Zusätzliche Mittel für Inklusion und Integration im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Beschlussvorlage Ausschuss 3811/2017 vom 08.01.2018
Stand: Am 05.02.2018 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 3811/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zusätzliche Mittel für Inklusion und Integration im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Ausschuss Schule und Weiterbildung Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Fachausschüsse bzw. der Finanzausschuss beschließen, ab dem Haushaltsjahr 2018 zur Stär- kung von Inklusion und Integration im Rahmen der offenen Ganztagsschule zusätzliche Haushaltsmit- tel in Höhe von 1.000.000 € pro Jahr freizugeben. Die Mittel werden zur Erhöhung der Förderung von rund 33 € je OGS-Platz und Schuljahr eingesetzt. Die in 2018 zusätzlich erforderlichen Mittel werden durch Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben zur Verfügung gestellt. Die für die Folgejahre erforderlichen Mittel wurden in der Haushaltsplanung 2018ff. berücksichtigt. Jugendhilfeausschuss 16.01.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.000.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2017 beschlossen, zusätzliche Mittel für Inklusi- on und Integration im Rahmen der offenen Ganztagsschule in Höhe von 1.000.000 Euro zur Verfü- gung zu stellen und diesen Betrag im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben. Die Mittelfreigabe soll durch die Fachausschüsse und durch den Finanzausschuss erfolgen. Die Fachverwaltung schlägt vor, diese Mittel zusätzlich auf Grundlage der tatsächlichen OGS- Platzzahlen an die Träger des offenen Ganztages auszuzahlen. Auf diese Weise werden die Träger an allen Schulstandorten dazu befähigt, individuellen Förderbedarfen unterhalb der formalen sonder- pädagogischen Unterstützungsbedürftigkeit durch entsprechende Personalmaßnahmen intensiver und umfänglicher als bisher begegnen und gerecht werden zu können. Die Entscheidung über die Verwendung der zusätzlichen Mittel obliegt den Trägern des offenen Ganztages in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Die Auszahlung erfolgt in Anlehnung an die mit den Vertragspartnern abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen. Im Rahmen des für jeden Schulstandort vorzulegen- den Verwendungsnachweises wird der Einsatz der OGS-Fördermittel dargelegt. Auf Grundlage des mit Ratsbeschluss vom 18.05.2017 eingerichteten stadtweiten Platzkontingentes in Höhe von 29.700 Plätzen entspricht dies im Haushaltsjahr 2018 einer Erhöhung der Förderung in Höhe von rund 33 € pro OGS-Platz. 1.000.000 Euro / 29.700 OGS-Plätze = 33,67 Euro pro OGS-Platz Für die Umsetzung der Maßnahme in 2018 ist eine Ermächtigungsübertragung der in 2017 nicht ver- ausgabten Mittel zwingend erforderlich. Die Mittel werden daher durch Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben bei Teilplanzei- le 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ins Hj. 2018 übertragen. Die für die Folgejahre erforderlichen Mittel wurden in der Haushaltsplanung 2018ff. berücksichtigt.
Beratungsverlauf
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22.01.2018
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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