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1215/2022

Beantwortung mündlicher Fragen zu Platzmangel Frauenhäuser in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 25.04.2022, TOP 6.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer  14.04.2022 
 1215/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 25.04.2022 
 
Beantwortung mündlicher Fragen zu Platzmangel Frauenhäuser in Köln 
In der 7. Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 
31.01.2022 wurden zu folgendem TOP mündliche Fragen gestellt: 
 
TOP 6.4 Platzmangel Frauenhäuser in Köln 
4002/2021 
Christina Dumstorf (SE) stellt folgende Fragen: 
1. Woher nimmt die Verw altung die Information, dass die Förderung vom Land für das 
dritte Frauenhaus in Köln abhängig von der Implementierung des Pow erhousekonzep-
tes ist? 
Antwort der Verwaltung: 
Diese Informationen wurden im Rahmen der Kommunikation zwischen dem beantra-
genden Träger „Frauen helfen Frauen e. V.“ mit dem für die Förderung zuständigen Mi-
nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen so erteilt. 
 
2. Gibt es einen aktuellen Stand zur Frage der Förderung/der Umsetzung des dritten 
Frauenhaues? 
Antwort der Verwaltung: 
Nachdem es bisher nicht gelungen ist, das zuständige Ministerium in der Frage der 
Entkopplung der Förderung eines Dritten Frauenhauses in Köln von der Errichtung ei-
nes „mit diesem gegenständlich verbundenen Powerhauses“ mit fachlichen Argumenten 
zu überzeugen, wurde die im Netzwerk gegen häusliche Gewalt eingerichtete Unterar-
beitsgruppe für die Konzeptionierung eines Powerhauses (UAG), besetzt mit Vertre-
ter*innen der Verwaltung, autonomer Beratungsstellen sowie Träger*innen der Gewalt-

2 
 
schutzzentren, damit beauftragt, die Frauenhausbetreiber*innen bei der Konzeptent-
wicklung zu unterstützen. Das Ziel ist es - trotz verbleibender fachlicher Bedenken - 
gemeinsam das vom Ministerium geforderte Konzept für ein untereinander baulich ver-
bundenes Frauenhaus mit „Powerhaus“ zu entwickeln. 
Ohne dieses Konzept können die weiteren Schritte wie Erarbeitung eines tragfähigen 
Kosten- und Finanzierungskonzeptes, Anforderungen an ein für diese Zwecke geeigne-
tes Gebäude etc. nicht benannt werden. 
 
Gez Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1215/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.04.2022
Erstellt
07.04.2022 20:17