V/0423/2024
Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2024
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V_0423_2024_Anlage 1_Bericht SWMS zu V-0810-2020 Fracking Gas und Post EEG
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Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1 • 48155 Münster Geschäftsführung Sebastian Jurczyk (Vorsitzender der Geschäftsführung, Geschäftsführer Energie) • Frank Gäfgen (Geschäftsführer Mobilität) Vorsitzender des Aufsichtsrates Walter von Göwels Steuernummer 337/5914/0747 USt ID DE126118285 Handelsregister Amtsgericht Münster Nr. B 343 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 „A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster“ Stand: 25. Juli 2024 1. Betroffene Post EEG-Anlage bis 2030 Jahr PV-Anlagen mit auslaufender EEG- Förderung installierte Leistung (kWp) 2024 107 1112 2025 103 879 2026 97 1006 2027 107 1289 2028 139 2081 2029 171 3958 2030 308 9063 Bei den bis 2027 aus der EEG-Förderung laufenden Anlagen handelt es sich um kleinere Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 5 bis 10 kWp. 2. Weiterbetrieb und Vergütung von Post-EEG-Anlagen (Stadtnetze Münster) Nach Auslaufen der EEG-Förderung haben Anlagenbetreiber die Wahl zwischen verschiedenen Optionen, deren Attraktivität sich nach Anlagengröße und -leistung individuell unterscheidet. Anschlussförderung: Obwohl Post-EEG-Anlagen längst amortisiert/abgeschrieben sind, erhalten Anlagenbetreibende weiterhin eine Vergütung für den eingespeisten Strom, wenn auch nicht auf dem bisherigen hohen Niveau innerhalb der EEG-Förderung (> 50Cent/kWh für die ersten nach EEG geförderten Anlagen). Im Rahmen der bis zum Jahresende 2032 gültigen Übergangsreglung erhalten ausgeförderte EE-Anlagen eine gesetzliche Anschlussförderung/Vergütung vom Netzbetreiber Stadtnetze (nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EEG 2023) Solarpaket 1). Als Vergütung erhalten die Betreiber den Jahresmarktwert. Dieser lag für das Abrechnungsjahr 2023 bei 7,200 ct/kWh (2022: 22,12 ct/kWh / 2021: 7,552 ct/kWh). Eigenverbrauch: Um die eigenen Energiekosten und den Fremdbezug von Strom angesichts hoher Energiepreisniveaus zu reduzieren, ist der Umbau bestehender PV-Anlagen für den Eigenverbrauch eine attraktive Option für Betreiber_innen. Hierfür bieten sich vor allem kleinere Anlagen mit geringerer Leistung an, zu denen der überwiegende Teil der aktuell aus der Förderung laufenden Anlagen gehört. Je nach Leistungsklasse kann die Kombination mit einem Speicher sinnvoll sein, um den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren. Diese Möglichkeit nutzen immer mehr Anlagenbetreiber in Münster. Anlage 1 zum Berichtsvorlage V/0423/2024 Seite 2 von 3 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Repowering und PV-Dienstleistung: Ziel von Repowering ist es, technisch einwandfreie Anlagen weiter betreiben zu können und/oder die Erzeugungskapazitäten zu erhöhen. Ein Repowering von Windenergieanlagen und größeren PV-Anlagen bieten die Stadtwerke Anlagenbetreibern als individuelle Dienstleistung an. Seit September 2021 bieten die Stadtwerke interessierten Eigenheimbesitzer_innen ein PV- Komplettpaket als Dienstleistung an. Die Stadtwerke kümmern sich dabei um die Planung, den Bau und Betrieb der Anlage, sowie um die Finanzierung. Auf Wunsch kann die Anlage mit Speicher und passender Wallbox kombiniert werden. Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 „A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas“ Stand: 9. August 2024 1. Einspeisung von Gas aus unkonventionellem Fracking Seit dem 23. Juni 2022 gilt unverändert die Alarmstufe des Gas-Notfallplans der Bundesregierung. Die Gasversorgung in Deutschland ist trotz des vollständigen Lieferstopps Russlands stabil. Eine Gasmangellage in den vergangenen Wintern 22/23 sowie 23/24 konnte verhindert werden. Die Zwischenziele für die Gasspeicherfüllstände wurden auch 2024 früher erreicht als es die gesetzliche Pflicht vorsieht (Speicherziel 85% für Oktober im Juli 2024 erreicht). Zur Abwendung einer Gasmangellage mit unvorhersehbaren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in 2022 um alternative Lieferquellen für (LNG-)Erdgas bemüht (u.a. aus den USA, die unkonventionelles Fracking einsetzen). Zudem wird in Deutschland eine eigene Flüssiggas-Infrastruktur aufgebaut. LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Lubmin und Brunsbüttel sind 2023 in Betrieb gegangen. Deutschlands wichtigste Importquellen für Gas sind derzeit Norwegen, die Niederlande sowie Belgien. Insbesondere über die LNG-Terminals in Zeebrugge (Belgien) und Rotterdam (Niederlande) erreicht Gas aus unkonventionellem Fracking das vermaschte deutsche Gasnetz. Technisch ist es daher nicht zu vermeiden, dass dieses Gas über das Fernleitungsnetz auch in das münsterschen Gasnetz transportiert und hier genutzt wird. Im Juni 2024 ist das bundesweite Programm zur Marktraumumstellung nach Energiewirtschaftsgesetz in Münster gestartet. Gesteuert von der Bundesnetzagentur wird die Erdgasqualität zunächst in den südlichen Stadtteilen von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Die weiteren Stadtteile folgen bis 2029. 2. Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking Die Stadtwerke Münster verfolgen das Ziel, Erdgas zu beziehen, das nachweisbar ohne unkonventionelles Fracking gewonnen wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch ein dem Strommarkt vergleichbares System für Herkunftsnachweise, nach dem „zertifiziert frackingfreies“ Erdgas angeboten Seite 3 von 3 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) und gehandelt wird. Ein solches verpflichtendes Nachweis- oder Handelssystem existiert weiterhin weder auf europäischer noch auf Bundesebene. Auf den Aufbau eines solchen Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem über die entsprechenden Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald entsprechende Angebote verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs - und Produktstrategie prüfen. Die Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein. Angesichts der aktuell angespannten und extrem volatilen Lage am Erdgasmarkt ist dieses Ziel allerdings nur langfristig und im Verbund mit weiteren Versorgern zu realisieren (+/- Jahr 2030).
Berichtsvorlage
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V/0423/2024 V/0423/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2024 Beratungsfolge 03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht Bericht: In seiner Sitzung am 26.08.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mit der Vorlage V/0810/2020 u.a. eine jährliche Berichterstattung des Beteiligungsmanagements zu den Beschlusspunkten der Vorlage beschlossen. Auf Basis dieser Vorlage und den darin behandelten Ratsanträgen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG -Anlagen bei den Stadtwerken Münster; A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas) wurde turnusgemäß die fachliche Stellungnahme der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH eingeholt. Die Verwaltung berichtet mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH vom 25.07. bzw. 09.08.2024, die auch die Sicht der Stadtnetze Müns- ter GmbH umfasst, zum fünften Mal zum Status Quo und über die bereits unternommenen und geplanten relevanten Maßnahmen bei der Stadtwerke Münster GmbH und Stadtnetze Münster GmbH. Der nächste Bericht ist für das 3. Quartal 2025 geplant. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH Amt für Finanzen und Beteiligungen 22.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0423/2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0423/2024 Kurzüberblick Der vorliegende Bericht 2024 informiert die Mitglieder des AUKB und AWLFW im jährlichen Tur- nus gemäß Vorlage V/0810/2020 zum Status Quo bei der Stadtwerke Münster GmbH bezüglich des: - Umgangs mit Post EEG-Anlagen - Ausstiegs aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel des Berichts ist die turnusgemäße Information zu den Sachentscheidungen und Zielen der Beschlussvorlage V/0810/2020 vom 26.08.2020, insbesondere zu den Themen EEG-Vergütung für auslaufende EE-Anlagen und dem baldmöglichsten Ausstieg aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Eventuelle Aufwendungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Jährlicher Bericht gemäß V/0810/2020 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Berichterstattung im Rahmen klimaschutzrelevanter Gremienbeschlüsse
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenplatz 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0423/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.07.2024
- Erstellt
- 03.07.2024 17:50