Beantwortung mündlicher Fragen zu Platzmangel Frauenhäuser in Köln
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1215/2022 vom 14.04.2022
Stand: Am 25.04.2022 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 14.04.2022 1215/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 25.04.2022 Beantwortung mündlicher Fragen zu Platzmangel Frauenhäuser in Köln In der 7. Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.01.2022 wurden zu folgendem TOP mündliche Fragen gestellt: TOP 6.4 Platzmangel Frauenhäuser in Köln 4002/2021 Christina Dumstorf (SE) stellt folgende Fragen: 1. Woher nimmt die Verw altung die Information, dass die Förderung vom Land für das dritte Frauenhaus in Köln abhängig von der Implementierung des Pow erhousekonzep- tes ist? Antwort der Verwaltung: Diese Informationen wurden im Rahmen der Kommunikation zwischen dem beantra- genden Träger „Frauen helfen Frauen e. V.“ mit dem für die Förderung zuständigen Mi- nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen so erteilt. 2. Gibt es einen aktuellen Stand zur Frage der Förderung/der Umsetzung des dritten Frauenhaues? Antwort der Verwaltung: Nachdem es bisher nicht gelungen ist, das zuständige Ministerium in der Frage der Entkopplung der Förderung eines Dritten Frauenhauses in Köln von der Errichtung ei- nes „mit diesem gegenständlich verbundenen Powerhauses“ mit fachlichen Argumenten zu überzeugen, wurde die im Netzwerk gegen häusliche Gewalt eingerichtete Unterar- beitsgruppe für die Konzeptionierung eines Powerhauses (UAG), besetzt mit Vertre- ter*innen der Verwaltung, autonomer Beratungsstellen sowie Träger*innen der Gewalt- 2 schutzzentren, damit beauftragt, die Frauenhausbetreiber*innen bei der Konzeptent- wicklung zu unterstützen. Das Ziel ist es - trotz verbleibender fachlicher Bedenken - gemeinsam das vom Ministerium geforderte Konzept für ein untereinander baulich ver- bundenes Frauenhaus mit „Powerhaus“ zu entwickeln. Ohne dieses Konzept können die weiteren Schritte wie Erarbeitung eines tragfähigen Kosten- und Finanzierungskonzeptes, Anforderungen an ein für diese Zwecke geeigne- tes Gebäude etc. nicht benannt werden. Gez Dr. Rau
Beratungsverlauf
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25.04.2022
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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