlage 3 Auszug BV 4 vom 11.09.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 öffentlich 10.2 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Frau Schinkel, Dezernat für Stadtentwicklung, erläutert das Gestaltungshandbuch. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begründet den Änderungsantrag. Sie betont, dass Gestaltungsspielräume erhalten bleiben sollten. Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) an. Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) spricht sich für die Beschlussvorlage aus. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) spricht sich für den Änderungsantrag aus. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) spricht sich gegen den Änderungsantrag aus. Das Gestaltungshandbuch lasse auch für abweichende Lösungen genügend Spielraum. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzu- setzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instand- haltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Ef- fizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfa- chung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeu- tungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. a. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er- gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 2. Der Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raumer, z. B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Stan- dards auf politischen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP/Piraten-Fraktion 10.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Gestaltungshandbuch AN/1283/2017 Beschluss: Der Beteiligung der Bezirksvertretungen, die vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern im engen Kontakt stehen, kommt bei der Planung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu. Sie sind daher zwingend in die Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raumer, z. B. von Straßen, Plätzen und Parkanlagen, in die Abstimmung einzubinden. Es muss möglich sein, von den im Gestaltungshandbuch definierten Standards auf politi- schen Beschluss der Bezirksvertretungen hin abzuweichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP/Piraten-Fraktion. -
Anlage 4 Auszug Stadt AG Behindertenpolitik vom 16.11.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 28.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 öffentlich 1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Frau Schinkel erläutert das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln anhand einer Foli- en-(Powerpoint)-Präsentation. Die Vortragsunterlagen sind dem TOP als Anlage bei- gefügt. Frau Schinkel betont, dass das Gestaltungshandbuch immer wieder überarbeitet und fortgeführt wird. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung und soll auch durch dieses Gestaltungshandbuch einen höheren Stellenwert erhalten. Herr Intveen dankt Frau Schinkel im Namen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen für dieses offene und kooperative Verwaltungshandeln. Er betont, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen das vorliegende Gestaltungshandbuch sehr begrüßen, da dieses die Barrierefreiheit als verpflichtendes Element sieht. Die Weiterentwicklung des Gestaltungshandbuches ist sinnvoll und erforderlich. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen sind sehr daran interessiert, daran mitzuarbeiten. Herr Intveen berichtete, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der letzten Sitzung um Vertagung der Vorlage gebeten hatten, da noch Beratungs- und Informationsbedarf bestand. Mittlerweile haben mehrere Gespräche zwischen den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen und der für das Gestaltungshandbuch verantwortlichen Fachver- waltung stattgefunden. Es wurde gemeinsam an Verbesserungsvorschlägen zur ak- tuell vorliegenden Vorlage gearbeitet, die mit dem unter TOP 1.1.1 aufgeführten An- trag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Diese Änderungsvorschläge stellen das vorliegende Gestaltungshandbuch nicht infrage, sondern sollen lediglich an ver- schiedenen Textstellen Klarheit bringen. Das Ansinnen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, das im Einzelfall vom Gestaltungs- handbuch abgewichen werden kann, wird von den Vertreter*innen der Behinderten- organisationen und -selbsthilfegruppen abgelehnt. Das Gestaltungshandbuch gibt Gestaltungsvorgaben für die gesamte Stadt Köln vor und ist mit allen Beteiligten ab- gestimmt. Einzelfall-Lösungen würden nicht nur für alle einen zusätzlichen Arbeits- aufwand bedeuten, sondern es müssten für jeden Einzelfall Neuverhandlungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit geführt werden. Gerade dies soll aber mit dem Ge- staltungshandbuch vermieden werden. Herr Waddey weist daraufhin, dass im Zusammenhang mit dem Gestaltungshand- buch immer von „Gestaltungsgrundsätzen“ die Rede ist. Grundsätze können abge- wogen werden. Ziele sind jedoch immer einzuhalten. Daher bittet Herr Waddey zu prüfen, ob die Barrierefreiheit als Ziel definiert werden kann, von dem nicht abgewi- chen werden darf. Er bittet das Gestaltungshandbuch diesbezüglich zu überarbeiten. Er selbst wird diesen Vorschlag in seine Fraktion einbringen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ergänzt den Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen auf Seite 16 des Gestaltungshandbuches um folgenden Passus: „S. 16 oben einfügen: Zu C1 Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.)“ Der Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen wird mit dieser Änderung unter TOP 1.1.1 beschlossen (siehe un- ten). Mit diesen Änderungen beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen des Rates unter der Maßgabe, dass die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik beschlossenen Änderungen im Gestaltungshandbuch vorgenommen wer- den, zu empfehlen, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln um- zusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und In- standhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zu- sammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - ange- messene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Er- gebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreich- barkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unab- hängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Stan- dards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Kom- fort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und funktional zu gestalten. S. 16 oben einfügen: Zu C1 Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.) Seite 17 Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und visuelle Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekon- trast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude (z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffin- destreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). …… Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schie- ben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in mög- lichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingear- beitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Ge- staltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll an- zuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Ge- staltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkann- ten Regeln der Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): …………….. Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik …………….. Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 1120/2017 Freigabedatum 28.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öf- fentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Gestaltungsbeirat 10.07.2017 Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 Verkehrsausschuss 12.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 19.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Rat 28.09.2017 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchi- siert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf be- stimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleite- ten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstim- mungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhän- gig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stel- len und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als per- spektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach ange- messenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Zu a: Haushaltsmäßige Auswirkungen zu 1. Bedeutungsplan. 2. Planungsgrundsätze, 3. In- standhaltungsgrundsätze (perspektivisches Qualitätsziel) Nein 1.und 2. Die Hierarchisierung von Stadträumen durch den Bedeutungsplan und die Einführung von Planungs- grundsätzen mit den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentli- chen Raum werden den Stadtraum wirkungsvoll verbessern ohne grundsätzlich Veränderungen fi- nanzieller oder personeller Art vorauszusetzen. Notwendige Mehrbedarfe zur Entwicklung von Gestaltungssatzungen und zur Prüfung und Behebung von gestalterischen Missständen im Innenstadtbereich werden parallel im Rahmen der jährlichen Haushaltsdebatten entschieden und müssen sich innerhalb der festgelegten Dezernatsbudgets be- wegen, ggf. sind Prioritätensetzungen erforderlich. . Der Haushalt wird in diesem Beschluss nicht zusätzlich belastet. 3. Die 4 Instandhaltungsgrundsätze werden daher inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel für die nächsten Jahre beschlossen. Nur sofern in Zukunft weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Erhöhung der Pflegestandards umgesetzt werden. Die Ent- scheidung über diese Ressourcen wird parallel im Rahmen der jährlichen Haushaltsdebatten im Rahmen der verfügbaren Dezernatsbudgets getroffen. Ggf. sind Prioritätensetzungen erforderlich. Der Haushalt wird in diesem Beschluss nicht zusätzlich belastet. Zu b: Haushaltsmäßige Auswirkungen Evaluation der Umsetzung des Gestaltungshandbuches Nein Haushaltsmäßige Auswirkungen zu Punkt b Eine Evaluation der Umsetzung des Gestaltungshandbuchs ist Teil des laufenden Geschäfts der Verwaltung und belastet den Haushalt nicht zusätzlich. Die Mittel hierfür stehen im Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 4 Begründung zu a: Die Stadt Köln hat mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt bereits einen ersten Schritt in Richtung „ordnende Stadtgestaltung“ unternommen. Diese Standards weiterzuführen und zu erweitern sowie einen Bedeutungsplan zur Priorisierung der öffentlichen Räume zu entwickeln wurde unter anderem auch als ein zentrales Ziel des Stadtbildforums formuliert, welches das Gerüst einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Stadtgestaltung bildet. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den An- forderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Dabei stehen weniger städtebauliche Ordnungsprinzipien im Vordergrund als konkrete, praktikable Anwendungsfälle der Oberflächen und der Stadtmöblierung sowie Qualitätsziele in Abstimmungsver- fahren und Instandhaltungsaufgaben. So wird mit dem Gestaltungshandbuch dem Wunsch nach einer Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum entsprochen. 1. Die Hierarchisierung von Stadträumen durch den Bedeutungsplan : Die städtischen Räume haben aufgrund ihrer Nutzung unterschiedliche Bedeutungen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Besuchern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als in anderen Räumen. Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach drei Bedeutungsstufen hierarchisiert: N Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung – der gute Grundstandard S Räume mit stadtweiter Bedeutung – Grundstandard mit einigen qualitätvollen Sonderlösungen I Räume mit internationaler Bedeutung – Grundstandard mit qualitativ hochwertigen Sonderlö- sungen 2. Die Einführung von 9 Planungsgrundsätzen . Durch die Einführung von Planungsgrundsätzen werden eindeutige Regeln für die Gestaltung des öffentlichen Raums festgesetzt. Das Ziel ist eine klare und abgestimmte, einheitliche und an wichtigen Orten besonders hochwertige Gestaltungshandschrift. 1. First Things First (Bedeutungsplan) 2. Wir sprechen uns ab 3. Genau hier 4. Weniger ist mehr 5. Alles passt zusammen 6. Grau tritt in den Hintergrund 7. Dezente Werbung 8. Der Stadtraum ist für Alle da 9. Das ist es uns wert 3. Das perspektivische Qualitätsziel: die 4 Instandhaltungsgrundsätze Die Umsetzung der Instandhaltungsgrundsätze wird zur deutlichen Hebung der Stadtraumqualität beitragen und eine gute Gestaltung langfristig erhalten. 1. Raumdeckende Reinigung 2. Zeitnahe Mängelbehebung 3. Sensible Instandhaltung 4. Schaffen von Verantwortlichkeiten 5 Begründung zu b: Standards werden sich nur durchsetzen können, wenn sie über Jahrzehnte angewandt werden. Inso- fern ist es wichtig, standardisierte Elemente für den öffentlichen Raum in der nächsten Zukunft beizu- behalten. Dennoch sollen die Inhalte des Gestaltungshandbuchs auf ihre Wirkung und Umsetzbarkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein ständiger Evaluationsprozess - vor allem des Bedeu- tungsplans - sollte nach einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Außerdem können so sinnvolle Ergänzungen vorgenommen und regelmäßig eingearbeitet werden. 6 Hintergrund zum Gestaltungshandbuch Die Stadt Köln hat mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt bereits einen ersten Schritt in Richtung ordnende Stadtgestaltung unternommen. Diese Standards weiterzuführen und zu erweitern sowie einen Bedeutungsplan zur Priorisierung der öffentlichen Räume zu entwickeln wurde als zentrales Ziel des Stadtbildforums formuliert und bildet das Gerüst dieser Strategie. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den An- forderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Dabei stehen weniger städtebauliche Ordnungsprinzipien im Vordergrund als konkrete, praktikable Anwendungsfälle der Oberflächen und der Stadtmöblierung sowie Qualitätsziele in Abstimmungsver- fahren und Instandhaltungsaufgaben. 1. Inhalt des Gestaltungshandbuchs Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln gliedert sich in die Kapitel A (Einleitung) bis I (Verweise) 2.1 Einleitung, Kapitel A 2.2 Bedeutungsplan, Kapitel B Die städtischen Räume haben aufgrund ihrer Nutzung unterschiedliche Bedeutungen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Besuchern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer besonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als an in anderen Räumen. Vor diesem Hinter- grund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach vor allem drei Bedeutungsstufen hierar- chisiert: N Räume mit nachbarschaftlicher Bedeutung – der gute Grundstandard S Räume mit stadtweiter Bedeutung – Grundstandard mit einigen qualitätvollen Sonderlösungen I Räume mit internationaler Bedeutung – Grundstandard mit qualitativ hochwertigen Sonderlö- sungen Durch die Grundlage des Bedeutungsplans in Kapitel B können ganz konkret bestimmten Räumen treffende Standards zugeordnet werden. Diese Standards betreffen nicht nur das Erscheinungsbild eines Elementes, sondern auch Aussagen über deren Instandhaltung. Hier werden Qualitätsziele für die Reinigung und Reparatur entsprechend der Bedeutungsräume definiert. Fortschreibung des Bedeutungsplans Dieser Plan wurde auf der Grundlage des Versorgungs- und Geschäftszentrenkonzepts, dem Schutzplan bezüglich der städtebaulich sensible Stadträume des Werbenutzungsvertrags sowie er- gänzenden Stadtraumstudien zur Wahrnehmung hoher Fußgängerfrequenzen im Jahr 2016 entwi- ckelt. Der Bedeutungsplan unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle und soll auf die Veränderun- gen im Stadtraum angemessen reagieren. So wird eine regelmäßige Fortschreibung angestrebt, da- mit der Plan stets aktuell bleibt. 2.3 Gestaltungsgrundsätze, Kapitel C Die Gestaltungsgrundsätze in C erklären die grundsätzlichen Regeln als Basis für alle (Neu-) Gestal- tungen und die Instandhaltung im öffentlichen Raum. Jedes Element und jede stadträumliche Pla- nung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift. Ziel ist eine klare und abgestimmte, einheitliche und an wichtigen Orten hochwertigere Gestaltungs- handschrift gepaart mit Sauberkeit und Ordnung für den öffentlichen Raum. 7 Planungsgrundsätze 1. Bedeutungsplan_Gute Basis, hochwertige Ausnahmen: Der Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Der qualitätvolle Grundstandard in den öffentlichen Räumen ist eine gute Basis, in den Räumen mit besonders hoher stadträumlicher Bedeu- tung sind qualitativ hochwertige Ausnahmen möglich. 2. Abstimmung_Wir sprechen uns ab: Die Aufstellung jeglichen Mobiliars im öffentlichen Raum soll gemäß der Hierarchie des Bedeutungs- plans in einem Abstimmungsteam aus gestalterischem, technischem und rechtlichem Sachverstand entschieden werden. 3. Zonierung_Genau hier: Elemente sind nur in den angegebenen Zonierungsbereichen aufzustellen 4. Anzahl_Weniger ist mehr: So viel wie nötig, so wenig wie möglich . Weniger Stadtraummobiliar für mehr Sauberkeit und Ord- nung 5. Formensprache und Materialwahl_Alles passt zusammen: Abstimmung des gesamten Stadtmobiliars in Form, Farbe und Material 6. Farbe_Grau tritt in den Hintergrund: Vereinheitlichung des Stadtmobiliars durch die Farbe anthrazit 7. Dezente Werbung: Die Eigenwerbung sinkt auf weniger als 5% der Ansichtsfläche eines Elements 8. Barrierefreiheit_Der Stadtraum ist für Alle da: Alle Räume sind barrierefrei gestaltet Qualität_Das ist es uns wert: Besondere Qualität in besonders bedeutenden Stadträumen Instandhaltungsgrundsätze: 1. Raumdeckende Reinigung_Alles aus einer Hand: Reinigung für einen gesamten Straßenraum statt nur der Bodenflächen oder einzelner Elemente 2. Zeitnahe Mängelbehebung_„Broken-Windows-Theorie“: Zeitnahes Handeln gegen Verwahrlosung 3. Sensible Instandhaltung: Gestalterisch sensible Ausbesserungsarbeiten zu Erhaltung bestehender Gestaltungsmuster 4. Verantwortlichkeiten schaffen: Durch Personen, die einzelnen Räumen oder Aufgaben zugeordnet sind, wird die Qualität und Umsetzung der o. g. Regeln gesichert. 8 2.4 Abstimmungsverfahren, Kapitel D In Kapitel D sind Abstimmungsverfahren, abgeleitet vom Bedeutungsplan, erklärt. Hier handelt es sich ausschließlich um Abstimmungen innerhalb bzw. mit der Verwaltung, nachdem die Aufgaben und Ziele vom Rat der Stadt Köln und dessen erweiterte Gremien an die Verwaltung weitergeleitet worden sind. 2.5 Barrierefreiheit, Kapitel E Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine „Stadt für alle“. Um eine selbstständige Orien- tierung aller Stadtbenutzer im Straßenverkehr zu ermöglichen, sind oft bauliche Besonderheiten er- forderlich. So benötigen blinde Menschen ein ertastbares System, mit dessen Hilfe sie sich orientie- ren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Für Menschen mit Sehbe- hinderung ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. Geh- behinderte Menschen sowie Kleinkinder und Personen, die Kinderwagen schieben, sind auf eine stu- fenlose Erreichbarkeit aller öffentlichen Räume angewiesen. Hörgeschädigte können durch akusti- sche Signale geleitet werden. Standards baulicher Art, aber auch Abstimmungsverfahren zugunsten einer Stadt für Alle werden hier festgelegt und werden ständig weiterentwickelt. 2.6 Sonderräume, Kapitel F Innerhalb der stadtweit und international bedeutenden Räume, die im Bedeutungsplan definiert sind, gibt es innerstädtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestal- tung erfahren haben. So sind z. B. Stadträume mit internationalem Anspruch sowohl in der Altstadt mit dem Grauwacke-Bodenbelag und dem historisierenden Mobiliar als auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit dem hellen Stein zu finden. Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. 2.7 Standardkatalog, Kapitel G Der Standardkatalog mit der darauf folgenden ausgearbeiteten Standardbeschreibung (H) nimmt konkret Einzelelemente des Stadtraums unter die Lupe und definiert Standards. Nach dem Bedeutungsplan sind die Stadträume eindeutig in Räume mit nachbarschaftlichem, stadt- weiten und internationalem Anspruch eingeteilt. Diesen Klassifizierungen entsprechend werden nun neben den Verfahrensprozessen auch konkrete Elementenstandards zugeordnet. Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung besonders bewährt haben. Es ist nicht das Ziel, neue, modische Elemente zu entwickeln und den Stadtraum mit noch mehr neuen Elementen zu überfrachten. Vielmehr sollen die guten Bestandselemente zum Standard erhoben werden und durch ihre weitere Vermehrung im Laufe der Zeit den Stadtraum beruhigen. Alle diese Elemente, werden auf die Gestaltungsgrundsätze (C) hin geprüft. Jedes Element wird in der anschließenden Standard- beschreibung (H) noch einmal genau nach den Grundsätzen der Verantwortlichkeit, Gestaltung, Ab- stimmungsverfahren und Instandhaltung beschrieben. Identität der Stadträume: Die besondere Identität der Räume wird sich durch die individuellen Straßenraumprofile, unterschied- liche Straßenbegrünung, durch Patenschaften gestaltete Baumscheiben und sonstige individuellen Maßnahmen weiterhin entfalten können. Die Vereinheitlichung und die gute Qualität der Standarde- lemente sollen nach und nach das Stadtbild beruhigen und wie ein Teppich die unterschiedlichen Gestaltungen von Einzelflächen zusammenziehen. In stadtweit oder international bedeutenden Räu- men können in Einzelfällen qualitätvolle Sonderlösungen besondere Räume hervorheben. 9 Standardbeschreibung, Kapitel H In der Standardbeschreibung werden alle Elemente, die im Standardkatalog aufgelistet sind und die Grundstandards für die Stadt Köln bilden, genauer betrachtet. Wichtige Parameter hierfür sind Barrie- refreiheit, Ordnung, Instandhaltung und die räumlich-gestalterische Gesamtwirkung. Alle Elemente sind nach den folgenden Kriterien beschrieben: a. Name, ggfs. Beschreibung und Grundregel „Worum geht es?” b. Verantwortlichkeit „Wer ist verantwortlich?“ c. Gestaltung „ Wie sieht das Element aus?“ d. Instandhaltung Reinigung: „Wie sind die Qualitätsziele definiert?“ Reparaturarbeiten: „Wer repariert das Element und nach welchen Qualitätskriterien?“ Auf diese Weise werden Gestaltung, Verantwortlichkeiten, Abstimmungsverfahren und Instandhal- tungsziele genau festgesetzt und können entsprechend überprüft werden. Hier wird nicht das Stadtmobiliar beleuchtet, sondern es sollen auch Gestaltungsregeln, die den Ein- zelhandel, die Außengastronomie, aber auch temporäre Einrichtungen, Platz finden. 2.8 Patenschaften, Kapitel H9 In Kapitel H9 sind die Bürger mit ihrem Engagement für den öffentlichen Raum angesprochen. Die unterschiedlichen Patenschaften geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den öffentli- chen Raum – vor allem in den Wohnbereichen – mit zu gestalten und zu verbessern. Eine Auswahl mit den entsprechenden Ansprechpartnern ist hier aufgeführt. 3.0 Verweise, Kapitel I Am Ende wird auf ergänzende Richtlinien und Handbücher verwiesen. 2. Evaluierung Standards werden sich nur durchsetzen können, wenn sie über Jahrzehnte angewandt und stets wie- derholt werden. Insofern ist es wichtig, standardisierte Elemente für den öffentlichen Raum in der nächsten Zukunft beizubehalten. Dennoch sollen die Inhalte des Gestaltungshandbuchs auf ihre Wirkung und Umsetzbarkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein ständiger Evaluationsprozess - vor allem des Bedeu- tungsplans - sollte nach einem angemessenen Zeitraum erfolgen. 3. Veröffentlichung Nach erfolgter Beschlussfassung ist vorgesehen, das Gestaltungshandbuch inklusive Bedeutungs- plan in den einzelnen Kapiteln auf der Webseite „www.Stadt-Koeln.de“ im pdf-Format online zu set- zen. Auf diese Weise können die Inhalte immer in der aktuellen Fassung von jedermann abrufbar sein. Über Aktualisierungen der Inhalte wird die Politik in Form von Mitteilungen in den jeweiligen Aus- schüssen informiert. Zur schnellen Übersicht dient die Broschüre Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. Anlagen 1. Gestaltungshandbuch (das Buch wird nach dem Ratsbeschluss noch einmal lektoriert und grafisch überarbeitet!) 2. Bedeutungsplan -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer 1120/2017 Stand: 07.08.2023 Sachstandsbericht Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017: Der Rat hat im Dezember 2017 die Verwaltung beauftragt, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. Ebenso sollen die In- halte nach angemessenen Zeiträumen evaluiert und dem Rat der Stadt Köln neue Vorschläge zur Aktualisierung vorgelegt werden. Status X in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Gestaltungshandbuch wird verwaltungsintern angewandt. Die Ergebnisse werden im öf- fentlichen Raum mehr und mehr sichtbar. Nächste Schritte: Verwaltungsintern wird die Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs vorbereitet. Die erste Forstschreibung beinhaltet die Themen der barrierefreien Standards für Bodenbeläge und die Regeln für die Außengastronomie. Ein neues Kommunikationsformat mit dem Namen Köln.Gestaltet. wird zukünftig neue The- men zum Gestaltungshandbuch gewinnbringend in die Stadtgesellschaft kommunizieren Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: II Quartal 2024 -
Anlage 6 Auszug BV3 Gestaltungshandbuch (2)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221-93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 16.10.2017 öffentlich 9.2.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Ergänzender Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadt- räume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentli- chen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprü- fungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze in- haltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbu- ches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktua- lisierungen vorzulegen. Weiter beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal eine Priorisierung für die im Gestaltungshandbuch genannten Elemente im Stadtbezirk 3: - Erhöhung der Reinigungsfrequenz auf den Haupt und Einkaufs- straßen (vgl .Faktensammlung IHK aus der BV Sitzung vom 18.09.2017) - Ersetzung derzeitiger Wertstoff- Container z. Bsp. Durch Unter- flurmodelle - Einheitliche Gestaltung des Baumscheibenschutzes - Ersetzten der „Dixi“- Toiletten an den Marktplätzen durch die im Gestaltungshandbuch vorgesehenen WC-Anlagen Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat und den zuständigen Aus- schüssen: 1. Einen verbindlichen Zeitplan für die nächsten 5 Jahre zu beschließen für die Umsetzung vorgegebenen Qualitätsziele 2. Die dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Um- setzung der Vorgaben des Gestaltungshandbuches zu beschließen So soll sichergestellt werden, dass die „perspektivischen Qualitätsziele“ in ab- sehbarer Zeit auch in den Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung erreicht werden können (z. Bsp. Unterflurlösung für Wertstoff-Container, WC-Gebäude statt „Dixi-Klo“ auf öffentlichen Flächen etc.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD) und Herr Dr. Rother (FDP)
Beratungsverlauf
-
06.07.2017
TOP 6.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen -
05.09.2017
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
07.09.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
07.09.2017
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
18.09.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
16.10.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen -
16.11.2017
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
14.12.2017
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
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