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V/0423/2024

Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 3. Quartal 2024

Vorlagen 03.07.2024

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V_0423_2024_Anlage 1_Bericht SWMS zu V-0810-2020 Fracking Gas und Post EEG

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V_0423_2024_Anlage 1_Bericht SWMS zu V-0810-2020 Fracking Gas und Post EEG

6153 Zeichen

Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1 • 48155 Münster 
Geschäftsführung Sebastian Jurczyk (Vorsitzender der Geschäftsführung, Geschäftsführer Energie) • Frank Gäfgen (Geschäftsführer Mobilität)  
Vorsitzender des Aufsichtsrates Walter von Göwels  
Steuernummer 337/5914/0747  USt ID DE126118285  Handelsregister Amtsgericht Münster Nr. B 343 
 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 
„A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster“ 
Stand: 25. Juli 2024 
 
1. Betroffene Post EEG-Anlage bis 2030 
Jahr PV-Anlagen mit 
auslaufender EEG-
Förderung 
installierte 
Leistung (kWp) 
2024 107 1112 
2025 103 879 
2026 97 1006 
2027 107 1289 
2028 139 2081 
2029 171 3958 
2030 308 9063 
Bei den bis 2027 aus der EEG-Förderung laufenden Anlagen handelt es sich um kleinere Anlagen 
mit einer durchschnittlichen Leistung von 5 bis 10 kWp. 
 
2. Weiterbetrieb und Vergütung von Post-EEG-Anlagen (Stadtnetze Münster) 
Nach Auslaufen der EEG-Förderung haben Anlagenbetreiber die Wahl zwischen verschiedenen 
Optionen, deren Attraktivität sich nach Anlagengröße und -leistung individuell unterscheidet.  
 
Anschlussförderung: Obwohl Post-EEG-Anlagen längst amortisiert/abgeschrieben sind, erhalten 
Anlagenbetreibende weiterhin eine Vergütung für den eingespeisten Strom, wenn auch nicht auf 
dem bisherigen hohen Niveau innerhalb der EEG-Förderung (> 50Cent/kWh für die ersten nach EEG 
geförderten Anlagen). Im Rahmen der bis zum Jahresende 2032 gültigen Übergangsreglung 
erhalten ausgeförderte EE-Anlagen eine gesetzliche Anschlussförderung/Vergütung vom 
Netzbetreiber Stadtnetze (nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EEG 2023) Solarpaket 1). 
Als Vergütung erhalten die Betreiber den Jahresmarktwert. Dieser lag für das Abrechnungsjahr 
2023 bei 7,200 ct/kWh (2022: 22,12 ct/kWh / 2021: 7,552 ct/kWh).  
 
Eigenverbrauch: Um die eigenen Energiekosten und den Fremdbezug von Strom angesichts hoher 
Energiepreisniveaus zu reduzieren, ist der Umbau bestehender PV-Anlagen für den Eigenverbrauch 
eine attraktive Option für Betreiber_innen. Hierfür bieten sich vor allem kleinere Anlagen mit 
geringerer Leistung an, zu denen der überwiegende Teil der aktuell aus der Förderung laufenden 
Anlagen gehört. Je nach Leistungsklasse kann die Kombination mit einem Speicher sinnvoll sein, 
um den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren. Diese Möglichkeit nutzen immer mehr 
Anlagenbetreiber in Münster. 
Anlage 1 zum Berichtsvorlage V/0423/2024

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
 
Repowering und PV-Dienstleistung: Ziel von Repowering ist es, technisch einwandfreie Anlagen 
weiter betreiben zu können und/oder die Erzeugungskapazitäten zu erhöhen. Ein Repowering von 
Windenergieanlagen und größeren PV-Anlagen bieten die Stadtwerke Anlagenbetreibern als 
individuelle Dienstleistung an.  
Seit September 2021 bieten die Stadtwerke interessierten Eigenheimbesitzer_innen ein PV-
Komplettpaket als Dienstleistung an. Die Stadtwerke kümmern sich dabei um die Planung, den Bau 
und Betrieb der Anlage, sowie um die Finanzierung. Auf Wunsch kann die Anlage mit Speicher und 
passender Wallbox kombiniert werden. 
 
 
Bericht Stadtwerke Münster zur Beschlussvorlage V/0810/2020 
„A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas“ 
Stand: 9. August 2024 
 
1. Einspeisung von Gas aus unkonventionellem Fracking 
Seit dem 23. Juni 2022 gilt unverändert die Alarmstufe des Gas-Notfallplans der Bundesregierung. 
Die Gasversorgung in Deutschland ist trotz des vollständigen Lieferstopps Russlands stabil. Eine 
Gasmangellage in den vergangenen Wintern 22/23 sowie 23/24 konnte verhindert werden. Die 
Zwischenziele für die Gasspeicherfüllstände wurden auch 2024 früher erreicht als es die gesetzliche 
Pflicht vorsieht (Speicherziel 85% für Oktober im Juli 2024 erreicht).  
Zur Abwendung einer Gasmangellage mit unvorhersehbaren Auswirkungen auf die deutsche 
Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in 2022 um alternative Lieferquellen für (LNG-)Erdgas 
bemüht (u.a. aus den USA, die unkonventionelles Fracking einsetzen). Zudem wird in Deutschland 
eine eigene Flüssiggas-Infrastruktur aufgebaut. LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Lubmin und 
Brunsbüttel sind 2023 in Betrieb gegangen.  
Deutschlands wichtigste Importquellen für Gas sind derzeit Norwegen, die Niederlande sowie 
Belgien. Insbesondere über die LNG-Terminals in Zeebrugge (Belgien) und Rotterdam (Niederlande) 
erreicht Gas aus unkonventionellem Fracking das vermaschte deutsche Gasnetz. Technisch ist es 
daher nicht zu vermeiden, dass dieses Gas über das Fernleitungsnetz auch in das münsterschen 
Gasnetz transportiert und hier genutzt wird.  
Im Juni 2024 ist das bundesweite Programm zur Marktraumumstellung nach 
Energiewirtschaftsgesetz in Münster gestartet. Gesteuert von der Bundesnetzagentur wird die 
Erdgasqualität zunächst in den südlichen Stadtteilen von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Die weiteren 
Stadtteile folgen bis 2029.  
 
2. Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking 
Die Stadtwerke Münster verfolgen das Ziel, Erdgas zu beziehen, das nachweisbar ohne 
unkonventionelles Fracking gewonnen wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch ein dem Strommarkt 
vergleichbares System für Herkunftsnachweise, nach dem „zertifiziert frackingfreies“ Erdgas angeboten

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und gehandelt wird. Ein solches verpflichtendes Nachweis- oder Handelssystem existiert weiterhin 
weder auf europäischer noch auf Bundesebene. 
Auf den Aufbau eines solchen Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem über 
die entsprechenden Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald 
entsprechende Angebote verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs - und 
Produktstrategie prüfen. Die Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein. Angesichts der 
aktuell angespannten und extrem volatilen Lage am Erdgasmarkt ist dieses Ziel allerdings nur langfristig 
und im Verbund mit weiteren Versorgern zu realisieren (+/- Jahr 2030).

Berichtsvorlage

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V/0423/2024 
V/0423/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Post EEG-Anlagen und Fracking-Gas: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH zum Status Quo im 
3. Quartal 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In seiner Sitzung am 26.08.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster mit der 
Vorlage V/0810/2020 u.a. eine jährliche Berichterstattung des Beteiligungsmanagements zu den 
Beschlusspunkten der Vorlage beschlossen. Auf Basis dieser Vorlage und den darin behandelten 
Ratsanträgen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-R/0031/2020 - 
Umgang mit Post EEG -Anlagen bei den Stadtwerken Münster; A-R/0033/2020 - Baldmöglichster 
Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas) wurde turnusgemäß die fachliche Stellungnahme der 
Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH eingeholt.  
Die Verwaltung berichtet mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Geschäftsführung der 
Stadtwerke Münster GmbH vom 25.07. bzw. 09.08.2024, die auch die Sicht der Stadtnetze Müns-
ter GmbH umfasst, zum fünften Mal zum Status Quo und über die bereits unternommenen und 
geplanten relevanten Maßnahmen bei der Stadtwerke Münster GmbH und Stadtnetze Münster 
GmbH.  
Der nächste Bericht ist für das 3. Quartal 2025 geplant. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Bericht der Stadtwerke Münster GmbH 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
22.08.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

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V/0423/2024

Anlage A

1331 Zeichen

Anlage A zur V/0423/2024 
 
Kurzüberblick 
Der vorliegende Bericht 2024 informiert die Mitglieder des AUKB und AWLFW im jährlichen Tur-
nus gemäß Vorlage V/0810/2020 zum Status Quo bei der Stadtwerke Münster GmbH bezüglich 
des: 
- Umgangs mit Post EEG-Anlagen 
- Ausstiegs aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel des Berichts ist die turnusgemäße Information zu den Sachentscheidungen und Zielen der 
Beschlussvorlage V/0810/2020 vom 26.08.2020, insbesondere zu den Themen EEG-Vergütung 
für auslaufende EE-Anlagen und dem baldmöglichsten Ausstieg aus dem Bezug von Erdgas aus 
unkonventionellem Fracking. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Eventuelle Aufwendungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Jährlicher Bericht gemäß V/0810/2020 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Berichterstattung im Rahmen klimaschutzrelevanter Gremienbeschlüsse

Beratungsverlauf (2)

03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.24 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.25 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenplatz 1

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Details

Aktenzeichen
V/0423/2024
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2024
Erstellt
03.07.2024 17:50