AN/1430/2023
Verkehrsberuhigung Enzianweg
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV6)
1648 Zeichen
CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1430/2023 Gemeinsamer Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Verkehrsberuhigung Enzianweg Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Windröschenweg/Enzianweg zu prüfen. 2. Die Zufahrt zu den Wohngebieten ist von beiden Seiten (Blockstraße/Fühlingerweg) möglich. Daher wäre z.B. an der Ecke Enzianweg/Everhard-Dolf-Weg eine Durchfahrtssperre (evtl. durch Poller oder Findlinge) sinnvoll. Hierdurch könnte der Durchgangsverkehr unterbunden werden. Begründung: Der Durchgangsverkehr hat erkannt, dass der Weg durch die kleinen Gassen deutlich zügiger möglich ist, als über den beruhigten Weilerweg. Leider kommt es dadurch häufig zu gefährlichen Situationen auch vor dem Generationenpark in Weiler. Die Zufahrt zu den Wohngebieten ist von beiden Seiten (Blockstr. Z.B. von Esch aus) und auch über den Windröschenweg (von Heimersdorf aus) möglich. Eine Umfahrung über den Weilerweg oder auch über die Merianstr. ist auch möglich. Daher wäre hier eine Durchfahrtssperre an o.g. Stelle sinnvoll, da dadurch lediglich der Durchgangsverkehr unterbunden wird. Grundsätzlich sollte dies auch möglich sein, da die Rettungszufahrt anderweitig über den Kreuzblumenweg möglich ist. - 2 -
Sachstandsbericht BV
4143 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1430/2023
Stand: 24.02.2025
Sachstandsbericht
Verkehrsberuhigung Enzianweg
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung Möglichkeiten zur Verkehrsbe-
ruhigung im Wohngebiet Windröschenweg/Enzianweg zu prüfen.
2. Die Zufahrt zu den Wohngebieten ist von beiden Seiten (Blockstr/Fühlingerweg) mög-
lich. Daher wäre z.B. an der Ecke Enzianweg/Everhard-Dolf-Weg eine Durchfahrts-
sperre (evtl. durch Poller oder Findlinge) sinnvoll. Hierdurch könnte der Durchgangs-
verkehr unterbunden werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat die Örtlichkeit geprüft.
Im Rahmen zweier Ortstermine konnten eine verkehrliche Überbelastung des Enzian-
weges sowie daraus resultierende, verkehrsgefährdende Situationen nicht beobachtet
werden.
Aus hiesiger Sicht dient die Strecke zwischen Blockstraße und Fühlinger Weg über
den Enzianweg nicht als adäquate und effiziente Ausweichroute zum Weilerweg, da
der Enzianweg als verkehrsberuhigter Bereich ausschließlich mit Schrittgeschwindig-
keit befahren werden darf, wohingegen auf dem Weilerweg Tempo 30 gilt. Probleme
bei der Befahrbarkeit des Weilerwegs wurden uns auch seitens der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG nicht zur Kenntnis gebracht, deren Linie 125 den Weilerweg regelmäßig
frequentiert. Davon ausgehend, dass sich die Verkehrsteilnehmenden an die gesetzli-
chen Vorgaben halten, ist ein relevanter Zeitgewinn über den Enzianweg auch im Be-
rufsverkehr nicht zu erwarten. Besteht das Problem hingegen in einer regelmäßigen
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, so ist dem nicht mit verkehrs-
technischen Maßnahmen, sondern mit konsequenter Überwachung Rechnung zu tra-
gen. Die Zuständigkeit für die Kontrolle des Fließverkehrs ist bei der Polizei zu veror-
ten.
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Unabhängig davon sind die seitens der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Maßnah-
men aus nachfolgenden Gründen verkehrsrechtlich nicht umsetzbar. Die Einrichtung
einer physischen Absperrung mittels Absperrpfosten ist nach dem jüngsten Erlass des
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 17.01.2024 zu "Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflä-
chen, auf denen Radverkehr zugelassen ist" auf vom Radverkehr genutzten Flächen
regelmäßig nicht mehr vorzunehmen.
Nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) sind Sperrpfosten nur dann als Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wenn
sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken (vgl. VwV-StVO
zu § 43 zu Absatz 1 Rn. 2). Im Hinblick auf den Radverkehr liegt eine regelnde, si-
chernde oder verbietende Auswirkung immer dann vor, wenn sich eine Verkehrsein-
richtung unmittelbar auf einer Verkehrsfläche mit Radverkehr befindet (und daher vom
Radverkehr umfahren werden muss) und - wie hier intendiert - die Einrichtung die Ver-
kehrsfläche vor der Befahrung durch Kraftfahrzeuge sichert.
Da der fließende Verkehr in diesen Fällen beschränkt bzw. verboten wird, dürfen sol-
che Verkehrseinrichtungen gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO nur dann angeordnet
werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage be-
steht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschütz-
ten Rechtsgüter erheblich übersteigt („qualifizierte Gefahrenlage“). Für die Annahme
einer solchen Gefahrenlage bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte. Insbeson-
dere ist die Unfalllage an der Örtlichkeit als unauffällig zu bezeichnen. So weist die der
Verwaltung übermittelte Statistik lediglich einen polizeilich registrierten Unfall im ge-
samten Erhebungszeitraum von 2021-2025 aus.
Die Verwendung von Findlingen auf Verkehrsflächen kommt aus Verkehrssicherheits-
gründen (schlechte Sichtbarkeit, hohe Kollisionsgefahr) ebenfalls nicht in Betracht.
Insofern besteht nach Ansicht der Verwaltung derzeit keine rechtliche Grundlage zur Umset-
zung des Beschlusses.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Blockstraße
- Merianstraße
- Weilerweg
- Windröschenweg
- Kreuzblumenweg
- Enzianweg
- Fühlinger Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1430/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
- Datum
- 18.08.2023
- Erstellt
- 16.08.2023 09:39