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0658/2022

Bemühungen der Stadt Köln, den Fachkräftemangel in der Pflege positiv zu beeinflussen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.03.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 29.03.2022, TOP 2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6580 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 08.03.2022 
 0658/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
Gesundheitsausschuss 29.03.2022 
 
Bemühungen der Stadt Köln, den Fachkräftemangel in der Pflege positiv zu beeinflussen 
Die Fraktion Die Linke bittet mit der Anfrage AN/2084/2021 vom 01.10.2021 um Beantwortung mehre-
rer Fragen zu den Bemühungen der Stadt Köln, den Fachkräftemangel in der Pflege positiv zu beein-
flussen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Wie ist es um die Projektidee „Kölner Modell zur Integration internationaler Pflegekräfte“ 
bestellt? 
 
Die Verwaltung steht bereits seit geraumer Zeit im Austausch mit dem Institut für Aus-, Fort- und Wei-
terbildung der Kliniken der Stadt Köln und kennt die Projektidee. 
 
Hintergrund der Projektidee ist, die Integration internationaler Pflegekräfte in Köln durch einen struktu-
rierten Prozess sicherzustellen. Der Prozess umfasst dabei die Bausteine Fachliche Qualifizierung, 
(Fach-)Sprachkurse und Kurse zur Förderung der interkulturellen Kompetenz. 
 
Nach den bisherigen Gesprächen stellt sich der Integrationsprozess der bereits bei den Kliniken der 
Stadt Köln tätigen internationalen Pflegekräfte hinsichtlich Familiennachzug und dabei vor allem hin-
sichtlich der Vermittlung von Wohnraum und Behördengängen als besonders intensiv und aufwendig 
dar. Unter Vermittlung der Verwaltung sind dabei die Kliniken der Stadt Köln in einen Austausch mit 
Wohnungsgesellschaften getreten, inwieweit eine Wohnraumversorgung in den bestehenden Regel-
prozessen möglich ist. 
 
Darüber hinaus konnte im Zusammenhang mit den Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen schon 
erfolgreich geklärt werden, dass das Ausländeramt für die Städtischen Kliniken ein E-Mail-Postfach 
einrichtet.  
 
An dieses Postfach können Fragen gerichtet bzw. Anträge eingereicht werden. Perspektivisch könnte 
dieses Postfach dann für alle Arbeitgeber*innen im Zusammenhang mit der Rekrutierung internatio-
naler Pflegekräfte geöffnet und genutzt werden. 
 
2. Werden auch interne Mitarbeitende der Kliniken der Stadt Köln, der Sozialbetriebe Köln 
(SBK) oder anderer kommunaler Betriebe motiviert, sich um eine einjährige Ausbildung 
in der Pflege zu bemühen und wie sieht das Procedere aus?  
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit „einjähriger Ausbildung“ die Gesundheits- und Krankenpfle-
geassistenz, seit dem 1.1.2021 generalistische Fachpflegeassisstent*in-Ausbildung, gemeint ist.

2 
 
Die Kliniken der Stadt Köln kooperieren nach Kenntnis der Verwaltung seit letztem Jahr mit dem 
kommunal getragenen Klinikum Oberberg. Die Kooperation beinhaltete bisher die Entsendung von bis 
zu fünf Auszubildenden der Kliniken der Stadt Köln an die Gummersbacher Ausbildungsstätte. Dort 
wird der theoretische Teil der Ausbildung absolviert. Der praktische Teil der Ausbildung findet auf den 
Stationen der Kliniken der Stadt Köln statt. Alle entsandten Auszubildenden sind langjährige Mitarbei-
ter*innen der Kliniken Köln, die die Pflegedienstleitungen motiviert haben, die einjährige Ausbildung 
zu absolvieren, um dann als Krankenpflegehelfer*in auf den Stationen die Teams zu unterstützen. Die 
Kooperation soll im nächsten Jahr fortgesetzt werden. 
 
Eine Nachfrage bei den SBK hat ergeben, dass dort grundsätzlich die Leitungskräfte der SBK ange-
halten sind, interne Mitarbeiter*innen bei hinreichender Eignung gezielt zu motivieren und aufzufor-
dern, sich für eine Ausbildung im Pflegebereich zu bewerben. Interne Mitarbeiter*innen haben neben 
der persönlichen Unterstützung durch die SBK über das Qualifizierungschancengesetz der Agentur 
für Arbeit (ehemals WeGebAU) die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung zu erhalten. In den letzten 
Jahren wurde für die einjährige Ausbildung kein Ausbildungsverhältnis mit Beschäftigten abgeschlos-
sen. Vielmehr wurden Mitarbeiter*innen eher ermutigt, die dreijährige Fachausbildung anzustreben. 
 
3. Kann dieselbe in Kooperation mit der SBK stattfinden, so dass Mitarbeitende, z. B. aus 
dem Service, an der Pflegeschule der SBK unterrichtet werden? 
 
Seit diesem Jahr bieten die SBK die einjährige Ausbildung zur/m Pflegefachassistent*in an. Der erste 
Lehrgang konnte am 1.8. mit der max. Anzahl an Auszubildenden starten. Die Auszubildenden haben 
dazu mit den SBK einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen.  
 
Eine Ausbildung für andere Träger ist z. Zt. nicht vorgesehen, aber nicht ausgeschlossen.  Da es für 
die Altenpflege einen hohen Bedarf an einjährig ausgebildeten Kräften gibt und die Krankenhäuser 
selbst für ihre Einsatzstellen ausbilden, werden alle Ausbildungsplätze zunächst mit eigenen Auszu-
bildenden besetzt.  
 
4. Wird die Stadt Köln Begleituntersuchungen durchführen, um herauszufinden, welche 
Auswirkungen sich ergeben, und ob sich das Projekt positiv gestaltet? 
 
Die Verwaltung befindet sich im engen Austausch mit den Kliniken der Stadt Köln und den SBK sowie 
mit weiteren relevanten Akteuren zur Initiierung der Projektidee. Zu jetzigen Zeitpunkt sind Begleitun-
tersuchungen zur Evaluation und Wirksamkeit konkret nicht geplant, aber als ein Hilfsmittel für eine 
zukünftige Nachjustierung des Projekts mit Sicherheit nicht ausgeschlossen. 
 
5. Gibt es weitere Fördermöglichkeiten, und wie sehen diese aus? 
 
Im Rahmen des Projekts „Zukunft der Pflege“ wurde die Projektgruppe „Fachkräftesicherung“ mit ei-
ner Vielzahl von internen und externen Akteur*innen gebildet. Die Verwaltung hat ein Impulspapier 
der Projektgruppe Fachkräftesicherung erstellt. Als „Kölner Kompass Pflege“ soll dieses Impulspapier 
die Dokumentation der Ergebnisse der Projektgruppe sicherstellen und eine Orientierung für zukünfti-
ge Maßnahmen darstellen. 
 
In diesem Zusammenhang wird auch die Einbeziehung von Drittelmittelförderungen wie z.B. die des 
Europäischen Sozialfonds (ESF) sowohl von der Verwaltung als auch von den Akteuren wie den Kli-
niken und Einrichtungsträgern fortlaufend geprüft und bei fortgeschrittenem Projektstatus aufgegrif-
fen. 
 
Als nächster Schritt ist geplant, dass sich der Steuerkreis des Projektes „Zukunft der Pflege“ (u.a. 
unter Beteiligung der Ratsfraktionen) mit dem „Kölner Kompass Pflege“ in der für Frühjahr 2022 ge-
planten Sitzung weiter beschäftigt. Der Ausschuss wird von der Verwaltung entsprechend weiter in-
formiert, wenn der Entwurf des Impulspapiers ein entsprechend positives Votum des Projektsteuer-
kreises „Zukunft der Pflege“ erhalten hat. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0658/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.03.2022
Erstellt
22.02.2022 15:19