0799/2026
Prüfergebnis der Verwaltung zur Wiederherstellung des Mülheimer Anlegers
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Mitteilung BV
3817 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0799/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Prüfergebnis der Verwaltung zur Wiederherstellung des Mülheimer Anlegers Die Bezirksvertretung Mülheim (BV) befasste sich in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem havarierten Mülheimer Anleger und der Fragestellung, ob der Anleger wieder installiert werden kann. Die BV gab der Verwaltung deshalb den Auftrag zur Prüfung, ob und unter wel- chen Bedingungen sich der Anleger wiederherstellen lässt (vgl. AN/0525/2021). Bekräftigt wurde dieser Wunsch durch den Antrag AN/0766/2025 vom 03.06.2025. Seit der Havarie des Mülheimer Anlegers im Dezember 2019 durch ein verunglücktes Tank- schiff gab es verschiedene Unternehmungen den Mülheimer Anleger wieder herzustellen. Bei dem Unfall wurde die gesamte Uferbefestigung des Anlegers in Mitleidenschaft gezogen. Die Fa. Dampfschifffahrt Colonia GmbH (DSC) war seinerzeit der Betreiber des Anlegers und bediente ihn mit ihrem Fahrgastschiff „Willy Ostermann“. Da das Unternehmen nur Rundfahr- ten anbot, konnte es eine Neuherstellung des Anlegers weder wirtschaftlich noch finanziell ab- bilden. Zum Jahresbeginn 2025 ging die DSC in das Eigentum der Köln-Düsseldorfer Deut- sche Rheinschifffahrt GmbH (KD) über. Aus diesem Anlass führte die Verwaltung im Februar 2026 noch einmal intensive Gespräche mit der KD-Geschäftsführung. Dabei sollte geklärt werden, unter welchen Rahmenbedingun- gen das Unternehmen bereit wäre, in einen neuen Anleger in Mülheim zu investieren. In die- sem Gespräch erklärte die KD sich grundsätzlich bereit, die Herstellung eines neuen Anlegers zu übernehmen. Voraussetzung dafür seien die Herstellung der Wirtschaftlichkeit des Anle- gers für Bau und Betrieb sowie die Genehmigungsfähigkeit. Die Investitionskosten schätzt die KD auf ca. 1,5 Millionen Euro (Preisstand 2024). Die KD machte in dem Gespräch klar, dass ein Betrieb allein mit einem „Müllemer Böötche“ defizitär wäre und in Folge die Stadt Köln diese Defizite dauerhaft tragen müsste. Die Wirt- schaftlichkeit ließe sich nach Aussage der KD dann herstellen, wenn am Anleger zusätzlich ganzjährig Flusskreuzfahrtschiffe mit einer Länge von 135 m festmachen würden. Dies würde allerdings zusätzliche Straßenverkehre zum Anleger erzeugen, wie zum Beispiel für den An- und Abtransport der Passagiere mit Bussen oder die Lieferung von Catering. Alles entschei- dend sei jedoch die Aussage der zuständigen Wasserbehörde zur Genehmigungsfähigkeit. Die Verwaltung hat deshalb nach dem Gespräch mit der KD unverzüglich Kontakt zur zustän- digen Behörde, der Wasser- und Schifffahrts-Verwaltung des Bundes (WSV), aufgenommen, um den Punkt zu klären. Ergebnis ist: Die Einrichtung eines Anlegers für eine kombinierte Nut- zung von Fahrgast- und Flusskreuzfahrtschiffen ist laut WSV aufgrund der Lage in einer Au- ßenkurve des Rheins nicht genehmigungsfähig. Der Abstand zur Fahrrinne ist zu gering und 2 die bestehende Landebrücke wurde bereits wiederholt von Fahrzeugen angefahren. Die mög- lichen Folgen eines solchen Vorfalls bei gleichzeitiger Belegung mit einem Hotelschiff wären laut WSV erheblich und nicht vertretbar. Die Verwaltung kommt zur fachlichen Einschätzung, dass eine für die KD wirtschaftlich, trag- fähige Möglichkeit zur Neuherstellung des Anlegers und zur Wiederaufnahme des Fährbetrie- bes mit dem „Müllemer Böötche“ am Genehmigungsversagen für Flusskreuzfahrtschiffe schei- tert. Eine Herstellung des Anlegers mit einem solitären Betrieb des „Müllemer Böötche“ schließt die Verwaltung ebenfalls aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit und einer erforderli- chen Defizitübernahme seitens der Stadt Köln aus. Die Verwaltung wird das Thema deshalb nicht weiterverfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0799/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.04.2026
- Erstellt
- 17.03.2026 14:20