V/0088/2015/2
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 - 2020
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Anlage 1 neu_Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014
2273 Zeichen
Anlage 1 neu zur Vorlage V/0088/2015/2. Ergänzung Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 Stand 01.01.2015 Wohnungsbau-Fertigstellungen im Jahr 2014: 1.450 Wohneinheiten In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit" Mefa Efa Summe Förd. Entw. Mefa Efa Summe Förd. Entw. Kinderhaus - Erweiterung Zentrum 68 0 68 35 Privat Studentenwohnheim Boeselagerstr. 228 0 228 228 Stud. Mitte - Scheibenstr. / Eichsfelder Str. 52 0 52 38 W+S Gasselstiege 30a-m 38 0 38 25 W+S Hiltrup - westl. Meesenstiege 1 46 47 0 W+S Weseler Str. 62 (Studenten) 38 0 38 0 Privat Roxel - Nord 38 9 47 16 Stadt Grevener Str. 10-12 35 0 35 0 Privat Wolbeck - Nord 4 33 37 0 Stadt Hamburger Str. 41-43 29 0 29 0 Privat … und weitere 108 123 231 … und weitere 479 121 600 Summe 271 211 482 Wohneinheiten Summe 847 121 968 Wohneinheiten Genehmigte Wohnbauvorhaben Fertigstellung ab 2015 In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit" Mefa Efa Summe Förd. Entw. Mefa Efa Summe Förd. Entw. Mitte - Hüfferstr. / Rishon-Le-Zion-Ring 150 0 150 0 Privat Koldering 59 (Studenten) 72 0 72 0 Privat Hiltrup - westl. Meesenstiege 26 25 51 0 W+S Corrensstraße 84-88 (Studenten) 68 0 68 68 W+S Mitte - Jahnstraße 48 0 48 0 Privat Hafenweg 17 44 0 44 0 Privat Mitte - Koburger-Weg 29 14 43 0 Privat Hammer Straße 131-137 53 0 53 17 W+S Hiltrup - Bahnhofsbereich 36 0 36 0 Privat Grevener Str. / Steinfurter Str. 52 0 52 17 W+S … und weitere 213 106 319 … und weitere 1041 263 1.304 Summe 502 145 647 Wohneinheiten Summe 1.330 263 1.593 Wohneinheiten Baulandreserven Fertigstellung ab 2016 Restkapazitäten in Baugebieten ohne genehmigte Wohnbauvorhaben Mefa Efa Summe Entw. Mefa Efa Summe Entw. Wolbeck-Nord 28 159 187 Stadt Mauritz-Ost - Sportpl. Schmittingh. 40 31 71 Stadt Steinf. Str. / York Ring (ehem. TÜV) 175 0 175 W+S Steinf. Str. / York Ring (ehem. Esso) 25 0 25 Privat Hiltrup - Albertsheide 94 66 160 Stadt … und weitere 814 836 1.650 Hiltrup - westl. Meesenstiege 101 20 121 W+S Mecklenbeck Mitte 40 17 57 Stadt Summe 1.447 1.129 2.576 Wohneinheiten Berliner Platz (ehem. Metropolis) 130 0 130 Privat davon in jüngeren Neubaugeb. 987 476 1.463 Wohneinheiten Baulandprogramm bis 2020 Mefa Efa Summe Mittelfristige Perspektive mit Baureife 2015 - 2020 5.985 2.085 8.070 Wohneinheiten
Anlage 2 neu_Tabelle Baulandprogramm
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Stand: 08.09.2015 61.21 Harjans - noch nicht abgeschlossen vorhanden nicht erforderlich abgeschlossen größtenteils vorhanden Städtebaul. Qualifizier- ung Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2015 Baulandprogramm 2015 - 2020 Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2015 Beteiligung NachbarnX Privat253-01 050 50Mitte - Rudolfstr. / Oststr. - Abwasserleitung muss noch verlegt werden X Privat262-04 0240 240Mitte - nördl. Bohlweg (ehem. Winkhaus) - X Privat263-04 080 80Mitte - Piusallee - W+S461-01 025 25Mitte - Gartenstr. / Hoher Heckenweg X - Überarbeitung Ergebnis Städtebauliches Qualifizierungsverfahren W+S511-03 060 60Gievenbeck - Arnheimweg X tlw. Bau öffentlicher Erschließung erforderlich Stadt543-04I 10130 140Mecklenbeck - Mitte, westl. Dingbänger Weg X Stadt543-07A 18 13 31Mecklenbeck - südl. Meyerbeerstr., westl. Teil X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat543-07B 10 44 54Mecklenbeck - südl. Meyerbeerstr., östl. Teil - X Privat543-08 030 30Mecklenbeck - westl. Brockmannstr. (Paulushof) - Bau der ErschließungStadt681-04D 560 56Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1b X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat966-04C 018 18Hiltrup - Bahnhofsbereich - 94690 784insgesamt baureif 2015 Seite 1 von 5 Anlage 2 neu zur Vorlage V/0088/2015/2.Erg. Städtebaul. Qualifizier- ung Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat EntwicklerEfaMefa insg. WE-Kapazität 2015 Baulandprogramm 2015 - 2020 Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Grundsätzliche Klärung Immissionsschutz ist erfolgt X Privat0220 220 - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat033 33 - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Stadt525 30 Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat0150 150 - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat47 87 134 - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat400 40 - Vermarktungskonzept BIMA liegt noch nicht vor X BIMA070 70 - Umlegung erforderlichX Stadt820 82 X Bau der Erschließung wird vorbereitetX Stadt36 36 72 Kennziffer Gebiet Baureif 2016 333-03 Mitte - südl. Roddestr. 431-01 Mitte - Hafencenter 572-08 Roxel - südl. Nottulner Landweg 623-06 Kinderhaus - westl. Regina-Prothmann-Str. 681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB 825-08 Gremmendorf - Gremmendorfer Weg 861-07 Angelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg 874-02D Wolbeck Nord nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 971-07 Hiltrup - Langestr. / Malteserstr X 210621 831insgesamt baureif 2016 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren in Bearbeitung X Privat015 15 Baureif 2017 331-01 Mitte - östl. Dahlweg / Südpark - Grundsätzliche Klärung Immissionsschutz ist erfolgt X Privat333-04 040 40Mitte - nördl. Roddestr. - Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X W+S465-04 090 90Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X W+S525-08 0225 225Sentrup - Muckermannweg Seite 2 von 5 Städtebaul. Qualifizier- ung Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat EntwicklerEfaMefa insg. WE-Kapazität 2015 Baulandprogramm 2015 - 2020 Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand VEP des Vorhabenträgers liegt noch nicht vor X Privat0560 560 Kennziffer Gebiet 526-04 Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle) - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat541-03 70180 250Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) - Politische Entscheidung zur künftigen Nutzung ausstehend Stadt543-06 200 20Mecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) X Städtebaulicher Entwurf liegt noch nicht vor Stadt623-05 10 10 20Kinderhaus - südl. Ermlandweg X Vermarktungskonzept BIMA liegt noch nicht vor X BIMA824-02 050 50Gremmendorf - Lilienthalweg - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen Stadt981-06 20 40 60Amelsbüren - nördl. Deermannstr. X 1201210 1330 X Privat0320 320 - freiwillige Umlegung erforderlichX Privat110220 330 X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen0420 420 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X Stadt20 40 60 X noch offen1400 140 X Entwicklung Nutzungskonzept und Städtebaulicher Entwurf Stadt 26 34 60 X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen40360 400 insgesamt baureif 2017 Baureif 2018 431-02 Mitte - Neuhafen / Hafenkante 464-05 Mitte - südl. Markweg 515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1 515-05 Gievenbeck - Borghorstweg 712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg 773-03 Handorf - östl. Hobbeltstr. / nördl. Lammerbach 814-04A Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 Seite 3 von 5 Städtebaul. Qualifizier- ung Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2015 Baulandprogramm 2015 - 2020 Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat871-09 11585 200Wolbeck - Am Steintor / Petersheide - X Stadt871-12 200 20Wolbeck - Westl. Brandhoveweg X VEP des Vorhabenträgers liegt noch nicht vor W+S 25972-05 Hiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Eschweiler) 150 175 X 4961629 2125 Politische Entscheidung zur künftigen Nutzung erforderlich Stadt 0200 200 X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen45355 400 Stadt170110 280 X Liegenschaftliche Sicherung Sportverlagerungsfläche erforderlich Stadt 30 50 80 X X noch offen50 50 100 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen40360 400 Regionalplanänderung erforderlichStadt050 50 X Stadt80 40 120 X Regionalplanänderung erforderlichX Stadt700 70 insgesamt baureif 2018 Baureif 2019 152-01B Mitte - Hörster - Parkplatz 515-04B Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 562-07 Albachten - östl.Erw. südl. Teil 573-07 Roxel - südl. Tilbecker Str. 623-04 Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia 814-04B Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 966-05 Hiltrup - an der Vogelstange 981-04 Amelsbüren - nordwestl. Am Dornbusch 983-04 Amelsbüren - Böckenhorst 4851215 1700insgesamt baureif 2019 Seite 4 von 5 Städtebaul. Qualifizier- ung Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat EntwicklerEfaMefa insg. WE-Kapazität 2015 Baulandprogramm 2015 - 2020 Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand X noch offen070 70 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen5125 130 X noch offen30 20 50 Regionalplanänderung erforderlichX noch offen170 30 200 X noch offen80 20 100 Bau Lärmschutzwall erforderlichStadt500 50 X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen45355 400 Regionalplanänderung erforderlichX noch offen1000 100 Regionalplanänderung erforderlichX noch offen2000 200 Kennziffer Gebiet Baureif 2020 461-02 Mitte - östl. Gartenstr. 515-04C Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 573-09 Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach 583-07 Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil 681-02 Sprakel - südl. Nienberger Str. 681-04C Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil 814-04D Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 4 862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Str. 959-04 Hiltrup - südl. Pfarrer-Ensink-Weg 680620 1300insgesamt baureif 2020 20855985 8070Summe 2015 bis 2020 Seite 5 von 5
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0088/2015/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 - 2020 Beratungsfolge 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 wird zur Kenntnis genommen ( Anlage 1 neu). 2. Die aktualisierte Fortschreibung des Baulandprogramms 2015-2020 (Anlagen 2 neu und 3) wird beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baulandaktivierung gemäß fortgeschriebenem Bau- landprogramm 2015 -2020 erfo rderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und e r- schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitspr ogrammen der städtischen Fachämter zu verankern. 4. Das Ergebnis der Prüfung, ob und wie eine mögliche weitere Bebauung rund um das ausgewiesene Baugebiet „Nördlich Landweh r“ in Sprakel mittel - oder langfristig ge- staltet werden könnte, wird zur Kenntnis genommen (vgl. Punkt 4. der Begründung). II. Finanzielle Auswirkungen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderlic he Kosten für Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Begründung: Nach Anhörung der Vorlage V/0088/2015/1 in den Bezirksvertretungen haben die BV Ost und die BV Nord abweichende Beschlüsse zu dieser Vorlage gefasst. Auch bei der Vorbera- Vorlagen-Nr.: V/0088/2015/2. Erg. Auskunft erteilt: Herr Bartmann Ruf: 492-6115 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de Datum: 08.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0088/2015/2 tung im Au sschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und nachhaltiges Flächenmanagement (ALWF) sowie im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) wurden abweichende Beschlüsse gefasst. Der ALWF hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Sitzung des Rates am 16.09.2015 eine Aktualisierung der Vorlage dahingehend vorzunehmen, dass bei den ei n- zelnen Baugebieten des Baulandprogramms 2015 – 2020 das Jahr der Baureife überprüft und ggf. angepasst wird. Folgende Aktualisierungen sind dementsprechend vorgenommen worden: Angelmodde – Schlesienstr. / Albersloher Weg: Verschiebung der Baureife von 2015 nach 2016 (Entwicklungs- bzw. Vermarktungskonzept der BIMA liegt noch nicht vor) Mitte – Östl. Dahlweg / Südpark: Verschiebung der Baureife von 2016 nach 2017 (Verzögerung des privaten Vorhabenträgers) Sentrup – westl. Steinfurter Str. (Leoland): Verschiebung der Baureife von 2016 nach 2017 (Verzögerung des privaten Vorhabenträgers) Gievenbeck – Borghorstweg: Verschiebung der Baureife von 2017 nach 2018 (Einigung mit BIMA liegt noch nicht vor, danach Bebauungsplan und Erschließung) Ehemalige Kasernen (York und Oxford): Einplanung der ersten Bauabschnitte ab 2018 anstatt 2017 (Anpassung an den zuletzt kommunizierten Entwicklungsstand) Die angegebenen zeitlichen Verzögerungen liegen damit weitestgehend außerhalb des Ei n- flussbereichs der Stadtverwaltung. Alle Änderungen (auch bzgl. des jeweiligen Entwic k- lungsstandes und der Zahl der Wohneinheiten) können der Anlage 2 neu im Anhang en t- nommen werden. Weiterhin wird mit dieser 2. Ergänzungsvorlage Stellung genommen zu den darüber hinaus gehenden geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen und der vorberat enden Au s- schüsse und dargelegt, warum aus Sicht der Verwaltung eine Aufnahme dieser Beschlüsse in den Beschluss zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 – 2020 nicht empfohlen wird bzw. nicht erforderlich ist. 1. Beschluss der BV Ost vom 20.08.2015, des ALWF vom 26.08.2015 und des ASSVW vom 03.09.2015 zur Forcierung der Baulandentwicklung der Fläche 774 -06/07 (Handorf Kirschgarten westlich der Hobbeltstraße) und zur Wiederaufnahme in das Baulandpr o- gramm. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Baureife für d ie Flächen Nr. 774 -06/07 des Baulandprogramms (Sportplätze Ha n- dorf) ist nicht bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Daher musste die Fläche aus der Fort- schreibung des Baulandprogramms 2015 - 2020 herausgenommen werden (vgl. auch Anlage 4 zur Vorlage V/0088/2015/ 1). Sie wird aber für die perspektivische Weiteren t- wicklung bzw. Fortschreibung des Baulandprogramms über das Jahr 2020 hinaus wei- terhin vorgesehen. Hintergrund sind folgende Feststellungen: - 3 - V/0088/2015/2 Ein abschließendes Ergebnis, welches wirtschaftliche Defizit di e geplante Verlag e- rung der Sportplätze mit sich bringt, liegt noch nicht vor. Ebenso steht eine darauf aufbauende abschließende Entscheidung zur Verlagerung noch aus. Unterstellt, eine solche positive (Pro -Verlagerung) Entscheidung ist Ende 2015 / A n- fang 2016 gefällt, sind nachfolgende Schritte erforderlich: Abschluss Bebauungsplanverfahren für neues Sportgelände ca. 1 – 1,5 Jahre, Errichtungsbeschluss und Planung der neuen Sportanlage ca. 1,5 Jahre, (ggf. teilweise zeitlich parallel zum Bebauungsplanverfahren) Bau der neuen Sportanlagen ca. 2 Jahre, Städtebaulicher Entwurf (Wettbewerb) / Bebauungsplanverfahren für neues Wohn- gebiet ca. 2 – 2,5 Jahre (zeitlich parallel zu den o.a. Schritten) Rückbau der Altanlagen / Bau der neuen Erschließungsanlagen ca. 2 – 2,5 Jahre Damit wird deutlich, dass die eigentlichen Planungsverfahren (Bebauungsplan für das neue Sportgelände sowie Wettbewerb und Bebauungsplan für das neue Woh ngebiet) in etwa 3 Jahren abgeschlossen sein könnten. Der weitere Zeitrahmen ergibt sich aber aus der Abhängigkeit und der notwendigen Ab- folge der einzelnen Schritte der Sportverlagerung als Voraussetzung für die Baureifm a- chung des Wohngebietsgeländes. Dies führt dazu, dass eine Baureife für das neue Wohngebiet bis zum Jahr 2020 realistisch erweise nicht erreicht werden kann. Insofern handelt es sich bei der Herausnahme der Flächen Nr. 774 -06/07 aus dem Baulandpr o- gramm tatsächlich lediglich um eine reine zeitliche Verschiebung auf Folgejahre nach 2020. Unabhängig davon wird jedoch an der Entwicklung forciert weiter gearbeitet. 2. Beschluss der BV Ost vom 20.08.2015 und des ASSVW vom 03.09.2015 zur Zurückstel- lung der Fläche 773-03 (östlich der Hobbeltstraße), da diese die letzte öffentliche Fläche in Handorf sei. Stellungnahme der Verwaltung: Die geplante Wohnbaufläche östlich der Hobbeltstraße ist Teil der eingeleiteten 48. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der verschiedene Nutzungseinrichtu ngen vorgesehen sind. Der Umfang der Baugebietsentwicklung östlich der Hobbeltstraße und nördlich des Lammerbachs ergibt sich im Kontext der übrigen an diesem Standort zu verortenden Nutzungseinrichtungen (u.a. Feuerwehr, Kita, Flüchtlingsunterkunft) und wird derzeit geprüft, wobei davon ausgegangen wird, dass für eine Wohnbauentwic k- lung noch Raum verbleibt. Da die Fläche östlich der Hobbeltstraße und nördlich des Lammerbachs im Eigentum der Stadt bzw. der Wohn- und Stadtbau steht, ist eine Entwicklung vergleichsweise kurz- fristig möglich. Da es neben den beiden genannten Flächen (heutige Sportplätze westl. der Hobbeltstr. sowie Baugebiet östlich der Hobbeltstr.) derzeit kaum weitere Entwic k- lungsperspektiven für Wohnbauland in Handorf bzw. Handorf -Dorbaum gibt, sollte die kurzfristig entwickelbare Fläche östlich der Hobbeltstraße nicht zurückgestellt werden, da die Entwicklung der heutigen Sportplatzflächen frühestens ab Anfang der 2020er Jahre erfolgen kann (s.o.). Sobald das genaue Nutzungskonzept für diesen Standort entwickelt ist, kann in Abhä n- gigkeit von der dann verbleibenden Fläche für ein Wohngeb iet entschieden werden, ob die zeitliche Zurückstellung oder die Herausnahme dieser Fläche aus dem Baulandpr o- - 4 - V/0088/2015/2 gramm angezeigt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine solche Zurückstellung nicht emp- fohlen. 3. Beschluss der BV Ost vom 20.08.2015 und des ASSVW vo m 03.09.2015 zur Aufnahme einer Fläche im Eingangsbereich von Gelmer östlich der „Alten Schifffahrt“ in das Wohnsiedlungsflächenkonzept. Stellungnahme der Verwaltung: Die beantragte Fläche im östlichen Eingangsbereich von Gelmer ist aus Sicht der Ve r- waltung grundsätzlich geeignet, im Rahmen der Fortschreibung des städtischen, nicht öffentlichen Wohnsiedlungsflächenkonzepts, zuletzt vom HA am 25.09.2013 beschlo s- sen, im Detail geprüft und ggf. aufgenommen zu werden. Grundsätzlich vorstellbar ist neben Wohnn utzung auch die Ansiedlung einer städtebaulich attraktiven, nicht - großflächigen Einzelhandelsnutzung. Da das Wohnsiedlungsflächenkonzept nicht ö f- fentlich ist und ein neben dem Baulandprogramm stehendes eigenständiges Konzept ist, sollte aus Sicht der Verwa ltung ein solcher Beschluss nicht im Rahmen dieser öf- fentlichen Vorlage zur Fortschreibung des Baulandprogramms erfolgen. Die Beschlüsse der BV Ost und des ASSVW bzgl. dieser Fläche werden von der Verwaltung gleichwohl wahrgenommen und fließen in eine – zu gegebener Zeit vorzunehmende – Fortschrei- bung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts ein. Eine grundsätzliche Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist zudem erforderlich. 4. Beschluss der BV Nord vom 25.08.2015 und des ASSVW vom 03.09.2015 zur Prüfung, ob und wie eine mögliche weitere Bebauung rund um das Baugebiet „Nördlich Landwehr“ in Sprakel mittelfristig oder langfristig gestaltet werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Die Prüfung hat folgendes ergeben: Das vorliegende, fortgeschriebene Baulandprogramm 2015 – 2020 sieht bereits eine wei- tere mögliche Bebauung rund um das ausgewiesene Baugebiet „Nördlich Landwehr“ vor. So ist der 2. Bauabschnitt (im Baulandprogramm Fläche 681 -04D, Teil 1b ) bereits mit einer Baureife für 2015 vor gesehen. Die Erschließung ist zurzeit in Bau und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Der westlich anschließende Bauabschnitt (Fl äche 681-04C) ist für das Jahr 2020 vorgesehen, Voraussetzung hierfür ist allerdings der Bau des Lärmschutzwalls zur Au tobahn A1. Auch die südlich an das Baugebiet „nördlich Landwehr“ angrenzende Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darge- stellt. Hierbei ist mit einer Realisierung mittelfristig nach 2020 zu rechnen. Da weitere Baugebiete in Sprakel im Baula ndprogramm bis 2020 vorgesehen sind (in s- besondere die Fläche 681 -05 „östl. Sprakeler Str. / westl. DB“ mit einer im Rahmen di e- ser Fortschreibung des Baulandprogramms ange gebenen Baureife für 201 6, darüber hinaus der Bereich südl. Nienberger Straße, Fläche 681-02, mit einer möglichen Baureife im Jahr 2020) sind weitere umfangreiche Wohnbauflächenpotenziale in ganz Sprakel, insbesondere aber auch im Umfeld des neuen Baugebiets „nördlich Landwehr“, in gr o- ßem Umfang vorhanden und mit einer zeitlichen Perspektive versehen. Der Prüfauftrag ist damit erledigt. - 5 - V/0088/2015/2 5. Beschluss des ASSVW vom 03.09.2015 zur Beauftragung der Verwaltung, über das vor- liegende Baulandprogramm 2015 – 2020 hinaus gehende Flächen darzustellen, die eine Baureife für insgesamt mindestens 2.000 Wohneinheiten jährlich ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat hat mit dem Beschluss zum Handlungskonzept Wohnen am 11.12.2013 (vgl. V/0593/2013) u.a. einen Zielwert für die jährliche Bauleistung von 1.500 WE beschlossen. Dieser Zielwert war Ko nsens und das Ergebnis eines breit angelegten Erarbeitungspr o- zesses zum Handlungskonzept Wohnen. Mindestens die Hälfte der jährlichen Neuba u- leistung soll dabei im Siedlungsbestand außerhalb des Baulandprogramms erfolgen. Dieser Wert war in der Vergangenhei t tatsächlich z.T. deutlich höher (vgl. Vorlage V/0088/2015/1. Ergänzung, S. 5). Insofern ist das Baulandprogramm darauf ausgelegt, jährlich mindestens 750 Wohneinheiten zur Baureife z u entwickeln als Voraussetzung für eine tatsächliche jährliche Gesamtbauleistung von 1.500 Wohneinheiten. Dieser Wert von 1.500 Wohneinheiten jährlich korrespondiert mit der durch die Verwa l- tung erstellten kleinräumigen Bevölkerungsprognose, die ein realistisches Anwachsen der Einwohnerzahl Münsters von gut 300.000 (31.12.201 4) auf knapp 311.000 bis zum Jahr 2020 voraussagt (vgl. zur Einschätzung der neuen Bevölkerungsvorausberechnung von it.nrw auch die Mitteilung der Verwaltung an den ASSVW zur Sitzung am 11.06.2015). Mit einem Wert von 1.500 neuen Wohnungen jährlich ergibt sich bei Z u- grundelegung der errechneten durchschnittlichen Haushaltsgröße in Münster von 1,8 Personen pro Haushalt (Ende 2014) sowie unter Berücksichtigung von Wohnungsa b- brüchen und Wo hnungszusammenlegungen ein theoretisches Einwohnerpotenzial von ca. 14.5 00 Menschen bis zum Jahr 2020 , mithin deutlich mehr als die vorausgesagte Einwohnerentwicklung. Insofern wird der vom Rat im Jahr 2013 beschlossene Zielwert von 1.500 Wohneinheiten pro Jahr von der Verwaltung grundsätzlich als angemessen erachtet. Entscheidend ist aber, dass dieser Zielwert auch tatsächlich erreicht werden kann. Dafür sind – insbesondere für die 750 Wohneinheiten / Jahr, die über das Baulandprogramm erreicht werden sollen – umfangreiche Planungs - und Aktivierungsschritte durch die Verwaltung erforderlich. Das Baulandprogramm als programmatisches Konzept kann – da Planungsprozesse stets dynamisch sind – nicht die Verzögerungen und Hindernisse im Laufe eines Aktivierungsprozesses vorwegnehmen. Vor dem Hinter grund dieser stets eintreten könne nden möglichen zeitlichen Verschiebungen bzgl. der Baureife von neuen Baugebieten bzw. der Notwendigkeit, einzelne Baugebiete aufgrund einer fehle n- den Realisierbarkeit herausnehmen zu müssen, sollte das Baulandprogramm daher grundsätzlich einen höheren jäh rlichen Zielwert der Baureifmachung als die o.a. 750 Wohneinheiten anstreben, damit sichergestellt werden kann, dass bis zur tatsächlichen Baureife der vorgesehenen Wohngebiete dieser Wert (aufgrund von zeitlichen Verschi e- bungen, Herausnahme von Baugebiete n etc.) auch erreicht werden kann. Hinzu kommt die Tatsache, dass die baureifen Reserven z.Zt. unterhalb des definierten Soll -Wertes liegen (vgl. Vorlage V/0088/2015/1. Ergänzung, S. 6) und insofern noch ein gewisser Nachholbedarf besteht (ca. 400 Wohneinheiten). Insofern ist eine zusätzliche Reserve im Baulandprogramm (über die bisher angestre b- ten 750 Wohneinheiten jährlich hinaus) erforderlich. Diese Reserve kann in Abhängi g- keit vom Jahr der Baureife unterschiedlich hoch ausfallen, da Baugebiete, die kurzfristig baureif werden, meist inhaltlich und zeitlich bereits weiter konkretisiert sind und ins o- fern grundsätzlich mit einer höheren Verlässlichkeit angenommen werden können. Die notwendige Höhe einer solchen Reserve kann jedoch schwer abgeschätzt werden, im Grundsatz ist sie aber bereits berücksichtigt, da im vorliegenden Baulandprogramm Baugebiete mit einer Baureife für eine geschätzte Gesamtwohnungsbauleistung von - 6 - V/0088/2015/2 über 8.000 Wohneinheiten (und nicht nur 6 x 750 Wohneinheiten = 4.500 Wohneinheiten) bis zum Jahr 2020 aufgeführt werden. Das vom Haupt - und Finanzausschuss am 23.09.2013 nicht öffentlich beschlossene Wohnsiedlungsflächenkonzept bietet grundsätzlich weitere potenzielle Flächen für eine weitere Wohnsiedlungsentwicklung bzw. zur künftigen Berü cksichtigung im Baulan d- programm. Diese Flächen werden unabhängig von weiteren politischen Beschlüssen bereits heute planerisch weiter geprüft und es werden Ankaufsverhandlungen unter B e- rücksichtigung des Modells der sozialgerechten Bodenordnung durchgeführt. Zur nächsten Fortschreibung des Baulandprogramms wird die Verwaltung prüfen, wie groß die o.a. zusätzliche Reserve sein sollte und inwieweit das Baulandprogramm ggf. dementsprechend – insbesondere unter Berücksichtigung der Flächen des Wohnsie d- lungsflächenkonzepts – weiter angereichert werden sollte. i.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 neu: Aktualisierter Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 Anlage 2 neu: Aktualisierte Tabelle Baulandprogramm 2015-2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (63)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0088/2015/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37